Artikel in der Wikipedia: Hamburg
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752. Hamburg.
752. Hamburg.
Deutsches Reich. I. (Karten)
Deutsches Reich. I. (Karten)
Nordwestdeutschland. I. (Karten) 1. Helgoland 2. Norderney 3. Oldenbg. 4. Lübeck 5. Schwerin 6. Hannover 7. Bremen 8. Wilhelmshav. 9. Prov. Sachsen
Nordwestdeutschland. I. (Karten) 1. Helgoland 2. Norderney 3. Oldenbg. 4. Lübeck 5. Schwerin 6. Hannover 7. Bremen 8. Wilhelmshav. 9. Prov. Sachsen
Flaggen.
Flaggen.

[752⇒] Hamburg, Freie und Hansestadt [Karte: Deutsches Reich I, 2], r. an der Elbe, 110 km von der Nordsee, (1900) mit den 16 Vororten 705.738 E. (651.906 Evang., 29.081 Kath., 17.797 Israel.), (1905) 800.582 E., Garnison, Oberlandes-, Land-, Amtsgericht, Reichsbankhauptstelle, Oberpostdirektion, Johanneum (Gelehrtenschule), 2 Gymnasien, Realgymnasium, 6 Real-, 3 höhere Stiftungsschulen, Lehrer-, Lehrerinnenseminar, Navigationsschule, Taubstummen-, Blindenanstalt; zerfällt in Altstadt, Neustadt, Stadtteile St. Georg, St. Pauli; erste Handels- und Seestadt des europ. Kontinents; Einfuhr zur See (1903) 2398, Ausfuhr 2026 Mill. M, außerdem mit den Eisenbahnen und auf der Oberelbe 1637 bez. 1522 Mill. M; besitzt (1904) 394 Segelschiffe mit 245.173, 601 Dampfer mit 1.574.546 Registertons und 3812 bez. 22.361 Mann Bemannung; 1903 kamen an: 11.377 Schiffe mit 8,860 Mill., darunter 8470 Dampfschiffe mit 8,115 Mill. Registertons Raumgehalt, fuhren ab 12.949 mit 9,069 Mill., darunter 8693 Dampfer mit 8,249 Mill. Raumgehalt; auf der Oberelbe kamen (1903) an 3181 Frachtdampfer, 1441 Schleppschiffe und 14.802 Kähne, mit einer Gesamttragfähigkeit von 7.766.933 Registertons, es gingen ab 19.151 Schiffe, darunter 2966 leere; Dampferverbindung mit allen Hafenplätzen der Welt, nächst Bremen wichtigster deutscher Auswanderungshafen (1902: 9570 Auswanderer), bedeutender Bank-und Wechselverkehr, zahlreiche Versicherungsgesellschaften; wissenschaftliche (Sternwarte, zoolog. und botan. Garten, Bibliothek etc.) und wohltätige Anstalten (das Rauhe Haus); die durch den Brand (5. bis 8. Mai 1842) zerstörten Stadtteile glänzend aufgebaut, Elbüberbrückung (1872), große Hafenbauten, darunter einen Freihafenbezirk, Binnenalster mit großartigen Gebäuden, neuer Hauptbahnhof; hervorragende Industrie.

Das Hamburger Gebiet [Karte: Nordwestdeutschland I, bei Hannover], 415 qkm, (1900) 768.349 E., umfaßt außer der Stadt und den Vorstädten die vier Landherrenschaften Geestlande, Marschlande, Bergedorf und Ritzebüttel, bildet eine demokrat. Republik mit dem Senat (18 Mitglieder und 2 Bürgermeister) als der vollziehenden, und der Bürgerschaft (160 Mitglieder) als der gesetzgebenden Gewalt. Einnahmen 1904: 105.178.730 M, Ausgaben 122.652.884 M, Staatsschuld 481.441.064 M. Das Militär bildet mit dem von Lübeck und Bremen das 75., 76. und 162. Infanterieregiment des 9. preuß. Armeekorps. Wappen: dreitürmige silberne Burg in rotem Felde [Abb. 752]; Landesfarben: Weiß und Rot [Tafel: Flaggen].

H., angeblich durch Karl d. Gr. als Burg gegen die Heiden 810 gegründet, seit 834 Erzbistum (848 mit Bremen vereinigt), im 12. Jahrh. unter dem Schutz der Grafen von Schauenburg (Adolf III. Gründer der Neustadt), 1215 Freie Reichsstadt, begründete mit Lübeck 1241 die Hansa, führte 18. Febr. 1529 die Reformation ein, wuchs seit dem 18. Jahrh. mächtig, 1810-14 Frankreich einverleibt (Dep. der Elbemündungen), trat 1815 als Freie Stadt dem Deutschen Bunde, 1866 dem Norddeutschen Bunde, 1870 dem Deutschen Reiche bei; revidierte Verfassung vom 13. Okt. 1879. Das ehemal. Freihafengebiet (88 qkm) wurde 15. Okt. 1888 mit Ausschluß eines kleinen Freihafenbezirks an das Zollgebiet angeschlossen. – Vgl. Dilling, »Landeskunde« (4. Aufl. 1898); »Hamburger Wanderbuch« (4. Aufl., 2 Bde., 1901); Geschichte von Wohlwill (1897) und Feldtmann (1902). [⇐752]

Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 752.
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[676⇒] Hamburg (Freie und Hansestadt H.; hierzu die Karte »Umgebung von Hamburg«), Bundesstaat des Deutschen Reiches, an der untern Elbe, wird von den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover begrenzt. Das Staatsgebiet ist 415 qkm (7,58 QM.) groß, wovon 7690 Hektar auf die Stadt (einschließlich der ihr gegenüber am südlichen Elbufer liegenden Inseln Veddel, Kleiner Grasbrook und Steinwärder, Kuhwärder etc.), 26,050 Hektar auf das Landgebiet und 7780 Hektar auf das Kuxhavener Gebiet an der Elbmündung kommen. Etwa 3280 Hektar sind davon Wasserflächen. Das Landgebiet ist in vier Landherrenschaften unter je einem Senator als Landherrn eingeteilt. Im N. schließen sich unmittelbar an das Stadtgebiet sechs Landgemeinden an, die mit den im Holsteinischen gelegenen vier Walddörfern zusammen die Landherrenschaft der Geestlande bilden, im O. sieben Landgemeinden der Marschlande, wozu noch die Marschgemeinde Moorwärder auf der Spitze der Gabelung der Hamburger Norderelbe und der Harburger Süderelbe sowie Finkenwärder und Moorfleeth auf zwei Elbinseln kommen, und weiterhin östlich die Landherrenschaft Bergedorf (Stadt Bergedorf, die Vierlande [Neuengamme, Kirchwärder, Altengamme und Curslack], Ostkrauel und die Dorfschaft Geesthacht, eine Enklave in lauenburgischem Gebiet), endlich als vierte Landherrenschaft Ritzebüttel mit Kuxhaven, zehn kleinen Dorfschaften und der Insel Neuwerk. Zwei Flüsse, die Alster und Bille, münden innerhalb der Stadt in die Elbe, deren Mündung in die Nordsee bei Kuxhaven von H. 125 km entfernt ist. Ursprünglich mündete der Strom an der Stelle, wo jetzt H. liegt, und die Elbinseln zwischen H. und Harburg stellen das Elbdelta dar, während die sogen. Unterelbe von H. bis Kuxhaven der durch Deiche flußartig zusammengedrängte Meerbusen ist, dessen Grenzen die gewaltigen Dünenhügel von oberhalb H. bis Blankenese und von Harburg [⇐676][677⇒] im weiten Bogen elbabwärts bildeten. Ebbe und Flut machen sich deshalb in den Hamburger Häfen sehr bedeutend bemerkbar; der Wasserstand ist im Durchschnitt bei Flut 1,89 m höher als bei Ebbe, bei Sturmflut sogar noch 2–3 m mehr. Die höchste bekannte Sturmflut, 4. Febr. 1825, brachte sogar 6,85 m höheres Wasser, als der Durchschnitt beträgt. Heute sind alle Hafen- und Kaianlagen selbst bei solcher anormaler Höhe vollkommen flutfrei. Der Einfluß von Ebbe und Flut ist noch etwa 20 km oberhalb Hamburgs, in Geesthacht, zu spüren, bei Sturmfluten sogar bis Boizenburg. Im Laufe der Jahrhunderte ist der Elbstrom immer näher und kräftiger nach H. künstlich herangezogen worden. Die Hauptdurchstiche zu diesem Zweck erfolgten 1550, im Anfang des 17. Jahrh. und zuletzt 1875–79 durch die Insel Kaltenhofe, wodurch die jetzige Norderelbe entstand. Die bei Harburg vorbeifließende Süderelbe steht durch den Reiherstieg, einen kanalartigen Durchstich der Insel Wilhelmsburg, und den Köhlbrandarm mit der Norderelbe in Verbindung. Die Alster, die in alten Zeiten vor dem jetzigen Stadtteil St. Pauli in einen Elbarm mündete, ist durch ein Schleusenwerk zu einem seeartigen Becken aufgestaut, das wieder durch einen Damm mit Brücke (Lombardsbrücke) in zwei Teile, die größere Außenalster und die kleinere Binnenalster, mit einer Gesamtwasserfläche von 168,73 (Binnenalster 19,43) Hektar, getrennt ist. Die Alster ist für Dampfer und Transportfahrzeuge (Schuten und Ewer) bis Eppendorf hinauf schiffbar. Mehrere schiffbare Kanäle, z. T. aus frühern Bächen hergestellt, gehen rechts und links von ihr ab. Unterhalb der Stauschleuse bei der Schleusenbrücke teilt sich die Alster in mehrere Kanäle, Fleete genannt, die mit der Elbe in Verbindung stehen, so daß Waren auf kleinern Fahrzeugen direkt an die Speicher der Hauptgeschäftsstraßen gebracht werden können. Die Bille entspringt in Holstein, durchfließt den Sachsenwald, mündet bei der Brandshofer Schleuse im Hammerbrook in die Elbe und ist auf 9,5 km von der Mündung aufwärts schiffbar gemacht. Im Hammerbrook teilt sie sich in zahlreiche Kanäle, an die Fabriken stoßen. Die Fleete und Kanäle stehen unter sich und mit der Elbe durch Vermittelung von Schleusen in Verbindung. Das Marschland, das etwa die Hälfte des ganzen Staatsgebietes ausmacht, erhebt sich im Durchschnitt nur wenig über den mittlern Wasserstand der Elbe, so daß bei Hochwasser weite, nicht genügend durch Deiche geschützte Strecken überflutet werden. Im äußern Hammerbrook, wo der Damm der H.-Berliner Bahn den Deichschutz für die Stadt bildet, sind mächtige Pumpwerke aufgestellt, um im Frühjahr und Herbste das stagnierende Wasser von den Ländereien wegzuschaffen. Das Geestgebiet erhebt sich durchschnittlich 20–40 m ü. M. Der höchste Punkt in der Nähe von Geesthacht liegt 97 m über dem Nullpunkt des Hamburger Pegels oder 93,4 m ü. M., der niedrigste in Billwärder 3,2 m über Hamburger Null oder 40 cm unter dem Meeresspiegel.

Das Klima ist durch die Nordsee beeinflußt, von der H. etwa 120 km entfernt ist. Im Winter ist es wärmer, im Sommer kühler als im Binnenlande; die Regenmenge und Zahl der Nebeltage ist größer als dort. Die mittlere Jahrestemperatur ist 8,4°, die höchste +32°, die niedrigste -19°. Die Zahl der Regentage ist durchschnittlich 218 im Jahre, die Niederschlagshöhe 730 mm, der mittlere Luftdruck 760,8 mm.

[Bevölkerung.] Die Bevölkerung des Staates H. betrug 1. Dez. 1900: 768,349 Personen, die der Stadt H. 705,738 Personen. Für Anfang November 1903 wurde die Gesamtbevölkerung auf 818,576, die der Stadt auf 751,842 Personen berechnet. Das Anwachsen der Bevölkerung ergibt sich aus folgender Tabelle:

Tabelle

Die Bevölkerungszunahme der Jahre 1895–1900 betrug also 86,717 Personen, davon 52,573 oder 61 Proz. durch Überschuß der Gebornen über die Gestorbenen und 34,144 oder 39 Proz. durch Zuzug von auswärts. Männlich waren 375,811, weiblich 392,538 Personen; demnach kamen auf 1000 männliche 1044 weibliche Personen. Evangelisch-lutherisch waren 702,102 Personen (91,38 Proz.), reformiert 7512 Personen (0,98 Proz.), katholisch 30,903 Personen (4,02 Proz.), Israeliten 17,949 Personen (2,34 Proz.). Die Katholiken haben seit 1871 um 23,132 Personen oder 1,72 Proz., die Israeliten nur um 4153 Personen zugenommen, was eine Abnahme von 1,73 Proz. im Vergleich zur Allgemeinheit ergibt. Von den Bewohnern waren staatsangehörig in H. 413,844, in den übrigen deutschen Staaten 337,845, in den übrigen europäischen Staaten 14,615, in außereuropäischen Staaten 1684, zusammen also 354,144 Fremde gegen 413,844 Einheimische, und bei 361 Personen war die Staatsangehörigkeit nicht festzustellen. Unter den Fremden waren 10,468 Personen mit fremder Muttersprache. Geboren wurden 1902: 22,464 Kinder oder 28,2 auf je 1000 Einw., gestorben sind 12,915 Personen. Die Sterbeziffer ist in den letzten Jahrzehnten infolge hygienischer Verbesserungen wesentlich heruntergegangen. Während sie im Jahrzehnt von 1882–91: 24,65 auf 1000 Bewohner betrug, war sie 1900 auf 20,1 und 1902 auf 16,7 gefallen. Die ansässige Bevölkerung gehört meist dem niedersächsischen Volksstamm an; die Volkssprache ist ein niedersächsischer, plattdeutscher Dialekt. Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 betrug bei einer Bevölkerung von 606,788 Seelen die Zahl der Erwerbstätigen im Hauptberuf ohne Angehörige und Dienende 243,929 Personen (darunter 50,307 weibliche), d. h. 40,2 Proz.; davon entfielen auf Land- und Forstwirtschaft, Fischerei etc. 2568, Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Baugewerbe 107,102, Handel und Verkehr 101,511, häusliche Dienste, Lohnarbeit 12,693, Armee-, Staats-, Gemeinde- und Kirchendienst etc. 20,055. Ohne Beruf und Berufsangabe waren außerdem 27,440 Personen. Haupterwerbszweige sind Handel und Schiffahrt mit allen ihren Nebenzweigen: Schiffsbeladung und -Entladung, Spedition, Transportwesen zu Wasser und zu Lande, Baggerei, Schiffbau etc. Auch die chemische Industrie und das Bauwesen beschäftigen viele Personen.

[Landwirtschaft.] Von den 415 qkm des hamburgischen Staatsgebietes sind (1900) 17,042 Hektar Ackerland, 2943 Hektar Gartenland, 3135 Hektar Wiesen, 7220 Hektar Weiden, 1787 Hektar Forsten und Holzungen. Die Landwirtschaft beschäftigt sich hauptsächlich mit Viehzucht und Milchproduktion, weniger mit Getreide- und Futterbau. Die Ernte lieferte [⇐677][678⇒] 1902: 1380 Ton. Weizen, 4394 T. Roggen, 95 T. Gerste, 4988 T. Hafer, 11,732 T. Kartoffeln, 12,290 T. Wiesenheu etc. Sehr stark entwickelt ist der Gartenbau, besonders in den Vierlanden und in einigen Gemeinden des Marschgebietes. Man zählte 1900: 349,613 Obstbäume (meist Apfel- und Pflaumenbäume). Von der Vierländer Obst- und Blumenzucht werden Erdbeeren, Kirschen, seine Äpfel sowie Maiblumen in großen Mengen auch ausgeführt. An häuslichen Nutztieren wurden 1. Dez. 1900 gezählt: 16,738 Pferde, 13,443 Rinder, 2753 Schafe, 21,393 Schweine, 122,245 Hühner, 8527 Enten, 5628 Gänse und 1679 Bienenstöcke.

