[926] Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein- u. Verkauf von Gegenständen aller Art, in der Absicht dadurch Gewinn zu erzielen. Der H. ist von großem Nutzen für den Einzelnen u. den Staat; er befördert die Geldcirculation, hebt den Gewerbfleiß, unterstützt den Ackerbau, erhebt den Nationalreichthum unmittelbar, indem er die Kaufleute bereichert, u. mittelbar,[926] indem er Schiffern, Fuhrleuten, Mäklern etc. Verdienst verschafft u. denselben wieder den Arbeitern, welche die Waare erzeugen, zuwendet; er befördert endlich Künste u. Wissenschaften, indem er die Völker einander näher bringt u. die Erfindungsgabe der Menschen aus Hoffnung auf Gewinn erregt. Dagegen ist aber auch unverkennbar, daß der H. weder der einzige, noch der höchste Zweck in einem Staate sein darf; denn da Eigennutz des Einzelnen der wahre Grundtrieb des H-s ist, so wird in einem solchen Staate auch dieser leicht zum bewegenden Princip. Die Hauptthätigkeit des H-s besteht darin, die Güter der Zeit u. dem Orte ihres Bedürfnisses zuzuführen, u. somit bildet der H. den Vermittler zwischen Nachfrage u. Angebot. Als Centralpunkt zwischen Nachfrage u. Angebot entfaltet der H. seine ganze Wichtigkeit; er kennt alle Wünsche u. Bedürfnisse der Nachfrage bis in die kleinsten Details, u. es wenden sich an ihn nun Alle ohne Unterschied, welche irgend ein entbehrliches, nützliches Gut gegen ein anderes, od. momentan gegen Geld eintauschen wollen, welches er ihnen je nach dem Grade ihres Bedarfes von seinen Vorräthen mittheilt, welche nie aufhören od. sich verringern, sondern durch die Production, welche er ermuntert, ihm stets aufs Neue u. in vergrößertem Maßstabe zugeführt werden. Der Betrieb des H-s kann ebensowohl die einzige Mittelstufe zwischen dem Erzeuger der Waare u. ihrem Verbraucher bilden, als auch in eine große Kette solcher Zwischenstufen sich ausbreiten. Der letztere Fall ist der gewöhnliche: die meisten Waaren gehen durch mehre Mittelspersonen (Handeltreibende, s.d.), ehe sie in die Hände des Handelsconsumenten gelangen. Die Stellung des H-s ist eine zwischen dem Producenten u. dem Consumenten vermittelnde u. schließt daher diejenigen Gewerbe aus, welche ihre Artikel selbst erzeugen od. veredeln, namentlich die Landwirthschaft, die Fabrikation u. die Künste. Man sagt zwar gemeinhin, daß auch der Ökonom, der Handwerker, der Fabrikant mit seinen Producten handle, dann ist aber der Begriff des H-s in einem uneigentlichen Sinne genommen, in welchem jeder Verkauf als ein Handelsgeschäft gedacht wird. Wesentlich ist endlich, daß der Handeltreibende Eigenthümer der Waaren wird, sie in dem nämlichen Zustande in den Verkehr bringt, in welchem er sie angeschafft hat, u. mit der Absicht auf materiellen Gewinn. Daher kann man auch von dem Spediteur, Fuhrmann, Mäkler, obgleich sie Vermittler des Tausches sind, nicht sagen, daß sie H. treiben, da sie die demselben als Gegenstand zu Grunde liegenden Waaren nicht in ihr Eigenthum erwerben. Wenn Jemand od. ganze Gesellschaften mit Waaren von einem gewissen Fach zu handeln privilegirt sind, so heißt dies Alleinhandel od. Monopol (s.d.). Die Gesammtheit des internationalen Verkehres der Völker wird Welthandel genannt. Die Betheiligung der einzelnen Nationen an demselben hält keinesweges gleichen Schritt mit der Masse der Waaren, welche sie selbst erzeugen u. verbrauchen, vielmehr zeigt sich, vom Anbeginn eines größeren Völkerverkehres überhaupt an, ein vorzugsweiser Beruf des einen od. andern Volkes zum Welthandel, zur Vermittelung des Austausches der Producte aller Länder, u. im Laufe der Jahrhunderte sind immer nur wenige Nationen, oft nur eine, die Kaufleute der Welt gewesen, s. unten VI. A). Ein besondere Fähigkeit u. Neigung gewisser Nationen für die Operationen des großen H-s läßt sich nicht leugnen, immer aber muß sie durch eine günstige geographische Lage am Meere u. an belebten Wasser- od. Landstraßen u. zwischen den Ausgangs- u. Zielpunkten der Tauschobjecte unterstützt werden, um eine Herrschaft im Welthandel zu begründen. Große Waarenerzeugung ist kein unerläßliches Moment, wird aber ein mächtiger Hebel zur Ausdehnung des H-s, wie bei England, dessen ganze Politik aber auch wieder von den Interessen der einheimischen Fabrikation abhängig geworden ist, für welche die Absatzquellen immer offen zu halten u. zu erweitern sind. Es braucht kein politisch hervorragendes Volk zu sein, welches den Welthandel erringt, wohl aber wird derselbe im eigenen Gefolge politische Macht u. Größe führen, u. bleibend kann er sich nur da niederlassen, wo freie Institutionen alle Seiten des Verkehres begünstigen; seine Entfaltung selbst ruft gegenseitig die politische Freiheit hervor.
II. Die Hülfsmittel des Handels u. Verkehres zerfallen in zwei verschiedene Abtheilungen: in die eigentlichen Transport- u. Communicationsmittel, zur Beförderung der Waaren u. Mittheilung von Nachrichten, u. in die zur Vereinfachung u. Erleichterung des Geschäftsbetriebes getroffenen Einrichtungen. In der Neuzeit sind hierin große Fortschritte gemacht worden, u. sind bes. hierher zu rechnen: die Eisenbahnen, welche an die Stelle der früheren alten Landstraßen getreten sind, u. auf welchen ganze Züge von Personen u. Güterwagen mit Geschwindigkeit befördert werden; die Dampfschiffe, welche die Segelschiffe immer mehr verdrängen u. die Herrschaft auf dem Meere, so wie auf den Flüssen an sich gerissen haben; der Telegraph, welcher die menschlichen Gedanken in Minuten dorthinträgt, wo früher die schnellste Briefpost erst nach mehreren Tagen anlangte. Wie hier der Dampf u. die Elektricität Großes gewirkt hat, so ist in den verschiedenen Geschäftsbetrieben u. vornehmlich im Bank- u. Versicherungswesen mittelst socialer Kraft eine gleiche Entfaltung u. Ausbildung herbeigeführt worden; namentlich das Associationswesen, durch dessen Hülfe es allein möglich geworden ist, großartige, industrielle Unternehmungen zu begründen, welche die Kräfte Einzelner weit übersteigen. Das beste Beförderungsmittel des H-s ist die Handelsfreiheit diese ist die Lebenslust des H-s, u. jede Einschränkung durch Monopol, Auflegung von Zöllen etc. erschwert u. hemmt den H. Freilich ist eine absolute Handelsfreiheit nicht wohl denkbar, u. gewisse Beschränkungen zu Guusien der Unterthanen des diesseitigen Staates sind nöthig, um theils den H. auch Antheil an den Staatslasten nehmen zu lassen, theils um der Production des Landes in den Artikeln, die ein Land ebenso wie ein Nachbarland, jedoch nicht ganz so wohlfeil wie dieses, hervorbringen kann, zu Hilfe zu kommen. In letzterem Falle müssen aber die, fremde Einfuhr inhibirenden Gesetze vorsichtig gegeben werden, daß sie nicht durch die, inländischen Fabriken gegebenen Begünstigungen diese, statt sie zu heben, einschläfern u. die Consumenten statt guter Waare schlechte u. theurere als die ausländischen erhalten. Die Handelssperre, welche durch Verbote u. hohe, rücksichtslose Zölle bewirkt wird, ist um so hemmender für den H. wenn im Innern[927] des Landes Zolllinien gezogen sind u. so auch der innere Consumtionshandel gehemmt wird. Kommen noch zu diesen Beschränkungen Verbote, welche das Verfahren überflüssiger Landesproducte nach dem Auslande hemmen, so liegt der H. ganz darnieder. Die gänzliche Abschließung eines Landes gegen den H. mit dem anderen geschieht nur in feindseliger Absicht zur Zeit eines Kriegs (s. Continentalsperre). Der Kaufmann sucht vornämlich Handelsconjuncturen, gewisse Ereignisse, welche entweder in politischen od. Naturverhältnissen ihren Grund haben u. den Preis irgend eines Handelsgegenstandes, so des Kaffees, der Wolle, des Öls etc. steigern od. sinkend machen, zu seinem Vortheil zu benutzen. Solche Handelsconjuncturen entstehen, wenn irgend ein Artikel entweder vorzüglich geräth od. mißräth, wo im ersten Falle der Artikel sinkt, im letzteren steigt; wenn irgend wo ein stärkerer Bedarf (so bei bevorstehendem Kriege von Tuch, Leder, Salpeter, Blei, Waffen) sich zeigt, u. der Waarenzug von diesem Artikel nach einem Lande stärker als gewöhnlich wird; wenn der gewöhnliche Weg für einen Artikel versperrt ist, so für Colonialwaaren bei einem Seekrieg durch feindliche Kreuzer, für ausländische Manufacturwaaren durch ein auf sie gelegtes Verbot etc. Wenn zwei Ursachen nach gleicher Richtung zugleich wirken, so wird die Handelsconjunctur auch größer, während, wenn dieselben in verschiedene Richtungen gehen, sie auch mehr od. minder aufgehoben wird. Oft kennt man die Ursachen einer Handelsconjunctur gar nicht, doch müssen obige Ursachen, wiewohl versteckt, immer da sein. Auf richtiger Beobachtung der Handelsconjuncturen beruht die Kunst der kaufmännischen Speculation, derjenige, welcher sie erräth, wird reich, der, welcher sie mißversteht, geht zu Grunde. Einen sehr gewöhnlichen u. zweckmäßigen Weg des raschen Absatzes hat der größere Handel in periodisch wiederkehrenden Auctionen gefunden, welche bes. für die großen Handelsgesellschaften das regelmäßige Mittel zum Verkauf ihrer beträchtlichen Einfuhren bilden, aber auch von den einzelnen hervorragenden Handelshäusern mit Nutzen wahrgenommen werden, so daß die Zeitungen der großen Hafenplätze täglich die Ankündigungen von Waarenversteigerungen bringen. Die öffentliche Versteigerung gewährt dem Verkäufer den Vortheil schleunigsten Absatzes großer Waarenmengen, ohne die Gefahr des Creditirens, wobei nicht an die Entwerthungen zu denken ist, welche bei anderen Arten von Auctionen die ausgebotenen Gegenstände so oft erfahren; im H. stellt sich bei jenen Auctionen aus der Concurrenz der Käufer von selbst der angemessene Preis lest, wobei aber immer der Verkäufer ein Minimum als Grenze festhält, unter welcher der Zuschlag nicht stattfindet. Solche Auctionen haben mit denjenigen Nichts gemein, welche etwa die Aufräumung des Waarenlagers eines Kaufmanus von alten Resten u. dgl. (den sogen. Ausverkauf) zum Zwecke haben, od. den nothwendigen gerichtlichen Verkauf. Berühmt sind z.B. die großen Auctionen der niederländischen Handels-Maatschappy, welche die Preise von Colonialwaaren, hauptsächlich von Kaffee, für halb Europa bestimmen; auch der Pascha von Ägypten läßt einen großen Theil der ihm als Abgaben gelieferten Waaren in öffentlicher Versteigerung verkaufen.
