Württemberg [2]

[408] Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei Zülpich, 496, kam das Land theils an die Rheinfranken, theils machte es einen Theil des Herzogthums Schwaben aus. In letzterem bildete die Grafschaft W. ein ziemlich großes Gebiet. Das Haus W. entstand aus einem Dynastengeschlecht, welches angeblich von den fränkischen Königen stammt. Nach einer Sage war Emmerich I., ein Verwandter u. Major domus des Königs Chlodowig, der erste Graf von W., indem ihn der König mit dem Bergschloß W. u. der Herrschaft Beutelspach zu Anfang des 6. Jahrh. belehnt habe; auch ein anderer Emmerich II., angeblich Major domus Dagoberts, wird um 630 genannt. Nach And. hieß der erste Graf von W. Albert I. u. bekleidete um die Mitte des 8. Jahrh. ein bedeutendes Amt am Hofe des Königs Pipin. Sein Sohn Eberhard I. soll unter Karl dem Großen 775 gegen die Sachsen gekämpft haben u. von diesem zum Großhofmeister ernannt worden sein soll. In den Kriegen gegen die Ungarn sollen sich im 10. Jahrh. die Grafen Albert II. u. Emmerich III. ausgezeichnet haben, welchem Letzteren Kaiser Heinrich I. nach der Schlacht bei Merseburg die Grafschaft Grüningen zu Lehn gegeben haben soll, u. dessen Enkel, Graf Albert III., galt schon nach Ein. für den mächtigsten Herrn in Schwaben u. stand dem Kaiser Heinrich IV. gegen seine Feinde bei. Nach der richtigeren Annahme stammt das Haus W. von dem Herzog Bertold von Alemannien, im 8. Jahrh.; ein Nachkomme aus einem der von Bertold gestifteten Geschlechter, wahrscheinlich Ulrich, Graf von Nellingen-Veringen, heirathete um die Mitte des 11. Jahrh. Liutgarde, die Erbtochter Konrads von Beutelspach, Grafen im Remsgau. Sein Sohn Konrad, welcher 1122 urkundlich vorkommt, baute auf dem Rothenberg bei Kanstadt eine Burg, welche er seiner Gemahlin Hedwig zu Ehren Wirtenberg, d.i. Frauenberg, nannte. Diese Burg wurde der Sitz der Grafen, welche davon auch ihren Geschlechtsnamen, ihren Würdenamen aber von der Grafschaft Remsgau führten. Auf Konrad folgten Ludwig I. u. Emich, wahrscheinlich Söhne Konrads I., welche 1139–66 vorkommen, Ludwig II., Hartmann I. u. Heinrich (1181–1222), welche urkundlich nach Ermordung des Königs Philipp dessen Gemahlin auf Burg Hohenstaufen geleiteten, sämmtlich treue Anhänger des Hauses Hohenstaufen; ferner Eberhard I. u. Hartmann II., Grafen von Grüningen, wohl Söhne Ludwigs II. (1236–43), Konrad II., vielleicht Sohn Hartmanns I. u. Graf von Grüningen (1225–28), u. Eberhard II. Ein Bruder von diesem war Hartmann III., Graf von Grüningen; diese Grafen nahmen später den Namen Grafen von Landau an u. starben in der Mitte des 17. Jahrh. aus.

Als Graf von Remsgau folgte auf Eberhard II. sein Bruder Ulrich I. mit dem Daumen od. der Stifter, von welchem an die Folge der Regenten geschichtlich nachweisbar ist. Er hatte bereits vor 1240 für das Haus Hohenstaufen gekämpft u. erklärte sich in dem späteren Kampfe der Gegenkönige Richard von England u. Alfons von Castilien für Ersteren, welcher ihn mit der Grafschaft Urach belehnte, so wie ihm Konradin von Hohenstaufen auch die Voigtei über Ulm u. das Landgericht in der Pürs u. m. a. verlieh u. ihn zum Marschall von Schwaben ernannte. Er benutzte auch den Fall der Hohenstaufen, um an der Stelle dieser Dynastie seine Macht zu vergrößern u. in Schwaben seinen Einfluß geltend zu machen. Er gründete 1260 das Stiftin Beutelspach mit dem Erbbegräbniß der gräflichen Familie (wovon er den Beinamen des Stifters erhielt). Bei seinem Tode 1265 umfaßte seine Grafschaft das Beutelspachsche Erbe mit den Städten Stuttgart, Kanstadt, Waiblingen, Schorndorf u.a. Ortschaften am Schwarzwald, vom alten Stammerbe Münsingen u.a. Ortschaften auf der Alp u. an der Donau, die Städte Göppingen u. Leonberg, die Grafschaft Urach u. die Herrschaft Waldhausen. Ihm folgte sein unmündiger Sohn von Agnes von Schlesien, Ulrich II., u. diesem nach dessen Tode 1279 sein Bruder Eberhard III. der Erlauchte od. der Ältere, auch Gottes Freund, aller Welt Feind genannt. Er widersetzte sich der Wahl Rudolfs von Habsburg zum Kaiser (1273), verwickelte dadurch sein Land in mehre Kriege u. wurde 1285 von Rudolf in Stuttgart belagert, unterwarf sich aber 1287 in dem Frieden von Eßlingen der Kaiser u. trat demselben drei Burgen als Unterpfand der Treue ab, welche er indeß nach Rudolfs Tode wieder erhielt, da er sich an dessen Sohn Albrecht I. anschloß u. gegen den Kaiser Adolf von Nassau Partei nahm, obgleich er sich diesem, nachdem der Kaiser die Burg Rems u. die Stadt Neu-Waiblingen erobert, unterworfen hatte. Eberhard I. hatte auch später, 1298, an der Besiegung Adolfs großen Antheil u. wurde vom Kaiser Albrecht I. so reichlich belohnt, daß er die Herrschaft Neuffen, einen Theil der Besitzungen des Herzogs von Teck, die Grafschaft Asperg, einen Theil von der Grafschaft Kalw u. der Pfalzgrafschaft Tübingen kaufen konnte. Wegen der Grafschaft Asperg bekam er mit dem Kaiser Händel, welche aber nach kurzem Kriege wieder beigelegt wurden. Die Grafschaft W. war jetzt schon sehr bedeutend geworden u. Eberhard fühlte sich mächtig genug nach Albrechts I. Tode Ansprüche auf die Kaiserkrone zu machen u. begegnete, als dies nicht gelang, dem neuen Kaiser, Heinrich VII. von Luxemburg, so übermüthig, daß ihn dieser in die Reichsacht erklärte u. ihm die Landvoigtei über Schwaben nahm. 1311 wurde die Acht gegen ihn vollzogen, ein großer Theil seiner Städte u. Burgen erobert u. er zur Flucht genöthigt; aber 1313, nach Heinrichs VII. Tode, erhob er sich wieder, trat erst zur Partei Ludwigs des Baiern, dann zu der Friedrichs von [408] Österreich, eroberte alle seine Länder mit Hülfe seines Schwagers, des Markgrafen Rudolf zu Baden, wieder u. wußte sich dieselben auch nach Friedrichs Fall zu erhalten, indem er gleich nach der Mühldorfer Schlacht, 1322, zu Ludwig übertrat. Er verlegte 1321 das Stift von Beutelspach nach Stuttgart, welche Stadt von da die gräfliche Residenz wurde, u. st. 1325. Sein Sohn, Graf Ulrich III., vergrößerte W. durch Erwerbung des Überrestes der Lande Teck, Kalw u. Tübingen, denn obgleich Baden, Zollern u. selbst der Kaiser Ludwig, sein Freund, auf diese Lande nach Erlöschen von deren Regentenfamilien Anspruch machten, so wollte doch keiner mit dem mächtigen Grafen von W. Krieg anfangen. Er erhielt um 1330 die Belehnung über die Landvoigtei Schwaben u. Elsaß u. kaufte 1336 Stadt u. Burg Gröningen mit der dazu gehörigen Reichssturmfahne. Ulrich st. 1344 u. ihm folgten seine Söhne Ulrich IV. u. Eberhard IV. der Jüngere od. der Greiner, d.i. der Streitsüchtige, auch der Rauschebart von seinem langen Bart, welche von 1344–1362 gemeinschaftlich regierten, worauf der Erstere seinen Antheil an der Regierung ganz an Eberhard übertrug u. bald darauf, 1366, starb. Unter diesen Grafen behauptete W. schon ein großes Ansehen in Deutschland u. König Karl von Böhmen erkaufte 1347 ihre Genehmigung zu seiner Kaiserwahl mit 70,000 Fl. u. später die Wahl seines Sohnes zum deutschen König mit 40,000 Fl. Später wurde W. in mehre Kriege mit den schwäbischen Städten verwickelt u. erhielt 1360 den Auftrag gegen Eßlingen (s.d.) die, wegen einer Beleidigung. des Kaisers Karl IV., ausgesprochene Reichsacht zu vollziehen, verfuhr aber dann so eigennützig, daß ein Reichsheer Karls IV. gegen die Grafen entsendet wurde, um dieselben zum Frieden zu zwingen. Bei Schorndorf von dem Reichsheer geschlagen, verloren sie die Reichslandvoigtei u. mußten mehre Jahre lang Frieden halten, während welcher Zeit sich der Adelsbund der Schlegler od. Martinsvögel unter Wolf von Eberstein u. Wolf von Wunnestein gegen Eberhard, welcher die Landvoigtei in Niederschwaben wieder erhalten hatte, bildete. Als diese Bündler ihn 1367 in Wildbad aufheben wollten, wurde dieser Anschlag durch einen Hirten vereitelt, welcher den Grafen nach Zavel stein rettete. Auch mit den Reichsstädten lag Eberhard fortwährend in Fehden. 1372 brach ein Krieg zwischen ihm u. den Städten Reutlingen u. Eßlingen aus. In diese Kriege siegte Eberhard 7. April 1372 bei Altheim; aber 14. Mai 1377 verlor sein Sohn Ulrich die Schlacht bei Reutlingen, wurde in Stuttgart belagert u. nur vom Löwenbunde, welcher sich unter dem Adel Schwabens gegen den immer mächtiger werdenden Städtebund bildete, gerettet. Er schloß darnach Frieden, u. nachdem er die Ritterbünde vom Löwen, von St. Georg u. St. Wilhelm vereinigt hatte, machte er auch ein Bündniß zwischen diesen u. den Reichsstädten. Aber 1386 brach der Krieg mit den Städten von Neuem aus; am 25. Aug. 1388 gewann Eberhard die Schlacht bei Döffingen, in welcher aber sein Sohn Ulrich V. blieb, u. eroberte darauf alles Verlorene wieder, ja er machte so große Beute, daß er das Land durch Ankauf, so von Böblingen, der anderen Hälfte der Grafschaft Kalw nebst Zabelstein u. Wildbad, Sindelfingen, der anderen Hälfte der Grafschaft Vaihingen, Großbotwar, Burg Lichtenberg, Laufen, Nagold, Waldenbuch, Ehingen, der anderen Hälfte von Teck, Kirchheim, Lindach, Owen, Tuttlingen, Herrenberg, Kloster Murrhardt u. andere Besitzungen, von verschiedenen Dynasten für große Summen noch erweitern konnte. Er st. 15. März 1392 u. Eberhard V. der Milde od. Fromme, sein Enkel u. Sohn des 1388 gefallenen Ulrich V. folgte ihm, welcher zwar eine friedliche Regierung führte, indem er nur einen Kampf mit den Schleglern hatte, welchen er durch die Gefangennahme der Häupter desselben 24. Sept. 1395 in Heimsheim beendigte, aber sich durch seine erste Gemahlin Antoinette, Tochter Bernabo's Visconti, Herrn von Mailand, von der Sparsamkeit seiner Vorfahren ablenken ließ. Das Land gerieth dadurch in Schulden, aber dadurch erhielten die Stände desselben auch Gelegenheit die Verfassung auszubilden, welche sich unter den folgenden Regierungen immer fester gestaltete. Durch die Auflösung der Schlegler 1396 wuchs Eberhards Macht u. Ansehen in Schwaben sehr. Er st. 16. Mai 1417 u. ihm folgte sein Sohn Eberhard VI, seit 1397 mit der Gräfin Henriette von Mümpelgard vermählt, wodurch diese Grafschaft nebst mehren Herrschaften in Burgund nochmals an W. kam. Eberhard VI. st. bereits 2. Juli 1419 u. hinterließ zwei unmündige Söhne, Ludwig III. u. Ulrich VI., welche unter der Vormundschaft ihrer Mutter die Regierung gemeinschaftlich führten. Dieses dauerte auch nach beider Volljährigkeit bis 1442 fort, wo sie am 25. Jan. theilten.

A) Die Linie Urach, erhielt den westlichen Theil u. nahm seine Residenz in Urach. Der Stifter dieser Linie, Ludwig II., erhielt 1443 nach dem Tode seiner Mutter die Hälfte der Grafschaft Mümpelgard u. kaufte auch bald den anderen Theil seinem Bruder Ulrich ab, erwarb mehre Besitzungen, lebte bis 1450 u. hinterließ zwei Söhne, Ludwig IV. u. Eberhard VII., über welche ihr väterlicher Oheim Ulrich VI. die Vormundschaft führte u. von denen Ludwig 1453 starb, aber Eberhard VII. im Bart 1459, kaum 14 Jahre alt, unterstützt von seinem mütterlichen Oheim, dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, Ulrich nöthigte ihm die Regierung zu übergeben. Anfangs roh, wild, ausschweifend lebte er seinen sinnlichen Vergnügungen u. überließ Anderen die Regierung; aber eine Wallfahrt. nach Palästina brachte in ihm eine völlige Sinnesänderung hervor. Nach seiner Rückkehr widmete er sich mit Ernst den Regierungsgeschäften; er machte nicht nur mit der Neuser Linie ein enges Bündniß, sondern auch einen Vertrag, daß das Land ferner nicht mehr getheilt werden sollte; bei den Verhandlungen darüber zog er die Stände (Prälaten, Ritterschaft u. Landschaft, d.i. die Städte u. Ämter) zu Rathe u. übertrug denselben die Überwachung dieser Verträge, in welchen zugleich Beschränkungen der fürstlichen Gewalt enthalten waren. So wurde er der eigentliche Begründer der landständischen Verfassung in W., welche durch den Münsinger Vertrag vom 14. Dec. 1482 mit den Ständen festgestellt wurde u. wobei er zugleich vertragsweise die Neufener Landesportion erhielt, durch welchen Vertrag auch der Uracher Familienvertrag von 1473, betreffend die Untheilbarkeit des Landes auf ewige Zeiten, als Familien- u. Landesgesetz erneuert wurde. Diese letztere Bestimmung des Münsinger Vertrags wurde 1492 durch den Eßlinger Vertrag bestätigt. Eberhard verbesserte auch das Hofgericht, gab 1495 eine [409] Landesordnung u. die Städteordnungen für Stuttgart u. Tübingen, in welcher letztern Stadt er 1477 eine Universität gegründet hatte. Nachdem er 21. Juli 1495 auf dem Reichstag zu Worms mit der Würde eines Herzogs von W. u. Teck bekleidet worden war, als welcher er nun Eberhard I. sich nannte, st. er 24. Febr. 1496.

B) Die Linie Neufen od. Stuttgart, erhielt den östlichen Theil u. residirte in Stuttgart. Der Stifter Ulrich VI. führte die Vormundschaft über seine Neffen Ludwig IV. u. Eberhard VII., nahm 1449 an dem großen Städtekrieg Theil, unterlag in dem Kriege mit dem Pfalzgrafen Friedrich über das Heirathsgut seiner Gemahlin u. fiel 1. Juli 1462 bei Seckenheim in Gefangenschaft seines Gegners, aus welcher er sich mit 100,000 Gulden lösen mußte, u. st. 1480. Er hinterließ zwei Söhne, Eberhard u. Heinrich, von denen der ältere, Eberhard VIII. der Jüngere, zum Nachfolger Eberhards des Bärtigen bestimmt wurde, allein er war verschwenderisch u. ausschweifend u. trat bereits 1482 seine Landesportion im Münsinger Vergleich an seinen Oheim Eberhard VII ab (s. oben S. 409). Sein jüngerer Bruder Heinrich war mit Mümpelgard abgefunden worden. Heinrich, Geistlicher geworden u. Coadjutor in Mainz, war 1476 von Karl dem Kühnen von Burgund auf des Kaisers Betrieb gefangen worden u. dieser drohte, um das Schloß Mümpelgard zur Übergabe zu bringen, ihm mit dem Tode, ließ ihn sogar dem Schlosse gegenüber niederknien, gleichsam als solle er geköpft werden, aber der tapfere Commandant ergab sich dennoch nicht; Heinrich wurde aber wegen der ausgestandenen Todesfurcht blödsinnig u. trat Mümpelgard ab; später aber verließ er den geistlichen Stand u. heirathete zwei Mal u. hatte zwei Söhne, Ulrich u. Georg. Erster erhielt als Ulrich I. W.-Stuttgart, Georg folgte aber in Mümpelgard u. hinterließ, als er 1581 starb, einen Sohn, Friedrich, welcher auch ganz W. erhielt, s. unten S. 411.