[Verfassung und Verwaltung.] H. ist ein Stadtstaat, d. h. die städtische und staatliche Verwaltung wird von denselben Behörden ausgeübt. Die Grundlagen der Staatsform sind in dem Hauptrezeß von 1712, in der Verfassung von 1860 und der revidierten Verfassung vom 13. Okt. 1879 niedergelegt (s. unten, Geschichte). H. ist eine Republik mit ständiger Regierungsgewalt. Die Senatoren, 18 an der Zahl, von denen neun Rechts- oder Kameralwissenschaften studiert haben und wenigstens sieben dem Kaufmannsstand angehören müssen, werden mit lebenslänglicher Amtsdauer gewählt und verteilen den Vorsitz im Senatskollegium (Bürgermeister) sowie in allen Behörden unter sich. Die Vertretung der Bürger heißt Bürgerschaft. Sie besteht aus 160 Mitgliedern und kann vom Senat weder aufgelöst noch vertagt werden. Senat und Bürgerschaft üben gemeinschaftlich die höchste Staatsgewalt, vornehmlich die der Gesetzgebung und der Verwendung der Staatsmittel aus, die zu bewilligen die Bürgerschaft allein befugt ist. Die vollziehende Gewalt hat der Senat als oberste Verwaltungsbehörde. Die Bürgermeisterwürde pflegt herkömmlich unter den drei amtsältesten rechtsgelehrten Senatoren in der Weise abzuwechseln, daß jeder von ihnen zunächst ein Jahr zweiter, das folgende Jahr präsidierender Bürgermeister ist und dann ein Jahr überschlägt, um als zweiter denselben Turnus wieder zu beginnen. Doch ist die Bürgermeister würde keineswegs den rechtsgelehrten Senatoren vorbehalten, sondern auch jeder kaufmännische Senator kann zum Bürgermeister erkoren werden, wie es auch mehrfach geschehen ist. Die Bürgermeister haben das Prädikat »Magnifizenz«. Das Gehalt der rechtsgelehrten Senatoren ist 25,000 Mk., das der übrigen 12,000 Mk. Der erste Bürgermeister erhält 5000 Mk., der zweite 3000 Mk., der Polizeiherr freie Wohnung als persönliche Zulage. Die rechtsgelehrten Senatoren dürfen keinerlei geschäftliche Tätigkeit ausüben. – Als Hilfskräfte hat der Senat vier Syndiker und zwei Sekretäre, von denen einer der Chef des Staatsarchivs ist, sowie eine Anzahl von Räten. – Die Wahl der Senatoren geschieht durch die Bürgerschaft aus einem Wahlaufsatz, der von je vier Vertrauensmännern des Senats und der Bürgerschaft in geheimer Verhandlung hergestellt wird. Dieser Wahlaufsatz enthält vier Namen, von denen der Senat nach seinem Belieben zwei streicht und zwei der Bürgerschaft zur Wahl vorlegt. Von den Mitgliedern der Bürgerschaft werden 80 durch allgemeine direkte Wahlen mit absoluter Majorität und Stichwahlen, 40 von den Eigentümern städtischer Grundstücke ebenfalls mit absoluter Majorität und 40 von den aktiven und frühern Mitgliedern der Gerichte und Verwaltungskollegien (Deputationen), die man Notable zu nennen pflegt, mit relativer Majorität gewählt. Jedes Mandat hat sechsjährige Dauer; nach je drei Jahren wird die Hälfte der Bürgerschaft neu gewählt. Jeder Gewählte muß die Wahl annehmen und kann nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, durch einen Beschluß der Bürgerschaft aus seinem Amt entlassen werden. Die Sitzungen der Bürgerschaft, die sich selbst einen Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und vier Schriftführer wählt, sind öffentlich. Aus der Mitte der Bürgerschaft wird der aus 20 Mitgliedern bestehende Bürgerausschuß gewählt, der die Beobachtung der Verfassung und der auf das öffentliche Recht bezüglichen Gesetze und Verordnungen zu überwachen hat, auf Antrag des Senats außerordentliche Ausgaben bewilligen und in dringenden Fällen gesetzliche Verfügungen bis zur spätern Zustimmung der Bürgerschaft genehmigen kann.

Bürger werden kann jeder großjährige Staatsangehörige kostenlos, der fünf Jahre hintereinander mindestens 1200 Mk. versteuert hat; er muß Bürger werden, wenn er mindestens 3000 Mk. versteuert. Das aktive Wahlrecht der Bürger beginnt mit dem vollendeten 25., das passive mit dem vollendeten 30. Lebensjahr. Wählen können nur die Bürger, die in dem betreffenden Jahre rechtzeitig ihre Steuern bezahlt haben. Die Verwaltung erfolgt unter unentgeltlicher Mitwirkung bürgerlicher Kräfte durch Behörden, die Deputationen, Kommissionen oder auch nur Behörden genannt werden. Polizeibehörde und Justizverwaltung, Erbschaftsamt und die Landherrenschaften haben keine bürgerlichen Mitglieder. Die Verwaltungsabteilung für das Zollwesen, die aus drei Senatsmitgliedern besteht, ist eine Beratungsbehörde, bestehend aus einem Senator als Vorsitzenden, 10 ordentlichen und 16 außerordentlichen Mitgliedern, die teils vom Senat ernannt, teils von der Handelskammer und der Gewerbekammer erwählt sind. Vorsitzende der verschiedenen Verwaltungsabteilungen sind Senatoren, Syndiker oder Senatssekretäre. Die bürgerlichen Mitglieder werden von der Bürgerschaft frei gewählt, ohne Beschränkung auf Bürgerschaftsmitglieder; nur für die Mitglieder der Finanzdeputation ist die Bürgerschaft an die Wahl aus einem vom Senat vorgelegten Aufsatz gebunden. Eine ganz besondere Behörde ist die Feuerkassendeputation (s. unten). Als Vertretungen des Handels- und Gewerbestandes gibt es eine Handels- und eine Gewerbekammer und seit 1904 auch eine Detaillistenkammer.

Die Hauptaufgabe der Bürgerschaft ist die Feststellung des Staatsbudgets nach einer Vorlage des Senats. Der Entwurf des Staatsbudgets für 1904 (das Rechnungsjahr läuft vom 1. Jan. bis 31. Dez.) schließt in Einnahmen mit 104,482,900 Mk. und in Ausgaben mit 107,981,916 Mk., woraus sich ein Defizit von 3,499,016 Mk. ergeben würde, das aber, einschließlich von etwa 4 Mill. Mk. Nachbewilligungen im Laufe des Jahres, erfahrungsgemäß durch höhere Einnahmen und geringere Ausgaben, als veranschlagt waren, gedeckt wird. Die Hauptzahlen sind aus der Übersicht S. 679 zu ersehen.

Von der beweglichen Einkommensteuer werden so viele Einheiten alljährlich bewilligt, als zur Deckung des Budgets erforderlich erscheinen. Die Staatsschulden betrugen 1903: 482,4 Mill. Mk. Ein direkter Vergleich der Zahlen des Staatsbudgets mit denen andrer deutscher Staaten ist unmöglich, weil in H. die staatlichen und kommunalen Einnahmen und Ausgaben nicht getrennt sind.

Die Rechtspflege wird unter Leitung der Verwaltungsabteilung des Senats für das Justizwesen durch die Amtsgerichte in H., Bergedorf und Ritzebüttel, das Landgericht H. und das Oberlandesgericht [⇐678][679⇒] ausgeübt, das allen drei Hansestädten gemeinsam ist. Die Staatsanwaltschaft besteht aus einem Oberstaatsanwalt und elf Staatsanwalten sowie fünf Amtsanwalten. H. ist auch der Sitz eines Seeamts (Seegerichts), eines Gewerbegerichts und eines Schiedsgerichts für Unfallversicherung. Die mit Disziplinarbefugnis ausgestatteten Seemannsämter und die Strandämter unterstehen der Deputation für Handel und Schiffahrt. Innerhalb der Stadt besteht noch als Gefängnis das alte Zucht- und Spinnhaus in Verbindung mit einer Polizeiwache, ein Gefängnis für leichte Vergehen bei der Hüttenwache und das Detentionshaus, während das große Zentralgefängnis bei Fuhlsbüttel liegt.

Tabelle

Die Kirche ist in H. vollständig vom Staate getrennt und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig. Seit 1887 wird von den evangelisch-lutherischen Gemeinden und seit 1904 auch von den Katholiken eine Kirchensteuer erhoben. Alle Religionsgemeinschaften stehen unter der Oberaufsicht des Senats, die evangelisch-lutherischen unter den als Patronat konstituierten evangelisch-lutherischen Senatoren. Die oberste kirchliche Behörde ist der Kirchenrat, bestehend aus zwei Senatoren als Vorsitzenden, dem Senior der Geistlichkeit und zwei weitern Geistlichen, sowie vier Kirchenvorstehern und Gemeindeältesten, die von der Kirchensynode gewählt werden. Die Synode ist die Vertretung der evangelisch-lutherischen Gesamtkirche im hamburgischen Staate. Den Vorstand bilden dieselben Senatoren wie im Kirchenrat und der Senior, Mitglieder sind die vier andern Hauptpastoren von den städtischen Hauptkirchen und Abgeordnete aller Gemeinden. Jede Gemeinde hat ihre eigne Verwaltung. Der evangelisch-lutherischen Landeskirche gehören 33 Gemeinden mit 39 Kirchen und 2 Kapellen an; außerdem gibt es noch Kirchen und Kirchensäle in acht städtischen Anstalten und Stiftungen sowie 3 Nebenkirchen, die nicht der Synode unterstellt sind. Das geistliche Ministerium bilden der Senior, die vier Hauptpastoren und die Pastoren der städtischen Kirchen; die übrige Geistlichkeit ist in Kollegien von 3 Kirchenkreisen eingeteilt. Neben den evangelisch-lutherischen gibt es eine deutsch-reformierte, eine französisch-reformierte, eine englisch-bischöfliche und eine englisch-reformierte, eine römisch-katholische Gemeinde mit 5 Kirchen, eine katholisch-apostolische, eine Baptisten- und eine Mennonitengemeinde. Die Israeliten sind geteilt in eine deutsch-israelitische Gemeinde mit Synagogen- und Tempelverband, 3 Haupt- und etwa 30 Privatsynagogen, und eine portugiesisch-jüdische Gemeinde mit einer Synagoge.

Das Militärwesen Hamburgs ist durch einen Vertrag mit Preußen geregelt. Die Garnison besteht aus 3 Bataillonen des 2. Hanseatischen Infanterieregiments Nr. 76 unter preußischen Offizieren. Die Mannschaften tragen die hamburgische Kokarde und leisten dem Senat den Treueid. In Kuxhaven ist die 4. Matrosenabteilung (3 Kompagnien), ein Artillerie- und ein Minendepot stationiert. – Dem hamburgischen Staat stehen auf der Unterelbe von H. bis zum Meer uralte Hoheitsrechte zu, wogegen er die Unterhaltung des Fahrwassers durch Baggerung, die Betonnung und Beleuchtung sowie das Lotsenwesen auf eigne Kosten besorgt. Die jährlichen Ausgaben dafür betragen ca. 5,5 Mill. Mk., abgesehen von den sehr großen Kosten der Regulierung des ganzen Elbfahrwassers, die jetzt bis etwa 20 km elbabwärts durchgeführt ist und bis Brunshausen fortgesetzt wird, von wo ab die natürliche Tiefe genügt. – Nach der Reichsverfassung hat H. eine Stimme im Bundesrat, und das hamburgische Gebiet umfaßt drei Reichstagswahlkreise (s. Karte »Reichstagswahlen«). Die drei Hansestädte sind bei der königlich preußischen Regierung in Berlin durch einen gemeinsamen Gesandten vertreten.

Das Wappen zeigt silbern in rotem Feld eine zinnenbekrönte Mauer (mit geschlossenem Tor), über der sich drei Türme erheben, die beiden äußern mit Zinnen, der mittlere mit kuppelförmigem Dach, auf dem ein Kreuz steht. Über den beiden Seitentürmen schwebt je ein sechsstrahliger silberner Stern (s. Tafel »Wappen I«, Fig. 14). Der Helm mit rot-silberner Decke und eben solchem Wulste trägt als Kleinod sechs goldgestielte rote Fähnchen mit dem Schildbilde, zwischen den Fähnchen drei goldgestielte Pfauenwedel. Der Schild wird von zwei goldenen, rückwärts schauenden [⇐679] [680⇒] Löwen gehalten. Die Flagge zeigt die weiße Burg in rotem Felde (s. Tafel »Deutsche Flaggen« beim Artikel »Deutschland«, Band 4, S. 799). Die Landesfarben sind Weiß und Rot. [⇐680]

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 676-680.
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[895⇒] Hamburg, I. freie Stadt in Norddeutschland, begrenzt von. der Elbe, Holstein, Hannover u. dem mit Lübeck gemeinschaftlichem Amte Bergedorf; Flüsse: Elbe, Alster, Bille; theilweise fruchtbarer Marsch-, theils guter Mittelboden, nur einzelne Stücke Sandboden u. Haidestriche. Das Hamburger Gebiet mit halb Bergedorf ist groß [⇐895][896⇒] 6,39 QM., u. hat 221,000 Ew., von denen etwa 7000 Juden. Unter den Christen sind etwa 2000 Katholiken, 2000 Reformirte, 600 Baptisten, 200 Mennoniten, die übrigen Lutheraner. H. ist deutscher Bundesstaat, hat als solcher im Plenum der Versammlung des Bundestages ein Separat- u. in der engeren Versammlung mit Lübeck, Frankfurt u. Bremen, ein Collectivvotum. Außerdem bildet es mit Bremen u. Lübeck noch den Hansebund; vgl. Hanse. Das Hauptgrundgesetz der Verfassung bildet der im Jahre 1713 vom Kaiser bestätigte Hauptreceß (s. unten [Gesch.]). Die Staatshoheit besitzen Rath u. Bürgerschaft der Stadt H. in unzertrennlicher Gemeinschaft. Der Rath besteht aus 36 Personen, nämlich: a) 4 Bürgermeistern u. 24 Rathsherren, von denen 3 Bürgermeister u. 11 Rathsherren Graduirte (Doctores od. Licentiati juris) sein müssen, die übrigen Stellen werden herkömmlich nur mit Kaufleuten besetzt, aus welchem Stande gesetzlich der vierte Bürgemeister u. einige der Rathsherren genommen werden sollen. Diese 28 Personen (In senatu) bilden das eigentliche, sich selbst nach einem sehr complicirten Wahlmodus ergänzende Rathscollegium. Jedes Mitglied desselben muß 36 Jahre alt sein, darf zu keinem anderen Rathsgliede in naher Verwandtschaft u. nicht in fremden Diensten stehen; b) 4 Syndiken mit berathender Stimme, 3 Secretarien u. 1 Archivar (De senatu). Auch zu diesen Stellen werden nur graduirte Rechtsgelehrte gewählt. Der Rath ist oberste Regierungsbehörde, zu seinen Rechten gehört namentlich das Begnadigungs- u. Gesandtschaftsrecht, das Dispensationsrecht in Ehesachen, das Recht, die Bürgerschaft zusammen zu berufen, dieselbe aufzulösen u. ihr zunächst Anträge zu machen. Das Gesetzgebungsrecht theilt er mit der Bürgerschaft. Die Amtstracht des Rathes besteht in einem Überwurf von schwarzem, ungerissenem Sammet, mit kurzen Ärmeln, der mit Schnüren, Borten u. dergl. besetzt u. mit seidenem Zeug, im Winter mit schwarzem Pelz verbrämt ist; zu dieser Feiertracht gehört eine steife, breite, ringformig gefaltete Halskrause, ein hoher, spitziger, spanischer Hut, mit breiter u. mit Federn besetzter Krämpe. Die Bürgerschaft theilt sich nach den fünf lutherischen Kirchspielen in fünf Curien. Zum Besuch der Bürgerschaftsversammlungen sind die Mitglieder der bürgerlichen Collegien (s. unten) u. die 30 Adjuncten derselben verpflichtet, außerdem sind dazu zugelassen (Freiwillige) a) erbgesessene Bürger, d.h. die Bürger, denen ein Grundstück gehört, welches, sofern es in der Stadt liegt, 1500 Thlr. (deutsches Vereinsgeld), wenn außerhalb derselben, etwa 3000 Thlr. mehr werth ist, als die inscribirten Hypotheken betragen, aber nur in sofern sie in der Stadt od. einer der Vorstädte wohnen; b) die Mitglieder einiger Verwaltungsbehörden u. der meisten Gerichte, zum Theil auch nach Niederlegung ihres Amtes; c) Hauptleute u. höhere Offiziere der Bürgergarde mit einigen Ausnahmen; d) Amtsälterleute (Zunftvorsteher), sofern sie von dem Rathe beeidigt sind. (Ausgeschlossen vom Besuche der Bürgerschaftsversammlung ist, auch bei sonstiger Berechtigung, wer in Stadt-, Raths- od. fremden Diensten steht; Falliten u. wer in H. zünftiges Gewerbe unzünstig betreibt). Die Mitglieder der bürgerlichen Collegien stimmen in den Versammlungen derjenigen Kirchspiele, zu welchen sie von Amtswegen gehören, bei den Freiwilligen entscheidet die Wohnung. Bei den in den Bürgerschaftsversammlungen vorzunehmenden Wahlen wird in der Regel nach Virilstimmen, nur ausnahmsweise nach Curiatstimmen der Kirchspiele gezählt. Entsteht ein Dissens zwischen dem Rathe u. der Bürgerschaft, der bei wiederholter Erwägung nicht zu beseitigen ist, so kann die Sache, sofern sie nicht gewisse Rechte des Rathes u. der Bürgerschaft betrifft, einer Deputation zur Entscheidung vorgelegt werden, die dann zur Hälfte aus Mitgliedern des Rathes (In senatu). zur anderen Hälfte aus Mitgliedern der Bürgerschaft zusammengesetzt ist. Wenn in dieser Deputation wegen nicht zu entfernender Stimmengleichheit keine Entscheidung erreicht werden kann, so lost sie aus ihrer Mitte eine aus fünf Personen (gleichviel ob Rathsglieder od. Bürger) bestehende Subdeputation aus, der dann die Entscheidung zusteht. Ausschüsse der Bürgerschaft bilden die (bürgerlichen) Collegien. Sie bestehen a) aus dem Collegium der 15 Oberalten, 3 aus jedem lutherischen Kirchspiele, welche mit b) 45 Diakonen (9 aus jedem Kirchspiele) das Collegium der Sechsziger bilden. Aus diesen u. c) 24 Subdiakonen jedes Kirchspieles = 120 besteht das Collegium der Hundertundachtziger. Die Oberalten ergänzen sich selbst aus den Sechszigern u. diese aus den Hundertundachtzigern. Letztere haben 30 Adjuncten, 6 für jedes Kirchspiel, die von dem Diakonencollegium des betreffenden Kirchspieles gewählt u. bei vorkommender Vacanz ohne Weiteres in das Collegium der Hundertachtziger aufrücken. In der Regel werden nur Verheirathete, u. zwar Kaufleute, bisweilen aber auch Apotheker u. Handwerker, zu Adjuncten gewählt u. also zum Bürgerschaftsausschuß befähigt; Gelehrte nie Da die Mitglieder dieser Collegien zugleich kirchliche Functionen ausüben, so müssen sie überdies Lutheraner sein. Die bürgerlichen Collegien sind a) Repräsentanten der Bürgerschaft in gewissen Fällen. Als solche haben sie (zum Theil schon das Collegium der Oberalten) das Recht, minder wichtige Angelegenheiten in Gemeinschaft mit dem Rathe zu beschließen. b) Recursbehörden, wenn Jemand das Interesse des Staates od. Einzelner durch Handlungen des Rathes od. einzelner. Mitglieder desselben gefährdet glaubt. Jedoch steht ihnen kein Recht der Entscheidung, sondern nur der Vorstellung bei dem Rathe zu. Wenn die Sache auf diese Weise nicht beizulegen ist, kann sie an die Bürgerschaft u. eventuell an die oben erwähnte Entscheidungsdeputation gelangen. c) Vorberathende Behörden für die an die Bürgerschaft zu bringenden Anträge des Rathes. Für die meisten Verwaltungszweige bestehen eigene Deputatonen theils aus Mitgliedern des Rathes (sowohl in als de senatu, theils aus Bürgern, in der Regel aus beiden bestehend. Die Mitglieder dieser Deputation bekleiden ihr Amt in der Regel nicht auf Lebenszeit. Die bürgerlichen Mitglieder werden fast ausschließlich aus dem Kaufmannsstande genommen u. nicht besoldet. Zu den wichtigsten Behörden außer dem Rathe gehören: a) die Kämmerei (Hauptfinanzbehörde); b) die Commerzdeputation; c) die Schifffahrts- u. Hafendeputation; d) die Baudeputation; e) das Militär steht unter dem Militärdepartement, das Bürgermilitär unter der Bürgermilitärcommission; [⇐896] [897⇒] f) das Consistorium bilden gewissermaßen Rath u. Sechsziger. Jede der beiden Vorstädte hat ihre eigene Verwaltung, an deren Spitze ein Rathsherr als Patron steht. Das private Landgebiet, mit Ausschluß des am Ausflusse der Elbe belegenen Amtes Ritzebüttel, zerfällt in zwei Verwaltungen (Landherrenschaften) der Geestlande u. Marschlande. In Ritzebüttel, so wie in dem mit Lübeck gemeinschaftlichen Gebiete besteht ein Amt als Behörde für die gesammte Verwaltung. Vgl. Bartels, Abdruck der vier Hauptgrundgesetze der Hamburger Verfassung, Hamb. 1823; Westphalen, Geschichte der Hauptgrundgesetze der Hamburger Verfassung, ebd. 1844; Buek, Handbuch der Hamburger Verfassung u. Verwaltung, ebd. 1828; Westphalen, H-s Verfassung u. Verwaltung, 2. Aufl., ebd. 1846.