III. Die Arten des Handels sind: A) Nach der Betriebs- u. Bezugsweise: a) nach dem Betrieb selbst: aa) Haupthandel, den ein Kaufmann als Hauptgeschäft treibt; bb) Nebenhandel, mit dem er sich nur nebenher beschäftigt; b) nach dem Bezug: aa) directer H., wo man seine Waaren aus erster Hand bezieht, während bb) bei indirectem H. Mittelspersonen thätig sind.
B) Nach den Gegenständen, womit gehandelt wird: a) Waarenhandel, welcher als der ursprüngliche H. zu betrachten ist, weil aus demselben nach u. nach alle anderen Handelszweige hervorgegangen sind. Dieser zerfällt nach seinen wichtigsten Zweigen in: H. mit Colonialwaaren; Droguenhandel od. H. mit Materialwaaren; Farbwaarenhandel; H. mit Landesproducten u. Victualien; H. mit Delicatessen u. Italienischen Waaren, Manufacturwaarenhandel; Porzellan-, Steingut-, Glashandel, Lederhandel, Holzhandel; H. mit nordischen Producten; H. mit Rauch- u. Pelzwaaren; H. mit Strohwaaren; Papier- u. Schreibmaterialienhandel; H. mit Fabrikwaaren, als Stahl, Kupfer, Zinn, Eisen, Blechwaaren. b) Geld- u. Wechselhandel, welcher das Geld als Waare betrachtend, theils mit Gold u. Silber in gemünzten Barren, theils mit Papieren, als Wechseln, Banknoten, Staatsobligationen, Actien etc. betrieben wird u. für den H. im Allgemeinen von hoher Bedeutung ist, weil derselbe gleichsam die Maschine darstellt, welche das Geld, das Blut des Handelskörpers, an sich zieht, um es auf anderen Wegen wieder zu verbreiten.
C) Nach den Betriebsmitteln: a) Landhandel, welcher nur zur Achse od. in Asien u. Afrika durch Karavanen (Karavanenhandel, s.d.), allenfalls auch mit Fluß- u. Kanalschiffen, u. b) Seehandel, welcher zur See betrieben wird. Dieser zerfällt wieder in aa) Küstenhandel, der nur längs der Küste betrieben wird; bb) Cabotage, Handel von einem nahen Hafen in den anderen; cc) wahren Seehandel, in entfernte Länder u. Welttheile.
D) Nach der Ausdehnung: a) Großhandel (H en gros, H. im Großen), wo Käufer u. Verkäufer nur nach Centnern, Ballen, Stücken etc. mit einander handeln. Der Großhändler (Grossist, Grossirer) beabsichtigt, den Verkehr innerhalb eines Landes zu befördern u. die Bedürfnisse, welche eine Provinz zu viel hat, einer anderen zukommen zu lassen (inländischer Consumtionshandel), od. die Producte des Auslandes einzutauschen (ausländischer H.); dies geschieht durch Eintausch fremder Erzeugnisse gegen überflüssige vaterländische Producte (auswärtiger Consumtionshandel), od. gegen andere ausländische Erzeugnisse (Zwischenhandel, Comerce d'économie, Ökonomiehandel). Der auswärtige Engroshandel ist der wichtigste u. erzeugt den allgemeinen Welthandel. Der inländische Consumtionshandel setzt dagegen die auf den H. verwendeten Summen rasch um u. hilft wieder sicher u. schnell zum Capitale, befördert den Nutzen der mit einander handelnden Provinzen, vermehrt den Verkehr, ist sicherer u. beschäftigt mehr Leute. Der Binnenhandel erzeugt das sicherste Wohlbefinden eines Volkes, denn in jedem Staate von nur einiger Bedeutung muß der innere Verkehr bei Weitem überwiegend sein, da ihm die Bedürfnisse der Gesammtmasse der Einwohner rücksichtlich ihres gegenseitigen Austausches zum Grunde[928] liegen, u. selbst England, von so großem Umfange auch sein Welthandel ist, macht hiervon keine Ausnahmen. Ein bloßer einzelner Zweig des Binnenhandels der Vereinigten Staaten Nordamerikas, auf den großen Seen an der Nordgrenze, den Champlainsee eingeschlossen, belief sich im Jahre 1850 auf 186,485,627 Dollars (über 2671/4 Millionen Thaler Preußisch), also auf mehr als den Ausfuhrhandel des Landes nach dem gesammten Auslande, u. jener Verkehr ist erst seit dem Jahre 1814 entstanden. b) Klein- od. Detailhandel (Kramhandel), wo im Einzelnen nach der Elle, dem Pfund, der Metze, Kanne etc. verkauft wird. Detailhändler gibt es weit mehr als Großhändler; auch haben jene, obgleich sie mehr Gewinn nehmen, als diese, doch wegen des geringeren Umfanges ihrer Geschäfte endlich einen kleineren Gewinn als Letztere. Dem Großhandel gehört der Bezug der Waaren von den Erzeugnißorten selbst, von den Märkten des Welthandels u. von den ersten Seeplätzen an, so wie ihr Betrieb bis in die Hände derjenigen Handeltreibenden, welche sie den Consumenten verkaufen. Der Kleinhandel besorgt den Übergang der dem Großhandel entnommenen Artikel in die Hände der Consumenten u. bildet also das endliche Ausstrahlen des größeren H-s in das Bedürfniß aller Volksklassen, somit die Erfüllung des letzten Zweckes allen Geschäftsverkehrs. Das Charakteristische des Groß- u. des Kleinhandels liegt nicht in der größeren od. geringeren Menge von Waaren, welche der einzelne Verkauf umschließt, sondern vielmehr in der Stellung des Käufers u. in dem Zwecke, welche dessen Käufe haben. So weit die Operationen zwischen Kaufleuten od. zwischen diesen u. Producenten (als Verkäufern) vollzogen werden, ist der H. Großhandel; sobald als Käufer der Consument auftritt, Kleinhandel. Der Großhändler kauft entweder von den Producenten od. von Großhändlern u. verkauft an Großhändler u. Kleinhändler; der Kleinhändler (Detaillist) kauft in der Regel nur von Großhändlern, in einzelnen Fällen auch wohl von den Producenten u. verkauft an die Consumenten, indem er die Waaren in die kleinsten Mengen theilt u. dieselben in öffentlichen Läden zur Bequemlichkeit u. Auswahl aller Klassen ausstellt. Es schließt dies nicht aus, daß im einzelnen Falle der Großhändler auch einmal eine (größere) Partie Waare direct dem Verbraucher, der Kleinhändler eine eben solche einem anderen Kaufmann verkaufen kann. Übrigens findet man beide Handelsklassen bisweilen in Einem Geschäft vereinigt. Die ansehnlichen Umsätze des Großhandels erfordern ein ungleich größeres Betriebskapital als der Kleinhandel, u. wenn jener auch unter glücklichen Umständen einen sehr beträchtlichen Gewinn abwirft, so ist er doch unsicher u. unterliegt Gefahren, welche der Kleinhandel großentheils nicht kennt, z.B. großen Verlusten durch Preisschwankungen, dem regelmäßigen ausgedehnten Creditgeben, Fallimenten der Schuldner etc. Der Großhändler, welcher auf dem Weltmarkt verkehrt, muß daher sein Augenmerk auf die Handelsverhältnisse sämmtlicher Erdtheile richten, u. sowohl die Zustände als die Bedürfnisse aller Nationen der Welt kennen, um auf diese seine Speculation zu gründen, wenn seine Berechnungen nicht fehlschlagen sollen. Der Großhändler im Binnenverkehr muß auf den bedeutenden Handelsplätzen im Inneren der Staaten, u. neben diesen Rücksichten auch noch mit den Bedürfnissen der einzelnen Gegenden seines Wirkungskreises bekannt sein, um sich einen dauernden Absatz der Artikel seiner Branche zu sichern. Durch Preiserniedrigungen leidet der Kleinhändler weit weniger, da er sich in der Regel nur so weit mit Waare versorgt, als es das erfahrungsmäßige Bedürfniß der betreffenden nächsten Periode erheischt; sein geringes Capital ist in der regsten Circulation u. wird sehr oft umgesetzt; sein Creditgeben ist nicht die Regel u. erstreckt sich nur auf kleine Summen, daher hat er nur in kleinem Maße schlechte Schuldner; aus den letzten Gründen bedarf er auch für seine Verkäufe keiner eigentlich systematischen Buchführung, deren Aufgabe bei ihm mithin nur eine sehr geringe Arbeit bildet; immerhin aber ist es für den Kleinhändler sehr nützlich, wenn er nebenbei, wie der Grossist, die Preisveränderung an den Bezugsquellen, die politischen Begebenheiten u. Naturereignisse beobachtet, um davon auf einzutretende, seinem Unternehmen günstig od. ungünstig scheinende Conjuncturen zu schließen u. daraus nach Umständen Nutzen ziehen zu können. Eine Art des Detailhandels ist c) der Hausirhandel, d.h. derjenige H. welcher seine Waaren von Haus zu Haus trägt u. der Consumtion entgegenbringt Allgemein unterliegt der Hausirhandel, wie manche Gattungen des H-s mannigfachen Vorurtheilen, besonders bestärkt durch die. Eifersucht städtischer Kleinhändler; aus staatswirthschaftlichen Gründen läßt sich jedoch gegen den Hausirhandel an u. für sich nichts Haltbares vorbringen; denn derselbe liefert den Landleuten die verschiedenen Waaren ins Haus, welche dieselben sonst von der Stadt hätten beziehen müssen, u. bewirkt somit für die Consumenten eine Ersparung an Mühe, Zeit u. Geld Ebenso leistet der Hausirhandel dem H. im Ganzen nützliche Dienste, denn von eigenem Interesse angespornt, sorgt er rastlos für den Absatz u. erfüllt folglich den Hauptzweck des H-s, die Näherung von Nachfrage u. Angebot vollkommen. Man behauptet zwar, der Hausirhandel befördere den Verkehr mit verfälschten Waaren, verbotenen schädlichen u. giftigen Stoffen; führe somit eine Reihe sehr ernster Mißbräuche in seinem Gefolge. Dieses zu verhindern ist natürlich Sache der Polizeibehörde, u. wird sicher am besten erreicht werden, wenn man das Hausirgewerbe nur Personen von unbescholtenem Rufe gestattet. Der Hausirhandel mit Büchern u. Bildern heißt Colportage.
E) Nach der Art des Betriebs: unter a) Activhandel versteht man, daß eine Nation ihre Erzeugnisse u. Waaren ins Ausland führt u. sich ihren Bedarf dort holt; b) der Passivhandel dagegen erwartet, daß die Fremden zu ihm kommen, ihm ihre Waaren bringen u. die seinigen holen. Ein bloßer Passivhandel schließt daher den Besitz der erforderlichen Communicationsmittel, namentlich die Theilnahme an der größeren Seefahrt aus, wie dies bei den Chinesen u. den uncultivirten Völkern der Fall ist; den Passivhandel in Activbandet umzuwandeln, ist eine der wichtigsten Gegenstände der Nationalökonomie; c) der Transithandel od. Durchfuhrhandel verdient den Namen H. nur in uneigentlicher Bedeutung, da bei demselben die Handelnden nicht in dem Lande ansässig sind, durch welches die Waaren befördert werden, mithin die beim Durchfuhrhandel betheiligten [929] Personen am Handelsgeschäft auch keinen selbstthätigen Antheil haben, sondern demselben nur gewisse Dienste leisten, in deren Vergütung ihr Vortheil besteht. Dieser Nutzen kann für manche Klassen der Nation sehr bedeutend sein u. wird daher eine weise Regierung dem Durchfuhrhandel die möglich größten Begünstigungen u. Erleichterungen zu Theil werden lassen; d) Precareyhandel (Commerce précaire), wo man mit einer Nation, mit welcher der Staat, in dem man wohnt, im Krieg begriffen ist, durch einen neutralen Zwischenhändler verkehrt; e) Contreband- u. Schleichhandel, welcher sich mit Einbringung verbotener Waaren über eine Grenze beschäftigt.
