Artikel in der Wikipedia: Lübeck
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Nordwestdeutschland. I. (Karten) 1. Helgoland 2. Norderney 3. Oldenbg. 4. Lübeck 5. Schwerin 6. Hannover 7. Bremen 8. Wilhelmshav. 9. Prov. Sachsen
Nordwestdeutschland. I. (Karten) 1. Helgoland 2. Norderney 3. Oldenbg. 4. Lübeck 5. Schwerin 6. Hannover 7. Bremen 8. Wilhelmshav. 9. Prov. Sachsen
1084. Lübeck.
1084. Lübeck.
Gotik. I. 1. Notre-Dame zu Paris (12. bis 13. Jahrh.). 2. Mittelschiff der Kathedrale zu Amiens (13. Jahrh.). 3. Kathedrale zu Burgos (1221-1487). 4. Kathedrale zu York (1291 bis um 1410). 5. Chor der Barbarakirche zu Kuttenberg (Ende des 14. Jahrh.). 6. Dom zu Mailand (1386-1577). 7. Marienkirche zu Lübeck (1280-1304). 8. Innenansicht des Chors der Elisabethkirche zu Marburg i. H. (1235-83). 9. Dom zu Halberstadt (1235-1492). 10. Münster zu Freiburg i. Br. (13. bis 14. Jahrh.). 11. Inneres des Münsters zu Straßburg i. E. (11. bis 15. Jahrh.). 12. Dom zu Köln (1248 begonnen, 1880 vollendet).
Gotik. I. 1. Notre-Dame zu Paris (12. bis 13. Jahrh.). 2. Mittelschiff der Kathedrale zu Amiens (13. Jahrh.). 3. Kathedrale zu Burgos (1221-1487). 4. ...
Nordwestdeutschland. II. 1. Watten bei Büsum. 2. Dünen auf Sylt. 3. Kaiser Wilhelm-Kanal mit Brücke bei Levensau. 4. Ukleisee in der Holsteinischen Schweiz. 5. Hamburg. 6. Moorlandschaft in Ostfriesland mit Moorbrand. 7. Kiel. 8. Ernst August Platz in Hannover. 9. Großherzogl. Schloß in Schwerin. 10. Holstentor in Lübeck. 11. Lüneburger Heide mit niedersächsischem Bauernhaus.
Nordwestdeutschland. II. 1. Watten bei Büsum. 2. Dünen auf Sylt. 3. Kaiser Wilhelm-Kanal mit Brücke bei Levensau. 4. Ukleisee in der Holsteinischen Schweiz. 5. ...

[84⇒] Lübeck, Freie und Hansestadt, Bundesstaat des Deutschen Reichs, mit ihrem an der Mündung der Trave in die Ostsee zwischen Mecklenburg, Schleswig-Holstein und dem oldenb. Fürstent. Lübeck gelegenen Gebiet [Karte: Nordwestdeutschland I u. I, 5, bei Hannover], 299 qkm, (1900) 96.775 E. (2176 Katholiken, 670 Israeliten), (1905) 105.857 E., besteht aus den Städten L. und Travemünde und fünf Landbezirken mit 49 Gemeinden sowie dem Gebiete der Trave und des Dassower Sees. Die Regierung besteht aus dem Senat mit 14 lebenslänglichen (davon ein Bürgermeister auf 2 Jahre) und der Bürgerschaft mit 120 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern. L. hat eine Stimme im Bundesrat und sendet einen Abgeordneten in den Reichstag. Je ein Land- und Amtsgericht; höchste Instanz das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Einnahmen 1904: 7.269.447 M, Ausgaben 7.347.783 M, Staatsschuld 30.989.521 M. L. stellt das 162. Infanterieregiment zum Reichsheer. Wappen: ein zweiköpfiger Adler mit einem weiß und rot wagerecht geteilten Brustschild [Abb. 1084]; Landesfarben: Weiß und Rot.

Die Stadt L., an der Trave und Wakenitz (Abfluß des Ratzeburger Sees), (1900) 82.098 (91.501) E., Garnison, Land-, Amtsgericht, Handels-, Gewerbe-, Handwerkerkammer, Reichsbankstelle, Gymnasium, Realgymnasium, Realschulen, Lehrerseminar. Zahlreiche mittelalterliche Gebäude mit vielen Kunstschätzen und Sehenswürdigkeiten: Marienkirche [Tafel: Gotik I, 7], Dom, Rathaus, Holstentor [Tafel: Nordwestdeutschland II, 10, bei Hannover] etc. Durch den Elbe-Trave-Kanal ist L. zweiter Elbe-Seehafen geworden. – L., nach der Zerstörung der ältern Stadt durch die Rugier 1143 von Graf Adolf II. von Holstein-Schauenburg gegründet, 1158 an Heinrich den Löwen abgetreten, wurde 1226 Freie Reichsstadt und gelangte als Haupt der Hansa zu großer Macht, die der Dreißigjähr. Krieg zerstörte; 6. Nov. 1806 wurde die von Blücher besetzte Stadt durch die Franzosen erstürmt und geplündert, Dez. 1810 Frankreich einverleibt, 5. Dez. 1813 von den Franzosen wieder geräumt, 2. Juli 1866 trat L. dem Norddeutschen Bunde, 11. Aug. 1868 dem Zollverein bei. – Vgl. Hoffmann (2 Bde., 1889-92), Holm (1900). [⇐84]

Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 84.
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[757⇒] Lübeck (hierzu der Stadtplan nebst Kärtchen »Gebiet der Freien und Hansestadt Lübeck«, mit Registerblatt), Hauptstadt des gleichnamigen Freistaates, einst Haupt des Hansabundes, an der Mündung der Wakenitz und des Elbe-Travekanals in die Trave gelegen, bildet den Knotenpunkt der Eisenbahnen Eutin-L., L.-Büchen, L.-Hamburg, L.-Travemünde und L.-Schlutup sowie der Linie L.-Strasburg der Mecklenburgischen Friedrich Franz-Bahn und besteht aus der eigentlichen Stadt und drei Vorstädten.

Wappen von Lübeck.
Wappen von Lübeck.

Der alte Wall zwischen der Trave und dem frühern Stadtgraben ist seit 1802 zu Promenaden umgeschaffen, zum Teil abgetragen worden. Die Straßen der innern Stadt sind meistens breit und freundlich, gut gepflastert und kanalisiert. Der in der Mitte der Stadt liegende Marktplatz sowie der Klingenberg sind mit sehenswerten Brunnenmonumenten geschmückt. Auf dem Geibelplatz erhebt sich ein schönes, dem Dichter Emanuel Geibel 1889 errichtetes Denkmal, auf dem Bahnhofsvorplatz ein solches für den Fürsten Bismarck (errichtet 1903). Die Häuser der innern Stadt haben meist ein altertümliches Aussehen und zeigen oft reiche architektonische Ornamente, doch gibt es auch zahlreiche Gebäude im modernen Stil. Unter den öffentlichen Gebäuden stehen die Kirchen voran. Namentlich ist die Marienkirche, 1163–70 gegründet (der jetzige Bau stammt aus den Jahren 1276–1310), eine der schönsten frühgotischen Kirchen Deutschlands. Sie ist 102 m lang, 56,7 m breit und hat zwei 124 m hohe Türme, drei Schiffe (das mittlere 38,5 m hoch), mehrere sehenswerte Kapellen (darunter eine mit berühmtem Totentanz, ursprünglich im 15. Jahrh. auf Holz gemalt, 1701 in jetziger Gestalt auf Leinwand übertragen) und Grabdenkmäler, einen Hochaltar (1697 von Th. Quellinus gearbeitet) und eine Kanzel von schwarzem Marmor, eine Anzahl von Meisterwerken der ältern deutschen Skulptur, ein künstliches Uhrwerk (von 1565), Gemälde von Overbeck (Einzug Christi in Jerusalem und die berühmte Grablegung Christi), von Mostaert (1518) und Orley sowie eine vorzügliche Orgel. Die Domkirche, 1173 gegründet und im 14. Jahrh. um die Hälfte vergrößert, mit zwei 120 m hohen Türmen, enthält schöne Sarkophage, wertvolle Kunstschätze, darunter ein treffliches Altarbild von Memling (von 1491), und eine neue Orgel (seit 1893). Die Jakobikirche (vor 1227 gegründet), mit einem schlanken, 96,5 m hohen Turm, und die Petrikirche (vor 1170 gegründet), mit einem durch vier Nebenspitzen gezierten Turm von fast 87 m Höhe, enthalten ebenfalls sehenswerte Kunstdenkmäler. Erwähnung verdienen nach die Ägidienkirche, mit 76,5 m hohem Turm, sowie die nicht mehr zum Gottesdienst benutzte schöne Katharinenkirche. Die St. Jürgenkapelle (von 1645) ist von geringerm Umfang, aber ansprechendem Stil.