Als Herzog Eberhard VII. (I.) 1496 kinderlos starb, folgte ihm sein Neffe Eberhard VIII. aus der Neufeuer Linie, als Herzog Eberhard II. genannt, welcher aber das Land in Schulden stürzte, sich von seinen Günstlingen, dem Exmönch Holzinger u. Hans von Stetten, zu unfertigen Handlungen verleiten ließ u. mehre Städte an Kurpfalz verkaufen wollte. Die Stände setzten sich aber dagegen, u. als er zur Schlichtung des Streites mit seinen Ständen nicht auf dem Landtage erschien, so wurde er 1498 von diesen mit Genehmigung des Kaisers abgesetzt, erhielt einen Jahrgehalt von 6000 Fl. u. st. 1504 auf dem Ozberg, wohin ihn der Kurfürst von der Pfalz hatte setzen lassen, in Gefangenschaft, u. da sein Bruder Heinrich von W.-Mümpelgard geistesschwach war, so folgte ihm unter der Vormundschaft der Stände dessen zehnjähriger Sohn Ulrich I. Während der Minderjährigkeit Ulrichs, welcher an dem Hofe des Kaisers Maximilian I. erzogen wurde, trat W. der Schwäbischen Bunde bei u. mußte an dem Kriege gegen die Schweiz Antheil nehmen. Schon 1503 erklärte der Kaiser den Herzog Ulrich für mündig. Dieser nahm 1504 an dem Kriege gegen die Pfalz Theil, erhielt die Vollstreckung der Acht gegen den Pfalzgrafen Friedrich, besiegte im Verein mit Hessen den Pfalzgrafen u. erhielt im Frieden die Städte u. Ämter Weinsberg, Neuenstadt, Besigsheim, Möckmühl, die Grafschaft Löwenstein u. Gochsheim u. die Schirmherrschaft über Maulbronn. Herauf aber ergab sich Herzog Ulrich, die Regierung seinen treulosen Räthen Lamparter u. Thun überlassend, einem leichtsinnigen Lebensgenuß, in welchem er Ersatz für seine unglückliche Ehe mit Sabine von Baiern suchte, stürzte dadurch binnen zehn Jahren das Land in eine ungeheuere Schuldenlast u. sah sich gezwungen so drückende Abgaben aufzulegen u. zu. so gewagten Finanzmitteln seine Zuflucht zu nehmen, daß darüber 1514 eine gefährliche Empörung (der arme Konrad) unter dem Landvolke im Remsthale ausbrach, welche unter Vermittelung kaiserlicher, pfälzischer u. badischer Commissarien durch den Tübinger Vergleich, 8. Juli 1514, unterdrückt wurde, in welchem zwar die Stände die Bezahlung von 910,000 Fl. übernahmen, sich aber vom Herzoge versprechen ließen ohne ihre Bewilligung keinen Krieg anzufangen, keine Steuer auszuschreiben u. kein Gebiet des Landes zu verpfänden, auch den Unterthanen das freie Abzugsrecht zu verstatten u. Niemand ohne richterliches Verhör zu verurtheilen; dies wurden die Grundlagen der württembergischen Freiheiten. Als aber Ulrich I. seinen Hofmarschall Hans von Hutten wegen Verdachts des Ehebruchs mit seiner Gemahlin Sabine im Mai 1515 auf der Jagd erstach u. seine darauf gemißhandelte Gemahlin die Flucht ergriff, sollte der Herzog in die Reichsacht erklärt werden, indeß durch den Vergleich von Blaubeuern 1516 wurden diese Händel mit dem Adel seines Landes u. seinen Verwandten beigelegt. Als er 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfiel u. mit seinem Lande vereinigte, weil die Reutlinger seinen Voigt in Achalm erschlagen hatten, so rüstete sich der Schwäbische Bund gegen ihn u. er eroberte, von Ulrichs Schwägern, den Herzögen von Baiern, angeführt, bald ganz W. Zwar nahm der Herzog Stuttgart u. einen Theil des Landes wieder, aber er regierte auch jetzt noch so tyrannisch, daß die Württemberger von ihm abfielen, der Bund das Land leicht eroberte u. Ulrich I. nach der Schweiz fliehen mußte. Der Schwäbische Bund verkaufte nun das Herzogthum W. 1520 für 220,000 Fl. an den Kaiser Karl V., welcher seinen Bruder Ferdinand 1530 damit belehnte. Ulrich I. behielt nichts als Mümpelgard u. Hohentwiel, seine Söhne aber die Schlösser Neufen u. Tübingen. Unterdessen hatte der Bauernkrieg 1524 auch zum Theil W. betroffen, doch war er 1525 durch den Vertrag von Ochsenhausen, in welchem den Bauern mehre Zugeständnisse gemacht wurden, beendet worden. Ferdinand gab W. die österreichische Verfassung. Aber das dem Protestantismus geneigte Land nahm den österreichischen neuen Herrn nur mit Widerwillen auf, auch die protestantischen Fürsten Deutschlands sahen die Besitznahme W-s durch den österreichischen Prinzen mit Mißtrauen. Ulrich I. aber wurde in Hessen Protestant u. rüstete sich zur Wiedereroberung seines Landes; im Frühjahr 1534 stellte ihm der Landgraf Philipp von Hessen ein Heer auf, außerdem erhielt er Hülfsgelder von Frankreich, wofür er Mümpelgard verpfändete, u. im Mai 1534 drang er in W. ein, schlug den österreichischen Statthalter am 13. Mai bei Lauffen u. gelangte, nachdem er den Ständen den Tübinger Vergleich bestätigt hatte, wieder zu seinem Herzogthum, denn Kaiser Karl war damals in Spanien, Ferdinand in Ungarn beschäftigt u. der Schwäbische Bund aufgelöst. Der Erzherzog Ferdinand trat am 19. Juni 1534 in dem von Johann Friedrich von Sachsen vermittelten, in der[410] böhmischen Stadt Kadan geschlossenen Vertrag (Kadanischen Frieden) W. wieder an Ulrich I. ab u. begnügte sich mit dem Heimfallsrechte im Falle, daß der Mannsstamm des Herzogs erlöschen sollte, u. mit einer Afterlehnsherrlichkeit über das Land. Ulrich I. regierte nun gut, führte die Reformation, bes. durch Schnepf, in W. ein, setzte einen Kirchenrath nieder, zog die geistlichen Güter nach u. nach, aber mit Schonung, ein u. verwendete dieselben theils zur Befriedigung der Forderungen des Königs von Frankreich u. des Landgrafen von Hessen, theils zur Verbesserung der Schulen u. zur Besoldung der protestantischen Geistlichen u. sicherte sich durch den Beitritt zum Schmalkaldischen Bunde im Besitz seines Landes. In Folge des unglücklichen Ausganges des Schmalkaldischen Krieges mußte Ulrich nocheinmal fliehen u. erhielt in dem Vertrage zu Heilbronn 3. Jan. 1547 das Land nur wieder, nachdem er den Kaiser fußfällig um Verzeihung gebeten, 300,000 Fl. Contribution bezahlt, alles Geschütz ausgeliefert u. spanische Besatzung in seine Festungen eingenommen hatte. Er sah sich auch genöthigt 1548 das Interim anzunehmen, worüber die Geistlichkeit sehr mißvergnügt war, u. st. 6. Nov. 1550, noch bevor alle Irrungen ausgeglichen waren. Auch Ulrich I. hatte W. durch mehre Erwerbungen, bes. von Hohentwiel, vergrößert.

Ihm folgte sein Sohn Christoph, ein trefflicher Fürst. Zwar erneuerte der Erzherzog Ferdinand seine Ansprüche auf W., u. Christophs Lage war sehr bedenklich, aber im Passauer Vertrag 1552 gab Ferdinand auf Vermittelung des Kurfürsten Moritz von Sachsen gegen eine Entschädigungssumme von 250,000 Fl. seine Ansprüche auf W. auf. Christoph hatte den wesentlichsten Antheil an dem Augsburger Religionsfrieden, nahm sich der Sache der Protestanten in seinem Lande u. der Hugenotten in Frankreich erfolgreich an, vollendete die Reformation durch Joh. Brenz u. Jak. Andreä in W., errichtete ein Predigerseminar in Tübingen, verbesserte die Universität daselbst u. legte in vier der eingezogenen Klöster Gelehrtenschulen an, erwarb sich um die Verfassung, Verwaltung (Einführung gleichen Maßes u. Gewichtes), Rechtspflege u. Gesetzgebung des Landes (er verfaßte die Landesordnung von 1552 u. das Landrecht von 1555) große Verdienste, erweiterte die Rechte der Stände, welche aus Prälaten u. Abgeordneten der Städte u. Ämter gebildet sich auf Landtagen versammelten, u. richtete die ständischen Ausschüsse ein. Seine neue Verfassung ließ er auf dem Landtage von 1565 von den Ständen bestätigen. Sein Ansehen auch im Auslande war so groß, daß Katharina von Medici ihn zum Vormund des unmündigen Königs Karl IX von Frankreich ernennen wollte, was er aber ausschlug. Er st. 28. Dec. 1568. Auch unter ihm war W. durch Erwerbung mehrer Orte gewachsen. Sein 14jähriger Sohn Ludwig der Fromme stand Anfangs unter der Vormundschaft des Herzogs Wolfgang von Zweibrücken u. der Markgrafen Friedrich von Brandenburg u. Karl von Baden u. trat die Herrschaft erst 1578 im 24. Jahre selbständig an. Er war träge, indolent, trunksüchtig; doch stiftete er in Tübingen 1592 das Collegium illustre, eine Bildungsanstalt für Söhne von Fürsten u. Adeligen, beschäftigte sich auch fortwährend mit Theologie u. bemühete sich für das Zustandekommen der Concordienformel. Unter ihm wurden mehre Schlösser u. Dörfer erkauft. Da er 8. Aug. 1593 kinderlos starb, so folgte ihm Friedrich I., ein Sohn des Herzogs Georg von W.-Mümpelgard (s. oben S. 410).. Friedrich war stets bedacht den Tübinger Vertrag aufzuheben u. die Macht der Stände zu brechen, was ihm aber, da er stets Geld brauchte, nicht gelang; den Kadaner Vertrag von 1534 erkannte er zwar nicht an, löste aber doch durch den Prager Vertrag vom 24. Jan. 1590 die ehemals eingeräumte Lehnsherrlichkeit Österreichs mit 400,000 Fl. ab. 1608 bewog er die Stände den Tübinger Vertrag dahin zu mäßigen, daß er Krieg u. Frieden ohne ihre Zustimmung beschließen könne. Er wurde hierbei von seinem Minister Enzlin berathen (welcher später deshalb von Joh. Friedrich verhaftet, zu lebenslänglichem Gefängniß auf der Festung Urach verurtheilt, aber 1613 enthauptet wurde). Durch Errichtung einer Leibgarde, kostbare Reisen, die Versuche Gold zu machen u. beträchtlichen Ankauf von Gebiet, so den Rückkauf der Stadt Besigheim, welche unter österreichischer Regierung an Baden gekommen war, u. die Erwerbung der Ämter Altenstig, Liebenzelle, Oberkirch u. m. a. Besitzungen, des Herzogthums Alençon in der Normandie, stürzte er sich in Schulden. Doch that er viel für Gewerbe u. Handel, der Neckar wurde schiffbar gemacht, Seidenbau begünstigt, Bergwerke angelegt u. hierzu die Stadt Freudenstadt erbaut. Er st. 29. Jan. 1608. Sein Sohn Johann Friedrich, beschränkt, unentschlossen u. träge, ließ sich von den Geistlichen leiten, welche sein Vater von allem Einfluß fern gehalten hatte, u. diese trugen die Schuld, daß die Protestantische Union wirkungslos blieb u. sich dann auflöste. Ein kaiserliches Heer unter Wallenstein rückte 1627 in W. ein, u. mitten unter den Verheerungen durch dasselbe, welche noch durch die Münzverschlechterung u. die Prägung der Hirschgulden 1623 (von denen einer kaum den Werth von 10 Kreuzern hatte) vermehrt wurden, starb Johann Friedrich aus Kummer über die Demüthigungen, welche er von Wallenstein erfahren hatte, 15. Juli 1628. Er hinterließ das Land seinem ältesten Sohne Eberhard III., welcher damals erst 14 Jahre alt war (s. unten S. 412), hatte aber, dem Münsinger Vertrage entgegen, welcher die Untheilbarkeit der württembergischen Lande aussprach, durch den fürstbrüderlichen Vertrag von 1617 seinem Bruder Ludwig Friedrich Mümpelgard u. die burgundischen Herrschaften u. seinem Bruder Julius Friedrich Weiltingen u. Brenz abgetreten.

A) W.-Mümpelgard. Schon einmal war das auf dem linken Rheinufer gelegene, 1397 durch Heirath an W. gefallene Mümpelgard sammt Neufchatel u. den elsassischen Herrschaften Heerburg u. Richenweiler ein Besitzthum einer anderen Linie gewesen, indem Ludwig I. 1480 diese Besitzungen seinem Neffen Heinrich überließ (s. oben S. 410). Dessen älterer Sohn Ulrich I. erlebte W.-Stuttgart, der jüngere dagegen, Georg, bekam Mümpelgard u. sein Sohn Friedrich vereinigte, die württembergische Hauptlinie erbend (s. oben), die Linien wieder. Aber 1617 gab Johann Friedrich Mümpelgard seinem ältesten Bruder Ludwig Friedrich u. diesem folgte 1631 sein ältester Sohn Leopold Friedrich, welcher fast immer in Paris war, 1653 Sitz u. Stimme auf dem Reichstage erhielt u. 1661 starb; ihm folgte sein Bruder Georg, u. nach dessen Tode 1699 sein Sohn Leopold Eberhard, mit welchem 1723 die Linie erlosch. Als hierauf[411] wegen der Erbfolge Streit entstand, wurde Mümpelgard eine Zeit lang vom König von Frankreich sequestrirt. 1723 u. 1729 aber wurden Leopold Eberhards natürliche Kinder, die Freiherren u. Freiinnen de l'Espérance, vom Reichshofrath u. auch endlich 1747 vom König von Frankreich der fürstlichen Würde u. Erbfolge in der Grafschaft Mümpelgard für unfähig erklärt u. die Grafschaft 1748 dem Herzog Ulrich eingeräumt, den unebenbürtigen Nachkommen des Herzogs Leopold Eberhard aber 1758 vom Herzog Karl Eugen ein jährlicher Unterhalt von 14,000 Fl. ausgesetzt.

B) Linie W-Weiltingen, gestiftet von Julius Friedrich, jüngstem Bruder des Herzogs Johann Friedrich von W.-Stuttgart. Er erhielt 1617 in der Theilung die Bezirke Weiltingen u. Brenz, residirte bald an diesem, bald an jenem Ort, übernahm nach dem Tode seines Bruders Ludwig Friedrich 1631 die Obervormundschaft über dessen Neffen, Herzog Eberhard III., u. st. 1635. Ihm folgte sein dritter Sohn Manfred (da der älteste Sohn Roderich in schwedischen Kriegsdiensten stand u. der zweite, Sylvius Nimrod, das Fürstenthum Öls in Schlesien besaß, s. unten C), welcher in Weiltingen residirte; er st. 1662 u. sein Sohn Friedrich Ferdiand 1705, u. mit ihm erlosch die Linie W.-Weiltingen, worauf ihre Landesportion an W.-Stuttgart zurückfiel.

Von dieser Linie war daher nur noch C) die Speciallinie W.-Öls übrig, welche Sylvius Nimrod, zweiter Sohn Julius Friedrichs von W.-Weiltingen, stiftete, welcher sich 1647 mit der Prinzessin Elisabeth Maria, der Erbin von Münsterberg-Öls, vermählte u. durch dieselbe das Fürstenthum Öls in Niederschlesien erhielt (während Münsterberg an den Kaiser fiel). Die Speciallinie W.-Öls erlosch 1792, da der Herzog Christian Erdmann ohne männliche Erben starb u. seine einzige Tochter Friederike Sophie den Prinzen Friedrich August von Braunschweig-Wolfenbüttel heirathete, wodurch Öls an Braunschweig fiel, s. Schlesien S. 249.

D) W.-Stuttgart. Diese Linie, welche das Hauptland W. erhielt, führte Johann Friedrichs ältester Sohn, Eberhard III. fort, welcher bei dem Tode seines Vaters erst 14 Jahre alt war u. unter der Vormundschaft seines Oheims Ludwig Friedrich von Mümpelgard stand. Die vormundschaftliche Regierung befliß sich auf Andringen der Stände einer rühmlichen Sparsamkeit. Der Tübinger Vergleich wurde aufs Neue bestätigt, u. Stände u. Regierung waren über eine durchgreifende Verbesserung der Verwaltung einverstanden: als das vom Kaiser Ferdinand II. 1629 erlassene Restitutionsedict störend u. verderblich auf W-s Angelegenheiten einzuwirken begann. Mit Waffengewalt wurden alle Klöster u. Stifter besetzt u. den Katholiken zurückgegeben; das Land seufzte unter dem Drucke der liguistischen Truppen, u. mitten unter diesen Verwirrungen starb der Obervormund Ludwig Friedrich, an dessen Stelle nun dessen Bruder Julius Friedrich von W.-Weiltingen trat, welcher aber weder Luft noch Geschick hatte für das Beste des Landes zu wirken. Dieses war von 24,000 M. Kaiserlichen besetzt, welche unter dem Vorwande, daß die Regierung gegen des Kaisers Befehle ungehorsam gewesen sei, dasselbe brandschatzten u. trotz des demüthigenden Vertrags zu Tübingen vom 11. Juli 1631 mit dem kaiserlichen General Egon von Fürstenstein damit fortfuhren, bis die Siege der Schweden sie nöthigten W. zu räumen, worauf sich der Herzog an Gustav Adolf anschloß. 1633 übernahm Herzog Eberhard III., ein stiller, die Jagd liebender Fürst, die Regierung selbständig, aber schon 1634 besetzten die Kaiserlichen in Folge der Nördlinger Schlacht W. von Neuem u. vertrieben den Herzog, welcher bei dem schwedischen Heer gewesen war, nach Strasburg. W. wurde von dem Kaiser an seine Minister u. Generale vertheilt u. des Herzogs Anerbieten dem Frieden zu Prag zwischen Österreich u. Sachsen beizutreten zurückgewiesen. Weit über 100 Mill. Gulden betrug der Schaden, u. die vorher eine halbe Million betragende Einwohnerzahl war auf den zehnten Theil geschmolzen, u. 1641 mehrte das Erscheinen der französisch-weimarischen Armee noch die Noth. Vorher war es dem Herzog 1638 durch die Bemühung seines Rathes Burkard gelungen den Theil, über welchen noch nicht verfügt war, wieder zu erhalten u. er kehrte nach Stuttgart zurück. Der Westfälische Friede setzte endlich diesen Drangsalen ein Ziel, u. nachdem durch die Anstrengungen der herzoglichen Diener Burkards, Bidenbachs u. Varenbülers u. die Mitwirkung Oxenstierna's die Ansprüche des Kaisers u. Baierns beseitigt waren, wurde der Herzog in sein früheres Besitzthum wieder eingesetzt. Durch patriotische Räthe, wie Myler von Ehrenbach u. Dan. Imlin, wurde Ordnung u. Wohlstand im Lande nach u. nach wieder hergestellt. Der Herzog bestimmte in seinem Testament die Untheilbarkeit des Landes u. traf Anordnungen wegen der Vormundschaft u. der Abfindung der jüngeren Söhne. Er führte die Accise ein u. setzte die Zinsen der Staatsschulden auf die Hälfte herab. Unter ihm wuchs das Land durch Anfall von Liebenstein. Eberhard III. st. 2. Juli 1674.

Unter Eberhard III. war E) die Neuenstadter Linie entstanden. 1649 hatte er nämlich an seinen Bruder Friedrich Neuenstadt am Kocher, wo derselbe seine Residenz nahm, nebst Weinsberg u. Meckmühl abgetreten. Diesem folgte 1682 sein Sohn Friedrich August, welcher bis 1716 regierte, wo ihm sein Bruder Karl Rudolf folgte, welcher kaiserlicher u. dänischer Feldmarschall war, u. 1737, nach dem Tode des Herzogs Karl Alexander, die Regentschaft von W. übernahm, aber dieselbe schon 1738 wegen hohen Alters niederlegte. Nach seinem 1742 erfolgten Tode erlosch die Speciallinie W.-Neuenstadt u. Neuenstadt fiel wieder an das Hauptland.

Neben dieser Neuenstadter u. der Hauptlinie stiftete Eberhards II. zweiter Sohn Friedrich Karl F) die Winnethaler Linie; dieser wurde 1677 der Vormund seines Neffen Eberhard Ludwig u. fiel 1692 in französische Gefangenschaft. Ihm folgte in Winnethal sein Sohn Karl Alexander, welcher 1733 nach dem Tode Eberhard Ludwigs als Herzog von W. im Hauptlande folgte, s. unten S. 413.

