Brasilien [1]

[214] Brasilien, Kaiserthum in Südamerika (Geographie u. Stastilik). I. Das Land erstreckt sich vom 4° 17' nördl. Br. bis zum 33° südl. Br. u. vom 16°50' bis 54° 19' westl. Länge (von Ferro) u. grenzt im NW. an Neu-Granada, im N. an Venezuela, Britisch-, Holländisch- u. Französisch-Guyana, im O. an den Atlantischen Ocean, im S. u. SW. an Urnguah, die Argentinische Conföderation u. Paraguay, im W. an Bolivia, Peru u. Ecuador. Der Flächenraum läßt sich nur annähernd angeben, da die Grenzen noch auf den ungenauen Bestimmungen des portugiesisch-französischen Friedens von Utrecht 1713 u. des spanisch-portugiesischen Vertrags von Ildefonso 1777 beruhen u. nicht vollständig regulirt sind; er beträgt ungefähr 170,000 bis 180,000 QM., wovon etwa nur 3–4000 QM. (an der Küste u. den Flußufern) angebaut sind. – Gebirge erstrecken sich fast über 2/3 des Landes, welches durch diese in drei große Gruppen zerfällt: das innere Hochland (2500–2700 Fuß) mit einzelnen tiefer liegenden Ebenen (Campos); die östliche Abflachung nach dem Atlantischen Ocean; u. die westliche Ebene, in welche die Gebirgszüge auslaufen, welche die Wasserscheide zwischen dem Stromgebiete des Amazonenstroms u. dem des Rio de la Plata bilden; die bedeutendsten Gebirge sind: Serra do Mar (an der Küste 3000–3400 Fuß) Serra de Mantiqueira (Spitzen: Buquira 7513 Fuß, Pico dos Orgaos 7300 Fuß), Serra do Espinhaço mit der Serra Lappa, der Serra de San Geraldo (Spitze: Itacolumi 5170 Fuß) u. der Serra des Esmeraldas (Spitze: Itambe 5592 Fuß), Serra Tiuba, Serra da Tabantingo mit der Serra Piauhy u. Serra Ibiapaba; ferner die Serra Negro, Cordillera Grande, das Pyreneosgebirge, Serra San Martha, das Diamantengebirge u.a.m. – Geognostische Beschaffenheit: nicht vulkanischen Ursprungs; die geringen Höhen Kalk; höher hinauf Sandstein, Gneiß, Granit, Glimmerschiefer, Syenit; noch höher Kalk u. Thonschiefer. Der Boden ist an der Küste u. den Flußufern fruchtbar (Dammerde u. fetter Lehm), am Ostabhange des Gebirges reich bewaldet, im Gebirge selbst geringerer Pflanzenwuchs, jenseit desselben einige große wellenförmig fortlaufende Flächen, wasserarm, nur in den Tiefen bewaldet. Das Stromgebiet des Rio de la Plata hat im Allgemeinen den Charakter der Prairie, das des Amazonenstromes den des tropischen Urwaldes. Vorgebirge: Cabo Orango, do Norte, St. Roque, Branco, St. Thomas, Frio, Negro. Meerbusen: Allerheiligen Bai (de todos os Santos), Vincentbai, Heiligen-Geist-Bai (Espirito Santo), Bai von Rio Janeiro u. die meerbusenähnliche Mündung des Amazonenstromes. Binnenseen: Laguna dos Patos, Mirimsee, Xarayusee (nur in der nassen Jahreszeit). Stromgebiete gibt es zwei größere: das des (B. selbst durchströmenden) Amazonenstromes u. das des (außerbrasilianischen) Rio de la Plata; außerdem kleinere, dem Atlantischen Ocean direct zuströmende Küstenflüsse. Zu dem ersteren gehören der Madeira, Tapajos, Xingu, Tocantins, Araguay, Rio Negro mit ihren zahlreichen Nebenflüssen; zu dem zweiten der Parana, Tiete, Paraguay, Uruguay, ebenfalls mit zahlreichen Nebenflüssen; zu den letzteren der Maranham, Paranahyba, S. Francisco, Rio Grande de Belmonte, Rio Doce, San João de Parahyba. – Klima nach den drei großen Gruppen, in welche das Land zerfällt, verschieden; im Allgemeinen das der Tropenzone, aber die Hitze gemäßigt durch die Waldgebirge, Gebirgs- u. regelmäßige Passatwinde. Witterung ziemlich regelmäßig u. gleichmäßig; von Jahreszeiten kennt man nur die trockne (Tempo do frio) u. die Regenzeit (Tempo de chuva od. calore); niedrige Temperatur (leichte Nachtfröste) nur auf den höchsten Gebirgen; Eis u. Schnee kommt selbst dort nie vor. Die Ostküste u. die Gegenden um den letzten Theil des Laufes des Amazonenstromes sind in neuerer Zeit vom gelben Fieber, Gallenfieber u. der Cholera heimgesucht, die Thäler des La-Plata-Stromgebietes dagegen gesund. – Producte aus dem Mineralreich: Gold, Platin, Silber, Quecksilber, Eisen, Blei, Zinn, Alaun, Steinsalz, Steinkohlen, Diamanten, Topase, Rubine, Amethyste u.a. Edelsteine; aus dem Pflanzenreich: Getreide, Gemüse