F) Nach den Betriebsmitteln: a) Propre- od. Eigenhandel, wo der H. für eigene Rechnung, d.h. auf eigene Gefahr u. mit eigenen Mitteln, betrieben wird; b) Commissionshandel, der H., welchen ein Kaufmann (Commissionär) für fremde Rechnung, gegen eine Vergütung (Provision od. Commission) führt; c) der Handel für gemeinschaftliche Rechnung, d.h. auf gemeinschaftliche Gefahr u. gemeinschaftlichen Mitteln (Compagniegeschäft); d) Speditionsgeschäft, welches sich mit dem Empfange, der Aufbewahrung u. Weiterbeförderung von Gütern für fremde Rechnung gegen eine Provision befaßt. Die Spedition ist eigentlich kein Zweig des H-s, sondern ein bloßes, aber wichtiges Hülfsgeschäft desselben; sie wird auch oft von Personen (Spediteuren) betrieben, welche zugleich Kaufleute, namentlich Commissionäre sind, da hierzu keine besondere Concession erforderlich ist. Das Speditionsgeschäft ist bes. an denjenigen Orten in Blüthe, welche, wie Hamburg, Köln, Frankfurt a.M. an einem schiffbaren Flusse, an der See, od. zwischen anderen großen Handelsstädten gelegen sind.
G) Nach den Tauschmitteln: a) Tauschhandel ist die älteste Form des H-s, u. selbst in unseren Tagen ist der H. in seiner tausendfachen Gestaltung eigentlich nur Tausch von Waare gegen Waare, wobei das Geld nur als erstes, universelles Zwischentauschmittel dient, um sich vermittelst desselben die eigentlich gewünschte od. benöthigte Waare zu verschaffen. Der eigentliche Tauschhandel, wo Waare gegen Waare unmittelbar gegeben wird, findet sich seit der Einführung des Geldes fast gänzlich beseitigt u. wird vorzugsweise nur von uncivilisirten Völkern getrieben, kommt jedoch auch in einzelnen Operationen noch unter gebildeten Nationen vor, bes. wenn zwei Kaufleute solche Waaren austauschen, von denen die eine für den Verkehr desjenigen von ihnen, welcher sie besitzt, sich weniger eignet als für den des anderen, u. so gegenseitig. Dieses Tauschen ist im Grunde ein doppelter Kauf u. wird Barattiren, Troquiren od. Stichhandel, im Buchhandel Changiren genannt. Beim Verkehr der englischen u. ostindischen Kaufleute in China veranlaßt der dortige Mangel an baarem Gelde derartige Operationen in großem Maßstabe, u. man tauscht bes. Baumwolle u. Opium gegen Thee u. Seide. Auch der H. der Russen mit den Chinesen in Kiachta ist fast durchweg Tauschhandel, die Waaren werden aber nach einer ideellen Geldeinheit zuvor angeschlagen, so daß er nicht den Charakter des ursprünglichen Tausches hat. b) H. durch Geld, u. zwar H, per comptant (Kauf gegen baar), der nur gegen Empfang von baarem Gelde betrieben wird, u. H. (Kauf) auf Zeit od. auf Credit, bei welchem die Zahlung nicht gleich bei der Ablieferung od. Zusendung der Waare, sondern an einem verabredeten späteren Termine stattfindet; natürlich wird, unter übrigens gleichen Bedingungen, beim Zeit- od. Creditkauf ein höherer Preis stipulirt als beim Baarkaufe. Wenn die Waare nicht sogleich nach dem Abschluß des Kaufes abgeliefert od. zugesandt wird (Tageskauf), sondern erst an einem ausdrücklich festgesetzten späteren Termine, so gehört das betreffende Geschäft zum sogenannten Lieferungshandel (Zeithandel), ist Lieferungskauf (Zeitkauf). Wenn Einem für die Lieferung einer Partie Waare auf Zeit eine bestimmte Summe versprochen wird, so heißt dies Prämienhandel.
Die bei weitem meisten Lieferungsgeschäfte ruhen nicht auf wirklichem Bedürfniß des Käufers, sondern gehören der Speculation an; die Mehrzahl derselben wird daher auch gar nicht durch wirkliche Ablieferung u. Übernahme der Waare abgewickelt, sondern durch Auszahlung der Differenz, welche sich aus dem Unterschiede des festgesetzten Preises u. des später am eigentlichen Ablieferungstage (Stichtage) stattfindenden Marktpreises ergibt; das Geschäft heißt dann Differenzgeschäft, s. Differenz 3) u. Börse III. H. nach Probe (Kauf nach Probe) heißt das Geschäft, bei welchem die erkaufte Partie einer bestimmten Probe gleich sein muß, während im entgegengesetzten Falle der Käufer nicht nur die Waare zurückgeben, sondern unter Umständen auch Schadloshaltung fordern kann, da er vielleicht wegen des betreffenden Kaufes einen anderweiten unterlassen od., auf jenen gestützt, vor dem Empfang der Waare bereits bindende Weiterverkäufe derselben geschlossen hat. H. nach Besicht (H. auf Besichtigung) heißt die Verabredung, bei welcher zwar der Verkäufer gebunden ist, der Käufer od. Kauflustige aber sich erst nach Besichtigung (Untersuchung) der Waare über deren Annahme zu erklären braucht. Ein Kauf auf Besicht ist demnach überhaupt ein solcher, bei welchem der Käufer das Recht des Rücktrittes hat. Der H. auf Besicht hat, je nach der Natur der Waare (deren Güte sich nicht immer aus dem bloßen Ansehen erkennen läßt) auch noch andere Namen, z.B. H. auf Nachsicht od. auf Nachstich (bes. bei Kaffee u. Zucker), H. auf Nachziehen (bei Baumwolle etc.), H. aufs Kosten etc.
IV. Zur Führung eines vollständig organisirten Handelsgeschäfts gehören folgende Personen: A) der Handelsherr (Handelspatron, Principal). Er leitet das Ganze u. muß daher, ohne das Detail aus den Augen zu verlieren, sich mehr den Überblick des Ganzen zu erhalten suchen. Meist sind in großen Handlungen mehre Handelsherren vorhanden, von denen einer gewöhnlich Besitzer des Hauptcapitals u. Chef der Handlung ist, die anderen Associés, gewöhnlich aber an dem Gewinn u. Verlust der Handlung im Verhältniß ihres eingelegten Capitals Theil haben (Associés en commandite). Oft haben diese Eigenthümer auch einen Procuraträger zur Seite, dem sie Vollmacht gegeben haben in ihrem Namen u. an ihrer Stelle zu handeln, u. dessen Unterschrift daher rechtskräftig ist. Der Procurist bezieht gewöhnlich außer einer baaren Besoldung noch gewisse Procente vom Reingewinn, ohne Capital in die Handlung eingeschossen zu haben. Verfügt er über wichtige Handelsgegenstände ohne weitere Anfrage, so heißt er Disponent.[930] Im Fall des Todes des Chefs einer Handlung, wenn die Handlung noch fortgeführt werden soll, wird in Ermangelung dazu befähigter u. williger Erben oft ein zuverlässiger Mann gewählt u. diesem als Handlungsdirector die Geschäfte der Handlung übertragen. Auch wenn der Staat od. eine Gesellschaft H. treibt, wird ein ähnlicher Director unter irgend einem Titel angestellt. B) Die Handlungsdiener (Commis, Handlungsgehülfen): a) der Buchhalter (s.d.), welchem die Führung der Hauptbücher obliegt; b) der Kassirer, durch dessen Hände alle Einnahmen u. Ausgaben in baarem Gelde gehen, worüber er mittelst des Cassabuches, welches er zu führen hat, Rechenschaft ablegen muß. In kleineren Handlungen werden der Buchhalter u. der Kassirer oft durch den Hadelsherrn selbst ersetzt; c) der Correspondent, dem die Besorgung des Briefwechsels zwischen seinem Hause u. dessen auswärtigen Geschäftsfreunden ausschließlich obliegt; d) mehrere Comptoristen, welche die Nebenbücher führen, die Aufsicht über das Waarenmagazin, die Verpackung der Waaren, die Verhandlungen mit den Fuhrleuten etc. besorgen; e) Reisende, durch welche hauptsächlich der Verkauf von Waaren an auswärtige Geschäftsfreunde bewerkstelligt, das freundschaftliche Verhältniß mit denselben aufrecht erhalten wird u. neue Verbindungen angeknüpft werden; f) in Detailhandlungen bestehen noch Ladendiener, welche den Einzelverkauf zu besorgen haben. C) Lehrlinge, welche den H. in einer Handlung erlernen, copiren u. die leichteren Geschäfte der Diener, auch wohl die höheren der Markthelfer besorgen. D) Markthelfer u. andere Gehülfen, die mehr mechanische Arbeiten, das Packen, Geldzählen, Besorgen von Gängen etc. ausführen. Die Kaufleute bilden meist besondere Innungen od. Gilden, u. entweder sind die Großhändler in eine u. die Detailhändler in eine zweite vereinigt, od. beide bilden eine gemeinschaftliche Kramerinnung. Der Handelsherr, welcher zu ihnen gehören will, muß bei einem Innungsglied gelernt haben u. eine gewisse Zeit Diener gewesen sein. Man ersetzt auch wohl einen Theil, resp. die ganze Lehrzeit durch eigene Handelsschulen (s.d.), jedoch in der Voraussetzung, daß der junge Mann nach Absolvirung des Uuterrichts noch ein Jahr als Volontair diene, um in dem betreffenden erwählten Handelszweige eine gründliche Waarenkenntniß zu erlangen.
V. Handelsvermittler sind a) die Mäkler, Sensale od. Courtiers, deren Beschäftigung darin besteht, die Käufe od. Verkäufe, welche Kaufleute an einem u. demselben Orte unter einander abschließen wollen, einzuleiten u. zu ordnen, wofür sie gewisse Procente als Courtage, Sensarie od. Mäklerlohn beziehen. Nach den Gegenständen ihres Wirkungskreises unterscheidet man: Waarenmäkler, Schiffsmäkler, Geld- u. Wechselmäkler (s.d.); b) die Handlungsagenten, welche als Bevollmächtigte eines Großhändlers od. mehrerer deren Verbindung mit den Kaufleuten auswärtiger Plätze aufrecht erhalten u. für ihre Bemühung eine nach Procenten berechnete Provision beziehen, deren Größe von den bewirkten Verkäufen abhängt. Zu den Handlungsagenten sind zu rechnen die Provisionsreisenden, die sogenannten Stadtagenten u. Colporteure (im Buchhandel).; c) die Handelsconsuln, welche sich in allen wichtigen Handelsplätzen befinden u. von ihrer od. einer fremden Regierung autorisirt sind, das Handelsrecht ihrer Nation zu besorgen u. zu vertreten, s. Consul 4).
