Spanien [2]

[333] Spanien (n. Geogr., span. España, franz. l'Espagne, latein. Hispania), 1) das Spanische Reich umfaßt gegenwärtig das eigentliche S. als Mutterland (9071,81 geogr. QM.), die umliegenden Besitzungen (los adyacentes) u. die überseeischen Colonien. Die Adyacenten sind die Balearischen u. Pityusischen Inseln (zusammen 82,7 QM.), welche als 48. Provinz, u. die Canarischen Inseln (151,6 QM.), welche als 49. Provinz zu dem eigentlichen S. gerechnet werden, ferner mehre feste Plätze (Presidios) u. die Provinz Tetuan an der afrikanischen Nordküste u. die Guineainseln (Chasarineninseln) Fernando del Po, Anobon u. Corisco an der afrikanischen Westküste (zusammen 67,5 QM.); die überseeischen Colonien umfassen die Antillen (Cuba, Puerto-Rico u. seit Mai 1861 die vormalige Republik San Domingo auf Haiti) u. die Jungfraueninseln in Amerika, sowie die Philippinen, die Bissayer, die Babuyanen u. Baschi Inseln, Stücke von Manila u. Magindanao, u. die Marianen in Asien u. Australien (zusammen 5821,5 QM.), das ganze Spanische Reich insgesammt also 15,195,11 geogr. QM. (mit [1857] ungefähr 20,300,000 Ew.); 2) das eigentliche S., welches zwischen 36° 0' 40'' u. 43° 46' 40'' nördl. Breite u. 8° 17' 42'' u. 20°59' 56'' östl. Länge (von Ferro) liegt, wird im Norden von Frankreich, dem Freistaat Andorra u. dem Biscayschen Meere, im Westen vom Atlantischen Ocean u. Portugal, im Süden u. Osten vom Mittelmeere (mit der Meerenge u. dem englischen Gebiet von Gibraltar) begrenzt, seiner Gestalt nach von den Einwohnern mit einer ausgebreiteten Stierhaut verglichen u. hat nach amtlicher Bekanntmachung (1857) mit Einschluß der Balearen, Pityusen u. Canarischen Inseln 9306,11 QM. u. ohne dieselben 15,966 QLeg. od. 494,946 QKilometer = 9071,81 geogr. QM. Flächeninhalt, während derselbe nach Ritter nur 14,855 QLeg. = 8441,17 geogr. QM. beträgt. S., welches ursprünglich mit Afrika zusamengehangen hat, scheint, wie überhaupt die ganze Pyrenäische Halbinsel, durch seine Lage zwischen Europa u. Afrika eingeschoben u. das Mittelmeer von dem Atlantischen Ocean trennend zur Vermittelung des Verkehrs mit Afrika u. Amerika u. zur Beherrscherin jener beiden Meere, was es auch lange Zeit gewesen ist, bestimmt zu sein. Der nördlichste Punkt S-s ist das Cabo de Vares in Galicien, der südlichste die Hermata de S. Catalina bei Tarifa in der Meerenge von Gibraltar, der östlichste das Cabo de Creuz in Catalonien; der nördlichste Punkt ist von dem südlichsten in gerader Linie 1181/2 geogr. Meilen entfernt. Die Entwickelung der spanischen Küsten ist nicht reich, sie haben wenig Einschnitte u. Vorsprünge, u. daher kommt die geringe Zugänglichkeit des Landes u. der Umstand, daß S. so spät erst an der vorgeschrittenen Cultur Europas Theil genommen hat. Die Nordküste ist bes. schroff u. unzugänglich durch die bis dicht an das Meer herantretenden Gebirge, daher nur an den Mündungen der Flüsse u. an den tief in das Land sich erstreckenden Rias (Meeresarmen) zugänglich. Von[333] letzteren sind die größten von Osten nach Westen: die Ria de Bilbao, R. de Santander, R. de Avilès, R. de Pravia, R. de Rivadeo, R. de Vivero, R. de Cariño, R. del Ferrol, R. de Betanzos, R. de la Coruña u. R. de Camariñas; die wichtigsten Vorgebirge: Cabo Machichaco bei Bilbao, C. de Peñas bei Gijon, C. Vares, C. Ortegal u. C. Finisterre. Die Westküste, an welcher sich ebenfalls steile Felsenmauern bis an das Meer erstrecken u. in den Caps (das wichtigste Cabo Silleiro) auslaufen, ist viel zugänglicher als die Nordküste, weil sich im Hintergrunde der auch hier tief eingeschnittenen Rias (R. de Corcubion, R. de Noya, R. de Aroza, R. de Pontevedra, R. de Vigo) in der Regel Ebenen befinden. Reicher gegliedert als die Nord- u. Westküste sind die Südküste (welche sich von der Mündung des Guadiana bis zum Cabo de Palos erstreckt) u. die Ostküste mit ihren weiten flachen Meerbusen u. mehren sicheren u. wichtigsten Häfen S-s (Cadiz, Gibraltar, Malaga, Cartagena, Alicante u. Barcelona). Die Meeresbuchten dieser Küsten sind von Westen nach Osten: der Golf von Cadiz (zwischen dem Cabo de S. Maria u. C. de S. Sebastian), der Golf von Malaga u. Almeria mit der Bai von Almeria (zwischen der Punta de Europa u. dem Cabo de Gata), die Bucht von Cartagena (zwischen Cabo de Gata u. C. de Palos), die Bai von Alicante (zwischen Cabo de Palos u. C. de la Nao), der Golf von Valencia (zwischen Cabo de la Nao u. dem Felsen Montjuich bei Barcelona), der kleine Golf von Rosas (zwischen Cabo S. Sebastian u. C. de Creuz). Außerdem sind an diesen Küsten außer den genannten Vorgebirgen die Cabos Trafalgar, de S. Antonio, de Cullera u. de Oropesa zu nennen. Die benachbarten Inseln sind die Balearen u. Pityusen mit vielen Eilanden, die unbewohnte Gruppe der vulkanischen Eilande Columbretes zwischen den Balearen u. S. u. die Isla Alboran zwischen Granada u. Marokko.

S. bietet im Allgemeinen eine gewaltige, rings von Gebirgen umwallte Hochebene dar. Dieses centrale Tafelland besteht aus einem durch den Duero muldenförmig ausgehöhlten nördlichen Plateau (Leon, Altcastilien u. die Hochebene von Alava umfassend) mit einer mittleren Meereshöhe von 2560 Par. Fuß, u. aus dem durch den Tajo u. Guadiana zweimal muldenförmig ausgehöhlten südlichen Plateau (Neucastilien, Estremadura, die nördliche Hälfte Murcias, Theile von Südaragon u. Nordvalencia) mit einer mittleren Seehöhe von 2480 Fuß; beide sind durch das Castilianisch-Leonesische Scheidegebirge getrennt. Es lassen sich aber in S. sechs Gebirgssysteme unterscheiden: a) das Pyrenäische System, zwischen den Tiefebenen Südfrankreichs u. des Ebrobassins u. den ganzen Nordrand des Landes einnehmend, erstreckt sich in gerader Linie in einer Länge von 1371/2 Meilen, steht durch das Plateau von Alava mit dem centralen Tafellande in Verbindung u. besteht aus den eigentlichen Pyrenäen, der Pyrenäischen Bergterrasse u. der Cantabrisch-Asturischen Gebirgskette. Die eigentlichen Pyrenäen zerfallen in die Central- od. Hochpyrenäen mit den höchsten Gipfeln Pic Nethou (10,722 F.), Pico Posets (10,584 F.), Mont Perdu (10,482 F.) u. Marboré (10,370 F.), ferner die Ostpyrenäen, deren höchste Gipfel alle zu Frankreich gehören, u. die dichtbewaldeten Westpyrenäen in Navarra bis zu einer Höhe von 5000 F. Die Pyrenäische Bergterrasse od. das Hochland von Navarra, Hocharagon u. Nordcatalonien am südlichen Fuße der Pyrenäen, besteht aus kleinen Hochebenen, deren höchste Gipfel sind: die 5063 F. hohe Peña de Oroël bei Jaca in Hocharagon u. der 5224 F. hohe Monseni bei Gerona in Catalonien. Die Cantabrisch-Asturische Gebirgskette, von der Bidassoa nach Westen bis zur Navia in Asturien sich erstreckend, mit den Parameras (das sind hohe, von steilen Abhängen umgebene Plateaus) hat ihren erhabensten Theil in den Picos de Europa von 7104 bis 8034 F. Höhe ungefähr in ihrer Mitte. An sie schließt sich die Galicische Bergterrasse an, ein vielfach gegliedertes, bis 8000 F. hohes Gebirgsland; vgl. Pyrenäen. b) Das Iberische Gebirgssystem (s.d.), von den Pyrenäen durch das Iberische Tiefland od. das Ebrobassin getrennt, ist die Hauptwasserscheide zwischen dem Atlantischen u. Mittelmeere u. wird eingetheilt in die Altcastilianische Kette od. das Idubedagebirge (in der Sierra de Moncayo 5000 bis 7500 F.), die Parameraskette von Molina (bis über 4000 F.), die Serrania de Cuenca (gegen 4500 F.), die Nordvalencianische Bergterrasse (mit dem 7000 F. hohen Kegel der Peñagolosa) u. die Südvalencianischeu Gebirge (bis 6000 F. hoch). c) Das Centrale System od. das Castilianisch-Leonesische Scheidegebirge zwischen den Stromgebieten des Duero u. Tajo bildet, beim Plateau von Siguenza beginnend, die natürliche Grenzmauer zwischen Alt- u. Neucastilien, dann zwischen Leon u. Estremadura u. geht sodann nach Portugal über, wo es im Cabo da Roca endigt. Es hat in den verschiedenen Theilen verschiedene Namen: die Kette von Atienza, Somosierra u. Guadarrama (mitden höchsten Höhen des Systems, dem Pik von Peñalara 7334 F., den Cabezas de Hierro 7294 u. 7274 F., den Siete Picos bis 6800 F. u.a.), Sierra de Gredos (8000 F.), Sierra del Barco, Sierra de Gata u.a. d) Das Gebirgssystem von Estrmadura od. das Scheidegebirge zwischen Tajo u. Guadiana beginnt mit den Montes de Toledo u. erstreckt sich durch den westlichen Theil Neucastiliens u. durch Estremadura bis jenseits der portugiesischen Grenze; seine wichtigsten Theile, die Montes de Toledo, Sierra de Guadalupe u. die Sierra de Montanches haben 3000 bis 5000 F. Höhe. e) Das Marianische Gebirgssystem, zwischen dem Guadiana u. Guadalquivir, ist fast durchgängig mit immergrünem Walde bedeckt u. wird von vielen Flüssen durchbrochen. Es beginnt mit dem Gebirgsstock der Sierra de Alearez, mit welcher die Sierra Segura zusammenhängt; in seinem centralen Theile, der Sierra Morena (mit ihren verschiedenen Theilen: Felsenberge von Despeñaperros, Gebirge von Calatraveño von 3000 F. Höhe, Hochebene von Llerena, Hochebene u. Sierra de los Pedroches von 2000 F. Höhe, Sierra d'Aracena, Monte Segura, de Aroche), erreicht dasselbe seine größte Höhe von 5000 F. in den Cumbres de Aracena im westlichen Theile. f) Das Bätische System od. die Bergterrasse von Granada erstreckt sich zwischen dem Guadalquivir u. dem Mittelmeer von dem Plateau von Murcia bis zur Meerenge von Gibraltar u. hat die Plateaus von Huescar, Baza u. Guadix, von Granada u. von Ronda, ferner die Gebirgsstöcke der 7000 F. hohen Sagra Sierra (mit der Sierra seca), der Sierra Nevada, dem höchsten Gebirge des Landes, mit dem Cerro Caballo von 10,000 F. Höhe, Picacho de Veleta 10,728 F., Mulahacen 11,000 F., Alcazaba[334] 10,500 F., Cerro de Vacares 10,000 F. u.a., u. der Gebirgsstock der Serrania de Ronda, welche in der Sierra de Yunquera im Cerro des las Plazoletas 6033 F. Höhe erreicht, sowie fünf Randgebirge. Diese Gebirge S-s bestehen ihrer geognostischen Beschaffenheit nach im Südwesten meist aus plutonischen Eruptiv- u. älteren Sedimentärgesteinen (Granit, Gneiß u.a. krystallinischen Gesteinen, Thonschiefer, Grauwacke etc.), im Nordosten aus jüngeren Sedimenten (Kreide, Jurakalk, Gesteine der Triasperiode) mit Ausnahme der aus primären Gebirgsarten bestehenden Pyrenäen. Gewaltige, freilich noch nicht gehörig aufgeschlossene Steinkohlenbassins finden sich in Asturien, Leon u. Altcastilien, große Kohlenflötze bei Belmez, Fuente-Ovejuna u. Cazalla in der Sierra Morena, bei Villa nueva del Rio am Guadalquivir u. bei San Juan de las Abadesas in Catalonien. Vier Regionen erloschener Vulkane sind vorhanden: um Gerona, Castell-Folit u. Olot in Catalonien, der Campo de Calatrava in der Mancha, um Cabo de Gata u. die Gegend von Rio Tinto in der westlichen Sierra Morena; theils Krater, theils Trachyt- u. Basalteruptionen zeugen für den Vulkanismus. Unter den spanischen Tiefländern sind die beiden ausgedehntesten das Iberische Tiefland od. das Ebrobassin u. das Bätische Tiefland od. Guadalauivirbassin; das erstere erstreckt sich in der Richtung des Ebro 40 Meilen, in der Breite 11/2 – 20 Meilen, etwa 430 QM. einnehmend (ganz Niederaragon, das südliche Navarra u. die weinreiche Rioja baja u. Rioja alavesa in Alava), das letztere dehnt sich zwischen dem Marianischen u. Bätischen Gebirgssystem von Villacarillo bis Cartaya in einer Breite von 3–12 Meilen u. einer Länge von 44 Meilen aus u. umfaßt etwa 290 QM.

S. wird von dem Atlantischen Ocean, welcher hier den Golf von Vizcaya u. viele Rias (s. oben) bildet, u. dem Mittelmeere mit den oben erwähnten Einbuchtungen bespült. In das Mittelmeer ergießt sich nur ein einziger größerer Fluß, der Ebro (s.d.), welcher mit allen seinen Zuflüssen S. angehört; die übrigen größeren Flüsse fließen in westlicher Richtung fast parallel dem Atlantischen Ocean zu, nämlich der Duero mit rechts: Pisuerga, Valderaduey u. Esla, links: Adaja, Tormes. u. Agueda, nach dessen Mündung er nach Portugal übergeht; der Tajo mit rechts: Rio Gallo, Jarama, Alberge, Tietar u. Alagon, links: Guadiela, Rio del Monte u. Salor; der Guadiana mit rechte: Zancara, links: Javalon, Zusa, Ardila u. Chanza; der Guadalquivir mit allen seinen Zuflüssen u. der Miño mit dem Sil (s.d. a.). Unter den Küstenflüssen sind die bedeutendsten der Nordküste: Bidassoa, Orriá, Deva, Nervion, Besaya, Nalon, Navia, Landrone, Mandeo u. Allones; der Westküste: Tambre u. Ulla; der Südküste: Odiel, Rio Tinto, Guadalete, Guadiaro, Guadalhorce, Guadalfeo, Rio de Adra, Rio de Almeria u. Almanzora; der Ostküste: Segura, Jucar, Guadalaviar (od. Turia), Millares (od. Mijares), Llobregat, Tortera, Ter u. Fluvia. Unter diesen zahlreichen Flüssen sind nur der Ebro, Guadalquivir, Guadiana u. Miüo u. mehre der nördlichen Küste streckenweis schiffbar. Daher sind schon seit dem 16. Jahrh. viele schiffbare Kanäle gebaut worden, so der Kaiserkanal von Aragonien, welcher unweit Tudela am Ebro beginnt u. unweit Zaragoza endet; der Castilianische Kanal, welcher bei Alar del Rey aus dem Pisuerga geht, sich in eine nördliche u. südliche Richtung u. den Nebenkanal von Campos theilt u. unweit Simancas am Pisuerga endet; der Manzanareskanal, aus dem Manzanares bei Madrid abgeleitet aber unvollendet; der S. Carloskanal, welcher von unterhalb Tortosa bis zum Hafen von Alfaques geht u. neuerdings durch eine Actiengesellschaft, welche auch die Kanalisirung des Ebro bis Zaragoza vollbringt, wieder in Stand gesetzt worden ist. Außer diesen Schifffahrtskanälen existiren in S. großartige Bewässerungsanstalten zum Zweck der Bodencultur, welche meist Werke der Mauren sind. Zu diesen gehören: das Bewässerungssystem der Ebene von Tarragona durch zwei Kanäle aus dem Flusse Francoli mit zahllosen Seitenkanälen u. Gräben; das Bewässerungssystem der Ebene von Vinaroz u. Benicarlo in Valencia; dasjenige der Ebene La Plana in Valencia durch drei Kanäle aus dem Millares, mit meisterhaften hydraulischen Bauten (Kanal de Castellon); dasjenige der Huerta de Valencia durch acht Kanäle aus dem Rio Turia, sowie der Huertas von Orihuela u. Murcia durch den Segura u. der berühmten Veja von Granada durch den Jenil, Monachil u. Dilar; endlich der Königskanal (Acequia del Rey) zwischen dem Jucar u. Albuferasee in Valencia. Nicht von den Mauren rühren her: der Kanal de Castaños od. de Carlota in Catalonien bei Molins del Rey aus dem Llobregat in das Meer zur Bewässerung der Ebene von Barcelona; der Kanal de Manresa zwischen den Flüssen Llobregat u. Cardener in Catalonien; der Kanal del Urgel in Catalonien aus dem Segre; der Kanal de Tamarite in Ostaragonien zwischen den Flüssen Cinca u. Segre (noch nicht vollendet); der Kanal de Tauste in Niederaragonien, bei Tudela links aus dem Ebro u. Alagon gegenüber wieder in denselben gehend; der Kanal che Campos, ein Arm des Castilianischen Kanals in Altcastilien zwischen Palencia u. Medina de Rioseco; der Kanal de Segovia in Altcastilien von Segovia aus dem Eresma bis zu dessen Mündung in den Duero; der Kanal de Isabel II., das großartigste, im Juni 1858 vollendete Bewässerungswerk der Neuzeit, geht von dem Guadarramagebirge aus dem Lozoyaflusse nach Madrid, um diese Stadt u. ihre Umgebungen mit Trinkwasser zu versehen; der Kanal de Guadarrama, aus dem Guadarramafluß bei Gasco abgeleitet (unvollendet); der Kanal de Murcia, ebenfalls unvollendet, geht in Ostgranada aus dem Rio Guardal od. Barbete nordwestlich von Huescar u. sollte über die Hochebene von Huescar u. über Lorca nach Cartagena geführt werden; der Pantano (See) de Tibi in Südvalencia, entstanden. durch Anstauen des Flusses Ibi. Größere Seen hat S. mit Ausnahme der Strandseen der Albufera südlich von Valencia, des Mar menor nördlich vom Cabo de Palos u. der Laguna de la Janda nicht. Kleinere Seen sind die Laguna de la Nava, der Gebirgssee Laguna de Sanabria in einem Thalkessel der Peña Trevinco u. die Salzseen Laguna de Zoñar in der bätischen Steppe u. Laguna de Gallocanta in der iberischen. Außerdem gibt es eine Menge kleine Alpenseen in den Pyrenäen, der Sierra Nevada, der Asturischen u. Leonesischen Kette, der Sierra de Gredos etc. Strandsümpfe (Marismas) finden sich an der Südküste zwischen den Mündungen des Guadiana u. Guadalquivir, sowie an der Mündung des Ebro u. Llobregat. S. ist sehr reich an Mineralquellen, es soll gegen[335] 1500 haben; untersucht sind 325, von der kältesten Fuente de Lapiorta in Guipuzcoa von 5° R. bis zu der heißesten Fuente de Leon zu Caldas de Mombuy in Catalonien von 56° R. Zu den besuchtesten gehören die Bäder von Cestona in den baskischen Provinzen.