u. Futterkräuter, Zucker, Baumwolle, Tabak, Kaffee, Thee, Cacao, Brotbaum, Cocos, Dattel- u. Ölpalmen, Obst, Wein, Orangen, Limonen, Feigen, Indigo, Ipecacuanha, Sassaparille, Ricinus u. viele andere Arzneipflanzen, Vanille, Ingwer, Zimmet, Pfeffer u. zahlreiche andere Gewürze, Harze, Balsame, Öle, ferner großer Reichthum an Nutz-, Bau- u. Farbehölzern etc.; aus dem Thierreich: Rindvieh, Pferde, (beide in großen Herden) Maulthiere, Schweine, Ziegen, Schafe u.a. Hausthiere, Tiger, Unzen, wilde Hunde, wilde Katzen, Tapire, Gürtelthiere, Faulthiere, Affen u. viele a. Säugethiere, an den Küsten auch Wallfische; Hühner, Tauben, Enten, Sumpfvögel, Adler, Condors, Strauße (Nandus), glänzende Papageien, Colibris, rosenrothe Flamingos, sowie überhaupt viele durch Farbenpracht ausgezeichnete Vögel; mancherlei giftige u. ungiftige Schlangen, Schildkröten, Eidechsen; viele Fische; Ameisen, Bienen, schöne Schmetterlinge u. Käfer, Moskiten, Skorpionen, Skolopender, Cochenille, Seidenraupen (welche letztere beiden in B. jedoch leider noch nicht gepflegt werden). – Die Gesammtzahl der Bevölkerung wurde im J. 1856 annähernd auf 6 Mill. geschätzt (nach den officiellen, jedenfalls aber zu hohen Angaben sogar auf 7,600,000), wovon ungefähr auf Europäer (namentlich Portugiesen) u. Creolen 23 Procent, auf freie Mischlinge 11, auf Sklavenmischlinge 5, auf freie Neger 4, auf Negersklaven 46, auf unterworfene (bekehrte) Indianer 7, auf freie Indianer 4 Procent kommen. Die Ureinwohner gehören der kupferfarbigen (amerikanischen) Indianer-Race an, zerspalten sich aber in zahlreiche durch Sitte und Dialekt verschiedene Stämme, von denen die bedeutendsten die Tupi, deren Sprache die verbreitetste ist, daher auch Lingoa geral (allgemeine Sprache) genannt, Botocuden, Puri, Tamoyos, Coroardoes, Guaycurues, Tapinambas, Taperivas; die unabhängigen Stämme haben sich aus den Küstenprovinzen fast gänzlich in das Innere, nach dem Norden u. Westen, zurückgezogen; die bekehrten, halb civilisirten Stämme leben theilweis in Dörfern des Hochlandes u. am Amazonenstrom zerstreut u. haben, Ackerbau u. Viehzucht treibend, einige Verbindung mit den Weißen. Die Neger, die die Hälfte der Gesammtbevölkerung bilden, sind größtentheils Sklaven; da unter denselben nur wenig Frauen sind, dieselben auch meistentheils ehelos leben, Epidemien unter den Negern häufiger sind u. heftiger auftreten, als unter der übrigen Bevölkerung u. die Einführung[214] neuer Sklaven durch einen mit England im Nov. 1831 abgeschlossenen Vertrag u. ein strenges Anti-Sklavenhandel-Gesetz vom 4 Sept. 1850 verboten ist, so wird mit der Zeit dieses Mißverhältniß verschwinden. Die Weißen bilden die eigentliche Aristokratie des Landes, doch findet sich in B. keineswegs der schroffe Gegensatz der Racen wie in Nordamerika, u. einzelne Neger u. Indianer bekleiden, da die Verfassung allen freien Bürgern gleiche Rechte gewährleistet, hohe Ämter u. Ehrenstellen u. in der gesetzgebenden Versammlung sitzen Mischlinge von allen Schattirungen. Reichthum ist für die persönliche Stellung entscheidender als Hautfarbe. Das Leben und die Sitten der Einwohner sind die portugiesischen, nach dem Klima gemodelt, doch hat in neuerer Zeit die Einwanderung von Engländern, Deutschen u. Franzosen viel davon geändert. Nur 2–3 Stunden des Tages sind der Arbeit gewidmet, die übrige Zeit wird im Nichtsthun auf der Strohmatte zugebracht, alle Handarbeit den Negersklaven überlassen; Gastlichkeit u. Geselligkeit ist selten; Hauptvergnügen ist der Tanz (die wollüstige Batucca u. leichte Contretänze). Die Frauen reisen sehr früh, sind klein u. zierlich, von schlankem Wuchs, dunklem Teint, schwarzen Haaren u. feurigen Augen; werden im 20. Jahre corpulent u. sind im 30. gänzlich verblüht; sie spielen fast sämmtlich die Mandoline. Keine den höhern Ständen angehörige Frau zeigt sich öffentlich. Die Männer sind sehr eifersüchtig, die Einrichtung des Hauswesens gleicht fast einem türkischen Harem. Bei Besuchen von Fremden sind die Frauen nie gegenwärtig. Auch unter den farbigen Mischlingen gibt es schöne Gestalten, besonders Frauen von reizendem Wuchs.