Im Hauptlande hatte Eberhards III. Sohn, Wilhelm Ludwig, an dem Kriege zwischen Österreich u. Frankreich keinen Theil genommen, aber dadurch seinem Lande die Last der Truppenzüge nicht ersparen können, u. er sah sich genöthigt noch neue Schulden auf die alten zu häufen; er st. 23. Juni 1677, u. ihm folgte sein einjähriger Sohn, Eberhard Ludwig, unter der Vormundschaft seines Oheims Friedrich Karl u. seiner Mutter Magdalena Sibylla. Diese betheiligten sich an dem Kriege zwischen Frankreich u. Österreich, da Ludwig XIV. Mümpelgard mit seinem Reiche vereinigen wollte, u. W. wurde nun 1688 theilweise[412] von dem französischen General Melas u. 1693 vom Heere des Dauphins verheert. Da der Herzog Friedrich Karl bei Ötisheim 1692 gefangen wurde, so erklärte der Kaiser 1693 den jungen Herzog für majorenn, welcher aber, da das Land von den Franzosen besetzt war, sich nach Basel flüchten mußte, wo er bis zum Ryswijker Frieden 1098 blieb. Nach demselben umgab sich Eberhard Ludwig mit einem prachtvollen Hofstaate u. machte kostspielige Reisen. Als kaiserlicher Feldmarschall nahm er seit 1701 an dem Spanischen Erbfolgekriege Antheil u. ließ auch seine Truppen zu dem österreichischen Heere stoßen, was große Kosten verursachte, welche durch die Erwerbung der baierischen Herrschaft Wiesensteig nur wenig vergütet wurden. 1707 nahm er das Fräulein Christine Wilhelmine von Grävenitz, zur Gräfin von Urach erhoben, zur Maitresse. Als 1709 die Stände einen kaiserlichen Befehl auswirkten, welcher die Grävenitz aus dem Lande entfernte, so folgte ihr der Her. zog nach Genf u. führte dort einen eben so verschwenderischen Haushalt wie in Stuttgart. Später kehrte der Herzog mit ihr zurück u. liest sie zum Schein mit dem Grafen Würben vermählen, aber im Stillen sich selbst antrauen u. ernannte ihren Bruder zum ersten Minister. Sie führte im Cabinet den Vorsitz, mischte sich in alle Staatsangelegenheiten, verkaufte die Beamtenstellen an die Meistbietenden, setzte die Entlassung aller ihr mißfälligen Staatsdiener durch u. mißhandelte die Herzogin, eine Prinzessin von Baden. Auf ihren Betrieb wurde Ludwigsburg erbaut u. zur dritten Residenz erklärt u. durch sie das Land in große Schulden gestürzt. Als endlich die Verwirrung aufs Höchste gestiegen war, reiste der Herzog 1731 nach Berlin, ließ aber den Befehl an die Grävenitz zurück das Land zu verlassen u. befahl sie, als sie sich dessen weigerte, auf die Feste Urach zu bringen, wo sie so lange blieb, bis sie alle ihr geschenkten. Güter zurückgegeben hatte. Er stiftete 1686 das Gymnasium in Stuttgart u. 1702 den St. Hubertusorden, vollendete die Schiffbarmachung des Neckars etc. Auch unter ihm wuchs W. durch heimgefallene Lehen u. auf andere Weise. Eberhard Ludwig starb 31. Oct. 1733, u. auf ihn folgte sein Vetter, Karl Alexander, der Sohn Friedrich Karls von der Winnenthaler Linie (s. oben S. 412). Karl Alexander hatte sich als Feldmarschall in österreichischen Diensten gegen die Türken u. Franzosen ausgezeichnet, war aber 1712 aus politischen Gründen zur Katholischen Kirche übergetreten. Er sicherte zwar die Freiheit der Evangelischen Kirche durch Reversalien u. ließ die Religionsangelegenheiten durch das Ministerium unabhängig verwalten, war auch bemüht die eingerissenen Mißbräuche abzustellen; aber er suchte sich auch der Mitwirkung der Stände auf alle Wege zu entledigen u. brachte bes. das Land dadurch gegen sich auf, daß er den Juden Süß-Oppenheimer (s.d.) zu seinem Finanzminister mit fast unumschränkter Gewalt ernannte. Er vermehrte auch sein Heer bis auf 18,000 M. u. nahm die Stelle als Reichsgeneralfeldmarschall an, ja man gab ihm sogar Schuld, daß er damit umgegangen sei W. zur Katholischen Kirche zurückzuführen u. die Stände ganz aufzulösen, u. schon bildeten sich unter den Letzteren Verbindungen gegen ihn u. Süß-Oppenheimer, als er plötzlich in Ludwigsburg am 12. März 1737 am Schlage starb. Ihm folgte sein ältester neunjähriger Sohn Karl Eugen unter der Vormundschaft des Herzogs Karl Rudolf von W.-Neuenstadt; dieser verhängte alsbald ein strenges Gericht über Süß-Oppenheimer, welcher 4. Febr. 1738 gehenkt wurde, u. über dessen Anhänger u. trat bald darauf die Vormundschaft dem Herzog Karl Friedrich von W.-Öls ab. Die Stände übernahmen die Bezahlung der Schulden des verstorbenen Herzogs Eberhard Ludwig u. erhielten dagegen die Zusage der Abstellung ihrer Beschwerden. Am 23. März 1744 trat der junge Herzog Karl Eugen die Regierung selbst an, u. wenn er auch 1748 die Streitigkeiten wegen Mümpelgard schlichtete, 1751 die Herrschaft Justingen kaufte u. 1752 seine Zwistigkeiten mit der Reichsritterschaft verglich, so wechselte doch die Freude des Landes an seinem Fürsten bald mit großem Mißvergnügen über denselben Eine Hinneigung zu absolutistischen Regierungsgrundsätzen, die Haltung eines großen Heeres, eine prunkvolle Hofhaltung, kostbare Oper, große Bauten (er baute die Luftschlösser Solitude u. Hohenheim, verschönerte Ludwigsburg u. Stuttgart), weite Reisen, ausgebreitete Maitressenwirthschaft, die Verfolgung patriotischer Männer (namentlich J. J. Mosers), wozu ihm seine Geheimen Räthe Montmartin u. der Kriegsrath Rieger beiräthlich u. behülflich waren, brachten Unzufriedenheit im Lande, Uneinigkeiten mit den Ständen, Zwistigkeiten in der herzoglichen Familie u. eine unausgleichbare Finanzverwirrung hervor. Letztere wurde noch dadurch vermehrt, daß der Herzog als Reichsstand am Siebenjährigen Kriege gegen Preußen Theil nahm u. 1758 eine Armee von 44,000 M. stellte, welche zu den Franzosen u. später zur Reichsarmee stieß. Der Friede von Hubertusburg brachte W. keine Erholung, denn der Herzog behielt seine Armee bei u. setzte seine Verschwendung fort, so daß sich die Landstände endlich 1764 genöthigt sahen die Höfe von Wien, Berlin, London u. Kopenhagen zu bitten den Herzog zur Beschränkung seiner Ausgaben zu vermögen. Unter Vermittelung des preußischen Gesandten kam denn auch 27. Febr. 1770 ein Vergleich zu Stande, in dessen Folge der Herzog seinen Günstling Montmartin entfernte, seine Truppen bis auf 4000 M. abdankte u. seine Ausgaben beschränkte, wogegen die Stände 8 Mill. Gulden Privatschulden auf die Landeskassen übernahmen. 1770 u. 1771 herrschte Hungersnoth u. Theuerung im Lande u. bewog viele Württemberger zur Auswanderung nach Südrußland. Der Herzog schränkte von jetzt an seinen Aufwand immer mehr ein u. verwendete das Geld auf nützliche Anstalten. So stiftete er 1772 die hohe Karlsschule, vermehrte die Hofbibliothek u. erweiterte die 1661 gestiftete Akademie der bildenden Künste. Endlich legte er 1778, an seinem 50. Geburtstage, in einem öffentlichen Manifeste das Geständniß ab bisher in seiner Regierung viele Mißgriffe gethan zu haben u. versprach seinen Unterthanen von nun an mit mehr Umsicht zu regieren. Wirklich hielt er das Versprechen redlich, legte Fabriken an, begünstigte Ackerbau u. Viehzucht, schützte Wissenschaften u. Künste, verwandelte die Karlsschule in die Karlsakademie, dabei aber verkaufte er 1787 mehre Regimenter an die Holländer, welche nach Afrika in die Colonien gebracht wurden. Unter ihm wurden die Herrschaften Bönnigheim, Justingen u. Sterneck u. ein Theil der Grafschaft Limburg durch Kauf mit dem Lande vereinigt. Er war 1786, nachdem seine erste Gemahlin von ihm[413] geschieden war, mit Francisca von Leutrum geb. Freiin von Bernardin, vermählt, welche er ihrem Mann entführt hatte u. zur Reichsgräfin von Hohenheim erheben ließ, u. lebte mit. ihr still u. zurückgezogen in Hohenheim. Kurz vor seinem Tode mußte er, beim Ausbruch des Französischen Revolutionskrieges, Truppen an den Rhein senden. Er st. 24. Oct. 1793 ohne Kinder, u. ihm folgte sein Bruder Ludwig Eugen, welcher mit ihm in Zwiespalt gelebt u. sich erst auf dem Todtenbette mit ihm ausgesöhnt hatte. Dieser betheiligte sich an dem Kriege gegen die Französische Republik, was dem Lande viel Geld kostete. Auch er starb kinderlos schon 20. Mai 1795 u. hatte zum Nachfolger seinen Bruder Friedrich Eugen, welcher früher in preußischen Diensten sich im Siebenjährigen Kriege großen Ruhm erworben hatte, mit Friederike, einer Nichte des Königs Friedrich II. von Preußen, vermählt war u. seine Söhne protestantisch erziehen ließ. Die Franzosen drangen 1796 siegreich in W. ein, u. um sein Land zu retten, sah sich der Herzog genöthigt am 17. Juli d. I. einen Waffenstillstand mit dem General Moreau in Baden abzuschließen, dem zufolge die württembergischen Truppen die Reichsarmee verließen, das Land 4 Mill. Franken Contribution zahlen u. eine beträchtliche Anzahl Kriegsbedürfnisse liefern mußte, während die Franzosen Stuttgart besetzten. Am 7. Aug. kam der Friede zu Paris zwischen W. u. der Französischen Republik zu Staude, dem gemäß W. seine Besitzungen auf dem linken Rheinufer (Mümpelgard) abtrat, seine Festungen den Franzosen räumte, denselben freien Durchzug durch das Land gestattete u. die französischen Ausgewanderten entfernte, wogegen es das geheime Versprechen einer Entschädigung erhielt. Der Rückzug Moreaus (Oct. 1796) brachte W. vielen Schaden, die Österreicher rächten sich in Schwaben wegen des Separatfriedens u. der Friede von Campo Formio gewährte nur eine kurze Frist der Erholung, aber bevor der Krieg wieder ausbrach, starb Friedrich Eugen 22. Decbr. 1797 in Hohenheim. Sein ältester Sohn u. Nachfolger, Friedrich I., welcher Protestanischer Confession war, fand die Staatskassen leer, u. da er den, den Waffenstillstand von Baden bestätigenden Frieden von Paris (7. Aug. 1796) mit Frankreich nicht anerkannte, sondern für, seinem Vater durch die Stände abgezwungen erklärte u. wieder Theil an dem Reichskriege nahm, so mußte er 1798 eine vorläufige Kriegssteuer ausschreiben, welche von dem ständischen Ausschuß nicht gebilligt wurde. Deshalb hob Friedrich 1799 die verschiedenen Ausschüsse der Stände auf u. bildete dagegen einen immerwährenden Ausschuß derselben. Die Geheimen Räthe, welche gegen den Friedensbruch mit Frankreich stimmten, wurden entlassen, der Landtag, welcher sich auch dagegen erklärte, aufgehoben u. da er diesem Befehle nicht nachkommen wollte, ein Reichshofrathsbeschluß ausgewirkt, welcher die Verfügung des Herzogs bestätigte. Die kräftige Führung des Krieges wurde von dem Herzoge auf dem Reichstage betrieben u. 1799 ein besonderes Heer für englische Subsidiengelder aufgestellt. Anfangs rechtfertigte zwar der Gang des Krieges die Politik des Herzogs, aber nachdem der Kaiser von Rußland von der Coalition zurückgetreten war, drangen die Franzosen in Schwaben ein; das Land mußte 6 Mill. Franken Contribution zahlen, Hohentwiel ging auf eine schmälige Weise verloren u. der Herzog floh nach Wien. Der Lüneviller Friede 1805 machte endlich dem Kriege ein Ende u. die darauf folgende Entschädigungsvermittelung hatte für W. die besten Erfolge. W. verlor durch Abtretung seiner Besitzungen auf dem linken Rheinufer 22 QM. mit 50,000 Ew., dagegen erhielt es durch den Reichsdeputationsschluß vom 25. Febr. 1803 durch die Stifte Ellwangen, Rottmünster, Zwiefalten etc. u. die Reichsstädte Reutlingen, Eßlingen, Weil, Rothweil, Gmünd, Heilbronn etc., 293/4 QM. mit 115,000 Ew. Das alte Herzogthum W. hatte 1803134 QM., 660,000 Ew. gehabt u. wurde demnach bis auf 142 QM. u. 725,000 Ew. vergrößert. Zugleich erhielt der Herzog die Kurwürde u. das Privilegium de non appellando. Als Kurfürst war er Reichserzpannerherr, nach der alten, W. zukommenden Würde eines Reichssturmfahnenträgers.

Die neu erworbenen Lande wurden in drei Landvoigteien, Ellwangen, Heilbronn u. Rottweil, getheilt, diese erhielten ihre eigene Regierung u. den Namen Neuwürttemberg, denn da diese Länder keine ständische Verfassung hatten, so wollte der Kurfürst sie unumschränkt regieren u. deshalb nicht mit seinen ererbten Ländern vereinigen, worüber jedoch große Zwistigkeiten mit den Ständen entstanden. 1805 wollte Friedrich neutral bleiben, wurde aber, als der Marschall Ney am 1. October vor Stuttgart erschien, genöthigt am 2. October ein Bündniß mit Frankreich zu schließen, worin er für Frankreich 8000 M. zu stellen versprach, wogegen ihm Napoleon nicht nur den Besitz seiner Staaten garantirte, sondern ihm auch Schadenersatz u. Entschädigung für alle an die französische Armee zu machende Lieferungen versprach. Ein Theil von W. wurde nun freilich von den Österreichern überschwemmt u. gebrandschatzt, aber das schnelle Vorrücken der Franzosen zwang diese bald das Land zu räumen, u. in dem Frieden von Presburg (26. December 1805) erhielt W. wiederum einen beträchtlichen Länderzuwachs durch die Grafschaften Hohenberg, Nellenburg u. Bonndorf, die Landvoigtei Altorf, die Herrschaften Triberg u. Ehingen, die fünf Donaustädte Ehingen, Munderkingen, Riedlingen, Mengen u. Sulgau, einen Theil des Breisgaus, die Städte Villingen u. Breutingen, die Besitzungen des Deutschen u. Johanniterordens u. die Oberherrlichkeit über die von W. eingeschlossenen Besitzungen der Reichsritterschaft. Zugleich erfolgte auch die Aufhebung der alten Verfassung am 30. December 1805 u. am 1. Januar 1806 nahm der Kurfürst die Königswürde an.

Am 18. März 1806 erhielt nun das Königreich eine neue Einrichtung. Die alten u. neu erworbenen Länder wurden zu einem Ganzen vereinigt u. in 12 Kreise getheilt, jedem ein Kreishauptmann vorgesetzt u. eine gleichförmige Verwaltung eingeführt. An die Stelle des Geheimen Rathes wurde ein Ministerium eingesetzt. Die ehemaligen reichsunmittelbaren Stände blieben in ihrem Besitz, behielten die Forst- u. Jagdgerichtsbarkeit u. die Befreiung von der Personensteuer, aber ihre landesherrlichen Rechte fielen dem Staate zu. In Folge des Beitritts zum Rheinbund (12. Juli 1806) löste der König am 1. August 1606 seine Verbindung mit dem Deutschen Reiche auf u. übernahm die Verpflichtung 12,000 M. Contingent zu stellen. Das Grundgebiet des Königreichs wurde jetzt wieder einigermaßen verändert, indem der König einige [414] Gebiete, unter andern auch die Grafschaft Bonndorf, an Baden abtrat, dagegen einige Bezirke von Baiern erhielt, so daß der Staat jetzt auf 350 QM. 1,230,000 Einw. zählte u. sich demnach seit dem Regierungsantritt Friedrichs I. mehr als verdoppelt hatte. In seiner Unumschränktheit verfuhr aber Friedrich oft mit eiserner Strenge, drückte die Beamten durch harte Strafen, beschränkte u. demüthigte die ehemalige Reichsritterschaft u. belastete durch die Pracht seines Hofhaltes u. den Aufwand, welchen dem Lande die Erhaltung der Armee fast immer auf dem Kriegsfuße verursachte, Bürger u. Bauern mit Abgaben. Indessen behauptete er seine Selbständigkeit am besten unter allen Fürsten des Rheinbundes u. wußte selbst dem Kaiser Napoleon zu imponiren u. dessen Forderungen abzuweisen. So wurde trotz Napoleons Verlangen der Code Napoléon in W. nicht eingeführt u. die württembergischen Truppen marschirten nicht mit nach Spanien. Eben so schlug er bei seiner Anwesenheit in Paris, wie 1809 Hannover, so jetzt Portugal zum Austausch gegen W. beharrlich aus. Dagegen fochten die Württemberger 1806 u. 1807 unter Prinz Jerome u. Vandamme in Schlesien (s. Preußisch-Russischer Krieg von 1806 u. 1807 S. 576 u. 584), 1809 unter den Augen des Kaisers selbst, abermals von Vandamme befehligt in Baiern, wo sie sich bes. in der Schlacht bei Abensberg sehr auszeichneten (s. Österreichisch-Französischer Krieg von 1809). Nach dem Frieden von Wien erhielt das Königreich W. durch den Vertrag von Compiegne den 2. April 1810 u. einen Vertrag mit Baiern den 18. Mai 1810 wieder für einige Landstriche mit 50,000 Einw., welche es an Baden u. Baiern abtrat, von letzterem Staate einige Theile des Rezat-, Oberdonau- u. Illerkreises mit 161,000 Menschen u. wuchs so zu einer Seelenzahl von 1,350,000 an. Dies war, außer dem kleinen District von Hirschlatt, welchen W. 1813 von Hohenzollern-Hechingen erkaufte, die letzte Vergrößerung von W. Mit dem Ministerium verband der König 1811 einen Staatsrath. Während des Feldzugs von 1812 bildeten die württembergischen Truppen, 18,000 M. stark, die 25. Division der großen Armee u. standen unter dem Oberbefehl des Marschalls Ney; sie zeichneten sich bei Smolensk, Valutina-Gora u. Mosaisk, so wie auf dem Rückzuge aus, theilten aber das Geschick der Großen Armee u. nur wenige Hunderte von ihnen kehrten in die Heimath zurück (s. Russisch-Deutscher Krieg von 1812–1815). Diese Ereignisse machten die Ausrüstung eines neuen Contingents nöthig, von welchem ein Theil wenigstens Anfangs 1813 eine Division des 4. Armeecorps unter dem französischen General Bertrand bildete, aber nach der Schlacht bei Leipzig trat auch W. durch den Vertrag von Fulda 2. November 1813 dem großen Bunde gegen Frankreich bei. Jetzt wurde wieder die neue Aufstellung einer beträchtlichen Macht nothwendig u. 12,000 Württemberger fochten 1814 als 4. Corps der Großen Armee unter ihrem Kronprinz Wilhelm bei Epinal, Sens, Brienne u. Montereau, so wie 1815 vor Strasburg. König Friedrich I. konnte sich bei seinem Hange zur völligen Unumschränktheit mit den beim Wiener Congreß (s.d.) aufgestellten Grundsätzen in Betreff der Verfassungen deutscher Staaten lange nicht befreunden, erst nach langem Weigern gab er nach u. unterzeichnete am 1. September 1815 die Deutsche Bundesacte. Er berief nun im März 1816 eine Versammlung von Abgeordneten in Eine Kammer u. legte ihnen einen Verfassungsentwurf vor, welcher aber den Wirkungskreis der Stände so sehr beschränkte, daß die Abgeordneten aus dem alten Lande, u. bes. die mediatisirten Fürsten u. Herren, denselben zurückwiesen u. auf Wiederherstellung der altwürttembergischen Verfassung drangen. Am 8. Aug. 1816 wurde nach langen Kämpfen die Ständeversammlung aufgelöst, aber da die Noth drängte, so wurden sie schon im October nochmals berufen u. ihnen ein zweiter Verfassungsentwurf vorgelegt, welcher etwas liberaler gehalten war u. bei vielen Unbefangenen Beifall fand. Aber mißtrauisch geworden, konnte man sich auch zu dessen Annahme nicht sogleich verstehen, u. während der Unterhandlungen starb König Friedrich am 30. October 1816. Er hatte für das Wohl des Landes sehr gewirkt, den Staat neu organisirt, das Landreitercorps (Gendarmerie) errichtet, die Conscription eingeführt, viel für das Erziehungswesen gethan, die Katholiken unter Einem Landesbischof vereint, durch das Religionsedict vom 15. October 1806 den drei Confessionen gleiche Rechte gewährt, die Landstraßen u. Wege verbessert, mehre Fabriken angelegt, Friedrichshafen gebaut u. sein Gebiet verdoppelt.

