[893] Niederlande (Gesch.). Das Land, welches jetzt N. heißt, wurde, so weit die Geschichte reicht, von Germanen bewohnt; wann u. wie aber diese dahin kamen, ist nicht genau zu berichten, wahrscheinlich geschah ihre Einwanderung mit Vertreibung der Celten von Osten her, ungefähr Ende des 2. Jahrh. v. Chr. Zur Zeit Cäsars bewohnten die germanischen Bataver, welche die früheren Chauzen verdrängt hatten, die eigentliche Insula Batavorum zwischen Maas, Waal u. Rhein, die Canninefaten die Gegend bei Leyden, Arnheim u. Utrecht, die Friesen Nordholland, Gröningen, Over-Yssel u. Dreuthe die Bructerer die Grafschaften Zütphen u. Beinheim. Südlich u. westlich des Rheins meinte der große Stamm der Belgier, u. ihr Gebiet gehörte als Gallia belgica zu Gallien: westlich, am Ausfluß der Maas u. Schelde wohnten die Texandrer; östlich von ihnen, in Nordbrabant u. bei Venloo, die Menapier; an der äußersten Südogrenze der N., im Limburgischen, die Adualiker (Langrer). Alle diese Stämme unterwarf Cäsar nach u. nach, zum Theil (wie die Bataver) 54 v.Chr. durch Güte u. mit Benutzung ihrer Feindschaften unter einander. Drusus unterwarf die Friesen, Tiberius die Canninefaten u. Adualiker u. Germanicus vollendete die Unterjochung. Aber die Thronstreitigkeiten nach Nero's Tode benutzend, empörten sich die durch den Übermuth der Römer gekränkten Bataver 69 n.Chr. unter Claudius Civilis, einem Edeln, schlugen die Römer unter Munius Lupercus u. belagerten, verstärkt durch Landsleute, welche im römischen Heere gedient hatten, das Castell Vetera castra. Da die von Vespasianus zum Entsatz dieses Castells gesendeten römischen Truppen sich wegen Mangels an Proviant gegen ihren Kaiser empörten, u. auch in Gallien Abfälle von dem Kaiser vorkamen, so konnte Civilis Vetera castra erobern u. die dem Kaiser trengebliebenen Legionen besiegen. Nach Kurzem aber wurde, weil die Gallier sich mit den Batavern nicht zu gemeinschaftlichem Handeln vereinigen konnten, Civilis von den Römern unter Cerealis geschlagen, u. es kam, nachdem Cerealis in die Insula Batavorum eingerückt war, zu einem Friedensschluß, in dessen Folge die Bataver u. übrigen Völker unter die römische Herrschaft zurückkehrten.
Die Völkerwanderung berührte auch die N.; 237 brachen die Franken zuerst ein u. bemächtigten sich 244 eines Theils der Batavischen Insel; zwar vertrieben die Römer sie wieder, aber wiederholt kehrten sie zurück u. nahmen endlich zu Anfang des 4. Jahrhunderts die alten Völkerstämme in sich u. ihren Namen auf. Nur die Friesen erhielten sich bis in das 7. Jahrh. unabhängig von den Franken u. lebten in steten Kämpfen mit denselben; Karl der Große trieb sie aus ihrem Lande längs der Waal u. Maas, setzte im Bataverland u. in Zeeland Grafen ein u. schloß endlich den Vergleich zu Salz 803 mit ihnen, dem zu Folge sie zwar sich den Franken lehnspflichtig erklärten u. das Christenthum annahmen, aber sich von der fremden Oberherrschaft frei erhielten u. einen Verein freier Cantone bildeten, welche ihre Obrigkeiten u. Heerführer selbst wählten u. in freier Volksversammlung ihre Beschlüsse faßten. 810 verheerte der jütländische König Gottfried, indem er bis an die Mosel vordrang, die N.; Ludwig der Fromme gab dem vertriebenen Dänenkönig Harald u. seinen Brüdern Ländereien in Friesland u. Zeeland u. reizte so die Normannen zu spätern Einfällen. Bei der Theilung des Fränkischen Reichs durch den Vertrag von Verdun 843 kamen die N. an Lothar I. Dessen Reich wurde wieder getheilt; der mittlere Sohn, Lothar, bekam die Länder zwischen Rhein, Maas u. Schelde bis zur Rhone u. Saone, u. nach ihm wurde das Reich Lothringen genannt. Nach dessen Tode 896 nahmen Karl der Kahle u. Ludwig der Deutsche das Land u. theilten dasselbe unter einander. 879 nöthigte aber des Letztern Sohn, Ludwig der Jüngere, König der Ostfranken, seine Vettern Ludwig III. u. Karlmann, ihm Westlothringen abzutreten, u. wurde so Herr der ganzen N., s.u. Lothringen (Gesch.). Die deutschen Könige ließen das Land durch Statthalter regieren, u. nach u. nach entstanden mehre Dynastien, so in Niederlothringen od. Brabant, Luxemburg, Limburg u. Geldern Herzogthümer, in Flandern, Holland, Zeeland, Hennegau, Artois, Namur u. Zütphen Grafschaften; Friesland blieb ferner frei, Utrecht aber war ein Bisthum u. hatte die Herrschaft über Over-Yssel u. Gröningen (die Geschichte dieser Länder, s. unter den einzelnen Artikeln). Die mächtigsten unter diesen [893] Dynasten waren die Grafen von Flandern; als dieselben 1384 im Mannesstamm mit Ludwig II. ausstarben, brachte dessen Tochter Margarethe mit mit ihrer Hand die Grafschaft Flandern dem Herzog Philipp von Burgund zu, worauf die Herzöge von Burgund im 14. u. 15. Jahrh. durch Kauf od. Heirath u. Vertrag die andern Theile des jetzigen Belgiens (Luxemburg, Hennegau, Artois u. Namur) auf ähnliche Weise erwarben u., mit Ausnahme der Enclaven der Bischöfe von Lüttich u. Utrecht, die ganze Länderstrecke von den Ardennen bis zum Meer unabhängig u. nur dem deutschen Kaiser lehnbar besaßen; s. Burgund (Gesch.) II. B).
Diese Herzöge regierten in den erworbenen Provinzen auf die herkömmliche Weise u. nach den in jeder bestehenden Rechten, doch mußten die niederländischen Provinzen dem Herzog Karl dem Kühnen zu seinen Kriegen Menschen u. Geld liefern, bis er 1477 bei Nancy blieb u. die N. mit Burgund seiner Tochter Maria hinterließ, s. Burgund (Gesch.) II. B). Frankreich zog sogleich Artois u. das eigentliche Burgund u. die Franche Comté als Mannslehn ein, so daß Marien nur die N. (Brabant, Flandern, Hennegau, Namur, Limburg, Luxemburg, Geldern, Zeeland u. Holland) verblieben; hierzu kamen 1493 wieder Artois u. 1515 Friesland. Maria heirathete 1478 den Erzherzog Maximilian von Österreich u. dieser bestätigte alle Privilegien der Stände. Bei ihrem Tode, 1482, hatte Maria zwar ihren Gemahl zum Vormund über ihre Kinder, Philipp u. Margarethe, gesetzt, doch erkannten die Stände diesen als solchen nicht an, gaben den Kindern eigenmächtig Erzieher u. schlossen sogar den 23. Decbr. 1482 den Vertrag von Arras, durch welchen die Prinzessin Margarethe dem Dauphin zur Ehe gegeben u. am französischen Hofe erzogen werden sollte. Bald darauf brachen die Zwistigkeiten mit den Ständen offen aus, u. Maximilian eroberte Gent, das ihn 1485 als Vormund seines Sohnes anerkannte, wogegen er die Privilegien Flanderns bestätigte. Als er aber 1486 sich zu einem Krieg mit Frankreich rüstete u. den N-n harte Lasten auferlegte, brach der Aufstand wieder aus, die Bürger von Brügge nahmen 1488 Maximilian in ihrer eigenen Stadt gefangen, hielten ihn vier Monate in Hast, richteten seine Räthe unter seinen Augen hin u. bedrohten ihn selbst oft mit dem Tode; erst nach vier Monaten entließen sie ihn, nachdem er den 16. Mai durch Vertrag versprochen hatte, die festen Plätze in den N-n zu räumen, seine Truppen aus den N-n zu ziehen u. die Vormundschaft über seinen Sohn den Ständen zu überlassen. Die dem Sohne angethane Schmach rächte sein Vater, Kaiser Friedrich III., u. sein Heerführer, Herzog Albrecht von Sachsen, unterwarf 1489 Gent, Brügge u. Ypern. Nach Abschluß des Frankfurter Friedens mit den Ständen setzte Maximilian den Herzog Albrecht von Sachsen zum Statthalter in den N-n ein u. gab demselben 1499 auch Friesland zum Erblehn. Albrecht bezwang 1491 einen neuen Aufstand der Flanderer, welcher Käse- u. Brodkrieg genannt wurde, weil die Rebellen ein Brod u. einen Käse in den Fahnen führten (zum Zeichen, daß sie für die nothwendigsten Bedürfnisse stritten). Einen anderen Krieg hatte Maximilian in Holland zu Gunsten der Kabeljaus gegen die Hoeks zu bestehen, s.u. Holland (Gesch.) S. 478. 1493 trat Maximilians Sohn, Philipp I., 17 Jahr alt, die Regierung an u. vermählte sich 1499 mit Johanna, Tochter Ferdinands des Katholischen von Aragon u. der Isabella von Castilien, seine Schwester Margarethe aber, von Frankreich zurückgeschickt, heirathete den Infanten Johann, muthmaßlichen Erben Spaniens. Doch schon 1500 starb dieser kinderlos, Philipp bald darauf 1506, u. nun erhielt seine Schwester Margarethe in den N-n die Regentschaft u. die Vormundschaft über seinen unmündigen Sohn Karl II. 1512 wurden die Erbbesitzungen des Hauses Habsburg u. der N. unter dem Namen Burgundischer Kreis zu einem Kreise des Deutschen Reiches gebildet, nur Ostfriesland blieb unter seinen eignen Fürsten beim Westfälischen Kreise. Die Regierung derselben war mild u. für das Land ersprießlich, nach Außen aber schwach. Karl II. trat 1515 die Regierung in den N-n an, überließ aber seiner Tante Margarethe fortwährend die Statthalterschaft u. wurde 1519 als Karl V. Kaiser. Karl war in den N-n, da er ihre Gerechtsame u. Freiheiten aufrecht erhielt, im Allgemeinen beliebt; zwar gelang es ihm nicht, die raschen Fortschritte, welche die Reformation hier machte, zu hemmen, dagegen unterdrückte er die Wiedertäufer (s.d.), welche sich seit 1534 aus Westfalen nach Friesland u. Holland verbreiteten, besiegte die Friesländer, erwarb durch Kauf von dem Bischof von Utrecht 1528 die weltlichen Rechte des Bisthums Utrecht, der Provinzen Overyssel, Drenthe u. Gröningen u. verband nach dem Tode des Herzogs Karl von Geldern dessen Land 1543 mit den N-n (s.u. Geldern). 1539 zog Karl gegen Gent u. demüthigte diese Stadt für immer. Nach dem Tode seiner Tante Margarethe, 1530, ernannte Karl seine Schwester Maria, Königin von Ungarn, zur Statthalterin der N., mit Ausnahme von Holland u. Friesland, welchen Provinzen er Renatus, Graf von Nassau u. Fürst von Oranien, als einen besonderen Statthalter gab. Ihm folgte dessen Sohn, Wilhelm. 1549 vereinigte Karl die 17 niederländischen Provinzen (Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Zeeland, Namur, Zütphen, Friesland, Mecheln, Utrecht, Overyssel, Gröningen u. Drenthe) durch die Pragmatische Sanction mit Spanien, ließ seinem Sohn Philipp, als seinem Nachfolger, den Huldigungseid schwören u. trat demselben 1555 die Regierung der N. völlig ab.
Das Land fand Philipp zwar wohlhabend, aber durch die Reformation, so wie auch die Freiheitsliebe der Städte u. Stände sehr in Gährung. Sein finsterer, argwöhnischer u. stolzer Charakter beabsichtigte den stärksten Religionszwang u. schrankenlose Selbstherrschaft. Die bereits 1550 unter Karl V. eingeführte Inquisition, welche wegen der öffentlichen Meinung gegen dieselbe in milderer Form in ein geistliches Gericht verwandelt worden war, wurde nach Philipps Thronbesteigung in ihrer ganzen Strenge wieder hergestellt. Zwar widersetzten sich die Stände, indessen blieben Philipps Befehle unwiderruflich, u. er verließ durch jene Vorstellungen geärgert, die N. 1559 u. ging nach Spanien. Zuvor ernannte er Philibert, Herzog von Savoyen, zum Regenten, u. als dieser die Regierung seiner eignen Staaten antrat, Karls V. natürliche Tochter, Margarethe, Herzogin von Parma, zur Oberstatthalterin u. Regentin in den N-n u. ordnete ihr den Staatsrath, den geheimen Rath u. den Finanzrath zu. Mitglieder des ersteren waren der Graf Egmond, Statthalter in Flandern[894] u. Artois, Wilhelm von Oranien, Statthalter von Holland u. Zeeland, u. Philipp von Montmorency-Nivelle, Graf von Hoorn, Admiral von Flandern; da indessen diese dem König alle verdächtig waren, so ließ er neben ihnen den Cardinal von Granv ella, den verschlagenen Minister Karls V., als Rathgeber Margarethens, zurück u. gab die geheimen Befehle, daß die spanischen Garnisonen (den Gerechtsamen der Niederländer entgegen) in allen niederländischen Plätzen bleiben, die allgemeine Ständeversammlung so selten als möglich berufen, die Abgaben den Provinzen einzeln auferlegt u. die Ketzer nach aller Strenge der Gesetze verfolgt werden sollten. Schon zeigten sich aber auch allenthalben Vorzeichen des ausbrechenden Widerstandes. Die Provinz Holland erneuerte die Bitte, die spanischen Räthe u. die fremden Truppen zu entfernen, u. erhielt wirklich 1560 Letzteres. Wilhelm von Oranien, Egmond u. Hoorn weigerten sich mit Granvella dem Staatsrathe beizuwohnen, u. dieselben brachten ihre Klagen unmittelbar an den Könjg, Philipp gab der allgemeinen Stimme nach u. berief Granvella im März 1564 zurück. In dem Rathe der Statthal terin blieb zwar eine Partei mit den Ansichten Granvellas, cardinalisten) zurück, aber doch erhob nun die Volkspartei ihr Haupt mächtiger. Als eine Gesandschaft der Niederländer in Madrid erfolg (es war, stiftete der Adel bei der Vermählung des Sohnes der Regentin, des Prinzen Alexander von Farnese, im Hanse des Grafen von Kuilemburg, am 4. Nov. 1565, einen Bund, Compromiß, wodurch sie Abschaffung der Inquisition u. religiöse Duldung erlangen u. die gesetzliche Freiheit behaupten wollten. 400 Edelleute, Gensen (s.d.) genannt, den Grafen von Brederode u. Ludwig von Nassau an der Spitze, übergaben der Regentin am 5. April 1566 die Bitten des Vereins. Diese antwortete ausweichend. Der König aber, immer erbitterter auf die Niederländer geworden, schickte 1567 den Herzog Alba mit 10,000 Spaniern nach den N-u, wogegen Margarethe abberufen wurde.
Alba folgte ihr nun als Statthglter. Gr begann damit, einen Rath der Unruhen (Blutrath nannte ihn das Volk) niederzusetzen, dessen Präsident der Spanier Vargas war. Nach dem für dieses Gericht entworfenen Gesetzbuche waren fast, alle Niederländer des Todes schuldig. Egmond u. Hoorn waren im Vertrauenen auf das gegebene Versprechen, daß sie für das Geschehene nicht zur Verantwortung gezogen werden sollten, in Brüssel geblieben, beide wurden aber am 9. Sept. 1567 verhgstet u. am 5. Juni 1568 enthauptet. Eine neue Verfolgung begann nun; Prinz W ilhelm von Oranien, Ludwig von Nassau u. fast alle niederländischen Großen wurden vor Vargas' Tribunal geladen, u. da sie nicht in Person erschienen, ihre Güter eingezogen, ihre Angehörigen verhafter u. nach Spanien abgeführt; kein Bürger der N. war mehr der (Güter, der Freiheit u. des Lebens sicher, Solche Maßregeln verstärkten die Gegenpartei, u. der Niederländische Befresungskrieg. Nicht nur wanderten Tausende von, Fabrikanten u. Handelsleuten nach Deutschland aus, sondern es strömten auch Viele zu Wilhelm von Oranien, u. bald fiel dieser, durch deutsche u. französische, Protestanten unterstützt, mit 20,000 in Deutschland gesammelten Kriegern in die N. ein, u. sein Brud er, Ludwig von Nassau, bemächtigte sich Frieslands, wurde aber nach einem am 24. Mai 1568 bei Heiligerlee erfochtenen Vortheil am 21. Juli bei Jenneigen, an der Ems geschlagen u. aus Friesland vertrieben. Wilhelm von Oranien selbst wurde durch Mangel an Lebensmitteln zum Rückzuge nach Frankreich genöthigt, wo er aus Geldmangel seine Truppen entlassen mußte. Die Sache der Niederländer schien verloren, denn nur von England aus geschah von den durch Hunger zur Verzweiflung u. zum Seeraub aufgestachelten niederländischen Ausgewanderten noch einiger Widerstand. Sie nannten sich Meergeusen u. machten sich, vom Prinzen Wilhelm von Oranien mit Caperbriefen versehen, furchtbar. Auf Albas Andringen verschloß ihnen jedoch 1572 Elisabeth von England die britischen, Häfen. Dadurch in Verlegenheit gebracht, überfielen die Meergeusen am 1. April 1572 Briel, setzten sich dort fest, schlugen den Angriff der Spanier ab u. gewannen Vließingen u. fast ganz Zeelgud. Wenige Tage darauf erhob sich auch das ganze östliche Friesland; die Mehrzahl der holländischen u. geldernschen Städte (mit Ausnahme Amsterdams) machte die spanischen Besatzungen nieder.
Philipp II. sendete nun den Herzog von Medina-Celi nach den N-n, um Alba zu ersetzen, allein erschreckt von dem erbitterten Kampf, welchen er vorfand, bat derselbe bald um seine Abberufung, worauf Albg wieder Statthalter wurde u. nun etwas milder verfuhr. Wilhelm von Oranien, welcher jetzt erst den Titel eines königlich spanischen Statthalters ablegte u. von Frankreich aus einen Einfall in Belgien versucht u. auch Mons erobert, aber da er das Land nicht zum allgemeinen Aufstand bewegen konnte, sich wieder zurückgezogen hatte, schloß nun mit den zu Dortrecht, versammelten holländischen Ständen einen Vertrag, wornach er die Regierung ergriff u. schwor, die Privilegien u. Freiheiten der genannten Stände zu erhalten. Albas Sohn, Friedrich von Toledo, wurde nun mit einem Heere gegen die empörten holländischen Stände abgesendet, Mecheln ward überfallen u. ausgeplündert, Dendermonde u. Oudenaarde ergaben sich, Does wurde erobert. Zütphen u. Naarden capitulirten, nichts desto weniger wurden sie der Erde gleich gemacht u. die Einwohner ermordet. Solche Maßregeln erzeugten den hartnäckigsten Widerstand. Harlem vertheidigte sich sieben Monate lang, selbst die Frauen unter Anführung der Wittwe Oesselaer hatten Compagnien errichtet u. stritten gleich Männern; endlich ergab sich die Stadt, durch Ounger genöthigt, den 17. Juli 1573, worauf der Magistrat u. die Hälfte der Einwohner hingerichtet wurden. Alkmaar schlug den Angriff von 16,000 Spaniern ab, u. bald darauf (28. August) wurde die spanische Flotte auf dem Zuydersee von den Niederländern geschlagen, u. der spanische Statthalter von Holignd, Graf Bossu, wurde bei einem andern Seegefecht in dem Zuydersee vom Admiral Diedrichsson besiegt u. gefangen. Durch alle diese Unfälle verdrießlich gemacht, forderte u. erhielt Alba seine (Entlassung: er rühmte sich, daß während seiner Herrschaft 18,600 Menschen, meist wegen der Religion, hingerichtet worden wären.
Alba's Nachfolger als Statthalter war Luis von Zuñiga y Requesens, seine Friedensvorschläge wurden von den sieben Provinzen verworfen u., seine 157.4 erlassene Amnestie blieb wirkungslos. Unterdessen wurde Middelburg, die letzte Feste der Spanier auf Walcheren, von Wilhelm von [895] Oranien belagert u. nach Vereitelung eines Entsatzversuches durch die Vernichtung der spanischen Flotte den 29. Jan. bei Middelburg ergab sich im Februar dieser Platz. Doch traf die Niederländer kurz darauf ein schwerer Schlag, indem 9000 Mann unter Graf Ludwig von Nassau den 14. April 1574 auf der Mookerheide, unweit Nimwegen, von dem spanischen General d'Avila geschlagen u. der Graf selbst, so wie sein Bruder Heinrich u. Prinz Christoph von der Pfalz getödtet wurden. Anfangs wurde dieser Sieg durch den Aufruhr der spanischen Truppen u. durch einen Seesieg der Niederländer bei Antwerpen unwirksam gemacht, später aber kam es zur Belagerung von Leyden durch Francisco Valdez. Schon einmal war diese Stadt vom 31. Oct. 1573 bis 24. März 1574 belagert worden, die Bürger wehrten sich wieder tapfer u. die Stadt wurde den 3. Oct. entsetzt. Nun räumten die Spanier Holland bis auf Amsterdam u. Harlem. Die Stände Hollands schlossen aber den beschränkenden Vertrag von Dortrecht mit Wilhelm von Oranien, worin sie die Verwaltung der Einkünfte, auch Einsicht in die Kriegsoperationen erhielten. Philipp II. versuchte nun endlich mit den Niederländern zu unterhandeln u. wollte ihnen Generalpardon, die Erhaltung der alten Privilegien, die Zusammenberufung der alten Stände, selbst die Entfernung der spanischen Truppen bewilligen, u. unter Vermittelung des Kaisers Maximilian II. kam wirklich 1575 der Congreß in Breda zu Stande, scheiterte aber bald daran, daß der König die Protestanten nicht im Lande dulden wollte. Der Krieg begann daher von Neuem. Indeß waren die Kräfte der N. fast erschöpft, daher boten die sieben Provinzen noch 1575 der Königin Elisabeth von England, u. als diese mit der Antwort zögerte, 1576 dem König von Frankreich ihre Unterwerfung an. Dieser wich auch aus; doch wurden die Umstände für die N. günstiger, indem Geldmangel bei den Spaniern die ernstliche Fortsetzung des Kriegs hemmte. Am 5. März 1576 starb Requesens, u. bevor ein neuer Statthalter ernannt wurde, erregte der Aufstand der spanischen Truppen, wegen rückständiger Löhnung große Verwirrung. Antwerpen (den 4. Nov. 1576) u. Mastricht wurden geplündert; in erster Stadt nannte man dieses Ereigniß die Spanische Furie. Um sich vor ähnlichen Erfahrungen zu schützen, schlossen sich die Stände von Flandern, Brabant, Hennegau, Valenciennes, Lille, Douai, Orchies, Namur, Tournay, Utrecht u. Mecheln 1576 in der Genter Pacification an die bereits im Aufstand begriffenen Provinzen an u. verbanden sich zur Vertreibung der Spanier u. Aufrechterhaltung ihrer alten Privilegien. Friesland u. Gröningen traten 1578 auch bei. Die Königin Elisabeth von England nahm um diese Zeit zuerst für die N. offene Partei u. ließ den König von Spanien durch ihren Gesandten ermahnen, die Forderungen der N. zu bewilligen.
In Folge des Genter Bundes wurde der Krieg von Holland nach Belgien gespielt, u. der Prinz von Oranien eroberte dort 1577 Gröningen, Utrecht, Amsterdam u. Harlem. Schon im Nov. 1576 hatte Philipp II. seinen Bruder Don Juan d'Austria zum Generalstatthalter der N. bestellt. Dieser ertheilte zwar 12. Febr. 1577 durch den Frieden zu Antwerpen u. Brüssel das sogen. Ewige Edict, welches alle Rechte u. Freiheiten der niederländischen Provinzen bestätigte, u. worin er auch versprach, die spanischen u. übrigen fremden Truppen aus den N-n zurückzuziehen (was wirklich geschah), aber auch nur die Ausübung der katholischen Religion zugestand. Wegen der letztern Bedingungen nahmen die nördlichen Provinzen das Edict nicht an. Don Juan d'Austria suchte nun, ganz gegen den Vertrag, sich mehrer Plätze zu bemächtigen, was ihm zwar mit Namur u. Charlemont gelang, aber auch zugleich die durch die Genter Pacification Verbundenen bewog, sich durch die Brüsseler Union noch enger zu verbinden, worauf die spanische Partei aus Antwerpen, Breda, Bergen op Zoom u. selbst aus Brüssel vertrieben, u. Wilhelm von Oranien von ihnen zum Regenten von Brabant ernannt wurde. Dagegen wählten die damit unzufriedenen Katholiken, an ihrer Spitze der Herzog von Arschot, in ihren Provinzen den Erzherzog Matthias, den Neffen Philipps II., zum Oberstatthalter, doch billigte Philipp II. die Erwählung des Erzherzogs zum Oberstatthalter nicht, u. Don Juan d'Austria behauptete sich fortwährend in Luxemburg u. Namur u. rüstete sich dort zu neuem Kampf. Die Niederländer baten die Königin Elisabeth von England von Neuem um Unterstützung, u. diese bewilligte ihnen auch den 7. Jan. 1578 eine Anleihe von 100,000 Pfd. u. 6000 Mann Hülfstruppen. Unterdessen waren 18,000 Spanier unter Alexander Farnese, Herzog von Parma, aus Italien u. etwa 5000 Mann deutscher Truppen unter dem Grafen Peter von Mansfeld bei Don Juan d'Austria angelangt, u. dieser überraschte u. schlug nun die Niederländer unter Anton von Goignies am 31. Jan. 1578 bei Gembloux u. eroberte darauf Gembloux, Löwen, Diest, Limburg, Philippeville u. m. a. Städte. In den nördlichen N-n hatte unterdessen die Sache der Aufständischen überall bedeutend Feld gewonnen; schon früher hatte sich Utrecht, Amsterdam u. mehre katholische Städte denselben angeschlossen, jetzt thaten dasselbe auch Gröningen u. Friesland, nachdem sie ihren spanisch gesinnten Statthalter vertrieben hatten. Kaum waren die Protestanten aber im Besitz dieser Städte, als sie dem Genter Vertrag entgegen, sich der katholischen Kirchen bemächtigten, die katholischen Magistrate absetzten etc. Auch in Gent fand ein ähnliches Verfahren Statt. Hierdurch aufgeregt, bildeten die katholischen Stände in Artois, Hennegau u. Südflandern die Partei der Malcontenten u. führten auf eigne Faust gegen die Calvinisten, bes. gegen die Genter, den erbittertsten Religionskrieg. Gleich nach der Schlacht von Gembloux hatte sich der Herzog Franz Hercules von Anjou, Bruder des Königs von Frankreich, erboten, den Niederländern mit 10,000 Mann zu Hülfe zu kommen; die katholische Partei hatte seine Hülfe angenommen u. einen Vertrag mit ihm geschlossen, nach welchem Matthias zwar das Civilwesen, Anjou aber das Kriegswesen leiten u. die Aussicht auf die Oberstatthalterstelle haben sollte. Anjou war wirklich mit der versprochenen Hülfe im Juli 1578 zu Mons erschienen, jedoch durch die Schwierigkeiten, welche er vorfand, so wie durch die Intriguen Wilhelms von Oranien u. der Königin Elisabeth so entmuthigt worden, daß er nach Frankreich zurückkehrte u. seine Truppen den Malcontenten zurückließ. Beharrlicher war der Herzog Johann Kasimir von Pfalz-Zweibrücken, welchem man auch die Oberstatthalterschaft an der Stelle des Matthias von fern gezeigt hatte, u. welcher mit [896] Truppen in den N-n erschien. Er nahm jedoch, als die ihm gegebenen Versprechungen nicht erfüllt wurden, an den Kriegsereignissen keinen Theil. Am 1. Oct. 1578 starb Don Juan d'Austria.
Der Herzog Alexander Farnese, folgte ihm als spanischer Oberstatthalter u. suchte zunächst den Zwist unter den Malcontenten u. Protestanten zu erhalten, u. wirklich schlossen Artois, Douai u. Hennegau am 5. Jan. 1579 ein neues Bündniß, wodurch sie sich verpflichteten, zwar die niederländische Freiheit aufrecht zu erhalten, aber Religionsduldung nicht zu gestatten. Diesem Verein entgegen stiftete nun Oranien den 23. Jan. 1579 die Utrechter Union, wodurch sich Geldern, Holland, Zeeland, Utrecht u. Friesland zur Vertheidigung gegen die Anmaßung der Spanier, Erhaltung der alten Freiheiten u. Gewinnung der Religionsfreiheit verbanden, jedoch ohne sich von Spanien ausdrücklich loszusagen u. sich den Verband mit dem Deutschen Reiche förmlich vorbehaltend. Utrecht sollte der Versammlungsort der Generalstaaten sein. Später traten auch Gent, Venloo, Ypern, Antwerpen u. Brügge zu dem Verein. Diese Utrechter Union verband die Provinzen Geldern, Holland, Zeeland, Utrecht, Ober-Yssel, Friesland, Gröningen u. Drenthe eng mit einander u. war das Fundamentalgesetz des nachherigen Staates der Sieben Vereinigten Provinzen (indem Drenthe nicht stimmfähig war u. daher auch nicht mit gezählt wurde). Die katholischen Provinzen näherten sich nun der spanischen Partei, die Truppen der Malcontenten stießen zu den Spaniern, u. im Sept. 1579 wurde der Vergleich zu Mons proclamirt. Die zur Utrechter Union getretenen Provinzen pflogen dagegen mit England Unterhandlungen, u. dies schoß ihnen bedeutende Summen vor, wodurch die sieben Provinzen in den Stand gesetzt wurden, die Friedensunterhandlungen zu Köln, welche im Mai 1597 begonnen hatten, u. wo Spanien wieder harte Bedingungen machte, abzubrechen. Unterdessen hatte der Krieg immer fort gewüthet. Mastricht war von Farnese am 29. Juni erstürmt u. zerstört worden; Gröningen unterlag u. auch Mecheln ergab sich den Spaniern. Das Jahr 1580 verging ohne bedeutende Ereignisse. Philipp II., eingedenk der Zuneigung, welche die N. zu seiner Halbschwester, Margarethe Farnese, Mutter des Statthalters Alexander Farnese, gehabt hatten, sendete diese als Oberstatthalterin nach den N-n, doch bald begriff sie die jetzige schwierige Lage u. hat, ihrem Sohne, Alexander Farnese, die Regentschaft wieder zu übergeben.
