[764] Walachei (Gesch.). Die jetzige W. war im Alterthum der südliche Theil von Dacien, welches Land 106 n. Chr römische Provinz wurde u. es blieb, bis Kaiser Aurelian 273 es aufgab, s.u. Dacien. Darauf zogen Westgothen in der W. ein, im 4. Jahrh. nach einander Ostgothen, Alanen u. Hunnen. Im 4. Jahrh. wurde auch das Christenthum von St. Niketas hier gepredigt u. von den Gothen bekannt, doch wurden die Spuren, welches etwa dasselbe im Lande nach dein Abzug der Gothen gelassen hatte, unter den Verheerungszügen der Hunnen wieder vertilgt. Nachher zogen slawische Stämme in Dacien ein, welche mit dem Reste der alten römischen Colonisten vermischt Walachen genannt wurden, während sie sich selbst Rumuny od. Romanen nannten. Um die Mitte des 6. Jahrh. trat Ruhe ein, welche auch für die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten ersprießlich war, die W. wurde in kirchlicher Hinsicht unter den Metropoliten von Ochrida in Illyricum gestellt. Aber darauf wurde das Land von den Avaren überzogen, welche bis 636 hier hausten, wo sie auf einem Zuge gegen Constantinopel gänzlich geschlagen wurden u. sich von hier wegwendeten. Dadurch erhielten die Bewohner der W. ihre Freiheit wieder, wurden aber 803 dem Krumnos, König der Bulgaren, zinspflichtig, als dieser alles Land zwischen der Theiß u. Donau eroberte. Nachdem die Verbindung mit der Abendländischen Kirche in der W. schon seit längerer Zeit gelockert worden war u. sich der kirchliche Einfluß von Constantinopel aus geltend gemacht hatte, wendeten sich die Walachen mit den Bulgaren, deren König Bogoris 861 von St. Cyrillus zum Christentum bekehrt worden war, der Morgenländischen Kirche zu. Die Walachen setzten sich auch in den siebenbürgischen Gespanschaften Zolnock u. Kolosmar fest, wo sie unter einem Wojwoden unabhängig lebten, während die W. meist von Kumänen u. Bulgaren bewohnt wurde. Um 906 wurden die Kumanen u. Bulgaren am Tormes von den Ungarn geschlagen, welche den größten Theil der W. eroberten, sich dann gegen Gelou, den Wojwoden der Walachen, wendeten u. ihn besiegten u. tödteten, woraus ihr Führer Tuhatan zu Iscola von den Walachen zum Erdfürsten erwählt wurde. Der König Arpad von Ungarn bestätigte diese Wahl u. die W. wurde unter dem Namen Schwarz-Ungarn ein eigenes Land, doch riß 1003 der König Stephan von Ungarn einen Theil derselben (Banal Krajowa) wieder davon ab u. vereinigte es mit seinem Reiche. Gegen das Ende des 10. Jahrh. hatten sich in, der östlichen W. die Petschenegen niedergelassen, welche aber 1039 von den Kumanen verdrängt wurden. Unter den Petschenegen u. Kumanen behielten die Walachen ihre alte Verfassung, machten mit denselben Raubzüge nach Siebenbürgen, Ungarn u. Polen u. kämpften gegen die Griechen, südlich von der Donau.
Die Walachen am rechten Donauufer hatten bis 1018 unter der Oberherrschaft der Bulgaren gelebt, aber als diese von dem byzantinischen Kaiser Basilios unterworfen würden, machten sie sich frei, befestigten sich auf dem Hämos u. dehnten sich von da in die Ebenen von Thracien u. Bulgarien aus. Diese Walachen standen unter byzantinischer Lehnsherrschaft. Als das Volk durch Abgaben zu sehr gedrückt wurde, machte es 1186, durch zwei Edelleute, Peter (Kalo-Peter) u. Asan, aufgereizt, einen Aufstand, vertrieb die Byzantiner u. stiftete ein bulgarisch-walachisches Königreich. 1195 machte der Kaiser Alexis Angelos einen vergeblichen Versuch sie wieder zu unterwerfen. In diesem Jahre wurde Asan von seinem Oheim Johann getödtet, kurz darauf auch Peter, u. 1196 folgte ihnen ihr Bruder Kalo-Johann. Er ging 1202 von der Griechischen zu der Lateinischen Kirche über, nahm sein Reich, um es sich gegen die Angriffe der Byzantiner zu sichern, vom Papst in Lehn u. wurde 1204 als König der Bulgarei u. W. von einem päpstlichen Legaten gekrönt. Er siel, die Unruhen im Byzantinischen Reiche benutzend, in Thessalien ein u. drang bis an die Thore von Constantinopel vor, gerieth aber dann mit König Bonifacius von Thessalonich in Krieg, in welchem er weniger glücklich war. 1206 u. 1207 führte er Krieg gegen Heinrich, den Bruder des Lateinischen Kaisers Balduin; er erstürmte Varna u. rückte vor Constantinopel, welches er jedoch nicht belagern konnte; auch wurden die Folgen seines glücklichen Feldzuges durch seine Veruneinigung mit seinem Verbündeten, Theodor Laskaris, Kaiser von Nikäa, vereitelt. 1207 folgte ihm sein Neffe Vorylas, welcher unglücklich gegen die Franken kämpfte; 1215 (1216) Johann Asan II., Sohn Asans, welcher bes. mit Kaiser Theodor von Thessalonich kriegte, 1235 mit dem Kaiser Johann Vatakes vergebens Constantinopel belagerte u. 1241 starb. Ihm folgte sein unmündiger Sohn Kaloman I.; diesem 1245 sein Bruder[764] Michael, unter welchem die Tataren einen Einfall in der W. machten, u. nach dessen Ermordung 1258 sein Oheim Kaloman II. ein Enkel von Johann Asan II. Dieser wurde von den Russen vertrieben u. nun wurde sein Schwager Mytzes König, aber die Walachen setzten ihn ab u. wählten Constantin Tech. Unter den bisherigen Herrschern entstanden walachische Staaten in Macedonien, in Thessalien, welche man die Große od. Schwarze W. nannte (welcher mit dem in Macedonien zusammenfiel), in Serbien u. Kroatien, in Epirus u. Albanien u. auf Morea. Um 1234 versuchte der Papst die griechisch-katholischen Walachen in der nördlichen W. zu bekehren, u. König Bela von Ungarn, ihr Oberherr, unterstützte ihn, aber der Einfall der Tataren (12331243) hemmte diese Versuche. Die Tataren hatten das Land verheert; König Bela bemühte sich die W. wieder zu bevölkern u. versprach den Fremden, welche sich dort niederlassen würden, große Vortheile; es gelang ihm auch Ungarn u. Deutsche dorthin zu ziehen, u. selbst viele geflüchtete Walachen kamen wieder herbei, ließen sich in dem Lande nieder u. errichteten Knesate (Herrschaften unter Knesen). Inzwischen hatte sich Lachanas (Kordokubes), ein gemeiner Bulgar, erhoben; er machte um 1271 durch seine Weissagungen Aufsehen, stellte sich bald als göttlicher Gesandter an die Spitze eines Haufens Empörer, schlug mehre Horden, welche in die Bulgarei einfielen, u. tödtete selbst Constantin Tech in einem Treffen, dessen Wittwe Maria er nachher 1278 heirathete. Er wurde indessen auch bald darauf von benachbarten Barbaren geschlagen, seine Gemahlin hierauf an den Kaiser ausgeliefert u. Johann Asan III. zum König ausgerufen. Als Lachanas zu dem Tatarenkhan Nogas floh u. diesen um Hülfe bat, wurde er von diesem ermordet, 1283. Diese inneren Unruhen hatte König Stephan von Ungarn benutzt, um sich die W. zinsbar zu machen. Auf Asan III. folgte Georg Terteres, welcher um 1291 regierte u. den Titel als Kaiser annahm; ihn vertrieb der Tatarenkhan Nogas u. setzte an seine Stelle Smiltzes.
Die Walachen, als griechische Christen, wurden von den Ungarn, als lateinischen Christen, sehr bedrückt, u. um dieses Druckes los zu weiden, benutzten sie die Thronstreitigkeiten, welche nach dem Tode des Königs Ladislaw III., 1290, Ungarn bewegten, u. erkannten Radu den Schwarzen, Herrn von Fogarasch, als ihren Fürsten an; so wurde dieser der erste allgemeine Wojwode der W. Nach der den slawischen Stämmen allgemeinen Verfassung standen dem Fürsten (Wojwod) die andern Herren des Landes (Bojaren) zur Seite. Radu bevölkerte das Land mit siebenbürgischen Sachsen, baute Klöster u. Kirchen, duldete auch den lateinischen Cultus u. unterwarf die Walachen des Banats Krajowa seiner Landeshoheit. Nach 10 Jahren st. Radu, u. ihm folgte sein Sohn Wlaik als Wojwode, welcher die Festungen St. Georg u. Rasnik anlegte, aber Krajowa wieder an Ungarn verlor u. einen jährlichen Zins an den König von Ungarn zahlen mußte. In Folge des Einflusses, welchen die ungarischen Könige Karl Robert u. Ludwig auf den Wojwoden Alexander übten, trat dieser sogar um 1342 zur Lateinischen Kirche über, doch hatte diese Conversion rein politische Motive für den Fürsten, das Volk blieb der Griechischen Kirche treu u. verharrte in seiner Feindseligkeit gegen die Lateiner, ja der Fürst Alexander selbst ließ schließlich fünf Minoriten, welche die dortige Mission der päpstlichen Kirche leiteten, tödten. Dafür machte König Ludwig 1371 einen Heerzug in die W., u. Alexanders Sohn, der Wojwode Wladislaw (Wlaik), mußte sich zur Duldung der lateinischen Mönche verpflichten. Auf Wladislaw folgte Radul der Ältere, nach dessen Tode sein Sohn Radul der Jüngere, welcher aber von Mirxa (Markus), dem Vetter des serbischen Despoten Lazarus, verdrängt wurde. Mirxa kam 1288 mit Sultan Murat in Krieg, verlor 1389 das Banat, welches wieder unter einen ungarischen Bau kam, u. verband sich mit den Königen Twartko von Bosnien u. Wladislaw von Polen gegen die Türken, versöhnte sich aber alsbald nicht allein mit dem Sultan, sondern begab sogar sein Land unter türkischen Schutz, wodurch er sein Verhältniß zu Ungarn löste. Indeß der König Sigismund schickte 1390 den Bau Stephan von Kanysa gegen die W., welcher den Wojwoden bei Klein-Nikopolis schlug u. ihn zwang die ungarische Oberherrschaft wieder anzuerkennen. Mirxa gab nun das türkische Bündniß auf u. fiel 1391 in die Bulgarei ein, während der Sultan Bajazeth in Kleinasien beschäftigt war, aber dieser zwang ihn zum Frieden u. einem jährlichen Zins. Da Mirxa dem König Sigismund von Ungarn seine Hülfe gegen Bajazeth anbot, vertrieb ihn der Sultan u. ernannte dessen Bruder Dan I. zum Wojwoden (1391), aber Mirxa war zu Sigismund geflohen, u. dieser setzte ihn 1392 wieder ein. Gleichwohl überfiel Mirxa das ungarische Heer bei seinem Rückzuge in den Engpässen des Gebirgs u. bedrängte es so, daß es mit Mühe entkam. Als Dan bei einem neuen Versuch sich in die Fürstenwürde einzusetzen 1394 ermordet worden war, machte der Sultan Bajazeth wieder einen Angriff auf die W., aber das Kriegsglück begünstigte ihn nicht u. er erkannte Mirxa als Wojwoden an. Mirxa versöhnte sich nun mit Sigismund u. schloß 1395 mit ihm ein Bündniß gegen den Sultan, wurde aber am 26. Sept. 1396 mit den Ungarn von Bajazeth bei Nikopolis besiegt. Darauf wählten die Walachen Wlad I. zum Wojwoden, welcher sich unter polnischen Schutz begab u. das Land von diesem Reiche als Lehn annahm. Aber Wlad konnte sich gegen Mirxa nicht halten, denn schon 1397 war dieser wieder im Besitz der Wojwodschaft u. des Banats u. schlug den Sultan bei Krajowa, als dieser sich des Banats bemächtigen wollte. Nach Bajazeths Tode mischte sich 1405 Mirxa u. sein als Mitwojwode angenommener Neffe Dan II. in die Händel, welche zwischen dem Sultan Solyman u. dessen Bruder Musa ausbrachen, u. nahm die Partei des Letztern Er besiegte 1409 Solyman, u. obgleich dadurch seine Lage sicherer geworden zu sein schien, da Musa Herr in der Europäischen Türkei geworden war, so war dieses doch nur auf kurze Zeit der Fall, denn als Muhammed I. seinen Bruder Musa aus seinem Reiche vertrieben hatte, verheerte er 1413 u. 1415 die W., ja er gab auch Dan II., welchen Mirxa seiner Würde entsetzt hatte, Hülfstruppen, weshalb Mirxa gezwungen wurde nochmals bei den Ungarn Beistand zu suchen. Der König Sigismund schickte unter der Bedingung, daß die W. ihm wieder zinsbar werde, dem Wojwoden ein Hülfsheer gegen Dan II., aber dieses wurde geschlagen u. Dan II. nun Herr der W. 1417 zwang ihn Muhammed I. sich ihm zu[765] unterwerfen u. Kopfgeld zu bezahlen. 1424 bemächtigte sich Mirxa noch einmal der Herrschaft u. Dan floh zu den Türken. Als Mirxa 1425 starb, folgte ein natürlicher Sohn von ihm als Wojwode Da ging Dan II. von den Türken zu dem griechischen Kaiser über, mit dessen Hülfe er in die W. eindrang; sein Gegner wurde ermordet u. Dan II. wieder. Wojwode 1430 blieb er in einer Schlacht gegen Drakula (Radulo) I., einen zweiten natürlichen Sohn Mirxas, welcher sich nun zum Wojwoden aufwarf, aber die meisten Bojaren weigerten sich ihn anzuerkennen u. baten den König von Ungarn um einen andern Herrn, welcher dann auch einen dritten natürlichen Sohn Mirxas, Wlad II., dazu ernannte. Zugleich verlieh der König dem Deutschen Orden ein Gebiet in Serbien, mit dem Auftrag Ungarn, Bosnien u. die W. gegen die Türken zu vertheidigen. Da aber Wlad 1433 zu dem Sultan übertrat u. mit demselben die Deutschen Ritter vertrieb, nahm sich Sigismund 1434 des Ordens an, entriß dem Wojwoden das Banat u. die W. u. gab ersteres dem Orden, letzteres aber an Dan III. den Schwarzen. Als dieser bald darauf starb, siel Drakula I. 1435 mit türkischer Hülfe in Siebenbürgen ein, wurde aber bei Hermannstadt geschlagen u. zum Rückzug genöthigt. Darüber entzweite sich der Sultan mit dem Wojwoden, ließ ihn 1438 gefangen nehmen u. erst wieder frei, nachdem er seine Söhne als Geißeln gestellt u. ihm den Unterthaneneid geschworen hatte. Während dies geschah, eroberte Hunyades die W. u. ernannte Dan IV. zum Wojwoden unter ungarischer Hoheit. Dieser war ein treuer Vasall Ungarns, da er aber alle Nachkommen der alten Wojwoden hinrichten ließ, empörten sich die Bojaren gegen ihn u. setzten 1441 Drakula I. wieder ein. Der Sultan Murad II. überzog nun 1443 die W. mit Krieg u. verheerte das Land, wurde aber bei Vakup von Hunyades u. Drakula geschlagen, u. die W. blieb unter ungarischer Hoheit, wenn sich gleich der Wojwode zu einem Schutzgeld an die Pforte verstand. Drakula schickte 1444 4000 M. unter seinem ältesten Sohne zu dem ungarischen Heere gegen die Türken, welches am 10. November 1444 bei Varna geschlagen wurde, u. Drakula ließ auf dem Rückzuge sogar