Ihm folgte sein ältester Sohn Wilhelm I. Dieser, als Feldherr ausgezeichnet, hatte sich zwar, da seine Regierungsansichten von denen seines Vaters abwichen, von allen Staatsgeschäften fern gehalten u. schränkte nun den übermäßigen Aufwand am Hofe ein, hob viele drückende Verordnungen auf u. sorgte durch Ankäufe von Korn im Auslande für die ärmere Klasse, welche durch den Mißwachs von 1816 in große Noth gekommen war. Am 3. März 1817 wurde eine neue Ständeversammlung eröffnet, welcher ein dritter Verfassungsentwurf vorgelegt wurde. Nach ihm sollte die eine der beiden Kammern aus dem hohen Adel, der Geistlichkeit u. den Gelehrten, die zweite Kammer aus den Abgeordneten des niedern Adels, der Städte u. Bauern bestehen; die Kammern sollten sich alle Jahre versammeln u. das Budget nur auf 1 Jahr bewilligen. Aber auch dieser Entwurf wurde am 2. Juni 1817 verworfen u. am 4. Juni die Kammer abermals aufgelöst. Der König versprach bei der Auflösung der Kammer in dem Sinne der von ihm gebotenen Verfassung fort zu regieren u. berief am 13. Juli 1819 wieder eine Versammlung der Landstände, welcher nun ein vierter Verfassungsentwurf vorgelegt wurde, welchen diese auch am 25. September d. I. annahm. Über diese Verfassung W-s s. Württemberg S. 398 f. Die Preßfreiheit genoß W. nicht lange; am 30. Januar 1817 hatte der König dieselbe seinen Unterthanen verliehen, aber schon am 1. October 1819 wurde sie in Folge der Bundesbeschlüsse durch ein Decret wieder aufgehoben u. die Censur eingeführt. Der erste Landtag nach der neuen Verfassung dauerte vom 15. Januar 1820 bis 26. Juni 1821; er beschäftigte sich bes. mit der Prüfung der Staatsverwaltung. Die Regierung schritt auf dem Wege der Reformen fort, verbesserte fortwährend alle Zweige der Verwaltung, hob den Staatscredit u. befestigte durch weise Gesetze den der Privaten; ein neues, gleichförmiges Steuerkataster wurde angelegt, der Zunftzwang gemildert, das Gemeindewesen u. die Verhältnisse der Katholischen Kirche geordnet, mit den Standesherren Entschädigungsverträge abgeschlossen[415] u. die Juden emancipirt. Auch für das materielle Wohl des Volks wurde Sorge getragen u. manche schwere Last, als Accise, Jagdfrohnen, Vorspann, Stempelabgabe, Tabaksmonopol u. Monopol der Salpeterbereitung, gemildert od. ganz aufgehoben. Bisher war das Land, außer den Oberämtern, noch in 12 Landvoigteien (Departements) getheilt, deren jeder ein Landvoigt vorstand, durch eine neue Organisation erhielt es 4 Kreisregierungen u. 4 Finanzkammern u. eine neue Organisation in Justiz, Verwaltung, Gemeindeverfassung etc. An der 1819_–20 beginnenden Verfolgung der Demagogen nahm W. wenig Theil, u. es zeigten sich auch im Lande, auf der Universität Tübingen ausgenommen, keine Veranlassung dazu. Auf dem zweiten Landtage, vom 1. December 1823 bis 9. Juli 1824, wurde bes. die Strafproceßordnung u. das Pfandgesetz berathen. Da der dritte Landtag vom 1. December 1826 bis 5. Juli 1827 nicht alle vorgelegten Gesetze berathen konnte, so wurde vom 15. Januar bis 2. April 1828 ein außerordentlicher Landtag berufen. Zur Annahme kamen u.a. das königliche Hausgesetz, die allgemeine Gewerbeordnung, Gesetze über das Bürger- u. Besitzrecht, über die politischen u. religiösen Verhältnisse der Juden, über die Recrutirung. Während der Dauer dieses Landtags kam auch 1827 der Vertrag mit dem Papste wegen der Ordnung der Angelegenheiten der Katholischen Kirche u. der Gründung der Oberrheinischen Kirchenprovinz (sd.) zu Stande (s.u. Concordat II. C), u. nach demselben wurde das organische Statut für die Universität Tübingen vom 18. Januar 1829 erlassen, welches die Lehr- u. Studienfreiheit wesentlich beschränkte. Der vierte Landtag, vom 15. Januar bis 7. April 1830 sprach sich aber nachdrücklich gegen dieses Statut aus, weshalb es 1831 modificirt wurde.

Nach der Julirevolution in Paris im J. 1830 wurden eine Menge Wünsche laut, welche man jedoch bei einigem Entgegenkommen der Regierung auf dem verfassungsmäßigen Wege zu erreichen hoffte Die Presse erhielt jetzt größere Freiheit u. eine mehr politische Richtung; alle volksthümlichen Interessen wurden in W-s Journalen, bes. im Hochwächter, verfochten u. vor Allem auf Preßfreiheit gedrungen. Der Einfluß der freieren Presse zeigte sich bes. bei den Wahlen zum neuen Landtage, welche in der zweiten Hälfte des J. 1831 begannen; solch allgemeines Interesse hatte sich noch niemals kundgegeben, fast in allen Städten bildeten sich Wahlausschüsse, welche mit der Gesellschaft der Vaterlandsfreunde in Stuttgart in Correspondenz traten, die Namen aller Candidaten wurden genannt, die Verdienste derselben besprochen od. Ausstellungen an ihnen gemacht. Die vorigen Kammern waren für die sechsjährige Periode vom 1. Juli 1826 bis dahin 1832 gewählt worden, ihre Vollmacht erlosch also mit dem letztern Tage, u. die neue Kammer hätte demnach noch vor diesem Tage einberufen werden sollen; aber da die vorige in ihrer ersten Sitzung die Finanzetats statt auf drei Jahre, wie es die Constitution vorschreibt, auf vier Jahre u. dann in der zweiten Periode auf drei Jahre bewilligt hatte, so behaupteten Regierung u. ständischer Ausschuß, daß die neue Kammer erst in Jahresfrist einberufen zu werden brauche. Dieses Verzögern gab zu einem lebhaften Streit in allen Zeitschriften Veranlassung. Obgleich nun schon am 21. Februar 1832 die Regierung ein Decret gegen die patriotischen Vereine erlassen u. die lautest redenden Zeitschriften unterdrückt hatte, so fand doch im April d. J. die Versammlung einer großen Anzahl neu erwählter Deputirter in dem Badeorte Boll Statt, von wo aus sie eine Anfangs von 46, dann von 58 Mitgliedern unterschriebene Erklärung publicirten, in welcher sie über die Unterdrückung der patriotischen Vereine u. der Preßfreiheit u. die verzögerte Zusammenberufung des Landtags sich beklagten. Die Regierung schien zu Anfang Aprils zwar selbst sich zu ihnen hinzuneigen, aber schon wurden am Deutschen Bundestage die Beschlüsse berathen, welche am 28. Juni 1832 publicirt wurden. Das königliche Gesammtministerium erließ zwar, um das Volk zu beruhigen, eine halb verwahrende Erklärung gegen die weitere Ausdehn ung, welche die Bundesbeschlüsse zuließen, u. auch der König billigte bei seiner Rückkehraus den Bädern von Livorno diesen Schritt, aber dennoch wurden Maßregeln ergriffen, welche dieser Erklärung zuwider liefen. Der fünfte Landtag wurde am 15. Januar 1833 eröffnet. Zunächst wurden vier früher als Demagogen verurtheilte Deputirte von der Kammer ausgeschlossen, eben so wurde der Abgeordnete von der Stadt Ehingen, der ehemalige württembergische Staatsminister von Wangenheim, nicht zugelassen, da er seinen Wohnsitz außerhalb W-s hatte. Schien auch hier das Ministerium die Majorität für sich zu haben, so gestaltete sich doch die Sache bald anders; die Commissionswahlen fielen ganz im Sinne der Opposition aus, u. zum offenen Bruche kam es, als der Abgeordnete Pfizer die Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1832 als unvereinbar mit dem Grundgesetz W-s angriff u. die Regierung in einem Rescript vom 27. Febr. 1833 verlangte, daß die Kammer diesen Antrag verwerfen solle. Als diese sich aber in der Adresse vom 11. März gegen solche Anträge verwahrte, erfolgte am 22. März die Auflösung der Kammer. Die Wahlen für den nächsten Landtag begannen sogleich u. theilweise unter harten Kämpfen. Als am 20. Mai 1833 der neue Landtag eröffnet wurde, bestand die Opposition ungefähr aus 1/3 der Abgeordneten u. war nur um wenig Mitglieder geringer, als in der vorigen Kammer, die ministerielle Partei bildete aber eine systematische Contreopposition u. dadurch gelang es ihr sich in allen Commissionen die Mehrheit zu versichern u. die Leitung der ganzen Verhandlungen so von sich abhängig zu machen, daß mit nur weniger Ausnahme blos die Gegenstände des Budgets zur Berathung kamen. Dennoch wurde auch auf ihm die Censur für Druckschriften als constitutionswidrig erklärt u. die Besoldung der Censoren von den Etats gestrichen. Die Erste Kammer hatte dagegen das Gesetz über die Aufhebung des künftigen Neubruchzehnten verworfen u. in ihrem Commissionsbericht behauptet, die Ablösung der Feudallasten sei weder nothwendig, noch gerecht, noch Volkswunsch, obgleich die Regierung die Erleichterung derselben dem Volke verheißen hatte während des Jahres 1833 entdeckte man in W., daß Versuche gemacht worden waren ein Militärcomplott gegen die Regierung anzuspinnen. Dieses Complott hing auf das Engste mit dem Frankfurter Attentat (s. Deutschland S. 66) zusammen. Ein Lieutenant von Koseritz wurde als hauptsächlicher Rädelsführer genannt u. ihm nebst einigen Andern (so dem Buchhändler Franckh) der Proceß gemacht, welcher 1835 sein Ende erreichte. Koseritz wurde zum Tode[416] verurtheilt, aber der König begnadigte ihn u. gab ihm Reisegeld, um sich nach Amerika zu begeben. Mit dem 1. Januar 1834 trat W. dem Deutschen Zollverein bei, ungeachtet sich auf dem letzten Landtag, aus politischen Antipathien, manche Stimmen dagegen erhoben hatten. 1835 wurde die ständische Commission zur Vorberathung der verschiedenen neuen Verwaltungs- u. Strafgesetze zusammberufen u. am 27. November ein außerordentlicher Landtag eröffnet, welcher bis zum 19. December tagte. Am 30. Jan. 1836 aber wurde die ordentliche Ständeversammlung (der sechste ordentliche Landtag) wieder eröffnet. Das Interesse für Anlegung von Eisenbahnen trat jetzt auf dem Landtage in den Vordergrund, wobei demselben die Regierung entgegenkam. Die Zweite Kammer nahm am 12. Febr. das vorgelegte Ablösungsgesetz für die Frohnen, so wie im Anfange Mais auch das Expropriationsgesetz zum Behuf der Anlegung von Eisenbahnen u. Kanälen an. Auch für die schon 1828 beschlossene völlige Emancipation der Juden stimmte die Kammer (Anfangs Mai), so wie sich auch der Departementshof des Innern darüber günstig aussprach. Das Budget wurde fast durchgängig umgeändert angenommen, ein neues Gesetz über die Volksschulen erlassen, welches eine Verbesserung des Elementarlehrergehaltes mit sich führte, u. die Zinsen der Staatsschuld auf 31/2 Procent herabgesetzt. Über das Frohnablösungsgesetz aber konnte sich die Erste u. Zweite Kammer lange nicht einigen, u. erst am 11. Juli kam durch gegenseitiges Nachgeben dieses Gesetz zu Stande. Der Landtag von 1836 wurde hierauf am 18. Juli geschlossen. Der am 17. Januar 1838 eröffnete außerordentliche Landtag beschäftigte sich bes. mit dem Criminalgesetzbuche, ohne jedoch vor seiner plötzlichen Vertagung im Juni bis zum 13. September damit zu Stande zu kommen. Diese Ständeversammlung wurde am 22. October geschlossen. Der Entwurf des Strafcodex wurde mit wenigen Modificationen angenommen. Das provisorische Gesetz gegen den Nachdruck konnte fast als eine neue Begünstigung desselben gelten, da es jeden, bei Publication desselben schon begonnenen Nachdruck fortzusetzen erlaubte u. für jeden vorräthigen nur die Stempelung verlangte.

Mit diesem außerordentlichen Landtage endigte die sechsjährige Wahlperiode u. die neuen Wahlen fielen ganz nach Wunsch der Regierung aus. Während die Erste Kammer ganz dieselbe von 1838 her blieb, waren von den Mitgliedern der Zweiten Kammer fast 2/3 Staatsdiener. Die Eröffnung dieses siebenten Landtags erfolgte am 1. Februar 1839 durch den König selbst. Die wichtigsten Arbeiten desselben waren ein neues Polizeistrafgesetzbuch u. die Erledigung des Budgets. Der Schluß der Kammern fand am 9. Juli Statt, nachdem am 19. Juni bei der Vermählung der Prinzessin Sophie mit dem Erbprinzen Wilhelm von Holland eine allgemeine Amnestie aller seit 1830 vorgekommenen politischen Vergehen ertheilt worden war. Die am 23. October 1841 eröffnete achte Ständeversammlung, wobei der König den volljährig gewordenen Kronprinzen in die Erste Kammer einführte, nachdem derselbe zuvor den Eid auf die Verfassung abgelegt hatte, beschäftigte sich hauptsächlich mit einer Reform des Proceßverfahrens, ohne aber dem von den früheren Kammern schon oftmals ausgesprochenen Verlangen nach Öffentlichkeit u. Mündlichkeit Folge zu geben. Am 20. December 1841 wurde der Landtag bis zum 2. Februar 1842 vertagt, begann dann wieder mit langen Verhandlungen über kirchliche Angelegenheiten u. schloß mit erneuerten Verhandlungen über die Reform der Strafproceßordnung, worüber man jedoch abermals zu keinem Resultate kam. Auf dem Landtage von 1843 wurde der Bau einer württembergischen Eisenbahn auf Staatskosten beschlossen. Außerdem nahm der Landtag die erneuten Verhandlungen über die Strafproceßordnung wieder auf, welche aber auch diesmal wieder zu keinem genügenden Resultate führten. In den Jahren 1845 u. 1846 zogen bes. die religiösen Verhältnisse W-s die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich. Nicht nur daß an verschiedenen Orten, u. zwar mehr als in irgend einem andern deutschen Lande, sich religiöse Secten bemerklich machten, so wurden auch den Deutsch-Katholiken, nachdem dieselben durch eine zu Stuttgart gehaltene Provinzialsynode im Herbste 1845 ihre Angelegenheiten geordnet hatten, in W. mehr Hindernisse als in andern evangelischen Staaten in den Weg gelegt. Übrigens äußerte sich aber auch in der Kammersitzung, welche am 6. August 1845 geschlossen wurde, ein regeres Leben gegen früher. Hauptsächlich beschäftigte man sich mit der Frage um freie Presse, u. die thatsächliche Demonstration, welche die Abgeordneten gegen die Censur durch Verweigerung der Censurkosten gaben, erregte eben so großes Aufsehen, wie ihre gleichzeitige Verwerfung der geheimen Fonds, ihre Verhandlungen über die Wiener Conferenzbeschlüsse u. über die Schleswig-Holsteinsche Angelegenheit, wo die Stände sich der deutschen Sache lebhaft annahmen. Am Schlusse des Jahres 1846 wurde von der Regierung ein außerordentlicher Landtag einberufen, dessen Hauptaufgabe die Beschaffung der Mittel zur Vollendung des Eisenbahnbaues sein sollte u. welcher, vom 5. Januar bis 23. Februar 1847 tagend, die Regierung ermächtigte zu diesem Zweck eine Anleihe in dem Betrag von 17,600,000 Fl. abzuschließen, so heftig sich auch die öffentliche Meinung dagegen ausgesprochen hatte. Als Zeichen der Zeit war die überhandnehmende Auswanderung nach Amerika auch von bemittelten Leuten zu betrachten; im März gingen mehre Hunderte von Heilbronn gemeinschaftlich ab u. eine noch viel größere Anzahl folgte im Laufe des Jahres. Im Mai brachen in Söflingen, Ulm u. bes. in Stuttgart Tumulte angeblich wegen der hohen Brodpreise aus, wogegen die Militärmacht angewendet werden mußte. Eine Verordnung vom 43. Mai verfügte darauf für die Dauer der außerordentlichen Zeitumstände die Errichtung bürgerlicher Sicherheitswachen. Der Männerturnverein wurde aufgelöst. Gegen die vielen Verhafteten wurde eine umfangreiche Untersuchung eingeleitet, zufolge deren später die Verurtheilung zu theilweis mehrjährigen Freiheitsstrafen eintrat. So endete das Jahr 1847 unter einer tief eingedrungenen Verstimmung, welche ebenso in den politischen Zuständen wie in der sichtlich gewachsenen Verarmung ihren Grund hatte. Der am 22. Januar 1846 eröffnete ordentliche Landtag wurde Mitte Februar auf vier Wochen vertagt, um den Ausschüssen Zeit zur Bearbeitung der ihnen gewordenen Aufgaben zu gewähren.

Am Abend des 26. Februar langte in Stuttgart die erste Nachricht von dem Sturze der Julimonarchie[417] in Paris an u. sofort bemächtigte sich eine allgemeine Aufregung der ganzen Bevölkerung. Der ständische Ausschuß übernahm es zunächst die allgemein deutschen Forderungen, denen auch die der Ablösung der Grundlasten u. der sofortigen Einberufung des Landtags beigefügt wurden, durch Adresse an den König zu bringen. Noch entschiedener sprach diese Forderungen eine in einer Bürgerversammlung am 20. Febr. angenommene u. am 2. März überreichte Adresse an den König aus. Die nächste Folge dieser Schritte war die sofortige Aufhebung der Censur; hinsichtlich der übrigen Wünsche stellte an demselben Tage ein Bescheid des Königs an den ständischen Ausschuß die Gewährung derjenigen in Aussicht, deren Erfüllung der König für zuträglich halte. Zugleich war eine Verstärkung der Stuttgarter Garnison angeordnet worden. Aber unaufhörlich langten Deputationen aus den verschiedenen Ämtern u. Städten an, die Zahl der Petitionen nahm zu u. die Presse forderte bereits als Garantie für den vollständigen Systemwechsel die Entlassung des Ministeriums Schlayer u. die völlige Umgestaltung der Volksvertretung. Endlich entschloß sich der König ein Ministerium aus den Reihen der Opposition zu wählen, u. am 9. März wurden Römer zum Minister der Justiz, Duvernoy für das Innere, P. Pfizer für den Cultus, Goppelt für die Finanzen berufen; aus dem früheren Ministerium blieben v. Beroldingen u. v. Sontheim als Minister des Auswärtigen u. des Krieges. Eine so gewaltige Aufgabe der neuen Regierung hinsichtlich. der Umgestaltung des ganzen Staatswesens schon gestellt war, so wurde dieselbe doch noch erschwert durch die jetzt vielfach vorkommenden gewaltsamen Erhebungen der Bauern gegen ihre Grundherren u. deren Rentbeamten; zumal im Hohenloheschen war die Bewegung drohend, so daß Militär dagegen aufgeboten werden mußte. Doch auch bei den gröbsten Unordnungen sprach sich stets eine warme Anhänglichkeit an den König aus. Vielleicht im Zusammenhang mit diesen Vorfällen erklärten am 11. März die in Stuttgart anwesenden Standesherren, daß sie bereitwillig Gesetzesvorlagen über Ablösungen u. über Jagdgerechtsame entgegensähen, u. der ritterschaftliche Adel schloß sich. diesen Äußerungen an. Das Programm des neuen Ministeriums war eben das Programm der liberalen Partei jener Zeit; zugesagt war die alsbaldige Vereidigung des Militärs auf die Verfassung, Vorlegung von Gesetzentwürfen betreffs des Versammlungsrechtes u. der Volksbewaffnung an die einberufenen Kammern, worauf dieselben einer neugewählten Volksvertretung weichen sollten. Der Landtag wurde darnach am 27. März aufgelöst, um dem Volke die Gelegenheit zu geben in neuen Wahlen sich über die Grundsätze des Ministeriums auszusprechen. Inzwischen hatte sich aber auch die allgemeine Stimme immer unverhohlener gegen das Verbleiben der beiden vormärzlichen Minister u. des Geheimerathspräsidenten v. Maucler im Rathe des Königs ausgesprochen, so daß wenigstens Letzter u. v. Beroldingen ihren Rücktritt erklärten. Die Mißstimmung gegen den Kriegsminister v. Sontheim hatte bes. ihren Grund in der Annäherung eines österreichischen Corps, welches noch von der vorigen Regierung zu Anfange der Bewegung als Besatzung für Ulm erbeten worden war; das. neue Ministerium sistirte den Marsch der Österreicher. Doch verblieb der Kriegsminister vorläufig noch im Amte. Die Stimmung im Lande wurde indessen immer gereizter, da die Regierung den Unzufriedenen die Verfassungsverbesserungen nicht schnell genug zuwege bringen konnte. Es entwickelten sich auch schon die Anfänge eines leidenschaftlichen Parteiwesens. Seit der großen Versammlung zu Göppingen, wo zuerst zur Organisation eines umfassenden Vereinswesens geschritten worden war mit einem noch für Alle gültigen Programme, hatte sich, als in Stuttgart ein Hauptausschuß zur Leitung des politischen Vereinswesens gewählt werden sollte, schon ein so scharfer Gegensatz in den politischen Tendenzen herausgebildet, daß die Wahl unter größter Aufregung geschah. Dies war um so mehr der Fall, da gerade in derselben Zeit, am 10. April, ein so bedrohlicher Auflauf in Stuttgart stattfand, daß ein Zusammenstoß mit dem Militär nur mit Mühe verhindert wurde. Noch viel bedenklicherer Art aber war die Soldatenemente in Heilbronn, wo der Verfasser einer Petition der Soldaten, worin u.a. sogar um Angabe des Zieles u. Zweckes beim Ausmarsche gebeten worden war, sofort nach seiner Verhaftung mit Hülfe der Bürger befreit wurde, worauf Bürger u. Soldaten am nächsten Tage nach Weinsberg zogen u. die Loslassung der von früher her dort verhafteten Bauern erzwangen. Darauf ward die aufrührerische Truppe nach Ludwigsburg geführt, am 22. Juni entwaffnet, das Standrecht verkündigt u. 63 der Hauptschuldigen nach dem Asperg abgeführt. In Folge dieser Vorgänge trat der Kriegsminister endlich zurück u. General von Rüpplin übernahm sein Portefeuille. Übrigens war schon im April eine württembergische Truppenabtheilung zur Dämpfung des Aufstandes in Baden (s.d. S. 154) verwendet worden. Bereits aber sah sich die Regierung, gegenüber dem Parteigetreibe im Lande u. jenen bedenklichen Vorfällen, nun auch veranlaßt die Zügel schärfer anzuziehen; es erschien eine Verwarnung vor dem Mißbrauch der Presse, es wurde die polizeiliche Überwachung der Volksversammlungen u. Vereine angeordnet u. ein Aufruhrgesetz erlassen. Die Stimmung der Parteien wurde immer feindseliger gegen einander, namentlich seit am 28. Juni eine Bürgerversammlung zu Ulm, welche die Gründung eines demokratischen Vereins beabsichtigte, vom Militär auseinander getrieben worden war, worauf mehre Städte sogar ein Schutz- u. Trutzbündniß wider die militärische Gewalt unter einander errichteten. Das früher gemeinsame politische Vereinswesen ging jetzt in zwei sich gegenseitig bekämpfende Richtungen aus, indem sich neben dem sogenannten constitutionellen vaterländischen Vereine erklärt demokratische Vereine mit republikanischen Tendenzen unter einem Landesausschusse als Centralorgan gebildet hatten. Dieselben wurden jedoch von der Regierung mit so mißgünstigen Augen betrachtet, daß schon im Juli ihre. Aufhebung decretirt wurde. Übrigens zeigte sich die Stimmung im Lande im Ganzen nicht revolutionär. Selbst bei der großen Erregung, welche die Genehmigung des Malmöer Waffenstillstandes durch die Nationalversammlung gerade in W. hervorgerufen hatte, blieb die republikanische Schilderhebung, welche Rau aus Gailsdorf, nachdem seine Pläne in Stuttgart zurückgewiesen worden waren, im Schwarzwald versuchte, ein vereinzeltes Unternehmen. Dagegen erhielt sich im Lande eine lebhafte Theilnahme für die Deutsche Sache. Am 6. Aug. wurde die Huldigung für den Reichsverweser[418] vollzogen u. in Folge der Forderung des Reichsministeriums marschirten am 21. Aug. 5000 Mann württembergische Truppen für den Krieg in Schleswig-Holstein ab. Im Ministerium war inzwischen eine Änderung insofern eingetreten, als v. Roser das erledigte Departement des Auswärtigen u. des königlichen Hauses u. v. Schmidlin an Pfizers Stelle das Cultusministerium schon früher übernommen hatte. Die Wahlen zu der neuen Kammer waren überwiegend ministeriell ausgefallen; am 21. Sept. wurde der Landtag eröffnet, durch welchen nun vollends die scharfe Parteisonderung vollendet wurde. In den ersten Monaten ihrer Verhandlungen erledigte die Kammer, nachdem am 24. Oct. die Forterhebung der laufenden Steuern bewilligt worden war, die Gesetzentwürfe über die Jagd, die Zehntablösung u. die Ausdehnung des Amts- u. Gemeindeverbandes auf sämmtliche Theile des Staatsgebietes, wodurch die Güter des Staates u. der Grundherrschaften zur Theilnahme an den Bezirks u. Gemeindelasten herbeigezogen wurden. Diese Gesetze wurden gegen die Ansicht des, den Berechtigten überwiegend günstig gestimmten Ministeriums durchgesetzt, so daß dadurch schon von vornherein eine Kluft zwischen Kammer u. Aristokratie wie der gesammten conservativen Partei entstanden war. Als die Abgeordnetenkammer um eine Herabsetzung der Civilliste (nach Gesetz von 1820: 850,00061.) im Wege der Gesetzgebung bat, erklärte sich der König bereit bis auf Widerruf in einen jährlichen Nachlaß von 200,000 Fl. zu willigen. Hinsichtlich der Verfassungsfrage schloß sich die Majorität unter dem Widerspruch der Linken, welche die schleunige Einberufung einer constituirenden Versammlung wollte, der Ansicht der Regierung an, nach welcher die Abänderungen der württembergischen Landesverfassung erst nach Vollendung des Frankfurter Verfassungswerkes erfolgen sollten. Zu den weiteren Beschlüssen der Kammer bis in den Anfang des Jahres 1849 hinein gehörte die unentgeltliche Aufhebung der Frohnden, der Bürgerrechts-, Schutz- u. Abzugsgelder, Verbesserung der Elementarlehrergehalte, die Aufhebung der den standesherrlichen Familien zugestandenen Befreiung von der Kriegspflicht (worein sich auch die Kammer der Standesherren am 15. März fügte), die endliche Bewilligung der Civilliste in der gesetzlichen Höhe u. der prinzlichen Apanagen in Betrag von 315,000 Fl., die Genehmigung einer Anleihe bis zu 3 Mill. zur Deckung des Fehlbetrags etc.