Die Niederländer dagegen erneuerten die Unterhandlungen mit dem Herzog von Anjou, nach denen derselbe die Oberstatthalterstelle erblich bekommen, dagegen die alten Rechte u. die Religionsfreiheit in den N-n aufrecht erhalten, auf eigne Kosten den Krieg führen, jedoch von den Staaten Hülfsgelder beziehen sollte. Deshalb wurde mit Frankreich der Vertrag zu Plessis le Tour den 19. Sept. 1580 geschlossen u. den 21. Jan. 1581 zu Bourdeaux von beiden Theilen beschworen. Der Erzherzog Matthias legte jetzt die Oberstatthalterschaft nieder u. kehrte nach Deutschland zurück. Brabant, Flandern, Geldern mit Zütphen, Holland, Zeeland, Friesland u. Mecheln aber erklärten am 26. Juli 1581 Philipp II. König von Spanien der Oberherrschaft über die N. für verlustig u. constituirten die Republik der Vereinigten Niederlande. Da Holland in der niederländischen Politik prädominirte u. auch der reichste u. größte der Staaten war, so wurden die N. gemeinlich als Holland bezeichnet. Hierauf kam der Herzog von Anjou mit einem Heere nach den N-n, entsetzte Cambray u. nahm Cateau Cambresis, wogegen der Statthalter Alexander Farnese Tournay eroberte. Am 19. Febr. 1582 wurde von den N-n, mit Ausnahme von Holland, Zeeland u. Utrecht, welche Oranien für ihren Oberherrn anerkannten, dem Herzog Franz von Anjou als Herzog von Brabant zu Antwerpen gehuldigt. Unentschieden schwankte der Krieg in dieser Zeit; Farnese selbst griff die Briten 1584 an u. drängte sie nach Gent; Oudenaarde wurde von den Spaniern im Juni 1582 erobert, mehrere andere Städte von beiden Parteien genommen u. die Schlacht von Winoxbergen blieb unentschieden. Indessen machte sich der Herzog von Anjou durch Begünstigung der Katholischen Religion u. durch seine nach Selbstherrschaft strebenden Ansichten bei den Niederländern verhaßt. Der allgemeine Unwille gegen ihn brach aber aus, als er sich den 17. Jan. 1584 Antwerpens mit List bemächtigen wollte, welcher Angriff jedoch durch die Bürger zurückgeschlagen wurde (Französische Furie). Um nicht die ganze Macht des Unwillens der Niederländer gegen sich herauf zu beschwören, schloß der Herzog Franz den 28. Juni einen Vertrag, wornach er 90,000 Gulden gezahlt erhielt, alle in seinem Besitz befindlichen Städte, bis auf Dünkirchen, herausgab u. nach Frankreich zurückkehrte. Die Spanier eroberten nun Zütphen, Ypern u. Dünkirchen, das, wie Gravelingen u. Nieuport, zum Freihafen erklärt wurde u. als Ausrüsteplatz zahlreicher Caper dem niederländischen Handel sehr gefährlich wurde. Auch unterwarf sich die Herrschaft Brügge u. der Graf von Berge, Statthalter von Geldern, freiwillig.
Um diese Zeit gestalteten sich bei den Niederländern die Verhältnisse immer fester; so bestimmten 1583 die Stände in einer Versammlung zu Middelburg, daß von nun an die Reformirte Confession die einzige in den Staaten geltende sein solle, u. erklärten 1584 Wilhelm von Oranien zum Grafen u. Herrn, dieser aber, gegen welchen schon seit dem 15. März 1580 von Philipp II. die Acht ausgesprochen u. wiederholt Mordversuche gemacht worden waren, wurde den 10. Juli 1584 wirklich von einem Jesuitenzögling, Balthasar Gerard, in Delft ermordet. Die Stände von Holland übertrugen nun dem kaum 17 Jahre alten zweiten Sohne Wilhelms von Oranien, Moritz von Nassau-Oranien die Oberleitung des Staatsraths, welcher unter dem Namen der Vereinigten Räthe der Stände von Holland die N. regieren sollte. Alexander Farnese benutzte die erste Bestürzung nach Oraniens Tode, um nach u. nach Dendermonde, Gent, Brüssel, Nimwegen u. Mecheln wegzunehmen; gleichzeitig wurde Antwerpen, fast der wichtigste Platz der Niederländer, im Juli 1584 eingeschlossen u. die Schelde unterhalb der Stadt durch eine große Schiffbrücke gesperrt. Vergebens strebten die Niederländer unter dem Grafen von Hohenlohe u. dem Admiral Iustin von Nassau der Stadt Entsatz zu bringen, u. so mußte endlich der Bürgermeister, Philipp von Marnix, Herr von Adelgonde, am 17. Aug. 1585 dieselbe übergeben; alle Antwerpner Protestanten mußten auswandern, aber mit ihnen zog sich auch[897] der Handel von Antwerpen weg u. wendete sich nach Amsterdam. Auch andere Unfälle trafen die Niederländer; so mißlang eine Überrumpelung von Herzogenbusch durch den Grafen von Hohenlohe u. der Graf von Neuenaar wurde bei Amerongen von dem spanischen General von Taxis geschlagen. Wiederum boten die Niederländer die Herrschaft über sich dem König von Frankreich u. dann der Königin von England an. Diese bewilligte im October 1585 nur eine neue Hülfe von 7000 Mann u. besetzte zum Pfand für die Kosten Vließingen, Schloß Rammekens u. Briel. Der Graf von Leicester befehligte diese Truppen u. erhielt geheime Instructionen, die auf eine Unterwerfung der N., ohne Vorbehalt der Freiheiten, hinauslief. Jan van Oldenbarneveldt, einer der holländischen Unterhändler in England, wußte sich aber diese Instruction zu verschaffen u. bewirkte, noch vor Leicesters Ankunft, im Novbr. 1585 die Ernennung des Grafen Moritz von Nassau zum Statthalter von Holland u. Zeeland. Graf Leicester dagegen wurde 1586 Oberstatthalter aller vereinigten Provinzen u. sann mehr auf Befestigung seiner Macht, als darauf, den Spaniern Widerstand zu leisten. Die Spanier benutzten dies Zaudern, eroberten Grave, Venloo, Neus, Moers, Deventer, Zütphen u. später auch Sluys. Dies erregte allgemeinen Unwillen gegen ihn, u. als ein Anschlag, sich des Prinzen Moritz, Oldenbarneveldts, Hohenlohes u. zwölf anderer Häupter der Staaten zu bemächtigen u. dieselbennach England zu schaffen, entdeckt wurde u. seine Überrumpelung von Amsterdam u. Leyden mißlang, legte er im Dec. 1587 die Oberstatthalterschaft nieder u. kehrte nach England zurück.
An Leicesters Stelle erhielt nun Moritz auch die Statthalterschaften über Geldern, Utrecht u. Ober-Yssel. Der Krieg beschränkte sich von dieser Zeit an fast nur auf Überfälle u. Belagerungen von Städten. Alexander Farnese mußte im November 1588 die Belagerung von Bergen op Zoom aufheben, jedoch eroberten seine Generale Bonn u. Wachtendonk u. 1590 auch Rheinbergen. Während sich darauf Farnese gegen Frankreich rüstete, benutzten die Niederländer die Zeit bes. zu mehrer Begründung der Regierungsform der Sieben (bereits durch die Utrechter Union) Vereinigten Provinzen, welche einen Föderativstaat bildeten. Jeder derselben wurde von Ständen (Adel u. Abgeordnete der Städte) regiert, jeder Ständeversammlung stand ein Präsident unter dem Namen Advocat, Syndicus od. Pensionär vor, u. dieser wachte über Erhaltung der Privilegien seiner Provinz. Die Stände einer jeden Provinz sendeten Deputirte auf Lebenszeit zu den Generalstaaten, u. von diesen ging die executive Gewalt aus, die von den Statthaltern ausgeübt wurde. Diese Statthalter waren wesentlich aus dem Hguse Nassau, u. zwar die in Holland, Zeeland, Utrecht u. Over-Yssel aus dem Hause Nassau-Oranien; sie strebten indessen stets nach einer größeren Herrschaft, als ihnen die republikanische Regierung gestattete, daher das Widerstreben dieser demokratischen Provinzen, welche mehrmals die Statthalter ganz abschafften, bis die Würde durch Revolutionen eine erbliche wurde. In Friesland war eine andere Linie des Hauses Nassau Statthalter u. wurde zeitig erblich. An dieses schlossen sich die dem Hause Nassau geneigteren Provinzen Gröningen u. Geldern mit Drenthe fast stets an, u. die Statthalterwürde verursachte dort weit weniger Kämpfe als in den anderen vier Provinzen. Von Friesland aus gingen auch später die Generalstatthalter über alle Sieben Provinzen, aus denen zugleich Erbstatthalter wurden. Noch bestanden die Generalitätslande (Niederländisch Brabant, Niederländisch Flandern u. ein Theil von Limburg), welche später, 1648, im Westfälischen Frieden den N-n verblieben u. meist dem Generalcapitän der N., fast immer aus dem Hause Nassau, zur Apanage dienten u. von demselben regiert wurden. Als eroberte Provinzen gewannen sie nicht Sitz u. Stimme in den Generalstaaten. Später (1749) wurde das Verhältniß des Generalcapitäns zu ihnen gesetzlich. Die Admiralitäten von Holland u. Zeeland leiteten die allgemeinen Marineangelegenheiten u. ein ebenfalls aus Deputirten bestehender Staatsrath das Finanzwesen.
Während der Zeit überrumpelte Moritz Breda u. eroberte 1591 Zütphen, Deventer, Hulst u. Nimwegen, 1592 Steenwijk u. Coevorden, während Alexander Farnese zwei Kriegszüge gegen Frankreich unternahm; er kehrte aus dem zweiten Zuge verwundet zurück u. st. am 2. Dec. 1592 zu Arras. Ihm folgte als spanischer Oberstatthalter der Graf Peter Ernst von Mansfeld, dem aber zwei Spanier, der Graf von Fuentes u. Don Estevan d'Ibarego für die Kriegssachen beigegeben waren. Fuentes ließ wieder Maßregeln wie zu Albas Zeiten ergreifen, die Gefangenen wurden hingerichtet u. das platte Land verheert. Bald aber nöthigten Repressalien der Generalstaaten zu milderem Verfahren. Am 24. Juni 1593 wurde Gertruidenburg von Moritz erobert. Nach Beendigung des Feldzugs 1593 brachen Unruhen wegen Mangels an Sold unter den Spaniern aus, die Aufrührer bemächtigten sich Rheinbergens u. ein anderer Haufe brandschatzte Artois, Hennegau u. das Lüttichsche. Hierdurch wurde Philipp II. bewogen, den Grafen Peter von Mansfeld 1594 durch den Erzherzog Ernst ersetzen zu lassen, von dem Philipp hoffte, daß er durch Milde die empörten Provinzen versöhnen würde. Ernst eröffnete sogleich Friedensunterhandlungen, doch die Generalstaaten wiesen dieselben zurück, da ihre Angelegenheiten eine bessere Wendung genommen hatten. Moritz hatte nämlich den spanischen General Verdugo gezwungen, die Belagerung von Coevorden aufzuheben, u. auch Gröningen war nun in die Hände der Niederländer gefallen. Zugleich revoltirten die italienischen Truppen im spanischen Dienst wegen verzögerten Soldes u. schlossen mit Moritz Waffenstillstand u. erhielten von ihm einige Reiterei zur Unterstützung. Die Besatzungen von Dünkirchen u. andern Orten folgten diesem Beispiele. Am 20. Februar 1596 starb der Erzherzog Ernst. Ihm folgte Fuentes als Oberstatthalter. Philipp II. ließ auch jetzt wieder den Generalstaaten Friedensvorschläge machen, allein diese erklärten, daß sie wohl mit den belgischen Provinzen, nie aber mit Spanien unterhandeln würden. 1596 sendete Philipp II. den Erzherzog Albert nach den N-n. Dieser nahm Calais, welches französisch-niederländische Besatzung hatte, bedrohte dann Ostende u. eroberte auch Hulst. Nun schlossen die N. mit Heinrich IV. von Frankreich ein Allianzbündniß, wodurch sich jeder T heil verpflichtete, dem andern, im Fall er angegriffen würde, vier Regimenter zu stellen. Der niederländische Handel war während des Kriegs immer gewachsen, u. 2000Schiffe[898] wurden während des Kriegs neu gebaut. Fast der ganze Kornhandel mit den Ostseehäfen war in den Händen der N., u. die Niederländer genossen in den spanischen Häfen u. den spanischen Colonien gleiche Rechte mit den Spaniern. 1596 verbanden sich die Niederländer unter dem Admiral Jan von Diuvenvoerde mit der englischen Flotte unter Essex u. Walter Raleigh u. nahmen u. verbrannten Cadix. Im Jan. 1597 schlug Moritz 4500 Spanier bei Turnhout, auch benutzte er die Abwesenheit des Erzherzogs Albert, welcher gegen Heinrich IV. von Frankreich gezogen war, um Alsen, Rheinbergen, Meurs, Grol, Brevordt, Enschede u. Lingen zu nehmen. Der Friede von Vervius 1598, welchen Frankreich mit Spanien schloß, beraubte die N. eines mächtigen Alliirten, ungeachtet sie noch geheime Hülfe von Frankreich erhielten, u. sie waren nun genöthigt, sich wieder näher an England anzuschließen, worauf sie die Zusage der Hülfe Englands für gewisse Fälle erhielten.
Im Jahre 1598 erfolgte die Abtretung der Spanischen N. an Isabella Clara Eugenia, die Tochter Philipps II. u. Gemahlin des Erzherzogs Albert. Im Herbst 1599 hielten Isabella u. Erzherzog Albert ihren Einzug in Brüssel, erregten aber durch die hierbei entfaltete steife Pracht, spanische Begleiter, spanische Sitten u. harte Befehle den Unwillen des Volks. Überhaupt aber erregte diese Heirath wenig Freude in den Spanischen N-n, denn es zeigte sich auch bald, wie wenig wirklich etwas im Verhältniß der N. zu Spanien geändert sei, u. daß die Infantin blos Oberstatthalterin sei, die ihre Instruction von Madrid hole. Der Krieg wurde fortgeführt: der spanische Oberfeldherr Francisco de Mendoza bedrohte Holland u. eroberte Rheinfelden u. Orsoi, u. 1599 belagerte Mendoza eine Zeit lang Bommel. Zwistigkeiten zwischen dem Erzherzog u. Mendoza u. Meutereien unter den Truppen hemmten die Unternehmungen der Spanier, wie Finanzverlegenheiten u. innerer Zwist auch die Operationen der Niederländer. Nach dem Tode Philipps II. (13. Sept. 1598) hatte dessen Sohn, Philipp III., den spanischen Thron bestiegen. Eine seiner ersten Regierungshandlungen in den N-n war, daß er den bisher von den Vereinigten N-n betriebenen freien Handel in seinen Staaten untersagte, alle Schiffe derselben wegnehmen u. die Schiffer in Fesseln schlagen ließ. Ähnliches sollte auch in den Katholischen N-n geschehen. Da beschlossen die vereinigten Provinzen, sich die Handelsquellen mit Gewalt zu öffnen. Eine Flotte unter Admiral Peter van der Does stach im Mai 1599 in See, that an den spanischen Küsten viel Schaden, zerstörte hierauf die spanischen Niederlassungen auf den Canarias, verwüstete St. Thomas u. griff die portugiesischen Niederlassungen in Brasilien an. Doch wurden die Niederländer hier durch das ungesunde Klima zum Umkehren bewogen. Auch nach Ostindien waren die Niederländer, als man ihnen den Handel mit Lissabon versagte, den Portugiesen gefolgt u. hatten auf den Molukken, auf Ceylon u. Sumatra Niederlassungen gegründet, von wo sie Gewürze u. ostindische Zeuge unmittelbar nach Europa brachten. Dies veranlaßte die Gründung der Ostindisch-Holländischen Handelsgesellschaft (am 20. März 1602), s.u. Handelsgesellschaften.
In Europa war unterdessen die spanische Flotte des Genuesen Friedrich Spinola bei Vließingen gänzlich geschlagen worden; der Graf Ludwig von Nassau nahm im Jan. 1600 Wachtendonk u. Moritz Crevecoeur u. die Andreasschanze. Der Hauptgegenstand der Unternehmungen war aber der Entsatz von Ostende, welches der Erzherzog Albert belagerte. Zunächst fiel Moritz, um es zu retten, 1600 in Nordflandern ein u. belagerte Nieuport u. schlug am 2. Aug. Albert, welcher zum Entsatz heranrückte, mußte aber später die Belagerung aufheben; 1601 nahm er Rheinbergen u. Meurs. Unterdessen vertheidigte sich Ostende hartnäckig, erst unter dem Briten Vere, dann unter Karl van der Noot, Daniel von Herling u. Marquette, mußte sich aber endlich, als Spinola, welcher seit 1602 die Belagerer commandirte, der Besatzung die Zufuhr zur See abschnitt, am 2. Sept. 1604 ergeben. Die Garnison erhielt freien Abzug mit vier Geschützen; die Einwohner, die ebenfalls ungehindert abziehen konnten, wendeten sich nach Sluys, welches Moritz erobert hatte, u. die Spanier hatten nichts als einen Schutthaufen genommen. Den 28. August 1604 schloß König Jakob I. von Großbritannien mit Spanien Frieden. Zwar hatte er die N. in diesem Vertrag bedacht, zeigte sich aber später den Spaniern mehr geneigt u. gestattete derselben freie Werbung. Nachdem Moritz im Frühjahr 1605 vergebens Antwergen zu berennen u. in Flandern einzufallen versucht hatte, zog sich der Krieg auf das rechte Rheinufer. Spinola nahm Oldenzeel in Ober-Yssel u. Lingen, gab aber durch Erweiterung der Festungswerke Lingens dem Prinzen Moritz Zeit, seinen fernern Feldzug zu vereiteln. Indessen ließ er doch durch seinen General Bucquoi Wachtendonk nehmen. Zur See waren die Niederländer auch dieses Jahr glücklich. Sie vereitelten einen Versuch der Spanier, in den N-n zu landen, u. singen mehre spanische Caper. Aber 1606 wurde der niederländische Admiral Hautain bei Cap St. Vincent von den Spaniern überrascht, u. der größte Theil der Niederländer wich. 1607 erfocht dagegen der Admiral Jak. van Heemskerk einen Seesieg bei Gibraltar über die Spanier unter Davila, blieb aber selbst. Zu Lande versuchte 1606 Spinola über die Waal, den Rhein u. die Yssel in das Herz der N. einzudringen; aber von Moritz an der Yssel aufgehalten, nahm er nur Grol u. Rheinbergen. Bald darauf trat Geldmangel bei den Spaniern ein, so daß wieder ganze Corps rebellirten u. übergingen. Die großen Kriegskosten, die verminderte Geldzufuhr aus beiden Indien u. bes. die Furcht, daß die N. sich endlich lieber Frankreich in die Arme werfen würden, bewogen Philipp III. ernstlich an den Frieden zu denken. Erzherzog Albert sendete daher in seinem Auftrag insgeheim den Franciscanerprovinzial Joh. Neyen an die Generalstaaten ab, u. durch die Fürsprache Oldenbarneveldts u. unter der Bedingung der Anerkenntniß der N. als unabhängiger Staat von Seiten Spaniens u. daß der Waffenstillstand nur auf die Städte u. die Cantonnementsquartiere ausgedehnt, zur See aber u. auf dem platten Lande der Krieg fortdauern sollte, kam endlich mit Moritzens Genehmigung am 13. März u. 24. April 1607 ein solcher Waffenstillstand auf 8 Monate zu Stande, welcher auch im Sept. von Philipp III. bestätigt u. später der fortdauernden Unterhandlungen wegen immer verlängert wurde. Im Febr. 1008 langten die spanischen Bevollmächtigten Spinola u. Richerdot im Haag an. Auch ein französischer Gesandter, Jeannin, erschien im Haag, denn um mehr Einfluß zu gewinnen, hatte Heinrich IV. den 23. Jan.[899] 1608 mit den Generalstaaten einen Vertrag geschlossen u. denselben versprochen, den N-n den möglich vortheilhaftesten Frieden zu verschaffen u. ihnen, wenn dieser gebrochen würde, mit 10,000 M. Hülfe zu leisten. Die N. selbst waren bei diesen Unterhandlungen in zwei Parteien getheilt. Die Friedenspartei zählte die Vorsichtigen, Weitsehenden unter sich, an ihrer Spitze stand Oldenbarneveldt; die Kriegspartei, bes. Zee- u. Friesländer, welche Moritz zu ihrem Führer hatte, bestand aus dem, durch die reformirten Prediger aufgeregten Volke u. aus Kaufleuten. Die Unterhandlungen drehten sich bes. um den freien Handel nach Indien, welchen Spanien durchaus nicht zugestehen wollte, u. um Gestattung der freien u. öffentlichen Ausübung des katholischen Gottesdienstes in den Sieben Provinzen. Beides veranlaßte, trotz der Vermittelung Jeannins, die ernstlichsten Differenzen, u. erst nachdem die Unterhandlungen zweimal abgebrochen worden waren, kam den 9. April 1609 ein neuer Waffenstillstand zu Antwerpen zwischen den N-n u. dem König von Spanien u. dem Erzherzog Albert auf zwölf Jahre zu Stande. Die Bedingungen desselben besagten, daß der Handel in Europa, jedoch nicht der nach den spanischen außereuropäischen Besitzungen, frei sein, die confiscirten Güter ihren Besitzern zurückgegeben, in den N-n die bis zum 1. Jan. 1607 noch nicht verkauften geistlichen Güter ebenfalls zurückgegeben, während des Waffenstillstandes keine neuen Festungen gebaut werden sollten etc. Geheime Artikel besagten außerdem noch, daß die Übung der katholischen Religion in Brabant, so weit dies unter die Herrschaft der Generalstaaten kam, auf dem platten Lande freigegeben werden, dagegen den N-n freier Handel nach Ostindien zugestanden sein solle.
Nun war die Anordnung der inneren Regierungsverhältnisse in den N-n die Hauptsache. Hier standen sich die beiden erwähnten Parteien, nämlich die der Patrioten, welche aus den klugen, gemäßigten u. gebildeten Männern der N. bestand, auch fast alle Beamte in sich schloß u. eine beschränkte Republik ohne Fürsten wollte, u. die der Oranisten, welche mehr Gewalt für das Haus Oranien verlangte, u. zu welcher das Volk u. die Truppen gehörten, einander gegenüber. Anfangs ging alles ruhig ab; man bewilligte nicht nur dem Prinzen Moritz 160,000 Fl. Jahrgehalt, sondern erkannte auch die Erblichkeit seiner Würde für die nächsten Glieder seiner Familie an. Auch die Beibehaltung von 30,000 M. Fußvolk u. 3000 Reitern während des Waffenstillstandes wurde verwilligt. Moritz wollte aber zum Fürsten der N. od. wenigstens zum Grafen von Holland ernannt sein. Bald mischten sich religiöse Streitigkeiten in die politischen, da sich die Calvinisten in die Parteien der Arminianer u. Gomaristen (s.u. Arminius 2) theilten u. sich anfeindeten. Am bedeutendsten wurden diese Unruhen 1610 in Utrecht u. nöthigten den Prinzen Moritz einzuschreiten. Er bestätigte Anfangs den neuen eingesetzten gomaristischen Rath, ließ aber später den alten Magistrat wieder herstellen. In andern Städten, wie in Amsterdam u. im Haag, bemächtigten sich die Gomaristen mit Gewalt der Kirchen. Die vom Volke verfolgten Arminianer reichten 1610 eine Vorstellung (Remonstration) ein u. wurden deshalb Remonstranten, die Gomaristen aber von einer Gegenschrift Contraremonstranten genannt. 1617 drang die allgemeine Stimme auf eine Kirchenversammlung, u. die Gomaristen zu Amsterdam sagten sich von aller kirchlichen Gemeinschaft los. Zugleich wurde auf Betrieb der Arminianer durch einen Schluß der Stände (Scharfer Schluß) den Obrigkeiten der Städte gestattet, zu ihrer Sicherheit gegen die andere Partei, Stadtsoldaten (Waardgeldner) anzuwerben. Moritz sah die Nothwendigkeit ein, in diesem kirchlichen Zwiespalt Partei zu ergreifen, u. wurde Führer der Gomaristen; Oldenbarneveldt aber trat als Haupt der Arminianer auf. Die erste Maßregel der Gomaristen war nun, auf Abschaffung der Stadtwachen zu dringen, dann entsetzte Moritz 1618 die arminianischen Stadträthe zu Nimwegen, Utrecht etc., u. endlich am 29. August 1618 wurde Oldenbarneveldt, Hogerbeeis, Pensionär von Haag, Hugo Grotius u. Leedenberg durch Moritz gefangen gesetzt u. nach Schloß Lövenstein geschafft (wovon die Partei der Patrioten sich Lövensteiner nannte). Man machte den Gefangenen nun den Proceß, u. 24 Richter erklärten sie für schuldig, weil sie mit Fremden in Einverständniß gewesen wären, Unruhen angezettelt u. Verschwörungen gestiftet hätten, u. Oldenbarneveldt wurde am 19. März 1619 enthauptet, Hogerbeet u. H. Grotius zu ewiger Gefangenschaft auf Lövenstein verurtheilt (Letzter entfloh jedoch); Leedenberg hatte sich aus Furcht vor Strafe entleibt; mehre Arminianer wurden aus dem Lande gewiesen. Nun versammelte sich den 13. Nov. 1619 die Nationalsynode zu Dortrecht, u. diese verurtheilte den Arminianismus u. verfolgte dessen Anhänger, s.u. Reformirte Kirche.
Die N. hatten unterdessen an dem Jülichschen Erbfolgestreit für Brandenburg u. Pfalz gegen Österreich Theil genommen, u. Moritz belagerte u. nahm, mit den Franzosen vereinigt, 1610 Jülich. Als 1614 die Vermittelung zu Xanten nicht zu Stande kam, wendeten sich die Niederländer nach dem Münsterschen u. Paderbornschen, welches sie besetzt hielten. 1645 wurde ein niederländisches Corps zum Entsatz des, durch seinen Herzog belagerten Braunschweig geschickt u. mit den niedersächsischen Hansestädten ein Bündniß geschlossen; Venedig erhielt 1616 Hülfstruppen gegen den Erzherzog Ferdinand von Österreich u. 1617 der Herzog von Savoyen, welcher mit Spanien im Kriege war, Subsidiengelder. Mit Schweden u. Dänemark schloß die Republik 1614 ein Bündniß u. mit den Türken einen Handelsvertrag; 1616 löste sie die an England verpfändeten Städte Briel, Vliessingen u. Rammekens gegen eine Baarzahlung von 2,728,000 Gulden wieder ein. Am meisten breitete sich aber die niederländische Schifffahrt u. der Handel aus. 1614 wurde eine Nordische Fischereigesellschaft u. 1618 eine Westindische Handelsgesellschaft errichtet; 1609 hatte Hudson die Hudsonsbai entdeckt, um 1615 wurde von dem Niederländer le Maire die Straße südwärts der Magellansstraße aufgefunden u. Batavia auf Java erbaut u. später der Mittelpunkt des Handels in Ostindien.
Im Jahr 1621 ging der Waffenstillstand mit Spanien zu Ende; zwar suchte Erzherzog Albert einen Definitivfrieden zu Stande zu bringen, u. der Waffenstillstand wurde durch die Vermittelung Frankreichs noch bis zum 3. Aug. 1621 verlängert, die Forderungen aber, welche der Kanzler von Brabant, Peter Paccius, im März 1621 machte, waren so hochmüthig, daß die Stände die Anträge verwarfen. Unterdessen war Philipp III. gestorben[900] (31. März 1621); am 13. Juli starb auch der Erzherzog Albert, u. Clara Eugenia war ins Kloster gegangen; Philipp IV., Sohn u. Nachfolger Philipps III., begann den Krieg von Neuem. Er hatte allerdings jetzt mehr Hoffnung, die Provinzen zu unterwerfen, als vor dem Waffenstillstand, denn der Kaiser u. die Liga waren in Deutschland gegen die Protestanten im Vortheil u. Spaniens Finanzen waren durch den Frieden neu gestärkt. Im Jan. 1622 eroberte Spinola Jülich u. schloß dann Bergen op Zoom ein, das aber wieder entsetzt wurde. Moritz war unmuthig von einem mißlungenen Überfalle Antwerpens nach Haag zurückgekommen, u. eine entdeckte, von Oldenbarneveldts Söhnen u. den Arminianern angezettelte Verschwörung gegen sein Leben vermehrte seinen Unmuth. Der eine Oldenbarneveldt wurde nebst 15 Andern enthauptet, auch gegen die andern Arminianer erging eine scharfe Verfolgung. Um sich der Spanier zu erwehren, welche jetzt unter Gonsalez von Cordova heranrückten, nahmen die Niederländer 1623 den Herzog Christian von Braunschweig u. den Grafen Ernst von Mansfeld in ihre Dienste. Diese zogen auch wirklich vom Mittelrhein nach den N-n, schlugen sich bei Fleurus durch die Spanier durch u. erreichten Breda; doch ging Mansfeld 1623 nach Westfalen zurück. Bei den Differenzen 1624 zwischen Spanien u. Frankreich schloß sich Ludwig XIII. an die Niederländer an u. versprach ihnen 1,200,000 Livres, die sie jährlich bis 2 Jahr nach dem Frieden beziehen sollten. Im Aug. 1624 begann Spinola die Belagerung von Breda, während der Graf von Berge Kleve, Gennep u.a. Plätze eroberte. Um Breda zu entsetzen, unternahm Moritz nochmals, aber wieder vergebens, Antwerpen zu überrumpeln.