Unter den weltlichen Gebäuden ist besonders das Rathaus, ein großes, aus roten und schwarzen verglasten Backsteinen zu verschiedenen Zeiten errichtetes Gebäude, bemerkenswert; es ist im Innern neuerdings einem durchgreifenden Umbau unterworfen (schönes Treppenhaus). Unter dem Rathaus befindet sich der schon im 13. Jahrh. angelegte Ratsweinkeller, ein interessantes Bauwerk mit hohen, seit 1900 durch den Ausbau des sogen. Germanistenkellers fast verdoppelten Gewölben, von Einheimischen und Fremden viel besucht. Die Kriegsstube im Rathaus sowie das Fredenhagensche Zimmer (im Hause der Kaufmannschaft) enthalten sehenswerte Schnitzwerke aus Holz und Alabaster. Ein zierlicher Bau aus dem 13. Jahrh. ist das Hospital zum Heiligen Geist, mit alten Malereien und kunstvollen Schnitzaltären. Beachtung verdienen ferner das Holstentor von 1476 und das Burgtor sowie das Haus der Schiffergesellschaft. In dem 1893 vollendeten Museumsgebäude sind die wertvollen, der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit gehörenden Sammlungen vereinigt, nämlich das Museum Lübeckischer Kunst- und Kulturgeschichte, die Sammlung vorgeschichtlicher Altertümer, das Gewerbemuseum, das Naturhistorische Museum, das Handelsmuseum und die Sammlung von Gemälden, Kupferstichen und Gipsabgüssen (vgl. die Schrift »Das Museum zu L.«). Von Interesse sind noch das neue Schlachthaus mit der Quarantäneanstalt, das städtische Wasserwerk, die Markthalle, das Elektrizitätswerk, das neue Gerichtsgebäude und das Gebäude der Landesversicherungsanstalt der Hansestädte. Die Einwohnerzahl bezifferte sich 1904 mit der Garnison (Infanterieregiment L. 3. Hanseatisches Nr. 162 und Stab der 81. Infanterie-Brigade) auf ca. 91,300 Seelen, meist Evangelische. Die Industrie umfaßt folgende Hauptzweige: Branntweinbrennereien, Bier- und Essigbrauereien, Zigarren- und Zigarettenfabriken und Seifensiedereien, Konserven-, Weißwarenfabriken, Konditoreien, Eisengießereien, Blechemballagen-, Emaillierwerke, Maschinen- und Schiff- und Baggerbauanstalten, Ziegeleien, Portefeuille-, Galanteriewaren- und Mineralwasserfabriken, Fabriken für Präzisions- und hygienische Apparate sowie mehrere bedeutende Säge- und Hobelwerke und die hochentwickelte Fischindustrie. Bei weitem wichtiger aber sind Handel und Schiffahrt. L. ist ein bedeutender Speditionsplatz für die Ostsee und vermittelt in großartigem Maßstab den Handel zwischen Hamburg und dem Innern Deutschlands einer- und den Ostseeküsten anderseits. Nach dem Eintritt der Stadt in den Zollverein (1868) sowie infolge der Ausdehnung ihres Eisenbahnnetzes hat der Handel bedeutend zugenommen. Die Einfuhr betrug:

Tabelle

Die Einfuhr zur See belief sich 1903 auf 83,006,585, die Ausfuhr auf 173,011,867 Mk. Die wichtigern Einfuhrartikel sind: aus Rußland Getreide, Butter, Eier, Holzwaren, Pottasche, Teer, Petroleum, Hanf und Hanföl, Kupfer, Talg; aus Schweden Bauholz, Bretter, Eisen, Kupfer, Stahl; aus Preußen Getreide, Spirituosen, Käse; aus Dänemark Getreide, Fettwaren, Ölsamen, Butter; aus Großbritannien Steinkohlen, Steingut, Roh- und Stangeneisen, Eisenwaren, Leinöl; aus Frankreich Wein, Spirituosen; aus Nordamerika Petroleum etc. Von hervorragendster Bedeutung ist die Einfuhr von Bau- und Nutzholz aus dem Norden. Die Schiffahrt Lübecks geht größtenteils nach europäischen Ländern, vornehmlich nach Schweden, Dänemark und Rußland, dann nach Großbritannien, Preußen und Frankreich. Es kamen an: [⇐757]

Tabelle

[758⇒] Dampfschiffahrtsverbindung wird durch regelmäßige Fahrten nach verschiedenen Orten der russischen, schwedischen, dänischen und schleswig-holsteinischen Küste unterhalten, besonders nach Kopenhagen, Malmö, Gotenburg, Stockholm, Kalmar, Helsingfors, Wasa, Abo, Hangö, Wiborg, Riga, Reval, Petersburg, Stettin, Königsberg, Danzig, den Rheinhäfen etc. Die die Wasserverbindung zwischen L. und der Ostsee vermittelnde Trave ist seit 1878 mit bedeutendem Kostenaufwand bis zur Stadt selbst auf 7,5 m vertieft worden (bis spätestens 1912 soll die Tiefe 8,5 m erreichen), so daß infolgedessen schon jetzt die größten Seeschiffe an die Stadt gelangen können. Die Hafenanlagen haben in den letzten Jahren großartige Erweiterungen erfahren, an denen im Anschluß an den 1900 vollendeten Bau des Elbe-Travekanals noch fortgesetzt gearbeitet wird. Die lübeckische Reederei ist in starkem Aufschwung begriffen. Während sie noch 1901 nur 25 Schiffe mit 24,792 cbm Nettoraumgehalt zählte, weist sie Anfang 1905 bereits 49 Dampfschiffe und ein Segelschiff mit zusammen 113,007 cbm auf. Zur Unterstützung des Handels dienen: eine Handels- und eine Gewerbekammer, eine allgemeine und eine Produktenbörse, eine Reichsbankstelle (Umsatz 1904: 925,9 Mill. Mk.), drei Privatbanken, zwei Sparkassen, mehrere Versicherungsanstalten etc.; den Verkehr in der Stadt vermitteln zwei elektrische Straßenbahnen.

An Anstalten für Unterricht und Bildung bestehen in L.: das seit alters berühmte Katharineum (im ehemaligen Katharinenkloster, Gymnasium, verbunden mit Realgymnasium), ein Reformrealgymnasium, das Johanneum, 2 Realschulen (eine davon Privatanstalt), eine staatliche sowie mehrere private höhere Mädchenschulen, 2 staatliche Haushaltungsschulen, eine Frauengewerbeschule, 4 Mittelschulen, 23 Volksschulen, eine Gewerbeschule, eine Baugewerkschule, eine kaufmännische Fortbildungsschule, mehrere Privathandelslehranstalten, eine Navigationsschule, eine Seedampfschiffsmaschinistenschule, ein staatliches Schullehrer- und ein Lehrerinnenseminar, ein Privat-Lehrerinnenseminar, eine Schule für taubstumme und schwachbefähigte Kinder etc. Ferner hat L. eine Stadtbibliothek mit 153,000 Bänden, einen Ärztlichen Verein mit einer Bibliothek von 30,000 Bänden, eine öffentliche Lesehalle, einen Landwirtschaftlichen Verein, einen Kunstverein, zwei Theater etc. Das Armenwesen ist musterhaft geordnet; unter den Wohltätigkeitsanstalten sind hervorzuheben: die Armenanstalt mit bedeutendem Grundbesitz und einem Kapitalvermögen von etwa 1,450,000 Mk., das St. Johannis-Jungfrauenkloster und die Brigittenstiftung (Versorgungsanstalten für weibliche Personen), das Hospital zum Heiligen Geist (mit 156 Pfleglingen), die Irrenanstalt, das Waisenhaus, die Kinderpflegeanstalt, das allgemeine Krankenhaus, das Kinderhospital, außerdem zahlreiche Privatstiftungen. Das Gesamtvermögen der letztern (ohne den Grundbesitz) wurde 1904 auf 6,569,000 Mk. berechnet, wogegen das der öffentlichen Wohltätigkeitsanstalten zu derselben Zeit 4,187,000 Mk. betrug. L. ist Sitz der Staatsbehörden, eines Hauptzollamtes, der Landesversicherungsanstalt der Hansestädte für die Invalidenversicherung und vieler auswärtiger Konsulate.