VI. Die Geschichte des H-s beginnt, wie alle Geschichte, im Orient, der Wiege des menschlichen Geschlechts. Die Frage aber, welches Land des Orients zuerst Handel getrieben, ist mit Bestimmtheit nicht zu beantworten. Stellt man sich unter H. nichts Anderes vor, als Tausch, so läßt er sich schon in den Uranfängen des menschlichen Zusammenlebens annehmen, da die verschiedenen Anlagen u. Einsichten der Menschen mannichfaltige Bedürfnisse schufen u. dadurch eine Gegenseitigkeit der Dienstleistungen unentbehrlich machten. Die Geschichte des H-s erhält jedoch erst von dem Zeitpunkte an Interesse, wo er sich von Land zu Land, von Volk zu Volk in der Zahl seiner Gegenstände u. der sich daran betheiligenden Personen erweitert hat; denn er ist dann nicht mehr Sache des Bedürfnisses allein, sondern auch des Gewinnes geworden. Dieser Zeitpunkt trat aber erst dann ein, als die Menschen Ackerbau trieben, daher feste Wohnsitze gegründet u. Grundbesitz u. Eigenthum erworben hatten. Die Geschichte des H-s beginnt u. wächst daher mit der menschlichen Civilisation; der Sitz der letzteren ist auch der Ursprung des ersteren. Um aber dem bloßen Austausch von Gegenständen den Charakter des H-s zu geben, war es nöthig, daß man sich zur Bestimmung der Werthe nur solcher Gegenstände bediente, die selbst nicht zufälligen, sondern festen, allgemein angenommenen Werth hatten. Diese aber waren verschiedener Art; bes. waren es die Metalle u. zwar zuerst die unedlen Metalle, die zum Maßstabe des Werthes der übrigen Gegenstände dienten. Diese Metallstücke, zu denen sich mit der Zeit die edlen Metalle gesellten, nahmen immer mehr eine bestimmte Form an u. gestalteten sich zum Gelde (s.d.) aus.
A) Zunächst der Welthandel. Denselben haben im Laufe der Zeit immer nur einzelne Nationen betrieben, so im Alterthum lange Zeit hindurch die Phönicier, hierauf die Carthager dann die Griechen u. endlich die Römer; jedoch blieb der Handel der alten Völker immer reiner Waaren-, d. h. Tauschhandel, u. zwar weil der Gebrauch geprägter Münzen sehr beschränkt blieb, u. wo er sich auch erweiterte, nicht von den fremden Nationen als allgemeines Tauschmittel angenommen wurde; dann weil die Schifffahrt der damaligen Zeit auf einer sehr niedrigen Stufe stand, u. sich bei Ermangelung nautischer u. astronomischer Kenntnisse auf Küstenfahrt beschränken mußte. Durch die Einführung des Christenthums wurde die alte Cultur von der neuen geschieden, u. wie das Christenthum die Welt umgestaltete, so fand auch jetzt erst der H. in demselben seine eigentlichen Lebensfactoren. Dazu gehört zunächst der Credit, welcher in seiner jetzigen Bedeutung im Heidenthum sich nie vorfand; dann die freie Thätigkeit des H-s, indem das Christenthum die Gleichberechtigung aller Menschen, sich je nach ihren geistigen u. materiellen Kräften einen rechtlichen Lebenszweig zu wählen, anerkannte, u. somit aufs Entschiedenste die Sklaverei bekämpfte, deren Aufhebung es allein bewirkte. Ehe aber der H. die Früchte dieser Neugestaltung der Welt ernten konnte, mußten die dadurch hervorgerufenen politischen Stürme u. Revolutionen[931] erst überwunden sein; sowohl in Europa, wo die Germanen, nach dem Sturz des Römischen Reichs, vorwalteten, als auch in Asien u. Nordafrika, wo Muhammed ein arabisches Weltreich gründete, blieb der H. noch lange Zeit in der Kindheit, bis derselbe durch die Eröffnung der Kreuzzüge, welche ihm ein weites Feld neuer. Thätigkeit schufen, seinen ersten bedeutenden Aufschwung erhielt; von da an sehen wir in kurzer Zeit Genua u. Venedig sich zur höchsten Blüthe erheben. Die Nebenbuhlerschaft um die Herrschaft des Mittelmeeres führte aber blutige Kriege unter den beiden Republiken herbei, in deren Folge Genua unterlag, u. Venedig sich zur wirklichen Beherrscherin des Weltverkehrs erhob, was es so lange blieb, bis durch die Auffindung des Seeweges nach Ostindien das schwer Errungene für dasselbe wieder verschwand. In gleicher Periode fällt auch die Macht u. die Handelsgröße des Hansabundes in Deutschland. War nun die Auffindung des Seeweges nach Ostindien unbedingt eins der folgenreichsten Ereignisse für die Handelsverhältnisse Europas, so fand fast zu derselben Zeit eine noch größere u. in ihren Folgen noch wichtigere Begebenheit statt: die Entdeckung Amerikas. Durch diese beiden Ereignisse wurden nicht nur die Handelsverhältnisse u. das Schifffahrtswesen, sondern auch die politische Stellung der europäischen Staaten gänzlich umgestaltet. Wir sehen daher nun mehr Portugal u. Spanien, deren Unternehmungsgeist Europa sowohl die Entdeckung des Seeweges nach Indien, als diejenige des neuen Welttheils verdankte, den ersten Rang an politischer Machtstellung u. Handelsgröße fast während eines Jahrhunderts unbestritten einnehmen, bis dieselben vorzüglich in Folge mannichfacher Mängel innerer Verwaltung der vereinigten Macht Englands u. Hollands unterlagen. Aber auch Holland konnte nicht auf lange Zeit den Vorrang im H., den es erstritten, behaupten; denn nach blutigen Kriegen mit England mußte es letzterem weichen, welches nun vorzugsweise in den Besitz des Welthandels gelangte, aber den ersten bedeutenden Schlag durch die Lostrennung der Vereinigten Staaten Nordamerikas erlitt, welche sich alsbald rasch u. immer mächtiger entfalteten, u. jetzt unter die ersten handeltreibenden Nationen gezählt werden müssen.
B) Den Handelsbetrieb der einzelnen Nationen betreffend, nennt die Geschichte Indien als eines der ersten, wenn nicht als das erste Land, dessen Producte den Völkerverkehr anbahnten. Die Natur in ihrer unendlichen Fülle u. Mannichfaltigkeit brachte dort Erzeugnisse hervor, die anderswo nirgends zu finden waren. So sehr aber auch Indien in der Geschichte des H-s mit Recht in der Vorderreihe stehen mag, so dürfen die Indier doch nicht als das erste handeltreibende Volk betrachtet werden; denn sie gingen mit ihren Erzeugnissen nie zu fremden Völkern; sie trieben niemals Eigenhandel, vielmehr kamen die fremden Völker zu ihnen. Schon die Mythe berichtet von Heldenzügen noch Indien; die assyrischen u. babylonischen Könige machten gewaltige Anstrengungen, ihr Land bis Indien auszudehnen, u. die Perser unter Darius Hystaspes widerstanden ebensowenig der Lockung nach dem an Gold, Edelsteinen u. anderen köstlichen Erzeugnissen reichen Lande, als vor ihnen Semiramis. Aber erst Alexander dem Großen glückte es, ms Innere des Landes einzudringen u. sich Kenntniß von dem Lande u. seinen Bewohnern zu verschaffen; Handelsverbindungen anzuknüpfen, gelang ihm indeß nicht. Dies sollte den Ägyptiern u. Phöniciern vorbehalten sein. Die Producte Indiens, die dem Abendlande gänzlich abgingen, waren: Gewürze, Farbstoffe, Baumwolle, Zucker, Stahl, Perlen, Edelsteine, Elfenbein u. seine Hölzer. Zucker u. Reis konnten jedoch wegen der Theuerung des lästigen Transportes nicht in den Handel kommen. Die Indier, welche feste Wohnplätze hatten u. oft eine dichte Bevölkerung bildeten, hatten sich schon so entwickelt, daß sie Producte der Arbeit zur Ausfuhr bringen konnten, so u.a.: seine, kostbare Gewänder aus Baumwolle nach Tyrus u. Babylon u. Schnitzwerke aus Elfenbein, Perlmutter u. Kokusnuß. Wegen der bedeutenden Bevölkerung war der Verkehr im Inlande ein sehr lebhafter. Die Flüsse wurden befahren u. Heerstraßen zogen sich durch das ganze Land; der Transport fand nicht mittelst Karavanen, sondern schon mit Ochsengespannen statt, u. die Sicherheit der Handeltreibenden auf den Straßen gehörte hier zur Ehre des Landes. Große Wallfahrten nach heiligen Orten, wie Benares, Ellora u.a. concentrirten den indischen Binnenhandel in den Tempeln, wodurch er eine religiöse Weihe u. zugleich bei der Menge von Menschen, die sich dort von allen Seiten zusammenfanden, einen immer lebhafteren Aufschwung erhielt. Die Fremden, welche indische Producte holten, landeten an der Westküste von Vorderindien, wo sie die Waaren gegen Gold u. Silber einkauften. Größere Emporien für den Binnenverkehr waren im Norden Ozene (Ongein), u. im Süden der Halbinsel Dekan: Tagara u. Pluthane. Die Kaufleute gehörten zur dritten Kaste u. hatten ihre besonderen Statuten; neben den Handwerkern hatten sie die meisten Abgaben zu entrichten, von denen die Brahminen bezahlt wurden u. auch der König seine Einkünfte bezog. Der directe Seehandel Indiens befand sich vorzugsweise in den Händen der Araber (s. unten); auch phönicische u. ägyptische Schiffe liefen von Zeit zu Zeit in die indischen Häfen ein; aber erst zur Römerzeit erweiterten sich die directen Verbindungen mit Ägypten u. Indien, u. der directe Waarenzug ging den Nil abwärts bis nach Alexandrien. Um diese Zeit singen einzelne indische Kaufleute (Banianen) zuerst an, sich in den angrenzenden Ländern anzusiedeln u. am auswärtigen Handel zu betheiligen. Außer den Seeverbindungen, welche Indien hatte, bestand eine Landverbindung zwischen ihm u. dem großen Chinesischen Reiche (Serika). China lieferte vor Allem die Seide, welche in Indien zu Zeugen verarbeitet wurde u. dann in den Verbrauch überging; ferner auch Thierfelle, Pelzwerke u. Betel. Die bedeutendste Handelsstadt Chinas war Thinä: die Haupthandelswege zwischen Indien u. China führten durch die an Goldstaub reiche Wüste Kobi u. durch den Paß Balus im Casgergebirge. Die meisten indischen Karavanen mußten Baktra berühren, wo sich die Handelswege nach China u. Persien trennten. Außer China unterhielt Babylon mit Indien Handelsverbindungen; denn in der Nähe des Persischen Meerbusens u. des Euphrat u. Tigris gelegen, wurde es bald der Mittelpunkt eines ausgebreiteten Handels, der Stapelplatz [932] Indiens u. Nordasiens. In der Stadt selbst webte man weltberühmte Gewänder u. Teppiche, u. schnitt Steine, welche hier eingetauscht wurden. Mehr noch als die Babylonier betrieben die Araber den Seehandel Indiens, sie waren ein handeltreibendes Volk; die kostbaren Erzeugnisse, bes. der südlichen Theile ihres Landes hatten sie dazu gemacht. Hier war das Vaterland der Spezereien u. Räucherwerke, Weihrauch, Myrrhe u.a. dgl. Die bedeutendsten Plätze des arabischen Handels, sofern er Indien zum Ziel hatte, waren Gerrha (Lachsa) u. Aden. Seefahrer waren die Araber der Küste, welche, die Erwerbsquellen in dem überseeischen Handel mit Indien suchten; aber anstatt indische Erzeugnisse zu holen, wie andere Völker thaten, trieben sie Activhandel mit Indien. Die Hebräer, nachmals durch ihren Handel berühmt, waren im Alterthum kein Handelsvolk; denn obgleich die Lage Palästina's dazu außerordentlich günstig war, namentlich in Betracht der Verbindung mit Syrien, Arabien u. Ägypten, so waren doch die Küsten in den Händen der Phönicier, u. wenn auch das Mosaische Gesetz weder den Binnenhandel, noch die Handelsverbindung mit dem Auslande förmlich verbot, so waren doch mancherlei Bestimmungen u. Anordnungen demselben eher hinderlich, namentlich durch die Bevorzugung des Ackerbaues. Vor Salomo's Zeit scheinen die Israeliten wegen ihrer einfachen Lebensweise u. der Ergiebigkeit des Landes selbst wenig Einfuhrhandel gehabt zu haben, u. selbst bei der Ausfuhr von Weizen, Öl, Honig u. Balsam nach Phönicien waren die Stämme Sebulon u. Isaschar, Assar u. Dan die Zwischenhändler; sie selbst reisten nicht des Handels wegen außer Land. Der auswärtige H. gewann erst zu Salomo's Zeiten an Bedeutung. Doch trieb diesen zuerst nicht das Volk, sondern der König Salomo auf eigne Rechnung in Verbindung mit dem König von Tyrus, meist mit phönicischen Schiffern von Eziongeber aus; von Ophir (Indien) ließ er sich Gold, Silber, Edelsteine, Elfenbein, Sandelholz durch eigne Schiffe bringen, aus Arabien durch eine Art. königlicher Handelscompagnie Pferde u. Weihrauch, mit welchen Waaren, bes. mit den Pferden, er wieder einen bedeutenden Handel trieb. Später kamen auch Phönicier nach Palästina, um Fabrikate zu Kleidern u. Luxusartikel einzukaufen; dagegen brachten sie Purpurgewänder, Salben etc. zum Verkauf mit. Auch die Ismaeliten trieben einen Tauschhandel durch Karavanen zwischen Palästina u. Ägypten. Mit den Hebräern waren, wenigstens zu gewissen Zeiten, von den handeltreibenden Völkerschaften die Sabäer (Scheba) im Glücklichen Arabien (berühmt wegen des Reichthums ihres Landes an Gewürz, Weihrauch, Edelsteinen u. Gold), Dedan, welche wahrscheinlich im nördlichen Arabien wohnten, u. die Babylonier in Verkehr. Nach dem Babylonischen Exil wurden an verschiedenen Orten des Landes Victualienmärkte gehalten, bes. in Jerusalem, wo auch lebhafter Geldwechsel u. Handel mit Vieh, Mehl u. Salz getrieben wurde. Erst nach u. nach, bes. auch durch die Vermischung mit andern Volksstämmen, wurde das jüdische Volk auf den H. hingewiesen, da sie nicht leicht andre Beschäftigungen an den verschiedenen Orten, wo sie zerstreut wurden, finden konnten. Im Mittelalter hatten die Juden den H. fast ausschließlich in den Händen, u. ihretwegen wurde sogar der Markttag vom Sonnabend auf den Sonntag verlegt.
