[403] Hochzeit (mittelhochd. hôchgezît), ursprünglich jede hohe, d. h. festliche Zeit des Jahres, später ein Galatag und Gastgelage bei Hof, zuletzt die Vermählungsfeier mit ihren Festlichkeiten. Bei den Naturvölkern, welche die Frau meist durch Kauf erwerben (s. Frauenkauf), besteht die Hochzeitszeremonie wesentlich in einer gewaltsamen Entführung der Braut aus dem elterlichen Hause (s. Frauenraub) mit darauffolgendem Gelage. Die feierliche Einsegnung des geschlossenen Bundes durch Priester kam erst auf höhern Kulturstufen hinzu. Bei den alten Hebräern wurde die Ehe von den Eltern oder nächsten Verwandten geschlossen, nicht selten in Abwesenheit der Brautleute. Der Bräutigam (chatan) entrichtete für die Braut (kalla) einen Preis (mohar), der bei unvermögenden Bewerbern, z. B. bei Jakob, durch längere Dienstzeit ausgeglichen wurde. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Babylonischen Gefangenschaft kommen geschriebene Eheverträge [404] ketuboth) in Anwendung. Am Tage der H. (chatunna) begab sich der geschmückte Bräutigam, von Freunden begleitet, in das Brauthaus und führte von dort die tief verschleierte Braut, von Festgenossinnen umgeben, unter Musik und Gesang in das väterliche Haus. Das vom Bräutigam ausgerüstete Hochzeitsmahl dauerte je nach den Verhältnissen bis zu sieben Tagen. Am Hochzeitstag begleitete man die Brautleute in das Schlafgemach (chuppa, jetzt der Trauhimmel). Später wurde das Vorhandensein der Jungfrauschaft festgestellt, deren Mangel das Gesetz mit Steinigung ahndete. In nachbiblischer Zeit trat die volle eheliche Gemeinschaft erst ein, nachdem der Bräutigam der Brant unter dem Trauhimmel einen Ring mit den Worten: »Durch diesen Ring seiest du mir geheiligt (als Weib) nach dem Gesetz Mosis und Israels« übergeben hatte, der Ehekontrakt von dem Trauenden vollzogen und vorgelesen und die Segenssprüche der Anverlobung und Anvermählung gesprochen worden waren.
Bei den alten Griechen wurden die Gattinnen anfangs entweder geraubt oder gekauft, weshalb sie auch Leibeigne ihrer Männer waren. Am Vortage der H. wurde den ehefeindlichen Gottheiten, namentlich der Artemis, sodann den Schutzgöttern der Ehe, Zeus, Hera, Aphrodite, Hymen etc., geopfert und ein geweihtes Bad genommen. Die H. (gamos) selbst fand am häufigsten im Winter, besonders im Januar (Hochzeitsmonat, Gamelion) statt. Am Hochzeitstag schmückte sich das Brautpaar mit bunten Kleidern, Kränzen und Blumen. Abends holte der Bräutigam (Nymphios) die verschleierte Braut aus dem Elternhaus ab und führte sie in das seinige. Ein vertrauter Freund oder ein Verwandter der Braut (paranymphos oder parochos, weil er neben der Braut auf dem meist mit Ochsen bespannten Wagen saß) begleitete sie. Verwandte und Freunde nahmen, bekränzt und festlich gekleidet, vor und hinter dem Wagen schreitend, unter Begleitung von Flöten und Saiteninstrumenten Hochzeitslieder (Hymenäen) singend und Fackeln tragend, welche die Brautmutter anzündete, an dem Zuge teil. Mädchen mit Sieb, Rocken und Spindel, den Symbolen der Häuslichkeit, schritten voraus. Die Braut selbst aber hielt ein Gefäß mit Gerste (phrygetron) in der Hand, um anzudeuten, daß sie Brot mit ins Haus bringe. Witwer holten die Braut nicht selbst ab; ihnen wurde sie durch einen Verwandten (nymphagogos) zugeführt. Beim Eintritt in das bekränzte Haus erfolgte Überschüttung des Paares mit Feigen und andern Früchten, Symbolen des künftigen Überflusses, die Achse des Brautwagens aber wurde verbrannt, damit die Braut nie an Rückkehr in das väterliche Haus denken möge. Darauf folgte das Hochzeitsmahl, an dem die nächsten Verwandten und Freunde und, gegen sonstige Sitte, auch Frauen teilnahmen. Im Brautgemach, wo außer dem mit Purpur bedeckten und mit Blumen bestreuten Ehebett noch ein andres stand für den Fall, daß üble Vorbedeutungen den Bräutigam vom Ehebett fern hielten, mußte die Braut, von einem Knaben aus der nächsten Verwandtschaft bedient, die Füße waschen und (in Athen) mit dem Bräutigam eine Quitte essen. Dann wurde geopfert und unter Fackelschein die Braut von den Müttern zu Bett gebracht. Während der Bräutigam ihr den Gürtel (mitra) löste, tanzten, das Epithalamion singend, Knaben und Mädchen vor der Tür, die von dem Hüter bewacht wurde. Am nächsten Morgen begrüßte die Neuvermählten wieder Gesang, worauf gewöhnlich das Fest noch einige Tage währte Nun schickte auch der Brautvater seine Geschenke (meist Hausgeräte), ebenso Verwandte und Freunde; der Mann selbst brachte seiner Frau eine Art Morgengabe dar. Die Brautgeschenke hießen Anakalypteria, weil sie sich jetzt zum erstenmal ihrem Mann unverschleiert zeigte, und wurden bei Vornehmen in feierlichem Auszug überreicht. Einfacher war die Feier der Spartaner, die streng darüber wachten, daß der Mann nicht vor dem 30., das Mädchen nicht vor dem 20. Lebensjahr heiratete, und an der alten Sitte des Brautraubs (s. Frauenraub) festhielten, wie Plutarch im »Lykurg« berichtet. Einzelne Hochzeitsszenen stellen auch uns erhaltene Bildwerke dar, namentlich das berühmte Wandgemälde der »Aldobrandinischen H.« (s. d.) im Vatikan. Vgl. Hermann-Blümner, Griechische Privataltertümer (Freiburg 1882); Becker-Göll, Charikles (Berl. 1877).
Bei den Römern fand eine Feier der H. nur beim Eingehen einer rechtlichen Ehe (justum matrimonium) statt, wodurch die Frau in die rechtliche Gemeinschaft des Mannes überging und mater familias wurde, nicht bei sogen. freier Ehe, wobei die Frau bloß uxor wurde. Bei dem Verlöbnis (sponsalia) setzte man die Aussteuer fest und gab der Verlobten einen Brautring zum Unterpfand. Am Tage vor der H., für die die zweite Hälfte des Juni als die günstigste Zeit galt, während der Mai, wie noch heute in Italien, Frankreich, vielen Gegenden Deutschlands und Englands, streng gemieden wurde, opferte die Braut der Juno juga, ließ ihr Haar mit der Brautlanze (s. d.) scheiteln und in sechs Locken nach der Sitte der Matronen ordnen und weihte die abgelegte jungfräuliche Toga praetexta der Fortuna virginalis. Am Hochzeitstag selbst legte sie die Tunika der Matronen um, umwand sich mit einem wollenen Gürtel und verhüllte das Gesicht mit einem feuerfarbigen oder zitronengelben Schleier (flammeum). Hierauf wurden den Ehegöttern, an deren Spitze die Juno unter vielerlei Namen stand, geopfert. Abends erfolgte die Heimführung der Braut (deductio domum) durch den Bräutigam. Er nahm sie von dem Schoß der Mutter oder der nächsten Anverwandten; zwei Knaben, deren Eltern beide noch am Leben sein mußten, die Matrimi und Patrimi, führten sie; ein dritter, eine Fichtenfackel tragend, begleitete sie, während noch fünf Hochzeitsfackeln vorausgetragen wurden. Sklavinnen trugen ihr den Spinnrocken mit Wolle und die Spindel mit der Rockenstange nach. Lyra- und Flötenspiel, unterbrochen von Hymenrufen der Knaben, begleitete den Zug. An dem geschmückten Haus des Bräutigams angelangt, wurde die Braut gefragt, wer sie sei. Sie antwortete: »Ubi du Cajus, ego Caja«, d. h. »Wo du Herr und Hausvater bist, da bin ich Herrin und Hausfrau«. Nun umwand sie die Türpfosten mit wollenen Binden und bestrich dieselben, um Bezauberung abzuwenden, mit Schweins- oder Wolfsfett. Über die Schwelle des Hauses wurde sie zur Erinnerung an die gewaltsame Entführung (Raub der Sabinerinnen) in der Vorzeit (s. Frauenraub) vom Bräutigam gehoben und trat dann auf ein ausgebreitetes Schaffell, worauf sie die Schlüssel in Empfang nahm und mit dem Bräutigam, zum Zeichen der zu beobachtenden Keuschheit, Feuer und Wasser berührte. Bei dem nun folgenden Mahl sangen und spielten Musiker einen Hochzeitsgesang (epithalamium), und der junge Ehemann verteilte Nüsse unter die vor dem Haus versammelte Jugend (daher die Redensart: »nuces projicere«, soviel wie die Kinderschuhe ausziehen). Endlich wurde die Braut von [405] Matronen (pronubae) in das Schlafgemach geführt, wohin der Mann ihr nachfolgte, während draußen nicht bloß Hymenäen, sondern auch derbe Spottlieder erschollen. Im Schlafgemach wurde noch einer Schar von Ehegöttern geopfert, deren Namen Augustinus und andre Kirchenväter ausgezeichnet haben. Andern Tages brachten die Gäste und Verwandten dem jungen Paar Geschenke dar; die Frau verrichtete ihr erstes Opfer in ihrem neuen Haus und führte fortan neben ihrem Namen den ihres Mannes. Die älteste religiöse Eingehungsform der Ehe unter den Patriziern war die Confarreatio (s. d.) im Hause des Bräutigams, die später verschwand. Vgl. Becker-Göll, Gallus (Berl. 1880); Marquardt, Privatleben der Römer (Leipz. 187982); Roßbach, Römische Hochzeits- und Ehedenkmäler (das. 1871).
Bei den alten Deutschen waren Heiraten vor dem 20. Lebensjahr und unter Blutsverwandten sowie bei mangelnder Standesgleichheit unerlaubt. Auster der Braut mußten auch deren Eltern und Verwandte ihre Einwilligung gegeben haben und empfingen dafür beim Verlöbnis die Brautgabe (wittum), an deren Stelle später der Ring trat, der deshalb bei den Engländern auch heute nur einseitig vom Bräutigam gegeben, nicht gewechselt wird. Der H. ging der sogen. Brautlauf (s. d.) voraus, und dieses Wort wird auch für H. gebraucht. Das Bündnis mußte vor mindestens vier Zeugen abgeschlossen werden, worauf das Brautpaar dreimal um das Herdfeuer geführt wurde. Die Heimführung der Braut erfolgte aber gewöhnlich erst später, an einem dazu für besonders günstig erachteten Tag, unter Absingung gewisser Brautlieder und unter dem Geleit der Brautführer und Brautjungfern (s. d.). Hierbei finden unter Germanen und Slawen in ländlichen Bezirken noch heute allerlei Zeremonien statt, so in Preußen der Empfang des Brautwagens mit Feuerbrand und Wasser, Besuch des Herdes und Brunnens etc. Bei den Wenden holt der Brautführer (Probratsch), der hier eine wichtige Rolle spielt, die mit der Krone geschmückte Braut ab, und der Bräutigam trägt ein kleines Kränzlein (Wenk) am Arme. Der bei den ältesten Christen als heidnische Sitte verachtete Brautkranz (s. d.) bürgerte sich erst seit dem 4. Jahrh. ein. Die Einführung der christlichen Trauringe anstatt der früher üblichen Verlobungsringe fällt ins 10. Jahrh. Die Bekränzung oder Krönung der neuen Eheleute wird nur in der griechischen Kirche am Traualtar vom Priester verrichtet. Die heidnische Sitte der Brautverschleierung wurde hier beibehalten, die Feuerfarbe des Schleiers aber in Weiß gewechselt. Auch pflegte der Priester ein Tuch oder vielmehr eine Decke von weißer oder roter Farbe (vitta nuptialis) über dem Haupt und den Schultern des Brautpaares auszubreiten. Die Lampen und Hochzeitsfackeln wurden von der orientalischen Kirche gebilligt, von der römischen Kirche dagegen verboten. Im deutschen Mittelalter lud der im Gebirge noch jetzt in Tätigkeit befindliche Umbitter oder Hochzeitsbitter die Gäste ein, die sich zum Zug ordneten und, mit der Stadtpfeiferschar voran, zunächst zum Brautbad zogen, während die Gäste ein Frühstück einnahmen. Dann folgten der Kirchgang und das Hochzeitsmahl, dessen hochgestiegener Luxus durch besondere Gesetze beschränkt werden mußte, so daß die Zahl der Gäste. z. B. nach der brandenburgischen Verordnung von 1334, auf höchstens 80 und die Schüsseln auf höchstens 40 festgesetzt wurden. Verheiratete und Unverheiratete aßen je an besondern Tafeln, und schon vor 500 Jahren tritt die Bezeichnung des Trompetertisches für den Musikertisch auf. Jede H. dauerte damals mindestens drei, gewöhnlich aber acht Tage, und der erste Tag entsprach dabei mehr unserm Polterabend (s. d.); am zweiten Tage wurden die vorher lose getragenen Haare der Braut geflochten und mit der Haube bekleidet, und die Gäste überreichten ihre Geschenke. Nach dieser Zeremonie, wovon die Redensart »unter die Haube kommen« herrührt, fand abermaliger Kirchgang statt, und der Tag wurde wie der erste mit herkömmlichen Tänzen beschlossen. Auf dem Lande haben sich hier und da viele alle Sitten noch heute erhalten, so der Brautraub, das Wettlaufen von Braut und Bräutigam, die feierliche Einholung des geschmückten Brautwagens, die Zeremonie der Kranzeljungfern, die symbolischen Gerichte auf der Hochzeitstafel (Brauthahn und Hirsebrei), die als Zeichen der Zufriedenheit geltende Morgengabe, die der junge Ehemann seiner Frau nach der Hochzeitsnacht darbringt, etc. Ehemals brachten die geladenen Gäste nicht nur Geschenke, sondern empfingen auch solche, nämlich ebenso wie die Braut selbst ein Paar Schuhe und Pantoffeln, woher die spöttische Parodie der obigen Redensart. Als Kurfürst Johann Georg 1580 den im Brandenburgischen wieder eingerissenen Hochzeitsluxus von neuem einschränkte, verordnete er dabei auch, daß die übliche Hochzeitsgabe der Schuhe und Pantoffeln außer an die Braut nur noch an ihre Schwestern und Mutter erfolgen sollte. Vgl. Weinhold, Die deutschen Frauen im Mittelalter (2. Aufl., Wien 1882, 2 Bde.).