[Geschichte.] Eine Stadt namens L. (Liubice) wird zuerst unter dem christlichen Wendenfürsten Gottschalk (gest. 1066) erwähnt; sie lag an der Mündung der Schwartau in die Trave und wurde 1138 von Race, Fürsten der Rugier, erobert und verwüstet. Graf Adolf II. von Holstein erbaute 1143 ein neues L. auf einem Werder zwischen Trave und Wakenitz, und dieses gewann so rasch an Bedeutung, daß die Kaufleute aus Bardowiek nach L. übersiedelten. Heinrich der Löwe erkannte die günstige Lage, erwirkte 1157 von dem Grafen Adolf die Abtretung der Stadt und widmete der jungen Ansiedelung eifrige Fürsorge. Er gab ihr städtische Verfassung und ein eignes Recht und lud die Städte und Reiche des Nordens zum Handelsverkehr mit L. ein, verlegte 1163 den Bischofssitz aus Oldenburg dahin und erbaute den Dom. Die Stadt hing ihm auch nach seiner Ächtung treu an, bis Friedrich I. 1181 mit einem Heer Gehorsam erzwang. Er bestätigte und erweiterte die Gerechtsame der Stadt durch eine Urkunde von 1188. Heinrich der Löwe gewann 1189 die Herrschaft noch einmal, konnte sie aber nicht behaupten. Die Eroberung Holsteins durch Waldemar II., König von Dänemark, brachte 1201 auch L. unter dessen Gewalt. Nachdem es sich der dänischen Herrschaft entledigt hatte (t 225), erhob es Kaiser Friedrich II. 1226 zur Reichsstadt (civitas imperii). Waldemars Versuch, die nordalbingischen Lande wiederzugewinnen, vereitelte die Schlacht bei Bornhövede (22. Juli 1227); einen in Verbindung mit dem Grafen Adolf IV. gegen L. gerichteten Angriff wehrte die Stadt selbst ab und gewann an der Mündung der Warnow 1234 den ersten Seesieg über die Dänen. Sie gelangte dann rasch zu großer und dauernder Blüte und trat an die Spitze des allmählich sich bildenden Hansabundes (s. Hausa). Unter den Kriegen, die L. in Verbindung mit der Hansa während des 14. Jahrh. führte, ist der bedeutendste der mit Waldemar IV. von Dänemark. Er begann 1361 und endete mit der Einnahme von Kopenhagen und mit dem ruhmvollen Frieden zu Stralsund 24. Mai 1370, in dem der dänische Reichsrat die Wahl eines Königs von der Zustimmung der Hansa abhängig machte. Das Jahr 1408 brachte eine Revolution: der alte patrizische, sich selbst ergänzende Rat mußte sein Amt niederlegen und die Stadt verlassen; ein neuer demokratischer Rat trat an seine Stelle. Als aber Kaiser Siegmund Ernst machte, die über die Stadt ausgesprochene Acht zu vollstrecken, auch König Erich von Dänemark drohte, trat der neue Rat freiwillig zurück, und der alte Rat, an der Spitze der Bürgermeister Jordan Pleskow, zog 1416 wieder ein. Der größtenteils aus Patriziern bestehende Rat regierte dann noch ein Jahrhundert mit Erfolg, bis die Reformation neue Bewegung brachte. Der Bürgermeister Nikolaus Brömse verhalf dem jungen Gustav Wasa zur schwedischen Königskrone; die von den Dänen besetzte Stadt Stockholm ergab sich 1523 den Anführern der lübeckischen Flotte, Berend Bomhauer und Hermann Plönnies, und von diesen empfing Gustav Wasa seine Hauptstadt. Durch ein Bündnis mit L. (5. Febr. 1523) sicherte sich Friedrich I., Herzog von Holstein, als er nach Christians II. Vertreibung die Berufung auf den dänischen Königsthron annahm Gegen Brömse, der zugleich eifrig katholisch war, erhob sich wieder eine Volksbewegung, die ihn zur Flucht nötigte. Die Reformation ward durch Bugenhagen (s. d.) seit 1530 eingeführt, und Jürgen Wullenweber (s. d.) trat auf kurze Zeit an die Spitze der Stadt. Er wollte noch einmal die Herrschaft [⇐758][759⇒] über Dänemark gewinnen, wurde aber gestürzt; die Stadt erlangte einen ehrenvollen Frieden (1535), und zugleich wurde die alte Verfassung nochmals wieder eingeführt. Brömse kehrte zurück. Das Verhältnis mit Dänemark wurde nach der Thronbesteigung Friedrichs II. durch den Vertrag von Odense 1560 neu geordnet, und dieser König wurde dann der Verbündete Lübecks in einem Kriege mit Schweden. Zwar wurde der Stadt im Frieden zu Stettin 1570 eine Entschädigungssumme zugesprochen, aber niemals bezahlt. Seitdem führte L. keinen Krieg mehr, die politische Größe war vorüber. Auch der Handel, die Grundlage der Macht, verlor seine frühere Bedeutung und ging auch absolut zurück. Am 12. Mai 1629 wurde hier zwischen Kaiser Ferdinand II. und König Christian IV. von Dänemark der das zweite Viertel des Dreißigjährigen Kriegs (s. d., S. 190) beendende Friede geschlossen (vgl. E. Wilmanns, Der Lübecker Friede 1629; Bonn 1904).

In der Mitte des 17. Jahrh. entstanden neue bürgerliche Unruhen, und nun erlangte die Bürgerschaft durch die Rezesse von 1665 und 1669 eine wirkliche Teilnahme an der Regierung der Stadt, die dauernd unter den Kriegen der nordischen Mächte und durch die Belästigungen der mächtiger gewordenen Nachbarn litt. Doch schwebte immer noch ein Glanz um den Namen der Hansa und sicherte ihr eine ehrenvolle Stellung. Seit Mitte des 18. Jahrh. hob sich der Verkehr wieder und erzeugte einen steigenden Wohlstand, ja die Blockade der Elbe 1803 veranlaßte sogar einen großen Teil des hamburgischen Handels zum Übergang nach L. L. suchte, wie in frühern Kriegen, Neutralität zu bewahren, aber eine Abteilung (20,000 Mann) des bei Jena geschlagenen preußischen Heeres unter Blücher besetzte es 5. Nov. 1806, ward jedoch schon tags darauf von Bernadotte, Soult und Murat vertrieben, worauf die mit Sturm genommene Stadt drei Tage lang der Plünderung preisgegeben wurde. 1810 ward sie dem Departement der Elbmündung einverleibt. Im Frühjahr 1813 durch die Russen für kurze Zeit befreit, bildete L. die hanseatische Legion mit, wurde abermals von den Franzosen okkupiert und erhielt vom Kronprinzen von Schweden 5. Dez. die Selbständigkeit und Freiheit zurück, worauf die frühere Verfassung wiederhergestellt wurde. In der folgenden Friedenszeit war das Hauptaugenmerk der Regierung auf Belebung des Verkehrs zu Wasser und zu Lande gerichtet. Die Pariser Februarrevolution ging auch an L. nicht spurlos vorüber. Man ging aus eignem Antrieb an eine Reform der immer noch in Kraft gebliebenen Rezesse von 1665 und 1669. Schon 11. März 1848 ward durch Senatsbeschluß die Preßfreiheit eingeführt, und 8. April trat eine zwischen Senat und Bürgerschaft vereinbarte neue Verfassung in Kraft, und die neu konstituierte Bürgerschaft ward zum erstenmal 2. Juni 1848 vom Senat zusammenberufen. Am 30. Dez. 1848 wurde die revidierte Verfassung in ihrer neuen Form publiziert, aber durch die vom 29. Dez. 1851 (revidiert 7. April 1875) außer Geltung gesetzt. Als See- und Handelsstadt empfand L. die Rückwirkungen des Krieges mit Dänemark (1849), mit dem es in besonders lebhaftem Handelsverkehr gestanden hatte, schwer, aber die Regierung bahnte dem Verkehr, besonders durch Handelsverträge mit fremden Mächten, neue Wege. Am 18. Aug. 1866 trat L. dem Bündnisvertrag zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Norddeutschen Bundes bei, nachdem es schon mit seinem Kontingent, einem Bataillon Infanterie, in der oldenburgisch-hanseatischen Brigade an den Operationen der preußischen Mainarmee teilgenommen hatte. Am 27. Juni 1867 schloß L. eine Militärkonvention mit Preußen und trat 11. Aug. 1868 in den Zollverein, nachdem ihm mehrere Erleichterungen, namentlich für den bedeutenden Weinhandel und das nordische Geschäft, vertragsmäßig zugesichert worden waren. Zur Hebung des Schiffsverkehrs haben die Erbauung des 1900 eröffneten Elbe-Travekanals für 23 Mill. Mk. sowie beträchtliche Hafenerweiterungen beigetragen; gegenwärtig beträgt der Tiefgang bis an die Stadt 7,5 m. Als Bundesstaat ist L. im Bundesrat vertreten und unterhält mit Bremen und Hamburg gemeinsam die hanseatische Gesandtschaft in Berlin, wie ebenfalls das hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg und die Versicherungsanstalt für die Invaliditäts- und Altersversicherung in L. den drei Städten gemeinsam ist. Ende 1904 wurde eine Lotteriegemeinschaft mit Preußen abgeschlossen, derzufolge die preußischen Lose ausschließlich im Lübecker Staatsgebiet zugelassen sind und L. eine jährliche Entschädigung von 200,000 Mk. bekommt. Seit 1904 trägt das 3. hanseatische Infanterieregiment Nr. 162 den Namen »Lübeck«. In seiner »Bürgerschaft« hatte L. 1. Jan. 1905 keinen Sozialdemokraten: eine seltene Ausnahme innerhalb der einzelstaatlichen Parlamente des Deutschen Reiches. Um diesen Zustand zu erhalten, wurde 1905 eine Verfassungsänderung durchgeführt.