.In Afrika war in ältester Zeit der Haupthandelsplatz Meroe oberhalb der Nilfälle im heutigen Nordabyssinien gelegen, ein Handelsstaat; durch seine Verbindung mit der See wurde es der Mittelpunkt einer über das Arabische u. Indische Meer hin bestehenden Handelsverbindung zwischen Afrika u. Südasien, welche Verbindung wahrscheinlich der Grund der Ähnlichkeit zwischen den Institutionen der Ägyptier u. Indier war. Ein anderer Umstand, der Meroes Handel bes. zu heben geeignet war, ist der, daß es der Mittelpunkt des Amuncultus war. Die Ägyptier waren zwar kein seefahrendes Volk, gleichwohl war ihr H. bedeutend; denn die Bedingungen eines regen Handelsverkehres waren hier vorhanden: die Hauptbeschäftigung des Ägyptiers war nämlich Ackerbau, mit welchem Handel, Industrie u. Schifffahrt concurrirten; dazu kam die eigenthümliche Beschaffenheit des Landes, welche den Bau von Straßen zu Land u. zu Wasser nöthig machte. Hierdurch konnte sich der Landhandel u. der Handel auf den Flüssen gleichmäßig entwickeln. Seehandel haben die Ägyptier nie getrieben; diesen überließen sie den Phöniciern u. zum Theil auch den Arabern. Der H. war somit Binnenhandel, der nicht blos durch die Landwege, sondern auch durch den Nil erleichtert wurde. Die beiden bedeutendsten Handelswege waren: durch die Wüste Barka über die Oase des Amun (jetzt Siwah) nach Augila in das Lano der Garamanten (Fezzan), u. den Nil aufwärts u. über die große u. kleine Oase nach Äthiopien u. der Ostküste Afrikas. Von da an übernahmen die phönicischen u. arabischen Schiffe die weitere Beförderung der Waarentransporte zur See. Die zahlreichen Feste, zu denen sich fast das ganze Land nach Unterägypten begab u. bei denen man sehr luxuriös lebte, schufen mehrere Marktplätze, um den Bedürfnissen abzuhelfen; auch hatte das Schuldenwesen in den Gesetzen eine geeignete Rücksicht gefunden. Bes. war Oberägypten der Hauptplatz des Welthandels, denn an der Nordgrenze der Wüste liegend war es Stapelplatz der Producte des innern Afrikas u. der Länder jenseit der Wüste; ferner waren in der Nähe die Goldgruben. Ägypten bezog aus Äthiopien Gold, Elfenbein, Sklaven, aus Arabien Räucherwerk, aus Indien Gewürze, aus Phönicien Wein, aus den afrikanischen Wüsten seines Salz; dagegen wurden ausgeführt Getreide, Wollengewebe, Geräthschaften aus Erz, Geflechte u. Töpferwaaren. Gehoben wurde der ägyptische H. durch Psammetich, welcher den Griechen Unterägypten öffnete, noch mehr durch Amasis, der den Griechen erlaubte, sich daselbst anzusiedeln u. so den H. mit Griechenland anbahnte. Durch die griechischen Kaufleute wurde der innere H. auch sehr belebt, durch die Occupation der Perser zwar Anfangs zerstört, nachher aber wieder ungehindert fortgesetzt, u. was ja am Landhandel verloren wurde, das wurde durch den griechischen Seehandel wieder ersetzt.
Das älteste bekannte Handelsvolk des Alterthums waren die Phönicier. Phönicien war ein schmales, unfruchtbares Küstenland, aber reich an trefflichen Hafenbuchten, Ankerplätzen u. schützenden Inseln u. hatte eine Menge großer u. blühender Städte. Die ältesten u. mächtigsten waren Sidon[933] u. Tyrus; letzteres war gegründet, um für die Fahrten auf dem Mittelmeere einen günstig gelegenen Hafen zu besitzen. Der Holzreichthum vom Libanon u. Antilibanon führte die Phönicier zum Schiffsbau. Die Handelszüge der Phönicier werden schon im Alten Testamente u. bei Homer erwähnt. Ihre Schifffahrt ging ostwärts nach dem Arabischen u. Persischen Meerbusen, später bis in den Indischen Ocean, nordwärts bis in das Schwarze Meer, westwärts nach Nordafrika, Griechenland, Italien bis Spanien, ja über die Säulen des Hercules (Gades, Cadix) hinaus in das Atlantische Meer, u. in diesem nordwärts bis nach den britischen Inseln, wo sie bes. edle Metalle, Zinn, Farben etc. holten, dann auch nach der Nordsee, von deren Gestaden sie den Bernstein bezogen; zu Lande handelten sie nach Arabien, bes. nachdem Glücklichen, wo Petra der Hauptplatz für den H. mit Landeserzeugnissen, bes. Räucherwerk, aber zugleich der Stapelplatz der äthiopischen u. indischen Waaren war; dann zogen sie auch weiter nach Ägypten, woher sie bes. Getreide u. baumwollene Waaren holten; ferner handelten sie nach Palästina, Syrien, Babylon, Assyrien, woher sie Feigen, Rosinen, Öl, Balsam, Wein, Wolle holten; auf der großen Handelsstraße von Tyros nach Babylon waren die Städte Baalbeck u. Palmyra; nach Norden gegen das Schwarze u. Kaspische Meer u. nach Armenien gingen nur einzelne Handelsleute, die von dort Kupfer u. andere Metalle, Sklaven u. Pferde brachten. Spanien hatte es den Phöniciern allein zu verdanken, daß der Mehrbetrag seines H-s activ war; bes. war es sein Silber, welches auf alle Märkte, selbst nach Indien gebracht wurde. Die höchste Blüthe des phönicischen H-s fällt in die Jahre von 700400 v. Chr. Nach der Zerstörung von Tyrus dienten die Phönicier bei allen seefahrenden Nationen als Steuerleute u. Matrosen für Sold. Wie Phönicien so war auch dessen Colonie Carthago ein bedeutender Handelsstaat, u. doch hatten die Carthager eine sehr engherzige Handelspolitik; mit ihren Colonien ließen sie Fremde gar nicht handeln; der H. mit Fremden in Carthago wurde unter öffentlicher Auctorität nach gewissen Gesetzen u. Verträgen geführt; Meere, wo sie in Concurrenz mit Andern kamen, wurden ganz vermieden. Von jenen Handelsverträgen sind bes. der mit den Römern von 509 v. Chr., welcher das Cap Bona als Handelsgrenze für beide bestimmte, u. der von 348 v. Chr., welcher den Römern Handelsfreiheit nach Sicilien u. Carthago u. den Carthagern nach Rom bestimmte, bekannt. Zu Lande handelten sie in Karavanen od. nahmen eigentlich nur an dem von den nomadischen Völkern getriebenen H. Theil, nach Oberägypten, mit den Garamanten u. ins Innere Afrikas u. erhielten dorther Sklaven, Salz, Gold u. Edelsteine; ihr H. mit den benachbarten Barbaren war Tauschhandel; zur See handelten sie mit Sicilien, Elba, Corsica, den Britannischen Inseln u. Westitalien, hierher führten sie bes. ihre zu Lande geholten Handelsgegenstände.
Im ältesten Griechenland waren die Phäaker, Kreter, Taphier u. Tyrrhener, die Handelsleute, nicht eigentliche Griechen, diese handelten od. tauschten vielmehr von diesen, die nebenbei zugleich Piraten waren, bes. Wein u. Sklaven gegen Erz u. Rinder. Auch Phönicier handelten schon früh nach Griechenland. Von allen griechischen Staaten zeichnete sich aber Athen als Handelsstaat durch seine günstige Lage u. durch seine Häfen, durch seine mannichfaltigen Bedürfnisse, durch seine geordneten Handelsgesetze u. Handelspolizei, durch seine durch ganz Griechenland accreditirten Geschäfte mit Zahlungsanweisungen aus. Nach Athen kamen von den Küsten des Schwarzen Meeres, Thracien u. Macedonien: Sklaven, Schiffsbauholz, gesalzne Fische, Honig, Wachs, Theer, Wolle, Leder, Ziegenfelle, aus Ägypten u. Sicilien Getreide, aus Phrygien u. Milet seine Wolle u. Teppiche, allerhand Erzeugnisse aus dem Peloponnes, Sicilien u. Italien; dagegen führten sie ihre eignen Landeserzeugnisse, wie Waffen, Tücher, Hausgeräth, u. von Producten nur Öl (andere auszuführen war von Solon verpönt) aus, tauschten auch Waaren ein u. brachten sie anderswohin, bes. Wein auf den Inseln des Ägäischen Meeres, den sie nach Pontos verfuhren. Zur Beförderung des H-s auswärts hatte man schon damals Handelsagenten (Proxenoi, s.u. Consul) in den Städten, wohin man handelte. Daß Handelsfreiheit in den griechischen Staaten bestanden habe, ist von Einigen behauptet worden; dem ist aber nicht so, denn nicht nur daß einzelne Staaten allem fremden Verkehr verschlossen waren, wie Kreta u. Sparta, daß es in einzelnen Staaten Handelsmonopole gab, sondern es wurde auch Ein- u. Ausfuhr von den Staaten nach Zweck u. Bedürfniß geleitet u. die Ausfuhr bestimmter Gegenstände entweder für immer od. für einzelne Zeiten verboten. Auch einzelne Staaten, bes. Athen, übten durch ihre Seemacht eine bedeutende Handelssperre in Kriegszeiten, u. sowohl dies, als der immer keck betriebene Seeraub in den griechischen Gewässern störte den H., wenn er ihn gerade auch nicht hinderte. Neben Athen ist Korinths zu gedenken, wo der H. fast allgemeiner u. mannichfaltiger war, als in Athen. Die Lage der Stadt zwischen zwei Meerbusen war für den H. die günstigste Luxusartikel, Schnitzwerke, Gefäße aus Bronze, Mosaiken u. andere Kunstgegenstände waren die vornehmsten Erzeugnisse ihrer betriebsamen Bewohner. Unter den Inseln verdient Rhodus wegen der Schifffahrtsgesetze, die dort entstanden sind u. nach u. nach allgemein gültiges Seerecht wurden, besonders erwähnt zu werden. Bei der Geschichte des H-s der Griechen ist ferner noch der zahlreichen Aussendung u. Gründung von Colonien zu gedenken, worin sie den Phöniciern zum wenigsten gleichstehen. Die griechischen Colonien lagen längs der Meeresküste Kleinasiens, meist nur von einem kleinen Gebiete umgeben, die Satrapie Lydien mit der Hauptstadt Sardes, dem ersten Stapelplatze des Binnenhandels, war die reichste Auch auf dem italischen Festlande begegnen wir zahlreichen Niederlassungen der Griechen; ganz Unteritalien war fast nichts Anderes, als eine griechische. Colonie, daher auch Großgriechenland genannt.