Indessen war aber die Bewegung für die deutsche Sache so hoch gestiegen, daß auch W. derselben sich nicht länger entziehen konnte, u. es traten auch da zunächst alle anderen Fragen hinter diese eine zurück. Schon hinsichtlich der Einführung der deutschen Grundrechte hatte das Ministerium Widerstand bei dem Könige gefunden; zwar waren dieselben bereits am 31. Dec. 1848 veröffentlicht worden, doch ohne Vollziehungsverordnung; u. erst am 17. Jan. 1849 willigte der König in die Erlassung einer solchen. Verwickelter wurde die Lage durch die Verfassungsfrage. Nach Veröffentlichung der preußischen Note vom 23. Jan. 1849 u. der österreichischen vom 4. Febr. (s. Deutschland S. 77) zog die Kammer dieselben in den Kreis ihrer Berathungen u. sprach als deren Resultat am 14. Febr. der Nationalversammlung das alleinige Recht zur Schaffung der Reichsverfassung zu, zu welcher Ansicht sich auch das Ministerium bekannte. Endlich war die Reichsverfassung zu Stande gebracht worden, u. so wenig Anklang auch die Wahl des Königs von Preußen zum Kaiser im Lande fand, so waren doch alsbald alle Fractionen der Volkspartei in dem Entschlusse einig, daß an der Verfassung festzuhalten sei, u. die dann bekannt gewordene Ablehnung der Kaiserkrone von Seiten des Königs von Preußen bestärkte nur in diesem Entschlusse. Als dagegen der König auf dem Vereinbarungsprincipe beharrte, gaben sämmtliche Minister ihre Entlassung ein, welche jedoch nicht angenommen wurde. Am 20. April nahm die Kammer der Abgeordneten (die Adelskammer hielt in diesen Tagen gar keine Sitzungen) eine Adresse an den König an, in welcher die Nothwendigkeit einer alsbaldigen Anerkennung der Reichsverfassung dargethan wurde. Inzwischen war die Bewegung gewachsen; die Hauptstadt befand sich in großer Aufregung; fortwährend trafen Deputationen aus dem Lande ein. Während die Deputation der Kammer am 21. April sich zum Könige begab, erklärte sich die gesammte Bürgerwehr auf dem Markte feierlich für die Verfassung. Die Antwort des Königs ging wesentlich dahin, daß er die Reichsverfassung mit Ausschluß der Oberhauptsfrage anerkenne, aber nicht gedrängt sein wolle, daß er sich einem Hohenzollern nur im äußersten Falle, eher dem Kaiser von Österreich unterwerfen werde; daß ein ihm abgezwungenes Wort nicht bindend für ihn sein könne u. daß er es auch darauf ankommen lassen müsse, wenn man Gewalt gegen ihn anwende. Gegenüber dieser drohenden Lage hatte übrigens die Hofpartei auch bereits ihre Maßregeln genommen, indem von Seiten des, in den Händen des Prinzen Friedrich befindlichen, vom Kriegsministerium ziemlich unabhängigen Corpscommandos der württembergischen Truppen schon Mitte April an die in Baden stehende württembergische Brigade der Befehl ergangen war sich an die Grenzen des Landes zu ziehen. Die Abgeordnetenkammer ging jetzt weiter u. erklärte am 22. April, trotz des anfänglichen Widerspruches der Minister (welche die Executive zu wahren suchten), daß die Reichsverfassung in W. als Gesetz bestehe, daß jeder Staatsbürger zur Befolgung u. zum Schutze dieser Verfassung ebenso wie der Landesverfassung verpflichtet sei. Darauf verließ der König am Morgen des 23. April die Residenz u. siedelte mit dem Hofe nach Ludwigsburg über; eine königliche Proclamation forderte nochmals zum Zuwarten auf. Mit der Entfernung des Königs nach dem von Militär überfüllten Ludwigsburg tauchte im Volke nun auch die Besorgniß vor einem gewaltsamen Einschreiten gegen die Bewegung auf. Allenthalben singen die Bürgerwehren sich. zu rüsten an. Die Minister mahnten den König nochmals zum Nachgeben, widrigenfalls sie ihr Entlassungsgesuch wiederholten. Die Kammer beschloß Angesichts der außerordentlichen Zustände, da thatsächlich ein Ministerium ohne König u. ein König ohne Ministerium bestanden, eine permanente Commission von 15 Mitgliedern zu ernennen, welche der Kammer jeden Augenblick Vorschläge darüber machen könne, was durch das Wohl des Landes geboten sei, u. wenn bis zum nächsten Tage keine Entschließung des Königs erfolgt sei, den Antrag auf Einsetzung einer provisorischen Regierung stellen sollte. In Stuttgart wuchs indessen die Aufregung mit jeder Stunde. Auf Anregung der Gemeindebehörden von Heilbronn war auf den 25. April[419] eine bewaffnete Versammlung von möglichst vielen Gemeindebehörden des Landes nach Stuttgart ausgeschrieben. Der Landesausschuß erließ eine Proclamation an das Militär. Unter diesem war auch seit dem Kammerbeschluß vom 22. April ein Umschlag bemerkbar, welchen die Offiziere dem Könige selbst endlich eingestanden. Und als nun zuletzt das bisher stets österreichisch gesinnte Oberschwaben sich der Bewegung anschloß, als selbst die ältesten Staatsdiener sich für Nachgiebigkeit aussprachen u. so die Zustände des Landes sich auf das Drohendste gestaltet hatten: so erklärte der König endlich am 24. April dem Ministerium, daß er die Reichsverfassung ausschließlich des Capitels über die Oberhauptsfrage unter der Voraussetzung, daß dieselbe in Deutschland in Wirksamkeit trete, annehme u. daß auch die württembergische Regierung nichts dawider einzuwenden habe, wenn der König von Preußen sich wenigstens für jetzt an die Spitze von Deutschland stelle. Die Minister waren hiermit einverstanden; der Funfzehnerausschuß der Kammer bestand jedoch noch auf Streichung jenes Vorbehalts, um eine unbedingte Anerkennung herbeizuführen. Der König gab auch hierzu am 25. April seine Genehmigung, so daß noch an demselben Abend die Gültigkeit der Reichsverfassung für W. verkündet werden konnte.

Nachdem nun aber der gemeinsam erstrebte Erfolg einmal errungen war, bereitete sich auch schon wieder das Auseinandergehen der Parteien vor. Die Demokraten waren empfindlich, daß das Ministerium nichts für die Einführung der Reichsverfassung u. die Unterstützung des Aufstandes in der Pfalz that; dagegen trat auf Seiten der constitutionellen Partei, als die Kunde von dem badenschen Militäraufstand sich verbreitete, durch das ganze Land ein bedeutender Rückschlag ein. Den Meisten erschien jetzt Ruhe u. Ordnung wichtiger als die Reichsverfassung; die Kammer dagegen stellte sich in wachsender Leidenschaftlichkeit auf die Seite der dahinsterbenden Frankfurter Nationalversammlung. Am 18. Mai verlangte sie von der Regierung die sofortige Vereidigung der Staatsdiener, des Heeres u. der. Staatsbürger auf die Reichsverfassung u. ersuchte dieselbe nach Ernennung des neuen Reichsministeriums sich mit den übrigen Regierungen zum Schutz der Nationalversammlung zu verbinden. Mit dem Ministerium zerfiel die entschiedene Linke der Kammer immer mehr, bes. wegen der Stellung zur Revolution in Baden, welche die württembergische Demokratie durch ein Trutz- u. Schutzbündniß gesichert haben wollte. Auch die Volkspartei im Lande, durch mancherlei Vorgänge am Hofe mit neuem Mißtrauen erfüllt, rüstete sich; an vielen Orten entstanden Freicorps. Dazu wurde die Stimmung des Militärs, welches durch demokratische Agitation zu immer wiederholten Kundgebungen für die Reichsverfassung angetrieben wurde, so bedenklich, daß man sich entschließen mußte sämmtliche Truppen an die badensche Grenze zu ziehen. So wurde die Stellung des Ministeriums zu der von ihm bisher so lebhaft geförderten Sache der Nationalversammlung u. Reichsverfassung, nachdem diese fast ausschließlich Sache der Demokratie geworden war, immer peinlicher, bis die große Reutlinger Volksversammlung eine entschiedenere Wendung in die allgemeinen Verhältnisse brachte. Vom Landesausschuß war auf den 27. Mai, namentlich in Bezug auf die Verhältnisse in Baden, eine Volksversammlung nach. Reutlingen ausgeschrieben worden, zu welcher, trotz der Abmahnung des Ministeriums, an 20,000 Menschen zusammenströmten u. als Forderungen des Volkes ungesäumte Anerkennung u. Durchführung des reichsgesetzlich bereits bestehenden Bündnisses mit allen Reichsländern, also auch mit Baden u. der Rheinpfalz; Bewaffnung des ganzen Volkes gegen jeden Angriff der Reichsfeinde u. zum Schutz jedes deutschen Bruderstammes; öffentliche Beeidigung des Heeres sowie aller Beamten auf die Reichsverfassung; Amnestie für alle politisch Angeschuldigten od. Gefangenen etc. aufstellten u. annahmen. Am nächsten Tage fanden noch an anderen Orten ähnliche Versammlungen Statt, welche diesen Forderungen beitraten. Als am 30. Mai die Deputation der Reutlinger Versammlung mit deren Beschlüssen u. Forderungen vor dem Minister Römer erschien, lautete die Erklärung desselben auf die mitgetheilten Beschlüsse ablehnend, u. noch entschiedener sprach sich derselbe am 31. Mai in der Kammer dagegen aus, worauf diese beschloß, daß im Falle eines Angriffs von Reichsfeinden sämmtlichen Reichsländern, mit Einschluß von Baden u. der Pfalz, militärische Hülfe geleistet werden solle, sobald diese Länder den durch ihre Anerkennung der Reichsverfassung übernommenen Pflichten in allen Beziehungen nachkämen. Dadurch wurde das Ministerium aus der Verlegenheit befreit, denn es hatte schon längst die Aufstände in den Nachbarländern als unvereinbar mit der Reichsverfassung erklärt. Auch die übrigen Beschlüsse der Reutlinger Versammlung wurden im Wesentlichen abgelehnt. Damit war die neue Scheidung der Parteien in u. außer der Kammer besiegelt. Die Deputation erließ einen Aufruf den bedrängten Bruderstämmen nun durch die That zu helfen; doch an eine ernstliche Erhebung des württembergischen Volkes dachte Niemand. Die Reutlinger Versammlung hatte es dahin gebracht, daß sich alle conservativen u. reactionären Elemente im Volke vereinigten u. alle Besitzenden sich auf die Seite der Regierung stellten. Übrigens fanden auch in Folge jener Versammlung mehrfache Verhaftungen statt u. für das Militär wurde wegen der um sich greifenden Insubordination u. Zuchtlosigkeit am 4. Juni das Standrecht erklärt. Endlich trat die gefährlichste Verwickelung für W. durch den Beschluß des Restes der Nationalversammlung vom 30. Mai ein, den letzten Widerstandskampf auf württembergischen Boden auszufechten (s. Deutschland S. 80). Am 6. Juni hielt das sogenannte Rumpfparlament in Stuttgart seine erste Sitzung u. setzte eine Reichsregentschaft ein. Im Gegensatz zu der von dieser Regentschaft erlassenen Proclamation an das deutsche Volk erklärte das württembergische Ministerium unter dem 8. Juni, daß das Gebahren der Nationalversammlung zur Vergeudung von W-s Gut u. Blut führen müsse, daß dieser Reichsregentschaft das Recht nicht eingeräumt werden könne ohne Zustimmung der württembergischen Regierung für W. gültige Beschlüsse, namentlich hinsichtlich der Geld- u. Streitkräfte, zu fassen, daß dagegen die Regierung noch stets darnach streben werde der Reichsverfassung auf gesetzlichem Wege durch ausführbare Mittel Geltung zu verschaffen. Die Abgeordnetenkammer trat am 9. Mai der Auffassung der Regierung bei. Ein Theil der Bürgerwehr, sowie mehre Volksvereine u. Gemeinden gaben[420] dagegen eine Erklärung für Festhalten an der Nationalversammlung ab. Jetzt glaubte die Regierung mit Ernst auftreten zu müssen; Heilbronn wurde am 12. Juni vom Militär besetzt, die Bürgerwehr aufgelöst u. entwaffnet, u. als die Entwaffnung auf Weigerung stieß, am 13. der Belagerungszustand über Stadt u. Umgegend ausgesprochen. Als die Reichsregentschaft den württembergischen General v. Miller, welcher ihren Weisungen nicht Folge geben zu können erklärte, seiner Functionen als Reichsgeneral u. Commandeur der Division des achten Armeecorps für enthoben erklärte u. am 12. Juni an die Regierung das Ansinnen stellte 5000 Mann Truppen zum Schutze der Festungen Rastadt u. Landau gegen reichsfeindliche Truppen marschiren zu lassen, wurde ihr von der Regierung mit der Anforderung geantwortet, daß sie ihren Sitz außerhalb des Landes verlegen solle, widrigenfalls Gewalt gegen sie angewendet werden würde. Gleichzeitig wurde das von der badenschen Grenze zurückgerufene württembergische Corps unter Miller um Stuttgart concentrirt. Als das Rumpfparlament dem Befehl der Regierung nicht nachkam, wurden am 18. Juni militärische Maßregeln gegen ihr ferneres Treiben in Stadt u. Land getroffen u. gleicherweise einzelne drohende Bewegungen unter der Bevölkerung unterdrückt. Im Lande selbst waren in diesen Tagen nur vereinzelte Ruhestörungen vorgekommen, wie am 15. Juni in Riedlingen in der Form eines Aufstandes gegen die Behörden, am 17. Juni in Ulm angeblich wegen des durch die Entsendung von Militär nach Riedlingen nothwendig gewordenen Einrückens von Baiern, u. dann direct zu Gunsten der gesprengten Nationalversammlung in Calw, Kirchheim u. T. etc.; doch wurden alle diese Bewegungen ohne Widerstand unterdrückt u. ihre Urheber meist mit harter Strafe belegt. Gegen Baden wurde der Schwarzwald militärisch besetzt. Die Abgeordnetenkammer beschäftigte sich nun weiter mit der Berathung des Schwurgerichtsgesetzes u. eines neuen am 3. April ihr vorgelegten Wahlgesetzes. Da bei der Berathung des letzteren die Kammer der Standesherren als nicht mehr beschlußfähig sich bereits aufgelöst hatte, so lag es in der Hand der Abgeordnetenkammer das Gesetz allein zu Stande zu bringen, weshalb dasselbe eine stark demokratische Färbung behielt. Nach demselben hatte jeder 25jährige, unbescholtene, eine geringe directe Steuer zahlende Württemberger das Recht in geheimer Abstimmung die Abgeordneten zu wählen; an die Stelle der bisherigen Ständeversammlung u. in das Rechtsverhältniß derselben sollte eine Versammlung von Volksvertretern treten, deren Thätigkeit sich, außer der Verabschiedung der gemäß der Reichsverfassung nothwendig gewordenen Verfassungsänderungen, auf alle die Staatsgeschäfte erstrecken sollte, welche zum Wirkungskreise der bisherigen Ständeversammlung gehörten; im Falle der Auflösung sollte binnen drei Monaten eine neue Landesversammlung nach den Vorschriften desselben Gesetzes einberufen werden. Der König hatte diesem Gesetze erst nach längerem Widerstande u. allerdings unter Vorbehalten gegen das Ministerium seine Zustimmung ertheilt, so daß es erst am 1. Juli promulgirt werden konnte. Am 11. Aug. wurde endlich der Landtag geschlossen; zu seinen Ergebnissen gehörte noch das Gesetz wegen Creirung von 3 Mill. Papiergeld (1. Juli), die Belastung der prinzlichen Apanagen, der Besoldungen u. Pensionen mit Steuerbeiträgen, die Ablösung des Postlehnsvertrages mit dem Fürsten von Thurn u. Taxis etc.