Kurz darauf starb Moritz von Oranien am 25. April 1625 im Haag. Ihm folgte, da er blos natürliche Kinder hinterließ, sein Bruder Friedrich Heinrich von Nassau-Oranien als Statthalter von Holland, Utrecht, Zeeland, Geldern u. Over-Yssel, in Gröningen u. Drenthe aber der Statthalter von Friesland Ernst Kasimir von Nassau. Nachdem Friedrich Heinrich noch einen vergeblichen Versuch zum Entsatz Breda's gemacht hatte, ergab sich dieser Platz. Dagegen errangen die Niederländer zur See bedeutende Vortheile. Sie schlossen zunächst 1622 mit Tunis u. Algier Frieden u. erneuerten denselben 1626. Durch die allmälige Duldung niederländischer Schiffe in spanischen Häfen dreist gemacht, besuchten sie letztere ohne Scheu; doch plötzlich wurden auf Philipps IV. Befehl 100 Schiffe confiscirt. Indessen große, in Ostindien errungene Vortheile entschädigten dafür; dort wurden viele portugiesische Colonien zerstört, über 60 Schiffe genommen u. große Summen den Staaten übersendet; S. Salvador wurde von einer niederländischen Flotte u. mehre Häfen in Brasilien erobert, so daß man die Eroberung Brasiliens als vollendet ansehen konnte. Aber eine spanische Flotte unter Friedrich von Toledo u. Johann Faxado. eroberte 1625 die Häfen wieder, u. die holländische zu Hülfe gesandte Flotte unter Henrikson kam zu spät. Ein Zwist auf Amboina zwischen Engländern u. Holländern, obschon von der Regierung streng untersucht (aber erst 1654 beigelegt), legteden Grund zu der spätern Feindschaft zwischen den Engländern u. Niederländern. König Jakob I. von England war am 6. April 1625 gestorben; die Niederländer schlossen mit seinem Nachfolger Karl I. am 17. Oct. ein Bündniß, worin beide Theile den Krieg gegen Spanien mit 2530,000 Mann fortzuführen versprachen, bis die Freiheit der Niederländer anerkannt u. Friedrich V. von der Pfalz, Karls I. Schwager, in seinen Besitz wieder eingesetzt sei. Zu derselben Zeit stellten aber die Niederländer auch 16 Schiffe für Frankreich zur Belagerung des protestantischen Rochelles. 1626 riefen die Stände diese Flotte wieder ab, u. Frankreich brach deshalb sein früheres Bündniß mit den N-n. Sehr schläferig aber wurde der Landkrieg um diese Zeit von beiden Theilen geführt, namentlich seitdem Spinola im Winter 1627 abberufen worden war. Erst 1629 wurden die Unternehmungen Friedrich Heinrichs lebhafter; er belagerte Herzogenbusch, doch schlugen die Spanier unter dem Grafen von Berge den Grafen Styrum, nahmen Amersfeld u. drangen, durch Montecuculi mit 14,000 Mann verstärkt, bis Naarven vor. Eilig warf Friedrich Heinrich Besatzung nach Doesburg u. Zütphen, ließ Wesel durch Dinden überfallen u. zwang Herzogenbusch (die Jungfer von Brabant), sich den 14. Sept. 1629 zu ergeben. 1630 trat Waffenruhe ein. 1631 aber mißlang dem Prinzen Friedrich Heinrich ein Zug nach Dünkirchen, dagegen eroberte er 1632 Venloo, Roermonde (bei welcher Belagerung der Statthalter von Friesland u. Gröningen, Ernst Kasimir, blieb, worauf ihm sein Sohn Heinrich Kasimir als Statthalter folgte) u. Sittart; Mitte Juni berannte er Mastricht, welches sich den 22. Aug. 1632 ergab. Nun wurde ganz Limburg u. Orsoi erobert, u. Friedrich Heinrich Statthalter davon. Noch glücklicher waren die N. in den letzten 7 Jahren zur See. Sie rüsteten 1628 eine Flotte von 35 Schiffen, um Dünkirchen, dessen Caper sehr viel Schaden thaten, zur See zu blockiren. Zwar gelang dies nicht ganz, aber dennoch brachte es diese Flotte bald dahin, daß fast kein Dünkirchnermehr den Hafen verlassen durfte. Ebenso glücklich wardie Westindische Handelsgesellschaft, welche durch den Admiral Peter Hain die spanische La Plataflotte am 9. Sept. 1629 eroberte. Eine Expedition, welche die Spanier in die Mündungen der Schelde unternahmen, um so Holland u. Zeeland zu trennen, mißlang, indem die niederländische Flotte die spanische am 12. Sept. schlug. Gemildert wurde diese Niederlage durch den Seesieg des Admirals d'Oquendo an der brasilianischen Küste. Dort hatte nämlich Heinrich Lonk 1630 Fernambuco genommen, u. später Olinda ganz Brasilien erobert u. die Gesellschaft bes. den Handel mit Fernambucholz organisirt. Die daselbst stationirte Flotte hatte nun d'Oquendo geschlagen. In den Niederlanden selbst währten damals die kirchlichen Streitigkeiten fort, u. in Amsterdam u. Rotterdam fanden 1626 u. 1628 Aufstände der Remonstranten Statt, wurden aber unterdrückt. Mit andern Staaten suchten sich die Niederländer immer enger zu verbinden; zwar lösten sich die Verhältnisse mit England durch dessen Frieden mit Spanien ganz, dagegen schlossen die N. 1630 Verträge mit Frankreich, worin ihnen 3 Jahre lang jährlich eine Subsidie von 100,000 Livres zugesagt wurde, u. mit der Pfalz, dem gemäß die Niederländer das Jülichsche bis auf Emmerich, Rees u. Wesel räumen sollten, während die Spanier auch blos Jülich, Orsoi u. Sittart besetzt hielten. Spanien machte 1626, 1629 u. 1632 vergebliche Versuche einen neuen 34jährigen Stillstand zu erlangen.[901]
Im December 1633 starb die Prinzessin Isabella Clara Eugenia, u. die Spanischen Niederlande fielen vertragsmäßig an Spanien zurück. Es wurde eine Regentschaft, an deren Spitze der Erzbischof von Mecheln u. der Marquis von Altona standen, eingesetzt, bis 1634 der Cardinal-Infant Ferdinand, der Bruder des Königs, als Oberstatthalter mit 12,000 Mann Verstärkung anlangte. Schon seit einiger Zeit war in Brüssel eine Verschwörung der belgischen Großen gegen Spanien im Gange. Die Verschwörer wollten nämlich die Katholischen N. der spanischen Regierung entziehen u. mit den Vereinigten Provinzen einen Föderativstaat bilden, u. schon war man mit dem Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien deshalb in Unterhandlungen getreten, dieser drang aber darauf, daß der König von England davon unterrichtet werde. Karl I. verrieth aber den Plan an Spanien, u. die wegen Mitwissenschaft angeklagten Prinzen von Barbançon u. Espinoi wurden in Brüssel, der Herzog von Aerschot in Spanien verhaftet, mehre andere Große entkamen durch die Flucht, wurden aber schon 1634 durch Amnestie zurückgerufen. 1634 wurde auch von den Vereinigten Provinzen ein neues Bündniß mit Frankreich auf 7 Jahre geschlossen: Frankreich versprach 2 Millionen Gulden jährlich zu zahlen u. 1 Regiment Fußvolk nebst einer Fahne Reiterei für die N. zu halten, od. ihnen noch außerdem 300,000 Gulden Subsidien zu zahlen; wogegen die Stände verhießen, nicht ohne Frankreich Frieden zu schließen. 1635 wurde dies Bündniß dahin erweitert, daß die Stände wie der König 30,000 Mann zur Eroberung der Spanischen N. stellen sollten; im Fall die Katholischen N. gegen die Spanier aufständen, sollten sie mit Ausnahme eines Theils von Westflandern, Namurs u. Ostendes, welche Frankreich verblieben, ein freier Staat werden, im entgegengesetzten Fall aber Namur, Hennegau, Artois u. ein Theil von Flandern, so wie ganz Antwerpen, Mecheln u. Brabant an die Vereinigten Provinzen kommen. Der Krieg war bisher mit wenig Ernst geführt worden u. entbrannte erst 1635 ernstlicher. Frankreich hatte Spanien den Krieg erklärt, u. ein französisches Heer unter den Marschällen Brèze u. Chatillon stieß bei Nimwegen zu dem Heere Friedrich Heinrichs. Während der Prinz Thomas von Savoyen bei Avein geschlagen wurde, nahm die vereinigte Armee St. Tron, Linden u. Diest, belagerte jedoch Brüssel, Löwen u. Geldern vergebens, u. bes. die Franzosen verloren so viel vor diesen Plätzen durch Krankheiten, daß sie wieder nach Frankreich zurückkehren mußten. Unterdessen war der Cardinal-Infant Ferdinand durch 15,000 Kaiserliche unter General Piccolomini verstärkt worden u. eroberte Schenkenschanz (welches indeß die Niederländer wieder gewannen), Gennep, Limburg u. Goch. 1636 drang der Cardinal-Infant in die Picardie ein u. streifte bis nach Paris, doch zwangen Friedrich Heinrichs Bewegungen gegen Breda u. die Anstrengungen Ludwigs XIII. dieses Heer umzukehren. Ein Vertrag im Sept. 1636, welcher nun von Jahr zu Jahr erneuert wurde, hatte Frankreich u. die N. wieder enger verbunden, u. die Operationen beider Heere sollten 1637 gegen Dünkirchen gerichtet werden, allein die Spanier gewannen Zeit Gegenanstalten zu treffen. Friedrich Heinrich wendete sich daher plötzlich gegen Breda u. berannte es am 23. Juli u. nahm es am 7. Oct. ein; Landrecy hatte sich bereits den 23. Juni den Franzosen ergeben. 1638 mißglückte den Niederländern ein Anschlag auf Antwerpen u. ein anderer auf Geldern, den Spaniern dagegen der auf Mastricht, während die Franzosen St. Omer belagerten. 1639 mußte Friedrich Heinrich einen Angriff auf Hulst aufgeben, da unterdessen die Franzosen unter Feuquières geschlagen worden waren; dagegen unterstützte er seine Bundesgenossen bei der Einnahme von Hesdin. 1640 fiel Friedrich Heinrich in Flandern u. die Franzosen von der andern Seite ein, aber der Cardinal-Infant zwang Beide zum Rückzug u. eilte nun dem von den Franzosen belagerten Arras zu Hülfe. 1641 wurde von den Niederländern Gennep, von den Franzosen Aisne erobert. Im Nov. 1641 starb der Cardinal-Infant, ihm folgte Francesco de Melo als spanischer Oberstatthalter. Die Operationen des Feldzugs 1642 bestanden meist nur in Märschen u. gegenseitigen Demonstrationen. Die Franzosen schlugen 1643 den General Melo bei Rocroi u. eroberten, von der holländischen Flotte unter Tromp unterstützt, im Juni 1644 Grevelingen, sowie Friedrich Heinrich im September Sas van Gent. In diesem Jahre wurde Castel Rodrigo Oberstatthalter in den Katholischen N-n. Im Nov. 1645 eroberte Friedrich Heinrich die Stadt Hulst u. berannte 1646 Antwerpen u. Venloo, um die spanische Macht zu theilen; wirklich gelang dieser Plan, u. die Franzosen eroberten in diesem Feldzuge Courtray, Winoxbergen u. endlich Dünkirchen.
Im März 1647 starb Friedrich Heinrich. Sein zweiter Sohn, Wilhelm II., folgte ihm aber erst 1648 als Statthalter. Spanischer Seits wurde statt Castel Rodrigo Erzherzog Leopold Wilhelm in den Katholischen N-n Oberstatthalter. Die Staaten hielten Wilhelm II. ab, 1647 etwas Ernstliches zu unternehmen, denn schon seit 1644 war der Friedenscongreß in Münster u. Osnabrück, welcher die Angelegenheiten von ganz Europa ordnen sollte, versammelt, u. am 30. Jan. 1648 wurde dort der Frieden zwischen Spanien u. den N-n mit den Bedingungen geschlossen, daß die vereinigten Sieben Provinzen nebst Drenthe von Spanien als freie u. unabhängige Staaten anerkannt u. der Status quo als Grundsatz der Bestimmung der Grenzen angenommen wurde; in Ost- u. Westindien behielten beide Theile das, was sie besaßen, u. die Schifffahrt dahin stand beiden frei; den Beamten der niederländischen Ost- u. Westindischen Gesellschaften wurde freier Handel in allen spanischen Besitzungen in Europa verstattet, den übrigen niederländischen Unterthanen aber gleiche Rechte mit den Briten verwilligt; ein von beiden Theilen zu ernennender Gerichtshof, welcher alternirend in den Spanischen N-n u. in den Vereinigten Provinzen residiren sollte, hatte die Bestimmung, über Handelsstreitigkeiten u. Zollsachen Recht zu sprechen u. jeden Theil für die Vollziehung des Ausspruchs binnen 6 Monaten zu sichern; niemand sollte wegen politischer Vergehen in der Zeit des Kriegs von 1567 an verfolgt u. an seinem Eigenthume u. Rechten gekränkt werden; das Deutsche Reich ließ seine Ansprüche auf die Vereinigten Provinzen, als Theil des Burgundischen Kreises, ganz fallen. Die Seezüge der Niederländer während dieser Zeit waren nicht glücklich. Die Engländer, schon auf das Bündiß mit Frankreich eifersüchtig, begannen 1636 über die Fischerei der Niederländer an der englischen Küste Streit; Karl I. ließ eine Flotte[902] unter dem Herzog von Northumberland ausrüsten u. alle niederländischen Schiffe, die er an der englischen Küste traf, in den Grund bohren; die Niederländer aber, zu schwach zum Widerstande, erkauften sich von den Engländern für 30,000 Gulden die Erlaubniß zur freien Fischerei an der englischen Küste. Glücklicher waren die Niederländer in Amerika; sie nahmen 1634 Paraibo in Brasilien u. die Insel Curaçao ein u. errichteten eine eigene Colonialregierung daselbst nach Art der von Batavia. Der Graf Johann Moritz von Nassau wurde 1636 Statthalter von Brasilien auf 5 Jahre. Er schlug nach seiner Ankunft die Portugiesen, nahm mehre Plätze weg u. besiegte 1640 den spanischen Admiral de Torro, welcher zur Eroberung Brasiliens herbeikam. Bald darauf langte die Nachricht von der Losreißung Portugals von Spanien u. von Portugals Constituirung unter einem eignen König in Brasilien an. Sogleich wurden alle Feindseligkeiten eingestellt, u. die Staaten schlossen mit Portugal 1641 einen zehnjährigen Stillstand u. versprachen, diese Macht gegen Spanien zu unterstützen. Indessen wurde dieser Stillstand in Brasilien nicht gehalten, vielmehr fanden mehre Aufstände gegen die N. Statt, u. als der Graf von Nassau 1644 nach Europa zurückgekehrt war, erregte der portugiesische Statthalter einen Aufstand gegen die Niederländer, in dessen Folge diese die meisten ihrer brasilianischen Besitzungen verloren. 1654 wurden die Niederländer gänzlich ans Brasilien vertrieben u. gaben 1661 definitiv ihre Rechte daran auf. Glücklicher waren die Flaggen der Staaten in Europa, der Admirallieutenant Tromp schlug den 18. Febr. 1639 bei Grevelingen eine spanische Flotte u. griff auch die aus 62 großen Schiffen bestehende, von Coruña nach den N-n bestimmte Flotte unter dem Admiral d'Oquendo im October 1639 mehrmals in dem Kanal an u. schlug sie so, daß d'Oquendo nur mit 8 Schiffen in Dünkirchen einlaufen konnte. Im Innern der N. fiel seit 1638 nur wenig Bemerkenswerthes vor. Das Haus Oranien wuchs an Macht u. Ansehen, wie denn 1640 Friedrich Heinrich, Prinz von Oranien, nach dem Tode des Grafen Heinrich Kasimir von Nassau, Statthalters von Friesland, Gröningen u. Drenthe, von beiden letzteren Provinzen zu diesem Posten ernannt, u. sein Sohn Wilhelm als sein Nachfolger erklärt wurde; dagegen wählte Friesland Wilhelm Friedrich von Nassau, Bruder des vorigen Statthalters. Friedrich Heinrich strebte vorzüglich, seinem Hause größern Glanz u. Aussicht auf den erblichen Besitz der Vereinigten N. zu geben, da er eben damals um eine Tochter Karls I., Königs von England, für seinen Sohn Wilhelm warb. Die Verhältnisse der Republik zu andern Staaten änderten sich nicht wesentlich. Die Generalstaaten setzten es um diese Zeit durch, daß ihre Republik in der Reihenfolge zwar nach den Königen u. der Republik Venedig, jedoch vor den Kurfürsten des Deutschen Reiches stehe, ferner daß ihnen der Titel Hochmögende u. den von ihnen geschickten Gesandten der Titel Excellenz zukomme. 1642 suchte das englische Parlament gegen seinen König Karl I. bei den Generalstaaten Hülfe; diese aber sprachen Neutralität aus u. erkannten den Gesandten des Parlaments nicht an. Nur mit Dänemark geriethen die N. wegen der zu sehr erhöhten dänischen Sundzölle in Mißverhältnisse, doch löste ein Vertrag 1640 dieselben. 1645 kam durch die Vermittelung der N. ein Friede zwischen Schweden u. Dänemark zu Stande.
So war denn die definitive Trennung der Sieben Vereinigten Staaten von den südlichen Provinzen nach fast hundertjährigem Kampfe endlich festgesetzt; die Fortsetzung der Geschichte der südlichen Provinzen s.u. Belgien (Gesch.) II. ff). In den Vereinigten Niederlanden trachtete nun der Statthalter nach unumschränkter Herrschaft. Streitigkeiten mit den Ständen der Provinz Holland über Verminderung der Truppen u. Abgaben, bei denen die Generalstaaten auf seiner Seite standen, gaben Anlaß, seine Pläne zeitig auszuführen. Die ganze Provinz u. bes. die Städte waren sehr gereizt, u. diese Stimmung verschlimmerte sich noch mehr, als Wilhelm den holländischen Admiral Cornelius van Witt, welcher Brasilien ohne Erlaubniß der holländischen Staaten verlassen hatte u. mit der sehr beschädigten Flotte zurückgekehrt war, nur mit Vorwissen der Generalstaaten, nicht Hollands, dem er diente, verhaften u. er Johann van Witt, Bürgermeister von Dortrecht, nebst noch fünf Abgeordneten nach Lövenstein bringen ließ. Die Stände von Holland behaupteten nämlich, daß nur sie selbst in ihren Diensten stehende Beamte verhaften dürften, u. das Volk stürmte das Gefängniß des Admirals in Amsterdam u. setzte denselben gewaltsam in Freiheit. Darnach kam zwischen Wilhelm II. u. Amsterdam ein Vertrag zu Stande, wodurch die beiden antioranischen Bürgermeister das Amt niederlegten u. die sechs holländischen Abgeordneten vom Prinzen unter der Bedingung frei gegeben wurden, daß sie ihren Stellen entsagten. Bald darauf, den 6. Nov. 1650, starb Wilhelm II. Sein Tod war für die Republik ein Glück, denn schon hatte er mit Ludwig XIV. ein Bündniß zur Theilung von Belgien u. Unterdrückung der Freiheit der Sieben Provinzen geschlossen. Erst acht Tage nach seinem Tode wurde sein Sohn Wilhelm geboren, die Mutter, Maria von England, bat vergebens die Stände, ihren Sohn in den Statthaltereien zu bestätigen; die meisten antworteten mit Ausflüchten, Gröningen u. Drenthe wählten aber den Grafen Wilhelm Friedrich von Nassau zum Statthalter. Die Oranische Partei unterlag nun, ihres Hauptes beraubt, gänzlich, u. die der Gegner gewann unter den Brüdern Jan u. Cornelius van Witt die entschiedene Oberhand. Sogleich wurden alle von Wilhelm II. getroffenen Maßregeln aufgehoben, die durch ihn entsetzten Obrigkeiten wieder auf ihre Stellen berufen, alle Städte erhielten das Recht, ihre Obrigkeiten selbst zu wählen, auch wurde das Gesetz gegeben, daß weder die Generalstaaten, noch die Statthalter sich in die obrigkeitliche Verwaltung mischen dürften; auch wurden die Generalstaaten vermehrt u. neu gewählt. Die neu organisirten Generalstaaten traten 1651 zu der sogenannten Großen Versammlung zusammen, bestätigten die Union von 1579, behielten sich das Recht vor, zu Civil- (außer den Ortsobrigkeiten) u. Militärstellen zu ernennen, u. übertrugen die oberste Leitung aller Kriegsangelegenheiten dem Staatsrathe. Das englische Parlament hatte sich nach der Hinrichtung des Königs Karl I. über den Schutz beschwert, welchen die Oranische Partei dessen Sohn Karl angedeihen ließ; später hatte Cromwell die N. zum engen Anschließen an das englische System zu gewinnen gestrebt, aber sein Gesandter hatte üble Aufnahme gefunden,[903] was seinen Unwillen gegen die N. erregte, u. er brachte deshalb die alten Streitigkeiten wegen Amboina u. wegen Salutirens zur See wieder zur Sprache. Deshalb brach ein Krieg mit England aus. Er begann von Seiten Englands durch Wegnahme mehrer holländischer Schiffe, u. Anfang 1652 wurden alle niederländischen Schiffe in englischen Häfen mit Beschlag belegt. Admiral Tromp segelte nach Portsmouth, um da einige holländische Schiffe zu befreien, begegnete aber am 29. Mai der euglischen Flotte unter Blake im Kanal, mit dem er noch vor der Kriegserklärung in ein Gefecht gerieth, in welchem die Niederländer den Kürzeren zogen. Später wurde Tromps Flotte durch den Sturm zerstreut u. genöthigt, in den Texel einzulaufen, was Blake benutzte u. die niederländische Fischerflotte bei Schottland zerstreute u. theilweise nahm. Der oranisch gesinnte Tromp verlor nun das Commando, u. Ruyter u. Cornelius van Witt erhielten dasselbe. Als Beide im Oct. 1652 an der Küste von Kent von Blake geschlagen worden waren, erhielt Tromp das Commando wieder, welcher am 10. Dec. die Engländer besiegte. Unterdessen suchten die N. eine Allianz mit Schweden u. Dänemark gegen England. Schweden schlug sie aus, Dänemark versprach zwarden 18. Febr. 1653, 20 Schiffe zu stellen u. den Engländern den Sund zu schließen, weigerte sich aber, später das Versprechen zu erfüllen. 1653 wurde wieder eine Convoy, welche Tromp deckte, von Blake angegriffen, allein trotz eines mörderischen Gefechtes brachte er doch den größten Theil seiner Convoy in den Hafen; im Mai 1653 blieb der niederländische Admiral Jan van Galen in einem siegreichen Gefecht gegen eine englische Flotte auf der Höhe von Elba. Im Juni erlitt die holländische Flotte unter Tromp, Ruyter u. Cornelius van Witt von der englischen Flotte unter Monk u. Dean bei Nieuport u. am 10. Aug. 1653 zwischen Scheveningen u. der Maasmündung völlige Niederlagen. Bereits 1653 hatte man Friedensunterhandlungen mit Cromwell angeknüpft, aber seine Bedingungen waren zu übermüthig; endlich setzte Jan van Witt, seit 1653 Rathspensionär von Holland u. der erbittertste Gegner des Hauses Oranien, bei den Staaten von Holland die von Cromwell entschieden geforderte Ausschließung des dem englischen Königshause nahe verwandten Hauses Oranien den 4. Mai 1654 durch. Schon früher, den 15. April, war in der Aussicht hierzu der Frieden mit England unter folgenden Bedingungen zu Stande gekommen: den Stuarts sollte der Aufenthalt in den N-n verweigert werden; beide Theile sollten sich gegen jeden Störer des Friedens u. der Freiheit beistehen; die Schäden, welche sich die N. u. England in Ost- u. Westindien gegenseitig zugefügt hätten, sollten ermittelt u. vergütet werden. Während das Haus Oranien so in Holland unterlag, gewann es in Friesland u. Gröningen die Oberhand.
Unterdessen war der Krieg zwischen Frankreich u. Spanien immer fortgegangen; beide Theile beschwerten sich über die Niederländer; Spanien, weil das in dem Westfälischen Frieden bedungene gemeinschaftliche Gericht noch nicht niedergesetzt sei; Frankreich, weil die Niederländer den Spaniern Kriegsbedürfnisse zuführten; u. da Frankreich sich deshalb durch Wegnahme holländischer Schiffe zu entschädigen suchte, erhielt Ruyter 1656 den Auftrag, Toulon zu blockiren. Der niederländische Consul wurde in Marseille vom Pöbel ermordet, die Niederländer dagegen legten Beschlag auf das französische Eigenthum u. nahmen Kriegsschiffe. Doch kam 1657 ein Vergleich zu Stande, worin Frankreich den N-n gleiche Rechte u. Handelsvortheile wie den Hansestädten versprach. Mit Portugal schwebte noch immer der alte Streit über Brasilien, dazu bemächtigten sich 1656 die Niederländer der letzten portugiesischen Besitzung auf Ceylon. Endlich kam 1651 ein Friede mit Portugal unter Vermittelung Englands u. Frankreichs zu Stande, dem zu Folge die N. 8 Mill. Fl. für die definitive Abtretung Brasiliens an Portugal u. freien Handel dahin erhielten. Um ihre Interessen in der Ostsee zu wahren, schlossen die N. 1655 einen Vertrag mit dem Kurfürsten von Brandenburg, worin diesem die Staaten an dem Rhein u. der Ostsee garantirt wurden, u. schickten 1656, da die Schweden Elbing nahmen u. König Karl Gustav sie ganz vom Handel jenseit des Sundes auszuschließen drohte, eine Flotte unter Wassenaar nach der Ostsee, welche den Fall von Danzig verhindern sollte u. zum Theil mit den Elbinger Frieden veranlaßte. Als Karl Gustav, ungeachtet des Rothschilder Friedens, Dänemark 1658 wieder angriff u. Kopenhagen belagerte, segelte Wassenaar den Dänen zu Hülfe, passirte den Sund u. schlug die schwedische Flotte unter Wrangel. 1660 kam der Friede zu Stande, nachdem der Haager Congreß zwischen Frankreich, England u. Holland zu dessen Vermittelung geschlossen worden war. Ludwig XIV., welcher nach Mazarins Tode selbständig regierte, haßte die republikanischen Grundsätze u. war daher ein natürlicher Feind der N.; dennoch verbarg er Anfangs seine wahren Gesinnungen, stand auch mit Jan van Witt in freundschaftlichen Unterhandlungen, suchte aber den Niederländern im Stillen zu schaden u. nährte den Unwillen Karls II. von England gegen die N. Dieser Unwille kam daher, daß sie ihn einst aus den N-n ausgestoßen hatten u. sich fortwährend weigerten, seinen Neffen, Wilhelm von Oranien, zum Statthalter zu wählen. Karl ließ auch wirklich 1664 gegen 100 niederländische Schiffe an der Küste der Spanischen N., so wie die niederländischen Colonien in Nordamerika u. auch die auf dem Grünen Vorgebirge in Afrika u. die Insel St. Eustache wegnehmen, u. 1665 erfolgte die Kriegserklärung Englands an die N. In einer Seeschlacht an den Maasmündungen, welche der Herzog von York am 13. Juli 1665 gegen die niederländischen Admirale Wassenaar, Kortenaar, Evertson u. den jüngeren Tromp gewann, verloren die Niederländer. 18 Schiffe u. 6000 Mann, u. Ruyter erhielt nun von dem jüngeren Tromp den Befehl zur See abgetreten. Unterdessen war Bernhard von Galen, Bischof von Münster, der noch von alter Zeit her einen Groll gegen die Generalstaaten hegte, mit 18,000 Mann in Zütphen u. Over-Yssel eingefallen, hatte Almeloo, Lochem u. Borkeloo erobert u. belagerte Gröningen. Er gab sich den Schein, als ob er gegen die Lövensleiner u. für das Haus Oranien auftrete, u. verstärkte daher die Partei der Letzteren in den N-n bedeutend. In Folge hiervon erkannten die Stände den jungen Wilhelm von Oranien als Kind des Staates an u. übernahmen die Sorge für seine Erziehung. Das Bündniß mit dem Kurfürsten von Brandenburg u. die von Frankreich vertragsmäßig den N-n gestellte Hülfe von 6000 Mann gaben den Niederländern das Übergewicht über den Bischof von Münster, u. dieser[904] sah sich genöthigt, im April 1666 Friede zu schließen. Im Frühjahr 1666 stachen die Niederländer mit 83 Dreimastern unter Ruyter, Evertson, Tromp, Meppel, Nes u. Vries in See; die englische Flotte stand unter dem Prinzen Ruppert u. Monk, u. der Letztere griff mit seiner Abtheilung die niederländische Flotte am 4. Juni 1666 an; vier Tage focht man, endlich wurden die Engländer geschlagen; die Niederländer verloren den Admiral Cornelius Evertson, 2000 Mann u. 4 Schiffe, die Engländer die Admirale Ascough u. Will. Berkeley, 56000 Todte u. Verwundete, 3000 Gefangene u. 22 Schiffe. Prinz Ruppert u. Monk erschienen Ende Juli wieder in See u. jetzt trugen sie den Sieg davon. Gleichwohl knüpfte der König Karl, welchen manche andere Unfälle betroffen hatten, Friedensunterhandlungen in Breda an, in welche auch die Generalstaaten um so lieber eingingen, da sie die immer zunehmende Macht Frankreichs fürchteten, u. sie schlossen deshalb den 25. Octbr. 1666 ein Bündniß mit Dänemark, Brandenburg u. Lüneburg, worin die Verbündeten, im Fall sie angegriffen würden, sich gegenseitig zu unterstützen versprachen. Um den Frieden zu beschleunigen, segelten 50 niederländische Schiffe unter Ruyter u. van Gend im Juli 1667 nach der Themse u. richteten an der englischen Flotte in Chatam eine große Verheerung an. Ruyter unternahm hierauf Angriffe auf Portsmouth u. Plymouth, vertrieb Eduard Spragge von Haarwich u. segelte nochmals in die Themse. Diese kühne Unternehmung entschied den Frieden in Breda den 31. Juli 1667. Alles Genommene blieb im Besitz dessen, der es hatte, folglich den Niederländern die Insel Poleron, Surinam u. das Schloß Cormantin, den Briten dagegen die niederländischen Besitzungen in Nordamerika.