Vgl. Deecke, Die Freie und Hansestadt L. (4. Aufl., Lüb. 1881); »Die Freie und Hansestadt L.« (hrsg. von der Geographischen Gesellschaft in L., das. 1891); »Lübeck«, Festschrift zur 67. Naturforscherversammlung in L. (das. 1895); Holm, L., die Freie und Hansestadt (Bielef. 1900); »Statistik des Lübeckschen Staats« (Lüb. 1871 ff.); Becker, Geschichte der Stadt L. (das. 1782–1805, 3 Bde.); M. Hoffmann, Geschichte der Freien und Hansestadt L. (das. 1889–92); Deecke, Lübische Geschichten und Sagen (3. Aufl., das. 1891); Waitz, L. unter Jürgen Wullenweber (Berl. 1855 bis 1856, 3 Bde.); Geffcken, L. in der Mitte des 16. Jahrhunderts (Lüb. 1905); Klug, Geschichte Lübecks während der Vereinigung mit dem französischen Kaiserreich (das. 1857); Frensdorff, Stadt- und Gerichtsverfassung Lübecks im 12. und 13. Jahrhundert (das. 1861); Pauli, Lübecksche Zustände im Mittelalter (das. 1872); »Urkundenbuch der Stadt L.« (das. 1843–1904, Bd. 1–11); Stiehl, Geschichte des Theaters in L. (das. 1901); »Chroniken der deutschen Städte«, Bd. 19, 26 und 28: Lübecker Chroniken (Leipz. 1884–1903); »Zeitschrift des Vereins für lübeckische Geschichte« (Lüb. 1860 ff.); Weiteres s. Hansa. [⇐759]

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 757-759.
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[555⇒] Lübeck (lat. Lubeca), Staat des deutschen Bundes, an der Ostsee, Freie Stadt; der Hauptheil des Stadtgebietes liegt zwischen der Ostsee, Trave, Mecklenburg (Fürstenthum Ratzeburg), Lauenburg, Holstein u. Oldenburg (Fürstenthum Lübeck), außerdem mehrere Parcellen in Lauenburg u. Holstein; das Amt Bergedorf (s.d.) an der Elbe besitzt L. mit Hamburg gemeinschaftlich; 51/2QM., mit 2 Städten, 52 Dörfern, (worunter 4 Kirchdörfer), 17 Höfen u. 17 Gehöften; ganz ebenes Land; Flüsse: Trave (welche die Stadt mit der Ostsee verbindet), Wakenitz (Ausfluß des Ratzeburger Sees), Steckenitz (schiffbar) u. Delvenau (welche die oberhalb L. in die Trave fallende Steckenitz mit der Elbe verbindet, der Steckenitzkanal); Boden: fruchtbar (reichlich Ackerfrüchte). Einwohner: 54,200 (11,500 mit Hamburg [Bergedorf] gemeinschaftlich), fast sämmtlich Lutheraner, nur 400 Reformirte, 200 Katholiken, 500 Juden, von letzteren wohnt von großer Theil in dem Dorfe Moisling, wo sie vor dem Jahre 1848 ausschließlich wohnen mußten. L. führt in den Plenarversammlungen des Bundestags ein Separat-, in den engeren Versammlungen desselben mit Bremen, Frankfurt a. M. u. Hamburg das 17. Collectivvotum u. mit Hamburg u. Bremen bildet es den Hansebund, s. Hanse. Verfassung: republikanisch, u. beruht auf dem Staatsgrundgesetz vom 8. April 1848 u. dessen Revision vom 29. Dec. 1851. Hiernach besteht der Senat aus 14 Mitgliedern, von denen acht aus dem Gelehrtenstande, darunter sechs Rechtsgelehrte, u. von sechs Nichtgelehrten wenigstens fünf Kaufleute sein müssen. Jeder Bürger ist wählbar, welcher das 30. Lebensjahr überschritten hat u. dessen naher Verwandter od. Handlungsgenosse nichtbereits im Senate sitzt. Die Wahl geschieht binnen vier Wochen nach Erledigung durch eine gemischte Commission. Der Erwählte muß bei Verlust des Bürgerrechtes u. des 10. Theiles seines Vermögens der Wahl Folge leisten u. bekleidet seine Würde lebenslänglich. Alle genießen ein Honorar (Competenz des Senates); die Gelehrten dürfen kein anderweitiges Berufsgeschäft treiben. Die Vertheilung der Geschäfte geschieht alle zwei Jahre, der für diese Periode gewählte Präsident führt so lange den Titel Bürgermeister. Der Senat wählt die Secretäre u. den Archivar; er repräsentirt die Souveränetät des Staates; ihm u. der Stadt wird von Bürgern der Eid der Treue geleistet; er bewahrt die Siegel, die Schlüssel u. das Archiv der Stadt; ernennt Gesandte u. Handelsconsuln; empfängt fremde Gesandte u. ertheilt den Handelsconsuln das exequatur; ernennt u. beeidigt die Beamten des Staates, einige wenige ausgenommen; übt das Begnadigungsrecht in Criminalsachen u. das Dispensationsrecht in Ehesachen; ertheilt Majorennitätserklärungen u. Legitimationen unehelicher Kinder; übt das Recht der Gesetzgebung (jedoch unter Concurrenz der Bürgerschaft). In geistlichen Angelegenheiten ist er Summus episcopus. Die Bürgerschaft bildete früher 12 Collegien: die Junker- od. Zirkel-, die Kaufleute-, die Schonenfahrer-, die Nowgorodfahrer-, die Bergenfahrer-, die Rigafahrer-, die Stockholmfahrer-, die Gewandschneider-, die Krämer-Compagnie, die noch bestehende Brauerzunft, die noch bestehende Schiffergesellschaft, die noch bestehenden vier großen u. dazu gehörigen Ämter (der Handwerker). Hierbei waren die Landbewohner gar nicht vertreten. Jetzt besteht die Bürgerschaft aus 120 Mitgliedern, welche die Gesammtheit aller Staatsangehörigen vertreten. Die Wahlen werden alle zwei Jahre im Sommer durch 11 Wahlbezirke vorgenommen u. verpflichten auf sechs Jahre. Das Präsidium der Bürgerschaft haben ein Wortführer u. dessen zwei Stellvertreter, auf zwei Jahre gewählt. Die Mitgenehmigung der Bürgerschaft ist erforderlich zu Änderungen in der Staatsverfassung, Veräußerung von Hoheitsrechten, Erlassung oder Aufhebung von Gesetzen u. Verordnungen in Handelssachen, Bestimmung der directen u. indirecten Steuern u. Abgaben, Expropriationen, Bestimmungen über Stärke der bewaffneten Macht, Abschließung von Staatsverträgen. Versammlungen der Bürgerschaft sind wenigstens sechs im Jahre, außerdem so oft der Senat od. 1/4 der Vertreter es begehrt. Die Senatscommissarien sind gegenwärtig u. an der Berathung Theil zu nehmen berechtigt. Der Bürgerausschuß: 30 Mitglieder der Bürgerschaft, auf zwei Jahre gewählt, übt deren Befugnisse in gewissen Fällen von geringer Bedeutung aus u. begutachtet die Anträge des Senates bei der Bürgerschaft. Er versammelt sich alle 14 Tage. Die öffentlichen Deputationen für Administration werden größtentheils aus Senatoren u. bürgerlichen Deputirten (letztere vom Bürgerausschuß dem Senate zur Wahl vorgeschlagen) gebildet. Die hauptsächlichsten sind: das Finanzdepartement, die Rechnungsrevisionsdeputation, die Zoll- u. Accisedeputation, das Steuer- u. Stempeldepartement, die Baudeputation, das Postdepartement, die Bewaffnungsdeputation (für die Bürgerwehr), das Militärdepartement (für das Bundescontingent), die Schuldeputation (für das Catharineum), das Schulcollegium (für die übrigen Schulen), die Centralarmendeputation, die Brandbehörde, das Departement der Brandassecuranzkasse, die Kirchhofs- u. Begräbnißdeputation u. die Verwaltung der Wasserkünste. Im Handelswesen ist durch die Vereinigung der früheren kaufmännischen Compagnien die Kaufmannschaft 1853 gebildet worden. Die Leitung der Gemeinsamen Angelegenheiten ist der [⇐555] [556⇒] Handelskammer übertragen, welche aus einem Präses (auf drei Jahre), 18 Mitgliedern (auf sechs Jahre) u. einem Secretär besteht u. sich alle 14 Tageversammelt. Dieselbe verwaltet die Börse, stellt Mäkler, Schiffsclarirer, Procureure u. Prahmschreiber an, schlägt zu andern Stellen, auch zur Besetzung der Consulate, dem Senate vor u. ertheilt demselben Gutachten über alle den Handel u. die Schifffahrt betreffenden Angelegenheiten. Im Kirchenwesen übt der Senat die Oberaufsicht. Durch Gesetz vom 26. April 1852 ist die Civilehe eingeführt, doch ist für Angehörige der anerkannten christlichen Religionsgemeinschaften u. der jüdischen Gemeinde die Trauung durch den Geistlichen zur Rechtsgültigkeit der Ehe erforderlich. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche, welcher der größte Theil der Bewohner L-s angehört, ist die Grundlage der Verfassung die von Bugenhagen 1531 entworfene Kirchenordnung. Das geistliche Ministerium, zu welchem jedoch nur die Stadtgeistlichen gehören, übt unter dem Vorsitze eines Seniors die Aufsicht über den Gottesdienst.