In Rom war der H. lange Zeit unbedeutend; er war rein passiv u. führte zur Verarmung u. zum endlichen Untergange. Man weiß eben so wenig von einem Seehandel der Römer, als von einem Landhandel; die Schiffe waren Kriegsschiffe u. die Straßen für ihre militärischen Zwecke angelegt. Auch die Handelsverträge, die sie mit Carthago schlossen (s. oben), hatten wohl mehr politischen Grund, als nur den H. zu unterstützen u. zu erweitern. Den Kleinhandel trieben nur Freigelassene od. Bürger der niedern Klasse, solche hießen Mercatores, doch waren Mercatores[934] auch überhaupt Händler, welche Waaren im Auslande holten u. dieselben dann mit Gewinn in Rom wieder absetzten; sie hatten, wenn sie vornehm waren, ihre Vertreiber (Institores), die entweder für sie feil hielten, od. ihre Waaren auch umhertrugen; Großhändler (Negotiatores), d.i. hier solche, die entweder die Erträge ihrer Güter u. Ländereien nach der Hauptstadt zum Verkauf schickten od. sich in Provinzen niedergelassen hatten, um dort Wechselgeschäfte zu treiben, gehörten auch dem Ritterstande an. Mit zunehmendem Luxus seit den Punischen Kriegen stieg der H., aber er war ein einseitiger, da die volkreiche u. luxuriöse Stadt nur consumirte, der Kunstfleiß aber stets in Rom ein geringer war. Dagegen kamen überall her, wo Rom gebot, Lebensbedürfnisse, Leckereien u. Befriedigungsmittel eines wollüstigen u. weichlichen Lebens. Zur Zeit des Kaisers Theodosius sank der H. im Römischen Reiche bes. durch die Steigerung der Zölle, durch die Verschlechterung der Münzen u. die Erweiterung der Monopole des Staats, u. zur Zeit der Völkerwanderung war der H. fast wieder blos zu Tauschhandel herabgesunken.
Eine nicht unbedeutende Rolle spielten unter den Handelsvölkern die Byzantiner. In der Gründung von Byzanz offenbarte sich der griechische Handelsgeist; denn günstigere Momente für einen Welthandelsplatz konnte man nirgendwo so vereinigt finden, als an der Landspitze, welche den Übergang Europas zu Asien vermittelte. Die Producte des pontischen Nordens, Schlachtvieh, gesalzene Fische, Honig, Wachs u. Getreide gelangten auf seine Märkte. Der Zwischenhandel der Byzantiner reichte jedoch weiter, als bis zu den Uferstaaten des Schwarzen Meeres; er drang tief in das Innere Asiens, wo er mit den indischen Karavanen zusammentraf. Als Byzanz (330 v. Chr.) den Namen Constantinopel annahm, nahm es dem alten Rom die Rolle der Weltbeherrscherin. Was die Handelsthätigkeit betrifft, so ist diese von Außen gekommen; ohne die Italiener wäre Constantinopel kein Weltmarkt geworden. Der byzantinische H. kann nach seinen Wegen, die er eingeschlagen hat, in drei Abschnitte getheilt werden: in den H. mit dem Morgenlande, mit dem Abendlande u. mit dem Norden. Bis zum Auftreten der Italiener überwog der Eigen- u. Einfuhrhandel bei Weitem den Zwischen- u. Ausfuhrhandel, der dagegen später den Vorrang gewann. Die zuverlässigsten Nachrichten über den byzantinischen H. datiren seit dem 10. Jahrh., wo Venedig mit Constantinopel Handelsverbindungen anknüpfte. Der hierdurch entstehende italienisch-byzantinische H. entfaltete sich in ganzer Blüthe durch die Kreuzzüge, welche Constantinopel zur Hauptstation sowohl für Kriegs- als für Handelsexpeditionen machten. Den Kreuzzügen ist es auch zuzuschreiben, daß Deutschland mit Constantinopel in directe Handelsverbindungen kam. Regensburg war die erste deutsche Stadt, welche ihre. Expeditionen bis nach Constantinopel ausdehnte, um den Kreuzfahrern Munition u. Lebensmittel zuzuführen. Außer Regensburg verdienen hier Wien u. Passau erwähnt zu werden.
Der Handelsgeist der Araber wurde durch den Koran noch mehr geweckt; denn H. u. Gewerbfleiß werden im Koran als gottgefällige Beschäftigungen anempfohlen u. deren Beförderung u. Schutz den Gläubigen zur Pflicht gemacht. Mit der Ausbreitung des Islam erweitert sich auch die arabische Handelssphäre. Der gewöhnliche Gang des H-s war, wie im Alterthum, daß der Kaufmann seine Waaren begleitete. Die großen Entfernungen hatten da u. dort Zwischenhändler nöthig gemacht, welche als Commissionäre die Aus- u. Einfuhr besorgten. Die Hauptstadt des arabischen H-s in Asien war Bagdad, der Sitz des Kalifen; aber der Stapelplatz der arabischen Producte u. der Zwischenmarkt für den Umtausch dreier Welttheile war Mekka, die Wiege u. das Grab des Propheten. Als die arabische Herrschaft sich über Afrika ausbreitete, stieg die Macht des arabischen H-s auf den höchsten Gipfel. Kairovan wurde die Hauptstadt dieses neuen Handelsgebietes, u. Fes die bedeutendste Industriestadt. 711 setzten die Araber nach Spanien über u. brachten diese Halbinsel in die arabische Cultur u. Handelsbewegung.
Von dem H. der alten. Deutschen unter sich weiß man nichts. Von Fremden, die nach Deutschland handelten, werden zuerst Phönicier genannt, die des Bernsteins wegen, früher zu Lande, später zur See, hierher kamen; dann kamen römische Händler, vielleicht auch griechische, die sich zuweilen sogar häuslich an Orten niederließen, wo sie sich sicher glaubten; mit ihren Nachbarn, bes. den celtischen. Völkern, hatten sie mehr Verkehr, u. schon früh gab es Straßen, die sich an den Flüssen hinzogen. Die Schiffe Genuas, welches bes. den H. mit dem Schwarzen u. Kaspischen Meere führte, Venedigs u. Pisas, so wie die der flandrischen u. holländischen Städte, dienten den Kreuzfahrern zur Überfahrt. Dadurch lernten Italiener u. Niederländer die Luxusgegenstände des Orients kennen, verpflanzten sie nach dem Occident u. entrissen den Griechen den H. mit dem Osten. Die Seidenwebereien, welche in dem 12. Jahrh. in Italien aufkamen, machten dieses Land noch wichtiger u. unentbehrlicher für den H. Vor allen war Venedig, bes. seit der byzantinische Kaiser Alexius IV. der Stadt dafür, daß sie ihm zum Thron verholfen hatte, einige Inseln des Archipelagus, wozu später noch Kandia kam, überließ, der Stapelplatz der Erzeugnisse des Orients, von wo dieselben zu Lande nach dem Westen u. Norden gingen. Der deutsche Handel entfaltete sich zuerst (5. Jahrh.) an der Ostsee; als Emporien werden Schleswig, Rügen, Stargard u. vor allen Vineta genannt, welches in seinem Hafen über 300 Seeschiffe barg. Die Blüthe des deutschen H-s an der Ostsee, der den ganzen Norden verband u. die indischen Karavanen heranzog, ist ohne Betheiligung der Römer entstanden. Durch die Unterwerfung der Sachsen wurde der Ostseehandel mit dem deutschen Binnenhandel in Verbindung gebracht. Bremen, Lübeck, Hamburg, Stade, Rügen, Schleswig u. Bardewik waren die Hauptemporien des deutschen H-s mit Skandinavien u. den Wenden. Um aber den deutschen internationalen H. kräftiger zu beleben, legte Karl der Große eine Straße an zur Verbindung der Städte Celle, Magdeburg, Erfurt, Bamberg, Nürnberg, Passau, Regensburg, wo sich der zur Zeit so blühende Donauhandel anschloß. Aus dieser Zeit stammt das Stapelrecht (s.d.). Die Zeit nach Karl dem Großen brachte nicht die Früchte, welche zu erwarten waren; erst unter Heinrich V. schwang sich der H. auf, als dieser Kaiser die deutsche Industrie dadurch emancipirte,[935] daß er allen Stadtbewohnern das freie Bürgerrecht verlieh. In der Folge trat der landesherrliche Schutz des Handelsmannes hinzu, dann ein eigener Gerichtsstand, Zollfreiheiten, Marktpolizei, Geleitsbriefe u. bewaffnete Bedeckung. Aber trotz der letzteren waren die Handelsleute dennoch genöthigt, sich zu gemeinschaftlichen Expeditionen zu vereinigen; eine Vereinigung von Kaufleuten im großartigen Maßstabe ist der Hansabund (s.d.). Am meisten sollte sich aber der deutsche H. in dem Stromgebiete des Rheines entwickeln. Der Rheinhandel wurde Welthandel, als sich der Hauptstrom der Handeltreibenden ans Deutschland nach den Niederlanden (Brügge u. Antwerpen) zog. Die Rheinschifffahrt übertraf die Schifffahrt auf allen übrigen Flüssen. So wie am Rhein die Städte zu einem Bündnisse zusammentraten, so bildete sich auch ein Schwäbischer Städtebund zum Schutze des H-s. Es wuchs dadurch die Production des Landes u. des Gewerbfleißes, u. in den Städten sammelten sich Reichthümer massenhaft an. Diese riefen die Bank- u. die Börsengeschäfte ins Leben, u. Augsburg wurde einer der ersten Wechselplätze Europas. Im 15. Jahrh. lenkte die Umschiffung Afrika's u. die Entdeckung eines neuen Seewegs nach Ostindien, so wie die Entdeckung Amerika's, den H. in eine ganz neue Bahn. Die Hansa war schon zu Anfang dieses Jahrh. allmälig eingegangen, u. der H. Venedigs u. der Lombardei u. der Transitohandel Deutschlands bekam jetzt ebenfalls einen gewaltigen Stoß. Statt daß die indischen Producte bis jetzt mittels Karavanen durch Asien nach dem Mittelmeere u. von da nach Venedig u. durch die Lombardei u. Deutschland nach West- u. Nordeuropa gegangen waren, schlugen sie nun den zwar längern, aber leichtern Weg um Afrika ein, u. durch diesen bequemeren Transport kamen in Europa Waaren auf den Markt, die man bisher nicht gekannt hatte; zudem strömten völlig unbekannte Genuß- u. Luxusartikel von Westindien nach unserem Continente, u. der ungeheuere Zufluß von edeln Metallen aus Amerika änderte in wenig Jahrzehnten den bisherigen Werth der Gegenstände, so daß der Preis derselben auf das Doppelte stieg. Portugal war seiner Lage nach dazu bestimmt, sich der Schifffahrt zuzuwenden u. hatte als die äußerste Westküste Europas, wie einst Phönicien, den Beruf, den Welthandel zu leiten. Die Zeit seines Glanzes liegt zwischen Johann I. bis zur Zeit Sebastians (14121580). Heinrich der Seefahrer