Japan [1]

[742] Japan ist bei den Europäern der Name eines ostasiatischen Reichs, welches in der Sprache des Landes selbst Jamato (d.i. was hinter den Bergen liegt) od. mit einem chinesischen Worte Nippon (Jippun od. Jäppun, woraus die durch die Portugiesen im Abendlande verbreitete Form Japan od. Japon), d.i. der Sonne Ursprung, Aufgang, also das Morgenland, genannt wird. J. besteht aus einer, von 26–49° nördl. Breite u. 146–170° östl. Länge (von Ferro) sich erstreckenden Inselkette, welche im Osten vom Großen Ocean, im Westen vom Japanischen Meere u. der Straße von Korea umgeben wird. Unter den 3511 Inseln u. Inselchen, aus welchen das Reich nach einheimischen Angaben besteht, werden jedoch gewöhnlich nur 12 ihrer Wichtigkeit wegen namentlich aufgeführt. Den Hauptkern bildet die große Insel Nippon, welcher südlich Kiusiu (d.i. neun Provinzen) u. Sikok (d.i. vier Reiche) vorliegen, u. nördlich durch die Sangalstraße von Jeso getrennt ist. Noch gehören zu J. die südlichsten Kurilen u. der südliche Theil der Insel Tarakai, Sachaljan od. Krafto im Norden des Reichs; die Lieu-kieu Gruppe u. selbst Korea (japanisch Korai) wurden zwar zu den tributpflichtigen Ländern gezählt, sind aber in der That von China abhängig. Das Gesammtareal von J. beträgt nach einheimischen Karten 7520 QM. einschließlich der Lieu-kieuinseln (125 QM.), nach anderen Angaben 11–12,000 QM. Die vielfach von Baien u. Buchten durchschnittenen Inseln sind zum großen Theile vulkanischer Natur; die größeren sind von hohen Gebirgen durchzogen, welche bisweilen die Schneelinie erreichen. In denselben finden sich mehrere bedeutende Vulkane, wie der Fujijama u. der Sirajama auf Nippon. Vulkanische Ausbrüche u. Erdbeben sind daher nicht selten. Größere Flußsysteme konnten sich natürlich in J. nicht entwickeln; der bedeutendste Strom auf Nippon ist der Jodogawa, welcher aus dem See Mitsu kommt u. bei Osacca ins Meer fällt. Andere Flüsse sind Kitana, Okuma, Adsuma u. Kiso, welche nach dem Stillen Ocean, u. Sinano, Tsu u. Mogami, welche in das Japanische Meer fließen. Außer dem Mitsusee finden sich noch mehrere andere Landseen. Die um J. liegenden Meere sind stürmisch u. voller Klippen u. Risse, so daß der Schifffahrt nicht geringe Schwierigkeiten erwachsen. Das Klima ist bei der bedeutenden Ausdehnung der Inselkette sehr verschieden u. wegen ihrer gebirgigen Structur im Allgemeinen kälter, als man erwarten sollte. Rauh sind Jeso[742] u. die noch nördlicheren Theile des Reichs; selbst auf Nippon fällt öfter zollhoher Schnee; nur auf den südlichen Inseln ist der Winter mild. Der Sommer ist schön u. heiß, das Klima im Ganzen jedoch gesund. Obgleich das Land zum großen Theil an u. für sich nicht sehr ergiebig ist, so erzeugt es doch in Folge des fleißigen Anbaues u. der Thätigkeit seiner Bewohne einen großen Reichthum an Producten des Pflanzenreichs, bes. Reis (Hauptnahrungsmittel), Weizen, Buchweizen, Gerste, Mais, Hirse; Bohnen, deren Saft zur Bereitung der Soja dient, Thee, welcher jedoch dem chinesischen nachsteht, Baumwolle, Maulbeerbäume für die Seidenzucht, Campfer, Obst u. Südfrüchte, überhaupt die Gewächse der gemäßigten Zone, namentlich des nördlicheren China u. südlicheren Europa, wozu auf den südlichsten Inseln auch noch einige tropische Pflanzen kommen. Die Wälder sind reich an Nutzholz. Von wilden Thieren finden sich Bären, wilde Schweine, Hirsche, Hasen, Füchse, Schakals, Affen u. Seesäugthiere; von zahmen Thieren kleine Pferde, Schafe, Rindvieh (nur zum Ackerbau u. Ziehen), Schweine, Hunde, Katzen, Ratten u. Mäuse, Hühner, Enten, Seidenraupen; mehreres, meist schönes Geflügel, Schildkröten, Schlangen, Perlenmuscheln, Korallen etc., viel Fische. Die Mineralschätze J-s sind von höchster Wichtigkeit: Gold wird seit 749 n. Chr. ausgebeutet, seit 678 auch Silber u. Kupfer, von den jährlich gewonnenen 60,000 Pikul des letztern kommen gegen 24,000 zur Ausfuhr; der Ertrag von Roheisen beträgt wenigstens 100,000 Pikul jährlich; Blei findet sich weniger, dagegen reichlich Steinkohlen, Arsenik, Alaun, Salpeter etc. Salz gewinnt man aus Seewasser durch Sonnengradirung, namentlich an der Süd- u. Ostküste. Wichtig für die Industrie sind die großen Lager von guter Porzellan- u. Töpfererde.