Die eheliche Verbindung der Mohammedaner ist entweder eine lebenslängliche oder eine nur zeitweise. Die Bedingungen der letztern werden vor dem Richter (Kadi) vereinbart, worauf die Heimführung der Braut ohne alle weitere Feierlichkeiten erfolgt. Die Heirat auf Lebenszeit, der in manchen Ländern, z. B. Persien, eine leicht lösbare Ehe auf Zeit zur Seite tritt, wird bloß durch die Eltern und Verwandten des Brautpaars verabredet und der Kontrakt vor dem Imam geschlossen, ohne daß Braut und Bräutigam vorher Gelegenheit hatten, sich kennen zu lernen. Nur der junge Beduine sucht vor der Bewerbung das ihm bestimmte Mädchen unverschleiert zu sehen. Erst wenn ihm dies durch List gelungen ist, schickt er einen seiner Angehörigen zum Vater des Mädchens, um über den Preis zu verhandeln, den er ihm an Schafen, Pferden etc. für die Braut entrichten soll. Nach der Vermählung, die stets durch Prokuration stattfindet, bleibt die Braut noch bei den Eltern, bis sie, begleitet von Scharen ihrer Verwandten, dem Manne zugeführt wird. Auf das kostbarste geschmückt, begibt sie sich verschleiert auf einem reichverzierten Pferde oder Kamel unter Musikbegleitung in das Haus oder Zelt ihres Mannes, wo abermals eine Hochzeitsfeier stattfindet, an der jedoch nur Frauen teilnehmen dürfen.
Unter den rohen Völkerschaften Ostindiens wird die H. mit wenig Prunk nur unter den nächsten Anverwandten gefeiert; vielfach beschränkt sie sich auf die trockne Abwickelung des Brautkaufs. Bei den Bekennern des Brahmanismus gab es nach Acvalayana ehemals acht Ehe- und Hochzeitsformen, von denen die eigentlich der Kriegerkaste vorbehaltene sogen. Gandharva-Ehe (s. Gandharva) ohne Einwilligung der Eltern erfolgte und bei den Dichtern besonders häufig erwähnt wird. Jetzt werden in Indien die Mädchen gewöhnlich schon im Alter von 5 oder 6 Jahren versprochen und mit 10 oder 12 Jahren ihrem Verlobten zugeführt. Auch wenn der[406] letztere stirbt, ehe ihn seine Frau gesehen hat, muß diese alle Beschwernisse der indischen Witwenschaft tragen. Am Abend der Heimführung setzt man das Brautpaar an ein Feuer, verhüllt beiden das Gesicht, legt eine seidene Schnur um sie, und ein oder mehrere Brahmanen sprechen Gebete über sie, indem sie wohlriechendes Wasser, Getreidekörner etc. über sie und ins heilige Feuer ausgießen. Beim Schmaus am vierten Tage der H. essen die Brautleute aus Einer Schüssel. Das Heiraten ist hier wie unter den Mohammedanern Indiens ein reines Geschäft; die üblichen Gaben zwischen Brautleuten und Gästen wie die Gebühren an Priester und Beamte betragen selbst für Minderbemittelte nicht unter mehreren hundert Mark, sind also so unerschwinglich geworden, daß im nördlichen Indien die Töchtertötung zur Gewohnheit vieler Bevölkerungsklassen geworden ist. In China pflegen die Eltern ebenfalls ihre Kinder schon in der zartesten Jugend zu verloben, wobei vorzüglich auf Gleichheit des Alters, Standes und Vermögens gesehen wird. Am Morgen des Hochzeitstages werden Geschenke gewechselt, darunter Ringe. Am Abend holt, von Verwandten und Freunden begleitet, unter rauschender Musik der Bräutigam seine Braut in einer Sänfte. Sie wird dann von Matronen ins Haus getragen, zuvor aber an der Tür über ein Becken mit Holzkohlen gehalten. Nachdem man feierliche Begrüßungen gewechselt und Betelpalmnuß miteinander gegessen hat, wird die Braut in ihr Zimmer geführt, wo ihr der junge Gatte nach mancherlei Zeremonien den Schleier abnimmt und sie nun zum erstenmal von Angesicht sieht. Nach der H. kehrt die junge Frau auf einige Tage zu ihren Eltern zurück, und am Ende des Monats, der in mannigfachen Vergnügungen verfließt, erhält sie von ihren Freundinnen einen Kopfputz, wonach die beiderseitigen Eltern noch einmal zusammenkommen und die Hochzeitszeremonien durch ein glänzendes Fest beschließen. In Japan werden die Brautleute frühmorgens von ihren Verwandten abgeholt, jedes auf einen mit vier Ochsen bespannten Wagen gesetzt und auf einen außerhalb des Wohnorts gelegenen Hügel gefahren, wo in einem kostbar ausgeschmückten achteckigen Zelte das Bild des Ehegottes aufgestellt ist, dessen Hundskopf anzeigen soll, daß Treue und Wachsamkeit in der Ehe notwendig seien. Vor demselben steht ein Bonze, der das Brautpaar einsegnet. Die Brautleute haben je eine Hochzeitsfackel in der Hand, die am Schluß der Zeremonie angezündet wird, indem die Braut die ihre an einer Lampe ansteckt und dem Bräutigam darreicht, um die seine daran anzuzünden. Sobald dies geschieht, erheben die Umstehenden ein Freudengeschrei und nahen mit Gratulationen, während andre außerhalb des Zeltes das ehemalige Spielzeug der Braut ins Feuer werfen und sonstige Gebräuche vollziehen. Nach der Rückkehr in die Wohnung wird ein Freudenfest gefeiert. Der Sabäismus, zu dem sich vorzüglich die Guebern bekennen, untersagt Ehescheidung und Vielweiberei; nur wenn die Ehe in den ersten neun Jahren kinderlos bleibt, darf sich der Mann noch eine zweite Frau nehmen. Bei den heutigen Juden sind die in frühern Zeiten üblichen religiösen Gebräuche, wie das Bedecken der Braut mit einem Tuch oder Schleier vor der Trauung, das Zerwerfen eines Glases als Erinnerung an den Wechsel des Schicksals, das Bewerfen mit Weizen als Sinnbild der Fruchtbarkeit u. a., bis auf erstern fast überall abgestellt, und die Weihe des Festes findet vorwiegend ihren Ausdruck in der Traurede.
In Deutschland, wie in den hochkultivierten Staaten Europas überhaupt, haben sich die Festlichkeiten sehr vereinfacht; das Brautpaar entzieht sich sogar oft noch vor Beendigung der H. den Gästen durch die Hochzeitsreise. Selbst der bis vor kurzem mit großem Pomp begangene Polterabend (s. d.) wird in neuerer Zeit häufig ausgelassen. Nur auf dem Lande feiert man die H. noch mit mehrtägigen Schmäusen und Gelagen. Über die Trauungszeremonien bei den verschiedenen christlichen Religionsparteien s. Trauung. Wenn am 25. Jahrestag der H. beide Gatten noch leben, so wird dieser Tag als Familienfest unter dem Namen silberne H. gefeiert, am 50. Jahrestag, meist mit kirchlicher Feierlichkeit, als goldene und am 60. als diamantene H. oder am 70. als eiserne und am 75. als diamantene. Vgl. De Gubernatis, Storia comparata degli usi nuziali (Mail. 1869); Wood, The wedding-day in all ages and countries (Lond. 1869, 2 Bde.); Reinsberg-Düringsfeld, Hochzeitsbuch. Brauch und Glaube der H. bei den christlichen Völkern Europas (Leipz. 1871); Löbel, Hochzeitsgebräuche in der Türkei (Amsterd. 1897); Carter, The wedding-day in literature and art (New York 1900).
[391] Heiraten und Hochzeiten. Es ist zwar schon im Artikel Ehe von Hochzeiten die Rede gewesen; hier mögen nach Kriegks Bürgertum II, Abschnitt XI einige besondere hierhergehörende Züge aus dem städtischen Leben des späteren Mittelalters[392] zusammengestellt werden. Offenbar galt die Feier der Hochzeit für den städtischen Bürger als ein eingreifenderes und wesentlicheres Lebensmoment, als es für die höfische Gesellschaft gewesen war; nicht bloss bewegte sich der ritterliche Frauendienst abseits von der Ehe, sondern der Geist des Rittertums bevorzugte überhaupt mehr solche Feste, welche mit der Stellung des Ritters als solchem zusammenhingen, ganz besonders die Schwertleite, den Hoftag, das Turnier u. dgl., Feste, welche eben die höfische Zeit unter dem Gesamtnamen hôchzît, hôchgezît zusammenfasste. Erst in den Städten hing dies Fest der Eheeingehung enge mit dem Lebensberufe des Bürgers zusammen und blieb für die Bezeichnung Hochzeit an dieser Feier haften. Heiraten waren in den Städten häufiger als jetzt, wie denn offenbar hier das Wort Hagestolz, das ursprünglich den Besitzer eines Nebengutes bedeutete, die Bezeichnung für einen Junggesellen geworden ist. Es gab Städte, wo Hagestolze weder Ratsherr werden, noch in der Zunft als Meister aufgenommen werden durften. Witwer und Witwen verheirateten sich schnell wieder, oft bevor das »Jahr der Klage und des Leides« abgelaufen war; ja zweite und dritte Verheiratungen scheinen in Deutschland sogar die Regel gewesen zu sein. Bis ins späte Mittelalter wurde nicht die kirchliche Trauung, sondern die Verlobung als Hauptakt der Eheschliessung angesehen. Immer noch bestand die Verlobung oder Vertrauung aus den drei Akten, 1. aus der Verabredung über Brautschatz und Mitgift, 2. aus der Konsenserklärung des Vaters und dem Eheversprechen von Seite des Freiers, und 3. aus der Handreichung, dem Handschlag, Handstreich oder dem Weinkauf, welches alles Namen für die eigentliche Verlobungs-Termine sind; sie fand inmitten der beiderseitigen Verwandten statt und bestand in der Bejahung der an Braut und Bräutigam gerichteten Frage, ob sie einander heiraten wollen, aus Umfahung und Brautkuss; von jetzt an hiessen die Verlobten Gemahle, später bis zur Hochzeit immer noch Braut und Bräutigam. Die beiden ersten Akte waren häufig mit der Abfassung einer schriftlichen Urkunde über die Ausstattung und den Brautschatz, mit der Ausstellung eines Ehebriefes und mit der Ceremonie verbunden, dass ein Verwandter oder Freund die Brautleute förmlich zusammengab. Das letztere geschah bald durch einen Laien, bald durch einen Geistlichen. Gesellige Festlichkeiten fanden nach der Verlobung im Hause der Braut, im Rathaus oder in einem Kloster statt und bestanden in Tänzen, Schmausereien und Trinkgelagen; Namen für dieses Fest sind Lautmerung, d.h. öffentliche Bekanntmachung, weil auch Uneingeladene beiwohnten, Uffenbarung und Vorgift, Vorgabe.