brach die Bahn für die Entdeckung des vierten Welttheils. Unter Emanuel dem Großen legte Vasco de Gama 1498 den Seeweg nach Indien zurück, u. von da an ist Portugal im Besitze der indischen Colonien u. des Hauptmarktes (Lissabon) für indische Erzeugnisse. Die Muhammedaner waren ihres Monopols in Indien beraubt, u. Portugal gebot auf der Südostküste Afrikas, wie an den Küsten Indiens (s. Albuquerque). Goa war der Sitz der politischen Herrschaft u. der Mittelpunkt des portugiesischen H-s; von dort bewegte sich der H. nach Lissabon u. nach der afrikanischen Küste, 1517 knüpfte Portugal Handelsverbindungen mit China an u. dehnte auch nach Westen seine Macht aus; denn der Zufall führte 1500 den portugiesischen Admiral Cabral nach Brasilien u. 1679 ging eine portugiesische Expedition nach Paraguay. Durch unheilvolle Regierungsmaßregeln, durch Habgier u. Grausamkeit gegen die unterdrückten Völker u. durch Eifersucht, bes. der Engländer, gingen die portugiesischen Besitzungen allmälig verloren. Spaniens Beruf war zunächst, Amerika der Welt zu gewinnen, Columbus entdeckte 1492 die Bahama-Insel St. Salvador u. auf seinen folgenden Seereisen die übrigen Inseln von Centralamerika, u. Amerigo, der die Entdeckungen fortsetzte, erschloß das amerikanische Festland. Es währte aber lange, bis ein geordneter Zustand in die Verwaltung der spanischen Länder in Amerika eingeführt wurde; erst Karl V. erließ 1542 eine Reihe von Regierungsvorschriften. Die größte Macht der Colonialherrschaft hatte Spanien zu Ende der Regierung Philipps II, als ihm durch die Vereinigung mit Portugal dessen sämmtliche überseeische Besitzungen zugefallen waren. Die Hauptartikel des spanischen Handels waren Silber, Gold, Kupfer, Vanille, Cochenille, Indigo, Farbholz, Baumwolle, Tabak, Cacao, Safran, Reis u.a. Spanien besaß in Südamerika Peru, Chili, Neugranada, Terra firma, das Land nördlich vom Orinoco u. zuletzt Paraguay u. die Uferländer am La Plata, in Asien die Philippinennebst den Mariannen- u. Karolineninseln. Aber die Ursachen, die zum Verfalle des portugiesischen H-s dienten, führten auch den der spanischen Colonialmacht herbei. Sowohl die Spanier, wie die Portugiesen waren keine Kaufleute; von richtigen volkswirthschaftlichen Ansichten war bei beiden nicht eine Spur. Daher kam es, daß Fremde, Deutsche, Franzosen, Italiener u.a. in ihre Besitzungen kamen, um die Schätze derselben auszubeuten.
Wichtig in der Geschichte des H-s sind die Niederlande od. Holland. Gesittung, Intelligenz, Arbeit u. Freiheit zeichnen die Niederländer aus. Die Niederlande waren unter Karl V. eine spanische Provinz. Die Revolution gegen die Spanier brach die Macht derselben in. den Niederlanden u. die Blüthe dieses Landes. Das Ende des Kampfes war die Unabhängigkeit des holländischen H-s, der sich jetzt bis nach Ostindien erstreckte, wo es seine Colonialherrschaft entfaltete. Den Grund dazu legte 1595 die Gesellschaft der fernen Länder, welche eine Expedition nach Indien schickte, die zunächst festen Fuß auf Madagascar u. Bantam faßte, u. auf der Nordküste Javas Jakatra (Batavia), Surabaja u. die Inseln Mandura u. Bali besuchten. Es bildeten sich nun mehrere Gesellschaften, die sich 1602 zu einer einzigen, Holländisch-Ostindischen Compagnie, vereinigten; diese legte den Grund zur holländischen Colonialmacht. Kurze Zeit darauf, 1609, gründeten die Amsterdamer, u. 1612 die Rotterdamer Kaufleute eine Girobank, um die Ungewißheit der Valuta aufzuheben. Die Besitzungen in Westindien waren für Holland von großer Bedeutung; aber sollte der westindische H. nicht zu Grunde gehen, so mußte das Monopol der Westindischen Compagnie aufgelöst werden. Dies geschah; denn 1734 wurde allen Holländern gegen Erlegung von 2 Proc. der H. nach den westindischen Colonien freigegeben. Holland hat seine Colonialmacht erhalten, u. seine Flagge ist geachtet auf allen Meeren.
Englands Handelsgröße beginnt unter der Regierung der Königin Elisabeth. Lossagung von der commerciellen Vormundschaft der deutschen Hansa u.[936] die Besiegung der spanischen Armada waren die Hebel zu Englands Selbständigkeit u. Größe. Die Engländer sind von Natur das größte Handelsvolk der Welt; selbst in der Landwirthschaft sprechen sich commercielle Tendenzen aus, u. wenn Selbständigkeit die erste Bedingung für die Wohlfahrt eines Volkes ist, so hat England sie im vollsten Maße erfüllt: Freiheit u. Eigenthum war sein uralter Grundsatz, der immer Wahrheit blieb. Die Colonialherrschaft wurde immer weiter ausgebreitet u. faßte Fuß in allen Welttheilen. Hierfür war besonders die englische Industrie, welche überall die Concurrenz bestehen konnte, von dem größten Einflusse. Die Erzeugnisse desselben gingen eben so nach allen Ländern des Continentes, als nach den eroberten Ländern fremder Erdtheile. Den Portugiesen u. Spaniern wurden bedeutende Besitzungen entrissen, u. seit 1621 war England Herr in Nordamerika. Die Ostindische Compagnie bot zu allen Unternehmungen die Mittel. 1773 verlor England die Herrschaft in der Neuen Welt; die Namen Washington u. Franklin genügen für die Hinweisung auf den Freiheitskampf der Nordamerikaner. Auch Frankreich hat sich als Handelsstaat einen Namen erworben. Aber erst mit Colbert beginnt dessen Bedeutung (1661). Ihm verdankt Frankreich eine gesunde Zolleinrichtung, welche er aus dem Binnenlande beseitigte u. an die Grenzen verlegte. Die Colonialpolitik konnte ihm auch nicht fern bleiben; Amerika war das Land, wo er die Colonialmacht zu befestigen sich bemühte. So war denn der Welthandel im 17. Jahrh. u. den ersten zwei Drittheilen des 18. Jahrh. zwischen Portugal, Spanien, Frankreich, England u. Holland getheilt; ersteres brachte ostindische Waaren zu Markt u. hatte durch die Erwerbung von Brasilien Antheil an dem Colonialhandel, Spanien edle Metalle u. Tropenproducte aus Amerika, Frankreich u. England hauptsächlich Colonialwaaren, Holland war fast im ausschließenden Besitz des ostindischen Gewürzhandels. Dänemark besaß nur einen Theil des ostindischen Handels u. Schweden nahm nur mittelbar durch Zwischenhandel an demselben Theil; Rußland, welches durch Peter den Großen zu Anfang des 18. Jahrh. zum Handelsstaat geworden war, war besonders zum Verkauf des in Sibirien (das es seit dem 16. Jahrh. besaß) gewonnenen Pelzwerks u. des Hanfes, Holzes u. anderer roher Producte wichtig. Deutschland u. Italien hatten im Welthandel ihr Ansehen, welches sie in früheren Jahren genossen hatten, verloren. Gegen die Mitte des 18. Jahrh. änderte sich dies Verhältniß. Frankreich u. England waren schon im 17. Jahrh. in Ostindien ansässig geworden u. hatten dort Factoreien u. Colonien errichtet. England trat nun dort durch die Ostindische Compagnie (s. Handelsgesellschaften u. Indien [Gesch.]) als Eroberer auf, machte sich mehrere einheimische Fürsten durch die Waffen unterthänig, vernichtete den Einfluß der Franzosen bei den indischen Fürsten u. vertrieb sie aus ihren Besitzungen. Eben so machte es sich auch in Nordamerika, wo es Schweden u. Holländer schon früher verjagt hatte, durch Vertreibung der Franzosen Platz. Mehr als je überflügelte aber der englische H. gegen Ende des 18. Jahrh. den aller anderen Nationen. Zwar hatte es den größeren Theil der nordamerikanischen Staaten durch übelberechnete Finanz- u. Handelsmaßregeln verloren, aber in den übrigen Colonien hoben weise Maßregeln der britischen Regierung die Fabriken, reißend nahm die Ausfuhr u. durch die Navigationsacte die Schifffahrt zu, überall sah man englische Comptoirs entstehen, u. alle Staaten wichen dem englischen Übergewicht. Die Französische Revolution stellte den Continent u. England sich feindlich gegenüber, welches letzteren ungeheuere Production sich neue Abflüsse verschaffen mußte. Es eroberte aber fast alle Colonien der ihm feindlichen Staaten, vernichtete den Einfluß Frankreichs in Ostindien völlig, machte dort fast alle Fürsten tributbar u. stieg so, obschon 10 Jahre lang durch die Continentalsperre vom H. nach dem Continent ausgeschlossen, u. als endlich Napoleon bezwungen war, zu nie dagewesener Handelsgröße. Der Frieden von 1814 gab zwar dem H. auf dem Continent die Freiheit wieder, jedoch fesselten allenthalben errichtete od. fester gezogene Zolllinien ihn bald wieder. Die Losreißung Süd- u. Mittelamerikas von spanischer Botmäßigkeit eröffnete dem Welthandel einen neuen Markt, den jedoch England zum Theil für sich durch Verträge in Anspruch genommen hat. Mit dem Frieden erhielt ein bis jetzt fast nur in Holland u. England stattgefundener H., der H. mit Staatspapieren, eine größere Ausdehnung u. Bedeutsamkeit u. entzog dem Waarengeschäft ein großes Capital. Er u. der seit dem Frieden, besonders in England, überhand nehmende Schwindelgeist erzeugten die großen Handelskrisen 1825, 1826 u. 1837, die zwar temporär die überspannte Production etwas minderte, ohne jedoch dem Welthandel wesentlichen Schaden zu thun. Der Associationsgeist rief besonders in neuerer Zeit Actienunternehmungen hervor, welche zwar mehr auf Fabrikationsunternehmungen u. Transvortmittel (Dampfschiffe, Eisenbahnen u. dgl.), als auf den eigentlichen H. Einfluß hatten, aber mittelbar auch diesen in Schwung brachten. Der allgemeine Deutsche Zollverein (s.d.), der 1834 aus dem preußischen Zollsystem durch freiwilliges Anschließen der meisten anderen deutschen Staaten erwuchs, hat dem deutschen H. viel Vorschub geleistet, so daß Deutschland seitdem Eifersucht der Franzosen u. Engländer erregt.