Die Zahl der Einwohner wird auf 25 Mill. angegeben. Der größte Theil des Reichs ist sehr stark bevölkert; es gibt viele große Städte, von denen Jedo u. Mijako weit über 1 Mill. Bewohner zählen; Dörfer u. Städte laufen oft in zusammenhängender Linie fort. In ethnologischer Beziehung besteht die Bevölkerung mit Ausnahme einer geringen Anzahl von Ainos u. wenigen Mandschus auf den nördlichen Inseln (Jeso, Krafto u. den südlichen Kurilen) aus den eigentlichen Japanern od. Japanesen, welche wiederum aus einer Mischung der Ainos, der Urbewohner aller japanischen Inseln, mit der Mongolischen Race, namentlich chinesischem Blut, hervorgegangen sind. Bei dieser Mischung herrscht der Charakter der Mongolischen Race, Geschlitztheit u. Schiefstehen der Augen etc., vor, doch sind sie weißer als die Chinesen, die Weiber schön u. nur durch Binden über der Hüfte, welche bewirken, daß die Füße einwärts gestellt sind, im Gehen gehindert. Die Japanesen sind wohlgewachsen, gelblich (die von Sonnenstrahlen nicht gefärbten sogar weiß), schwarzäugig, schwarzhaarig, freundlich, gesittet, vielleicht das gebildetste Volk Ostasiens, fleißig, höflich, ehrlich, mäßig, aber auch stolz, leidenschaftlich, die Männer höchst wollüstig u. gegen die Feinde grausam, argwöhnisch, sehr abergläubisch u. gegen Fremde zurückhaltend. Todesverachtung u. Rachsucht ist ein Hauptzug; angethane Beleidigungen erben auf die späteren Geschlechter fort, bis die Unbill gerächt ist. Eine eigene Art von Duellen ist folgende: wenn ein Vornehmer tödtlich von einem Anderen beleidigt zu sein glaubt, so schneidet er sich den Leib auf, reißt die Eingeweide heraus u. läßt dies dem Anderen wissen, worauf derselbe nach der Sitte Gleiches thun muß, wenn er nicht entehrt sein will. Dies Selbstaufschlitzen des Bauches wird auch angewendet, wenn ein Beamter ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat u. seine Hinrichtung vor Augen sieht. Schlitzt er sich hier den Leib auf, so entgeht seine Familie der Degradirung. Die Japanesen leben in Monogamie, doch haben die Vornehmen Beischläferinnen; die Mädchen reisen sehr bald, gebären zuweilen im 8. Jahre, heirathen aber erst im 15.; der Braut werden die Zähne schwarz gefärbt, wie überhaupt dies Schwarzfärben Zeichen der Brautschaft u. Ehe ist. Die Vornehmen schließen ihre Weiber ein; die gemeinen Weiber gehen unverschleiert durch die Straßen, überhaupt genießen die Frauen bei den Japanern einer größeren Freiheit als bei irgend einem asiatischen Volke. Freudenmädchen sind in großer Menge vorhanden, stehen unter dem Schutze der Gesetze u. wohnen in eigenen, oft fürstlich geschmückten Häusern. Sie werden hierzu von den Besitzern der Theehäuser, welche deren stets haben, eigens als Kinder auf bestimmte Zeit von armen Eltern gekauft, kehren nach Ablauf ihrer Dienstzeit wieder in die bürgerliche Gesellschaft zurück u. werden keusche u. tüchtige Hausfrauen ohne irgend ein Präjudiz. Jedermann besucht solche Freudenhäuser ohne die mindeste Scheu. Auch Päderastie ist sehr verbreitet. Bei der Geburt des Kindes wird ein Baum gepflanzt, welcher, wenn das Kind heirathet, zu Hausgeräth benutzt wird. Über die anderen Feierlichkeiten bei Hochzeit u. Todtenbestattung s. b. Tracht: Kopf u. Bart sind bei den Männern geschoren, nur ein Haarbüschel bleibt u. wird auf dem Scheitel zusammengebunden, dann von einander gelegt u. auf der Stirn gelockt u. befestigt; Geistliche, Ärzte u. geschiedene Frauen tragen den Kopf ganz kahl geschoren; die Frauen tragen das Haar aufgestrichen u. wie in Chignons, nur auf dem Scheitel befindet sich eine geschorene Stelle, hinten aber ist eine starke, goldene od. silberne Nadel durch das Haar gesteckt, u. außerdem werden noch eigene Zierathen von Stücken Schildkrot, die polirt sind, daß sie wie Gold glänzen, diademförmig in die Haare gesteckt; Blumen u. Bänder werden seltener in die Haare