Die Kopulation, Einsegnung, Benediktion in der Kirche, Kirchgang, Solemnisierung der Ehe oder Inthronisation fand stets in der Kirche statt; das vorausgehende dreimalige kirchliche Aufgebot, schon zur römischen Kaiserzeit vorhanden, war seit dem 13. Jahrhundert ein Kirchengesetz. Die Kopulation wurde an einem beliebigen Tage in der Woche gehalten und zwar Vormittags nach der Messe. Mehrere Tage früher fand das Baden in einer Badstube statt, worauf eingeladene Verwandte und Freunde, auch Dienstboten des Hauses im Hause der Braut oder des Bräutigams bewirtet wurden. Der Brautkranz war nicht allgemein gebräuchlich; dagegen das Verteilen von Kränzen seitens der Braut an den Bräutigam, die Brautführer, die Tanzlader und die Spielleute, nicht aber an die wirklichen Gäste.
[393] Braut und Bräutigam gingen bei der Trauung nicht zusammen zur Kirche, sondern jedes von ihnen wurde durch zwei Brautführer dahin begleitet, wobei auch die Braut manchmal männliche Führer hatte. Beim Zuge in die Kirche wurde mit Glocken geläutet oder vom Turme herabgeblasen, was man das Anblasen der Braut nannte. Geiger, Lautenisten, Pfeifer, Trompeter oder Trommler gingen dem Zuge voran, an welchem nicht bloss die Verwandten und Freunde, sondern auch die männlichen und weiblichen Dienstboten teilnahmen. In Nürnberg gaben die Verlobten einander vor dem Eintritt in die Kirche den Mahelring, welcher an anderen Orten schon bei der Verlobung übergeben wurde.
Das erste Beilager fand stets im Hause der Braut statt, meist in der auf die Trauung folgenden Nacht, manchmal aber erst mehrere Tage später. In Frankfurt führte dabei einer der Brautführer die junge Frau, auf deren Sammetschuhen Wappen, Namen u. dgl. mit Gold und Perlen eingestickt waren, in das Brautgemach und zog ihr daselbst den linken Schuh aus, welchen er einem oder mehreren der zur Hochzeit geladenen Junggesellen schenkte. Am Morgen nach dem Beilager überreichte der Eheherr seiner Gattin die Morgengabe, bestehend aus einem oder zwei silbernen Bechern oder einem anderen Kleinod; als Gegengeschenk kommt an manchen Orten ein Manns- oder Badehemd vor. Gewöhnlich an demselben Morgen wurde die junge Frau durch die Hochzeitsgäste feierlich zur Messe und in das Haus ihres Gatten geleitet, wenn nicht, was oft geschah, das junge Paar noch eine kürzere oder längere Zeit hindurch im Hause der Gattin wohnen blieb, wo ihm mit der Wohnung auch die Kost frei war.
Die Hochzeitsgeschenke der Verwandten und Freunde an das Brautpaar begannen schon bei der Verlobung, und zwar war dieses meist ein Schmuck, Bringat genannt, vom feierlichen Überbringen. Auf der Hochzeit pflegte jeder Eingeladene dem neuen Ehepaar sowohl als beiden Eltern, in deren Hause die Hochzeit gefeiert wurde, ein Geschenk zu machen, als Beitrag zu den Kosten des Festes, an manchen Orten war dagegen ein offenes Mahl und ein Freitanz gebräuchlich. Jene Art von Hochzeiten hiessen Schenkhochzeiten; bei Freihochzeiten, die erst später aufkommen, gaben die Gäste bloss einen mündlichen Dank. Gegen die kostbaren Geschenke oder Schenkinen wurden zahlreiche Verordnungen erlassen; die Geschenke selber bestanden in Schmuck, Hausgeräte, silbergestickten Kleidern, silbernen Trinkgeräten und barem Gelde. Das Brautpaar hatte für die ihm gereichten Brautgeschenke Trinkgelder zu geben, wozu an manchen Orten noch andere Geschenke kamen, besonders Speise und Trank für die Angehörigen der beim Feste beteiligten Leute. Überhaupt war der Aufwand, den man beim Hochzeitsfest entfaltete, meist sehr üppig; es gab bürgerliche Hochzeiten, die neun Tage dauerten, von adeligen und fürstlichen zu geschweigen, und überall sahen sich die Obrigkeiten genötigt, wiederholt einschränkende Verordnungen zu erlassen. Die Hochzeitsfeier wurde im Hause der Braut oder in der Trinkstube, die der Bräutigam zu besuchen pflegte, im Rathause oder in einem andern städtischen Gebäude, von Handwerkern auf ihrer Zunft gehalten. Gegen die Benützung des Rathauses sind aber ebenfalls Verbote erlassen worden. Die Einladung der Gäste geschah durch Hochzeitslader oder Tanzlader und war oft beritten und von einem kleinen Gefolge begleitet. Ein von Stadt wegen angestellter Sprecher, der Hängelein oder Hegelein[394] oder Vorhängelein, vom vorgehängten Amtsschild, auch Ehensprecher, Schlenkerlein, trug seine Anrede reimweis vor. Ähnlicher Natur waren die Lotter oder Lotterer, d.h. Lustigmacher. Für die Zahl der Gäste war meist ein obrigkeitliches Maximum aufgestellt. Ein Hauptteil der hochzeitlichen Vergnügungen war der Tanz; Höfe heissen Festmahle, die in den nächsten Monaten nach der Hochzeit zu Ehren der Neuvermählten abgehalten werden. Die erste Feier einer goldenen Hochzeit wird im Jahre 1661 erwähnt. Vgl. Kohl, Alte und neue Zeit, Abschn. 14. Bremen 1871.
[427] Hochzeit, 1) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen; bes. 2) das Fest, welches bei Schließung der Ehe (s.d.) begangen wird. Die Feierlichkeiten u. Gebräuche dabei sind bei verschiedenen Völkern u. zu verschiedenen Zeiten sehr verschieden. Bei den alten Hebräern geschah die Verlobung bei den Versammlungen zu Spiel u. Tanz an hohen Festtagen durch den Ring u. gewöhnlich ein Jahr nach der Verlobung folgte die H. (Mischteh). Am Hochzeittage begab sich der Bräutigam, geschmückt u. gesalbt, von seinen Freunden begleitet, in das Haus der Braut u. führte diese verschleiert u. von ihren Gespielinnen gefolgt unter Gesang, Musik u. Tanz in sein väterliches Haus, wo, auf seine Kosten, ein Hochzeitmahl, gewöhnlich sieben (bei einer Wittwe drei) Tage lang unter Gesang u. Scherzen gehalten wurde, wobei der Bräutigam bekränzt u. die Braut mit einer hohen goldnen Krone gekrönt erschien. Der Brautführer machte statt des Bräutigams den Wirth. Männer u. Frauen speisten abgesondert u. hatten auch besondere Lustbarkeiten. Eine besondere Toputation fand nicht statt, nur etwa ein Segenswunsch wurde über die Brautleute ausgesprochen. Nach dem Hochzeitmahl, am Brautabend, wurden die Brautleute, von Brautjungfern mit Fackeln od. Lampen ins Brautgemach (Chuppah) geleitet. Nach vollzogenem Beischlaf wurde das Betttuch auf die Zeichen der Virginität untersucht, beim Mangel dieser Zeichen sollte die Braut nach dem Gesetz gesteinigt werden. Bei der Zerstreuung der Juden nach der Zerstörung Jerusalems modificirten sich ihre Hochzeitgebräuche nach ihren neuen Wohnorten. Bei den Juden in Deutschland u. Polen versammeln sich zur Verlobung die Verwandten u. ein Notar, gewöhnlich der Synagogendiener (Schammes), im Hause des Bräutigams (Chatan) od. der Braut (Kallah), wo die Ehepacten (Thenaïm) unterzeichnet werden, darauf folgt eine Mahlzeit (Kenasmahl, weil auf den Rücktritt einer Partei eine Strafe steht). Am Sonnabend vor der H. wird der Bräutigam in die Synagoge geführt u. dort zur Thora gerufen, dann ist Gratulation zu Hause, wie am nächsten Sonnabend nach der Verlobung. Am Abend vor der H. wird die Braut von verwandten Frauen zum erstenmal in das Reinigungsbad (Mikwa, Tuck) geführt, u. dann wird im Hause der Braut getanzt. Die H. selbst (Chassene), wird meist am Sonntag, nie an Fest-, Fast-, Buß- u. Trauertagen gefeiert. Die Woche vorher[428] (Mäßwoche) wird der Braut Backwerk geschenkt, welches den besuchenden Freundinnen vorgesetzt wird, an manchen Orten auch Speisen zum Hochzeitmahl. Am Morgen des Hochzeittages begeben sich Frauen u. Mädchen zur Braut, putzen dieselbe, setzen sie auf einen verzierten Stuhl (Bedeckstuhl) u. lösen ihr das Haar auf. Nach dem Morgengebet geht der Rabbiner nebst der eingeladenen männlichen Gemeinde zur Braut, bedeckt ihr Haupt mit einem verbrämten Tuch od. Shawl (welches nach der Trauung od. Abends mit einer Haube vertauscht wird), legt die Hand auf ihr Haupt mit dem Segen: Werde zu Tausenden von Myriaden! welches dann alle Männer nachthun u. sich entfernen. Die älteren Frauen tanzen mit der Braut eine Menuet (Mizwah-Tanz), dann tanzt die männliche u. weibliche Jugend bis Mittag. Wo Hochzeitnarren als Diener gebräuchlich sind, singen diese der Braut das Kallelied vor, worin ihr der Standeswechsel, die Ehepflichten etc. geschildert werden. Zwischen 12 Uhr verrichtet man das Minchagebet, wo Lichtchen an die Gäste vertheilt werden, welche man bis nach der Trauung brennen läßt. Beide beten auch die Beichte. Hierauf führt Vater u. Schwiegervater zuerst den Bräutigam zur Chuppa (Hochzeithimmel, einer mit Franzen besetzten Decke, die über vier Stäbe gespannt von Knaben gehalten wird), welche unter freiem Himmel, meist im Synagogenhof, steht, od. umhüllt sie mit einem Tallith (s.d.). Dort empfängt ihn der Vorbeter mit einem Segen, dann auch die ankommende Braut. Ihr voran schreitet eine alte Frau mit einem brennenden Wachsstock, Mutter u. Schwiegermutter od. andere zwei Unterführerinnen geleiten sie drei Mal um den Bräutigam u. stellen sie zu seiner Rechten. Hierauf betet der Trauende (Baal Kidduschin) u. ein damit beehrter Gast zusammen sieben passende Segenssprüche (Scheba Berachot) über einen Weinbecher, von welchem die Brautleute nippen (Berachatrinken). Zwischen denselben geschieht der Hauptact der Trauung, zu welcher eigentlich nur zwei Zeugen nothwendig sind. Der Bräutigam steckt der Braut einen glatten goldnen Ring (Tabus Kidduschin) an den rechten Zeigefinger mit den ihm vom Trauenden vorgesagten Worten: Hiermit heißest du mir angetraut nach dem Gesetz Moses u. Israels! worauf alle Mahal tob (gut Glück!) ausrufen. Auch liest der Trauende den Ehecontract (Kethubah, Kessubah) vor. Zum Schluß läßt man den Bräutigam ein Glas od. einen Topf zerbrechen, weil nach den Rabbinen jede große Freude durch einen Verlust vor Ausartung behütet werde. Die Trauung darf Jeder leiten, welcher die betreffenden Gesetze kennt, daher meist Gelehrte (Morenus), Religionslehrer u. Rabbiner dazu erbeten wurden, jetzt ist allgemein Sitte, daß der Ortsrabbiner des Bräutigams od. der von ihm Delegirte allein das Recht habe. Mach der Trauung folgt ein Mahl im Hause der Braut, wobei die Geschenke (Derascha-Schenk) vom Hochzeitnarren ausgerufen werden. Am Abend, während des Tanzes, führt man die Braut heimlich ins Brautgemach. Tags darauf schneidet man der jungen Frau das Haar ab. In der Hochzeitwoche gibt es noch manche Belustigung, ein Nachtanz für die Jugend, Speisung der Armen, der nächsten Verwandten (Kerobimmahl) etc. Am nächsten Sonnabend wird die junge Frau zum ersten Male in die Synagoge geführt u. ihr von Neuem gratulirt. So nehmen die vollständigen jüdischen Hochzeiten volle 14 Tage ein u. verursachen viele Unkosten. In der neusten Zeit bes. in großen Städten sind die jüdischen Hochzeiten sehr vereinfacht u. modernisirt worden. Überall beibehalten ist das Bedecken (in Norddeutschland Krone), um 11 Uhr die Trauung in einem Zimmer od. in der Synagoge, wo der Rabbiner eine Trauungsrede hält. In Norddeutschland sind bei den Juden auch Polterabendscherze üblich.