Das Klima des Landes ist theils wegen dessen geographischer Lage innerhalb der wärmeren gemäßigten Zone, zwischen zwei Meeren u. in der Nähe Afrikas mit seinen Sandwüsten, theils wegen dessen eigenthümlicher Bodenbeschaffenheit als eines rings von Gebirgen eingeschlossenen Hochlandes von großer Verschiedenheit; es ist im Allgemeinen ein entschieden continentales, aber wieder mit verschiedenen, durch die localen Verhältnisse herbeigeführten Modificationen. Während die nördlichen Gestade u. die Nordgegenden der Leonesisch-Castilianischen Hochebene ein mitteleuropäisches Klima u. Andalusien bis an die Sierra Morena, Granada, sowie die südlichen Theile von Murcia u. Valencia ein afrikanisches Klima haben, theilen die übrigen Länderstrecken das der südeuropäischen Länder. An der Nordküste gehören die Thäler der baskischen Provinzen zu den gesündesten Gegenden Europas. In den Hochländern ist der Winter sehr kalt u. der Sommer sehr heiß. Am südöstlichen Küstenstriche weht der glühende Solano (Samum) sehr oft. Madrid hat eine mittlere Jahrestemperatur von + 14,27° C., Cadiz + 16,97° C., Barcelona + 17,22° C., Malaga. + 20,05° C., Gibraltar + 20,07° C. Der jährlich wässerige Niederschlag beträgt 30'' (zu Granada 105,10'' nach Lazand), der allerdings zum allergrößten Theil auf die Wintermonate kommt u. im Sommer oft fast ganz aussetzt. Erderschütterungen kommen im südwestlichen Theile vor, namentlich in der Provinz Granada, wo die stärkste im Mai 1826 war, u. im südlichen Valencia, doch erreichen sie noch lange nicht die Stärke der portugiesischen Erdbeben. Außer vielen kleinen Steppen zählt S. sechs größere Steppengebiete, nämlich die altcastilische Steppe im Duerobassin in der Nähe von Valladolid, die neucastilische auf dem Plateau von Neucastilien, die aragonesische od. iberische im Ebrobassin, die Litoralsteppe in Südvalencià u. Murcia von der Umgegend von Alicante bis gegen Almeria hin, die granadinische auf dem östlichen Plateau der Terrasse von Granada u. die bätische Steppe in Nordandalusien zu beiden Seiten des Jenilthales zwischen Aguilar u. Miragenil im Norden u. Esteva u. Osuna im Süden. Dieselben sind theils natürliche (die eigentlichen Salzsteppen mit salzhaltigem Boden), theils künstliche, durch rücksichtslose Entwaldung hervorgebrachte monotone Einöden, die ersteren meist mit Salsolaeêen, die andern mit Espartogras bedeckt Producte: Aus dem Thierreiche gibt es in der europäischen Zone: Wölfe, Füchse, Stein- u. Baummarder, Iltise, Wiesel, Fischottern, Siebenschläfer, Eichhörnchen, Hafen, Kaninchen, seltner Edelhirsche, Rehe, Gemsen (diese nur in dem Asturisch-Leonesischen Gebirge u. den Pyrenäen), Bären, Dachse, Wildschweine, Luchse, Wildkatzen, Igel, Stachelschweine (angeblich in Galicien), Pyrenäensteinböcke, ferner alle Arten Vögel, eigenthümlich dieser Zone bes. Bartgeier, Spanische Geier, Aasgeier, Auer-, Schnee-, Rebhühner u. Rothhühner, viele Fische, im Meere Sardinen (bes. an den Küsten Asturiens u. Galiciens), Besugos, welche als beliebte Speisefische in großen Mengen ins Innere geführt werden, in den Flüssen Forellen, außerdem viele Eidechsen u. Schnecken; der südeuropäischen Zone sind eigenthümlich der Pantherluchs (Estremadura), die Genettkatze, das Spanische Ichneumon, Edelhirsche, Rehe, Damhirsche, Murmelthiere (in den Centralen Gebirgen), Kaninchen wie überall in S., von Vögeln besondere Arten Geier u. Adler, Ums, Königsweihe, Röthelfalken, Steppenhühner, Ziegenmelker, Straußkukuke, viele Singvögel, Trappen, Reiher, wilde Gänse, Enten, Schnepfen, Störche, Flamingos; der afrikanischen Zone endlich gehören an: Affen (nur auf dem Gibraltarfelsen), Dromedare (als Hausthiere gehalten), der Spanische Steinbock, das Chamäleon, Thunfische u. Sardellen; Hausthiere s. unten. Das Pflanzenreich ist in dem nördlichen S. vertreten durch Eichen, Buchen, Erlen, Eschen, Ulmen, Aspen, Birken, Ebereschen, Nadelholz (nur in den Pyrenäen), Haide, Stachelginster, massenhafte Farrenkräuter, Obst (bes. Apfel, Nüsse, Maronen), Getreide, Futterkräuter (bes. viel Incarnatklee), Gemüse, Kartoffeln, Spanisches Rohr, viel Buchsbaum (in den Pyrenäen); der Centralen Vegetationsprovinz sind außer den massenhaft auftretenden Steppenpflanzen die sogen. Jarales u. Tomillares eigenthümlich, weite, mit Cistus (span. Jara) u. Cistineen od. mit Thymian (span. Tomillo) u.a. aromatischen Labiaten bewachsene, meist baumlose Länderstrecken, doch gibt es auch große Waldungen von Nadelholz, Eichen u. Kastanien, angebaut wird bes. viel Getreide (die Ebenen der beiden Castilien u. Leons sind die Hauptkornkammern S-s), auf dem südlichen Tafellande auch viel Öl- u. Weincultur getrieben: in den östlichen Länderstrecken gibt es ebenfalls viele Labiatenhaiden u. Wälder immergrüner Eichen u. Kiefern, cultivirt werden hier bes. Öl-, Maulbeer-, Feigen-, Mandelbäume, Weizen, Mais, Wein, Obst (bes. Pfirsichen u. Apricosen), Wallnüsse, Hanf, Flachs, Gemüse (bes. Melonen u. Artischoken), südlich auch schon Orangen-, Johannisbrodbäume, Dattelpalmen u. Reis; die südlichen, zwischen dem Marianischen Gebirgssysteme u. dem Mittelmeere gelegenen Landestheile haben als Culturpflanzen aufzuweisen: Zuckerrohr, Baumwolle, Bataten, Cochenillecactus, Südfrüchte aller Art, Ölbäume, Wein, Mais, Melonen, Nüsse, Getreide, Futterkräuter, Hülsenfrüchte, Johannisbrodbäume, auch Wälder von Kork- u. Immergrüneichen, Pinien u. verwilderten Ölbäumen, doch findet sich hier, bes. in Ostgranada, Murcia u. Südvalencià, ein buntes Gemisch von sonnenverbrannten, fast vegetationslosen Einöden (Campos) u. üppig fruchtbaren Huertas od. Vegas. Aus dem Mineralreich besitzt S. einen ungeheuern Reichthum an Erzen, Metallen, nutzbaren Mineralien u. Gesteinen aller Art, Gold in Erzgängen in Catalonien u. im Flußsand des Sil in Galicien, viel Silber (in der Sierra Almagrera etc.), Eisen, Blei, Kupfer, Zinnobererz mit gediegenem Quecksilber (in den weltberühmten Quecksilbergruben von Almaden u. Almadenejos), Zinn, Zink, Antimon, Galmei, Nickel, Kobalt, Graphit, sehr viel Salz, sowohl Steinsalz (Catalonien), als Quellsalz (Salzseen von Aragonien, Niederandalusien etc.) u. Seesalz (aus den Strandsümpfen der Süd- u. Ostküste), Natron, Salpeter, Alaun, Schwefel, Asphalt, Steinöl, ungeheuere Steinkohlenlager (s. oben S. 335), große Lager Braunkohlen (in Galicien), dagegen wenig Torf, aber viele Bausteine u. Kalk, Marmor[336] von allen Farben, Jaspis, Alabaster, Meerschaum, Porzellanerde, Edelsteine (Diamanten, Rubine, Granaten, Türkise, Topase, Amethyste etc.), Mineralquellen, s. oben S. 335.

Bewohner. S. hat mit den Adyacenten 15,464,340 Ew. (nach dem Census vom 21. Mai 1857, nach den vorläufigen Angaben für 1861 aber 16,560,800), ohne die Adyacenten 14,957,837; die Bevölkerung hat sich also trotz der Kriege u. verheerenden Krankheiten (1708–1804 Gelbes Fieber, 1854 Cholera) seit 1723, wo sie 7,625,000 Ew. betrug, verdoppelt. Im Durchschnitt kommen daher im eigentlichen S. (ohne die Adyacenten) 935 Ew. auf die QLegua od. 1660 Ew. auf die geogr. QM.; am dichtesten bevölkert sind die Provinzen Pontevedra, Barcelona, Guipuzcoa u. Vizcaya, am dünnsten Ciudad-Real, Albacete, Cuenca u. Caceres. Die Einw. wohnen in 87,556 Ortschaften, von welchen 169 sogen. Ciudades u. 4707 sogen. Villas sind. Indeß ist der Unterschied zwischen Ciudad u. Villa, von denen ersteres eine größere Stadt bezeichnen soll als letzteres, nicht stichhaltig, da viele Villas weit mehr Einw. haben u. viel großstädtischer aussehen als manche Ciudad. Madrid, ehemals klein, heißt noch jetzt Villa. In Estremadura, den beiden Castilien etc. gibt es eine ungeheuere Menge Villas, welche genau genommen nur Dörfer (Lugares) sind, während Galicien, Asturien u. Vizcaya fast nur Dörfer haben, welche aber die Villas anderer Provinzen an Größe meist weit übertreffen. Meierhöfe od. Erbgüter heißen Casterios, Pachthöfe Cortijos, Landhäuser Quintas. Nach der Abstammung zerfällt die Bevölkerung in die castilianische, lemosinische, galicische u. baskische. Die erstere umfaßt auch die Bewohner von Murcia u. Andalusien, welche allerdings theilweise arabischer Abstammung sind. Zur lemosinischen gehören die Catalonier, Valencianer u. die Bewohner der Balearen. Außer diesen vier Hauptstämmen gibt es directe Abkömmlinge der Mauren (Moriskos od. Modejares genannt) in den Alpujarras u. um Valencia, ansässige u. nomadisirende Zigeuner überall u. Reste der ursprünglichen gothischen Bevölkerung in den Gebirgen von Salamanca u. Zamora. Herrschende Sprache ist das Castilianische, welches am besten in Toledo gesprochen werden soll, mit den zwei besonderen Dialekten des Galicischen u. Andalusischen. Baskisch od. Euscara wird in den baskischen Provinzen u. einem Theile von Navarra gesprochen; Lemosinisch, welches mit dem Provençalischen verwandt ist u. in den catalonischen u. valencianischen Dialekt zerfällt, in Catalonien, Valencia u. auf den Balearen. Rücksichtlich der Confessionen ist die Römisch-Katholische die einzige gesetzlich geduldete u. die Anzahl der in S. lebenden Akatholiken nicht zu bestimmen. Eine Charakteristik, welche in ihren einzelnen Zügen auf alle Spanier passen würde, ist bei der großen Mannigfaltigkeit u. Verschiedenheit in den einzelnen Landestheilen nicht möglich. Im Ganzen läßt sich aber behaupten, daß die Spanier ein urtüchtiges u. urkräftiges Volk sind, mäßig u. nüchtern, denn mit Brod, einigen Zwiebeln, braunem Tuch u. Cigarren ist der Spanier zufrieden gestellt, edelmüthig, stolz, muthig, energisch, andere Nationen verachtend, bigott, fest an alten hergebrachten Gebräuchen hängend, eifersüchtig u. rachgierig u. im Süden träge u. unreinlich. Dem Äußern nach sind sie meist mittler Statur, hager, wohlgebildet, mit schwarzem Haar, im Norden weißer, im Süden dunkelfarbig; die Frauen wohlgebaut, mit feurigen, ausdrucksvollen Augen u. anmuthigem Wesen, entwickeln sich sehr frühzeitig, werden aber in der Erziehung sehr vernachlässigt u. bekümmern sich wenig um die Wirthschaft, sondern verbringen die Zeit mit Nichtsthun, außer den Castilianerinnen u. Baskinnen, welche sich den beschwerlichsten Geschäften unterziehen. In der Liebe sind sie Flamme, aber auch höchst eifersüchtig. Der Cicisbeo der Italiener ist durch den Cortejo ersetzt. Das Nationalkleid der Männer ist der rund geschnittene, den ganzen Körper einhüllende spanische Mantel od. die Capa, welcher entweder gerade herabhängt od. mit dem rechten Vorderende über die linke Schulter geworfen wird, so daß der Zipfel über den Rücken hinabhängt; dasjenige der Frauen die Mantilla, welche mit einem Kamm an dem Kopfe befestigt u. über die Brust gekreuzt wird. Eine große Rolle bei der Toilette spielt auch der Fächer. Die vorherrschende Farbe der Kleider ist schwarz. Die Landleute kleiden sich gewöhnlich in eine kurze Jacke u. kurze Beinkleider von grobem Tuch, Gamaschen, Lederschuhe, eine wollne Schärpe u. einen spitzigen, breitkrämpigen, schwarzen Hut; ihre Frauen in ein ärmelloses Tuchmieder, Busentücher, Kattunrocke u. stecken die Haare am Hinterkopf in Flechten auf. Diese Tracht ist aber in den verschiedenen Landestheilen von vielen besonderen Eigenthümlichkeiten begleitet. So charakterisirt den Niederaragonier die Redecilla, eine Kopfbedeckung aus einem schmal zusammengelegten Baumwollentuch, welches gürtelartig um den Kopf gelegt wird; den catalonischen Bauer seine lange, feuerrothe Wollmütze, kurze Tuchjacke, dunkelblaue Hofe, Sammtweste, rothe Leibbinde, Sandalen aus Espartogras u. ein großes als Überwurf dienendes Wollentuch. Die Basken tragen außer ihrer barettartigen Nationalmütze, der Boyna, aus rothem od. blauem Tuch mit Troddeln daran, lange Beinkleider, kurze Tuchjacken, Hanfsandalen od. Schnürstiefeln, Sonntags Sammtjacken u. Schärpe; ihre Frauen lassen das Haar in Zöpfen über den Rücken hängen, haben ärmellose, tiefausgeschnittene, zugeschnürte Mieder aus Wollenzeug, Busentücher, kurze, mit bunten Bändern besetzte Röcke u. blaue Strümpfe. Die leonesischen Stutzer tragen einen niedrigen Hut mit breitem Rande, ein vorn reich gesticktes Hemd mit goldnen Knöpfchen, eine mit Silberknöpfchen verzierte Sammtweste, eine am Ellenbogen offene, mit schwarzem Sammt besetzte Jacke, um die Hüften einen breiten Ledergürtel, Schnallenschuhe u. hohe Gamaschen. Die Sonn- u. Festtagstracht der granadinischen Landleute besteht in einer knapp anschließenden, dunkelgrünen, reich mit Schnüren. u. Knöpfen besetzten Sammtjacke, bei welcher die Ärmel häufig aufgeschlitzt sind, darunter eine hellfarbige, vorn offene Weste mit Silberknöpfchen, seidenes Halstuch mit übergeschlagenem Kragen, seidene Schärpe, blaue, kurze, enganliegende Tuchod. Sammthosen ebenfalls mit Silberknöpfen u. an den Knien mit Schnüren geziert, gelblederne Schuhe u. Gamaschen, um den Kopf ein buntseidenes, in den Rücken herabhängendes Tuch mit dem Filzhut darauf. Ebenso ist die Tracht der andalusischen Stutzer od. Mayos. Die Hoftracht war ehedem eine schwarzseidene Weste mit eng anliegenden gepufften Ärmeln, schwarze enge Beinkleider, Strümpfe u. Schuhe, ein kurzer Seiden- od.[337] Sammtmantel, ein weißer, ausgezackter, gestickter Kragen, ein ausgekrämpter runder Hut mit Federn, ein langer Stoßdegen, die Kleider oft mit Goldstickerei, Perlen u. Edelsteinen reich ausgeschmückt. Die Tracht richtete sich meist nach den Eroberern S-s; so waren bei den Frauen im 18. Jahrh. weite Reifröcke u. hohe Frisuren wie am französischen Hofe Mode. Auch jetzt tragen sich die höheren Stände nach französischem Schnitt. Die Wohnungen sind im Allgemeinen ärmlich, häufig unreinlich u. bieten keine Bequemlichkeit dar; der Fußboden ist meist von Estrich mit Espartomatten belegt, die Wände ohne Schmuck, Vorhänge gibt es nicht. Unter den Wirthshäusern stehen die Fondas od. Hotels der großen Städte u. Seeplätze oben an; die echten spanischen Stadtwirthshäuser sind die Posaden (Ruhehäuser), welche eigentlich nur Obdach, Kochfeuer u. Salz gewähren, ähnlich sind die Hosterias u. Mesons; ein Paradar ist ein Halteplatz für Waaren, Karren, Lastthiere etc. außerhalb der Städte; Ventas od. Bentorillos einzeln stehende, oft ärmliche Landwirthshäuser. Unter der Nahrung der Spanier ist eine dunkelbraune Sauce, bestehend aus Öl, Knoblauch, Safran u. spanischem Pfeffer, wesentlich; eine Lieblingsspeise ist der Puchnero, eine Mischung von Rind- od. Schöpfenfleisch, Speck, Erbsen, Kartoffeln, Kohl, Möhren, Zwiebeln, Chalotten, Knoblauch od. Reis; ein anderes Nationalessen ist die Olla podrida (s.d. 2); ebenfalls beliebt ist der kühlende Gazpacho, eine Kräutersuppe aus Gurken, Brot, Knoblauch, Piment, Essig, Öl u. Wasser; der Guisado ist ein Fricassee aus Geflügel od. Wild mit Zwiebeln, Knoblauch, Liebesäpfeln. Ein allgemeines Weihnachtsgericht ist Puderbraten. Starke Getränke liebt man wenig, zum Wein wird Wasser getrunken, aber nicht darunter gemischt. Es wird dasselbe in porösen, thönernen Kühlgefäßen (Alcarrazas) aufbewahrt, von denen ganze Reihen am Eingange einer Posada hängen. Wasser, Schnee u. Eis werden auf den Straßen verkauft. Das gewöhnlichste Frühstücksgetränk ist dickgekochte Chocolade. Zahlreich ist die Dienerschaft, welche man sich hält. Unter den Vergnügungen steht der Tanz obenan, so der in Andalusien gewöhnliche Fandango, der graciöse Bolero, der Guaracca in Castilien, die Comparsas od. Nationalquadrillen der Galicier u. Asturier. Doch sieht man diese Nationaltänze nur noch bei der ländlichen Bevölkerung u. den niederen Volksklassen, die Übrigen tanzen die französischen Tänze. Öle ist der indecente u. wollüstige Tanz der schönen Zigeunermädchen. Der Tanz wird von Gesang u. den Nationalinstrumenten Castagnetten, Tambourin u. Guitarre begleitet; außer diesen haben die Galicier u. Catalonier Dudelsäcke u. die Valencianer den Dolcian, eine Art Flöte. Die Nationalmusik ist langsam u. ernst; unter den Melodien sind die Cachucha von Cadiz. der Jaleo de Jerez, die Nabas verdes von Leon, welche auf der Guitarre gespielt werden, bes. beliebt. Unter den Spielen ist das mit Feder- od. Buchsbaumbällen, welche man im Gehen fortschlägt, gewöhnlich. Zu den dem Lande eigenthümlichen Vergnügungen gehören auch die Stiergefechte (s.d.), außerdem Feuerwerke u. Maskeraden; man liebt Spaziergehen in der kühlen Tageszeit, Besuche machen (Tertulias u. Refrescos sind Abendgesellschaften, welche sich aber keineswegs mit den deutschen u. französischen messen können); die Siesta ist allgemeines Bedürfniß. Die Theater sind in Apösenlos (zwei Logenreihen), in die zwei Amphitheater, Cazuelas u. las Gradas, in den Patio od. das Parterre u. in die Luneta od. das Parquet getheilt.