Gerichtsverfassung: die erste Instanz in den meisten Civilsachen des privativen Staatsgebietes, mit Ausschluß von Ritzebüttel, bildet das Niedergericht u. zugleich das Criminalgericht für schwerere Verbrechen des ganzen privativen Staatsgebietes. Städtische Zunftstreitigkeiten entscheiden die Amtspatrone. Für Handelssachen besteht das Handelsgericht, dessen Competenz sich indeß nicht auf Ritzebüttel erstreckt. Gerichte für Sachen von geringerem Belaufe, Handelssachen ausgenommen, sind für die Stadt zwei Präturen, für die Vorstädte u. das privative Landgebiet, mit Ausschluß von Ritzebüttel, die betreffenden Verwaltungsbehörden. Diese, so wie das Amt in Ritzebüttel, letzteres unter Concurrenz des Amtsgerichts daselbst, haben auch fast die gesammte übrige Jurisdiction in erster Instanz. Die Rechtspflege im Amte Bergedorf verwaltet ein Amtsrichter, neben welchem für die Stadt Bergedorf ein Raths- u. Friedensgericht für kleinere Sachen besteht. Das Untersuchungsgericht für die Stadt u. die Vorstadt St. Georg bildet die allgemeine Polizeibehörde, deren Chef auch über kleinere Vergehen entscheidet, od. sie dem Rathe zur Beurtheilung vorlegt. Für Militärvergehen bestehen besondere Militärgerichte. Das Obergericht ist die zweite Instanz in Civilsachen von größerem Belaufe, so wie für schwerere Verbrechen u. hat zugleich in den meisten Fällen die freiwillige Gerichtsbarkeit; die zweite Instanz in städtischen Zunftstreitigkeiten bildet das Amtsgericht; dritte Instanz in Civilsachen bildet das Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands in Lübeck. Die Hauptquelle des Rechtes bildet das (1605 zuletzt revidirte) Stadtrecht, dem in dem größten Theile der Marschen das Landrecht vorgeht. Im Amte Bergedorf gilt das Lübsche Recht. Eigenthümlich ist das Hamburger Recht hinsichtlich der ehelichen Güterverhältnisse u. des damit in Verbindung stehenden Erbrechtes, so wie im Concursrecht. Das letztere beruht hauptsächlich auf der Fallitenordnung von 1753 Unter den auf den Handel bezüglichen Gesetzen ist die Assecuranzordnung von 1731 zu bemerken. Vgl. Blank, Sammlung der Hamburger Mandate, Hamb. 1763 ff.; Klefeker, Sammlung der Hamburger Gesetze, ebd. 1765 ff.; Anderson, Sammlung der Hamburger Verordnungen, fortgesetzt von Lappenberg, ebd. 1783 ff; Gries, Commentar zum Hamburger Stadtrecht, herausgegeben von Westphalen, ebd. 1837; Baumeister, Privatrecht der Stadt H., ebd. 1856. Eine Geschichte des Stadtrechtes von 1605 (neueste Ausgabe, Der Stadt H. Statuten u. Gerichtsordnung), ebd. 1842. Finanzen: Die Abrechnung für 1857 ergab an Einnahme etwa 3,600,000 Thaler, an Ausgabe 3,160,000 Thaler, beides ohne eine durchgehende Einnahme von ungefähr 800,000 Thalern (Verzinsung u. Tilgung einer; in Folge des Brandes von 1842 gemachten Anleihe). Das Budget für 1858 wurde folgendermaßen veranschlagt: Einnahme gegen 2,800,000 Thlr., Ausgabe gegen 3,000,000 Thlr., so daß ein durch die Handelskrisis verursachter Ausfall vorausgesetzt wurde. Die öffentliche Schuld betrug Ende 1857 16,750,000 Thlr., außer einer zum Wiederaufbau der Stadt, nach dem Brande von 1842 gemachten (Feuerkassen) Anleihe, die bis Ende 1857 von 17,200,000 Thlr. auf 14,750,000 Thlr gesunken war. Das Bundescontingent beträgt an Hauptcontingent (1514), Reservecontingent (.133) u. Ersatzmannschaft (216), 2163 Mann; die Formation ist: zwei Bataillone Infanterie à 4 Compagnien u. 843 Mann; eine Jägerabtheilung, die zugleich Artilleriedienst thut, 120 Mann; eine Pionierabtheilung, 21 Mann u. eine Division Dragoner, 336 Mann. Uniform: grüne Waffenröcke, rothe Kragen u. Aufschläge, eine Reihe Knöpfe, rothe Achselklappen, graue Pantalons mit rothem Vorstoß, Helme mit gelbem Beschläge, Lederzeug weiß. Die Offiziere goldene Epaulettes mit silbernen Sternen als Gradauszeichnung; silberne Schärpe mit roth durchwirkt als Dienstzeichen. Die Jäger schwarze Kragen u. Aufschläge, mit zwei gelben Litzen, rothe Achselklappen, Käppis u. schwarzes Lederzeug. Die Dragoner grüne Waffenröcke, carmoisinrothen Kragen mit zwei weißen Litzen, rothe Aufschläge, weiße Achselklappen, graue, roth vorgestoßene Pantalons, stählerne Helme, Lederzeug weiß; Offiziere: Epaulettes, Beschläge u. Cartouche silbern. Ergänzung durch Aushebung der dienstpflichtigen Mannschaft, vom 19.–25. Jahr, nach dem Loos. Dienstzeit: 6 Jahre. Ehrenzeichen: die silberne Kriegsdenkmünze für die Kriege 1813 bis 1814, an roth u. weißem Bande; silbernes Dienstauszeichnungskreuz, für 20 Jahre Dienstzeit, an rothem, weißgerändertem Bande; bei Offizieren für fünfundzwanzigjährige Dienstzeit in Gold. In Folge einer Übereinkunft mit Hannover können Hamburger unter gewissen Bedingungen die Hannoverschen Militärbildungsanstalten benutzen. Außerdem hat H. 9–10,000 Mann Bürgermilitär; zu ihm gehören, mit gewissen Ausnahmen, alle Bürger u. Einwohner der Stadt, Vorstädte u. des Amtes Ritzebüttel vom 22.–40. Jahre; dies Bürgermilitär besteht aus einem Generalstab, 2 Compagnien Fußartillerie, 9 Bataillonen Infanterie, 1 Jägerbataillon, 1 Escadron Cavallerie u. wird nur zum inneren Dienst verwendet; Farben: weiß u. roth. Wappen: silberne Mauer mit drei silbernen Thürmen u. einem offenen Thore im rothen Felde, gehalten von zwei Löwen; das Wappen steht auch in der rothen Flagge. Cocarde u. Feldzeichen: rothes Kreuz im weißem Felde mit weißem Rand.

Münzen, Maße u. Gewichte. H. rechnet nach Mark zu 16 Schilling à 12 Pfennigen in zwei verschiedenen Währungen: für den großen Handelsverkehr nach Mark Banco, für einige Waarenpreise u. im städtischen Verkehr nach Mark Courant od. Lüb., welche um etwa 25% (der [⇐897] [898⇒] Curs des Courantgeldes wechselt), geringer als die Bankwährung ist. Früher rechnete man auch noch nach Pfunden, Schillingen u. Groten od. Pfennigen vlämisch, wovon die Grote od. Pfennige vlämisch nur noch bei Zuckerpreisen gebraucht werden; von 1770–1790 hatte man auch noch neben der festgesetzten Bankvaluta eine Species-Banco-Valuta, deren Basis der alte deutsche Species, 9 Stück –1 seine Mark war u. die Valuta in sogenanntem leichten Geld, welche nur in einer höheren Annahme der Bank-Species, der Alberts- u. Louisblancthaler zu 4 Mark, der Pistolen à 5 Thlr. zu 15 Mark, der Ducaten à 23/4 Thlr. zu 81/4 Mark, der seinen 2/3 zu 2 Mark, der Thaler zu 3 Mark leicht Geld besteht u. noch vorkommt. Das Verhältniß der Hamburger Rechnungsmünzen unter sich ist: 1 Pfund vlämisch hat 21/2 Reichsthaler, 33/4 Wechselthaler, 71/2 (Mark lüb., 20 Schillinge vläm.; 120 Schillinge lüb., 240 Grot od. Pfennige vläm., 1440 Pfennige lübisch. Gesetzlich gehören 95/24, Reichsthaler od. 274 Mark Banco auf die Kölnische seine Mark, 1 Banco-Mark also = 15 Sgr. 2,443 Pf. preußisch od. 12 gGr. 1,955 Pf.; in der Courant-Valuta sind 34 Mark Courant = 1 Kölnische seine Mark, also 1 Mark Courant = 12 Sgr. 4,235 Pf. preußisch Courant od. 9 gGr. 10,598 Pf. An wirklich geprägten Münzen hat H.: a) in Gold: ganze, 1/2 u. 1/4 Portugalöser zu 10,5 u. 21/2 Ducaten, die als Schaumünzen nicht cursiren, sondern nur zu Geschenken, Douceurs etc. benutzt werden; doppelte u. einfache Ducaten, 67 Stück auf die rauhe, 6820/47 auf die seine Mark zu 23 Karat 6 Grän, es gibt auch halbe u. 1/4 Ducaten; b) in Silber: Species-Banco-Reichsthaler zu 3, Stücke zu 11/2 u. 3/4 Mark Banco; 2 Markstücke zu 32,1 Markstück zu 16, 1/2, 1/4 u. 1/8 Markstück zu 8, 4 u. 2 Schillingen lübisch Courant; als Silberscheidemünze Schillinge, halbe Schillinge od. Sechslinge u. Viertel-Schillinge od. Dreilinge; da H. im Verhältniß zu dem Bedarf nur wenig ansprägen läßt, so cursiren hier, abgesehen von der Scheidemünze, bes. Thaler nach dem 14 Thlr., bezüglich 30 Pfundfuß, doch auch Courant nach demselben Fuße, Lübecker u. älteres Mecklenburger Courant, so wie dänisches Geld, in Gold namentlich diverse Ducaten u. diverse Friedrichs-d'or nach Curs. Maße: Längenmaße: der Hamburger Fuß hat 12 Zoll à 8 Linien, ist 0,28857 Meter od. 127,090 Par. Linien, 100 Fuß = 91,807 preußische Fuß; bei Messung der Schiffsmasten in die Runde ist der Fuß in 3 Palmen getheilt; die Feldmesser u. Ingenieure bedienen sich aber des rhein Fußes à 12 Zoll à 10 Linien; die Hamburger Elle, sogenannte kurze Elle, für Seiden-, Leinen- u. Baumwollenwaaren, mit Ausnahme gedruckter Kattune, hat 2 Hamburger Fuß, 100 Hamburger Ellen = 85,036 preuß. Ellen; 508 hiesige Brabanter Ellen = 613 Hamburger kurze Ellen; die Klafter od. der Faden hat 6 Hamburger Faden; die Marschruthe hat 14, die Geestruthe 16 Hamburger Fuß, die rheinländische Ruthe hat 12 rheinländische Fuß; die Meile ist wie die preußische. Feldmaß: der Morgen hat 600 Marsch-Quadratruthen od. 117,600 Hamburger Quadratfuß = 3,7825 preuß. Morgen; der Scheffel Aussaat hat 200 Geest-Quadratruthen od. 51,200 Hamburger Quadratfuß = 1,6468 preuß. Morgen; der Havelboden ist eine Fläche von 280 Fuß Länge u. 20 Fuß Breite, also 5600 Hamburger Quadratfuß; ein Pott od. Pütt Erde ist ein Stück von 16 Fuß Länge, 16 Fuß Breite u. 4 Fuß Tiefe, also 1024 Hamburger Cubikfuß Inhalt. Brennholzmaß: das Klafter ist 62/3 Hamburger Fuß hoch u. ebenso breit, der Kloben 2 Fuß lang, Theertorf enthält 120 Kubikfuß; Steinkohlenmaß: die Steinkohlentonne hält 16,438 Hamburger Cubikzoll = 223,87 Liter od. 11,286 Pariser Cubikzoll. Getreidemaß: die Last hat 60 Faß à 2 Himten zu 4 Spint à 4 große Maß à 2 kleine Maß; der Wispel (Winspel) Weizen, Roggen u. Erbsen hat 20 Faß, Gerste u. Hafer 30 Faß; der Scheffel Weizen, Roggen u. Erbsen hat 2 Faß, Gerste u. Hafer 3 Faß, 1 Winspel = 10 Scheffel, 1 Stock Gerste = 11/2 Last; 1 Faß hält 40351/2 Hamburger Cubikzoll = 52,734 Liter od. 2658,45 Par. Cubikzoll, 100 Faß = 95,947 preuß. Scheffel; Salzmaß: die Salztonne hält 12,100 Hamburger Cubikzoll = 164,794 Liter od. 8307,65 Par. Cubikzoll. Flüssigkeitsmaß: das Fuder hat 6 Ohm à 4 Anker (à 5 Viertel) od. 5 Eimer à 4 Viertel, der Anker ist 11/4 Eimer; das Viertel hat 2 Stübchen à 2 Kannen à 2 Quartier à 2 Össel; das Oxhoft, bes. bei französischen Weinen gebräuchlich, hat 11/2 Ohm, 6 Anker, 30 Viertel à 8 Pots (Bouteille) od. Quartier; das Stübchen hat 266 Hamburger Cubikzoll, 3, se Liter = 182,5 Par. Cubikzoll, die Ohm hält 144,8 Liter, 100 Ohm = 632,45 preuß. Quart; die Biertonne hat 48 Stübchen od. 192 Quartier, die Kanne Milch enthält 120 Cubikzoll, die Schmaltonne nur 32 Stübchen od. 128 Quartier, die Essigtonne hat 30 Stübchen od. 120 Quartier; die Tonne Thran hat 6 Stechkannen od. 96 Mengel, 1 Mengel = 21/3 Pfund; die Thrantonne hält gesetzlich 8520 Cubikzoll; 1 Quarteel sind 2 Hamburger Thrantonnen; 1 Faß Thran hält 71/2 Stechkannen od. 40 Stübchen. Gewicht: der frühere Unterschied zwischen Handelsgewicht u. Krämergewicht hat 1858 aufgehört, der Centner, dem des Zollvereins gleich, wird getheilt in 100 Pfund à 10 Neuloth à 10 Quint à 10 Halbgramm; 1 Pfund neuen Gewichts = 1,031759 Pfd. bisherigen Handels- u. 1,069039 Pfd. bisherigen Krämergewichts. Da bei der Verschiedenheit des früheren u. jetzigen Pfundes die früheren Gewichtsbenennungen, z.B. Schiffspfund, in der Regel nicht zu den neuen Pfunden passen, so hat die Berechnung nach einer bestimmten Anzahl von Pfunden (1 Pfd., 10 Pfd. u. s. s.) vielfach die alten Berechnungen verdrängt. Das Schiffpfund im Waarenhandel hat 20 Liespfund à 14 Pfd., also 21/2 Centner, das Schiffpfund zur Fuhre hat 20 Liespfund à 16 Pfd., also 320 Pfd. Der leichte Stein für Wolle u. Federn hat 10 Pfd., der schwere Stein für Flachs 2 Pfd.; 1 Tonne Butter Schmalband (klein Band) ist 224 Pfd. netto, Bucketband (bauchig, groß Band) ist 280 Pfd. netto; die Pipe Öl hat 820 Pfd.; die Virteltonne grüne Seife ist 66 Pfd. netto. Das Bankgewicht, Gold- u. Silbergewicht ist dem bisherigen Krämergewicht gleich, die Bankmark Silber wird in 16 Loth getheilt; Juwelengewicht ist das Karat à 4 Grän in 1/2, 1/4, 1/8, 1/16, 1/32 u. 1/34 getheilt, 71 Karat = 1 Loth Bankgewicht. Medicinalgewicht ist in Unze, in der Schwere von 6 Quint à 8 Drachmen à 3 Spregel à 20 Gran. Die Last Lüneburger Salz u.a. Waaren, die nach Tonnen gemessen werden, hat 12 Tonnen; 12 Lüneburger Tonnen = 15 Hamburger Tonnen, 1 Lüneburger Tonne = 400 Hamburger [⇐898][899⇒] Pfd.; die Last spanisches, portugiesisches, englisches u. französisches Salz hat 18 Tonnen, im Maß die Tonne zu 8 Himten. Kalk hat die Tonne 6 Himten; die Hamburger Schiffslast (Commerzlast) ist 4000 Pfd., man rechnet auch die Schiffslast 1200 Pipenstäbe, 1800 Oxhoftstäbe, 2400 Tonnenstäbe, 3600 Bodenstäbe; im Holzhandel hat der Ring 240 Stück Stäbe, doch verkauft man Stabholz sowohl als Boden zu 100 Stück od. Großtausend à 1200 Stück. Das Kraveel bei eichenen Planken od. Bohlen hält 81/3 Fuß Länge, 5 Zoll Stärke, od. 9 Fuß Länge u. 41/2 Zoll Stärke, od. 10 Fuß Länge u. 4 Zoll Stärke, od. 12 Fuß Länge u. 31/2 Zoll Stärke, od. 15 Fuß Länge u. 3 Zoll Stärke, od. 24 Fuß Länge u. 24 Zoll Stärke; die Webe Leinwand etc. ist 72 Hamburger Ellen.