Bei den Griechen wurde in der ältesten Zeit das Hochzeitfest in dem Hause des Vaters gefeiert, u. am Abende führte der Bräutigam die Braut, gewöhnlich auf einem Wagen, heim; dabei waren beide schön gekleidet u. so auch der Brautführer (Paranymphios, Parochos), welchem die Braut das Kleid gab u. zwischen dem u. dem Bräutigam sie stand od. ging. Vor den Brautleuten her ging ein Zug geschmückter Dienerinnen mit Fackeln u. hinter ihnen unter Absingung des Hochzeitliedes (Hymenäos) u. tanzend nach dem Klange von Flöten u. Zithern der Hochzeitzug. Denen aus dem Volke, welche den Brautvater irgendwie angingen, gab derselbe eine Nachfeier, wobei die Brautleute nicht waren. Bekannter sind die Ceremonien aus späterer Zeit. Die H. (Gamos) feierte man meist im Monat Gamelion, od. auch am vierten Tage jedes Monats. Am Tage vor der H. (Proaulia) schnitten die Verlobten sich eine Locke ab u. widmeten dieselbe den Schutzgöttern der Ehe (Here, Artemis, den Parzen); aus den Opferthieren wurden die Eingeweide u. andere Zeichen beobachtet. In dieser Nacht schlief der Bräutigam schon in dem Hause der Braut aber getrennt von ihr, od. die Braut schlief außerhalb, darum diese Nacht Apaulia (das Getrenntschlafen) hieß. Am Hochzeittage gegen Abend holte der bekränzte Bräutigam, in Begleitung des Paranymphios, eines seiner Freunde, die bekränzte u. verschleierte Braut aus dem väterlichen Hause ab, war er schon verheirathet gewesen, so holte sie der Freund (Nymphagogos). Der Braut, welche nach einem Gesetz Solons ein Gefäß mit Gerste (Phrygetron) zum Zeichen der Führung einer eignen Wirthschaft trug, gingen Fackelträger voran, auch Musik u. Gesang, u. Dienerinnen mit Symbolen der Häuslichkeit, Sieb, Rocken, Spindel etc. begleiteten sie. In dem Hause angelangt wurden Brant u. Bräutigam. mit Feigen u. andern Früchten, dem Symbol des Überflusses, überschüttet; u. nachdem die Achse des Wagens, worauf das Paar gefahren war, verbrannt worden war, folgte das Mahl (Gamos), wozu Anverwandte u. Freunde sich einfanden. Während des Mahles brachte in Athen ein mit Dornen u. Eicheln bekränzter Knabe einen Korb mit Brod. Lieder u. Tänze ergötzten die Gäste. An den Hochzeittanz schloß sich die Begleitung in das Brautgemach (Thalamos), wo das mit Blumen bestreute hochzeitliche Bette prangte. Ein anderes, ebenfalls hier aufgestelltes Bett war für den Bräutigam bestimmt, wenn etwa üble Vorbedeutungen die Vollziehung der Ehe hinderten. Hier wusch sich die Braut die Füße, bedient vom Lutrophoros (einem Knaben, jedesmal dem nächsten Verwandten), dann genoß das Paar eine Quitte. Nun wurde die Braut bei Fackelbegleitung von den nächsten Anverwandten[429] (bes. von der Mutter der Braut) dem Lager übergeben, u. während der Bräutigam ihr den Gürtel löste (dieser Gürtel wurde der Pallas od. Artemis geweiht), tanzten stampfend u. Hochzeitlieder (Epithalamia) singend Knaben u. Mädchen vor der Thür. Ein Thürhüter hielt die Frauen, welche der Braut scheinbar zu Hülfe eilten, ab. Am Morgen darauf fangen dieselben Aufweckungslieder. Am Tage nach der H. (Epibda) zeigte sich die junge Frau zuerst dem Manne unverschleiert, u. nun wurde das Fest fortgesetzt. Der neue Ehemann mußte auch bei der Einschreibung seiner Gattin in die Phratria den Gliedern der Phratria einen Schmaus (Gamelia) ausrichten Seyr unterschieden sich hierin die Spartaner. Sie behielten die alte Sitte, die Frau zu rauben, der Form nach, bei; nachdem der Bräutigam die Braut entführt hatte; schor ein Paranymphios derselben die Haare ab, legte ihr männliches Kleid u. Schuhe an u. setzte sie im Dunkel allein auf einen Teppich; der Bräutigam erschien heimlich, löste ihr den Gürtel, hob sie aufs Lager, entfernte sich bald heimlich wieder, um sich in das Schlafgemach der übrigen Jünglinge zu begeben, u. niederholte diese Besuche öfter, ehe die Heirath bekannt gemacht wurde. Nun erst trat die feierliche, mit Opfern begleitete Heimholung ein.
Bei den Römern fand nur bei der solennen Eheschließung durch Confarreatio (s.d.) ein Hochzeitfest Statt. Schon bei der Verlobung wurde der Hochzeittag festgesetzt, mit besonderer Vorliebe für die zweite Hälfte des Junius. Am Tag vor der H. weihte die Braut, nachdem sie der Juno juga geopfert hatte u. ihr mit einer Lanze (Hasta coelibaris) das Haar in sechs Locken getheilt u. geordnet worden war, wie das der Matronen, die abgelegte jungfräuliche Toga praetexta der Fortuna virginalis, ihre Spielsachen dem Lar familiaris od. der Venus. Am Hochzeittage bedeckte die Braut das Haupt mit der Vitta recta, setzte einen Blumenkranz auf, legte die Tunica der Matronen an, umwand sich mit einem wollenen Gürtel, der mit dem Herculesknoten zusammengeknüpft war, verhüllte das Gesicht mit einem rothen Schleier u. zog rothe Schuhe an. Nach gehaltenen Auspielen u. den Ehegöttern gebrachten Opfern, setzte sich das Brautpaar auf das Fell des Opferthieres. Abends geschah die Heimführung (Deductio domum) der Braut durch den Bräutigam; der Bräutigam nahm die Braut von dem Schoße der Mutter od. der nächsten Anverwandten, zwei Knaben, die matrimi u. patrimi (s.d.) sein mußten, führten sie, ein dritter trug eine Fichten- od. Dornenfackel voraus, wobei diese Knaben: Hymen o Hymenaee! riefen, u. andere Knaben u. Mädchen diesen Ausruf wiederholten; außerdem wurden noch fünf andere Fackeln (Taedae) vorgetragen; die Braut (od. Sklavinnen statt ihrer) trugen Spindel, Rocken, Wolle; Lyra- u. Flötenspiel begleitete den Zug. Der Bräutigam warf während desselben Nüsse unter das Voll aus. Über die Thürschwelle des verlassenen u. des zu betretenden Hauses, welches mit Kränzen, Blumen, Fruchtschnüren behangen war, wurde die Braut gehoben od. schritt sanft darüber, indem die Versammelten ihr Talassio! (s.d.) zuriefen. Ihr folgte (od. schritt nach And. ihr vor) der Knabe (Camillus), welcher in einem Korbe (Camillum, Cumerum) ihr Schmuckkästchen u. schützende Amulette für die zukünftigen Kinder trug. Verwandte u. Freunde begleiteten den Zug; Scherzreden wurden dabei eingestreut. An der neuen Heimath angelangt, behängte die Braut die Thürpfosten mit wollenen Binden u. bestrich zur Abwendung der Bezauberung, die Pfosten mit Schweins- u. Wolfsfett. Den ersten Schritt in das Haus that sie auf ein Schaffell, nachdem sie vorher auf die Frage des Bräutigams: Wer bist Du? geantwortet hatte: Wo Du Cajus (d.i. Hausvater) bist, bin ich Taja (Hausmutter). Nun erhielt sie die Schlüssel des Hauses, welche sie einem Sklaven einhändigte, u. berührte endlich, so wie der Bräutigam, zum Zeichen der zu beobachtenden Keuschheit u. zärtlichen Verbindung, Feuer u. Wasser; mit letzterem wurden die Füße gewaschen. Zu den Zeiten der Republik trug die Frau auch drei As bei sich; das erste, das sie in der Hand trug, gab sie dem Bräutigam, denselben sich gleichsam erkaufend; das zweite im Schuh, legte sie auf den Herd ihrer neuen Heimath; das dritte in der Tasche, legte sie auf einen Kreuzweg. Nachdem die vorgetragenen Fackeln sorgfältig aufgehoben od. verbrannt waren, erfolgte das von Flöten u. Epithalamien begleitete Hochzeitmahl. Dann wurde die Braut von Matronen (Pronubae) in den Thalamus geführt u. aufs Lager (Lectus genialis) gebracht. Jungfrauen fangen Epithalamien auf das Lob der Vermählten, Knaben dagegen stimmten leichtfertige Gesänge an. Am andern (nach And. am 7.) Tage nach der H. gab der junge Mann einen Schmaus (Repotia) u. theilte dabei an die Gäste bei ihrem Weggehen Geschenke aus. Als der Aufwand bei H-en zu groß wurde, wurden einschränkende Gesetze gegeben (s. Licinia lex u. Junia lex).
Von den Hochzeitgebräuchen der germanischen Völker ist nichts Näheres bekannt. Ungewiß ist, ob eine religiöse Feierlichkeit bei H-en üblich war, aber ein Festmahl u. Heimführung der Braut in die Wohnung des Bräutigams fand Statt. Auch war es früh Sitte, daß die zum Hochzeitschmaus geladenen Gäste Geschenke mitbrachten, welche für die neu gegründete Wirthschaft paßten.
In der alten Christlichen Kirche war die Verlobung durch den Ring gebräuchlich, auch wurden von den heidnischen Gebräuchen der Brautführer beibehalten, gewöhnlich ein naher Anverwandter od. der Taufpathe der Braut, welcher bei der Verlobung zugegen war, bis zur H. den Keuschheitswächter machte, nebst den Eltern die Braut zur Trauung u. dann in das Haus des Bräutigams führte; ferner das Bekränzen der Brautleute, was Anfangs von den Kirchenlehrern getadelt, zur Zeit des Theodosius aber erlaubt wurde, u. nur der unbescholtenen Braut zukam; auch das Verschleiern der Braut war in der alten Kirche üblich; ferner die Anlegung der Hochzeitbinde, nach der Einsegnung durch den Priester, zum Zeichen der nunmehrigen unlöslichen Verbindung Beider; die Binde weiß u. roth von Farbe (zur Bezeichnung der Reinheit des Lebens u. Fruchtbarkeit des Blutes) wurde über die Köpfe u. Schultern der Brautleute ausgebreitet u. von vier Begleitern gehalten; hin u. wieder auch das Vortragen von Fackeln, bes. bei feierlichen H-en durch Freunde u. Verwandte der Brautleute. In feierlichem Zuge wurde die Braut in des Bräutigams Haus geführt,[430] wo Schmausereien, Musik u. Tanz folgten; auch der Armen wurde gedacht, dieselben erhielten die Reste der Speisen, u. außerdem wurden kleine, eigens dazu gebackne Brode vertheilt.