Nach den Erwerbszweigen gab es 1857 in S. u.a. 2,433,301 ländliche u. 1,807,899 städtische Grundbesitzer, 840,528 Viehpächter u. Hirten, 148,043 Industrielle, 119,234 Handeltreibende, 67,327 Fabrikanten, 43,661 Geistliche, 6702 (ehemalige) Mönche, 12,595 Nonnen, 1458 Titulados (hoher Adel), darunter 203 Granden. In landwirthschaftlicher Beziehung gehört S. gegenwärtig zu den productivsten Ländern Europas, u. die Landwirthschaft ist der wichtigste Erwerbszweig der Einwohner. Im Jahr 1858 war beinahe die Hälfte der gesammten Bodenfläche Culturland (Felder, Wiesen, Weiden, Wein- u. Olivenpflanzungen u. Gärten). Am meisten ist der Boden angebaut in den Provinzen Palencia, Pontevedra, Coruña, Valladolid u. Barcelona, am wenigsten in Oviedo, Huelva, Almeria u. Santander. Zwar ist der Betrieb der Landwirthschaft in vielen Gegenden noch sehr mangelhaft, was auch von den landwirthschaftlichen Werkzeugen u. der Düngung gilt, aber die Ursachen davon liegen weniger in dem Volke selbst u. seiner angeblich durchgängigen, ihm aber mit Unrecht zugeschriebenen Trägheit, als in den Verhältnissen des Landes mit dem Mangel an Verkehr u. in vielen südlichen Gegenden an Wasser, bei der Menge drückender Steuern für den Grundbesitz u. bei den zahlreichen Kriegen, Revolutionen u. Unruhen seit dem vorigen Jahrhundert. Aber eine Wendung zum Besseren u. ein rasches Aufblühen der spanischen Landwirthschaft ist sichtlich erkennbar. Besonders befindet sich in Catalonien u. Valencia die Bodencultur in einem überaus blühenden Zustande. Die großartigen Bewässerungsanstalten zum Zweck der Bodencultur sind schon oben (S. 335) namhaft gemacht worden, durch die Schifffahrtskanäle große Strecken Landes bewässert. In Valencia u.a. Theilen sind die an sich unfruchtbaren Berghänge kunstvoll terrassirt u. bewässert u. dadurch in das ergiebigste Gartenland verwandelt worden (so bes. das Thal von Segorbe). Im Jahr 1855 ist die Separation der Grundstücke eingeführt worden. Zur Beförderung der Landwirthschaft bestehen 33 ökonomische Gesellschaften der Vaterlandsfreunde, mehre Ackerbauschulen (darunter die von S. Isidro bei Barcelona mit Musterwirthschaft die bedeutendste), die königliche Landwirthschaftsschule in Aranjuez, landwirthschaftliche Kreisvereine, in jeder Provinz ein königlicher Commissär zur Beaufsichtigung der Landwirthschaft, landwirthschaftliche Productenbörsen u. Creditanstalten, sowie Hagel- u. Brandversicherungsgesellschaften. Es werden in den verschiedenen Landestheilen, bedingt durch die Verschiedenheit des Bodens, Klimas etc., verschiedene landwirthschaftliche Bewirthschaftungsmethoden ausgeübt, so die Dreifelderwirthschaft in Estremadura, Niederandalusien u. Niederaragonien, die Fruchtwechselwirthschaft in Catalonien, Valencia, Murcia, Granada, Galicien, Altcastilien, den baskischen Provinzen etc. Die einzelnen Branchen der Landwirthschaft betreffend, so wird von Getreide am meisten Weizen (mit 15 verschiedenen Arten in 1300 Sorten) gebaut, Roggen nur in den nördlichen u. gebirgigen Gegenden, Gerste überall, auch Hafer, Mais durch das ganze Land, Reis im Großen nur bei Valencia, Hirse, [338] Buchweizen, Kartoffeln (diese in viel geringerem Maße als in Deutschland). Die eigentlichen Kornkammern S-s sind die Ebenen beider Castilien, Leons u. des Guadalquivirbassins. Von Hülsenfrüchten werden am meisten Kichererbsen, Bohnen u. Saubohnen cultivirt, außerdem Erbsen u. Linsen, von Futterkräutern Luzerne, Esparsette u. Incarnatklee. Wiesen gibt es nur in den nördlichen Provinzen u. den höheren Gebirgsgegenden, die besten in den baskischen Provinzen, Altcastilien, Leon, Asturien u. Galicien. Unabsehbare Weidetriften gibt es in Estremadura, Niederandalusien, Aragonien, Cuença, Soria, Leon etc., auf ihnen werden bes. Merinoschafe gezüchtet. Eine außerordentliche Menge Gemüse- u. Gartengewächse werden gezogen, so bes. Kohl u. Salat aller Art, Zwiebeln (berühmt die aragonischen von der Größe eines Kinderkopfes), Knoblauch, Gurken, Schlangengurken, Calabassenkürbisse, Wassermelonen (berühmt die valencianischen Melonen), Rüben (bes. in Asturien), Artischoken; auch Spanischer Pfeffer, Liebesäpfel u. Erdbeeren werden in großem Maßstabe angebaut, letztere bes. um Aranjuez, in Catalonien u. Valencia. Am meisten blüht der Gartenbau in Valencia. Unter den technischen u. Handelsgewächsen steht der Ölbaum oben an (in der ganzen südlichen Hälfte S-s angepflanzt, in Niederandalusien gibt es ganze Olivenwälder), dessen jährliche Production durchschnittlich zu 52,765,737 Arrobas im Werth von 1,654,254,486 Realen (= 121,289,995 Thlr. preußisch) berechnet wird; Öl wird auch allgemein aus Mandeln u. Haselnüssen bereitet, sowie aus Mohn, Senf, Raps, Rübsen, Leindotter, Erdmandeln, Sesam u. Ricinus. Gewebepflanzen sind Hanf (der beste in der Vega von Granada), Flachs, Baumwolle (nur im Süden im Großen angebaut), das wildwachsende Espartogras. Die Cultur des Maulbeerbaumes wird am meisten in Valencia, Murcia u. Catalonien betrieben. Von Färbepflanzen wird Krapp, Safran, Wau u. Waid angebaut, von Arzneipflanzen Süßholz, Römischer, Kümmel u. die Coloquinte, an der Südküste verbreitet sich immer mehr der Anbau des Zuckerrohres (das beste um Motril, Frigiliana u. Velez Malaga). Von großer Bedeutung ist auch der Weinbau, welcher bes. in Niederandalusien, Niederaragonien, Südnavarra, Neucastilien, Vizcaya, Orense, Mallorca etc. das beste Product liefert. Die geschätztesten spanischen Weine sind Xerez (mit den berühmtesten Sorten: Pago de Macharnudo, Pajarete, Listan, Patomina blanca), Malaga, Malvasier von Sitjes, der Pioratwein von Tarragona, der Benicarlo u. Alicante aus Valencia, der Caravaca (Rothwein) aus Murcia, der rothe Valdepeñas aus der Mancha, der Garnacha (blanker u. halbrother Wein von Cariñena) u. der schwere, schwarzrothe Tinto Aragonés aus Aragonien, der blaurothe Riojawein aus Altcastilien, der Peralta u. Cascante aus Navarra. Übrigens wird auf die Bereitung des Weines sehr wenig Sorgfalt verwendet. Rosinen bereitet man um Malaga, Velez-Malaga, Motril, Alicante, Gandia u. Valencia. Im Jahr 1857 wurden für 379 Mill. Realen Wein, für 19 Mill. Branntwein (aus Trauben) u. für 59 Mill. Realen Rosinen exportirt; im Jahr 1858 (wegen der Traubenkrankheit) nur für 220 Mill. Realen Wein, für 17 Mill. Realen Branntwein, aber für 88 Mill. Realen Rostnen. Der meiste Wein wird in Malaga erzeugt u. von Xerez der meiste exportirt, namentlich nach England (66 Procent). Von Früchten gibt es Obst aller Art, Nüsse, Kastanien, eßbare Eicheln, Südfrüchte aller Art, von denen ebenfalls große Mengen exportirt werden (so im Jahr 1856 allein für mehr als 18 Mill. Realen Orangen u. Citronen, u. 1858 für mehr als 23 Mill. Realen Mandeln u. Nüsse).

Viehzucht. S. hatte 1858 im Ganzen über 20 Mill. Stück vierfüßige Zuchtthiere, darunter 13,800,000 Schafe, 2,740,000 Ziegen, 1,380,000 Rindvieh, 1,018,000 Schweine, 491,000 Esel, 416,000 Maulthiere u. 269,000 Pferde. Die besten Pferde sind die gelenkigen u. gelehrigen andalusisischen mit seidenweichen Mähnen u. langem Schweif, u. unter ihnen wieder die von Cordova, wo sich das größte königliche Gestüt befindet. Die castilischen Pferde sind kräftig u. für schweren Gebirgstransport am tauglichsten; die Ponies von Galicien sind häßlich, aber sehr brauchbar für das Land, diejenigen von Navarra schön, äußerst kräftig u. gelehrig. Der wichtigste Pferdemarkt S-s ist die Messe in Ronda. Im Jahr 1858 gab es 542 Beschälstationen, von denen 83 dem Staate u. 459 Privaten gehörten. Übrigens erzeugt S. nicht genug Pferde für den eigenen Bedarf, u. es werden viele aus dem Auslande eingeführt. Bei den Stiergefechten kommen jährlich gegen 4900 Stück Pferde (ausrangirte) um. Viel mehr Sorgfalt als auf die Pferdezucht wird auf die Zucht von Maulthieren u. Eseln verwendet, welche von denen keines anderen Landes an Brauchbarkeit u. Schönheit übertroffen u. jährlich in großen Mengen exportirt werden. Die Maulthiere sind das gewöhnlichste Hausthier der Spanier, u. der Esel, für jede spanische Scene unentbehrlich, wird als zur Familie gehörig betrachtet. Die geschätztesten Maulthiere sind die von einer Stute u. einem Eselshengste; am berühmtesten sind die Maulthiere von Leon u. die Esel von Salamanca. Die Maulthiertreiber (Arrieros) spielen eine große Rolle in S., in langen Reihen führen sie ihre Thiere, denen zu beiden Seiten die Lasten herabhängen; eine besondere Klasse der Maulthiertreiber sind die Maragatos mit eigenthümlichen Trachten u. Sitten. Rindviehzucht wird bes. in den Nordprovinzen getrieben zur Erzeugung von Milch, Butter, Käse u. Schlachtvieh, während sie sich in den südlichen Provinzen, wo man das Baumöl der Butter vorzieht, nur auf die Beschaffung von Zugochsen beschränkt. Das Vieh ist nicht sehr groß, aber stark u. gut gebaut. Die zu den Stiergefechten erforderlichen. wilden Stiere mit langen u. spitzigen Hörnern werden in großen Gehegen bes. in Navarra, im Guadarramagebirge, in der Sierra Morena, Serrania de Ronda u. auf den Inseln des Guadalquivir auf einsamen waldigen Triften von großen Grundbesitzern gehegt u. das Stück zu mindestens 4000 Realen (293 Thlrn.) bezahlt. Die Schafzucht, in welcher S. sonst von keinem Lande übertroffen wurde, verfällt mehr u. mehr (1830 zählte man noch 23 Mill. Schafe). Dies hat seinen Grund in den für den Aufschwung des Ackerbaues zwar vortheilhaften, aber für einen gedeihlichen Fortbestand der seinen Schafzucht hinderlichen Maßregeln, welche die Regierung in der neueren Zeit ergriffen hat; denn die besten Schafe, die Merinos, sind Wanderschafe, bes. in Leon, Altcastilien, Cuença, Teruel u. Niederandalusien. 1858 wurde die jährliche Wollproduction durchschnittlich auf 41 Mill. [339] Pfund berechnet (1850 noch auf 85 Mill. Pfund). Ziegen gibt es zu großen Heerden (oft 3000 bis 5000 Stück) bes. in der Sierra Nevada u.a. gebirgigen Gegenden; sie liefern viele Ziegenkäse, mit welchen im Innern des Landes ein beträchtlicher Handel getrieben wird. Die meisten u. besten Schweine werden in den großen Eichenwaldungen Estremaduras gehalten, wo es auch die berühmtesten Schinken, Würste u. Preßköpfe gibt, von denen viele bes. nach England u. Amerika exportirt werden. Die Häute der Schweine u. Ziegen werden zu Weinschläuchen, welche inwendig ausgepicht werden u. in welchen der Wein im Inneren des Landes transportirt wird, benutzt. Von Federvieh werden Hühner in großen Mengen in ganz S. gezogen, bes. viel in Galicien (1858 wurden für 65,440 Thlr. Eier exportirt, bes. nach England), außerdem Tauben u. Truthühner (in Estremadura u. Andalusien im Großen), wenig Gänse u. Enten. Bienenzucht wird in unzureichendem Maße getrieben: viel bedeutender ist die Seidenraupenzucht in Valencia, Murcia, Catalonien etc. 1858 wurde rohe Seide im Werthe von 3,517,806 Realen ausgefahren, bes. nach Frankreich u. England. Von Wichtigkeit ist auch die 1820 eingeführte u. immer mehr sich hebende Cochenillezucht in den Gegenden von Malaga, Velez Malaga, Motril, Valencia u. auf den Balearen. Die Jagd u. Fischerei sind in S. frei; letztere, welche sich auf das Einfangen, Einsalzen u. Räuchern bes. von Thunfischen, Sardellen, Sardinen u. Salmen an den Küsten von Vizcaya, Galicien, Andalusien, Valencia u. Catalonien erstreckt, beschäftigte im Jahr 1658 über 33,000 Menschen u. lieferte fast 71/2 Mill. Arroben Fische zum Werthe von gegen 84 Mill. Realen, wovon 11/2 Mill. Arroben eingesalzener Fische ausgeführt wurden. Auch Austern werden an allen Küsten gefangen, aber nicht für den Export, da die Spanier selbst große Liebhaber von Schalenthieren sind. Korallen werden an den andalusischen u. nordafrikanischen Küsten gefischt, u. im Inneren des Landes hier u. da Blutegel gezogen. Obgleich die Wälder 8,96 Procent der Gesammtoberfläche des Landes einnehmen, befinden sie sich doch, mit Ausnahme der am besten bewirthschafteten Kronforsten, in der Folge der aufsichtslosen Verwüstungen derselben in einem meist kläglichen Zustande u. liefern bei den bestehenden Verhältnissen nicht einmal den inländischen Bedarf an Bau- u. Nutzholz. Nach einem Gesetz vom 19. Febr. 1859 aber soll von den Staats-, Communal- u. Körperschaftsforsten ein Theil verkauft (31/2 Mill. Hectaren) u. der andere Theil (61/2 Mill. Hectaren) behalten u. regelmäßig bewirthschaftet werden. In forstwirthschaftlichem Interesse ist S. neuerdings in zehn Forstdistricte eingetheilt worden, jeder mit einer Forstcommission; auch besteht seit 1847 in Villaviciosa de Odon bei Madrid eine königliche Forstschule für 50 Alumnen, welche nach dem Muster der Tharander Akademie in Sachsen eingerichtet ist. Erheblichen Gewinn bringen bis jetzt nur die Korkeichenwälder durch den Kork, das Bast (als Gerbmaterial) u. die aus den Ästen bereiteten Kohlen. Von Kork wurden im Jahr 1858 ausgefahren 78,255 Arroben im Werthe von 3,130,200 Realen. Kohlenbrennereien gibt es in großer Anzahl. Nebenproducte der Wälder sind Sumachrinde (als Gerbmaterial), Ladanbalsam, eßbare Eicheln, Maronen, Beeren, Arzneikräuter etc.

Der Bergbau bildet in S., diesem an Metallen, Erzen u. Mineralien reichsten Lande Europas, eine Hauptquelle des Nationalreichthums u. geht einer großen Zukunft entgegen, seitdem die Regierung dem Minenschwindel u. Raubbau ein Ende gemacht hat. Es wurde 1825 die königliche Generaldirection der Bergwerke in Madrid, bestehend aus dem Generaldirector u. drei Generalinspectoren, errichtet u. 1849 der Bergbau der Aufsicht derselben unterstellt, auch nach Gesetz vom 6. Juli 1859 das Land (nebst Balearen u. Canarien) in 17 Minendistricte eingetheilt, von denen jedem ein unter der Generaldirection stehender königlicher Bergingenieur zur Beaufsichtigung der Werke vorsteht. In Madrid besteht auch ein Oberbergamt u. eine 1833 gegründete königliche Bergschule zur Heranbildung von Bergingenieuren, zu Almaden u. Oviedo praktische Schulen zur Heranbildung von Steigern. Ausschließlich königliche Bergwerke sind die Quecksilbergruben von Almaden u. Almadenejos, die Kupferminen von Rio Tinto, die Bleibergwerke von Linares u. Falset, die Galmeibergwerke von S. Juan de Alcaraz, die Schwefelgruben von Hellin u. Benamauret, die Graphit- u. Bleibergwerke von Marbella, mehre Eisengruben in Navarra u. Asturien, bestimmte Steinkohlenbergwerke in Asturien u. sämmtliche Salzwerke u. Salinen (ausgenommen die in den baskischen Provinzen). Außer diesen königlichen gab es 1859 12,077 meist von Actiengesellschaften bebaute Privatbergwerke, darunter 4477 abgegrenzte u. Grubenzins zahlende, in Betrieb stehende Gruben u. 7062 nicht abgegrenzte. Von ersteren zählte man 2332 Silber-, 744 Blei-, 527 Steinkohlen-, 270 Kupfer-, 172 Eisen-, 156 Galmei-, 72 Eisenkiesgruben, 61 Torfstiche, 57 Glaubersalz-, 48 Braunkohlen-, 37 Alkohol- (Bleiglanz-), 31 Zink-, 26 Zinnober-, 23 Zinn-, 22 Steinsalz-, 19 Asphalt-, 13 Salmiak-, 9 Mangan-, 6 Goldgruben, je 5 Kobalt- u. Nickelgruben, 4 Antimon-, 2 Quecksilber-, je eine Arsenikkies-, Schwefel-, Anthracit- u. Steinölgrube u. 1 Topasbruch. Von den noch nicht abgegrenzten Gruben gab es 2717 Blei-, 2692 Silber-, 928 Steinkohlen-, 628 Kupfer-, 75 Zinn- u. 53 Zinkbergwerke. Am meisten Bergbau wird in den Provinzen Almeria (1853 mit 899 Bergwerken), Murcia (322), Oviedo (289), Jaen (109) u. Zamora (106) getrieben. Die reichsten Silberbergwerke sind die in der Sierra Almagrera (der Jarosogang), die von Hiendelaëncina u. von Farena bei Tarragona (1858 wurden 100,000 Mark Silber gewonnen), die wichtigsten Goldbergwerke die 1850 entdeckten Arsenikgruben bei Culera in Catalonien (1858_: 60 Mark Gold gewonnen). Von den übrigen Metallen wird Blei u. Eisen am meisten gefördert; Blei in den Bergwerken von Linares, der Sierra de Gador, Sierra Almagrera u. Sierra de Cartagena (1858_: 1,200,000 Ctnr.), Eisen namentlich bei Somorostro (Rotheisenstein). Unter den Quecksilbergruben stehen die von Almaden obenan, auch in den Provinzen Alicante u. Oviedo gibt es ergiebige (1858 im Gannzen 18,000 Ctnr.). Die Kupferbergwerke von Rio Tinto sind die ergiebigsten in der Welt (1859_: 21,704 Ctnr.), die reichsten Zinkgruben befinden sich bei Alcaraz u. in Guipuzcoa (1858_: 20,000 Ctnr.). Von der größten Bedeutung sind, od. werden in Zukunft, die überaus reich vorhandenen Steinkohlenlager, welche noch sehr wenig benutzt sind u. nach, vorläufiger Schätzung 120 Quadratleguas mit 2293[340] Mill. Tonnen Kohlen einnehmen (1858 wurden in allen Gruben 21/2 Mill. Ctnr. gewonnen). Schwefel wird bes. in Murcia bei Hellin u. in Ostgranada, Glaubersalz in Cerizo bei Burgos gegraben (1858_: 20,000 Ctnr.). Metallschmelzhütten gab es 1859 (mit Ausnahme der Eisenschmelzhütten) 231. Der Salzreichthum S-s geht unter den europäischen Ländern in zweiter Reihe (in erster Österreich), gehört seit 1714 zu den. königlichen Regalien u. besteht theils in Steinsalz, (das meiste in Cordona, wo sich der berühmte, eigentlich dem Herzog von Medina-Celi gehörende Steinsalzberg befindet, u. in La Minglanilla), theils in durch Verdunstung von salzhaltigem Wasser gewonnenem Salz (bes. aus den salzigen Seen u. Lagunen an der Küste Murcias, der Bai von Cadiz, den Ufern des unteren Guadalquivir, der Insel Ibiza u. in den Salzsteppen). Sudsalz bereitet man nicht, weshalb es auch keine Gradirhäuser u. Salzsiedereien gibt. Im Jahr 1858 gab es im Ganzen 70 Salzwerke mit einem Gesammtertrag von 4 Mill. Ctnrn. im Werth von 160 Mill. Realen; es könnte aber noch weit mehr Salz gewonnen werden. Von nutzbaren Steinen u. Erden gibt es vorzügliche Bausteine (Granit, Sandstein), Kalk, Marmor, Schiefer, Gyps, Alabaster, Mühl-, Schleif-, Wetzsteine, Mergel, Sand, Lehm, Fayence-, Steingut-, Porzellanerde, Walkererde, Ocker, Salpeter, Alaun, Meerschaum (große Ablagerungen in Neucastilien), Phosphorit (in Estremadura), auch viele Edel- u. Halbedelsteine. Der Gesammtertrag der im Jahr 1858 geförderten Erze, Salzen. Mineralienmengen ergab 12,599,040 Ctnr. im Werthe von 555,564,100 Realen = 40,741,366 Thlr. preußisch); davon wurden für 66 Mill. Realen Erze, 151/2 Mill. Realen Salz u. 1071/2 Mill. Realen Metalle exportirt.