Schon vor dem Landtagsschlusse war das Wahlergebniß nach dem neuen Wahlgesetze vorhanden; für das Ministerium war es höchst ungünstig, überwiegend im Sinne des Radicalismus ausgefallen; die Regierung konnte kaum auf 20 Anhänger rechnen. Überhaupt war die Stellung des Ministeriums immer unhaltbarer geworden; die Volkspartei bezüchtigte dasselbe des Verraths an der Deutschen Sache, während die strengconservative Partei ihm sein Wirken für die Reichsverfassung nicht verzeihen konnte. Dazu kam, daß in der Deutschen Frage sich das Cabinet nicht zu einigen vermochte, indem Duvernoy u. Goppelt im Widerspruch gegen ihre Collegen auf Seiten der preußischen Union standen. Nachdem unter dem 26. Sept. der Beitritt zur Union von Seiten W-s abgelehnt worden war, nahmen Beide ihre Entlassung, welche, da kein geeigneter Ersatz für sie zu finden war, dann am 28. Oct. den Rücktritt des gesammten Ministeriums zur Folge hatte. Der König wählte sein neues Ministerium aus den Männern des alten Systems: v. Schlayer übernahm das Innere, v. Herdegen die Finanzen, v. Wächter-Spittler das Auswärtige u. den Cultus, von Bauer den Krieg, von Hänlein die Justiz, u. dasselbe erklärte in seinem Programme, zur Herstellung der Einheit u. Freiheit Deutschlands nach Kräften mitwirken u. die Entwickelung der Landesversammlung im Sinne der Grundrechte befördern, anderntheils aber auch auf Wiederherstellung des Ansehens der Gesetze u. der Regierungsgewalt hinwirken zu wollen. Noch bevor das königliche Einberufungsrescript für die verfassungrevidirende Versammlung erschien, verfügte eine königliche Ordonnanz vom 12. Nov. die Ausschließung des Eides auf die Reichsverfassung aus der Eidesformel der Abgeordneten, welche nun auf Mitwirkung zu einer den Grundrechten entsprechenden Abänderung der Landesverfassung lautete. Der größere ständische Ausschuß protestirte zuvor gegen die Abänderung u. 37 Abgeordnete erklärten den Eid verweigern zu wollen; zuletzt begnügte man sich jedoch mit Protesten. So konnte am 1. Dec. 1849 die Eröffnung der Landesversammlung erfolgen. Der Grundcharakter der Versammlung war radical. Schon die Adreßdebatte gab die Ansicht der Linken zu erkennen, daß die Versammlung ein souveräner gesetzgebender Körper sei. Gegen den am 7. Dec. eingebrachten Entwurf der Regierung hinsichtlich der künftigen Constituirung der Landesvertretung, dessen Hauptzüge Zweikammersystem, Census u. mittelbare Wahlen bildeten, welcher jedoch den liberalen Anforderungen durch Absehen von den Adelsrechten etc. vielfach Rechnung trug, erklärte sich von vornherein die Meinung der Versammlung; u. als das Mißtrauen gegen die Minister immer offener zur Schau getragen wurde, zumal nachdem v. Wächter-Spittler erklärt hatte, die Regierung erachte sich nicht mehr an die Reichsverfassung gebunden u. habe in Wien den Antrag gestellt, daß die deutschen Regierungen die Initiative in der Deutschen Sache ergriffen, u. nachdem derselbe die Kammer der Standesherren als für noch zu Recht bestehend bezeichnet hatte; als in Folge dessen der Antrag der Regierung die Steuern bis zum 1. Juli 1850 zu bewilligen am 18. Dec. zurückgewiesen u. blos eine[421] Verwilligung auf zwei Monate beschlossen wurde; als die Majorität nochmals erklärte, an der Reichsverfassung festhalten zu wollen; als die Versammlung bereits einen neuen Verfassungsentwurf für W. ausarbeiten ließ: da erfolgte am 22. Dec. ihre Auflösung. In Bezug auf die allgemein deutschen Verhältnisse hatte übrigens die Regierung bereits am 10. Nov. ihre Beitrittserklärung zu dem Interim (s. Deutschland S. 81) abgegeben; doch sollten schon dessen erste Schritte gerade gegen die württembergische Regierung gerichtet sein, indem es gegen die von derselben beliebte einseitige Aufhebung des Postlehnverbandes mit dem Taxisschen Hause Einspruch erhob u. verordnete, daß das bereits verkündigte neue Postgesetz fürerst nicht in Wirksamkeit trete. Zu Anfange des Jahres 1850 trat auch für W. die Deutsche Frage noch einmal in den Vordergrund. Während die Anhänger der preußischen Union, um auf Verwirklichung ihrer Pläne hinzuwirken, am 12. Jan. eine Versammlung zu Plochingen hielten u. ihre betreffende Erklärung durch zahlreiche Unterschriften bedeckt sahen, unterhandelte die Regierung mit den Cabineten von Dresden, München u. Hannover über die Aufstellung eines neuen Verfassungsentwurfes u. trat am 27. Febr. dem Münchener Entwurf (Vierkönigsbündniß) bei (s. Deutschland S. 81). Doch fanden im Volke selbst weder das Berliner noch das Münchener Bündniß lebhaften Anklang. Laut Verordnung vom 13 März übernahm der König die Ausgaben für das Geheime Cabinet auf seine Civilliste.

Indessen waren die Wahlen zu dem neuen Landtage nach dem Gesetz vom 1. Juli 1849 wieder vollzogen worden u. hatten der demokratischen Partei abermals einen entschiedenen Sieg gebracht. Die Eröffnung des Landtags erfolgte am 15. März 1850 durch den König persönlich mit jener Thronrede, welche wegen ihrer feindlichen Haltung gegen Preußen, indem das Bündniß vom 26. Mai als ein künstlicher, auf den politischen Selbstmord der Gesammtheit berechneter Sonderbundsversuch bezeichnet wurde, allgemeines Aufsehen erregte u. den Abbruch des diplomatischen Verkehrs zwischen Berlin u. Stuttgart zur Folge hatte. Der Vorschlag der Regierung, daß behufs der Vorberathung der Verfassungsangelegenheit die Bevollmächtigten der Regierung anstatt mit dem Verfassungsausschuß, mit bes. erwählten Bevollmächtigten der Versammlung zusammentreten möchten, damit eine vertrautere u. discretere Besprechung stattfinden könne, fand Annahme. Dagegen entsprach die Versammlung dem Verlangen des Finanzministers, die Forterhebung der Steuern bis Ende Juni zu verwilligen, nicht, sondern genehmigte am 22. März dieselbe nur bis Ende April. Um der gemischten Verfassungscommission Zeit zu lassen, wurde dann die Versammlung bis zum 25. April vertagt. Eine Verständigung zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten wurde aber in keiner Weise erreicht. Seitens der Abgeordneten wollte man eine Umarbeitung der ganzen Verfassung nach Maßgabe der Grundrechte, während die Regierung nur über Abänderung des einen Abschnittes über die Volksvertretung sich in Berathung einlassen wollte. Die ganze Versammlung, welche ihre Berathungen hierüber am 21. Mai begann, erklärte sich zwar bereit einzelne Abschnitte der Verfassung vorläufig zu berathen, beharrte aber auf dem Abschlusse einer neuen Verfassung u. beauftragte die Verfassungscommission mit Ausarbeitung eines neuen Verfassungsentwurfes, worauf ein königlicher Erlaß unter dem 31. Mai erklärte, daß die Verhandlungen über die Verfassungsfragen für jetzt nicht weiter verfolgt werden sollten. Nur in einem Zwischenfalle waren Kammer u. Regierung einig, indem ein Einspruch der Standesherren gegen die Beschlüsse der jetzt bestehenden, ohne ihre Mitwirkung zu Stande gekommenen, im Widerspruche mit Art. 14 der Bundesacte sich befindenden Versammlung zurückgewiesen wurde. Dagegen gingen beide Theile wieder gänzlich in der. Finanzfrage auseinander, indem die Versammlung schon am 30. April gegen den Widerspruch des Ministeriums beschlossen hatte den Hauptfinanzetat nicht, wie gewöhnlich, auf drei, sondern nur auf zwei Jahre zu bewilligen. Deshalb, sowie wegen der von der Regierung beliebten Beschickung der Bundes-Plenarversammlung entstanden so bedeutende Differenzen, daß eine neue Vertagung der Versammlung vom 4. bis 26. Juni eintrat. Die wiederzusammengetretene Versammlung beschloß bereits am 27. Juni die Anklage des Ministers v. Wächter-Spittler, welcher den Fortbestand des Deutschen Bundes u. der Bundesacte behauptet hatte, bes. aber wegen der von ihm in den deutschen Angelegenheiten (Interim u. Münchener Convention) ohne ständische Zustimmung gethanen Schritte, erklärte die Verträge über das Interim u. die Münchener Convention als für W. nicht zu Recht bestehend, jedes ohne ihre Zustimmung mit anderen Mächten abgeschlossene Bündniß als gesetzwidrig u. unverbindlich u. wollte die Regelung der deutschen Angelegenheiten nur von einer neugewählten Nationalversammlung vollbracht wissen. Als am 28. Juni die Forderung der Minister die Forterhebung der Steuern auf vier Monate zu bewilligen abgelehnt u. die Bewilligung für nur zwei Monate beschlossen wurde, trat das Ministerium am 1. Juli zurück. Der erste Schritt des neuen Cabinets vom 3. Juli, in welchem v. Linden das Innere, v. Plessen die Justiz, v. Miller den Krieg, Knapp die Finanzen übernahmen, war die Auflösung der Landesversammlung. Die zurückbleibenden ständischen Ausschüsse wurden im Ganzen mit denselben Personen wie früher besetzt, ihre Thätigkeit bestand in einem ununterbrochenen Streite u. Notenwechsel mit der Regierung über die Amnestie der politisch Angeklagten, den dänischen Frieden, die Zeit der auszuschreibenden Wahlen, das Verhalten der Regierung in der Deutschen Frage, die zeitweilige Sicherstellung der ohne Bewilligung erhobenen Steuern etc. Inzwischen kam auch der am 3. Aug. eröffnete Staatsproceß gegen v. Wächter-Spittler zum Austrag u. endigte am 11. Sept. mit einer gänzlichen Freisprechung desselben; für die Regierung ein bedeutsamer Sieg, da somit der Fortbestand des Deutschen Bundes u. die Berechtigung der Regierung zu allen in der Deutschen Frage gethanen Schritten durch richterliche Entscheidung anerkannt war. Am 7. Sept. war durch die Regierung der Entwurf einer neuen Landesverfassung veröffentlicht worden, welcher in Anbetracht der damaligen Sachlage in Deutschland für durchaus liberal gelten mußte. Das Resultat der Neuwahlen ergab wieder ein Überwiegen des demokratischen Elementes. Am 31. Oct. 1850 erfolgte die Eröffnung der dritten revidirenden Versammlung.[422] Den ersten Conflict mit der Regierung führte die Frage wegen der Bundespolitik in den Herzogthümern Schleswig-Holstein u. wegen der von der Regierung unterlassenen Zahlung der Kriegskosten an dieselben herbei Die Forterhebung der Steuern bis Jahresschluß wurde am 9. Oct. bewilligt, auch die Berathung des Staatsbedarfs auf einen dreijährigen Zeitraum am 11. Oct. zugestanden, worauf die Versammlung bis zum 4. Nov. vertagt wurde. In die Zwischenzeit fiel die Reise des Königs nach Bregenz, wo der Großdeutsche Bund gegen Preußen neue Festigung erhielt (s. Deutschland S. 83). Auch für die neuzusammentretende Landesversammlung wurde die Deutsche Frage wieder in den Vordergrund gerückt, da der Verfassungsausschuß in seinem Berichte jede Beziehung auf den Bundestag abwies. Als die Versammlung die 300,000 Fl., welche der Kriegsminister forderte, um in Bezug auf die Kasseler Wirren Maßregeln zur Kriegsbereitschaft der Truppen zum Schutze des Landesgebietes zu treffen, am 6. Nov. nicht bewilligte, erklärte der Minister v. Linden die Auflösung der Versammlung, da ihre Haltung unverträglich sei mit der Stellung W-s zum Deutschen Bunde u. zugleich jede Hoffnung auf Vereinbarung wegen einer Verfassungsrevision abschneide. Die Wahl eines bleibenden Ausschusses wurde nicht gestattet, da die Wirksamkeit der Versammlung als einer verfassungsberathenden überhaupt aufgehört habe. Als der Präsident Schoder dennoch eine solche vornahm (wobei die bisherigen Mitglieder wiedergewählt wurden) u. seinen Entschluß bekannt machte seinem gesetzlichen Berufe ferner obzuliegen u. die Rechte des Landes zu wahren, wurde die Versammlung des Ausschusses im Ständehause polizeilich verhindert. Eine königliche Proclama. tion vom 7. Nov. erklärte, daß die Regierung fortan nach Art. 89 der Verfassung die Verwaltung fortführen werde. Das Wahlgesetz vom 1. Juli 1849, welches ohnehin nur transitorisch gewesen war, wurde aufgehoben, die verfassungsmäßige Controle über die Regierung auf den letztbestandenen, im August 1849 nach der Verfassung von 1819 gewählten Ausschuß übertragen u. derselbe einberufen. Doch kam er nicht zu Stande, da die meisten Mitglieder ablehnten, u. an seine Stelle trat eine durch königliche Verordnung vom 26. Nov. ernannte provisorische Staatsschulden-Verwaltungscommission. Die nächsten Maßregeln der Regierung bestanden im Erlaß einer Verordnung vom 27. Dec. zum Schutze gegen den Mißbrauch der Presse u. der Verordnung vom 29. Nov. wegen Aufnahme u. Berechnung der Steuern, wonach den Hebestellen zur Sicherung der Einkünfte die Einziehung u. Verwahrung der Gelder bis zur erfolgten ständischen Verwilligung freigelassen blieb. Der ständische Ausschuß legte gegen beide einen Protest (vom 3. Jan. 1851) ein. Überhaupt war es der Kampf zwischen ihm u. der Regierung, welcher noch den Anfang des Jahres 1851 vorzugsweise bezeichnete. Namentlich verweigerte der Ausschuß beharrlich die Abgabe des Schlüssels zur Staatstilgungscasse, weshalb die Regierung endlich am 13. Jan. die Schlösser erbrechen ließ. Die Dresdener Conferenzen waren auch von W. durch Legationsrath v. Neurath beschickt. Besonderes Aufsehen erregte ein Brief des Königs vom 18. Jan. an den Fürsten Schwarzenberg, worin der Monarch sein politisches Glaubensbekenntniß hinsichtlich der Neugestaltung Deutschlands ausführlich darlegte u. als vornehmste Aufgabe einer Bundesrevision bezeichnete, daß neben der neubestellten obersten Bundesgewalt auch eine Vertretung der Gesammtnation ins Leben gerufen werde. Eine königliche Verordnung vom 19. März berief die Kammern nach dem Wahlgesetz von 1819 ein, um namentlich die als nothwendig erkannten Änderungen des Grundgesetzes festzustellen. Darauf erklärten die altliberale u. die demokratische Partei auf zwei Versammlungen zu Stuttgart am 30. März sich für active u. passive Betheiligung an den Wahlen u. kamen selbst über gegenseitige Unterstützung überein. Eine anderweite Parteiversammlung des Adels beschloß, daß derselbe seine Ansprüche auf Landtagsvertretung in der Eigenschaft als Repräsentation des großen Grundbesitzes festzuhalten habe. Die Wahlen fielen nicht zu Gunsten der demokratischen Partei aus, sondern neben der altliberalen Partei war der Conservativismus stark vertreten. Anfangs Mai trat übrigens im Ministerium eine Änderung dadurch ein, daß die bisher provisorisch verwalteten Departements des Auswärtigen u. des Cultus an v. Neurath u. v. Wächter-Spittler übergingen.

Am 6. Mai 1851 wurde die neue Ständeversammlung eröffnet. Die Thronrede stellte eine ganze Reihe praktischer Reformen in Aussicht: Erwerbung der Post von Thurn u. Taxis u. Eisenbahnanschluß an die Nachbarstaaten, eine Verbesserung des Armenwesens, die Neugestaltung der Rechtspflege mit vollständiger Öffentlichkeit u. Mündlichkeit, die Ergänzung des Ablösungsverfahrens, die Aufhebung des Lehnsverbandes etc., über welche Punkte auch die Regierung durch Unterstützung der Mittelpartei zur Verständigung mit der Kammer gelangte. Eine durchgreifende Opposition bildete sich erst wieder, als am 13. Juni die Vorschläge zur Änderung der Verfassung vorgelegt wurden. Die Regierung war dabei in vielen Punkten von ihren früheren Zugeständnissen zurückgegangen, bes. waren hinsichtlich des Landtags die wichtigsten Abänderungen vorgenommen. Die Zusammensetzung der Ersten Kammer gründete sich zwar nicht mehr auf Geburtsvorrechte, um so mehr aber auf den großen Grundbesitz; die Zweite Kammer sollte aus 64 Abgeordneten, deren jedes Oberamt einen wählt, bestehen, welche indirect durch Wahlmänner, zu denen jeder mehr als 225jährige, eine directe Staatssteuer zahlende Unterthan gehört, in drei nach dem Steuermaß bestimmten Curien gewählt werden. Um dem Verfassungsausschuß Zeit zu gönnen, wurde der Landtag am 1. Juli vertagt. An demselben Tage ging die Thurn- u. Taxissche Post in die Verwaltung des Staates über; am 26. Aug. trat W. dem Deutsch-österreichischen Postvereine bei; am 3. Sept. geschah die Überreichung neuer Fahnen an das Heer, wobei dasselbe nach dem erneuten Fahneneid verpflichtet, die Beeidigung auf die Verfassung aber weggelassen wurde Erst am 21. Octbr. traten die Stände wieder zusammen. Die Forderungen der Regierung für die königliche Civilliste u. für Bundeszwecke wurden genehmigt, dagegen die geforderte Gehaltserhöhung für mehre Gesandtschaften verworfen. Die brennenden Fragen wurden absichtlich hinausgeschoben, u. nur der Staatshaushalt, das Heerwesen etc. gelangten bis zum Schlusse des Jahres noch zur Berathung. Von Bedeutung war nur noch der Beschluß der Kammer der Standesherren hinsichtlich[423] der königlichen Verkündigung vom 5. Oct. betreffs des Bundesbeschlusses vom 23. Aug. Da neuerlich die Standesherren in der königlichen Verordnung den zweiten, für sie gerade wichtigen Theil des Bundesbeschlusses vermißten, dahin lautend, daß die Regierungen, in deren Staaten Bestimmungen der Grundrechte durch besondere Gesetze ins Leben gerufen worden wären, verpflichtet sein sollten diese Bestimmungen außer Wirksamkeit zu setzen, insofern sie den Bundesgesetzen od. Bundeszwecken widersprächen: so beschloß die Erste Kammer am 16. Dec. den König um die vollständige Publication jenes Bundesbeschlusses zu bitten u. dies der Zweiten Kammer mitzutheilen. Die Regierung berief sich hiergegen auf die früheren opferwilligen Erklärungen der Standesherren u. auf ihre Unkenntniß, welche Rechte dieselben eigentlich zurückforderten. In der Lage des Landes hatte auch dieses Jahr keine günstige Wendung herbeizuführen vermocht; die Verarmung hatte nur zugenommen; die Zahl der Ausgewanderten betrug in diesem Jahre 13,767, während 1846–47 noch nicht 8000, 1847–48 kaum 2000 ihr Vaterland verlassen hatten.