Die Gebräuche bei H-en in Deutschland u. fast in alten gebildeten Ländern von ganz Europa (in Frankreich, England, Italien etc.) haben sich immer mehr vereinfacht, u. die Trauung, meist in dem Orte der Braut, ist die Hauptsache. Die H. erfolgt gewöhnlich binnen einem Jahre nach der Verlobung; unter den Brautgeschenken, die sich Braut u. Bräutigam vor der H. machen, ist bes. für Erstere das Brautkleid, wogegen sonst der Bräutigam als Hauptstück das Bräutigamshemd erhielt (s.u. Braut). Wenn am 25. Jahrestag der H. beide Gatten noch leben, so wird dieser Tag als Fest in der Familie unter dem Namen Silberne H. gefeiert, am 50. Jahrestage als Goldene H. u. am 75. als Diamantene H. Dieser letzte Fall kam 1851 zu Schaafhausen in Preußen vor. In Frankreich u. England ist es Sitte, daß der Bräutigam der Braut vor der H. ein Körbchen (Corbeille) mit den ausgesuchtesten Putzsachen, seine Wäsche, Spitzen, Schmuck etc. überreicht. Zu unterscheiden ist dies von der Ausstattung (Trousseau), die oft, bes. bei Prinzessinnen, feierlich ausgestellt ist. Brautführer u. Brautführerinnen finden sich gewöhnlich nur bei H-en aus höhern Ständen, sie werden dann meist aus dem Kreise der Bekannten od. der Brautleute gewählt u. begleiten dieselben zur Kirche. In dem Hause der Braut, wenigstens von deren Eltern, wird gewöhnlich der Hochzeitschmaus gegeben, u. bei ihnen ist od. von ihnen wird auch der, bes. im nördlichen Deutschland jetzt sehr gewöhnliche Polterabend am Abend od. auch zwei Tage vor der H. gegeben, wobei Bekannte od. Brautleute allerhand poetische Scherze (Polterabendscherze), Gesänge, Musiken etc. aufführen, die Heirathsgeschenke bringen u. eine Freundin der Braut dieser den Brautkranz (s.d.) reicht. Unter den Scherzgeschenken pflegt ein Pantoffel (s.d.) für die Braut nicht zu fehlen. Die Theilnahme Anderer, nicht Geladner durch Anwerfen von Scherben, Töpfen etc. an Thür u. Fenster, was vielfach sonst Sitte war, ist jetzt meist polizeilich verboten. Die Trauung geschieht regelmäßig in der Kirche u. wird von einem ordinirten Geistlichen in agendarischer Form nebst passender Ansprache od. Rede verrichtet. Nur wo die Civilehe eingeführt ist, ist die kirchliche Trauung nicht erforderlich. Zu dem eigentlichen Heirathsfest am Trauungstage, mit dem fast immer ein Hochzeitschmaus u. oft auch ein Tanz verbunden ist (doch ist letzter jetzt mehr auf den Polterabend verlegt), werden dann meist nur die nähern od. ferneren Familienglieder gezogen. Dabei geschieht auch die Abnahme des Brautkranzes, wofür der Braut von einem jungen Anverwandten die Brauthaube aufgesetzt wird. Die Heimführung der Braut in die Wohnung des Bräutigams findet im Stillen Statt. Am Morgen nach der H. versammeln sich Verwandte u. Hochzeitgäste in dem Hause der Neuvermählten, um diesen zu gratuliren.
Besondere Hochzeitgebräuche haben sich im christlichen Europa auch noch da erhalten, wo das Volk noch seine Nationalität hat; z.B. in Schweden, wo der Brauthimmel (Pell, Pelle), ein seidener Baldachin, von vier ledigen Personen während der Einsegnung der Brautleute bei der Trauung über diese gehalten wird; in Holland, wo die Festlichkeiten schon vor der Hochzeit beginnen, um den Verlobten Gelegenheit zu geben, sich genauer kennen zu lernen; kurz vor. der H. werden Freunde u. Nachbarn zu den Brautthränen eingeladen, bei welchem Feste man ißt u. Wein trinkt. Am Hochzeittage versammelt sich die ganze Familie im Hochzeithause, Freundinnen kleiden die Braut an u. nach der Trauung beginnt das Fest In Irland ist die Trauung früh, u. nach derselben sammeln sich die Hochzeitgäste in dem Hochzeithause. Die jüngern kommen singend u. werden mit Kuchen bewillkommt. Sänger, Pfeifer, Zigeuner etc. sind da; nachdem der Gesang allgemeiner geworden ist, beginnt der Brautkissentanz auf dem grünen Platze vor der Thür. Ein junger Bursch tritt mit einem Kissen auf dem Kopfe in den Kreis der auf Rasenbänken sitzenden Zuschauer, ruft das neben der Braut sitzende Mädchen auf, führt sie in den Kreis u. gibt ihr das Kissen; sie dreht sich einige Male herum, wirst, nachdem die Musik verstummt ist, das Kissen nieder u. kniet darauf, der Bursch aber küßt sie unter dem Jubel der Gesellschaft. Nun wirft der Bräutigam Nüsse unter die Jugend aus; die Braut gibt einen Handschuh, welchen sie in den letzten Stunden ihrer Ledigkeit getragen, zum Besten, die Jünglinge kämpfen um denselben, u. wer ihn erhalten hat, legt ihn seiner Auserwählten vor die Füße. So geht es bis Mitternacht, wo die Mädchen in die Brautkammer geführt werden, welche von dem mit Strohhalmen bewaffneten Brautvater u. Ehemann bewacht wird; dort löst die junge Frau das Strumpfband u. schenkt es dem Mädchen, welches zunächst H. macht. Dann kehren die Gäste heim. Bei den Esthen ist H. u. Trauung nicht mit einander verbunden, sondern erstere wird 23 Wochen darnach gefeiert. Am ersten Tage des Hochzeitfestes führt der Bräutigam seine Gäste feierlich in das Haus der Braut; voran reitet ein Herold mit breitem Band über die Schultern u. bloßem Degen, dann der Bräutigam mit einem verschleierten Verwandten, welcher des Bräutigams Vater vorstellt, auch mit Band u. Degen, darauf die Gäste. An dem Hause der Braut angekommen, reitet er dreimal um dasselbe u. schlägt mit dem Degen auf das Dach, wobei er sich nicht von den Einwohnern betreffen lassen darf. Unterdessen versteckt sich die Braut, u. wenn sie gefunden worden ist, beginnt der Tanz, wobei der Bräutigam u. die vornehmsten Gäste Degen tragen, dann folgt das Mahl, worauf der Bräutigam seinen u. der Braut Löffel zertritt. Am Morgen führt der Brautführer die Braut in das Haus des Bräutigams; dort sitzt sie auf dem Schooß ihres Bruders, ihr Schwiegervater u. der Herold umtanzen sie mit bloßem Degen, ihr wird ein Kind auf den Schooß gesetzt, dem sie ein Paar Strümpfe schenkt, ein Mann bindet ihr eine Schürze um, ein Weib setzt ihr eine Haube auf u. gibt ihr einen Backenstreich, worauf die Hochzeitlieder beginnen u. die Braut die Gäste bewirthet. Am Abend läßt sie durch ihren Schwiegervater an die Gäste Geschenke vertheilen. Die erste Nacht schlafen die jungen Leute auf einem Lager im Stalle. In manchen Gegenden wird der Braut am andern Morgen das Haar abgeschnitten, wofür ihr ein geschmücktes Band umgebunden wird, welches sie bis zu ihrer ersten Niederkunft trägt. Bei den Letten ist die H. auch von der Trauung[431] getrennt u. dauert mehrere Tage, am Ende wird die Braut zur Nachtzeit, auf dem Schooß der Schwiegermutter sitzend, nach dem Hause des Bräutigams gefahren u. dort erhält sie von der Schwiegermutter die Haube nebst einem Backenstreich, den sie dann dem Bräutigam sanft wieder gibt. Nachdem sich Braut u. Bräutigam gewaschen u. mit dem Fuße die Wasserschüsseln umgestoßen haben, gehen sie in die Hochzeitkammer, welche für die erste Nacht die Scheune ist.
Bei den heutigen Griechen wird die Brant am Vorabend der H. gebadet u. ihre Ausstattung (in Morea) auf Wagen durch die Stadt gefahren, während Knaben ihre Kleider in Körben auf dem Kopfe nachttragen; an andern Orten wird die Ausstattung in dem festlich geschmückten Brauthause ausgestellt, während die jungen Leute tanzen. Am Hochzeittage werden die Brautleute feierlich zur Kirche geführt; wenn sie aus dem Hause treten, streut man Baumwollensamen od. Getreidekörner, Reiche mit Goldstücken untermischt, über das Paar. An der Kirchthür versprechen sie dem Popen, sich zu heirathen, werden mit Myrten- u. Weinlaubkränzen geschmückt u. erhalten Wachsfackeln; dann beginnt die Trauung. Nach deren Beendigung setzt der Pope den Neuvenmählten Kränze (Aparchä) auf, wie überhaupt die Blumen bei griechischen H-en eine große Rolle spielen. Nach der Trauung bewegt sich der Zug wieder nach dem Hochzeithause, wo der Schmaus beginnt, wozu die Gäste Speisen geschickt haben u. der mehrere Tage dauert. Abends wird die Braut nach dem Hause des Bräutigams, der ihr zur Hälfte entgegen kommt, geführt, od. (wie in Arkadien) auf einem mit Ochsen bespannten Wagen gefahren; an der Thür bleiben sie, der Bräutigam zur Linken der Braut, stehen, Nüsse, Backwerk, Blumen etc. werden über sie geworfen u. die Braut über die Schwelle gehoben. Ehe sie ins Brautgemach geführt wird, muß sie, zum Zeichen ihrer Jungfräulichkeit, in ein mit Leder bespanntes Sieb treten. Bei den Mainoten kommt der Bräutigam erst am Hochzeittag zu seiner Braut; an diesem Tage wird er von Eltern u. Geschwistern der Braut begrüßt u. von einem Kinde zu der Braut in die Kammer geführt, wo sie bleiben, bis sich die Verwandten versammelt haben. Nach fröhlichen Gesängen u. Trinken geht es gegen Abend in feierlichem Zuge zur Kirche; oft geschieht auch die Trauung unter freiem Himmel. Auf dem Rückwege werden Flinten abgeschlossen u. von den Leuten ihnen, als Wunsch der Fruchtbarkeit, Korn od. Hirse auf den Weg gestreut. Im Hause des Bräutigams angekommen, vertheilt die Braut Nüsse, Mandeln u. andere trockne Früchte an ihre Verwandten, die ihr gratuliren; ihre Schwiegermutter wirst Geld u. trockne Früchte durch das Fenster unter das Volk. Dann wird gegessen u. die ganze Nacht getanzt, weil diese die jungen Leute nicht mit einander zubringen dürfen. Drei Tage nach der H. gehen die jungen Eheleute zu den Eltern der Braut u. halten dort mit der ganzen Familie einen Schmaus. Am siebenten Tage, wo der Kirchgang ist, wird vor diesem bei den Eltern des Bräutigams, nach diesem in dem Hause der jungen Leute gegessen, gesungen u. getanzt.
Von slawischen Völkern war es früher bei den Ruthenern od. Rußniaken Sitte, daß die Mädchen schon im fünften od. sechsten Lebensjahre verlobt u. dann mit dem Bräutigam bei dessen Mutter bis zur Mannbarkeit erzogen wurden, Wer nicht so verheirathet war, ging nach Kraznibrod, wo des Jahres drei Mal Mädchenmarkt war u. welche ihm da von den Versammelten gefiel, auf die sprang er los u. mit den Worten: Wenn Du einen Mann brauchst, so komme zum Popen! führte er sie ins nahe Basiliterkloster u. ließ sich von den Mönchen trauen. Doch ist jetzt diese Sitte, wobei es oft zu blutigen Streitigkeiten unter den Bewerbern kam u. der Bräutigam auch oft weder der Braut, noch den Schwiegereltern gefiel, seit Anfang des 18. Jahrhunderts abgekommen. Jetzt wird ordentlich um ein Mädchen geworben u. die Mitgift schriftlich aufgesetzt. Am Hochzeittage wird die Braut, die gewöhnlich 12 od. höchstens 13 Jahre alt ist, mit einem Wermuthskranz (um ihr anzudeuten, daß die Ehe manches Bittere habe) geschmückt u. dann getraut. An diesem Tage geht es still zu, u. außer den Beiständen, dem Pfarrer u. Cantor, wird Niemand geladen. Das eigentliche Fest geht erst den Tag nach der Trauung an u. dauert gewöhnlich eine ganze Woche, u. jeden Tag werden andere Gäste geladen, die immer reichliche Beiträge zum Schmause schicken. Bei den Wenden in der Oberlausitz laden Bräutigam u. Hochzeitbitter od. der Ehestifter (Truschemann) in schwarzer Kleidung u. auf schwarzen Pferden reitend die Verwandten zur H. ein; die Eingeladenen schicken nun Hühner, Gänse, Eier, Butter etc. zum Hochzeitschmauß. Den Abend vor der H. kommen die Mädchen zu der Braut u. singen ihr Lieder über die vergangenen Jugendfreuden; am Hochzeittag selbst kommen die Männer reitend, die Weiber fahrend zu dem Bräutigam u. begleiten diesen in das Hochzeithaus. Darauf erfolgt nun die Trauung, wobei die Braut eigenthümlich gekleidet, mit einer besondern Kopfbedeckung (Borta, vgl Hormt) geschmückt, von ihren Freundinnen begleitet, gesondert von dem, ebenfalls von seinen Freunden gefolgten Bräutigam geht; Musik fehlt nicht Nach der Trauung geht es unter Jubelruf u. Musik, u. indem eine Verwandte der Braut (Zuchtfrau, Salzmäste, Slonka) Kuchen od. Geld auswirft, in das Haus der Braut, wo die Zuchtfrau erst die Geschenke in Empfang nimmt u. die Schenker dafür mit Bier tractirt, dann beginnt das Gastmahl, nach dessen Ende der Tanz. Große H-en dauerten sonst drei Tage, am dritten fand die Heimführung der Braut Statt, wobei sie der Kammerwagen mit der Ausstattung u. den Geschenken begleitete. In dem Hofe angekommen reicht sie dem ihr zuerst Begegnenden ein Brod, zum Zeichen der Treue, sonst ließ sie auch eine Henne fliegen, u. aus deren Bleiben im Hofe od. Fortfliegen prophezeite man das Bleiben od. Weggehen der Frau.