Die spanische Industrie, wenn auch noch lange nicht eine hervorragende Stellung einnehmend, hat doch in der neuesten Zeit einen bedeutenden Aufschwung genommen. Die wichtigsten Industriezweige sind: die Lein-, Baumwoll-, Woll- u. Seidenindustrie, Färberei, Druckerei, Spitzenmanufactur, Espartoflechterei, Fabrikation von Papier, Tapeten, Leder, Korkstöpseln, Seife, Chocolade, Metall-, Stahl- u. Eisenwaaren, Gold- u. Silberwaaren, Salpeter, Pulver, Tabak, Töpferei, Steingut- u. Porzellanmanufactur, Buch- u. Steindruckerei, Leuchtgas-, Kerzen-, Lakrizensaft-, Conserven-, Schiffszwiebackfabrikation u. Bierbrauerei. Am meisten u. fast allenthalben entwickelt u. zum Theil blühend ist die Industrie in den Provinzen Gerona, Barcelona, Tarragona, Guipuzcoa u. Vizcaya, demnächst sind die in einzelnen Theilen industriellsten Provinzen die von Valencia, Murcia, Almeria, Granada, Sevilla, Galicien, Asturien, Santander, Madrid u. Ciudad-Real. Catalonien ist der Hauptsitz der Baumwollspinnerei u. Spitzenklöppelei; auch Papierfabrikation, Eisengießerei, Korkstöpselfabrikation, Glas-, Steingut- u. Vitriolfabrikation wird dort in großer Ausdehnung getrieben. Die wichtigsten Industriezweige der sehr industriellen baskischen Provinzen sind die Verfertigung von Schmiede- u. Gußeisen, Eisen- u. Kupferwaaren, Ankern, Tauen, Schießgewehren, Kanonen, Munitionsstücken, Kurzwaaren, Papier, Tapeten, Jeder, Lein-, Baumwoll- u. Wollwaaren etc. Valencia ist der Mittelpunkt der Seidenindustrie, in Alcoy gibt es auch große Cigarrenpapierfabriken. In Murcia u. Almeria existiren Erzschmelzen, Fabriken von Sodastein u. Alaun u. Espartoflechtereien; in Malaga u. Sevilla großartige Dampfeisengießereien, Maschinenfabriken, Eisenschmelzwerke, Baumwoll-, Leinwand- u. Seidenfabriken, Dampfzuckerfabriken etc. Galicien u. Asturien produciren Guß- u. Schmiedeeisen, Stahl, Glas, Stearin, Chocolade, Mehl, Lein- u. Baumwollenwaaren. Altcastilien hat große Dampfmehlfabriken, Papierfabriken etc., Neucastilien (bes. Madrid) Fabriken blanker Waffen, von Zink- u. Messingwaaren, Salpeter u. Pulver, Buchdruckereien u. Lithographiranstalten. Die vielen Bierbrauereien sind meist von Deutschen ins Leben gerufen worden. Die Tabaks- u. Cigarrenfabriken sind alle königlich, da die Fabrikation u. der Verkauf des Tabaks Regierungsmonopol ist, u. erhalten die Blätter theils aus den überseeischen Colonien (Cuba, Portorico u. den Philippinen), theils aus Deutschland (Magdeburg, Baden, Pfalz). Doch werden jährlich auch unermeßliche Mengen fremder Cigarren eingeschmuggelt. Im Jahr 1859 wurden in sämmtlichen Tabaksverschleißläden der Regierung für 274,362,977 Realen (= 20,119,951 Thlr.) Tabak verkauft. In S. gibt es keine Innungen u. Zünfte u. schon seit langer Zeit besteht Gewerbefreiheit. Die Industrie u. Gewerbe werden durch Handelskammern (s. unten), Gewerbevereine u. technische Unterrichtsanstalten (s. unten) gefördert. Im Jahr 1850 wurde in Madrid eine große Landesindustrieausstellung veranstaltet.

Der Handel war seit den Zeiten Philipps II., wo S. den Welthandel in den Händen hatte, bis 1839 fortwährend gesunken u. hat erst seit dieser Zeit einen, u. zwar in dem letzten Jahrzehnt einen so bedeutenden Aufschwung durch Ruhe u. Vertrauen im Inneren, Herstellung aller Art Communicationsmittel u. Errichtung von Banken, Creditanstalten, Handelskammern u. Handelsschulen etc. genommen, daß das Land auch in dieser Beziehung einer erfreulichen Zukunft entgegen geht. Denn während im Jahr 1828 die gesammte Importalion u. Exportation zu dem Werthe von 375,192,300 Realen für jene u. von 188,939,415 Realen für diese gesunken war, betrugen diese Posten im Jahr 1857 für die Importation 1,557,840,036 (1860 nur 1,481,313,498) Realen u. für die Exportation 1,168,571,599 (1860 nur 1,098,203,445) Realen; ja drei Jahre nacheinander (1853–1855) überstieg der Werth der Exportation noch denjenigen der Importation. Die wichtigsten Plätze des Binnenhandels sind: Madrid, Valladolid, Palencia, Burgos, Oviedo, Vitoria, Zaragoza u. Granada, doch leidet derselbe sehr unter dem Druck der Consumtionssteuer u. ist mit der Gewerbe- u. Handelssteuer belegt. Für den äußeren Handel besteht der Tarif vom 5. Octbr. 1849 mit vielfachen neueren Modificationen, gegen früher bedeutend ermäßigt. Importirt wurden 1858: Rohproducte im Werth von 247,710,199 Realen, Colonialwaaren u. Nahrungsmittel für 691,612,704 Realen u. Fabrikate für 565,205,162 Realen, in Summa für 1,504,558,065 Realen (= 110,334,258 Thlr. preußisch); dagegen wurden in demselben Jahre exportirt Agriculturproducte im Werth von 610,702,480 Realen u. Producte der Minen, Weberei u.a. Industrie für 360,657,334 Realen, also im Totalwerthe von 971,359,814 R. (= 71,233,250 Thlr.). Die wichtigsten Artikel der Einfuhr sind Getreide u. Hülsenfrüchte, Mehl, Eisen (Schmiede- u. Gußeisen, eiserne Geräthschaften, Reisen, Ketten, Anker, Nägel, Schrauben, Draht, Blech, Stahlwaaren),[341] Maschinentheile, Messingwaaren, Zinn, Materialwaaren, Wolle u. Baumwolle, Hanf, Leinen-, Wollen- u. Seidengarn, aller Art Gewebe, Tabak, Vieh, Stockfische, Butter, Käse, Rum, Steinkohlen, Bauholz, Droguerien, chemische Producte, Farben, Düngstoffe, Kurz- u. Spielwaaren, Uhren, Meubles, Wagen, Waggons, wissenschaftliche u. musikalische Instrumente, Glaswaaren, Porzellan, gegerbte Häute etc. Ausgefahren wird bes. Wein, Rosinen, Reis, Erbsen, Bohnen, Mehl, Brod u. Schiffszwieback, Öl, Früchte aller Art, Safran, Süßholz, Vieh, Fleisch, Butter, Eier, Wolle, Cochenille, Holz, Holzkohlen, Kork u. Korkstöpsel, Fische, Silberbarren, Blei, Zink, Alkohol, Eisen, Kupfer, aller Art Erze, Seide, Gewebe von Seide, Wolle, Baumwolle u. Leinen, Seife, Leder, Papier, Chocolade, Lichter, Conserven, Liqueure, Spielkarten, Waffen, Espartofabrikate etc. Der meiste Verkehr findet statt mit Frankreich, England, Amerika (bes. den spanischen Antillen u. Laplatastaaten), Nordafrika u. den Philippinen. Der Schmuggelhandel, welcher gegen früher um ein Bedeutendes abgenommen hat, erstreckt sich bes. auf Tabak, Cigarren, französische u. englische Fabrikate (bes. Gewebe). Auch die Schifffahrt hat sich in neuester Zeit (seit 1848) durch die Verbesserung der Häfen, Hafeneinrichtungen, Leuchtthürme etc. sehr gehoben. S. mit Einschluß der Balearen besitzt 117 Häfen, davon 56 am Atlantischen Ocean (die wichtigsten Bilbao, Santander, Gijon, der Kriegshafen Ferrol, Coruña, Vigo, Sevilla an dem bis hierher schiffbaren Guadalquivir, Cadiz) u. 61 am Mittelmeere (die wichtigsten: Algeciras, Malaga, Almeria, Cartagena, Alicante, Grao de Valencia, Tarragona u. Barcelona, sowie Palma, Mahon u. Iviza). Leuchtthürme gab es 1847 nur 20, jetzt schon 82, u. fast ebensoviele sind noch projectirt; auch besteht in dem Leuchtthurme auf Cap Machichaco in Vizcaya eine besondere Schule für Leuchtthurmdirigenten. Die Handelsmarine bestand 1858 aus 6113 Seeschiffen (darunter 82 Dampfer); es liefen in demselben Jahre in sämmtlichen spanischen Häfen ein: 6083 Schiffe unter Nationalflagge mit 837,272 Tonnen Gehalt u. 91,310 Personen Bemannung, 6418 Schiffe unter fremder Flagge mit 1,083,028 Tonnen Gehalt u. 60,954 Personen Bemannung; ferner liefen aus: 5289 Schiffe unter Nationalflagge mit 228,428 Tonnen Gehalt u. 54,939 Mann Bemannung u. 4724 Schiffe unter fremder Flagge mit 819,191 Tonnen Gehalt u. 43,754 Bemannung, im Ganzen liefen ein: 13,221 Schiffe u. aus: 10,013. Außerdem liefen 46,070 Cabotagefahrzeuge ein u. 45.954 aus. Die Binnenschifffahrt in S. ist wegen Mangel an schiffbaren Flüssen (s. oben) unbedeutend; es sind außer den oben erwähnten erbauten Kanälen noch projectirt: die Schiffbarmachung des Ebro vom Bocal del Rey bis Miranda, die Kanalisirung des Duero von Soria bis an die portugiesische Grenze, die des Tajo von Toledo an abwärts, die des Guadiana von Badajoz an u. die Schiffbarmachung des Miño von Ribadavia an.

An Eisenbahnen sind in S. in der neuesten Zeit bedeutende Strecken gebaut worden u. sollen noch gebaut werden, so daß es voraussichtlich binnen 10 Jahren in Besitz eines vollständigen Eisenbahnnetzes sein wird. Die erste Eisenbahn in S. (die 29 Kilometer lange Strecke von Barcelona nach Mataro) wurde am 28. Oct. 1848 eröffnet, seitdem sind bis Ende des Jahres 1881 im Bau beendet worden 2167,158 Kilometer, im Bau begriffen 1432, 657 Kilometer u. bewilligt u. definitiv sicher gestellt 2120,649 an Kilometer Länge. Dem Betrieb übergeben sind nämlich folgende Bahnen: die Mediterranbahn (Madrid-Aranjuez-Castillejo-Alcazar de S. Juan. Villarrobledo-Albacete-Almansa-Villena-Alicante), die Ostbahn (Madrid-Guadalajara-Jadraque), die Nordbahn (Madrid-Irun, vollendet erst die Strecke S. Chidrian-Burgos), die Bahn von Dueñas über Palencia nach Alar del Rey, die Isabellenbahn (Alar-Reinosa-Santander), die Bahn von Gijon nach Sama de Langreo, die Bahn von Castillejo nach Toledo, die Westbahn (Alcazar de S. Juan-Manzanares-Daimiel-Almagro-Ciudad Real), die Valencianische. Bahn (Almansa-Jativa-Alcira-Valencia u. Grao de Valencia), die Andalusische Bahn (Cordova-Sevilla-Cadiz), die Bahn von Zaragoza über Lerida, Manresa, Tarrasa nach Barcelona, die Bahn von Barcelona über Molins del Rey nach Martorell, die Bahn von Barcelona nach Sarria, die französische Bahn (Barcelona-Mataro-Tordera), die Bahn von Barcelona über Moncado, Granollers etc. nach Hostalrich, die Bahn von Tarragona nach Reus. Im Bau begriffen sind folgende Bahnen u. sollen bis Ende 1864 fertig sein: Madrid-Avila-S. Chidrian (Nordbahn); Burgos-Irun (Nordbahn); Jadraque-Zaragoza (Ostbahn); Zaragoza-Alsasua (theilweise vollendet); Tudela-Bilbao; von den Minas de Triana-Bilbao; Quintanilla-Orbó (Kohlenbahn); Tarsis Odiel (Minenbahn); Belmez-Alcclea (Kohlenbahn); Ciudad Real-Badajoz; Albacete-Murcia-Cartagena; Cordova-Granada-Malaga; Rens. Momblanch; Arenys de Mar-Sta. Coloma; Utrera-Maron. Endlich sind folgende Bahnen bewilligt: Madrid-Malpartide de Plasencia; Medina del Campo-Zamora; Palencia-Coruña; Aranjuez-Bergwerke von Henarejos; Manzanares-Cordova; Campillos-Granada; Mérida-Sevilla; Mérida-Alconetar; Valencia-Tarragona; Granollers-S. Juan de las Abadesas (Kohlenbahn); Lérida-Momblanch; Sta Coloma-Gerona; Carcajente-Denia; die Kreisbahn um Barcelona u. die Bahn von Granollers nach Caldas de Mombuy. Die Eisenbahnunternehmer u. Eigenthümer sind theils Actiengesellschaften, theils einzelne Personen, welche die Kosten entweder allein tragen od. vom Staate gegen eine vom Gewinn zu leistende Abgabe eine Unterstützung erhalten. Eigentliche Staatsbahnen gibt es in S. noch nicht. Der Eisenbahnbau hat auch eine Vervollständigung u. weitere Ausdehnung der Telegraphenlinien zur Folge ge. habt. Denn obwohl schon früher (seit Narvaez' zweiter Verwaltung 1848–51) Telegraphenlinien von Madrid aus das Land durchzogen, so bestanden sie doch nur aus optischen Telegraphen, u. diese haben in der neuesten Zeit den elektrischen weichen müssen, deren Gesammtlänge 1859 schon 6330,268 Kilometer (mit 135 Stationen) betrug. Den Hauptmittelpunkt des Netzes bildet Madrid, von wo aus sieben Hauptlinien gehen, nämlich nach Irun (Nebenlinien nach Teruël, Soria, Santander, Barcelona, Logrono, la Junquera), nach Valencia (Nebenlinien nach Cartagena u. Tarragona), nach Galicien (Nebenlinien nach Ciudad Rodrigo, Lugo u. Segovia), nach Asturien (Nebenlinien nach Burgos, Avila u. Escurial), nach Cuença. nach Estremadura (Nebenlinie nach Cacenes),[342] nach Andalusien (Nebenlinien nach Toledo, Ciudad Real, Huelva, Malaga, Almeria, San Lucar u. San Roque). Gleicherweise sind auch die Straßen u. Wege verbessert worden; 1834 gab es erst 3733 Kilometer fertige u. 1014 Kilometer im Bau begriffene Straßen, Ende 1859 schon 12,317,466 Kilometer der ersteren u. 1585,170 Kilometer der letzteren Art; auch waren 1858 bereits 3420 Straßenwärter angestellt, welche früher gänzlich gefehlt hatten. Es gibt ein Wegegesetz vom 22. Juli 1857, nach welchem die Straßen in drei Klassen (Heer-, Haupt- od. königliche Straßen; Provinzialstraßen zwischen den Provinzial- u. Districtshauptstädten; Vicinalwege) zerfallen. Auch viele Brücken sind in der neuesten Zeit gebaut worden, darunter 14 Hängebrücken. In Madrid besteht seit 1799 eine Ingenieurschule für Straßen- u. Kanalbauten. Das Postwesen steht unter der Generalpostdirection in Madrid u. hat in den Provinzen 36 Hauptpostadministrationen unter sich; es wurde 1848 gründlich reformirt, das Briefporto 1854 bedeutend herabgesetzt u. die Frankomarken eingeführt (s.u. Post S. 427). Die Wagen sind von ungeheurer Größe u. Schwere u. werden von dem Conducteur (Mayoral) u. dessen Gehülfen (Mozo od. Zagal) geführt, von welchen der letztere neben dem Wagen herlaufend die sechs od. noch mehr vorgespannten Maulthiere durch Zurufe, Steinwürfe, Stockschläge etc. in pfeilschneller Bewegung erhält. Andere dem Lande eigenthümliche Reisewagen sind die langen, karrenartigen Galeren, die überdachten Tartanen u. die Chirros mit massiven Rädern. Directe Dampfschiffsverbindungen, deren es im J. 1860 16 gab, bestehen zwischen den spanischen Häfen unter sich, sowie zwischen diesen u. Marseille, Bordeaux, Gibraltar, Liverpool, London, Lissabon, Oporto, Havana, Portorico, Teneriffa. Handelskammern (welche meist mit Handelsschulen verbunden sind) u. Handelsgerichte existiren in Alicante, Barcelona, Bilbao, Burgos, Cadiz, Coruña, Terez, Madrid, Malaga, Murcia, Palma de Mallorca, Pamplona, San Lucar de Barrameda, San Sebastian, Santander, Sevilla, Tarragona, Valencia, Vigo u. Zaragoza. Banken gab es 1859 11 (die spanische Bank in Madrid, s.u. Bank II. Oo), die Banken in Barcelona, Valencia, Zaragoza, Malaga, Cadiz, Sevilla, Valladolid, Coruña, Santander u. Bilbao. Dieselben repräsentirten zusammen 157,000 Actien u. ein Nominalcapital von 280 Mill. Realen u. hatten Banknoten im Werthe von 474,818,400 Realen emittirt. Außerdem existirten 1858_: 8 Creditgesellschaften, 3 Escomptegesellschaften, 17 Assecuranzgesellschaften (11 in Barcelona, 6 in Madrid, u. zwar 12 für Versicherung von Seeschiffen u. deren Waaren, die übrigen für Leben, Brand u. Hagel), 47 industrielle Actiengesellschaften, 18 Actiengesellschaften für öffentliche Arbeiten (darunter 12 Eisenbahncompagnien, die übrigen zur Erbauung von Kanälen), viele Sparkassen (die bedeutendsten in Madrid, Barcelona, Sevilla, Valencia, Cadiz, sämmtliche hatten Ende 1859 ein Capital von circa 46 Mill Realen), eine Depositen- u. Consignationskasse, Leihhäuser in allen größeren Städten u. Börsen in Madrid u. den großen Handelsplätzen. Die besuchtesten Messen sind die von Talavera de la Reyna (Neucastilien), Palencia, Valladolid, Medina de Riosero u. Soria (Altcastilien), Puente de la Reina, Estrella u. Corella (Navarra), Granollers u. Tarrase (Catalonien), Ronda u. Puerto de Sta Maria (Andalusien); Viehmärkte in Zafra (Estremadura), Ubeda (Jaen) u. Mayrena del Alcor (Sevilla); Wollmärkte in Enença (Neucastilien) u. Bejar (Leon).