Zu Anfange des Jahres 1852 wurde ein von den Ständen bereits früher genehmigtes Eisenbahnanlehen von vier Millionen abgeschlossen. Durch Gesetz vom 16. Jan. erfolgte die Wiedereinführung der Stellvertretung im Heere, durch Verordnung vom 1. Febr. die Aufhebung des demokratischen Volksvereins. Am 3. Febr. fand der schon im Juli vorigen Jahres gegen diejenigen Staatsangehörigen, welche die Durchführung der Reichsverfassung versucht u. Theil an der badischen Erhebung genommen hatten, angestellte große Staatsproceß zu Ludwigsburg sein Ende u. hatte die Freisprechung der meisten bedeutenden Angeklagten zur Folge. In der Zollvereinsfrage beschickte W. die Wiener u. Berliner Conferenzen u. nahm lebhaften Antheil an der Darmstädter Coalition. Die Differenz mit Preußen wegen der Thronrede des Königs im Jahre 1850 (s. oben S. 422) gelangte erst im März dieses Jahres zu einer Ausgleichung, nachdem von Linden als außerordentlicher Gesandter des Königs nach Berlin gegangen war. Die Kammern, am 23. Dec. vorigen Jahres vertagt, nahmen ihre Sitzungen am 14. Jan. wieder auf u. tagten bis zum 23. März. Unter die bedeutenderen Verhandlungen der Zweiten Kammer gehörte die über die Gültigkeit der Frankfurter Grundrechte, wofür sich die staatsrechtliche Commission auch jetzt wieder ausgesprochen hatte, während nun unter dem 6. März ein Regierungsantrag über die Aufhebung der Gültigkeit der Grundrechte u. in Verbindung hiermit über die Wiederaufhebung der politischen Gleichstellung der Israeliten eingebracht wurde. In der Kammer der Abgeordneten wurde der Entwurf in seinem ersten Theile (Ungültigkeit der Grundrechte) angenommen, der zweite Artikel hinsichtlich der Israeliten dagegen abgelehnt. Die Erste Kammer trat dem ersteren Beschluß bei, während sie betreffs der Rechtsverhältnisse der Israeliten der Regierung zustimmte, obschon mit humanen Einschränkungen. Hierauf erklärte ein königliches Gesetz vom 4. April die verbindliche Kraft der Grundrechte als eines Landesgesetzes für aufgehoben, insoweit als nicht einzelne Bestimmungen zur Ausführung gekommen wären. Während der Vertagung des Landtages bis zum 15. Juni erklärte ein Rescript der Regierung vom 17. April den vorgelegten Entwurf einer Verfassungsrevision für zurückgezogen, bes. weil man sich mit dem vorgelegten Entwurfe in Widerspruch mit dem gegenwärtigen Stande der Bundesgesetzgebung sehen würde, u. weil eine Totalrevision nur unter der früheren Voraussetzung einer gänzlichen Umgestaltung der deutschen Verhältnisse thunlich gewesen wäre, welche jedoch nicht mehr in naher Aussicht stehe, weshalb man sich auf eine Revision der hierfür am dringendsten erkannten Abschnitte beschränken müsse. Die Sitzung des Landtags vom 15. Juni bis 6. Sept. war fast ausschließlich mit Budgetberathungen ausgefüllt; einen so harten Widerstand das Ministerium hierbei auch oft von der Opposition erfuhr, so ging es betreffs der Hauptfrage doch siegreich aus dem Kampfe hervor. Die Sitzung vom 1. März bis zum 7. Juni 1853 bewilligte die Wiedereinführung der Todesstrafe u. der Prügelstrafe, die Wiederbefreiung der Standesherren u. ihrer Angehörigen von der Verpflichtung zum Kriegsdienste, die Errichtung von Schützengesellschaften u. Bürgerwachen an Stelle der aufgehobenen Bürgerwehr. Am 27. Sept. fand die Einweihung der Bruchsal-Bietigheimer Eisenbahn statt u. damit die vollständige Herstellung einer Verbindung mit Baden. Die hervorragendsten Ereignisse des Jahres blieben die Differenzen der Regierung mit den Standesherren u. mit dem Bischof von Rottenburg. Die Standesherren, welche die Wiedereinsetzung in die ihnen durch Art. 14 der Bundesacte verliehenen Rechte u. namentlich die Revision der Ablösungsgesetze von der Regierung verlangt hatten, erklärten sich durch den von letzter ihnen angebotenen Vergleich nicht zufriedengestellt u. vier derselben wandten sich deshalb an den Bundestag, auf eine vollständige Restauration aller ihrer früheren Privilegien dringend. Der Bundestag setzte sich mit der Regierung deshalb in Verhandlung, um eine gütliche Ausgleichung zu erzielen. Mit dem Bischof von Rottenburg entstand die Differenz zufolge der Beschlüsse der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz wegen auszudehnender Autonomie der Kirche. Auf die diesfallsige Erklärung des Bischofs antwortete die Regierung unter dem 14. April, indem sie das Ansinnen des Bischofs als Ankündigung der Nichtachtung der Staatsgesetze bezeichnete, dasselbe zurückwies u. ihr Recht nöthigenfalls mit Gewalt verfolgen zu wollen ankündigte. Schon vorher hatte eine Verordnung vom 1. März, betreffend die Ausübung des verfassungsmäßigen Schutz- u. Aufsichtsrechtes des Staates über die katholische Landeskirche, den Standpunkt der Regierung darzulegen gesucht. Der Bischof enthielt sich eines directen Vorgehens in der Angelegenheit, ausgenommen daß er die Prüfung der Pfarramtscandidaten als alleiniges Recht der Kirche beanspruchte, worauf der Oberkirchenrath mit einer Einladung an die Aspiranten zur Prüfung im Namen des Staates antwortete.

Jene zwei Fragen, die Verständigung mit den Standesherren u. die Feststellung des Verhältnisses der katholischen Landeskirche zu der Staatsregierung, welche 1853 nicht gelöst worden waren, brachte auch das Jahr 1854 noch zu keiner befriedigenden Erledigung. Die kirchliche Angelegenheit, hinsichtlich deren es sich immer klarer herausstellte, daß der König gegenüber den übrigen Regierungen der Oberrheinischen Kirchenprovinz seinen eignen Weg[424] zu gehen entschlossen sei, wurde allerdings in so weit gefördert, daß infolge der zwischen den beiderseitigen Comissarien in Stuttgart gepflogenen Verhandlungen schon zu Anfange. des Jahres eine vorläufige Ausgleichung zwischen dem Bischof von Rottenburg u. der Regierung zu Stande kam; dieselbe bildete jedoch nun nur immer erst die Grundlage zu den darnach unmittelbar mit dem Päpstlichen Stuhle angeknüpften Unterhandlungen, wegen deren von Hummel nach Rom ging (welche aber erst nach drei Jahren zu einem befriedigenden Abschluß gelangten, s. unten S. 426). Die Differenz mit den Standesherren dagegen harrte noch ihrer Entscheidung durch den Bundestag, u. es verlautete in diesem Jahre nichts weiter von der Fortführung der Angelegenheit, als daß der württembergische Gesandte am Bundestage im Nov. die Erklärung abgab, seine Regierung sei bereit auf dem Wege der Gesetzgebung dahin zu wirken, daß die persönlichen Vor. rechte der standesherrlichen Familien wiederhergestellt u. eine Erhöhung der Ablösungssumme für die auf ihren Gütern beseitigten dinglichen Lasten gewährt würde; dagegen könne sie nicht in deren Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande u. ihre Befreiung von den Gemeindebeiträgen willigen. Im Ministerium ging im Juli insofern eine Veränderung vor, als von Neurath das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten an den Minister des Innern, von Linden, abgab, jedoch die Stelle eines Vorstands des Geheimenraths behielt. In der auswärtigen Politik schloß sich W. völlig der in diesem Jahre selbständig auftretenden Politik der Mittelstaaten an u. nahm Theil an der Bamberger Conferenz (s. Deutschland S. 88). Im Lande selbst aber war es vorzugsweise die Thätigkeit u. Haltung des Landtages, welche die allgemeine Aufmerksamkeit beschäftigte. Als derselbe am 22. Novbr. zusammentrat, gab sich alsbald eine der Regie. rung wenig günstige Stimmung kund; diese fand zunächst ihren Ausdruck in einem Beschluß der Zweiten Kammer die Regierung zu bitten in Rücksicht auf die große materielle Noth im Lande u. die allgemeine politische Weltlage die vielen gesetzgeberischen Arbeiten auf einen geeigneteren Zeitpunkt zu verschieben u. die Thätigkeit des Landtags nur auf die Verabschiedung des Etats zu beschränken. Die Regierung wies jedoch dies als unstatthaft zurück, und hiernach fanden auch ihre Vorlagen fast ohne Ausnahme die Zustimmung der Stände. Hierhin gehörten namentlich das Übersiedelungsgesetz, die Förderung der gewerblichen Entwickelung beabsichtigend, das Gesetz über die Verhältnisse der Israeliten betreffend die weitere Beschränkung der politischen Rechte, ihrer Verheirathung etc., die Gesetze über die Handhabung der Staatsaufsicht über verwahrloste Gemeinden, über einige Abänderungen des Eherechts (theilweise Einführung der Civilehe), über Erweiterung der oberamtlichen Strafbefugniß etc. Nur ein Gesetz wurde gänzlich abgelehnt, das über die abgekürzte Berathung von Gesetzgebungsgegenständen, welches die Kammer als einen Eingriff in ihre Autonomie um so bestimmter zurückwies, als ihr bei dieser Gelegenheit diese Autonomie von der Regierung bestritten wurde. Das dem Land nicht zusagende Gemeindegesetz war nicht zur Berathung gekommen. So hatte die Regierung einen fast unbedingten Sieg davon getragen, welcher noch dadurch vervollständigt wurde, daß die Kammer darein willigte, auf Berathung eines dreijährigen Budgets einzugehen. Die Erste Kammer hatte sich theils mit Berathung noch rückständiger Gesetze beschäftigt, aber auch bereits dem Gesetze über verwahrloste Gemeinden u. die Erweiterung der oberamtlichen Strafbefugniß ihre Zustimmung ertheilt. Die Vertagung des Landtags erfolgte am 22 Dec. Übrigens waren auch in diesem Jahre einzelne Gegenden des Landes, bes. auf dem Schwarzwalde, von der drückendsten Noth heimgesucht worden, welche im Jan. selbst die Entsendung eines königlichen Commissärs erforderlich machte. Die Auswanderung erfolgte wie im vorigen Jahre noch immer schaarenweise, u. zwar auch von Seiten bemittelter Leute, angeblich wegen des Druckes der neuen immer schwankenden Gesetzgebung, bes. der Ablösungsgesetze.

Im Jahre 1855 trat der Landtag am 15. Febr. wieder zusammen u. genehmigte zunächst in beiden Kammern ein Gesetz über eine neue Armeeorganisation, welcher gemäß wegen der bundesmäßigen Contingenterhöhung statt einer vermehrten Aushebung eine verlängerte Dienstzeit eintreten sollte. Dagegen wurde das vielbesprochene Gemeindegesetz, welches namentlich eine größere Betheiligung des Grundbesitzes an die Gemeindeverwaltung u. deshalb Einführung eines Klassenwahlgesetzes beabsichtigte, von der Zweiten Kammer am 21. Febr. gbgelehnt. Eine politische Färbung erhielten die Verhandlungen bei der Discussion der Frage über ein Anlehen von drei Mill. Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Kriegsbedürfnisse, indem sich sämmtliche Redner für einen Anschluß an die österreichische Politik in der Orientalischen Frage erklärten u. die Aufnahme des Anlehens nur unter der Voraussetzung bewilligt wurde, daß die Regierung bei dem Bunde u. den deutschen Einzelregierungen dahin wirke, daß Österreich allseitige Unterstützung gewährt werde. Beide Kammern vereinigten sich. in dem Beschlusse die Effectuirung des Anlehens in Form eines Lotterieanlehens vor sich gehen zu lassen, worauf sich der Landtag am 21. März bis zum 6. Mai vertagte. Bis dahin waren außer den schon erwähnten Gesetzen auch die Abänderungen des Ehegesetzes erledigt. Während nun im Lande die weiteren Vorbereitungen zur Kriegsbereitschaft getroffen wurden, traten die Kammern am 7. Mai abermals zu einer Sitzung zusammen, in welcher sich jedoch schon von vornherein zwischen der Zweiten Kammer u. der Regierung eine sich immer steigernde gereizte Stimmung kund gab. Ihren Grund fand dieselbe zunächst in den Budgetberathungen, bei welchen die beantragten Erhöhungen der Besoldungen sämmtlicher Ministerialchefs, sowie die Gehaltserhöhungen aller Gesandtschaftsposten gestrichen wurden. Auch der Antrag auf Vorlegung der Acten in der Entschädigungsangelegenheit bezüglich der Standesherren, gegen welche sich das Ministerium erklärte, wurde schließlich angenommen. Ruhiger verliefen im Juni die Berathungen über den Gesetzentwurf bezüglich der Herstellung des bevorzugten Gerichtsstandes für die früher reichsunmittelbar gewesenen Häuser, wie über die Revision des Jagdgesetzes, welche beide, freilich unter namhaften Einschränkungen, angenommen wurden. Die nachfolgenden Verhandlungen bewegten sich fast ausschließlich um innere Angelegenheiten etc., trugen aber zur beständigen Erweiterung des Zwiespaltes mit der Regierung[425] bei, wie sie die Unvereinbarkeit der Standpunkte beider Kammern, so bezüglich der Budgetbeschlüsse, nur immer mehr an den Tag legten. So bedurfte es nur noch des besonderen Anstoßes, um den Zwiespalt zum förmlichen Bruch werden zu lassen. Derselbe wurde nun auch gegeben durch den von der liberalen Fraction eingebrachten Antrag auf Bundesreform, welchen die Kammer auch an die staatsrechtliche Commission zur Berichterstattung verwies, u. von dieser wurde am 18. August der Antrag gestellt die Regierung zu bitten, dieselbe wolle mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf die Neugestaltung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse Deutschlands im Sinne der Einheit u. der activen Theilnahme des Deutschen Volkes an seinen gemeinsamen Angelegenheiten hinwirken. Nachdem dieser Antrag am 21. Aug. einstimmige Annahme gefunden hatte, wurde der Landtag in derselben Sitzung für aufgelöst erklärt. Am 25. veröffentlichte dann die Regierung das Finanzgesetz für 1855–58, obschon über das Budget kein Gesammtbeschluß zu Stande gekommen war. Den Schluß des Jahres bezeichneten bes. noch die neuen Landtagswahlen, für welche vorzugsweise die Stimmung für od. gegen die Bewilligung einer Geldentschädigung an die Standesherren (Sechs-Millionen-Frage) maßgebend wurden u. wobei die Wahl überwiegend auf Gemeindebeamte fiel, wie überhaupt dem Landtage durch sie meist neue Elemente zugeführt wurden. Inzwischen hatte nun auch die Bundesversammlung am 25. October in Sachen der Standesherren gesprochen, u. zwar deren Reclamationen für begründet anerkannt u. der Regierung aufgegeben dem entsprechend mit denselben über Zurückgabe der ihnen entzogenen Rechte unter Aufhebung der sie beeinträchtigenden Gesetze weiter zu verhandeln, über das Ergebniß aber die Bundesversammlung binnen drei Monaten in Kenntniß zu setzen, wogegen sich Letztere für den Fall einer nicht erlangten Verständigung die Erledigung auf bundesverfassungsmäßigem Wege vorbehielt. Übrigens erregte unter den Ereignissen des Jahres noch besondere Aufmerksamkeit die Zulassung der Barmherzigen Schwestern im Königreiche mit der Gestattung der Errichtung eines Mutterhauses zu Gmünd u. der Befugniß in anderen Gemeinden Filiale zu errichten.

Zu Anfange des Jahres 1856 erfolgte endlich auch in W. die Publication des Bundespreßgesetzes u. wurden demzufolge gegen die Tagesblätter zunächst Maßregeln ergriffen, welche der Gegenstand vielfacher Berathungen besonderer deshalb berufener Versammlungen von Gewerbtreibenden, sowie mehrer Gemeinderäthe wurden u. endlich die Verabfassung von dagegen gerichteten Petitionen an den Landtag veranlaßten. Letzter wurde am 20. Febr. eröffnet, u. es wurden hierbei Vorlagen zur Ausgleichung der Differenzen mit den Standesherren, zu einem Preßgesetz, zu einem Volksschulengesetz, zu Abänderungen der Gemeindeordnung, wie der Entwurf zu neuen Eisenbahnbauten in Aussicht gestellt. Bis zu ihrer am 10. März auf unbestimmte Zeit erfolgten Vertagung beschäftigten sich beide Kammern fast ausschließlich mit der Eisenbahnfrage, zum Theil in lebhafter Opposition gegen die Regierung. Die Entschädigungsverhandlungen mit den Standesherren wurden im März endlich auch dadurch zum Abschluß gebracht, daß denselben, anstatt des früher angebotenen 18fachen Maßstabes der Entschädigung der 19fache zugestanden wurde. Doch versagte ein Mitglied der Standesherren, Fürst Thurn u. Taxis, auch jetzt noch seine Zustimmung hierzu, weshalb, abgesehen von der noch mangelnden landständischen Bewilligung, die Vereinbarung noch immer nicht für vollendet gelten konnte, da die Regierung auf Einstimmigkeit unter den Standesherren drang. Als Folge jenes ihres weiteren Zugeständnisses aber wurde der am 8. April erfolgte Rücktritt des Justizministers von Plessen betrachtet, dessen Portefeuille der Cultminister von Wächter-Spittler übernahm, während Rümelin für den Cultus berufen wurde. Bald darauf trat der König eine Reise nach Paris zum Besuch des Kaisers Napoleon an. Die Verhandlungen mit dem Päpstlichen Stuhle wurden inzwischen lebhaft fortgesetzt, jetzt namentlich unter persönlicher Vermittelung des Freiherrn von Ow. Schon aber entspannen sich neue Verwickelungen für die Regierung, indem im Sept. auch die württembergische Reichsritterschaft sich zu einer Beschwerde an den Bundestag wegen Beeinträchtigung ihrer Standesrechte durch die neuere Gesetzgebung vereinigte, nachdem die deshalb bisher mit dem Ministerium gepflogenen Verhandlungen zu keinem sie befriedigenden Resultate geführt hatten. Der Schluß des Jahres endlich wurde durch eine die Bevölkerung tief aufregende Bewegung infolge der zwischen der Schweiz u. Preußen entstandenen Zerwürfnisse bezeichnet, wobei sich abermals die preußenfeindliche Stimmung des Landes kund gab. Der Eingabe einer Anzahl von Abgeordneten an den ständischen Ausschuß, wonach derselbe die Regierung bitten sollte, sie möge gegen die Aufstellung od. den Durchzug preußischer Truppen durch Süddeutschland, aus Rücksicht auf das befreundete Nachbarland u. zur Abwendung der für W. drohenden materiellen Nachtheile, Vorsorge treffen, folgten bald andere Petitionen aus den Kreisen von Kaufleuten, Gewerbeleuten etc., u. einzelne Orte vereinigten sich sogar zu directer Unterstützung der Schweiz durch Geldbeiträge u. Waffenlieferungen, so sehr auch die officiellen Organe sich gegen dies Gebahren wie gegen die herrschende Stimmung überhaupt erklärten.

Das wichtigste Ereigniß des Jahres 1857 war das Zustandekommen eines Concordates (s.d. S. 335) mit dem Päpstlichen Stuhle, bezüglich dessen die Auswechslung der Ratificationsurkunden am 5. Juni erfolgte. Freilich riefen einzelne Artikel des Vertrages vielerlei Beunruhigungen in den Gemüthern hervor, s. unten S. 428. Der Landtag war inmittelst, nachdem er wieder von Mitte März bis zum 7. April versammelt gewesen u. sich vorzugsweise mit der Eisenbahnfrage u. einem Gesetzentwurf über den Strafvollzug in den Zellengefängnissen zu Stuttgart beschäftigt hatte, auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Unterdessen war übrigens auch der Fürst Thurn u. Taxis von seinem Widerstand gegen das mit den Standesherren getroffene Abkommen zurückgetreten; bereits Anfang Septembers wurden von Seiten des Ministeriums die bezüglichen Gesetzentwürfe, namentlich rücksichtlich der Ablösungsentschädigungen sammt einer Änderung in der Zusammensetzung der Kammer der Standesherren, bei dem ständischen Ausschuß eingebracht. In dieser Zeit zog Stuttgart noch einmal die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich durch die daselbst Ende [426] Septembers bei Gelegenheit der Geburtstagsfeier des Königs stattfindende Zusammenkunft der beiden Kaiser von Rußland u. Frankreich.