Johann von Hunyades ergreifen u. ins Gefängniß werfen, setzte ihn jedoch bald darauf wieder in Freiheit. Deshalb überzogen die Ungarn im März 1445 die W. mit Krieg, Dan IV. wurde wieder zum Wojwoden ernannt, aber Drakula u. sein Sohn, deren Heer zu den Ungarn überging, gefangen u. enthauptet. Zu dem neuen Zuge Hunvades gegen die Türken, 1448, stellte Dan IV. 8000 M., aber diese gingen in der Schlacht auf dem Amselfelde zu den Türken über, gleichwohl ließ der Sultan sie sämmtlich niederhauen u. übertrug die Wojwodschaft der W. an den grausamen Wlad III. den Henker, einen Sohn des enthaupteten Drakula Dan IV. floh, Wlad III. aber versöhnte sich mit Hunyades u. leistete dem König von Ungarn den Lehnseid. Nachdem er alle Meuterer u. Räuber vertilgt hatte, entledigte er sich nicht nur unter mancherlei Vorwand auch der mächtigsten Bojaren, vertheilte deren Güter unter die Anführer seiner Leibwache u. drückte das Land durch Erhöhung der Abgaben. Da er sich der Verbindlichkeiten gegen den Sultan, wornach er demselben einen jährlichen Zins von 10,000 Ducaten u. 500 Jünglingen zu leisten hatte, entziehen wollte, suchte ihn der Sultan durch List in seine Gewalt zu bringen, aber der Wojwode ließ den türkischen Staatsboten u. den Pascha von Widdin nebst vielen Türken spießen. Nun griff Sultan Muhammed II. 1461 die W. an, aber Wlad vertheidigte sich so klug, daß der Sultan 1462 wieder nach Adrianopel zurückwich. Der Grausamkeiten Wlads III. endlich müde, setzten die Bojaren denselben ab u. ernannten dessen jüngeren Bruder Drakula (Radulo) II. zum Wojwoden Wlad floh zum Könige Matthias von Ungarn, dieser aber verurtheilte ihn auf die Klagen der Bojaren zu ewigem Gefängniß u. erkannte Drakula II. 1464 als Wojwoden unter ungarischer Hoheit an. Von 1466 an wurde die W. in Krieg mit dem Wojwoden Stephan von der Moldau verwickelt, welcher ihr einiges Gebiet entriß. Da in Folge dieses Krieges Drakula sich mit dem Sultan vereinigte, so ließ der König von Ungarn ihn seiner Würde entsetzen u. ernannte 1476 Wlad III. wieder zum Wojwoden Drakula II. floh nach Kronstadt, deren Bewohner ihn aber an den Wojwoden der Moldau auslieferten, welcher ihn hinrichten ließ. 1477 wurde Wlad III. von einem seiner Diener ermordet, u. hierauf eroberte der Wojwode Stephan die ganze W. u. das Banat u. vereinigte es mit der Moldau. Er ernannte einen moldauischen Bojaren, Szepel, zum Wojwoden der W., welcher aber das Land nicht gegen die Türken schützen konnte, welches bei den Durchzügen derselben gegen Ungarn u. die Moldau viel litt. 1486 vereinigte sich Szepel mit den Türken gegen die Moldau u. machte zwar die W. wieder frei, wurde aber selbst bald darauf von den Walachen ermordet. Da sich die Bojaren der W. über die Wahl eines Wojwoden nicht einigen konnten, so übertrugen sie das Wahlrecht 1493 dem Sultan, welcher ihnen nun verbot je wieder einem andern Wojwoden zu huldigen als dem, welchen er ihnen geben od. wenigstens bestätigen würde. Der Sultan ernannte Drakula (Radulo) III. zum Wojwoden, welchem bald Drakula (Radulo) IV. der Große folgte. Dieser verbesserte die weltliche u. geistliche Verfassung u. bestimmte die Vorrechte der Bojaren, welche er in drei Klassen theilte. Das Land Heilte er in das Ober- u. Unterland u. in das Banat Krajowa od. das westliche Land, u. in allen drei Provinzen bestanden 17 Oberämter u. 3 Erzbisthümer mit Metropoliten. Das Volk selbst war fast ganz rechtlos u. empörte sich oft gegen die Grausamkeit der Wojwoden u. die Bedrückungen der Bojaren. 1500 st. Drakula IV., u. ihm folgte sein Sohn Michna (Michael) I., welcher aber seiner Strenge wegen schon 1510 von einer Gegenpartei aus dem Lande getrieben u. durch Wladuczul I. ersetzt wurde. Michna begab sich nach Hermannstadt, wo er 1512 ermordet wurde; in demselben Jahre st. Wladuczul I., u. ihm folgte als Wojwode Neapul Bessaraba, welcher den Türken wieder einen jährlichen Tribut an Geld u. 600 Jünglingen bewilligte. Unter ihm eroberten die Türken Belgrad (1521), u. da er kurz darauf starb, so ernannte der Sultan Solyman II. dessen sechsjährigen Sohn Theodosius unter türkischer Vormundschaft zum Wojwoden Die Walachen weigerten sich aber diesen anzuerkennen u. wählten Wladuczul II. u. begaben sich unter ungarischen Schutz. Solyman II. enthielt sich der Feindseligkeiten deshalb gegen die W., er versöhnte sich sogar wieder mit den Bojaren[766] unter der Bedingung, daß sie einen andern Wojwoden anerkennen u. ihm zinspflichtig bleiben sollten. Eine kurze Zeit war jetzt Ruhe, aber die Walachen vertrieben den ihnen gegebenen Wojwoden u. wählten einen andern, welcher aber von den türkischen Staatsboten, die ihn krönen sollten, ermordet wurde, worauf eine türkische Armee nach der W. aufbrach. Der Wojwode von Siebenbürgen aber zwang diese zum Rückzug; nun söhnten sich der Sultan u. die W. wieder aus u. Erster bestätigte 1523 den Drakula (Radulo) V. Bessaraba als Wojwoden. Dieser war zugleich ungarischer Lehnsmann, erkannte aber nach der Schlacht bei Mohacz (August 1526) die türkische Hoheit vollkommen an.
Die Türken ließen dem Lande ihre Verfassung unter eigenen Wojwoden u. den Einwohnern ihre Religion u. besetzten nur die festen Plätze. Die Bojaren, mit Drakula V. unzufrieden, verschworen sich gegen ihn, nahmen ihn gefangen u. ließen ihn am 4. Januar 1529 nebst seinem Sohne hinrichten, aber sein Nachfolger Moyses bestrafte sie dafür u. ließ im Februar 1530 bei einem Gastmahl die meisten derselben ermorden. Die wenigen, welche entkommen waren, vertrieben ihn zwar mit türkischer Hülfe, aber mit siebenbürgischer Hülfe wurde er im August 1530 wieder eingesetzt. Ihm folgte einige Jahre später Peter I., aus dem Hause Dan, als Wojwode, welcher aber an einem Abkömmling der Drakula einen Gegner fand u. in Krieg verwickelt wurde; endlich setzte der Sultan 1544 einen dritten Wojwoden, Drakula (Radulo) VI., ein. Diesem folgte 1546 der grausame Mirxa II., welchen Solyman wieder entsetzte u. darauf 1554 Peter II. den Guten zum Wojwoden ernannte. Dieser mengte sich 1556 in die Streitigkeiten der Siebenbürger mit dem Kaiser Ferdinand I. u. führte die Königin Isabella von Siebenbürgen im Triumph nach Kronstadt. Als er 1557 in Bukarest starb, wurde 1558 Mirxa II. von dem Sultan wieder eingesetzt, st. aber schon im December 1559 u. wurde durch seinen Sohn Peter III. ersetzt, welcher das Land hart bedrückte. Sein Neffe Alexander II. war 1567 sein Nachfolger, doch regierte er nicht lange, wie Michna (Michael) II., welcher 1583 durch Peter IV., Peters II. Sohn, ersetzt wurde; auch dieser st. 1585. Ihm folgte der moldauische Bojar Alexander III. Er zog türkische Pächter in das Land, welche die Unterthanen auf alle Weise drückten, da sie dem Wojwoden immer Geld vorstrecken mußten. 1591 wurde er auf die Klage der Bojaren vom Sultan abgesetzt u. der Bau von Krajowa, Sohn Peters II., Michael III., zum Wojwoden ernannt. Dieser wollte sich der Türken entledigen u. trat deshalb mit dem Fürsten von Siebenbürgen, Stephan Bathori, in ein Bündniß gegen den Sultan. Der Großvezier schickte deshalb ein Corps gegen ihn ab u. ließ ihn 1594 in Bukarest durch 2000 M. überfallen. Michael III. rückte aber nach Bukarest, ließ die Stadt anzünden u. alle Türken ermorden. Dann ging er über die Donau, verwüstete das Land u. brachte dadurch den Sultan so auf, daß dieser den Sohn des moldauischen Wojwoden, Bogdan, zum Wojwoden der W. ernannte u. den Khan der Tataren befahl in die W. einzudringen u. Michael zu entsetzen. Aber dieser schlug am 21. Jan. 15.95 den Khan bei Stenest u. am 24. u. 26. Januar die Türken. Bogdan floh nun nach Constantinopel u. entsagte seiner Würde. Unter seinem Nachfolger Stephan dauerte der Krieg zwischen den Walachen u. Türken fort, u. obwohl bisher siegreich, sah Michael III. doch endlich ein, daß er auf die Dauer den Türken nicht widerstehen könne, u. unterwarf sein Land dem siebenbürgischen Fürsten Sigismund, welcher ihm auch unter der Bedingung Schutz versprach, daß die W. ihrer Freiheit u. er selbst seiner fürstlichen Würde entsagend sich mit der Statthaltern begnügen sollte. Michael u. seine Bojaren willigten in Alles. Zwar wurde der Großvezier Sinan bei Kalvierim im August von Michael geschlagen, aber dennoch zwang seine Übermacht die Walachen zum Rückzuge, worauf die Türken Bukarest besetzten, welches sie aber im October 1595 auf die Nachricht, daß sich der Fürst von Siebenbürgen mit Michael vereinigt habe, wieder verließen. Mehrmals besiegt, zog sich der Großvezier zurück u. die Siebenbürgen u. Walachen belagerten Nikopolis u. schleiften Paluin. 1596 schlug Michael die Türken u. Tataren, schleifte Nikopolis u. ging erst zurück, als die Türken am 14. October Erlau erobert hatten. 1597 erkannte Michael die türkische Oberhoheit wieder an, doch unter der Bedingung, daß er zu keinem Heereszug gegen Christen verpflichtet wäre. Da aber zu dieser Zeit ein großes türkisches Heer anlangte, so fürchtete der Wojwode, daß der Sultan sich der W. bemächtigen möchte, u. huldigte deshalb im Juni 1598 mit allen Bojaren zu Tergovicz dem König von Ungarn. 1599 benutzte Michael die Streitigkeiten, welche zwischen dem Kaiser Rudolf II. u. Andreas Bathory von Siebenbürgen ausbrachen, eroberte Siebenbürgen u. vertrieb dann den kaiserlichen Statthalter Basta, sich selbst zum Statthalter daselbst erklärend. Hierüber kam es zu Unterhandlungen zwischen dem Kaiser u. dem Wojwoden, u. dieser versprach gegen die Ertheilung der deutschen Reichsfürstenwürde u. der Statthalterschaft von Siebenbürgen, ferner gegen Zahlung von Subsidien u. die Abtretung einiger ungarischen Festungen, dem Kaiser alles Land zwischen Ungarn u. dem Schwarzen Meer zu erobern. Als unterdessen Michael die Nachricht erhielt, daß der Wojwode der Moldau, Jeremias, mit den Polen in Siebenbürgen einfallen wolle, um dieses Land für den Fürsten Sigismund zu erobern, kam er ihm zuvor, fiel in der Moldau ein, schlug am 18. Mai 1600 das moldauische Heer u. eroberte die Moldau. Er ließ seinen Sohn Peter als Statthalter in der Moldau zurück u. reiste wieder nach Siebenbürgen, wo Basta einstweilen von dem Kaiser als Statthalter bestätigt worden war. Dieser schlug Michael am 18. September 1600 bei Miriszlo u. nöthigte ihn zum Rückzug nach Kronstadt; darauf wurde er am 15. October von den Polen am Sereth besiegt u. endlich von den Polen u. Moldauern unter Moses Szekely zur Flucht nach Bukarest genöthigt. Michael III. begab sich jetzt nach Prag zum Kaiser u. wußte diesen so für sich einzunehmen, daß derselbe ihn zum Statthalter von Siebenbürgen ernannte u. mit Basta aussöhnte. Vereinigt schlugen Michael u. Basta am 3. Aug. 1601 die Siebenbürger, aber bald darauf brachen zwischen ihnen neue Streitigkeiten aus, u. Michael wurde am 7. Sept. 1601 ermordet. An seine Stelle wurde Georg Drakula (Radulo) VII., ein Sohn Michaels II., gewählt, welcher im December 1601 dem Kaiser zu Prag den Huldigungseid schwur. Zugleich machte Simeon Morila, der Bruder des moldauischen Wojwoden[767] Jeremias, Ansprüche auf die W., da er 1600, als Michael III. unglücklich gegen die Polen kämpfte, von diesen den Walachen als Wojwode hatte aufgezwungen werden solle; aber Drakula VII. schlug die Moldauer u. zwang sie zur Unterwerfung. 1603 demüthigte er auch den siebenbürgischen Fürsten Moses Szekely, siel dann ins Türkische Gebiet ein, zerstörte Silistria, eroberte Braila u. entsetzte am 22. Juli 1603 Hermannstadt, das Szekely belagerte. Indessen hatte er sich dadurch den Haß des Sultans zugezogen u. mußte nach Klausenburg flüchten, während welcher Zeit 1604 eine Empörung in der W. ausbrach. Es entspann sich auch zwischen Drakula VII. u. den siebenbürgischen Fürsten Bocskai u. Gabriel Bathory ein Krieg, in welchem die W. öfters verwüstet u. 1610 an Drakulas Stelle Serban I. Bessaraba unter siebenbürgischer Hoheit zum Wojwoden ernannt wurde. Drakula VII. suchte in, Polen Hülfe, eroberte auch 1611 sein Land wieder, mußte es aber, von den Türken gedrängt, bald wieder verlassen. Ein neuer Versuch 1616 mißglückte ebenfalls, u. 1618 wurde Gabriel Morila, Simeon Morilas Sohn, Wojwode der W. unter türkischer Hoheit. Ihm folgte um 1623 Alexander IV. u. diesem 1627 der friedliche Mathias Bessaraba, welcher die Gerichtsverfassung des Landes verbesserte u. die Justinianischen Gesetzbücher in das Walachische übersetzen ließ. Nach langer Regierung ging er mit einem Heere über die Donau, aber er siel in die Hände der Türken u. sein weiteres Schicksal ist ungewiß. Von dieser Zeit an wurde der Zins, welchen die W. an die Türkei zu zahlen hatte, erhöht u. die Wojwoden mußten ihre Residenz von Targowicz nach Bukarest verlegen, um unter den Augen der türkischen Grenzpaschas zu sein. Constantin Bessaraba wurde nun Wojwode, welcher neben dem türkischen Tribut noch dem Fürsten Georg Rakoczy von Siebenbürgen Schutzgeld bezahlen mußte. Als er die Macht der erblichen Fußsoldaten (Szemenys), welche unter seinem Vorgänger sehr gewachsen war, einzuschränken versuchte, rotteten sich diese 1654 zusammen, bemächtigten sich seiner u. setzten ihn ab. Constantin entfloh u. suchte Schutz in der Moldau, aber da die Szemenys in Siebenbürgen einfielen u. von Rakoczy geschlagen wurden, so kam Constantin 1657 mit Hülfe des Fürsten Rakoczy wieder in den Besitz des Landes. Er machte 1659 einen vergeblichen Versuch zur Eroberung der Moldau u. st. bald darauf als letzter Sprosse des Bessarabischen Geschlechts.