geflochten. Unverheirathete Mädchen schminken die Lippen roth od. violett mit einem Anflug von Goldglanz darüber. Auch reißen die Frauen alle Haare der Augenbrauen aus. Die Japanesen tragen eine Art Schlafrock (Chiramonie), nach dem Stand von Seide, Baumwolle od. Hanf, von denen bei Männern oft sechs, bei Weibern zwanzig über einander angezogen werden. Der weite Ärmel ist vom Ellenbogen an offen, der vordere Theil wird zusammengenäht u. dient als Tasche. Vornehme tragen oft Säbel u. Dolch an dem zwei Mal um den Leib gehenden Gürtel. Der Gürtel der Frauen ist breiter, u. dessen Enden hängen herab. Das Staatskleid (Chauri) ist länger u. weiter, u. auf Ärmeln, Brust u. Rücken ist das Wappen der Familie. Am Hof tragt man am Neujahrstage das lange chinesische Gewand; dasselbe ist Jedermann erlaubt, wird aber seltener getragen. Hemden sind nicht gewöhnlich. Bei kaltem Wetter trägt man die Kapa, eine[743] Art Mantel, mit Riemen befestigt; Beinkleider sind nur bei Kriegern u. auf Reisen gewöhnlich, zugleich aber Zeichen hoher Würde; diese Staatshosen gleichen weiten Weiberröcken. Ganze Strümpfe (Kasan) werden nur auf Reisen getragen; sonst trägt man in J. nur Halbstrümpfe, das Volk trägt gar keine. Die Schuhe sind von Stroh geflochtene Sandalen (Sori) od. bei schlechtem Wetter hölzerne Leisten; beide werden, wenn man ein Haus betritt, abgelegt. Hüte mit kleinem Kopf u. großer Krempe trägt man nur bei Regen, sie sind von Stroh, Leder, lackirtem od. vergoldetem Holz od. Pappe. Außerdem hat man immer einen Fächer, auch einen Sonnen- u. Regenschirm, eine Pfeife u. Tabaksbeutel (man lernte in J. den Tabaksgenuß erst durch die Portugiesen kennen); selbst die Frauen rauchen; stets trägt der Japaner ein Schreibzeug im Gürtel u. eine Brieftasche mit Papier, Geld u. Arzneimitteln im Busen. Statt des Taschentuchs dient ein Stück seines Papier. Die Vornehmen vom Kaufmann aufwärts erkennt man meist an seidenen Kleidern u. an den Degen, deren sie nach dem Rang einen od. zwei tragen. Die Farbe der Kleider ist meist schwarz, die Trauerfarbe weiß. Arme gehen im Sommer meist nackt, od. haben höchstens einen Überwurf. Die Japaner essen bes. Reis u. Fische; Fleisch genießen blos die Bekenner des Kong-fu-tse; das Schlachten von Rindvieh halten sie für ein Verbrechen. Die Speisen werden schmackhaft zubereitet; Getränke sind Thee, Bier (Saka), welches warm in Tassen getrunken wird u. sehr berauscht, Reisbranntwein (Satschio). Die Vornehmen fahren in von Ochsen od. Pferden gezogenen Equipagen, od. lassen sich in Sänften tragen; reiten sie, so führen eigene Personen das Pferd. Man führt eigene Familiennamen, welche beim Unterzeichnen voran gesetzt werden, worauf der persönliche Name folgt. Dieser ändert sich mit den Jahren, u. als Knabe, als Jüngling, als Angestellter in den verschiedenen Chargen, auch nach dem Tode wird ein anderer Name geführt. Beschäftigung: Der Ackerbau blüht sehr, die steilsten Berge sind bis an den Gipfel terrassirt, u. bes. Reis, doch auch Gerste, Weizen, Buchweizen, Bohnen etc. (s. oben) werden in Menge erzeugt u. ausgeführt. Die Ebene wird mit Ochsen, die Berge mit der Hacke bearbeitet; wer seinen Acker unangebaut liegen läßt, verliert das Recht darauf. Der Gartenbau ist höchst ausgebildet; in Nutzgärten baut man Erbsen, Karotten, Zuckerwurzeln, Rettige, Bataten, Kartoffeln, Salat, Melonen, Gurken etc.; ferner Baumwolle, Thee, Tabak, Campher, Pfeffer, Ingwer, spanischen Pfeffer, Ölpflanzen, pflanzt Firniß-, Papier-, Maulbeer-, Citronen-, Apfelsinenbäume u. erbaut alle Südfrüchte; auch Wein, welcher jedoch selten reif wird. Große Blumengärten haben die Japaner nicht, doch werden manche Zierpflanzen auf einem winzigen Stück Boden am Hause od. in Töpfen gezogen. Alle Wege u. Straßen sind mit Bäumen eingefaßt, welche einen großen Werth als Nutzholz repräsentiren. Viehzucht wird wenig getrieben, doch wird einiges