Schweiz [2]

[630] Schweiz (Gesch.). Die ersten Bewohner der S. sollen celtischen Ursprungs gewesen u. von Nordost eingewandert sein. Sie waren in vier Stämme getheilt, wurden zusammen Helvetier genannt u. lebten in freier Verfassung. Nach ihnen hieß das Land Helvetien. Als 113 v. Chr. die Cimbern u. Teutonen in Gallien einfielen, schlossen sich ihnen die Tiguriner u. Tugener, zwei jener Stämme, an u. fochten mit ihnen gegen die Römer. Die römischen Feldherren L. Cassius u. L. Piso, welche später bis an den Lemansee vordrangen, wurden 107 v. Chr. von ihnen unter Divico geschlagen u. Cassius blieb. An einem zweiten Siege der Cimbern über die Römer im Jahre 105 hatten die Helvetier gleichfalls Antheil. Als Marius 102 die Cimbern überwand, zogen sich die Tiguriner unter Divico unverfolgt in ihre Gebirge zurück. In diesen Kriegen hatten die Helvetier Gallien kennen lernen u. wollten ihr rauhes Land mit jenem milderen vertauschen. Von Orgetorix geleitet u. 368,000 Seelen stark, zogen sie nach Zerstörung ihrer Städte u. Weiler 58 v. Chr. unter Divico über die Saone, wurden aber von Julius Cäsar bei Bibracte gänzlich geschlagen u. auf 110,000 Köpfe geschmolzen wieder nach der S. zurückgetrieben, s.u. Gallischer' Krieg 2) A). Mehre andere helvetische Stämme, als die Biberer, Ardyer, Seduner, Veragrer, Nantuaten u. a, wurden von Cäsar, Sergius Galba u. Sextius Bätulus besiegt u. unterworfen, u. die Römer führten nun unter ihnen römische Sprache, Sitten u. Gesetze ein. Das Land wurde blühend; die Städte Augusta Rauracorum (Angst), Vindonissa. (Windisch) Aventicum (Avenge), Eburodunnm. (Yverdun) u.a. entstanden, aber die römischen Statthalter übten Druck. Nur Rhätien, (s. d.) behauptet seine Freiheit, wurde aber auch durch. Drufus u. Tiberius 15 v. Chr. unterworfen. Nach dem Tode Neros (68 n. Chr.) erklärte sich die dort stationirte römische 21. Legion für Vitellius, während die Helvetier dem Galba treu blieben, weshalb der Feldherr des Vitellius, Aulus Cäcina, einige Tausende Helvetier tödten ließ; milder verfuhr Vespasian der zweiten Hälfte des 2. Jahrh. wurden die Römer in Helvetien von den Alemannen beunruhigt, u. während eines anderthalbhundert jährigen Kampfes wurde Helvetien sehr entvölkert, doch faßte seit der Mitte des 4. Jahrh. im Walkis u. Genf das Christenthum festen Fuß,[630] namentlich kommt ein Bischof Theodorus zu Octodurum (Martinach) im letzten Viertel des 4. Jahrh. vor. Endlich wanderten 410–430 deutsche Völker ein, um sich darin anzubauen, u. die Burgunder südwestlich u. die Alemannen nordöstlich blieben im dauernden Besitz. Attila verwüstete 450 auch Helvetien u. zerstörte mehre Städte, bald aber stellten die Burgunder dieselben in dem westlichen Theile wieder her. Nachdem die Alemannen 496 von den Franken bei Zülpich überwunden worden waren, kam der südliche Theil ihres Landes (Schwaben u. Helvetien) unter die Hoheit der Ostgothen, doch wurden sie mehr wie Schutzverwandte behandelt. Im burgundischen Theile wurden 502 unter König Gundebald, welcher das getheilte Burgundische Reich nach Besiegung u. Hinrichtung seiner Brüder, Chilperich u. Godemar, vereinigte, auf dem Landtage zu Genf neue Gesetze gegeben u. den Ständen dabei eine Stimme eingeräumt. Nach langen Kämpfen der Ostgothen u. Franken gegen die Burgunder unterlagen diese 536: der größte Theil Helvetiens kam nun unter die Oberherrlichkeit der Franken, die rhätischen Alpenländer aber mit Genf Anfangs an die Gothen, u. als deren Reich 553 zertrümmert wurde, auch an die Franken. Dennoch blieben die Völker darin meist durch Gesetze u. Verfassungen geschieden. Bis zum 6. Jahrh. war das Christenthum nur an den Grenzen des Landes von Italien u. Frankreich aus verbreitet worden u. die Bekehrten standen unter den fünf Bisthümern zu Genf, Sitten, Lausanne, Chur u. Constanz Indem alemannischen Helvetien wurde das Christenthum erst im 7. Jahrh. durch die irischen Mönche Columbanus u. Gallus gepredigt u. ihr Werk durch ihre Schüler Magnoald, Sigbert, Germanus, Ursicinus, Immer u. And. fortgesetzt; um die Civilisation u. Pflege der Wissenschaft machte sich bes. das 614 gestiftete Kloster St. Gallen verdient. Auch das Kloster Säckingen, von St. Fridolin gegründet, u. die damals angelegten Städte Zürich u. Luzern trugen viel zur Civilisation des Landes bei. Unter den Merodingern theilte Helvetien das Schicksal des Frankenreichs, doch wurde der alemannische Theil öfter beunruhigt, da er unter eigenen Herzögen nach Unabhängigkeit strebte. Dieses gab zu häufigen Kriegen Veranlassung, bis Alemannien u. das deutsche Helvetien 746 als förmliche Provinz dem Fränkischen Reiche einverleibt wurde. Unter den Karolingern (seit 752) begann die Blüthe Helvetiens u. die Kirche, welche in Basel noch ein sechstes Bisthum bekam, entfaltete durch vermehrten Besitz ihre Macht; die Klöster Reichenau, Rheinau, Lützelau, Benken bei Utznach, Pfäffers etc. wetteiferten darin mit den Bischöfen u. übten einen großen Einfluß auf das Volk u. auf die Reichsversammlungen. Übrigens war, wie schon zur burgundischen Zeit, der König das Oberhaupt der Landeskirche. Bei der Theilung Ludwigs des Frommen unter seine vier Söhne kam Helvetien mit Rhätien an Karl den Kahlen, bei dem Vertrage zu Verdun 843 aber an den Kaiser Lothar. Auch unter den Söhnen desselben wechselte der Besitz mehrmals, u. nach