Auf Befehl des Sultans Muhammed IV. war Michael IV. schon 1658 Wojwode der W. geworden u. hatte in Auftrag im August d. J. Kronstadt erobert, welches der Sultan dem Fürsten von Siebenbürgen entreißen wollte. Michael IV. ließ sich aber 1659 in ein Bündniß mit diesem ein u. wurde kurz darauf von dem Pascha von Silistria geschlagen u. seiner Würde entsetzt. Ihm folgte 1659 Anton, ein trefflicher Fürst, welcher aber schon 1661 starb u. durch einen Albaner, Georg Ghika, ersetzt wurde, welchen aber 1662 sein Sohn Gregor Ghika stürzte. Gleich zu Anfang seiner Regierung mußte er auf Befehl des Sultans den siebenbürgischen Fürsten Apafi gegen den Fürsten Kemeny unterstützen, wobei er aber bei Kronstadt eine Schlacht verlor, u. 1663 mit dem Wojwoden der Moldau u. dem Tatarenkhan in Ungarn einfallen, wo er aber mit dem kaiserlichen Obergeneral Montecucculi ein geheimes Verständniß einging u. diesem die Pläne des Großveziers mittheilte. Hierdurch wurde der Feldzug von 1663 vereitelt, u. da der von 1664 auch unglücklich für die türkischen Waffen ausging, so verließ Gregor mit den Walachen heimlich die türkische Armee u. zog sich nach der W. zurück. Aber vor dem darüber aufgebrachten Sultan floh er nach Wien u. von da nach Venedig, u. an seine Stelle setzte der Sultan einen Epiroten, Drakula (Radulo) VIII., als Wojwoden ein. Dieser drückte jedoch die W. so, daß unzählige Klagen an den Großvezier über ihn kamen, u. dieser entsetzte ihn u. machte Gregor Ghika wieder zum Wojwoden Aber dieser ging in der Schlacht bei Choczim (11. November 1673) zu den Polen über, u. da der Krieg für Polen unglücklich endigte, so mußte der Wojwode wieder fliehen, u. an seine Stelle kam Dukas, ein Albanese. Dieser rief den von Ghika verbannten Serban Kantakuzenos zurück, welcher aber den Sultan so gegen Dukas einnahm, daß dieser den Dukas entsetzte u. 1679 Serban II. Kantakuzenos zum Wojwoden ernannte. Serban sah streng auf Handhabung der Gerechtigkeit, sorgte für die Bildung des Volks, bes. des Adels, zog fremde Handelsleute nach Bukarest u. warb 40,000 M. Ausländer an, da er die erbliche Miliz der Szemenys ganz abgeschafft hatte, ließ eine Druckerei anlegen u. seit 1688 die Bibel durch die Brüder Greciani ins Walachische übersetzen. Serban begleitete den Großvezier Kara Mustapha auf seinem Zuge gegen Wien, verrieth aber sowohl dem Commandanten Starhemberg, als dem Prinzen von Lothringen die Pläne des Großveziers, dessen Günstling er war. Er st. am 23. Aug. 1688, u. die Bojaren wählten den bisherigen Kanzler Constantin II. Brankowan zum Wojwoden, welchem der Kaiser Leopold gegen einen jährlichen Zins von 50,000 Thlrn. seinen Schutz versprach. Indessen kam Constantin mit der Familie Kantakuzenos in unangenehme Händel u. eben so mit der Wittwe seines Vorgängers, welche er in ein Kloster einsperren ließ. Er wurde 1691 aufgefordert zum Heer des Großveziers zu stoßen, leistete aber diesem Befehle keine Folge, doch mußte er 1695 den Sultan Mustapha II. auf seinem Zuge gegen Ungarn unterstützen. Nach dem Frieden von Karlowitz 1699 cultivirte Constantin II. sein Land, auch blieb er fortwährend mit dem Kaiser in Verbindung, welcher ihm schon 1695 die Würde eines deutschen Reichsfürsten verliehen hatte. Auch mit der Pforte blieb er in gutem Vernehmen, bis er sich mit dem Kaiser von Rußland, Peter d. Gr., in Unterhandlung einließ.
Zum ersten Male erschien nämlich Rußland damals in den Donaufürstenthümern u. zeigte starkes Gelüst nach diesen Ländern. Da befahl der Sultan dem Wojwoden der Moldau sich der W. zu bemächtigen, aber auch dieser trat 1710 zu dem russischen Kaiser über, während Constantin II., durch die Forderungen dieses Monarchen verletzt, wieder mit demselben brach, worauf die W. 1711 von den Russen besetzt wurde, welche sich aber nach Peters d. Gr. Unfällen am Pruth zum Rückzug gezwungen sahen. Im März 1714 wurde endlich Constantin II. durch einen Ferman des Sultans abgesetzt u. an seine Stelle Stephan II. Kantakuzenos zum Wojwoden erwählt, Constantin aber nach[768] Constantinopel gebracht u. hier im August 1714 mit seinen vier Söhnen enthauptet. Stephan II. mußte zu dem Feldzug der Türken gegen Morea beträchtliche Hülfsgelder zahlen u. wurde, da der Sultan, welcher 1715 auch mit Österreich in Krieg verwickelt wurde, ihn für einverstanden mit dem Kaiser hielt, im Januar 1716 abgesetzt u. im Juni d. J. in Constantinopel erdrosselt. Der Sultan setzte nun eigenmächtig einen Fanarioten zum Fürsten der W. ein, u. von nun an wurde statt des Titels Wojwode der eines Hospodars für diesen Lehnfürsten üblich. Dazumal geschah die Investitur zu Constantinopel. Der Muzzur Aga setzte dem zu Investirenden den Kukka (Busch von Reiherfedern) als Zeichen der Gewalt auf u. der Großvezier bekleidete ihn mit dem Ehrenpelze. Dann begab sich der Hospodar unter Vortritt der Janitscharenmusik u. Vortragung von drei Roßschweifen zur öffentlichen Audienz beim Großherrn u. zog dann zur griechischen Kirche, wo der Patriarch ihn, wie die byzantinischen Kaiser, feierlich weihte. Türkische Würdenträger installirten ihn hierauf in der W., wo er zu Bukarest seinen feierlichen Einzug hielt u. drei Roßschweife vor seinem Palast aufpflanzte. An Audienztagen trug er die Capanitza, ein Pelzkleid. Nikolas III. Maurokordato brachte die Regierungsangelegenheiten in bessere Ordnung, verfolgte aber die Kantakuzenos mit Feuer u. Schwert, zog deren Güter ein u. schenkte dieselben seinen Günstlingen, welche dort schrecklich hausten u. das Land aussogen. Auf das Gerücht von der Annäherung kaiserlicher Truppen entfloh der Hospodar im September 1716 aus Bukarest, kehrte aber später, von den Türken unterstützt, dahin zurück u. verfuhr auf die frühere Weise; fremde Gelehrte u. Künstler unterstützte er. Im November 1716 wurde er von siebenbürgischen Truppen in Bukarest überfallen, gefangen u. nach Hermannstadt gebracht, u. an seine Stelle ernannte der Sultan seinen Bruder, Johann Maurokordato, zum Hospodar. Dieser verjagte die Tataren, welche seit einiger Zeit jährlich die W. verwüsteten, u. schloß mit dem Kaiser einen Neutralitätsvertrag, welchem zu Folge er heimlich Vasall desselben wurde. Im Frieden von Passarowitz 1718 wurde das Banat auf 24 Jahre an den Kaiser abgetreten, u. der vorige Hospodar Nikolas III. wieder in Freiheit gesetzt, welcher auch 1719 die Herrschaft über die W. wieder bekam, da Johann dem Sultan verdächtig geworden war. Nikolas III. regierte jetzt gemäßigter u. starb im September 1730, worauf die Pforte Michael, die Bojaren aber Constantin III. Maurokordato, den Sohn Nikolas III., zum Hofpobar wählten. Constantin wurde zwar von dem Sultan bestätigt, aber da er durch hohe Abgaben viele Beschwerden hervorrief, so versetzte ihn der Sultan in die Moldau, u. der Wojwode der Moldau, Gregor I. (II.) Ghika, kam 1733 an seine Stelle. Durch Bestechung erhielt jedoch Constantin III. die W. zurück, u. nun versagte der Sultan, daß künftig jeder Hospodar bei seinem Regierungsantritt eine halbe Million Löwenthaler (410,250 Rthlr.) in den großherrlichen Schatz zahlen sollte, woher es kam, daß die Hospodare öfters gewechselt u. die W. sehr ausgesogen wurde. 1735 machte der Hospodar Versuche die Leibeigenschaft der walachischen Bauern aufzuheben. Durch den Belgrader Frieden 1739 kam das Banat wieder an die W., doch mußte der Hospodar einen neuen Zins dafür zahlen. Constantin III. führte eine neue Gerichtsordnung ein, verminderte die Frohnen u. setzte die Armee beinahe auf nichts herab. Dadurch wurden die Räubereien der Janitscharen immer häufiger. Auf Klagen der Bojaren ernannte der Sultan Michael V. 1739 an Constantins Stelle, welcher aber schon 1741 wieder durch Constantin III. ersetzt wurde, welcher bis 1748 Hospodar blieb, wo ihn Gregor III. Ghika verdrängte. Gregor III. st. 1752, ihm folgte Anfangs sein Sohn Matthias, u. diesem, als er 1753 Hospodar der Moldau wurde, Constantin IV Racowicza Diesen vertrieb Constantin III. wieder, welcher sich abermals vier Jahre behauptete. Nun wechselten Skarlat Ghika, Constantin IV., Constantin III. u. wieder Constantin IV. in der Hospodarschaft mit einander, nach dessen Tode 1764 Stephan III. Racowicza Hospodar wurde. Auf diesen folgte 1766 Skarlat Ghika, auf diesen 1767 Alexander Ghika u. aus diesen endlich Gregor IV. Ghika Dieser herrschte auf türkische Weise u. führte so den vollkommenen Ruin der W. herbei. Straßenraub u. Mord waren an der Tagesordnung. Gregor wurde 1769 von einem russischen Streifcorps aufgegriffen u. nach Jassy gebracht. 1770 besetzten die Russen die W. u. die Kaiserin Katharina II. ließ sich huldigen, doch kam die W. 1774 durch den Frieden von Kutschuk Kainardschi wieder unter türkische Hoheit. In diesem Frieden erhielt die W. u. Moldau freie Religionsübung, Auswanderungsrecht u. das Versprechen des Auf Hörens der Plackereien bei Entrichtung der Abgaben. Die W. sollte sich auch ihre Fürsten selbst wählen dürfen, u. sie ernannten den Bojaren Braschkowan dazu, aber der Sultan verwarf die Wahl u. drang ihnen den Alexander VII. Ypsilantiauf, welcher 1780 den Lutheranern freie Religionsübung zugestand, wodurch er viele Ansiedler ins Land zog. 1781 wurde ein eigener Generalconsul für die W. in Bukarest eingesetzt, um den Hospodar zu beobachten u. zu leiten. 1782 entsetzte der Großherr den Alexander Ypsilanti, u. an seine Stelle trat Nikolas Karozza, welcher aber auch schon wegen Drucks 1783 durch Drako Sutzos ersetzt wurde. Auch dieser sah sich genöthigt hohe Steuern auszuschreiben, um die Summen zusammenzubringen, welche er nach Constantinopel schicken mußte. 1787 wurde Nikolas Maurogeni Hospodar der W.; dieser erließ beim Ausbruch des Krieges von 1788 ein allgemeines Aufgebot gegen die Österreicher u. drang selbst in Siebenbürgen ein, aber er wurde von Clairfait bei Kalafat geschlagen. u. deshalb 1790 hingerichtet. Die W. litt in diesem Kriege viel, denn die Österreicher u. Russen rückten 1789 in dieselbe ein, u. auch für die Verpflegung der Türken mußte sie viele Lieferungen machen. Nach dem Frieden von Jassy 1792 kam die W. wieder unter türkische Hoheit u. Fürst Alexander VIII. Maurusi wurde 1793 Hospodar derselben, mußte aber 1796 Alexander VII. weichen. Diesem folgte 1798 Constantin V. Khangerli, welcher aber in den Verdacht kam mit Paswan Oglu einverstanden zu sein u. deshalb 1799 hingerichtet wurde. Nun kam Alexander VIII. wieder zum Hospodarat bis 1802. Der folgende Hospodar Michael VIII. Sutzos regierte nur wenige Monate; sein Nachfolger Alexander IX. Sutzos führte Anfangs mit Glück Krieg gegen Paswan u. nöthigte ihn zum Rückzug[769] nach Widdin, aber vor dieser Festung wurde er geschlagen; Paswan rückte nun selbst in der W. ein u. nöthigte den Hospodar zu der Flucht nach Siebenbürgen. An Alexanders IX. Stelle trat im October 1802 Constantin VI. Ypsilanti, welcher treffliche Vorkehrungen gegen Paswan Oglu traf, aber 1806, bei den Irrungen mit Rußland, als den Interessen dieser Macht ergeben, entsetzt wurde. Aber diese Absetzung nahmen die Russen als eine Kriegserklärung, weshalb der neu ernannte Hospodar Sutzos abberufen u. Constantin Ypsilanti wieder eingesetzt wurde. Trotz dieser Nachgiebigkeit von Seiten der Pforte brach 1807 der Krieg mit Rußland aus, u. die W. wurde von den Russen besetzt, u. da sich die Friedensunterhandlungen zu Jassy, in welchen Rußland auf Abtretung der W. drang, zerschlugen, so rückten 1809 die Russen wieder in dieselbe ein u. behielten sie bis zum Frieden von Bukarest (16. Mai 1812) besetzt. Durch denselben wurden die Grenzen gegen Rußland fester bestimmt, u. die Russen räumten die W. u. Moldau. Zu Anfang 1813 wurde nun Johann II. Karadscha, gewöhnlich Fürst Kallimachi genannt, Hospodar der W., als diesen aber 1818 die türkischen Finanzbeamten aus dem Wege schaffen wollten, um sich seiner Schätze zu bemächtigen, entfloh er im October 1818 nach Temeswar. An seine Stelle trat wieder der geizige Alexander IX., welcher die Walachen hart drückte u. so der Hetäria (s.d. 4) u. vgl. Griechischer Freiheitskampf S. 619) in die Hände arbeitete. Er st. im Januar 1821, u. da das Voll die gewöhnlichen Bedrückungen beim Einzug des zum Hospodar bestimmten Karl Kallimachi fürchtete, so rief der Bojar Theodor Vladimiresko das Volk zur Erhebung auf Er rüstete zu Krajowa ein beträchtliches Heer u. traf Anstalten gegen Bukarest selbst vorzudringen, wo der Diwan sich nicht entschließen konnte auch nur eine seiner gegründeten Beschwerden abstellen zu wollen. Zugleich war es zu Galacz zwischen den Türken u. Griechen zu Kämpfen gekommen u. der russische General Ypsilanti hatte auch in Jassy den Aufstand erregt, u. der dortige Hospodar, Michael Sutzos, sich mit ihm vereinigt. Vladimiresko zog in Bukarest ein u. erließ eine Proclamation, in welcher er aber nicht von der Freiheit der Griechen, sondern blos von der Abstellung der Mißbräuche sprach, welche in der Regierung der W. herrschten. Er kam deshalb mit Ypsilanti in Conflict, u. da dieser Verrätherei argwöhnte, ließ er ihn hinrichten. Über den unglücklichen Ausgang von Ypsilantis Kampf in der Moldau u. W. s. Griechischer Freiheitskampf S. 619. In der W. hausten die Türken nach Ypsilantis Untergang fürchterlich u. vertrieben alle Griechen. Gregor VIII. Ghika wurde 1822 zum Hospodaren ernannt, u. das Land erhielt eine neue türkische Organisation, in deren Folge in jeder Stadt u. selbst in den größern Dörfern türkische Ulemas als Lehrer angestellt wurden. Am 6. Oct. 1822 zog der neue Hospodar in Bukarest ein u. erließ schon am 18. October mit Bewilligung des walachischen Diwans ein neues Gesetz, in welchem er die Verwaltung ordnete. Indessen zu seinen Erpressungen kam 1825 noch das Verlangen des Sultans eine beträchtliche Summe zu der Führung des Krieges gegen die Griechen beigesteuert zu erhalten, u. da die Bojaren die Zahlung derselben verweigerten, so blieb trotz der Forderung Rußlands die Fürstenthümer zu räumen die W. von den Türken besetzt. Der Vertrag von Akjerman zwischen der Türkei u. Nußland vom 6. Oct. 1826 bestimmte, daß der W. ihre frühern Rechte verbleiben, der Hospodar aber nicht mehr aus einer Fanariotenfamilie, sondern von einem Diwan des Landes aus den Bojaren der W. gewählt werden, jedoch der Pforte zur Bestätigung präsentirt werden sollte; verworfen sollte die Wahl nur mit Zustimmung Rußlands, werden können; der Hospodar sollte aus sieben Jahre ernannt werden, Absetzungen sollten nur unter Genehmigung Rußlands u. der Türkei erfolgen können; die Steuern sollten durch den Diwan bestimmt u. von Rußland u. der Türkei bestätigt werden.