Hornvieh, Schafe u. Pferde gehalten. Die Fischerei wird stark betrieben. Ins Große betreibt. man den Thunfisch- u. Sardellenfang, ebenso den Fang der Wallfische, deren Fleisch gegessen wird. Auch Tripang, Sepien u. die Awawimuschel wird fleißig als Nahrungsmittel u. Handelsartikel gesammelt. Die Jagd liefert bei der hohen Cultur des Landes nur geringen Ertrag; sie wird nur von wenigen Bergbewohnern u. Liebhabern betrieben. Der Vogelsang liefert zum Vergnügen Lerchen u. Nachtigallen. Bienen gibt es nur wenig im Lande, doch wird ihrer Zucht große Sorgfalt gewidmet. Die Seidenzucht ist seit der ältesten Zeit in I. bekannt, allgemein verbreitet u. nimmt mit jedem Jahr zu. Bis in das 17. Jahrh. wurde von Portugiesen u. Holländern viel Seide aus China u. Hinterindien nach J. gebracht; jetzt hat die Einfuhr fast ganz aufgehört. Der Bergbau ist in höchster Blüthe. Kunstfleiß: Fabrikation von lackirten Waaren, Porzellan, Metallspiegeln, Seiden- u. Baumwollenzeugen, Branntweinbrennerei, Töpferei, Gerberei, Tabaksspinnerei, Schiffbauerei etc. werden fleißig betrieben. In Bearbeitung von Metallen excelliren die Japaner, sie haben Gold-, Silber-, Eisen-, Kupferhütten u. Eisen- u. Kupferhämmer, Gießereien, sie liefern vorzüglich Stahlarbeiten (Damascenerklingen), doch ist die Ausfuhr von Waffen streng verboten, sie fertigen aus Gold u. Kupfer eine Mischung (Sowas), die, mit blauer u. schwarzer Farbe überzogen, dem Silber gleich geschätzt wird; Dächer, Schaufeln, Pfeifen, Töpfe u. Geräthe aller Art sind oft von Metall, zuweilen schön vergoldet. Was sie sehen, ahmen sie nach, so hat man japanesische Barometer, Thermometer, Uhren, uhrenartige Spielwerke von großer Vollkommenheit; ebenso haben sie in neuester Zeit rasch die Dampfmaschine gebrauchen gelernt u. sich in den Schiffbau nach europäischer Weise gefunden. Ihre Bücher sind mit hölzernen Tafeln gedruckt. Die Baukunst ist noch nicht ausgebildet. Die Gebäude sind von Bambus u. Holz (bei den Ärmern mit Borke bekleidet) u. nur im Fundament von Stein, wegen der häufigen Erdbeben nur ein Stock hoch u. enthalten innen einen großen leeren Raum, in welchen bewegliche Wände eingesetzt sind, um die Zimmer größer od. kleiner zu machen. Die Dächer sind von Metall, bes. Kupfer, od. von schweren Ziegeln, die der Ärmeren von Schindeln mit Steinen beschwert, zuweilen auch von Kalkmörtel u. mit Ölfarbe überstrichen; sie reichen weit vor, außen herum ist noch ein zweites kleines Dach, welches eine, um das Haus herumlaufende Gallerie bedeckt; das Licht fällt durch Papierfenster ins Zimmer. Feuerbecken od. der Herd ersetzen Öfen u. Kamine. Der Japanese sitzt auf Matten, die auf dem Boden liegen u. über welche der Reiche noch eigene Teppiche breitet u. ißt, mit über einander geschlagenen Füßen, mit kleinen Stäbchen; Schränke mit vielen Schubfächern u. hohe Schirme, welche der Japanese vor sich setzt, wenn er schlafen will, sind das einzige Geräth. Die Wände sind mit geblümtem Gold- u. Silberpapier, bei Reichern mit sein geschnitztem Holz überzogen u. mit Porzellan verziert. In der Mitte des Hauses ist eine Öffnung zum Abziehen des Rauchs. Die Tempel haben Thürme von sechs bis sieben Stock. Die Städte haben Thore u. Wälle, auch, wenn sie ein Fürst bewohnt, Citadellen. Flecken u. Dörfer bestehen meist aus einer langen Gasse. In der Bildhauerei sind die Japanesen noch zurück, ihre plastischen Formen sind roh u. plump, doch haben sie manche technische Vortheile im Bildgießen. In der Malerkunst ist die Zeichnung unrichtig, sie malen ohne Licht u. Schatten, jedoch das Colorit lebhaft. Ausgezeichnet ist ihr Lack. Die Musik besteht meist aus[744] klingenden Gesängen u. lärmenden Instrumenten, Trommeln, Schellen, Glocken, Pfeifen; die Saiteninstrumente sind unvollkommen u. selbst die Laute der Frauen tönt übel. Der Tanz besteht aus Pantomimen u. Biegungen einzelner Mädchen u. Männer.