Die geistige Bildung anlangend steht das spanische Volk trotz seiner geistigen Befähigung wegen des mangelhaften Volksunterrichts noch auf einer tiefen Stufe, u. obwohl in der neuesten Zeit auch für den Volksunterricht Bedeutendes geleistet worden ist, so konnten doch im Jahr 1850 blos 1,898,288 Personen lesen u. nur 1,221,001 schreiben, was dem Mangel an Schulzwang zuzuschreiben ist. Nach dem Unterrichtsgesetz vom 28. August 1850 ist der öffentliche Unterricht eingetheilt in Elementarunterricht, Secundärunterricht, Universitätsstudien, Professionalunterricht u. höheren Unterricht. Der Elementarunterricht wurde 1859 (mit Ausnahme der 287 Kleinkinderbewahranstalten mit 11,000 Kindern) in 22,060 Elementarschulen (darunter 18,260 öffentliche u. 3800 Privatschulen) von 1,046,558 Kindern benutzt u. wird außer von Staatswegen auch von einer neustens in Madrid entstandenen Gesellschaft zur Verbreitung u. Verbesserung des Volksunterrichts sehr verbessert u. gehoben. Zu den Secundärunterrichtsanstalten werden gerechnet die seit 1845 an die Stelle der früheren Lateinischen Schulen getretenen Institute (d.h. königlichen Gelehrtenschulen, welche aber den deutschen Gymnasien weit nachstehen; es gab im J. 1861 deren 57), die Colegios (d.h. von Privaten geleitete Vorbereitungsschulen zu den Universitäts- u. Specialstudien, es gibt ihrer 48; sie u. die Institute zusammen hatten 1859 757 Lehrer u. 20,149 Schüler) u. die Priesterseminare (1859 gab es 59 mit 21,039 Zöglingen). Universitäten hat S. 10, nämlich in Madrid (mit den sechs Facultäten der Philosophie u. Philologie, Naturwissenschaften, Pharmazie, Medicin, Jurisprudenz u. Theologie, 82 Professoren u. im J. 1859 mit 2465 Studenten), Santiago (ebenfalls mit sechs Facultäten), Barcelona, Granada, Sevilla, Valencia, Valladolid (mit fünf Facultäten), Oviedo, Salamanca u. Zaragoza (mit vier Facultäten); die zu Oñate u. Vitoria wurden 1842 aufgehoben. Die Universitäten zählten 1859101 Ganzen 412 Professoren u. 6181 Studenten, können aber unmöglich zu einer freien Entwickelung der Wissenschaften beitragen, da die Collegienvorträge sich nach einem vom Ministerium auf das Genauste vorgeschriebenen Compendium richten müssen. Der Unterricht wird nicht in Semestern, sondern in einjährigen Cursen ertheilt vom 1. Oct. bis 31. Mai, die übrige Zeit sind Ferien. Dasselbe findet auch bei den Instituten statt, wo der Cursus vom 1. Oct. bis 15. Juli dauert; es herrscht Collegienzwang u. die Studenten nehmen eine sehr untergeordnete Stellung ein. Zu den Professionalunterrichtsanstalten gehören die 10 Kunstschulen in Barcelona, Granada, Malaga, Oviedo, Coruña, Cadiz, Sevilla, Valencia, Valladolid u. Zaragoza (im J. 1860 mit 76 Lehrern u. 3087 Schülern), die Handelsschule zu Madrid (1860 3 Lehrer u. 9 Schüler), die 13 Schifffahrtsschulen in Barcelona, Mabon, Palma, Malaga, Gijon, Coruña, Rivadeo, Cadiz, Cartagena, Alicante, Bilbao, Santander u. S. Sebastian (1860 34 Lehrer u. 663 Schüler), die sechs Baugewerk- u. Feldmesserschulen in Madrid, Barcellona, Sevilla, [343] Cadiz, Valencia u. Valladolid (24 Lehrer u. 258 Schüler) u. die vier Veterinärschulen in Madrid, Cordova, Leon u. Zaragoza (27 Lehrer u. 863 Zöglinge). Höhere Unterrichtsanstalten sind: die Centrallandwirthschaftsschule in Madrid u. Aranjuez (1860 8 Professoren u. 27 Schüler), die Forstlehranstalt zu Villaviciosa de Odon (6 Professoren u. 50 Schüler), die Industrieschulen in Madrid, Barcelona, Gijon, Sevilla, Valencia u. Vergara (39 Lehrer u. 489 Schüler), die Architekturschule in Madrid (12 Lehrer u. 38 Schüler), die Schule für Malerei, Bildhauerei u. Kupferstecherei in Madrid (34 Lehrer u. 935 Schüler), das königliche Conservatorium für Musik u. Declamation in Madrid (38 Lehrer u. 560 Zöglinge), die Notariatsschulen in Madrid, Barcelona, Granada, Oviedo u. Valladolid (10 Lehrer u. 86 Schüler), die Diplomatische Schule in Madrid (6 Lehrer u. 126 Schüler), endlich die Anstalten zur Heranbildung von Lehrern für den Elementar- u. höheren Unterricht. Außer den genannten Unterrichtsanstalten bestehen noch mehre Specialschulen, nämlich die Schule für Wege-, Kanal- u. Hafenbauingenieure in Madrid (mit 13 Lehrern), die Bergschule ebenda (mit 13 Professoren), die Schule der Leuchtthurmwärter auf Cap Machichaco in Vizcaya, das Taubstummen- u. Blindeninstitut in Madrid (mit 10 Lehrern) u. mehre Militärbildungsanstalten (s. unten S. 348). Gelehrte Akademien hat S. acht, s.u. Akademie III. Außer den dort namhaft gemachten bestehen noch zu Madrid: die königliche Akademie der moralischen u. politischen Wissenschaften (neuerdings erst errichtet), die Akademie der Jurisprudenz u. Gesetzgebung (seit 1838), die chirurgische Akademie (seit 1731). die königliche Akademie der schönen Künste (Real academia de las tres nobles artes de S. Fernando, gestiftet 1744, reorganisirt 1846 u. 1854, hat 55 Mitglieder, theilt sich in die drei Sectionen der Malerei, Bildhauerkunst u. Baukunst u. besitzt ausgezeichnete Sammlungen) u. die Aragonesischjuristische Akademie (Academia juridico-practica aragonesa). Unter den Bibliotheken sind die bedeutendsten die Nationalbibliothek zu Madrid (1712 gestiftet mit 440,000 Bänden) u. die Bibliothek des Escorial (mit 24,000 Bänden, darunter 400 arabische Manuscripte); außerdem besitzen Bibliotheken die Akademien, alle Universitäten, die Domcapitel u. viele Städte. Von den Archiven sind das Staatsarchiv der Krone von Castilien zu Simancas, das der Krone Aragonien zu Barcelona u. das Indische Archiv zu Sevilla die wichtigsten. An historischen u. Kunstsammlungen befinden sich in Madrid: die königliche Rüstkammer, das königliche Münz- u. Antiquitätencabinet, das köniquche Malerei- u. Sculpturmuseum, das Nationalgemäldemuseum u. das naturhistorische Museum, außer ihnen auch in Sevilla u. Valencia Kunstmuseen. Dazu kommen die Botanischen Gärten in Madrid, Valencia etc. u. das Astronomisch-meteorologische Observatorium zu Madrid (neben welchem letztern noch 12 Meteorologische Stationen bestehen). Eine Commission zur Erhaltung der historischen u. artistischen Monumente besteht in Madrid. Endlich werden auch noch die Theater (1859 gab es 168) u. die Stiergefechte (185926 Plätze zu Stiergefechten) in S. unter die öffentlichen Bildungsanstalten gezählt. Übrigens war es unter den Künsten die Malerei, welche in S. zu hoher Vollkommenheit gelangte (s. Malerei S. 785); die Bildhauerkunst dagegen, obschon von einzelnen Spaniern geübt, konnte es nie zu einer eigenen Schule bringen (s. Bildhauerkunst II. c); die Baukunst excellirte bes. im Maurischen Styl, von welchem sich noch ietzt die schönsten Überreste erhalten haben. Officielle Provinzialanzeigeblätter erscheinen 48, außer ihnen viele Tage- u. Anzeigeblätter u. Zeitungen (von letzteren im Jahre 1851 117). Mit der Julirevolution 1854 sind der Presse nur noch in Bezug auf Religion u. Kirche Beschränkungen auferlegt, sonst ist dieselbe ganz frei u. die Tagesliteratur in Folge dessen bedeutend gewachsen.

Die Zahl der Wohlthätigkeitsanstalten belief sich Ende 1859 auf 1028, in welchen 455,290 Menschen mit einem Aufwand von 69 Mill. Realen (5 Mill. Thlr.) verpflegt wurden. Darunter befinden sich die sieben Landesanstalten (vier Krankenspitäler in Madrid, das allgemeine Irrenhaus Sta. Isabel zu Leganés bei Madrid, das allgemeine Spital für alte Leute zu Toledo u. das Waisenhaus für Offizierstöchter in Valencia), 329 Provinzial-, 654 städtische u. 38 Privatanstalten, bestehend in Kranken-, Irren-, Waisen-, Findel-, Arbeitshäusern u. Unterstützungsvereinen. Außerdem gibt es in Madrid u. Aranjuez Erziehungsanstalten für hinterlassene Töchter von Patrioten u. anderen verdienstvollen Leuten, welche unter Leitung eines Vereins adeliger Damen stehen, u. viele Privatvereine zu wohlthätigen Zwecken. Die sittlichen Zustände anlangend verhielten sich 1859 die unehelichen Geburten zu den ehelichen im Allgemeinen wie 1_: 17; allein in Bezug auf die einzelnen Provinzen u. ihre Hauptstädte herricht hierin eine große Verschiedenheit, welche von der jedesmaligen, Volksdichte abhängt. So kommen in den Provinzen, Alava, Castellon, Lérida u. Soria verhältnißmäßig viel weniger uneheliche Geburten vor als in den Provinzen Lugo, Coruña, Cadiz u. Madrid, sowie auch in Bezug auf die Volksmocalität der Städte Lugo, Coruña, Cadiz u. Madrid am tiefsten stehen. Unter den Straf- u. Besserungsanstalten gibt es Zuchthäuser für männliche u. Correctionshäuser für weibliche Verbrecher. Die schwersten Verbrecher werden in den an die Stelle der ehemaligen Galeeren getretenen Zuchthäusern zu Ceuta (welches als das härteste gilt), Alhucemas, Melilla u. Peñon de Velez an der nordafrikanischen Küste detinirt, welche den französischen Bagnos entsprechen. Im Jahre 1857 gab es 20,086 Sträflinge u. Detinirte aller Art.

Die Staatsbürger theilen sich in Adelige, Geisttliche u. Bürger od. Bauern, jedoch ohne irgendwelche Vorrechte eines Standes vor dem andern u. bei völliger Gleichheit vor dem Gesetz. Der hohe Adel unterscheidet sich in Granden erster, zweiter u. dritter Klasse (mit dem Prädicat Excellenz) u. Titulados (Familien, welche von Alters her den Herzogs-, Marquis-, Grafen-, Visconde- od. Barontitel führen). Im Jahre 1852 gab es 66 Herzöge (sämmtlich Granden), 419 Marquis (darunter 19 Granden erster Klasse), 416 Grafen (darunter 17 Granden erster Klasse), 48 Visconden u. 40 Barone. Der niedere Adel (Hidalgos) ist sehr zahlreich u. sehr verarmt. Die Geistlichkeit begreift die Weltgeistlichen, die Ordensgeistlichen u. Seminaristen, die Nonnen u. Barmherzigen Schwestern. Die Weltgeistlichen zählen neun Erzbischöfe (die von Toledo, Burgos, Santiago di Compostella, Sevilla, Valladolid, Granada, Valencia, [344] Tarragona u. Zaragoza, der erste, der von Toledo, hat den Titel Primas von S.), u. 43 Bischöfe; auch der Patriarch von Indien gehört zum hohen Clerus der Weltgeistlichen. Die Mönchsklöster sind 1835 factisch u. 1841 gesetzlich aufgehoben worden u. die noch bestehenden 41 Häuser (mit 719 Ordensgeistlichen im Jahre 1859) gehören acht religiösen Orden an, welche Missionäre heranbilden, die Jugend unterrichten u. Wohlthätigkeit u. Krankenpflege ausüben. Außer ihnen gibt es 865 Nonnenklöster (mit 12,990 Nonnen, Barmherzigen Schwestern u. Ordensfrauen), so daß man 1858 noch 906 Klöster u. Ordenshäuser zählte. Die Zahl des seculären u. regulären Clerus ergab 1858 eine Zahl von 7963 Mitgliedern. Der Bürgerstand umfaßt die Verwaltungsbeamten, Professoren, Lehrer, Advocaten, Notare, Schreiber, Ärzte, Kaufleute u. Gewerbetreibende; der Bauernstand die Bauern nebst Gesinde, alle dienende Personen, Tagelöhner, Berg- u. Fabrikarbeiter, Hirten, Fischer u. Matrosen. Eine gegenseitige Abschließung der Stände indeß, wie in den übrigen Ländern Europas, findet in S. nicht statt.

Die Staatsverfassung des Königreichs ist seit 1812, wiewohl unter mannigfachem Wechsel, auf die Grundsätze der constitutionellen Monarchie gebaut. Die erste, sehr freisinnige Constitution vom 19. März 1812 gab sich das spanische Volk selbst während der Zeit, in welcher König Ferdinand VII. sich in französischem Gewahrsam befand. Dieselbe wurde bereits 1814, bevor sie noch eigentlich zur Ausführung gekommen war, nach Ferdinands VII. Rückkehr nach S. wieder aufgehoben, 1820 aber in Folge einer Revolution auf kurze Zeit (bis 1. Oct. 1823, wo Ferdinand VII. sie mit Hülfe französischer Intervention wieder aufhob) in Gültigkeit gesetzt. Von da bis zu Ferdinands Tode (29. Sept. 1833) blieb die Verfassung eine rein absolute Monarchie. Erst 1834 begann die repräsentative Verfassung wieder aufzuleben, indem die Königin-Regentin Christine, um der wachsenden Macht des Kronprätendenten Don Carlos einen Damm entgegenzusetzen, sich zur Erlassung des Estatuto reàl, einer Art repräsentativer Verfassung, entschloß. Schon nach zwei Jahren fiel dies Statut wieder in Folge der Militärrevolte von La Granja (1836), worauf wieder die Constitution von 1812 mit einigen Abänderungen unterm 10. Juni 1837 (deutsch in Pölitz, Europäische Verfassungen II. S. 263–93) in das Leben trat. In dieser Revision bestand die Constitution bis 1845, wo sie nochmals (Decret vom 23. Mai) im monarchisch-conservativen Geiste revidirt wurde. Im Jahre 1854 wurde sie in Folge der Revolution vom Juli d. I. abermals außer Kraft gesetzt u. zur Festsetzung einer neuen Verfassung constituirende Cortes eingerufen, welche eine sehr liberale Constitution beriethen. Dieselbe trat indessen nicht in das Leben; vielmehr wurde durch königliches Decret vom 15. Sept. 1856 die Constitution von 1845 wiederhergestellt u. ein Reformgesetz vom 27. Juli 1857 gab ihr darauf die Form, in welcher sie noch jetzt besteht. Die gesetzgebende Gewalt ist nach derselben zwischen dem Könige (Königin) als Oberhaupt des Staates u. der Volksrepräsentation (Las Cortes) getheilt, die vollziehende Gewalt übt der König (Königin) allein aus. Der Titel des Königs ist: Constitutioneller König von Spanien u. Indien (jetzt Reina constitutional de las Españas y de las Indias) u. das schon seit der Vereinigung der Kronen von Castilien u. Aragonien gebräuchliche Prädicat: Magestad católica (Verleihung Papst Alexanders VI. von 1496). Der Thronerbe führt stets den Titel Prinz od. Prinzessin von Asturien, alle legitimen Prinzen u. Prinzessinnen außerdem den Titel Infant od. Infantin von Spanien. Die Regierungserlasse des Königs (Königin) bedürfen der ministeriellen Contrasignatur. Die Gesetze u. Decrete beginnen mit der Formel: Ich, Isabella II. durch die Gnade Gottes u. die Constitution der spanischen Monarchie Königin von Spanien, u. werden nach altherkömmlicher Weise auch mit: Ich, die Königin (Yo la Reina) unterzeichnet. Die Cortes zerfallen in zwei Kammern, den Senat u. den Congreß der Deputirten. Die Mitglieder des Senats, deren Zahl 304 beträgt, werden vom König auf Lebenszeit ernannt; geborene Mitglieder sind die großjährigen Prinzen, 9 Erzbischöfe, der Präsident des obersten Gerichtshofes, die Generalcapitäne des Heeres u. der Flotte, die erblichen Granden. Der Congreß der Deputirten besteht aus 350 Mitgliedern, welche vom Volke durch Wahlmänner auf fünf Jahre gewählt werden. Die passive Wählbarkeit setzt das Indigenat, Erreichung des 25. Lebensjahres, weltlichen Stand u. eine gewisse Rente vom Grundbesitz od. eine entsprechende Steuercontribution voraus. Die Einberufung der Cortes erfolgt alljährlich im Herbst (gewöhnlich 31. Oct.). Der König kann dieselben suspendiren, auch auflösen, muß dann aber binnen drei Monaten neue einberufen. Die Rechte der Cortes bestehen in Regelung des Budgets, Bewilligung der Steuern, Zustimmung zu allen Gesetzen, Festsetzung der Militärmacht u. dem Recht der Ministeranklage, welchenfalls der Deputirtencongreß die Anklage zu erheben, der Senat aber zu entscheiden hat. Ohne Genehmigung der Cortes darf auch der König weder fremde Truppen in das Land nehmen, noch Subsidienverträge abschließen, noch die Krone an seinen unmittelbaren Nachfolger abtreten. Die Ley de Señorio uno von Ferdinand III. von Castilien vom Jahre 1236 hat bereits den Grundsatz der Untheilbarkeit der zur Krone gehörigen Lande aufgestellt, welcher in allen neueren Constitutionen bestätigt worden ist. Bezüglich der Thronfolge führt ein Gesetz desselben Königs (Ley de Mayoria vom Jahre 1236) auch das Recht der Erstgeburt ein. Dasselbe erstreckt sich nach der Pragmatischen Sauetion König Ferdinands VII. vom 29. März 1830 (von Neuem bestätigt 31. Dec. 1833), welche das erst unter der bourbonischen Herrschaft eingeführte Salische Gesetz wieder aufhob, ebenso auf die directe weibliche, als männliche Nachkommenschaft des Königs, so daß der Thron im Falle der Erledigung zunächst dem ältesten Kinde des letzten Königs, gleichviel ob Prinz od. Prinzessin, in Ermangelung von Kindern aber dem ältesten Bruder od. der ältesten Schwester anfällt. Im Falle der Minderjährigkeit, welche bis zum 14. Jahr dauert, hat zunächst der Vater od. die Mutter od. der sonstige nächste Verwandte, in Ermangelung von Verwandten aber eine von den Cortes ernannte Commission die Regentschaft zu übernehmen. Sobald der König die Regierung antritt, hat er den Cortes einen feierlichen Eid wegen Aufrechterhaltung der Constitution u. Gesetze des Landes zu leisten. Während der Ausübung ihres Amtes sind Senatoren u. Deputirte unverletzlich.[345] In Betreff der allgemeinen Volksrechte gilt allgemeine Preßfreiheit, Verbot der Verhaftung od. Haussuchung ohne gerichtlichen Befehl u. die Zulassung jedes Spaniers zu allen öffentlichen Ämtern u. Würden; in kirchlicher Beziehung ist dagegen die Römisch-Katholische Religion noch immer als die einzig gesetzmäßige anerkannt u. die Ausübung anderer christlicher Bekenntnisse bei Strafe verboten. Obgleich alle Stände vor dem Gesetze gleich sind u. politische Vorrechte nicht Statt finden, so unterscheidet man doch noch jetzt den Adel von den übrigen Staatsbürgern. Derselbe zerfällt in den hohen, bei welchem wieder zwischen Grandes u. Titulados unterschieden wird, u. den niedern (Hidalgos). Die Grandezza wird theils als persönliche Auszeichnung, theils auch erblich ertheilt u. hat drei Abstufungen; sie begründet den Titel Excellenz. Die Titulados sind Familien, die von Alters her den Herzogs-, Marquis-, Grafen-, Vizconde- od. Barontitel führen; doch vererben diese Titel immer nur auf den ältesten Sohn. Der niedere, sehr zahlreiche Adel ist meist sehr verarmt. Der Bauernstand ist persönlich frei; der vielfach parcellirte Boden befindet sich meist im vollen Eigenthum, zum Theil aber auch nur im Erbpacht der Landbewohner.