Die Pforte kehrte sich aber wenig an diese Bestimmungen, u. deshalb kam es 1828 zu dem Kriege zwischen Rußland u. der Türkei. Bukarest wurde am 12. Mai 1828 durch 3000 Russen besetzt, nachdem Gregor Ghika nach Siebenbürgen geflohen war, u. kurz darauf der Graf Pahlen zum Generalgouverneur der W. u. der russische Staatsrath Stourdza zum Chef des walachischen Diwans ernannt. Vor den harten Bedrückungen floh eine Menge Bojaren ins Österreichische Gebiet, eine Menge Landleute aber in die Wälder. Zu diesem Unglück gesellte sich nun noch Pest, Hungersnoth u. Überschwemmung. So war durch Elend aller Art das Land auf lange Zeit zu Grunde gerichtet, als es in Folge des Friedens von Adrianopel 19. September 1829 bis zur Bezahlung der türkischen Contribution unter Rußlands Protectorat gestellt wurde u. eine russische Civil- u. Militäradministration erhielt. Dieser Friede bestätigte nicht nur die Anordnungen des Vertrags von Akjerman 1826, sondern setzte auch fest, daß die Hospodarwürde lebenslänglich sein sollte u. alle Türken auf dem linken Donauufer auswandern mußten, worauf alle Plätze am linken Donauufer geschleift u. zur W. geschlagen wurden. Der Diwan Effendi, ein Secretär der Pforte, war der einzige Türke, welcher in der W. blieb. In der Zwischenzeit wurde der russische General Kisselew, welcher schon während des Kriegs in der W. befehligt hatte, daselbst Generalgouverneur. Als die Contributionsangelegenheiten 1834 arrangirt waren, sollte die Zurückgabe der W. an den neuen Hospodar erfolgen. Zuvor wurde aber den 29. Januar 1834 das von der Specialcommission der Bojaren 1829 festgesetzte u. angenommene Reglement für die Zukunft von der Pforte anerkannt. Nach diesem Reglement sollte der Hospodar aus den Bojaren ersten Ranges, durch außerordentliche Versammlung der hohen Geistlichkeit, der Abgeordneten der Bojaren ersten u. zweiten Ranges u. der kleineren Grundeigenthümer (welche Abgeordneten auf fünf Jahre erwählt wurden u. Diäten erhielten) gewählt werden; er hatte verantwortliche Minister u. sollte von 1840 an keinen Richter mehr entsetzen, er bedurfte der Anerkennung Rußlands; der jährliche Tribut an die Pforte wurde auf 6000 Beutel od. 3 Millionen türkische Piaster festgesetzt. Nun wurde Alexander X. Ghika im April 1834 zum Hospodar erwählt u. hielt am 26. October in Bukarest seinen Einzug. Bald aber kam es zu ernsten Zerwürfnissen, u. namentlich machte sich unter den Bojaren eine antirussische Opposition bemerklich, wovon Rußland Veranlassung zu Einmischungen nahm. Bes. kam es in den Sitzungen von 1837 u. 1838 zu heftigen Scenen. 1837 drang die Opposition[770] auf Unabhängigkeit der innern Regierung u. Verwaltung, auf nochmalige Revision des organischen Reglements, wie es Rußland gegeben hatte, sträubte sich einige Abänderungen in der Fassung desselben anzunehmen. Dagegen fand sich aber der russische Generalconsul veranlaßt einen gegen die Opposition gerichteten Ferman der Pforte auszuwirken. Endlich löste der Fürst die Versammlung auf 1839 wurde eine neue Bojarenversammlung berufen, u. es schien als sei es der Regierung mit zeitgemäßen u. zweckmäßigen Reformen für Finanzen, Handel, Justiz-, Schulwesen etc. Ernst. Zu Resultaten aber kam es nicht, dagegen wurde eine geheime Verbindung ruchtbar, welche die Moldau u. W. in Ein Land (Dacien) vereinigen wollte. Deshalb erließ die Pforte im Januar 1840 an den Hospodar der W. einen Ferman, worin derselbe zur Unterdrückung solcher Verbindungen aufgefordert wurde, während ein zweiter gleichzeitiger Ferman den Obersten Campiano, welcher als einer der Hauptleiter der Unzufriedenen galt, aus den Fürstenthümern verbannte. Neue Verschwörungen folgten dieser auf dem Fuß, so daß die Stellung Ghikas immer schwieriger wurde; auf Antrag einer großen Partei der Bojaren dankte er am 26. Octbr. 1842 ab u. verließ die W. Inzwischen trat Rußland mit seinen Plänen, während die Pforte dem Namen nach die Souveränität übte, doch mittelbar selbst die Suprematie zu üben offener hervor, gab aber dadurch, daß es die Hospodarenwahl zu bestimmen suchte u. den russischen General Kisselew u. den russischen Consul auf die Candidatenliste bringen ließ, England Veranlassung zu Protestiren. Die Regentschaft führten die drei Kaimakame: Georg Philippesko, Theodor Wakaresko, Michael Kornesko. Die Wahl des neuen Hospodars siel im Januar 1843 in russischem Sinne aus den Großlogothet Georg II. Bibesko, welcher auch vom Anfang an die Zügel der Regierung mit Energie, Umsicht u. Gerechtigkeit führte. Aber bald zeigten sich neue Unruhen, u. Bibesko sah in Folge der Finanzverwirrungen sich genöthigt eine Anleihe zu machen, 1844 nahm der Widerstand noch zu; die Generalversammlung lehnte seinen Vorschlag das Heer zu vermehren ab u. cassirte die einer russischen Gesellschaft verliehene Erlaubniß die walachischen Minen ausbeuten zu dürfen. Die Pforte sah sich daher veranlaßt, dem Hospodar einen Ferman mit ausgedehnten Vollmachten zum Widerstände gegen die ihm feindlichen Bojaren u. selbst zur beliebigen Auflösung der Landesversammlung zu ertheilen. In seiner Verwaltung erwarb sich Bibesko große Verdienste um die materielle Hebung des Landes, er legte Straßen an, namentlich zur Verbindung mit Österreich vom Rothenthurmpaß aus u. von Kronstadt her über den Prädial u. die Praova; erleichterte die bäuerlichen Lasten, bes. durch strenge Maßregeln gegen den Druck der Gutspächter; regelte die Staatsfinanzen; verbesserte das Gefängnißwesen, befestigte die öffentliche Sicherheit; daneben ward das Militär vermehrt, Artillerie beschafft, Lehrcommandos errichtet, wissenschaftliche Anstalten beförderte Den Verheerungen, welche im Sommer 1846 eine Viehseuche im Lande anrichtete, wurden durch kräftige Maßregeln möglichst Schranken gesetzt. Die Ständeversammlung von 1847 beschäftigte sich neben, vielen, auf innere Verwaltung bezügliche Fragen namentlich auch mit dem Gesetzvorschlage der Regierung wegen Freilassung der leibeigenen Zigeuner der Metropolie, der Bisthümer, der Klöster u. aller dem Staate gehörigen Güter, sowie mit dem Gesetzvorschlag wegen Naturalisation der Fremden in der W., welche nun in den Staatsdienst treten, Güter kaufen u. die Municipalrechte ausüben durften.
Inzwischen hatte das Ankämpfen der liberalen Partei gegen die russische Politik des Fürsten nie aufgehört, obschon sie sich dadurch immer härtere Verfolgungen zugezogen hatte. Die Gährung, welche sich demzufolge in der W. immer weiter verbreitet hatte, gelangte im Jahre 1848 zum Ausbruch. Am 22. Juni 1848 begaben sich von Caracall, Turnu u. Cellei aus die Bauern unter Eliads Führung, begleitet von dem Militärdetachement aus Caracall, nach Krajowa u. verlangten dort folgende Veränderungen an der Verfassung: administrative u. legislative Unabhängigkeit des walachischen Volkes u. keinerlei Einmischung einer fremden Macht in die Staatsverhältnisse; politische Gleichstellung u. Steuerpflichtigkeit aller Staatsbürger, allgemeine Ständeversammlung aus den Vertretern aller Stände; Verminderung der Civilliste; Verantwortlichkeit des Fürsten, welcher immer nur auf fünf Jahre u. aus allen Ständen zu wählen sei; Verantwortlichkeit der Minister u. aller von ihnen abhängigen Beamten; Preßfreiheit, Selbstverwaltung jedes Bezirkes, Nationalgarde, Emancipation der abhängigen Klöster, Freilassung des Bauernstandes, welchem Grundstücke als Eigenthum zu verleihen seien gegen Entschädigung des Grundherrn; Befreiung der leibeigenen Zigeuner gegen Entschädigung, Vertretung des Volkes bei der Pforte, Freiheit u. Gleichheit des Unterrichts für alle Landeskinder, Abschaffung der Prügeln. Todesstrafe, Emancipation der Juden u. gleiche politische Rechte für alle Confessionen, augenblickliche Einberufung einer außerordentlichen verfassunggebenden Versammlung, gewählt aus allen Ständen des Volkes etc. Dem von Seiten des Gouverneurs, des Bruders des Fürsten, Anfangs versuchten Widerstand gegen diese Erhebung wurde rasch durch Gewalt begegnet; die Truppen legten die Waffen nieder. Und nachdem auch in Bukarest am 23. Juni eine Versammlung, an welcher auch die Offiziere Theil nahmen, dieselben Forderungen wie zu Krajowa gestellt hatte, sah sich der Fürst zur Nachgiebigkeit veranlaßt, bewilligte sämmtliche Punkte u. unterschrieb die rasch entworfene Verfassung. In das neue, am 24. Juni dem Fürsten abgedrungene Ministerium traten durchaus volksthümliche Männer ein, Nic. Gollesko für das Innere, Magiero für die Finanzen, St. Gollesko für die Justiz, Rosetti für die Polizei, Eliad für Cultus u. Unterricht, Tell für den Krieg, Baltschesko für das Äußere. Am 25. Juni reichte der russische Consul v. Kotzebue bei dem Ministerium eine Protestation gegen die neuen Bewilligungen, als gegen das noch zu Recht bestehende Organische Reglement streitend, ein u. reiste sammt dem jüngst zum Beistand des Fürsten angelangten russischen Commissär Duhamel ab. Noch an demselben Abend legte auch der Fürst Bibesko, da er den reformatorischen Anforderungen des Ministeriums nicht länger Widerstand zu leisten vermochte, die Regierung nieder u. reiste nach Kronstadt ab. Am 26. Juni wurde eine provisorische Regierung niedergesetzt, bestehend aus dem Metropoliten als Präsidenten, Eliad, St. Gollesko, Tell, Magiero u. Scourto; diese leistete[771] am 27. Juni nebst allen Notabilitäten u. dem Militär auf dem Philaretfelde den Eid auf die Verfassung u. rief Tags darauf die Intervention Frankreichs, Österreichs u. Preußens an, wenn etwa die von dem abgetretenen Fürsten beschworene Constitution von irgend einer Seite her angefochten werden sollte. Am 30. Juni fand der Versuch einer Contrerevolution unter Führung der Obersten Odobesko u. Salomon Statt; die schon gefangen genommenen Mitglieder der provisorischen Regierung wurden jedoch wieder befreit u. der größte Theil der Soldaten unterwarf sich ihr wieder. Die Erhebung wurde jetzt als vollendet betrachtet; die ganze Bevölkerung, Adel u. Militär hatte sich dafür erklärt. Auf den Schutz der Türkei glaubte man um so sicherer rechnen zu dürfen, je offenbarer die Erhebung gegen den russischen Einfluß gerichtet gewesen war, u. wirklich erschien auch die Stimmung in Constantinopel derselben Anfangs günstig. Bald jedoch zeigte sich das Übergewicht der russischen Vorstellungen. Rußland begründete (durch Circularnote vom 31. Juli) sein Interventionsrecht in der W. durch das, auf den Verträgen beruhende eigenthümliche Abhängigkeitsverhältniß derselben, u. that die Notwendigkeit einer Intervention durch Hinweisung auf die bereits vorhandene Fortpflanzung der revolutionären Ideen nach der Molbau, Bessarabien etc. dar, Am 31. Juli erfolgte der Einmarsch türkischer Truppen unter Omer Pascha in das walachische Gebiet, welche bei Giurgewo ein Lager bezogen. Gleichzeitig eröffnete der außerordentliche Bevollmächtigte der Pforte, Suleiman Pascha, den Notabeln der W., daß die Fortdauer des, gegen die Souveränetätsrechte u. Regierungsprincipien des Sultans eingeführten Standes der Dinge nicht geduldet werden könne. Zufolge dessen herrschte in Bukarest die höchste Aufregung; auf dem Philaretfelde fanden am 1. u. 3. August große Volksversammlungen Statt, welche gegen die Verletzung des walachischen Gebietes durch den Einmarsch türkischer Truppen Verwahrung einlegten. Am 3. Aug. erneuerte jedoch Suleiman Pascha seine Forderungen, stellte zwar die Geneigtheit seiner Regierung zur Bewilligung zeitgemäßer Reformen in Aussicht, verlangte aber den Zurücktritt der provisorischen Regierung u. die Einsetzung einer Kaimakamie. Wirklich löste sich die provisorische Regierung am 4. Aug. auf u. an ihre Stelle trat eine vom Volke gewählte fürstliche Statthalter, bestehend aus Eliad, Tell u. N. Gollesko. Hiermit schien die Pforte vorläufig zufrieden gestellt, aber keineswegs Rußland. Dies zeigte sich auch bald zunächst schon in der Ersetzung Suleiman Paschas durch Fuad Effendi als Commissär der Pforte, welcher den Wünschen des russischen Commissärs, Generals Duhamel, sich geneigt zeigte. Am 22. Sept. forderte Fuad-Effendi von dem Metropoliten die Unterwerfung u. kündigte die Besetzung von Bukarest durch türkische Truppen an. Am 25. Sept. hob er die Statthaltern auf, setzte zum einzigen Kaimakam Constantin Kantakuzeno ein u. publicirte die alten organischen Reglemente aufs Neue. Vergebens blieben alle Gegenvorstellungen u. Berufungen auf die alten Rechte u. Landescapitulationen; noch einmal beschworen mehr als 50,000 Stimmberechtigte auf dem Philaretfelde die Constitution, worauf das Goldene Buch u. das Organische Reglement von dem Metropoliten verflucht u. verbrannt wurden. Schon am 26. Sept. erschienen türkische Truppen vor der Stadt, worauf es zu einem hartnäckigen Kampfe kam, bis Bukarest mit Sturm genommen wurde. Am 27, Sept. rückten dann auch von der Moldau her russische Truppen unter General Lüders ein, u. die Erhebung der W. war somit völlig niedergeworfen. Der größte Theil der Compromittirten flüchtete; über die zahlreichen Verhafteten richtete eine aus Bojaren zusammengesetzte Untersuchungscommission. Den Schlußstein in der moldo-walachischen Revolution bildete der, nach langen Verhandlungen zwischen Rußland u. der Pforte zu Stande gekommene Vertrag zu Balta-Liman vom 1. Mai 1849 (s. Moldau S. 361).