Vor Ankunft der Europäer besaßen die Japaner zahlreiche Flotten; ihre Schiffe fuhren einerseits bis Bengalen, andererseits bis Kamtschatka u. die Beringsstraße hinaus. Allein seit 1585 hatte das Land keine Kriegsschiffe mehr, u. 1638 wurde aller Verkehr mit Ausländern verboten. Nur den Chinesen (u. Koreanern), sowie den Niederländern blieb der Handel unter sehr lästigen Beschränkungen gestattet (s. Japan, Gesch.). Sobald sich ein fremdes Schiff den Küsten nahte, fuhr ihm ein Boot mit Regierungsbeamten entgegen, welche es nach dem Namen u. der Nation, der es gehörte, befragten u. ihm verboten, in einen Hafen einzulaufen, od. Leute an das Land zu setzen. Lebensbedürfnisse u. was das Schiff sonst bedurfte, wurde ihm unentgeltlich geliefert, um jeden Vorwand eines Tauschhandels zu vermeiden. Nahte sich das Schiff der Küste, so wurde es sogleich von den Küstenbatterien beschossen. Japanesen, die sich in Verkehr mit den Fremden einließen, sollte Todesstrafe treffen. Selbst Schiffbrüchige, von europäischen Schiffen J. wieder zugeführt, wurden unter strenge Aufsicht gestellt, auch wohl gar nicht angenommen od. eingesperrt, ja selbst hingerichtet. Alle Versuche der Holländer, ihre Befugnisse auszudehnen, so wie die Bemühungen anderer Nationen, mit J. Handelsverbindungen anzuknüpfen, blieben vergebens, bis es endlich 1851 einer Expedition der Vereinigten Staaten unter Anführung des Commodore Perry gelang für die Nordamerikaner die Eröffnung noch zweier anderer Häfen (Simoda auf Nippon u. Chacodade auf Jeso), sowie manche andere Freiheit zu erlangen. Die Verbindungen zwischen der Union u. J. wurden während einer zweiten Expedition (1853–56) noch fester geknüpft u. geregelt. Da seitdem auch die Engländer, die Franzosen, die Russen u. die Niederländer dieselben Vergünstigungen für Handel u. Schifffahrt erhalten haben, so ist die ganze nationalökonomische Entwickelung des thatkräftigen u. intelligenten japanischen Volkes in ein ganz neues Stadium getreten. Der Binnenhandel, insbesondere der Küstenhandel, ist sehr lebhaft; die Straßen, Brücken u. Häfen sind im besten Stande; durch Einrichtungen aller Art, wie eine Art Handelszeitung mit den Preiscouranten der Waaren, Messen etc. gefördert worden. Die Wissenschaften selbst sind auf keiner hohen Stufe der Vollkommenheit, die Kenntniß der Mathematik ist nur halb, da sie keinen Kalender zu machen, keine Finsternisse zu berechnen verstehen; über das japanische Jahr u. ihre Zeitrechnung, s.u. Jahr u. Jahrrechnung. Wissenschaftliche u. Unterrichtsanstalten sind nach Verhältnissen ausgezeichnet; gelehrte Gesellschaften bestehen viele, eben so öffentliche Bibliotheken, der Unterricht ist gut, bes. der häusliche, Primärschulen u. Gymnasien bestehen viele, Chinesisch, Holländisch u. Englisch sind die gelehrten Sprachen. Die Erziehung ist sorgfältig u. nicht allein auf Wissenschaften u. Künste, sondern auch bes. auf Ausbildung der Tugenden u. der seinen Lebensart berechnet. Über die eigene Sprache u. Literatur der Japanesen, s.u. Japanische Sprache u. Literatur. Religionen gibt es in Japan drei. Die älteste u. ursprünglichste ist die Sintoreligion (s.d.), welche sich auf die Verehrung der Geister (Sin od. Kami) gründet. Die zweite Religion ist der Buddhismus, welcher 552 n. Chr. aus Korea nach J. verpflanzt wurde u. jetzt die meisten Bekenner zählt. Bei seiner großen Verbreitung entstand für die Masse des Volkes eine Vermischung der Buddhalehre mit der Sintoreligion, so daß die Gottheiten der letzteren auch in buddhistischen Tempeln verehrt werden u. umgekehrt. Der Unterschied beider Lehren ist nur den Priestern u. Gelehrten bekannt. Die dritte Religion ist die Szuto od. Siza, eine Nachahmung der philosophischen Lehre des Kong-fu-tse. Das Christenthum hatte nach Ankunft der Europäer zahlreiche Bekenner gefunden, wurde aber zu Anfang des 17. Jahrh. gewaltsam unterdrückt u. blieb bis auf die letzten., Jahre herab streng verpönt. Erst in Folge der erwähnten Verträge ist den Christen wiederum größere Freiheit gestattet. Über Feste, Tempel u. Gebräuche, s.u. den einzelnen Religionen, bes. unter Sinto. Fast alle Religionen u. Secten haben eigene Mönchs- u. Nonnenklöster.