An der Spitze der Staatsverwaltung steht der Ministerrath (Consejo de ministros); als berathende Behörde ist ihm der Staatsrath (Consejo de estado, organisirt durch königliches Decret vom 1. Sept. 1860) zur Seite gestellt, welcher außer den Ministern der Krone noch 33 Mitglieder in 6 Sectionen umfaßt. Der Ministerrath besteht aus den Ministern der 7 Ministerien unter dem Vorsitz eines Ministerpräsidenten. Die 7 Ministerien sind: a) für das Auswärtige (Primera secretaria de estado), womit zugleich die Direction der überseeischen Besitzungen (Direccion general de Ultramar) verbunden ist; b) das Gnaden- u. Justizministerium (Ministerio de gracia y justicia); c) das Finanzministerium (De la hacienda); d) das Ministerium des Innern (De la gobernacion del reyno); e) das Ministerium zur Beförderung der materiellen Interessen (Del fomento) mit 3 Abtheilungen für Ackerbau, Industrie u. Handel, öffentlichen Unterricht u. öffentliche Bauten; f) das Kriegsministerium (De la guerra) u. g) das Ministerium der Marine. Für die Rechtspflege besteht der seit 1834 nach dem Muster des französischen Cassationshoses errichtete oberste Gerichtshof (Tribunal supremo de justicia) zu Madrid. Der Präsident desselben darf nicht ohne Beschluß der Cortes in Anklagestand versetzt od. verhaftet werden. Unter demselben obersten Gerichte stehen 15 Obergerichtshöfe (Audiencias territoriales) zu Albacete, Barcelona, Burgos, Caceres, Coruña, Granada, Madrid, Palma auf Mallorca, Pamplona, Santa Cruz auf Teneriffa, Sevilla, Valencia, Valladolid u. Zaragoza, u. von ihnen ressortiren wieder die Gerichtshöfe erster Instanz (Tribunales de primeria instancia), deren es im Ganzen auf der Halbinsel u. den Balearen 491 gibt. Die Gerichtshöfe erster Instanz entscheiden ordentlicher Weise in Criminal- u. Civilsachen; die Entscheidung bloßer Bagatellsachen u. die Untersuchung in geringeren Verbrechensfällen sind den Gemeindebehörden (Alcalden, s. unten) übertragen. Unabhängig von dieser weltlichen Gerichtsbarkeit besteht aber noch die geistliche für Untersuchungen gegen Welt- u. Klostergeistliche niederen Grades, Ehescheidungssachen, Bigamie, Blutschande, Ehebruch, Meineid u. Ketzerei. Sie wird in erster Instanz durch Commissionen von Geistlichen niederer Grade, in zweiter durch die Erzbischöfe, in dritter durch das Tribunal de la Rota Romana zu Rom ausgeübt. Eine gemischte geistliche u. weltliche Gerichtsbarkeit wird durch das Specialgericht der geistlichen Ritterorden (Tribunal especial de las ordenes militares) bei Vermächtnissen u. Gehaltsvacanzen der Bischöfe u. niederen Geistlichen ausgeübt. Das Gerichtsverfahren ist in neuerer Zeit vielfach französischen Mustern nachgebildet. Für Handelssachen bestehen besondere Handelsgerichte (s. oben S. 343). Im Civil- wie im Criminalverfahren ist es auf Öffentlichkeit u. Mündlichkeit gebaut. Bei jedem Gericht ist ein Staatsanwalt (Procurator fiscal) angestellt; die Parteien müssen sich durch die bei jedem Gericht angestellten Advocaten (Abogados fiscales) vertreten lassen. Die Grundlage des spanischen Rechts beruht auf der Lex Romana Visigothorum (s.u. Leges barbarorum), gesammelt unter König Egica (687_–701), welche bis in das 13. Jahrh. unmittelbare Gültigkeit behauptete. Aus diesem Gesetzbuche ging ein in altspanischer Sprache geschriebenes Rechtsbuch der Fuero juzgo (Liber od. Forum judicum) hervor; vgl. Llorente, Leyes del fuero juzgo o recopilacion de las leyes de los Wisigodos espagnoles, Madr. 1792, u. Hauptausgabe: Fuero juzgo en latin y castellano cotejado con las mas antiguos y preciosos codicee por la real Academia Española, Madr. 1815. Eine neuspanische Übersetzung davon erschien von Alfons von Villadiego, Forus antiquus Gothor. regum Hispaniae, olim liber judicum, Madr. 1600 u. neugedruckt 1792 (über die Geschichte des Rechtsbuchs s. bes. Marina, Ensayo historico-critico sobre la antigua legislacion y principales cuerpos legales de los reynos de Leon y Castilla, Madr. 1834, 2 Thle.; Türk, Forschungen auf dem Gebiete der Geschichte, Rost. 1829, 1. Heft; von Brauhitzsch, Geschichte des Spanischen Rechtes, Berl. 1852; Helferich, Entstehung u. Geschichte des Westgothenrechtes, 1858). Eine allgemeine, vom Staate ausgehende Gesetzgebung begann erst unter Ferdinand III. u. wurde dann von Alfons dem Weisen fortgesetzt. Daraus ging, unter Mithülfe der auch mit dem Römischen Rechte vertrauten Juristen Jac. Ruiz, Gonzalo Garcia u.a. das Gesetzbuch der Siete partidas (1254–56) hervor (1. Ausg. Sevilla 1493, glossirt von Lopez, Madr. 1789, 4 Bde.; ehd. 1807, 3 Bde.). Nach dem System dieses Gesetzbuchs wurden auch die neueren Gesetze gesammelt in mehren Recompilationen, von denen die erste von Philipp II. vom Jahre 1567 herrührt; neuere von 1723, 4 Bde., 1777, 7 Bde., 1815, 1817 (vgl. Marina, Juicio critico de la nueviss. recompilacion, Madr. 1820). Wichtig sind außerdem die auf dem 1501 zu Toro abgehaltenen Reichstage gegebenen Gesetze von Toro (Leyes de Toro). Neben den allgemeinen Gesetzen finden sich noch eine Menge Stadtrechte (Fueros) vor, von denen einzelne auch zu Provinzialrechten wurden. Die bedeutendsten sind die Fueros von Nagera, Estella, Logroño, S. Sebastian, der Fuero von Burgos, auch Fuero viejo di Castilla genannt. Auch hat jede Provinz ihr Recht in eigener Weise fortgebildet. Vgl. darüber im Allgemeinen noch: Zuaznavar, Ensayo histor. [346] crit. sobre la legislacion di Navarra, S. Sebastian 1827, 3 Bde.; Constitut. y altres drets de Catalunya, Barcelona 1704, 3 Bde.; Fuero del regno de Valencia, Valencia 1807, 2 Bde.; Fueros y observancias de las costumbres del regno de Aragon, Zarag. 1576; Asso y Rodriguez, Instituciones del derecho civil de Castilla, Madr. 1806; Alvarez, Derecho real de España, ebd. 1834, 2 Bde.; de la Rua, Lecciones de derecho espagn., 1837; Escriche, Diccionario de jurisprudencia, Madr. 1838. Als neues Handelsgesetzbuch wurde seit dem 1. Januar 1831 der dem französischen Code de commerce (s.d.) nachgebildete Código de comercio eingeführt. Zur Ordnung des Grund- u. Hypothekenwesens ist eine eigene Centralbehörde (Direccion general de registrode la propriedad) eingesetzt.

Für die innere Verwaltung zerfällt das Land in acht Provinzen erster Klasse, acht Provinzen zweiter Klasse u. 31 Provinzen dritter Klasse. An der Spitze einer jeden Provinz steht ein Civilgouverneur (Gobernador civil, früher Gefe politico genannt), welcher vom König erwählt wird u. welchem als Regierungsbehörde ein Provinzialrath (Consejo provincial) untergeben ist. Außerdem besteht für jede Provinz als Provinzialvertretung eine aus den Gemeinderäthen gebildete Provinzialdeputation. Nach der Gemeindeverfassung, welche im Wesentlichen der französischen nachgebildet ist, in den letzten Revolutionsjahren aber vielfach gewechselt hat (s.u. Ayuntamiento). Gemeinden von mindestens 30 Mitgliedern ihren eigenen Gemeinderath (Ayuntamiento), welcher aus 4 bis 28 Mitgliedern (Regidores, Consejales) besteht. Dem Ayuntamiento steht der Alcalde vor, in den größeren Städten stehen ihm mehre Stellvertreter (Alcaldes tenientes) zur Seite. Die Alcalden werden alljährlich gewählt, bedürfen aber der Bestätigung der Regierung; in den Provinzialhauptstädten ernennt der König den Alcalden unmittelbar. Die Alcalden sind zugleich Friedensrichter, deren Gewalt sich zum Theil bei kleineren Genieinden auch über mehre derselben erstreckt. In Betreff des Gemeindevermögens sind die Ayuntamientos berechtigt die Verwaltung zu controliren u. über die Höhe u. Art der Gemeindeauflagen Besehllisse zu fassen; die Alcalden haben die Beschlüsse zur Ausführung zu bringen, sind aber dabei dafür, daß Nichts gegen das Interesse der Regierung geschehe, zugleich den Civilgouverneuren der Provinzen unterworfen. Eigenthümlich gestaltet ist die Verwaltung der baskischen Provinzen, indem, wenn sie schon ebenfalls einen vom König ernannten Civilgouverneur u. Provinzialrath an der Spitze haben, doch in ihnen der Schwerpunkt der Verwaltung in den Provinzialdeputationen ruht, welche, zum, Theil nach sehr alten Provinzialgesetzen, hier eigenthümlich zusammengesetzt u. zahlreicher sind, als in den übrigen Provinzen. Die Finanzen des Staates, welche in den fortwährenden Bürgerkriegen sen 1830 sehr in Unordnung gerathen waren, haben sich neuerdings wesentlich gebessert. Die gesammten Staatseinnahmen beliefen sich nach dem Budget für das Jahr 1860 auf 2,196,268,655 Realen (= 161,059,701 Thlr. preuß.), die Gesammtausgaben auf 2,191,294,480 Realen (= 160,694,927 Thlr.); es blieb daher ein Überschuß von 4,974,175 Realen (= 364774 Thlr. preuß.). Für das Jahr 1862 wurden die Einnahmen mit 2,031,560,000 R. veranschlagt, die Ausgaben mit 2,921,135,280 Realen. Außer bedeutenden Ersparnissen u. der fortschreitenden Vermehrung der Einnahmen in Folge einer weiseren Finanzwirthschaft u. des Emporblühens von Handel u. Industrie hat bes. der seit 1845 beschlossene u. seit 1858 mit Energie durchgeführte Verkauf der aufgehobenen Klöster u. der Nationalgüter (Bienes nacionales) überhaupt diese bessere finanzielle Lage herbeigeführt. Für den Verkauf der letzteren besteht eine eigene, unter dem Finanzministerium stehende Oberbehörde (Junta superior de la venta de bienes nacionales). Die Zahl der zum Verkauf bestimmten Loose dieser Güter (Fincas) beträgt 271,307, welche nach der Schätzung einen Werth von 5,170,162,840 Realen repräsentiren. Unter den ordentlichen Staatseinnahmen befinden sich die directen Steuern (Grundsteuer, Gewerb- u. Handelssteuer, Hypotheken-, Consumtionssteuer) mit 514,660,000 Realen, die indirecten Steuern mit 432,019,000 R., die Regalien, Lotterie etc. mit 679,951,000 R., Rente vom Staatseigenthum mit 96,714,000 R., die Überschüsse aus den Colonialkassen mit 139,000,000 R., die Einnahme von der durch Gesetz vom 25. Dec. 1859 eingeführten Consumtionssteuer, Erhöhung u. Abgabe von Stempelpapier etc. mit 30,000,000 R., die außerordentlichen Einnahmen vom Ertrag des Verkaufes der Nationalgüter, militärischen Ersatzmannsgeldern etc. mit 303,924,655 R. veranschlagt. Unter den Ausgaben sind die Ausgaben für die königliche Civilliste mit 49,350,000 R., für die Cortes mit 2,339,265 R., für Staatslasten (Zinsen etc.) 355,674,637 R., Justizlasten 13,221,106 R., Pensionen u. Wartegelder 144,895,050 R., die Präsidentschaft des Ministerrathes mit 11,935,000 R., das Staatsministerium mit 15,085,320 R., Justiz- u. Gnadenministerium mit 202,520,217 R., Kriegsministerium mit 363,692,839 R., Marineministerium mit 110,940,354 R., Ministerium des Inneren mit 92,239,759 R., Ministerium de fomento mit 81,424,537 R., das Finanzministerium mit 344,051,741 R., die außerordentlichen Ausgaben mit 303,924,655 R. berechnet. Die Staasschuld, welche in eine öffentliche (Deuda publica), d.i. mit dem Vorbehalt einer allmäligen Tilgung als bleibend anerkannte, u. in die schwebende (Deuda flottante del tresoro publico) zerfällt, belief sich im Jahr 1862 auf 15,698,577,881 R. u. erforderte an jährlichen Zinsen 385,981,445 R.