dem Tode des dritten Sohns, Lothar II., bemächtigte sich Ludwig der Deutsche des alemannischen, Karl der Kable aber des burgundischen Helvetiens. Unter Karl dem Dicken wurde 886 noch einmal das gesammte Frankenreich unter Einem Scepter vereinigt, allein seine Regierung war so schwach, daß sich die großen Lehnsträger der Krone beinahe unabhängig machten. So kam dann das südliche Helvetien im 9. Jahrh. an das Königreich Burgund, das nordöstliche, seit dem 9. Jahrh. mit Alemannien verbunden, theilte das Schicksal Schwabens unter den Kammerboten u. Herzögen, u. namentlich trug Bischof Salomo von Kostnitz, Freund u. Vertrauter des deutschen Königs Konrad I., welchem ein großer Theil dieses Theils von Helvetien in geistlicher Hinsicht untergeben war, dazu bei, erstere 917 zu stürzen, s. Schwaben S. 490 Die Herzöge von Schwaben stritten nun häufig mit den Königen von Burgund um die landeshoheitlichen Rechte in Helvetien, u. dies gab Gelegenheit, daß die kleineren Landesherren ihre Gebiete u. Macht erweiterten. Unter diesen waren die mächtigsten die Grafen von Kyburg (s. d), von den Welfen abstammend, welche das Land um den Bodensee u. Zürich besaßen; sie stifteten das Kloster auf der Insel Rheinau u. bauten die Städte Dießenhofen u. Winterthur. Nächst ihnen waren die Grafen von Habsburg (s.d.) als Erbvögte des Stifts Säckingen angesehen; sie beerbten die reichen Grafen von Lenzburg (s.d.); ferner waren reiche Grundbesitzer die Grafen von Rapperswyl, Toggenburg, Uechtland, Werdenberg, Nellenburg, Montfort, Rhäzüns, Greyerz u. Savoyen (s.d.a.). Das größte Gebiet im nördlichen Helvetien erlangten aber die Grafen von Zähringen (s.d.).

Als König Rudolf III. von Burgund 1032 starb, kam sein Reich, u. damit Helvetien, an das Deutsche Reich, aber der damalige Kaiser Konrad II. mußte noch schwere Kriege führen, ehe er in dessen ruhigen Besitz kam. Sein Sohn, Kaiser Heinrich III, gab das Land jenseit des Jura dem Grafen Reinhold von Besançon zu Lehn; das diesseitige Gebiet od. das eigentliche Helvetien wurde dem Grafen Rudolf zu Rheinfelden zur Verwaltung übergeben. Der lange Kampf des Kaisers Heinrich IV. mit der Kirche hatte auch auf Helvetien großen Einfluß, da der westliche Theil Partei für den Kaiser, der östliche unter Herzog Rudolf von Schwaben u. Berthold von Zähringen für den Papst nahm. Nach Rudolfs Tode 1080 kämpfte sein Sohn Berthold um den Besitz Schwabens, welches dem Eidam des Kaisers, Friedrich von Hohenstaufen, zugetheilt wurde. Gegen diesen trat Berthold von Zähringen auf, welcher 1097 seine Ansprüche auf das Herzogthum aufgab, dafür aber die Landvogtei Zürich u. die Verwaltung Helvetiens erhielt. Unter der Herrschaft dieses Hauses gelangte Helvetien zu hoher Wohlstande. Während der Regierung des Kaisers Lothar II. wollte Graf Reinhold von Chalons Konraden von Zähringen Helvetien mit den Waffen abgewinnen, wurde aber besiegt; Friedrich von Hohenstaufen zerstörte dagegen die Zähringer Burgen u. nahm dem Zähringer 1144 die Stadt u. Landvogte Zürich, doch als Friedrich Deutscher Kaiser wurde bestätigte er Berthold IV. von Zähringen in der Statthalterschaft des Landes diesseit des Jura u. verlieh ihm auch 1151 die Statthalterschaft vor Arelat u. die Schirmvogtei von Sitten, Genf u. Lausanne. Bei allen diesen Wirren erlangten di. Vasallen, bes. die Geistlichen, namentlich das Kloster St. Gallen, das alte Chorherrenstift u. Frauenstift zu Zürich, das Kloster zu Einsiedeln, die Klöster Engelberg in Unterwalden, Allerheiligen bei Schaffhausen, St. Albans bei Basel, Rougemont u.a., großes Ansehen; auch die Städte, bes. Zürich, Basel, Schaffhausen, Solothurn, Luzern blühten durch Handel u. als sichere Asyle der Landfassen,[631] in welche diese bei unruhigen Zeiten flüchteten, empor, u. die Zähringer ließen sich die Aufnahme der Städte ganz bes. angelegen sein. Berthold IV. gründete 1178 Freiburg, sein Sohn Berthold V. erhob 1191 Bern zur Stadt. Der Bauernstand war damals zwar leibeigen, wie überall, aber der Druck nicht hart. Nur in dem Hochlande lebten freie Hirten von unbekannter Abstammung, welche nie eine Oberherrschaft anerkannt hatten u. weder von den Römern u. Burgundern, noch von den übrigen Landherren überwältigt worden waren, indem ihr Land, durch Felsenpässe gedeckt, nicht so leicht zu bezwingen war u. es sich bei ihrer Armuth nicht verlohnte sie in Lehn zu nehmen. Anfangs bildeten sie nur eine Gemeinde, dann, nachdem sich die Bevölkerung vermehrt hatte u. die drei Flecken Schwyz, Altorf u. Stanz entstanden waren, wurden sie in die drei Ortschaften Schwyz, Uri u. Unterwalden, geschieden; letztere theilte sich wieder in die Landschaften ob u. nid dem Walde, u. der Hauptort der Ob-Waldner war Sarnen. In jedem Ort leitete ein Landamman die Gemeindeangelegenheiten, doch hielten alle drei Orte in einem Bunde zusammen u. betrachteten sich nur als Ein Volk. Die Schwyzer, sich unter den Schutz des Deutschen Reichs begebend, zahlten keine Abgaben an dasselbe, auch nahmen sie keinen Reichsvogt bei sich auf, sondern ein Graf von Lenzburg übte als Schirmvogt im Namen des Kaisers unter Aufsicht des Herzogs von Schwaben den Blutbann. Da aber in vielen Jahren solche Händel nicht vorfielen, geriethen die Schwyzer beim Reiche ganz in Vergessenheit. So hatte es denn der Abt von Einsiedeln bei dem Kaiser Heinrich II. dahin