Die Regierung ist despotisch. Der Form nach ist der Dairi der geistliche Erbkaiser in J. Eigentlich bedeutet Dairi den ganzen Hof desselben, u. er heißt in Beziehung auf diesen Dairisama (Herr des geistlichen Hofes). Es ist verboten seinen gewöhnlichen Namen bei seinen Lebzeiten auszusprechen; seine Dynastie wird in gerader Linie bis 660 v. Chr. hinauf geführt. Er soll der Familie des Sin-mu, des ersten Eroberers von Japan, entstammen. Die Götter u. Halbgötter, welche nach der Fabel vor ihm herrschten (s. Japan [Gesch.]), hatten den Titel Mikoto, ihre sterblichen Nachfolger aber hießen nur Mikado; man nennt sie auch Dai, Oo, Kwo, Tai (Kaiser, Fürsten) u. Tensin, Söhne des Himmels. Das ganze Geschlecht des Dairi, als Häupter der Sintoreligion, ist heilig, er selbst nach Besteigung des Thrones ein lebendiger großer Kami, d.h. Gott; kein Laie darf ihn ansehen od. ihm nahen. Ihm sind sogar, nach dem Sintoglauben, mehrere von den Göttern unterworfen u. sie müssen den ganzen 10. Monat des Jahres bei ihm bleiben, daher dieser Monat Kami natsuli (der Monat ohne Götter) heißt, weil sie dann ihre Tempel verlassen haben. Um diese Heiligkeit zu behaupten, darf der Dairi nie gehen, sondern muß getragen werden, nicht einmal die Sonne darf ihn bescheinen. Nur im Schlafe werden ihm Nägel u. Bart beschnitten u. sein Leib gereinigt. Sonst mußte er jeden Morgen mit der Krone auf dem Haupte einige Stunden unbeweglich auf dem Throne sitzen, denn jede Bewegung, jeder Seitenblick, wähnte man, brächte Unglück in die Gegend, wohin er gerichtet war. Jetzt setzt man statt seiner blos die Krone auf den Thron. Alle Speisen werden ihm jedesmal in neuen thönernen Gefäßen aufgetragen u. die alten zerbrochen. Er hat zwölf Frauen, die aus den schönsten u. vornehmsten Mädchen für ihn gewählt werden. Nur einen Tag im Jahre wandelt er auf einer Gallerie, die ihn ganz bedeckt u. nur unten Öffnungen hat, durch welche die Neugierigen seine Füße schauen. Die Nachfolge ist erblich, aber nicht immer nach dem Rechte der Erstgeburt, sondern die Minister entscheiden in der Stille die Wahl u. machen dem Volke den neuen [745] Dairi bekannt. Alle Hofbedienten des Dairi sind aus dem Geschlechte des Dairi u. fordern bes. Achtung. Der Unterhalt des Dairi kommt von der Stadt Miako nebst Gebiet u. von den gegen Bezahlung bewilligten Ehrentiteln. Der Hof des Dairi beschäftigt sich mit Wissenschaften, bes. aber mit Musik, die Niederern auch mit Handarbeiten, welche sie verkaufen. In Miako bewohnt der Dairi einen großen, besondern Theil der Stadt, u. in der Mitte ist der befestigte Palast desselben. Neben dem Dairi besteht noch der Kubo od. Seogun, der weltliche Kaiser, welcher ursprünglich nur der Reichsfeldherr, seit Anfang des 17. Jahrh. aber der eigentliche Beherrscher J-s ist u. in Jeddo residirt. Durch seine Politik ist der Dairi blos auf die geistliche Herrschaft beschränkt; der Kubo überläßt ihm der Form nach den ersten Rang u. nimmt selbst Ehrentitel von ihm an, welche er mit kostbaren Geschenken honorirt. Auch werden noch die Befehle des Kubo im Namen des Dairi erlassen, u. Letzter in allen wichtigen Dingen zum Scheine von Ersterem befragt. Stirbt der Kubo ohne Erben, so wird sein Nachfolger aus einer der drei Familien erwählt, welche die Seitenlinien des Stifters der gegenwärtigen Dynastie bilden. Unter dem Kubo stehen die Damjos od. Lehnsfürsten der einzelnen Provinzen u. Districte (Koks); früher waren dieselben fast ganz unabhängig u. standen nur in einem lockeren Lehnsverbande unter dem Seogun; allmälig jedoch sind sie mit Ausnahme zweier, welche ihre alten Rechte zum Theil noch bewahrt haben, Statthalter des Kubo, welche abgesetzt, verwiesen u. selbst am Leben gestraft werden können. Alle Lehnsfürsten müssen zu einem bestimmten Tage am Hofe erscheinen. Auch werden die Söhne der Fürsten u. Großen unter den Augen des Kubo erzogen u. dürfen sich ohne Erlaubniß nicht entfernen. Auch die Familien der höheren Beamten müssen sich als Geißeln in Jeddo aufhalten. Die Damjos sind in ihren Gebieten unumschränkte Herren, welche ihre Unterthanen nach Gefallen richten. Ihr Gebiet ist von sehr verschiedener Größe, u. während manche kaum einige Tausend Menschen unter sich haben, ziehen andere, wie der Damjo von Sindai, mit 60,000 Trabanten u. Dienern zur Hauptstadt. Jeder Damjo hält eine bestimmte Anzahl Soldaten, u. selbst die fünf eigentlichen kaiserlichen Provinzen werden mit diesen abwechselnd besetzt, obgleich sie von eigenen Gouverneurs regiert sind, von denen der Kaiser seinen Unterhalt in Naturerzeugnissen geliefert erhält. Nur die Provinz (Do) Gokeeay, worin der Dairi wohnt, ist von den Soldaten des