Unter den Muhamedanern wird die H. bei den Türken blos durch die Eltern u. Verwandten des Brautpaares verabredet u. höchstens der geschlossene Contract vor dem Kadi bestätigt. Der Mann muß die Frau gewöhnlich kaufen u. die Braut schickt dem Bräutigam ein Tuch (Nischan Makermasi) u. das Brautpaar sieht sich vor der H. gar nicht. Am Hochzeittage wird die Braut auf einem Pferde verschleiert in das Haus des Bräutigams geführt. Dieser empfängt sie mit offenen Armen, beantwortet ihre Frage: Wie viel Ochsen, Weinberge etc. willst du geben, umfaßt hierauf die Braut u. trägt sie in[432] ein inneres Gemach, wo er sie auf einen Divan niederlegt u. sich die Frauen nahen u. Geschenke u. Flitterstaat bringen. Im Hause der Eltern ist Wehklage, im Hause des Bräutigams, wo Erfrischungen, Sorbet u. Confect herumgereicht werden, Freude. Jedes Geschlecht vergnügt sich hierbei allein; die Männer gewöhnlich außer dem Haus, wobei viel geschossen u. gelärmt wird. Am Abend wird die vornehme Braut von einem Verschnittenen, die ärmere von einer Magd in das Brautgemach geleitet u. dort dem Bräutigam übergeben. Eine eigentliche Trauung in der Moschee findet nicht Statt. Der Araber sucht das Mädchen, die ihm von Gestalt gefällt, vorher zu sehen; er wird zu diesem Behufe gewöhnlich in einem Hause, wohin das Mädchen oft kommt, von gefälligen Verwandten verborgen u. wirbt, wenn ihm das Gesicht der Entschleierten gefällt, das er auf diese Weise verstohlen sieht, gewöhnlich durch seinen Vater um dasselbe. Der Preis, aus Ochsen, Pferden, Schafen bestehend, wird festgesetzt, der Contract vor dem Scheik unterschrieben, dann als Freudenbezeugung aus Flinten gefeuert, die Brautam Hochzeittage in ein Bad geführt u. gesalbt, die Nägel mit Alkanna gefärbt u. ihr Bilder auf Arme u. Brust gemalt. Auch der Bräutigam wird gebadet, auf ein Pferd gesetzt u. mit besonderen Ceremonien, um den Zaubereien zu wehren (so halten Jünglinge Säbel über seinen Kopf, um zu hindern, daß ihm nicht durch Nestelknüpfen ein bedenkliches Übel angethan werde), von Freunden in sein Zelt geführt. Hier schmausen Männer u. Frauen, jedes Geschlecht für sich. Abends erwartet der Bräutigam die Braut in seinem Zelt. Sie wird ihm durch Matronen zugeführt. Beide sprechen nicht, die Braut bückt sich aber u. erhält von dem Bräutigam ein Goldstück auf die Stirn gedrückt. Reiche Leute wiederholen diese Ceremonie oft, indem die Braut jedesmal anders gekleidet erscheint. Zuletzt trägt der Bräutigam die Braut in das innere Zelt u. kommt mit dem blutigen Hemd derselben als Triumphzeichen zurück. Die Braut u. andere Weiber tanzen um dasselbe die ganze Nacht. Ein Bad am andern Morgen schließt die Hochzeitfeier. In der Berberei wird der Contract über die Frau mit dem Vater u. einem andern nahen Anverwandten geschlossen, ein Preis für die Frau u. eine Summe für ihren Unterhalt, für den Fall der Scheidung bestimmt. Am Abend vor der H. dringt der Bräutigam zu Pferd, mit zahlreichen Begleitern, in das Haus der Braut. Am andern Tag kehrt er in Prunk u. mit einem Priester (Talib). wieder heim. Dieser schreibt einen Ehecontract, u. diesen u. einen Ring gibt der Bräutigam der hinter einem Vorhang harrenden Braut. Die Braut wird hierauf auf einem Maulthier, od., ist sie vornehm, auf einem Kameel, auf welchem eine Art Zelt gebaut ist, nach dem Hause des Bräutigams gebracht. Der Brautschatz wird nebenher getragen, der Bräutigam reitet mit seinen Freunden, die ihre Freude durch Schießen ausdrücken, nebenher. Die Braut wird in ein dunkles Zimmer geleitet, u. der Bräutigam vollzieht hier die Ehe. Gleich nachher erscheinen Matronen u. fordern der Braut das Zeichen der Jungfrauschaft ab. Nun erst bekommt der Mann die Frau zu sehen. Er darf acht Tage, die Frau acht Wochen nicht ausgehen. In Persien kommt man zunächst im Beisein des Kadi über den Brautschatz, der entweder dem Schwiegervater als Geschenk verbleibt od. der Braut im Fall einer Scheidung verschrieben wird, überein, dann wird die Braut mit einem rothseidenen Tuche über dem Kopfe in das Haus des Bräutigams gebracht, wo derselbe die H. vollzieht. Er kehrt dann zu den Gästen zurück, während die Braut im Zimmer bleibt. Der Bräutigam schmaust mit seinen Gästen, u. hierbei wird stark getrunken. Wohnt das neue Ehepaar bei dem Vater der Braut, so darf dieser die junge Frau nicht mehr unverschleiert sehen, auch nicht mit ihr sprechen, wenn er sich nicht die Erlaubniß dazu durch ein Geschenk erkauft.
Bei den Buddhisten in Indien bringen Boten, wenn die Heirath verabredet ist, unter Gesang u. Musik der Braut Geschenke, worauf der Bräutigam ähnliche zurückerhält. Am Tage vor der H. durchzieht der Bräutigam, mit einer Krone u. mit Blumen geschmückt, unter Musik die Stadt, ihn begleiten alle Jünglinge seines Wohnorts, die dasselbe Gewerbe betreiben, in Palankins, in Wagen u. zu Pferd. Gleiches thut am Hochzeittage selbst die Braut; sie wird von allen Jungfrauen ihres Standes begleitet. Am Abend kehrt sie heim; zwischen dem Brautpaar wird nun ein Feuer angezündet, das Paar mit einer seidenen Schnur umwunden u. zwischen Beide ein zusammengefaltetes Tuch gelegt. Der Bramine spricht dann ein gewisses Formular, daß der Mann der Frau das Nöthige geben u. daß die Frau ihm treu sein soll; endlich folgt der Segen. Das Tuch wird hierauf weggenommen, die Schnur gelöst u. geschmaust. In Pegu werden die Frauen, jedoch meist nur auf eine gewisse Zeit, gekauft u. der Bräutigam nimmt die Frau ohne große Ceremonien mit nach Hause. In Siam bilden alte Weiber die Unterhändler; der Bräutigam macht drei Besuche bei der Frau, bei dem dritten kommen die Verwandten zusammen u. schließen den Kauf. Die Priester gehen einige Tage darauf in das Haus des neuen Ehepaares, besprengen dasselbe u. weihen es. Hierauf folgen einige Tage Lustbarkeiten. In China wird die Frau von Reichen gekauft, von Armen aus den Findelhäusern erbeten. Wenn die Ehepacten ausgewechselt sind, wird die Braut unter Fackelschein u. Musik von jungen Leuten in einem verschlossenen Sessel mit einem Baldachin bedeckt, getragen u. der Schlüssel dazu dem Bräutigam bei der Ankunft in seinem Hause übergeben, der dann den Sessel öffnet u. die Braut herausführt. Hier sieht er die Braut zum ersten Male, indem er den schwarzen Schleier von ihrem Gesichte aufhebt; gefällt ihm dieselbe, so wird sie in den Saal geführt, wo sie vor dem Götzen des Hauses sich tief verneigt. Die Hauptceremonie ist aber das Wechseln der Tassen, was an einem Theetisch, wo das Brautpaar allein ist, vollzogen wird. Hierauf begibt sich die Braut zu den Frauen, mit denen sie sich vergnügt, während der Mann sich mit seinem Geschlecht lustig macht, wechselt ihr buntes, gewöhnlich rothes Kleid mit einem weißen u. erscheint wieder in der Gesellschaft. In Japan werden die Frauen ebenfalls gekauft u. die Ehen durch Verwandte unterhandelt. Die Braut begibt sich unter Musik zu dem Tempel des Fo, wo sie der Bräutigam erwartet. Hier segnet sie der Bonze am Fuße des Götzenbildes ein. Braut u. Bräutigam halten während der Ceremonie eine brennende Fackel od. Lampe. Die Braut wird hierauf[433] in das geschmückte Haus des Bräutigams geführt, u. hier währen die Feste 78 Tage, worauf sich die Frau in ihr Zimmer verschließt u. ihr einziges Vergnügen in Erhaltung der Hausordnung sucht. Nach der H. schicken sich die Verwandten der Frau u. der Bräutigam wechselseitig Geschenke.
Bei dem Eheversprechen bei den Parsen spricht der Mobed (Unterpriester) drei Gebete in Gegenwart der Eltern der sich Verlobenden u. dieser selbst. Nach denselben ist es nicht mehr erlaubt, das Eheverlöbniß zu trennen. Der Heirath gehen Reinigungen vorher, dann mehrere Tage Schmausereien, zu denen bes. die Kinder der Verwandten u. Freunde geladen werden. Am Hochzeittag selbst, um 5 Uhr Abends, spricht der Priester zwischen Schüsseln mit Reis u. Früchten stehend, den feierlichen Ehesegen über das sitzende Brautpaar, den er im Hause des Bräutigams um Mitternacht wiederholt. Hierauf streut der Priester Reis über sie u. spricht ein segnendes Gebet. Das Brautpaar steht bei letzter Ceremonie hinter einem Vorhang. Nun durchzieht der Bräutigam zu Pferd u. die Braut in einem vergitterten Wagen die Stadt, jener wird von seinen Freunden, diese von ihren Gespielinnen auf Palankins begleitet. Unzählige Fackeln werden nebenher getragen, Raketen u. Schwärmer, rauschende Musik bezeichnen die allgemeine Freude; der Zug begibt sich endlich nach dem Hause der Braut, wo Alles auseinander geht, u. wo sich die Braut in die Wohnung ihres Gatten begibt. Am andern Tage schickt das Brautpaar ihren Begleitern kleine Geschenke. Die Heirathsgebräuche bei den anderen asiatischen u. afrikanischen, so wie bei den amerikanischen nichtchristlichen Völkern s.u. den einzelnen ethnographischen Artikeln. Die Trauungsceremonien bei den verschiedenen christlichen Religionsparteien, s.u. Trauung. Vgl. Feier der Liebe, od. Beschreibung der Verlobungs- u. Hochzeitceremonien, 2. Aufl. Berl. 1824, 2 Bde.
[321] Hochzeit, hohe Zeit, d.h. Fest, Ehrentag, der Tag des Abschlusses der Ehe, womit ein Brautpaar sein Eheleben beginnt; dann die Summe aller Feierlichkeiten, womit der Tag verherrlicht wird. Letztere sind bei den Katholiken der Kirchgang und die Trauung, wobei die Trauringe, H.sringe, gewechselt werden, das Tragen des Brautkranzes, der den Wittwen u. Gefallenen versagt ist; dann die außerkirchlichen des H.smahles, der H.sgeschenke, zum Schlusse die immer mehr einreißende Sitte der H.sreise. Goldene H., Wiederholung der H.sfeierlichkeiten nach 50. silberne H., nach 25 Jahren, wobei übrigens kein Zwang stattfindet. Stille H., eine solche, die mit Dispens in einer Zeit abgehalten wird, während welcher das Heirathen sonst untersagt ist u. keine Lustbarkeiten, namentlich kein Musicieren und Tanzen stattfinden sollen. Hinsichtlich der H.sgebräuche, die sich »vom Mongolen bis zum griech. Seher« allenthalben, obwohl in sehr verschiedener Weise gefunden haben und noch finden, ist zu bemerken: 1) bei den meisten außerchristl. Völkern, denen die Bedeutung und Berechtigung des Weibes mehr od. minder unklar ist, trugen und tragen diese Gebräuche theilweise den Charakter eines feierlichen Kaufactes an sich; 2) viele derselben aber sind symbolischer Natur anderer Art, indem sie mehr od. minder auf ein Ahnen der christl. Auffassung der Ehe hindeuten. S. »Feier der Liebe od. Beschreibung der Verlobungs- und H.sceremonien aller Nationen«, Berlin 1824, 2 B.; vgl. die Art. Ehe, Ehegüterrecht, Ehelosigkeit.