Jetzt entfalteten sich auch die Pläne Ludwigs XIV., welche den Frieden von Breda veranlaßt hatten. Vermöge seiner Heirath miteiner spanischen Infantin machte er nämlich nach dem Tode seines Schwiegervaters Philipp IV. (st. 1665) das in einigen Provinzen der Katholischen N. geltende Ansterberecht (Jus devolutionis) geltend, erhob deshalb auf Burgund u. die Katholischen N. Anspruch, überzog dieselben im Mai 1667 mit Krieg u. eroberte mehre Städte. Sogleich stellten die Generalstaaten das alte Bündniß mit Schweden wieder her u. beabsichtigten dem von Karl II. von Spanien vorgeschlagenen Bündniß beizutreten. Bei den Verhandlungen der Generalstaaten deshalb kam die künftige Ernennung des unmündigen Prinzen Wilhelm von Oranien zum Generalcapitán u. Statthalter wieder zur Sprache. Van Witt sah ein, daß er dem Andringen deshalb nicht für die Länge werde widerstehen können; daher bewirkte er, daß die Stände von Holland im Decbr. 1668 das Ewige Edict gaben, wodurch unter anderen verordnet wurde, daß nie die Würde eines Generalcapitäns u. Statthalters in Einer Person vereinigt sein dürfe. Hierdurch wurde aber bei der Oranischen Partei u. in den anderen Provinzen eine üble Stimmung erregt. Am 23. Jan. 1668 kam ein Bündniß zwischen England u. den N-n zu Stande, worin sich beide verpflichteten, den Frieden Frankreichs u. Spaniens zu befördern; doch ein geheimer Artikel besagte, daß, wenn sich Frankreich nicht zum Frieden bequeme, die Mächte Spanien beistehen sollten. Nach mehren Unterhandlungen brachte diese Triplealliance zwischen den N-n, England u. Spanien es dahin, daß am 23. Jan. 1668 ein Vertrag in St. Germain en Laye u. am 2. Mai 1668 der Friede von Aachen geschlossen wurde, dem gemäß Frankreich Burgund an Spanien zurückgab, aber die in den Katholischen N-n gemachten u. bereits im Pyrenäischen Frieden 1659 abgetretenen Eroberungen behielt. Dies war ganz Artois u. einige Plätze von Flandern, Hennegau, Namur u. Luxemburg, welchen Theil man seitdem die Französischen N. nannte; s.u. Frankreich (Gesch.) VII. B) a). Die Stände von Holland schlossen 1668 einen Vergleich mit dem Malteserorden wegen der früher von dem Orden in Holland besessenen Güter, für welche er 150,000 Gulden erhielt, u. 1669 einen anderen mit Portugal, vermöge dessen Cochin u. Canamor den Vereinigten Provinzen pfandweise für die Forderungen an Portugal abgetreten wurden. Bei Ludwig XIV. hattenunterdessen die, bes. von den Vereinigten N-n den französischen Eroberungen durch den Aachener Frieden gesteckten Schranken den Haß gegen dieselben noch vermehrt. Er suchte daher die mit den N. alliirten Staaten von denselben abzuziehen, machte Schweden wankend u. bewog den König von England, sich 1670 mit ihm zu verbinden, um die N. zu erdrücken. Frankreich sollte dieselben zu Lande, England zur See angreifen u. England dann Zeeland, Frankreich aber alles Übrige erhalten. Die Tripleallianz war also gesprengt, u. nachdem sich die N. durch Peter Groot, ihren Abgesandten nach Paris, von der vorhandenen Gefahr überzeugt hatten, begannen die Rüstungen, u. um der Armee u. dem Volke zu genügen, wurde Prinz Wilhelm von Oranien zum Generalcapitán u. Oberadmiral, jedoch nur für einen Feldzug, erwählt, u. durch die Acte der Harmonie brachte van Witt es dahin, daß 1670 das Ewige Edict auch auf andere Provinzen als Holland ausgedehnt u. Generalcapitän- u. Statthalterwürde auch ferner als unvereinbar in Einer Person erklärt wurden. Wilhelm von Oranien hatte sich unterdessen nach England begeben, um zu versuchen, ob man nicht Karl II. von dem Bündniß mit Frankreich abwendig machen könne. Seine Reise war jedoch ohne Erfolg; vergebens erboten sich die Generalstaaten jeder billigen Forderung Englands u. Frankreichs zu genügen, die Monarchen setzten ihre Rüstungen fort, schlossen mit Schweden, Köln u. Münster 1672 ein Bündniß, u. am 12. April erklärte Frankreich, England u. bald auch der Bischof von Münster u. der Kurfürst von Köln den N-n den Krieg. Ludwig XIV. rückte mit 120,000 Mann gegen die N. an; Anfangs ergaben sich die meisten Staaten, bis endlich die Generalstaaten, durch die übertriebenen Forderungen Frankreichs u. Englands empört, sich zum Widerstand erhoben u. das französische Heer zurücktrieben, worauf Ludwig XIV. hartnäckig auf der Weigerung des Friedens bestand; darüber s. das Nähere unter Frankreich (Gesch.) VII. B) a).
Durch diese Ereignisse war die öffentliche Stimme in den N-n so verändert worden, daß sich allgemeiner Unwille, bes. gegen die Halsstarrigkeit der Brüder van Witt, erhob, welche man der Hinneigung zu Frankreich, der Parteilichkeit in Besetzung. von Ämtern, Bestechlichkeit u. absichtlicher Vernachlässigung des Landheeres beschuldigte; u. endlich wurde Cornelius van Witt, Bürgermeister in Dortrecht, nach dem Haag gebracht, eines Vergiftungsversuchs gegen den Prinzen Wilhelm beschuldigt u. am 20. August 1672 bei einem Pöbelaufstande[905] aus seinem Gefängniß gerissen u. mit seinem Bruder Jan ermordet. Schon am 3. Juli 1672 hatte der Rath von Holland das Ewige Edict aufgehoben, u. am 4. Juli wurde Wilhelm III. von Oranien zum Statthalter von Holland, Zeeland, Utrecht, Geldern u. Over-Yssel erklärt; in Gröningen u. Friesland blieb Johann Kasimir von Nassau Statthalter. Wilhelm III. trat in den schwierigen Umständen, in denen er die Regierung begann, als Dictator auf. Ihm mißlangen in der Fortsetzung des Krieges fast alle Unternehmungen, glücklicher war er in Unterhandlungen mit dem Kaiser Leopold u. dem Kurfürsten von Brandenburg, schloß mit diesen ein Bündniß u. erhielt deutsche Hülfe; der fernere Krieg, 167273, ging aber unglücklich, bes. da Brandenburg durch den Neutralitätsvertrag von Vossem, den es mit Frankreich geschlossen hatte, von der Neutralität abtrat; erst die Verheerungen der Pfalz durch die Franzosen rief das Deutsche Reich u. auch Brandenburg wieder zur Kriegserklärung gegen Frankreich, u. der Friede von Westminster mit England den 19. Febr. 1674 u. mit dem Kurfürsten von Köln u. dem Bischof von Münster verminderte die Zahl der Feinde der N. Die Feldzüge von 1674 u. 1676 wurden mit abwechselndem Glück, doch im Ganzen mehr zum Nachtheil der Verbündeten geführt, endlich, nachdem die N. auch zur See tapfer u. ehrenvoll gekämpft hatten, wurde am 10. Aug. 1678 Frieden in Nimwegen mit Spanien u. Frankreich geschlossen, dem die anderen Verbündeten bis Juli 1679 sämmtlich einzeln beitraten, darüber s. ausführlich Frankreich (Gesch.) VII. B) a). In diesem Frieden bekamen die N. Mastricht nebst Gebiet zurück, die Confiscation des Fürstenthums Oranien wurde aufgehoben, aber die N. hatten an Frankreich, welches mehre feste Plätze in Belgien u. Lothringen erhielt, einen gefährlichen Nachbar bekommen.
Unterdessen hatte Wilhelm III. das wiedergewonnene Ansehen zu seinem Vortheil benutzt. Zwar wurden die Provinzen Geldern, Utrecht u. Over-Yssel, welche sich bei dem Einfall der Franzosen in die N. feig benommen hatten, 1674 wieder in den Staatenverband aufgenommen, allein die Obrigkeiten wurden geändert u. der Statthalter bekam mehr Einfluß auf die Besetzung der Stellen. Weit wichtiger war die Erblichkeitserklärung der Würde eines Statthalters der 4 Provinzen, des Generaladmirals u. Generalcapitäns. Im Jahr 1677 vermählte sich Wilhelm III. mit Maria, Tochter des Herzogs von York (nachmals Jakob II.), u. that hierdurch den ersten Schritt zur Gelangung auf den englischen Thron. Gleich nach Schließung des Nimweger Friedens trug nun Ludwig XIV. den N-n eine. Offensiv- u. Defensivallianz an; da aber diese von den Staaten zurückgewiesen wurde, begann er seine Umtriebe im Innern, um der Lövensteinischen Partei wieder Ansehen zu verschaffen, was ihm auch gelang, aber offenen Eingriffen in ihre Rechte wußten die Staaten kräftig entgegen zu treten. Dennoch kam ein Handelsbündniß zwischen Frankreich u. den N-n zu Stande. Ludwig XIV. errichtete 1680 die Reunionskammern u. verschlang so viele Gebiete in Belgien, Elsaß, am Rhein, in Lüttich u. Luxemburg etc. Die N. dagegen schlossen 1681 den Associationsvertrag mit Schweden u. später 1682 mit dem Kaiser u. Spanien. Doch kam es Anfangs nicht zum Kriege, sondern der Kaiser schloß den 20jährigen Waffenstillstand zu Regensburg, dem gemäß Ludwig XIV. das in Besitz Genommeneeinstweilen behielt (darüber s. Frankreich (Gesch.) VII. B) a). Darauf entstanden wieder Mißverhältnisse zwischen den eifrig katholischen u. absoluten Königen von Frankreich u. England einer- u. dem protestantischen u. liberalen Statthalter von den N-n andererseits, bei welchem Letzteren die in Folge der Widerrufung des Edicts von Nantes aus Frankreich auswandernden Protestanten, so wie die wegen politischer Meinung vertriebenen Briten Aufnahme fanden, während sogar der Herzog von Monmouth u. der Graf von Argyle in den N-n ihre Unternehmungen gegen Jakob II. vorbereiteten. Endlich bewog, die Einmischung Ludwigs XIV. in die Erbschaftsstreitigkeiten des Hauses Pfalz den Erbstatthalter Wilhelm III. am 21. August 1686 in Augsburg mit dem Kaiser, Schweden u. den vornehmsten Reichsständen ein Bündniß gegen die Umgriffe Ludwigs XIV. zu schließen. In England brachte die Geburt eines Prinzen, welcher allgemein für unterschoben galt u. welcher in der Katholischen Religion erzogen werden sollte, allgemeine Unzufriedenheit hervor, u. da der niederländische Gesandte von Dykveld u. der Rathspensionär Fagel die Bedenklichkeiten der Anglikaner, wenn ein Calvinist bis Regierung Englands übernähme, beseitigt hatten, landete Wilhelm III. am 9. Nov. 1688 bei Torbei in England. Jakob II. floh, Alle fielen dem Statthalter Wilhelm zu, am 6. Febr. 1689 übertrugen beide Häuser des englischen Parlaments das Thronrecht auf denselben u. am 23. Febr. wurde Maria, Wilhelms III. Gemahlin, zur Königin, Wilhelm selbst zum König von England erklärt u. die Regierung in seine Hände gelegt, s. England (Gesch.) XI. C). Ludwig XIV. aber erklärte, nachdem er Wilhelm III. vergebens von dem Einfall in England abzuhalten versucht hatte, demselben 1688 den Krieg, welcher seit 1689 zum Reichskrieg wurde; Wilhelm III. trat zur Großen Allianz von ganz Europa gegen Ludwig XIV., welche 1691 im Haag erneuert wurde, brachte durch seine Subsidien das verbündete Heer auf 220,000 Mann u. siegte, während die Alliirten auf dem Continent fast immer im Unglück waren, mit seiner Flotte am Boynefluß in Irland am 1. Aug. 1690 u. bei la Hogue 1692 über die französische, schloß aber endlich nebst England u. Spanien am 20. Sept. 1697 mit Frankreich einen Separatfrieden zu Ryswijk, s. unter Frankreich (Gesch.) VII. B) a). In diesem Frieden wurde Wilhelm III. als König von England anerkannt, der Sequester des Fürstenthums Oranien von Frankreich zurückgenommen, den Niederländern mehre Barriereplätze in Belgien bewilligt, ein Handelstractat mit Holland abgeschlossen etc., s. ebd.
Während dieses letzten Krieges war die innere Ruhe in den Vereinigten N-n nur selten gestört worden; Wilhelms III. Partei war zu geachtet u. gefürchtet, als daß die Lövensleiner es wagen durften, sich zu erheben, u. ein Pöbelaufruhr 1686 zu Amsterdam wurde bald unterdrückt. 1696 war auch Fürst Heinrich Kasimir gestorben u. ihm Johann Wilhelm Friso als Statthalter in Gröningen, Friesland u. Drenthe gefolgt. Um diese Zeit trachtete Ludwig XIV. darnach, das Spanische Reich ganz für seine Familie zu erwerben, u. König Karl II. von Spanienwar durch seine Ränke bewogen worden, Herzog Philipp von Anjou, den Enkel Ludwigs XIV.,[906] zum Erben seiner Staaten zu bestimmen. Nach dem Tode Karls II., am 1. Nov. 1700, erklärte Ludwig XIV. den Generalstaaten u. England, daß, da Österreich den von ihm entworfenen u. von Wilhelm gebilligten Theilungsvertrag nicht annehme, auch er nicht an denselben gebunden sei u. daher seinen Enkel Philipp als Erben der ganzen Spanischen Monarchie proclamirt habe. Die Generalstaaten weigerten sich, Philipp V. anzuerkennen, allein als Ludwig XIV. im Febr. 1701 in die von holländischen Truppen besetzten Barriereplätze in Belgien, im Einverständniß mit dem dortigen Statthalter, dem Kurfürsten von Baiern, plötzlich französische Truppen einrücken ließ u. hierdurch die Niederländer in diesen Barriereplätzen einschloß, so erkannten die Generalstaaten, um 10,000 Mann ihrer besten Truppen zu retten, Philipp V. als Erben der ganzen Spanischen Monarchie an, u. England folgte hierin nach. Beide machten zur Bedingung ihrer Anerkennung, daß Belgien nur von Spanien abhängen, aber weder ganz noch theilweise an Frankreich fallen, die französischen Besatzungen daraus weichen u. Venloo, Roermonde, Luxemburg, Namur u. Mons ihnen als Barriereplätze eingeräumt werden müßten. Als dies Frankreich verweigerte, schlossen die Vereinigten N. erst mit Dänemark, später nach u. nach mit dem Kaiser, Schweden, England u. Preußen, wozu 1703 noch Portugal u. Savoyen traten, die neue Große Allianz, worin diese Staaten sich versprachen, die Rechte des Hauses Österreich zu vertreten u. vor Allem die Besitzungen Spaniens in den N-n u. Italien dem Gegner abzugewinnen zu suchen. Noch bevor dies Bündniß geschlossen war, erkannte Frankreich nach Jakobs II. Tode (im Jan. 1701), dessen Sohn, den Prätendenten Jakob III., als König von England an. In Folge der darüber von Wilhelm III. erhobenen Beschwerden verließen die englischen u. niederländischen Gesandten den französischen Hof.
Mitten unter den Vorbereitungen zum Kriege starb Wilhelm III. am 19. März 1702 ohne Kinder. Mit diesem Todesfall war auch die Erbstatthalterschaft in den fünf westlichen Provinzen der N. erledigt, u. nun erhob sich die Lövensteinische Partei wieder. Noch bei seinen Lebzeiten hatte Wilhelm III. sich vergebens bemüht, auch in den fünf Provinzen seinem Stammvetter, Johann Wilhelm Friso von Nassau, Statthalter in Friesland u. Gröningen, die Succession zuzusichern. Noch hartnäckiger aber verweigerten ihm diese fünf Provinzen jetzt die Erbfolge u. die Stände derselben beschlossen, die alte Verfassung ganz wie sie 16501672 gewesen war, wieder einzuführen u. sich selbst die höchste Gewalt im Staate zu verleihen, die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten u. der ganzen Politik einem Groß- od. Rathspensionär zu übertragen, als welcher Heinsius nach Flagels Tode, noch unter Wilhelm III. gewählt, bestimmt wurde. Die Stände der Provinz Holland begaben sich daher 1703 in corpore zu den Generalstaaten, um ihnen zu erklären, daß sie die Würde eines Statthalters für immer abgeschafft hätten, u. die Stände von Zeeland, Utrecht, Geldern, Over-Yssel folgten ihnen hierin nach. Dem Prinzen Johann Wilhelm Friso wurde das Allod des Hauses Oranien in Holland zugesprochen, während der König Friedrich I. von Preußen die Besitzungen in Deutschland u. Oranien prätendirle, weshalb der Oranische Erbfolgestreit ausbrach. Der König von Preußen berief sich nämlich auf das Testament seines mütterlichen Großvaters, des Prinzen Heinrich Friedrich von Oranien, in welchem verordnet war, daß, falls die Linie seines Sohnes Wilhelm II. aussterben sollte, ihm die Linie seiner Tochter, Luise, Mutter des Königs von Preußen, folgen sollte. Dagegen führte Johann Wilhelm Friso an, daß er vom König Wilhelm III. zum alleinigen Erben eingesetzt worden sei. Dieser war in der That der nächste Agnat Wilhelms III., indem er von dem jüngeren Bruder Wilhelms I. direct abstammte. Indessen sprachen die meisten Gründe für Preußen, u. der Kaiser entschied hinsichtlich der oranischen Besitzungen in Deutschland (Mörs u. Lingen) für Preußen u. ebenso der König von Frankreich hinsichtlich Oraniens. Johann Wilhelm Friso protestirte, wiewohl erfolglos, gegen die Besitznahme von Mörs, Lingen u. Oranien u. nahm, um seine Ansprüche zu wahren, den Titel Nassau-Oranien an. Die Politik der vereinten N. wurde durch den Tod Wilhelms III. nicht verändert, u. die Stände setzten die Rüstungen gegen Frankreich fort. Schon 1701 hatte der Krieg in Italien begonnen, u. im Juli 1702 erfolgte die wirkliche Kriegserklärung Frankreichs an den Kaiser, England u. die N., u. der Spanische Erbfolgekrieg (s.d.) brach aus. Die Unfälle, welche Frankreich im Laufe des Krieges trafen, bewirkten, daß Ludwig XIV. 1706 den N-n Friedensanträge machte. Der Rathspensionär Heinsius rieth dieselben anzunehmen, allein England u. Österreich spannten ihre Ansprüche zu hoch, u. die Unterhandlungen zerschlugen sich. 1707 wurde Johann Wilhelm Friso auf Betrieb der Lövensleiner von Sitz u. Stimme bei den Staaten von Holland, Zeeland, Utrecht, Geldern, Over-Yssel ausgeschlossen u. blieb nur General der Infanterie in niederländischen Diensten. Zwar regte sich die Oranische Partei in Geldern bei einigen Obrigkeitswahlen wieder, aber ohne Erfolg. Nachdem sich mehre Friedensunterhandlungen 170810 zerschlagen hatten, wurden nach dem Sturze Marlboroughs in England u. nach dem Tode des Kaisers Joseph I. neue Unterhandlungen am 29. Jan. 1712 eröffnet. Unterdessen war am 14. Juli der Statthalter von Friesland u. Gröningen, Johann Wilhelm Friso, gestorben u. hatte seine Gemahlin schwanger hinterlassen. Diese gebar den 1. Sept. den Prinzen Wilhelm Karl Heinrich Friso, welcher aber außer in Friesland, wo er Erbstatthalter war, nirgend zum Statthalter ernannt wurde. Am 11. April 1713 schlossen die N. nebst England, Portugal, Savoyen u. Preußen den Frieden zu Utrecht mit Frankreich ab. Diesem gemäß sollten die Katholischen N., wie sie Karl II. von Spanien besessen, hatte, an die Vereinigten Staaten für das Haus Österreich übergeben werden (Österreichische Niederlande), mit dem sie sich über gewisse Barriereplätze einigen sollten. Frankreich sollte die bis jetzt besetzten Plätze, Menin, Tournay u. Furnes, herausgeben, dagegen von den N-n Lille, Orchies, Aire, Bethune etc. ausgeliefert bekommen, Preußen trat Oranien an Frankreich ab. Handelsverträge der N. mit Frankreich u. Spanien beschlossen den Friedensvertrag. Spanien u. die N. schlossen erst den 26. Juni 1714 Frieden.
Nach dem Frieden wurde die holländische Armee, welche in der letzten Zeit über 130,000 M. gezählt hatte, um 90,000 M. reducirt, davon stellte 1715 die Republik dem König Georg I. von England ein Hülfscorps von 6000 M. gegen die[907] Stuartische Partei in Großbritannien u. bes. Schottland. Am 15. Nov. 1715 kam zu Antwerpen auch der Barrierevertrag (s.d.) mit dem Kaiser als jetzigem Herrn zu Stande. Zu Unterhaltung der Barriereplätze versprach der Kaiser noch 1,250,000 Gulden jährlich zu zahlen u. ihnen auch zu 13 Mill. Gulden, welche sie an die Katholischen N. zu fordern hatten, zu verhelfen. Die N. genossen von nun an eines 30jährigen Friedens. Statt des Kampfes mit den Waffen wurden aber die Staaten in den der Intrigue hineingezogen. Ludwig XIV. war 1715 gestorben, u. unter dem Regenten Philipp von Orleans kam am 4. Jan. 1717 die sogenannte Tripleallianz zwischen Frankreich, Großbritannien u. den N-n zu Stande. Die Verbündeten versprachen sich darin Hülfe u. keinem ihrer Unterthanen, welcher in seinem Vaterlande für einen Rebellen erklärt wäre, Aufenthalt zu gestatten. Am 2. Aug. 1718 trat auch der Kaiser Karl VI. zu Baden dieser Allianz bei, u. so wurde sie zur Quadrupleallianz. Sie bestimmte, daß jeder Staat im Fall eines Angriffs dem andern 8000 M. Fußvolk u. 4000 Reiter stellen sollte. Zwar war diese Quadrupleallianz ohne Wissen der Generalstaaten abgeschlossen, weil man von ihnen Weitläufigkeiten fürchtete; indessen traten sie 1719 derselben einzeln, bis auf Zeeland, bei. Karl VI. errichtete 1722 eine Handelsgesellschaft für Ostindien zu Ostende, wogegen die Holländer, als den bestehenden Verträgen zuwider, wiewohl vergebens, protestirten. Im Sept. 1722 schlossen England, Preußen, Frankreich u. mehre deutsche Fürsten ein Bündniß zu Herrnhausen gegen die Allianz Spaniens, Österreichs u. Rußlands, welche die Demüthigung der Häuser Hannover u. Frankreichs bezweckte. Die N. traten hernach auch diesem Vertrage bei. 1726 schlossen auch die Staaten einen neuen Frieden mit Algier, nachdem sie vergebens darnach gestrebt hatten, einen Bund zur Ausrottung der Seeräuber im Mittelmeere zu stiften. Streitigkeiten mit Ostfriesland wegen der holländischen Besatzungen in Emden u. Leer wurden 1729 vermittelt. 1731 hob Kaiser Karl VI. die Ostender Handelsgesellschaft auf, wogegen ihm England u. die N. die Pragmatische Sanction garantirten. 1739 schlossen die Generalstaaten einen Handelsvertrag mit dem Kaiser, welcher aber wegen des 1740 ausbrechenden Österreichischen Erbfolgekriegs ohne Nutzen für sie war. In diesem Kriege bestanden die Generalstaaten auf einer strengen Neutralität u. bewilligten Marien Theresien nur Subsidien. Doch 1743 siegte die Oranische für den Krieg gestimmte Partei, u. die Staaten stellten der Kaiserin 20,000 M. Hülfstruppen, ohne jedoch Frankreich ausdrücklich den Krieg zu erklären. Frankreich sah jedoch dies als eine Kriegserklärung an u. ein französisches Heer unter dem Marschall von Sachsen drang im Frühjahr 1744 in die Österreichischen N. ein, belagerte mehre Barriereplätze u. nahm Courtray, Menin, Ypern, Fort Knoke u. Furnes. Zwar stand ihm ein englisch-österreichisch-niederländisches Heer unter Wade, Grafen von Ahrenberg u. Moritz von Nassau-Oranien gegenüber, allein da die Briten zum Theil nach England eilen mußten, um dort dem Prätendenten zu widerstehen, so wurde das vereinigte Heer geschwächt. Zudem wollten die Generalstaaten noch immer eine offene Kriegserklärung vermeiden u. gaben daher dem Grafen Moritz von Nassau geheime Befehle, Feindseligkeiten möglichst zu vermeiden, u. der Marschall von Sachsen fand im freien Felde wenig Widerstand, bis ihn der Einfall des Prinzen Karl von Lothringen mit einem österreichischen Heere in Elsaß zu Entsendungen nöthigte, wodurch seine eigenen Operationen gehemmt wurden. Doch die neue Kriegserklärung Preußens gegen Österreich brachte die Franzosen 1745 wieder in Vortheil u. setzte sie in den Stand, das englisch-österreichisch-holländische Heer unter dem Herzog von Cumberland, dem Grafen Königsegg u. dem Fürsten von Waldeck am 10. Mai 1745 bei Fontenoi zu schlagen. Nun eroberten die Franzosen fast ganz Belgien, nahmen Tournay, Gent, Brügge, Oudenaarde, Dendermonde, Ostende, Nieuport, Ath etc., u. zugleich mußten die Generalstaaten, wegen einer abermaligen Landung des Prätendenten in Schottland, den Briten vertragsmäßig 6000 M. zu Hülfe senden. Im Winter 1745 u. 1746 eroberte der Marschall von Sachsen Brüssel u. nahm dort 12,000 Holländer gefangen; dann fielen nach einander viele Festungen u. selbst Antwerpen. Die Mächte, des Krieges müde, hatten 1746 einen Friedenscongreß zu Breda eröffnet, aber während man sich über die Bedingungen stritt, gingen die Operationen im Felde fort, u. der Marschall von Sachsen ließ 1747 Flandern angreifen. Der Marschall Löwendahl nahm Sluys, Sas van Gent u. Hulst, so wie andere Plätze in Niederländisch Flandern, u. eroberte Bergen op Zoom, während der Marschall von Sachsen die verbündete Armee unter dem Herzog von Cumberland, welche ihm den Angriff auf Mastricht wehren wollte, bei Lawfeld am 2. Juli schlug. Mastricht wurde 3. Mai 1748 von den Franzosen erobert. Mittlerweile waren die Unterhandlungen abgebrochen worden, indeß da beide kriegführende Theile Frieden wünschten, so kam derselbe zu Aachen am 18. Oct. 1748 zwischen Frankreich u. den Seemächten zu Stande. Durch denselben erhielten die Vereinigten N. die Barriereplätze wieder, eben so die von Frankreich in dem Gebiet der Staaten gemachten Eroberungen. Die Pragmatische Sanction wurde zu Gunsten der Kaiserin Maria Theresia bestätigt.