bringen können, daß ihm das Grundgebiet der Schwyzer als herrenlose Wüste geschenkt wurde. Als nun aber wegen der Alpenweiden Streitigkeiten zwischen den schwyzer Bauern u. den Hirten des Klosters entstanden, wollte der Abt sein Eigenthumsrecht geltend machen, lud die Schwyzer vor sein geistliches Gericht u., als sie sich ihm nicht unterwerfen wollten, verklagte er sie 1114 bei Kaiser Heinrich V. Die Schwyzer ließen sich durch ihren Schirmvogt, den Grafen Rudolf von Lenzburg, vertreten, für den Abt trat der Kastenvogt des Klosters, Graf Ulrich von Rapperswyl, auf u. zeigte den kaiserlichen Vergabungsbrief vor. Das Gebiet von Schwyz wurde deshalb dem Kloster zugesprochen, doch die Landleute behaupteten sich im Besitz, u. der Streit währte bis 1144. Da gebot Kaiser Konrad III. den Schwyzern die Unterwerfung bei Strafe der Acht, die Schwyzer aber erklärten, wenn das Reich sie bei ihren Freiheiten nicht er halten wolle, bedürften sie auch seinen Schirm nicht, u. traten aus dem Reichsverbände. Sie wurden nun von dem Kaiser mit der Reichsacht, von dem Bischof von Kostnitz mit dem Bann belegt, doch kehrten sie sich nicht daran, sondern nöthigten ihre Priester den Gottesdienst zu verwalten u. vertheidigten ihren Boden. So blieb es bis Friedrich I. Kaiser wurde (1152). Als dieser 1155 nach Italien zog, um des Reiches Vechte in der Lombardei herzustellen, ließ er die Schwyzer auffordern ihm Beistand zu leisten u. sich nicht an die Forderungen des Abts von Einsiedeln zu kehren. Sofort wurde ihr Verhältniß zu dem Reiche wieder hergestellt, 600 Männer bewaffneten sich u. leisteten dem Kaiser die Heeresfolge. Unter Ulrich von Lenzburg erneuerte 1200 Gerhard von Attinghausen, der Landamman von Uri, den Bund der drei Orte. Mit Ulrich starb der Stamm der Lenzburger aus, u. die Grafen von Habsburg beerbten sie. Unterwalden wählte 1209 den Grafen Rudolf von Habsburg, welcher auch Kastenvogt des Klosters Murbach war, zum Schirmvogt, Kaiser Otto III. ernannte ihn auch zum Landrath in den beiden andern Orten u. sein Sohn Albrecht erhielt die Schirmvogtei über die drei Waldstätte, denen Kaiser Friedrich II. 1240 einen Freibrief gab, in welchem er bezeugte, daß die Schwyzer freiwillig den Schutz des Kaisers erwählt hätten.

Fast die ganze übrige S. stand während der Hohenstaufenschen Zeit unter der Verwaltung der Zähringer, doch waren ihre Rechte sehr eingeschränkt, weil. viele weltliche u. geistliche Herren nach u. nach dir Reichsunmittelbarkeit zu erlangen gewußt hatten, Mit Berthold V. starb 1218 das Haus Zähringen aus u. seine Hinterlassenschaft fiel an die Häuser Teck, Baden, Kyburg, Habsburg u. Savoyen, die Städte Zürich u. Bern aber wurden reichsfrei. Auch mehre andere Stände u. Städte suchten ihre Unabhängigkeit zu erweitern, welches ihnen, nachdem 1250 mit Friedrichs II. Tode das Haus Hohenstaufen seine Macht verloren hatte, auch gelang. Was schon vor 100 Jahren von Arnold von Brescia (s.d.), welcher eine Zufluchtsstätte in der S. gefunden hatte, u. von Heinrich von Lausanne gepredigt worden war, daß der Grund zu dem Verderben der Kirche in dem übermäßigen Reichthum des Clerus liege, hatte in der S. offene Ohren gefunden u. der Grundsatz, daß die Geistlichkeit mit den Laien in Absicht der Abgaben u. gemeinen Lasten gleichgestellt werden müßte, wurde im 13. Jahrh. allenthalben in der S. angewendet. Unter den Landherren, welche durch den Untergang der Zähringer u. der Hohenstaufen mächtig wurden, standen aber die Häuser Savoyen u. Habsburg oben an; Graf Peter von Savoyen bekriegte die Grafen von Genf, Lausanne u. Welsch-Neuenburg, erhielt von dem deutschen Könige Richard die Belehnung über die Reichsgüter, welche der Graf Hartmann von Kyburg in den romanischen Landen besessen hatte, u. setzte sich in den Besitz des Waadtlandes u. des Wallis. Er baute Raumont, Yverdun u. Murten u. gab in den erworbenen Ländern eine landständische Verfassung. Dagegen entsagte er zum Danke für geleistete Hülfe dem Schirmrecht über Bern. Die Grafen Habsburg (zugleich Landgrafen im Elsaß) hatten sich in zwei Zweige, Habsburg u. Lauffenburg, getheilt; erster hatte die Schirmvogtei über die Waldstätte u. nicht sehr bedeutende Güter im Aargau. Rudolf von Habsburg blieb in häufigen Fehden mit seinen Oheimen, dem Grafen Hermann von Kyburg u. dem Grafen von Lauffenburg, u. mit andern benachbarten Edeln immer Sieger, erwarb sich hierdurch großes Ansehen, wurde auch durch die kyburgische Erbschaft reich u. 1273 zum deutschen König gewählt. Er that nun auch für die S. viel: Zürich gab er das Recht, daß seine Bürger vor keinem fremden Richter zu erscheinen brauchten; Luzern befreite er von der Abhängigkeit vom Kloster Murbach u. machte den Rath zum Lehnsträger des Reichs; auch Aarau, Solothurn u. Schaffhausen verlieh er große Rechte; den Schwyzern bestätigte er ihre Unmittelbarkeit, den Abt von Einsiedeln erhob er zum Reichsfürsten. Nach Rudolfs Tode 1291 weigerten die Schweizer seinem Sohne Albrecht, eingedenk seiner Ländergier, den Gehorsam. Zunächst verbündete sich der [632] Bischof von Kostnitz, Rudolf von Lauffenburg, zum Schutze seines Neffen u. Mündels, des Grafen Hartmann von Kyburg, mit dem Grafen Amadeus von Savoyen, mit dem Abt von St. Gallen, Wilhelm von Montfort, u. mit den Städten Zürich, Rapperswyl u. Basel. Die Züricher singen die Feindseligkeiten