Was die neueste Geschichte des H-s betrifft, so begegnet dem Blick auf den gegenwärtigen Stand der wichtigsten Staaten in ihrer Handelsthätigkeit, vor allen England, dessen Politik wesentlich die wohlverstandene seiner Handelsgrößeist. Viele Jahre hindurch dem Systeme des sogenannten Industrieschutzes folgend u. trotzdem durch seine unerschöpflichen inneren Hülfsquellen, seine günstige geographische Lage, sein unaufhaltsames Voranschreiten in allen Verbesserungen der Technik u. der Communicationen, denen das reichste Geldcapital zu Gebote steht, Herr auf den Märkten u. Meeren, fand es das Eindringen der mächtigen äußeren Verhältnisse, das Emporwachsen der fremden Gewerbthätigkeit, die Stimme der inneren Erkenntniß zu gebieterisch, um nicht zu einem freieren Verkehre überzugehen. Genug noch der Fesseln trägt dieser zwar, aber eine nach der anderen fällt, u. etc. langsamer das Ausland Schritt halten wird, um so sicherer wird die englische Handelsgröße für Jahrhunderte aufs Neue sich befestigen, wozu sie Anfangs 1849 einen großen u. energischen Schritt gethan hat mit der Aufhebung der unter dem Namen Navigationsacte[937] bekannten, einengenden Schifffahrtsgesetze, nachdem vorher schon die Differentialzölle auf die Einfuhren im Britischen Ostindien gefallen waren. In England war es besonders der Fabrikant Rich. Cobden, der seit 1841 in dem Parlament für die Aufhebung der Korngesetze u. dann für die Handelsfreiheit sprach. In Folge seiner Reise auf dem Continent fand die Freihandelsidee auch besonders in Deutschland vielfach Eingang, u. es bildeten sich mehrere Vereine für diesen Zweck, besonders in den deutschen Nord- u. Ostseestädten, besonders Preußens, welche im Februar 1851 einen Freihandelscongreß in Elbing hielten, der eine Deputation an den Handelsminister mit einer Petition um Abwendung vom Schutzzollsystem absendete. Früher schon wurde, Ende September 1847, ein Freihandelscongreß in Brüssel gehalten, der von Männern aus den meisten Staaten Europas besucht wurde, dessen Resultate jedoch nicht bedeutend waren. Belgien selbst namentlich wendete sich in seinen Hauptrednern nicht dem absoluten Freihandel zu, sondern vertheidigte einen Mittelweg zwischen Freihandel u. Schutzzöllen. In Frankreich war die Idee des Freihandels schon früher vorhanden u. namentlich von Say (s.d.) vertreten, u. als England mit Aufhebung der Korngesetze den Anfang zum Freihandel machte, wurden auch zu Gunsten desselben in Frankreich Vereine gegründet u. Versammlungen gehalten. Der damalige Minister des Innern, Graf Duchatel, war auch der Sache nicht abhold, allein desto mehr machte die Kammer, in welcher die Geldaristokratie besonders das Wort führte, dagegen Opposition. Im Juni 1851 ergriff Ste. Beuve das Wort für freieren H., aber unter vorzüglicher Opposition Thiers wurde seine Motion mit großer Majorität beseitigt (s. Frankreich). Während aber England den Verkehr seiner ostindischen Colonien von Banden befreit, halten die Niederlande u. Spanien in den ihrigen noch fest an den alten monopolisirenden Beschränkungen. Der Nachbar Ostindiens, China, ist jetzt wie vor Jahrtausenden; doch auch hier wird der seit den Eroberungen Englands näher gerückte europäische Verkehr, wenn auch sehr langsam, allmählig eine Entwickelung wach rufen, die den langen Schlummer stört u. eine Annäherung an die fremden Nationen hervorruft. In den südamerikanischen Freistaaten lassen die fortwährenden inneren Reibungen eine dauerhafte Blüthe des H-s noch nicht aufkommen, u. auch Brasilien, kaum zu größerer politischer Selbständigkeit gelangt, hat nur die ersten Stufen einer größeren Bedeutung erschritten. Der H. der Vereinigten Staaten Nordamerikas gibt ein Bild großartigen Fortschrittes, wie in so kurzer Zeit der Entwickelung kein anderes Land, u. wie seine Anstrengungen u. Erfolge auf materiellem Gebiete überhaupt in der Geschichte ihres Gleichen nicht finden, so auch die kolossalen Dimensionen, in welchen seit einem halben Jahrh. sein H. emporgewachsen ist. Der Goldreichthum Californiens verfehlt nicht, in neuester Zeit das Seinige hierzu beizutragen, u. er trägt Verkehr u. Bildung mehr u. mehr nach Westen. Riesenhaft ist die Entfaltung des jungen Staates aufgeschossen, u. kein Wunder daher, wenn sie nicht gleich auch die edelsten geistigen u. künstlerischen Gebiete der Civilisation so warm umfaßt hat, wie die des nächsten Bedürfnisses.
VII. Literatur: A) Hand- u. Lehrbücher: Schumann, Compendiöses Handbuch für Kaufleute, Lpz. 179597, 4 Bde.; J. G. Büsch, Darstellung der Handlung etc., 3. Aufl., herausgegeben von G. P. H. Norrmann, Hamb. 1808, 2 Thle., Zusätze u. Register, ebd. 1799 f., 3 Thle.; Dessen Handbuch für Kaufleute, Gött. 1803; Jos. Nowack, Grundsätze der Handlungswissenschaften, 3. Aufl. Wien 1808; L. H. v. Jakob, Grundriß der Handlungswissenschaften für Staatsgelehrte, Halle o. I.; K. Crüger, Der Kaufmann, 2. Aufl. Hamb. 1820, 4 Bde.; D. Busch, Abriß der Handlungswissenschaften etc., Wien 1823, 2 Bde.; F. Süpke, Einleitung in die Handelswissenschaften, Braunschw. 1825; J. K. A. Murhard, Theorie u. Politik des Handels, Gött. 1831, 2 Thle.; J. M. Leuchs, Handelswissenschaften, 4. Ausg. Nürnb. 1839, 2 Bde.; G. v. Gülich, Über die gegenwärtige Lage des englischen u. deutschen Handels etc., Gött. 1834; A. Schiebe, Lehrbuch der Contorwissenschaft, Lpz. 1853, 3 Bde. (1. Bd. Contorwissenschaft, 2. Bd. Correspondenz, 3. Bd. Buchhaltung); Courtin, Der praktische Kaufmann, Stuttg.; System der doppelten Buchhaltung, Brem. 1852 f.; Aufpitz, Kaufmännische Buchführung, Wien 1857; Perpent, Doppelte Buchhaltung, Crefeld 1857; Ditscheiner, Wiener Handelsschule, 3 Bde. (1. Bd. einfache Buchhaltung, 2. Bd. doppelte Buchhaltung, 3. Bd. Kaufmännische Correspondenz), Pesth 1855; Schulten, Allgem. Handelscorrespondenz, Mühlheim a. d. R. 1858; Scherber, Die Mercantilbuchhaltung, Brünn 1858; Bleibtreu, Doppelte Buchhaltung 1858; L'Hermite u. Langhenie, Hülfsbuch der kaufmännischen Handelscorrespondenz, Hamb. 1857; Munde, Neue u. vollständige Handelscorrespondenz, Lpz. 1856 f.; Steinhaus, Lehrbuch der Handelscorrespondenz, Lpz. 1857; Noback, Lehrbuch der Handelswissenschaft, Berl.; Huber, die Quintessenz der Handelswissenschaft, Stuttg. 1858; Schmidt, Die Handelswissenschaft, ebd. 1857; Seubert, Lehrbuch der Handelswissenschaft, Würzb. 1859; Simon, Katechismus der Handelswissenschaft, 3. Aufl. Lpz. 1859, herausgeg von K. Arenz. b) Wörterbücher: Savary, Dictionnaire universelle de commerce, Par. 1741, 3 Bde., vermehrt von Philibert, Kopenh. 175066, 5 Bde., Fol.; J. M. Leuchs, Handelslexikon, Nürnb. 182425, 2 Thle.; Mac-Culloch, Comptoirhandbuch in alphabetischer Ordnung, von L. R. Schmidt, Stuttg. 1836; Dessen Universallexikon für Kaufleute etc., 2. Aufl. Augsb. 1842, 2 Bde.; Allgemeine Encyklopädie für Kaufleute, 4. Aufl. Lpz. 184142, mit Supplem., die 12. Aufl. begonnen von C. u. Fr. Noback u. fortgesetzt von Fr. Steger, 185659; A. Schiebe, Kaufmännisches Handwörterbuch, Lpz. 1833; Dessen Universallexikon der Handelswissenschaften etc., Lpz. u. Zwickau 183739, 3 Bde. c) Handelsgeschichte: A. Anderson, Geschichte des H-s von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten, aus dem Englischen (von J. P. Bamberger), Riga 177379, 7 Bde.; F. Ch. J. Fischer, Geschichte des deutschen H-s u. der Schifffahrt, Erfindungen etc., Hannov. 178502, 4 Thle.; Jos. Nowack, Grundriß der Handlungsgeschichte, Wien 1799; v. Perrin-Parnajon, Historisch-philosophisch-politisches Handbuch für Kaufleute, u. Aufl. Lpz. 1811; K. S. A. Richter, Handelsgeschichte, Magdeb. 1829; A. H. L. Heeren. Ideen über die Politik, den Verkehr u. Handel der[938] alten Welt, 4. Aufl. Gött. 182426, 6 Bde,; G. v. Gülich, Geschichtliche Darstellung des H-s, der Gewerbe u. des Ackerbaues, Jena 183042, 3 Bde.; R. Montgomery-Martin, Die britischen Colonien etc., aus dem Englischen von P. Frisch, Lpz. 183536,3 Lief.; Tritzschke, Grundriß der Handelsgeschichte, ebd. 1852; Fischer, Geschichte des H-s; Engelmann, Geschichte des Welthandels, ebd. 1859; Ungewitter, Geschichte des H-s, ebd. 1851; H. Scherer Allgemeine Geschichte des Welthandels, ebd. 1853, 2 Bde. d) Zeitschriften: Allgemeine polytechnische u. Handlungszeitung, herausgegeben von J. K. Leuchs, Nürnb. 17941832; Allgemeines Organ für Handel u. Gewerbe, herausgegeben von A. v. Binzer u. C. Bedbur, Köln 183444, von Dellenbusch u. Schücking, 184549; Zeitung für Handel u. Fabrikindustrie, herausgegeben von J. A. Romberg u. J. Kaufmann, Lpz. 183543; Berliner Gewerbe-, Industrie- u. Handelsblatt, herausgegeben von A. F. Neukranz u. F. A. Metzke, Berl. 1841, 1842, 3 Bde.; Unterhaltende u. belehrende Blätter für den Handelsstand, herausgegeben von C. G. Gotthold, Arnst. 1842 u. 1843; Austria. Zeitschrift für H. u. Gewerbe etc., Wien seit 1849; Der Kaufmann von J. Schadeberg, Halle seit 1856.
Brockhaus-1809: George Friedrich Händel · Der Passiv-Handel · Der Baratto-Handel · der Transito-Handel
Brockhaus-1837: Händel · Handel
Brockhaus-1911: Händel · Händel-Schütz · Bank für Handel und Industrie · Handel
DamenConvLex-1834: Händel-Schütz · Messe (Handel) · Handel · Händel, Georg Friedrich
Herder-1854: Händel-Schütz · Händel · Handel
Meyers-1905: Handel per comptant · Händel-Gesellschaft · Händel-Schütz · Bund der Handel- und Gewerbtreibenden · Handel · Händel
Pataky-1898: Händel-Schütz, Rosine · Handel-Mazzetti, Freiin Enrica v. · Handel, Freiin Victorine von
Pierer-1857: Packische Händel · Händel
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