Mit Einführung der jetzigen Staatsverfassung wurde zugleich eine Trennung der Justiz von der Administration beschlossen. Eine völlige Umgestaltung des gesammten Gerichtswesens, mit Ausnahme. der höchsten Instanz, steht demnach zu erwarten, wenn schon in letzter Zeit das vom Senat für die beiden unteren Instanzen festgehaltene Princip der Trennung der Justiz von der Administration mehrfach bekämpft u. der auf völlige Selbständigkeit des Ober- u. Untergerichts abzielende Gesetzentwurf des Senats in der Sitzung der Bürgerschaft vom 23. Jan.1860 mit überwiegender Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist, indem die Bürgerschaft dem am 10. Nov. 1850 vom Bürgerausschuß aufgestellten Wunsche beitrat, daß das Obergericht als ständige Senatsdeputation, u. zwar eventuell nach Verstärkung des Senats, aus fünf Rechtsgelehrten u. zwei kaufmännischen Mitgliedern hergestellt werden möge. Der dermalige provisorische Zustand ist folgender: Das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte Deutschlands, gegründet den 13. Nov. 1820 u. aus einem Präsidenten, sechs Räthen u. einem Secretär bestehend, bildet für alle überhaupt appellabeln Civilsachen, welche über 1000 Mark Capital od. 50 Mark jährlicher Einkünfte betragen, ingleichen für Criminalsachen, in welchen das Obergericht in erster Instanz entschieden hat, die letzte Instanz. Das Obergericht, zur Zeit bestehend aus vier Rechtsgelehrten u. einem kaufmännischen Senatsmitgliede, nebst einem Secretär, bildet die zweite Instanz für alle Civilsachen über 100 Mark Capital od. 5 Mark jährlicher Einkünfte. Für Sachen von 50 bis 100 Mark ist eine kurze Beschwerdeführung an das Obergericht, unter Submittirung auf die Voracten, zulässig. In Criminalsachen bildet dasselbe die zweite u. letzte Instanz, wenn eine Geldbuße bis 100 Mark od. Gefängnißstrafe bis sechs Monate in Frage steht, in schwereren Criminalfällen die erste Instanz. Nach Beschluß vom 28. Juni 1851 werden die Acten zur Abgabe des Erkenntnisses an eine Juristenfacultät, u. zwar auf Staatskosten, versendet. Dem Obergericht liegt auch die Wahrnehmung der freiwilligen Gerichtsbarkeit ob. Die Gerichte erster Instanz, das Niedergericht, gebildet durch sechs rechtsgelehrte Procuratoren u. den Actuar, unter dem Vorsitz zweier Richter, competent für Civilsachen in der Stadt über 100 Mark, sowie für Pfandzinsen-, Pfand- u. Subhastations-, Räumungs, Miethe-, Fracht-, Wechsel- u. Ehesachen;.das Stadtgericht für Civilsachen in der Stadt unter 100 Mark u. für Injuriensachen; das Landgericht für Civilsachen im Landgebiet, mit Ausnahme des Städtchens Travemünde; das Gericht Travemünde für alle dortigen Civilsachen; das Stadt- u. Landgericht für Criminalsachen, für alle Criminalsachen im gesammten Freistaate, sofern die Strafe nicht über 100 Mark od. sechsmonatliche Hast, unter Vorsitz des Untersuchungsrichters; das Wettegericht, unter dem Vorsitz zweier Senatsmitglieder, für Corporationsstreitigkeiten, u. das ebenfalls durch zwei Senatsmitglieder, unter dem Beisitze des Chefs des Lübecker Bundescontingents u. zweier anderer Offiziere gebildete Militärgericht. Das durch das Gesetz vom 6. Dec. 1848 angeordnete besondere Verfahren für Preßvergehen u. politische Verbrechen (mit Staatsanwaltschaft u. Geschwornen) ist am 26. Mai 1856 wieder aufgehoben. Die nichtrichterlichen Functionen sind seit 1851 dem Stadtamte (für Stadt u. Vorstädte) u. dem Landamte (für die Landbezirke) überwiesen. Das Hypothekenwesen ist getrennt für die Stadt, für die Landbezirke u. für das Amt Travemünde. Die gesammte Polizeiverwaltung von Stadt u. Landbezirken (ausgenommen Travemünde) steht unter dem Polizeiamte, dessen Chef ein rechtsgelehrter Senator ist. Das Feuerlöschwesen ist Communalsache u. der Aufsicht des Departements der Brandkasse (s. oben) untergeben. Ebenfalls diesem letzteren Departement als Communalsache untergeordnet ist die öffentliche Beleuchtung der Stadt mittelst Gas (seit 1854). Gesetze: das Lübische Recht nach seiner 1586 publicirten Revision bildet in der Stadt u. innerhalb ihrer Landwehr (für die Ortschaften außerhalb derselben gilt das Römische Recht) die erste u. vorzüglichste Entscheidungsquelle privatrechtlicher Streitigkeiten. Die Unvollkommenheiten u. Mängel werden theils durch eine Menge besonderer Verordnungen ergänzt, über welche seit 1813 eine authentische Sammlung angelegt ist.

Das Bundescontingent. Im Jahre 1849 löste L. den seit dem Jahre 1834 mit Bremen bestandenen Bataillons- u. Schwadronsverband auf, stellte statt der bisherigen zwei Compagnien Infanterie u. 1/2 Schwadron Cavallerie provisorisch sein Contingent in einem Bataillon Infanterie zu vier Compagnien auf u. ließ die Cavallerie eingehen. Diese provisorische Formation wurde am 31. März 1859 von der Bundesversammlung als eine definitive anerkannt u. L. zugleich von der Stellung der Cavalleriequote entbunden, aber die Vertretung der Artillerie (zwei Geschütze) durch Oldenburg auferlegt. Das Haupt- u. Reservecontingent (611 Mann) bildet ein leichtes (Füsilier-) Bataillon von vier Compagnien; wird die Reserve nicht gleichzeitig mit dem Hauptcontingente aufgeboten, so wird sie aus den Compagnien herausgezogen u. aus ihr u. dem Ersatzcontingent (68 Mann) eine Compagnie formirt. An Nichtstreitbaren stellt L. 69 Mann. Das Contingent gehört zur dritten Brigade der zweiten Division des X. Bundesarmeecorps. Ein unterm 28. Febr. 1855 zwischen Oldenburg, Lübeck, Bremen u. Hamburg abgeschlossener Staatsvertrag regelt die Beziehungen des Contingents zu der Brigade. Seit dem Jahre 1852 ist die sechsjährige [⇐556] [557⇒] Dienst- u. zweijährige Präsenzzeit eingeführt. Die Ergänzung erfolgt durch Aushebung. der im 20. Lebensjahre stehenden waffenfähigen Bevölkerung. Stellvertretung ist gestattet u. befindet sich diese fast ausschließlich in den Händen der Militärbehörde. Die Militärbehörde wird aus zwei Senatoren, den Militärcommissarien des Senates, gebildet. Das Militärdepartement besteht aus diesen beiden Senatoren u. sechs bürgerlichen Deputirten. Uniform u. Bekleidung: grüner Waffenrock mit rothem Kragen u. gelben Knöpfen, Helm mit messingenem Adler mit dem Wappen, Mantel u. Beinkleid grau, Lederzeug schwarz, Spitzkugelgewehre u. Faschinenmesser; die Offiziere tragen Schleppsäbel, silberne Epauletten mit goldenem Halbmond, Stabsoffiziere mit silbernen Contillen. Bei der Mannschaft Gradabzeichen durch goldene Treffen am Kragen. Kriegsdenkmünze für die Jahre 1813 u. 1814; Dienstehrenzeichen für treue Dienste für Offiziere nach 20jährigem Dienste ein silbernes Kreuz, nach 25jährigem Dienst ein goldenes Kreuz; für Unteroffiziere nach 15jährigem Dienst eine silberne Schnalle, nach 20jährigem Dienst eine goldene Schnalle, nach 25jährigem Dienst ein silbernes Kreuz. Kriegsdenkmünze u. Dienstehrenzeichen werden an einem weiß- u. rothem Bande getragen. Feldzeichen u. Cocarde weiß u. roth. Das Militärgericht, s. oben. Finanzen: Einkünfte u. Ausgaben nach Budget von 1859: 1,095,600 Mark; Schulden 11 Millionen Mark, wovon jährlich eine bedeutende Summe getilgt wird. Wappen: ein wagrecht getheiltes weißes u. rothes Schild; mit der Reichsunmittelbarkeit erhielt L. vom Kaiser die Erlaubniß, den Reichsadler auf seinen Münzen zu führen; späterhin wurde dieser Adler Träger des Schildes; jetzt wird die Krone des Adlers weggelassen. Flagge: weiß u. roth, horizontal getheilt. Hafen von L. ist Travemünde. Münzen: In L. wird gerechnet nach Mark zu 16 Schillingen à 12 Pfennigen Lüb. Courant, der Thaler zu 2 Mark 8 Schilling, 35 Mark od. 14 Thaler auf die Kölnische Mark sein Silber, 1 Mark also = 12 Sgr. preußisch Courant. Durch das Münzgesetz vom 15. Dec. 1856 ist das Münzwesen regulirt, der alte Lübische Münzfuß (34 Thalerfuß) abgeschafft u. an dessen Stelle der 35 Mark- od. 14 Thalerfuß getreten. Als Courantmünze sollen nur Stücke von 2 Mark 8 Schillinge (Thalerstücke) geprägt werden. Als Theilungsmünzen sollen Vier- u. Achtschillingstücke u. als Scheidemünze Schillinge, Sechslinge u. Dreilinge gemünzt werden. Bis auf Weiteres gelten die von andern deutschen Staaten nach dem 14. Thalerfuß resp. 30 Thalerfuß ausgemünzten einfachen u. doppelten Thalerstücke als Lübeckisches Courant, so wie als Theilungsmünze die bisherigen Acht- u. Vierschillingstücke des 34 Markfußes, als Scheidemünze die bisherigen 2-, 1-, 1/2- u. 1/4 Schillingstücke u. zwar zu ihrem vollen Nennwerthe. Maße: Längemaße: der Fuß zu 12 Zoll à 12 Linien = 0,287618 Meter od. 1271/2 pariser Linien, 100 lüb. Fuß = 91,641 preußische Fuß; die Elle ist 2 Fuß; der Fuß beim Messen der Schiffe ist 1291 pariser Linien lang; die Ruthe hat 16 lüb. Fuß; die lüb. Meile ist die geographische; Feldmaß: die Last à 24 Tonnen à 4 Scheffel hat 96 Scheffel Aussaat, die betreffende Fläche ist daher nach Güte des Bodens verschieden; Getreidemaß: die Last hat 8 Drömt zu 3 Tonnen à 4 Scheffel à 4 Faß in zweierlei Maß: Roggen- u. Weizenmaß (für Roggen, Weizen, Gerste u. Erbsen) der Scheffel = 34,649 Liter, 100 lüb. Scheffel = 63,1239 preuß. Scheffel; Hafermaß (nach welchem alle Früchte auf dem Markte verkauft werden, u. zwar, so weit thunlich mit gestrichenem Maß) = 39,514 Liter, 100 Scheffel = 71,8941 preußische Scheffel; Flüssigkeitsmaße: Weinmaße: das Fuder hat 6 Ohm od. 4 Oxhoft, 1 Oxhoft 11/2 Ohm od. 6 Anker od. 30 Viertel à 8 Quartier; das Viertel hat 2 Stübchen à 2 Kannen à 2 Quartier; das Quartier od. die Bouteille hat 2 Plank zu 2 Ort; das Stübchen = 3,6375 Liter, 100 Stübchen = 317,678 preußisch Quart; Branntweinmaß: im Großhandel hält das Faß 30 Viertel; Biermaß hat das Faß 40 Stübchen od. 80 Kannen od. 160 Quart. Das metrische Gewicht soll im Jahre 1861 eingeführt werden, 1 Pfund = 500 Grammen, 1 Centner = 100 Pfund. Die Unterabtheilungen sollen nach dem Decimalsystem gebildet werden. Das jetzige Handelsgewicht ist: der Centner hat 8 Liespfund od. 112 Pfd., s.u. Centner: Lübeck; doch ist das im Handel u. Verkehr gebräuchliche Stadtgewicht schwerer, jenes 484,7078.Gramm od. 10084,8 holl. As, das Stadtpfund 486,474 Gramm od. 10121,5 holländische As. Das Schiffspfund hat 21/2 Centner od. 20 Liespfund à 14 Pfund, zur Fuhre 20 Liespfund à 16 Pfund. 100 lüb. Handelspfund Stadtgewicht=104,013 preußische Pfund; die Schiffslast ist 4120 Pfund, die Commerzlast (Last der lüb. Schiffe) ist 6000 Pfund. Gold-, Silber- u. Münzgewicht ist seit 1856 die sogenannte Münzmark, d. h. die Mark seinen Silbers von 233,855 Grammen mit der gewöhnlichen Eintheilung; Medicinal- u. Apothekergewicht das alte Nürnberger.