Kaisers unmittelbar besetzt. Die oberste Verwaltung ist in den Händen eines Staatsrathes (Gorodsch), welcher aus fünf zinsbaren, von dem Kubo beliebig zu wählenden Fürsten besteht u. über gewöhnliche Angelegenheiten, ohne dem Kubo Bericht zu erstatten, entscheidet; außerordentliche Fälle entscheidet der Kubo. Ihm ist ein Senat beigeordnet, welcher aus 15 (nach And. 24) Gliedern des hohen Adels besteht. Er begutachtet die Vorschläge des Staatsrathes. Das Staatsministerium endlich führt die genehmigten Vorschläge des Staatsrathes aus; es zerfällt in sieben Sectionen, deren jede von einem Minister (Bunjo) u. einem Ministerialrath (Gimmijagn) geleitet wird. Diese Sectionen sind: für Staatsökonomie u. Einkünfte, für Schifffahrt u. Handel, für öffentliche Bauten, für die Polizei, für die Gesetzgebung, für den Krieg, für die geistlichen Angelegenheiten. Die Rechtspflege ist in J. sehr unparteiisch, u. der Spruch der Gesetze trifft den Vornehmen wie den Geringen. Die Gesetze sind streng, bei dem kleinsten Vergehen wird an Leib u. Leben gestraft. Oft muß ein District od. ein Stadtviertel ein Vergehen büßen, welches nur in ihm geschehen ist. Indessen hat hier die Zeit günstig eingewirkt; die Folter, die sonst auf Jedes Anklage folgte, wird nur noch bei überwiesenen Verbrechern angewendet, u. der Richter umgeht oft das Gesetz u. mildert diese Härte. Die Unterkönige u. andere Vornehme haben das Vorrecht, sich selbst, statt die Todesstrafe abzuwarten, den Bauch aufzuschneiden, s. oben. In manchen Fällen ist Selbsthülfe erlaubt; so darf der Gatte seine im Ehebruch ertappte Frau nebst dem Ehebrecher, der Vater den Verführer seiner Tochter od. ein ungerathenes Kind tödten. Civilprocesse werden meist gütlich beigelegt; Erbschaftsstreitigkeiten kommen fast nie vor, da dem Vater die Verfügung über sein Vermögen frei steht. Staatsprocesse werden in Jeddo entschieden; eben da befinden sich auch die Appellationsgerichte für die kaiserlichen Provinzen. Das Land ist in 68 Landschaften u. 604 Gerichtsbarkeiten getheilt. Die Polizei ist trefflich, geht aber nur zu sehr vom Spioniersystem aus; in den Städten wird fleißig patrouillirt; auch die Löschanstalten sind gut. In J. sind die Stände streng geschieden; jedoch existiren keine eigenen Castenabtheilungen. Man unterscheidet den hohen Adel (Damjos), den niederen Adel, aus dem die höheren Stellen besetzt werden, die Geistlichkeit, in die Alle treten können, den Stand der Krieger, der erblich ist, u. den Niemand verlassen kann, außer wenn er einen Sohn od. Pflegesohn an seiner Statt stellt, ferner Kaufleute, Handwerker u. Künstler, Bauern (zu ihnen gehören auch die Matrosen, Fischer u. Sklaven); zu irgend einer dieser Klassen gehören unadelige Beamte, Ärzte, Gelehrte etc., doch tragen dieselben, gleich den höheren Klassen, Säbel u. Dolche, was die unteren, vom Kaufmann an, nicht dürfen. Das Heer besteht in 100,000 Mann Infanterie u. 20,000 Mann Reitern, in Kriegszeiten kommen noch die Contingente der einzelnen Fürsten, welche 368,000 Mann Fußvolk u. 38,000 Reiter betragen, dazu. Die Flinten haben Luntenschlösser u. waren bisher sehr schlecht eingerichtet; geschickter sind die Japanesen mit Pfeil u. Bogen; die Piken sind schwer u. unbequem, die Säbel meist Damascenerklingen; Umgestaltung des Militärwesens nach europäischen Mustern steht bevor; die Uniform besteht aus dem Chauri, einem Überkleid, das bei den fürstlichen Soldaten von Baumwolle u. bunt, bei den kaiserlichen von schwarzer Seide mit weißen Nähten ist; außerdem haben sie eine Staatsuniform u. eine Felduniform, weite Hosen u. Jacke; Brust, Rücken, selbst Schenkel u. Arme sind gepanzert, auf dem Kopf haben sie einen großen lackirten Hut von Metall, mit einem Visir; die Artillerie war bisher sehr plump u. schlecht; das Pulver ist mit zu viel Kohle vermischt. Ihre Festungen u. Batterien sind höchst fehlerhaft. Die Armee erhält ihren Sold in Reis, od. halb in diesem, halb in Geld. Die Oberanführer werden bei jedem Anführer bes. bestimmt Eine Kriegsmarine ist seit einigen Jahren in Bildung begriffen; den Stamm zu der begonnenen Dampfflotille bildete ein von der holländischen [746] Regierung überlassenes Dampfschiff; seitdem bestehen auch in Nangasaki ein Gieß- u. Bohrwerk für Kanonen, ein Etablissement zur Ausbesserung von Dampfschiffen u. eine Bildungsanstalt für Marineoffiziere. Als Flagge hat man einen rothen Kreis in weißem Felde angenommen.