II. Die Stadt H. besteht a) aus der Altstadt, dem östlichen Theile, zum Theil aus mehreren Inseln gebildet, u. b) der Neustadt, dem westlichen Theil, seit 1615 mit der Altstadt verbunden (s. unten [Gesch.]); beide werden wieder in die 5 Kirchspiele, Petri-, Nikolai-, Katharinen-, Jakobi- u. Michaeliskirchspiel getheilt. H. hat zwei Vorstädte St. Georg mit dem Stadt- u. grünen Deiche (ersteres der bewohnte Elbdamm) im Südosten der Stadt, u. St. Pauli, früher Hamburger Berg (zwischen der Stadt u. Altona). Den größten Theil der Stadt umgibt ein, theils aus der Elbe abgeleiteter, 120 Fuß breiter, 10–12 Fuß tiefer Wassergraben u. ein, seit 1819 in Promenaden u. Anlagen umgewandelter Wall, auf dem die Denkmäler des Grafen Adolf IV. von Schauenburg, Büschs u. Repsolds. H. liegt an der Altster, die im nordöstlichen Theile der Stadt außerhalb derselben die große od. Außenalster bildet u. unsern der Lombardsbrücke in die Stadt getreten, hier ein anderes Wasserbassin (Binnenalster) bildet. Nachdem sie bei ihrem weiteren Gange 2 Kanäle (Fleeten) gebildet, tritt sie aus der Stadt u. mündet in die Elbe; der Theil der Elbe, der H. berührt, ist theils ein Arm der Norderelbe, der zwischen der Stadt u. dem Stadtdeich den Oberhafen für die stromabwärts nach H. kommenden Schiffe bildet, u. dann in die Stadt geht, der Hauptarm bildet hier viele Fleeten, dann, in Verbindung mit der Alster den Binnenhafen (für kleinere Flußschisse aus H-s Nähe), u. geht dann in den Niederhafen; die eben erwähnten Fleeten durchschneiden die untere Stadt in allen Richtungen, u. durch sie werden die Waaren auf Kähnen (Schuten) bis vor die Speicher gebracht, wo sie dann sogleich durch dort angebrachte Winden aufgezogen werden. Der Nebenarm bildet einen Theil des früheren u. jetzigen Stadtgrabens (beide als Häfen für Flußschiffe benutzt), darauf den Sandthorhafen (für kleine Seeschiffe) u. geht dann in den Niederhafen. Die Norderelbe selbst bespült die Südseite der Stadt, u. die theilweise zu derselben gehörige Insel Gersbrook bildet hier einen Hafen für die oberelbischen Dampfschiffe, einen zweiten mit dem Stadtgraben in Verbindung stehenden Hafen für kleinere Schiffe u. dann den gegen den Eisgang sicheren Niederhafen, der die größeren von der See kommenden Schiffe aufnimmt. Unterabtheilungen führen die Namen Brandenburger, Hull, Jonas u. Rummel Hafen. Alle diese Binnengewässer sind mit 79 Brücken überlegt. H. nebst der Vorstadt St. Geokg hat 13 Thore, die Abends gesperrt u. dann nur gegen ein Thorgeld zu passiren sind, das mit den Stunden steigt (die Einrichtung, daß die Thore von Nachts 12 Uhr ganz geschlossen wurden, ist seit einer Reihe von Jahren abgeschafft). Die Straßen sind gut gepflastert u. des Nachts mit 4000 Laternen erleuchtet, in der Altstadt theilweise eng u. krumm, in der erhöht liegenden Neustadt, namentlich nach der Elbe zu abhängend, von ihnen zeichnet sich besonders der alte u. neue Jungfernstieg (s. unten), der Alsterdamm, die mit Ulmen besetzte Esplanade, Ferdinandsstraße u.a. aus; außerdem hat H. mehrere Zwischengassen (Twieten, welche die Communication mit größeren herstellen), Gänge (kleine Gassen, wo Leute von geringer Handthierung) u. Höfe (die in der Regel keinen Ausgang haben u. wo ärmere Leute wohnen); ferner 21 Märkte u. Plätze, von denen der Adolfsplatz ziemlich in der Mitte der Stadt ist, mit der neuen, 1841 vollendeten Börse (die beim Brand im Mai 1842 verschont blieb). Von den Häusern unterscheidet man die Buden, kleine Häuser; Säle sind die oberen in 2–5 Etagen sich erhebenden Wohnungen, zu denen eine besondere Treppe von der Straße aus führt, während Wohnkeller die unteren Geschosse sind, die ganz andere Besitzer als die Säle haben u. die in den niederen Theilen der Stadt bei Sturmfluthen den Überschwemmungen ausgesetzt sind. Die inneren Verhältnisse dieser Straßen u. Plätze sind durch den großen Brand von H. am 5.–8. Mai 1842 (s. unten) wesentlich verändert, indem die Straßen beim Wiederaufbau breiter u. gerader angelegt wurden. Die eigentliche Stadt hat (seitdem 1805 der Dom wegen Baufälligkeit abgebrochen ist), noch 5 lutherische Hauptkirchen, die Petri-, Katharinen-, Jakobi, Nikolai- u. die Michaeliskirche (die schönste, in edlem Styl, mit 456 Fuß hohem Thurme, nach dem Brande von 1750 mit einem Aufwande von 1,600,000 Mark Banco neu gebaut). Von den beiden 1842 abgebrannten Kirchen ist die Petrikirche wieder aufgebaut, die Nikolaikirche noch im Aufbau (im Gothischen Styl) begriffen. Jede der Vorstädte hat 1 lutherische Nebenkirche, 1 deutsch-, 1 französisch-reformirte, 1 anglikanische, 1 englisch-reformirte, 1 römisch-katholische Kirche, 2 Synagogen der deutsch- u. 1 der portugiesisch-israelitischen Gemeinde u. 1 jüdischer Tempel. Von öffentlichen Gebäuden sind zu bemerken: das Rathhaus, bis zum Brande Waisenhaus, die Börse mit der Börsenhalle u. Commerz-Bibliothek, das Stadthaus am Neuenwall, Sitz der Polizeibehörde, das Bibliothek- u. Schulgebäude, das neue Postgebäude, das Bankgebäude, das neue allgemeine Krankenhaus in St. Georg, das Werk- u. Armenhaus, das Waisenhaus, letztere beide außerhalb der Vorstadt belegen; von Privathäusern das Haus der patriotischen Gesellschaft, die Tonhalle, der Bazar, die Lesehalle, ferner Klopstocks Wohnhaus in der Königsstraße, u. der wegen seiner geschichtlichen Bedeutung merkwürdige Kaisershof, als Gasthof benutzt. Anstalten u. Vereine für Unterricht, Wissenschaft u. Kunst: das Akademische u. Real-Gymnasium, 1613 unter dem Namen Akademisches Gymnasium eingeweiht, wo jetzt auch für ein größeres Publicum Vorträge über gemeinnützige u. wissenschaftliche Gegenstände gehalten werden; das Johanneum, 1529 von Bugenhagen eingeweiht; [⇐899][900⇒] jetzt theils gelehrte, theils Realschule; außerdem hat jedes Kirchspiel eine Schule, auch gibt es viele Frei- u. Armenschulen, 1 reformirte Schule, Sonntagsschulen, Pharmaceutische Lehranstalt, Anatomische Lehranstalt, Navigationsschule, Sternwarte, die 1765 gestiftete Gesellschaft zur Beförderung der Künste u. nützlichen Gewerbe (Patriotische Gesellschaft), die eine Zeichenschule gründete, die 1690 gestiftete Gesellschaft zur Verbreitung der mathematischen Wissenschaften, mehrere Lehrervereine u. Lehrerbildungsanstalten, mehrere Bildungsanstalten für Handwerker u. andere Arbeiter, Ärztlicher Verein, Kunstverein, der Kunstausstellungen veranstaltet; seit 1838 der Naturwissenschaftliche Verein, Garten- u. Blumenbauverein, seit 1839 Verein für Hamburgische Geschichte, Verein für Hamburgische Statistik; auch hat H. einen Missionsverein, die Hamburg-Altonaische Bibelgesellschaft hat hier ihren Sitz, Niedersächsische Gesellschaft zur Verbreitung christlicher Erbauungsschriften; Allgemeiner Alsterclubb zur Förderung des Segelns u. Ruderns, welcher jährlich Wettfahrten anstellt. Sammlungen für Kunst u. Wissenschaft: die Stadtbibliothek im Bibliothekgebäude (200,000 Bände, 5000 Manuscripte, entstanden 1529, durch Vermächtnisse öfter bereichert, besonders vom Pastor I. Chr. Wolf 1739 mit 25,000 Bänden u. dessen Bruder Joh. Chr. Wolf 1749 mit vielen Handschriften; die Verwendungssumme jährlich 7750 Mark Courant); die Commerzbibliothek (30,000 Bände, jetzt in der neuen Börse), die Bibliothek des Ärztlichen Vereins (12,000 Bände), der Juristischen Lesegesellschaft (10,000 Bände), Naturhistorisches Museum, Sammlung Hamburgischer Alterthümer, Ethnographische Sammlung, Botanischer Garten, Pathologisch-anatomische Sammlung des Ärztlichen Vereins, Gemäldegallerie u.v.a. In H. erscheinen an Zeitschriften der Hamburger Correspondent, die Hamburger Nachrichten, die Börsenhalle, der Freischütz, die Reform u. mehrere Localblätter, es bestehen hier 16 Musikalienhandlungen, 38 Buchhandlungen, 16 Kunsthandlungen, 51 Buchdruckereien, 69 Steindruckereien. Unter den milden Stiftungen u. Wohlthätigkeitsanstalten sind zu nennen: das Waisenhaus, für dessen Rechnung 600 Kinder verpflegt werden, theils im Hause selbst, theils bei Kosteltern, 7 Kleinkinderschulen in Stadt u. Vorstädten, das 1821 erbaute Allgemeine Krankenhaus in der Vorstadt St. Georg, mit mehr als 200 Sälen u. Zimmern, Krankenhaus der deutsch-israelitischen Gemeinde, Kinderhospital, Institute für männliche u. für weibliche Kranke, das neuerbaute Gast- (Armen- u. Kranken-) Haus für Alte, das Hospital zum Heiligen Geist, das Hospital St. Hiob od. Pockenhaus, das St. Georgshospital (Siechenhaus), Blindenanstalt, Taubstummenanstalt; die 3 lutherischen Frauenstifte, der Convent, das St. Johanniskloster, das St. Marien-Magdalenenkloster, ferner das Wittwenstift in St. Georg von Hartwig Hesse für 12 Wittwen besonders von Maklern, Schröderstiftung (theils Freiwohnungen, theils Pensionen), Schifferwittwenhaus, Armenhaus der Seefahrer, ein Seemannshaus (ist jetzt im Bau begriffen), Auswanderungshaus, Wasch- u. Backhaus für Unbemittelte, Amalienstift, das Magdalenenstift, 1822 zur Besserung gefallener Mädchen gegründet, mehrere Frauenvereinezum Theil mit Mädchenschulen, Verein für Armen- u. Krankenpflege, das Rauhe Haus in Horn, das Pestalozzistift, die 1762 gegründete Creditkasse für Grundstücke, die 1778 gegründete Allgemeine Versorgungsanstalt (Lebensversicherung, Leibrente), Arbeitsnachweisungsanstalt, mehrere Sparkassen, Verein gegen Thierquälerei, mehrere Vorschußanstalten, mehrere auf den Handel bezügliche Vereine, mehrere Pensions- u. Wittwenkassen, Versorgungstontine, viele Feuerversicherungsanstalten, besonders auch für Waaren, Rettungsanstalt für Ertrunkene, Entbindungsanstalt für Unverheirathete. Fabriken u. Gewerbe: die Gewerbthätigkeit hat sich in den letzten Jahren sehr gehoben, unter den Fabriken sind am zahlreichsten 200 Zuckersiedereien, Pianoforte-, Schirm-, Strohhut-, Spiegel- u. Spiegelglas-, Hut-, Tapeten-, Tabaks- u. Cigarrenfabriken, Schiffbauereten; man bereitet auch gute Federspulen (Hamburger Posen) u. räuchert treffliches Rindfleisch (Hamburger Rauchfleisch) u. unterhält auf eigenem u. fremdem Gebiet Farbeholzmühlen, Kupferwerke, Silberschmelzen, Metalldrahthämmer. Handel: H. ist der erste Hafen u. Handelsplatz Deutschlands, der Handel hat von Jahr zu Jahr zugenommen. Unterstützt u. gefördert wird er besonders durch die beiden Häfen (s. oben). Der Einfuhrzoll beträgt im Allgemeinen 1/2 Procent vom Börsenpreise, indeß sind durchgehende Güter unter gewissen Bedingungen, u. manche Waaren, z.B. Wolle u. Getreide unter allen Umständen frei. Ausgangszoll wird seit Anfang 1857 nicht mehr erhoben. Die Gesammteinfuhr betrug in den Jahren 1846 bis 1855 durchschnittlich 187 Millionen Thaler, 1856: 327 Millionen, 1857: 344 Millionen. Die Einfuhr land- u. flußwärts, d.h. hauptsächlich aus dem deutschen Binnenlande, 1857: 1461/2 Millionen Thaler. Über die Ausfuhr liegen seit Aufhebung des Ausfuhrzolles keine officiellen Angaben vor, 1856 betrug sie 153 Millionen Thaler. Der Handel beschäftigt an 1000 Makler (Mittelspersonen zwischen Käufern u. Verkäufern, deren es für jede Waarengattung gibt). H. treibt auf etwa 500 eigenen Schiffen Handel, fast nach allen Theilen der Erde, besonders nach Großbritannien, Irland, Brasilien, den Vereinigten Staaten Nordamerikas u. der Westküste Amerikas. Ende 1857 hatte H. 491 Schiffe von einer Tragfähigkeit von 63,748 Lasten à 6000 Pfund, unter ihnen 20 Dampfschiffe. An der Elbmündung hält H. 3 Feuer- u. Signalschiffe; zu Kuxhafen u. auf der Insel Neuwerk in der Nordsee 2 Leuchtthürme, die durch Hohlspiegel 6 Meilen in das Meer hinein leuchten, u. mehrere Tragsignale (Baaken); die Erhaltung der Elbfahrt kostet H. jährlich große Summen. Dampfschiffe fahren täglich nach Harburg u. mehreren anderen Elbstationen, außerdem flußaufwärts nach Magdeburg u. seewärts nach Kuxhafen, Helgoland, Dundee, Glasgow, Grimsby, Hull, Leith, Liverpool, Amsterdam, Newcastle, West-Hantlepool, Antwerpen, Bergen, Christiania, Drontheim, Gothenburg, Barcelona u. New York. Eisenbahnverbindung mit Berln, Lübeck, Hannover (resp. Magdeburg, Göttingen, Minden etc.) u. Elmshorm (resp. Glücksstadt, Kiel, Rendsburg etc.). Anstalten zur Beförderung u. Unterstützung des Handels sind: die 1619 gegründete Girobank (s. Bank II. f) u. mehrere Privatbanken; die Börse, täglich zwischen [⇐900][901⇒] 1–2 Uhr gehalten. Der Charakter der Hamburger ist Geradheit, die manchem Fremden als Derbheit erscheint, Selbständigkeit, Rechtssinn, ziemlich festes Halten am Alten, Ehrlichkeit u. Wohlthätigkeit; sie sprechen den niedersächsischen Dialekt. Vergnügungsorte u. Anstalten zum geselligen Vergnügen u. dgl.: das Stadt- u. das Thaliatheater, ersteres 1827 in dem jetzigen Schauspielhause, letzteres 1843 eröffnet, das Theater in der Vorstadt St. Georg, 1803, das Actientheater in der Vorstadt St. Pauli, 1841 gegründet, das Sommertheater in Tivoli. Concerte werden gegeben im Apollosaal, Concertgarten u.v.a. O.; musikalische Privatgesellschaften sind: die Liedertafel etc.; gesellige Unterhaltung gewährt die Harmonie auf den großen Bleichen (welche über 1000 Mitglieder zählt), die Erholung beim Dragonerstall, der Club der Freundschaft (zählt nur Mitglieder des Handelsstandes), die Lesehalle, Amintia, Fidelitas, die ein Wochenblatt gleiches Namens herausgibt, der Hanseatische Verein (die Mitglieder haben am Befreiungskriege Theil genommen). Promenaden sind der Alte Jungfernstieg, ein 1100 Fuß langer, mit zwei Reihen Linden bepflanzter, an der Südseite mit einer Reihe schöner Häuser besetzter, im Sommer zahlreich besuchter Spaziergang längs dem Alsterbassin, mit dem Alsterpavillon (Restauration u. Conditorei), der Neue Jungfernstieg, eine rechtwinkelig, mit dem vorigen, nur noch mit noch schöneren Gebäuden besetzte u. breitere, an einer anderen langen Seite des Alsterbassins bis zur Lombardbrücke hinlaufende, wiewohl weit weniger besuchte Straße u. Promenade. Der nach dem Brande von 1842 angelegte Alsterdamm, Straße u. Promenade an der dritten Seite des Alsterbassins, an der vierten Seite befindet sich ein Theil des Walles, so daß das ganze Alsterbassin mit Promenaden eingefaßt ist, der nordwestliche Theil des Walls, der in Spaziergänge umgewandelt ist u. wo sich der schöne Elbpavillon befindet, u. die Elbhöhe (sonst der Stintfang) der merkwürdigste Punkt, besonders wegen seiner Aussicht über die Elbe ist, die Altmannshöhe, zwischen dem Stein- u. Deichthore, die Alsterhöhe beim Ferdinandsthore, der jenseits des Walles gelegene Botanische Garten etc. In H. herrschen, wie in allen Seestädten, sehr freie Sitten, wiewohl das Privatleben in den höheren Ständen u. in den Bürgerfamilien sehr geregelt, anständig, ja streng ist. Manche Straßen sind halb mit Wohnungen für Freudenmädchen erfüllt, u. für dieselben Salons errichtet, wo sie sich, mit einander tanzend, zur Schau stellen. Außerhalb der Stadt ist ein Theil der Vorstadt St. Pauli, sonst Hamburger Berg, mit Schenkwirthschaften für Matrosen u. dergleichen Leute niederen Standes erfüllt. Ebendort u. zwar auf dem Wege nach Altona gibt es zahlreiche Buden, worin Panoramen, Caroussels, Kunstreiter, Seiltänzer, fremde Thiere, Marionettentheater, Wachsfiguren u. dgl. zu sehen sind. Unter den Vergnügungslocalen sind hervorzuheben: Tivoli vor dem Steinthore (Vorstadt St. Georg) mit Sommertheater, Wiezels Hotel u. der Schiffspavillon, beide in St. Pauli an der Elbe. Die höheren Stände pflegen im Sommer auf dem Lande zu wohnen, die meisten Landhäuser befinden sich vor dem Dammthore, sowie in den der Stadt nahe gelegenen Dörfern Eimsbüttel Eppendorf u. Hamm, die größten Gärten befinden sich auf holsteinischem Gebiete unterhalb Altona an der Elbe. Anfang Juli wird unter zahlreicher Theilnahme der Hamburger das Waisengrün, ein den Kindern des Waisenhauses jährlich gegebenes Fest, u. am Freitag vor Pfingsten der Lämmerabend, wo aus der Umgegend Lämmer u. junge Ziegen zum Verkauf gebracht werden, auf einer Wiese vor dem Steinthore begangen. Freimaurerlogen: Die Große Loge zu H., englischer Constitution; die Namen der hier vereinigten Logen sind: Absalon, St. Georg, Emanuel, Ferdinande Caroline, Ferdinand zum Felsen; Provinzialloge von Niedersachsen, mit den hiesigen Filiallogen: Unverbrüchliche Einigkeit, Boanerges zur Bruderliebe, Drei Rosen, Goldene Kugel, Pelikan, Rother Adler u. mehreren auswärtigen Logen; die Logen des eklektischen Bundes unter der Constitution der großen Mutterloge zu Frankfurt a.M., die Loge zur Brudertreue an der Elbe, die Loge zur Bruderkette. Einwohner mit den beiden Vorstädten 170,000, von denen gegen 40,000 auf die Vorstädte kommen, unter denen sich etwa 2000 Reformirte, 2000 Katholiken, 600 Baptisten, 200 Menoniten u. gegen 7000 Juden befinden. Vgl. Heß, Topographische, politische u. historische Beschreibung von H., 2. Aufl. 1810 f., 3 Thle.; Rambach, Medicinisch-physische Beschreibung von H., ebd. 1801; Meyer, Skizzen zu einem Gemälde von H., ebd. 1801; Hübbe u. Plath, Ansichten der Stadt H., Frankf. 1824; Bärmann, Hamburgische Denkwürdigkeiten, Hamb. 1817–20, 2 Bde.; Schmidt, H. in naturhistorischer u. medicinischer Beziehung, ebd. 1830; Neddermeyer, Topographie von H., ebd. 1832; Buek, Wegweiser durch H., ebd. 1836; Wegweiser für H., 5. Aufl. Berl. 1857; Nedder meyer, Zur Topographie u. Statistik von H., ebd. 1843; Tabellarische Übersichten des Hamburgischen Handels (jährlich erscheinend). [⇐901]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 895-901.
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[901⇒] Hamburg (Gesch.). H. kommt bes. seit Karl dem Großen als Fischerdorf vor, wo bereits ein Castell u. eine Kirche vorhanden waren, es wurde aber oft von Normannen u. Slawen heimgesucht. Den von Karl dem Großen gemachten Plan, hier ein Bisthum zu errichten, führte sein Sohn Ludwig der Fromme 631 auf dem Reichstag zu Aachen in erweiterter Maße aus, indem er H. zum Erzbisthum bestimmte, welches die gesammten Kirchen in Nordalbingen, Skandinavien u. den von den Slawen bewohnten Ländern umfassen sollte, u. St. Ansgar zum ersten Erzbischof ernannte; Papst Gregor IV. bestätigte 834 diese Stiftung. Die Domkirche wurde nun vollendet, ein Kloster mit Schule gebaut u. eine Bibliothek angelegt; dazu vergrößerte sich der Ort selbst, wurde aber 837 (839) von den Normannen gänzlich verwüstet. Der Erzbischof floh nach Ramesloh u. kaum war H. wieder hergestellt, als 845 die Normannen unter Erich die Stadt abermals plünderten. In Folge davon verband Ludwig der Deutsche 847 das Erzbisthum H. mit Bremen u. 849 wurde Ansgar in Bremen als Erzbischof eingesetzt, behielt aber den Namen von H. Die päpstliche Bestätigung erfolgte 858, s.u. Bremen (Herzogthum). 964 wurde der Papst Benedict V. hierher verwiesen u. st. 965 hier. Seit Karl dem Großen hatten kaiserliche Vögte in H. gesessen; seit 966 war ein Schöppengericht hier, das von den kaiserlichen Vögten geschützt wurde u. Herm. [⇐901] [902⇒] Billung, welcher seit 957 hier als kaiserlicher Vogt wohnte, scheint der Begründer des hamburgischen Gemeindewesens zu sein. Die Erzbischöfe, obgleich in Bremen residirend, vernachlässigten H. dennoch nicht; sie wohnten oft hier u. machten mehrere kirchliche Stiftungen. 980 wurde H. wieder von den Obotriten verbrannt. Erst 1015 wurde H. unter Herzog Bernhard wieder aufgebaut; 1029 gründete Erzbischof Libentius II. ein Stift, legte ein Hospital an u. sorgte für den Unterhalt der Armen. 1037 wurde der Dom von Steinen u. die erzbischöfliche Residenz gebaut, 1063 eine Burg auf dem Süllberge bei Blankenese aufgeführt; 1072 verbrannte der Däne Jarl Kruko die Stadt; beim Wiederaufbau erhielt H. einen Rath. Gegen das Ende des 11. Jahrh. hatte die Nordische Kirche sich von dem Stuhl in H. getrennt u. in Folge davon gab Erzbischof Liemar den erzbischöflichen Sitz in H. auf u. nannte sich Erzbischof von Bremen, doch erfolgte die wirkliche Verlegung der erzbischöflichen Würde dahin erst 1233. 1106 kam die Stadt unter die Grafen von Holstein, u. Graf Adolf wirkte ihr, gegen eine große Geldzahlung zu einem Kreuzzuge, bei dem Kaiser um 1189 wichtige Freiheiten, u.a. das Weichbildrecht, eigne Gerichtsbarkeit, Zollfreiheit u. das Fischfangrecht von der Elbe bis zum Meere aus. Zünfte hatten sich schon seit 1152 gebildet u. durch den Untergang eines Theils von Helgoland soll H-s Handel gewachsen sein u. durch die Einwanderung aus dem, 1189 von Heinrich dem Löwen zerstörten Bardewiek gewann es an handelskundigen Einwohnern. 1201 ergab sich H. an den Herzog Waldemar von Schleswig nach dessen Sieg über Graf Adolf von Holstein, doch nahm dieser 1202 H. wieder ein. 1215 eroberte Kaiser Otto IV. H. u. gab ihr die Gerechtsame einer Reichsstadt; als 1223 König Knut VI. von Dänemark H. nach achtmonatlicher Belagerung eingenommen u. sein Sohn Waldemar um 56,000 Thlr. an Graf Albrecht von Schaumburg Orlamünde verkauft hatte, kauften sich die Hamburger am 9 Jan. 1224 wieder frei. Mit dem Grafen verließ auch der eingesetzte Reichsvogt die Stadt, u. an seine Stelle trat der städtische Senat (Collegium Consulare) u. Graf Adolf IV. von Schaumburg-Orlamünde wurde als Schirmherr von H. angenommen. So wurde H. eine freie Stadt