Die Stadt L. liegt auf einem Hügel zwischen der Trave u. Wakenitz, hat 5 Thore, 4 Quartiere; die ehemaligen Wälle sind seit 1805 mit Anpflanzungen versehen u. zu Spaziergängen gemacht. L. hat geräumige Straßen mit zum Theil alterthümlichen Häusern, stattliche Plätze, z.B. Marktplatz, Kaufberg. Es ist Sitz des Senats u. Appellationsgerichts für die Freien Städte. Hauptkirchen sind die Marienkirche (mit zwei 430 Fuß hohen Thürmen, 1854 neu gebaut, vielen Kunstschätzen, astronomischer Uhr, Todtentanz) u. die Domkirche (1173 von Heinrich dem Löwen erbaut, mit 2 Thürmen, vielen Alterthümern, Begräbnissen der lüb. Bischöfe); 3 Nebenkirchen (zu Sta. Anna 1843 abgebrannt), 1 Kirche in der Vorstadt, reformirte Kirche, katholische Kapelle; Rathhaus im Gothischen Styl, Börse, Rathsweinkeller, Casinogebäude mit neuem Theater, Wasserkünste, Friedeuhagensches Zimmer mit auggezeichneten Schnitzwerken. Wohlthätigkeitsanstalten: Johannisstift mit 36 Conventualinnen, Hospital zumheiligen Geist, für 150 Alte, St. Annen Armen- u. Werkhaus, für Arbeitslose, Alte, Arme, Kranke; Kinderpflegeanstalt, Waisenhaus für 150 Kinder, Irrenhaus, 6 Armenhöfe für Wittwen u. Jungfrauen, 9 Armengänge, 10 Armenhäuser, 6 Armenschulen, 2 Kleinkinderschulen, wohlfeile Speiseanstalt, Kinderhospital, Rettungshaus für verwahrloste Kinder, Unterstützungskasse für alte Seefahrer, Frauenverein, bes. für verschämte Arme. Öffentliche Anstalten: Bibliothek, Naturaliensammlung der gemeinnützigen Gesellschaft, Verein für Lübische Geschichte, für Lübische Statistik, Kunst verein; Gesellschaft zur Beförderung gemeinnützige [⇐557] [558⇒] Thätigkeit, von welcher viele Institute begründet sind u. erhalten werden; Rettungsanstalt für im Wasser Verunglückte, Spar- u. Anleihekasse (über 2 Mill. Mark belegte Gelder), Leihhaus, Feuerlöschanstalten mit militärisch organisirtem Personal, Verein für entlassene Sträflinge, für Förderung des Gartenbaues, Bibelgesellschaft, Missionsverein, Zucht- u. Spinnhaus. Unterrichtsanstalten: das Catharineum (Gymnasium u. Bürgerschule), Schullehrerseminar, 3 Handelsinstitute, Gewerbschule, Navigationsschule, Taubstummen- u. Blindenanstalt, Turnanstalt, 2 Schwimmschulen, 2 Reitschulen. Fabriken: in Amidam, Puder, Kupfer, Messing, Leder, Öl, Seife, Papier, Tabak, Cigarren, musikalischen Instrumenten, goldenen u. silbernen Treffen, Claviersaiten, Fischbein, Spielkarten, Wachslichtern, Watte, metallenen Knöpfen, Maschinen- u. mechanischen Instrumenten u.a.; Bierbrauereien, Essig- u. Branntweinbrennereien, Glockengießerei, Glashütte, Eisengießerei, Dampfmühle, Spritfabrik, Kalk- u. Cementfabrik, bedeutender Schiffsbau. Der Handel mit Wein, Getreide, Leder, Hanf, Talg, Öl, Theer, Bauholz, Pottasche, Tabak, Rappsaat, Fellen, Eisen, Manufactur- u. Colonialwaaren wird durch 6 Assecuranzgesellschaften, die Börse, 2 Banken, die Privatbank u. die Commerzbank, von denen die erstere auch Noten ausgibt, die niedrigen Zölle, so wie durch die Trave u. mehrere hier einmündende Chausseen begünstigt; auch die Schifffahrt ist bedeutend u. erstreckt sich bes. auf die Ostseeländer, doch auch auf Frankreich, die Niederlande, England, das Mittelmeer etc.; sie wird durch die schiffbare Trave, welche durch den Steckenitzkanal (Divenow) mit der Elbe in Verbindung steht, begünstigt (jährlich 1000–1200 Schiffe, welche ankommen); der eigenen Seeschiffe sind gegen 70 (zusammen etwa 4560 Last haltend). Auch besteht hier Dampfschifffahrt nach allen bedeutenden Ostseehäfen Dänemarks, Schwedens u. Rußlands; ferner führt von L. eine Eisenbahn nach Büchen zum Anschluß an die Berlm-Hamburger Bahn. Vergnügungen: das Stadttheater, wo jedoch nur während des Winters Vorstellungen gegeben werden, Subscriptionsbälle u. Concerte im Casinogebäude, die Vereine Harmonie, Union, Concordia u.a. Vergnügungsorte: Tivoli mit Sommertheater; außerhalb der Stadt: die Lachswehr, Israelsdorf, die Fischerbuden u.a.; Freimaurerlogen: Zum Füllhorn u. Zur Weltkugel; 29,000 Einwohner. Das Stadtgebiet wird in das Gebiet innerhalb u. außerhalb der Landwehr (dieselbe begrenzt das frühere Weichbild der Stadt) getheilt; ersteres, auch theilweise Travemünde, ist dem städtischen Zunftzwange unterworfen. Für die Bewaffnung ist es in fünf Bezirke getheilt.