an u. überfielen die österreichische Stadt Winterthur, wurden aber 1292 von dem Grafen Hugo von Werdenberg geschlagen. Nun zog Albrecht selbst herbei, verwüstete das Bisthum Kostnitz u. zerstörte Nellenburg, versöhnte sich aber bald mit den Zürichern u. bekriegte im Bunde mit ihnen den Abt von St. Gallen; später ruhte die Fehde. Dagegen bestätigte König Adolf 1297 die Freiheiten der Waldstätte, u. dafür zogen sie u. viele andere Schweizer ihm in seinem Streite mit Albrecht um die deutsche Krone zu Hülfe, u. in der Schlacht bei Gellheim 1298, in welcher Adolf fiel, verloren viele Schweizer das Leben. Albrecht nahm nun als deutscher König die Fehden mit den Schweizern wieder auf u. griff zuerst Bern an, welches von Solothurn Beistand erhielt; dagegen wurde König Albrecht von Freiburg u. von mehren Adeligen unterstützt, aber bei Oberwangen am Donnerbühl völlig geschlagen. Die Berner zerstörten viele Schlösser der Adeligen u. mehre Landherren schlossen nun Bündnisse mit den Bernern. Da Albrecht die Züricher nicht bezwingen konnte, genehmigte er deren Antrag die Zwistigkeiten wegen Kyburg durch Schiedsrichter zu vergleichen. Darauf bemächtigte er sich der Kastenvogtei von St. Gallen; Glarus, Einsiedeln u. Aarau zwang er Reichsvögte anzunehmen.

Mit den drei Orten Schwyz, Uri u. Unterwalden dauerte der Streit um Einsetzung von Schirmvögten u. den Blutbann fort, endlich fügten sie sich doch des Königs Willen, u. dieser ernannte nun mittellose Edelleute zu Landvögten, welche, weil sie kein Eigenthum besaßen, in den kaiserlichen Schlössern wohnten. Der Ritter Albrecht Geßler (s.d.) von Bruneck wurde Vogt der Lande Schwyz u. Uri u. wohnte in Küßnacht; der Edelknecht Behringer von Landenberg erhielt die Vogtei in Unterwalden u. wohnte in einem Schlosse bei Sarnen. Die Landvögte, welche nebst ihren Söldnern, dem alten Recht entgegen, unterhalten werden mußten, übten große Strenge, straften die Landleute wegen geringer Vergehen hart, beschwerten dieselbe mit Zöllen auf den Märkten, zwangen sie zu Diensten u. mißhandelten sie bei jeder Gelegenheit. Vergebens gingen Beschwerden darüber an den Kaiser. Der Vogt auf dem Roßberg wurde nun von Konrad von Baumgarten, dessen Frau er entehren wollte, erschlagen; einem Landmann in Unterwalden, Heinrich von der Halden genannt von Melchthal, wollte der Landvogt geringen Anlasses wegen zwei Ochsen nehmen lassen, aber sein Sohn Arnold von Melchthal widersetzte sich, schlug den Knecht des Landvogts u. entfloh. Da ließ der Landvogt den Vater blenden. Um die Landleute in Uri völlig im Zaume zu halten, ließ der Landvogt Geßler eine Burg, Zwing-Uri, bauen u. in Altorf einen Hut auf eine Stange stecken u. gebieten, daß jeder Vorübergehende durch Entblößung des Hauptes dem Hute gleiche Ehre als dem Kaiser erweisen sollte, dann drohte er den Bauern das Bauen neuer Häuser ohne seine Einwilligung zu verwehren. Hierdurch in Verzweiflung gebracht, traten drei Männer, Werner Stauffacher aus Schwyz, Walther Fürst aus Uri u. Arnold Melchthal aus Unterwalden, zusammen u. beschlossen, daß jeder Gleichgesinnte werben u. mit ihnen in der Nacht auf die Mittwoche vor dem Martinstag des Jahres 1307 auf dem Rütli, einer Wiese an der Grenze zwischen Uri u. Unterwalden, am Vierwaldstättersee, erscheinen sollte. Jeder dieser drei brachte zehn Männer mit, u. diese dreiunddreißig beschlossen im Namen aller ihrer Landsleute einen Bund zur gemeinsamen Behauptung ihrer Rechte u. Freiheiten u. zu gegenseitiger Vertheidigung. Dies war der Anfang der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch die Verbindung von Schwyz, Uri u. Unterwalden. Jeder Anwesende übernahm es Anhänger für den Bund zu werben. Dem in den drei Landen wohnenden, von den Vögten auch hart gekränkten Adel wollte man zur Zeit noch nichts entdecken, doch rechnete man auf dessen Beitritt. Kein Einziger sollte für jetzt sich den Vögten widersetzen, noch Anlaß zur Beschwerde geben, dagegen sollten am Neujahrstage 1308 alle Landleute sich erheben u. die Vögte was möglich vertreiben. Bald darauf ging der Burgmaier zu Birgeln in Uri, Wilhelm Tell (s.d.), ein Eidam des Walther Fürst, mit seinem Sohn durch Altorf u. entblößte sein Haupt nicht vor dem Hute. Der Vogt ließ ihn deshalb greifen u. verdammte ihn, einen geschickten Armbrustschützen, dazu, daß er von dem Kopfe seines Sohnes einen Apfel schießen sollte; Tell schoß u. traf den Apfel, doch hatte er noch eines zweiten Pfeil bereit u. gestand, daß er damit den Vogt erschossen haben würde, wenn er seinen Knaben getroffen hätte. Da ließ Geßler Tell in Fesseln werfen, um ihn nach Küßnacht zu führen, aber auf der Überfahrt über den See entsprang Tell bei einem Sturm aufs Land u. erschoß aus einem Hinterhalt, in dem Hohlwege bei Küßnacht, den heimkehrenden Landvogt. So die Sage, s. darüber unter Tell. In der Neujahrsnacht 1308 wurde von Jünglingen aus Unterwalden die Burg Roßberg überfallen u. der Burgvogt gefangen; in Sarnen kamen die Landleute unter dem Vorwande Neujahrsgeschenke zu bringen zum Landvogt u. bemächtigten sich der Burg; ebenso nahmen in Schwyz die Landleute die Burg Schwana; Alles ohne Blutvergießen u. ohne des Kaisers Eigenthum zu verletzen. So hatten sich die drei Hochcantone frei gemacht, u. am nächsten Sonntage hielten sie ein Dankfest u. beschworen ihren Bund aufs Neue für 10 Jahre.