Während dieser Kriege waren auch im Innern der Vereinigten Provinzen bedeutende Anderungen vorgegangen u. die Regierung aus den Händen der Generalstaaten in die eines Erbstatthalters gekommen. Während des Spanischen Erbfolgekriegs u. nach dem Frieden von Utrecht stand der Großpensionär Heinsius an der Spitze der Republik, welche seit 1711 außer in Friesland keinen Statthalter mehr hatte. Fünfmal wurde er zu seiner amtlichen Würde neu gewählt, u. unter ihm blühten die N. kräftig empor. Er war auch duldsam in Religionssachen, u. die Jansenisten durften sogar ein Bisthum in Utrecht errichten. 1720 starb Heinsius; sein Nachfolger Hornbach war dem Andringen der Oranischen Partei bei Weitem nicht so gewachsen. Schon 1718 hatte es diese durchgesetzt, daß der Erbstatthalter von Friesland, Wilhelm, ein siebenjähriger Knabe, zum Statthalter von Gröningen gewählt wurde. 1722 thaten Drenthe u. Geldern, wo die demokratische Partei von der aristokratischen in der Ständeversammlung überwogen wurde, Gleiches, trotz dem Abmahnen der vier demokratischen Staaten, welche die Statthalterwürde für immer abgeschafft hatten u. sich jetzt von Neuem zur Beibehaltung ihrer Regierungsform verbanden. In Zeeland besaß das Haus Oranien die Markgrafschaften Vließingen u. [908] Veere, die Stände begriffen aber wohl, welche Nachtheile dieser Besitz dem Staatswohl einst bringen könnte, u. hoben das Lehnsrecht derselben, ungeachtet aller Protestation des Hauses Oranien, gegen eine Entschädigungssumme auf, welche, als das Haus Oranien dieselbe nicht annehmen wollte, in der Bank zu Middelburg deponirt wurde. 1733 heirathete Wilhelm von Oranien eine Tochter des Königs Georg II. von England. Hierdurch wuchs die Macht der Oranischen Partei sehr. Schon damals war ihr Bemühen, die Generalstaaten in einen Krieg zu, verwickeln, um sich durch die Militärpartei das Übergewicht u. dem Hause Oranien die Statthalterwürde in den vier demokratischen Provinzen zu verschaffen. Dies gelang 1744. Kaum hatte der Krieg begonnen, als die. Prediger auf den Kanzeln, Flugschriften u. die Volksstimme die Statthalterschaft als das einzige Heil empfahlen, u. als nun 1747 das französische Heer das Gebiet der Vereinigten Staaten betrat, rottete sich das Volk in den zeeländischen Städten Veere, Middelburg u. Vließingen zusammen, stürmte die Rathhäuser, verjagte die von den Patrioten eingesetzten Bürgermeister u. setzte den Prinzen Wilhelm von Oranien als Statthalter ein. Dasselbe geschah in Utrecht, Over-Yssel u. auch nach kurzem Widerstande der Provinzialstände in Holland. So war Wilhelm IV. der erste Generalstatthalter über alle Sieben Provinzen, zugleich Generaladmiral u. Generalcapitán, erhielt den Titel eines Markgrafen von Vließingen, Veere u. Bergen op Zoom wieder, ja man erklärte 1748 in den gesammten Provinzen die Statthalter würde für erblich u. dehnte diese Erblichkeit, da Wilhelm IV. damals noch keine Söhne hatte, auch auf die Töchter aus. 1749 erzwang es das Volk, daß der Erbstatthalter auch die Obrigkeit zu Amsterdam ernennen durfte u. daß er die Verwaltung der Generalitätslande (Niederländisch Flanderns u. Brabants) u. das Directorium der Ost- u. Westindischen Handelscompagnie erhielt. Dem Hause Oranien war währenddem auch Nassau-Diez u. Dillenburg durch Erbschaft zugefallen, s.u. Nassau Gesch. II. B) b). Wilhelm IV. behielt die republikanischen Formen so viel als möglich bei; er schloß Verträge mit Baiern u. Polen (1750), starb aber schon 1751, u. seine Wittwe, Anna von England, wurde nun Statthalterin u. Vormünderin ihres kaum dreijährigen Sohnes Wilhelm V. u. nahm sich den Prinzen Ludwig von Braunschweig-Wolfenbüttel, welchem schon 1750 der Oberbefehl über das Heer ertheilt worden war, zur Assistenz. Ludwig von Braunschweig u. Anna begünstigten die Aristokratie u. waren sehr für England. Im Siebenjährigen Kriege neigten sie sich offen auf die Seite der Engländer u. konnten kaum bewogen werden, neutral zu bleiben, ja selbst der Übermuth der Engländer, die alle niederländischen, nach französischen Häfen bestimmte Schiffe als gute Prise in Beschlag nahmen u. alle auf hohem Meere visitirten, konnte sie nicht zu kräftigerem Auftreten bewegen. Als 1759 Anna starb, übernahmen die Generalstaaten selbst die Vormundschaft über Wilhelm V., ernannten aber den Prinzen Ludwig von Braunschweig zum Feldmarschall. Um den Plackereien der Engländer zu entgehen, wurde von jetzt an jede Kauffahrteiflotte durch einige Kriegsschiffe geleitet, u. England respectirte die niederländische Flagge nun mehr als früher. 1763 endigte der Pariser Friede den Krieg zum Vortheil Englands, das nun zum wichtigsten Nebenbuhler der N. wurde u. dieselbe binnen Kurzem weit überflügelte. In Ostindien bemächtigten sich die Niederländer in dieser Zeit der Insel Ceylon, benahmen sich aber in Java wie in Westindien unmenschlich gegen die Eingebornen, u. der dadurch hervorgerufene Aufruhr der Negersklaven in Berbice wurde so gefahrdrohend, daß starke Garnisonen nach Surinam u.a. amerikanischen Colonien gesendet werden mußten, um dort die Sklaven im Zaum zu halten.
Wilhelm V., 1766 mündig geworden, trat die Regierung selbständig an, überließ sich aber fortwährend der Leitung des im Lande nicht beliebten Herzogs Ludwig von Braunschweig, ja beschwor sogar eine Consnltationsacte, vermöge welcher er den Herzog als ersten Rathgeber zur Seite behalten wollte. Auf Ludwigs Veranlassung vermählte sich Wilhelm V. 1766 mit der Prinzessin Friederike Sophie Wilhelmine von Preußen, Nichte Friedrichs des Großen u. Schwester des nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm II. Bei der Erhebung der nordamerikanischen Provinzen gegen England 1775 erklärte sich die Volkspartei für die Amerikaner u. verlangte die Vermehrung der Flotte; dagegen begehrte die Oranische Partei die Vermehrung der Landarmee, um sogleich Frankreich entgegen treten zu können, wenn dieses Miene machte, die Amerikaner zu unterstützen. Frankreich u. Spanien hatten die Vereinigten Staaten von Nordamerika anerkannt u. waren dadurch in Krieg mit England verwickelt worden. Dieses verbot nun den Holländern, nach französischen u. spanischen Häfen zu schiffen, 300 englische Caper durchsuchten u. plünderten die holländischen Schiffe ungescheut, Matrosen von holländischen Schiffen wurden in englischen Häfen gepreßt u. der niederländischen Flagge jede Schmach angethan; ja endlich verlangten die Briten von den Niederländern eine Unterstützung an Truppen gegen ihre nordamerikanischen Colonien u. erklärten, als diese verweigert wurde, am 17. April 1780 alle bisherigen Handelsverträge mit ihnen für aufgehoben u. jedes mit Waaren beladene holländische Schiff für eine gute Prise. Nun endlich beschlossen die Generalstaaten die Ausrüstung von 52 Schiffen zum Schutz ihres Handels, aber auch diese Maßregel wußte die Oranische Partei bald zu lähmen. Zu dieser Zeit wollte die Kaiserin von Rußland, Katharina II., eine bewaffnete Neutralität errichten, welche alle Schiffe der zu ihr getretenen Staaten gegen die Anmaßungen der Seestaaten schützen sollte. Auch die N. wurden eingeladen beizutreten, u. als ihr Zutritt nicht mehr zu bezweifeln war, erklärte England am 20. Dec. 1780 den N-n den Krieg; derselbe begann 1781, doch wurde er von Seiten der N. nur sehr lässig geführt, da fast sämmtliche Admirale für die Oranische Partei u. also für England waren; nur der Contreadmiral Zoutmann erfocht einen Seesieg bei Doggersbank, am 5. August 1781, über eine englische Flotte. Endlich konnten die N. durch außerordentliche Anstrengungen u. Geldopfer 1782 eine Flotte von 20 Linienschiffen u. Fregatten aus dem Texel senden, um die Häfen zu entsetzen u. sich mit den französischen u. spanischen Escadren zu vereinigen, eine andere sollte sich bei Brest mit einer französischen verbinden u. die holländischen Colonien schützen. Indeß die oranisch gesinnte Partei wußte die Wirksamkeit derselben zu vereiteln, verlor[909] aber durch alle diese Maßregeln sehr, u. die Partei der Patrioten wurde auch in den Generalstaaten stärker, setzte dort die Anerkennung der Nordamerikanischen Union durch u. schloß einen Allianz- u. Handelsvertrag mit derselben, durch welchen die N. den Nordamerikanern gestatteten, eine Anleihe von 5 Mill. Fl. in den N-n zu negociren. Am 20. Mai 1784 kam der Friede von Versailles zwischen England u. Frankreich u. dessen Verbündeten, also auch den N-n, zu Stande. Durch denselben wurde Negapatam, die Hauptcolonie der N. auf der Küste Coromandel, an die Briten abgetreten u. diesen freie Schifffahrt nach den Molukken bewilligt. Die Ost- u. Westindischen Handelsgesellschaften erlitten durch diesen Frieden, gegen welchen Capellen, Gyselaert u.a. Patrioten vergebens protestirt hatten, großen Schaden.
Die Schwäche der oranischen Regierung hatte sich in dem Kriege so auffallend gezeigt, daß sich viele Anhänger derselben von ihr abwendeten u. daß sich wieder Unruhen offen zeigten. Zwei Processe gegen Capellen, weil er die Protestation der Bauern gegen die Frohndienste unterstützt hatte, u. gegen Berckel, weil er mit den damaligen amerikanischen Insurgenten unterhandelt haben sollte, bildeten seit 1778 das Vorspiel hierzu. Capellen wurde von den Ständen von Over-Yssel ausgestoßen, Berckel erhielt von den Generalstaaten einen Verweis. 1781 überreichte die Stadt Amsterdam Wilhelm V. eine Bitte, den Herzog von Braunschweig, als einen Fremden, welcher die Engländer begünstige, dem Statthalter den Haß u. die Verachtung der Holländer zuziehe u. namentlich die schlechte Beschaffenheit der Wehranstalten des Landes verschulde, zu entfernen. Nun ertheilten zwar die Generalstaaten, bei welchen sich der Herzog über diese Beschuldigung beschwert hatte, der Stadt Amsterdam einen Verweis, aber die angestellten Untersuchungen hatten gezeigt, daß diese Beschuldigungen im Wesentlichen gegründet wären, die öffentliche Meinung erkärte sich gegen den Herzog u. nöthigte ihn, 1782 vom Haag nach Herzogenbusch zu gehn. Die Staaten von Holland u. Zeeland erklärten nun dem Erbstatthalter, daß seine Empfehlungen zu Stellen künftig nicht mehr berücksichtigt werden würden, patriotische Vereine bildeten sich, überall wurden Bürgermilizen organisirt, u. der Mittelstand errang ein factisches Übergewicht über die Aristokratie. Die Unzufriedenheit wuchs jetzt immer mehr, u. Geldern, sonst eine eifrige oranische Provinz, gab zuerst das Zeichen zum Aufstand, entsetzte die oranischen Behörden, u. bald folgten die übrigen Provinzen nach. Vergebens ließ Friedrich der Große, als Oheim der Prinzessin von Oranien, eine Vorstellung durch seinen Gesandten eingeben; vergebens suchte die Oranische Partei die untere Volksklasse gegen die Bürger zu waffnen. Nun kam auch der Consultationsvertrag (s. oben) zur Öffentlichkeit; diese Acte wurde für ungesetzlich u. ungültig erklärt, u. der Herzog von Braunschweig genöthigt das Land zu verlassen.
Während dieser Zeit hatte der Kaiser Joseph II. den bestehenden Barrieretractat einseitig aufgehoben, die Werke der meisten Barrierefestungen abgetragen u. die holländischen Garnisonen nach Hause geschickt. Über ihren innern Verhältnissen hatten die Niederländer dies übersehen, als aber der Kaiser 1783 die Abtretung mehrer längs der Schelde liegender u. diesen Fluß vertragsmäßig (freilich zum Ruin Antwerpens) sperrender Schanzen u. der Festung Mastricht, sowie 1784 die Eröffnung der freien Scheldeschifffahrt verlangte, riefen die Generalstaaten ihre Gesandten von Wien u. Brüssel zurück, sperrten mit bewaffneten Schiffen die Schelde u. rüsteten sich zum Krieg, indem durch den Einfluß der Patrioten eine allgemeine Volksbewaffnung angeordnet u. zugleich eine Allianz mit Frankreich am 10. Sept. 1785 zu Fontainebleau abgeschlossen wurde, welche jedoch weiter keine Folgen, als den Tractat von Paris (20. Sept. 1785) hatte, in welchem die N. sich zu einer Zahlung von 10 Mill. Fl. an Joseph II. verstanden u. dagegen im Besitz des Rechts blieben, die Schelde schließen zu dürfen. Die Bestrebungen Wilhelms V., sich um jeden Preis von den republikanischen Beschränkungen zu befreien, erregten selbst in dem Haag Unruhen, u. die dortigen Obrigkeiten glaubten sich durch Wachsamkeit u. Patrouillen sichern zu müssen Dies sah Wilhelm V. als einen Eingriff in seine Rechte an, da er das Specialcommando über die Besatzung im Haag führte. Der Unwille des Statthalters wuchs noch, als die Stände mehre, ihm 1772 bewilligten Rechte zurücknahmen, den Truppen statt der oranischen Farben diejenigen der Republik gaben u. sich noch mehre Eingriffe in seine Rechte erlaubten; er vermochte Friedrich den Großen eine Beschwerde über diese Beleidigung des Gemahls seiner Nichte übergeben zu lassen u. ging nach Geldern u. Friesland, wo, wie in Ober-Yssel, seine Partei die Oberhand hatte, u. traf hier Anstalten zum Bürgerkrieg. Dennoch fehlte es auch hier nicht an Widerstand, u. die Städte Elbourg ne Hattem wurden, weil sie sich weigerten Verordnungen des Statthalters anschlagen zu lassen u. lieber auswanderten, 1786 von den Oranischen beschossen u. geplündert. In Holland entsetzte man deshalb Wilhelm V. der Würde des Generalcapitäns u. Admirals u. Utrecht that bald dasselbe. Zwar standen Holland u. Utrecht die Provinzen Geldern, Zeeland, Gröningen u. Ober-Yssel entgegen, aber die republikanischen Provinzen waren die mächtigern. Ein Truppencordon gegen Geldern wurde nun gezogen u. von Frankreich die zufolge der Allianz von 1785 versprochene Hülfe in Anspruch genommen. Da aber der größte Theil der republikanischen Truppen nur aus Bürgermilizen bestand u. Frankreich zur Sendung der verlangten Hülfe nicht zu bewegen war, Wilhelm V. dagegen nach u. nach 5000 Mann der Linientruppen des Utrechter Cordons zum Abfall verleitete u. 30,000 Mann Preußen unter dem Herzog von Braunschweig sich für ihn bei Wesel sammelten, wurde die Lage der Republikaner sehr schwierig. Da erschien am 28. Juli 1787 die Prinzessin von Oranien an dem Truppencordon u. verlangte nach dem Haag durchgelassen zu werden. Die Generalcommission verweigerte ihr aber den Durchlaß. Jetzt forderte König Friedrich Wilhelm II. von Preußen eine exemplarische Züchtigung der Commission u. eine Wiedereinsetzung des Statthalters in alle Würden; aber die Stände von Holland billigten das Verfahren ihrer Commission. Darauf forderte der Herzog Karl von Braunschweig die Stände auf, sich binnen vier Tagen zu unterwerfen, u. als dieser Vorschlag abgewiesen wurde, erfolgte die Invasion der Preußen im Septbr. 1787. Der Rheingraf von Salm räumte Utrecht u. floh; die Stände von Holland flüchteten nach Amsterdam,[910] u. hier traf der Chevalier de Ternant, ein französischer Offizier, in Erwartung französischer Hülfe, alle Anstalten zur Gegenwehr. Aber die Preußen eroberten Gorkum am 17. Sept. u. Haag am 18., führten dort den Statthalter in seine alte. Residenz ein u. dieser berief neue, unter seinem Einfluß gewählte Stände von Holland, welche den Erbstatthalter wieder in alle seine Würden einsetzten. An Frankreich erging eine Aufkündigung des bisherigen Allianztractats. Auch Amsterdam ergab sich den Preußen durch Capitulation. Schaarenweise flüchteten die Patrioten nach Flandern u. Frankreich; ihr zurückgelassenes Eigenthum wurde von dem Pöbel der Oranischen Partei u. den übergetretenen holländischen Truppen zerstört, ihre Häuser niedergerissen, die nicht Geflüchteten gefangen gesetzt, ja vom Pöbel ermordet. Nach dieser Restauration hatte der Erbstatthalter fast unumschränkte Gewalt, denn die Stände wurden nur unter seinem Einfluß ernannt u. mußten nach seinem Willen handeln. Er schloß am 15. April 1788 mit England u. Preußen eine Offensiv- u. Defensivallianz, u. bald darauf (3. Juli) wurden die Rechte des Erbstatthalters zu einem Grundgesetz der Republik erklärt u. von allen Provinzen bestätigt.
Die Französische Revolution lenkte seit 1789 die Aufmerksamkeit der Parteien nach außen, u. die Hoffnung der Patrioten wurden sowohl durch diese, als durch die in den Österreichischen N-n ausbrechenden Unruhen belebt. Der Erbstatthalter war für Ludwig XVI. gestimmt, fürchtete aber den Krieg: da kam der Nationalconvent zuvor u. erklärte den Krieg am 1. Febr. 1793 an England u. den Erbstatthalter, u. sogleich wendete sich Dumouriez, welcher 1792 Belgien erobert hatte, gegen Holland. Miranda belagerte im Febr. Mastricht u. Venloo u. zog gegen Dortrecht, wurde aber durch das Vordringen der Österreicher genöthigt umzukehren, bei Neerwinden geschlagen u. floh über die französische Grenze zurück. Ein englisches Heer landete nun in den N-n u. Belgien u. wirkte mit den Österreichern, einem Corps Preußen u. Niederländern verbunden gegen Frankreich. 1793 waren Anfangs die Alliirten im Vortheil, aber sie versäumten es diesen zu verfolgen, u. 1794 vereitelte Pichegru u. Jourdan alle Pläne der Gegner (s. Französischer Revolutionskrieg II. C). Der Herzog von York u. der General Clairfait wurden von Ersterm geschlagen, der Prinz Josias von Koburg zum Rückzug genöthigt, alle vorher eroberten Festungen gingen wieder verloren u. dazu Ostende, Antwerpen u. (3. Novbr. 1794) Mastricht. Schon während des Sommers 1794 hatte sich Pichegru gegen die N. gewendet, Niederländisch Flandern besetzt, den Herzog von York aus Niederländisch Brabant verdrängt u. am 12. Oct. Herzogenbusch erobert. Grave, Venloo u. Nimwegenwaren blockirt u. fielen im Laufe des Jahres. Ein harter Winter begünstigte die Franzosen, u. am 24. Dec. setzte sich Pichegru über das Eis gegen Holland in Marsch, nahm die Bommelinsel u. die Linien von Breda u. drängte die Holländer nach Willemstadt u. Gorkum. Darauf gingen die Franzosen über die Waal u. unterbrachen die Verbindung zwischen den Engländern u. Niederländern. General Daendels, ein Niederländer in französischen Diensten, forderte nun die Partei der Patrioten auf, sich für die Sache der Französischen Republik zu erklären; diese, bisher durch die Alliirten im Zaum gehalten, erhoben sich zuerst in Leyden u. pflanzten am 19. Jan. einen Freiheitsbaum auf. Utrecht ergab sich, u. Pichegru setzte die oranischen Behörden ab u. Patrioten in solche ein. Allenthalben folgten ähnliche Bewegungen der Patrioten. Amsterdam ergab sich den Franzosen u. bald war das ganze eigentliche Holland in der Gewalt der Franzosen. Der Erbstatthalter Wilhelm V. hatte dies Unglück vorausgesehen, Anfangs 1795 für sich u. seine Söhne die bisherigen Ämter niedergelegt u. sich zu Scheveningen nach Yarmouth eingeschifft. Die Generalstaaten untersagten nun alle Feindseligkeiten, die Flotte ergab sich den Franzosen u. allmälig wurden die Engländer aus dem Lande getrieben. Zugleich sicherte der Friede von Basel zwischen Frankreich u. Preußen (1795) die ganze östliche Grenze des Freistaats gegen feindlichen Angriff. Eine Versammlung vorläufiger Abgeordneter des Volks trat nun zusammen, erklärte am 26. Jan. 1795 die Erb statt halter würde für aufgehoben, nahm die gegen die Patrioten 1787. gefaßten Beschlüsse zurück u. constituirte sich als Batavische Republik. Diese erhielt von Frankreich das sämmtliche Gebiet der bisher vereinigten Sieben Provinzen, mit Ausnahme Mastrichts u. der andern in Belgien gelegenen Enclaven, wieder, u. am 16. Mai schloß Sieyès eine Allianz zwischen Frankreich u. der Batavischen Republik. Die anfängliche Begeisterung für die Neufranken kühlte sich aber bald ab; die Anordnung der innern Verfassung sollte nach französischem Muster geschehen, daher wurden die Menschen- u. Bürgerrechte den 31. Jan. als Grundgesetz proclamirt, das Einheitssystem als Princip eingeführt u. demnach den 28. August die Bildung einer Nationalversammlung u. die Aufhebung der Generalstaaten u. eben so später die Aufhebung der Grenzen der Sieben Provinzen u. die Abschaffung der einzelnen Staatenverfassung, so wie die Umwandlung der Provinzen in Departements beschlossen. Schon Letzteres gab zu Unruhen Veranlassung, u. die Beschlüsse der Nationalversammlung wurden vom Volke verworfen. Eine zweite Nationalversammlung 1797 hatte Anfangs nicht mehr Glück. Dabei saugten französische Intendanten u. Commissäre das Volk aus, u. gegen 100 Mill. Franken Contribution mußten gezahlt, 30,000 M. Franzosen unterhalten u. gekleidet u. zugleich eine starke Nationalarmee gebildet werden. Sogleich nach dem Einrücken der Franzosen hatte England nämlich die Batavische Republik als feindlichen Staat betrachtet, deren Handels- u. Kriegsschiffe genommen, die Fischerei gestört u. Häfen blockirt, u. bald durfte kein batavisches Schiff sich mehr aus dem Texel hinaus wagen. Im Juli 1795 wurde das Cap der guten Hoffnung durch den britischen General Clarke angegriffen u. im September genommen; der Versuch des holländischen Admirals Lucas, das Cap wieder zu erobern, mißlang u. der Admiral mußte sich am 16. Aug. 1796 in der Saldanhabai an Elphistone ergeben. Ebenso nahmen 1795 die Engländer die holländischen Ansiedelungen auf Malakka u. Malabar, 1795 u. 1796 in Ceylon u. 1797 die Molukken. Diese Verluste, verbunden mit einer ungeheuern Schuldenlast, führten am 16. November 1796 von Staatswegen zur Auflösung der Ostindischen Compagnie, welche am 1. März 1797 erlöschen sollte. Als nach dem Siege des Directoriums in Paris 1797 dort eine Art Oligarchie eingeführt wurde, wußte die französische Regierung die batavische Nationalversammlung zu[911] bestimmen, auch ihre Verfassung darnach zu modeln u. ein Directorium einzusetzen. Anfangs 1798 wurde eine neue Constitution eingeführt u. als organisches Grundgesetz proclamirt. Mit dieser war indessen eine große Partei unter dem General Daendels nicht zufrieden u. von den französischen Truppen in Holland unterstützt, nahm er den einen Director, van Langen, gefangen, vertrieb die beiden andern u. verhaftete die Anhänger der Directoren. Dann ließ er vom Volk ein neues Gesetzgebendes Corps u. von diesem einen neuen Rath der Alten u. einen Großen Rath wählen, welche dann wieder ein neues Directorium wählten.
Allein während diese Revolution ruhig vorüberging, fehlte es doch nicht an innern Gährungen. Das immer steigende Mißvergnügen veranlaßte die englische Regierung, den Plan einer Landung britischer u. russischer Truppen in Nord-Holland zu entwerfen, da damals nur wenige französische u. batavische Truppen in den N-n standen. Wirklich landeten am 17. Aug. 1799 12,000 Briten unter General Abercrombie auf dem Helder, u. die holländische Flotte in dem Vlie u. eine andere Schiffsabtheilung in dem Nieuwen Diep steckte sogleich die oranische. Cocarde auf, verhaftete ihre Offiziere u. ergab sich an den englischen Admiral Mitchel. Anfangs Sept. landeten wiederum 12,000 Briten uuter dem Herzog von York u. 10,000 Russen unter General Herman auf dem Helder, erfochten Anfangs einige Vortheile, wichen aber später zurück u. schlossen, durch Krankheiten erschöpft, mit General Brune am 18. Oct. eine Capitulation zu Alkmaar, in deren Folge die Engländer u. Russen bis zum 1. Nov. ganz Holland räumten; darüber s.u. Französischer Revolutionskrieg III. F). Kurz darauf brachte die Revolution vom 18. Brumaire große Gährung in Holland hervor. Bonaparte, damals erster Consul geworden, begünstigte die aristokratische Partei, die es auch dahin brachte, daß 1801 eine nochmalige Durchsicht der Verfassung begehrt wurde. Der von dem batavischen Gesandten in Paris eingereichte Verfassungsentwurf wurde der Gesetzgebenden Kammer vorgelegt, doch von dieser verworfen, worauf diese durch französischen Einfluß suspendirt u. der Entwurf dem Volke vorgeschlagen, wo denn alle Nichtstimmende für bejahend galten, u. so derselbe mit großer Mehrheit angenommen wurde. Ein Staatsbewind, aus zwölf Personen bestehend, stand an der Spitze der Regierung; ein Präsident führte, alle drei Monate wechselnd, den Vorsitz. Über ihm war eine Gesetzgebende Versammlung von 35, Personen. Vier Minister, für das Auswärtige, den Krieg, das Seewesen u. das Innere, drei Finanzräthe, welche das Finanzcollegium bildeten, u. ein Generalschatzmeister standen dem Staatsbewind zur Seite; zwei Staatsräthe ordneten die Angelegenheiten der oft- u. westindischen Besitzungen; das Gesetzgebende Corps erließ Gesetze, bestimmte die Abgaben etc.; die Verwaltung in den acht Departements war besondern Behörden übertragen; ein Nationalgerichtshof führte die Oberaufsicht über die Gerichte. 1800 bekam die Republik alle Güter der Ausgewanderten u. der in ihrem Gebiet gelegenen deutschen Fürsten überwiesen, mußte aber dafür an Frankreich 6 Mill. Fr. zahlen, doch wurde durch Vertrag vom 29. Aug. 1801 die Zahl der französischen Truppen auf holländischem Gebiet auf 10,000 M. ermäßigt. Den 27. März 1802 wurde von Frankreich der Friede mit England, welcher die Batavische Republik mit begriff, geschlossen. Sie trat dadurch Ceylon ab, erhielt aber die andern Colonien zurück. Als der Krieg 1803 zwischen England u. Frankreich wieder ausbrach, verbot Frankreich der Batavischen Republik die von England angebotene Neutralität anzunehmen, u. sie mußte dieser Macht am 20. Juli auch den Krieg erklären. Der Vertrag zu Paris mit Frankreich bestimmte, daß sie 18,000 Franzosen besolden u. unterhalten u. selbst 16,000 M. für Frankreich stellen sollte. Die Einführung des Continentalsystems lähmte den niederländischen Handel so, daß er sich von Amsterdam weg nach London wendete. Ungeheuer waren die Abgaben in der Batavischen Republik, die Ausgabe betrug 53 u. im Kriege 60 Mill. Fl., während nur 30 Mill. Einnahme da waren; dabei waren die Staatsschulden, die schon vor der Revolution 500 Mill. betragen hatten, auf mehr als 1000 Mill. gewachsen, u. der Gesetzgebende Körper mußte 1804 in eine Abgabe von 2, der 1805 nochmals zwei Abgaben von 1 u. von 3 Procent folgten, willigen. 1804 war Napoleon Kaiser geworden u. wünschte, den von Frankreich abhängigen Republiken eine der monarchischen ähnliche Verfassung zu geben. So wurde denn die Batavische Constitution nochmals umgestoßen, u. die Hochmögenden, ein Gesetzgebendes Corps, aus 17 Deputirten der Departements bestehend, sollten die höchste Gewalt üben. Diesem Collegium präsidirte ein Rathspensionär, mit fast unumschränkter, oie des Erbstatthalters bei Weitem überschreitender Macht, z.B. hatte derselbe alle öffentliche Beamte, mit Ausschluß der Deputirten, der Hochmögenden u. des Nationalgerichtshofs, allein zu ernennen, er übte allein auch die vollziehende Gewalt u. hatte eine unbestimmte Summe zu seiner Verfügung. Er sollte alle fünf Jahre von den Hochmögenden gewählt werden, die Verwaltung des jetzigen aber bis fünf Jahre nach dem Frieden mit England dauern. Diese Verfassung wurde dem Volk im April 1805 vorgelegt u., obschon von 352,322 stimmfähigen Bürgern nur 14,229 stimmten, doch die Abstimmung als bejahend u. gültig angenommen. Am 29. April trat Schimmelpenninck, bisheriger Gesandter der Batavischen Republik in Paris, die Stelle eines Rathspensionärs an.
Bald darauf mußte die Batavische Republik auf Befehl des Kaisers Napoleon diesen um einen König bitten. In dieser Absicht ging der Admiral Verhuel u. van Gogel nach Paris u. Napoleon gab den Niederländern 8. Juni 1806 seinen Bruder Ludwig (s.d. 34) als König von Holland. Die Staatsverfassung des Königreichs Holland war der französischen sehr ähnlich. Der König hatte die vollziehende Gewalt u. die unbeschränkte Regierung der Colonien; neben dem König bestand, außer den Ministern, ein Staatsrath, von 13 Mitgliedern gebildet, der Gesetzgebende Körper wurde auf 30 Mitglieder verstärkt, welcher bei etwaiger Vergrößerung Hollands noch an Zahl wachsen sollte, Schimmelpenninck war auf Lebenszeit dessen Präsident. Holland wurde außerdem von Napoleon für einen unabhängigen Staat erklärt u. die Erklärung gegeben, daß es mit Frankreich nie zu Einem Reich vereinigt werden solle. Trotzdem war aber der König, welcher übrigens das Beste des Landes aufrichtig wollte, doch in das Verhältniß der Vasallenschaft zu Frankreich gesetzt. Sein Verhältniß zu auswärtigen Mächten mußte er nach dem Wunsche seines Bruders ordnen. Da Letzter[912] aber immer Eroberungen zu Lande beabsichtigte, so mußte auch Ludwig sein Heer bis auf 25,000 M. vermehren u. theilweise in Westfalen u. Niedersachsen einrücken lassen. Zufolge des Friedens von Tilsit erhielt Holland zwar, vermöge des Vertrags zu Fontainebleau (11. Nov. 1808), Ostfriesland, Jever, Huysen, Sevenaer, Marburg u. die Hoheit über Varel u. Kniphausen, mußte aber dagegen das Land am linken Ufer der Maas, so wie von Zeeland die Stadt u. den Hafen Vliessingen abtreten. 1808 mußte Holland, auf Andringen Frankreichs, Schweden als Alliirten Englands den Krieg erklären. Während Ludwig bei der Schwierigkeit der Ergänzung der Armee von seinem Bruder die Erlaubniß erhielt, die Armee zu verringern, mußte er dagegen mit ungeheuern Kosten die Marine wieder errichten. Von dem holländischen Heere standen um 1809 etwa 10,000 M. an der Nieder-Elbe u. fochten unter Gratien mit dem König von Westfalen gegen Schill u. den Herzog von Braunschweig; 3000 M. aber waren nach Spanien gesendet. Ende Juli erschien eine britische Flotte mit 40,000 M. unter Lord Chatam vor dem Ausfluß der Schelde; die Truppen landeten den 30. Juli auf Walcheren, Süd-Beveland u. Schouven, nahmen Fort Haak, Batz u. Vere, besetzten Middelburg u. eroberten Vliessingen, den letzten Platz auf Walcheren, am 15. August, wo sich General Monnet u. fast 6000 M. zu Gefangenen ergaben. Aber trotz dieses anfänglichen Glücks scheiterte die Expedition an Chatams Langsamkeit u. an dem Sumpffieber in Walcheren, u. nach großen Verlusten mußten die Briten die N. wieder räumen.
Während die Verhältnisse nach außen ziemlich glücklich waren, mühte sich Ludwig vergebens auch im Innern einen leidlichen Zustand herzustellen. Gleich nach seiner Thronbesteigung wurde Holland aus acht Departements in zehn, Gröningen, Friesland, Drenthe, Over-Yssel, Geldern, Utrecht, Amstelland, Maasland, Zeeland u. Brabant (später Ostfriesland) organisirt; jedes zerfiel wieder in mehre Quartiere u. diese in Gemeinden. Sehr schonend verfuhr Ludwig bei diesen Änderungen; stellte 1808 den Orden der Union u. 1809 sogar den Adel wieder her, aber letzter Beschluß fand so viel Gegner, daß er 1810 wieder aufgehoben werden mußte. Eben so erregte das Herabsetzen der Grundsteuer, da der Handel dadurch nur um so mehr gedrückt ward, große Unzufriedenheit. Mehr gebilligt wurden die Änderungen, welche der König bei der Revision der Municipalitäten vornahm, die Verlegung der Residenz nach Amsterdam u. die Errichtung eines Nationalinstituts, nach Muster des französischen. Die allgemein eingeführte Religionsduldung aber, die Aufhebung der Zünfte u. die Einführung von zwei Gesetzbüchern (nach dem Code Napoléon) fanden lebhaften Widerspruch. Im Januar 1809 brachen die Dämme, u. die Gegend von Emmerich bis Dortrecht u. Rotterdam, 50 QM., wurden überschwemmt, viel Menschen u. Vieh verloren das Leben u. ganze Dörfer wurden zerstört. Die Kräfte des Staats reichten nicht zu, allgemeine Verarmung trat ein, die Abgaben konnten nicht mehr aufgebracht werden u. die Continentalsperre vollendete das Elend. 1808 mußte Ludwig auch seine Häfen für alle Schiffe schließen, mit Ausnahme der Kriegsschiffe der verbündeten Mächte, u. bald durften von Holland aus keine Colonialwaaren mehr in Frankreich eingeführt werden. Der Handel hörte dadurch ganz auf. Die Gesammtschuld wurde damals auf etwa 1200 Mill. Fl., die Zinsen auf 36 Mill. geschätzt, u. da die Einkünfte blos 58 Mill. betrugen, so blieben nur 22 Mill. für den Staatsaufwand übrig. Trotz aller Sparsamkeit des Königs reichte diese Summe nicht aus, u. schon 1807 zeigte sich ein Deficit von 56 Mill. für das frühere, 40 Mill. für das laufende Jahr. Alle diese fehlenden Summen wurden aber Anfangs durch Abgaben von einigen Procenten vom Capitalvermögen der Nation, später aber durch gezwungene Anleihen, welche sieben Procent Zinsen gaben, ziemlich gedeckt. Da der König keinen andern Ausweg zur Wiederherstellung des Handels sah, so gestattete er insgeheim den Schleichhandel. Aber dadurch wurde Napoleon sehr erzürnt; vergebens unternahm Ludwig im Oct. 1809 eine Reise nach Paris, um dort Zugeständnisse zu erhalten; er sah bald, daß es der. Plan seines Bruders sei, Holland dem Französischen Kaiserreiche einzuverleiben, u. um dieses zu vereiteln, beschloß er, Unterhandlungen wegen des Seefriedens, od. wenn dieser nicht zu erlangen wäre, wegen der Zurücknahme der im Herbst 1807 gegebenen, gegen die Beschlüsse von Mailand gerichteten britischen Cabinetsbefehle anzuknüpfen. Ein geheimer Unterhändler wurde sogleich nach England geschickt, erhielt aber eine abschlägliche Antwort. Am 16. März 1810 schlossen Champagny u. Verhuel zu Paris einen Vertrag, nach welchem alles Land auf dem linken Ufer der Waal u. Zeeland an Frankreich abgetreten u. von Neuem aller Verkehr Hollands mit England streng untersagt wurde; 12,000 Holländer, 6000 Franzosen u. eine Anzahl französischer Douaniers sollten die Küste u. die Flußmündungen auf Kosten Hollands besetzen, bis die englischen Cabinetsbefehle von 1807 zurückgenommen wären. Alle seit 1809 in Holland durch Amerikaner eingebrachte Waaren wurden den französischen Douaniers übergeben, dagegen die Handelssperre Frankreichs gegen Holland aufgehoben. Die Schleichhändler widersetzten sich indessen den französischen Douaniers thätlich, es kamen auch im Innern des Landes Zusammenrottungen vor, u. Personen der französischen Gesandtschaft wurden insultirt. Deshalb ließ Napoleon 2000 Mann unter Oudinot in Holland einrücken u. erklärte, daß er die geringste Rüstung Hollands als Kriegserklärung ansehen werde. Als sich die französischen Truppen Amsterdam näherten, legte Ludwig am 1. Juli die Regierung zu Gunsten seines ältesten Sohnes nieder.
Napoleon genehmigte diese Abdankung aber nicht, sondern ließ 4. Juli französische Truppen in Amsterdam einrücken u. decretirte den 9. Juli die Vereinigung Hollands mit dem Französischen Reiche; Ludwig aber reiste nach den Österreichischen Staaten ab, wo er in Gräz privatisirte. Rein französische Formen wurden nun eingeführt; zunächst wurden die zehn Departements in sieben (Friesland, Westems [Gröningen u. Drenthe], Ostems [Ostfriesland], Ysselmündungen [Ober-Yssel], Ober-Yssel [Geldern], Zuydersee [Nord-Holland u. Utrecht], Maasmündungen [Süd-Holland]) umgebildet, u. das schon früher abgetretene Zeeland wurde das Departement Scheldemündungen u. Holländisch Brabant Rheinmündungen; sämmtlich aber bildeten sie zwei Militärdivisionen. Armee u. Flotte traten in französische Dienste über u. jeder Angestellte behielt seinen Rang. Die Conscription wurde[913] eingeführt, u. zwar sollte die ausgehobene Mannschaft halb zum Land- u. halb zum Seedienste verwendet werden. Alle Formen der Verwaltungsbehörden u. Gerichtshöfe wurden in französische umgewandelt. Die alte Staatsschuld wurde auf 1/3 reducirt. Die ganze Umformung leitete Lebrun, Erzschatzmeister des Reichs. Die Verbrennung sämmtlicher englischer Waaren erfolgte, u. Schaaren von französischen Douaniers erschienen, um die Continentalsperre in ihrer ganzen Strenge zu vollziehen, u. wirklich setzten sie dieselbe durch, steigerten aber die Abneigung der Holländer gegen die Franzosen auch aufs Höchste. Allgemein war daher die Freude, als 1813 nach der Schlacht von Leipzig die Preußen unter Bülow u. die Russen unter Winzingerode gegen die N. anrückten, Mitte Novembers Gröningen, Drenthe, Friesland u. Ober-Yssel besetzten u. Doesburg u. Zütphen eroberten. Eine Aufforderung Bülow's vom 20. Novbr. rief die Holländer zum Aufstand gegen die Franzosen auf, u. allenthalben rüsteten sich diese zum Abzug. Zwei Patrioten aber, Graf Gisbert Karl von Hogendorp (s.d.) u. Graf van der Duyn van Maasdam erließen einen Ruf an das Volk unter die Waffen für die Unabhängigkeit Hollands; jene Beiden übernahmen die provisorische Regierung, Graf Leopold von Limburg-Styrum das Militärcommando. Nachdem die Nationalgarden sich für den Plan erklärt hatten u. die Franzosen aus dem Haag abgezogen waren, sandte die provisorische Regierung Abgeordnete nach England, um Wilhelm von Oranien, Sohn des Erbstatthalters Wilhelm V., Chef des Hauses, zur Rückkehr zu bewegen; gleichzeitig auch an Bülow u. die alliirten Monarchen nach Deutschland, von welchen Zusicherungen der Unterstützung gemacht wurden. Prinz Wilhelm landete am 30. Nov. zu Scheveningen, zog unter großem Jubel im Haag ein u. kam den 1. Decbr. nach Amsterdam, wo er ebenso freudig empfangen wurde. Unterdessen war in Amsterdam, Leyden, Haag die Organisation der neuen Regierung vorgeschritten, u. man proclamirte endlich vom Rathause zu Amsterdam feierlich die Freiheit der N. u. Wilhelm I. als deren souveränen Fürsten, worauf dieser die provisorische Regierung auflöste u. die Regierung selbst übernahm. Währenddem waren auch Kosacken u. alliirte Truppen Ende Novbr. in Amsterdam eingerückt, u. ein kleines französisches Corps, welches der General Molitor zu Utrecht gesammelt hatte, versuchte vergebens den allgemeinen Aufruhr zu unterdrücken, vgl. Russisch-deutscher Befreiungskrieg 181215. Am Ende von 1813 hatten die Franzosen blos noch Coevorden, Delfzyl, Naarden, Bergen op Zoom, Gorkum, Herzogenbusch, Antwerpen, Vliessingen u. einige kleine Plätze in Besitz. Die Flotte im Texel unter dem Admiral Verhuel blieb aber Frankreich treu u. wurde erst nach Napoleons Fall übergeben.
Noch während der Dauer des Krieges war. Wilhelm I. bemüht, dem Staate eine feste Verfassung zu geben. Nachdem er zunächst die Mannschaft vom 17.25. Jahre zur Schutterij (Landwehr) u. die vom 25.50. Jahre zum Landsturm aufgeboten, die Droits réunies bedeutend gemindert, die Zoll- u. peinlichen Gesetze verändert u. den öffentlichen Unterricht so viel wie möglich nach der alten Form hergestellt hatte, ließ er Anfangs 1814 durch eine Commission von 14 Mitgliedern die Verfassung ausarbeiten. Durch diese wurde die Souveränetät im Mannsstamm des Hauses Oranienn., in dessen Erlöschungsfalle, auch in der weiblichen Linie des Hauses Oranien für erblich erklärt; der Fürst sollte die vollziehende, das Volk die gesetzgebende Gewalt üben, u. durch 55 gewählte Abgeordnete, unter dem Namen der Generalstaaten, in zwei Kammern getheilt, vertreten u. die N., mit Einschluß der sonstigen Generalitätslande (Holländisch Flandern u. Brabant), in neun Provinzen getheilt werden. Zur Prüfung dieses Entwurfes wurden 600 Abgeordnete der Provinzen nach Amsterdam berufen; nur 479 erschienen indessen, u. von diesen nahmen 449 am 29. März 1814 die Verfassung an. Anfangs Mai 1814 wurden nun die ersten vorläufigen Generalstaaten eröffnet; sie beschäftigten sich vorzüglich mit den Finanzen u. bestimmten die Vermehrung der Armee (die Milizen u. den Landsturm ungerechnet) von 25,000, welche sie bereits zählte, auf 60,000; die Flotte wurde durch verschiedene bei der Theilung der Antwerpner Flotte acquirirte Schiffe auf 20 Linienschiffe u. eine verhältnißmäßige Anzahl Fregatten u. anderer Kriegsschiffe gebracht. Inzwischen war der Fürst durch den Pariser Frieden vom 31. Mai u. das Londoner Protokoll vom 21, Juni 1814 als Generalgouverneur der belgischen Provinzen, welche von den Alliirten besetzt waren, bis zur definitiven Regulirung der Vereinigung beider Staaten ernannt worden; van der Capellen erhielt einstweilen die oberste Leitung der Civilangelegenheiten. Nach dem mit Großbritannien am 29. Oct. 1814 abgeschlossenen Staatsvertrag trat N. jenem Reiche das Recht auf das Cap der guten Hoffnung, Essequebo, Berbice, Demerary u. Ceylon ab, wogegen es die übrigen, bis Anfang 1802 in in Asien, Afrika u. Amerika besessenen Colonien zurückerhielt. Die ersten wirklichen Generalstaaten wurden im November 1814 eröffnet. Sie bewilligten das vorgelegte, schon durch Ersparnisse sehr (um 1,700,000 Gulden) ermäßigte Budget. Der Wiener Congreß hatte mittlerweile sich mit Ordnung der äußern Verhältnisse beschäftigt u. den N-n durch Beschluß vom 31. Mai u. durch die Schlußacte vom 9. Juni 1815 außer ganz Belgien noch das Bisthum Lüttich gegeben, das Land erhielt den Namen König reich der Niederlanden. Wilhelm I. wurde als König von allen Mächten anerkannt. Außerdem erhielt er noch das zu Deutschland gehörige Herzogthum Luxemburg als Großherzogthum, für welches er 8. Juni 1815 als Mitglied dem Deutschen Bunde beitrat. Der neue Staat zählte in Europa 5,126,000 Ew. u. besaß in Asien: Batavia, Amboina, Banda, Ternate, Macassar, Malacca u. Bima, in Amerika: Surinam, Curaçao, St. Eustach u. St. Martin als Colonien, außerdem aber die Directorien von Coromandel u. Persien, die Comanderien von Malabar, Bantam, Patang u. Japan mit 4 Residenzen u. endlich 13 feste Plätze auf Guinea, zusammen mit ungefähr 4 Mill. Ew. Napoleon bedrohte zwar nach seiner Rückkehr von Elba 1815 zunächst Belgien, wo außer 4 Corps Preußen, den Briten u. Hannoveranern die N. eine Armee gegen ihn aufgebracht hatten, indeß, nachdem er bei Quatrebras den 16. u. bei Waterloo den 18. Juli geschlagen worden war, räumte er das niederländische Gebiet in jäher Flucht. In dem zweiten Pariser Frieden erhielt das Königreich der N. noch von Frankreich den Strich zwischen dem Hennegau u. Namur mit den Festungen Marienburg u. Philippeville. Inzwischen wurdie neue Verfassung durch eine zur Hälfte aus Holländern,[914] zur Hälfte aus Belgiern bestehende Commission entworfen u. von den General- u. Provinzialstaaten am 24. August 1815 angenommen worden, worauf der König diese Constitution am 21. Sept. beschwor. Gegen Algier, welches die niederländische Flagge beleidigt hatte, unternahm die niederländische im Mittelmeere stationirte Flotte unter Admiral van der Capellen in Verbindung mit der englischen unter Exmouth 1816 einen Zug u. schossen die Stadt in Brand, verbrannten die algierische Flotte u. befreiten die christlichen Gefangenen. Hierauf trat der König der Heiligen Allianz bei. Mit Frankreich geriethen die N. in einige Differenz, indem der französische Gesandte, Graf Latour du Pin, 1816 die Vertreibung der französischen Verwiesenen aus den N-n verlangte, was jedoch der König verweigerte, später ließ er aber die Geächteten aus den N-n verweisen; nur Cambacéres u. David waren davon ausgenommen. 1818 erließen die N. dem Vertrage mit England vom 4. Mai 1818 zu Folge strenge Verordnungen gegen den Sklavenhandel u. gestatteten englischen Kreuzern niederländische Schiffe mit Sklaven wegzunehmen. Durch sophistische Deutung der Wiener Congreßacte, wonach der Rhein jusqu'à la mer frei sein sollte, wollten die N. den anderen Staaten am Rhein nur den binnenländischen Rhein bewilligen u. erklärte denselben schon eine Strecke von der Mündung für See, wo Zölle aufgelegt werden könnten. Trotz allen Bemühungen Preußens u. der übrigen Rheinstaaten, selbst den lebhaften Mahnungen Österreichs, konnten die Unterhandlungen der Centralcommission zu Mainz lange zu keinem genügenden Resultate kommen, indem alle Bewilligungen von Seiten der N., selbst die von 1826, wonach der Leck als Fortsetzung des Rheins betrachtet u. frei beschifft werden sollte, u. die von 1827, so wie später, nicht ausgenommen, nur scheinbare Vortheile gewährten, u. dem Übel aber nicht radical abgeholfen wurde; s.u. Rheinschifffahrt.
Die inneren Verhältnisse des neuen Königreichs waren keine günstigen; zunächst bestand zwischen den an Sitten, Gebräuchen, Sprache u. Confession von einander abweichenden Holländern u. Belgiern eine gegenseitige Abneigung; dann waren die unter dem stärksten Einflusse der katholischen Clerisei stehenden Belgier dem protestantischen Könige nicht hold, u. die Holländer waren wiederum unzufrieden mit der längeren Abwesenheit des Hofes in Brüssel; endlich hatten sich die Anhänger des Oranischen Königshauses in den nördlichen Provinzen in zwei Parteien gespalten: Altoranier, welche dem früheren republikanischen System mit einem Erbstatthalter an der Spitze, u. Neuoranier, welche dem bestehenden monarchischen System anhingen. Dazu fehlte es nicht an Landescalamitäten: Wassersnöthen u. Dammbrüche traten bes. 1820, 1824 u. 1826 ein u. richteten große Überschwemmungen an. In den Kriegsjahren hatte sich der Handel u. die Schifffahrt von Amsterdam, Rotterdam etc. weggewendet; als es Friede wurde, erwartete man dessen rasche Wiederkehr, allein er war nun in den Händen der Engländer, u. diese zu sehr im Vortheil. Weder die Grabung von Häfen u. Kanälen, noch die vertragswidrige Beschränkung der Rheinschifffahrt, noch Verträge mit Dänemark u. den Vereinigten Staaten von Nordamerika, um den Verkehr zu heben, noch die Anlegung einer Niederländischen Bank (im Jahre 1822 mit 50 Mill. Gulden Fond), noch die Gründung einer Handelsgesellschaft im Jahre 1824, vermochten den Handel wieder auf seine alten Wege zu bringen. Die Calamität, welche den Handel Ende 1825 u. 1826 durch Bankerotte, veranlaßt durch Schwindeleien in Staatspapieren u. in anderen Speculationen, betraf, verletzte auch die N. schwer. Vergebens umgaben sich die N. gegen die Überfluthung mit englischen Manufacturwaaren mit einer Zolllinie, u. die niederländischen Manufacturen verfielen nun sichtlich. Schon zeigten sich hier u. da brodlose Fabrikarbeiter, welche die Maschinen zu zerstören beabsichtigten, u. es bedurfte der Vorsicht der Regierung, um diesem Übel vorzubeugen. Dieselbe ergriff auch geeignete Maßregeln zur Beschäftigung u. Unterbringung der unbeschäftigten Arbeiter, namentlich durch Anlegung von Armencolonien u. Austrocknen von Morästen; gleichwohl erhielten 1823 noch 682,000 Arme öffentliche Unterstützung. Für das Unterrichtswesen, bes. für Volksschulen, wurde bestens gesorgt. Bes. hatte die Regierung viele Ungelegenheiten mit der Katholischen Kirche in Belgien, wo die Beamteten den Eid auf die Verfassung nur in bürgerlichem Sinne leisten wollten; zwar wurde 1827 ein Concordat (s.d. H) mit dem Papste geschlossen, allein über der Ausführung desselben entstanden neue Irrungen (s.u. Römisch-katholische Kirche). Auch die Regierungsverordnung, daß an der Stelle der Französischen Sprache in der Schule die Holländische eingeführt werden sollte, erregte in Belgien Unzufriedenheit u. mußte 1830 zurückgenommen werden. Die Bataillone des Linienheeres wurden 1829 mit der Nationalmiliz verbunden u. das Heer auf 40,000 M. vermindert, dagegen die Schutterji od. Bürgermiliz von 25,500 M. errichtet. Nächst der Erhaltung der inneren Ruhe lag der Regierung nichts so sehr am Herzen, als das Ordnen ihrer Finanzen. Allerdings war dies nicht ohne Schwierigkeit, denn die Folgen des Krieges bewirkten, daß die Ausgabe immer größer war, als das Budget, u. daß die Einnahme die Höhe nicht erreichte, welche sie sollte. 1820 brachten die Minister ein neues zehnjähriges Budget für die ordentlichen Ausgaben (66,838,907 Fl.) an die Stände. Diese aber bewilligten nur 59,875,662 Fl., u. in dem besonderen einjährigen für 1820 mit 21,314,481 Fl. 1821 betrug das Deficit von Neuem 8 Millionen, 1822 stieg die jährliche Bewilligung auf 26,985,000 Fl., fiel jedoch in den späteren Jahren wieder, so daß sie 1825 nur 23,633,797 Fl. ausmachten. Dennoch stieg der öffentliche Credit, u. sowohl die zweckmäßige neue Einrichtung der Staatsschulden-Tilgungskasse 1822, als auch 1824 die besonnene Umänderung eines Theiles der Staatsschuld in eine Anleihe von Nationaleffecten von 100 Mill. Fl. à 21/2 Procent Zinsen trugen nicht wenig dazu bei, die niederländischen Papiere zu heben. Die Staatsschuld hatte sich von 18141829 um 173 Mill. Fl. vermehrt. Die meisten dieser Finanzoperationen wurden in den Generalstaaten discutirt, welche sich seit 1816 des Jahres zweimal versammelten. Vorwaltend waren hier die holländischen Deputirten ministeriell, die belgischen aber machten Opposition. 1823 wurde ein Ministerrath eingesetzt, welcher die Gesetzentwürfe, bevor sie an die Generalstaaten kamen, prüfen sollte. 1818 wurde die Beschränkung der Preßfreiheit u. ein neues Jagdgesetz, welches die Jagd zum Regal machen wollte, so auch später das Milizgesetz lebhaft angegriffen, obschon beide, wiewohl mit Modificationen,[915] endlich durchgingen. Eben so heftig war die Opposition der Kammer von 1828 gegen neue Steuererhöhungen u. gegen viele Titel des neuen niederländischen Gesetzbuches.
Bereits 1828 u. 1829 hatten sich die Streitpunkte zwischen den belgischen u. eigentlich niederländischen Provinzen immer gemehrt; jene forderten in den Kammern Freiheit des Unterrichts u. der Presse, Verantwortlichkeit der Minister, Geschwornengerichte, den Gebrauch der Französischen Sprache vor Gericht etc., indem laut eines früheren Gesetzes vor Gericht, in Urkunden u. im Militärcommando Alles in Niederländischer Sprache erfolgen sollte, u. bei Allem trat heraus, daß sich die Liberalen u. Ultramontanen vereinigt hatten, zu ihrem Zweck zu gelangen. Von alle dem bewilligte die Regierung wenig, sie temporisirte vielmehr. Da trat auf einmal die Julirevolution 1830 in Paris in dies Zaudern u. bewirkte die Belgische Revolution, die am 26. Aug. 1830 ausbrach u. sich bald über ganz Belgien verbreitete; s. ausführlich unter Belgien (Gesch.) VI. Das Resultat dieser Revolution war, nach dem mißlungenen Angriff der Niederländer auf Brüssel u. nach der Beschießung Antwerpens von der Citadelle aus durch den niederländischen General Chasse, der Beschluß des belgischen Nationalcongresses, daß das Haus Oranien von der belgischen Regierung ausgeschlossen u. Belgien ein Staat für sich sein sollte. Die Londoner Conferenz vermittelte einen Waffenstillstand, wo die Demarcationslinie so bestimmt wurde, wie die Grenzen der N. 1814, bevor noch entschieden war, daß Belgien zu den N-n gehören sollte, angenommen worden war; dieselbe Conferenz beschloß, trotz der Protestation beider Theile, am 20. Januar 1831, daß Belgien ein eigener Staat sein u. alles Land begreifen solle, welches Anfangs 1815 zu den N-n geschlagen wurde, also Belgien u. Lüttich u. einige Parzellen an der Maas, daß aber Luxemburg den N-n verbleiben sollte; Prinz Leopold von Koburg wurde zum König der Belgier ernannt. Der Prinz von Oranien, Chef der niederländischen Armee, kündigte aber den Waffenstillstand auf, schlug die Belgier am 7. Aug. bei Hasselt, warf dieselben nach Brüssel zurück u. wurde nur durch das Anrücken von 40,000 Franzosen bewogen, seinem Vordringen Grenzen zu stecken u. am 12. Aug. einen neuen Waffenstillstand zu schließen, wodurch er den Rückmarsch nach der bisherigen Demarcationslinie antrat; hierauf wurde Belgien von der Conferenz völlig anerkannt, der niederländische General Chassé aber in der Citadelle von Antwerpen 1832 von den Franzosen unter Marschall Gerard belagert u. nach heftiger Beschießung 24. Dec. genöthigt, sich zu ergeben; s.u. Belgien (Gesch.) VII. A).
Während dieser Vorgänge hatten Regierung, Generalstaaten u. Volk alle Anstrengungen gemacht, um die widerspänstigen Südprovinzen unter niederländischer Herrschaft zu erhalten. Am meisten dem Kampfe geneigt war aber der König Wilhelm I. u. seine Regierung; von nachgiebigeren Gesinnungen war der Prinz von Oranien, doch führte er den Oberbefehl über die niederländische, gegen Belgien im Felde stehende Armee bis auf eine temporäre Abberufung am 24. Oct. 1830 fort. Im Ganzen aber begriff das niederländische Volk, bei aller Geneigtheit der Regierung beizustehen, bald, daß es besser sein werde, wenn Belgien getrennt bleibe, da dann die bisher getheilte Sorge der Regierung sichganz auf die eigentlichen N. wenden könnte, u. die Generalstaaten von 1830, welche am 13. Sept. eröffnet wurden, sprachen sich im Allgemeinen auch in diesem Sinne aus, doch wurde nach langen Debatten beschlossen, die Trennung nicht zu gestatten. Auch schien der siegreiche Feldzug im Aug. 1831 der Nation noch größeres Vertrauen zu den Maßregeln der Regierung gegeben zu haben, u. wenn auch Belgien durch das Einschreiten Frankreichs geschützt wurde, so verschaffte doch dieser Sieg dem König der N. bessere Bedingungen, als alle Berufungen auf sein Recht vermocht hätten. Die 24 Artikel der Londoner Conferenz vom 15. Nov. 1831 waren günstig, aber der König verwarf sie, u. die am 17. Oct. 1831 zusammengetretenen Generalstaaten zeigten aufs Neue großen Patriotismus. Auch die Generalstaaten für 1832, am 14. Oct. eröffnet, waren noch willig zu jedem Opfer, aber, als Folge der Coërcitivmaßregeln, sprach die Opposition schon lauter ihre Unzufriedenheit mit der Politik des Cabinets aus. Das Provisorium, welches 21. Mai 1833 zwischen Frankreich, England u. N. zu Stande kam, machte zwar vor der Hand den Feindseligkeiten ein Ende, gab aber auf den Frieden noch keine Hoffnung. Die am 13. Oct. für 1833 eröffneten Generalstaaten bewilligten zwar das Budget, riethen aber zum Frieden. Bald mußten auch die N. mit Belgien selbst unterhandeln. Mastricht war nämlich von den Belgiern eingeschlossen u. war in Gefahr ausgehungert zu werden, darum begann man über eine Militärstraße dahin u. die Schifffahrt zu verhandeln, u. dies führte zur ersten directen Berührung beider Staaten u. zur Convention von Zonhofen vom 18. Nov. 1833, welcher im März 1835 eine Postconvention folgte. Noch immer stand aber der König Wilhelm I. u. seine Minister in der alten Festigkeit da, indeß das Drängen anderer Staaten bewog ihn, als bes. das Ende 1833 zu Stande gekommene Torycabinet in London wieder fiel, ohne seine Hoffnungen auf Unterstützungen von England zu erfüllen, nachgiebiger zu werden. Die große Finanzverlegenheit, in welcher sich die N. befanden, trug auch viel hierzu bei; diese hatte sich durch die seit der Revolution in Abgang gekommenen Einnahmen aus Belgien u. durch die fortwährend auf dem Kriegsfuß zu erhaltende Armee ungeheuer gemehrt, u. im März 1836 sah der Finanzminister sich genöthigt, die niederländischen Colonien gesetzlich als Hypothek der Staatsschuld anzutragen, was zwar angenommen, aber ein anderer Gesetzvorschlag, das Budget für 10 Jahre auf 38,639,789 Fl. zu fixiren, von den Generalstaaten verweigert wurde. In dieser Verlegenheit knüpften die N. den abgerissenen Faden der Conferenz zu London wieder an. Da jedoch Palmerston die Annahme der Territorialbestimmungen der 24 Artikel ohne Änderung verlangte, kamen die Verhandlungen aufs Neue ins Stocken. Auch von einer Anleihe von 20 Mill. holl. Fl., auf die Colonien consolidirt, gingen die 13 Mill. 4procentigen Obligationen, welche von obiger Anleihe al pari ausgegeben waren, gleich nach ihrer Emission im Cours so herunter, daß man nicht glaubte, daß das Anlehen sich würde vervollständigen lassen. Um dem vorzubeugen, legte die Regierung den Generalstaaten im April 1837 ein Gesetz vor, welches sie autorisirte, 24 Mill. Fl. 5proc. Obligationen auf die Colonien hypothecirt zu creiren u. die schon emittirten 4procentigen Obligationen[916] einzuziehen. Außerdem forderte sie außerordentliche Credite für Heer u. Seemacht. Nach langem Zaudern votirten die Generalstaaten die Anleihe u. den Credit. Der in diesem Jahre geschlossene Schifffahrtsvertrag mit Preußen war in einigen Punkten sehr zum Vortheil der N. Da sich die Generalstaaten auch 1837 schwierig zeigten, neue Geldverwilligungen zu machen, so machteihnen der König am 13. März in einer geheimen Session bekannt, daß er die 24 Artikel annehmen wolle. Die Opposition gegen die Regierung war nun mit einem Male verschwunden, u. schon am 23. März wurden alle außerordentlichen Credite bewilligt, u. die Generalstaaten vertagten sich hierauf bis zum 27. Febr. 1839. Am 14. April 1838 zeigte der niederländische Gesandte van Dedel der Londoner Conferenz die Annahmeder 24 Artikelan. Preußen, Österreich u. Rußland wollten nun sogleich den definitiven Vertrag unterzeichnen, aber England u. Frankreich behaupteten, die veränderte Sachlage mache Modificationen nöthig, u. dies verlängerte wieder den Kriegsstand bis zum Juli. Dieser von Neuem gezeigte Widerstand erregte den Patriotismus der Niederländer, u. hier wie in Belgien machte sich eine starke Opposition gegen den Frieden geltend. Als daher in London endlich die Verhandlungen bis zu dem Punkte gediehen waren, daß man sich selbst in der Finanzfrage zu einer Transaction geeinigt hatte, welche den jährlichen Beitrag Belgiens zur Verzinsung der Gesammtschuld definitiv auf 5 Mill. Fl. bestimmte, u. man am 6. Dec. zur Fassung des Schlußprotokolls zusammentreten wollte, hatten die belgischen u. niederländischen Truppen eine entschieden feindliche Stellung an der Grenze eingenommen, u. nur die energische Note der Londoner Conferenz vom 1. Febr. 1839 konnte beide Theile zur Erhaltung der Ruhe bewegen. Am 4. April 1839 nahm der König der N. die Modificationen der 24 Artikel an, u. am 19. April schon folgte der definitive Friedensschluß zwischen den N-n u. Belgien; das Nähere darüber s.u. Belgien (Gesch.) VII. A).
Der Friedenszustand sollte nun sogleich eintreten, u. es wurde eine holländische u. belgische Commission zu Utrecht niedergesetzt, um das Schuldenwesen zu ordnen; am 22. Juni d.i. fand die Übergabe Limburgs u. am 22. Juni die Luxemburgs Statt; an demselben Tage räumten auch die Holländer die Forts Lillo u. Liefkenshoek an der Schelde. In Limburg beruhigten sich die Gemüther bald, während das mehr belgisch gesinnte Luxemburg, bes. unter Hassenpflugs Verwaltung, namentlich das platte Land, unzufrieden blieb. In der Verwaltung änderte man dort Anfangs so wenig als möglich, die Verfassung für Luxemburg wurde 1840 bestimmt. Limburg wurde (mit Ausnahme der Festungen Mastricht u. Venloo, welche bei Holland blieben) für das an Belgien abgetretene Stück Luxemburgs als besonderes Herzogthum dem Deutschen Bunde einverleibt, blieb aber nichts destoweniger holländische Provinz. Der Herzog von Nassau entsagte aber gegen Zahlung von 772,893 holländ. Fl. den Erbansprüchen an Limburg. Bei Eröffnung der Generalstaaten im October 1839 erwartete man nun wegen des hergestellten Friedenszustandes allgemein Reductionen im Finanz- u. Kriegsetat, statt: dessen wurde ein um 10 Mill. erhöhtes Budget u. rin Anleiheproject von 56 Mill. vorgelegt. Aber die Opposition verlangte eine Revision des Grundgesetzes, u. zum ersten Male seit 1831 wurde das Anleiheproject am 20. u. das Budget am 23. Dec. verworfen. Obgleich nun die Regierung einige Concessionen machte, so konnte sie doch nur eine Anleihe von 6 Mill. erlangen u. die Bewilligung des vorjährigen Budgets auf 6 Monate nur unter der Bedingung, daß das Grundgesetz während dieser Zeit revidirt werde. Als am 18. März 1840 die Generalstaaten nach der gewöhnlichen Vertagung wieder zusammentraten, zeigte die Regierung viel guten Willen, aber ihre schon schwierige Lage verschlimmerte sich noch durch den Rücktritt des Colonialministers Grafen van den Bosch u. des Finanzministers Belaerts van Blockland. Während der Zeit hatte die Revision des Grundgesetzes ihren Fortgang, die Civilliste des Königs wurde auf 11 Mill. holländ. Fl. ermäßigt u. die Dauer des Budgets statt auf 10nur auf 2 Jahre festgestellt, Reductionen aller Art, bes. in der Armee, wurden von der Regierung eingeleitet. Trotzdem wurde die Stellung der Regierung eine immer schwierigere, u. auch die Popularität des Königs nahm ab durch das Gerücht, er werde die katholische Gräfin Henriette d'Oultremont heirathen. Am 25. März 1840 erklärte derselbe zwar öffentlich, er entsage der Gräfin, aber später reute ihn dieser Entschluß, u. dies, sein vorgerücktes Alter, die politischen Unfälle, welche die N. im letzten Jahrzehnt getroffen hatten, dir traurige Lage, in welcher er das Land sah, u. die Entdeckung einer in Belgien angezettelten Verschwörung, an welcher Holland nicht unbetheiligt war, vermochten den König Wilhelm I. am 7. Oct. 1840 dem Throne der N. zu entsagen u. sich unter dem Namen eines Grafen von Nassau nach Berlin zu begeben u. dort von seinem Privatvermögen zu leben. Am 17. Febr. 1841 vermählte er sich daselbst mit der Gräfin d' Oultremont in morganatischer Ehe u. st. im Dec. 1843.
Am 8. October trat sein Sohn Wilhelm II. die Regierung an u. setzte sich mit den am 17. Oct. zusammentretenden Generalstaaten sogleich dadurch in ein gutes Vernehmen, daß er die Verantwortlichkeit der Minister, den langjährigen Streitpunkt der Regierung mit der Kammer, bewilligte. Das Budget war wieder um 5 Mill. erböht, doch wurde es votirt. Als aber in den Finanzen sich wenig änderte, regte sich die Opposition wieder. In der zweiten Session stellte es sich heraus, daß der Staat jährlich über 70 Mill. holl. Fl. aufzubringen habe, da die Einkünfte der Colonien gänzlich von der kostspieligen Verwaltung derselben u. einem Krieg mit den Atschinesen auf Sumatra aufgezehrt wurden. Trotz dieser großen Summen war aber für bedeutende nationale Unternehmen noch genugsam vorhanden, zwei Eisenbahnen von Amsterdam nach Rotterdam u. von da nach Harlem wurden seit 1830 projectirt u. rüstig fortgebaut, u. eben so die Trockenlegung des Haarlemer Meeres (s.d.) nach langer Discussion beschlossen u. die Zinsen garantirt. Ein Handelsvertrag mit den Zollvereinsstaaten wurde verhandelt (u. im Februar 1842 abgeschlossen), u. der König gestattete zehn aufgehobenen Mönchsorden in Nordbrabant u. in Limburg sich zu retabliren. Das Jahr 1841 begann mit Reductionen der höhern Militärchargen u. der Cavallerie, die Armee war bereits 1840 neu organisirt u. um 7000 Mann reducirt worden, einige Handelsverträge, namentlich mit Texas, wurden abgeschlossen. Als der[917] König das 1827 mit dem Papst geschlossene Concordat vollziehen wollte, zeigten zwar die katholischen Provinzen große Freude, in den andern aber rief es Mißstimmung hervor, u. am 18. Mai 1841 protestirte das protestantische Consistorium zu Leeuwarden gegen die Vollziehung des Concordats. Es kam auch nicht dazu, weil der Papst seine Forderungen allzu hoch spannte. Neu entstandene Differenzen mit Belgien wurden am 5. Nov. 1842 durch einen Vertrag beigelegt, der ausschließliche Gebrauch des Holländischen vor Gericht wieder eingeschärft u. der Zolltarif herabgesetzt; die Generalstaaten aber bestätigten ein neues Strafgesetzbuch u. deckten das neue Deficit durch eine neue Anleihe, zu welcher 59 Mill. gezeichnet wurden. Als man nun 1843 dazu schritt, den fünfjährigen Handels-, Schifffahrts- u. Territorialvertrag, welcher am 5. Nov. 1842 mit Belgien abgeschlossen war, zu realisiren, erhob sich eine große Opposition dagegen, aber dennoch wurde der Vertrag am 2. Febr. d.i. angenommen u. die Ausgleichung mit Belgien dadurch vollendet. Die traurige Finanzlage des Landes zwang, trotz der Opposition, die Generalstaaten eine neue Anleihe zu bewilligen, wogegen die Regierung neue Reductionen in der Armee einführte, einen hohen Stempel auf alle Drucksachen legte u. durch Finanzoperationen aller Art zu helfen suchte. Am 28. Dec. 1843 wurde ein Gesetzentwurf zu einer außerordentlichen Vermögenssteuer od. zu einer freiwilligen Anleihe von 150 Mill. holl. Fl. zu drei Procent verzinslich vor die Kammer gebracht, welcher eine heftige, vom Grafen van den Bosch geführte Opposition gegen sich hatte, aber doch endlich nach langen Discussionen im März 1844 von beiden Kammern genehmigt wurde. Nach der Annahme dieses Gesetzes gaben die Kammern auch ihre Einwilligung zu der zweiten großen Finanzoperation, der Rentenumwandlung zur Verminderung der Zinsen. Der Erfolg war ein glänzender; in kurzer Zeit waren zu der freiwilligen Anleihe dreiprocentige Einschreibungen im Betrag von 117 Mill. Fl. geschehen; die noch fehlenden 10 Mill. wurden vom königlichen Hause angeboten, so daß nun der zweite Theil jenes Finanzgesetzes, die Erhebung einer außerordentlichen Auflage, unausgeführt bleiben konnte. In Folge des Convertirungsgesetzes aber wurde der jährliche Zinsenbetrag der Staatsschuld um 2,600,000 Fl. vermindert, was wieder sofort ein vortheilhaftes Steigen der Landeseffecten bewirkte. Doch trat nun, nachdem die Finanznoth eine günstige Wendung gewonnen hatte, das Streben nach Revision der Verfassung, deren Durchsicht i. J. 1840 das Volk nur wenig befriedigt hatte, immer mehr in den Vordergrund der politischen Agitation. Von einer Fraction der zweiten Kammer wurde am 10. December ein Antrag auf Durchsicht des Grundgesetzes gestellt, um die Kammer zur Initiative zu drängen, jedoch bei der im Mai 1845 beginnenden Berathung der zweiten Kammer über denselben sprach sich die Majorität, so sehr sie das Bedürfniß einer Verfassungsrevision anerkannte, gegen die Initiative der Kammer in dieser Angelegenheit aus. Die Budgetvorlage für 1846 u. 1847 zeigte bereits ein günstiges Resultat; in den Ausgaben sollte gegen 1845 eine Verminderung um 3 Mill., gegen 1843 um 5 Mill. eintreten. Inzwischen hatten die neuen Finanzoperationen bereits einen solchen Erfolg gehabt, daß bis zum 1. Mai von der alten Staatsschuld 124,819,100 Fl. getilgt, 252,547,600 Fl. umgewandelt waren, u. nun nur noch 45,583,700 Fl. Syndikatsscheine u. ostindische Obligationen zu tilgen blieben. Durch Beschluß vom 9. April wurdedas im Jahr 1828 organisirte Generalgouvernement der Niederländisch-ostindischen Besitzungen aufgehoben; Surinam sollte dafür einen Gouverneur u. der Gouverneur von Curaçao einen erweiterten Wirkungskreis erhalten. Im Sept. fanden Theuerungsunruhen im Haag u. Haarlem, bes. aber in Leyden statt, wo am 22. militärisches Einschreiten nothwendig wurde. Zur Versorgung der Nothleidenden ordnete die Regierung Befestigungsarbeiten u. den Bau einer Militärstraße an. Für die nächsten Sessionen der Generalstaaten blieb die Frage über Verfassungsrevision stets im Vordergrund. Der König sprach sich gegen die am 20. Oct. 1845 eröffneten Generalstaaten dahin aus, daß er sich bisher von der Nothwendigkeit einer Revision der Verfassung noch nicht habe überzeugen können, während die der folgenden Sitzung am 19. Oct. 1846 die Frage ganz unberührt ließ.
Inzwischen griff die Unzufriedenheit des Volkes mit den öffentlichen Zuständen immer bedenklicher um sich. Einzelne befriedigende Maßregeln, wie der Handelsvertrag mit Belgien vom 29. Juli 1846, beschwichtigten nur vorübergehend. Seitens der Opposition hatten sich jetzt im Lande drei Parteien gebildet: am zahlreichsten war die constitutionelle, welche eine liberale, reformirende Regierung forderte, während die fast gleich zahlreiche altniederländische Partei, bes. unter der Ständearistokratie der Provinzen Holland u. Seeland vertreten, die altrepublikanische Verfassung zurückwünschte, die Souveränetät für die Generalstaaten vindicirte u. dem König nur die Vollmachten eines Statthalters zugestehen wollte; eine dritte schwächere Partei bestand aus demokratischen Republikanern, bes. in Westfriesland. Letztere wurde, bes. jetzt, eifrig von der Regierung verfolgt. Im Juni 1847 brachen bedenkliche Unruhen in Haarlingen u. Leeuwarden, Delft u. Haag, bes. aber in Gröningen am 28. u. 29. Juni, aus. Die Mißstimmung im Lande manifestirte sich auch hinreichend in den städtischen Wahlen der Hauptstädte, namentlich im Haag selbst, wo nur Gegner des Ministeriums in den Magistrat gewählt wurden. Auch gegen die Kammern richteten sich die Angriffe der liberalen Partei, bes. wegen Bewilligung des Budgets. Endlich trat bei der Wiedereröffnung der Generalstaaten am 18. Oct. 1847 der König mit der Zusage hervor, in eine Modification des Staatsgrundgesetzes willigen zu wollen. Außerdem kündigte die Thronrede Reformgesetze über das Münzwesen, über die Aus- u. Eingangszölle, über Armenunterstützung durch öffentliche Arbeiten, über Eisenbahnpolizei, wie über das Strafgesetzbuch an. Mit dem königlichen Versprechen der Verfassungsrevision trat eine Stille im Lande ein, wie sie seit 1833 nicht geherrscht hatte.
Die Wirkung der Französischen Februarrevolution 1848 auf die N. war intensiv nicht minder stark als in den meisten Ländern des Continents, in ihrer Äußerung jedoch sehr verschieden; während ringsum die Revolution tobte, gab Holland das Schauspiel einer friedlichen Reform u. das Bild gesicherter Zustände. Die Regierung schritt zunächst nach Eingang der Pariser Nachrichten zu[918] einer raschen Verständigung mit Belgien u. zu Einberufung der Milizklassen von 1845 u. 1846. Den auf den 7. März einberufenen Ständen wurde am 9. ein Gesetzentwurf über die beabsichtigte Verfassungsrevision vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen waren jedoch nur unbedeutender Art, u. da die Bestimmung, daß die Wahl der zweiten Kammer der Generalstaaten durch die Provinzialstände u. die Eintheilung der letzteren nach den drei Ständen der Ritterschaft, der Städte u. der Landschaft ungeändert fortbestehen sollten, im Volke Unzufriedenheit hervorrief, so entließ der König das Ministerium, berief ein provisorisches unter Graf Schimmelpenninck u. setzte zugleich eine Staatscommission für Entwerfung eines neuen Grundgesetzes nieder, an deren Spitze Thorbecke, der Führer der liberalen Partei, stand. Da aber der Entwurf derselben nicht die Billigung des Ministeriums fand, u. auch dessen Entwurf, eine Nachbildung der britischen Verfassung mit Anpassung auf niederländische Verhältnisse, chem Lande nicht gefiel, so trat ein neues Ministerium ein. Jetzt aber wurde der Widerstand der den Radicalismus fürchtenden Kammern gegen die neue Verfassungsvorlage gebrochen, u. die somit gutgeheißenen 12 Gesetzentwürfe wurden einer von der Regierung vorgeschlagenen constituirenden Versammlung, d.h. der durch neue Wahlen der Provinzialstände bis auf die doppelte Mitgliederzahl gebrachten zweiten Kammer, vorgelegt. Dieselbe begann am 18. September ihre Thätigkeit u. nahm nach langer Discussion die Gesetzentwürfe an, welche dann zum Schlusse noch einmal von der in ihrer Mitgliederzahl gleichfalls vermehrten ersten Kammer gutgeheißen wurden (11. Oct.). Am 14. Oct. wurde der Entwurf als neues Grundgesetz durch den König publicirt u. am 3. Nov. in. den Hauptstädten verkündigt. Nach der Vollendung der Revision wurde am 21. Nov. das provisorische Ministerium ohne wesentliche Veränderung in ein definitives umgewandelt; an der Spitze desselben stand der Justizminister Donker Curtius. Die demselben gewordene große Aufgabe bestand nun darin, die gesammte Gesetzgebung u. Verwaltung in Einklang mit der neuen Verfassung zu bringen, sowie umfassende Ersparungen u. Vereinfachungen im Staatshaushalte zu vollführen. Die beziehentlich des ersten Punktes von dem Ministerium vorbereiteten Gesetze bezogen sich vorzüglich auf das höhere Unterrichtswesen, die Provinzial- u. Gemeinderechte, das Vereins- u. Versammlungsrecht, die Wahlen für die Provinzialstände u. Gemeindebehörden, Ministerverantwortlichkeit u. die Verhältnisse der Fremden; die Finanzfrage blieb vorläufig schwebend. Inzwischen hatten nach der provisorischen Wahlordnung die directen Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer u. der Candidaten für die erste Kammer der Generalstaaten stattgefunden u. waren überwiegend auf Männer der früheren Opposition gefallen. Besondere Verwickelungen waren der Regierung im Jahre 1848 bes. noch durch das eigenthümliche Doppelverhältniß von Limburg erwachsen, zumal nachdem die deutsche Nationalversammlung am 23. Nov. beschlossen hatte, die Centralgewalt habe gegen die Vollziehung des neuen niederländischen Grundgesetzes im Herzogthum Limburg Verwahrung einzulegen u. derselben in jeder andern geeignet. erscheinenden Weise entgegenzutreten. Die niederländische Regierung verhielt sich jedoch in der ganzen Angelegenheit fast nur passiv, u. nach dem Scheitern des deutschen Einigungswerkes blieb Limburg trotz seiner Hinneigung zum völligen Anschluß an Deutschland der That nach holländisch.
Am 17. März 1849 starb der König Wilhelm II.; sein älterer Sohn Wilhelm III. kam am 21. März von England nach dem Continent u. trat an demselben Tage die Regierung an unter der Zusage, die Verfassung zur vollständigen Ausführung bringen zu wollen. In gleicher Weise trat er die constitutionelle Gewalt über Luxemburg an. Eine seiner ersten Handlungen war eine freiwillige Ermäßigung der Civilliste um 400,000 Fl. jährlich. Am 17. Sept. wurden die Generalstaaten eröffnet. Die Thronrede kündigte als Hauptgegenstand der Verhandlungen die organischen Gesetze an, welche die Verfassungsrevision nöthig gemacht habe. Inzwischen war, bes. um der Finanzfrage willen, welche das Ministerium nicht zu dem verheißenen Austrag zu bringen vermochte, die Stellung desselben unhaltbar geworden, so daß es am 20. Sept. seine Entlassung einreichte. Dem neuen Ministerium Thorbecke gelang es auch wirklich, den Staatshaushalt in der Art zu ordnen, daß bereits der von den Generalstaaten im Jan. 1850 genehmigte Voranschlag für 1850 eine Einnahme von 70,994,969 Fl. u. eine Ausgabe, von 69,644,141 Fl., mithin einen muthmaßlichen Überschuß von mehr als 1 Mill. nachwies. Hinsichtlich der Colonien im Indischen Meere war durch die Bewältigung der ungehorsamen Balinesen im Mai 1849 die niederländische Herrschaft dort aufs Neue gesichert worden; der Handelsmaatschappy war ihre ausschließliche Berechtigung für den indischen Handel am 8. Sept. 1849 bis 1874 verlängert worden. Im Juni 1850 begann der parlamentarische Kampf über das dem englischen nachgebildete Navigationsgesetz, u. dasselbe, wurde endlich mit geringen Einschränkungen von beiden Kammern angenommen. Außerdem fanden in dieser Session ein Regentschaftsgesetz, ein neues Wahlgesetz u. die Provinzialordnung die Zustimmung der Kammern. Da durch die Annahme einer veränderten Wahlordnung die Generalstaaten selbst ihre Vollmacht als erloschen betrachteten, so verfügte ein königlicher Erlaß vom 9. Aug. die Auflösung der Generalstaaten am 20. d. M. u. ordnete die Neuwahl an. Die Eröffnung der Generalstaaten fand am 7. October statt; die neuen Wahlen waren durchaus günstig für die conservative Partei ausgefallen. Die Regierung konnte den Kammern mit einem günstigen Bericht über die Finanzlage des Staates entgegentreten, da sie an dem laufenden Haushaltsplan fast 1 Million Fl. erspart u. damit die Rückstände der vorhergehenden Periode ausgeglichen hatte; namentlich waren auch die Steuern wieder reichlich zugeflossen. Dennoch verlangte die Regierung für 1851 200,000 Fl. mehr, als im vorigen Jahre, namentlich für Flußbauten; sie wurden endlich auch bewilligt. Inzwischen hatte die Regierung für Limburg u. Luxemburg auch den deutschen Bundestag beschickt, den Beschlüssen wegen Kurhessen ihre Theilnahme versagt, dagegen aber ihre Aufmerksamkeit um so mehr auf eine womöglich gänzliche Auflösung des Verhältnisses von Limburg zum Deutschen Bunde gerichtet, wie das Ministerium solche Absicht auch bei der Budgetdiscussion in der zweiten Kammer offen aussprach. Als Statthalter des Großherzogthums Luxemburg wurde im Febr,[919] 1850 Prinz Heinrich, Bruder des Königs, eingesetzt, er leistete am 24. Octbr. den Eid auf die Verfassung des Großherzogthums u. erklärte vor den Kammern im Namen des Königs dem Lande alle Vortheile seiner nationalen Institutionen in seinen Beziehungen zu Deutschland zu erhalten. In den weiteren Kammerverhandlungen bis zum Schlusse der Session, am 13. Sept. 1851, wurde noch ein Gesetzentwurf für Einführung der Zelleneinkerkerung u. ein anderer über Auswechslung der nach Gesetz vom 17. Sept. 1849 ausgegebenen Münzbillets von der zweiten Kammer angenommen; eine entschieden ungünstige Aufnahme wurde dem Gesetzentwurf, betreffend den Antheil der N. an der sogenannten russischen Schuld (nach Vertrag vom 19. Mai 1815 wegen der Kriegskosten, welche Rußland zu Belgiens Unterwerfung angewandt), hinsichtlich deren höchstens eine Verpflichtung zu Zahlung der Zinsen u. Amortisation bis 1. Oct. 1830, also bis zum Wiederverlust Belgiens anerkannt wurde. Auch traten die N. 1851 mit dem deutschen Postvertrag in Gegenseitigkeit. Den am 15. Sept. 1851 zusammentretenden Generalstaaten konnte wieder das Ministerium einen günstigen Bericht über die finanzielle Lage des Landes vorlegen; für das Jahr 1850 ergab sich, nach Abzug der zur vollständigen Deckung des Deficits von 1848 noch erforderlichen Summe, sowie der noch abzutragenden rückständigen russischen Schuld, ein reiner Überschuß von 3,784,809 Fl., während das laufende Jahr ein gleich günstiges Resultat versprach. Darnach erlaubte der Zustand des Schatzes eine fortwährende Einziehung der vierprocentigen Schatzscheine, so daß dieselben mit dem 1. Juli 1852 gänzlich aus dem Verkehr schwinden könnten, womiteine bedeutende Zinsenersparniß bewirkt wurde. Über die Erneuerung des Niederländisch-belgischen Handelsvertrages wurde erst am 29. Jan. 1852 eine Übereinstimmung mit der ersten Kammer erzielt; noch genehmigten beide Kammern den Entwurf über die Anlegung eines Telegraphennetzes, sowie den zwischen den N-n u. Preußen für sich u. den Zollverein am 31. Dec. 1851 abgeschlossenen Handelstractat (März u. April 1852). Zwar nahm die zweite Kammer die Gesetzentwürfe über Emittirung neuer Münzbillets im Betrage von 10 Mill. Fl. u. über die Stempelsteuer, wodurch den Zeitungen eine wesentliche Erleichterung gewährt wurde, schließlich an u. stimmte, kurz vor ihrer Vertagung (von Anfang April bis 4. Mai) dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung bezüglich der Schuldenamortisation, da die erste Kammer ihre Amendirung desselben verworfen hatte, endlich noch bei, zumal die Regierung die Versicherung gegeben hatte, daß bereits Unterhandlungen wegen der Revision des mit der Handelsmaatschappy geschlossenen Contractes eingeleitet seien. Inzwischen war der Gesetzentwurf über die russische Schuld, welcher bereits in der vorhergehenden Session die ungünstigste Aufnahme erfahren hatte, am 26. Juni von der zweiten Kammer, obschon vielfach abgeändert, angenommen worden. Die liberale Partei hatte in den am 20. Sept. 1852 eröffneten Generalstaaten immer noch das Übergewicht. Das Budget erwies wieder einen Überschuß von mehr als 11/2 Mill. Fl., wie sich überhaupt die finanzielle Lage des Landes abermals sehr günstig darstellte. Das Budget wurde auch von der zweiten Kammer genehmigt u. ebenso der Gesetzentwurf zur Umwandelung eines Theiles der Staatsschuld ange nommen.
In Luxemburg, wo die Gesetzgebende Versammlung am 5. Octbr. vom Prinzen Heinrich eröffne worden war, erfuhr die Regierung harte Angriffe wegen ihres liberalen Systems, u. bes. veranlaßte die Erwähnung der Concordatsverhandlungen mit Rom in der Thronrede gelegentlich der Berathung der Anwortsadresse heftige Äußerungen. Die Regierung klagte übrigens dabei selbst über die Übergriffe des katholischen Clerus u. der Jesuitenmissionäre wie über die kirchliche Presse. Schon in den ersten Monaten des Jahres 1853 sollte nun aber dieselbe Frage über die Stellung der Katholischen Kirche auch das ganze Königreich in die heftigste Bewegung setzen u. einen gänzlichen Umschwung der politischen Verhältnisse herbeiführen. Die Verhandlungen zwischen dem Papst u. der Regierung, welche jeder Kirchengesellschaft das Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln, gewahrt wissen wollte, hatten insofern zu einem Abschluß geführt, als man sich geeinigt hatte, das Concordat von 1827 gegenseitig stillschweigend für aufgehoben zu betrachten, wonach der Papst nun weitere Schritte gethan hatte, die katholische geistliche Herrschaft in den N-n in alter Weise wiederherzustellen u. namentlich die früheren Bischofstitel u. Bischofssitze zu erneuern. Dies verkündigte eine päpstliche Allocution vom 7. März; dieses Schriftstück rief unter der protestantischen Bevölkerung eine große Aufregung hervor. Die Agitation machte zugleich der Regierung Vorwürfe, daß sie von Rom sichhabe überrumpeln lassen; der König wurde allenthalben her beschworen, die Ernennung des Erzbischofs u. der Bischöfe nicht zu genehmigen. Die Erregung fand auch in der zweiten Kammer der Generalstaaten ihren Widerhall, um so mehr, da die conservative Partei, aus den Altliberalen, den orthodox Reformirten u. den alten Familien gebildet, die Gelegenheit ergriff, um das liberale Ministerium Thorbecke zu stürzen. Am 13. April wurden in der Kirchenfrage die härtesten Angriffe gegen das Ministerium eröffnet, worauf dasselbe seine Entlassung gab, welche der König auch alsbald annahm. Der Charakter des neuen aus den alten Familien zusammengesetzten Ministeriums van Hall wurde dahin bezeichnet, daß es äußerlich altliberal, innerlich orthodox reformirt sei. Die erste Handlung desselben war die Schließung der Generalstaaten am 21. April, welcher am 27. die Auflösung der zweiten Kammer folgte, wobei die Neuwahlen für dieselbe auf den 17. Mai ausgeschrieben wurden. Die neuen Kammerwahlen fielen überwiegend günstig für das Ministerium aus; das Haag, Utrecht, Amsterdam, Gröningen wählten Conservative u. entschiedene Protestanten. Die Eröffnung der außerordentlichen Session der Generalstaaten erfolgte am 14. Juni durch den König, wobei derselbe in der Thronrede ankündigte, daß die Beschwerden im Betreff der katholischen Frage noch unerledigt seien, da die diplomatischen Verhandlungen zu keinem Resultat geführt hätten; den Kammern würden deshalb Specialgesetze zugehen, durch welche den Beschwerden allein abzuhelfen sei. Der in der Thronrede angekündigte Gesetzentwurf bezüglich der verfassungsmäßigen religiösen Freiheit wurde alsbald vorgelegt. Seine Hauptzüge waren: es steht allen kirchlichen Gemeinschaften frei, sich zu organisiren, jedoch unter Genehmigung u. Überwachung[920] der Regierung; alle Geistliche u. geistlichen Behörden müssen der Civilgewalt den. Eid der Treue schwören; alle Seminarien sind der Überwachung u. jederzeitigen Prüfung der Regierung untergeordnet; Versammlungen von Synoden od. solchen Personen, welche Kirchengenossenschaften repräsentiren, bedürfen der Genehmigung der Regierung für den Platz ihrer Zusammenkünfte od. ihres Wohnsitzes etc. Daneben wurden nun auch alle auf die jüngsten Verhandlungen mit Rom (in denen sich die Regierung, ganz unabhängig von ihren Vorgängern, auf eine völlig neue Basis gestellt hatte), bezüglichen Actenstücke am 16. Julider zweiten Kammer übergeben. Die Antwort des Römischen Stuhles bezüglich der Beschwerde des niederländischen Gesandten wegen der, der päpstlichen Allocution vom 7. März gegebenen Öffentlichkeit u. bezüglich der Auskunftforderung über die Form des Eides der zu den neuen Bisthümern berufenen Prälaten war bes. rücksichtlich des letzteren Punktes sehr beruhigend ausgefallen u. hatte darin noch besondere Abänderungen in Aussicht gestellt. Die Regierung hatte jedoch hiernach, unter gleichzeitiger Mittheilung des den Kammern vorgelegten Gesetzentwurfes über die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse, darauf aufmerksam gemacht, daß sie gegenwärtig die Organisation der katholischen Hierarchie keineswegs als schon vollendete Thatsache anerkenne u. erst nach der Annahme des Religionsgesetzes mit den neuen Prälaten unter ihren neuen Titeln in Verhandlung u. Correspondenz treten könne. Inzwischen hatte aber auch der katholische Clerus dem Erscheinen des neuen Religionsgesetzes nicht gleichgültig zusehen zu dürfen geglaubt. Die jüngsternannten Bischöfe versammelten sich in Tilburg u. vereinigten sich hier zu einem, dem Könige zu überreichenden Proteste, worin sie erklärten, daß sie sich einem solchen Gesetze nicht unterwerfen könnten, ohne ihre Religion u. die Würde ihres Amtes zu verletzen. Weder die Regierung, noch die Kammern ließen sich jedoch hierdurch irren. Die zweite Kammer nahm schließlich am 25. August den, obschon mehrfach modificirten Religionsgesetzentwurf an u. die erste Kammer trat am 8. Septbr. diesem Votum bei, worauf am 10. Septbr. die Unterzeichnung des neuen Gesetzes durch den König u. am 15. dessen Publication erfolgte. Am 10. Septbr. war die außerordentliche Sitzung der Generalstaaten geschlossen worden. Zu den letzteren Beschlüssen derselben hatte auch die Annahme eines Gesetzentwurfes, betreffend die Eröffnung der Molukkischen Inseln für den auswärtigen Handel, gehört. Die Verhandlungen mit dem Päpstlichen Stuhle, welche Minister von Lightenvelt in Rom führte, hatten unterdessen auch ein Ergebniß geliefert, welches eine völlige Ausgleichung in die nächste Aussicht stellte, da der Papst in eine Modificirung der Eidesformel für die kanonischen Bischöfe, namentlich in die Hinzufügung der Clausel, welche Treue gegen den König u. seine Nachfolger gelobte, gewilligt u. beschlossen hatte, daß die Bischöfe auch den Civileid der Treue gegen den König u. Gehorsam gegen die Landesgesetze leisten dürften. Die Verhandlungen der Generalstaaten von ihrer Eröffnung, 19. Septbr., bis zum Ende des Jahres, beschäftigten sich fast ausschließlich mit den Berathungen über das, abermals günstige Resultate ergebende Budget; die Abstimmungen fielen fast ohne Ausnahme ganz im Sinne der Regierung aus. Auch in Luxemburg hatte ein Ministerwechsel stattgefunden; das niederländische Ministerium hatte nämlich die Forderung an Luxemburg wegen Zahlung der 7 Mill. Fl., welche es zur Tilgung der niederländischen Schuld beitragen sollte, wiederholt, Ministerpräsident Willmar dieselbe jedoch, nicht minder als die vom Deutschen Bunde erhobene Forderung wegen des Beitrages zu den Occupationskosten für Baden etc. gänzlich unberücksichtigt gelassen. Die deshalb bei dem Könige erhobenen Klagen veranlaßten ein Handschreiben desselben an Willmar, welches den Rücktritt des ganzen Ministeriums am 9. Septbr. zur Folge hatte, an dessen Stelle ein neues Cabinet unter Simons als Präsidenten trat. Am 4. Octbr. erfolgte die Eröffnung der Gesetzgebenden Versammlung, welche aber mit dem neuen Ministerium nicht zufrieden war, u. der Landtag wurde am 9. Jan. 1854 plötzlich geschlossen, nachdem derselbe noch den Zollvertrag mit Preußen genehmigt hatte.
Der Anfang des Jahres 1854 wurde in den N-n alsbald durch einen Ministerwechsel bezeichnet, indem der Finanzminister von Doorn sein Amt niederlegte, da er die Pläne des Cabinets, die Verzehrungssteuer von den nothwendigsten Lebensbedürfnissen abzuschaffen u. 248 Millionen der vierprocentigen Staatsschuld um 1 Procent im Zinsfuße herabzusetzen, in jener Zeit der Kriegsgefahren für allzu gewagt hielt. Der neue Finanzminister Vrolik ließ es sein erstes Geschäft sein, am 2. Mai den Gesetzentwurf wegen der Rentenconversion zurückzuziehen, womit die Generalstaaten auch einverstanden waren. In der auswärtigen Politik hielt sich die Regierung nach jeder Seite hin frei u. lehnte schon im Januar durch Rundschreiben selbst den Beitritt zu der skandinavischen Neutralitätserklärung ab. Caperschiffen jeglicher Art wurde der Zutritt zu niederländischen Häfen verschlossen u. den Unterthanen verboten, sich mit Caperei zu befassen. Wegen Limburg ließ die Regierung ihren Beitritt zu dem deutschen Schutz- u. Trutzbündniß bei dem Bundestage erklären, doch unter Hervorhebung ihrer sonstigen Neutralität. Den Berathungen der Generalstaaten lagen mehrere wichtige Gesetze vor; in beiden Kammern erfolgte die Annahme eines Zolltarifs (wodurch die, bisher fremden Staaten zugestandenen Begünstigungen für die Dauer dieser Verträge auch auf die betreffenden Waarengattungen Anwendung finden sollten, welche von od. nach anderen Ländern verschickt werden, ohne Unterschied der Flagge, u. wodurch die Regierung zugleich ermächtigt war, solche Waaren zollfrei ein- u. ausgehen zu lassen, welche nur durch Verarbeitung im Königreiche veredelt werden sollten) u. des Colonialgesetzes (wonach u.a. bis zum 1. Januar 1860 die Sklaverei in Niederländisch-Ostindien abgeschafft u. die Beaufsichtigung der Presse Seitens der Regierung im Wege der allgemeinen Verordnung geregelt werden sollte). Die neue Session wurde am 18. Septbr. eröffnet u. dabei den Kammern ein freisinniges Unterrichtsgesetz u. ein Gesetz über Ministerverantwortlichkeit vorgelegt. Die Verwerfung des wegen beabsichtigter Verstärkung der ostindischen Seemacht erhöhten Budgets der Marine durch die zweite Kammer hatte den Rücktritt des Marineministers Enslin im December zur Folge; doch führte derselbe die Geschäfte provisorisch fort u. legte in dieser Eigenschaft ein neues Budget behufs der Erhaltung des laufenden Dienstes vor, welches auch am 20. Decbr., wie dann das[921] ganze Einnahmebudget, die Genehmigung der Kammer erhielt. Die Luxemburger Kammer war nach ihrer Vertagung am 20. Mai aufgelöst worden. Der neuberufene außerordentliche Landtag trat am 22. Juni zusammen, welcher dann auch das früher verworfene Communalgesetz votirte. Den luxemburgischen Commissarien im Haag war es im Laufe des Jahres auch gelungen, bei der niederländischen Regierung die Niederschlagung der Forderung von 7 Millionen Fl. zu erwirken.
Das Jahr 1855 bezeichnete sich für die N. nicht minder wie die vorhergehenden durch eine geordnete Entwickelung des inneren stetig fortschreitenden Staatslebens. Mit Ernst u. Umsicht hielt die Regierung an ihrer Neutralitätspolitik fest u. befand sich hierbei im vollsten Einklange mit den Generalstaaten; in letzteren wurden im Febr. u. März die Gesetze über Ministerverantwortlichkeit u. über das Vereinsrecht votirt, später auch, zur Einführung einer gleichmäßigeren u. gerechtern Steuervertheilung, die Abschaffung der Mahlsteuer u. des Tonnengeldes für Seeschiffe genehmigt, wogegen der damit für die Staatskasse entstehende Ausfall von jährlich 41/2 Mill. Fl. durch eine Erhöhung der Abgaben auf Zucker u. Branntwein so wie durch eine nur die höheren Klassen treffende Einkommensteuer gedeckt werden sollte. Zu den weiteren Beschlüssen der Generalstaaten gehörten noch die Sanction des Vertrages mit Frankreich über gegenseitigen Schutz des literarischen Eigenthums, wie die Genehmigung des Vertrags mit Belgien vom 17. April, wonach in den niederländischen Colonien die belgischen Consuln anerkannt sein sollten. Bei den Budgetberathungen kamen in den am 17. Sept. 1855 wieder eröffneten Generalstaaten auch die Stellung der N. zu der europäischen Krisis wie bes. zum Deutschen Bunde u. die Sundzollfrage zur Sprache; die Erklärungen der Regierung lauteten aber nach jeder Seite hin beruhigend, so daß auch die erhöhten Budgetansprüche für die Marine, wie sie deren Weiterentwickelung erforderte, für den Krieg u. die Colonien votirt wurden. Die Finanzen erwiesen sich wieder in befriedigenden Verhältnissen, indem der Steuerertrag aus den ersten 11 Monaten den Voranschlag mit fast 4 Mill. Fl. übertraf. Große Verheerungen hatte am 8. März 1856 eine Überschwemmung des Niederrheins angerichtet, welcher Deiche u. Dämme durchbrechend sich meilenweit über das Land ausgedehnt u. ganze Ortschaften vernichtet hatte. In erfreulichem Gegensatze hierzu stand die am 2. Decbr. vollzogene kirchliche Einweihung der großen, durch die Trockenlegung des Haarlemer Meers (s.d.) der See abgewonnenen Landesstrecke. In Luxemburg traten die Stände am 2. October zusammen u. genehmigten u.a. den für Trier u. die ganze Obermosel wichtigen Eisenbahnvertrag mit Preußen. In der kirchlichen Frage war der Abschluß eines Concordats mit Rom seiner Verwirklichung um Vieles näher gerückt, da der Papst von seiner bisherigen Forderung der Zurückberufung des Bischofs Laurent abstand u. nur eine genügende Pension für denselben beanspruchte, zu welcher sich die Regierung bereit zeigte. Am 23. Juni 1856 trat das Ministerium van Hall zurück; das Programm des neuen Ministeriums verrieth die Absicht einer Abschaffung des Repräsentativverfassungssystems, einer Revision der Verfassung von 1848, einer Umgestaltung des Wahlgesetzes u. der Corporationen, weshalb sich Stimmen gegen dasselbe im Lande erhoben u. auch die Deputirtenwahlen durchaus gegen dasselbe ausfielen. Bei der Wiedereröffnung der Kammern am 15. Sept. enthielt die Thronrede die Ankündigung von Gesetzentwürfen über Emancipation der Sklaven in Westindien u. über Regelung des höheren, mittleren u. niederen Unterrichtes, welches letztere Gesetz die lautgewordenen Beschwerden wegen einer Beschränkung der Gewissensfreiheit beseitigen sollte. Die Kammerverhandlungen, welche meist dem Budget (Einnahme 72, 784, 421 Fl., Ausgabe 72, 746, 438 Fl.) galten, nahmen einen vorwiegend ruhigen Verlauf.
Um so verhängnißvoller war der Ausgang des Landtages von Luxemburg. Bei der Eröffnung desselben am 7. Oct. kündigte die Thronrede eine Vorlage über eine, den Grundgesetzen des Deutschen Bundes gemäße Abänderung der Verfassung des Großherzogthums an. Der schon Tags darauf eingebrachte Gesetzentwurf bezeichnete 45 Artikel der Verfassung als theils zur Umänderung, theils zur gänzlichen Beseitigung bestimmt. Die hauptsächlichsten Änderungen bezogen sich auf Erhöhung der Civilliste um 40,000 Fr., Regelung der Presse nach den Normativbestimmungen des Bundes; Beseitigung der Geschworenen in Preßsachen; Beschränkung der Competenz des Obertribunals; Erhöhung des Wahlcensus auf den dreifachen Betrag; Dauer der Kammersitzungen nicht über 40 Tage; Theilung des Budgets in ein unveränderliches u. außergewöhnliches; Einschränkung des Petitionsrechtes; Überweisung der Ernennung des Kammervorstandes auf den König aus je drei präsentirten Candidaten. Die Kammer stellte aber in der Antwortsadresse auf die Thronrede die Nothwendigkeit einer Verfassungsänderung in Abrede u. bezeichnete einen Wechsel des herrschenden Regierungssystems als unerläßlich. Da nun die Adreßdeputation am 26. Oct. von dem Prinzen-Statthalter einen ernsten Tadel wegen ihrer Haltung erfuhr, so vereinigte sich eine große Anzahl von Abgeordneten zur Unterzeichnung eines Antrages, durch welchen der Regierung erklärt werden sollte, daß sie das Vertrauen der Kammer verloren habe, da sie die Krone irregeleitet. Die Regierung lehnte dem gegenüber jede Verantwortlichkeit für die Rede des Prinzen-Statthalter ab, welche sie in keiner Weise inspirirt od. veranlaßt habe, erklärte aber auch zugleich, daß sie, auch wenn ihr das Mißtrauensvotum octroirt würde, nicht von der Ministerbank weichen werde. Trotz dem wurde ihr dies Votum mit 27 gegen 12 Stimmen zu Theil, worauf sich die Kammer bis zum 19. Nov. vertagte. Von Seiten der Regierung wurde hierauf zunächst unter dem 12. Dec. eine ausführliche Erklärung erlassen, worin sie ihr Verfahren vertheidigte, das der Kammer anklagte u. namentlich behauptete, daß das Mißtrauensvotum durchaus ungesetzmäßig zu Stande gekommen sei. Die Kammer wurde nach ihrem Wiederzusammentritt vom 21. Nov. entlassen. Die Oppositionsmitglieder unterzeichneten am nächsten Tage einen Protest gegen die von der Regierung wider, sie erhobene Anklage, als Eingabe bei dem Prinzen, aber den 27. Nov. erschien neben einer Proclamation des König-Großherzogs an das Luxemburgische Volk eine königliche Verordnung, dergemäß die Kammer für aufgelöst erklärt u. eine neue Verfassung nach dem, den Kammern vorgelegten Entwurfe octroirt wurde.
In den N-n blieb auch im Jahre 1857 der [922] Mittelpunkt der politischen Bewegung das Unterrichtsgesetz, welches die Regierung zur Verständigung mit der liberalen Partei in modificirter Form wieder eingebracht hatte, welches aber dennoch, weil es die Errichtung von, aus allen Confessionen gemischten Primärschulen bezweckte, allseitigen Widerstand fand u. schon im April eine Cabinetskrisis herbeiführte. Von den verschiedensten Seiten liefen Adressen gegen dasselbe bei dem König ein. Doch nahm die zweite Kammer am 20. Juli das, freilich vielfach abgeänderte Gesetz an u. die erste Kammer trat diesem Beschlusse am 13. August bei. Der hierdurch herbeigeführte Austritt des Führers der sogen, antirevolutionären Partei Groen van Priesterer aus derzweiten Kammer bewog auch den Premierminister van der Brugghen sein Entlassungsgesuch einzureichen; doch nahm er dasselbe auf die Vorstellungen des Königs für jetzt wieder zurück. Auch die Gesetzentwürfe über Ablösung des Sundzolles u. die Seefischerei fanden in beiden Kammern Annahme, wonach die Generalstaaten am 26. August geschlossen wurden. Bei ihrer Wiedereröffnung am 21. September schilderte die Thronrede des Königs die Lage des Landes als eine sehr günstige, u. allerdings wurde dies durch die Vorlage eines sehr befriedigenden Budgets bestätigt, dessen Annahme von Seiten der Kammern das zunehmende Vertrauen zu der Regierung bezeugte. Nur die von der zweiten Kammer beschlossene Unterstützung der armen Haarlemer-Meer-Gemeinden stieß bei der ersten Kammer auf Widerspruch; dagegen sprach sich dieselbe für Abschaffung der Wuchergesetze aus. Der bereits im vorigen Jahre mit Japan abgeschlossene Vertrag wurde noch durch mehre günstige Zusätze (freier Gottesdienst für die niederländischen Unterthanen, Recht zur Ausführung edler Metalle etc.) erweitert. In Luxemburg benutzte die Regierung das eingetretene Provisorium zu Octroirung einer Anzahl von Gesetzen, die wegen ihres die Volksfreiheit mehr u. mehr beschränkenden Charakters eine immer tiefere Mißstimmung im Lande erzeugten. Hierher gehörten die Verordnung über die Errichtung eines Staatsrathes, das Reglement für die Versammlung der Stände, ein neues Wahlgesetz, Gesetze über Justizorganisation, das Notariat, die Rechnungskammer, den Kataster, Abänderung des Stempelgesetzes, ein neues Beamten-, wie ein neues Gemeindegesetz. In gleicher Weise wurde ein je dreimonatliches Budget viermal octroirt. Die nach dem neuen Wahlgesetz vorgenommenen Wahlen fielen wieder überwiegend gegen die Regierung aus; dafür machte Letztere aber auch von ihrem Rechte der Urlaubsverweigerung einen um so umfassenderen Gebrauch. Noch vor Zusammentritt der Stände erhielt das Ministerium abermals eine andere Form, indem dasselbe nach Austritt von Servais, Eyschen u. Scherff nun nur noch aus drei Mitgliedern, Simons als Staatsminister, Würth-Paquet u. Augustin als Generaladministratoren des Innern u. der öffentlichen Bauten gebildet blieb. Die Eröffnung der Ständeversammlung durch den Prinz-Statthalter Heinrich erfolgte am 30. November mit einer die liberale Partei scharf zurechtweisenden Thronrede. Die Vorlagen der Regierung betrafen die Erhöhung der Civilliste u. das Budget. In der ersten ordentlichen Sitzung am 30. December entspann sich bereits eine sehr lebhafte Debatte, indem die Linke die Erlassung einer Adresse au den König-Großherzog beantragte, worin um Aufhebung des Wahlgesetzes als einer nicht constitutionellen Maßregel nachgesucht werden sollte. Doch wurde nach mehren Tagen der Beschluß hierüber in Folge einer Verständigung mit dem Prinzen-Statthalter vertagt. Nicht minder heftig war die Debatte wegen der Erhöhung der Civilliste, die zu bewilligen man sich wohl bereit erklärte, aber nur nicht dem gegenwärtigen Ministerium. Das Ministerium blieb jedoch trotz diesem Mißtrauensvotum, u. die Kammer genehmigte die Erhöhung u. auch das, freilich vielfach veränderte Budget. In der schließlich gestatteten außerordentlichen Sitzung untersagte die Regierung jede Discussion über den früheren Antrag wegen einer an den Großherzog zu erlassenden Adresse, worauf die noch übrigen Mitglieder beschlossen, in einer Eingabe an denselben um die Berufung einer außerordentlichen Ständeversammlung, welche die Wünsche des Landes aussprechen möge, zu ersuchen. Darauf wurde die Versammlung entlassen.
In den N-n knüpfte sich die politische Bewegung des Jahres 1858 bes. an das Gesetz über die Sklavenemancipation in den Westindischen Colonien (in Ostindien war die Sklaverei schon aufgehoben), hinsichtlich dessen die Parteien namentlich wegen der Entschädigungsfrage aus einander gingen, u. welches darum auch zu keinem endgültigen Abschluß gebracht werden konnte; mehr aber noch an den zwischen den N-n u. Belgien im vorigen Jahre abgeschlossenen Handelsvertrag, mit dem das Differentialsystem gänzlich aufgegeben war. Die Verwerfung dieses Vertrages durch die zweite Kammer führte im Februar eine Ministerkrisis herbei, welche die Bildung eines neuen Ministeriums zur Folge hatte, in dem nur die früheren Minister für Krieg, Marine u. katholischen Cultus verblieben, während Rochussen, Goltstein, van Bosse, Tets de Goudriaan u. Boot, sämmtlich der liberalen Partei angehörig, neu eintraten. Das Programm des neuen Ministeriums befriedigte allgemein. Die am 28. Aug. geschlossenen Generalstaaten wurden am 22. Sept. durch den König mit einer Thronrede neu eröffnet, welche die Lage des Landes als sehr günstig schilderte, Steuerverminderung u. weitere Tilgung der Staatsschuld verhieß u. die Vorlage von Gesetzentwürfen über Eisenbahnbauten, die Sklavenemancipation, die Trennung der Justiz von der Verwaltung, ein Strafgesetzbuch, über die Befugnisse des Staatsrathes, den Transport der Auswanderer, die Sicherheit auf Eisenbahnen etc. ankündigte. Das Budget für 1859, welches allerdings gegen das laufende Jahr eine Ausgabeverminderung von 1,300,000 Gulden nachwies, wurde ohne Schwierigkeiten angenommen, u. selbst dem, freilich hart angefochtenen Budget des Kriegsministeriums trat endlich die Kammer bei. Im September war auch die Legung des Telegraphenlaues zwischen den N-n u. England vollendet worden. In Luxemburg gestalteten sich dagegen die politischen Verhältnisse auch in der zweiten Hälfte des Jahres nicht günstiger. Der neuen Eröffnung der Kammer war wieder eine Ministerveränderung vorhergegangen, indem Würth-Paquet aus dem Cabinet schied u. nach längerem Interimisticum Ulveling als Generaldirector des Innern eintrat. Die Haltung der Kammer blieb aber um so mehr eine oppositionelle, als die Thronrede des Prinzen-Statthalter am 18. Novbr. keine Veränderung des Wahlgesetzes in Aussicht stellte. Die aus der Mitte der [923] Stände erhobenen Anträge auf Prüfung der neuerdings octroirten Gesetze führten wieder zu den leidenschaftlichsten Kämpfen gegen das Ministerium, welches jedoch trotz allen Mißtrauensvoten u. dem noch entschieden ungünstigeren Ausfall der Neuwahlen auf ihrer Stelle beharren zu wollen erklärte, da das Wohl des Landes dies erfordere.
Die europäischen Wirren des Jahres 1859 konnten auch die N. nicht ganz unberührt lassen, indem die Regierung durch sie mindestens eine vorbereitende Rüstung für geboten hielt. Die deshalb in die Kammern eingebrachten Vorlagen, betreffend Budgeterhöhungen für das Kriegs- u. Marinedepartement, Verbot der Pferdeausfuhr, Reservirung der im Anfange des Jahres zur weiteren Einlösung von Staatsschuldscheinen bewilligten 10 Millionen für eintretende Eventualitäten, Nichtentlassung der Mannschaften von 1856 u. 1857 in den N-n wie in Limburg, stießen dort jedoch zum Theil auf entschiedenen Widerstand, da man dadurch die Aufmerksamkeit des Auslandes auf die N. zu lenken fürchtete, doch wurden schließlich alle Anträge genehmigt. Dagegen wurde der von der zweiten Kammer bereits genehmigte freisinnige Gesetzentwurf über eine Zolltarifrevision von der ersten Kammer verworfen, während eine Anzahl minder wichtige zum Abschluß gebracht wurde. Die Thronrede bei der Neueröffnung der Kammern am 19. Septbr. kündigte bes. Vorlagen über neue Eisenbahnbauentwürfe, sowie einen abermals abgeänderten Entwurf über das in der vorigen Session wieder nur bedingt angenommene Sklavenemancipationsgesetz an u. konnte das, dann auch von den Kammern angenommene Budget wieder als sehr günstig bezeichnen (binnen 10 Jahren hatte das Königreich nicht weniger als 1224 Mill. Gulden zur Schuldentilgung verwenden können). Das Eisenbahngesetz, noch zum Schlusse des Jahres von der zweiten Kammer genehmigt, wurde 1860 von der ersten Kammer am 8. Februar verworfen, worauf zunachst die Minister des Innern u. der Finanzen ihren Rücktritt erklärten. Da jedoch Rochussen die Vervollständigung des Cabinets nicht zu Stande bringen konnte, gab das ganze Ministerium am 13. seine Entlassung ein, worauf es Baron van Hall gelang, ein neues Cabinet zu bilden, in welchem er selbst die Finanzen u. provisorisch das Auswärtige übernahm, während Godefroi für die Justiz, van Heemstra für das Innere, Mutsaers für den katholischen Cultus eintraten, Rochussen (Colonien), Lotsy (Marine), Casembrot (Krieg) u. Bosscha (reformirten Cultus) aberihre früheren Portefeuilles behielten. Das neue Ministerium wurde als gemäßigt-liberal bezeichnet. Aber auch unter ihm blieb die Eisenbahnfrage noch längere Zeit eine brennende, sowohl was die Richtung der Bahnen, als die Frage anlangte, ob dieselben als Staatsbahnen gebaut werden sollten. Doch erhielt endlich der Regierungsentwurf am 27. Juli u. 17. Septbr. die Genehmigung beider Kammern, u. es war somit doch endlich ein Princip siegreich durchgedrungen, welches die Legislative in den letzten Jahren bereits fünfmal verworfen hatte. Die traurigen Verhältnisse in Syrien, denen der dortige holländische Consul zum Opfer gefallen war, veranlaßte die Regierung zu entsprechenden Schritten bei der Pforte u. namentlich zur Absendung von Kriegsschiffen nach Beyrut. Den am 17. Septbr. neu eröffneten Generalstaaten kündigte die Thronrede des Königs u.a. Gesetzentwürfe über einen vereinfachten Zolltarif, sowie wiederum über die Sklavenemancipa tion an. Einen überraschenden Umschwung nahmen die inneren politischen Verhältnisse in Luxemburg seit der Mitte des Jahres 1859 an. Bei der Eröffnung der Stände am 28. Juni, wobei die Thronrede die Umarbeitung des von der Kammer vielfach abgeänderten Budgets, sowie die Bewilligung der für Unterhalt des Bundescontingentes erforderlichen Ausgaben verlangte, ermahnte dieselbe unter Hinweis auf die drohende Weltlage zugleich dringend zu einer versöhnlichen Haltung gegen die Regierung. Wie letztere ihrerseits hierzu die Hand bieten wollte, erwies sich sogleich dadurch, daß der Großherzog seit fünf Jahren zum ersten Male der Kammer eine Präsidentenwahl überließ. Noch immer fand die Budgetvorlage aber Widerstand bei der Opposition, wie dieselbe auch aufs Neue auf Revision der erlassenen Ordonnanzen drang. Die Regierung kam diesem Verlangen auch entgegen. Minister Augustin, als angeblicher Vertreter der früheren Richtung, schied aus dem Cabinet, worauf Thilges zum Generaldirector des Innern u. der Justiz, Ulveling zu dem der Finanzen ernannt wurden. Noch immer aber währten auch in der im October neu eröffneten Kammer die Kämpfe, bes. gegen das Wahlgesetz, fort. Die Regierung hat aber auch im Jahre 1860 noch Alles gethan, um die Versöhnung mehr u. mehr herbeizuführen, u. namentlich die Neuwahlen in keiner Weise beeinflußt, welche jedoch freilich wieder in überwiegend liberalem Sinne ausfielen. Ende Septbr. erfolgte ein durchgreifender Ministerwechsel damit, daß Simons zurücktrat, von Tornaco, ein Liberaler, das Auswärtige u. die Bauten übernahm, Jonas mit Justiz u. Innerem u. Ulveling mit den Finanzen betraut wurden.
Vgl. Feyerabend, Annales rerum belg., Frankf. 1580, 2 Bde., Fol.; Schrieck, Origines celt. et. belg., Antw. 1615, Fol.; Lemire, Rerum belg. chronicon, ebd. 1636, Fol.; A. Sander, Bibliotheca belg., Lille 164144, 2 Bde.; V. Andre, Bibliotheca belg., Löwen 1739, 2 Bde; C. P. Hoynck van Papendrecht, Analecta belg., Haag 1743, 6 Bde.; A. Wicquefort, Histoire des Provinces-Unies des Pays-Bas, Lond. 1749, 3 Bde., Fol.; I. le Clerc, Histoire des Provinces-Unies des Pays-Bas (15601716), Amsterd. 1737, 3 Bde., Fol., fortgesetzt bis 1751, ebd. 1753, Fol.; I. Wagenaar, De vaderlandsche historie vervattende de geschiedenissen der vereenigde Nederlanden inzonderheid die van Holland (bis 1751), ebd. 174960, 21 Bde., Supplemente bis 1790, ebd. 1789 f., 3 Bde., Fortsetzung von 17761802, ebd. 17881810, 48 Bde.; Totze, Niederländische Geschichte, Halle 1770, 2 Bde; Schröckh, Geschichte der Vereinigten N., Lpz. 1773; Cerisier, Tableau de l'histoire des Provinces-Unies, Utrecht 177884, 10 Bde.; Schiller, Geschichte des Abfalls der Vereinigten N., Lpz. 1788, 2 Bde., 2. A. 1801, fortgesetzt von Duller, Köln 1841; Grattan, History of the Netherlands, London 1830 (deutsch von G. Friedenberg, Berlin 1831); v. Kampen, Geschichte der N., Hamb. 1831 ff., 2 Bde.; H. Leo, Zwölf Bücher niederländischer Geschichten, Halle 183235, 2 Bde; I. H. Janssens, Histoire des Pays-Bas, Brüssel 1840, 3 Bde. (deutsch Aach. 1840, 3 Bde.); Davies, The history of Holland and the Dutch nation, Lond. 1851, 3 Bde.; Motley, Der Abfall der N., aus dem Englischen,[924] Dresd. 1857, 3 Bde.; Koch, Empörung u. Abfall der N., Lpz. 1860; Loumier, Commentaires sur les événements de la guerre des Pays-Bas, 15671577, nach dem Spanischen von Mendoza, Brüssel 1860.
Brockhaus-1809: Vereinigte Niederlande · Die vereinigten Niederlande · Die Niederlande
DamenConvLex-1834: Niederlande (Geschichte) · Niederlande (Geographie)
Pierer-1857: Österreichische Niederlande · Spanisches Niederlande · Vereinigte Niederlande · Katholische Niederlande · Niederlande [1] · Niederlande [3]
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