Genannt wird die Stadt zuerst unter König Gottschalk (1043–66) dessen Wohnsitz sie war. Doch lag sie damals weiter abwärts an der Trave, wo die Schwartau mündet. Nachdem dieser Ort 1138 von den Wenden völlig zerstört worden war, gründete Graf Adolf II. von Holstein 1143 ein neues L. auf dem früheren Werder Bucu, zwischen Trave u. Wakenitz, welches bald den Handel der andern niederdeutschen Städte, namentlich Bardewicks, Abbruch that. Durch Verhältnisse gedrängt, trat der Graf von Holstein L. an Herzog Heinrich den Löwen ab (1158). Dieser baute die kurz vorher abgebrannte Stadt fester auf, gab ihr Soester Recht, bewirkte die Verlegung des oldenburgischen Bisthums 1163 hieher, gründete ihren Dom 1173 u. sicherte ihren Handel mit dem Norden, namentlich mit Wisby. Nach Heinrichs Achtserklärung wurde 1181 der Kaiser ihr Herr, welcher 1188 ihre Privilegien mehrte u. ihre Verhältnisse zu den Nachbarstaaten genauer bestimmte. Mannigfach bedrängt u. schutzlos, ergab sie sich 1200 den Dänen unter Herzog Waldemar, welcher sich in L. 1203 als König u. Herr der Nordalbingischen Lande huldigen ließ. Nach seinem Falle 1223 kam L. einer weiteren Ursurpation dadurch zuvor, daß es sich dem Kaiser Friedrich II. unterwarf, welcher es 1227 zu einer freien Reichsstadt erhob. Als solche behauptete es sich in dem Kampfe gegen die Dänen bei Bornhövd, 22. Juli 1227. Durch die Ausbreitung seines Handelsverkehrs trat L. mit den meisten niederdeutschen Städten in engere Verbindung u. wurde allgemach das Haupt der Hause, deren allgemeine Angelegenheiten es größtentheils leitete. Seine Flotten beherrschten die Ostsee u. sein Einfluß entschied in den nordischen Kriegen.

Nach dem Tode des Kaisers Karl IV. wurde es auch der kaiserlichen Voigtei ledig. Durch kühne Kriegführung, wenngleich unter bedeutenden Anstrengungen, behauptete L. sein Ansehen nach Außen; im Innern erhielt, trotz mancher Bewegung der Gemeine, namentlich von 1408–1416, ein aristokratischer Rath mit kräftiger Hand die Ruhe aufrecht. Mit der Hanse sank L. Eine abermalige Reaction gegen den meist katholisch u. kaiserlich gesinnten Rath unter Nicol. Bröms (1529–1534) führte den kühnen Jürgen Wullenweller zu dem Versuch, L-s altes Ansehen in den Nordischen Reichen noch einmal zu begründen u. zu sichern. Aber er unterlag, wurde hingerichtet, die Reformation zwar 1530 eingeführt, aber auch der Rath in seine alten Rechte eingesetzt. 1534 wurde L. von den Holsteinern belagert. Noch einmal kämpfte L. selbständig gegen Schweden 1563–70; seitdem verfuhr es nur vertheidigungsweise, während sein Handel u. sein Wohlstand abnahm. Auch in den Dreißigjährigen Krieg wurde es zu seinem großen Schaden ver wickelt, u. der Friede des Kaisers mit Dänemark 1629 hier geschlossen. Neue innere Unruhen führten den Receß von 1669 herbei, welcher die Grundlage der Verfassung bis 1848 bildete. Als 1806 die deutsche Reichsverfassung aufgehoben wurde, bestand L. Anfangs noch als freie Hansestadt fort; aber das Unglück Preußens führte 20,000 Mann Preußen unter Blücher in L-s Mauern, welche in der Schlacht von L. von den Franzosen (40,000 M.) unter Bernadotte, Soult u. Muratam 6. Nov. 1806 überwältigt u. zur Capitulation von Ratkau 7. Nov. gezwungen wurden, übrigens eine französische Occupation u. großes Elend über die Bewohner brachten.1810 wurde L. dem Departement der Elbmündungen des Französischen Kaiserreichs einverleibt. Im Frühjahre 1813 eine kurze Zeit durch die Russen befreit, sandte L. seine jungen Männer zu der Hanseatischen Legion, wurde jedoch abermals von den Franzosen occupirt u. sehr bedrückt, bis am 5. Dec. der Kronprinz von Schweden ihm die Selbständigkeit u. Freiheit zurückgab. Die frühere Verfassung wurde wieder hergestellt. Auch der Wohlstand hob sich seitdem wieder, wenn gleich der Handel größtentheils auf die Nordischen Reiche, England u. Frankreich beschränkt ist. Auch ist die Ruhe im Innern, außer durch einen, durch Militärverhältnisse veranlaßten Volkstumult im August 1843 u. durch [⇐558][559⇒] Excesse im October 1848, nicht wieder gestört worden. Obschon L. nichts weniger als unberührt von den Stürmen der letzten Bewegungsjahre geblieben war ging es doch unbeschädigt aus denselben hervor. Die im Jahre 1848 errichtete freiwillige Bürgerwehr wurde durch Verordnung vom 9. Juli 1852 aufgelöst. Am 1. Juli trat L. dem Deutsch-österreichischen Postvereine bei. Im Jahre 1853, in welchem überdieß L. in ziemlich bedeutender Weise von der Cholera heimgesucht ward, wurden laut dem in Dänemark abgeschlossenen Vertrag die Lübischen Enclaven in Holstein vom 1. Juli ab auf zehn Jahre dem Dänischen Zoll- u. Brennsteuersystem einverleibt. Am 17. Jan.1855 genehmigte die Bürgerschaft ein neues Jagdgesetz, eben so gab dieselbe am 12. März ihre Zustimmung zu der am 28. Febr. abgeschlossenen Hanseatisch-oldenburgischen Militärconvention, wodurch die drei Hansestädte wieder in das frühere Brigadeverbandverhältniß mit Oldenburg unter dessen Obercommando traten. Vgl. I. I. v. Melle, Gründliche Nachrichten von der Stadt L., 3. Aufl. 1787; Becker, Geschichte der Stadt L., 1782–1805, 3 Thle.; Villers, Constitutions de trois villes libres anséatiques, Lpz. 1814; Zietz, Ansichten der freien Hansestadt L. u. ihrer Umgebung, Frankf. 1822; Behrens, Topographie u. Statistik von L. u. Bergedorf, Lüb. 1829–39, 2 Thle., 1. Abthl. 2. Aufl. 1856; Wurm, Verfassungsskizzen der freien u. Hansestädte L., Bremen u. Hamburg, Hamb. 1841; Neue Lübische Blätter, 1835 ff.; Behrens, Topographisch-statistische Tabellen von L., 1843; Urkundenbuch der Stadt L., ebd. 1843 ff.; Decke, Die freie Stadt Lübeck, 2. Aufl., Lübeck 1854; G. Waitz, L. unter Jürgen Wullenweber, Berl. 1855 f., 3 Bde.; Klug, Geschichte L-s während der Vereinigung mit dem französischen Kaiserreiche (1811–13), Lüb. 1857. [⇐559]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 555-559.
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[42⇒] Lübeck, eine der 4 freien Städte, mit einem Gebiete von 5,98 QM. in 10 abgesonderten Stücken, hat mit der Stadt Travemünde, 52 Dörfern u. 32 Höfen etwas über 54000 E. Die Verfassung ist democratisch, indem Gesetzgebung und Verwaltung von Senat u. Bürgerschaft gleichmäßig abhängen. Das Bundescontingent beträgt gegen 500 Mann, das Budget der Einkünfte (1854) 937070 Mark, der Ausgaben 1053300; in L. ist das gemeinschaftliche Oberappelationsgericht der 4 freien Städte. Die Stadt L. an der Trave u. Wacknitz hat 26100 E., einige sehenswerthe Kirchen, ein pittoresk gebautes Rathhaus etc. u. steht durch die Büchener Eisenbahn mit Hamburg, Berlin etc. in Verbindung. Früher mußten die Seeschiffe in Travemünde anlegen, durch große Wasserbauten aber wurde es möglich gemacht, daß Schiffe bis zu 16' Tiefgang unmittelbar zur Stadt gelangen können. Mit Kopenhagen, Malmö, Gothenburg, Petersburg, Riga u. Memel besteht directe Dampfschiffverbindung; der Handel ist nicht unbedeutend (Getreide, Leder, Talg, Leinsamen, Potasche, Reps etc.); die Fabrikation liefert Metallwaaren, Oel, Seife, Papier, Tabak, Treffen, musikalische Instrumente etc. – Die Stadt entstand 1144 etwas südl. von dem 1138 durch die Wenden zerstörten Alt-L., erhielt von Heinrich dem Löwen Stadtrecht, von Kaiser Friedrich I. Privilegien; 1200 unterwarf sie sich Dänemark, wurde 1233 wieder frei und von Kaiser Friedrich II. zur Reichsstadt erklärt. Als Haupt der Hansa wurde L. mächtig und reich, seine Flotte beherrschte die Ostsee, aber mit dem Verfall der Hansa sank auch L. u. wurde ein ziemlich unbedeutender Platz. Blücher warf sich 1806 nach L., das von den Franzosen erstürmt und geplündert wurde; Napoleon schlug es 1810 zu seinem Kaiserreich, 1813 erhielt es die Selbständigkeit zurück und begann nach dem Frieden sich allmälig wieder etwas zu heben. [⇐42]

Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 42.
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Lübeck
Lübeck

[771⇒] Lübeck, eine der vier freien Städte des deutschen Bundes und vormals Haupt der Hanse (s.d.), ist 1144 vom Grafen Adolf II. von Holstein-Schaumburg an die Stelle der verwüsteten Stadt Bucu erbaut worden.