Das alte System kehrte völlig zurück, obschon man den Hospodar Bibesko fallen ließ u. an seiner Statt 16. Juni 1849 den Großbojaren Barbo Stirbey zum Hospodar wählte. Der russische Einfluß herrschte nach wie vor. Eine Amnestie wegen der jüngsten Ereignisse wurde erlassen, doch blieben davon Alle ausgeschlossen, welche beim Eintritt der türkischen Truppen in Bukarest gewaltsamen Widerstand geleistet u. sich an der Verbrennung des Organischen Reglements thätig betheiligt hatten. Die zunächst wichtigste Frage für die Donaufürstenthümer war die über die Zurückziehung der Occupationsarmee, deren Erhaltung den Ländern zur Last fiel. Rußland, statt sein Besatzungsheer gemäß dem Vertrage von Balta-Liman auf 19,000 Mann zu vermindern, wie es die Pforte gethan hatte, erhöhte dasselbe sogar bis auf 40,000 Mann u. ließ erst gegen Mitte des Jahres 1850 allmälig eine Erleichterung eintreten. Die gänzliche Zurückziehung der Truppen ließen die Verhältnisse in der W. allerdings so bald auch nicht räthlich erscheinen, da das Verhältniß des Hospodars für nichts weniger als gesichert gelten konnte u. die Bestrebungen der patriotischen Partei mit neuem Eifer betrieben wurden. Laut einer Proclamation des Fürsten waren es auch die Wühlereien dieser Partei, welche ihn zur Ernennung eines neuen Ministeriums am 15. Sept. 1850 bestimmt hatten; mit dessen Hülfe sollte jenen Bestrebungen ein Ende gemacht u. zugleich die Administration einer gründlichen Reform unterworfen werden. Demnach übernahmen Jordako Philippesko das Innere, Al. Philippesko die Finanzen, Argyropulo die Justiz, Bibesko Cultus u. Unterricht, Mano das Auswärtige, Cherasko den Krieg. Der Abzug der russischen Occupationstruppen wurde erst in der eisten Hälfte des Jahres 1851 vollständig bewerkstelligt. Seitdem traten in den Fürstenthümern Ereignisse von allgemeinem Interesse erst wieder zufolge der russisch-türkischen Verwickelungen im Jahre 1853 ein (s. Türkisches Reich S. 52 ff.). Nachdem am 2. Juli die Russen, 25,000 Mann stark unter den Generalen Dannenberg u. Lüders den Pruth überschritten hatten, erfolgte am 7. Juli auch der Einmarsch in die W., wo sich auch nach einem erfolglosen Protest der Pforte vom 14. Juli, allmälig die Hauptmacht der Russen concentrirte, so daß im October die Truppenstärke daselbst bis auf 75,000 Mann angewachsen war. Die Macht der einheimischen Regierung schwand unter dem Walten des russischen Oberbefehlshabers, Fürsten Gortschakow, sehr bald bis zum Schatten herab; der Hospodar erhielt einen Beirath von drei Personen, welche vom russischen Kaiser gewählt waren, zur Seite, denen in allen wichtigen Angelegenheiten die Entscheidung zustand,[772] worauf er in Constantinopel die Anzeige machte, daß er auf höheren Befehl vorläufig alle Beziehungen zu der Regierung des Sultans abbrechen müsse. Nachdem türkischer Seits die Kriegserklärung an Rußland erfolgt war u. die Donauprovinzen zuletzt ganz als russische Provinzen behandelt wurden, verließ Fürst Stirbey im October 1853 das Land, nachdem er laut Erlaß vom 26. Oct. die Verwaltung einem Verwaltungsdivan unter dem Präsidium des Großbans Jord. Philippesko übertragen hatte. Fürst Gortschakow sistirte jedoch die bisherige Regierungsgewalt, setzte ein Gouvernement ein, ließ das Fürstenthum in Kriegszustand erklären u. jede Verbindung mit den Türken mit standrechtlicher Behandlung bedrohen. Da eine von Omer Pascha am 8. Oct. an Fürst Gortschakow erlassene Aufforderung zur Räumung der Fürstenthümer von diesem am 10. Oct. ablehnend beantwortet worden war, so rückten nach einigen kleineren vorläufigen Gefechten die Türken am 2. Nov. zwischen Rustschuk u. Silistria in die W. ein u. befestigten sich in Oltenizza (s.u. Russisch-Türkischer Krieg S. 608). Die meisten Bojaren verließen das Land. Unter dem 8. Nov. wurde durch Erlaß des Kaisers von Rußland die Verwaltung der Fürstenthümer dem Baron Budberg unter dem Oberbefehl Gortschakows übertragen. Erster traf am 30. Nov. in Jassy ein u. trat sein Amt als außerordentlicher Commissar an. Am 8. Dec. ernannte er den russischen Staatsrath Kaltschinsky zum Vicepräsidenten des Verwaltungsrathes der W. Hier war überhaupt auch der letzte Schein einer selbständigen Verwaltung des Landes durch eine einheimische Regierungsmacht geschwunden, weshalb auch eine immer wachsende Anzahl höherer Beamten ihre Stellen niederlegten. Dagegen war der Moldau, welche sich nicht unter dem Belagerungszustand befand, eine freiere Bewegung belassen, indem hier General Usurow nur in höchster Stelle die Angelegenheiten leitete. Eine der drückendsten Maßregeln der Russen war, daß die einheimischen Truppen gezwungen wurden am Kriege gegen ihren Oberherrn theilzunehmen, weshalb auch beständig neue Aushebungen, selbst unter den bisher zum Kriegsdienste noch nicht herangezogenen Israeliten stattfanden. Außerdem war aber auch das Volk durch Erhöhung der Abgaben, drückende Einquartierungen u. Lieferungen beschwert, daher wurde die Stimmung gegen die Russen, bes. in der W., eine immer feindseligere, so daß es wieder von Seiten dieser der äußersten Strenge zur Niederhaltung der Bevölkerung bedurfte. Unter diesen Umständen war es eine ganz bedeutungslose Maßregel, daß der Sultan durch Hattischerif vom 27. Dec. das Protectorat Rußlands über die Fürstenthümer, unter Bestätigung der Rechte u. Vorrechte derselben, für aufgehoben erklärte.
Während in den ersten Monaten des Jahres 1854 an der Donau die Kämpfe zwischen Russen u. Türken fortgesetzt wurden (Czetate, Kalafat im Jan., Rustschuk im Febr.) u. die Russen im März, die Donau überschreitend, in der Dobrudscha vorwärts drangen, andern Theils aber bei den. Verhandlungen der Großmächte, wie in dem von Österreich, Frankreich, England u. Preußen unterzeichneten Wiener Protokoll vom 9. April, die Räumung der Fürstenthümer durch die Russen beständig unter den ersten Friedensbedingungen aufgestellt war, litten dieselben unter der fortdauernden Occupation der Russen, deren Besetzungstruppen im Februar eine Höhe von nahezu 120,000 Mann erreicht hatten, in steigendem Maße. Die Entdeckung mehrer gegen die Russen gerichteten Verschwörungen hatten schwere Ahndung Seitens derselben zur Folge; verschiedene Versuche des walachischen Landvolkes in Masse auszuwandern, wurden verhindert; die Weigerung das mit Zwangscours in den Fürstenthümern eingeführte russische Papiergeld anzunehmen, wurde mit kriegsrechtlicher Behandlung bedroht; aus der Verwaltung wurden alle irgendwie beargwöhnten Personen mehr u. mehr verdrängt u. durch Freunde der Russen ersetzt. In Folge der beschwerenden Maßregeln stellte selbst der preußische Consul seine Functionen in Bukarest ein. Endlich trat jedoch für die Kleine W. zuerst eine Erleichterung ein, indem die Russen in ihrer Vorwärtsbewegung gegen die Dobrudscha (Kämpfe bei Turtukai u. Silistria vom 13.30. Mai) gegen Ende des April das Land allmälig räumten. Nach ihrem Abzug übernahm provisorisch Sami Pascha die Verwaltung der Kleinen W., setzte neue Behörden ein, führte die vertriebenen Beamten in ihre Stellen zurück u. erwies sich selbst mild gegen die compromittirten Einwohner, verkündigte allgemeine Amnestie, hob zugleich die den Landesgesetzen widerstreitenden russischen Einrichtungen auf, hielt auf strenge Mannszucht bei seinen Truppen u. vertheilte große Vorräthe von Lebensmitteln unter die gänzlich verarmte Bevölkerung. Inzwischen hatte Österreich (bes. Note vom 3. Juni, unterstützt durch eine preußische Note vom 12. Juni) immer dringender die Räumung der Fürstenthümer von Rußland verlangt, u. nachdem es unter dem 14. Juni mit der Pforte einen Separatvertrag geschlossen hatte, wonach die Donaufürstenthümer bis zur Herstellung des Friedens durch österreichische Truppen besetzt werden sollten, trat es nur um so energischer mit seiner Forderung auf In Wien fanden bereits Verhandlungen über die Reorganisation der Fürstenthümer statt, zu denen auch die Hospodare Stirbey u. Ghika zugezogen wurden, da deren Wiedereinsetzung namentlich von Österreich lebhaft befürwortet wurde. Der Abzug der Russen erfolgte aber nur sehr allmälig; nachdem sie sich infolge der erlittenen Niederlagen an der Donau u. nach Aufhebung der Belagerung von Silistria (26. Juni) auf das linke Donauufer zurückgezogen hatten, erfolgte zwar zuförderst die Räumung von Bukarest durch die russischen Truppen u. Behörden; doch währte es noch bis Ende August, ehe die W. völlig geräumt war. Am 20. Aug. betraten die ersten österreichischen Truppen unter Feldmarschalllieutenant Coronini die W. Inzwischen hatte in Bukarest Fürst Kantakuzeno, als Präsident des außerordentlichen Verwaltungsrathes, die Leitung der Geschäfte seit Ende Juli übernommen, worauf am 7. Aug. die Türken unter Halim Pascha daselbst eingezogen waren; ihm folgte am 22. Aug. Omer Pascha u. wenige Tage darnach der zum außerordentlichen Commissär der Pforte ernannte Derwisch Pascha, dessen Proclamation die Aufrechthaltung der früheren Privilegien verhieß. Hiernach erfolgte die Einsetzung eines provisorischen Verwaltungsrathes zu Bukarest unter dem Vorsitz des Fürsten Kantakuzeno. Endlich rückten nun auch die ersten österreichischen Truppen am 6. Sept. in Bukarest ein. Der zum österreichischen Civilcommissär in den Donaufürstenthümern ernannte v. Bach, welcher dem Obercommandanten v. Heß beigegeben war, folgte ihnen. Einer der[773] ersten Schritte des Grafen Coronini war hiernach, daß er in Gemeinschaft mit Derwisch Pascha dem Verwaltungsrathe der W. die Zurückberufung der Hospodare ankündigte. Fürst Stirbey übernahm auch bereits am 23. Sept. die Regierung wieder. Die walachische Miliz wurde dem Oberbefehl Coronini's unterstellt. So begann sich mit dem Ende des Jahres ein geregelterer Zustand wieder in der W. zu entwickeln. Die türkischen Truppen, nach der Krim bestimmt, hatten bis dahin dieselbe gänzlich geräumt.
Im Jahre 1855 bildete die Frage über das künftige Schicksal u. die Neugestaltung der Donaufürstenthümer bereits eine der hervorragendsten bei den Verhandlungen der europäischen Großmächte, so schon auf den Wiener Friedensconferenzen, zu welchen auf Anordnung der Pforte auch aus jedem Fürstenthum ein vom Hospodar gewählter Bojar als Beistand des türkischen Gesandten entsendet worden, bes. aber in den nach dem Fall von Sebastopol gepflogenen Verhandlungen. Jetzt trat die Idee der Union der Moldau u. W. unter Wahl eines fremden Fürsten als erblichen Oberhauptes immer mehr in den Vordergrund, so lebhaft sich auch die Pforte schon jetzt stets gegen dieselbe erklärte. Kaum minder schwierig erschien aber auch die Organisation im Einzelnen, die Wiederherstellung geordneter Rechtszustände im Innern selbst. Zwar entfernte sich der Kriegslärmen immer weiter von den Grenzen; um so mehr nahmen die geheimen Agitationen von russischer Seite u. bes. auch durch die im Lande zerstreuten Griechen die Aufmerksamkeit der öffentlichen Autoritäten in Anspruch, u. das österreichische Obercommando sah sich selbst genöthigt gegen die Verleitung des österreichischen Militärs zur Fahnenflucht u. zum Verrath das Standrecht zu proclamiren. Dazu wuchsen Theurung u. Noth, theils wegen des bisher gänzlich vernachlässigten Ackerbaues u. der völligen Erschöpfung aller materiellen Hülfsmittel des Volles, theils wegen des durch die Occupationstruppen ansehnlich gesteigerten Mehrbedarfs. Namentlich aber war auch die Finanznoth eine sehr große. Fürst Stirbey sah sich, weil er bei der Antipathie der Westmächte u. der Abneigung vieler Bojaren gegen ihn wenig Aussicht zur Wiedererwählung im nächsten Jahre hatte, im October veranlaßt seinen zeitweiligen Rücktritt von den Regierungsgeschäften zu erklären u. diese dem außerordentlichen Verwaltungsrathe zu übertragen. Der Pariser Frieden am 30. März 1856 brachte bezüglich der Donaufürstenthümer im Wesentlichen dieselben Bestimmungen, wie sie bereits auf den Wiener Conferenzen festgestellt Worden waren: Fortdauer der souveränen Herrschaft des Sultans u. Garantirung der Rechte u. Immunitäten, welche die Länder hinsichtlich der unabhängigen u. nationalen Verwaltung, der Freiheit des Cultus u. der Gesetzgebung bisher besessen. Zugleich war das russische Protektorat thatsächlich aufgehoben. Über ein organisches Statut für die Fürstenthümer hatte sich die Konferenz jedoch nicht geeinigt; dagegen war beschlossen worden, es sollten m Jassy wie in Bukarest verfassungsberathende Divans zusammentreten, deren Vorschläge einer zu diesem Zwecke ernannten europäischen Commission vorzulegen wären, welche deren Ausführbarkeit zu prüfen u. die zulässigen Reformen zu bestimmen hätte. Die allerdings auch an die Conferenz gelangten Anträge bezüglich einer Vereinigung der Fürstenthümer unter einer blichen Herrschaft waren vorläufig bei Seite gelegt worden. Auf die Erklärung des Rücktritts von der Regierung durch den Hospodar verfügte die Pforte die Abberufung desselben durch einen bloßen Verweser (Kaimakam), bis eine definitive Regelung der staatlichen Verhältnisse eingetreten sei. Zum Kaimakam wurde Fürst Alexander Dimitri Ghika am 16. Juli 1856 ernannt. Der geordneten Verwaltung stellten sich übrigens die erheblichsten Hindernisse durch die klägliche Finanzlage in den Weg, so daß sich der Ministerrath zu den außerordentlichsten Maßregeln entschließen mußte, welche am 8. Oct. auch die Genehmigung des Kaimakam erhielten. Namentlich sollte dem Staatsschätze gestattet sein sich der Depositen mit der Verpflichtung dieselben bis zu Neujahr zurückzuzahlen zu bedienen; die Zahlungen für geleistete Lieferungen sollten bis 1. Jan. vertagt, die in den Kassen des Cultusministeriums befindlichen Gelder darlehnsweise in Anspruch genommen u. die Straßenbauten auf das Nothwendigste beschrankt werden. Die Besetzung der Fürstenthümer durch österreichische Truppen währte, obschon in einer Herabminderung bis zu 16,000 Mann, auch nach dem Abschluß des Pariser Friedens fort, da Rußland wegen der bessarabischen Grenzregulirung neue Schwierigkeiten erhoben hatte. Erst als durch die Pariser Nachconferenzen Ende Dec. diese Angelegenheit definitiv geordnet worden war, erfolgte in den ersten Monaten 1857 die völlige Räumung der Fürstenthümer durch die Österreicher.