[395] Hochzeit (die) begreift die Festlichkeiten, welche bei Verheirathung eines liebenden Paars gebräuchlich sind.
Fast bei allen Völkern ist es üblich, den Act, welcher zwei Menschen in die nächste Verbindung, in der Regel fürs Leben bringt, festlich zu begehen. Die Art der bei den verschiedenen Völkern bei dieser Gelegenheit üblichen Festlichkeiten ist jedoch nach den Ansichten, welche dieselben von der Ehe und von dem Verhältniß des Weibes zum Manne hegen, sehr verschieden. Alterthümlich ist im Allgemeinen die Vorstellung, daß der Mann in seinem Weibe eine nützliche Dienerin besitze, und hierauf gründet sich der bei vielen Völkern auch jetzt noch herrschende Gebrauch, daß der Mann an die Ältern der Frau für diese eine gewisse Summe zahlen, oder wol auch, wie z.B. Jakob that, um des Laban Tochter zu erhalten, für die Frau dem Vater derselben eine Zeit lang dienen muß. Bei den gebildeten Völkern kam dagegen die würdigere Ansicht auf, daß die Ehe eine aus gegenseitiger Liebe eingegangene Verbindung sei, und indem man das Weib für gleichberechtigt wie den Mann ansah, gaben die Ältern der Frau vielmehr wo möglich eine Mitgift mit, damit sie durch dieselbe auf den Erwerb des Mannes einen gegründeten Anspruch gewinne. Höchst eigenthümlich war die Sitte der Assyrer, nach welcher die schönen Mädchen öffentlich an den Meistbietenden versteigert wurden und das auf diese Weise gelöste Geld angewendet wurde, um die häßlichen Mädchen mit einer Aussteuer an den mindestfodernden Mann zu bringen. – Besonders festlich begingen die alten Griechen, namentlich die Athener, ihre Hochzeiten. Die Bewerbung [396] um ein Mädchen geschah bei den Ältern derselben unter Überreichung von Geschenken. Am Tage vor der Vermählung schnitt sich das Brautpaar eine Locke ab und weihete dieselbe den Göttern, deren Schutz Neuvermählte empfohlen waren. Es wurden Opferthiere geschlachtet, deren Galle man sorgfältig entfernte und aus deren Eingeweiden die Zukunft des Paars prophezeit ward. In feierlichem Fackelzuge wurde die Braut, welche dem Manne eine Mitgift zubrachte, in das Haus des Bräutigams gebracht und hier streute man Blumen und Kornähren auf das Brautpaar, damit es fruchtbar sei, und verbrannte die Achse des Wagens, auf welchem die Braut gekommen war, denn diese sollte das Haus nicht wieder verlassen. Es folgte ein Festmahl, und darauf wurde das Paar in das Brautgemach gebracht, wo ein Knabe die Füße der Braut mit Wasser aus dem Quell Kallirrhoe (d.h. Schönbrunn) wusch und Braut und Bräutigam einen Granatapfel oder eine Quitte speisten. Die Mutter übergibt die Braut dem Lager, der Bräutigam löst ihr den Gürtel und draußen singen Knaben und Mädchen Hochzeitlieder. – Bei den Spartanern war die alterthümliche Sitte, die Frau zu rauben, der Form nach beibehalten worden, und erst nachdem sich der Jüngling wiederholt heimlich aus dem mit den Altersgenossen gemeinsamen Schlafgemach fortgeschlichen und seine Geliebte besucht hatte, wurde die feierliche Heimführung vorgenommen. – Bei den alten Römern lag der ehelichen Gemeinschaft eine Übereinkunft zwischen dem Manne und dem Vater der Braut zu Grunde, welche niedergeschrieben wurde. Zugleich wurde die Mitgift festgesetzt, und die Braut wechselte mit dem Bräutigam Ringe, worauf die Verlobung gefeiert wurde. Man unterschied drei Arten von Verheirathung, indem die Ehe auch dann schon als eine gültige angesehen wurde, wenn die Frau nur über ein Jahr im Hause des Mannes gelebt hatte oder wenn der letztere dem Vater der Braut diese durch Übergabe eines Geldstücks gleichsam abgekauft hatte. Beiweitem feierlicher war die dritte Art der Verheirathung. Es wurden festliche Opfer gebracht, die Haare der Braut wurden zur Erinnerung an den Raub der Sabinerinnen mit einer Lanze nach Matronenart getheilt. Man wählte gewissenhaft einen Tag zur Heimführung aus, an welchem keine böse Vorbedeutung Unheil verkündete. Drei Knaben, deren beide Ältern noch am Leben waren, führten Abends bei Fackelschein die Braut, welche eine Stirnbinde mit einem Blumenkranz trug und mit einem feuerfarbenen Schleier verhüllt wurde, aus dem älterlichen Hause in das des Bräutigams. Hier erhielt sie die Schlüssel des Hauses nebst einem Spinnrocken und berührte mit dem Bräutigam Feuer und Wasser. Hierauf wurde zum Gastmahl geschritten und während die Matronen die Neuvermählten ins Brautgemach führten, fangen die Jungfrauen Hochzeitgesänge und die Knaben stimmten leichtfertige Lieder an. Die Hochzeitgäste erhielten kleine Geschenke und am folgenden Tage wurde noch ein Nachfest gehalten.
Bei den alten Hebräern hatte die Ehe zwar durch die Worte Gottes: »Seid fruchtbar und mehret euch« eine religiöse Weihe erhalten, doch scheint das Hochzeitfest nur weltlicher Art gewesen zu sein. Die Braut wurde feierlich eingeholt und dann wurden mehre Tage hintereinander Gastmahle im Hause der Neuvermählten gehalten. Dabei erschienen die jungen Eheleute bekränzt. Nach dem Mahle wurden dieselben feierlich ins Brautgemach geleitet. Bei den Hebräern, wie bei fast allen Orientalen, wurde eine hohe Wichtigkeit darauf gelegt, daß die Braut als Jungfrau dem Bräutigam übergeben wurde. Die jetzigen Juden heirathen so jung als möglich. Nach der feierlichen Verlobung erhält die Braut der Regel nach vom Bräutigam eine Morgengabe. Die Hochzeit wird gewöhnlich Mittwochs oder Freitags abgehalten. Am Vorabende wird die Braut von ihren Freundinnen gebadet und am Hochzeittage sitzen Braut und Bräutigam unter einem Thronhimmel, von einem großen schwarzen Schleier umgeben und den Kopf mit einem schwarzen Tuche bedeckt. Sie trinken aus einer Schale Wein, der ihnen unter Lobpreisung Gottes gereicht wird; der Bräutigam steckt der Braut vor Zeugen einen Ring an, der Ehecontract wird verlesen und gelobt, es werden Gebete gesprochen, worauf die Eheleute nochmals Wein trinken und der Becher dann an der Erde zerschmettert wird. Gastmahl, Tanz und Abführung der Braut in das Brautgemach beschließen das Fest.
Die Mohammedaner haben zwar die Erlaubniß, vier rechtmäßige Frauen heirathen zu dürfen, doch hat selten ein Mann mehr als eine, wegen der Kostspieligkeit mehrer Frauen. Eine religiöse Feier ist mit den Hochzeitfestlichkeiten nicht verknüpft. Bei den Türken wird die Ehe noch durch Kauf abgeschlossen, gewöhnlich in Folge eines zwischen den Verwandten der Brautleute eingegangenen Vertrags. Auf einem Pferde wird die Braut verschleiert in das Haus des Bräutigams gebracht. Hier herrscht Freude, eine Gesellschaft von Männern und Frauen, welche jedoch voneinander abgesondert sind, wird bewirthet, während im Hause der Ältern der Braut Trauer und Klage wie um eine Verstorbene ist. Während der Türke seine Braut vor der Hochzeit selten oder gar nicht zu sehen bekommt, sucht der Araber dieselbe unter Begünstigung ihrer Verwandten, ehe er um sie wirbt, entschleiert zu belauschen. Nachher wird der Kaufcontract geschlossen, und am Hochzeittage werden Braut und Bräutigam gebadet und geschmückt; Männer und Frauen versammeln sich, jedes Geschlecht für sich, zu Schmausereien. Abends endlich führen Matronen die Braut in das Zelt des Bräutigams, schweigend empfängt dieser die Braut, welche sich vor ihm neigt. Er drückt ihr ein Geldstück auf die Stirn und trägt sie, nachdem diese Ceremonie sich dreimal wiederholt hat, endlich in das innere Zelt. Bei den Beduinen raubt der Bräutigam die Braut in Begleitung seiner Freunde, welche sämmtlich mit Stöcken bewaffnet sind, während die Gespielinnen der Braut diese vergeblich zu vertheidigen suchen. – Bei den Brahmanen in Indien wird zwischen den Brautleuten als Sinnbild der Liebe ein Feuer angezündet, sodann werden Beide mit einer seidenen Schnur umwunden, als Zeichen der Unzertrennlichkeit, und zwischen ihnen liegt ein zusammengefaltetes Tuch. als Sinnbild, daß vor der ehelichen Verbindung keine Gemeinschaft unter ihnen stattfinden dürfe. – In China kennt der Bräutigam die Braut vor der Hochzeit nur aus den Beschreibungen, welche ihm die Verwandten von ihr gegeben haben. Er kauft sie ihren Ältern ab und sie wird ihm dann unter festlichem Prunk bei Fackelschein und Zimbelklang in einem verschlossenen Tragsessel zugeführt. Noch ist sie vermummt und erst, nachdem das Mahl vorüber, enthüllt sie der Bräutigam allein in einem Zimmer. Bald aber werden nun auch alle [397] Gäste eingeladen, die Braut in Augenschein zu nehmen und diese sprechen laut und ungenirt Lob und Tadel über die junge Braut aus. In dieser peinlichen Stunde zeigt unsere Abbildung die chines. Braut, der große Hut und der Schleier, welche sie versteckten, liegen am Boden, und der Bräutigam horcht auf die Complimente, die seiner Braut eben gesagt werden. – In sehr hohem Ansehen steht die Ehe bei den Parsen oder Feueranbetern. Reinigungen und Festgelage gehen der Trauung woraus, welche durch den Priester vollzogen wird, und bei der zum Zeichen der Fruchtbarkeit das junge Paar mit Reis bestreut wird. Ein festlicher Zug, bei Fackeln und Musik, unter Geleitung der jubelnden Freunde, beschließt das Fest. – Die Hochzeitfeierlichkeiten der rohen, sogenannten wilden Völker sind ebenso mannichfaltig, wie diese Völker selbst, und im Allgemeinen kann man aus der Wichtigkeit, welche dieselben auf diese Festlichkeiten legen, auf die Höhe des Culturzustandes, welchen sie einnehmen, schließen.
Bei den Christen ist die wesentliche Bedingung einer gesetzlichen Ehe die förmliche Trauung (s.d.), und unter Hochzeit versteht man häufig nur die willkürlichen, oft aber durch Herkommen geregelten weltlichen Vergnügungen, die man mit der Trauung zu verbinden pflegt.