II. Politische Eintheilung in 20 Provinzen, diese wieder in Comarcas (Regierungsbezirke). A) Das innere Hochland mit der östlichen Abdachung zerfällt in 13 Provinzen: a) Goyaz, 97,000 (85,000) Einw. mit gleichnamiger Hauptstadt; b) Maranhao, 227,000 (360,000) Einw., worunter 112,000 Sklaven, mit der Hauptstadt San Luiz; c) Piauhy (Indianisch: das fischreiche Wasser) 60,000 (150,000) Einw., mit der Hauptstadt Oeyras; d) Ceara, 190,000 (385,000) Einw., mit der Hauptstadt Ceara (Forialega); e) Rio Grande do Norte, 40,000 (190,000) Einw., Hauptstadt Natal; f) Parahyba, 120,000 (209,000) Einw., mit gleichnamiger Hauptstadt; g) Pernambuco (Indian.: der Meerarm), 600,000 (950,000) Einw., mit der Hauptstadt Pernambuco (Recife); h) Alagaos, früher zu Pernambuco gehörig, 130,000 (204,000) Einw., mit gleichnamiger Hauptstadt; i) Sergipe del Rey, 150,000 (183,000) Einw., mit der Hauptstadt Sergipe (San Christovao); k) Bahia, 650,000 (1,000,000) Einw., mit der wichtigen Haupt- u. Haudelsstadt San Salvador od. Bahia; l) Espirito Santo, 60,000 (51,000) Einw., Hauptstadt Vittoria; m) Rio de Janeiro, 440,000 (600,000) Einw., worunter 240,000 Sklaven, u. Municipio Neutro, d.i. die Reichshauptstadt, S. Sebastiao do Rio de Janeiro, Residenz des Kaisers, Sitz der höchsten Landesbehörden, mit ihrem Weichbild 270,000 Ew., worunter über 100,000 Sklaven; n) Minas Geraes, mit dem früher politisch getrennten Diamantendistrict, gegen 1,000,000 (1,300,000) Ew., Hauptstadt Villa Imperiale de Oiro Preto (früher Villa Rica). B) Das Stromgebiet des Amazonenstromes in 2 Provinzen: a) Amazonas, neueste, (erst 1851 gebildete Provinz, früher zu Para gehörig), über 100,000 (42,000) Einw., Hauptstadt Barra de Rio Negro; b) Para, 300,000 (207,000) Einw., mit der Hauptstadt Para (Belem). C) Das Stromgebiet des Rio dela Plata in 5 Provinzen: a) San Paulo, 330,000 (500,000) Einw. mit der gleichnamigen Hauptstadt u. dem wichtigen Hafen Santos; b) Santa Catarina, 180,000 (105,000) Einw., worunter 125,000 Sklaven, Hauptstadt Nossa Senhora do Desterro; c) San Pedro, od. gewöhnlicher Rio Grande do Sul, 180,000 (201,090) Einw., mit der Haupt- u. Hafenstadt Porto Allegre; d) Parana, 70,000 (72,000) Einw., mit gleichnamiger Hauptstadt; e) Matto Grosso. 80,000 (85,000) Einw., Hauptstadt Villa Bella; diese letztere Provinz gehört beiden Stromgebieten an. Die in Parenthese beigefügten Einwohnerzahlen sind nach den Angaben des officiellen Relatorio von 1856, die aber nicht ganz zuverlässig sind.

III. Verfassung u. Verwaltung. B. ist eine constitutionelle föderale Erbmonarchie; die Staatsgrundgesetze derselben sind die Verfassungs-Urkunde vom 11. Dec. 1823 u. die Additional-Acte vom 12. Aug. 1834 u. beruhen auf dem Princip der Nationalsouveränetät: Alle Staatsgewalten bestehen in Vollmacht des Volkes; der Kaiser u. der Reichstag sind seine Repräsentanten. Die vollziehende u. vermittelnde Gewalt ist in der Hand des Kaisers vereinigt; sein Titel ist constitutioneller Kaiser u. beständiger Vertheidiger von B. Die Thronfolge verbleibt nach dem Rechte der Erstgeburt, in männlicher u. weiblicher Linie erblich, bei den Nachkommen des Kaisers Pedro I. aus dem Hause Braganza. Sechs verantwortliche Minister (des Innern, der Justiz u. des Cultus, des Auswärtigen, der Marine, des Kriegs, der Finanzen) stehen ihm zur Seite, in besonders wichtigen Fragen ist das Gutachten des Staatsraths (12 Mitglieder auf Lebenszeit ernannt) einzuholen. Die gesetzgebende Gewalt hat der Reichstag; er zerfällt in den Senat (vom Kaiser auf Lebenszeit aus den vom Volk gewählten Candidaten ernannt) u. die Deputirtenkammer (durch indirecte Wahl auf 4 Jahre gewählt). Sie üben die Gesetzgebung gemeinschaftlich u. haben außerordentlich weitgehende Befugnisse; ihren Beschlüssen gegenüber hat der Kaiser nur ein zweimaliges Suspensiv-Veto. Die Wahlen sind indirect; zum activen Wahlrecht sind 21 Jahr, Indigenat (od. Naturalisation), persönliche Freiheit u. 100 Milreis jährliche Einkünfte; zum passiven 25 Jahr