H. erfocht nun mit Adolf IV. einen Sieg bei Bovehövet über König Waldemar, u. Erster entsagte feierlich seinem Rechte an H., u. H. erhielt auch deshalb Sitz u. Stimme auf den Landtagen in Schleswig-Holstein. 1232 kaufte H. dem Herzog Otto von Braunschweig, einem Enkel Heinrichs des Löwen, sein angebliches Anrecht auf H-s Grund u. Boden ab. 1241 schlossen H. u. Lübeck ein Schutz- u. Trutzbündniß für ihren Handel, wodurch der Grund zur Hansa gelegt wurde; hierdurch, so wie durch die seit 1252 aufblühende Flandernfahrergesellschaft hob sich Gewerbe u. Handel in H. sehr. 1270 erhielt H. sein eignes Gesetzbuch; die Neustadt wurde nun angelegt, 1292 die Räthe beider Städte vereinigt u. 1325 das Münzrecht erworben. Wegen eines Streits mit dem Domcapitel gerieth H. 1336 in Bann, welcher jedoch 1356 wieder aufgehoben wurde, eine Fehde mit Holstein ward ebenfalls glücklich beseitigt. Mehrere Besitzungen in den Umgebungen, wie 1342 Eppendorf, 1351 die Elbwerder, 1394 das Amt Ritzebüttel, wurden gekauft 1390 die Feste Moorburg gebaut. Im 15. Jahrh. gab es Kämpfe zwischen Rath u. Bürgerschaft u. Krieg der ostfriesischen Edelleute gegen die Hansa, wie H. überhaupt an allen Fehden der Hansa Theil nahm; so eroberte sie mit Lübeck 1420 die Vierlande. 1464 forderte König Christian I. von Dänemark von H. die Erbhuldigung, begnügte sich aber mit dem vom Bürgermeister geleisteten Handschlag, u. Kaiser Maximilian schützte H. 1510 durch ein eignes Decret gegen die dänischen Prätensionen. 1483 erregte Heinrich von Loh, ein aus dem Hannöverschen hierher geflüchteter Leibeigner, einen Aufstand, in dessen Folge 1497 das städtische Gesetzbuch neu redigirt wurde. Um 1500 bauten geflüchtete Niederländer den westlichen Theil H-s Als die Hansa fiel, war H. wenigstens ein Handelsplatz zweiten Ranges, doch mehr in Spedition u. Commission, als im Welthandel. Die Reformation, bes. durch Otto Stimmel (Steynmeel) betrieben, begann seit 1522 hier festen Fuß zu fassen u. wurde seit 1528 durch Bugenhagen geleitet u. nach der von ihm verfaßten Kirchenordnung (Ordeninge der Erbaren Stadt Hamborg, 1529) von dem Rathe, trotz dem Widerstreben des Domcapitels, durch den Receß vom 18. Febr. 1529 eingeführt; Äpinus (Huck) wurde 1532 erster Superintendent. 1533 hier Friede zwischen Schweden u. der Hansa. 1536 trat H. dem Schmalkaldischen Bunde bei; 1548 verwarf es das Interim, allein nun drohte der Kaiser mit der Acht u. versprach nur dann Schutz gegen das die Erbhuldigung wieder prätendirende. Dänemark, wenn H. zum Katholicismus zurückkehre; dazu wurde der Senat noch durch innere Unruhen der Bürgerschaft, die darauf drang, eine Einsicht in der Verwaltung der öffentlichen Gelder zu erlangen, gestört; 1563 übergab der Senat die Verwaltung der Staatskasse in die Hände der Bürger, welche nun die Kämmerei gründeten. In den Religionskriegen des 16. Jahrh. u. im Dreißigjährigen Kriege wurde H. nicht belagert. Unduldsamkeit u. Störrigkeit der Bewohner vertrieb indessen in dieser Zeit auch manchen fleißigen Bürger aus H-s Mauern, u. Mennoniten u. andere dissentirende Protestanten siedelten sich auf holsteinischen Grund u. Boden dicht an der Stadt an u. bauten Altona. 1605 neue Einrichtung des Stadtbuchs u. vollständigere Ausbildung des Gemeinwesens. 1615 wurde die Neustadt mit in die Umwallung der Stadt gezogen. Um 1670 entstanden neue Zänkereien zwischen Bürgern u. Senat; zwar suchte eine kaiserliche Commission sie 1674 zu beseitigen, allein vergeblich; die Dänen erschienen vor der Stadt u. verlangten die Erbhuldigung. Sogleich standen die sämmtlichen Bürger gegen sie auf; zwei patriotische Bürger, Snitger u. Jastram, wurden unter dem Vorwand, daß sie die Stadt den Dänen hätten überliefern wollen, hingerichtet. Die Gährung dauerte fort u. brach, durch die Umtriebe einiger Geistlicher angefacht, 23. Nov. 1693 wieder in Aufstand aus; die aus der niederen Klasse (Mayerianer, nach ihrem Führer Mayer genannt) trugen den Sieg davon. 1609 schaffte eine kaiserliche Commission wieder augenblickliche Ruhe, aber 1703 brachen die Proletarier unter dem Prediger Krumholz los u. vertrieben den Senat. Auf des Letztern Bitten schickte der Herzog von Braunschweig u. die Directoren des Niedersächsischen Kreises, zu welchem H. gehörte, 1708 Truppen nach [⇐902][903⇒] H., u. die zugleich angekommene kaiserliche Commission brachte es endlich nach vierjährigen Verhandlungen u. nachdem die Rädelsführer hingerichtet, andere eingekerkert od. verbannt worden waren, zu dem großen Hauptreceß von 1712, in dessen Folge die Zufriedenheit der Bürger zurückkehrte u. die Ruhe nicht wieder gestört wurde. 1713 kam König Christian V. von Dänemark, H. zu belagern, wurde jedoch mit 280,000 Thlrn. davon abgebracht.