Kaiser Albrecht zog nun ein Heer zusammen, die Schwyzer zu züchtigen, wurde aber am 1. Mai 1308 bei einem Ritt von der Burg Baden aus nach Rheinfelden von seinem Neffen Johann, welchem er widerrechtlich das Herzogthum Schwaben vorenthalten hatte, an der Reuß unsern Windisch ermordet. Albrechts Erben verlangten von den Eidgenossen, daß sie die Mörder verfolgen sollten, diese schlugen es aber ab, indem sie sich nicht verpflichtet fühlten für ihren Feind Rächer zu sein. Zwar machten Albrechts Söhne, Friedrich u. Leopold, Herzöge von Österreich, u. seine Tochter Agnes, Wittwe des Königs Andreas III. von Ungarn, Miene die Eidgenossen zu bekriegen, u. die Schweizer trafen schon Vertheidigungsanstalten, die Städte Zürich, Bern, Solothurn u. Basel schlossen einen Bund u. verstärkten ihre Befestigungen; doch der neugewählte König der Deutschen, Heinrich VII. von Luxemburg, hielt den Frieden aufrecht. Er bestätigte den drei Orten 1309 ihre [633] Freiheiten u. verhieß ihnen Schutz gegen Österreich; dafür begleiteten ihn 300 Eidgenossen auf seinem Römerzuge. Als nach Heinrichs VII. Tode, 1313, Friedrich von Österreich u. Ludwig von Baiern in zweispältiger Wahl zu Königen der Deutschen gewählt wurden u. die Eidgenossen für Letztern stimmten u. ihm Beistand leisteten, trat Österreich als ihr offener Feind auf. Zugleich waren die Eidgenossen in einen Streit mit dem Abt von Einsiedeln verwickelt u. wurden deshalb von dein Bischof von Kostnitz mit dem Bann, vom König Friedrich III, mit der Reichsacht belegt. Zwar löste der Erzbischof von Mainz den Bann u. König Ludwig hob die Reichsacht auf, doch der Herzog Leopold VII. der Glorreiche von Österreich zog ein Heer zusammen, welches meist aus dem schwäbischen, aargauschen u. thurgauschen Adel bestand Der österreichische Statthalter, Graf Otto von Straßberg, sollte mit 4000 Mann über den Bruning in Unterwalden, 1000 Mann aber über Luzern einbrechen, der Herzog selbst führte das Hauptheer, bei welchem die Grafen von Habsburg, Lauffenburg, Kyburg, Lenzburg. Montfort, Toggenburg, Thun, viele österreichische u. schwäbische Ritter, die Bürger von Zug u. Zürich u. die Klosterleute von Einsiedeln waren, über Baden gegen Zug. Die Eidgenossen konnten ihm nur 1800 Mann entgegen stellen, 600 aus Schwyz, 400 aus Uri u. 800 aus Unterwalden, dennoch nahmen sie den Antrag von 50 verbannten Schwyzern nicht an, welche sich erboten mit gegen die Feinde zu kämpfen, weil sie das Gesetz nicht verletzen wollten. Die Verbannten Wollten aber doch ihrem Vaterlande nützlich werden u. legten sich außerhalb der Grenze der Urcantone auf dem Morgarten, hart an einen Hohlweg, durch welchen das feindliche Heer ziehen mußte, in Hinterhalt. Die Eidgenossen stellten sich unsern davon an einem Engpaß, an dem Sattelberg, auf. Am 16. Nov. 1315 rückte das österreichische Heer unter Anführung Montforts von Tettnang heran. Schon in dem Hohlweg am Morgarten wälzten die verbannten Schwyzer Felsstücke auf die Feinde u. brachten deren Glieder in Verwirrung. Nun stürzten die 1800 Eidgenossen vom Sattelberge auf sie ein, hieben mit Keulen u. Hellebarden auf die geharnischten Reiter u. richteten eine vollständige Niederlage unter den abgesessenen schwer bewaffneten Rittern an, bevor das österreichische Fußvolk zu Hülfe kommen konnte. Die Blüthe des Adels kam in dieser Schlacht um, auch mehre tausend Züricher blieben, Herzog Leopold entrann nur mit Mühe nach Winterthur. Otto von Straßberg war an demselben Tage mit 4000 Mann über Tarnen bis nach Alpnach vorgedrungen u. von Luzern eine Schaar, um Stanz anzugreifen. Als die Sieger davon Nachricht erhielten, fuhren 300 Unterwaldner u. 100 Schwyzer über den See, schlugen erst die Luzerner u. zersprengten dann Straßbergs Schaar. Die 50 verbannten Schwyzer erhielten aber die Erlaubniß zur Rückkehr in ihr Vaterland. Darauf schlössen die drei Urcantone am 8. Dec. 1315 den Ewigen Bund zu Brunnen, durch welchen sie als ein einiges Volk fest bei einander hallen u. ihre Rechte stets gemeinsam verteidigen wollten. Herzog Leopold fühlte sich zu schwach den Krieg fortzusetzen, er schloß daher mit ihnen einen Stillstand aus ein Jahr, welcher darauf bis ins sechste Jahr verlängert wurde Nach Leopolds VII. Tode 1326 erneuerte sein Bruder Albrecht den Waffenstillstand mit den Eidgenossen, u. obgleich diese dem Könige Ludwig dem Baier in seinen Reichskriegen Beistand leisteten, so wurde doch der Friede mit Österreich nicht gebrochen. Ihrer Anhänglichkeit an König Ludwig wegen wurden aber die Eidgenossen 1328 vom Papste mit dem Banne belebt; sie lehren sich jedoch abermals nicht daran, sondern nöthigten die Geistlichen ihre Functionen fortzusetzen od. ihre Stellen zu vorlassen. Zwei Jahre darauf versöhnte sich König Ludwig der Baier mit den Herzögen von Österreich u. verpfändete ihnen die Reichsstädte Zürich, Schaffhausen u. Rheinfelden, auch die Schirmherrschaft über St. Gallen, die Eidgenossen aber bewirkten es bei Ludwig, daß er Zürich u. st. Gallen, obgleich beide gegen sie zu Felde gezogen waren, bei ihren Rechten lieh. Gleichzeitig strebte die Stadt Bern, eine Bundesgenossin der Eidgenossen, den benachbarten Adel zu besiegen u. in den nahe gelegenen Reichslanden Grundgebiet zu erwerben. Der wichtigste Erwerb war aber die Vogtei über Ober-Haßli, weiche ihnen der Reichsvogt von Weißenburg abtreten mußte. Bern machte sich aber dadurch so gefürchtet, daß viele Adelige das Bürgerrecht in der Stadt annahmen.