Inzwischen wurden die Verhandlungen über die Organisation der Fürstenthümer zwischen den Großmächten ebenso lebhaft fortgeführt, als sich in diesen selbst die Agitation für dieses od. jenes Project regte. Die Union beider Länder wurde ganz besonders von Frankreich befürwortet, auf dessen Seite zugleich Rußland u. Sardinien standen, während Österreich u. die Türkei unter Beistimmung Englands sich um so bestimmter dagegen erklärten. Unter der Bevölkerung war es namentlich der jüngere Theil der höheren Stände, welcher für die Union agitirte. Doch schienen in der Moldau die Unionsgedanken mehr u. mehr aufgegeben zu werden, je klarer man sich dort die Consequenzen des Plans für das Land machen mochte, wonach dasselbe zur Provinz herabsinken würde. Das Programm der Unionspartei lautete übrigens auf Garantie der Autonomie der internationalen Rechte des Landes, Union zu einem einzigen Staat unter einem einzigen erblichen Regenten aus einer herrschenden europäischen Fürstenfamilie (mit Ausschluß der Grenznachbarn) u. Repräsentationsregierung mit einer allgemeinen Versammlung. Die Kaimakams beider Länder galten übrigens für entschiedene Gegner der Union. Endlich wurden am 12. Febr. 1857 die vom Sultan gleichlautend erlassenen Fermane zur Einberufung des Divans veröffentlicht. Hiernach war die alte Einrichtung der fünf Kategorien in den Divans (Großbojaren, Kleinbojaren, Handelsstand, Geistlichkeit mit den Klöstern, Bauern) beibehalten, wie diesen auch die innere Autonomie garantirt u. ihnen volle Freiheit zur Darlegung ihrer Wünsche gewährt war; die Autonomie sollte jedoch die Constitution u. das Organische Statut in keiner Weise antasten, sondern sich nur auf die inneren Angelegenheiten der Polizei, des Handels, der Administration etc. beziehen; die Trennung der Fürstenthümer u. die fortdauernde Souveränetät der Pforte[774] über sie blieb vorausgesetzt. Nun erreichte die Agitation bei den verschiedenen Parteien des Landes ihre Höhe, Doch gab man bes. der Regierung der Moldau Schuld, daß sie die Äußerungen der öffentlichen Meinung für die Union gewaltsam unterdrücke, u. es vereinigten sich schon jetzt deshalb Frankreich, Rußland, Sardinien u. Preußen in einer Beschwerdeführung bei der Pforte. Inzwischen hatten die Verhandlungen der europäischen Commission bereits seit Anfang Juni in Bukarest begonnen. Am 19. Juli fanden die Wahlen zum Divan in der Moldau statt, u. da die Unionspartei auch nicht einen ihrer Candidaten durchbrachte, so wurde von Seiten Frankreichs sofort gegen die Gültigkeit der Wahlen protestirt u. deren Nichtigkeitserklärung verlangt. Preußen, Rußland u. Sardinien schlössen sich diesem Proteste an. Der französische Commissär in Jassy stellte seine Beziehungen zu dem Kaimakam ein u. der französische Gesandte in Constantinopel drohte mit seiner Abreise. In der Moldau selbst erhob eine Anzahl angesehener Personen Protest gegen die Wahlen u. mehre der Gewählten traten freiwillig zurück. Da ertheilte endlich die Pforte im August dem Kaimakam Vogorides die Weisung die stattgehabten Wahlen zu annulliren u. nach Ablauf von 14 Tagen neue Wahlen vornehmen zu lassen. Die neuen Wahlen begannen in der Moldau am 10. Sept. u. fielen fast einstimmig im unionistischen Sinne aus; ein fast gleiches Resultat lieferten die am 19. Sept. begonnenen Wahlen in der W. Der Divan der Moldau wurde am 4. October in Jassy eröffnet; unter dem Vorsitz des Metropolitanen beschloß er zunächst einen Dank an die Signatärmächte des Pariser Friedensvertrages u. nahm sodann am 19. October folgende fünf Punkte als allgemeine Wünsche an: Aufrechterhaltung der Rechte der Fürstenthümer u. bes. des Rechts der Autonomie innerhalb der Grenzen der mit der Pforte in den Jahren 1393, 1460, 1511 u. 1634 abgeschlossenen Kapitulationen; Vereinigung der Fürstenthümer in einen einzigen Staat unter dem Namen Rumänien; ein fremder erblicher Fürst aus einer europäischen Herrscherfamilie, dessen Erben in der Religion des Landes erzogen werden sollen; Neutralität des Gebietes der Fürstenthümer; eine gesetzgebende aus Wahlen hervorgegangene Versammlung, in welcher alle Interessen der Nation vertreten sind; Alles unter Garantie der Mächte, welche den Pariser Friedensvertrag unterzeichnet haben. Der Divan der W. trat am 11. Oct. zusammen u. genehmigte auf Vorschlag Const. Cretzulesko's bereits am 21. Oct. dasselbe nationale Programm einstimmig. Auf Fragen der inneren Gesetzgebung ging der walachische Divan nicht ein; er beschränkte sich darauf die Motive des gefaßten Beschlusses in einem ausführlichen Memorandum darzulegen u. vertagte sich am 28. Dec. bis zum 1. Febr. 1858. Dagegen erwählte der Divan in Jassy eine Commission, welche Grundsätze für Fragen der inneren Organisation aufstellen sollte, ohne jedoch hierdurch dem allgemeinen Wunsch der politischen Vereinigung mit der W. präjudiciren zu wollen. Als solche Grundzüge wurden namentlich angenommen, daß die vereinigte Vertretung der europäischen Nation aus Einer Kammer bestehen, der Senat völlig ausgeschlossen sein, dem Fürsten das Veto zustehen, Freiheit der Religionsübung, Gleichheit vor dem Gesetz, allgemeine Steuerpflichtigkeit u. Dienstpflicht, Gleichberechtigung zu allen Staatsämtern stattfinden solle. Die Entscheidung über den Tribut an die Pforte wurde dem Pariser Congreß überwiesen. Die Pforte, welche bereits in einer Circulardepesche vom 23. Sept. 1857 gegen das Unionsproject protestirt hatte, beschwerte sich in einem weiteren Circularschreiben vom 28. October über den Gang der Verhandlungen in den Divans, bei denen selbst das Wort Suzeränetät ausdrücklich vermieden worden sei, u. erklärte ihren Entschluß die angeblichen nationalen Wünsche nur nach Wiedereröffnung der Pariser Conferenz in Beachtung zu ziehen. Mit Einverständniß der Großmächte wurden die Divans, damit sie nicht während der Conferenzen versammelt blieben, von der Pforte aufgelöst, nachdem eine in Bukarest versammelt gewesene europäische Commission ihren Endbericht erstattet hatte, über welchen sich übrigens die einzelnen Mitglieder nicht vollständig einigen konnten. Am 24. Jan. 1858 wurde in Bukarest, am 25. in Jassy der großherrliche Ferman zur Auflösung der Divans veröffentlicht.
Erst am 22. Mai 1858 wurden in Paris die neuen Conferenzen zur Regelung der Frage der Donaufürstenthümer unter Vorsitz des Grafen Walewski eröffnet; an denselben nahmen nächst, dem Vertreter Frankreichs die Gesandten von Österreich, Großbritannien, Preußen, Rußland, Sardinien u. als außerordentlicher türkischer Gesandter Fuad-Pascha Theil. Erst am 19. Aug. wurde die diplomatische Convention über Organisation der Donaufürstenthümer unterzeichnet, welche in 50 Artikeln u. einem aus 23 Artikeln bestehenden Annex eine gewisse legislative u. behördliche Vereinigung mit Aufrechterhaltung der politischen Trennung combiniren soll u. im Wesentlichen Folgendes festgesetzt: die Fürstenthümer Moldau u. W. bleiben unter der künftigen Benennung Vereinigte Fürstenthümer der Moldau u. W. unter der Oberhoheit des Sultans; auf Grund der mit der Pforte abgeschlossenen Kapitulationen u. in Übereinstimmung mit dem Pariser Friedensvertrag vom 30. März 1856 bleiben sie im Besitz ihrer bisherigen Freiheiten u. Privilegien u. haben namentlich das Recht der freien Verwaltung, ohne alle Einmischung von Seiten der Pforte (Art. 2). Die öffentlichen Gewalten werden in jedem Fürstenthume einem Hospodar u. einer aus Wahlen hervorgegangenen Versammlung unter Mitwirkung einer beiden Fürstenthümern gemeinschaftlichen Centralcommission anvertraut. Die Executivgewalt steht dem Hospodar allein, die gesetzgebende dem Hospodar, der Versammlung u. der Centralcommission gemeinschaftlich zu; die von letzter vorbereiteten Gesetzentwürfe von gemeinschaftlichem Interesse sind von den Versammlungen zu genehmigen (Art. 46). Der jährliche Tribut an die Pforte wirb für die Moldau auf 1,500,000, für die W. auf 2,500,000 Piaster festgestellt; die von den Versammlungen auf Lebenszeit zu wählenden Hospodare erhalten ihre Investitur von dem Sultan u. lassen sich bei demselben durch Agenten vertreten (Art. 8, 9). Zum Hospodarat soll jeder 35 Jahre alte Moldauer od. Walache, welcher ein Grundeinkommen von 3000 Ducaten bezieht, wählbar sein, wenn er 10 Jahre lang im öffentlichen Dienst gestanden hat od. Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung ist (Art. 13). Die Minister, deren Contrasignatur für jeden Act des Hospodars erforderlich[775] ist, sind verantwortlich. Die Versammlung wird auf 7 Jahre gewählt u. tritt jährlich den ersten Sonntag des Decembers zusammen; der Metropolitan ist ihr Präsident. Sie hat das Recht der Gesetzesberathung u. Amendirung, der Budget- u. Steuerbewilligung, der Ministeranklage (Art. 16 bis 25). Die permanente Centralcommission, welche in Fokschani ihren Sitz hat, besteht aus 16 Mitgliedern, je 8 aus jedem Fürstenthum, von denen je 4 durch den Hospodar, 4 von der Versammlung auf die Dauer einer Legislaturperiode erwählt werden; ihre Thätigkeit soll hauptsächlich in einer Revision der Gesetzgebung der Fürstenthümer behufs Verschmelzung derselben zu einem einheitlichen Ganzen, Vorbereitung der Gesetzentwürfe von gemeinsamem Interesse u. Codification der bestehenden Gesetze bestehen (Art. 2737). Ein gemeinschaftlicher oberster Gerichts- u. Cassationshof soll gleichfalls in Fokschani errichtet werden; vor demselben sind namentlich auch die Ministeranklagen zu verhandeln (Art. 3840). Die Milizen beider Fürstenthümer sollen nur übereinstimmende Organisation erhalten, um im Nothfall eine einheitliche Armee bilden zu können (Art. 42), welche unter dem Befehl eines Obercommandanten vereinigt wird. Gleichheit vor dem Gesetz u. der Besteuerung, Fähigkeit der Angehörigen beider Länder zu den öffentlichen Ämtern in dem einen, wie in dem anderen Fürstenthume, Freiheit der Person, des Eigenthums, Gleichstellung aller christlichen Religionsbekenntnisse, Abschaffung aller Privilegien u. Monopole etc. werden als Grundsätze proclamirt (Art. 46). Die dem Staatsvertrag beigefügten Verabredungen über die Wahlen setzten je nach dem Census eine theils directe, theils indirecte Wahl mit geheimer Abstimmung fest; wählbar ist in allen Wahlbezirken jeder Moldauer od. Walache, welcher wenigens 400 Ducaten Einkommen hat.
Die Bestimmungen dieser Convention wurden am 30. Oct. 1858 in Bukarest, am 1. Nov. in Jassy durch Verlesung großherrlicher Hattischerifs veröffentlicht. Gleichzeitig wurde in beiden Fürstenthümern behufs provisorischer Übernahme der Verwaltung eine Kaimakamie eingesetzt, welche bes. für sofortige Aufstellung der Wahllisten sorgen sollte. Sie bestand in der W. aus Janko Mano, Janko Philippesko u. Emanuel Baleano, in der Moldau aus Steph. Katargin, Basil Stourdza u. Anastasio Pana. Die Fürsten Alexander Ghika u. Vogorides legten ihre Gewalten in die Hände der Kaimakamien nieder. Von den drei Ersteren wenigstens nahm man an, daß sie den Unionsprojecten feindlich gesinnt seien; auch gaben sie schon nach wenigen Tagen durch ein Verbot der Versammlungen für die Wahlen u. willkürliche Absetzung von Beamten zu lebhafter Unzufriedenheit Anlaß. In der Moldau ließen die Kaimakams zwar dem Versammlungsrecht volle Freiheit, beseitigten auch die von den bisherigen Fürsten eingeführte Maßregelung der Presse u. bewiesen in einer Differenz mit dem österreichischen Generalconsul, welcher den mit der Aufschrift Vereinigte Fürstenthümer versehenen Pässen das Visum verweigerte, mit Unterstützung des französischen Consuls energische Festigkeit; unglücklicher Weise aber brachen unter ihnen selbst Streitigkeiten aus, welche Katargin dazu benutzte, gegen einige Maßregeln seiner Collegen bei der Pforte zu Protestiren. Aafif-Bey, welcher als Pfortencommissar den die Convention vom 19. Aug. betreffenden Ferman nach Jassy gebracht u. seinen Aufenthalt daselbst wie Kiamil-Bey in Bukarest verlängert hatte, übermittelte der Kaimakamie eine tadelnde u. zurechtweisende Zuschrift des Großveziers, welche diese nur als eine persönliche Ansicht des mit keiner Mission weiter betrauten Commissars gelten lassen wolltet Auf Einladung des Großveziers traten hierauf die Vertreter der Signatärmächte zusammen u. erklärten in einem gemeinschaftlichen Memorandum, daß die Kaimakams ihre Befugnisse überschritten hätten; daß dem Pfortencommissar, wenn er sich nur jeder Einmischung in die Angelegenheiten des Landes enthalte, das Recht zustehe einen längeren Aufenthalt dort zu nehmen, endlich daß im Fall einer theilweisen Erledigung der Kaimakamie die verbleibenden Glieder durch Heranziehung der Minister nach ihrer Rangfolge für deren Ergänzung sorgen sollten. Da Katargin auch jetzt noch in Opposition gegen seine Collegen blieb u. sich jeder Theilnahme an der Regierung enthielt, erklärten diese am 1. Jan. 1859 Katargins Stelle für erledigt u. beriefen an seine Statt den bisherigen Finanzminister J. Kantakuzeno.
Inmittelst waren die Wahlen in der Moldau bereits beendigt worden u. zu Gunsten der nationalen Partei ausgefallen. Die feierliche Eröffnung der Versammlung fand am 9. Jan. 1859 statt. Sie sprach zunächst den Pariser Vertragsmächten ihren Dank für Anerkennung u. Sicherstellung der Rechte der rumänischen Fürstenthümer aus, erklärte aber gleichzeitig, daß die Vereinigung der Fürstenthümer in einen einzigen Staat u. unter einem fremden Fürsten jederzeit der lebhafteste u. allgemeinste Wunsch der Nation sein werde, daß sie aber die Constitution, welche Elemente für künftige Realisation dieser einmüthigen Wünsche in sich schließe, würdige u. annehme. Am 17. Jan. schritt man in einer öffentlichen Sitzung, welcher die Consuln in Gala beiwohnten, zur Wahl des Fürsten; sie siel mit Einstimmigkeit auf Alexander Johann Cusa, Chef der Miliz (geb. 1820 aus einer Bojarenfamilie, welche aber nicht zum hohen Adel des Landes gehörte). Er schwor auf das Evangelium die Constitution aufrecht zu erhalten. Schon vor der Wahl hatte er eine Erklärung dahin unterzeichnet, daß er im Fall der Vereinigung der beiden Fürstenthümer zu Gunsten eines fremden Fürsten abdanken wolle. Der neue Fürst nahm den Namen Johann I. an, die Versammlung verwilligte ihm eine Civilliste von 30,000 Ducaten u. 15,000 Ducaten Einrichtungskosten. Eine Deputation reiste sofort nach Constantinopel ab, um die Investitur nachzusuchen. In der W. war das Wahlgeschäft durch verschiedene Streitigkeiten so verzögert worden, daß die Versammlung erst am 3. Febr. 1859 zusammentreten konnte. Schon in der ersten Sitzung gab die Frage der Wahlprüfung zu stürmischen Auftritten Anlaß; am 5. Februar aber wurde auf Vorschlag Boërosko's Johann Cusa, Fürst der Moldau, mit Einstimmigkeit gleichfalls zum Fürsten der W. erwählt. Eine Proklamation des Fürsten vom 8. Febr. feierte den Triumph des Princips der rumänischen Verbrüderung u. erklärte die Übernahme der Regierung über die Vereinigten Fürstenthümer. Für die Moldau wurde unter Basil Stourdza, für die W. unter dem Exkaimakam Philippesko u. Nil. Golosko ein Ministerium gebildet. Die Versammlung in Jassy richtete eine Glückwunschadresse an die Walachen u. forderte[776] den Fürsten auf sofort beide Versammlungen in Fokschani zu vereinigen. Fürst Johann entsprach jedoch, auf den Rath der Diplomatie, diesem Wunsch nicht, sondern beschränkte sich darauf, zur Vereinigung der Fürstenthümer nur das nach dem Vertrag vom 19. Aug. 1858 Zulässige zu thun, namentlich die Versammlungen zur Wahl der Centralcommission in Fokschani aufzufordern, Soldaten aus der Moldau in der W. u. umgekehrt garnisoniren zu lassen, einige Beamtenstellen des einen Fürstenthums mit Angehörigen des anderen zu besetzen. Die Stellung des Fürsten wurde bald sehr schwierig, die auf seine Doppelwahl gesetzten Unionshoffnungen waren nicht sofort zu realisiren, finanzielle Verlegenheiten u. ein mißglückter Anleiheversuch discreditirten seine Verwaltung. Die Ungeduld der nationalen Partei verwandelte sich in Mißtrauen, man schrieb dem Fürsten Pläne persönlichen Ehrgeizes zu u. glaubte, als er bei Beginn des Italienischen Krieges seine Truppen in einem Lager bei Plojeschti vereinigte, allgemein, daß es aus einen Staatsstreich gegen die Freiheiten des Landes abgesehen sei. Die wichtigste Maßregel der inneren Verwaltung war die unterm 18. Juli verfügte Aufhebung aller Privilegien u. Einführung der allgemeinen Steuerpflichtigkeit, welche letztere sich auch auf die im Lande Handel od. Gewerbe treibenden Fremden erstreckte. Am 22. Mai wurde die Centralcommission in Fokschani eröffnet; ihr erster Act war eine feierliche Erklärung für die definitive Union unter einem fremden Fürsten. Schon im April 1859 war die Konferenz der Garantiemächte wieder in Paris zusammengetreten, um über die Doppelwahl des Fürsten Cusa Entschließung zu fassen. Die Pforte u. Österreich verlangten deren Annullirung; die übrigen fünf Machte erkannten zwar gleichfalls an, daß die Doppelwahl den Bestimmungen der Convention vom 19. Aug. nicht entsprechend sei, empfahlen aber der Pforte ausnahmsweise dem Obersten Cusa die Investitur als Hospodar der Moldau u. W. zu ertheilen. Der Österreichisch-Italienische Krieg unterbrach die Sitzungen der Conferenz u. erst am 6. Sept. trat sie von Neuem zusammen; die Pforte erklärte sich auf Grund von inmittelst gepflogenen Verhandlungen bereit die Investitur ausnahmsweise u. für dieses Mal, jedoch in zwei getrennten Fermans, zu ertheilen, während im Übrigen das Princip der Trennung, wie es in der Convention vom 19. Aug. enthalten ist, aufrecht erhalten bleiben solle, Bei einer etwaigen weiteren Verletzung dieser Convention sollte ein Pfortencommissar in Begleitung eines Vertreters der Großmächte in die Fürstenthümer gesandt werden, um die Ordnung wieder herzustellen u. da nöthig Strafen zu verhängen. Am 1. resp. 3. Oct. wurden in Jassy u. Bukarest die großherrlichen Bestätigungsfermans verlesen.