Handel u. Wohlstand war indessen seit dem Westfälischen Frieden gesunken, doch während des Siebenjährigen Krieges hob er sich wieder, H. betrieb unmittelbar mit Spanien u. Portugal Handel, sendete Schiffe zum Stockfisch-, Wallfisch- u. Häringsfang aus u. trieb ein bedeutendes Wechselgeschäft. Bes. begünstigte es hierin die schon seit 1619 bestehende Bank. Im Siebenjährigen Krieg hatte H. französische Besatzung, welche am 1. Febr. 1758 von den Preußen überrumpelt u. gefangen wurde. 22. Mai 1762 hier Friede zwischen Preußen u. Schweden. Der Vertrag zu Gottorp 1768 sicherte endlich H-s Unabhängigkeit für immer gegen holsteinische Angriffe, u. vermöge desselben erhielt es auch 1770 Sitz u. Stimme auf dem Reichstag, die es bis jetzt, ungeachtet eines günstigen Reichskammergerichtsausspruchs, von 1618 nicht hatte ausüben dürfen. Während des Amerikanischen u. Französischen Revolutionskrieges wurde H-s Handel zum Welthandel. 1778 lief das erste Schiff, unmittelbar von Amerika kommend, in H. ein. 1799 trat eine Handelskrise ein, wo H. durch Bankerotte 30 Mill. M. B. verlor. Am 29. März 1801 wurde H. durch die Dänen, unter dem Prinzen Karl von Hessen, besetzt, allein durch den Tod Pauls I. befreit, u. am 23. Mai zogen die Dänen wieder ab. 1802 erhielt H. durch. Vergleich mit Dänemark u. Hannover die Hoheitsrechte über den Dom, welche mit dem Erzbisthum Bremen im Westfälischen Frieden an Schweden u. von diesem nach Karls XII. Tode an Hannover gekommen waren, so wie einige Gebietsabrundungen. 1803 u. 1804 zwangen die Franzosen, welche Hannover besetzt hatten, H., den hannövrischen Ständen 1,060,000 Thlr. vorzuschießen, besetzten 1806–07 das Amt Ritzebüttel, um die Elbe zu sichern, u. Anfang Nov. unter Mortier die Stadt selbst, wogegen die Briten eine enge Blokade der Elbe verfügten. Am 13. Dec. 1810 wurde es mit NWDeutschland dem französischen Reiche einverleibt u. die Hauptstadt des Departements der Elbmündungen. H. litt in dieser Zeit viel, der Colonialhandel u. die Schifffahrt, die bisherigen Hauptquellen der Nahrung, wurden vernichtet. General Lauriston verließ Mitte Febr. 1813 die Stadt mit seinen Truppen; der Divisionsgeneral Cara St. Cyr blieb mit wenigen französischen Mannschgsten zurück; am 24. Febr. entstand unter dem Volke, als die Franzosen beschäftigt waren eine Anzahl Geldfässer einzuschiffen, ein Tumult, welcher sich durch die ganze Stadt verbreitete u. bei welchem mehrere Franzosen getödtet wurden. Am 12. März verließ der General Cara St. Cyr mit seinem schwachen Truppencorps H. u. am 18. zogen die Russen unter Tettenborn ein; später erschienen dänische Truppen, welche jedoch am 19. Mai wieder abzogen; am 21. Mai zogen 2400 Schweden unter General Döbbeln ein, welche aber die Stadt am 26. schon wieder verließen. In der Nacht vom 30. zum 31. Mai verließ Tettenborn, zu schwach gegen den heranrückenden Davoust H. u. am folgenden Tage besetzten 5000 Dänen u. am Abend 30 Bataillone Franzosen die Stadt; am 7. Juni erschien eine Bekanntmachung, wodurch 48 Mill. Frcs. für H. als Contribution in 6 Terminen ausgeschrieben wurden; da das erste Sechstel am 12. Juni nicht vollständig eingezahlt war, wurden die angesehensten Kaufleute festgenommen u. nach Harburg gebracht. Am 31. Juli wurde von Davoust befohlen, binnen drei Wochen alle Häuser, Gärten u. sonstige Anlagen bis auf 1500 Fuß Entfernung von den Festungswerken zu rasiren; der Krankenhof, aus welchem 900 Kranke weggeschafft werden mußten, wurde niedergebrannt; im Septbr. wurden 25,000 Menschen zur Stadt hinausgetrieben, unter ihnen 62 der schwersten Verbrecher, deren Kerker auf Davousts Befehl geöffnet worden waren; von jetzt an wurde jeder, der in Verdacht der Spionerie od. der Waffenverheimlichung gerieth, erschossen. Am 11. Nov. begannen die Beraubungen der Bank u. bis zum 17. April 1814 waren 7,489,343 M. B. weggenommen worden. Ende Decbr. 1813 begann Bennigsen mit 40,000 Russen H. auf dem rechten Ufer der Elbe einzuschließen u. auf dem linken erschien Stroganow vor Harburg; am 20. Jan 1814 griffen beide Befehlshaber an; am folgenden Tage drangen die Russen bis zur Vorstadt Hamm vor u. der Kampf dauerte bis Ende April, in welcher Zeit Davoust bemüht war, die Festungswerke zu vervollkommnen. Erst am 14. Mai 1814 übergab Davoust die Stadt, doch hatte er schon am 5. Nov. 1813 die Gelder der Bank (7,506,956 M. B.) weggenommen, um die Kosten des Belagerungszustandes damit zu decken, wogegen 1818 die königlich französische Regierung H. als Entschädigung 1/2 Mill. Fr. Renten überließ. H. schätzt den Verlust durch die Franzosen, die Bank ungerechnet, auf 89 Mill. Thlr. Am 30. Mai zogen die letzten Franzosen ab u. am 31. zog Bennigsen mit den Russen ein.

Am 27. Mai 1814 wurde auf Antrag des Senats von der Bürgerschaft eine Deputation von 20 Männern (nachher die Zwanziger genannt), gewählt, die mit dem Senate zur Reorganisation des Staates in beschleunigtem Geschäftsgang wirken sollte. Die Handelskrisis von 1825 u. 1826 wirkte auch auf H. nachtheilig, doch später blühte es wieder sehr auf, u. auch die Krisis von 1837 wirkte wenig auf dasselbe. 1829 Streit zwischen den Bürgercollegien u. dem Senat über die Fortbestehung des Zolls, weshalb, da die Bürger die von dem Senat erlangte Prolongation des Zolls nicht zugeben wollten, zum ersten Mal die Entscheidungsdeputation zusammengerufen wurde. 5.–8. Mai 1842 großer Brand, durch den von der Deichstraße über den Rödingsmarkt, den Graskeller, den alten u. neuen Wall, die großen Bleichen bis zum Jungfernstieg, auf der andern Seite von der Deichstraße über die Neueburg, Rathhaus, die alte Börse u. die Bank, Speersort, die Paulsstraße, die breite Straße, Lilienstraße bis zum Alsterbassin, Alles durch die Flammen zerstört wurde. Nur die neuerbaute Börse u. einzelne Häuser blieben innerhalb der Brandstätte stehen. Durch diesen Brand wurden 1749 Häuser, 1508 Säle, 488 Buden, 474 Keller, 102 Speicher, überhaupt 4219 Gebäude [⇐903][904⇒] in 75 Straßen, darunter Petrikirche, Nikolaikirche, Gertrudenkapelle, Rathhaus, Börsenhalle, alte Börse, Bank, Commerzgebäude, Spinn-, Zucht- u.a. öffentliche Häuser mit einem Schaden von 38,000,000 Mk. Cour. verwüstet u. über 100 Menschen verloren dabei das Leben. Nach dem Brande strömten aus ganz Deutschland reichliche Unterstützungen (4 Mill. Mark Banco) zu, welche den großartigen Wiederaufbau förderten u. das Gefühl des Zusammenhanges mit dem gemeinsamen Vaterlande neu belebten; dadurch erwachte der Geist politischer Reformen im Gegensatz zu der seit fast 200 Jahren unveränderten, in der erbgesessenen Bürgerschaft u. dem aristokratischen Senat ihre Verkörperung findenden Verfassung, ohne jedoch Wesentliches zu erreichen. Die von den Uferstaaten abgeschlossenen Verträge vom 13. April 1844 rücksichtlich der Elbschifffahrt u. des Stader Zolls wurden vom Senate u. nach einiger Weigerung auch von der Bürgerschaft genehmigt.