[291] Hochzeit, Hochzeitsgebräuche. Eine Handlung, welch zwei liebende Wesen zu gemeinsamem Lebenszwecke verband, konnte nicht ohne Ceremonien, Festlichkeiten vollbracht werden. Selbst bei wilden Völkern finden wir Hochzeitsgebräuche, Hochzeitsfeierlichkeiten. Der alte Deutsche nannte diese die hohe Zeit (daher Hochzeit). Von den Priestern fast aller Religionen erhielt dieser Tag noch eine besondere Weihe. Bei den Juden traf der Bräutigam am bestimmten Tage Anstalten zu einem Festmahle, die Anverwandten und Freundinnen der Braut ihrerseits schmückten dieselbe, führten sie am Tage vor dem Beilager mit großem Gepränge in's Bad, legten ihr Schleier und Gürtel an etc. Bei Reichen dauerte die Festlichkeit oft sieben Tage, man führte Nachts die Verlobten mit Fackeln unter Jubelgeschrei und Musik durch die Straßen; in neuerer Zeit wurden diese Gebräuche, wie so Vieles in den Sitten der Juden, vereinfacht. Eine kirchliche Ceremonie fand im alten Testamente nicht Statt, und noch jetzt ist die Trauung durch den Rabbiner mehr ein Civilakt. Bei den alten Assyrern wurden[292] die schönen Mädchen öffentlich versteigert und das gelöste Geld zur Aussteuer für die Häßlichen verwendet. Bei den Babylonern, Indern und Persern herrschte Polygamie und die Frauen lebten in Harems. Bei den heutigen Juden ist der Mann mit 13 Jahren und 1 Tag, das Mädchen mit 12 Jahren und 1 Tag heirathsfähig. Die Ceremonie der Trauung findet gewöhnlich unter freiem Himmel Statt. Das Paar sitzt unter einem Throne, ein großer schwarzer Schleier umgibt es, ein Rabbiner und ein Anverwandter reicht ihm einen Becher Wein, beide trinken, der Bräutigam gibt der Braut einen goldenen Ring, später wird nochmals Wein gebracht, und nachdem man 6 Gebete gesprochen, das Gefäß auf den Boden geworfen und zertrümmert, um an die Zerstörung Jerusalems zu erinnern. Später folgt ein Mahl, und allgemeiner Tanz. Bei den alten Griechen wurde die Braut verschleiert unter Fackelbegleitung, bei Gesang und Musik in die Wohnung des Bräutigams geführt. (S. Griechenland, Frauen) Die Römer hatten dreierlei Arten von Trauungen, wovon besonders eine sehr feierlich war. Das Mädchen opferte ihr jungfräuliches Kleid der Fortuna virginalis, durchstach das Haar mit einem Pfeil in 6 Locken als Erinnerung an den Raub der Sabinerinnen, legte die Tunica der Matronen an, umwand sich mit einem metallenen Gürtel und rief die Göttin Juno an. Ein rother Schleier, das Zeichen der Schamhaftigkeit, verhüllte ihr Antlitz, sie opferte und wurde, im heimathlichen Hause zum Scheine in den Armen der Mutter oder einer Anverwandten ruhend, von dem Bräutigam entführt. Knaben mit Fackeln geleiteten sie unter Musik, sie trug Spindel, Rocken und Wolle. Ueber die Thürschwelle des Hauses, welche der Vesta, der Schützerin der Jungfrauen, heilig war, wurde sie gehoben, erhielt von einem Sklaven die Schlüssel des Hauses und berührte, so wie der Bräutigam, zum Zeichen der Reinheit und Keuschheit Wasser und Feuer. Noch andere Gebrauche und abergläubische Ceremonien folgten, wie bei den Griechen[293] fangen Mädchen vor der Thüre Epithalamien zum Lobe der Neuvermählten. Der junge Ehemann gab bald darauf ein Fest und die Frau trat so in den Kreis ihrer häuslichen Thätigkeit ein. Bei den alten Deutschen heirathete der Jüngling nur aus Liebe, denn nicht die Braut, sondern er mußte das Heirathsgeschenk geben, die Frau brachte nichts als einiges Waffen- und Heergeräth zu Bei den alten Sachsen und Ditmarschen aber soll zu Zeiten Vielweiberei geherrscht haben; vor dem 20. Jahre war jede Ehe verboten; das Entführen der Braut galt für ehrenvoll. Es fand eine förmliche Verlobung Statt; zögerte jedoch der Bräutigam mit der Hochzeit länger als 2 Jahre, so wurde das Verhältniß aufgelöst. Die Vermählten opferten der Freia, schmausten, blieben von da an unzertrennlich und die Frau folgte ihrem Gatten auf die Jagd, in den Krieg und überall hin, selbst in die Volksversammlung; ja sie tödtete sich häufig, wenn er gefallen war. Bei den Muhamedanern, welche Polygamie treiben, werden die Ehen ohne kirchliche Ceremonien bloß contraktmäßig abgeschlossen. Jeder Moslim darf 4 rechtmäßige Frauen und so viel Sklavinnen haben, als seine pekuniären Verhältnisse gestatten. Bei den Türken muß der Mann die Frau gewisser Maßen kaufen. Das Brautpaar sieht sich vor der Hochzeit gar nicht, die Bewerbung geschieht durch Zwischenträger. Am Hochzeitstage wird die Braut verschleiert zu Rosse in das Haus des Bräutigams gebracht. Im Elternhause entsteht während dessen ungeheures Klagegeschrei, als ob ein Todesfall vorgekommen wäre Der Bräutigam regalirt während dessen seine Freunde und Gäste mit Zuckerwerk und Sorbet. Der Araber sucht das Mädchen, das ihm verschleiert auf der Straße gefallen hat, durch Mithilfe der Verwandten heimlich von Angesicht zu sehen. Er wirbt, hat sie ihm gefallen, dann durch seinen Vater um sie. Der Preis, welchen der Bräutigam zu zahlen hat, besteht aus einer Anzahl Pferden, Schafen, Ochsen und dergl Die Braut wird unter Freudenschüssen gebadet, gesalbt, geschmückt, man[294] bemalt ihr Arme und Brust mit symbolischen Bildern. Der Bräutigam wird auf das schönste Pferd gesetzt und von seinen Freunden unter Flintenschüssen und Säbelgeklirre in sein Zelt geführt. Hier schmausen die Männer bis zur Ankunft der Braut. Sie wird dem Bräutigam durch Matronen zugeführt, sie verneigt sich, er drückt ihr ein Goldstück auf die Stirn; zuletzt trägt er sie auf seinen Armen in das Brautgemach. In China werden die Ehen durch Unterhändler geschlossen, die Brautleute bekommen einander erst dann zu sehen, wenn die Ehecontrakte von den Eltern unterschrieben sind. (S. China, Frauen.) In der Berberei wird der Ehecontrakt von dem Kadi und den Verwandten abgeschlossen. Der Mann muß einen Preis für die Frau bezahlen, welchen sie im Falle einer Scheidung erhält. Der Bräutigam dringt mit zahlreicher Begleitung in ihr Haus, reicht ihr durch einen Vorhang Contrakt und Ring, kehrt mit einem Priester zurück und die Braut wird hierauf auf einem Kameel oder Maulthier tief verschleiert in sein Haus geführt. Der Bräutigam begleitet sie zu Pferde, neben ihm wird der Brautschatz getragen, seine Freunde feuern unter Jubelgeschrei ihre Gewehre ab. Die Hochzeit wird in einem ganz dunklen Zimmer vollzogen und erst am folgenden Tage sehen sich Braut und Bräutigam von Angesicht zu Angesicht. Der Mann darf. von da 8 Tage, die Frau 8 Wochen nicht ausgehen. Die Hochzeitsgebräuche der Muhamedaner in Ostindien gleichen diesen fast vollkommen. Abends wird das Brautpaar mit zahllosen Fackeln nach Hause geleitet. Auch in Persien wird die Frau erkauft. Entweder erhält der Vater die Geldsumme oder sie bleibt der Frau im Falle einer spätern Scheidung. Sie wird mit einem rothseidenen Tuche verdeckt in sein Haus gebracht. Später folgt ein Schmaus. Von da an wird es dem Vater nur unter gewissen Bedingungen gestattet, seine Tochter zu sehen. In Japan werden die Frauen ihren Eltern ebenfalls förmlich abgekauft. Bei den Hindus werden oft die Mädchen schon im siebenten Jahre[295] verheirathet. Boten des Bräutigams bringen unter Gesang und Musik Geschenke und nehmen ähnliche für den Bräutigam mit. Am Vorabend der Hochzeit durchzieht er mit einer Krone und vielen tausend Blumen geschmückt die Straßen der Stadt, geleitet vom jubelnden Chor seiner Freunde. Die Trauung selbst wird an einem lodernden Altare, was die Inbrunst der Liebe bedeutet, vollzogen, und man umwindet das Paar mit einer seidenen Schnur, zum Zeichen der Unzertrennlichkeit. Der Bramine segnet sie ein, man löst die Schnur und später folgt ein Schmaus. Auch bei den Buddhaisten in Pegu wird die Frau gekauft, jedoch nur auf eine gewisse Zeit und ihre Einwilligung muß vorhergehen. Trennt sich die Ehe, so behält der Mann die Knaben und die Frau muß für die Mädchen sorgen. Ist die Frau untreu geworden, so führt sie der Mann vor Gericht, wo man ihr das Haar abschneidet und sie so beschimpft. Später kann sie der Mann als Sklavin verkaufen. Ist der Mann länger als 3 Jahre entfernt, so löst sich die Ehe von selbst auf. In Siam machen alte Weiber die Unterhändlerinnen; nach dreimaligem Besuche erfolgt die Werbung und die Vollziehung des Ehecontrakts. Der Priester segnet das Paar und hierauf folgen Lustbarkeiten. Der Mann darf jedoch neben der rechtmäßigen Frau sich noch Beischläferinnen halten. Die Feueranbeter (Parsen) in Asien halten die Ehe für ein heiliges, frommes Werk. Sie verloben Kinder oft schon im zweiten Jahre. Besonders geschätzt wird die Ehe unter Geschwisterkindern. Einsegnung durch den Priester ist unerläßlich, dann folgen Schmausereien. Braut und Bräutigam durchziehen zu Rosse die Stadt, jubelnde Freunde in Palankinen folgen unter dem Geräusche von Musik, Flintenschüssen, auffliegenden Raketen, Schwärmern etc. Die Hochzeitsfeierlichkeiten bei den kultivirten Nationen gleichen sich alle mehr oder minder. Unter der franz. Republik und dem Kaiserreiche war die Ehe nur ein Civilakt ohne kirchliche Sanction. Im Mittelalter wurden die Hochzeiten meistens[296] mit großem Gepränge, Schaustellungen, Tournieren, öffentlichen Lustbarkeiten, und die von fürstlichen Personen besonders verschwenderisch ausgerichtet.
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[1229] Die Hóchzeit, plur. die -en. 1) * Eine jede hohe, d.i. feyerliche Zeit, ein Fest, und in engerer Bedeutung, ein hohes Fest; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche in den Schriften der mittlern Zeiten desto häufiger vorkommt. Bey dem Ottfried thie hohun Giziti, die Festtage. Die dri Hohzeit sind in dem Schwabenspiegel die drey hohen Feste, und bey dem Stryker ist Hochgezeiti ein Feyertag. In dem Buche Belial[1230] von 1472 heißt der heil. Ostertag ein hochzeitlicher Tag. In welcher Bedeutung es zugleich gemeiniglich im männlichen Geschlechte der Hochzeit gefunden wird. Im Angels haben Heahtide, im Dän. Hojtid, im Nieders. Hoogtied, Hachtyd, im Schwed. Högtid, eben diese Bedeutung gehabt, und zum Theil haben sie dieselbe noch. 2) * In engerer Bedeutung, ein Galla-Tag bey Hofe, ja ein jeder festlicher Schmaus, ein jedes großes Gastmahl; ein im Hochdeutschen gleichfalls ungewöhnlicher Gebrauch. Wenn die Kaiser, Kunig oder gewaltige Fürsten Hochzeite oder großen Hof halten, Tschudi bey dem Frisch. Königshofen gebraucht Hochzeit mehrmahls für eine Gasterey. Im Schwed. Högtid, im Nieders. Hoogtied. 3) In der engsten und einzigen noch üblichen Bedeutung, der feyerliche Tag der ehelichen Verbindung zwischen zwey Personen, und besonders das deßhalb angestellte Gastmahl. Hochzeit machen, halten, haben, sich an diesem Tage feyerlich verbinden. Einem Paare die Hochzeit machen, die Hochzeit geben, die Hochzeit ausrichten, die zu diesem Gastmahle nöthigen Kosten hergeben. Wollen sie mir auch die Hochzeit ausrichten? Gell. Auf der Hochzeit seyn, als Gast bey dem Gastmahle. Zur Hochzeit, auf die Hochzeit gehen. Zur Hochzeit gebethen werden. Zuweilen, doch gemeiniglich nur im Scherze, wird auch die Vollziehung der Ehe vermittelst des Beyschlafes die Hochzeit genannt. Anm. In dieser letzten Bedeutung schon bey dem Stryker Hochzeit, im Nieders. Hoogtied. Ehedem war dafür auch Brutlufti, Brautlaaf, Brutlost, Dän. Brytlup, Schwed. Brötlop, Angels. Brydlopta, Isländ. Breitlauf, von Braut, und loben, geloben, üblich. In dem Nieders. Brutlacht, Brutlage, die Hochzeit, gehöret die letzte Sylbe zu Lag, Gelag, ein Schmaus; dagegen Brutlöfte daselbst die Verlöbniß, der Verlöbnißschmaus ist. Im Schwed. ist Brudkaup, so wie im Osnabrück. Wäschkup, gleichfalls die Hochzeit. Von der Hochzeit eines vornehmen Herren sind die Ausdrücke Vermählung und Beylager üblich.
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