Der Bund der Eidgenossen wurde 1332 durch den Zutritt der Stadt Luzern vergrößert u. hieß von nun ab der Bund der Vierwaldstätte, indem alle vier Cantone am Vierwaldstätter See lagen. Zwar wollte Luzern alle seine bisher geleisteten Dienste. Österreich auch ferner leisten, allein dies genügte Österreich nicht u. es ließ Luzern vom Schloßvogt zu Rothenburg angreifen, doch erhielt Luzern kräftigen Beistand von seinen Bundesfreunden. Nun sollte ein Überfall unter Beistand der österreichischen Partei in der Nacht auf den 29. Juni 1333 Luzern bezwingen, allein der Plan wurde verrathen, die Bürgerschaft bewaffnete sich, die andern Orte sandten Hülfe u. die Verschwornen, meist Patricier, wurden von ihren Ämtern entfernt u. die Stadtverfassung geändert. Obgleich dies alles ohne, Blutvergießen abging, so wurde doch die Verschwörung die Mordnacht von Luzern genannt. Österreich erweckte den Eidgenossen noch mehre Feinde in Hohen-Rhätien, bes. den Abt von Disentis, doch da auch diese nichts ausrichteten, so vermittelte der Landamman von Uri, Johann von Attinghausen, einen Frieden, welchem auch 1339 Österreich beitrat u. in welchen Bern eingeschlossen wurde. Noch vor dem geschlossenen Landfrieden hatte in Zürich der Ritter Rudolf Brun 1335 die aristokratische Verfassung geändert; gegen ihn entspann sich 1337 eine Verschwörung, welche von dem Grafen Johann von Habsburg zu Rapperswyl unterstützt wurde; der Graf Johann war, schon heimlich bei Nacht in die Stadt gelassen, aber die Verschwörung wurde entdeckt, der Graf kam in dem Kampfe um u. Bruns Ansehn stieg höher als zuvor. 1350 entspann sich wieder eine Verschwörung gegen Brun, durch welche die ehemaligen Rathsherren die alte Verfassung wiederherstellen wollten. Sie hatten sich dazu mit dem jungen Grafen Johann von Habsburg zu Rapperswyl vereinigt, auch andere Adelig wollten helfen. 700 Bürger traten der Verschwörung bei, welche in der Nacht auf den 23. Febr. ausbrechen sollte. Mehre Edle kamen zu deren Unterstützung in die Stadt, aber die Verschwörung wurde entdeckt, die Sturmglocke rief die Bürger zusammen u. es entstand[634] ein blutiger Kampf (Mordnacht von Zürich); der Graf von Habsburg u. Ulrich von Bonstetten wurden gefangen u. viele Verschworne erschlagen, aber die Unabhängigkeit der Stadt gerettet. Das von Brun niedergesetzte Gericht ließ noch 37 Bürger enthaupten. Die Züricher zogen auch gegen Rapperswyl, zerstörten die Burg u. verbrannten die Stadt, welche sich ihnen auf Gnade u. Ungnade ergeben hatte; da sie hierfür die Rache Österreichs fürchteten, so trat Zürich 1351 dem Bunde der Eidgenossen bei.

Auch gegen Bern sehdeten die Grafen Rudolf von Niedau u. Eberhard von Kyburg u. der kaiserliche Vogt in Burgund, Graf von Valengin. Die Berner suchten den Frieden u. erklärten sich geneigt allen billigen Forderungen zu genügen. Sie fanden aber mit ihren Anerbietungen kein Gehör, u. die Bischöfe von Basel, Lausanne u. Sitten, die Stadt Freiburg, bei 5000 zu Pferde u. 15,000 zu Fuß, zogen 1339 gegen Bern aus u. lagerten unter den Mauern von Laupen, welche Stadt sie zuerst erobern wollten Auf die Bitte des Laupener Vogtes um Beistand sandte Bern 600 Mann unter Rudolf von Erlach, auch die Eidgenossen sandten 900 M.; aus Haßli u. Siebenthal erschienen je 300, u. 80 von Solothurn; so wuchs die gesammte Streitkraft der Berner auf 4000 Mann. Rudolf von Erlach schickte am 24. Juni die Hülfsmannschaft gegen die Reiter, welchen sie mit Schleudern zusetzte, er selbst mit den Bernern griff das Fußvolk an u. sprengte dasselbe Die meisten feindlichen Heerführer wurden erschlagen u. mehre Tausende der Feinde getödtet. Dennoch endigte der Krieg noch nicht, u. erst 1341 kam es zu Übersdorf zum Frieden, welchen der Graf von Greyerz schloß. Den Bernern wurde Laupen zugestanden u. die Städte Freiburg, Solothurn, Bühl, Wiflisburg u. Peterlingen traten in einen Bund mit Bern, auch wurde 1349 ein besonderer Bund zwischen Bern u. Freiburg geschlossen. Der Eidgenossenschaft traten alle diese Städte damals noch nicht bei. Von den Drangsalen, welche von 1346 bis 1350 fast ganz Europa betrafen, blieb auch die S. nicht frei, Mißwachs u. Hungersnoth, 1346 ein Erdbeben u. endlich der Schwarze Tod richteten in der S. große Verheerungen an, von dem Erdbeben wurde Basel auf das Härteste betroffen u. nur 80 Häuser blieben in der ganzen Stadt unzerstört.