Noch zu Anfang des Jahres 1848 machte sich eine entschiedene Bekämpfung der Reformbestrebungen bemerklich, welche nicht einmal die Veröffentlichung der Bürgerschaftsverhandlungen dulden wollte; um so gewaltsamer waren die Ausbrüche der Volkserhebung nach der Pariser Februarrevolution. Die Bürgerschaft wählte im Einverständnisse mit dem Senate einen Ausschuß für Berathung von Reformen lediglich aus Hausbesitzern; dies befriedigte die unterdeß mächtig herangewachsenen demokratischen Vereine nicht. Dem Drängen der demokratischen Vereine u. Versammlungen nachgebend, beschlossen am 7. Sept. Senat u. Bürgerschaft, eine Verfassunggebende Versammlung unter allgemeiner Wahlberechtigung einzuberufen. Sie trat am 7. Dec. zusammen, fast lediglich aus demokratisch gesinnten Advocaten u. Literaten bestehend, mit nur einer geringen Anzahl von Vertretern aus dem Kaufmannsstande, dem eigentlichen Kern der Bevölkerung u. dem Träger des Wohlstandes, welcher außerdem durch die Sperrung der Elbmündung durch die Dänen seit dem 1. August von den empfindlichsten Verlusten betroffen worden war. In Folge der am 19. Jan. 1849 als Gesetz vom Senate veröffentlichten Deutschen Grundrechte erhielten die Juden das Staatsbürgerrecht. Das Auftreten der Demokraten, neben welchen auch der Socialismus unter den Arbeitern viel Anklang fand, wurde immer entschiedener. Die Verfassungsversammlung schaffte die lebenslängliche Senatorwürde ab u. theilte der Bürgerschaft allein die Gesetzgebende Gewalt zu, erklärte sich auch einstimmig am 14. April für Anerkennung der Reichsverfassung, von der Bürgerschaft u. noch am 6. Mai von der Bürgerwehr gefolgt; ja, am 12. Mai beschloß eine Volksversammlung sogar die allgemeine Bewaffnung zum Schutze der Deutschen Reichsverfassung. Aber schon im Juni fand eine gegen die Einführung der neuen Verfassung, welche bevorstand, gerichtete Schrift schnell 2200 Unterschriften, u. der Senat erklärte, daß die Verfassungsversammlung durch Anmaßung des Rechtes der Einführung der neuen Verfassung seine Vollmachten überschritten habe. Er legte am 5. August feierlich gegen die neue Verfassung, als eine unmögliche, Verwahrung ein, während bei den immer schwächer werdenden Volksbewegungen eine lebhafte Handelsthätigkeit sich wieder entwickelte. Zugleich hatte sich der Senat für den Anschluß an das Bündniß von Preußen, Sachsen u. Hannover wegen einer Reichsverfassung entschlossen, wofür sich auch mit großer Mehrheit die Bürgerschaft entschied, obwohl gegen die Preußen, welche mit 6000 Mann wegen eines am 13. Aug. beim Durchmarsche ihnen angethanen Schimpfes die Stadt besetzt hielten, keine günstige Stimmung herrschte. Am 29. Septbr. 1849 trat ein aus vier. Senatoren u. fünf Mitgliedern der Bürgerschaft bestehender Ausschuß (Neunercommission) zusammen, um den neuen Verfassungsentwurf den Umständen gemäß abzuändern u. ausführbar zu machen. Am 16. April 1850 wurden die Wahlen für das Erfurter Volkshaus vollzogen u. der Senat wählte ein Mitglied aus seiner Mitte ins Staatenhaus. Die Verfassungswirren wurden vorläufig mit Auflösung der Verfassungsversammlung (14. Juni 1850) beschlossen, nachdem schon am 27. Mai zwischen Senat, Bürgerschaft u. den beiden andern mitstimmenden Collegien der 60 u. 180 eine Vereinbarung über eine neue Verfassung u. ein einstweiliges Wahlgesetz zu Stande gekommen war, welche jedoch erst nach Vollendung der zur Ausführung erforderlichen Gesetze in Kraft treten sollten. Am 7. Nov. verließen die preußischen Truppen H., welches sodann ebenfalls die Dresdener Conferenzen beschickte. Die Besiegung der Schleswig-Holsteiner u. die Neutralität Preußens hatten die Besetzung H-s durch Österreicher (29. Januar 1851) zur Folge, zu deren Unterhalt eine Anleihe aufgenommen werden mußte. Nunmehr trat die kleine, aber rührige Partei hervor, welche jede Veränderung der alten Verfassung, wie sie vor 1848 bestand, rückgängig machen wollte u. im Juli 1851 sogar eine Schrift zur Verwahrung gegen die Beseitigung der Grundgesetze der Stadt beim Bundestage einreichte u. veröffentlichte, während Bürgerschaft u. Senat einige zur Ausführung der neuen Verfassung erforderlichen Gesetze vereinbarten. Am 20. Aug. verließ die österreichische Besatzung größtentheils H., nachdem eine am 8. Juni vorgefallene Schlägerei zwischen Arbeitern u. österreichischen Soldaten, wobei es viele Verwundete u. 7 Todte gab, in Verbindung mit den Auslassungen der Hamburger Blätter von einer großen Erbitterung gegen die Österreicher gezeugt hatte. Vorher hatten die beiden deutschen Großmächte dem Senate Noten überreichen lassen, welche von der unbedingten Ausführung der neuen Verfassung abmahnten. Auch der Bundestag richtete am 27. April 1852 unmittelbar eine Note an den Senat, worin die Überarbeitung der neuen Verfassung, um sie der Bundesverfassung anzupassen, gefordert wurde. Der Senat beauftragte nun die Neunercommission mit einer nochmaligen Überarbeitung der neuen Verfassung. Die Ergebnisse derselben wurden dem Senat im Juli 1853 vorgelegt, aber, obwohl sie die sorgfältigste Berücksichtigung der Bedenken des Bundestages verriethen, von der österreichischen u. preußischen Regierung mit dem Rathe als unausführbar bezeichnet, nach Maßgabe des Bedürfnisses nach u. nach nur einzelne Punkte der alten Verfassung, die allerdings in Wirklichkeit alle Stürme überdauert hatte, abzuändern. Der Senat lehnte zwar die Einmischung in die inneren Angelegenheiten ab, seit der Zeit bewendete es aber mit stillschweigender Zustimmung der Mehrzahl bei der alten Verfassung, wie sie vor 1848 bestand, denn [⇐904][905⇒] auch ein letzter Versuch des Senates im Sommer 1855 scheiterte, da die erbgesessene Bürgerschaft am 7. Juni mit 391 gegen 229 Stimmen den Verfassungsentwurf zugleich mit den Ausführungsgesetzen, dem Wahlgesetze, der Geschäftsordnung der Bürgerschaft, dem provisorischen Gesetze über die Gerichts- u. Polizeiverfassung u. über das Verfahren in Criminal- u. Untersuchungssachen, sowie endlich über die Organisation der Verwaltung ablehnte. Die Deutschen Grundrechte waren schon am 24. Septbr. 1851 aufgehoben worden. Im Februar 1852 hatten die letzten Österreicher das Hamburgische Gebiet verlassen. Vorübergehendes Aufsehen erregte im Jahre 1852 die Ausweisung des Mormonenapostels Carin, welcher in H. viele Anhänger gewonnen hatte; eine ziemliche Anzahl davon schiffte sich nach Amerika ein. Am 18. Febr. 1853 entzog der Senat den Deutschkatholiken, weil ihr Bekenntniß mit dem Christenthum unverträglich sei, die im Jahre 1848 ertheilte Concession; auch ihre Schule wurde von Amtswegen geschlossen; mit nicht geringerer Entschiedenheit hatte schon vorher der Senat den Altlutheranern das Taufen, Trauen u. die Anstellung von Geistlichen untersagt. Am 28. Febr. 1855 fand der Abschluß einer Militärconvention statt, der zu Folge H., Lübeck u. Bremen wieder in das frühere, im Jahre 1848 gelöste Brigadeverbandverhältniß zu Oldenburg traten; der Vertrag wurde dann auch von der Bürgerschaft genehmigt. In demselben Jahre wurde das Hamburger Theater versteigert, da der vom Senat beantragte Ankauf desselben keinen Anklang fand, Noch einmal tauchte die Verfassungsfrage auf; der abgelehnte Entwurf war von der Neunercommission neu umgearbeitet u. mit Zusätzen versehen worden, welche eine Vertretung der Zünfte u. Gewerbe bei der Bürgerschaft bezweckten; die Bürgerschaft erklärte sich am 27. März u. 7. April 1856 dagegen. Zum Schutze des literarischen Eigenthums kam zwischen H. u. Frankreich ein Vertrag am 2. Mai 1856 zu Stande. Im Jahre 1857 hatte H. in Folge der ungünstigen Gestaltung der nordamerikanischen Handelsverhältnisse eine Handelskrise zu bestehen, von welcher Einzelne sehr hart getroffen wurden; aber in einem Zeitraum von einem halben Jahre waren 15 Mill., die man hatte aufborgen müssen, zurückbezahlt, 5 Mill. in der Bank deponirte Eisenbahnactien u. für 8 Mill. versetzte Waaren u. Werthpapiere eingelöst worden, während in demselben Zeitraum Anleihen abgeschlossen wurden zusammen in einem Betrage von etwa 28 Mill. Am 27. April 1858 wurden die Conferenzen über das Seerecht eröffnet, an welchen sich Österreich, Preußen, Baiern, Hannover, Thüringische Staaten, Anhalt, Braunschweig, Mecklenburg, Oldenburg, Lübeck, Bremen u. Hamburg betheiligten. Bei der im Sommer 1858 in H. tagenden Elbschifffahrtsrevisionscommission legte der Senat einen Entwurf zur Ablösung der Elbzölle vor, welchem Hannover wegen des Stader Zolles beistimmte. Mit Preußen kam ein Vertrag zu Stande, worin sich beide Staaten die Vollstreckung der Urtheile ihrer Gerichte verbürgen. Trotz der vorjährigen Krisis war eine eigentliche Stockung in Verfolgung von Angelegenheiten, welche dem Gemeinwohl u. namentlich der Beförderung der Schifffahrt u. des Welthandels dienen, nicht eingetreten; indeß hatte sie doch die Hamburg-Brasilianische Dampfschifffahrt schon im Entstehen gelähmt. Immerhin unterhielten Hamburger Postdampfschiffe auch im Jahre 1858 jeden Monat eine einmalige Verbindung über Portugal mit Südamerika u. eine zweimalige mit New York, wobei der Hamburger Postdampfer Austria am 13. Sept. nicht mehr fern von New-York verbrannte; gegen 500 Menschen verloren dabei ihr Leben. Vgl. Staphorst, Hamburgische Kirchengeschichte, Hamb. 1723–28, 5 Thle.; O. Krabbe, Ecclesiae evangelicae Hamburgi instauratae historia, ebd. 1840; Bärmann, Hamburgs Chronik, ebd. 1820; F. G. Zimmermann, Neue Chronik von H., ebd. 1820; Gallois, Geschichte der Stadt H., ebd. 1856. [⇐905]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 901-905.
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[213⇒] Hamburg, freie Stadt, Deutschlands erste und Europas dritte Handelsstadt, 18 Ml. oberhalb der Elbmündung, besteht aus der Alt- und Neustadt, den beiden Vorstädten St. Georg und St. Pauli u. ist von Kanälen u. Flußarmen durchschnitten, über welche mehr als 60 Brücken führen. Die Elbe, mit welcher sich hier Alster u. Bille vereinigen, hat mit denselben die Anlage mehrer großen Bassins oder Häfen möglich gemacht: Außenalster, Binnenalster, Oberhafen und Niederhafen, welche die Seeschiffe aufnehmen. Die ehemaligen Wälle sind jetzt schön bepflanzte Spaziergänge; seit [⇐213][214⇒] dem großen Brande im J. 1842 sind die vielen kleinen Häuser durch große und schöne Gebäude ersetzt worden, so daß H. ein neues und großartiges Aussehen gewonnen hat. Die Zahl der E. beträgt gegenwärtig bei 160000; H. hat 5 luther. Hauptkirchen, 1 deutsch- u. 1 französischreformirte, 1 anglican., 1 kathol., 1 jüd. Tempel und 7 Synagogen; die Zahl der wissenschaftl. Anstalten (akadem. Gymnasium, Johanneum, Handelsakademie, Bauschule etc.) u. Vereine, sowie der milden Stiftungen ist sehr ansehnlich. H.s Lage an der untern Elbe machte es zum Hauptpunkt für den Handel des ganzen Elbgebiets, und durch die Verbindung des Nebenflusses, der Havel, mit der Oder durch die brandenburg. Kanäle, sowie der Oder mit der Weichsel zum Stapelplatz für das ganze nordöstl. Deutschland; diese Verkehrswege sind jetzt durch Eisenbahnen nach Berlin, Magdeburg, Hannover, Lübeck u. Kiel ergänzt. Die Gesammteinfuhr betrug 1852 die Summe von 196014410 Thlr., davon die seewärts her 96913480 Thlr.; Gesammtausfuhr 186247725 Thlr., davon die seewärts 62505570 Thlr. 1854 liefen in die Häfen H.s ein: 4896 Segelschiffe, 820 Dampfer; eigene Seeschiffe besaß H. 445 zu 53209 Lasten à 6000 Pfd.; seine Flagge zeigt sich in allen Häfen des Erdballs. Von großer Bedeutung ist ferner H.s Wechselgeschäft, das auf seine altberühmte Bank gegründet ist, sodann die Beförderung der Auswanderer nach Amerika u. Australien, die mit jedem Jahre zunimmt. Die Industrie befaßt sich besonders mit denjenigen Zweigen, die mit der Schiffahrt u. dem Verkehr mit Colonialprodukten in Beziehung stehen: Schiffsbau, Segeltuch- und Schiffstaufabrikation, Thransiedereien, Zuckerraffinerien, Tabaks- und Cigarrenfabriken, Eisengießerei, Kupferschmelzerei, Wachsbleichen, Branntweinbrennereien, Fleischräucherung u. Einpöckelung, Meubelfabriken etc. Das Gebiet von H. beträgt 61/3 QM. mit 212000 E. (die städtische Bevölkerung dazu gerechnet), besteht aus einigen Elbinseln, 4 Enclaven im Holsteinischen, dem mit Lübeck gemeinschaftlichen Amt Bergedorf (s. d.) und dem Amte Ritzebüttel (s. d. u. Cuxhafen). Die höchste Gewalt beruht auf dem Senate und den Bürgercollegien. Der Senat besteht aus 4 Bürgermeistern, 24 Senatoren u. 4 Syndicis mit berathender Stimme; die bürgerl. Collegien sind: das der Oberalten (15 Mitglieder), das der Sechziger u. der Einhundertachtziger. Mit den 3 anderen freien Städten hat H. ein gemeinschaftl. Oberappellationsgericht zu Lübeck. Das Budget für 1853 berechnete die Ausgabe auf 8002280 Mark Cour. u. die Einnahme auf 7989350 M. C.; die Staatsschuld betrug 66940288 Mark und 7 Schilling Banco. Das Bundescontingent beträgt 1298 Mann; die geworbene Garnison 1050 Mann Infanterie, 2 Comp. Artillerie, 1 Schwadron Reiterei; Bürgerwehr 10000 Mann. – Geschichte. Die Erbauung H.s wird auf Karl d. Gr. zurückgeführt; Ludwig der Fromme erhob es zu einer Hauptstadt durch die Ernennung St. Ansgars (s. d.) zum Erzbischofe von H.; da aber H. durch Slaven u. Normannen öfters zerstört wurde, so wurde das Erzbisthum zeitweilig nach Bremen verlegt, wo es seit 1213 definitiv verblieb. Die Reichsfreiheit erhielt H. 1215 und behauptete sie gegen die Grafen von Holstein und die Könige von Dänemark. Seine große Bedeutung gewann H. durch die Hansa, zu welcher es mit Lübeck 1241 den Grund legte; nach deren Verfall blieb es wenigstens eine Handelsstadt 2. Ranges. Im J. 1529 nahm es die Reformation an u. später viele flüchtige Niederländer auf; der 30 jährige Krieg verschonte es und im nordamerikan. und franz. Revolutionskriege fand es Gelegenheit, sich wieder einen Antheil an dem Welthandel zu erwerben. Die napoleon. Kriege schienen es verderben zu müssen; schon durch die französ. Besetzung Hannovers litt es Einbuße, 1806 wurde es von Mortier gebrandschatzt, 1810 dem franz. Reiche einverleibt. Am 18. Mai 1813 rückte der russ. General Tettenborn ein, die Hamburger bewaffneten sich, mußten aber ihren deutschen Patriotismus hart büßen, da Tettenborn u. die Schweden H. den Dänen und diese den Franzosen überließen. Davoust befestigte die Stadt, [⇐214][215⇒] nahm 7 Mill. aus der Bank. quälte die Einwohner durch grausame und muthwillige Maßregeln und hielt eine Belagerung bis nach Friedensschlusse aus; H. berechnete seinen Schaden von 1806 bis zum 31. Mai 1814 auf 191 Mill. Mark Banco, für welche es durch 1/2 Mill. Frc. Renten entschädigt wurde. Es erholte sich jedoch wunderbar schnell und selbst der große Brand vom 5. bis 8. Mai 1842, welcher 4219 Gebäude in Asche legte, konnte seinem Credit u. Aufschwunge keinen nachhaltigen Schaden zufügen. Das J. 1848 brachte auch für H. Bewegungen, um die bisherige Verfassung zu ändern, sie führten aber zu keinem Ziele. (Vergl. Geschichte der Stadt H., von Gallois, 2 Bde., Hamb. 1853; Lappenbergs Urkundenbuch der Stadt H., Bd. I, 1842.) [⇐215]

Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 213-215.
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Hamburg
Hamburg
Hamburg

[318⇒] Hamburg, eine freie Stadt und die größte Handelsstadt Deutschlands, umfaßt mit Einschluß des Amtes Bergedorf, welches H. mit Lübeck gemeinschaftlich besitzt, ein Gebiet von 7 ! M., auf dem etwa 150,000 Menschen in zwei Städten, einem Flecken, 47 Dörfern und verschiedenen einzelnen Höfen wohnen.

Der größte Theil dieses von Hanover, Lauenburg und Holstein begrenzten Gebiets liegt auf der rechten Seite der Elbe und besteht aus fruchtbarem Marschlande, während das Amt Ritzebüttel auf dem linken Elbufer sandigen Boden hat. Die Stadt H. selbst liegt auf dem rechten Elbufer in einer schönen Ebene, da, wo sich die Alster in dieselbe ergießt, 18 M. von der Mündung der Elbe in die Nordsee. Drei Stunden von der Stadt theilt sich die bis Hamburg für Seeschiffe fahrbare Elbe in zwei Arme, die Süderelbe und die Norderelbe, welche sich wieder in verschiedene kleinere Arme spalten. Die Norderelbe geht an der Südseite von H. hin und steht mit einer Menge von Kanälen, Fleete genannt, in Verbindung, von denen der untere Stadttheil in verschiedenen Richtungen durchschnitten wird. Während die verschiedenen Arme, welche die Stadt bewässern, sich im Oberhafen vereinigen, bildet der Hauptstrom der Norderelbe selbst den Niederhafen. In jenem liegen die Flußschiffe, welche die Elbe herabgekommen sind, in diesem, dem Rummelhafen, die auf der Elbe herausgekommenen Seeschiffe. Die aus Holstein kommende Alster bildet im Norden der Stadt ein großes Becken, mit dem ein kleineres innerhalb der Stadt zusammenhängt. Schleusenwerke und Mühlgraben setzen die Alster mit der Elbe in Verbindung. Die Elbarme bilden mehre Inseln, auf denen die Altstadt H. liegt und welche durch Brücken miteinander verbunden werden. Die Neustadt liegt auf dem Westufer der Alster. Zwei Vorstädte, nordwestl. der hamburger Berg und östl. St.-Georg, gehören zu H., dessen ehemalige Festungswerke in anmuthige Spaziergänge umgewandelt worden sind. Von den 115,000 Einw. H.'s sind 14,000 Juden, 4000 Reformirte, 3000 Katholiken, 500 Herrnhuter und Mennoniten, die übrigen Protestanten. Die Altstadt hat enge und krumme Gassen, besser gebaut ist die Neustadt; die schönsten Stadttheile aber sind der Jungfernstieg an der Alster, die Esplanade, eine 165 F. breite Straße mit vier Reihen Ulmen in der Mitte, die Gröningerstraße und die Admiralitätsstraße. Eine in ihrer Art einzige Anstalt ist die 1804 eröffnete, hier abgebildete Börsenhalle, ein Privatunternehmen. Drei große Säle mit Säulengängen im Erdgeschoß dienen allen Fremden, namentlich allen mit dem Handel in Verbindung stehenden, zum Vereinigungspunkte. Alle für diese interessanten und wichtigen Bekanntmachungen sind hier angeschlagen, die wichtigern Zeitschriften aller Nationen liegen auf, und ebenso alle übrigen interessanten literarischen Neuigkeiten, Kupferwerke u.s.w. Mit dieser Börsenhalle steht eine große Druckerei in Verbindung, in welcher die Zeitschriften, welche die Börsenhalle selbst herausgibt, gedruckt werden. Von den fünf Hauptkirchen ist die Petrikirche die älteste, die Michaeliskirche mit einem 456 F. hohen Thurme die schönste. Ausgezeichnete Gebäude sind ferner das weitläufige Stadthaus, das Rathhaus, welches 21 steinerne Bildsäulen röm. Kaiser zieren und gegenüber das auf 14 Doppelpfeilern ruhende Börsengebäude, welches in der nachstehenden Abbildung dargestellt ist. Unter den Schulanstalten [⇐318][319⇒] zeichnet sich das Johanneum aus, welches 1528 gegründet wurde, und aus einer höhern Bürgerschule und einer Gelehrtenschule besteht. Auf dem 1613 eröffneten Gymnasium werden die Schüler weiter bis zur Universität vorbereitet. Andere Bildungsanstalten sind die Navigationsschule zur Bildung tüchtiger Steuermänner, die pharmaceutische Lehranstalt, das akademische Handelscomtoir zur Ausbildung junger Kaufleute, die 1830 vom Verein für vaterländisches Schul- und Erziehungswesen gestiftete Unterrichtsanstalt für Schulgehülfen, die Zeichnenschule der Gesellschaft für Kunst und nützliche Gewerbe, eine Akademie der zeichnenden Künste u.s.w. Seit 1826 besteht zu H. eine Sternwarte; der botanische Garten hat einen großen Reichthum von seltenen Pflanzen; das Röding'sche Museum enthält schöne Naturalien, eine naturgeschichtliche Bibliothek, Kupferstichsammlungen und Geräthschaften ausländischer Völker. Die Stadtbibliothek besitzt viele Handschriften und seltene Druckwerke, und die 1735 gestiftete Commerzbibliothek eine ansehnliche Sammlung von den Kaufmann und Seefahrer interessirenden Schriften, sowie von Landkarten. H. hat viele Stiftungen zu wohlthätigen Zwecken. Das aus dem 16. Jahrh. stammende Waisenhaus erzieht mehr als 700 Kinder. Nicht minder nützlich sind das Taubstummeninstitut, die Kleinkinderschulen (Warteschulen), das allgemeine Krankenhaus, welches Raum für 1200 Kranke hat, das Magdalenenstift zur Besserung sittenloser Mädchen. Die allgemeine Armenanstalt H.'s ist vortrefflich eingerichtet. Außer ihr gibt es noch ein Armenhaus für Seefahrer und andere Verpflegungsanstalten, in welche sich alte Leute für geringe Kosten einkaufen können. Zum Empfang der Reisenden stehen mehre ausgezeichnet eingerichtete Gasthöfe offen, unter ihnen das Baumhaus mit einer herrlichen Aussicht auf den Hafen.