u. ein noch höheres Einkommen erforderlich. Die active Miliz hat kein Wahlrecht; Naturalisirte, Freigelassene u. Akatholiken sind nicht wählbar. Außerdem hat noch jede Provinz ihre auf 2 Jahr gewählte Legislatur für innere Organisation, Provinzialbesteurung, Wegebau, Colonisation u. dergl. Die richterliche Gewalt ist vollkommen unabhängig; die Richter werden auf Lebenszeit ernannt, sind nur nach den gesetzlichen Bestimmungen versetzbar u. können nur kraft richterlichen Erkenntnisses abgesetzt werden. Die Presse ist frei. Finanzen: Einnahmen, fast ausschließlich auf den Ein- und Ausfuhrzöllen beruhend (Finanzjahr 1856–57) 34,000 Contos de Reis (à 1400 Thlr.). Ausgaben 33,785 Contos de Reis. Civilliste des Kaisers 800 Contos, der kaiserlichen Familie 300 Contos. Die Staatsschuld besteht aus einer englischen Anleihe (zu 51/2[215] Mill. Pfd. Sterl.) u. einer portugiesischen, ferner einer innern Staatsschuld in sechs-, fünf- od. vierprocentigen Staatsschuldscheinen, wovon für 57 Mill. Milreis (57,000 Contos) in Umlauf sind. Bewaffnete Macht nach dem Etat von 1856: 22,540 Mann, effectiv gegen 12,000 M., 15 Bataillone Linieninfanterie; einschließlich der Jägern. Garnisonstruppen 13,364 M., 4 leichte Cavallerieregimenter u. das Cavalleriecorps von Matto Grosso, zusammen 3727 M., 4 Bataillone Fußartillerie u. das Artilleriecorps von Matto Grosso, zusammen 2765 M., 1 Regiment reitende Artillerie 817 M., 150 M. Ingenieurcorps, 433 M. Feuerwerker, 11 Compagnien Pedestres, 902 M.; dann noch Generalstab, Feldgeistlichkeit u. Sanitätscorps. Die Nationalgarde, in 80 Legionen getheilt, soll gegen 200,000 M. betragen, beläuft sich aber in Wirklichkeit kaum auf die Hälfte. Seemacht, armirt: 1 Fregatte mit 50 Geschützen, 5 Corvetten zusammen mit 92, 5 Briggs zusammen mit 44, 9 Briggs-Schooner zusammen mit 52, 1 Patasche Mit 10, 2 Schooner mit 7, 1 Jacht mit 3, 10 Dampfboote zusammen mit 36 Geschützen; entwaffnet: 1 Fregatte, 1 Brigg, 3 Schooner, 1 Kanonenboot, 1 Schutter, 2 Dampfboote, 7 Frachtschiffe; im Bau: 1 Fregatte, 1 Corvette. Wappen: In grünem Feld die Himmelskugel Heinrichs des Seefahrers, durch das silberne mit einem breiten rothen Rande eingefaßte Kreuz des Christusordens in 4 Theile getheilt u. von einem blauen runden Reisen umgeben, welcher mit 18 silbernen Sternen belegt ist u. auf beiden Seiten eine silberne Einfassung hat. Den Schild deckt eine Kaiserkrone, zur Rechten umgibt ihn ein Zweig des Kaffeebaums, zur Linken der Zweig einer Tabakspflanze, beide in natürlicher Farbe, unten sich kreuzend u. mit einem grün u. goldenen Bande gebunden. Flagge: grün mit eingeschobener goldener Raute, in dieser das Wappen. Nationalfarben: grün u. gold. Orden: Orden vom Südkreuz, gestiftet 1822, in 4 Klassen zerfallend (auch für Damen); Orden Don Pedro's I., gestiftet 1826, in 3 Klassen zerfallend; Orden der Rose (Militär- u. Civilorden, mit dem Motto: »Liebe u. Treue«) gestiftet 1829 bei der Vermählung Don Pedro's I. mit der Prinzessin Amalie von Leuchtenberg, in 6 Klassen zerfallend. Auch werden die früher als geistliche Orden bestandenen de Christo, S. Bento de Avis u. Santiago da Espada seit 1843 nur als Militär- u. Civilverdienstorden betrachtet u. in 3 Klassen verliehen. – Religion u. Kirche. Staatsreligion ist die römisch-katholische unter einem Erzbischof (in Bahia) u. 11 Suffraganbischöfen. Sämmtliche Priester sind Staatsbeamte, werden von der Regierung ernannt u. besoldet. Die Kirche hat kein eigenes Vermögen u. ist dem Staate gänzlich untergeordnet; die niedere Geistlichkeit ist sowohl wissenschaftlich wie moralisch ungebildet u. deshalb ohne allen Einfluß auf die Sittlichkeit des Volkes. Mönchs- u. Nonnenklöster sind in großer Anzahl vorhanden. Nur Katholiken sind wahlberechtigt, doch herrscht sonst im Allgemeinen ziemliche Toleranz, u. verschiedene protestantische Bekenntnisse haben das Recht der freien Religionsübung, auch eigne Kirchen (Bethäuser) u. Gottesäcker; an einzelnen Orten genießen sie sogar einige Unterstützung