Eintheilung in das eigentliche Kaiserthum J. u. in die Provinz Matsmai; ersteres zerfällt in 8 Dos (Wege), u. diese in 68 Kokss (Provinzen), u. dieselben in 622 Koris (Districte); das Gouvernement Matsmai begreift aber die Insel Jeso, die südlichen Kurilen u. die Insel Sachatin. Von den drei Hauptinseln hat Nippon 5100, Kiusiu 1330, Sikoks 800 QM.; von den Nebenländern Jeso u. die japanischen Kurilen 2900 u. der japanische Theil von Krafto etwa 2200 QM.; die früher zu J. gerechneten Bonininseln werden jetzt von europäischen Ansiedlern bewohnt. Münzen. Früher rechnete man in I. nach Tail (Täl, Theil) zu 10 Maas (Mas) zu 10 Candarin (Condryn) im Werth von 2 Thlr. preuß. Cour. den Tail, gegenwärtig nach Monme (Maas) zu 10 Pun à 10 Rin à 10 Moo, wovon 10 Monme = 1 Tail, dieser aber nur = 28 Sgr.; geprägte Münzen gibt es in Gold: den alten Koban, von 368 holländischen Aß u. 201/2–132/3 Karat, also 13 Thlr. 25 Sgr. u. darunter, u. den neuen Koban zu 272 Aß u. 15 Karat 5 Grän Gehalt, also 7 Thlr. 21 Sgr., doch schwankt der Werth jetzt zwischen 6 Thlr. 21 Sgr. bis 6 Thlr. 4 Sgr.; sie sind oval u. mit mehreren Charakteren u. Stempeln bedeckt; die größte Goldmünze, Obo ban, zu 20–26 Koban, ist nur Schaumünze u. zu Geschenken bestimmt; außerdem kommen noch Goldmünzen (vorzugsweise sogenannte Japaneser) vor, die einen Werth von 38–39 Thalern haben; in Silber: die nach dem Gewicht berechnet werden, gibt es Kodama (Edelsteine), kleine, runde, geringhaltige Silberklumpen, u. Ita kane (plattes Metall), ovale, bestempelte Silberstücke, welche einen gleichen Werth als Itsi maï von 43 Monme (jetzt 4 Thlr.) haben; in Kupfer od. Eisen: Mon (1 Mon Itsi Mon), Sen od. Zeni, runde Stücke mit einem viereckigen Loch in der Mitte, um sie, wie die chinesischen, an Schnuren zu reihen; 96–100 Sens = 1 Monme. Maße: die Einheit ist das Sasi, getheilt in 10 Sun à 10 Bun à 10 Rin von verschiedener Länge; das gebräuchliche Fußmaß, der Kane-sasi, ist 134,3 Par. Linien = 0,303 Meter =0,9654 preuß. Fuß; aus dem Kane-sasi wird der Ken (als Einheit Ikken [holländische Ilse], 1 Ken) zu 6 Sasi 3 Sun = 6,082 preuß. Fuß gebildet; der Hiro zu 5 Sasi bei Tiefenmessungen; das Tsjoo od. Masti = 60 Ken, das Ri, die japanische Meile, = 36 Tsjoo, etwas über 1/2 deutsche Meile; Ellenmaße: das Tsune sasi od. Knpira sasi = 0,5683 preuß. Ellen, ein größeres, das Zjoo = 2 Ken od. 5,7244 preuß. Ellen; Flächenmaße: die Einheit ist das Pu, Ippu (1 Pu) = 1 Quadrat-Ken; ferner das Se, Hito se (1 Se) = 6 Ken lang, 5 Ken breit; das Tan, Ittan (1 Tan) = 20 Ken lang, 15 Ken breit; das Tsjoo, Ittsjoo (1 Tsjoo) = 60 Ken lang, 50 Ken breit; 1 Tsjoo = 4,279 preuß. Morgen; Körpermaße: die Einheit für trockene u. flüssige Gegenstände ist der 1/16 Kubik-Kane-sasi, Sjoo od. Masu, 'Is sjoo, Itsi masu (1 Sjoo, 1 Masu); das Sjoo hat 10 Goo, das Goo, Itsi goo (1 Goo), 10 Sjat' od. 2 Go sjak' (d.h. 5mal Sjak); das Sjoo = 1,7386 Lit. od. 1,51842 Berl. Quart; das To, Ibto (1 To) hat 10 Sjoo; das Kok', Itsi kok' (1 Kok') hält 10 To; das Go goo (5 Goo) ist 1/2 Sjoo; das Ippjoo od. Tawara (Ballen, Strohsack) Reis ist auf 35 Sjoo bestimmt. Gewichte. Handels-, Gold- u. Silbergewicht: die Einheit ist das Monme mit der oben bemerkten Eintheilung, Itsi Monme, 1 Monme = 13/4 Gramm od. 36,41 holländische Aß, das Kin od. Pfund hat 160 Monme = 280 Gramm od. 0,59866 preuß. od. 1/2 Wiener Pfund; Apothekergewicht: die Einheit ist das Gewicht der Silbermünze Rjoo (43/10 Monme) = 7,525 Gramm; das Maï, Itsi maï (1 Maï) hat 10 Rjoo od. 43 Monme = 751/4 Gramm. Vgl. außer den älteren Werken von Kämpfer u. Thunberg namentlich die verschiedenen Schriften Siebold's (s.d.); ferner Döss, Herinneringen mit J., Harlem 1833; von Overmeer-Fischer, Bijdragen tot de Kennis van het Japaausch rijk, Amst. 1834; Hawks, Narrative of the Expedition of an American Squadron to the China Seas and Japan in the years 1852–54, New York 1856; W. Heine, Reise um die Erde nach J., Lpz. 1856, 2 Bde.; Spalding, The Japan expedition, Lond. 1856; Taylor, Visit to India, China and Japan, ebd. 1855; Haloran, Eight months visit to Japan and Loochoo, ebd. 1856; Hildreth, Japan as is was and is, Boston 1855; Fraissinet, Le Japan contemporaine, Par. 1857; Osborn, A cruise in Japanese waters, Lond. 1859; W. Heine, Die Expedition der Vereinigten Staaten in die Seen von China, Japan u. Ochotsk Lpz. 1858–59, 3 Bde.; Kinahan Cornwallis, Two journeys to J. 1856–57, Lond. 1859, 2 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 742-747.
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