Die alterthümliche Stadt liegt einige Meilen von der Ostsee auf einer Anhöhe zwischen der Trave und Wackenitz und zählt 26,000 Einw. Die ehemaligen Wälle sind in Spaziergänge umgewandelt worden. Auf dem hier abgebildeten Marktplatze steht das geschichtlich merkwürdige Rathhaus, welches aus zwei langen Flügeln besteht und auf seiner Thürschwelle die Bildnisse der Kurfürsten zeigt. Das Erdgeschoß enthält einen mit Gemälden von Torelli geschmückten Saal. Einen der Flügel bildet das ehemalige Gewandhaus, seit 1672 Versammlungsort der Kaufleute. Ein anderes merkwürdiges öffentliches Gebäude ist das Haus der Schiffergesellschaft. Herrliche Schnitzwerke enthält ein Privathaus, das Fredenhagen'sche. [⇐771][772⇒] Ein Zimmer enthält 36,000 Figuren. Unter den Kirchen zeichnet sich die Marienkirche aus. Sie enthält gleichfalls schöne Schnitzwerke, einen marmornen Altar, eine astronomische Uhr; einen Todtentanz u.s.w. Ausgezeichnete Gemälde finden sich auch in dem Dome, in der Petrikirche und der nicht mehr zum Gottesdienste benutzten Katharinenkirche. Von Bildungsanstalten sind hier ein Gymnasium, ein Schullehrerseminar, eine Navigationsschule, eine technische Schule; unter mehren Vereinen zeichnet sich die patriotische Gesellschaft zur Beförderung gemeinschaftlicher Thätigkeit aus. Bedeutend ist noch immer der Handel von L, indem namentlich in Wein, Leder, Flachs und Getreide Geschäfte gemacht werden. Die Fabrikation bezieht sich auf Zucker, Stärke, Leim, Taback, Leder, Kattun, Tuch und Treffen. In den Hafen der Stadt, Travemünde, laufen jährlich an 900 Schiffe ein, die Stadt selbst besitzt 72 Schiffe und seit einigen Jahren steht L. mit mehren Häfen der Ostsee und besonders auch mit Petersburg durch Dampfschiffe in regelmäßiger Verbindung. – Das ganze in zehn Parcellen getheilte Gebiet der freien Stadt umfaßt 63/4 ! M. mit 21,000 Einw. Dazu gehören das Amt Bergedorf und die Vierlande, welche L. mit Hamburg gemeinschaftlich besitzt. Die Mehrzahl der Einwohner sind Protestanten; Juden dürfen nur in dem Dorfe Moisling wohnen. Travemünde am Einfluß der Trave in die Ostsee ist ein Städtchen mit 1100 Einw., einem Hafen und Seebade. – Am mächtigsten war L. zur Zeit der Blüte der Hanse; damals beherrschte es mit seinen Flotten das baltische Meer und hatte großen politischen Einfluß auf die nordischen Reiche. Nachdem sich 1806 das deutsche Reich aufgelöst hatte, blieb L. selbständig, bis es 1810 dem franz. Reiche einverleibt wurde. Es nahm dann thätigen Antheil an der Erhebung Deutschlands, fiel zwar 1813 noch einmal in die Hände der Franzosen, wurde aber nach der Schlacht bei Leipzig frei. Der Receß von 1669 liegt der seitdem wieder eingeführten demokratischen Verfassung zu Grunde. Der Senat, [⇐772][773⇒] welcher ans 4 Bürgermeistern und 16 Rathsherren besteht, ist die Vollziehungs- und Verwaltungsbehörde. Die Bürgerschaft ist in 12 Collegien getheilt, von denen bei bürgerlichen Berathschlagungen ein jedes eine Stimme hat, aber nur die sieben obersten rathsfähig sind. Die Staatseinkünfte betragen ungefähr 480,000 Fl. Rhein., die Schulden 3 Mill. Gulden. Als Mitglied des deutschen Bundes hat L. mit den drei übrigen freien Städten Antheil an der 17. Stimme und in der vollen Versammlung hat es eine eigne Stimme. Es stellt 407 M. Bundescontingent und zahlt 500 Gulden zur Bundeskanzlei. – Das ehemalige Fürstenthum Lübeck macht seit 1802 einen Bestandtheil des Großherzogthums Oldenburg (s.d.) aus und umfaßt 8 ! M. mit 19,800 Einw. Früher war es ein protestantisches Bisthum, dessen Bischof zu den Reichsfürsten gehörte und zu Eutin residirte. [⇐773]

Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 771-773.
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[418⇒] Lübeck, freie Handelsstadt, einst das Haupt der mächtigen Hansa, liegt an der Travemündung in die Ostsee auf einer durch [⇐418][419⇒] die Stadt sich ziehenden Hügelreihe zwischen der Trave und Wackenitz, hat 28,000 Ew., 7 Kirchen, 4 öffentliche Plätze und 97 Straßen. Unter seinen alterthümlichen Gebäuden, mehr durch die Geschichte als durch ihre Bauart ausgezeichnet, sind die vornehmsten: das Rathhaus mit dem hanseatischen Saale, der Dom mit vielen Sehenswürdigkeiten, die Marienkirche mit denkwürdigen Monumenten, großen Gemälden, dem herrlichen marmornen Altare, der astronomischen Uhr, mit zwei Granitsäulen und dem berühmten Todtentanze nach Holbein's Erfindung, sowie die Börse und das ehemalige Zeughaus, das jetzt als Wollmagazin benutzt wird. Die Hauptquellen des Erwerbs in Lübeck sind Handel und Schifffahrt, wozu es eigene Schiffe besitzt. Die Stadt ist an der Ostsee für Deutschland der wichtigste Stapelplatz, sieht in ihrem Hafen jährlich an 1000 Schiffe einlaufen und unterhält mit Kopenhagen und Petersburg eine Verbindung durch Dampfschiffe. Unter den vielen Fabriken und Manufakturen Lübecks erwähnen wir nur die in Chokolade, Gold, Silber, Seifen, Leder etc., und von der Menge Industrie- und Wohlthätigkeitsanstalten die Sonntagsschule, die Industrieschule für Mädchen, gegründet 1797, ein Versorgungshaus für Kinder, mehrere Witwenhäuser und das St. Johannis-Jungfrauenstift, welches die Einkünfte des ehemaligen Johannisklosters besitzt. Dasselbe ist für 34 Jungfrauen gestiftet, wovon 16 in dem Hause selbst wohnen, die übrigen aber, bis sie einrücken, in der Stadt untergebracht werden. Die nächsten Umgebungen bestehen aus herrlichen Gärten, in der Nähe liegt das lebhafte, freundliche Travemünde mit dem Hafen von Lübeck, dem 110 F. hohen Leuchtthurm und den vielbesuchten Seebädern.

* [⇐419]

Quelle: Damen Conversations Lexikon, Band 6. [o.O.] 1836, S. 418-419.
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[433⇒] Die Reichsstadt Lübek, eine der besten Deutschen Handelsstädte mit einer Festung, im Hollsteinschen, an der Trave und Wakenitz, zwei Meilen von der Ostsee und zehn Meilen von Hamburg gelegen. Hier ist der Sitz des Hochstifts Lübek, welches noch immer auf dem Reichstage als ein Deutsches Bißthum erscheint, wiewohl der Bischof und ein großer Theil des Capitels lutherisch ist; auch ist in Lübek die lutherische Religion die herrschende. Lübek war ehedem das Haupt der Hanse (s. diesen Art.), und führt noch jetzt mit Bremen und Hamburg den Namen einer Hansestadt, hat jedoch in England die hanseatischen Freiheiten verloren welche Bremen und Hamburg noch genießen (s. die Hause S. 169). Wiewohl die Lübeksche Handlung weder mit dem ehemahligen großen Verkehr dieser Stadt noch mit der blühenden Handlung Hamburgs verglichen werden kann, so ist sie doch immer ansehnlich genug; die meisten und einträglichsten Geschäfte veranlassen die Speditionen von Hamburg nach der Ostsee und zurück. Zu Ende des 14. Jahrhunderts eröffnete Lübek durch Anlegung eines Canals eine Wasserfahrt bis nach Lauenburg (wo jedoch, vermöge des Lauenburgschen Stapelrechts, umgeladen und alles in Lauenburgschen Schiffen noch Lübek gebracht werden muß) in die Elbe, um theils aus dem innern Deutschland die Waren mit Leichtigkeit an sich zu ziehen, theils auch Ostseeische Güter bequemer über Hamburg nach der Nordsee schaffen zu können. Da aber diese inländischen Wasser-Verbindungen zur Zeit weniger brauchbar sind, so würde es sehr vortheilhaft für Lübek sein, wenn der auch und vorzüglich von Hannover in Anregung gebrachte sehr ausführbare Entwurf, eine leichtere Verbindung der Ostsee mit der Elbe, u. folglich mit der Nordsee, zu bewirken, zu Stande käme. – Unter allen Zweigen des directen Handels haben die Lübeker in den neuern Zeiten vorzüglich den Weinhandel mit vortrefflichem Erfolg an sich gebracht; und [⇐433][434⇒] mit Dännemark und Schweden, vorzüglich dem Letztern, treiben sie sehr beträchtlichen Handel. Auch giebt es ansehnliche Fabriken daselbst, vorzüglich Leder- und Tobaksfabriken, Zuckersiedereien u. s. f. Die Zahl der Einwohner wird auf 30,000 berechnet. Sehr gut sind die dasigen Armenanstalten. Uebrigens hat Lübek große und massive Häuser, aber nach alter Art mit großen Thorwegen und Vorhöfen gebaut – Zwei Meilen von Lübek liegt das befestigte Städtchen Travemünde mit dem Hafen der Stadt Lübek. [⇐434]

Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 433-434.
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