Herzog Albrecht von Österreich zog im August 1350 in der Stadt Bruck seine Lebnsträger aus Thurgau, Aargau, Sundgau, Elsaß, Breisgau u. Schwaben zusammen, um die Züricher für die Zerstörung von Rapperswyl u. ihren Beitritt zur Eidgenossenschaft zu bestrafen. Unter den zur Heerfolge Aufgeforderten waren auch die Landleute von Glarus, weil Albrecht als Kastenvogt des Stiftes Säckingen ihr Landesherr war, doch die Glarner waren längst der Vögte auf Näfels satt, sie luden die Eidgenossen ein Glarus zu besetzen, verjagten wiederholt den Landvogt Walther von Stadion u. brachen die Burg Näsels. Dies geschah 1352; in diesem Jahre trat Glarus der Eidgenossenschaft bei, doch wurden dem Herzog von Österreich u. der Äbtissin von Säckingen ihre Einkünfte u. Rechte vorbehalten. Kurz darauf kam es bei Tätwyl, unsern Baden, zwischen den Zürichern u. Österreichern zur Schlacht. Die Züricher hatten 1500, die Österreicher 4000 Mann; als Rudolf Brun entfloh, übernahm Rüdiger Manesse den Heeresbefehl u. schlug die Österreicher. Dennoch blieb Brun in seinem Amte. Im folgenden Frühjahr drangen 1000 Österreicher bis an den Waldstätter See vor u. plünderten u. verbrannten Küßnacht, als sie aber mit der Beute abzogen, stellten sich ihnen 42 Schwyzer entgegen. 17 von ihnen blieben, die übrigen hielten Stand u. die Österreicher mußten weichen. Um die Zerstörung von Küßnacht zu rächen, brachen die Schwyzer die Feste Habsburg bei Luzern. Noch trat Zug 1352 der Eidgenossenschaft bei, doch mit Vorbehalt der Rechte u. Einkünste des Herzogs. Nun rüstete Herzog Albrecht von Österreich ein großes Heer, um den Bund der Schweizer zuvernichten. Mit ihm hatten sich, außer seinen Lehnsleuten, die Städte Strasburg. Basel, Bern, Laupen, Murten, Solothurn, Schaffhausen, dann der Kurfürst Ludwig von Brandenburg u. der Burggraf Friedrich von Nürnberg vereinigt u. sein Heer zählte 30,000 Mann zu Fuß u. 4000 Reiter. Er zog damit gegen Zürich, doch diese Stadt verließ sich auf ihre Mauern u. das österreichische Heer konnte aus Mangel an Lebensmitteln nicht lange beisammen bleiben. Durch Vermittlung des Kurfürsten von Brandenburg kam zu Luzern ein Friede zu Staude. Die Gefangenen wurden gegenseitig ausgewechselt, dem Herzoge sollten seine Rechte u. Einkünfte in den Gebieten der Eidgenossen bleiben u. diese keine Bündnisse mit österreichischen Städten u. Ländern schließen. Darauf trat 1353 auch Bern der Eidgenossenschaft bei. Aber der Friede mit Österreich war nicht von Dauer, denn Herzog Albrecht wollte, daß Glarus u. Zug dem Bunde abschwören sollten, u. als dies nicht geschah, verklagte er die Eidgenossen bei Kaiser Karl IV., welcher selbst nach Zürich kam u. den Bund für ungültig erklärte, u. als diese dennoch bei ihrem Bunde blieben, wurde der Reichskrieg gegen sie erklärt. Während sich die Reichsfürsten rüsteten, kaufte Herzog Albrecht von Österreich von seinem Vetter Johann von Habsburg die Burg u. Stadt Rapperswyl, stellte beide wieder her u. zog nun mit einem Heere, welches bald der Kaiser mit vielen Fürsten u. Herren verstärkte, vor Zürich. Das ganze Heer zählte 44,000 Mann. die Eidgenossen, welche Zürich vertheidigten, waren nur 4000 M. stark. Da indeß die mehrsten Reichsstände ungern gegen die Schweizer fochten, so zog der Kaiser mit denselben ab u. Herzog Albrecht von Österreich blieb allein gegen Zürich im Felde, aber seine ungarischen Söldner thaten seinen Bundesgenossen größeren Schaden, als den Zürichern, u. er war daher gezwungen 1356 einen Vertrag mit Zürich abzuschließen, wobei es aber darauf abgesehen war die Eidgenossen zu entzweien u. den kaiserlichen Befehl, daß Glarus u. Zug der Eidgenossenschaft entsagten, in Vollziehung zu bringen. Hierdurch wurden mehre Eidgenossen zaghaft, doch die Schwyzer besetzten Zug u. Glarus u. befestigten den Bund aufs Neue. Nun schloß Freiherr von Thorberg im Namen Zürichs 1357 mit Österreich Frieden (Thorbergische Friede), worauf der Bund mehre Jahre unangefochten blieb. Gersau trat in den Bund der Eidgenossen, Hergiswyl u. Alpnach verbündeten sich mit Unterwalden, Luzern kaufte Wäggis; Appenzell entzog sich mit dem Beistande der Stadt St. Gallen der Herrschaft der Äbte u. gab sich eine freie Verfassung; auch die Städte Schaffhausen, Basel, Solothurn, Biel u. Lausanne erweiterten[635] ihre Freiheiten, da sie auf den Beistand der Eidgenossen rechnen konnten. Bes. entwickelte sich in Zürich, welches durch die Erwerbung mehrer Reichslehen u. durch Handel mächtig geworden war, nach dem Tode des Bürgermeister Rudolf Brun (1360) eine freie Verfassung, welche die Gewalt der Vornehmen beschränkte u. dem Rath u. den Zunftmeistern größeren Antheil an der Regierung gab. 1370 hatten die Söhne Bruns, Bruno u. Herdegen, von denen der erstere Propst am Großmünster war, mehre luzerner Bürger nebst deren Schultheißen, Peter von Gundoldingen, vor Zürich gefangen genommen u. zwar auf das Andrängen der Züricher freigelassen, aber sich geweigert vor dem Rathe zu erscheinen, um Buße wegen dieser That zu zahlen. Deshalb wurde dem Propst Bruno verboten die Stadt zu