Die Landarmee zerfällt in die Armee der Halbinsel u. Adyacenten u. in die Armee der Colonien. Die Generalität der gesammten Armee bestand (1862) aus 8 Generalcapitäns (Feldmarschall), 52 Generallieutenants, 115 Generalmajoren u. 329 Brigadiers, zusammen also 504 Generalen. Der Generalstab der Armee zählte 3 Brigadiers, 9 Oberste, 12 Oberstlieutenants, 25 Majore, 60 Hauptleute u. 40 Lieutenants. Das Verwaltungspersonal des Heeres besteht aus 1 Generaldirector (Generallieutenant), 1 Subdirector, 4 Armeeintendanten, 14 Divisions- u. Districtsintendanten, 19 Unterintendanten, 37 Kriegscommissären erster u. 101 Kriegscommissären zweiter Klasse, sowie 17 Auditoren. Die Armee selbst besteht: a) aus der Leibgarde der Hellebardiere, 2 Compagnien, zusammen 43 Offiziere u. 240 Mann; das Corps versieht den Dienst im Innern des königlichen Residenzschlosses u. ist befehligt vom ältesten Generalcapitán; b) aus der Infanterie: 40 Linienregimenter[347] à 2 Bataillons, dem afrikanischen Regiment (Reg. fijo de Ceuta) zu 3 Bataillons, 20 Jägerbataillonen u. 80 Bataillons Provinzmilizen. Jedes Bataillon der Linienregimenter hat 6 Compagnien, darunter eine Grenadier- u. eine Jägercompagnie, die übrigen Bataillons haben 8 Compagnien. Die Provinzmilizen bilden die Reserve. Zur Infanterie, welche unter einem Generallieutenant als Generaldirector steht, wird auch das Cadettencorps, 424 Mann, gezählt. Die gesammte Infanterie sollte auf Kriegsstärke nahezu 170,000 Mann zählen. c) Aus der Cavallerie: 4 Regimenter Carabinieri, 4 Regimenter Kürassiere, 6 Regimenter Lanciers, 4 Jäger- u. 2 Husarenregimenter, jedes Regiment zu 4 Schwadronen à 130 Mann; dazu kommen 2 mobile Jägerschwadronen, 4 Schwadronen für die Remontirungsanstalten, die Generalschule u. das Cadettencorps der Cavallerie. Auch für die Cavallerie ist ein Generallieutenant als Generaldirector ernannt, die Remonte ist einem Brigadier übertragen. Die Stärke der gesammten Cavallerie auf Kriegsfuß beträgt 15,560 Mann. d) Aus der Artillerie: 5 Regimenter Fußartillerie, jedes zu 2–3 Brigaden, 4 Brigaden reitende Artillerie, 2 Brigaden Gebirgsartillerie u. 5 Brigaden Festungsartillerie; jede Brigade hat 4 Batterien à 8 Geschütze. Zum Artilleriecorps wird auch die Artilleriecadettenbrigade gezählt. Das Corps steht ebenfalls unter einem Generaldirector. Bezüglich der Artillerievertheidigung ist das Land in 13 Districte getheilt, von denen jeder unter Befehl eines Generalcommandanten steht, welcher zugleich Inspector der in dem District befindlichen Festungen, Waffenplätze, Waffen- u. Munitionsfabriken etc. ist. Die Gesammtstärke der Artillerie beträgt 12,600 Mann. e) Aus dem Ingenieurcorps, welches außer dem Generaldirector 14 Directoren, 18 Oberste, 21 Oberstlieutenants, 19 Majore, 61 Capitäns u. 90 Lieutenants, sowie 2 Regimenter, jedes zu 2 Bataillons zählt, zusammen 4000 Mann. Zu diesen activen Truppen sind noch hinzuzuzählen die Gendarmerie (12,950 Mann), das Corps der Zollsoldaten (11,800), die Provinzialgendarmerie in Catalonien (500 Mann) u. die Migueletes (eine Art Landwehr) in den baskischen Provinzen, sowie die Miliz, auf den Canarischen Inseln, 6 Bataillone Infanterie u. 17 Artilleriecompagnien, zusammen 7300 Mann. Die gesammte Armee zählt in dieser Formation 235,000 Mann mit 20,500 Pferden. Die Armee in den Colonien besteht: auf der Insel Cuba aus etwa 24.000 Mann: 8 Regimenter Infanterie (à 2 Bataillone) u. 3 Jägerbataillone, 2 Regimenter Cavallerie, 1 Regiment Fuß- u. 1 Brigade Gebirgsartillerie, 1 Bataillon Ingenieure u. außerdem eine Miliz von 5 Bataillonen Infanterie, 8 Schwadronen Cavallerie u. 16 Compagnien Farbiger. Auf Porto-Rico aus etwa 4000 Mann, u. zwar 1 Regiment Infanterie, 2 Bataillonen Jäger, 1 Brigade Artillerie u. 1 Ingenieurabtheilung, außerdem noch eine Miliz. Auf S. Domingo 2 Bataillone Infanterie, 1 Schwadron Cavallerie, 1 Batterie u. 1 Compagnie Ingenieure. Auf den Philippinen aus etwa 11,000 Mann, u. zwar 10 Bataillonen Infanterie, 2 Schwadronen Cavallerie, 4 Brigaden Artillerie u. 1 Geniecompagnie Demnach würde die gesammte Landmacht S-s etwa 275,000 Mann zählen. Die Dienstzeit für die Infanterie ist acht Jahre, fünf in der Linie, drei in der Provinzialmiliz, die der anderen Truppenibelle sieben Jahre, ohne die Verpflichtung zu haben in der Miliz zu dienen. Nach zwölf Jahren Dienstzeit können die Offiziere auf das Recht die Uniform auch ferner tragen zu dürfen, bei 20 Jahren Dienstzeit auf Pension, welche von da an bis zum vollen Gehalt, mit 40 Jahren Dienstzeit, so wie bei Verlust eines Auges od. Gliedes im Dienste, steigt, Anspruch machen; Civilversorgung nimmt nichts vom Anspruch auf die Pension. Die Ergänzung geschieht durch Conscription. Die Uniform ist blau mit Bunten Aufschlägen u. Rabatten, im Sommer weiße Beinkleider; Kopfbedeckung: hohe, oben schmälere Czakos, mit geradstehenden Schirmen, das spanische Wappen in einem Lorbeerkranz vor demselben u. mit Ponpon. Gradauszeichnungen: goldene u. silberne Epaulettes. Bewaffnung ist ein gezogenes (nach Minié) Bayonnetgewehr mit Bayonnetscheide, Bandelier mit Tasche; die Offiziere Säbel. Festungen zählt man 92, welche in fünf Klassen vertheilt sind, zu einem großen Theile aber diesen Namen nicht verdienen. Für Waffenplätze ersten Ranges gelten: Madrid, Valladolid, Zaragoza, Barcelona, Lerida, Gerona, Tortosa, Tarragona, S. Fernando bei Figueras, Valencia, Alicante, Cartagena, Pamplona, Vitoria, S. Sebastian, Sevilla, Cadiz, Granada, Badajoz, Coruna u. Burgos auf dem Festlande, ferner Palma, Mahon, Ceuta u. Santa Cruz de Teneriffe auf den Adyacenten; darunter sind 16 wirkliche Festungen u. zwar die stärksten: Cadiz, Ceuta, S. Fernando, Badajoz, Mahon u. Pamplona. Militäretablissements: Kanonengießerei in Sevilla, Gewehrfabriken in Oviedo u. Plasencia, Degenklingenfabriken in Toledo, Vitoria, Guipuzcoa, Tolosa, Barcelona; Salpetersiedereien in Alcazar de S. Juan u. Tembleque in der Mancha, Murcia, Loron u. Zaragoza; Pulvermühlen in La Ruidera, Manresa, Malaga, Granada u. Villafeliche. Militärbildungsanstalten: die Ingenieurakademie in Guadalajara, die Generalstabsschule in Madrid, die Cadetten- u. Artillerieschule in Segovia, die Infanterieschule in Toledo, die Cavallerieschule in Alcala de Henares u. die Marineschule in S. Fernando bei Cadiz. Die Seemacht S-s hat sich seit Beendigung des Bürgerkrieges, namentlich aber während der letzten zehn Jahre außerordentlich wieder gehoben. Der Stand der Flotte im Jahr 1862 war: an Segelschiffen: 2 Linienschiffe zu 84 Kanonen, 3 Fregatten zu 32–42 Kanonen, 4 Corvetten, 8 Briggs u. noch 27 kleinere Fahrzeuge, zusammen 44 Fahrzeuge mit etwa 590 Kanonen. An Raddampfern: 3 Corvetten zu je 16 Kanonen u. 500 Pferdekraft u. 30 kleinere Fahrzeuge, zusammen mit 140 Kanonen. An Schraubendampfern: 1 Linienschiff zu 100 Kanonen, 18 Fregatten zu 37–51 Kanonen, 11 Corvetten, 20 Schooner, 30 Kanonenboote u. 12 Transportschiffe, zusammen 92 Fahrzeuge mit etwa 900 Kanonen, so daß die gesammte Flotte, außer den Küstenwachtschiffen, mehr als 1600 Kanonen trug u. eine Dampfkraft von mehr als 20,000 Pferdekräften besaß. Im Bau begriffen waren außerdem 8 Panzerfregatten, 4 Dampffregatten u. 25 kleinere Fahrzeuge. Das Flottenpersonal zählte etwa 15,000 Mann u. gegen 8000 Mann Marinesoldaten. Seecadetten- u. Pilotenschulen bestehen in den Kriegshäfen zu Ferrol, Cadiz, Plasencia u. Cartagena, wo sich auch Arsenale befinden. Flagge: Staatsflagge: golden, oben[348] u. unten mit zwei rothen Streifen eingefaßt, in der Mitte das spanische Wappen; Kauffahrteiflagge: horizontal dreimal gelb, zweimal roth gestreift; Landesfarben: Roth u. Gelb. Ritterorden: der des Goldenen Vließes, der Marien-Louisen- (Damen-) Orden, der Karls III. Orden, der Militärorden des heiligen Ferdinand, der Militärorden der heiligen Hermengilde, der amerikanische Orden der heiligen Isabella, der Marineorden (1816 gestiftet), der Orden der Hofehre u. des Verdienstes. Die geistlichen Ritterorden, so der von Calatrava, Alcantara u. Montesa sind 1835 mit allen geistlichen Orden aufgehoben worden; der geistliche Ritterorden von S. Jago ist in den der Hofehre u. des Verdienstes umgewandelt. Außerdem bestehen noch gegen 80 Denkzeichen für alle wichtige Begebenheiten, bis zur neuesten Zeit herab, welche alle an andersfarbenen Bändern getragen werden, ja sogar ein Zeichen für Cabinetscouriere, ein anderes für spanische Kriegsgefangene in Frankreich, eins für Civilkriegsgefangene; 1842 wurde von Espartero eine neue Decoration für die gestiftet, welche 1823 Gefängniß für ihre Anhänglichkeit on die Constitution erduldet hatten. Das Wappen ist ein rund er, gespaltener u. zweimal getheilter Schild mit eingepfropfter Spitze u. Mittelschild; dieser ist quadrirt mit blauem Herzschilde, von rothem Rande umgeben, mit drei goldenen Lilien (wegen des Hauses Bourbon) u. eingepfropfter Spitze. Im ersten u. vierten Felde (roth) ein goldenes, dreithürmiges Castell (wegen Castilien); das zweite u. dritte Feld hat in Silber einen rothen, goldgekrönten Löwen (wegen Leon); in der silbernen Spitze ein Granatapfel mit grünem Laube (wegen Granada). Im Hauptschild ist das erste Feld gespalten, vorn in goldenem Felde vier rothe Pfähle (wegen Aragon), hinten das Wappen Siciliens. Das zweite Feld ist gleichfalls gespalten, vorn ein silberner Balken in Roth (wegen Österreich), hinten ein blaues mit goldenen Lilien bestreutes Feld von einer silbernen u. roth gestückten Einfassung umgeben (wegen Anjou). Im dritten goldenen Felde sechs blaue Lilien (wegen Parma, Farnese). Im vierten goldenen. Felde das Wappen von Toscana. Das fünfte Feld von Gold u. Blau sechsmal rechts schräg gestreift mit rother Einfassung (wegen Burgund). Im sechsten Felde, schwarz, ein goldener Löwe (wegen Brabant). Die Spitze ist gespalten u. hat vorn im goldenen Felde einen schwarzen gekrönten Löwen (wegen Flandern) u. hinten im silbernen Felde einen schwarzen Adler (wegen Tyrol). Auf dem Schilde, welchen die Kette des Goldenen Vließes umgibt, ruht die Königskrone. Das kleine Wappen, z.B. auf Münzen, zeigt blos die Schilder von Aragon, Castilien u. Leon. Die Colonien S-s waren vor 1808 sehr groß u. betrugen 310,718 QM. mit fast 18 Mill. Einw. Jetzt sind sie bedeutend zusammengeschmolzen; die eigentlichen (überseeischen) Colonien in Amerika (Westindien), Asien u. Australien betragen noch 5821,5 QM., die Adyacenten u. die Afrikanischen Besitzungen 301,8 QM., insgesammt also 6123,8 QM. mit ungefähr 5 Mill. Einw. (s. oben S. 333).

Eintheilung. S. war vor der napoleonischen Zeit, zu welcher es in 38 Präfecturen zerfiel, nach den verschiedenen Volksstämmen in verschiedene Königreiche, Fürstenthümer u. Landschaften eingetheilt. Auf dieselbe ist bei der neusten Eintheilung von 1833 u. 1856 Rücksicht genommen, u. das Land zerfällt darnach in 47 Provinzen, nämlich: das Königreich Galicien mit den Provinzen von la Coruña, Lugo, Pontevedra u. Orense; das Fürstenthum Astnrien: Provinzen von Oviedo od. Asturien; das Königreich Leon, Provinzen von Leon, Zamora u. Salamanca; das Königreich Altcastilien, Provinzen von Avila, Segovia, Valladolid, Palencia, Santander, Burgos, Soria u. Logroño; die baskischen Provinzen mit der Landschaft u. gleichnamigen Provinz Alava, der Herrschaft u. Provinz Vizcaya, der Landschaft u. Provinz Guipuzcoa; das Köuigreich Navarra mit der gleichnamigen Provinz; das Königreich Aragonien mit den Provinzen Zaragoza, Huesca u. Teruel; das Fürstenthum Catalonien mit den Provinzen Lérida, Gerona, Barcelona u. Tarragona; das Königreich Valencia, Provinzen Castellon de la Plana, Valencia u. Alicante; das Königreich Murcia, Provinzen von Murcia u. Albacete; das Königreich Neucastilien, Provinzen von Ciudad-Real, Cuenca, Guadalajara, Madrid u. Toledo; die Landschaft Estremadura, Provinzen Caceres u. Badajoz; die Landschaft Andalusien od. die vier maurischen Königreiche von Jaen (gleichnamige Provinz), Granada (Provinzen Granada, Almeria, Malaga), Cordova (gleichnamige Provinz) u. Sevilla (Provinzen Sevilla, Cadiz u. Huelva). Hierzu kommen noch die beiden Provinzen der Balearen u. Canarien. Außerdem zerfällt S. in gerichtlicher, kirchlicher u. militärischer Hinsicht in 498 Gerichtsbezirke, 66 bischöfliche Diöcesen u. 13 Militärbezirke.

Münzen, Maße u. Gewichte: Im größten Theil des Königreichs S. (seit dem 15. April 1848 gesetzlich im ganzen Königreich) wird gerechnet nach Reales (anstatt der früheren Reales de Vellon [abgekürzt Rvn.] Kupfer-Realen) zu 34 Maravedis de Vellon od. auch im gewöhnlichen Verkehr nach Reales de Plata antigua (alten Silber-Realen) zu 34 Maravedis de Plata antigua in Castilianischer Währung, 20 Reales de Vellon od. 10 Reales de Plata antigua = 1 Duro (früher Peso duro, Peso fuerte, Silber-Piaster), 175 Reales aus der rauhen 9/10, seinen spanischen Mark (die Mark zu 230,0456 Grammes) mit Berücksichtigung des Remediums aber 198 Reales auf die Mark, also 1 Real = 2 Sgr. 1,45 Pf. preuß., als Einheit jedoch der Duro zu 20 Reales, also 1 Thlr. 12 Sgr. 5,04 Pf. Die Staatsbehörden theilen den Duro in 10 Decimas u. rechnen außerdem auch nach Doblones zu 10 Escudos à 10 Reales, im Handel hat man vorzugsweise noch den früheren Silberpiaster à 20 Reales de Vellon, 1 Real de Vellon = 2 Sgr. 2,047 Pf., 1 Real de Plata antigua 4 Sgr. 1,029 Pf. preuß. Cour Einige Kaufleute rechnen aber auch blos nach Maravedis de Vellon in Tausende u. Millionen abgetheilt, wie die Portugiesen nach Mil Reis, 1 Quento Maravedis = 1 Million Maravedis. a) Verhältniß der Rechnungsmünzen: 1 Real de Plata antigua ist 115/17 Real de Vellon, 16 Quartos, 32 Ochavos, 34 Maravedis de Plata antigua, 64 Maravedis de Vellon, 640 castilian. Dineros; 1 Real de Vellon = 81/2 Quartos, 17 Ochavos, 181/6 Maravedis de Plata antigua, 34 Maravedis de Vellon, 340 castilianische Dineros; 17 Reales de Plata antigua = 32 Reales de Vellon u. 17 Maravedis de Plata antigua = 32 Maravedis de Vellon. b) Verhältniß der allgemeinen größeren Wechsel- u. Rechnungsmünzen[349] castilianischer Währung: 1 Doblon de Oro = 11/4 Doblon de Cambio (de Plata antigua, Wechsel-Pistole), 347/75 Ducado de Cambio (Wechsel-Ducaten), 5 Pesos de Cambio (de Plata antigua, alte Silber- od. Wechsel-Piaster), 40 Reales de Plata antigua, 755/17:, Reales de Vellon, 640 Quartos, 1360 Maravedis de Plata antigua, 2560 Maravedis de Vellon, 25,600 castilianische Dineros, von denen der Doblon de Oro hier blos ideal u. mit dem Doblon de Oro weiter unten nicht zu verwechseln ist. Der Doblon de Cambio also = 604/17 Reales de Vellon; der Ducado de Cambio = 20220/289 Reales de Vellon u. der Peso de Cambio = =15,1/17 Reales de Vellon od. 17 Doblones de Cambio = 1024 Reales de Vellon; 289 Ducados de Cambio = 6000 Reales de Vellon; 17 Pesos de Cambio = 256 Reales de Vellon. Der Doblon de Cambio, Ducado de Cambio u. Peso de Cambio sind für den Wechselverkehr noch jeder in 20 Sueldos à 20 Dineros getheilt. c) Verhältniß der neuen, im inländischen Verkehr gewöhnlichen castilianischen Rechnungsmünzen: 1 Doblon de Plata nueva (Doblon provincial od. cencillo) hat 4 Pesos de Plata, nueva, 30 Reales de Plata nueva, 317/8 Reales de Plata antigua, 60 Reales de Vellon, 510 Quartos, 1020 Maravedis de Plata nueva, 10833/4 Maravedis de Plata antigua, 2040 Maravedis de Vellon, 20,400 castilianische Dineros. 1 Ducado de Plata = 115/17 Ducado de Vellon, 11 Reales de Plata antigua, 2012/17 Reales de Vellon, der Ducado de Vellon hat 527/32 Reales de Plata antigua, 11 Reales de Vellon. Übrigens hat S. gegenwärtig, trotz dem daß die Regierung in neuerer Zeit mehrmals eine Vereinigung herzustellen gesucht hat, 8 verschiedene Münzwährungen: die obige castilianische, aragonische, catalonische, valencianische, navarresische, mallorkanische, pityusische u. canarische, zu welchen früher noch die mexicanische als 9. kam, s.d. einzelnen Provinzen. Auf der Insel Iviza (der größten der Pityusischen) rechnet man nach Libras zu 20 Sueldos à 12 Dineros de Iviza od. nach Pesos de Plata antigua (Wechselpiaster) zu 16 Cuartos; von der Libra de Iviza, der geringsten aller bekannten Libras od. Lire, gehen 256127/128 auf eine kölnische Mark, 1 Lire de Iviza = 1 Sgr. 7,611 Pf., sie ist nicht geprägt, 5 Libras de Lire = 2 Reales de Plata antigua. 5 Reales corrientes der Canarischen Inseln = 1 Real de Plata antigua. Waarenpreise u. Wechselcurse werden häufig noch in den älteren allgemeinen od. provinzialen Rechnungsmünzen angegeben. Die französischen Fünffrankenstücke werden zum festen Curs von 19 Reales de Vellon überall angenommen. Am wichtigsten für ganz S. u. den Welthandel überhaupt ist der, wahrscheinlich schon seit Ferdinand u. Isabella um 1500 ausgeprägte Piaster (Peso de Plata, P. duro, P. fuerte, Escudo de Plata, Dollar, spanische Matte, Pilar u. Säulenpiaster, Stück von Achten [8 Reales de Plata mexicana]); sie waren vor 1772 141/2 Loth sein, nach dieser Zeit aber etwas geringer, so daß sie nur 141/2 Loth auskommen, 1 Piaster = 1 Thlr. 13 Sgr. 4, ot Pf. preuß.; von diesen Piastern mögen leicht mehr als 10,000 Mill. meist in den spanischen Colonien Amerikas ausgemünzt worden sein. Es gibt halbe Piaster (Escudo de Vellon Medios duros) zu 10 Reales de Vellon = 21 Sgr. 11,31 Pf., Viertel-Piaster (Pesetas Mexicanas od. columnarias) zu 5 Reales de Vellon = 10 Sgr. 11,66 Pf., Achtel-Piaster (Real de Plata mexicana od. Media Peseta columnaria) zu 21/2 Reales de Vellon = 5 Sgr. 5,83 Pf. u. Sechzehntelpiaster (Realillo columnaria) zu 11/4 Reales de Vellon = 2 Sgr. 8,91 Pf. preuß. Cour., alle von gleichem Feingehalt. Geprägte spanische National- u. Provinzialmünzen: A) Goldmünzen: a) bis 1772 der Dobion de á ocho, Onza de Oro von 8 Escudos de Oro, Quadrupel zu 16 Silberpiaster, 22 Karat fein, 9,42540 auf die Vereinsmark = 20,56636 Thlr., Friedrichsd'or à 5 Thlr., halbe Doblones u. viertel od. einfache Pistole nach Verhältniß; der Escudillo de Oro, Coronilla od. Goldpiaster 21 Karat 9 Grän sein, 147,66879 auf die Vereinsmark = 1,31271 Thlr.; b) seit 1772–1786: Onzas de oro, 21 Karat 6 Gränsein, 9,64460 auf die Vereinsmark = 20,09893 Thlr., 1/2, 1/4 zu. 1/8 od. (Pistolen nach Verhältniß; der Escudillo de Oro, 21 Karat 6 Grän fein, 149,38605 auf die Vereinsmark = 1,29762 Thlr.; c) seit 1786: Onzas de Oro, 20 Karat 10 Grän sein, 9,98448 auf die Vereinsmark = 19,414747 Thlr., Doblones u. Pistolen nach Verhältniß; der Escudillo de Oro, 20 Karat sein, 165,756 = 1,169467 Thlr.; d) seit 1848: Doblones de Isabel zu 100 Reales od. 5 Duros, 27,5 Stück aus dem Marco zu 9/10 fein. B) Silbermünzen: Duros zu 20 Reales, 83/4 Stücke aus dem spanischen Marco zu 9/10 sein, Escudos (halbe Duros) zu 10 Reales, Pesetas zu 4 Reales halbe Pesetas u. Reales, ferner die oben erwähnten Piaster älterer Prägung mit ihren Unterabtheilungen; noch früher etwasseiner ausgeprägt, indessen nach den verschiedenen Münzstätten etwas abweichend; die besten waren die mexicanischen od. Säulenpiaster bis 1772 u. 1 Thlr. 14–15 Sgr. werth. Außerdem gibt es Pesetas provinciales zu 4 Reales de Vellon = 8 Sgr. 7,3 Pf., 1/2 u. 1/4 nach Verhältniß. C) Kupfermünzen (Monedas de cobre): Doppelquarto (La pieza de dos cuartos, halber Real), Quarto (el cuarto, 1/4 Real), Decime (el décima de Real, 1/10 Real) u. halbe Decime (el media décima, 1/20 Real), Ochavo (el ochavo) od. 1/2 Quarto od. neue Maravedi de plata u. der 1/2 Ochavo od. Maravedi de Vellon (el maravedi). Papiergeld hat S. zweierlei: a) Vales reales, königliche Schatzscheine, u. b) Banknoten, aber nie unter 500 Reales. Die Vales reales wurden 1780 unter Karl III., um den fühlbaren Mangel des baaren Geldes zu ersetzen, eingeführt; es sind ursprünglich Staatsobligationen u. wurden in Zetteln zu 600,300 u. 150 Silberpiastern zu 151/17 Reales de Vellon ausgefertigt u. die Zinsen zu 4 Procent halbjährig ausgezahlt; noch 1789 standen sie dem baaren Gelde gleich, sanken aber 1793 25–30 Proc. u. später noch tiefer; unter dem 5. Aug. 1818 wurde verfügt, 1/3 der Vales reales in consolidirte, 4 Proc. Zinsen tragende, die übrigen 2/3 in unconsolidirte, unverzinsliche zu verwandeln, was den 4. Febr. 1824 auch zur Ausführung kam; seitdem sind noch mancherlei Abänderungen damit vorgenommen worden, so daß nach königlicher Verordnung vom 28. März 1831 alle consolidirte Vales in Renteninscriptionen zu 4 Proc. verwandelt werden sollten. Die Zinsen sollten in den öffentlichen Creditkassen, namentlich in Madrid, bezahlt werden, sind aber schon lange nicht abgetragen worden. Die Bankbillets (Bankscheine) der Bank von[350] S. Fernando (s.u. Bank S. 291) haben sich erhalten, sie circuliren noch immer dem baaren Geld an Werthe gleich.