von Seiten des Staates. Die Rechtspflege gewährt, weil mangelhaft organisirt u. gewissenlos geübt, wenig Sicherheit. Niederste Instanz sind die vom Volk gewählten Friedensrichter, dann folgen die Districtsgerichte; ferner soll der Verfassung nach jede Provinz ein Appellationsgericht (Tribunal) besitzen, doch finden sich bis jetzt solche nur in den Provinzen Rio de Janeiro, Maranhao, Pernambuco u. Bahia, so daß in den entfernteren Gegenden die Appellation fast unmöglich ist. Höchste Instanz ist das Obertribunal in Rio de Janeiro. Die Mehrzahl der Richter soll der Bestechung zugänglich sein. Bei Criminalfällen werden von den Districtsgerichten Geschworne zugezogen. Die Strafgesetzgebung (Codigo criminal vom 8. Jan. 1831) zeichnet sich durch große Milde aus, vgl. Code criminal de l'Empire du Brésil, traduit par M. V. Foucher et précédé d'observations comparatives, Paris 1834, u. Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft u. Gesetzgebung des Auslandes VII. S. 297. Für Unterricht u. Bildung, Wissenschaft u. Kunst ist im Ganzen noch wenig gesorgt. Von höhern Lehranstalten besitzt B. zwei juristische Facultäten (in Recife u. S. Paulo) u. zwei medicinische (in Rio de Janeiro u. Bahia), elf Priesterseminare (die Gründung von zwei theologischen Facultäten ist beschlossen). Noch beabsichtigt die Regierung, in Rio de Janeiro eine große Universität zu gründen, u. zwar vorzugsweise nach dem Vorbilde der deutschen Universitäten; sie hat eigens zu diesem Zwecke Anfang 1857 einige jüngere Gelehrte nach dem europäischen Continent, u. namentlich nach Deutschland gesandt, um dieselben durch eigene Anschauung kennen zu lernen. Ingenieur- u. Artillerieschule, Sternwarte u. Botanischer Garten in Rio de Janeiro, außerdem 20 Lyceen, 2 Handelsschulen, 148 Secundärschulen mit 3713 u. 1506 Primärschulen mit 61,700 Schülern; gegen 24,000 Schiller genießen Privatunterricht; die größere Hälfte der gesammten (freien) Bevölkerung wächst ohne allen Unterricht heran. Gelehrte Gesellschaften sind in Rio de Janeiro: die kaiserliche Historisch-geographische Gesellschaft mit 54 wirtlichen, 100 Ehrenmitgliedern u. 438 Correspondenten, die Akademie der schönen Künste mit 60 Mitgliedern u. die Geologische Gesellschaft. Bibliotheken in Rio de Janeiro die kaiserliche Bibliothek (theilweis aus Lissabon stammend), die Nationalbibliothek (62,000 Bände), die Bibliothek der Benedictiner, ferner in Bahia u. San Paulo. Herrschende Landessprache ist die portugiesische. Die Literatur, namentlich die naturwissenschaftliche, beginnt sich in neuerer Zeit zu heben, die belletristische folgt englischen u. französischen, weniger portugiesischen Vorbildern. Zeitungen u. Journale (politische, wissenschaftliche u. Unterhaltungsblätter) haben sich in den letzten Jahren ebenfalls sehr vermehrt; ihre Anzahl dürfte sich nahebei auf hundert belaufen. Landwirthschaft, Industrie u. Handel. Die Cultur des Bodens ist noch eine sehr unzulängliche; der fast nur in großen Complexen vertheilte Grundbesitz, die Sklavenarbeit u. der Gebrauch, nur ein kleines Stück Land urbar zu machen, seine Tragkraft zu erschöpfen, es dann unbenutzt liegen zu lassen u. ein neues Stück zu bebauen, sind nicht geeignet, die Landwirthschaft zu heben. Der Plantagenbau ergibt vorzüglich Zucker, Baumwolle, Kaffee, Tabak, Mais, Reis, in den höher liegenden Gegenden auch Weizen u. Gerste. Die Viehzucht wird von eignen Viehzüchtern (Criadores del gado) auf den großen flachen Öden (Fazendas de criar) weniger[216] der Milch (Butter), als des Fleisches, der Horner, der Häute, der Wolle u. des Talgs wegen betrieben; die Wolle ist grob. Auf den Landgütern weiden fast nur Schweine u. Hühner gehalten, Pferde werden nur zum Reiten gebraucht u. mit Mais u. Palmblättern gefüttert; als Lastthier dient das Maulthier. Jagd u. Fischerei sind einträglich, letztere besonders auf Wallfische, namentlich an der Küste von Bahia (jedoch Regal, jährlich fängt man gegen 500 Wallfische). Die Industrie ist noch ganz in der