Das Jahr 1858 verlief für W. ohne besondere bemerkenswerthe Ereignisse: die Oberfinanzkammer erhielt eine neue Organisation, nach welcher sie in vier Abtheilungen (für Staatsdomänen u. Bauten, Forsten, Berg-, Hütten- u. Salinenwesen u. Verkehrsanstalten, letztere mit den Unterabtheilungen Eisenbahnbaucommission, Eisenbahndirection, Postdirection, Telegraphendirection u. Verwaltung der Bodensee- u. Neckardampfschifffahrt) zerfällt. Durch Übernahme der Neckardampfschifffahrt auf den Staat wurde dieses gefährdet gewesene Institut forterhalten. Das in den Jahren 1849 u. 1850 ausgegebene Papiergeld wurde eingezogen u. durch neue Zehnguldenscheine ersetzt. Eine von dem statistisch-topographischen Büreau bearbeitete neue Ausgabe des Hof- u. Staatshandbuchs enthielt eine treffliche Statistik des Landes. Ein mit Preußen abgeschlossener Vertrag sicherte die Vollstreckbarkeit der richterlichen Erkenntnisse des einen Landes in dem andern. Nach fast 13monatiger Pause trat der Landtag am 4. Mai wieder zusammen u. blieb mit Unterbrechung durch eine kurze Vertagung bis zum 18. Oct. versammelt. In der ersten Diät genehmigte die Erste Kammer die schon in der vorjährigen Session von der Zweiten Kammer berathenen Gesetzentwürfe über Einführung von Gerichtsferien u. über die Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach erstandener Strafe, sowie ein Gesetz über Erweiterung der Unterstützungskasse für das Dienstpersonal der Verkehrsanstalten, verwarf dagegen den von der Zweiten Kammer angenommenen Gesetzentwurf über Einführung der Zellenhaft. In der Zweiten Kammer wurde ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Lage der Volksschullehrer sehr eingehend berathen; außerdem wurde der Zollvereinsvertrag über Erhöhung der Rübenzuckersteuer genehmigt die Einführung des Zollgewichts als Landesgewicht beschlossen, die Eisenbahnfrage von Neuem verhandelt. Seit dem Wiederzusammentritt Ende Juni bildete das Finanzgesetz für 1858–60 den Hauptberathungsgegenstand. Trotz des erhöhten Staatsbedarfs konnten die directen Steuern für die drei Jahre um 11/2 Mill. Gulden vermindert werden, was hauptsächlich dem erhöhten Ertrag des Staatskammerguts einschließlich der Verkehrsanstalten zu danken war. Aus den Überschüssen der letzten Finanzperiode konnten überdies bedeutende Summen zur Legung eines zweiten Schienengleises auf mehren Eisenbahnstrecken, zu Kasernenbauten in Ulm, Errichtung eines Gebärhauses in Stuttgart, Neubau der Polytechnischen Schule, zu außerordentlichen Straßenbauten etc. verwendet werden. Außerdem berieth die Zweite Kammer namentlich noch einen Gesetzentwurf über den Schutz des dramatischen u. musikalischen Eigenthums. Die österreichisch-italienischen Verwickelungen, welche seit Beginn des Jahres 1859 den europäischen Frieden störten, konnten auch in W. nicht ohne Wirkung bleiben. Der König, welcher sich in Nizza aufhielt, kehrte Ende März zurück. Im ganzen Lande gab sich eine große Begeisterung für die Deutsche Sache kund, patriotische Aufrufe u. Erklärungen wurden veröffentlicht u. von mehren Abgeordneten Petitionen an den ständischen Ausschuß gerichtet, die Regierung um Anregung von Bundesmaßregeln für Vertheidigung von Süddeutschland zu bitten; als die Gefahr dringender wurde, erfolgte im April eine Wiedereinberufung des Landtags, u. es nahm derselbe drei wichtige Gesetzentwürfe, den Aufruf der gesammten Landwehr, die Aufbringung des Bedarfs an Pferden u. die Aufbringung außerordentlicher Geldmittel (6,700,000 Gulden) in beiden Kammern einstimmig an; ein in der Zweiten Kammer gestellter Antrag auf Beifügung des Wunsches nach einer Nationalvertretung am Bunde wurde abgelehnt. Für die Kriegsbereitschaft wurden schon seit dem März durch Einberufung von Beurlaubten, Ernennung von Offizieren etc. Vorbereitungen getroffen, die Truppen wurden auf den Kriegsfuß gebracht u. als Division des achten Bundesarmeecorps zusammengezogen, nach dem Frieden von Villafranca jedoch wieder demobilisirt; das in Stuttgart organisirte Hauptquartier dieses Armeecorps wurde wieder aufgelöst. Bei den aus Anlaß des Italienischen Krieges wieder lebhafter betriebenen Verhandlungen über Reform der Bundeskriegsverfassung u. des Deutschen Bundes überhaupt hielt W. an der ihm mit den übrigen Mittelstaaten gemeinschaftlichen, mehr Österreich als Preußen zugeneigten Politik fest; es stellte daher im Verein mit diesen (Oct. 1859) den Antrag auf Revision der Bundeskriegsverfassung, war auf den Würzburger Ministerconferenzen (24._– 27. Nov.), welche ein engeres Zusammwirken der deutschen Mittel- u. Kleinstaaten in Bundesangelegenheiten herbeiführen sollten, vertreten u. betheiligte sich an allen den Erklärungen u. Anträgen, welche die Würzburger Regierungen namentlich bezüglich Veröffentlichung der Bundestagsverhandlungen, Einführung gleichmäßiger Bestimmungen über Ansässigmachung u. Heimathsrecht, Errichtung eines Bundesgewichts (Dec. 1859) u. Befestigung der Ost- u. Nordseeküsten (Jan. 1860) am Bunde einbrachten. Am 10. Nov. 1859 wurde die hundertjährige Wiederkehr des Geburtstags Schillers in W., seinem Heimathlande, wie in ganz Deutschland festlich begangen, besondere Festlichkeiten waren in Stuttgart, Ludwigsburg u. Marbach.

Nach Wiedereintritt des europäischen Friedens wurden die Eisenbahnbauten lebhaft gefördert u. namentlich seit dem Jahre 1860 in der Richtung nach der baierischen Grenze durch das Remsthal nach Aalen u. von Heilbronn nach Hall u. Crailsheim eifrig betrieben Der König wohnte der Fürstenzusammenkunft in Baden (15. Juni 1860) bei u. vertrat hierbei in freimüthiger Rede die mittelstaatlichen Anschauungen gegenüber dem Prinzregenten von Preußen. Das mit den Standesherren am 22. März 1856 abgeschlossene Übereinkommen war zwar von der Bundesversammlung am 2. April 1857 als angemessen anerkannt worden; doch war dasselbe inmittelst wieder Gegenstand einer Vorstellung der Standesherren am. Bunde geworden, in welcher sie sich über die Vollziehung u. Ausführung dieser Übereinkunft beschwerten. Es gelang jedoch der Regierung, unter Vorbehalt ständischer Zustimmung, eine neue nachträgliche Verständigung zu erzielen, welche unterm 10. Mai 1859 in Form einer Übereinkunft u. eines Protokolls gefaßt u. von der Bundesversammlung am 26. Juli 1860 als endgültige Erledigung der von der Bundesacte garantirten Rechtsansprüche der Standesherren genehmigt wurde. Zum Präsidenten der Kammer der Standesherren wurde unterm 30. Mai 1860 an [427] Stelle des verstorbenen Fürsten von Hohenlohe-Langenburg Graf Albert von Rechberg-Rothenlöwen ernannt. Das mit der Päpstlichen Curie unterm 8. April 1857 abgeschlossene, am 21. Dec. 1857 von dem König, unter Wahrung des verfassungsmäßigen obersthoheitlichen Schutz- u. Aufsichtsrechts über die Kirche u. unter Vorbehalt der ständischen Zustimmung zu den eine Gesetzesänderung in sich schließenden Punkten, genehmigte u. durch Verordnung publicirte Concordat, welches die frühere mitverwaltende Stellung des Staates zur Katholischen Kirche aufgab, die corporative Selbstverwaltung der Kirche im Princip zuließ u. nur für den Staat das Recht der Aufsicht u. Controle sowie die Sicherstellung der Staatsinteressen wahrte, hatte eine große Beunruhigung der Gemüther unter der protestantischen Bevölkerung des Landes veranlaßt, daher die Stände durch Beschluß vom 20. Mai 1858 die erwähnte Verordnung mit zwei Vollziehungsverfügungen des Cultusministeriums, ohne eine Mittheilung der Regierung abzuwarten, an ihre staatsrechtliche Commission überwiesen. Die Aufregung gegen das Concordat wuchs in den folgenden Jahren bis zu einer bedenklichen Höhe, namentlich befürchtete man, daß durch dieselbe den Rechten u. Ordnungen der Evangelischen Landeskirche Abbruch geschehen könne, vermißte Bestimmungen über wirksame Ausübung des obersthoheitlichen Aufsichtsrechts u. zur Abwehr von Mißbräuchen u. über den Schutz der bestehenden Verhältnisse in Ortschaften mit paritätischer Bevölkerung, das Verbot der Zulassung von dem Protestantismus feindlichen geistlichen Orden, den Ausschluß der bischöflichen Ehegerichtsbarkeit bei gemischten Ehen, u. erblickte in der Annahme der Convention (statt Regelung der Angelegenheit durch ein Gesetz im Wege der staatlichen Selbständigkeit) eine Unterwerfung des Staats unter die Päpstliche Curie. Von allen Theilen des Landes liefen Eingaben gegen das Concordat bei der Ständeversammlungen, u. der König sah sich veranlaßt zur Beschwichtigung der Gemüther am 10. März 1861 eine Ansprache an das Volk zu richten, welche von allen Kanzeln verlesen wurde. Die staatsrechtliche Commission der Ständeversammlung schied sich in eine Mehrheit für, u. eine Minderheit gegen die Convention. In der Kammer aber, welche im Febr. 1861 wieder zusammentrat u. auch den Gesetzentwurf über die in der Convention der Gesetzgebung vorbehaltenen Punkte vorgelegt erhalten hatte, siegte die Ansicht der Commissionsminderheit, indem am 16. März nach fünftägiger Debatte mit großer Majorität beschlossen wurde, daß die Kammer die Vereinbarung als unverbindlich betrachte, demgemäß gegen deren Vollzug Verwahrung einlege u. die Regierung ersuche die Verordnung vom 21. Dec. 1857 außer Wirksamkeit zu setzen u. diese Verhältnisse im Wege der Landesgesetzgebung zu ordnen. Nachdem hierauf der Departementschef von Rümelin vom Cultusministerium zurück u. an seine Stelle Oberregierungsrath Golther getreten war, erklärte am 13. Juni ein königliches Rescript an die Ständeversammlung, daß der mit der Römischen Curie abgeschlossenen Übereinkunft in Folge dieses Beschlusses. eine rechtlich verbindende Kraft nicht zukomme, womit zugleich der zu ihrer Vollziehung eingebrachte Gesetzentwurf zurückgezogen wurden. Am 27. Sept. aber brachte die Regierung einen neuen Entwurf zur Regelung der Verhältnisse der Staatsgewalt zur Katholischen Kirche ein, welcher die Genehmigung der Stände erhielt u. als Gesetz vom 30. Jan. 1862 den Streit zum endlichen Abschluß brachte. Auch noch in anderen Beziehungen waren die Landtagsverhandlungen von 1861 von großer Wichtigkeit: außer dem Hauptfinanzetat für 1861–64 u. den hiermit in Zusammenhang stehenden Exigenzen für Rüstungsbedürfnisse, Gehaltsaufbesserungen etc. lagen den Kammern namentlich Gesetzentwürfe über Vermehrung der Rekruten u. Erhöhung der Einstandssumme, über die bürgerliche Gleichstellung der Juden, den Schutz der Waarenbezeichnung, über Förderung der Bodencultur u. Wegeregulirung, endlich ein Gewerbegesetz vor, durch dessen am 12. Febr. 1862 erfolgte Publication W. zur vollen Gewerbefreiheit überging. Noch vor Eröffnung des Landtags hatte eine Verordnung vom 12. Febr. 1861 die über Verhinderung des Mißbrauchs der Presse geltenden Bestimmungen wesentlich gemildert, namentlich die Gestattung der administrativen Concessionsentziehung außer Vollzug gesetzt. Finanzminister von Knapp, welcher am 21. Mai 1861 starb, wurde provisorisch durch Staatsrath von Sigel ersetzt.

Mit Beginn des Jahres 1862 rief die Neuwahl der Kammer eine große Agitation im ganzen Lande hervor; das Wahlresultat war im Wesentlichen ein Gleichgewicht der Parteien, nur in Bezug auf die Deutsche Frage war die neue Kammer als entschieden großdeutsch anzusehen. Dieselbe trat Anfang Mai zu einer kurzen Session zusammen, ohne bis zu ihrer am 22. Mai erfolgenden Vertagung Beschlüsse von Wichtigkeit zu fassen. Der von Preußen mit Frankreich abgeschlossene Handelsvertrag (s.u. Zollverein) beschäftigte seit dem Jahre 1862 in W. wie in ganz Süddeutschland die Gemüther auf die lebhafteste Weise. Bei dessen erstem Bekanntwerden war die öffentliche Meinung demselben fast allenthalben entschieden ungünstig, u. in diesem Sinn sprachen sich auch die zur Vertretung der landwirthschaftlichen u. industriellen Interessen des Landes berufenen Organe aus. W. versagte daher durch eine Note vom 11. August die Zustimmung zu dem Vertrage. Weiterer Notenwechsel führte zunächst zu keiner Verständigung. Bei diesem Verhalten W-s mochten politische Rücksichten neben den Handelsinteressen nicht ohne Einfluß geblieben sein. Schon im Februar hatte W. im Verein mit Österreich u. den übrigen Mittelstaaten eine identische Note als Antwort auf die preußische Depesche abgehen lassen, in welcher das sächsische Bundesreformproject abgelehnt worden war, betheiligte sich an den im Juli zu Wien eröffneten Conferenzen über die Bundesreform u. legte mit den bei diesen Conferenzen betheiligten Staaten beim Bundestag den Antrag auf eine Delegirtenversammlung u. ein Bundesgericht vor. Der Anfang des Jahres 1863 verlief sehr ruhig in W.; das Bewußtsein staatlich u. finanziell geordneter Zustände, ein Gefühl der Sicherheit des verfassungsmäßigen Lebens u. die Anerkennung der wohlwollenden Absichten der Regierung waren allgemein, obwohl die Bevölkerung dem Conflict zwischen Regierung u. Landesvertretung in Preußen wie dem Gange der Verhandlungen in der deutschen Reformfrage mit Interesse folgte. Auf dem von dem Kaiser von Österreich nach Frankfurt berufenen deutschen Fürstentage ließ sich der König wegen seines hohen Alters[428] durch den Kronprinzen vertreten; doch erhielt er den Besuch des Kaisers auf dessen Reise zum Congreß. Erst am 24. Nov. traten die Kammern von Neuem zusammen; an Stelle des bisherigen Präsidenten Staatsraths von Römer, welcher sein Mandat aus Gesundheitsrücksichten niederlegte, wurde Obertribunalrath Weber von Tübingen ernannt. Sofort bei ihrem Zusammentritt gab die Zweite Kammer ein entschiedenes Votum zu Gunsten der Sache Schleswig-Holsteins ab, welches im Laufe der Diät mehrfach wiederholt wurde; über das ganze Land waren zahlreiche Vereine verbreitet, welche in gleichem Sinne wirkten. Die Regierungsvorlagen waren meistens nichtpolitischer Natur: die in Nürnberg verabredeten Nachtragsbestimmungen zur Wechselordnung, eine Revision des Gesetzes über die Fischerei, Gesetzentwürfe über Herabsetzung des Alters der Volljährigkeit, über die Einquartierungslast, die Ablösung der auf ganzen Gutscomplexen ruhenden privatrechtlichen Leistungen, die Gleichstellung der Ausländer in Bezug auf den Erwerb von Grundbesitz, endlich Einführung des Handelsgesetzbuchs u. die damit in Verbindung stehende Errichtung von Handelsgerichten Obwohl die Kammern bis Anfang März 1864 zusammenblieben, wurden doch mehre der wichtigsten Vorlagen, u. namentlich die betreffs des preußisch-französischen Handelsvertrags nicht erledigt.

Die Gesundheit des hochbejahrten Königs Wilhelm war in den letzten Jahren wankend geworden; zur Kräftigung derselben hatte er schon die Winter 1858 u. 1862 in dem milden Klima von Nizza zugebracht. Doch besorgte er auch von dort aus die eigentlichen Regierungsgeschäfte u. hatte nur einen Theil derselben dem Ministerrathe unter Vorsitz des Kronprinzen übertragen. Gleiches geschah, als der König im April 1864 wiederum von einem bedenklichen Krankheitsanfall heimgesucht wurde. Er erholte sich zwar wieder von dieser Krankheit, starb jedoch am 25. Juni 1864 im 83. Jahre seines Lebens ganz unerwartet auf dem Landhause Rosenstein. W. verdankt der 47jährigen Regierung des Königs Wilhelm seine Ordnung der Verwaltung des Staatshaushalts u. des Gemeindewesens, die Blüthe der Landwirthschaft, der Gewerbe u. des Handels; sein reicher Geist, sein Herz voll Güte, sein Streben für alles Gute u. Schöne, sein Wirken für die Wohlfahrt seines Volkes u. Landes hatten ihn zu einem der populärsten Regenten gemacht, welche es vielleicht je gegeben. Ihm folgte sein Sohn der bisherige Kronprinz Karl, welcher in einer Ansprache an das Volk versprach zu ehren, was des verstorbenen Königs Geist schuf, seine Werke zu pflegen u. die Verfassung des Landes getreu zu beobachten. In gleichem Sinne sprach sich die Thronrede aus, mit welcher König Karl am 12. Juli die sofort einberufene Ständeversammlung eröffnete. Doch wurde die letztere, nachdem sie die Steuerverlängerung auf das laufende Jahr u. die königliche Civilliste verwilligt u. eine Adresse an die Krone beschlossen hatte, bald wieder vertagt. Ein Systemwechsel gegen die Regierungsgrundsätze der vorigen Regierung ist zur Zeit noch. nicht hervorgetreten; ob derselbe in Folge eines am 22. Sept. 1864 stattgehabten Ministerwechsels eintreten wird, durch welchen Freih. von Varnbüler das Portefeuille des Äußern, von Geßler das des Innern u. von Renner das der Finanzen erhielt, kann erst die Zukunft zeigen. Der wichtigste Staatsact W-s gegen das Ende des Jahres 1864 war der am 12. Oct. im Verein mit Baiern, Hessen-Darmstadt u. Nassau erfolgte Beitritt zu den Verträgen über Fortdauer des Zoll- u. Handelsvereins auf Grund des preußisch-französischen Handelvertrags.

Vgl. J. R. Wegelin, Thesaurus rerum Suevicarum, Lind. 1756–60, 4 Bde., Fol.; C. F. Sattler, Historische Beschreibung des Herzogthums W. u. aller Städte, Klöster etc., Stuttg. 1752; Derselbe, Geschichte W-s unter der Regierung der Grafen, ebd. 1764–68, 4 Bde.; Geschichte W-s unter der Regierung der Herzoge, ebd. 1769–84, 13 Bde.; J. C. Schmidlin, Beiträge zur Geschichte W-s, ebd. 1780–87, 2 Bde.; L. T. von Spittler, Geschichte W-s unter der Regierung der Grafen u. Herzoge, Gött. 1783; F. C. I. Fischer, Pragmatische Geschichte W-s, Lond. 1787; L. T. von Spittler, Sammlung von Urkunden u. Aktenstücken zur neuesten württembergischen Geschichte, Gött. 1791_–96, 2 Bde.; J. J. von Moser, Württembergische Bibliothek, neu herausgegeben von L. T. von Spittler, Stuttg. 1796; J. C. Pfister, Pragmatische Geschichte von Schwaben, Heilbr. 1803–1827, 5 Bde.; I. G. Pahl, Geschichte W-s, ebd. 1830; K. Pfaff, Geschichte W-s, Reutl. 1818, n.A. Stuttg. 1835, 3 Bde.; Stälin, Württembergische Geschichte, Stuttgart 1842–56, 3 Bde.; F. Schiller, Geschichte von W. bis zum Jahre 1740, ebd. 1859; Hefele, Geschichte der Einführung des Christenthums in W., 1837; D. F. von Cleß, Versuch einer kirchlich-politischen Landes- u. Culturgeschichte W-s bis zur Reformation, Stuttg. 1806–1808, 3 Bde.; Schnurrer, Kirchliche Geschichte W-s, 1848.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 408-429.
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