Die Verfassung des Freistaats ist demokratisch, aber die Zahl der bevorrechtigten (der erbgesessenen) Bürger gegen die Gesammtzahl der Bewohner ist sehr gering. Der Senat, [⇐319][320⇒] in dessen Händen die vollziehende Gewalt liegt, besteht aus vier Bürgermeistern und 24 Rathsherren. Von diesen müssen drei Bürgermeister und elf Rathsherren Doctoren der Rechte, die übrigen Kaufleute sein. Die erbgesessenen Bürger wählen in jedem der fünf Kirchspiele 36 Bürger, welche Mitglieder des Collegiums der Hundertachtziger oder des großen Ausschusses sind, und aus denen wieder das Collegium der Sechsziger gewählt wird. Die ältesten Bürger des letztgenannten bilden das Collegium der 15 Oberalten. Diese und die Mitglieder des Raths erhalten Besoldungen. Die von dem Rathe vorgeschlagenen Gesetze treten durch die Bestimmung der erwähnten Collegien in Kraft. Eine eigne Commission von Bürgern hat die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben und legt dem Rathe Rechenschaft ab. Jene sollen ungefähr 2 Mill. Conventionsgulden jährlich betragen. Die Policeiverwaltung wird von zwei damit beauftragten Senatoren verwaltet. Mit der Rechtspflege beschäftigen sich verschiedene Gerichtshöfe; die letzte Instanz aber bildet das Oberappellationsgericht der deutschen freien Städte zu Lübeck. H. hat auf dem deutschen Bunde in dem engern Rathe mit den übrigen freien Städten gemeinschaftlich Eine, in dem weitern Rathe aber für sich allein Eine Stimme. Es hat zum Bundesheer 1298 M. zu stellen. Zum Bürgermilitair gehört alle waffenfähige Mannschaft von 22–45 Jahren und dieselbe besteht aus 8 Bataillonen Infanterie, 1 Jägerbataillon, 2 Compagnien Artillerie und 1 Schwadron Reiter. Außerdem hat H. noch eine eigne Besatzung, welche aus 1 Infanteriebataillon, 2 Compagnien Artillerie und 1 Schwadron Reiter besteht.

Der bedeutendste Erwerbszweig H.'s ist der Handel, dessen Lebhaftigkeit man schon daraus ersieht, daß H. 800 Mäkler nöthig hat. Über H. wird ein großer Theil aller überseeischen Waaren bezogen, die in Norddeutschland verbraucht werden. Hauptgegenstand der Ausfuhr ist die Leinwand. Die 1619 gegründete Bank wirkt mächtig zur Förderung des Handels. Nach Hull, London, Amsterdam, Havre gehen regelmäßig Dampfboote ab. Von Fabriken blühen besonders die Tabacksfabriken, die Zuckersiedereien, die Wachsbleichen, Segeltuchmanufacturen und Blechwaarenfabriken. In dem Hafen von H. laufen jährlich über 2000 Seeschiffe ein und aus. Es ist in Absicht, von H. aus Eisenbahnen nach den wichtigen Handelsplätzen im Innern von Norddeutschland zu führen.

Die Entstehung H.'s soll schon in die Zeiten Karl's des Großen fallen. Um eine von diesem Kaiser gebaute Burg und eine Kirche sollen sich allmälig immer mehr Menschen angesiedelt haben. Es war schon eine ansehnliche Stadt, als sie Kaiser Otto IV. 1215 zur freien Reichsstadt erhob; aber ihr Wohlstand wurde erst bedeutend, nachdem die Hansa (s.d.), zu deren Entstehung H. wesentlich beitrug, mächtig geworden war und dem Handel Freiheit und Sicherheit verschafft hatte. Gleichzeitig bildete sich auch die Verfassung der Stadt aus, welche bisher mancherlei Wechseln unterworfen gewesen war. Die reichen und betriebsamen Bewohner H.'s vermehrten sich durch Einwanderungen aus Antwerpen, Lissabon und andern Orten, wo Religions- und Handelsbeschränkungen stattfanden, während H. zeitig in beiden Beziehungen eine größere Freiheit weise gestattete, die nur selten durch den Eigennutz der Bürger und den Religionseifer der Geistlichkeit einige Störungen erfuhr. Großen Vortheil brachte es der Stadt, daß sie vom dreißigjährigen Kriege nicht unmittelbar getroffen wurde. Im Kriege gegen Napoleon mußte aber H. desto mehr leiden und verlor sogar auf einige Zeit seine Selbständigkeit. Schon 1806 wurde es von den Franzosen besetzt und 1810 dem franz. Reiche einverleibt. Die Franzosen verließen es 1813 und alsbald errichteten die Einwohner eine hanseatische Legion, welche an dem Kampfe der Deutschen gegen die übermüthigen Eroberer theilnehmen sollte. Aber die Franzosen kehrten noch in demselben Jahre zurück und H. mußte nun für seine Erhebung gegen das Joch der Ausländer schwere Bedrückungen und Gewaltthätigkeiten leiden, bis es endlich 1814 von den Russen besetzt wurde. Die alte Verfassung wurde 1815 wiederhergestellt und H. als freie Stadt in den deutschen Bund aufgenommen. Seitdem hat sich H.'s Handel wieder mächtig gehoben und am 29. Sept. 1828 wurde das 300jährige Jubelfest der bürgerschaftlichen Verbindung H.'s feierlich begangen. [⇐320]

Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 318-320.
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[136⇒] Hamburg, das Venedig des Nordens, einst die Königin der Hansa und noch jetzt ein Welthandelsplatz und freie Stadt, hat gegen 150,000 Ew., liegt am rechten Elbufer, da wo sich die Alstar und Bille mit dieser vereinigen und hat einen Hafen, in welchem die Schiffe der Nordsee landen. Zu den merkwürdigsten Gebäuden der Stadt gehören die Michaeliskirche, die Bank, das Waisenhaus, welches 1100 Kinder versorgt und das Krankenhaus mit 5000 Betten. Die Straßen sind meist winkelig und krumm, werden zum Theil von Canälen durchschnitten, über welche 84 Brücken führen und bei hoher Fluth unter Wasser gesetzt; davon [⇐136][137⇒] ausgenommen ist der Jungfernstieg, mit seinen schönen Alleen, mit prächtigen Häusern auf der einen und dem Alsterbassin auf der andern Seite, Zu den besuchtesten Promenaden gehören die Bleichen, die Esplanade, der Wall mit der Elbhöhe, der Hafen und eine Menge sehr schöner Gärten. Hamburg ist der Hauptstapelplatz für alle Arten von Colonialwaaren; es besitzt selbst 300 Zuckersiedereien, große Tabaksfabriken, Fischbeinreißereien, Federpulfabriken und Manufakturen in künstlichen Blumen, Goldstickereien und Putzwaaren aller Art. Das Volk ist fleißig, liebt aber nach der Arbeit den materiellen Genuß, es strotz von Gesundheit, ist gutmüthig, aber derb in seinen Sitten. Die Matrosen suchen ihren Himmel auf dem hamburger Berg. Der Gebildete ist es im höchsten Grade. Die Frauen sind in der Regel wohlgestaltet, oft von auffallender Schönheit, sie kleiden sich elegant, fast zu prächtig. Eine eigene Klasse bilden die Grazien des Blumenmarktes, die Sträußermädchen und Früchteverkäuferinnen. Sie sind meist hübsch, naiv, kokett, zierlich gekleidet mit einem rothen oder grünen Mieder, dunkeln Bändern, einem Strohhute, violettem Oberkleide, und verstehen es recht wohl, ihre Persönlichkeit zu Gunsten ihrer Waaren geltend zu machen. Der rege Verkehr Hamburgs mit fast allen Ländern der Erde, der Zusammenfluß so verschiedenartiger Produkte und der Reichthum, welcher dadurch erworben wird, steigern dort den Genuß und Luxus in jeder Beziehung; Sitten und Gebräuche tragen dort nicht den monotonen Charakter einer Provinzialstadt, auch nicht das feste Gepräge der Hauptstadt eines großen Reiches, wohl aber die Vielseitigkeit, den Wechsel, und das Großartige einer Weltstadt.

J. [⇐137]

Quelle: Damen Conversations Lexikon, Band 5. [o.O.] 1835, S. 136-137.
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[162⇒] Hamburg, eine freie Reichsstadt mit einer Festung, an der Gränze der Hollsteinschen Provinz Stormarn am Elbstrom, da wo sich die Alster in denselben ergießt, und dadurch den schönen Hafen bildet, eine halbe Stunde von Altona. Sie ist die wichtigste und reichste Handelsstadt in Deutschland, und nach London und Amsterdam der vorzüglichste Handelsplatz in Europa. Sie hat über 100,000 Einwohner, unter denen sich 3500 Juden befinden. Durch das zwischen Hamburg und Lübeck i. J. 1241 geschlossene Bündniß zur Beschützung der gegenseitigen Handlung wurde das nachmahlige große Städtebündniß, Hansa genannt, veranlaßt, in welchem Hamburg seine Handlung sehr erweiterte: und da es an mehreren übermüthigen Unternehmungen der Hansestädte keinen Theil nahm, vielmehr bei dem herannahenden Sturze dieses Bundes (s. Hanseatischer Bund) mit kluger Politik den großen Herren zu rechter Zeit nachgab; so wußte es sich nicht nur damahls seine Vortheile zu sichern, sondern sie auch zum Theil für künftige zu erhalten. Vorzüglich gelang es Hamburg durch die Aufnahme der Englischen Avanturier-Kaufleute (einer Gesellschaft Engländer, welche die Vertreibung der Englischen Tuch und Wollwaren in der Ferne zur Absicht hatte, dabei aber auch mit andern Englischen Producten auswärts handelte), i. J. 1601 seine Freiheiten in England zu behaupten. Im J. 1630 erneuerten die drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen ihren Bund, und führen von der Zeit an allein den Namen der Hansestädte. Im sechzehnten Jahrhundert flüchteten sich viele Niederländer nach Hamburg, wodurch nicht nur die dasige Handlung wuchs, sondern auch die vorzüglichsten noch jetzt bestehenden Manufacturen (die Sammt-seidene Tücher-Tressen Manufacturen und die Kattun-Druckereien) daselbst entstanden. Die wichtigsten [⇐162][163⇒] Manufacturen in Hamburg sind jedoch die Zuckerraffinerien (man rechnet daselbst gegen und oft über 300 große und kleine Zuckersiedereien, dagegen Amsterdam 1765 nur 105 hatte), welche man nirgends in solcher Vollkommenheit findet. Hamburgs Handlung genießt eben so große innere als äußere Freiheiten; sie erstreckt sich in alle Europäische Länder, auch nach Amerika, und ist, weit entfernt abgenommen zu haben, gegenwärtig, vorzüglich seit dem Französischen Kriege, zu einem noch größern Flor gelangt. Die Hamburger Bank, eine Girobank, welche 1619 errichtet wurde, und deren ausführliche Geschichte Büsch geliefert hat, ist die Seele des dasigen Handels, wird für die sicherste von allen gehalten, und gewährt den großen Vortheil, daß, da sie dem Gelde einen festen, unveränderlichen Werth bestimmt, das feste Geld der hiesigen Bank zur sichern Bestimmung des Werths der Deutschen und fremden Geldsorten dient, wenn auch die Münzsorten noch so verschieden ausgeprägt oder berechnet werden. Ein treffliches Institut ist die seit 1768 bestehende Büschische Handlungsakademie, welche insbesondere Jünglinge zu einsichtsvollen Kaufleuten, überhaupt aber zu Männern und einsichtsvollen Geschäftsleuten zu bilden sucht, und bisher Zöglinge aus allen Nationen gehabt hat. Nicht minder hat sich Büsch um Hamburg durch die Veranlassung verdient gemacht, die er zu der vortrefflichen dasigen Armenanstalt gegeben hat, welche als ein Muster solcher Einrichtungen zu betrachten ist. Ueberhaupt hat Hamburg mehrere vortreffliche öffentliche und philanthropische Anstalten. Die oberste Gewalt ist zwischen dem Rath und der erbgesessenen Bürgerschaft; einige Hoheitsrechte übt jedoch der Rath für sich selbst aus, wie das Begnadigungs- und Gesandtschaftsrecht. Uebrigens gelangte Hamburg erst 1770 zum ungestörten Besitz seines Sitz- und Stimmrechts auf dem Reichstage, nachdem die Streitigkeit mit Dänemark über die Freiheiten der Stadt, welche während des ganzen vorigen und den größten Theil des jetzigen Jahrhunderts fortgedauert hatte, im Jahr 1768 unter Begünstigung der Kaiserin von Rußland, Catharina II. durch den Gottorper Vertrag beigelegt worden war. Hamburgische Denkwürdigkeiten, [⇐163][164⇒] ein topographisch- politisch- historisches Handbuch für Einheimische und Fremde, Hamburg 1784, vom Herrn von Heß. [⇐164]

Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 162-164.
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[426⇒] * Hamburg (über welches man auch das sehr interessante Werk des Herrn von Heß nachschlagen kann) drohte im Jahr 1801 ein neues Ungewitter. Am 28 März forderte der dänische Feld-Marschall, Prinz Carl von Hessen-Cassel, die Uebergabe der Stadt, widrigenfalls er sie bombardiren würde. Zwar machte der Senat Vorkehrungen zur Vertheidigung, schickte auch Deputirte deshalb ab; allein jenes war nicht rathsam, dieses wäre fruchtlos gewesen, und so schloß der Senat eine Uebereinkunft dahin ab, daß die Unabhängigkeit der Republik, die Sicherheit der [⇐426][427⇒] Bank und die Verschonung der Stadt mit Einquartierung zugestanden wurde. Uebrigens geschah dies alles im Einverständniße mit Preußen. Durch ein zugleich erlassenes Manifest von dem dänischen Feldmarschall wurde erklärt, daß diese Vorkehrungen blos wegen der von England unternommenen Eingriffe der Schiffahrt und des Handels anderer Mächte, und um durch Hemmung der englischen Schisfahrt auf der Elbe und die deshalb unumgänglich nöthige Besetzung von Hamburg jene Regierung zu billigern Gesinnungen zu bringen, gemacht würden. Hamburg willigte nun auch in ein Embargo auf alles daselbst befindliche englische Eigenthum: endlich wurde am 23. Mai die Stadt wieder von diesen Truppen befreit. Allein nicht gar zu lange sollte sie sich ihrer Freiheit rühmen; denn bei dem zwischen Frankreich und Preußen ausgebrochenen Kriege im Jahr 1806 mußte auch endlich Hamburg das Schicksal mehrerer Reichsstädte erfahren: es wurde am 19. Nov. von französischen Truppen unter Mortier im Namen des französischen Kaisers in Besitz genommen. [⇐427]

Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 426-427.
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