Maße u. Gewichte sind seit 1859 officiell die französischen metrischen nach dem Decimalsystem (s. Frankreich S. 561) mit folgenden Benennungen: Metra, Area, Stero, Litro, Grammo, Kilogrammó etc. Bis dahin sollten gesetzlich die Castilischen Maße u. Gewichte die allgemeinen sein, sie waren aber in den einzelnen Provinzen u. Haupthandelsplätzen mehr od. weniger verschieden u. sind bei den geographischen Artikeln derselben angegeben. Die folgenden sind die Castilischen u. noch jetzt in der ganzen Monarchie verbreitetsten: Längenmaße: die Einheit ist die castilische Vara lineal (Elle), sie hat 3 Pies (Fuß) od. 4 Palmos (Cuartos, Viertel), 36 Pulgadas (Zoll), 48 Dedos (Finger), 432 Lineas (Linien), 5184 Puntos (Punkte), wird aber als Ellenmaß in Tercias (Drittel), Sesmas (Sechstel), Octavas od. Medias Cuartas (Achtel) u. Medias Sesmas (Zwölftel) eingetheilt, 100 Varas = 125,199 preuß. Ellen = 83,59 Mètres; der Pies od. Fuß hat 11/3 Palmos, 12 Pulgadas, 16 Dedos, 144 Lineas, 1728 Puntos u. ist = 123,384 Pariser Linien od. 0,27833 Mèter (also 7 castilische Fuß = 6 Par. Fuß); 100 Pies = 88,683 preuß. Fuß, der Palmo hat 9 Pulgadas, die Pulgada 12 Lineas, der Dedo 9 Lineas, die Linea 12 Puntos, der Palmo = 92,538 Par. Linien od. 0,20875 Mèter; der Palmo de Ribeira zum Messen der Masten hat nur 3 Pulgadas; die Braza, Estado od. Toesa (Klafter od. Faden) hat 2 Varas = 1,67 Mèter; der Paso (Schritt) od. Paso geometrico hat 5 Pies = 1,39167 Mèter; der Estadal hat 4 Varas = 3,34 Mèter; die Cuerda (Schnur) hat 81/4 Varas (33 Palmos) = 6,38875 Mèter Meilenmaß: die seit 1760 gebräuchliche Wegstunde Legua real od. nueva (königliche od. neue Legua) od. Legua par los caminos nuevos (Legua für die neuen Straßen) ist 8000 Varas od. 24,000 Pies = 6687,2 Mètres lang = 0,9018 geogr. Meilen; die Legua geografica od. spanische geogr. Meile hält 7595,61 Varas od. 22,786,83 Pies = 6349,200 Mèter, 171 auf den Äquatorialgrad = 6/7 deutsche od. geogr. Meile; die gemeine Legua = 6666,66 Varas = 2000 Pies = 5572,7 Mètres; die Legua maritima, Legua legal, Seelegua, ist die wahre spanische Legua, getheilt in 3 Millas maritimas (Seemeilen), enthält 6653,36 Varas od. 19,960,08 Pies, 20 solche Leguas auf den Äquatorialgrad, die spanische Quadratmeile (Legua cuadrada) daher 9/16 (0,562) geogr. QM. od. 1 geogr. QM. = 17/9 (1,77) Leguas cuadradas. 1 Legua legal = 5555,5 Mèter od. 3 geogr. Meilen, die Milla maritima (zu 2217,79 Varas od. 6653,36 Pies = 1854 Mètres = 1/4 geogr. Meile) ist daher der französischen u. englischen Seemeile gleich; noch kommt zuweilen die (seit 1658) schon abgeschaffte Legua juridica vor, sie wird getheilt in 3 Millas od. 24 Estadios (Stadien, nicht Estados) zu 125 Pasos od. 625 Pies, sie wird also zu 5000 Varas od. 15,000 Pies angenommen, ist aber (262/3 Legua juridica auf den geogr. Grad) nur 4990,02 Varas od. 14,970,06 Pies, also nur 41662/3 Mèter = 0,5625 geogr. Meilen. Flächenmaß: die gesetzliche Grundlage ist der Quadrat-Estadal zu 16 Quadrat-Varas od. 11,1556 Quadrat-Mèter. Die Fanegada Land ist eine Fläche von 24 Estadales Länge u. eben so viel Breite, also 576 Quadrat-Estadales = 64,256 französische Aren, sie hat 12 Celemines zu 4 Cuartillos, 100 Fanegadas = 251,667 preuß. Morgen, 50 Fanegadas 1 Yugada; Fanegada ist übrigens in Spanien sehr verschieden, in Toledo, Granada u. Jaen hat sie nur 500 Quadrat-Estadales = 55,778 französische Aren. Maß für Weinberge ist die Aranzada von 20 Estadales Länge u. eben so viel Breite, also von 400 Quadrat-Estadales = 44,6224 französische Aren, 100 Aranzadas = 178,769 preuß. Morgen, 144 Aranzadas = 100 Fahegadas. Fruchtmaß: der Cahiz hat 12 Fanegas, die Fanega 4 Cuartillas (Viertel) zu 3 Celemines à 4 Cuartillos à 4 Ochavos à 4 Ochavillos, die Fanega, der Celemin, Cuartillo u. Ochava sind noch in halbe getheilt u. gemessen wird mit der halben Fanega; 1 Fanega = 55,501 Liter od. 2762,60 Par. Cubikzoll, der Cahiz = 6,576 Hektoliter, 100 castil. Fanegas = 99,7062 preuß. Scheffel. Wein- u. Branntweinmaß: der Moyo (ein fingirtes Maß) hat 16 Cantaras od. Arrobas mayores (Arrobas de vino, Weinarroba), die Cantara od. Arroba mayor hat 4 Cuartillas zu 2 Azumbres zu 4 Cuartillos à 4 Copas, die Cantara, der Azumbre, Cuartillo u. die Copa haben auch halbe, die Cantara zu 32 Cuartillos = 16,137 Liter od. 813,5 Par. Cubikzoll, der Cuartillo = 0,5043 Liter od. 25,422 Par. Cubikzoll, der Moyo würde also 258,2 Liter halten, 100 Cantaras = 1409,321 preuß. Quart. Die Bota (Both) Wein sind 30, die Pipa (Pipe) 27 Cantaras. Ölmaß: Die Arroba menor (kleinere Arroba) od. Öl-Arroba (Arroba de aceyte) hat 25 Libras od. Pfund zu 4 Panillas od. Cuarterones, also 100 Panillas zu 4 Onzas od. Unzen; die Arroba wird auch in Halbe, Viertel u. Achtel getheilt, auch hat die Libra u. Panilla halbe; 35 Arrobas menores = 271/4 Arrobas mayores; die Bota (Both) Öl hält 381/2, die Pipa, (Pipe) 341/2 Öl-Arrobas. Honigmaß: die Arroba de miel (Honig-Arroba) hat 32 Cuartillos u. enthält 48 Libras (Pfund) Honig, der Cuartillo also 11/2 Libra, gewöhnlich wird der Honig aber zur Gewichts-Arroba von 25 castil. Pfund verkauft. Gewichte: Handelsgewicht: der Quintal od. Centner (46,05 Kilogrammes = 92,1 deutsche Zollpfund) hat 4 Arrobas zu 25 Libras (Pfund), also 100 Pfund, die Arroba hat 2 Medias Arrobas (halbe) u. 4 Cuartillas (Viertel), die Libra hat 4 Cuarterones à 4 Onzas à 8 Ochavas (Achtel), die Libra wiegt 460,5 Gramm, 0,921 deutsches Zollpfund = 9573,53 holl. As. Der Quintal macho od. große Centner hat 6 Arrobas od. 150 Libras, die Tonelada od. Schiffslast hat 20 gewöhnliche Quintales, also 921 Kilogrammes = 1842 deutsche Zollpfund. Gold-, Silber- u. Münzgewicht ist der castilische Marco von 8 Onzas zu 8 Ochavas à 2 Adarmes à 3 Tomines à 12 Granos, hat also 4608 Granos u. ist genau die Hälfte der Libra od. des castil. Handelspfundes = 230,25 Gramm od. 4786,76 holl. As; beim Golde wurde früher der Marco getheilt in 50 Castellanos à 8 Tomines à 12 Granos, also in 4800 Granos; 100 Marcos = 98,3983 Köln. Mark. Probirgewicht ist derselbe Marco beim Gold in 24 Quilates (Karat) zu 4 Granos (Grän), also in 96 Granos à 8 Partes (Theile), beim Silber in 12 Dineros (Pfennige) zu 24 Granos, also in 288 Granos getheilt. Verarbeitetes Gold soll 20 Quilates, bei kleinen Stücken mindestens 18 hatten;[351] verarbeitetes Silber muß bei Geräthschaften 11 Dineros (= 14 Loth 12 Grän köln.), in Schmucksachen 9 Dineros (12 Loth) sein sein. Juwelen- u. Perlengewicht ist die Onza, in 140 Quilates (Karat) zu 4 Granos, also 560 Granos getheilt, u. zwar die Granos des Goldgewichts, so daß die Unze etwas leichter ist, = 27,96 Gramm od. 581,725 holl. As, 1 Juwelenquilat also 0,1997 Gramm = 4,155 holl. As, also etwas leichter als das niederländische Juwelenkarat. Medicinal- u. Apothekergewicht: Die Libra (Pfund) hat 11/2 Marcos od. 12 Onzas zu 8 Drachmas à 3 Escrupelos à 2 Obolos à 3 Caracteres à 4 Granos, die Libra also zu 6912 Granos castil. Gold- u. Silbergewicht, ist also 3/4 Libra Handelsgewicht. Stückgüter: der Millar hat 1000 Piezas od. Stück, die Gruessa (Groß) hat 12 Dozavas (Docenas, Dutzend) à 12 Piezas.

Vgl. Randel, Neuste Staatenkunde von S., Lpz. 1797, 2 Bde.; Isidor de Antillon, Handbuch der Geographie von S. u. Portugal, deutsch von Rehfues, Weim. 1815; de Vallesantoro, Elementos de economia politica con aplicación particular a España, 2. Aufl. Madr. 1829; Bourgoing, Tableau de l'Espagne moderne, Par. 1807, 3 Bde.; Jos. Condor, Spain and Port., Lond. 1830, 2 Bde.; S. E. Cook, Sketches in Spain, Lond. 1834, 2 Bde.; Derselbe (S. E. Widdrington), Spain and the Spaniards in 1843, Lond. 1844, 2 Bde.; G. Borrow, Fünf Jahre in S., aus dem Englischen, Bresl. 1844, 3 Bde.; Bory de St. Vincent, Gemälde der Iberischen Halbinsel, deutsch Heidelb. 1827; De la Motte, S., übersetzt von Brinkmaier, Braunschw. 1836; Seel, Die Völker S-s u. ihre Fürsten, Augsb 1837, 2 Thle.; W. Gail, Erinnerungen aus S. (nach der Natur etc. gezeichnete Skizzen), Münch. 1837, Fol.; A. Loning, Das spanische Volk in seinen Ständen, Sitten u. Gebräuchen etc., Hannov. 1844; Block, L'Espagne en 1850, Par. 1851; Minutoli, S. u. seine fortschreitende Entwickelung, Berl. 1852; M. Willkomm, Die Halbinsel der Pyrenäen, Lpz. 1855; E. von Cuendias, S. u. die Spanier, Brüssel 1851; J. von Minutoli, Altes u. Neues aus S., Berl. 1854, 2 Bde.; J. Lestgarens, La situation économique et industrielle de l'Espagne en 1860, Brüssel 1860; J. C. Vidal, L'Espagne en 1860, Par. 1860; J. Carrasco, Geografia general de España, Madrid 1861 ff.; M. Willkomm, S. u. Portugal, Lpz. 1862; Block, Bevölkerung S-s u. Portugals, Gotha 1861; Diccionario geografico-historico de España por la Real Academia de la historia, Madr. 1802–46, 3 Bde.; S. Miñano, Diccionario geografico e stadistico de España y Portugal, ebd. 1826 ff., 8 Bde.; Madoz, Diccionario geografico-historico-estadistico de España, Madr. 1846–50, 16 Bde.; R. Tamarit de Plaza, Diccionario estadico de todos los pueblos de España, Madrid 1852; J. Vizaino, Atlas geografico español, Madrid 1860; Andreas Navagiero, Viaggio fatto in Spagna (1525–26), Ven. 1563; Heinr. Swinburne, Travels through Spain (1775–76), Lond. 1779 u. 1787–90, 2 Bde. (franz. von de la Borde, Par. 1787); Ant. Conca, Descrizione odeporica della Spagna, Parma 1793–97, 4 Bde.; Ant. Ponz, Viage de España, Madr. 1788–94, 18 Bde.; J. Townsend, Reise durch S. etc., aus dem Engl. von J. J. Volckmann, Lpz. 1792, 2 Bde.; Bourgoing, Neue Reisen durch S. etc., deutsch von Bertuch, A. Ch. Kaiser, Ch. A. Fischern. Tychsen, Jena 1790–1808, 4 Bde.; Alex. Laborde, Voyage pittoresque et historique de l'Espagne, Par. 1806–20, 4 Bde. (deutsch Lpz. 1809–11, 3 Bde.); u. Itinéraire descriptif de l'Espagne, Par. 1827–30, 6 Bde.; Chr. A. Fischer, Neuestes Gemälde von S. i. J. 1808 (nach Alex. Laborde), Lpz. 1809–10, 2 Thle.; Ph. J. Rehfues, S. nach eigner Ansicht im Jahre 1808 etc., Frankf. 1813, 4 Bde.; Jaubert de Passa, Voyage en Espagne, Par. 1823, 2 Bde.; Huber, Skizzen aus S., Gött. 1828, 2 Bde., 2. Aufl. 1845; T. Taglor, Voyage pitt. en Espagne, en Portugal etc., Par. 1826; F. R. Rigel, Erinnerungen aus S., Manh. 1839; F. Freiherr von Augustin, Reise nach Malta u. das südliche S. im Jahre. 1830, Wien 1839; A. von Laurens, Mein Aufenthalt in S. 1836 etc., Berl. 1839; J. Waltl, Reise durch Tyrol etc. nach dem südlichen S., 2. Aufl. Passau 1839; A. von Rochau, Reise in S., Lpz. 1847; Rich. Ford, A handbook for travellers in Spain, Lond. 1850, 2 Bde.; Ziegler, Reise nach S. mit Berücksichtigung der national-ökonomischen Interessen, Lpz. 1852, 2 Bde.; M. Willkomm, Zwei Jahre in S. u. Portugal, Reiseerinnerungen, ebd. 1847, 3 Bde., 2. A. 1856; F. Corinser, Reiseskizzen aus S., Regensb. 1855, 2 Bde.; Roßmäßler, Reiseerinnerungen aus S., Lpz. 1855, 2 Bde.; Hackländer, Ein Winter in S., Stuttg. 1855, 2 Bde.; A. Wachenhusen, Reisebilder aus. S., Berl. 1657; 2 Bde.; A. von Wolzogen, Reise nach S., Lpz. 1857; K. von Thienen-Adlerflycht, In das Land voll Sonnenschein, Bilder aus S., Berl. 1861.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 333-352.
Lizenz:
Faksimiles:
333 | 334 | 335 | 336 | 337 | 338 | 339 | 340 | 341 | 342 | 343 | 344 | 345 | 346 | 347 | 348 | 349 | 350 | 351 | 352
Kategorien:

Buchempfehlung

Hoffmann, E. T. A.

Die Serapionsbrüder

Die Serapionsbrüder

Als Hoffmanns Verleger Reimer ihn 1818 zu einem dritten Erzählzyklus - nach den Fantasie- und den Nachtstücken - animiert, entscheidet sich der Autor, die Sammlung in eine Rahmenhandlung zu kleiden, die seiner Lebenswelt entlehnt ist. In den Jahren von 1814 bis 1818 traf sich E.T.A. Hoffmann regelmäßig mit literarischen Freunden, zu denen u.a. Fouqué und Chamisso gehörten, zu sogenannten Seraphinen-Abenden. Daraus entwickelt er die Serapionsbrüder, die sich gegenseitig als vermeintliche Autoren ihre Erzählungen vortragen und dabei dem serapiontischen Prinzip folgen, jede Form von Nachahmungspoetik und jeden sogenannten Realismus zu unterlassen, sondern allein das im Inneren des Künstlers geschaute Bild durch die Kunst der Poesie der Außenwelt zu zeigen. Der Zyklus enthält unter anderen diese Erzählungen: Rat Krespel, Die Fermate, Der Dichter und der Komponist, Ein Fragment aus dem Leben dreier Freunde, Der Artushof, Die Bergwerke zu Falun, Nußknacker und Mausekönig, Der Kampf der Sänger, Die Automate, Doge und Dogaresse, Meister Martin der Küfner und seine Gesellen, Das fremde Kind, Der unheimliche Gast, Das Fräulein von Scuderi, Spieler-Glück, Der Baron von B., Signor Formica

746 Seiten, 24.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Für den zweiten Band hat Michael Holzinger sechs weitere bewegende Erzählungen des Sturm und Drang ausgewählt.

424 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon