Italĭen

[70] Italĭen (lat. u. ital. Italia, franz. Italie, engl. Italy), Königreich, die mittlere der drei Halbinseln Südeuropas (hierzu 3 Karten: Übersichtskarte, nördliche Hälfte und südliche Hälfte von Italien).

Tabelle

Lage, Meeresküste.

In der südlichen Hälfte der gemäßigten Zone gelegen, dehnt sich I. von 37°55' (Kap Spartivento) bis 46°41' (Cima di Vanscuro [Pfannspitz] im Distrikt Auronzo) nördl. Br. und von 6°33' (Rocca Chardonnet in den Kottischen Alpen) bis 18°31' (Kap Otranto) östl. L. in Gestalt eines langgestreckten, im SW. durch das Dreieck Sizilien vermehrten Trapezes nach SO. aus. Die Länge des Festlandes beträgt von N. nach S. 1016 km, die Breite der eigentlichen Halbinsel von SW. nach NO. 130–350 km, die Breite des kontinentalen Oberitalien 568 km. Zu I. sind geographisch auch die großen Inseln Sizilien, Sardinien und das französische Korsika, ferner die kleinern Inseln Elba, die Liparen, Ägaten, Tremiten, das englische Malta etc. zu rechnen.

Die Landgrenze Italiens beträgt 1938, die Küstenlänge der Halbinsel 3383, die Grenzentwickelung der Inseln 3493 km. Die Küsten des Ligurischen Meeres von der Var- bis zur Magramündung sind durchaus steil, große Meerestiefen drängen sich aus Ufer heran, über beide Schenkel dieses Golfs aber ist aller Zauber der Natur ausgegossen; beide sind reich an herrlichen Häfen, wie die der Golfe von Spezia und Rapallo, von Genua, Savona und Porto Maurizio. Die Küste Mittelitaliens von der Magramündung bis zum Kap Circello ist geradlinig, buchten- und hafenlos und daher von der Natur für Seeverkehr schlecht ausgestattet; doch hat die Küste dadurch etwas Mannigfaltigkeit erhalten, daß hier größere Flüsse, namentlich Tiber und Arno, münden und ihr Delta vorgeschoben haben, während naheliegende Felseninseln, wie die von Piombino, Monte Argentaro, Kap Circello und Gaēta, durch die von der Küstenströmung mitgeführten Sinkstoffe landfest geworden sind. Dadurch ist eine Reihe flacher Golfe entstanden, während die Anlage künstlicher Häfen (Ostia, die Häfen des Claudius und Trajan, Civitavecchia, Livorno) in dem angeschwemmten Lande nicht schwer war. Reicher ausgestattet ist die Küste südlich vom Kap Circello. Dort dringen drei Golfe tiefer in das Land ein: von Gaëta, Neapel und Salerno. Der mittlere, von der Natur am reichsten ausgestattete, öffnet sich zwischen Kap Miseno und Punta della Campanella 30 km weit, 13 km tief. Geschützt durch die vorliegenden Inseln Ischia und Capri, ist er reich an Häfen, denen die Erzeugnisse der reichen Ebene von Kampanien zuströmen. Die Küste Kalabriens vom Golf von Policastro bis zur Cratimündung im Golf von Tarent ist sowohl am Tyrrhenischen wie am Ionischen Meer, außer am Golf von Sant' Eufemia, steil und hafenlos, aber reich an schönen Szenerien. Seit der Zerstörung der griechischen Städte an dieser Küste haben die ungeregelten Wasserläufe einen Fiebergürtel rings um Kalabrien geschaffen, und sarazenische Seeräuber haben die Bewohner auf die Höhen zurückgescheucht, so daß die Küsten verödeten und in der Kultur zurückblieben.

Die Küsten der Insel Sizilien sind fast durchaus steil, an der Ostseite reich an kleinen Buchten und Häfen, daher hier die blühenden Griechenstädte, wie Messina und Syrakus, entstanden. Auch die Nordseite ist noch reich gegliedert und besitzt den Hafen von Palermo. Die Afrika zugekehrte Küste ist ohne natürliche Häfen; unter großen Kosten ist ein solcher für Girgenti in Porto Empedocle geschaffen.

Am günstigsten ist die Küste Süditaliens am viereckigen Golf von Tarent gebildet. Seine Ufer sind nur an der Nordwestseite flach, von Sümpfen und Dünen begleitet und z. T. von Malaria heimgesucht. Tarent hat noch immer einen der besten Häfen Italiens. Durch die 72 km breite Meerenge von Otranto treten wir in das Adriatische Meer ein, dessen Küste bis [70] Rimini ähnlich wie die westliche Mittelmeerküste verläuft. Sie enthält nur den einen allerdings trefflichen Hafen von Brindisi. Von Rimini bis zur Mündung des Isonzo haben wir wieder eine durch die Anschwemmungen der zahlreichen Flüsse beständig vorrückende, flache, sumpfige Küste vor uns, auf weite Strecken von Lagunen begleitet, die durch Dünen (lidi) vom Meer geschieden, durch Öffnungen in denselben (porti) damit verbunden sind und dann treffliche Häfen, wie bei Venedig und Chioggia, bilden.

Bodengestaltung

Die Alpen scheiden I. vom übrigen Festland Europas, als ein ungeheurer Gebirgswall sich von Nizza im W. bis Triest im O. bogenförmig herumziehend und einen Teil Piemonts, der Lombardei und Venetiens bedeckend. An der italienischen Seite tritt der einseitige Steilabfall der Alpen deutlich, insbes. in Piemont hervor. Der östliche Teil der Seealpen vom Col di Tenda bis zum Paß von Altare nordwestlich von Savona ist ein Bindeglied zwischen Alpen und Apenninen. Die Apenninen (s. d.) bestimmen vornehmlich die Gestalt der Halbinsel. Zwischen ihnen und den Alpen breitet sich die große Ebene der Lombardei aus, die der Po mit seinen Nebenflüssen bewässert. Vom Po-Tal wendet sich der Zug der Apenninen gegen SO. und wird zum zentralen Gebirgssystem der Halbinsel, der er die Hauptrichtung gibt. Nach beiden Meeren hin dacht sich das Hauptgebirge in Hügellandschaften ab, nach O. steiler, wilder, nach W. hin sanfter, mit talreichern Uferlandschaften. Den Süden der Halbinsel füllen die Neapolitanischen Apenninen. Die Hauptwasserscheide tritt am Golf von Policastro aus Tyrrhenische Meer, während sich östlich die Ebene von Apulien und eine flache, trockne Kalkplatte anlegt, die auch die Apulische Halbinsel bildet. Die Apenninen enden genau genommen im Monte Pollino an der Wurzel der Kalabrischen Halbinsel; der Kalabrische Apennin ist seinem innern Bau nach völlig verschieden. Während außer in Apulien der Ostseite der Halbinsel die Form der Ebene ganz fehlt, besitzt die Westseite die fruchtbare Kampanische Ebene, die in wenig unterbrochenem Zusammenhang mit den Pontinischen Sümpfen und der Ebene am untern Tiber steht. Eine lange, dem Kamm der Apenninen parallele Reihe von Vulkanen charakterisiert ferner die Westseite der Halbinsel; der Vesuv ist der südlichste und einzig noch tätige; die Ostseite hat nur den erloschenen Vultur aufzuweisen.

Geologische Beschaffenheit, Gewässer.

Die für die Gestaltung Italiens wesentlichen Gebirgszüge, die Alpen und die Apenninen, sind gefaltete Kettengebirge von gleichem Bau und gleichem (tertiärem) Alter. Die Alpen (s. d.) bestehen auf italienischem Gebiet östlich vom Lago Maggiore in den Vorhöhen vorzugsweise aus Kalken und Sandsteinen der Tertiär- und der Kreideformation, im höhern Gebirge aus triassischen und jurassischen Kalken und Dolomiten. Vom Lago Maggiore westlich reichen Gneis, Granit, Amphibolite, Serpentine, Talkschiefer etc. bis an die Ebene heran, aus ihnen bestehen auch noch überwiegend die Ligurischen Alpen. Die Apenninen (s. d.) bauen sich bis zum Golf von Tarent und Kalabrien vorwiegend aus Kalksteinen, Sandsteinen und Schiefertonen der Kreide- und Tertiärformation auf, in denen vielfach, wie z. B. westlich und östlich von Genua, Gabbro und Serpentin eingelagert sind. An diese ältern Gesteine legen sich jüngere (miocäne und pliocäne) Tertiärschichten an; sie bilden mehr die niedern Gehänge. Der Kalabrische Apennin besteht aus Granit, Gneis und kristallinischen Schiefern mit nur geringen Resten von Kreidekalk, rings umlagert von jungtertiären Schichten. Auch lu der Nordostecke Siziliens erscheinen diese kristallinischen Gesteine, verschwinden dann aber weiter nach W. und S. unter Trias-, Jura- und Kreidebildungen, die selbst wieder von eocänen Ablagerungen, Kalksteinen, Mergeln, Tonen und Gipsen, den Trägern der so wichtigen Schwefellager in den Provinzen Caltanissetta und Girgenti, bedeckt sind. Die Po-Ebene wird ausgefüllt von Alluvionen; an ihrem nördlichen und westlichen Rande, wo sie in das Hügelland übergeht, spielen die von den Gletschern der Eiszeit abgelagerten Schuttmassen eine große Rolle, besonders südlich vom Gardasee und von Ivrea. Die Berge in der Umgegend von Vicenza und die Euganeen bei Padua sind vulkanischen Ursprungs (Trachyte, Basalte und Tuffe). Auch auf der Westseite des Apennin sind vulkanische Gesteine sehr verbreitet; von Toskana, wo unter dem ausgedehnten Pliocän (Subapenninformation) auch noch eocäne sowie Kreide-, Jura-, Trias- und selbst permische Ablagerungen sichtbar werden, bis an den Golf von Neapel findet sich eine Reihe von Vulkanen, deren nördlichster der Trachytkegel des Monte Amiata ist; nach S. schließen sich an die erloschenen Vulkane am Bolsener See und bei Viterbo das vulkanische Albaner Gebirge, dann die Rocca Monfina in Kampanien und die Phlegräischen Felder bei Neapel mit dem noch tätigen Vesuv. Hier kreuzt die Reihe mit einer andern, durch die trachytischen Ponza-Inseln, Ischia und weiter östlich den vulkanischen Vultur bezeichneten Vulkanreihe. Vulkanische Tuffe, deren Material von der Rocca Monfina und den vorher genannten Vulkanen ausgeworfen ist, bilden überwiegend die Ebene von Kampanien, die römische Campagna und die Gegend von Viterbo. Die Solfataren (bei Neapel etc.), ebenso die Borsäure-Lagoni Toskanas (bei Volterra) stehen mit den vulkanischen Erscheinungen in engster Verbindung. Vulkanische Gesteine (vorwiegend Basalte) bauen auf Sizilien den noch tätigen Ätna auf; die Liparischen Inseln mit noch tätigen Vulkanen auf Vulcano und Stromboli sind trachytischer (liparitischer) Natur. Sardinien besteht überwiegend aus altkristallinischem Gestein wie die Schwesterinsel Korsika, aber auch paläozoische Schiefer, Trias, Kreidekalke und vulkanische Gesteine (diese zumal im Westen) nehmen bedeutenden Anteil am Aufbau der Insel. Geologische Karten von I. s. unten S. 82 (Literatur).

An nutzbaren Mineralien finden sich in I. namentlich Marmor (zu Carrara etc.), Schwefel (besonders in Sizilien), Alaun, Borsäure (Soffionen in Toskana, vgl. Borsäure), Steinsalz, ferner Eisenglanz (Elba), Blei- und Zinkerze (Sardinien), Kupfererze, Braunkohlen und Zinnober in Toskana. – Auch in hydrographischer Hinsicht zeigt Oberitalien einen wesentlichen Unterschied gegen die eigentliche Halbinsel und die Inseln. Nur ersteres hat die zur Speisung von Flüssen hinreichende Wassermenge. Auf der eigentlichen Halbinsel drängen sich die Regen um die Winterszeit zusammen. Nur im kontinentalen Teil finden wir daher das ganze Jahr wasserreiche Flüsse, sonst ist der Wasserstand im Sommer niedrig, je weiter nach S., um so mehr; ja die meisten Flüsse im S. führen nur im Winter und oft auch nur nach heftigem Regen Wasser; sie sind Torrenten oder Fiumaren. Die zum Tyrrhenischen Meer gehenden sind wasserreicher, aber nur der Tiber und in geringerm Maße der Arno und Garigliano sind schiffbar. Noch[71] unbedeutender sind der Volturno, Sele, Ombrone, Serchio und die Magra. Dagegen ist der Po einer der im Verhältnis zur Länge wasserreichsten Flüsse Europas und in hohem Grade schiffbar, was nur durch die Flachheit seiner zahlreichen Mündungsarme (s. Po) beeinträchtigt wird. Auch die Etsch, obwohl weit reißender, ist im Unterlauf schiffbar, ebenso Ticino, Adda, Mincio, Oglio und einige andre Alpenzuflüsse des Po, während die von den Apenninen kommenden, außer dem Tanaro, sowie die Alpenflüsse des Venezianischen: Brenta, Piave, Tagliamento, die Natur der süditalienischen Torrenten haben. Es beruht dies wesentlich darauf, daß ihnen so herrliche Sammelbecken, wie Lago Maggiore, Comer-, Iseo- und Gardasee, fehlen. Die Seen der Halbinsel sind entweder flache Wasseransammlungen in Mulden des Gebirges, wie der Trasimenische und die benachbarten kleinern Seen von Chiusi und Montepulciano, oder Kraterseen, wie der von Bracciano, der Albaner- und Nemisee, oder aber Strandlagunen, wie die von Salpi und Comacchio.

Klima.

Zu den großen Vorzügen Italiens gehört auch sein herrliches Klima, das es dem Wall der Alpen, dem Einfluß des Meeres und der südlichen Exposition ganzer Landschaften verdankt. Das Pogebiet ist gegen den direkten Einfluß des Mittelländischen Meeres durch hohe Gebirgsmauern geschützt und öffnet sich nur noch gegen die Adria. Daher ist das Gebiet kontinentaler: heiße Sommer und kalte Winter. Die Jahresextreme betragen für Mailand 34°, -10° (absolute Extreme 38°, -12°), Alessandria 35°, -11° (abs. Extr. 37°, -18°), Venedig (abs. Extr. 34°, -9°). Die Winterkälte wird hier nicht durch Lufttransport, sondern durch Ausstrahlung im Gebiet selbst bedingt. An den südlichen Abhängen der Alpen (insbes. an den Seen) ist der Winter etwas milder als in der Ebene; Nordwinde sind zwar häufig, aber da es Fallwinde (Nordföhn) sind, so sind sie verhältnismäßig warm. Durchschnittlich fallen im Pogebiet jährlich ca. 80 cm Regen, vorwiegend in der kältern Jahreszeit, doch ist auch der Mai ziemlich regnerisch. Im einzelnen fallen durchschnittlich in Bologna 66, Modena 72, Alessandria 67, Turin 82, Mailand 100, Venedig 81, Udine 155, Belluno 145, Tolmezzo 244 cm Regen und Schnee (Schneetage jährlich durchschnittlich: Verona 6, Brescia 11, Venedig 6, Mailand 10 [Nizza 0,4]; Gewittertage: Mailand 24 jährlich). Die Riviera ist im N. durch hohe Gebirge geschützt und bildet eine klimatische Oase mit voller Mittelmeerflora, wie man sie erst in Süditalien wiederfindet. In Mittelitalien, südwestlich vom Apennin, ist der Winter kälter als an der Riviera, aber wärmer als an der adriatischen Abdachung. Mittlere Jahresextreme: Rom 35°, -4° (abs. Extr. 37°, -6°), Ancona 35°, -4°. In Mittelitalien fallen durchschnittlich 84 cm Regen, hauptsächlich vom Oktober bis Dezember (Rom 76, Ancona 73, Livorno 85, Florenz 92, Urbino 103 cm). Schneefälle sind selten (Rom jährlich 1,6, Florenz 1,3 Schneetage). Süditalien (mit Sizilien) hat ein ausgesprochenes Mittelmeerklima, am östlichen Apenn in sind die Sommerregen häufiger als im W.; der Winter ist sehr mild, so daß keine Unterbrechung in der Vegetation eintritt und nur die Berge längere Zeit von Schnee bedeckt sind. Eine Schattenseite Italiens ist die weite Verbreitung der Malaria (s. d.), die namentlich vom Juli bis September auftritt und ganze Landschaften, wie die Maremmen von Toskana und die römische Campagna, unbewohnbar macht. Der heiße, trockne Sciroccowind, der von S. her weht, ist lästig und zuweilen der Vegetation schädlich. In Süditalien fallen jährlich durchschnittlich 80, auf Sizilien 60 cm Regen, am meisten im Winter (Jahressummen: Palermo 60, Syrakus 48, Lecce 53, Cosenza 118, Neapel 83 cm; Palermo hat jährlich 2,6 Schneetage). Die mittlern Jahresextreme betragen: Palermo 40°, 0°; absolute Extreme: Lecce 41°, -3°, Neapel 37°, -4°, Cosenza 42°, -7°, Palermo 45°, -1°, Syrakus 38°, -1°.

Pflanzen- und Tierwelt.

Außer der ligurischen Küste besitzt fast nur die südliche Hälfte der Halbinsel eine ausgeprägte Mittelmeerflora (s. d.); in der Lombardei, Toskana und auch noch in der Umgebung von Rom überwiegen die Pflanzen des mitteleuropäischen Gebiets, denen nur einzelne Bestände der immergrünen Formationen beigemischt sind. Die Abruzzen bilden ein Übergangsgebiet zur mitteleuropäischen Vegetation des Apennin, in dessen tiefern Lagen zwar immergrüne Laubhölzer und Oliven gedeihen, aber nur wenige andre Mittelmeerpflanzen auftreten. Dem entsprechend ist auch Nord- und Mittelitalien an endemischen Pflanzen verhältnismäßig arm, erst in Unteritalien und besonders in Sizilien ändert sich dies Verhältnis. Auf den Nebroden, dem nördlichen Küstengebirge der Insel, wird die unterste Vegetationsstufe (bis 700 m) von immergrünen Strauchbeständen aus Erica arborea, Arbutus Unedo, Tamarix africana, Myrtus communis, Rosa sempervirens, Daphne Gnidium, an Flußufern auch von Nerium Oleander gebildet. In diesem Gürtel von Macchien (s. Mittelmeerflora) beginnt die Blütezeit schon im Dezember, der Höhepunkt des Pflanzenlebens tritt im April ein, um dann rasch wieder abzunehmen. Mit den ersten September- oder Oktoberregen wacht dann die Vegetation zum zweitenmal auf. Die ursprünglichen Waldbestände von Quercus Ilex und Q. Suber dieser Region sind bis auf vereinzelte Exemplare oder kleine Gruppen zerstört. Am ausgedehntesten sind die Erikengestrüppe (Erica arborea); große Strecken bedecken auch die Haselnußsträucher (zwischen 500 und 700 m); längs der Flußläufe ziehen sich in den obern Lagen schmale Streifen von Weiden und Pappeln, in der tiefern Zone ebensolche von Oleander hin. In der Flora der immergrünen Region überwiegen in auffallender Weise die einjährigen Kräuter; besonders die Liliazeen, Orchideen, Euphorbiazeen und Zistazeen sind artenreich. Die zweite Höhenstufe bildet die Waldregion, die vom Beginn der Kastanienwälder bis zur obern Grenze des Buchenwaldes (bei 1800–1900 m) reicht. Sie zeichnet sich durch zahlreiche sommergrüne Bäume und Sträucher, wie besonders Buche, Edelkastanie, Quercus pubescens, Q. apennina und Cerris nebst Arten von Acer, Pirus, Crataegus u. a., aus; auffallend groß ist die Anzahl strauchiger Leguminosen (Genista, Cytisus). Das Pflanzenleben dieser Region beginnt durchschnittlich Ende März, erreicht seinen Gipfelpunkt im Mai oder Anfang Juni und findet Ende Juli seinen Abschluß; erst mit den Herbstregen erscheinen einige neue Pflanzen (Colchicum, Scilla, Sternbergia, Crocus, Cyclamen u. a.). Die ursprünglichen Tannenwälder wurden vielfach ausgerottet, weil die Buche gewinnbringender erscheint. Das Unterholz wird vorzugsweise von Ilex Aquifolium, Ruscus aculeatus, Lonicera Xylosteum, Acer campestre, Rosen etc. gebildet. Die Staudenvegetation wird von Orchideen, Pteris aquilina, Centaurea Calcitrapa, Eryngium campestre, Tanacetum Balsamita, Anthemis Cotula, Prangos ferulacea[72] u. a. zusammengesetzt. Die alpine Region (bei 1800–1975 m) wird durch das Fehlen des Baumwuchses und das Auftreten niedriger Sträucher (Juniperus hemisphaerica, verschiedene Rosen) gekennzeichnet. Eine zusammenhängende Vegetationsdecke kommt nur in Mulden mit angesammelten Humusschichten zur Ausbildung. Die ausdauernden und zugleich Trockenheit liebenden Gewächse überwiegen;das Pflanzenleben beginnt erst Ende April oder Anfang Mai, erreicht im Juli seinen Höhepunkt und erlischt bereits im August. Die Alpenpflanzen dieser Region sind teils mit Arten der mitteleuropäischen Hochgebirge identisch, teils bilden sie Parallelformen zu denselben. Dazu kommt dann noch eine Reihe endemischer Pflanzen, anderseits fehlen eine Anzahl für die Zentralalpen charakteristischer Familien und Gattungen, wie Gentianeen, Salikazeen, Junkazeen, Cyperazeen, Primula, Pedicularis u. a. - Die hier von den Nebroden gegebene Schilderung kann als typisch für die übrige italienische Mittelmeerflora gelten, sofern man nur die Hauptgliederung der Vegetation im Auge behält. Floristisch steht das westliche Ober- und Mittelitalien zu der Mittelmeerzone Frankreichs, das östliche I. mit Istrien und dem westlichen Teil der Balkanhalbinsel in näherer Verwandtschaft; ein zweites, gut abgegrenztes Florengebiet mit eigentümlichen endemischen Arten bilden Korsika und Sardinien, ein drittes Sizilien nebst Kalabrien.

In seiner Tierwelt gehört I. der größern Hälfte nach zur mittelländischen Subregion der paläarktischen Region. In Norditalien kommt noch das Hermelin vor; charakteristisch für I. wie für die Mittelmeerländer ist die Wimperspitzmaus, ebenso die sehr schädliche kurzschwänzige Erdmaus; sehr verbreitet ist der Siebenschläfer. In I. eingeführt und in den sumpfigen Niederungen (Pontinische Sümpfe) halb wildlebend ist der gemeine Büffel, ebenso die Dromedare auf der Kamelstuterei San Rossore bei Pisa, die frei herumstreifen. Damwild ist auf Korsika und Sardinien heimisch, in I. eingeführt. Auf beiden Inseln findet sich auch (wild und gezähmt) der Mufflon (Beziehung zu Nordafrika). Hirsch und Reh leben wild, ersterer fehlt auf Sizilien, die Gemse ist ausgerottet; der Steinbock findet sich noch in den Gebirgszügen zwischen Piemont und Savoyen. Als Rasse des Hausschafs ist das Hängeohrschaf Oberitaliens zu erwähnen. An Vögeln ist I. im allgemeinen arm, doch ist sein südlicher Teil, besonders Sizilien, wichtig durch den Vogelzug (»Passa«), auf dem ungezählte Mengen nützlicher Vögel aller Art der Jagdwut zum Opfer fallen. Von Reptilien werden 24 Gattungen mit ca. 37 Arten gezählt; alle in Mitteleuropa sich findenden Formen kommen auch in I. vor, zu denen sich dann Typen der mittelländischen Subregion gesellen, besonders Geckos. Eine Art derselben (Phyllodactylus europaeus) ist isoliert Sardinien eigen, gleich einer Gattung der echten Eidechsen (Notopholis), dagegen fehlt auf Sardinien die Blindschleiche; eine charakteristische Echsenart Italiens ist auch Seps. Als Giftschlange ist die allgemein verbreitete Aspisviper gefürchtet. Amphibien kommen etwa 10 Gattungen und 16 Arten vor. Charakteristisch sind der Brillensalamander (S. perspicillata) am Westabhang der Apenninen und auf Sardinien und weiter verbreitet der Höhlensalamander (Spelerpes fuscus); dieser wie der Scheibenzüngler (Discoglossus pictus) auch auf Sardinien. Von Süßwasserfischen kommen vor: Forellen, Karpfen, Äsche, Aalraupe, Barsch, Maifisch; in verschiedene Seen wurden eingesetzt Salm, Saibling, Maräne. An den Küsten werden gefangen der Thunfisch bei Sizilien und Sardinien, Meeräschen bei Sardinien, Scholle, Goldbrasse, Makrele, Muräne, Seeaal, Sardellen, Sardinen; für die Aalfischerei sind besonders wichtig Comacchio und Venedig. Besonders reich ist auch die Molluskenfauna, die in der Ebene ganz mediterranen Charakter zeigt; schon am Fuß der Alpen erscheinen große Helix-Arten, besonders die gebänderte Helix aspersa; für Süditalien und Sizilien charakteristisch sind die Iberus-Arten, die die hier fehlenden, in den Küstenländern des Mittelmeers weit häufigern Makularien ersetzen; die Inseln zeigen in ihrer Molluskenfauna große Ähnlichkeit mit dem Festland, doch deuten zahlreiche eigentümliche Arten auf eine schon vor geraumer Zeit stattgefundene Trennung hin. Die Auster ist häufig in den Golfen von Neapel und Tarent wie auch anderwärts. Die Insektenwelt trägt den Charakter der mediterranen Subregion, eine charakteristische Form ist die Gottesanbeterin (Mantis religiosa), von Spinnentieren der Skorpion und die in Erdlöchern lebende Tarantel. Wichtig ist die Korallenfischerei an den Küsten Süditaliens.

Areal und Bevölkerung.

Das Königreich I. umfaßt nach der neuern Ausmessung des militärgeographischen Instituts 286,648 qkm (5205,8 QM.), wovon 236,465 qkm auf das Festland und 50,183 qkm auf die Inseln kommen. Die Bevölkerung belief sich 1871 auf 26,801,154,1881 auf 28,459,628 und am 10. Febr. 1901 auf 32,475,253 Einw. Die Bevölkerungszunahme beträgt jährlich durchschnittlich 0,7 Proz. Die Verteilung des Flächenraums und der Bevölkerung auf die 69 Provinzen, die in 16 Landschaften (compartimenti) zusammengefaßt werden, zeigt die Tabelle auf S. 74.

I. ist im ganzen dicht bevölkert, indem nach der letzten Zählung 1901: 113 Bewohner auf das Quadratkilometer kommen; doch zeigen die Landschaften und Provinzen große Abweichungen. Die Extreme bilden die Landschaften Ligurien und Kampanien mit 204, bez. 194 und die Insel Sardinien mit kaum 33, unter den Provinzen einerseits Neapel mit 1269, anderseits Sassari mit 29 Einw. auf 1 qkm. Dicht bevölkert ist auch die Lombardei mit 176 Einw. auf 1 qkm. Das Nähere ist aus der Tabelle ersichtlich.

Nach der letzten Erhebung zählt I. 8262 Gemeinden mit 7,027,524 Familien, einschließlich 614,816 Haushaltungen einzelner Personen und 34,351 Kollektivbehausungen (Gasthöfe, Kasernen, Schiffe, Gefängnisse, Klöster, Konvikte etc.) mit 885,250 Insassen. Die 6,378,357 eigentlichen Familien zählen durchschnittlich je 5 Köpfe. Die Gemeinden sind häufig von großem Umfang, da sie in der Regel mehrere Orte (frazioni), im ganzen 25,818, umfassen. In manchen Gegenden Italiens, wie in Sizilien, gibt es fast gar keine kleinern Ortschaften, sondern nur städtische Orte von mehreren tausend Einwohnern.

Nach dem Geschlecht wurden 1901: 16,155,130 männliche und 16,320,123 weibliche Personen gezählt, so daß auf 1000 männliche 1010 weibliche (1881 nur 995) entfallen. Die Bevölkerungsbewegung ergab 1902: 237,515 Trauungen, 1,092,799 Geburten und 727,189 Sterbefälle. Es kamen im Durchschnitt der Jahre 1898–1900 auf 1000 Bewohner 7,13 Trauungen, 33,46 Lebendgeborne und 22,87 Sterbefälle; auf 1000 Geburten 59 uneheliche und 27 Totgeborne. Die mittlere Sterblichkeit beträgt (1902) 22,15 pro Mille. Die Geburtenziffer, bis 1889 mehr als 37 auf Tausend betragend, ist im Sinken.[73]

Die Bevölkerung Italiens erleidet alljährlich durch die überseeische Auswanderung einen nicht unbeträchtlichen Verlust, der 1902: 245,217 Personen betragen hat, wozu die temporäre Auswanderung (nach den europäischen Nachbarländern und Nordafrika) mit 286,292 Personen hinzukommt. Die größte Zahl von überseeischen Auswanderern kommt aus Kampanien, den Abruzzen, Sizilien, Kalabrien und Piemont und geht nach Brasilien, den Vereinigten Staaten, Argentinien und Uruguay.

Tabelle

Im Auslande lebten 1901: 3,439,014 Italiener, davon 654,000 in Europa. Weitere Angaben über die Auswanderung aus I. in den letzten Jahrzehnten s. Auswanderung, S. 180.

Mit wenigen Staaten Europas teilt I. den großen Vorzug, daß es auch eine nationale Einheit bildet, fast nur Italiener innerhalb seiner politischen Grenzen umfaßt und letztere sich auch so ziemlich mit dem Gebiet des italienischen Volkstums decken. Die italienische Sprache herrscht, abgesehen vom Königreich I., in einem Teil der südlichen Schweiz und Tirols (s. das Nebenkärtchen auf der Karte der Schweiz und die »Ethnographische Karte von Österreich-Ungarn« bei den betreffenden Artikeln), in Triest, Görz und in den Küstenstädten Istriens und Dalmatiens sowie auf Korsika und Malta. Dem französischen Sprachgebiet gehören (1901) 18,958 Familien in Piemont, dem deutschen 1102 Familien in 16 Gemeinden von Aosta und Domodossola und 1170 Familien in 6 Gemeinden von Venetien an. Slowenisch und serbisch wird von 6781 Familien in den Provinzen Udine, Campobasso und Chieti, albanesisch von 21,554 Familien in Apulien, Kalabrien, Sizilien, griechisch von 7362 Familien in Lecce und Reggio di Calabria, endlich katalanisch von 2055 Familien in Alghero gesprochen.

Religion. Beinahe die Gesamtheit der Bewohner des Königreichs I. (99,70 Proz.) bekennt sich zur katholischen Religion. Protestanten gab es 1901 nur 65,595, Juden 35,617. Die Konfession begründet keinen Unterschied in der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte, obwohl die katholische Religion Staatsreligion ist. Die Vorrechte des zu Rom residierenden Papstes als des geistlichen Oberhauptes der katholischen Kirche sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1871 geregelt, auf dem auch das Verhältnis der Kirche zum Staate beruht. Im Königreich I. bestehen 49 Erzbistümer und 221 Bistümer. Zufolge Gesetzes vom 7. Juli 1866 wurden die Klöster und religiösen Körperschaften, mit Ausnahme einer Anzahl für Krankenpflege und Unterricht bestehender, allmählich aufgehoben, d. h. der körperschaftlichen [74] Rechte und ihres Besitzes entkleidet. Als private Vereinigungen bestehen zahlreiche Klöster fort. Die Statistik von 1901 zählt 58,764 Personen als Insassen von 3139 Klöstern auf, die gleich den sich unablässig vermehrenden geistlichen Instituten und Unternehmungen verschiedenster Bestimmung auch ihren Besitz wieder ansehnlich vergrößern.

Der Stand der Volksbildung ist bis jetzt unbefriedigend, da 1901 noch 48,5 Proz. der über sechs Jahre alten Personen und 56 Proz. der Gesamtbevölkerung Analphabeten waren. In den einzelnen Landesteilen ist ihre Zahl sehr verschieden: sie steigt von 13,25 Proz. in der Provinz Turin bis 79,18 Proz. in Cosenza. Die Zahl der öffentlichen Volksschulen betrug 1898/99: 51,748 mit 2,267,014 Schülern. Hierzu kommen noch 3843 Privatschulen mit 192,669 Schülern, dann (1897) 4687 Abend- und Sonntagsschulen für Erwachsene mit 151,369 Schülern. Der Besuch der Elementarschulen ist nach dem Gesetz vom 15. Juli 1877 für Kinder von 6–9 Jahren obligatorisch, unentgeltlich und Gemeindesache. Der klassische Sekundärunterricht umfaßt etwa 700 Gymnasien (darunter 1898: 183 staatliche) als die untere Stufe mit fünf Jahrgängen und 25,551 Schülern und die Lyzeen (etwa 330, darunter 116 staatliche) als die obere Stufe mit drei Klassen und 10,675 Schülern, der realistische Sekundärunterricht die technischen Schulen, an Zahl 1896: 381, worunter 182 staatliche, mit zusammen 37,305 Schülern, und die technischen Institute (74, davon 54 staatliche) mit zusammen 10,274 Schülern.

Für den höhern Unterricht bestehen vor allem 17 staatliche Universitäten: 11 vollständige mit den 4 Fakultäten (die theologische ausgeschlossen, die philosophische geteilt) in Bologna, Catania, Genua, Messina, Neapel, Padua, Palermo, Pavia, Pisa, Rom und Turin, 3 mit nur 3 Fakultäten (keine philologisch-philosophische) in Cagliari, Modena und Parma, 2 mit 2 Fakultäten (Rechtswissenschaft und Medizin) in Sassari und Siena und eine mit einer Fakultät (Rechtswissenschaft) in Macerata. Dazu kommen 4 freie Universitäten in Ferrara (mit 3 Fakultäten), Camerino, Perugia und Urbino (mit 2 Fakultäten). Sämtliche 21 Hochschulen zählten 1902/03: 26,401 Hörer, gegen 11,997 im J. 1871. Wie in Deutschland zeigt sich auch in I. neuerdings eine bedeutende Zunahme der Juristen und eine Abnahme der Mediziner. Als Hochschulen sind weiter anzusehen: das königliche höhere Studieninstitut in Florenz (mit 3 Sektionen für Philosophie und Philologie, Medizin und Chirurgie, Naturwissenschaften), die wissenschaftlich-literarische Akademie in Mailand (einer Fakultät für Philosophie und Literatur entsprechend), das königliche höhere technische Institut in Mailand, die königlichen Ingenieurschulen in Bologna, Neapel, Rom, Turin, die Tierarzneischulen in Mailand, Neapel und Turin, die höhere Normalschule zu Pisa und die höhern Lehrerinnenseminare in Rom und Florenz. Höhere Fachschulen sind: die Schule für Sozialwissenschaften in Florenz, die höhern Ackerbauschulen in Mailand und Portici, das Forstinstitut in Vallombrosa, das Industriemuseum in Turin, die höhern Handelsschulen in Bari, Genua und Venedig und die höhere nautische Schule in Genua. Endlich besteht eine große Zahl von Fach- und Speziallehranstalten und zwar 35 für Landwirtschaft, 2 für Bergbau, 196 für Handel und Gewerbe, 174 für Zeichnen und Plastik, 26 für schöne Künste, 5 staatliche Konservatorien und eine große Zahl Musikschulen. Über die Militärschulen s. unten. Als Hilfsanstalten für den Unler. richt bestehen 1831 Bibliotheken, darunter 32 staatliche, die 1898: 1,690,825 Bücher ausliehen. Sehr zahlreich sind in I. die wissenschaftlichen Gesellschaften (Akademien), deren jede Stadt eine oder auch mehrere besitzt. Zeitungen erschienen in I. 1856: 331,1871: 765,1895: 1901. Von letztern waren 479 politische, 87 politisch-religiöse, 327 rechtswissenschaftliche, volkswirtschaftliche und soziale, 142 literarische, 202 landwirtschaftliche, gewerbliche, Handels- und Finanzblätter u. a., 138 medizinische und naturwissenschaftliche, 156 kirchliche etc. Nur 128 Zeitungen erschienen täglich. Wie I. von jeher das klassische Land der Kunst gewesen ist, so ist es auch noch heute, obwohl sich seit Jahrhunderten alle Museen der Welt aus I. bereichert haben, reich an Kunstschätzen. Die bedeutendsten Sammlungen finden sich in Rom, Florenz, Neapel, Venedig, Mailand, Turin, Bologna, Genua, Verona, Parma, Perugia, Siena, Palermo etc.

Nationalcharakter. Körperliches Ebenmaß, Beweglichkeit, Empfänglichkeit, Gewandtheit, Höflichkeit, natürlicher Verstand und Gefallen an schönen Formen charakterisieren den Italiener. Mäßig, nüchtern, arbeitsam, gewinnsüchtig, ist er doch auch Freund heiterer Geselligkeit, leicht begeistert, aber auch leicht zu leidenschaftlicher Tat fortzureißen. Was ihm mangelt, ist Zähigkeit, Ausdauer, Gewöhnung an Ordnung, Disziplin, Sittenstrenge, sozialer Sinn. Daher die fehlerhafte Jugenderziehung, der Mangel an Aufopferung für das Gemeinwohl, an Ehrlichkeit und Pflichttreue im öffentlichen Leben, an Idealität und Charakterfestigkeit.

Bodenkultur.

Eigentümlichkeiten der Bodenkultur sind: das Überwiegen der Baumkultur, die künstliche Bewässerung und der Terrassenbau, der Anbau von zwei oder drei Früchten zu gleicher Zeit, namentlich im Süden, sowie die Erzielung mehrerer Ernten hintereinander in demselben Jahre. Die intensivste Bodenkultur herrscht im Pogebiet, in Toskana, Kampanien, der Conca d'Oro von Palermo und ähnlichen Gegenden, die durchaus gartenartig angebaut sind, wo kein Stückchen Land unbenutzt bleibt. Die Besitzer sowohl der zahlreichen Latifundien als auch der kleinern Güter leben zumeist in den Städten und verpachten die Ländereien an Teilbauern oder Unternehmer, die ihrerseits entweder weiter verpachten oder das Land durch Tagelöhner bebauen lassen. Die letztern und sehr viele Kolonen fristen bei harter Arbeit kaum das Leben. Nur als Winterweide brauchbar sind die im Sommer von Malaria heimgesuchten Ebenen Apuliens, die Pontinischen Sümpfe, die Campagna von Rom und die Maremmen (s. d.). Die Landwirtschaft einschließlich Viehzucht und Forstwirtschaft bildet noch immer die Haupterwerbsquelle. Es leben davon (1901) 9,611,003 Personen von mehr als neun Jahren. Von ihnen sind 2,583,490 Eigentümer, 50,348 Erbpächter, 2,701,894 Pächter und Teilbauern, 2,828,846 Tagelöhner, 1,066,588 Knechte, Aufseher und andres Gutspersonal; 249,759 Personen waren in der Vieh- und Geflügelzucht beschäftigt. Von der Industrie leben 3,989,820, vom Handel 1,196,744 selbsttätige Personen von über neun Jahren. Das Nationalvermögen wurde 1903 auf etwa 65 Milliarden Lire berechnet.

Von der gesamten Bodenfläche von 28,664,800 Hektar sind 20,283,000 Hektar produktives Land; 4,647,500 Hektar beträgt die nicht produktionsfähige, 3,734300 Hektar die unproduktive Fläche. Die erstern verteilen sich folgendermaßen:[75]

Tabelle

Die Fläche, die durch Austrocknung urbar gemacht werden kann, wird im ganzen auf 692.000 Hektar geschätzt. Außerdem wären 1,400,000 Hektar bisher unbebautes Land durch Bewässerung für den Anbau zu gewinnen. Ende 1897 waren auf Kosten des Staates bonifiziert worden:

Tabelle

Die folgende Übersicht zeigt die Durchschnitte der letzten Jahre in der Verteilung der Anbaufläche auf die Haupterzeugnisse sowie in Menge und Wert der letztern:

Tabelle

Rechnet man zu obigen 2687 Mill. Lire den Wert der Produkte des Waldes mit 88, der Viehzucht mit 1424 (einschließlich 246 Mill. Lire als Wert des Futters oder der Leistungen der Arbeitstiere), des Garten- und Obstbaues, der Geflügelzucht und andrer Nebenprodukte mit 800 Mill. Lire hinzu, so ergibt sich ein Gesamtwert der landwirtschaftlichen Erzeugnisse von nahe an 5 Milliarden Lire. Der tatsächliche Ertrag belief sich (in Hektolitern) an Weizen 1903 auf 65 Mill., an Mais 1903 auf 23,7 Mill., an Reis 1902 auf 5,5 Mill., qu Wein 1902 auf 41,44,1903 auf 35,1 Mill., an Öl 1901/02 auf 2,880,000, 1902/03 auf 1,665,000 metr. Ztr., an Tabak 1902 auf 4,746,511 kg im Werte von 3,316,352 Lire, an Rübenzucker 1901 auf 74,2 Mill. kg, an Seidenkokons 1902 auf 40,3 Mill. kg, an Agrumi auf 4900 Mill. Stück Früchte (von 16,925,000 Bäumen).

Der Weizenbau erstreckt sich auf alle Provinzen des Königreichs, Mais wird auf dem Festland, mit Ausschluß der Inseln, Gerste hauptsächlich in den südlichen, Roggen in den nördlichen Provinzen, Hafer besonders im Neapolitanischen und Reis in der Poebene (neuerdings in zunehmender Ausdehnung, 1903 Ertrag 9,7 Mill. hl) gebaut. Über ganz I. verbreitet ist der Weinbau, dessen Ausdehnung aber großen, durch die Absatzverhältnisse, mittelbar durch die Handelsverträge bestimmten Schwankungen unterworfen ist. Der heimische Verbrauch belief sich 1902 auf 39,8 Mill. hl, 125 Lit. auf den Kopf, die Ausfuhr auf nahe an 2 Mill. hl. Der Hauptanteil entfällt auf den Südosten Italiens, dann auf Piemont, Toskana, die Emilia, die Marken und Umbrien sowie auf Sizilien. Der Reblaus wird systematisch und mit Erfolg zu Leibe gegangen. Der Waldbestand einschließlich des Buschwaldes umfaßte 1876: 4,156,400 Hektar, 1897: 4,072,185 Hektar. Von 1867–1902 sind kaum 30,000 Hektar aufgeforstet worden; mehr als 350,000 bleiben noch auszuforsten. Was die Entwaldung für I. zu bedeuten hat, zeigen folgende in den letzten 30 Jahren dadurch verursachte Ausgaben: Für Aufforstung 5,1 Mill., für Einfuhr von Holt (in 40 Jahren) 1485,4 Mill., für Beseitigung von Wasserschäden und für Schutzbauten 211,5 Mill. Lire. An Wild sind die Wälder sehr arm, da die Jagd frei ist, was namentlich auch den Sing- und Zugvögeln Mitteleuropas verhängnisvoll wird, die zu Millionen beim Durchzug geschossen und gefangen werden.

Die Viehzucht steht in I. im allgemeinen noch auf tiefer Stufe, der Viehstand ist verhältnismäßig gering. 1890 belief sich derselbe auf 720,000 Pferde (1900: 741,739), 300,000 Maultiere (1900: 327,276), 1 Mill. Esel, 5 Mill. Rinder, 6.900,000 Schafe, 1,800,000 Ziegen u. 1,800,000 Schweine. Die Rindviehzucht wird in rationeller Weise nur in Oberitalien betrieben, wo auch die Gewinnung von Milchprodukten von hoher Bedeutung ist. 1895 wurden in ganz I. 74,3 Mill. kg Käse, 15,9 Mill. kg Butter und 17,1 Mill. kg andre Milchprodukte erzielt. Die Schafzucht ergab 9,8 Mill. kg Wolle. – Bei der Seefischerei waren Ende 1902: 23,827 Fahrzeuge von 69,130 Ton. mit 96,000 Mann, bei der Korallenfischerei 92 Schiffe von 1246 T. und bei der Schwammfischerei 69 Schiffe von 1410 T. beschäftigt. Der Fischfang wird an den italienischen Küsten und in den benachbarten Meeren, insbes. im Adriatischen, sowie in den Lagunen von Venedig und Comacchio betrieben und lieferte 1902 einen Ertrag von 13 Mill. Lire. Dazu kamen 1901: 1,7 Mill. Lire vom Thunfischfang. Die Korallenfischerei wird hauptsächlich von den Häfen von Torre del Greco und Mazzara aus an der sizilischen Küste, die Schwammfischerei von Trapani aus an der tunesischen Küste betrieben. Die erstere brachte 1902: 1,9 Mill., die letztere 525.000 Lire ein. Die Ausfuhr von rohen und bearbeiteten Korallen hatte 1903 einen Wert von 24 Mill. Lire.

Bergbau und Industrie.

I. ist verhältnismäßig arm an Mineralschätzen und entbehrt vor allem fast gänzlich der Mineralkohlen; die Bergwerksindustrie ist daher nur auf Elba und Sardinien, in Sizilien und in den Tuff- und Marmorgebieten von einiger Bedeutung. Die Gesamtförderung belief sich 1901 auf 5,036,669 Ton. im Werte von 84,7 Mill. Lire, 1902 auf 4,853,284 T. im Werte von 78 Mill. Lire, die Zahl der Arbeiter 1901 auf. 67,665,1902 auf 63,270. An Blei-, Zink- und Silbererzen wurden 1902, fast ausschließlich in Sardinien und einigen lombardischen Alpentälern, 174,716 T. im Werte von 17,7 Mill. Lire, an Eisenerzen, zumeist auf Elba, 240,705 T. im Werte von 3,8 Mill., an Quecksilbererz 44,261 T., an Golderz 1215 T., an Kupfererz (in Toskana, Ligurien und in der Provinz Belluno) 101,142 T. gewonnen. Braunkohle liefern Toskana und Umbrien, Sardinien und die Provinz Vicenza (1902: 413,810 T.). Das wichtigste Objekt des italienischen Bergbaues ist der Schwefel, der auf der Insel Sizilien in mächtigen Lagern auftritt, und dessen noch sehr primitive Gewinnung vielen Arbeitskräften (1901: in Sizilien 33,247), darunter zahlreichen, grausam überlasteten[76] Kindern, einen allerdings dürftigen Erwerb bietet. Die Schwefelproduktion betrug 1902: 564,318 Ton. im Werte von 53,3 Mill. Lire, davon in Sizilien 510,332 T. im Werte von 49,4 Mill. Lire. Die Gewinnung von Steinsalz, an dem das innere Sizilien und Kalabrien sehr reich sind, ist nicht bedeutend (1898: 18,199 T.), da die Salinen billigeres Seesalz (1898: 451,426 T.) liefern. Erwähnenswert ist noch die Gewinnung von Quellsalz, hauptsächlich bei Volterra, Borsäure und Borax in Toskana, Asphalt auf Sizilien (Provinz Syrakus) sowie in den Abruzzen, Petroleum in der Provinz Piacenza, Antimonerz auf Sardinien, Schwefelkies und Graphit in der Provinz Turin, Manganerz auf Sardinien und in Ligurien und Alaun in der Provinz Rom. Die Steinbrüche (5356 an der Zahl mit 32,153 Arbeitern) lieferten 1898: 7,7 Mill. T. im Werte von 31,2 Mill. Lire, darunter vor allem Marmor, (1903) 319,887 T. im Werte von 14,4 Mill. Lire, bei Massa, Carrara und Serravezza. Zu erwähnen ist endlich noch die Torfgewinnung (1898: 18,327 T.).

Industrie. I. gehört nicht zu den Industriestaaten ersten Ranges, was schon in dem Mangel eigner Mineralkohlen seine Erklärung findet, die 1902 eine Einfuhr von 5,4 Mill. Ton. Kohlen nötig machte. Doch zeigt die Steigerung dieser Einfuhr, die 1871 erst 0,8,1897: 4,25 Mill. T. betrug, das Anwachsen der Industrie. Die nutzbaren Wasserkräfte werden auf 767,000 Pferdekräfte berechnet, wovon 592,000 noch verfügbar sind. Die Zahl der Motoren in den Bergwerken, Steinbrüchen, der metallurgischen und chemischen Industrie betrug 1898: 2270 mit 61,102 Pferdekräften. Der Verbrauch an elektrischer Kraft betrug 1898–99: 219,3 Mill. Hektowattstunden. Die Hauptsitze der italienischen Großindustrie sind die Lombardei, Piemont und Ligurien. 1901 waren 2,618,390 Männer und 1,371,430 Weiber, zusammen 3,989,820 Personen (im Alter von mehr als neun Jahren), bei der Industrie tätig. Für Landwirtschaft und Industrie zusammen waren 1898: 20.472 Dampfmaschinen im Gebrauch. Die Arbeiterschutzgesetzgebung hat erst neuerdings in I. Fortschritte gemacht. 1893 sind die gewerblichen Schiedsgerichte eingeführt, 1898 und 1903 ist die Arbeiterunfallversicherung, 1902 die Frauen- und Kinderarbeit gesetzlich geregelt, 1903 ist ein Consiglio superiore del lavoro, aus Vertretern des Staates, der Arbeiter und Arbeitgeber bestehend, behufs Vorbereitung der sozialen Gesetze eingerichtet worden. Die Arbeitslöhne in der Großindustrie sind von 1862–1903 um ca. 123 Proz. gestiegen. 1903 kamen in Landwirtschaft und Industrie 528 Arbeitseinstellungen mit 106,083 Beteiligten vor. Die Hüttenwerke lieferten 1898: 198,787 T. Schwefel, 180,174 T. (1902: 271,919 T.) Eisen, 87,467 T. Stahl, 24,543 T. (1902: 26,494 T.) Blei, 8535 T. (1902: 10,230 T.) Kupfer, 380 T. Antimon. Eisenwaren werden namentlich in den Provinzen Campobasso, Brescia, Como und Mailand verfertigt. Der Maschinenbau beschäftigt eine Anzahl größerer Etablissements (Sampierdarena, Mailand, Legnano, Neapel etc.), deckt aber den inländischen Bedarf nicht; er ist übrigens seit 1890 etwas zurückgegangen (Produktionswert ca. 80 Mill. Lire). Schiffswerften bestehen besonders in Livorno und Sestri Ponente. Die Fabrikation von Gold- und Silberwaren steht in Rom, Mailand, Neapel, Genua, Venedig und Catania in Blüte. Die Industrie in Steinen umfaßt hauptsächlich die bereits erwähnte Verarbeitung von Marmor, dann von Alabaster (Volterra); ferner die Herstellung von Kameen und Mosaiken in Rom, Neapel und Florenz sowie die von Korallenwaren in denselben Städten sowie in Livorno und Genua. Die Industrie in Tonwaren liefert namentlich geschmackvolle Terrakotten, Majolika und Fayence, die Glasindustrie, abgesehen von den gewöhnlichen Gebrauchsartikeln, Perlen, Email, Mosaik und Kurzwaren in Venedig und Murano. Im ganzen beschäftigt die Ton- und Glasindustrie, einschließlich der Kalk-, Gips- und Ziegelbrennerei, 85,000 Arbeiter und liefert Produkte im Werte von 103 Mill. Lire. Die chemische Industrie erzeugte 1898 Produkte im Werte von 44 Mill. Lire, darunter Kunstdünger (17,5 Mill.), Schwefelsäure (5,1 Mill.), Weinstein, ätherische Ole, Bleiweiß, Chinin, Kerzen und Seifen, Zündwaren, insbes. Zündwachskerzen, Schießpulver etc. Die Industrie in Nahrungsmitteln umfaßt insbesondere den Mühlenbetrieb, die Verfertigung von Teigwaren, die Branntweinbrennerei (1898–99: 179,470 hl), die Bierbrauerei (1903: 185,218111), die Fabrikation von Rübenzucker (1892: 2 Etablissements mit einer Produktion von 15,724 metr. Ztr., 1903/04 schon 33 mit einer Produktion von 1,308,606 metr. Ztr. und einem Steuerertrag von 89 Mill. Lire), von Glukose, Mineralwässern, Zichorie etc.

Der wichtigste Industriezweig ist die Seidenindustrie, insbes. die Erzeugung von Rohseide, die am stärksten in den lombardischen Provinzen Como, Mailand, Bergamo, in Venetien und Piemont vertreten ist und 1901: 5,06 Mill. kg Rohseide lieferte. Bei der Seidenspinnerei sind 1891: 1,501,137 Spindeln tätig; daselbst hat auch die Seidenweberei (in ganz I. 12,414 Hand- und 2535 mechanische Webstühle) ihren Hauptsitz. Die Seidenindustrie beschäftigte 1901: 185,006 meist weibliche Arbeiter. In der Baumwollindustrie waren 1900: 2,111,170 Spindeln und 60,722 mechanische Webstühle tätig; es wurden in 727 Etablissements durch 135,198 Arbeiter (vornehmlich in den Provinzen Turin, Novara, Genua, Udine, Pisa, Salerno) 1,174,687 metr. Ztr. Rohbaumwolle verarbeitet und ein Produkt im Werte von 304 Mill. Lire erzielt. Auch Schafwollspinnerei und Weberei ordinärer Ware (1894: 345,550 Spindeln, 10,267 Webstühle, davon 6507 mechanische Stühle, 30,625 Arbeiter) wird in Oberitalien (Piemont und Venetien) betrieben. Der Überschuß der Einfuhr über die Ausfuhr beträgt für die Rohwolle 1899: 92,690, für die Wollengespinste 3438, für die Wollengewebe 16,547 metr. Ztr. Zu erwähnen sind noch die Fabrikation von Papier (1897: 424 Fabriken mit 15,766 Arbeitern), Leder, Möbeln, Strohhüten und Flechtwaren, namentlich in Toskana, und Tabak (1898–99: 18,24 Mill. kg). Der Landwirtschaft und Industrie standen 1. Jan. 1899 eine Million Pferdekräfte in Dampf- und Gasmotoren, 300,000 Pferdekräfte in staatlich konzessionierter Wasserkraft zur Verfügung.

Handel und Verkehr.

Der Handel Italiens ist sehr lebhaft und umfaßt in der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr zusammengenommen einen Wert von ca. 3,3 Milliarden Lire, wobei der beträchtliche Wert des innern Verkehrs nicht berücksichtigt ist. Die wichtigsten Plätze für den Binnenhandel sind Mailand, Turin, Florenz, Bologna, Rom und Neapel. Der auswärtige Handel wird, wie in Frankreich, in den General- und Spezialhandel (letzterer die Einfuhr für den Verbrauch und die Ausfuhr einheimischer Waren umfassend) unterschieden; der auswärtige Spezialhandel, einschließlich des Verkehrs in edlen Metallen, belief sich in den[77] unten bezeichneten Jahren auf nachstehende Werte (in Millionen Lire):

Tabelle

In dem Umfang und Werte der Handelsbewegung zeigte sich bis 1885 eine außerordentliche Steigerung, die infolge der handelspolitischen Verhältnisse und des allgemeinen Preisrückgangs bis 1897 einen Rückschlag erfuhr, um dann wieder entschieden zuzunehmen. Mit einigen Staaten, wie Österreich-Ungarn, Deutschland und der Schweiz, sind (zuletzt 1904) Handelsverträge mit ermäßigten Einfuhrzolltarifen vereinbart worden. Nach den Warenkategorien des Zolltarifs verteilte sich der Wert der Ein- und Ausfuhr 1903 folgendermaßen:

Tabelle

Auf die Hauptverkehrsländer kamen 1903 folgende Ein- und Ausfuhrwerte (in Millionen Lire):

Tabelle

Der Seeschiffahrt stand 1903 eine Handelsmarine von 5690 Schiffen mit 1,018,807 Ton. Tragfähigkeit zu Gebote, darunter 485 Dampfschiffe mit 448,404 T. Das Personal der Handelsmarine mit Einschluß des Schiffbaues und der Fischerei belief sich 1902 auf 268.566 Mann. Die Seeschiffahrtsbewegung in den italienischen Häfen zu Handelszwecken ergab 1902: 105,095 eingelaufene Schiffe mit 34,471,039 T. und 104,835 ausgelaufene Schiffe mit 34,405,733 T. Die durch die Seeschiffahrt vermittelte Warenbewegung betrug 18,749,066 T. Auf die internationale Schiffahrt kamen zusammen 34,410 ein- und ausgelaufene Schiffe mit 22,081,976 T. Hinsichtlich der Flaggen überwog hierunter die englische mit 6,5, hierauf folgte die italienische mit 6,2, die österreichisch-ungarische mit 3,2 und die deutsche Flagge mit 2,2 Mill. T. Auf die Küstenschiffahrt kamen zusammen 175,520 ein- und ausgelaufene Schiffe mit 46,794,796 T., wobei die italienische Flagge (mit 36,7 Mill. T.) überwog. I. hat eine große Zahl trefflicher, nur teilweise durch Kunst verbesserter Häfen.

Das Verkehrswesen zu Lande hat in I. in den letzten Jahrzehnten eine außerordentliche Entwickelung erfahren. Au Landstraßen bestanden Ende 1897: 6915 km Nationalstraßen, 39,927 km Provinzial- und 57,929 kin Gemeindestraßen. Das Eisenbahnnetz (s. Eisenbahn, S. 501 f.) umfaßte Ende 1903: 16,034 km, wozu noch (Ende 1900) 2952 km Dampfstraßenbahnen hinzukommen. Eine stetige Entwickelung zeigt auch das Post-, Telegraphen- und Telephonwesen. 1898 bestanden 4891 Postämter und 2816 Postsammelstellen mit einem Personal von 35,160 Köpfen. Der Briefpostverkehr umfaßte 238,8 Mill. Briefe und Korrespondenzkarten, 13,3 Mill. eingeschriebene, versicherte und Geldsendungen, 9,9 Mill. Warenproben, 277 Mill. Drucksachen und 8,5 Mill. Geschäftspapiersendungen.

Seit der neuen Regelung des Zettelbankwesens 1893 hat I. drei (früher sechs) Emissionsbanken: die Bank von I. zu Rom mit 300 Mill. Lire Nominal- und 210 Mill. Lire eingezahltem Kapital und die Banken von Neapel und Sizilien mit 60,75 Mill. eingezahltem Kapital. Ende 1902 waren für 1175,5 Mill. Lire Banknoten im Umlauf, während die Reserven der drei Banken 669,6 Mill. Lire betrugen. Außer den Emissionsbanken bestanden 1898: 158 eigentliche Kreditbanken, 696 Volksbanken und Korporativkreditvereine (außer 928 ländlichen Darlehnskassen, Ende 1899), 7 landwirtschaftliche Kreditanstalten und 10 Bodenkreditinstitute. 1899 gab es 215 Sparkassen mit 1430,8 Mill., 793 mit Kreditvereinen verbundene Sparkassen mit 266 Mill., endlich 5029 Postsparkassen mit 628 Mill. Lire Einlagen, welch letztere 1903 auf 847,4 Mill. stiegen.

Für Maß und Gewicht gilt in I. das metrische System; im Kleinverkehr kommen noch alte Bezeichnungen vor. Hinsichtlich des Münzwesens richtete sich schon das sardinische Gesetz vom 26. Okt. 1826 nach dem französischen System mit 900 Millesimi oder 9/10 Feingehalt der Gold- und Silbermünzen, die Lira nuova zu 100 Centesimi = 81 Pfennig (Gold zu Silber = 15 1/2: 1). Das Königreich gehört der lateinischen Münzkonvention an, ist aber seit 1894 von den Einschränkungen seiner Scheidemünzen frei. Als Silbergeld durch Massenausfuhr ganz knapp geworden war, kamen Bronzemünzen von 10 Centesimi zu übermäßiger Ausprägung und wurden deshalb durch Nickelmünzen teilweise ersetzt. Seit 1861 sind bis Ende 1902 abzüglich umgeschmolzener Stücke in Gold 427, in Silber 570 (davon Kurant 364,64), in Nickel 22 und in Bronze 82,48 Mill. Lire geprägt worden. Verordnungen[78] aus den Jahren 1900–02 setzten die künftige Verteilung der Scheidemünzen fest: zu zwei Lire 90, zu einer Lira 100,4 und zu einer halben 15 Mill., in Nickel zu einer viertel 32 und zu einer fünftel 20 Mill., in Bronze zu zehn und fünf Centesimi 47,8, zu zwei 3,5 und zu einem Centesimo 2,4 Mill. Lire.

Wohltätigkeitsanstalten. I. war von jeher das eigentliche Land der frommen Stiftungen (opere pie), die sich daselbst in zahllosen Formen mit allen erdenklichen Zwecken ausgebildet und fast unglaubliche Summen für diese aufgebracht haben. 1903 gab es im Königreich insgesamt 23,365 Wohltätigkeitsinstitute, darunter 1340 Krankenhäuser, 76 Siechenhäuser, 1229 Kinderasyle, 995 Waisenhäuser, 84 Findelhäuser, 360 Armenhäuser. Die meisten Institute verteilen nur Unterstützungen. Das Vermögen der Wohltätigkeitsanstalten belief sich auf 2271 Mill. Lire, das Gesamterträgnis auf mehr als 150 Mill. Lire, wovon nach Abzug der Patrimoniallasten, der Steuern und Abgaben und der Verwaltungskosten 80 Mill. Lire zu Unterstützungszwecken verfügbar bleiben. Außerdem wurden 1899 von den Provinzen 23, von den Gemeinden 45,7 Mill. Lire für Wohltätigkeitszwecke beigesteuert.

Staatsverfassung, Verwaltung und Rechtspflege.

Die italienische Verfassung beruht auf dem Grundgesetz des ehemaligen Königreichs Sardinien vom 4. März 1848. Die Regierungsform ist hiernach die repräsentativ-monarchische. Der König (Viktor Emanuel III., seit 29. Juli 1900) ist Inhaber der Staatsgewalt und übt das Recht der Gesetzgebung im Verein mit dem Nationalparlament aus. Der Thron vererbt sich im Mannesstamm des Hauses von Savoyen. Der König bekennt sich mit seinem Haus zur römisch-katholischen Kirche. Er wird mit dem vollendeten 18. Lebensjahr großjährig und legt bei seinem Regierungsantritt in Gegenwart beider Kammern einen Eid auf die Verfassung ab. Sein Titel ist nach dem Gesetz vom 17. März 1861: »von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation König von I.« Residenz ist seit 1871 Rom.

Die Volksvertretung des Königreichs I. besteht aus zwei Kammern, dem Senat und der Deputiertenkammer. Der Senat besteht aus den königlichen Prinzen und aus Mitgliedern, die vom König auf Lebenszeit aus gewissen Kategorien von Staatsbürgern (Inhabern bestimmter Ämter und Würden, um das Vaterland verdienten Männern und Personen, die jährlich 3000 Lire direkte Steuern zahlen) im Alter von mindestens 40 Jahren ernannt werden. Die Deputiertenkammer besteht aus 508 Mitgliedern, die in ebensoviel Wahlkollegien auf die Dauer von fünf Jahren direkt berufen werden. Wähler sind alle Italiener, welche die bürgerlichen und politischen Rechte genießen, das 21. Lebensjahr vollendet haben, lesen und schreiben und entweder bestimmte Elementarschulkenntnisse nachweisen können oder 20 Lire direkte Steuern zahlen oder bestimmter persönlicher Stellung, Qualifikation oder Besitzes genießen. Wählbar als Deputierte sind alle im Besitze der bürgerlichen und politischen Rechte befindlichen Staatsangehörigen, die das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben. Nicht wählbar sind Seelsorgegeistliche. Staatsbeamte (mit Ausnahme der Minister, Generalsekretäre, höhern Offiziere, Hochschulprofessoren, aber auch diese nur in der Zahl von höchstens 40), Bürgermeister, Provinzialdeputierte und Personen, die von subventionierten Gesellschaften Gehalt oder Vergütigung beziehen. Der König ruft die Kammern jedes Jahr zusammen; die Sitzungen sind öffentlich. Das Präsidium des Senats wird vom König ernannt, das der Deputiertenkammer von dieser gewählt. Die letztere besitzt das Recht der Ministeranklage, in welchem Falle der Senat als Gerichtshof fungiert. Die Provinzen haben Selbstverwaltung, deren Ausübung dem von den Gemeindewählern auf fünf Jahre gewählten Provinzialrat und der von diesem berufenen Provinzialdeputation übertragen ist. Die Gemeindeorgane sind der auf fünf Jahre gewählte Gemeinderat (consiglio comunale), der aus der Mitte des Gemeinderats gewählte Magistrat (giunta municipale) und der Chef der Gemeindeverwaltung (sindaco).

Für die Staatsverwaltung bestehen elf Ministerien, mit dem Sitze in Rom für: 1) die auswärtigen Angelegenheiten; 2) das Innere; 3) Gnade, Justiz und Kulte; 4) die Finanzen; 5) den Schatz; 6) den Krieg; 7) die Marine; 8) den öffentlichen Unterricht; 9) die öffentlichen Arbeiten; 10) Ackerbau, Industrie und Handel und 11) Post und Telegraphie. Eine selbständige Stellung haben der Rechnungshof und der Staatsrat; letzterer ist zugleich oberstes Verwaltungsgericht.

Für die Verwaltung zerfällt I. in 69 Provinzen (s. S. 74), 197 Kreise (circondari, bez. in Venetien und Mantua 87 distretti) und 8262 Gemeinden. Jeder Provinz steht ein Präfekt vor. Er vertritt die vollziehende Gewalt und hat einen Präfekturrat zur Seite. In jedem Kreis ist für die Verwaltungsangelegenheiten eine Unterpräfektur errichtet. Unter den Präfekten und Unterpräfekten fungieren die Gemeindevorsteher (sindaci, s. oben) auch als Regierungsbeamte. Vgl. Brusa, Das Staatsrecht des Königreichs I. (Freiburg 1892).

Die Rechtspflege wird in I. gehandhabt von 5 Kassationshöfen (in Rom, Turin, Florenz, Neapel und Palermo), 24 Appellhöfen, 79 Schwurgerichten, 162 Zivil- und Strafgerichten (tribunali), 1549 Einzelgerichten (preture) und 8476 Friedensgerichten (uffici di conciliazone). Von den Kassationshöfen ist der in Rom in Strafsachen allein kompetent. 1902 wurden im ganzen 409,755 Personen, davon 204,805 zu Freiheitsverlust, strafrechtlich verurteilt. Zu Zuchthausstrafen wurden 1902 von je 100,000 Einw. in der Lombardei und Venetien 5, im frühern Kirchenstaat 25, in Sardinien 32 verurteilt (vgl. die »Kriminalstatistische Karte«).

Finanzen.

Nach der Abrechnung für die Jahre 1894–1902 bezifferten sich die Staatseinnahmen und Ausgaben in Millionen Lire wie folgt:

Tabelle

Die Staatsausgaben beliefen sich 1902–03 auf 1696 Mill. Lire und verteilten sich wie folgt (in Millionen Lire):

Tabelle

[79] Die Einnahmen betrugen 1902/03: 1795 Mill., so daß sich ein Überschuß von 99 Mill. Lire ergab.

Das Budget für das mit Ende Juni endende Finanzjahr 1903/04 beziffert sich in den Einnahmen wie folgt:

Tabelle

Für 1904/05 ist eine Gesamteinnahme von 1756,4 Mill., eine Gesamtausgabe von 1708,23 Mill. Lire veranschlagt. – Das Budget der Gemeinden belief sich 1899 in den Einnahmen auf 439,6, in den Ausgaben auf 467,8 Mill. Lire. – Die italienische Staatsschuld hat im Verhältnis zu den Produktivkräften des Landes eine außerordentliche Höhe erreicht. Sie betrug 1902/03: 12,762,5 Mill. Lire mit einem Zinsenaufwand von 575 Mill. Lire, wovon auf die konsolidierte Schuld 480,5 Mill. Lire kamen. Auf Amortisation wurden in diesem Jahre fast 22 Mill. Lire verwendet. Die Gemeinden hatten Ende 1895: 1196 Mill. Lire Schulden.

Heerwesen und Marine.

Die allgemeine Wehrpflicht besteht seit 7. Juni 1875. Die Wehrpflichtigen, deren Dienstzeit nach vollendetem 20. Lebensjahr beginnt und 19 Jahre dauert, werden in drei Kategorien eingeteilt. Wer infolge häuslicher Verhältnisse vom Dienst bei der Fahne fast ganz befreit ist, gehört zur dritten Kategorie, die zweite und erste Kategorie wird durch das Los bestimmt. Die erste Kategorie dient bei der Infanterie 2–3, bei den übrigen Waffen, außer Kavallerie, 3 Jahre bei der Fahne, darauf bis zum beendeten 8. Dienstjahr in der Reserve, die folgenden 4 in der Mobilmiliz (Landwehr) und die letzten 7 Jahre in der Territorialmiliz (Landsturm); nur bei der Kavallerie 4 Jahre bei der Fahne, 5 in der Reserve und dann in der Territorialmiliz. Die zweite Kategorie gehört zum stehenden Heer 5 Jahre, davon 2–6 Monate aktiv, 4 Jahre zur Mobil- u. 10 zur Territorialmiliz, die dritte Kategorie die ganze Zeit zu letzterer, sie dient nur 30 Tage aktiv. Die Einrichtung des einjährig-freiwilligen Dienstes besteht ähnlich wie in Deutschland. Der Heereshaushalt war 1904/05: 282 Mill. Lire; von dieser Gesamtsumme sind bis zum Jahr 1905/06 mindestens 16 Mill. jährlich zu außerordentlichen Ausgaben zu verwenden. An der Spitze des Heeres steht der König, unter ihm das Kriegsministerium, der Generalstab und 12 Generalkommandos. Das Kriegsministerium besteht aus dem Generalsekretariat und 5 Direktionen: für Infanterie und Kavallerie, Artillerie und Genie, Aushebung, Verwaltungsdienst, Rechnungslegung; betreffs des Generalstabs s. d., S. 556. Für Aushebungswesen und Mobilmachung wirken die Kommandos der 88 Militärdistrikte, in welche das Land geteilt ist, gemeinsam mit den Truppenbehörden (Kommissariatsdirektionen) in ähnlicher Weise wie in Deutschland. Zu einem Armeekorps gehören im Frieden 2 Infanteriedivisionen, 1 Artillerie-, meist auch 1 Kavalleriebrigade etc.; zur Infanteriedivision 2 Brigaden mit in der Regel je 2 Regimentern; zur Kavalleriebrigade 2–5 Regimenter, zur Artilleriebrigade 1 Korps- und 1 Divisionsartillerieregiment etc. Die Regimenter aller Waffen haben schon im Frieden Train- und Depotkompagnien etc. Die Infanterie zählt 96 Regimenter Infanterie, 12 Regimenter Bersaglieri (s. d.) zu 3 Bataillonen mit je 4 Kompagnien (zum Teil auch Radfahrerkompagnien) und 75 Alpenkompagnien (Alpini) in 7 Regimentern mit 22 Bataillonen, zusammen 346 Bataillone zu je 16 Offizieren, 445 Mann. Die Kavallerie hat in 9 Brigaden 10 Lancieri- (leichte) und 14 Kavallegieri- (schwere) Regimenter zu meist 6 Eskadrons, zusammen 142 Eskadrons, mit je 4 Offizieren, 155 Reitern. Die Feldartillerie zählt 24 Regimenter zu 3 Abteilungen zu 2–3 Batterien, 1 reitendes Artillerieregiment zu 3 Abteilungen zu 2 Batterien, 5 Gebirgsartillerieabteilungen (davon 3 in einem Regiment, 2 selbständig) zu 3 Batterien, zusammen 207 Batterien. Die Festungs- und Küstenartillerie 22 Abteilungen (zum Teil im Regimentsverband), zusammen 78 Kompagnien. Nach der militärischen Landeseinteilung gibt es 6 Feldartillerie- und 3 Küsten- und Festungsartilleriekommandos. Die Genietruppe zählt 5 Regimenter mit 17 Bataillonen mit 61 Kompagnien einschließlich 1 Eisenbahnbataillon. Ferner treten 12 Sanitäts- und 12 Verpflegungskompagnien hinzu. Zum stehenden Heere gehören ferner 11 Legionen Karabinieri (Gendarmen). Das Spezialkorps für Ostafrika hat gegen 6000 Mann, zur größern Hälfte Eingeborne; in China verblieben: in Yangtsun 1 gemischtes Bataillon, 1 Zug Kavallerie, je eine Gruppe Verpflegungs- und Sanitätstruppen; in Tientsin 1 Kompagnie, 1 Sanitäts-, 1 Verpflegungsdetachement.

Die Bewaffnung der Infanterie etc. ist das Mannlicher-Carcano-Gewehr M/91 von 6,5 mm Kaliber. Die Kavallerie führt Lanze, Säbel und Karabiner M/91. Die Feldartillerie erhält Schnellfeuergeschütze von 7,5 cm Kaliber. Das rauchschwache Pulver (Ballistit) wird in den Pulverfabriken zu Fontana Liri und Terni angefertigt; Artilleriewerkstätten sind in Turin und Neapel, eine Präzisionswerkstatt und eine Waffenfabrik in Turin, andre drei in Brescia, Torre Annunziata und Terni, Geschützgießereien in Turin, Genua und Neapel, Feuerwerkslaboratorien in Bologna und Capua. Uniformen: dunkelblauer, kurzer Waffenrock mit 2 Reihen Knöpfen und 2 Sternen am Kragen; bei der Infanterie sind Käppis, Feldjoppen und kurze Hosen hinzugetreten.

Tabelle

[80] Friedensstärke mithin rund 245,000 Mann. Die Sollstärke wird nur in einem Teil des Jahres erreicht.

Kriegsgliederung 1903: Jedes der 12 mobilen Armeekorps besteht aus 27 Bataillonen Infanterie, 6 Eskadrons, 16 Batterien zu je 6 Geschützen, 2 Sappeur-, 1 Verpflegungs- und 1 Sanitätskompagnie mit zusammen 31,000 Mann und 5940 Pferden. Die Alpentruppen, die Gebirgs- und Festungsartillerie, der Rest der Genietruppen und ein Teil der Kavallerie scheiden aus dem Korpsverband aus oder werden demselben nach Bedarf zugeteilt; eine Kavalleriedivision besteht aus 2 Brigaden mit 4 Regimentern, 24 Eskadrons und 2 reitenden Batterien. Die Feldtruppen bestehen aus stehendem Heer und Mobilmiliz, 12 Divisionen der Reserve, und 12 der Mobilmiliz werden aufgestellt.

Tabelle

Die Kontrollstärke 1901 ergab im ganzen 3,330,202 Mann. Regiments- bis einschließlich Kompagnieführerstellen werden bei der Mobilmiliz mit Offizieren des stehenden Heeres besetzt, Ersatzoffiziere sind für beide Teile vorhanden. Die Hilfsoffiziere entsprechen den Offizieren zur Disposition, die Reserveoffiziere (di riserva) denen außer Dienst. Die Verkehrsbeamten wurden militarisiert, seit 8. Juli 1900 Eisenbahnlinienkommissare geschaffen; seit 1. April 1900 bestehen 16 ständige Bahnhofskommandos.

Festungen: Die Alpengrenze ist sowohl gegen Frankreich als auch Österreich durch zahlreiche Sperrforts, die Küsten sind durch Forts und Batterien bei Vado, Genua, Livorno, Gaeta, Messina und Venedig, auf der Insel Elba bei Porto Ferrajo und Porto Longone geschützt. Die wichtigste Landfestung ist Rom mit einem Gürtel von 15 Forts. Die Ausbildung ist im Prinzip der deutschen ähnlich, technischen Fortschritten (Radfahrer-, Automobil-, Luftschiffahrtswesen, Bewaffnung etc.) wird die größte Aufmerksamkeit geschenkt; die nötigen Pferde vermag das Land nicht selbst aufzubringen.

Militärschulen: Die Kriegsakademie (Scuola di Guerra) in Turin entspricht der Kriegsakademie in Berlin; die Militärakademie (Accademia militare) in Turin bildet Offiziere der Artillerie und des Genies, die Militärschule (Scuola militare) in Modena Offiziere der Infanterie und Kavallerie aus; die Infanterie-Zentralschießschule in Parma, die Artillerie-Zentralschießschulen in Nettuno und Bracciano, die Kavallerieschule in Pinerolo, die Reitschule in Tor di Quinto bei Rom. Ferner Kadettenhäuser (collegi militari) in Rom und Neapel, eine Vorbildungsanstalt für Unteroffiziere zu Offizieren, Zahlmeistern etc. (Scuola del sottufficiati) in Caserta und die Fechtschule in Rom. Vgl. v. Loebells »Jahresberichte über die Veränderungen und Fortschritte im Militärwesen« (Berl.); Schüler, Italiens Wehrkraft (Wien 1889); Corticelli, Manuale di organica militare (Turin 1892); »Giornale militare ufficiale«.

[Marine.] Nach der unglücklichen Seeschlacht bei Lissa 1866 ist die italienische Marine neu gestaltet worden. Durch das Flottengesetz vom 10. Mai 1877 wurde die Flotte auf 16 Schlachtschiffe ersten, 10 Schiffe zweiten, 20 Schiffe dritten Ranges und 26 für andre Zwecke gebracht. So entstanden die mächtigen Panzerschiffe Italia, Lepanto (von 15,900 Ton. Wasserverdrängung), Duilio etc., die lange die größten der Welt blieben. 1887 wurde ein neuer Bauplan für die Flotte aufgestellt, wonach bis 1897 die Flotte auf 282 kämpfende Schiffe gebracht wurde. Ende 1894 wurde die Kriegsflotte nach dem Tonnengewicht der Schiffe in Klassen geteilt; die Schlachtflotte bestand danach Mitte 1903 aus 7 Klassen; zur ersten Klasse gehören 17 Linienschiffe von 215,424 T. Größe, darunter 4 noch im Bau von je 12,625 T.; zur zweiten Klasse 5 Panzerkreuzer von 35,320 T.; zur dritten Klasse 3 alte Panzerschiffe und 1 Panzerkreuzer; zur vierten und fünften Klasse zusammen 14 kleine Kreuzer von 36,500 T.; zur sechsten Klasse 13 Torpedokreuzer von 814–1313 T. Größe; zur siebenten Klasse 16 Torpedojäger von 300–400 T. Größe, davon 4 im Bau. Zur Torpedobootsflotte zählen 7 Boote erster Klasse (100–150 T.), 98 Boote zweiter Klasse (etwa 100 T. groß), 38 Boote dritter Klasse (etwa 40 T. groß), 4 Boote vierter Klasse, außerdem 4 Unterseeboote, davon 3 im Bau. 22 Handelsdampfer werden in der Rangliste als Hilfskreuzer geführt. Transport- und Schulschiffe sind 38 in vier Klassen und noch 9 Schiffe für den Hafendienst vorhanden. Die Schiffe der Schlachtflotte zeichnen sich durch starke Artillerie und große Fahrgeschwindigkeit aus. Die Marineverwaltung unter dem Marineminister zerfällt nach den Kriegshäfen Spezia, Neapel und Venedig in drei Bezirke. Hauptkriegshafen ist Spezia; außerdem sind Kriegshäfen und Marinestationen Neapel (Castellamare), Tarent und Venedig. Zur Verteidigung der gefährdeten Westküste ist an der Nordspitze von Sardinien die Bucht von Maddalena befestigt und als Ausrüstungshafen eingerichtet worden. Befestigte Küstenpunkte und Zufluchtshäfen sind außerdem Genua, Civitavecchia, Gaëta, Porto Ferrajo, Porto Longone u. a. 1887 wurden in den drei Kriegshäfen Kommandos der lokalen Seeverteidigung mit 33 Torpedostationen (14 Haupt-, 19 Nebenstationen) und 93 Semaphorstationen für die Küstenbeobachtung und den Signaldienst errichtet und mit den Torpedostationen telegraphisch verbunden. Die Hauptstationen sind für 9, die andern für 3 Torpedoboote eingerichtet. Das Personal der Flotte zählte 1903: 960 Seeoffiziere, 112 Bau-Ingenieuroffiziere, 262 Maschineningenieure, 219 Sanitätsoffiziere, 289 Zahlmeister und rund 25,000 Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Das Marinebudget für 1904/05 betrug insgesamt 101,8 Mill. Mk., davon 6,6 Mill. Mk. außerordentliche Ausgaben. S. die »Karte der Seestreitkräfte und Flottenstützpunkte« beim Art. »Marine«. Vgl. Randaccio, Storia delle marine militari italiane, 1750–1870 (Rom 1886, 2 Bde.); Sigismondi, La marina dello Stato (Turin 1902); Manfroni, Storia della marina Italiana, 1261–1453 (Livorno 1902); di Palma, Mare e navi (Neapel 1902); »Die Heere und Flotten der Gegenwart«, Bd. 7: Italien, die Flotte, von Paschen (Berl. 1902).

[Kolonien.] Die italienischen Besitzungen und Schutzgebiete an der Ostküste von Afrika sind folgende: 1) die Erythräische Kolonie (s. Erythräa); 2) die Somalküste am Indischen Ozean zwischen der Dschubamündung und dem 8.° nördl. Br. Über Abessinien (s. d., S. 35) oder Äthiopien besaß I. von 1889 bis zum unglücklichen Ausgang des Krieges 1895/96 eine Art von Schutzherrschaft. Vgl. Brunialti, Le colonie degli Italiani (Turin 1897) und Karte »Kolonien«. [81] [Orden, Wappen, Flagge.] I. hat fünf Ritterorden: Annunziatenorden (Ordine supremo dell'Annunziata), seit 1362; Orden des heil. Mauritius und Lazarus, seit 1434; Militärorden von Savoyen, seit 1815; Zivilverdienstorden von Savoyen, seit 1831, und Orden der italienischen Krone, seit 1868 (s. Tafel »Orden II«, Fig. 9–11). Dazu kommt seit 1901 ein Orden für »Verdienste um die Arbeit«. Das Wappen (s. Tafel »Wappen II«, Fig. 5) besteht aus einem silbernen Kreuz im roten Schild, umgeben von den Ketten und Bändern aller italienischen Orden. Der Schild, gehalten von zwei rückwärts sehenden goldenen Löwen, trägt einen offenen, mit goldenen Decken versehenen Helm, der mit der »eisernen Krone« geschmückt ist. Über das Ganze wölbt sich ein mit Hermelin gefütterter, goldgestickter Purpurbaldachin, überragt von der italienischen Königskrone. Über dem Baldachin flattert das Banner Italiens, mit blauer Schleife an der mit einem goldenen, gekrönten Adler geschmückten Stange befestigt. Die Kriegsflagge besteht aus drei Vertikalstreifen: Grün, Weiß, Rot, im Mittelstreifen ein von blauem Rand umgebener, goldgekrönter Wappenschild mit weißem Kreuz im roten Felde. Die Handelsflagge ist ebenso, nur der Kreuzschild ungekrönt (s. Tafel »Flaggen I«).

Geographisch-statistische Literatur.

Außer den bereits angeführten Werken sind zu nennen die zahlreichen amtlichen Publikationen: das »Annuario statistico Italiano« (seit 1878, über Topographie, Bevölkerung, Heer, Eisenbahnen, Finanzen etc.); die »Annali di Statistica« etc.; ferner Zuccagni-Orlandini, Corografia fisica, storica e statistica dell' Italia (Flor. 1844, 15 Bde.); das große, 1865–73 in Mailand erschienene Sammelwerk »L'Italia sotto l'aspetto fisico, storico, artistico e statistico«, in drei Abteilungen: »Dizionario corografico« von Amati (8 Bde.), »Trattati scientifici sull' Italia« (27 Bde.) und Atlas von 150 Karten; Strafforello, La Patria, geografia dell' Italia (Tur. 1889 ff.); Premoli, L'Italia geografica illustrata (Mail. 1891, 2 Bde.); Lampani, L'Italia sotto I'aspetto idrografico (Rom 1878–81, 2 Bde.); »Studi sulla geografia naturale e civile dell' Italia« (das. 1875); »Dizionario geografico postale«; »Statistica industriale. Monografie« (das. 1885–90); »Atti della Giunta per l'inchiesta agraria e sulle condizioni della classe agricola« (das. 1881–86, 15 Bde.); Th. Fischer, I. (in Kirchhoffs »Länder kunde von Europa«, Bd. 2, Wien 1893; ital. Bearbeitung von Novarese und Pasanisi, Tur. 1903). Nissen, Italische Landeskunde (Bd. 1 u. 2, Berl. 1883–1902); »L'Italie géographique, ethnologique, historique etc.« (von Bazin, Dejob, Duprat, 2. Aufl., Par. 1903); Deecke, Italien (Berl. 1898), Reclus u. Brunialti, L'Italia nella natura, nella storia, negli abitanti, etc. (Mail. 1902–04, 2 Bde.). Pavese, Le terre incolte d'Italia (Turin 1899), Hehn, I, Ansichten und Streiflichter (6. Aufl., Berl. 1900); Gregorovius, Wanderjahre in I. (5 Bde.); P. D. Fischer, I. und die Italiener am Schluß des 19. Jahrhunderts (2. Aufl., Berl. 1901); Noack, Italienisches Skizzenbuch (Stuttg 1899, 2 Bde.); Ghio, Notes sur l'Italie contemporaine (Par. 1902), v. Lützow, Die Kunstschätze Italiens in geographisch historischer Übersicht (2. Aufl, Gera 1900); das von Haarhaus herausgegebene Sammelwerk u. d. T. »Kennst du das Land? Büchersammlung für die Freunde Italiens« (Leipz. 1896 ff.); Burckhardt, Der Cicerone (9. Aufl. von Bode u. Fabriczy, 1904, 3 Bde.); Reisehandbücher von Gsell Fels (in »Meyers Reisebüchern«), Bädeker u. a.

Kartenwerke: Die »Carta topografica d'Italia« (1: 100,000,277 Blatt) liegt bis auf Teile Sardiniens vollständig vor; sie bildet eine Reduktion der Meßtischblätter 1: 25,000, resp. 1: 50,000, je nach der Wichtigkeit des Geländes, auch diese sind sämtlich erschienen; »Carta della Lombardia del Veneto e dell' Italia centrale«, 1: 75,000, eine Vergrößerung der österreichischen Karte 1: 86,400 mit den nötigsten Berichtigungen 1874–76, wird als »Edizione economica« auf das übrige Italien ausgedehnt. Gute Übersichtskarten sind die »Carta corografica dell' Italia« (1: 500,000,35 Blatt); »Nuova carta ipsometrica dell' Italia«, auf Grundlage der vorigen, noch unvollendet; »Carta d'ltalia« (1: 1,000,000,6 Blatt, 1896); »Carta delle ferrovie e delle linie di navigazione d'Italia« (Verkehrskarte; 1: 1,000,000,2 Blatt, 1900). Sämtlich vom militär-geographischen Institut in Florenz herausgegeben. Von Privatinstituten: H. Kiepert, Nuova carta generale dell' Italia meridionale (1: 800,000,1882) und Carta corografica ed archeologica dell' Italia centrale (1: 250,000,1881); Fritzsche, Carta politica speciale del Regno d'Italia (1: 500,000,1893) und die betreffenden Blätter in den Atlanten von Stieler und Andree. Das Comitato geologico d'Italia veröffentlicht die geologische Spezialkarte 1: 100,000, fast der ganze Süden erschien 1901 in zweiter, revidierter Auflage, Mittel- und Norditalien fehlen noch; die »Carta geologica generale d'Italia« 1: 500,000 (in Arbeit) und die 1: 1,000,000,2 Blatt, 2. Aufl., Rom 1889. Dem Istituto Idrografico in Genua liegt die Küstenaufnahme ob, Aufnahmen sämtlicher Häfen und Küsten sind von ihm in verschiedenen Maßstäben veröffentlicht worden.

Geschichte.

(Hierzu die »Karten zur Geschichte Italiens«, mit Registerblatt.)


Übersicht der Herrscher in Italien.


I. Die Kaiser und Könige.


30 v. bis 476 n. Chr. Römische Kaiser (s. Römisches Reich)

476–493 Odoaker

493–553 Ostgoten (493–526 Theoderich d. Gr.)

553–568 Oströmische Kaiser

568–774 Langobardische Könige (749–756 Aistulf)

774–840 Fränkische Könige und Kaiser

843–855 Lothar I.

855–875 Ludwig II.

875–899 West- und Ostfränkische Kaiser

888–924 Berengar I. v. Friaul

889–894 Wido von Spolcto

894–898 Lambert v. Spoleto

902–905 Ludwig von Niederburgund

921–933 Rudolf von Hochburgund

933–945 Hugo v. Provence

946–950 Lothar v. Provence

950–964 Berengar II. und Adalbert von Ivrea

951–1024 Sächsische Kaiser

1002–1015 Arduin von Ivrea

1024–1125 Salische Kaiser

1125–1137 Lothar von Supplinburg

1138–1254 Staufische Kaiser

Seit 1273 Deutsche Kaiser aus verschiedenen Häusern.

1805–1814 Napoleon I. König von Italien

1861–1878 Viktor Emanuel II.

1878–1900 Humbert I.

Seit 1900 Viktor Emanuel III.


II. Innerhalb der mittel- und neuitalienischen Zersplitterung sind folgende Dynastien bemerkenswert:


A. Ober- und Mittelitalien.

1050–1416 Grafen von Savoyen und Markgrafen von Turin

1416–1713 Herzoge v. Savoyen

1720–1861 Könige von Sardinien

11. Jahrh.-1305 Aledramiden, Markgrafen v. Montferrat

1305–1536 Paläologen in Montferrat

1536–1627 Gonzaga von Mantua, Markgrafen, seit 1574 Herzoge von Montferrat

1631–1703 Nevers in Montferrat

Seit 1703 Montferrat an Savoyen

Bis 1297 einheimische Fürsten und Pisanische Vögte auf Sardinien

1297 Sardinien an Aragon[82]

1713 Sardinien an Österreich

1720 Sardinien an Savoyen


1311–1447 Visconti, Reichsvikare, seit 1395 Herzoge von Mailand

1450–1535 Sforza, Herzoge von Mailand

1535–1700 Spanische Habsburger in Mailand

1714–1850 Österreichische Habsburger in Mailand

1814–1866 (vorher vorübergehend seit 1797) Österreichische Habsburger in Venetien


1329–1627 Gonzaga, Reichsvikare, seit 1432 Markgrafen, seit 1530 Herzoge von Mantua

1631–1708 Nevers, Herzoge von Mantua

1708–1866 Österreichische Habsburger in Mantua


1539–1746 Gonzaga, Grafen, seit 1621 Herzoge von Guastalla

1748–1796 Spanische Bourbonen in Guastalla

1806–1815 Pauline Bonaparte-Borghese in Guastalla

1815–1847 Maria Luise, Exkaiserin, in Guastalla

1847–1848 Karl Ludwig von Parma in Guastalla

1848–1860 Este von Modena in Guastalla


Ende des 13. Jahrh. bis 1860 Este, Herren, seit 1452 Herzoge von Modena (bis 1597 auch von Ferrara)

1568–1731 Cibo, Fürsten, seit 1664 Herzoge von Massa und Carrara

1741–1860 Este von Modena in Massa (1805–1814 Elise Bonaparte-Bacciocchi)


1545–1731 Farnese, Herzoge von Parma

1731–1735 Don Carlos in Parma und Piacenza

1748–1802 Spanische Bourbonen in Parma u. Piacenza

1815–1847 Maria Luise, Exkaiserin, in Parma u. Piacenza

1847–1859 Spanische Bourbonen aus Lucca in Parma und Piacenza

1569–1737 Medici, Großherzoge von Toskana

1737–1859 Lothringer in Toskana (1801–1807 Spanische Bourbonen, 1809–1815 Elise Bonaparte-Bacciocchi in Toskana)


1594–1634 Appiano, Fürst von Piombino

1634–1681 Ludovisi, Fürsten von Piombino

1681–1801 Boncompagni-Ludovisi von Piombino

1805–1809 Elise Bonaparte-Bacciocchi von Piombino

1815–1859 Lothringen-Toskana von Piombino

1805–1815 Elise Bonaparte-Bacciocchi, Fürstin v. Lucca

1818–1847 Spanische Bourbonen, Herzoge von Lucca

1847–1859 Lothringen-Toskana in Lucca


B. Unteritalien.

1130–1189 Normannenkönige in Unteritalien (Neapel) und Sizilien

1194–1266 Staufische Könige (1254–1266 Manfred) in Neapel und Sizilien

1266–1282 Karl I. von Anjou in Neapel und Sizilien

1282–1435 Anjou in Neapel, Aragonier in Sizilien

1435(1442)-1503 Aragonier in Neapel und Sizilien

1503–1516 Ferdinand der Katholische in Neapel und Sizilien

1516–1700 Spanische Habsburger in Neapel und Sizilien

1713–1720 Österreichische Habsburger in Neapel, Savoyen in Sizilien

1720–1735 Österreichische Habsburger in Neapel und Sizilien

1735–1862 Spanische Bourbonen in Neapel und Sizilien (1806–1808 Joseph Bonaparte, 1808–1815 Joachim Murat in Neapel)


1090–1530 Malta, Teil des unterialienischen Königreichs

1530–1798 Johanniter auf Malta

1798–1800 Franzosen auf Malta

Seit 1800 Engländer auf Malta.

Vom Altertum bis zum Mittelalter.

Mit dem Verfall des Reiches der Römer, welche die italische Halbinsel zum Mittelpunkte der Alten Welt gemacht hatten (s. Römisches Reich), verlor auch I. sein Übergewicht. Der Schwerpunkt des Reiches wurde nach dem Osten verlegt, und erobernde germanische Volksstämme setzten sich auf der Halbinsel fest. Nach den verheerenden Einfällen der Radagaisus, Alarich, Attila, Geiserich stürzte Odoakar, der Anführer der germanischen Söldner in römischen Diensten, 476 das weströmische Kaiserreich und machte sich zum König von I.; doch ward er schon 489 von Theoderich d. Gr. besiegt, der das ostgotische Reich in I. gründete. Die Italiener, im Besitz ihrer Sprache, Religion und rechtlichen Institutionen unangetastet, fügten sich in die Herrschaft der Barbaren. Vom oströmischen Reich ging deren Vernichtung aus; Belisar und Narses, die Feldherren des Kaisers Justinian I., zerstörten in langdauernden Kämpfen (536 bis 555) die ostgotische Herrschaft, und I. wurde wieder ein Bestandteil des von Byzanz aus regierten »römischen Reiches«. Gesetze Justinians, deren eins, die Pragmatische Sanktion vom 13. Aug. 554, erhalten ist, ordneten die Verfassung des Landes, dessen oberster Beamter der in Ravenna residierende kaiserliche Exarch wurde. Aber schon 568 brachen die Langobarden (s. d.) unter Alboin ein und entrissen fast das ganze obere und mittlere I. den Byzantinern, denen außer dem Süden der Halbinsel und der Insel Sizilien nur Istrien und Venedig, die Romagna mit Ravenna, die Pentapolis (Rimini, Pesaro, Fano, Sinigaglia, Ancona) und Rom verblieben. Auch dieser Besitz wurde seit dem 7. Jahrh. von den Langobarden bedroht, die im 8. Jahrh. unter den Königen Liutprand und Aistulf die Romagna eroberten und Rom schwer bedrängten. Da warf sich das Papsttum, dessen Macht und Ansehen seit der Regierung Gregors I. (590–604) außerordentlich erstarkt war, den Franken in die Arme; auf den Hilferuf des Papstes Stephan II. drängte der fränkische König Pippin in zwei Feldzügen 754 und 756 die Langobarden zurück und verlieh dem Papst die den Langobarden entrissenen Gebiete der Romagna und der Pentapolis. Sein Werk vollendete Karl d. Gr., der 774 dem Langobardenreich des Desiderius ein Ende machte und 800 zum römischen Kaiser gekrönt wurde.

Seit Karl, der die Pippinsche Schenkung erneuerte, gehörten Nord- und Mittelitalien zum fränkischen Reich, dessen wichtigste Verfassungseinrichtungen hier eingeführt wurden. Nur im Süden blieb unter fränkischer Oberhoheit das langobardische Herzogtum Benevent bestehen, während in Rom und seinem Gebiet, freilich gleichfalls unter der Oberhoheit des Kaisers, die Päpste weltliche und geistliche Herrschaft vereinigten. Nur Venedig und der Süden der Halbinsel blieben in Verbindung mit Byzanz; doch wurde die byzantinische Herrschaft auch hier durch die Araber bedroht, die 827–864 Sizilien eroberten und von dort aus Apulien und Kalabrien mit Raub- und Plünderungszügen heimsuchten. Durch den Vertrag von Verdun (843) fiel das fränkische I. dem Kaiser Lothar I. zu, dem 855 sein ältester Sohn, Ludwig 11., folgte. Mit diesem, der 875 starb, erlosch die italienische Linie der Karolinger, und die Versuche der karolingischen Könige von Ost- und Westfranken, die Herrschaft über I. zu behaupten. hatten keinen dauernden Erfolg. Karl der Kahle, Karl III. und Arnulf wurden zwar zu römischen Kaisern gekrönt, aber neben ihnen kamen einheimische Machthaber empor, die zuletzt die Oberhand gewannen. Während die Markgrafen von Friaul und die Herzoge von Spoleto um die italienische Königskrone stritten, verwüsteten die Sarazenen und Magyaren I. in wiederholten Raubzügen, die abzuwehren man nicht imstande war. Nach dem Tod Berengars I. von Friaul, der 888 zum König von I., 915 zum Kaiser erhoben, 924 aber ermordet wurde, trat sein Nebenbuhler, König Rudolf von Hochburgund, seine Ansprüche auf I. 933 an Hugo von Provence gegen Überlassung des niedern Burgund ab. Hugo, der eine gewalttätige Herrschaft ausübte, ward 945 von dem Markgrafen Berengar II. von Ivrea auf ein Schattenkönigtum beschränkt; nach dem Tode seines Sohnes Lothar (950) nahm Berengar[83] den Königstitel an, erhob den eignen Sohn Adalbert zum Mitregenten und setzte Lothars Witwe, Adelheid, gefangen. Da überschritt 951 der deutsche König Otto I., dessen Vasall Berengar früher geworden war, die Alpen, erwarb die italienische Königswürde und vermählte sich mit der ihrer Hast entflohenen Adelheid. Zwar gab er 952 Berengar I. als Lehnskönigreich zurück; da aber dieser sich von der deutschen Oberhoheit loszusagen versuchte, zog Otto 961 abermals nach I., eroberte den Norden der Halbinsel und erneuerte in Rom die Kaiserwürde (2. Febr. 962). Nachdem Berengar und seine Anhänger 964 unterworfen waren, bildete das Königreich I einen Teil des neuen römischen Reiches, dessen Krone der deutsche König trug, und blieb jahrhundertelang in Verbindung mit Deutschland.

Italien unter deutscher Herrschaft.

Da die deutsche Herrschaft in I. sich vor allem auf die geistlichen Fürsten stützen mußte, war es notwendig, daß die deutschen Könige bei der Besetzung der Bistümer einen maßgebenden Einfluß ausübten und auch über Rom und das Papsttum die Oberhoheit behaupteten. Als sich Johann XII., der Otto gekrönt hatte, dieser zu entziehen suchte, ließ ihn der Kaiser 963 absetzen und sich und seinem Nachfolger eine ausschlaggebende Stimme bei der Papstwahl zusichern. Unteritalien, das teils die Griechen, teils die Araber besaßen, durch Verhandlungen mit dem byzantinischen Hof oder durch Waffengewalt zu erwerben, glückte Otto I. nicht. Sein Nachfolger Otto II. erlitt bei dem abermaligen Versuch, es zu erobern, 982 durch die Araber eine entscheidende Niederlage und starb schon 983. Unter seinem unmündigen Sohn, Otto 111., lockerte sich die Verbindung Roms mit dem Deutschen Reich, und das Haupt des römischen Adels, Johannes Crescentius, beherrschte als Patricius die Stadt und den päpstlichen Stuhl. Allein 996 erschien Otto in I. und erhob seinen Vetter Bruno als Gregor V. zum Papst; als Crescentius sich abermals empörte und einen Gegenpapst einsetzte, wurde er 998 hingerichtet. Nach Gregors Tode 999 berief der Kaiser seinen Günstling Gerbert von Reims (Silvester II.) auf den Stuhl Petri, schlug seinen Herrschersitz in Rom auf und trug sich mit dem phantastischen Plan, diese Stadt abermals zum Mittelpunkt des christlichen Weltreichs zu machen. Wie wenig es ihm indes gelang, die Italiener mit der deutschen Herrschaft zu versöhnen, zeigte sich unmittelbar nach seinem Tod (1002). Alsbald versuchten die lombardischen Großen noch einmal, in der Person des Markgrafen Arduin von Ivrea einen nationalen König zu erheben, und der päpstliche Stuhl kam abermals unter die Botmäßigkeit der Crescentier und der Grafen von Tuskulum. Ein erster Zug des deutschen Königs Heinrich II. nach I. (1004) hatte keinen dauernden Erfolg; erst auf dem zweiten wurde Arduin verdrängt und die deutsche Herrschaft in Ober- und Mittelitalien hergestellt, Heinrich selbst aber 1014 zum Kaiser gekrönt. Auf einem dritten Zuge griff Heinrich 1022 in Unteritalien ein und zwang die Fürstentümer Salerno, Capua und Benevent, die aus dem alten Herzogtum Benevent hervorgegangen waren, seine Oberhoheit anzuerkennen. Noch energischer trat sein Nachfolger Konrad II. auf, bei dessen Thronbesteigung abermals Selbständigkeitsbestrebungen in I. sich zeigten. Schon auf dem Zuge 1026–27, auf dem er die Kaiserkrone gewann, brach er den Widerstand völlig, handhabte 1037 auch im Süden die kaiserlichen Rechte kraftvoll, griff freilich in die Verhältnisse Roms nicht ein, suchte aber der deutschen Krone in dem niedern Adel, dem er 1037 die Erblichkeit der Lehen verbürgte, eine Stütze zu verschaffen. Auch in Rom wurde die Herrschaft der Adelsfaktionen durch Heinrich III. gebrochen, der auf der Synode von Sutri 1046 die von diesen erhobenen Päpste und Gegenpäpste entsetzen ließ und nacheinander mehrere deutsche Päpste ernannte, unter denen mit Unterstützung des Kaisers die von Cluny ausgegangene kirchliche Reform auch in I. Boden gewann und Machtstellung und Einfluß des Papsttums sich beträchtlich hoben.

Kaum aber hatte in Deutschland nach Heinrichs III. Tode (1056) ein Kind, Heinrich IV., den Thron bestiegen, als sich die erstarkte kirchliche Gewalt von dem beherrschenden Einfluß des deutschen Königtums zu befreien suchte. Der welthistorische Streit (Investiturstreit) zwischen dem Kaisertum und dem römischen Stuhl nahm in I. einen nationalen Charakter an; die italienischen Städte, die seit dem Anfang des Jahrhunderts durch Handel und Industrie immer kräftiger emporgeblüht waren, und deren einige schon früher dem Königtum gelegentlich erfolgreichen Widerstand geleistet hatten, begannen jetzt sich von der Herrschaft der von den Königen belehnten geistlichen und weltlichen Fürsten zu emanzipieren und bildeten eine kräftige Selbstverwaltung aus. Auch die Machtstellung mancher weltlichen Großen steigerte sich während der vieljährigen Kämpfe: in Mittelitalien hielt die große Gräfin Mathilde von Tuscien eine Zeitlang geradezu die Entscheidung in Händen. Sie war die treue Freundin Gregors VII. und schenkte ihre reichen Besitzungen dem römischen Stuhl, von denen jedoch nach ihrem Tode (1115) Kaiser Heinrich V. Besitz ergriff, so daß der Hader um das Mathildische Gut einen neuen Gegenstand des Streites zwischen Kaisertum und Papsttum bildete.

Von größter Wichtigkeit war nun, daß in dieser Periode im Süden der Halbinsel ein päpstlicher Lehnstaat entstand, welcher der Kirche eine kräftige Stütze gegen das Kaisertum wurde. Unter Heinrich II. hatten sich in Unteritalien normannische Ritter angesiedelt, die zuerst in den Dienst der kleinen Fürsten des Landes getreten waren. Unter Konrad II. und Heinrich III. hatten diese Normannen, durch Zuzüge aus der Heimat verstärkt und von den Kaisern anfangs begünstigt, begonnen, selbständige Herrschaften zu begründen, auf Kosten teils der Griechen und Sarazenen, teils der langobardischen Kleinfürsten. Mit der Einnahme von Bari 1071 war die griechische Herrschaft in Apulien und Kalabrien beseitigt; den Kampf um Sizilien entschied die Eroberung von Palermo 1072, wenn auch im Süden der Insel die Sarazenen noch eine Zeitlang Widerstand leisteten; von den langobardischen Fürstentümern wurde 1062 Capua, 1076 Salerno unterworfen, während Neapel sich noch 60 Jahre länger hielt. Die Päpste hatten die Erfolge der Normannen anfangs mit Mißtrauen verfolgt; Leo IX. hatte sogar, freilich vergeblich, mit Waffengewalt gegen sie gekämpft; auch Gregor VII. hatte die normannischen Fürstentümer wenigstens nicht geeinigt und weiter vergrößert wissen wollen. Allein infolge seines Kampfes mit Heinrich IV. hatte er sich 1080 mit dem größten dieser Normannenfürsten, Robert Guiscard, versöhnt und ihn mit allen eroberten Gebieten belehnt; Robert verdankte er 1084 seine Befreiung aus der Engelsburg, wo ihn Heinrich eingeschlossen hatte, und er folgte den Normannen nach Unteritalien, wo er 1085 starb. Roberts Neffe, Roger II., vereinigte 1127 Sizilien mit den[84] normannischen Besitzungen auf dem Festland und nahm 1130 den Königstitel an; diesen bestätigte ihm zuerst Papst Anaklet II., und 1139 erkannte auch Innozenz II. das Königreich als päpstlichen Lehnstaat an. Während nun die Päpste, auf die Normannen gestützt, in Mittelitalien ihren weltlichen Besitz zu vermehren bestrebt waren, erstarkte in Oberitalien die Macht der Städte; an ihrer Spitze standen meistens gewählte Konsuln, die von den Städten aus auch das umliegende Gebiet regierten. Wiederholt kam es zu Bündnissen, aber auch zu hartnäckigen Kämpfen zwischen den einzelnen Städten, von denen die größern bestrebt waren, sich die kleinern Nachbarorte botmäßig zu machen. In der Lombardei behauptete Mailand die führende Stellung, neben ihm ragten Pavia, Cremona und im Osten Verona hervor; an der ligurischen Küste spielte Genua die erste Rolle, in der Emilia und Romagna blühten Parma, Piacenza, Bologna, Ravenna, in Toskana Pisa, Florenz, Lucca und Siena auf. Je nachdem die Städte oder einzelne Parteien in ihnen mehr dem Kaisertum oder dem Papsttum zugeneigt waren, wurden die aus der Zeit des Kampfes zwischen Staufen und Welfen entstammenden Parteinamen der Ghibellinen und Guelfen auf sie angewendet.

Da die Stellung, welche die italienischen Städte errungen hatten, von den Kaisern nicht anerkannt war und also der gesetzlichen Grundlage entbehrte, unternahm es Kaiser Friedrich I., gegen sie vorzugehen. Er ließ auf dem Reichstage von Roncaglia 1158 feststellen, welche Regalien, d. h. Hoheitsrechte, der Krone zukämen, und beanspruchte auf Grund dessen weitgehende Herrscherbefugnisse über die Städte. Darüber kam es zu einem erbitterten Kampf zwischen ihnen und dem Kaiser. Nach der Zerstörung Mailands 1162 schien Friedrichs Sieg gesichert; aber die Gegner erhoben sich immer aufs neue, verbanden sich mit dem Papsttum, mit dem Friedrich seit 1159 im Kampfe lag, und behaupteten schließlich die Oberhand. Die Niederlage von Legnano 1176 nötigte Friedrich 1177 zum Frieden von Venedig mit Papst Alexander 111., und in dem Konstanzer Vertrag von 1183 wurde die kommunale Selbständigkeit der Städte anerkannt. Dem Kaiser verblieb die Lehnshoheit über sie und die Appellationsgerichtsbarkeit; außerdem waren die Städte zu bestimmten, teils ordentlichen, teils außerordentlichen Leistungen verpflichtet. Die kaiserliche Hoheit war demnach in Oberitalien, wenn auch eng begrenzt, so doch anerkannt und gesichert. Dagegen wurde der größte Teil von Mittelitalien durch die Bildung des Kirchenstaates dem Einfluß des Kaisertums entzogen. Im Frieden von Venedig 1177 hatte Friedrich dessen Grundlage anerkannt, wenn auch der Streit um das Mathildische Gut fortdauerte. Dann brachte Innozenz III. nach dem Tode Kaiser Heinrichs VI. (1198) die päpstlichen Ansprüche in weitestem Umfang zur Geltung und benutzte die Kämpfe um die Kaiserkrone zwischen Philipp von Schwaben, Otto IV. und Friedrich II., um sie zu befestigen; Otto und Friedrich mußten ihm die größten Zugeständnisse auch in dieser Hinsicht machen.

Angesichts der Schwierigkeiten, die in Ober- und Mittelitalien der Unabhängigkeitssinn der Städte und die Machtstellung der Päpste der Entfaltung einer starken monarchischen Gewalt entgegenstellten, hatte schon Friedrich I. die Gewinnung des Normannenreichs Neapel und Sizilien für sein Haus ins Auge gefaßt und 1186 seinen Sohn Heinrich VI. mit Konstanze, der Erbin des Königreichs, vermählt. 1194 hatte Heinrich von dem durch den Tod Wilhelms II. 1189 erledigten Reiche Besitz ergriffen, und die Päpste hatten diese Verstärkung der deutschen Kaisermacht in I. nicht hindern können. Vergeblich versuchte Innozenz III. Sizilien vom Kaiserreich zu trennen, indem er Friedrich II. das Versprechen abnahm, es nach seiner Thronbesteigung in Deutschland seinem Sohne Heinrich zu übertragen. Friedrich band sich, als er 1220 die Kaiserkrone erlangt hatte, an dies Versprechen nicht. Er reorganisierte die Verwaltung seines Erbkönigreichs in Unteritalien, machte die kaiserlichen Rechte in allen Städten Mittelitaliens geltend und beherrschte die Lombardei unter energischer Wahrung der durch den Konstanzer Vertrag dem Kaisertum vorbehaltenen Befugnisse. Als sich die seit 1226 wieder verbundenen lombardischen Städte gegen ihn erhoben, wurden sie zwar 1237 bei Cortenuova vollständig geschlagen; aber das Papsttum unterstützte ihren Widerstand. 1239 sprach Gregor IX. den Bann über Friedrich aus, 1245 setzte Innozenz IV. ihn auf dem Konzil zu Lyon feierlich ab. In dem mit größter Erbitterung geführten Kampfe hielten Friedrichs Sohn Enzio und sein Schwiegersohn Ezzelino von Romano eine Zeitlang die kaiserliche Sache in Oberitalien kräftig aufrecht; aber auf die Dauer vermochte man, von Deutschland aus wenig unterstützt, der Schwierigkeiten nicht Herr zu werden. In der Schlacht von Parma 1248 wurde das letzte große Heer Friedrichs vernichtet, Enzio ward 1249 von den Bolognesen gefangen genommen; er selbst starb 13. Dez. 1250 in Apulien. Gegen seine Nachkommen verbanden die Päpste sich mit Frankreich, und diese Verbindung ent schied über das Geschick des staufischen Hauses. 1265 übertrug Clemens IV. Karl von Anjou die sizilische Krone, 1266 verlor König Manfred Sieg und Leben; 1268 endete Konradin, der letzte Staufer, auf dem Blutgerüst. Als Schwiegersohn Manfreds erhob König Peter III. Ansprüche auf Sizilien, und durch die Sizilianische Vesper (1282) kam er in den Besitz der Insel, die so von Neapel getrennt wurde. Die Versuche der Anjou, sie zurückzugewinnen, scheiterten.

Die Zeit politischer Zersplitterung.

Während nach dem Untergange der Staufer das deutsche Kaisertum nicht mehr energisch in I. eingriff, befestigten die einzelnen Staaten Italiens ihre Unabhängkeit vom Reiche, gerieten aber zugleich in heftige Fehden untereinander. An der Westküste gewann Genua die größte Bedeutung und strebte nach der Seeherrschaft über das Mittelmeer. Die Genuesen beherrschten die Riviera des Ostens und Westens, gründeten zahlreiche Kolonien im Orient, halfen 1261 dem Kaiser Michael Paläologos bei der Vertreibung der Venezianer aus Konstantinopel, vernichteten 1284 die Seemacht der ghibellinischen Pi sauer und schlugen 1298 die venezianische Flotte bei Curzola. Wie Genua die Herrschaft der Guelfen auf dem Mittelmeer, so begründeten Mailand und Florenz das Ansehen derselben Partei in der Lombardei und Mittelitalien; überall stützten sich die Guelfen auf den Beistand der Päpste und der sizilischen Anjou, so daß auch die Verlegung der päpstlichen Residenz nach Avignon (1309) ihrer Partei keinen Nachteil zu bringen schien. Allerdings erhielt die ghibellinische Idee eben damals ihren großartigsten Ausdruck in den Werken Dantes, dessen »Göttliche Komödie« und dessen publizistische Schriften ganz von ihr erfüllt sind. Aber die Versuche, die auf den Römerzügen Heinrichs VII. (1310–13) und Ludwigs des Bayern (1327–29) gemacht wurden, die Rechte des Kaisertums wieder[85] zur Geltung zu bringen, blieben ebenso wie das wiederholte Eingreifen Kaiser Karls IV. in die italienischen Verhältnisse ohne dauernden Erfolg. In Rom, das während der Abwesenheit der Päpste von Parteikämpfen zerrissen wurde, unternahm es Cola di Rienzi, den Traum einer republikanischen Neuordnung Italiens unter römischer Führung zu verwirklichen, ging aber an dem aussichtslosen Unternehmen zugrunde. Im übrigen I. kamen im 14. und 15. Jahrh. fast überall Dynastengeschlechter empor, welche die Herrschaft in den in sich gespaltenen Städterepubliken an sich rissen. Mailand wurde seit 1311 von den Visconti beherrscht, die sich die Lombardei unterwarfen und ihre Macht auch über Teile Piemonts und der Emilia ausdehnten. Giovanni Visconti erwarb 1350 Bologna und wurde 1353 zum Signore von Genua erhoben. Gian Galeazzo Visconti eroberte 1387 Verona, erlangte 1395 von König Wenzel die Erhebung seines Gebietes zum Herzogtum Mailand und unterwarf 1399 Pisa und Siena, 1400 Perugia, 1402 abermals Bologna. Schon dachte er an die Eroberung von Florenz und an die Gründung eines italienischen Königreichs, als er 1402 vom Tod ereilt wurde. Nun riß sich ein Teil des Erworbenen wieder los, aber Filippo Maria Visconti nahm seit 1416 die Eroberungspolitik des Vaters wieder auf und gewann 1421 auch Genua zurück. Da jedoch 1447 das Haus Visconti erlosch, ging das Übergewicht des mailändischen Herzogtums wieder verloren, wenn auch 1450 der Feldhauptmann Francesco Sforza die herzogliche Gewalt erneuerte. Inzwischen waren auch in andern Gebieten Italiens die Dynastien, welche die Gewalt ererbt oder an sich gerissen hatten, durch kaiserliche Verleihung in den Besitz der herzoglichen Würde gelangt: so 1416 Amadeus VIII. von Savoyen und Piemont, 1432 die Gonzaga in Mantua, 1452 die Estein Modena. In Florenz gewannen im 15. Jahrh. die Medici das Übergewicht. In Neapel bestieg 1435 nach dem Tode Johannas 11. mit Alfons V. das aragonische Königshaus den Thron. Neapel, der von Martin V. nach Beendigung des Schismas hergestellte Kirchenstaat, Florenz, Venedig und Mailand hielten das politische Gleichgewicht in I. aufrecht. Zu einer Einigung gelangte aber I. nicht. Derselbe Unabhängigkeitssinn, welcher der deutschen Herrschaft erfolgreichen Widerstand geleistet hatte, verhinderte auch die Unterordnung unter ein gemeinsames Oberhaupt; und wie die Bevölkerung der Städte in Parteien gespalten war, so bekämpften sich auch die fürstlichen Geschlechter in unaufhörlichen Fehden. Bot so Italiens politische Gestaltung in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters ein trauriges Bild, so ragte es über alle andern Länder Europas durch die glänzende Entwickelung seiner Kultur hervor. Noch beherrschten Venedig und Genua den Handel mit dem Orient und speicherten ungeheure Reichtümer auf. Gewerbe und Kunstfleiß blühten. Durch Dante, Petrarca und Boccaccio erhielt I. eine nationale Poesie in einer nationalen Schriftsprache. Die bildenden Künste erstanden zuerst in I. wieder, und von hier ging die Wiederbelebung des klassischen Altertums, der Humanismus, aus. Mitten unter den politischen Wirren entwickelte sich in I. die Kultur der Renaissance zu herrlicher Blüte geistigen Lebens und Schaffens.

Noch im 15. Jahrh. begann aber die von einsichtigen Patrioten längst gefürchtete Einmischung fremder Machthaber. Aus Besorgnis vor den Eroberungsplänen des Königs von Neapel verband sich Lodovico Moro, der für seinen schwachsinnigen Neffen Galeazzo Sforza Mailand regierte, mit Frankreich. Karl VIII., der als Erbe Anjous Rechte auf Neapel zu besitzen meinte, unternahm 1494 seinen berühmten Zug, der eine Reihe von welthistorischen Kämpfen auf der italienischen Halbinsel eröffnete. Er eroberte Neapel, bewirkte aber dadurch die Bildung eines Bundes der meisten Staaten Italiens, dem auch Lodovico Moro, Papst Alexander VI. und der deutsche Kaiser Maximilian I. beitraten. Karl mußte 1495 den Rückzug antreten. Sein Nachfolger, Ludwig XII., erneuerte den Krieg, nahm Moro gefangen und beraubte die Sforza des Herzogtums Mailand. Kaiser Maximilian I., von den italienischen Mächten vielfach getäuscht, von den Deutschen ohne Unterstützung gelassen, belehnte jetzt selbst den französischen König mit Mailand und trat 1508 mit ihm zu Cambrai in einen Bund gegen Venedig, dem sich auch Ferdinand der Katholische von Aragonien anschloß, der 1504 Neapel an sich gebracht hatte. Indessen wußte die kluge Politik Venedigs den unnatürlichen Bund der Großmächte zu sprengen, und Papst Julius II. stiftete 1511 die Heilige Liga zur Vertreibung der Fremden aus I. Die Franzosen wurden aus Oberitalien verdrängt, Venedig besetzte sein früheres Gebiet, und Massimiliano Sforza, Moros Sohn, zog in Mailand ein. Durch den Sieg bei Marignano gewann Franz I. von Frankreich 1515 Mailand wieder. Aber die Kaiserwahl Karls von Spanien 1519 brachte auch für I. eine entscheidende Wendung. Im Kampfe zwischen den beiden Nebenbuhlern, Karl V. und Franz I., um die Weltherrschaft unterlag der letztere. Bei Pavia 1525 gefangen, verzichtete Franz im Frieden von Madrid 1526 auf seine Ansprüche in I. Neapel und Sizilien blieben mit Spanien vereinigt, Mailand ward den Sforza zurückgegeben. A is Massimiliano Sforza aber der von Papst Clemens VII. gestifteten Liga gegen den Kaiser beitrat, wurde er des Herzogtums wieder entsetzt. Die Liga sprengte Karl V. durch die Erstürmung Roms (1527), und Clemens VII. erkannte 1529 im Frieden von Barcelona die Herrschaft Karls in I. an. Mailand übertrug der Kaiser 1554 nach dem Tode Sforzas (gest. 1535) seinem Sohn Philipp II., dem er auch Neapel überließ. Das Übergewicht des spanisch-habsburgischen Hauses in I. suchten die Franzosen zwar durch eine Reihe von Kriegen zu brechen; aber durch den Frieden von Cateau-Cambrésis (1559) ward der von Karl V. begründete Besitzstand endgültig festgestellt. Auch in den kleinern Staaten überwog der Einfluß Spaniens. Durch seine Gunst erhielten die Gonzaga von Mantua die Markgrafschaft Montserrat. Parma und Piacenza, von Julius II. dem päpstlichen Stuhl erworben, verlieh Papst Paul III. seinem Sohn Pietro Luigi Farnese. Toskana wurde unter der Herrschaft der Medici zu einem Großherzogtum erhoben. In Genua hielt sich der Doge Andrea Doria, der 1523 seine Vaterstadt aus den Händen der Franzosen befreit hatte, ebenfalls zur Partei des Kaisers; die Verschwörung des Fiesco 1547 vermochte seine Macht nicht zu brechen. Da sich auch das savoyische Haus, das im Frieden von Cateau-Cambrésis Piemont wieder erhielt, an das politische System Spaniens anschloß, so war die Halbinsel seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. in vollständige Abhängigkeit von Spanien geraten, und die Herrschaft Philipps II. lastete erdrückend auf dem geistigen und materiellen Leben der Nation.

Die Fremdherrschaft.

Nachdem im 16. Jahrh. die bildenden Künste zur höchsten Entwickelung gelangt waren, sank I. unter[86] der spanischen Fremdherrschaft und unter dem streng hierarchischen System der reorganisierten Kirche in den folgenden 11/2 Jahrhunderten immer tiefer und zehrte nur von dem geistigen Kapital der Vergangenheit. Seitdem Amerika entdeckt war, verlor es seine Stellung im Welthandel, und sein Wohlstand sank; Spanien tat nichts, diesen Verfall aufzuhalten. Auch die römische Kirche unterlag durchaus der Beeinflussung seitens des Madrider Hofes. Von den Streitigkeiten der italienischen Staaten untereinander abgesehen, vermochte kein Papst seit Paul IV. und Pius IV. in einer wichtigern europäischen Angelegenheit ein entscheidendes Gewicht in die Wagschale zu werfen, und selbst der bedeutendste unter den Päpsten des 16. Jahrh., Sixtus V., war nur imstande, seinen Namen für die innere Geschichte des Kirchenstaates denkwürdig zu machen. Sobald daher Frankreich nach Beilegung der innern religiösen Kriege den Kampf gegen die Habsburger wieder aufnahm, neigten sich die Päpste ihm zu. Während Richelieu nach dem Erlöschen des Hauses Gonzaga den Mantuanischen Erbfolgekrieg entzündete und 1631 den Kaiser Ferdinand II. zwang, den Schützling Frankreichs, Karl von Nevers, mit Mantua und Montserrat zu belehnen, bemächtigte sich, von Frankreich unterstützt, der päpstliche Stuhl nach dem Aussterben des Hauses della Rovere des Herzogtums Urbino. Schon begann unter Ludwig XIV. der französische Einfluß in I. den Spaniens zu verdrängen, als der Spanische Erbfolgekrieg ausbrach. Noch einmal wurde nun auch in Oberitalien um das politische Übergewicht in Europa gefochten. Besonders der Sieg des Prinzen Eugen bei Turin 1706 entschied den Kampf zugunsten Österreichs. Im Utrechter Frieden erhielt es Mailand, Neapel und Sardinien; auch Mantua war nach Ächtung des Herzogs von dem Kaiser in Besitz genommen worden. Österreich ward damit die dominierende Macht auf der Halbinsel. Die Insel Sizilien erhielt der Herzog von Savoyen, doch wurde sie 1720 durch einen Separatvertrag gegen Sardinien ausgetauscht, worauf der Herzog den Titel eines Königs von Sardinien annahm. Das Bestreben der neuen bourbonischen Dynastie in Spanien ging sofort dahin, die frühere Herrschaft über I. wiederzuerlangen; doch wurde dieses Ziel nur insoweit erreicht, als der Infant Karl von Spanien beim Aussterben der Farnese 1731 Parma und Piacenza und im Wiener Frieden 1738 gegen Abtretung dieser Herzogtümer an Österreich Neapel und Sizilien bekam. Auch von dem Mailändischen mußte Österreich im Wiener und 1748 im Aachener Frieden an Sardinien Tortona, Novara und andre Grenzgebiete am Ticino abtreten. 1737 war das Haus der Medici in Toskana erloschen, worauf das Land an den Gemahl Maria Theresias, Herzog Franz Stephan von Lothringen, fiel. Massa und Carrara erbten 1741 die Este von Modena, während den spanischen Bourbonen 1748 die Herzogtümer Parma und Piacenza wieder abgetreten wurden.

Demnach schien in I. ein gewisses Gleichgewicht hergestellt zu sein. Jüngere Linien der Habsburg-Lothringer und der Bourbonen herrschten in Toskana, Parma, Neapel und Sizilien; Mailand und Mantua standen unmittelbar unter Österreich, das aber durch das vergrößerte Sardinien, das sich auf die Westmächte stützen konnte, in Schach gehalten wurde. Die Republiken Genua und Venedig hatten zwar ihre Weltstellung verloren, herrschten aber ungestört in ihren Gebieten, während der Kirchenstaat, vortrefflich abgerundet, sich breit zwischen den eifersüchtigen Mächten ausdehnte. Da die neuen Herrscherfamilien nichts unterließen, um sich der italienischen Nationalität einzufügen, in Toskana eine geregelte, segensreiche Verwaltung eingeführt wurde, auch Mailand große Selbständigkeit genoß. so nahm das materielle und geistige Leben der Nation wieder einen gewissen Aufschwung. Der nationalen Entwickelung waren nicht mehr so hemmende Fesseln angelegt wie unter der spanischen Herrschaft; auch in I. gewannen die Ideen der Aufklärung an Boden, und die Teilung des Landes in mehrere Staaten wurde nicht als ein großes Übel empfunden.

Die französische Revolution entfesselte von neuem den Streit über die Vorherrschaft auf der Halbinsel. Da Sardinien sich der Koalition Europas gegen die französische Republik anschloß, rückten bereits im September 1792 französische Truppen in Savoyen ein. 1793 kündigte der Nationalkonvent Neapel den Krieg an, und 1794 drangen die Franzosen in Piemont und Genua ein. Sie wurden zwar 1795 von den Österreichern zur Räumung Italiens gezwungen, aber 1796 erhielt Bonaparte den Oberbefehl über die italienische Armee der Franzosen und faßte den Entschluß, das bisherige Staatensystem in I. aus den Angeln zu heben. Der König von Sardinien wurde zu einem Frieden genötigt, in dem er Nizza und Savoyen an Frankreich abtrat. Durch eine Reihe glänzender Siege machte sich der junge General zum Herrn Oberitaliens. Neapel erbat den Frieden; aus Mailand, Mantua, Modena, Massa, Carrara, Teilen von Parma und dem Kirchenstaat wurde die Zisalpinische Republik gebildet (1797). Der übrige Kirchenstaat wurde 1798 in eine Römische, Genua in eine Ligurische Republik verwandelt. Das venezianische Gebiet war schon 1797 von den Franzosen eingenommen und die aristokratische Regierung durch eine demokratische ersetzt worden. Der Friede von Campo Formio überließ Venedig bis zur Etsch an Österreich und schlug das übrige Gebiet zur Zisalpinischen Republik. Der König von Sardinien hatte 25. Okt. 1797 mit den Franzosen einen Allianzvertrag schließen müssen. Als aber infolge der zweiten Koalition Frankreich auch von Neapel der Krieg erklärt wurde, zwang das Direktorium den König von Sardinien, alle seine Länder auf dem Festland zu räumen. In Neapel bildete der General Championnet nach Vertreibung des Königs 1799 die Parthenopeïsche Republik, während Piemont und Toskana von den Franzosen militärisch verwaltet wurden. Zwar mußten die Franzosen nach mehreren Siegen der Heere der zweiten Koalition 1799 I. wieder räumen, aber Bonapartes Sieg bei Marengo 14. Juni 1800 machte sie abermals zu Herren Oberitaliens. Der Lüneviller Friede 1801 bestimmte, daß Österreich im Besitz von Venedig bleiben und der Herzog von Parma als König von Etrurien Toskana beherrschen sollte. Frankreich und Österreich verbürgten der Zisalpinischen und der Ligurischen Republik ihren Beistand. Jetzt mußte sich 28. März 1801 auch der König von Neapel zum Frieden von Florenz verstehen, in dem er Piombino und seinen Anteil an der Insel Elba an Frankreich verlor. Zugleich erhielten die Republiken Genua und Lucca neue demokratische Verfassungen, während die Zisalpinische Republik 1802 in eine Italienische Republik verwandelt und Bonaparte auf zehn Jahre zu ihrem Präsidenten gewählt wurde.

Nachdem Napoleon I. sich vom Papst hatte zum Kaiser krönen lassen, bildete er 1805 die Zisalpinische [87] Republik zu einem Königreich I. um, machte sich zu dessen König und seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais zum Vizekönig und gab dem Land eine der französischen ähnliche Verfassung. Dies Königreich vergrößerte er nach dem Preßburger Frieden von 1805 mit dem österreichischen Venedig, Dalmatien, Istrien, 1807 mit Ragusa, 1809 mit Teilen des Kirchenstaates. Unmittelbar mit Frankreich vereinigt waren Savoyen und Nizza; dazu kamen 1805 die Ligurische Republik, 1808 Parma, Piacenza und Etrurien und 1809 der Kirchenstaat; den Titel eines Königs von Rom verlieh der Kaiser 1811 seinem eben gebornen Sohn. Während durch den Wiener Frieden 1809 der größte Teil von Südtirol mit dem Königreich I. verbunden ward, wurden Istrien und Dalmatien davon wieder getrennt und mit Teilen Kroatiens, Krain etc. zu einem eignen Staat unter dem Namen der Illyrischen Provinzen vereinigt. Die Fürstentümer Piombino, Lucca, Massa und Carrara sowie das Fürstentum Guastalla beherrschten seit 1805 und 1806 Napoleons Schwestern Elise Bacciochi und Pauline Borghese. Das Königreich Neapel regierte seit 31. März 1806 Napoleons Bruder, Joseph Bonaparte, an dessen Stelle 1808, als er zum König von Spanien erhoben wurde, des Kaisers Schwager, Joachim Murat, trat. Nur die Inseln Sardinien und Sizilien blieben unter dem Schutze der englischen Flotten ihren rechtmäßigen Königen. So willkürlich und gewaltsam auch die Schöpfungen Napoleons in I. waren, und so wenig dabei die nationalen Interessen in Betracht gezogen waren, so war die französische Herrschaft doch in mehrfacher Hinsicht segensreich. Wie in Deutschland, so räumte sie auch in I. mit scharfem Besen mittelalterliche Mißbräuche und überlebte Zustände hinweg. Auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet lernte die Nation sich freier zu bewegen, und wenn auch die Hoffnungen, die viele Patrioten für die Herstellung nationaler Einheit auf Napoleon gesetzt hatten, sich nicht erfüllten, so waren doch diese Bestrebungen aus langem Schlummer wieder erweckt worden.

Bei der Neugestaltung der Verhältnisse Italiens nach dem Sturze Napoleons hatte die Nation keine Stimme; sie wurde auf dem Wiener Kongreß entschieden. Als der hauptsächlichste Gesichtspunkt galt dabei die Wiederherstellung der Verhältnisse vor der Revolution; nur in den von Napoleon beseitigten Republiken erblickte man willkommene Entschädigungsobjekte für die verbündeten Mächte, und in Neapel behauptete sich Murat dadurch, daß er 1814 von Napoleon abgefallen war. Doch protestierten die bourbonischen Höfe gegen seine Herrschaft, und als er sich 1815 dem nach Frankreich zurückgekehrten Napoleon anschloß. wurde er in dessen zweiten Sturz verwickelt. Nun wurden überall die alten Dynastien hergestellt, einige trugen sogar erhebliche Vergrößerungen ihres Gebietes davon. Österreich erhielt zur Lombardei Venetien und Dalmatien; Genua fiel an den König von Sardinien, der auch in den Besitz von Savoyen und Ni;za wieder eingesetzt wurde; das Haus Österreich-Este erlangte die Herrschaft über Modena, Mirandola, Reggio, Massa und Carrara zurück; der Kaiserin Marie Luise von Frankreich überließ man auf Lebenszeit Parma, Piacenza und Guastalla, während die bourbonische Infantin Maria zunächst mit Lucca entschädigt wurde. Auch der Kirchenstaat wurde wiederhergestellt, nur die am linken Ufer des Po gelegenen Besitzungen erhielt Österreich. Dem Erzherzog Ferdinand von Österreich fiel Toskana zu; in Neapel übernahm König Ferdinand IV. wieder die Regierung. Die Engländer erlangten durch den Besitz Maltas eine herrschende Stellung in den italienischen Meeren. Eine gewisse Selbständigkeit behielten der Fürst von Monaco und die Republik San Marino. Überall wurde die absolute Fürstengewalt wiederhergestellt, und da die zurückkehrenden Dynastien mit Mißtrauen und Abneigung von der Bevölkerung empfangen wurden, so suchten sie eine Stütze bei Österreich, das wieder die herrschende Macht in I. wurde.

Trotz des unter österreichischem Schutz in ganz I. durchgeführten Systems strengster polizeilicher Überwachung waren die auf Einheit und Freiheit der Nation gerichteten Bestrebungen nicht völlig zu unterdrücken. Sie beherrschten die geheimen Gesellschaften, die sich überall in I. bildeten, und unter denen die Vereinigung der Carbonari die verbreitetste und einflußreichste war, die selbst in den höchsten militärischen und Beamtenkreisen Mitglieder hatte. So fand 1820 die spanische Revolution mächtigen Nachhall in ganz I. und eine wohlgelungene Nachahmung in Neapel, wo ebenfalls das Militär der Herd der Unzufriedenheit war. König Ferdinand I. mußte sich zur Bewilligung einer Verfassung verstehen, die der spanischen von 1812 nachgebildet war; alsbald aber rief er die Hilfe der Heiligen Allianz an, und auf dem Kongreß zu Laibach wurde 1821 die Intervention Österreichs beschlossen, dessen Truppen die absolute Herrschaft des Königs mit leichter Mühe wieder herstellten. Gleichzeitig war auch in Sardinien eine Empörung ausgebrochen, die ebenfalls mit österreichischer Hilfe unterdrückt wurde. In der Lombardei hatte die österreichische Polizei allen Erhebungsversuchen vorgebeugt; die Grausamkeit aber, mit der alle Kompromittierten verfolgt und bestraft wurden, trug wesentlich dazu bei, den Haß des italienischen Volkes gegen Österreich zu verallgemeinern und zu vertiefen; und die sinnlose Reaktion, die unter dem Schutz österreichischer Bajonette in Neapel, Sardinien und Modena Platz griff, steigerte die Erbitterung gegen die Fremdherrschaft immer mehr.

Nach der Pariser Julirevolution 1830 erhoffte man in I. die Unterstützung der liberalen Ideen durch Frankreich, und im Kirchenstaat sowie in der Emilia kam es zu neuen Erhebungen. Binnen wenigen Monaten waren in den Legationen, in Umbrien, Parma und Modena die Regierungsbehörden vertrieben, und im März 1831 stellten die Abgeordneten der befreiten päpstlichen Lande die Verfassung der »Vereinigten Provinzen von I.« fest. Aber mit seinen eignen und österreichischen Truppen schlug der Herzog von Modena die Bürgergarden in die Flucht und zog 9. März wieder in seiner Residenz ein. Die Österreicher besetzten Ferrara, Parma und Bologna und besiegten 25. März die Italiener bei Rimini, so daß die provisorische Regierung abdankte. Die Ruhe schien hergestellt zu sein, aber die törichte Strenge des Herzogs von Modena und des Papstes machte 1832 eine nochmalige Intervention Österreichs nötig. Die Mächte versuchten nicht, dies Einschreiten zu hindern; Ludwig Philipp begnügte sich, als die Österreicher abermals in Bologna eingerückt waren, damit, Ancona zu besetzen. Es hatte sich gezeigt, daß die italienischen Staaten ohne österreichische Hilfe nicht bestehen konnten, und so verstand es sich von selbst, daß ihre innere und äußere Politik ganz von Österreich abhängig war. Auch in den nächsten anderthalb Jahrzehnten fehlte es an immer neuen Verschwörungen nicht; aber diese wurden sämtlich vereitelt, mochten sie nun in I. selbst[88] oder im Ausland organisiert sein, wo Mazzini 1832 einen großen Teil der Emigranten in der geheimen Verbindung des Jungen Italien vereinigt hatte. Der Druck, der auf dem Lande lastete, wurde durch die Reaktion gegen diese Verschwörungen nur um so härter.

Erst als nach dem Tode Gregors XVI. 1846 Pius IX. den päpstlichen Stuhl bestieg, schien eine Wendung einzutreten. Der neue Papst, im Gegensatz gegen den österreichischen Einfluß gewählt, galt als der nationalen Sache nicht abgeneigt und erkannte an, daß die Zustände Italiens reformbedürftig seien. Anfang 1847 wurde ein milderes Zensurgesetz gegeben, und eine freilich nach patriarchalischen Vorstellungen zusammengesetzte Consulta di Stato sollte der Regierung zur Seite stehen. Diese schwachen Anfänge einer Reform machten den Papst in ganz I. populär und regten überall zu Forderungen gleicher Art an. Ein Aufstand in Palermo (im Januar 1848) nötigte den König von Neapel, seinem Reich eine Verfassung zu geben, was doch nicht hinderte, daß sich Sizilien im April von Neapel losriß. Im März stand die Lombardei auf, die Herzogtümer Mittelitaliens folgten der allgemeinen Bewegung, und Karl Albert von Sardinien wurde durch die Furcht vor einer republikanischen Erhebung bewogen, seinem Königreich eine Verfassung zu verleihen und 24. März 1848 den Lombarden Hilfe gegen Österreich zu versprechen. Hiermit schwang sich Karl Albert an die Spitze der italienischen Unabhängigkeits- und Einheitspartei und ward als das »Schwert Italiens« (spada d'Italia) mit stürmischer Begeisterung begrüßt. Da die Österreicher sich hinter den Mincio zurückgezogen hatten, so besetzte die sardinische Armee 26 März Mailand; in Venedig wurde nach der Kapitulation der Österreicher (22. März) eine republikanische Regierung errichtet. Indes waren die durch Freischaren verstärkten Truppen Karl Alberts dem österreichischen, von Radetzky befehligten Heer doch nicht gewachsen. Anfangs war der Verlauf des Krieges zwar den Piemontesen nicht ungünstig, aber sie vermochten die Stellung der Österreicher in dem Festungsviereck am Mincio nicht zu durchbrechen. Nachdem Radetzky Verstärkungen an sich gezogen hatte, siegte er bei Curtatone (29. Mai), Vicenza (10. Juni) und Custoza (25. Juli) und zwang Karl Albert zur Räumung der Lombardei und zum Waffenstillstand (9. Aug.).

Auch ein zweiter Waffengang, den der König, durch die Wirren in Österreich, insbes. den ungarischen Aufstand ermutigt, 1849 unternahm, verlief durch. ms unglücklich, und die Piemontesen wurden zuerst 21. März bei Mortara, dann 23. März bei Novara so entscheidend geschlagen, daß Karl Albert, um einen erträglichen Frieden zu ermöglichen, zugunsten seines Sohnes Viktor Emanuel II. abdankte. Vor der von Österreich beabsichtigten Vernichtung schützten die Westmächte Sardinien, und Österreich mußte auf alle Territorialveränderungen verzichten. Piemont aber entwickelte in den Formen eines konstitutionellen Staatswesens in den nächsten Jahren seine Wehrkraft und wurde bald die einzige Hoffnung der italienischen Patrioten. Denn inzwischen war die nationale und freiheitliche Bewegung überall in I. unterdrückt worden. Venedig war 22. Aug. 1849 in den Besitz Österreichs zurückgekehrt; die Mittelstaaten nahmen ihre Souveräne wieder auf; in Neapel und Sizilien war der Absolutismus hergestellt. In Rom leitete Garibaldi die Republik und schlug einen Versuch der Neapolitaner, den Papst wieder auf den Thron zu setzen, zurück. Hier schritt, da die Österreicher sich mit der Besetzung der Romagna begnügten, der französische Prinz-Präsident Napoleon, der für seine dynastischen Pläne der Gunst des Klerus bedurfte, ein. Ein französisches Expeditionskorps landete in Civitavecchia und zwang Rom nach tapferer Verteidigung 3. Juli 1849 zur Unterwerfung. Das Drängen der französischen Regierung auf die Einführung von Reformen wies der wieder in seine Herrschaft eingesetzte Papst zurück; und im Kirchenstaat wurde wie in Mittel- und Unteritalien nach Österreichs Wunsch der straffste Absolutismus hergestellt.

Die Einigung Italiens zu einem Königreich.

So wurden hier seit 1850 wiederum die nationalen und freiheitlichen Bestrebungen durch die strengste Gewaltherrschaft niedergehalten; aber die harte Schule, durch die I. zu gehen hatte, hatte wenigstens das Gute zur Folge, daß der Hader der Parteien um föderative oder einheitliche Entwickelung, um Monarchie oder Republik mehr und mehr zurücktrat, und daß der Gedanke einer Einigung unter Führung Sardiniens in demselben Maß an Boden gewann. Auf diesen Staat, dessen freisinnige Verfassung eine einsichtige Wirtschaftspolitik ermöglichte, der sich vom klerikalen Einfluß zu emanzipieren wußte, und dessen Wehrkraft zu Lande und zur See sorgsam ausgebildet und verstärkt wurde, setzten bald alle Patrioten Italiens ihre Hoffnung. Und an der Spitze dieses Staates stand, fest entschlossen, diese Hoffnungen zu erfüllen, als leitender Minister seit November 1852 der größte Staatsmann, den I. in den letzten Jahrhunderten hervorgebracht hat, der Graf Camillo Cavour. Mil bewundernswerter Meisterschaft löste er die Aufgaben, die der auswärtigen Politik Italiens gestellt waren. Durch die Beteilgung Sardiniens am Krimkriege (1854–55) erwarb er sich Anspruch auf die Dankbarkeit der Westmächte und erhielt die Gelegenheit, 1856 auf dem Pariser Friedenskongreß vor ganz Europa seine Stimme zugunsten Italiens zu erheben. Dann gelang es ihm, Frankreich für den Gedanken der Verdrängung Österreichs aus der Halbinsel zu gewinnen. Im Bad Plombières traf Cavour im Juli 1858 mit Kaiser Napoleon III. zusammen und wurde ein Bündnis Frankreichs und Sardiniens vereinbart. Oberitalien sollte an Sardinien fallen, Savoyen und Nizza dafür an Frankreich abgetreten werden; im übrigen wurde ein italienischer Bund unter dem Ehrenvorsitz des Papstes in Aussicht genommen; die Vermählung der Tochter Viktor Emanuels mit dem Prinzen Jérôme Napoléon sollte das Bündnis besiegeln.

Die Ansprache, die Napoleon III. 1. Jan. 1859 an den österreichischen Gesandten Baron Hübner richtete, veranlaßte Österreich zu militärischen Rüstungen. Nachdem die Friedensvermittelung Englands und der Antrag Rußlands auf die Berufung eines europäischen Kongresses gescheitert waren, ließ sich der Kaiser von Österreich durch das Drängen der Militärpartei und des Kardinal Erzbischofs von Wien verleiten, seinerseits den entscheidenden Schritt zum Kriege zu tun. Er stellte 23. April in Turin das Ultimatum, binnen drei Tagen zu entwaffnen oder des Angriffs gewärtig zu sein. Da die Antwort ablehnend lautete, so erfolgte 29. April der Einmarsch der Österreicher unter Gyulay in Sardinien (italienischer Krieg von 1859). Sie setzten sich in der Lomellina fest, blieben aber hier, den Angriff der Feinde erwartend und den Zeitpunkt für eine erfolgreiche Offensive versäumend, tatenlos stehen. Währenddessen brachte Viktor Emanuel sein Heer auf 80,000 Mann und[89] vereinigte die aus ganz I. zuströmenden Freiwilligen unter dem Befehl Garibaldis. Die Franzosen überschritten teils 25. April die Pässe der Westalpen, teils landeten sie 26. April in Genua und vereinigten sich mit den Sardiniern. Eine Rekognoszierung, auf der Gyulay 20. Mai bei Montebello auf überlegene französische Streitkräfte stieß, verleitete ihn zu der Meinung, daß er von Süden her den Hauptangriff zu erwarten habe. Aber Napoleon umging den rechten Flügel der Österreicher, während Garibaldi mit seinen Freischaren längs der Berge sich bereits Monza und Mailand genähert hatte, und nötigte durch die Schlacht von Magenta (4. Juni) die Österreicher zum Rückzug an die Minciolinie unter den Schutz des Festungsvierecks; die Verbündeten zogen 8. Juni in Mailand ein. In Mittelitalien war schon 27. April der Großherzog von Toskana durch eine Militärverschwörung zur Abreise genötigt worden, und Viktor Emanuel hatte darauf das Protektorat über das Land angenommen. Nach der Schlacht von Magenta flohen auch die Herzogin von Parma und der Herzog von Modena. In der Romagna ward nach dem Abzug der Österreicher die Diktatur Viktor Emanuels ausgerufen, während in den Marken und in Umbrien die Erhebungen gegen die päpstliche Regierung mit Waffengewalt unterdrückt wurden. Inzwischen hatte der Kaiser von Österreich das Kommando über seine Truppen selbst übernommen und befahl 23. Juni den Vormarsch gegen die Verbündeten. In der Entscheidungsschlacht bei Solferino (24. Juni) durchbrachen die Franzosen trotz heldenmütigster Gegenwehr das Zentrum der Österreicher, und diese mußten, obwohl die Angriffe der Sardinier auf Benedek bei San Martino scheiterten, den Rückzug antreten, worauf 8. Juli ein Waffenstillstand und 11. Juli in Villafranca bei einer Zusammenkunft zwischen Kaiser Franz Joseph und Napoleon die Friedenspräliminarien abgeschlossen wurden. Österreich trat darin die Lombardei ab, während Napoleon auf die »Befreiung Italiens bis zur Adria« (vgl. »Frei bis zur Adria!«) verzichtete, weil er bei Fortsetzung des Krieges ein Eingreifen Preußens befürchten mußte. Die Fürsten von Toskana und Modena sollten in ihre Staaten zurückkehren; Österreich versprach für Venetien in einen italienischen Bund einzutreten. Der endgültige Friede ward auf dieser Grundlage 10. Nov. 1859 in Zürich unterzeichnet.

Abgesehen von dem Verbleiben Venetiens bei Österreich hatten indes die Friedensbestimmungen das Schicksal, daß sie schon vor ihrer Unterzeichnung hinfällig waren. In Florenz, Parma, Modena und in der Romagna wurde die Absetzung der frühern Dynastien ausgesprochen und die Vereinigung mit Sardinien beschlossen. Als Frankreich nun einen Kongreß zur Regelung der italienischen Angelegenheiten vorschlug, machte Österreich seine Teilnahme von der Zustimmung des Papstes abhängig, die dieser, wie jedes Zugeständnis an die nationalen und freiheitlichen Wünsche Italiens, verweigerte. Napoleon beschloß daher, die italienischen Dinge selbständig zu ordnen. Er verlangte von Sardinien die Abtretung von Nizza und Savoyen und die allgemeine Abstimmung in den mittelitalienischen Staaten. Darauf wurde 11. und 12. März 1860 in Toskana, Parma, Modena und der Romagna durch Volksabstimmung die Einverleibung in das Reich Viktor Emanuels beschlossen, die der König 18. und 22. März annahm; 24. März wurde der Vertrag über die Abtretung von Savoyen und Nizza unterzeichnet. Der Bann des Papstes vom 26. März wider alle, die an dem Eingriff in seine Staaten Anteil hatten, blieb unbeachtet. Die Aktionspartei richtete ihr Augenmerk nunmehr auf das Königreich bei der Sizilien, wo das von dem jungen König Franz II. beibehaltene absolutistische System allgemein verhaßt war. Anfang April 1860 brach ein Aufstand in Sizilien aus; in Palermo und Messina stellten zwar die Truppen die Ruhe her, aber in den Gebirgen gärte die Bewegung fort. Garibaldi, der sich 6. Mai in Genua mit 1067 Freiwilligen und 4 Geschützen eingeschifft hatte, landete 11. Mai in Marsala, sammelte die Insurgenten um sich und zwang 6. Juni die Besatzung von Palermo zur Kapitulation. Als Franz II., der im Mai jede Änderung des Systems und ein Bündnis mit Sardinien schroff abgelehnt hatte, im Juni dazu bereit war, war es zu spät. Nachdem Garibaldi Sizilien in seine Gewalt gebracht hatte, landete er in der Nacht zum 20. Aug. mit 4300 Mann in Kalabrien. Die königlichen Truppen lösten sich fast überall auf, und hilflos entfloh Franz II. aus Neapel nach Gaëta, wo er den Rest seiner Getreuen sammelte. Am 7. Sept. zog Garibaldi unter dem Jubel der Bevölkerung in Neapel ein. Nun war ernste Gefahr vorhanden, daß er sich gegen den Kirchenstaat wenden und die Befreiung Roms von der päpstlichen Herrschaft versuchen werde. Um dies zu verhindern, verständigte sich Napoleon mit Cavour dahin, daß sardinische Truppen die Marken und Umbrien besetzen und durch sie nach Neapel vordringen sollten, um hier statt der Diktatur Garibaldis ein geordnetes, monarchisches Regiment zu errichten, während Rom und das sogen. Patrimonium Petri, das die Franzosen besetzt halten würden, unangetastet bleiben sollte. Kaum waren Anfang 1860 zwei sardinische Korps unter Cialdini an den Grenzen des Kirchenstaates erschienen, als in Um brien und den Marken der Aufstand ausbrach. Das päpstliche Heer unter General Lamoricière wurde 18. Sept. bei Castelfidardo zersprengt, und Ancona, wohin er sich flüchtete, mußte sich 29. Sept. ergeben. Danach ging die Besetzung von Neapel rasch von statten. Nachdem eine allgemeine Volksabstimmung sich 21. Okt. für die Verbindung des Königreichs beider Sizilien mit Sardinien ausgesprochen hatte, und nachdem 4. und 5. Nov. die Abstimmung in den Marken und Umbrien in demselben Sinn ausgefallen war, hielt Viktor Emanuel 7. Nov. in Neapel seinen Einzug. Die Festung Gaëta, die allein noch Widerstand leistete, mußte 13. Febr. 1861 kapitulieren. So war durch eine Reihe von ungeheuern Erfolgen die Einheit Italiens bis auf Rom und Venedig vollendet. Am 18. Febr. versammelte sich das erste italienische Parlament in Turin; und auf seinen fast einstimmigen Beschluß nahm Viktor Emanuel 14. März den Titel eines Königs von I. an.

Eine Schwierigkeit bot die Wahl der Hauptstadt des geeinigten Reiches. Rom war in der Hand der Franzosen, und Napoleon konnte und wollte den Papst nicht preisgeben. Die italienische Regierung mußte auf ihn um so mehr Rücksicht nehmen, als von den europäischen Mächten bisher allein England das neue Königreich anerkannt hatte. Cavour mahnte daher 26. März in der Kammer zu Geduld und Mäßigung und sprach die Hoffnung auf eine friedliche Lösung der römischen Frage aus, indem der römischen Kirche gegen den Verzicht auf die weltliche Herrschaft vollkommene Freiheit und Unabhängigkeit vom Staat in allen geistlichen Dingen zugestanden würde (Chiesa libera in libero Stato), eine Hoffnung, die bei der Unversöhnlichkeit der Kurie kaum begründet war. Nicht lange nachher, 6. Juni 1861, starb Cavour. Sein Verlust[90] war für I. unersetzlich; aber wenigstens die Aufrechterhaltung der nationalen Einheit und der Ordnung wußten seine Nachfolger, die Ministerpräsidenten Rattazzi, Ricasoli, Minghetti, Menabrea, Lanza u. a., zu sichern, wie verschiedenen Parteirichtungen sie auch angehören mochten. Als Garibaldi 1862 die römische Frage mit Gewalt zu lösen suchte, trat ihm die Regierung rasch und entschlossen entgegen, und seine Freischaren wurden 29. Aug. bei Aspromonte zersprengt, Garibaldi selbst verwundet und gefangen. Um Frankreichs Mißtrauen zu beschwichtigen, willigte I. 15. Sept. 1864 in einen Vertrag (Septemberkonvention), der die römische Frage regeln sollte. Frankreich verpflichtete sich, binnen zwei Jahren Rom zu räumen, wogegen I. versprach, das päpstliche Gebiet nicht anzutasten und gegen Angriffe von außen zu schützen. Zugleich wurde bestimmt, daß die italienische Regierung ihren Sitz binnen 6 Monaten von Turin nach Florenz verlegen solle; und diese Bestimmung wurde 3. Febr. 1865 ausgeführt.

Napoleon III. hatte der italienischen Regierung für diese Nachgiebigkeit in der römischen Frage die Anerkennung des Königreichs I. durch Österreich in Aussicht gestellt. Der italienische Ministerpräsident Lamarmora wollte indessen nur bei gleichzeitiger Abtretung Venetiens einen Ausgleich mit Österreich abschließen; er hoffte, daß Österreich sich gegen eine hohe Geldentschädigung dazu verstehen werde. Da dies indessen 1865 in Wien abgelehnt wurde, knüpfte er Verhandlungen mit Preußen an, dessen Verhältnis zu Österreich wegen der schleswig-holsteinschen Frage äußerst gespannt war. Im März 1866 wurde der General Govone nach Berlin gesandt, und 8. April kam das Bündnis zwischen I. und Preußen zustande, durch das I., wenn Preußen binnen 3 Monaten an Österreich den Krieg erklären würde, seine Waffenhilfe versprach. Am 14. Juni brach der Krieg zwischen Preußen und Österreich aus; am 20. Juni sandte I. die Kriegserklärung ab (italienischer Krieg von 1866). Die italienische Feldarmee zählte ungefähr 230,000 Mann, wozu etwa 35,000 Freiwillige unter Garibaldi kamen; an Ersatz- und Garnisontruppen waren etwa 150,000 Mann vorhanden; die Oberleitung führte, unter dem König, Lamarmora. Dieser verwarf den von Preußen empfohlenen Feldzugsplan einer kühnen Offensive ins Innere Österreichs und beschloß, mit 12 Divisionen den Mincio zu überschreiten und durch das Festungsviereck vorzudringen, während Cialdini mit 8 Divisionen über den untern Po gehen sollte. Aber der Erzherzog Albrecht benutzte die Teilung der feindlichen Macht auf das geschickteste und brachte 24. Juni dem italienischen Hauptheer bei Custoza eine schwere Niederlage bei. Währenddessen fiel in Böhmen 3. Juli bei Königgrätz die Entscheidung. Unmittelbar darauf trat Österreich Venetien an Napoleon III. ab und rief dessen Vermittelung für einen Frieden mit I. an. Allein das italienische Ministerium unter Ricasoli weigerte sich, seinen Verpflichtungen gegen Preußen untreu zu werden. Die militärischen Operationen wurden wieder aufgenommen, Cialdini ging 8. Juli über den Po und besetzte Venetien bis auf die Festungen, da die Österreicher das Land fast ohne Schwertstreich räumten. Schon dachten die Italiener an die Eroberung auch von Welschtirol und Istrien und rückten in diese Länder ein; und selbst die Niederlage, die der österreichische Admiral Tegelhoff 20. Juli der italienischen Flotte unter Persano bei Lissa beibrachte, dämpfte die italienische Eroberungslust nicht. Als aber Österreich nach dem Präliminarfrieden zu Nikolsburg sein Heer gegen I. in Bewegung setzte, schloß auf Bismarcks Rat die italienische Regierung 11. Aug. einen Waffenstillstand und zog ihre Truppen aus Tirol und Istrien zurück. Der definitive Friede kam zu Wien 3. Okt. zustande: gegen die Abtretung des Lombardisch-Venezianischen Königreichs innerhalb seiner bisherigen Grenze übernahm I. 35 Mill. Gulden von der österreichischen Staatsschuld. Nachdem 21. und 22. Okt. eine Volksabstimmung die Annexion beschlossen hatte, hielt Viktor Emanuel 7. Nov. 1866 seinen Einzug in das befreite Venedig.

Nunmehr drängte die ungeduldige Aktionspartei zur Lösung der römischen Frage. Der Septemberkonvention gemäß hatten, nachdem eine päpstliche Armee, zumeist aus Freiwilligen, gebildet worden war, die Franzosen den Kirchenstaat geräumt. Zum erstenmal seit Jahrhunderten war der Boden Italiens frei von fremden Truppen. Die italienische Regierung begann nun von neuem Verhandlungen mit der Kurie über eine friedliche Verständigung, die jedoch von dieser schroff zurückgewiesen wurde. Die Radikalen aber drängten zum Handeln. Garibaldi sammelte eine Freischar, überschritt 22. Okt. 1867 die Grenze des Kirchenstaates und rückte gegen Rom. Aber mit Unterstützung eines in Civitavecchia gelandeten Korps von 6000 Franzosen siegten die päpstlichen Truppen 3. Nov. bei Mentana über Garibaldi, dessen Freischar gänzlich auseinandergesprengt wurde. Der Kirchenstaat ward nun wieder von den Franzosen besetzt. Die wenig verhüllte Begünstigung, die der damalige Ministerpräsident Rattazzi Garibaldi hatte zuteil werden lassen, brachte I. gegenüber Frankreich, das sich über die Verletzung der Septemberkonvention beschwerte, in eine höchst demütigende Lage. Die Zerrüttung der Finanzen, das ungeheure Defizit, die Eifersucht der Parteihäupter, die Indolenz eines großen Teiles des Volkes erschwerten eine rasche Erstarkung des neugeschaffenen Staates. Die altpiemontesische Partei, die sogen. Consorteria, die zur Durchführung der notwendigen Reformen am meisten tüchtig gewesen wäre, war im übrigen I. durchaus unpopulär, und die von ihr ausgeführten Maßregeln, wie die Einziehung der Klöster, Ersparungen im Kriegsetat etc., konnten nicht alle Übelstände beseitigen.

Wiederum kam das Glück den Italienern zu Hilfe. Als 1870 der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland ausbrach, war Viktor Emanuel geneigt, den Dank, den er Napoleon III. und Frankreich zu schulden glaubte, damit abzuzahlen, daß er ihnen gegen Deutschland Beistand leistete. Dies verhinderte das Ministerium Lanza-Sella, da die französische Regierung trotz ihrer Niederlagen im August und obwohl sie das Besatzungskorps aus dem Kirchenstaat zurückzog, sich weigerte, ihre Zustimmung zur Besetzung Roms zu erteilen. Aber die Katastrophe von Sedan änderte die gesamte europäische Lage und befreite I. von seinen moralischen Verpflichtungen gegen das französische Kaisertum. Schon 8. Sept. rückten die italienischen Truppen in den Kirchenstaat ein. Der Papst lehnte alle Versöhnungsvorschläge ab und befahl, um die äußere Gewalt zu konstatieren, Rom zu verteidigen. Erst nachdem Bresche geschossen war, zog die italienische Armee 20. Sept. in das jubelnde Rom ein. Die Volksabstimmung im Kirchenstaat 2. Okt ergab, daß von 167,000 Stimmberechtigten 133,681 mit Ja, 1507 mit Nein stimmten; hierauf verkündete ein königliches Dekret vom 8. Okt. die Einverleibung Roms in I. Der Papst Pius IX., der am 20. Okt.[91] das Vatikanische Konzil vertagt hatte, auf dem die päpstliche Unfehlbarkeit verkündet worden war, sprach 1. Nov. über alle Urheber und Teilnehmer der Besetzung Roms den Bann aus. Dessenungeachtet suchte die italienische Regierung der katholischen Welt den Beweis zu liefern, daß ihr Oberhaupt in Rom ganz unabhängig sein werde. Die im Mai 1871 veröffentlichten sogen. Garantiegesetze erklärten die Person des Papstes für unverletzlich, gleich der des Königs. Sie beließen dem Papst seine Leibgarde und seine Residenzen, die volle Immunität genießen und auch zur Zeit eines Konklaves der bürgerlichen Obrigkeit unzugänglich sein sollten. Dem Verkehr des Papstes mit dem In- und Ausland ward volle Sicherheit und Freiheit verbürgt und jede staatliche Kontrolle darüber ausgeschlossen. Die päpstlichen Gesandten und die der fremden Staaten beim Papst sollten die Bürgschaften des Völkerrechts genießen. Der König verzichtete auf seine Patronatsrechte bei Ernennung der Bischöfe. Eine jährliche Dotation von 3,225,000 Lire wurden dem Papst von seiten des Staats ausgeworfen. Pius IX erklärte aber 15. Mai feierlich, keine Garantie von der »subalpinischen« Regierung annehmen zu wollen, und spielte die Rolle des Gefangenen im Vatikan. Volk und Regierung Italiens ließen sich dadurch nicht beirren. Nachdem 26. Jan. 1871 von der Kammer die Verlegung des Regierungssitzes nach Rom beschlossen worden war, hielt Viktor Emanuel 2. Juli seinen Einzug daselbst, und durch die Verlegung ihrer Gesandtschaften nach Rom sprachen die meisten auswärtigen Mächte die Anerkennung des Geschehenen aus.

Italien als geeintes Königreich.

Am 27. Nov. 1871 wurde das Parlament auf dem Monte Citorio in Rom eröffnet durch eine Thronrede des Königs, die das Werk seines Lebens, die Einheit Italiens, für vollendet, für die Zukunft aber die Organisation der Freiheit und Ordnung als die höchste Aufgabe der Nation erklärte. Vor allem galt es, die Finanzen des Staates zu regeln. Da man der Herstellung der nationalen Einheit bisher alle andern Rücksichten untergeordnet und für die Errichtung einer starken Land- und Seemacht große Opfer gebracht hatte, so waren die Staatsschulden auf 8 Milliarden, ja mit Einrechnung der Schatzscheine und der Banknoten mit Zwangskurs auf 10 Milliarden gestiegen, die jährlich 460 Mill. an Zinsen erforderten; das Defizit betrug 1872: 80 Mill., obwohl die wirtschaftliche Entwickelung des Landes seit 1861 einen ungeheuern Aufschwung genommen und die ordentlichen Einnahmen sich von 458 auf 1056 Mill. vermehrt hatten. Um die Ausgaben für das Heer zu bestreiten, schlug der Finanzminister Sella 1873 den Kammern eine Reihe von Steuergesetzen vor, deren Beratung jedoch die Kammer der Deputierten verweigerte. Daher traten Lanza und Sella zurück, und Minghetti, der am 16. Juli 1873 den Vorsitz im Ministerium und die Finanzen übernahm, gelang es infolge von Ersparnissen, verbunden mit der natürlichen Vermehrung der Einnahmen, das Defizit 1875 aus dem Budget zu beseitigen. Da Frankreich sich noch immer weigerte, die Annexion des Kirchenstaates anzuerkennen und seine Gesandtschaft bei der italienischen Regierung unbesetzt ließ, während dem Botschafter beim Vatikan ein Militärattaché beigegeben wurde und eine französische Fregatte im Hafen von Civitavecchia zur Verfügung des Papstes lag, suchte I. bei den Ostmächten eine Stütze. Im September 1873 trat der König in Begleitung Minghettis und des auswärtigen Ministers Visconti-Venosta eine Reise nach Wien und Berlin an, durch die Italiens Anschluß an das Dreikaiserbündnis angebahnt wurde. Nun berief die Regierung im Oktober ihren Gesandten zeitweilig von Paris ab und führte das Gesetz, das die Aufhebung fast aller Klöster und den Verkauf ihrer Güter anordnete, auch in Rom streng durch. Im April 1875 erwiderte Kaiser Franz Joseph in Venedig, im Oktober Kaiser Wilhelm in Mailand die Besuche des Königs.

Indes trotz dieser Erfolge wurde das Ministerium Minghetti im März 1876 dadurch gestürzt, daß ein Teil der bisherigen Mehrheit, das linke Zentrum und die sogen. Toskaner oder Liberisten, zur Opposition überging. Hiermit erreichte die Herrschaft der Consorteria ihr Ende, die 1860–76 die Regierung in Händen gehabt und die Einheit des Königreichs geschaffen sowie die Finanzen geregelt hatte. Das neue Kabinett wurde von den Führern der Linken unter dem Vorsitz von Depretis gebildet; es erlangte bei den Wahlen 5. Nov. 1876 eine Mehrheit von fast 300 Stimmen. Als seine Hauptaufgaben bezeichnete es die Abschaffung der drückenden Mahlsteuer und die Ausdehnung des Wahlrechts. Aber sobald die Regierung mit positiven Gesetzesvorschlägen vor die Kammer trat, stieß sie bei ihrer eignen Partei auf Widerstand, und die ministerielle Mehrheit zersplitterte sich durch den Ehrgeiz und die Eifersucht ihrer Führer in mehrere Gruppen. Daher verzögerten sich die versprochenen Reformen; die durchgebrachten Gesetze über den obligatorischen Elementarunterricht und über den Ausschluß aller Geistlichen und zahlreicher Beamtenklassen von der Deputiertenkammer befriedigten nur wenig. Infolgedessen fanden wiederholt Ministerkrisen und ein häufiger Ministerwechsel statt. Viktor Emanuel verhielt sich streng konstitutionell und fügte sich der Mehrheit der Kammer; nach seinem Tode (9. Jan. 1878) befolgte sein Sohn und Nachfolger, König Humbert (Umberto), die gleichen politischen Grundsätze. 1879 schien endlich ein dauerhaftes Ministerium durch die Vereinigung von Cairoli, der den Vorsitz übernahm, und Depretis, der das Innere erhielt, gebildet zu sein. Dieses erlangte 1880 vom Senat die Zustimmung zur schrittweisen Abschaffung der Mahlsteuer und nahm die Wahlreform sowie die allmähliche Beseitigung des Zwangskurses in Angriff. Im Februar 1881 wurde der Gesetzentwurf über den Notenumlauf von der Kammer genehmigt; er bestimmte, daß die Noten der verschiedenen staatlichen Banken (1860 Mill.) eingezogen und teils durch 640 Mill. Gold- und Silbergeld, teils durch Staatspapiergeld ersetzt werden sollten, das stets in Gold einzulösen sei. Nachdem eine Anleihe von 644 Mill. aufgenommen worden war, begann man 1883 mit der Ausführung des Gesetzes. Die italienische Rente, die 1870 auf 30 herabgesunken war, stieg infolgedessen fast auf pari, die Handelsbilanz besserte sich sehr wesentlich, und das Defizit schien aus dem Staatshaushalt verschwunden zu sein. Die Beratung der Wahlreform wurde jedoch durch ein unerwartetes Ereignis in der auswärtigen Politik unterbrochen.

Unter dem Einfluß ihrer radikalen Ansichten hatten Cairoli und Depretis die engen Beziehungen zu den drei Kaisermächten gelöst, in der Hoffnung, durch eine Politik der freien Hand am leichtesten von den Umständen Vorteil zu ziehen und I. eine neue Gebietsvergrößerung verschaffen zu können. Gegen die lebhafte Agitation der irredentistischen Partei unterließen sie es einzuschreiten und verschlechterten so[92] zusehends das Verhältnis Italiens insbes. zu Österreich. Dagegen setzten sie auf die Freundschaft Frankreichs, wo jetzt gleichfalls die Radikalen herrschten, ein festes Vertrauen. Dieses wurde bitter getäuscht. 1881 bemächtigte sich die französische Republik ganz plötzlich der Herrschaft in Tunis, das durch seine Lage und durch zahlreiche Einwanderung von Italienern zu der Interessensphäre Italiens gehörte. Infolgedessen wurde Cairoli im Mai 1881 zum Rücktritt genötigt, und Depretis übernahm den Vorsitz im Kabinett. Dieser brachte 1882 ein Wahlgesetz durch, das allen 21 Jahre alten Italienern, die ihre Kenntnis des Lesens und Schreibens nachwiesen und etwa 20 Lire jährlich an Staats- und Provinzialsteuern zahlten, das Stimmrecht verlieh; die Zahl der Wähler wurde hierdurch von 632,000 auf 2,600,000 erhöht. Die nach diesem Gesetz vorgenommenen Wahlen (29. Okt. 1882) ergaben eine bedeutende ministerielle Mehrheit, aber innerhalb der Partei der Linken machten sich nach wie vor persönliche Bestrebungen geltend. Im Mai 1883 griffen die Dissidenten die Regierung heftig an, wodurch Depretis bewogen wurde, die Freunde der Opposition in seinem Kabinett, Zanardelli und Vaccarini, zum Ausscheiden zu bewegen und durch gemäßigte Liberale zu ersetzen. Die ausgeschiedenen Minister mit ihren Anhängern vereinigten sich nun mit denen Crispis, Cairolis und Nicoteras zu der sogen. Pentarchie, die sich von der ministeriellen Mehrheit trennte. ‚

Inzwischen hatte sich der Minister des Äußern, Mancini, Deutschland und Österreich wieder genähert und dadurch Italiens Stellung in Europa befestigt. Zugleich hatte er, dem Zuge der Zeit folgend, eine aktive Kolonialpolitik eingeleitet, indem er Assab am Roten Meer und 1885 auch den Hafen und das Gebiet von Massaua in Besitz nehmen ließ. Dadurch aber wurden nicht nur die Finanzen des Landes aufs neue erheblich belastet, so daß das Budget von 1886 wieder einen Fehlbetrag von 20 Mill. aufwies, sondern I. geriet auch in ernste Verwickelungen mit Abessinien. Mancini hatte schon im Juni 1885 vor den Angriffen der Opposition weichen müssen; sein Nachfolger im Auswärtigen Amt, Graf Robilant, wurde, nachdem die Italiener 26. Jan. 1887 durch einen Überfall der Abessinier bei Dogali einen empfindlichen Verlust erlitten hatten, ebenso heftig angegriffen und trat gleichfalls zurück. Da alle Versuche, ihn zu ersetzen, mißlangen, sah sich Depretis genötigt, das Kabinett neu zu bilden, indem er zwei Häupter der Pentarchie, Zanardelli und Crispi, darin aufnahm (April 1887). Die erforderlichen Truppen und Gelder für die Verstärkung der Stellung in Massaua wurden nun bewilligt und die Bildung einer besondern Kolonialtruppe beschlossen.

Noch vorher hatte Graf Robilant im März 1887 ein förmliches Bündnis mit Deutschland und Österreich abgeschlossen, durch das I. dem Dreibund beitrat und sich so Sicherung nicht nur gegen das Übelwollen Frankreichs, sondern auch gegen die nicht endenden Agitationen der römischen Kurie und ihrer Anhänger in den katholischen Staaten Europas verschaffte. Die freundschaftlichen Beziehungen zu den Bundesgenossen, insbes. zum Deutschen Reich, knüpfte Crispi, der nach dem Tode Depretis' (29. Juli 1887) zum Portefeuille des Innern auch den Vorsitz und das Auswärtige übernahm, noch fester, wozu der Besuch des Kaisers Wilhelm II. in I. (Oktober 1888) und der des Königs Humbert in Berlin (Mai 1889) nicht wenig beitrugen. Auch die Lage der Truppen in Massaua besserte sich 1889. Der Negus Johannes von Abessinien fiel in einem Kampfe mit den Derwischen, und sein Nachfolger, Menelek von Schoa, schloß mit I. ein Bündnis. Nun konnten die hochgelegenen Landstriche westlich von Massaua besetzt werden und im Januar 1890 die Organisation der afrikanischen Niederlassung erfolgen, welche die amtliche Bezeichnung Colonia Eritrea erhielt.

Die Hauptschwierigkeiten, mit denen die italienische Regierung zu kämpfen hatte, lagen aber nach wie vor auf dem Gebiete der Finanzen. Für den Anschluß Italiens an den Dreibund rächte sich Frankreich durch handelspolitische Maßregeln; der zwischen I. und der französischen Republik abgeschlossene Handelsvertrag, der am 1. Mai 1888 abgelaufen war, wurde nicht erneuert, und es entspann sich zwischen beiden Ländern ein heftiger Zollkrieg, der die wirtschaftlichen Interessen Italiens schwer schädigte. Zwar näherte sich I. nun handelspolitisch den Mächten des Dreibundes, aber die Anfang 1892 mit Deutschland und Österreich, etwas später auch mit der Schweiz abgeschlossenen Handelsverträge konnten erst ganz allmählich ihre Wirkung ausüben. Inzwischen litten die Staatsfinanzen unter der Ungunst der wirtschaftlichen Lage erheblich; das Budget wies beständige Fehlbeträge auf, und vergebens versuchte man sich durch allerhand kleine Mittel, Ersparnisse, versteckte Anleihen u. dgl., über die Schwierigkeiten der Lage hinwegzuhelfen. Da beschloß Crispi, nachdem die Wahlen im Herbst 1890 dem Ministerium anscheinend eine große Majorität in der Deputiertenkammer gegeben hatten, Anfang 1891, energische Maßregeln zu ergreifen. Er beantragte einerseits durch Ersparnisse, insbes. eine Verminderung der Zahl der Präfekturen, anderseits durch eine Erhöhung der Steuern und Zölle das Defizit zu beseitigen. Beide Seiten dieses Programms stießen auf heftigen Widerstand; und als nun auch der Führer der Rechten, Marchese di Rudini, zur Opposition überging, wurde 31. Jan. 1891 das Ministerium gestürzt. Di Rudini bildete das neue Kabinett, das sich hauptsächlich auf die Rechte und das Zentrum stützte, dem aber auch Vertreter der Linken, wie Nicotera und Pelloux, angehörten. Die auswärtige Politik des Landes blieb im wesentlichen unverändert; im Juni 1891 wurden die Dreibundsverträge noch vor ihrem Ablauf erneuert, im Anfang 1892 kamen die schon erwähnten Handelsverträge zustande. Für die innere Lage wußte aber auch das Ministerium Rudini keine Abhilfe zu schaffen. Schon im April 1892 kam es zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierung über die dem Parlament vorzulegenden Finanzvorschläge; und als di Rudini mit diesen vor die Kammer trat, sprach sich 5. Mai eine Mehrheit von 8 Stimmen gegen ihn aus und nötigte das Ministerium zum Rücktritt. Das neue Kabinett wurde 14. Mai durch Giolitti gebildet, der 1889 unter Crispi Schatzminister gewesen war; es löste im Herbst die Kammer auf und gewann bei den Neuwahlen 6. Nov. die Mehrheit. Auch Giolitti setzte die auswärtige Politik seiner Vorgänger fort; im Innern aber verschlimmerte sich die Lage zusehends. Das Defizit für 1893 veranschlagte der Schatzminister Grimaldi 11. Febr. 1893 auf 48 Mill., während andre es bedeutend höher schätzten; der Kurs der Staatsrente sank beständig; während das Goldagio stieg und selbst die Silberscheidemünzen aus dem Lande strömten, so daß der Verkehr unter dem Mangel an Zahlungsmitteln empfindlich litt. Dazu kam, daß bei der Verwaltung einzelner Notenbanken, namentlich der [93] Banca di Napoli und der Banca Romana, Unregelmäßigkeiten schlimmster Art aufgedeckt wurden, zu deren Untersuchung 21. März 1893 eine parlamentarische Kommission niedergesetzt wurde. Diese erstattete, nachdem inzwischen im Juli ein Gesetz über die Regelung des Notenumlaufes durchgegangen war, das nur drei Zettelbanken bestehen ließ, 23. Nov. ihren Bericht, in dem mehrere Minister, namentlich auch Giolitti selbst, scharf getadelt wurden. Am folgenden Tage nahm Giolitti seine Entlassung; und nach einer mehrwöchigen Krisis trat abermals Crispi, den die öffentliche Meinung als den einzigen Mann bezeichnet hatte, der den Staat aus seiner kritischen Lage hinausführen könne, an die Spitze des Ministeriums.

Die neue Regierung sah sich vor die schwierigsten Aufgaben gestellt. In Sizilien brach, vorbereitet von den unter dem Namen »Fasci di lavoratori« vereinigten Arbeitergesellschaften unter Leitung des Abgeordneten de Felice Giuffrida, eine mächtige Umsturzbewegung aus, die sich schnell über die Insel verbreitete und auch das Festland zu ergreifen drohte Hier griff Crispi mit eiserner Tatkraft ein und schlug den Aufstand nach kurzer Zeit und ohne allzu große Opfer nieder; auch eine anarchistische Erhebung in der Provinz Massa e Carrara wurde in gleicher Weise bezwungen. Ein am 16. Juni 1894 von anarchistischer Seite unternommenes Attentat gegen Crispi schlug fehl; im Juli wurden drei Gesetze gegen die Umsturzpartei und ihre Umtriebe erlassen; im Oktober löste die Regierung 271 sozialistische Vereine im Königreich auf. Neben dieser energischen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der Ordnung war die Finanzreform die Hauptsorge des Ministeriums. Am Tage nach der Eröffnung der Kammern, 21. Febr. 1894, klärte der Schatzminister Sonnino mit rückhaltloser Offenheit die Nation über die Lage ihrer Finanzen auf; er veranschlagte das Defizit für das Jahr 1893/94 auf 177 Mill. Lire, zur Deckung schlug er Ersparnisse und Steuererhöhungen verschiedener Art vor, unter andern eine Herabsetzung der Rentenzinsen auf 4 Proz. mittels Erhöhung der Einkommensteuer. Nachdem diese Maßregeln im Juli die Zustimmung der Kammern gefunden hatten, bezifferte Sonnino 10. Dez. 1894 das Defizit für das Finanzjahr 1895/96 nur noch auf 80 Mill.; durch weiter Ersparnisse und durch Steuererhöhungen sollte es beseitigt werden. Zu einer Beratung darüber gelangte die zerklüftete, in kleinlichsten Parteiinteressen ausgehende Kammer nicht mehr. Schon 11. Dez. begann der Bankenskandal aufs neue, indem Giolitti unter Vorlegung gewisser Akten, in deren Besitz er auf sehr anfechtbare Weise gelangt war, einen heftigen Sturm gegen Crispi veranlaßte. Indessen dieser vertagte 15. Dez. die Kammer und löste sie, als im nächsten Jahre die Angriffe erneuert wurden, 8. Mai 1895 auf, worauf die Neuwahlen ihm eine große Majorität gaben.

Die auswärtige Politik Italiens erfuhr keine Veränderung. In Afrika wurden wesentliche Erfolge errungen: im Dezember 1893 schlug der Oberst Arimondi die Derwische bei Agordat; General Baratieri nahm im Juli 1894 Kassala, und den abessinischen Fürsten von Tigré, Ras Mangascha, der sich gegen die Italiener erhoben hatte, besiegte er 14. und 15. Jan. 1895 bei Coatit und Senafe. Aber eben hier trat bald ein Rückschlag ein. Im Oktober 1895 nahm Baratieri seinen Vormarsch wieder auf und brachte die ganze Landschaft Tigré in seine Gewalt; doch nun griff der abessinische Kaiser Menelek selbst in den Krieg ein, und das veränderte die Lage der Dinge völlig. Die Niederlage des Majors Toselli bei Amba Aladschi (7. Dez.), die Kapitulation des Oberstleutnants Galliano in Makalle (20. Jan. 1896) und der Rückzug Arimondis auf Adigrat wirkten aufs ungünstigste auf die Stimmung im Land und im Parlament und beeinflußten auch die Finanzlage, indem die Regierung einen Kredit von 20 Mill. für neue Rüstungen begehren mußte. Um sich zu behaupten, bedurfte Crispi eines Sieges in Afrika und drängte Baratieri zum Angriff; als aber dieser sich nach langer Untätigkeit 1. März 1896 noch vor dem Eintreffen neuer Verstärkungen zum Angriff gegen Menelek entschloß, erlitt er bei Adua eine vernichtende Niederlage. Die unmittelbare Folge davon war der Rücktritt Crispis. Das am 10. März von dem Marchese di Rudini gebildete neue Ministerium, das sich im Innern durch die Begnadigung der Unruhestifter aus Sizilien und der Lunigiana Freunde zu machen suchte, war zu einer vollständigen Änderung der afrikanischen Politik entschlossen.

Inzwischen hatte Menelek mit seinem Heere 20. März den Rückzug angetreten; dadurch war es dem General Baldissera, dem Nachfolger Baratieris, möglich geworden, im Mai die in Adigrat eingeschlossene italienische Garnison zu entsetzen, worauf er das Ge biet von Tigré räumte. Im Juni wurden dann Verhandlungen mit Menelek angeknüpft; sie führten 20. Okt. zum Frieden von Adsdis Abeba, in dem I. auf das Protektorat über Abesinien verzichtete, Menelek sich zur Freilassung der italienischen Gefangenen verpflichtete und die Abgrenzung des Gebiets von Erythräa gegen Abessinien weitern Verhandlungen vor behalten blieb.

Indessen hatte die auswärtige Politik der Regierung auch in Europa eine Veränderung erfahren. Die Vermählung des Kronprinzen Viktor Emanuel mit der Prinzessin Helene von Montenegro, die am 23. Okt. 1896 in Rom vollzogen wurde, hatte zur Verbesserung der Beziehungen zwischen I. und Rußland beigetragen. Sodann suchte der Minister des Auswärtigen, Visconti-Venosta, auch die Verstimmung zwischen I. und Frankreich zu beseitigen. In einem 30. Sept. abgeschlossenen Handelsvertrag mit Tunis erkannte I. das französische Protektorat über Tunis an und verzichtete auf die alten Kapitulationen, wogegen eine Reihe von Privilegien der in Tunis lebenden Italiener bestehen blieben. Während der Verwickelungen in Kreta und des griechisch-türkischen Krieges (1896 und 1897) nahm die italienische Regierung an allen Maßregeln teil, die durch das europäische Konzert beschlossen wurden; bei den Operationen auf und um Kreta hatte 1897 der italienische Admiral Canevaro als rangältester Offizier die oberste Leitung in Händen.

Im Innern gewann das Ministerium, das am 5. März 1897 die noch unter Crispi gewählte Kammer auflöste, bei den Neuwahlen 21. und 28. März die Mehrheit und behauptete sie während der parlamentarischen Frühjahrstagung. In Afrika erklärte es sich bereit, aus finanziellen Gründen das Gebiet der erythräischen Kolonie, wenn nötig, auf Massaua und seine nähere Umgebung einzuschränken, Kassala aber an Ägypten auszuliefern, und fand für diese Politik die Billigung der Kammer. Im übrigen wurde ein Gesetz über die Organisation der Armee mit Beibehaltung der bisherigen Zahl der Armeekorps und unter Voraussetzung eines Militärbudgets von 246 Mill Lire angenommen. Dagegen kam es in der Herbstsession sehr bald zu einer neuen Ministerkrisis. Bei der Beratung über ein von dem Kriegsminister Pelloux[94] eingebrachtes Gesetz über die Beförderungen in der Armee wurde 3. Dez. ein von dem Minister nicht gebilligter Abänderungsantrag angenommen. Infolgedessen reichte zuerst der Kriegsminister und dann das ganze Kabinett seine Entlassung ein. Rudini, der wiederum die Neubildung übernahm, bewog darauf Zanardelli zur Annahme des Justizministeriums; einige seiner Anhänger folgten ihrem Führer; zum Kriegsminister wurde der General San Marzano ernannt.

In den ersten Monaten des Jahres 1898 wurde I. durch schwere innere Unruhen erschüttert. Diese begannen in dem Städtchen Siculiana in Sizilien, wo die Bevölkerung sich infolge der gesteigerten Brot- und Mehlpreise und des harten Steuerdruckes im Anfang des Januar erhob, und fanden sowohl auf der besonders schwer leidenden Insel Sizilien als auf dem Festland ihren Widerhall. Obwohl die Regierung bereits 23. Jan. 47,000 Mann Reserven einberufen und überall die Polizei verstärkt hatte, gelang es nicht, die Ordnung wiederherzustellen; und bald bemächtigte sich die sozialistische Partei der Bewegung. Nachdem der Aufstand 2. Mai bei Ravenna, am 5. in Pisa, am 6. in Livorno ausgebrochen war, kam es 7. u. 10. Mai in Mailand zu besonders schweren Kämpfen. Neue Erhebungen folgten im Mai bei Genzano, in Luino, bei Novara, in Neapel, in Messina, und erst nachdem die Versuche der Aufrührer, sich durch Zuzug aus der Schweiz zu verstärken, vereitelt waren, ward man allmählich der Bewegung Herr. Schon bei der Beratung über die gegen die Empörer zu ergreifenden Maßregeln war es innerhalb des Ministeriums zu lebhaften Meinungsverschiedenheiten zwischen dem liberalen Justizminister Zanardelli und dem mehr konservativen Minister des Auswärtigen, Visconti-Venosta, gekommen, infolge deren schließlich der letztere 28. Mai seinen Austritt aus der Regierung erklärte. Rud im dachte die Schwierigkeiten der Lage durch eine abermalige Umbildung des Ministeriums besiegen zu können, stieß aber nun in der Deputiertenkammer auf so allseitigen Widerstand, daß er 19. Juni endgültig seine Entlassung nehmen mußte. Jetzt bildete der General Pelloux 29. Juni ein neues Ministerium, das zum großen Teil aus Anhängern Giolittis und Zanardellis zusammengesetzt war, in das aber auch drei Mitglieder aus der Gruppe Crispis eintraten. Diesem gelang es, auf der Bahn zur Versöhnung mit Frankreich einen wichtigen Schritt vorwärts zu tun. Schon im Mai 1898 hatte noch Rudini Verhandlungen über die Beendigung des seit 1888 zwischen beiden Ländern bestehenden Zollkrieges eingeleitet; das Ministerium Pelloux setzte sie durch Luzzatti in Paris fort, und dieser schloß 21. Nov. ein Abkommen mit Frankreich, demzufolge beide Länder einander auf dem Fuß der meistbegünstigten Nationen zu behandeln sich verpflichteten und einander zahlreiche tarifarische Zugeständnisse machten. Dieses Abkommen, das zugleich eine politische Annäherung beider Länder herbeizuführen geeignet war, trat 12. Febr. 1899 in Kraft. Indem Pelloux nun einerseits durch eine Steuerreform die dringend notwendige Entlastung der niedern Klassen der Bevölkerung herbeizuführen suchte, anderseits aber eine Reihe von Gesetzentwürfen vorlegte, die behufs Niederhaltung der das Land durchwühlenden Agitationen der Sozialisten und Republikaner Einschränkungen der Preßfreiheit, Regelung des Vereins- und Versammlungsrechtes, Maßregeln gegen rückfällige Verbrecher und über die Stellung der verabschiedeten Soldaten im Dienste der Eisenbahnen, Posten und Telegraphen anordneten, stieß er in der Kammer auf den heftigsten Widerstand bei der Linken Ehe es aber zur Entscheidung über diese Gesetzesvorlagen kam, hatte sich die politische Lage wesentlich verändert.

Zu Anfang März 1899 hatte I. den Versuch gemacht, nach dem Vorgang Englands, Rußlands, Deutschlands und Frankreichs eine Gebietserwerbung in China zu machen, war aber mit dem Ansinnen, ihm die Sanmunbucht durch einen Pachtvertrag zu überlassen, in verletzenden Formen abgewiesen worden. Zu dieser diplomatischen Niederlage, die nicht wettgemacht werden konnte, da die Regierung bei der allgemeinen Abneigung der Nation keine Gewaltmaßregeln gegen China ergreifen mochte, kam, die Erregung steigernd, die Nachricht von dem Abschluß der englisch-französischen Konvention über Nordafrika (s. Großbritannien, S. 412), durch die England das Hinterland von Tripolis an Frankreich überlassen hatte, also ein Gebiet, auf dessen einstige Erwerbung man, nach dem Übergang von Tunis in Frankreichs Herrschaft, immer noch in I. gehofft hatte. Nach der Widereröffnung des Parlaments fanden infolgedessen in der Kammer sehr erregte Beratungen über die auswärtige Politik statt; General Pelloux erkannte, daß die Lage der Regierung unhaltbar geworden war, und reichte 3. Mai die Entlassung des Ministeriums ein. Vom König mit der Neubildung des Kabinetts beauftragt, vollzog er dann eine entschiedene Schwenkung zur Rechten hinüber. Von den bisherigen Ministern blieben außer Pelloux selbst nur Baccelli und Lacava im Amt; die auswärtigen Angelegenheiten übernahm Visconti-Benosta; Finanzen und Schatz erhielten Carmine und Boselli, zwei politische Freunde Sonninos, der für die Regierung die Führung der Mehrheit in der Kammer übernahm. Nach stürmischen Debatten erhielt das Ministerium 31. Mai ein Vertrauensvotum und drang nun auf baldige Erledigung der vorgelegten Entwürfe über die Abänderung des Vereins-, Versammlungs- und Preßrechts. Allein die revolutionäre Partei, unterstützt von Teilen der durch die neue Kabinettsbildung gereizten Linken, verhinderte durch eine hartnäckige Obstruktion den Fortgang der Beratung so sehr, daß erst 17. Juni der erste Artikel angenommen werden konnte. Da vertagte die Regierung die Kammern 22. Juni auf sechs Tage und ließ die von der Mehrheit im Prinzip bereits 4. März gebilligten politischen Maßregeln durch eine königliche Verordnung (Decreto-legge, s. d.) sanktionieren, die am 20. Juli in Kraft treten sollte. Als diese Verordnung 28. Juni der Kammer zur Genehmigung vorgelegt wurde, schritt die Opposition 30. Juni zu den äußersten Mitteln und verhinderte durch wüsten Lärm und offene Gewalttat die Abstimmung. Unter solchen Umständen schloß die Regierung die Tagung des Parlaments.

Während die Kammern nicht versammelt waren, hielt Pelloux die öffentliche Ordnung in I. mit Strenge aufrecht und erwarb sich durch planmäßige Unterdrückung des Banditen t ums auf der Insel Sardinien ein besonderes Verdienst; gegen die Urheber der gewaltsamen Auftritte vom 30. Juni wurde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Ehe aber der Prozeß begann, traten die Kammern 14. Nov. wieder zusammen. Die Regierung legte abermals das Dekret vom 22. Juni zur Genehmigung vor. Die Beratungen darüber begannen aber erst, nachdem im Februar 1900 das Budget genehmigt war. Inzwischen hatte die Regierung, da sie bei der schwächlichen Haltung der Kammer gegenüber den Radikalen des Ausganges[95] nicht sicher war, das Verfahren gegen die angeklagten Abgeordneten eingestellt und 1. Jan. 1900 eine umfassende Amnestie für alle wegen politischer Verbrechen und Vergehen Verurteilten erlassen.

Nichtsdestoweniger begann der parlamentarische Sturm von neuem, als 24. Febr. die Beratung über das Decreto-legge eröffnet wurde. Die Radikalen unter Führung des Abgeordneten Pantano verhinderten durch ihre Obstruktion wochenlang die Fortsetzung der Verhandlungen und wurden dabei von Rudini Giolitti und Zanardelli, die es auf den Sturz des Ministeriums absahen, durch allerhand Mannöver unterstützt. Schließlich griff die Mehrheit der Kammer auch ihrerseits zu einer Gewaltmaßregel, indem sie 3. April eine Abänderung der Geschäftsordnung, welche die Obstruktion unmöglich machen sollte, in summarischer Abstimmung annahm, worauf sich die Kammer bis 15. Mai vertagte. Um nun auch ihrerseits zur Beruhigung beizutragen, zog die Regierung 5. April das Decreto-legge vom 22. Juni 1899 zurück. Indes nach dem Ende der Parlamentsferien (15. Mai) erneuerte die äußerste Linke die Obstruktion, und auch die konstitutionelle Opposition forderte die Aufhebung der neuen Geschäftsordnung. Darauf löste die Regierung die Deputiertenkammer auf. Die Neuwahlen (3. und 10. Juni) ergaben eine ministerielle Mehrheit, doch kehrte die äußerste Linke verstärkt zurück; und nun veranlaßte der von der Kammer neugewählte Präsident Gallo durch Verhandlungen mit der Opposition über die Geschäftsordnung das Ministerium Pelloux, 18. Juni seine Entlassung einzureichen, worauf der König den Senatspräsidenten Saracco zur Bildung eines neuen Kabinetts berief.

Das neue Ministerium hatte einen gemäßigt liberalen Charakter; aber es war arm an bedeutenden Kräften, und außer dem Ministerpräsidenten und dem Minister des Auswärtigen, Visconti-Venosta, gehörte ihm kaum ein hervorragender Staatsmann an. Es sicherte allerdings die Wiederaufnahme regelmäßiger parlamentarischer Arbeit, indem es 2. Juli der Annahme einer neuen Geschäftsordnung der Kammer zustimmte, worauf die äußerste Linke ihre Obstruktion aufgab. Aber wenn auch in dieser Geschäftsordnung einige Verbesserungen gegenüber dem frühern Zustande der Dinge erzielt waren, so waren doch die weitgehenden Zugeständnisse, welche die Regierung der Linken gemacht hatte, ein deutliches Zeugnis ihrer Schwäche. An der Intervention der europäischen Mächte in China beteiligte sich I. durch die Absendung eines Expeditionskorps von 2000 Mann unter dem Oberst Garioni, das am 18. Juli in Neapel eingeschifft wurde.

Wenige Tage darauf wurde das Land durch eine verbrecherische Schreckenstat in die tiefste Trauer versetzt. Am 29. Juli wurde der König Humbert, dessen streng konstitutionelle Regierung von allen Parteien des Landes anerkannt wurde, dem seine Gerechtigkeit und Leutseligkeit allgemeine Liebe erworben hatten, von einem italienischen Anarchisten, Angelo Bresci, dem fanatische Parteigenossen in der amerikanischen Industriestadt Paterson bei Hoboken in New Jersey die feige Tat aufgetragen hatten, ermordet. Als der König abends 101/2 Uhr von einer Preisverteilung nach einem Turnfest in sein Schloß bei Monza zurückkehren wollte, lauerte ihm der Mörder auf und feuerte drei Kugeln auf ihn ab, von denen eine das Herz traf. Der Kronprinz, der seinem Vater als König Viktor Emanuel III. auf dem Thron folgte, war zur Zeit der Tat mit seiner Gemahlin auf einer Orientfahrt begriffen, kehrte aber sofort zurück; er bestätigte 1. Aug. das Ministerium im Amte und erließ 3. Aug. eine Proklamation an sein Volk, in der er gelobte, nach dem unvergeßlichen Beispiel seines Großvaters und seines Vaters regieren zu wollen.

Als die Kammer 22. Nov. wieder zusammentrat, zeigte sich alsbald, daß die Regierung über keine sichere Mehrheit verfügte, und daß sie sich nur durch ihre eigne Untätigkeit und durch den Zwist im Lager ihrer Gegner noch einige Zeit am Leben erhalten konnte. In der Herbstsession 1900 erlangte sie noch die Bewilligung des Budgets; aber die Wiedereröffnung des Parlaments 1901 überlebte sie nur um wenige Tage. Sie hatte gegenüber der republikanischen Partei in Genua bei Gelegenheit einer Auflösung der dortigen Arbeiterkammer die sträflichste Schwäche bewiesen; deswegen wurde 6. Febr. ein Tadelsvotum von der Kammer angenommen; darauf mußte Saracco seine und seiner Kollegen Entlassung einreichen. Mit der Bildung des neuen Kabinetts beauftragte der König Zanardelli, der das neue Ministerium 15. Febr. vorwiegend aus Mitgliedern der entschiedenen Linken zusammensetzte, aber auch drei Abgeordnete der Rechten aufnahm. Er selbst übernahm darin den Vorsitz ohne Portefeuille; das Innere erhielt Giolitti, einer der entschiedensten Vorkämpfer einer durchgreifenden Steuerreform, das Auswärtige der Mailänder Großindustrielle Prinetti, der Kriegsminister Ponza di San Martino und der Marineminister Morin wurden aus dem Kabinett Saracco übernommen. Das Programm des neuen Ministeriums, das Zanardelli 7. März vor der Deputiertenkammer entwickelte, kündigte im Innern entschieden liberale und reformatorische Maßregeln an und versprach nach außen hin ein Festhalten an den Bündnissen bei friedlicher und freundschaftlicher Politik allen Mächten gegenüber. Schon in der Session von 1901 wurde die Abschaffung der für die ärmern Klassen der Bevölkerung überaus drückenden Kommunalabgaben auf Mehl und Mehlprodukte in allen Gemeinden des Landes mit Ausnahme von 59 größern Orten in Angriff genommen; der so entstehende Ausfall an Kommunaleinkünften war z. T. durch Staatssubventionen zu decken. Die Durchführung dieser und andrer Reformen erleichterte die überraschende und nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Lage des Landes und, was damit im Zusammenhang stand, der Finanzen des Staates. Schon das Finanzjahr 1900/01 schloß mit einem Überschuß von 40 Mill. Lire statt des erwarteten Fehlbetrages von 7 Mill. Lire ab; der Überschuß für das Finanzjahr 1901/02 betrug trotz 27 Mill. Lire unerwarteter Ausgaben für Eisenbahnen und für die Beteiligung Italiens an der chinesischen Expedition noch 32,5 Mill. Lire; im Finanzjahr 1902/03 stieg der Überschuß auf 69 Mill. Lire. Im Laufe dieser beiden Jahre erreichte und überschritt die italienische Rente den Parikurs; das Goldagio, das lange gegenüber den italienischen Banknoten bestanden hatte, verschwand gänzlich: kurz, die italienischen Finanzen erfreuten sich eines Aufschwunges, den in gleicher Weise kein andres Land Europas aufzuweisen hatte. Nach außen hin vollzog sich eine merkliche Annäherung Italiens an Frankreich. Im April 1901 stattete die italienische Flotte in Toulon einen Besuch ab, bei welcher Gelegenheit der französische Präsident Loubet und der Herzog von Genua warme Freundschaftsversicherungen austauschten. Im gleichen Jahre wurden erfolgreiche Verhandlungen wegen des Baues der Col di Tenda-Eisenbahn (Cuneo-Nizza) geführt; im Dezember konnte Prinetti[96] den Abschluß eines Abkommens mit Frankreich wegen Tripolis mitteilen, das die an den französisch-englischen Vertrag von 1899 geknüpften Besorgnisse beseitigte. Dabei hielt die Regierung auch die innigen Beziehungen zu den Mächten des Dreibundes aufrecht; wiederholte gegenseitige Besuche der Herrscher von Deutschland und Italien und Begegnungen der Minister gaben davon Zeugnis; und im Juni 1902 wurde die Erneuerung der Tripelallianz unterzeichnet. Nach außen hin trat I. kräftig auf; es beteiligte sich an der Expedition gegen China (s. d., S. 55), an den von Deutschland und England 1902 gegen Venezuela unternommenen Zwangsmaßregeln und, in Verbindung mit Rußland und Österreich, an der Einwirkung auf die Türkei zur Reorganisation der Verwaltung Mazedoniens: im Januar 1904 wurde der italienische General De Giorgis zum Oberbefehlshaber der mazedonischen Gendarmerie erwählt.

So lange hatte allerdings das Ministerium Zanardelli sich nicht behauptet. Es war trotz großer Erfolge nach innen und außen von den Sozialdemokraten und Republikanern einer-, von Mitgliedern der Rechten, namentlich den Anhängern Sonninos (s. d.), anderseits in der Kammer vielfach befehdet worden. Es hatte auch im Laufe der drei Jahre seines Bestehens mancherlei Umbildung und insbes. durch den Rücktritt des schwer erkrankten Prinetti, den der Admiral Morin nur ungenügend ersetzte, im April 1903 eine empfindliche Schwächung erfahren. Morins Nachfolger im Marineministerium, der Admiral Bettolo, hatte dann im Juni 1903 heftige Angriffe gegen die Verwaltung der italienischen Seemacht abzuwehren. Und da bei der Abstimmung über diese Anklagen die Regierung nur mit einer kleinen Mehrheit siegte und auch diese Mehrheit nur der unzuverlässigen Unterstützung der äußersten Linken verdankte, die sonst immer regierungsfeindlich gewesen war, während ein Teil der Gemäßigten wegen eines von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Einführung der Ehescheidung gegen sie gestimmt hatte: so entschloß sich der einflußreichste Mann des Ministeriums, Giolitti, um sich regierungsfähig zu erhalten, sein Schicksal von dem Zanardellis zu trennen und nahm 12. Juni 1903 seine Entlassung. Admiral Bettolo tat kurz nachher den gleichen Schritt, und Zanardelli fand keinen ausreichenden Ersatz für beide; er selbst mußte sich entschließen, das Ministerium des Innern zu übernehmen, während Morin zu dem Portefeuille des Auswärtigen auch das der Marine provisorisch übernahm. Zwar erlangte die Regierung auch nach dieser Veränderung noch ein Vertrauensvotum von der Kammer, aber sie mußte auf neue heftige Kämpfe gefaßt sein, als im Oktober bekannt wurde, daß der Kaiser von Rußland die Erwiderung des ihm von König Viktor Emanuel im Juli 1902 in Petersburg abgestatteten Besuches, ohne Zweifel wegen der heftigen Angriffe, welche die Sozialisten in der italienischen Kammer gegen ihn erhoben hatten, auf unbestimmte Zeit vertagt habe. Kurze Zeit darauf, 21. Okt., reichte Zanardelli, dessen Gesundheit den parlamentarischen Kämpfen nicht mehr gewachsen war, seine und seiner Kollegen Entlassung ein: schon 26. Dez. starb der greise, um I. sehr verdiente Staatsmann in Maderno am Gardasee.

Mit der Bildung der neuen Regierung wurde Giolitti beauftragt, der sie 2. Nov. 1903 zum Abschluß brachte, indem er im wesentlichen dieselben Gruppen, die auch das Kabinett Zanardelli unterstützt hatten, aber aus ihnen neue Männer heranzog. Er selbst übernahm wieder das Ministerium des Innern; Schatzminister wurde Luzzatti, der bald darauf auch das Finanzministerium nach dem Selbstmorde des zuerst ernannten, aber von den Sozialisten der Unredlichkeit angeklagten Rosano übernahm; das Portefeuille des Auswärtigen erhielt Tittoni, das des Unterrichts Orlando, der Justiz Ronchetti, des Krieges General Pedotti, der Marine Admiral Mirabello: die übrigen Minister waren minder bedeutend. Die neue Regierung setzte die Politik der zurückgetretenen erfolgreich fort. Der Überschuß des Finanzjahres 1902/03 ermöglichte neue Ermäßigungen der Zölle und der Steuern; in der Session von 1904 wurden Gesetze für die industrielle Entwickelung Süditaliens, insbes. auch Neapels, für die Hebung des Volksschulunterrichts, für die Versorgung der Kommunalbeamten u. a. m. beschlossen. Die Beziehungen zu Frankreich gestalteten sich immer freundschaftlicher; im April 1904 erwiderte der Präsident Loubet in Rom den Besuch, den ihm König Viktor Emanuel im Oktober 1903 in Paris gemacht hatte; im Mai 1904 wurde ein Abkommen mit Frankreich geschlossen, das den Arbeitern beider Staaten den gegenseitigen Genuß der öffentlichen Wohlfahrtseinrichtungen verbürgte; endlich kam es auch zu einem Schiedsgerichtsvertrag mit Frankreich. Daneben verbürgten die Besuche, die Tittoni dem Grafen Goluchowski im April in Abbazia und Giolitti dem Grafen Bülow im September in Homburg machten, sowie der Abschluß neuer Handelsverträge nicht nur mit der Schweiz, sondern auch mit Deutschland und Österreich die Fortdauer der guten Beziehungen der Dreibundmächte. Die Geburt des ersehnten Thronerben, des Prinzen Humbert (15. Sept.), wurde mit allgemeiner Freude begrüßt; daß der König ihm den Titel Prinz von Piemont und nicht den eines Prinzen von Rom verlieh, wurde als ein Zeichen des Entgegenkommens gegen die Regierung des neuen Papstes Pius X. betrachtet.

Wenige Tage später brach eine Bewegung aus, die unerwartete Entschlüsse des Ministeriums hervorrief. Seit mehreren Jahren hatte die sozialistische Bewegung in I., die hier auch unter der bäuerlichen Bevölkerung viele Tausende von überzeugten Anhängern zählte, große Fortschritte erzielt, und schon im April 1903 hatten die Führer es für angezeigt gehalten, in einem dreitägigen Generalstreik in Rom eine Kraftprobe zu machen. Das ward jetzt wiederholt; in allen größern Städten Italiens wurde in der zweiten Hälfte des Septembers mehrere Tage lang die allgemeine Arbeitseinstellung durchgeführt, und Tumulte und Unruhen aller Art störten die öffentliche Ordnung. Da entschloß sich Giolitti, der Demonstration der revolutionären Partei eine Demonstration des ganzen Volkes entgegenzustellen und erwirkte 19. Okt. die Auflösung der Kammer der Deputierten. Die Neuwahlen, an denen in vielen Gegenden mit Erlaubnis der römischen Kurie zum erstenmal seit der Gründung des Königreichs I. auch die Anhänger des Papstes teilnahmen, fanden 6. und 13. Nov. statt und gaben der Regierung eine große Majorität; die revolutionären Parteien der Republikaner und Sozialisten, aber auch die der Radikalen wurden etwas geschwächt, aber doch nicht in dem Maße, wie die Regierung gehofft haben mochte; statt 105 Stimmen in der alten mochten die drei Parteien etwa 90 in der neuen Kammer zählen. Am 30. Nov. wurden die Kammern eröffnet; am 1. Dez. wurde der von der Regierung vorgeschlagene, aber den Reihen der Linken entnommene Deputierte Marcora mit 292 von 445 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten der Deputiertenkammer gewählt.[97]

Geschichtsliteratur.

Als Quellensammlungen sind neben den »Monumenta Germaniae historica«, in die auch die wichtigsten italienischen Quellenwerke des Mittelalters aufgenommen sind, vornehmlich Muratoris »Rerum italicarum scriptores« (Mail. 1723–51, 25 Bde.), mit den Ergänzungen von Tartini (Flor. 1748–70) und Mittarelli (Vened. 1771) und den Indices von Cipolla und Manno (Turin 1885) zu nennen; eine neue, wesentlich umgearbeitete Ausgabe erscheint seit 1900 unter der Leitung von Carducci und Fiorini in Città di Castello. Neuerdings ist durch das Istituto storico italiano eine andre große Quellensammlung u. d. T.: »Fonti per la storia d'Italia« begonnen worden, von der bis jetzt 35 Bände erschienen sind (Rom 1887 ff.). Vgl. dazu Balzani, Le cronache italiane nel medio evo (2. Aufl., Mail. 1900); Lozzi, Biblioteca storica dell' antica e nuova Italia, Bibliographie (Imola 1886–87, 2 Bde.), und Breßlau, Zur Geschichte der romanischen Völker, in Gröbers »Grundriß der Romanischen Philologie«, Bd. 2 (Straßb. 1899).

[Allgemeine Werke.] Guicciardini, Istoria d'Italia (Flor. 1561 u. ö.; am besten von Rosini, Pisa 1819, 10 Bde.); Muratori, Annali d'Italia (Mail. 1744–49 u. ö., 12 Bde.; deutsch, Leipz. 1745 bis 1750, 9 Bde.), mit den Fortsetzungen von Visconti (Rom 1790, 5 Bde.), Coppi (bis 1861, Flor. und Lucca 1824–68, 16 Bde.) und Ghiron (bis 1870, Mail. 1888–90, 8 Bde.); Cantù, Storia degli Italiani (Turin 1854, 6 Bde.; 4. Aufl. 1892, 4 Bde.); Bossi, Storia antica e moderna d'Italia (Mail. 1819–23, 19 Bde.); Ssorzosi, Compendio della storia d'Italia (Par. 1837); die »Storia d'Italia« von Campiglio (Mail. 1835–37, 7 Bde.), La Farina (Flor. 1846–53, 7 Bde.), Balbo (Turin 1841; fortgesetzt von Molinari, das. 1890), Levati, fortgesetzt von Cantù (2. Aufl., Mail. 1842), Borghi (Flor. 1841–44, 3 Bde.) u. a.; die von Villari heraus gegebene »Storia politica d'Italia« (Mail. 1883 ff., 8 Bde.) in Einzeldarstellungen; Zeller, Histoire resumée d'Italie (4. Aufl., Par. 1886); Lebret, Geschichte von I. (Halle 1778–87, 9 Bde.); Leo, Geschichte der italienischen Staaten (Hamb. u. Gotha 1829–32, 5 Bde.); Reumont, Beiträge zur italienischen Geschichte (Berl. 1853–57, 6 Bde.); Pertile, Storia del diritto italiano (2. Aufl., Turin 1892 ff., 5 Bde.); Rinaudo, Cronologia della storia d'Italia 476–1870 (4. Aufl., Flor. 1888); Garollo, Atlante geografico-storico d'Italia (Mail. 1890).

[Ältere Geschichte.] Bis zum Untergang des weströmischen Reiches: Micali, L'Italia avanti il dominio de' Romani (4. Aufl., Flor. 1810–31, 4 Bde.); Garzotti, Storia d'Italia sotto il governo degli imperatori (Capolago 1843, 2 Bde.) und Della condizione di Roma, d'Italia e dell' imperio romano sotto gli imperatori (das. 1843–46, 5 Bde.). Mittelalter: Troya, Storia d'Italia nel medioevo (von 476–774, Neap. 1839–59, 17 Bde.); Bertolini, Storia delle dominazioni germanicbe in Italia dal V all' XI secolo (Mail. 1880); Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter (Leipz. 1897–1900, Bd. 1 u. 2); Hodgkin, Italy and her invaders (Oxford 1880–99, 8 Bde., bis 814); Cipolla. Per la storia d'Italia e de' suoi conquistatori (Bologna 1895); die »Histoire des républiques italiennes du moyenâge« von Sismondi (s. d.); K. Hegel, Geschichte der Städteverfassung in I. (Leipz. 1847, 2 Bde.); Morbio, Storie de' municipj italiani (Mail. 1836 bis 1846, 6 Bde.); I. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens (Innsbr. 1868–73, 4 Bde.).

[Neuere Zeit.] Burckhardt, Die Kultur der Renaissance in I. (Bas. 1860; 8. Aufl. von Geiger, Leipz. 1901); Symonds, Renaissance in Italy (Lond. 1875–81, 5 Bde.); Janitschek, Die Gesellschaft der Renaissance in I. und die Kunst (Stuttg. 1879); Botta, Storia d'Italia dal 1490–1814 (Par. 1832, 20 Bde.) und Storia d'Italia dal 1789 al 1814 (2. Aufl. 1869, 4 Bde.; deutsch von Förster, Quedlinb. 1827–31, 8 Bde.); Reuchlin, Geschichte Italiens von der Gründung der regierenden Dynastien bis auf die Gegenwart (Leipz. 1859–73, 4 Bde.); Ruth, Geschichte von I., 1815–1850 (Heidelb. 1867, 2 Bde.); Montanelli, Memorie sull' Italia del 1814 al 1850 (Turin 1854–55, 2 Bde.); La Farina, Storia d'Italia dal 1815 al 1850 (2. Aufl., Mail. 1864, 2 Bde.); Bianchi, Storia della diplomazia europea in Italia dal 1814 al 1861 (Turin 1865–72, 8 Bde.); Tivaroni, L'Italia durante il dominio francese (das. 1889, 2 Bde.), durante il dominio austriaco (das. 1892–93, 2 Bde.) und L'Italia degli Italiani (das. 1895–96, 2 Bde.); Butt, History of Italy from the abdication of Napoleon I. (Lond. 1860, 2 Bde.); Anelli, Storia d'Italia dal 1814 al 1863 (2. Aufl., Mail. 1864–68, 6 Bde.); Belviglieri, Storia d'Italia dal 1804 al 1866 (das. 1867–70, 6 Bde.); Bertolini, Storia del risorgi mento italiano (das. 1887 ff.); Bacci, Ricordi del risorgimento italiano 1849–1889 (2. Aufl., das. 1890); Rüstow, Annalen des Königreichs I., 1861 bis 1863 (Zürich 1864); Nisco, Storia civile del regno d'Italia (Neap. 1885–93, 6 Bde.); Bulle, Geschichte des zweiten Kaiserreichs und des Königreichs I. (Berl. 1889 ff.); Corti, Das einige I. (deutsch, Hamb. 1886); d'Azeglio, L'Italie de 1847 à 1865; correspondance politique (2. Aufl., Par. 1867); La Porta, L'Italia nel mezzo del secolo XIX, segnatamente dal 1859 al 1864 (Velletri 1865); Sirao, Storia delle rivoluzioni d'Italia del 1846 al 1866 (Mail. 1867, 2 Bde.); Bazancourt, La campagne d'Italie de 1859 (Par. 1859 u. ö.; deutsch, Naumb. 1860); Rüstow, Der italienische Krieg 1859 (3. Aufl., Zürich 1860) und Der italienische Krieg 1860 (das. 1861); Duquet, La guerre d'Italie 1859 (Par. 1882); Moltke, Der Italienische Feldzug des Jahres 1859 (Berl. 1904); Chiala, L'Italia dal 1858 al 1892 (Turin 1892); Arangio-Ruiz, Storia costituzionale del regno d'Italia 1848–1898 (Flor. 1899); Orsi, L'Italia moderna. Storia degli ultimi 150 anni (Mail. 1900; deutsch von Götz, Leipz. 1902); Münz, Aus dem modernen I. (Frankf. 1889); Comandini, L'Italia nei cento anni del secolo XIX (Mail. 1901, Bd. 1); Savelli, Gli Italiani in Africa (Rom 1886, 3 Bde.); Weiteres über die Unternehmungen in Afrika bei »Abessinien« u. »Erythräa«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 70-98.
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