Kindheit u. beschränkt sich auf etwas grobe Baumwollenweberei, Gerberei u. Töpferei; das Übrige wird vom Auslande bezogen. Handwerker finden sich fast nur in den Städten u. sind beinahe ausschließlich Ausländer. Der Bergbau, der, wenn er nur mittelmäßig betrieben würde, bei dem Reichthum an edlen Metallen u. Diamanten, eine höchst ergiebige Finanzquelle sein würde, ist in neuerer Zeit sehr vernachlässigt worden u. gibt bei weitem nicht mehr die Ausbeute wie früher. Der Handel erlag vor der Trennung von Portugal ganz dem Colonialzwang, nur portugiesische Schilfe wurden in B. zugelassen, doch trieben die Engländer bedeutenden Schleichhandel. Erst 1808, nachdem der Hof sich nach Rio de Janeiro übergesiedelt hatte, wurde der Handel allen Nationen freigegeben. 1827 schloß England einen (1844 abgelaufenen) Handelsvertrag mit B. ab, wonach die Einfuhr aller britischen Erzeugnisse nur mit 15 Procent ihres Werthes Zoll belegt wurden; ähnliche Verträge schlossen dann auch die Hansestädte, Preußen, Österreich etc. Der Einfuhrzoll auf die meisten Artikel beträgt durchschnittlich 20 Procent ihres Werthes. Am 1. Juli 1857 ist ein neuer Zolltarif erschienen, der, wenn schon einige Zölle höher gestellt sind als früher, doch im Allgemeinen namentlich auch den Zollverbandserzeugnissen günstiger ist als der seitherige. Der Großhandel ist fast gänzlich in den Händen Englands, Frankreichs, der Vereinigten Staaten, Portugals, der Hansestädte, Hollands u. Belgiens, der Kleinhandel in denen der Brasilianer u. Portugiesen. Ausfuhrartikel sind namentlich: Baumwolle, Tabak, Zucker, Kaffee, Nutz- u. Farbehölzer, Gewürze, Häute, Hörner, Talg, Gold u. Diamanten (diese beiden letztem im jährlichen Durchschnitt 70 Mill. Franken) Einfuhrartikel: Baumwollen-, Leinen u. Wollenstoffe, Kleider, Schuhwerk, Eisenwaaren, Papier, Möbeln, Steingut, Pulver, Mehl, Wein, Bier, Branntwein, Schinken, Käse, Butter. Der ganze Handel hat sich in neuster Zeit sehr gehoben; 1844–45 betrug die Einfuhr 57,228 Contos, die Ausfuhr 47,054 Contos; 1853–54 die Einfuhr 84,863 Contos, die Ausfuhr 76,842 Contos; 1854–55 die Einfuhr 84,780, die Ausfuhr 90,570 Contos. Seit 1809 besteht in Rio de Janeiro eine Bank u. seit 1816 ein Handelsgericht. Der Binnenverkehr ist im Ganzen noch sehr unbedeutend, da man erst in neuerer Zeit angefangen hat, für Chausseen, Brücken u. Kanäle zu sorgen. Eisenbahnen sind bis jetzt (1857) 9 deutsche Meilen vollendet: eine kleine Localbahn von Rio de Janeiro nach Petropolis (1 Ml.) u. von Rio de Janeiro nach Belem (8 Ml.), Verlängerung derselben (Zweigbahnen) bis in die Provinzen Minas Geraes u. S. Paulo (35 Ml.) sind projectirt; wegen zweier müderer Bahnen, von Pernambuco nach dem S. Franciscoflusse u. von Bahia nach dem Innern zunächst nach Joazeiro), schweben Unterhandlungen mit englischen Capitalisten. Dampfschifffahrt. Außer den transatlantischen Linien bestehen seit 1838 auch zwei größere Küstendampfschifflinien: von Rio de Janeiro nach Para u. von Rio de Janeiro nach Rio Grande do Sul u. einige kleinere von Rio de Janeiro nach Santos u.a. O. 1852 bildete sich auch eine Handels- u. Schifffahrtscompagnie. welche den Amazonenstrom u. seine beiden Nebenflüsse Tocantins u. Rio Negro mit Dampfschiffen befährt; sie wird von der Regierung nicht unbedeutend mit Geldmitteln (bis zu 300 Contos) unterstützt. Endlich ist eine neue Dampfschifflinie projectirt, die von Rio de Janeiro aus nach Montevideo u. Buenos Ayres gehen soll u. dann den Parana u. Paraguay hinauf nach der Provinz Matto Grosso. Einwanderung u. Colonisation. Noch Anfang des 19. Jahrhunderts war B. der Einwanderung fast gänzlich verschlossen, u. erst am 16. März 1820 erschien ein Gesetz, welches europäische, namentlich deutsche Auswanderer unter der Zusage einer Landschenkung aufforderte, sich in B. anzusiedeln, nach dem Gesetz vom 23. Oct. 1832 wurde dann die Frist der Naturalisation auf 4 Jahre u. nach dem vom 30. Aug. 1843 auf 2 Jahre herabgesetzt; dessenungeachtet wollte es nicht gelingen, den Strom der Auswanderung nach B. zu leiten. Auch bezweckte man das System der Parceria (Halbpacht) herzustellen u. dem in Folge des Sklavenhandelverbotes sich herausstellenden Mangel an Arbeitskräften durch europäische Auslöslinge (Redemptionersf weiße Sklaven) abzuhelfen. 1847 ließ der Senator Pereira de Campos Vergueiro in der Provinz S. Paulo Arbeiter auf seine Kosten aus Deutschland kommen, denen er einzelne Parcellen in seinen Kafeeplantagen übergab, ihnen die Hälfte des Ertrags zusicherte u. sie als Leibeigene annahm, bis seine Auslagen für Transport u. dergl. durch ihre Arbeit gedeckt waren. Dies System fand Nachahmung, ward anfangs von der Reichsregierung unterstützt, bald aber, als von der europäischen Presse die traurige Lage der Auslöslinge geschildert, die Hinterlist u. Treulosigkeit der Plantagenbesitzer enthüllt wurde, aus Mangel an neuen Zufluß wieder aufgegeben, 1352 versuchte man in Deutschland für die Provinz Rio Grande do Sul zu werben, um dort eine Militärgrenze gegen die unabhängigen Indianer zu errichten, kam aber zu keinem Resultate. In neuster Zeit haben einige deutsche Gesellschaften u. Privatmänner das Colonisationsunternehmen in die Hand genommen, wodurch die Einwanderer weniger von den Mißbräuchen der brasilianischen Verwaltung zu leiden haben. Am geeignetsten für deutsche Auswanderer sind die Provinzen des La Plata Stromgebietes u. unter diesen namentlich Santa Catarina, Rio Grande do Sul u. Parana. Im Ganzen bestehen jetzt in B. 44 Ackerbaucolonien, theils auf Landschenkungen von Seiten der Regierung, theils auf das System der Parceria, theils auf freien Landkauf gegründet; ihre Gesammtbevölkerung mag sich auf 30,000 Seelen belaufen. Die bedeutendsten deutschen Colonien sind gegenwärtig in San Leopold (Rio Grande do Sul) mit 11.000 Ew., Donna Francisca u. Blumenau (S. Catarina), Porto Alegre (Rio Grande do Sul), Caravellas (Espirito Santo) u. Petropolis (Rio de Janeiro). Eine directe Postverbindung B-s mit Deutschland ist, nach der Verordnung des preußischen Generalpostamtes vom 13. Aug. 1857, durch die Hamburg-Brasilische[217] Dampfschifffahrtsgesellschaft zu Hamburg angeknüpft worden. Die Schiffe gehen am 1. jeden Monats in Rio de Janeiro u. am 20. jeden Monats in Hamburg ab, u. expediren von Deutschland aus directe Sendungen nach Rio de Janeiro, Bahia u. Pernambuco; nach andern Punkten bedarf es eines Vermittlers an den drei genannten Orten. Münzen, Maße u. Gewichte: B. hat drei Währungen: die Gold-, Silber- u. Papierwährung; man rechnet wie in Portugal (s.d.) nach Milreis (auch Pesos, Piaster od. Duros genannt = 5 Francs 25 Centimes od. 1 Thlr. 12 Sgr. in Silberwährung; in Papierwährung aber nur 23 Sgr. 1 Pf.) à 1000 Reis u. bei großen Summen nach Conto de Reis (1000 Milreis). Wirkliche brasilianische Nationalmünzen sind, in Gold: (zu 11/12 sein ausgeprägt) Peças Brazil, auch Joaos genannt, zu 6400 Reis Nennwerth in Goldwährung (16,000 Reis Papierwährung) u. Moëdas, zu 4000 Reis Nennwerth in Goldwährung (9000 Reis Papierwährung); in Silber: (zu 141 Loth sein) Patacões (94 eine seine Mark od. 1 Thlr. 14 Sgr. 3 Pf.) zu 1920 Reis Papierwährung; Duas Patacas (144 eine seine Mark od. 29 Sgr. 6 Pf.) zu 1280 Reis Papierwährung; Patacas (281/2 eine seine Mark od. 14 Sgr. 9 Pf.) zu 640 Reis Papierwährung; Meias Patacas zu 320 Reis Papierwährung; u. Quartas zu 160 Reis Papierwährung; in Kupfer: Stücke zu 4 Vintems, 2 Vintems u. 1 Vintems (à 20 Reis), ferner zu 10 u. 5 Reis. Den Zahlwerth des Papiergeldes kann man ungefähr 19 Milreis auf die Vereinsmark annehmen. Das Längenmaß ist wie in Portugal (s.d.) der Pé (getheilt in 12 Pollegadas à 12 Linhas, à 12 Pontos) = 0,33 Mètre = 146,2875 par. Linien = 1 portug. Fuß = 1,05145 preuß. Fuß; die Vara (Elle, getheilt in Meios, Quartas u. Oitavos) = 40 Pollegadas = 1,1 Mètres = 1,64933 preuß. Ellen; die Braça. Klafter) = 2 Varas, die Legoa (Meile, 18 auf 1 Äquatorialgrad) = 6000 Varas = 6,6 Kilomètres = 5/6 geograph. Meile. Flächenmaß ist die Geira (Morgen, zu 1210 Quadratbraças od. 4840 Quadratvaras) = 58,564 franz. Ares = 1,4472 engl. Acres = 2,29372 preuß. Morgen. Fruchtmaß ist der Alqueire (Scheffel, getheilt in Meios, Quartas, Oitavas) = 36,267 Litres = 1,029 amer. (winchester) Bushels, 0,659 preuß. Scheffel. Flüssigkeitsmaß: die Medida od. Canada (getheilt in 4 Quartilhos) = 2,662 Litres = 2,324 preuß. Quart. Für größere Mengen: 1 Tonelada zu 2 Pipas à 180 Medidas. Handelsgewicht wie in Portugal (s.d.) die Libra od. Arratel (Pfund, getheilt in Meios, Quartas, diese zu 4 Oncos à 8 Oitavas) = 459 Grammes, = 0,981 preuß. Pfund. Gold- u. Silbergewicht: der Marco (Mark, getheilt in 8 Onças zu 8 Oitavas à 3 Serupulos à 24 Grões) = 229,5 Grammes = 0,981 Vereinsmark; Juwelengewicht: der Quilat (Karat, getheilt in 4 Grões) = 0,205 Grammes. Medicinalgewicht: Libra (getheilt in 12 Onças à 8 Oitavas à 3 Scrupulos à 24 Grões) = 344,25 Grammes = 3/4 Libra Handelsgewicht – 11/2 Marcos. Pernambuco u. Bahia weichen, erstere im Flüssigkeitsmaß (Canada), letztere im Fruchtmaß (Alqueire) u. Flüssigkeitsmaß etwas von obigem ab. – Vergl. Mangel Ayres de Cazal, Corografia Brazilica, Rio de Janeiro 1817, 2 Bde., 2. Aufl. 1833; Freireis, Beiträge zur näheren Kenntniß des Kaiserthums B., Frkf. 1824; Roussin, Pilote du Brazil, Par. 1826; Milliet de St. Adolphe, Diccionario geographico etc. do Brazil, Par. 1845; Kidder, Sketches of residence and travels in B., Lond. 1845; William L. Herndon u. Lardner Gibbon, Exploration of the valley of the Amazon, Washingt. 1853, 2 Bde.; ferner die Reisebeschreibungen von Lindley (1805), Mave (1812), St. Hilaire (1816–22), Maximilian Prinz von Wied-Neuwied (1820), Spix u. Martins (1823), Walsh (1828), Weech (1831), Pöppig, Reise in Chile, Peru u. auf dem Amazonenstrom, Leipz. 1835, 2 Bde.; Auguste de St. Hilaire, Voyages dans l'intérieur du Brésil, Par. 1830–51, 8 Bde.; Revista trimensal de historia e geografia o jornal do instituto historico geografico Brasileiro, Rio de Janeiro 1839 f.; Statistik: Almanac administrativo mercantil e industrial do Rio de Janeiro, Bd. 1–8, Rio de Jan. 1844._– 51; Auguste van der Straten-Ponthoz, Le Budget du Brésil, Brüssel 1854, 3 Bde., u. die halbofficielle Gegenschrift von Charles Reybaud: Le Brésil, Par. 1856; Almanak da Corte e Provincia do Rio de Janeiro, von Lämmert herausgegeben u. jedes Jahr neu erscheinend, Rio de Jan. Auswanderung u. Colonisation: van Lede, De la colonisation des B., Brüssel 1843; de Abrantes, Memoria sobre meios de promover a colonisação, Berl. 1846; Gottfried Kerst, Über brasilianische Zustände, Berl. 1853, Wiedemann, Die deutsche Colonie Petropolis, Freising 1856.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 214-218.
Lizenz:
Faksimiles:
214 | 215 | 216 | 217 | 218
Kategorien:

Buchempfehlung

Gryphius, Andreas

Papinianus

Papinianus

Am Hofe des kaiserlichen Brüder Caracalla und Geta dient der angesehene Jurist Papinian als Reichshofmeister. Im Streit um die Macht tötet ein Bruder den anderen und verlangt von Papinian die Rechtfertigung seines Mordes, doch dieser beugt weder das Recht noch sich selbst und stirbt schließlich den Märtyrertod.

110 Seiten, 6.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Romantische Geschichten. Elf Erzählungen

Romantische Geschichten. Elf Erzählungen

Romantik! Das ist auch – aber eben nicht nur – eine Epoche. Wenn wir heute etwas romantisch finden oder nennen, schwingt darin die Sehnsucht und die Leidenschaft der jungen Autoren, die seit dem Ausklang des 18. Jahrhundert ihre Gefühlswelt gegen die von der Aufklärung geforderte Vernunft verteidigt haben. So sind vor 200 Jahren wundervolle Erzählungen entstanden. Sie handeln von der Suche nach einer verlorengegangenen Welt des Wunderbaren, sind melancholisch oder mythisch oder märchenhaft, jedenfalls aber romantisch - damals wie heute. Michael Holzinger hat für diese preiswerte Leseausgabe elf der schönsten romantischen Erzählungen ausgewählt.

442 Seiten, 16.80 Euro

Ansehen bei Amazon