Inmittelst hatten sich die Verhältnisse im Inneren nicht gebessert; ein Attentat auf das Leben des Fürsten, dessen eigentliche Anstifter unbekannt blieben, wurde noch rechtzeitig entdeckt. Die Kammern bereiteten mehr Verlegenheiten, als sie Dienste erwiesen u. wurden am 18. Dec. von dem Fürsten aufgelöst, damit neue gesetzgebende Versammlungen gebildet würden. Die Centralcommission in Fokschani hatte sich mit mehren Gesetzentwürfen beschäftigt, namentlich mit einem Reglement über die Beziehungen der Grundeigenthümer zu den Bauern u. mit einem Constitutionsentwurf, welcher beide Fürstenthümer für ewige Zeiten zu einem einheitlichen Staate mit dem Namen Rumänien u. von Einem Fürsten regiert erklären, die vollste Autonomie fortsetzen u. unbedingte Gleichheit vor dem Gesetz, sowie Freiheiten aller Art gewähren wollte. Der Fürst wies jedoch durch einen Erlaß vom 31. Dec. diesen Entwurfmindestens zur Zeit zurück. Die Auflösung der Kammern hatte nicht den gewünschten Erfolg; die Wahlen ergaben genau dieselbe Zusammensetzung, wie die der aufgelösten Versammlungen war, u. sowohl in Bukarest wie in Jassy enthielt die Adresse, mit welcher die im März 1860 eröffnete Kammer auch die Eröffnungsrede des Fürsten beantwortete, ein Tadelsvotum für die Regierung. In Folge dessen wurde in Bukarest ein Ministerium der vorgeschrittenen liberalen Partei aus N. Golosko, den Brüdern I. u. D. Bratiano, Boëresko, Costasoro, J. Philippesko u. Bosiano gebildet, welches jedoch schon im Juli wieder einigermaßen modificirt wurde, indem Costaki Yepureano Ministerpräsident u. Finanzminister wurde. Der Rücktritt des moldauischen Ministeriums brachte am 24. April Cogalinceano, M. Jora, Bojinka, E. Alkas an das Ruder. Das Kriegsministerium wurde bald darauf für beide Fürstenthümer in der Person I. Florosko's mit dem Sitz in Bukarest vereinigt. Beide Versammlungen gingen wieder auseinander, ohne die Lage des Landes wesentlich geändert zu haben; einige von der Centralcommission in Fokschani vorbereitete Gesetzentwürfe wurden angenommen, der wichtigste aber, über die Rechte der Grundherren u. Ansiedler, blieb unerledigt. Am 30, Sept. begab sich Fürst Cusa nach Constantinopel, um die großherrliche Investitur zu empfangen. Er wurde dort mit Ehrenbezeugungen überhäuft, von dem Sultan ohne besonderes Investiturceremoniell u. ohne vorherige Bekleidung mit Ehrenkaftan u. Säbel in feierlicher Audienz empfangen u. wußte auch seinerseits sich mit dem suzeränen Hofe in günstiges Einvernehmen zu setzen. Doch fand er bei seiner Rückkehr neue Schwierigkeiten u. ernste Verwickelungen vor. Ein von den Versammlungen beider Fürstenthümer genehmigtes Gesetz, welches die Recrutirung durch Loosziehung für alle Stände einführte, fand bei den bulgarischen Colonisten, welche in dem früher zu Bessarabien gehörigen, seit 1856 zur Moldau geschlagenen Landestheile wohnten, um deswillen lebhaften Widerstand, weil dieselben nur gegen das von Rußland gegebene Versprechen eingewandert waren, nicht zum Kriegsdienst gezogen zu werden. Die Bewegung derselben wurde mit Gewalt unterdrückt, mehre Menschen fanden hierbei in Belgrad ihren Tod, viele wurden verwundet, die von Rußland bereitwilligst unterstützten Klagen dieser reichen u. arbeitsamen Bevölkerung blieben ohne Beachtung. Noch größeres Aufsehen machte die Suspension u. Verhaftung des Metropolitans von Jassy, Sophr. Michlesko, welcher wegen Mißbrauchs seiner geistlichen Gewalt, Stellenverkaufs u. Ungehorsams gegen die Gesetze vor ein geistliches Gericht gestellt u. einstweilen in einem Kloster verwahrt wurde. Die Ansammlung einer ziemlich bedeutenden Anzahl ungarischer Emigrirter in den Fürstenthümern. denen der Plan eines bewaffneten Einfalles in ihr Heimathland zugeschrieben wurde, u. die Ankunft von fünf mit Waffen u. Munition beladenen Schiffen in der Sulinamündung, welche für einige Emissare[777] Garibaldi's in Galacz bestimmt waren, brachte auch noch unangenehme Verwickelungen mit den fremden Mächten. Der Fürst ließ zwei dieser Schiffe, welche bis Galacz gekommen waren (drei waren bereits von den türkischen Behörden angehalten worden), mit Beschlag belegen, schickte aber später auf englischen Rath die Waffen auf einem englischen Kriegsschiff nach Genua zurück. Die ungarischen Flüchtlinge wurden mit Reisegeld versehen nach Constantinopel dirigirt. Die dem Fürsten feindliche Partei benutzte diese Vorfälle zu heftigen Angriffen auf die Regierung, als am 12. Dec. in Bukarest, am 16. in Jassy die Kammern ihre ordentlichen Sitzungen eröffneten. In beiden ließ der Fürst die Erklärung abgeben, daß er entschlossen sei die Neutralität der Fürstenthümer streng aufrecht zu erhalten u. daher Ansammlungen von Personen, welche diese Neutralität gefährden könnten, trotz der Gastlichkeit des Landes nicht dulden werde. Die zur Berathung in den Versammlungen bestimmten Gesetzentwürfe bezogen sich namentlich auf eine Reform der Strafjustiz, Genehmigung eines Anlehensabschlusses, Verbesserung des Looses der Landbebauer u. Revision des Wahlgesetzes. Aber der fortwährende Hader zwischen dem Fürsten u. den Versammlungen ließ es zu keiner gedeihlichen gesetzgeberischen Thätigkeit kommen. Die Majorität der moldauischen Versammlung beschloß das Ministerium wegen der Verhaftung des Metropolitans in Anklagezustand zu versetzen; ein Ministerwechsel fand statt, welcher Pano an die Spitze der Verwaltung brachte; der Metropolitan legte sein Amt nieder u. erhielt eine lebenslängliche Pension von 30,000 Frcs. (Febr. 1861). Aber auch das neue Ministerium hielt sich nicht länger als bis zum October, wo es in Folge einer Gewaltthat gegen einen russischen Unterthan, Major Papakosta, einem anderen weichen mußte, dessen Hauptpersonen A. C. Morusi (Vorsitz u. Finanzen), Kantakuzeno (Inneres), L. Ghika (Auswärtiges), J. G. Ghika (Krieg) waren. Die Versammlung der W. beschloß im Febr. 1861 gleichfalls eine der Regierung feindliche Adresse, in welcher dieselbe namentlich wegen der gewaltsamen Unterdrückung von wenig bedeutenden Unruhen in Plojeschti u. Krajowa (Nov. 1860) wegen Steuerauflagen, Aufstellung der Wahllisten etc. getadelt wurde. Die Kammer wurde wegen dieses Beschlusses aufgelöst; aber die im April zusammentretende war aus denselben Elementen gebildet, obwohl das Ministerium durch zahlreiche Absetzungen u. Ernennungen von Beamten ein anderes Ergebniß zu erreichen gesucht hatte. Sie berief sofort zwei Führer der conservativen Partei zu Vicepräsidenten, schloß sich einstimmig dem Antrag der moldauischen Kammer an, daß beide Versammlungen zur gemeinschaftlichen Berathung des Gesetzentwurfs über die Rechtsverhältnisse zwischen Grundeigenthümern u. Landbauern zusammentreten möchten, u. beschloß sogar eine Ministeranklage. Dies führte auch in Bukarest einen Ministerwechsel herbei: Katargi wurde Ministerpräsident, Arsaki erhielt das Auswärtige, D. Ghika die Finanzen etc. Aber kaum eingeführt wurde dieses conservative Ministerium von dem Fürsten wegen der an diesen gestellten Forderungen wieder entlassen u. an seiner Statt ein aus wenig bekannten Mitgliedern der Linken gebildetes Conseil berufen, welches in dem Kampf gegen die Majorität der Kammer sogar das Mittel der Einschüchterung durch die Volksmassen nicht verschmähte. Am 11. Juni veranlaßte die Regierung eine Volksversammlung von 56000 Menschen, in welcher eine Petition zu Gunsten der Union u. der Ausdehnung des Wahlrechtes beschlossen wurde; auch wurde das Landvolk bearbeitet, in welchem ausschweifende Hoffnungen auf die Regulirung der Ackerbaufrage erweckt wurden. Als hierauf die Versammlung am 4. Juli ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium beschloß, wurde nur durch die versöhnlichen Nachschlage des englischen u. französischen Consuls ein vollständiger Bruch vermieden. Das Ministerium machte einem aus der conservativen Partei gebildeten Platz, in welchem D. Ghika das Innere, Arsaki das Auswärtige, Plagino die Finanzen, J. Ghika den Krieg u. Kantakuzeno die Justiz Übernahm; Letzter wurde im October durch Folkojano ersetzt.
Inmitten dieser Wirren hatte der Fürst unablässig sich um die Herstellung der vollständigen Union der Fürstenthümer, namentlich Vereinigung der beiden Kammern u. Ministerien, u. Reform des Wahlgesetzes bemüht; schon während seines Aufenthaltes in Constantinopel hatte er Verhandlungen hierüber angeknüpft u. später ein Memorandum hierüber ausarbeiten lassen. Nachdem die Pforte in einem Circularschreiben vom 1. Mai 1861 sich eingehend über diese Wünsche ausgesprochen hatte, kam es zu langen Verhandlungen unter den Vertretern der Mächte in Constantinopel. Es handelte sich nicht sowohl um eine Union, als nur um eine administrative Centralisation, u. es behielt sich die Pforte nicht blos die Auflösung der Vereinigung beim Tode des Fürsten Cusa, sondern auch das Recht vor, im Falle weiterer eigenmächtiger Abänderungen der Convention von 1858 mit Zwangsmaßregeln einzuschreiten. Auf dieser Basis genehmigte die Pforte unterm 4. Dec. 1861 die zeitweilige Union der Fürstenthümer durch einen Ferman, welcher am 23. Dec. in Bukarest u. Jassy veröffentlicht wurde, nachdem am 15. Dec. die Versammlungen wieder zusammengetreten waren. Für die Dauer der Union bleibt die Centralcommission in Fokschani suspendirt, der Fürst regiert unter Mitwirkung eines beiden Fürstenthümern gemeinschaftlichen Ministeriums u. beide Wahlversammlungen werden in Eine vereinigt. Eine Proclamation des Fürsten verkündete die Vollendung der Union, die Gründung des einheitlichen Staates Rumänien. In beiden Hauptstädten wurde die Nachricht mit großem Enthusiasmus aufgenommen; die Ministerien beider Fürstenthümer gaben freiwillig ihre Entlassung u. es wurde an ihrer Stelle ein einheitliches ganz aus der conservativen Partei gebildet, in welchem Katargi den Vorsitz u. das Innere, Morusi die Finanzen, Balsch den Cultus, J. Stourdza die öffentlichen Arbeiten, Arsaki das Auswärtige, Brailoi die Justiz, J. Ghika den Krieg übernahm. Zwar versuchte die radicale Partei durch einen unter den Bauern mehrer Dörfer angeregten Aufruhr die Bildung eines Ministeriums der Rechten zu verhindern. Die Landleute ermordeten mehre Beamte u. wollten nach Bukarest ziehen; doch wurde die Bewegung rasch unterdrückt (2. Jan. 1862). Am 5. Febr. 1862 trat die erste einheitliche Versammlung der Fürstenthümer in Bukarest zusammen; mit Emphase schloß der Fürst seine Thronrede: Rumänien bleibt für immer vereint, Niemand kann daran denken es wieder zu trennen. Man[778] debattirte viel über Kirchengüter, Staatsdomänenverpachtung, Steuern, Aufhebung der Frohndienste etc.; aber außer einem Interimsgesetze über die Presse kam in dieser Session ebensowenig wie in einer während des Sommers 1862 berufenen etwas Definitives zu Stande. Als der Ministerpräsident Katargi am Abend des 20. Juni die Sitzung der Kammer verließ, wurde er durch einen Schuß in seinen Wagen getödtet. Inmitten der Aufregung über dieses, offenbar durch politische Motive veranlaßte Attentat, dessen Thäter trotz zahlreicher Verhaftungen unentdeckt blieben, übertrug die Versammlung der Regierung bis zum ersten Sonntag des December eine dictatorische Gewalt zur Herstellung geregelter Verhältnisse selbst durch außergewöhnliche Mittel. Das bisherige Ministerium wurde Anfang Juli durch ein anderes ersetzt, in welchem N. Krezulesku den Vorsitz führte, während Kantakuzeno das Portefeuille des Auswärtigen, Kornea das der Justiz, J. Ghika des Krieges, Al. Katargi das Controleministerium übernahm, nachdem mehre Vertreter der gemäßigten Richtung wieder ausgeschieden waren. Dieses der radicalen Partei sehr nahe stehende Ministerium verfügte u.a. die Einsetzung von Finanzcommissionen in jedem District der Moldau, die Unterordnung der Verwaltung sämmtlicher Klostergüter unter das Kultusministerium, die Zusammensetzung eines obersten Unterrichtsrathes u. endlich die Verleihung von Staatspensionen an die Familien der Landleute, welche in Folge des Aufstandes vom 24. Jan. im Kerker gestorben waren. Die Contrahirung einer Anleihe von 1 Mill. Piaster zu 9 u. 10 Procent Zinsen wurde unternommen, trotzdem blieb wegen vollständiger Ebbe in den öffentlichen Kassen der der Pforte schuldige Tribut zwei Jahre im Rückstand. Die gegen das Ministerium Yepureano eingeleitet gewesene Anklage endete mit der Freisprechung sämmtlicher Angeklagten.
Die auf den 16. Nov. 1862 zu einer außerordentlichen Session nach Bukarest einberufene Kammer blieb längere Zeit unvollzählig, da die Deputirten der Moldau nicht erschienen waren, angeblich weil die Regierung ihnen die Stellung von Postpferden verweigert hatte. Nachdem die widerwilligen Deputirten sich endlich versammelt hatten, begannen von Neuem unersprießliche Zänkereien der Parteien u. Persönlichkeiten. Großartige Waffentransporte, welche von Rußland aus durch die Donaufürstenthümer nach Serbien, zum Theil auch wohl nach Bulgarien gingen, ohne daß vom Fürsten mit Ernst dagegen eingeschritten wurde, veranlaßten Reclamationen der Pforte u. der Garantiemächte, welche zu weitläufigen diplomatischen Verhandlungen führten; ehe dieselben beendet waren, waren die Waffentransporte bereits in Sicherheit gebracht. Dem Fürsten Cusa soll sein Verhalten in dieser Angelegenheit ein Geschenk von 20 Kanonen von Seiten des Fürsten von Serbien eingetragen haben. Die Kammer, welche ihre außerordentliche Session bis zum Beginn der ordentlichen (15. Dec. 1862) verlängerte, hatte sich mit der Prüfung des Budget für 1863, einem Gesetzentwurf betreffs des Münzwesens, der Einrichtung eines Staatsrathes, der Einführung von Friedensgerichten, der Militärorganisirung u.a. zu beschäftigen. Für die aus 16,000 Mann bestehende Armee wurden allein Über 32 Mill. Piaster erfordert. Von besonderer Wichtigkeit aber war der trotz des Widerspruchs der Regierung gefaßte Beschluß die Einkünfte der Widmungsklöster, d.h. der den verschiedenen heiligen Orten in Griechenland (z.B. auf dem Berge Athos) gewidmeten Klöster, in das Budget für 1863 unter die Staatseinkünfte aufzunehmen. Dieser namentlich gegen Rußland feindselige Beschluß (denn die Verwalter dieser Klostergüter standen immer unter russischem Einfluß) widersprach einer ausdrücklichen Bestimmung der Pariser Convention, welche die Regelung dieser Angelegenheit durch friedlichen Ausgleich der Parteien binnen Jahresfrist feststellte, ein Termin, welcher freilich längst abgelaufen war. Ebenso wurden alle Vorlagen des Finanzministers rundweg zurückgewiesen, die für Zinsen der verschiedenen Anlehen erforderlichen 150,000 Piaster nur mit dem Zusatz verwilligt, daß eine Commission zur Überwachung der Finanzgebahrung niedergesetzt werde, endlich aber eine Adresse angenommen, welche nicht nur ein Mißtrauensvotum gegen die Minister, sondern ein förmlicher Absagebrief an den Fürsten Cusa war, von welchem man annahm, daß er entschlossen sei an Stelle der constitutionellen Regierungsformen seinen persönlichen Willen zu setzen. Die Adresse warf dem Fürsten vor, er habe während der vier Jahre seiner Regierung nichts gethan, als die Kammer fünfmal aufgelöst u. sechzehnmal die Minister gewechselt; das Budget sei von 60 auf 120 Mill. erhöht, zwei Anlehen von je 5 u. eins von 8 Mill. Piaster verwilligt, u. doch sei das Heer in der mangelhaftesten Organisation, der öffentliche Unterricht liege darnieder, die Beamten blieben ohne Bezahlung; in der Verwaltung herrsche die gesetzloseste Willkür, die Moldau sei dem Gutdünken untergeordneter Beamten überlassen etc. Nachdem ein weiterer Beschluß der Kammer sogar die Erhebung nicht votirter Steuern als Gesetzesverletzung bezeichnet hatte, wurde die Session am 14. März 1863 durch eine an Gegenvorwürfen reiche Botschaft des Fürsten geschlossen, ohne daß irgend ein Gesetzentwurf von Wichtigkeit zur Annahme od. der Conflict zur Ausgleichung gekommen war. Der Fürst, welcher kurz darnach eine Rundreise durch die Moldau machte, führte nun die Regierungsgeschäfte in ziemlich dictatorischer Weise weiter. Abgeordnete, welche gegen die Regierung gestimmt, wurden ihrer Stellen entsetzt, Anhänger des Ministeriums in gute Stellen eingesetzt; eine kleine Anleihe genügte nicht, um den durch vielfache Steuerverweigerungen vermehrten Finanzverlegenheiten abzuhelfen. Schon glaubte man allgemein an die Möglichkeit eines Staatsstreiches, da man bei einem etwaigen Wiederzusammentritt der Kammern bestimmt erwartete, daß diese die Absetzung des Fürsten beschließen u. die Krone einem auswärtigen Prinzen anbieten werde Als der Fürst durch einen Tagesbefehl vom 9. Juni 1863 persönlich das Commando der Armee übernahm, schien dies die Einleitung zu dem befürchteten Staatsstreich zu sein, obwohl gleichzeitig Verhandlungen wegen Bildung eines liberalen Ministeriums eingeleitet wurden, welche jedoch an den von Kantakuzeno gestellten Bedingungen scheiterte. Auch soll der Fürst bei den Garantiemächten ein Memorandum eingereicht haben, in welchem er darzulegen suchte, daß mit der bisherigen Kammer bei ihrer systematischen Opposition nicht zu regieren u. die Diktatur die einzig mögliche Regierungsform sei. Nächst diesem Conflicte mit der Landesvertretung bereitete dem Fürsten auch der Aufenthalt[779] des ungarischen Generals Türr in den Donaufürstenthümern, welchem man die Absicht der Revolutionirung seines Vaterlandes zuschrieb, u. eine von Tultscha in Bulgarien aus zur Anfachung eines Aufstandes in Podolien organisirte Polenexpedition unter Milkowski mannigfache Verlegenheiten. Die Polen wurden, als sie den Durchmarsch durch die Moldau von Reni aus versuchten, nach kurzem Kampfe gezwungen die Waffen niederzulegen u. gefangen genommen (15. Juli). Doch wurden die Gefangenen bald wieder nach der Türkei entlassen, von wo sie in kleineren Trupps, unter anscheinender Connivenz der rumänischen Regierung, von Neuem ihren Weg durch die Fürstenthümer nahmen. Der materielle Wohlstand des Landes lag fortwährend schwer darnieder u. die Regierung that nichts um ihm aufzuhelfen; Eisenbahnbauten, zu welchen durch Decrete vom 28. Juni u. 1. Juli 1863 Concessionen mit bedeutender Zinsgarantie ertheilt wurden u. die Herstellung eines vollständigen moldau-walachischen Eisenbahnnetzes bezweckten, sind bis jetzt Projecte geblieben.
Auf den 15. Novbr. 1863 rief der Fürst von Neuem die Nationalversammlung ein; vorher wurde ein Ministerium gebildet, in welchem der ehemalige Deputirte Cogalnitscheano den Vorsitz, Rosetti Balanosko das Äußere, Steege die Justiz, Bolantigno den Cultus übernahm. Zwar wurden im Wesentlichen nur die Personen nicht das System gewechselt, doch gestaltete sich im Anfang das Verhältnis der Kammer zur Regierung entschieden günstiger als in den früheren Sessionen: eine Mehrzahl der Regierungsvorlagen wurde, wenn auch oft erst nach stürmischer Debatte, von der Versammlung genehmigt, so der Vorschlag auf Ein Hebung u. Verwendung der Steuern im letzten Quartal 1863, der Gesetzentwurf über den Staatsrath, ein neues Strafgesetz, welches die Todesstrafe u. körperliche Züchtigung abschafft, ein Gesetz über die Bezirkseintheilung, ein Communalgesetz, vor Allem aber der Antrag auf Säcularisirung der Klostergüter; nach dem letzteren weiden alle Klostergüter für Eigenthum des Staates erklärt, für die heiligen Orte, zu deren Erhaltung die Einkünfte eines Theils dieser Güter bestimmt waren, wird eine Summe von höchstens 82 Mill. Piaster, außerdem noch 10 Mill. Piaster zur Begründung eines Christenspitals in Constantinopel angewiesen (Jan. 1864). Doch erhoben vier griechische Patriarchen gegen diesen Beschluß Protest beiden Großmächten, u. da die Ausführung der Säkularisation jedesfalls nicht ohne Genehmigung der Garantiemächte erfolgen kann, welche ebensowenig wie die Pforte ihre Einwilligung zu derselben ertheilt haben, kann die Angelegenheit noch nicht als definitiv geordnet angesehen werden; es sollen vielmehr von einer Commission der sieben Schutzmächte der Besitz u. die Rechte der griechischen Klöster genau ermittelt werden, um darnach eine gerechte Entschädigung bemessen zu können. Ansammlungen von polnischen, ungarischen, italienischen Flüchtlingen in den Fürstenthümern u. den angrenzenden Ländern hatten, während die Kammersitzungen sich mühsam hinschleppten, einen bedenklichen Revolutionszündstoff angehäuft, dessen zu befürchtender Ausbruch die Pforte zur Zusammenziehung eines Truppencorps an der Donau veranlaßte; doch ist ein solcher Ausbruch bis zum Mai 1864 nicht erfolgt. Dagegen haben die von Neuem ausgebrochenen Zerwürfnisse zwischen der Regierung u. der Kammer zu einem entscheidenden Bruche geführt. Am 26. April wurde das Ministerium in einer sehr stürmischen Sitzung mit Vorwürfen aller Art Überschüttet, der Entwurf eines Ruralgesetzes, nach welchem den Bauern die derzeit in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke zum Eigenthum gegeben, die Gutsbesitzer aber mit einer gewissen Summe entschädigt werden sollten, in der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung derworfen u. schließlich dem Ministerium auf Antrag von Bratiano ein Mißtrauensvotum mit 63 gegen 36 Stimmen gegeben. Bestimmt durch den Einfluß des französischen Agenten Tillios nahm der Fürst die ihm angebotene Entlassung des Ministeriums nicht an, vertagte vielmehr die Versammlung auf 14 Tage u. legte ihr gleichzeitig den Entwurf eines neuen Wahlgesetzes zur Berathung u. Schlußfassung vor.
Die erste Sitzung nach der Vertagung am 14. Mai 1864 wurde von dem Premierminister Cogalnitscheano mit einer Botschaft des Fürsten eröffnet, welche der Versammlung anzeigte, daß sie sich in dieser Session nur mit der Discussion des neuen Wahlgesetzes u. der Feststellung des Budgets zu beschäftigen habe. Nach leidenschaftlichen Debatten nahm die Versammlung einen Antrag des Deputirten Boeresko an, dahin gehend, daß sie ihre Arbeiten nur noch in den Sectionen fortsetze, so lange der Conflict, welcher zwischen der Kammer u. dem Ministerium Cogalnitscheano in Folge des dem Letzteren ertheilten Tadelsvotums bestehe, nicht auf constitutionelle Weise beigelegt sei, u. daß sie eine Commission von fünf Mitgliedern erwähle, welche die Antwort auf die fürstliche Botschaft vom 27. April zu beschließen habe. Hierauf übergab der Ministerpräsident dem Vorsitzenden eine bereitgehaltene zweite Botschaft des Fürsten u. verließ in großer Aufregung den Saal. Der Präsident der Kammer, Katargin, hatte kaum die zweite Botschaft des Fürsten, welche die Auflösung der Kammer aussprach, verlesen, als bereits Soldaten in den Sitzungssaal eindrangen u. den Präsidenten mit Gewalt daran verhinderten, auch nur die Protokolle u. Schriften der Versammlung in Sicherheit zu bringen. Es folgte eine Scene der maßlosesten Verwirrung; mehre Deputirte geriethen in solchen Schrecken, daß sie ihre Personen durch einen Sprung durchs Fenster in Sicherheit brachten, andere wieder warfen sich den Soldaten entgegen u. forderten dieselben auf der Willkür die Krone aufzusetzen u. die Vertreter des Landes niederzustoßen. Gleichzeitig mit diesem Staatsstreich erfolgten Octroyirungen nach bekanntem Muster; eine Proclamation des Fürsten appellirte an das rumänische Volk, daß es sich aussprechen möge über daß weiter zu entwickelnde Statut der Convention u. über das neue Wahlgesetz, welches eine Versammlung geben werde, die eine wirkliche Vertretung der Nation sein werde; ein anderes Decret löste die Kammer auf, unterbreitete diese beiden Actenstücke der Genehmigung der rumänischen Nation u. berief alle Rumänen, welche das 25. Jahr erreicht haben, auf die Zeit vom 22. bis 26. Mai 1864 zur Abstimmung hierüber mit Ja od. Nein; noch ein anderes Decret suspendirte die wichtigsten Bestimmungen des Paßgesetzes. Das diesen Decreten beigefügte Zusatzstatut zur Convention vom 18. August 1858 enthält 18 Artikel, welche, nachdem[780] im Eingang der Fortbestand dieser Convention als des Staatsgrundgesetzes Rumäniens ausdrücklich ausgesprochen ist, in der Hauptsache bestimmen: Die öffentlichen Gewalten sind dem Fürsten, einer gewählten Kammer u. einem begutachtenden Körper (Corpul ponderatoria) anvertraut; die gesetzgebende Gewalt wird collectiv vom Fürsten, der gewählten Kammer u. dem begutachtenden Körper ausgeübt; der Fürst allein hat die Initiative zu Gesetzentwürfen; das Einnahmen- u. Ausgabenbudget wird der Kammer alljährlich vorgelegt; sie kann es auch amendiren. Wird es nicht rechtzeitig votirt, so wird die Executive die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes gemäß dem letztvotirten Budget versehen; der begutachtende Körper besteht aus den beiden Metropoliten des Landes, den Bischöfen der Eparchien, dem ersten Präsidenten des Cassationshofes, dem ältesten der activen Generale der Armee u. noch weiteren 64 Mitgliedern, welche alle vom Fürsten ernannt werden; seine Mitglieder scheiden von zwei zu zwei Jahren zu je einem Drittel aus u. erhalten während der Dauer einer Session Diäten; Präsident de jure ist der erste Metropolit, während der Präsident der gewählten Kammer, welche nur von der Regierung ihr präsentirte Vorlagen berathen kann, von dem Fürsten ernannt wird; jeder von der gewählten Kammer votirte Gesetzentwurf, mit Ausnahme des Einnahmen- u. Ausgabenbudgets, wird dem begutachtenden Körper vorgelegt, welcher zu untersuchen hat, ob derselbe mit den Verfassungsgrundgesetzen der neuen Organisation verträglich ist; er acceptirt, ändert od. verwirft den von der gewählten Kammer votirten Gesetzentwurf; nur der begutachtende Körper kann Petitionen entgegen nehmen. Das vorliegende Statut u. das ihm beigefügte Wahlgesetz erlangen Gesetzeskraft an dem Tage, da sie durch das nationale Suffrage angenommen sind. Die gewählte Kammer u. die begutachtende Kammer versammeln sich an dem im Art, 17 der Convention vorgesehenen Termine. Die bis dahin Seitens des Fürsten erflossenen Decrete haben die Kraft von Gesetzen. Das nur erwähnte Wahlgesetz endlich enthält folgende Hauptpunkte: Die Wahl der Deputirten ist eine indirecte durch, von Urwählern gewählte Wahlmänner; jeder 25 Jahre alte Rumäne, welcher lesen u. schreiben kann u. eine jährliche Abgabe von 4 Ducaten leistet, ist Urwähler; es können zu directen Wählern erlesen werden, ohne eine Abgabezahlung von 4 Ducaten nachzuweisen, die Pfarrer der Kirchspiele, die Professoren der Akademien u. Collegien, die Doctoren u. Licentiaten der Facultäten, Advocaten, Ingenieure, Architekten, welche mit, von der Regierung anerkannten Diplomen versehen sind, die Elementarlehrer u. Civil- u. Militärbeamten, welche einen Gehalt von wenigstens 3000 Piastern erhalten. Um Deputirter zu werden, muß man dieselben Bedingungen erfüllen u. das 30. Jahr erreicht haben. Jede Gemeinde wählt einen directen Wähler auf je 100 Urwähler. Auf diese Weise kommt im Durchschnitt auf je 25,000 Seelen ein Deputirter. Das Scrutinium ist für die Urwahlen ein öffentliches, für die Deputirtenwahlen ein geheimes Alle Wahlagitationen sind streng verboten. Eben so sind gegen Kauf u. Verkauf von Stimmen, gegen Störungen bei den Wahlen ic. strenge Strafen angedroht. Die öffentliche Ruhe wurde nirgends gestört. Die Regierung schickte in die verschiedenen Theile des Landes Commissare mit unbeschränkter Vollmacht, gegen deren Vorweisung alle Civil- u. Militärbehörden unbedingt Folge zu leisten hatten. Der Fürst wollte weder die Glückwünsche der Beamten, noch öffentliche Kundgebungen, noch ein Tedeum zur Feier seines Staatsstreiches annehmen. Die Beamten unterzeichneten fast einmüthig Zustimmungserklärungen u. der Metropolitan erließ eine Encyclica, welche die Maßnahmen des Fürsten billigte. Die Volksabstimmung hat unter den feurigsten Kundgebungen des Nationalgefühls, welches durch die Entdeckung einer Verschwörung aufs höchste erregt worden ist, ihren Anfang genommen u. ihr Ergebniß kann nicht zweifelhaft sein. Das eben entdeckte Complott, wegen dessen Lambert u. Fürst Soutzo verhaftet wurden, soll darauf gerichtet gewesen sein, den Fürsten Cusa zu stürzen, das von Rußland decretirte organische Reglement wieder einzuführen u. den Fürsten Soutzo zum Hospodar zu ernennen. Weder der suzeräne Hof noch die Garantiemächte hatten sich bis Ende Mai 1864 über den Cusaschen Staatsstreich ausgesprochen, u. es muß dahin gestellt bleiben, in wie weit derselbe deren Genehmigung finden wird. Vgl. F. J. Sulzer, Geschichte des Transalpinischen Daciens, Wien 178082, 3 Bde.; I. Vaillant, La Romanie, Par. 1844, 3 Bde.; M. v. Kogalnitchan, Hist. de la Valachie, de la Moldavie et des Valaques Transdanubiens, Berl. 1837; G. Ganesco, La Valachie depuis 1830 jusqu'à ce jour, Brüss. 1855; E. Regnault, Histoire politique et sociale des Principautés Danubiennes, Paris 1855.
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