betreten, u. zur Beseitigung der Immunität des Clerus u. zur Beschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit schloß Zürich mit Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug u. Luzern 7. Oct. 1370 eine Übereinkunft (Pfaffenbrief) u. Rüdiger Manesse wurde Bürgermeister von Zürich. Bern erwarb sich die Gunst des Kaisers Karl IV.; auf das Glänzendste hier empfangen, verlieh er den Bernern das Recht Reichsgüter zu kaufen u. in Lehn zu nehmen, u. diese benutzten dasselbe, indem sie die Herrschaft Aarberg u. andere adelige Güter kauften. Mit Biel u. Solothurn schloß Bern Bündnisse u. gerieth wegen erster Stadt 1367 mit dem Bischof von Basel, welcher Biel wegen dieses Bündnisses in Asche legte, in Krieg; die Stadt Thun u. das Kyburgische Gebiet brachte es durch Kauf, Burgdorf (s.d.) 1384 durch Krieg an sich. In den englisch-französischen Kriegen waren in Frankreich Heerführer aufgestanden, welche auf eigne Kosten Kriegsschaaren bildeten u. damit demjenigen Kriegsherrn halfen, welcher sie am reichlichsten bezahlte. Ein solcher war Arnold von Cervola, welcher, nachdem Frankreich seine Krieger nicht mehr bedurfte, das Land plündernd durchstreifte, den Papst zu Avignon brandschatzte u. darauf 1365 gegen Basel zog, dessen Mauern seit dem Erdbeben von 1346 noch nicht wieder aufgebaut waren. Die Baseler sandten nach Hülfe zu den Schweizern; Bern u. Solothurn stellten 1500, die Waldstätte nebst Zug u. Glarus 3000 Mann, worauf sich Cervola schnell zurückzog. Ein anderer Abenteurer, Enguerran von Coucy, ein Verwandter der Herzöge von Österreich, verlangte von diesen das Erbtheil seiner Mutter u. zog mit 6000 Reitern (wegen ihrer Sturmhauben die Gugler genannt) u. über 30,000 Mann Fußvolk gegen die österreichischen Lande im Elsaß u. in der S. Die Herzöge von Österreich baten die Schweizer um Hülfe; aber nur Zürich u. Bern, welche selbst durch die Gugler gefährdet waren, rüsteten, u. Luzern sandte eine kleine Schaar den Zürichern zu. Toucy drang nun bis gegen Solothurn vor u. fiel in das Gebiet von Luzern ein. Da schaarten sich 600 junge Männer aus Entlibuch, Luzern u. Unterwalden, überfielen in Büttisholz die plündernden Feinde u. erschlugen ihrer eine große Menge. Die Berner machten unter Hans Rüder auch mehre Überfälle u. erschlugen bei Frauenbrunn allein 800. Durch diese Niederlagen geschwächt, zog sich Coucy zurück.

Nach dem Tode des Herzogs Albrecht I. von Österreich 1358 waren dessen schwäbische u. schweizerische Besitzungen an seinen jüngeren Sohn, Leopold VIII. (II.), gefallen, welcher gleich seinen Vorfahren die Eidgenossen haßte. Die Städte am, Rhein Schwaben u. in Franken hatten gegen die. Angriffe u. Beeinträchtigungen der Landherren einen Bund geschlossen, welchem die Städte Bern, Solothurn, Zürich u. Zug beigetreten waren, aber Herzog. Leopold sprengte diesen Bund durch Bezwingung mehrer Städte am Rhein u. in Schwaben u. wandte, sich sodann zunächst gegen die schweizerischen Städte. Zunächst sollte Luzern fallen: die Luzerner riefen aber Uri, Unterwalden, Schwyz, Zürich u. Zug zu Hülfe u. zerstörten mehre Schlösser des Landvogts Peter von Thorberg u. anderer österreichisch gesinnter Edelleute. Sogleich sammelte Leopold VIII. ein Heer u. 167 geistliche u. weltliche Herren sagten den Eidgenossen die Fehde an. Auch die Eidgenossen rüsteten, nur Bern betheiligte sich nicht, unter dem Vorwande, daß es im Waffenstillstand mit Österreich sei. Der Herzog hatte seine Streitkräfte bei Baden gesammelt u. ließ einen Theil des Heeres unter Johann von Bonstetten daselbst, welcher Zürich u. Zug in Schach halten sollte; er selbst mit dem Hauptheer zog die Aar hinauf gegen Luzern. Die Eidgenossen, 1400 Mann stark, zogen dem Herzog, welcher 4000 Reiter u. viel Fußvolk hatte, entgegen, u. bei Sempach, drei Stunden von Luzern, trafen am 9. Juli 1386 die Heere auf einander. Die deutsche Ritterschaft war abgesessen u. kämpfte zu Fuß; die Schweizer drangen in einen Keil geordnet auf sie ein; doch die gepanzerten Ritter hielten ihnen ihre Lanzen vor, u. so fielen 60 Eidgenossen, unter ihnen der Schultheiß Gundoldingen von Luzern. Da trat Arnold Struthahn von Winkelried aus Unterwalden vor u. rief: Ich will Euch eine Gasse machen, liebe Eidgenossen, sorget für mein Weib u. für die Kinder! umfaßte soviel Spiese, als er erreichen konnte, drückte sie sich in die Brust, sank damit zur Erde u. öffnete so seinen Gefährten einen Weg, welche nun über seinen Leichnam eindrangen u. alles mit ihren Streitäxten u. Keulen niederschmetterten. Die schwergepanzerten Ritter konnten sich der Gegner nicht erwehren, die Mehrzahl wurde erschlagen, andere zerstreut, unter den Gefallenen war Herzog Leopold VIII. u. 656 Grafen, Herren u. Ritter, Auch die Städte Schaffhausen, Aarau, Bremgarten u. Zofingen, welche auf Österreichs Seite gefochten hatten, verloren viele der Ihrigen. Der Krieg wurde nun noch durch einzelne Streifzüge fortgesetzt, da Herzog Leopold IX. der Stolze den Tod seines Vaters rächen wollte, doch hatte Österreich die Kraft nicht mehr den Eidgenossen gefährlich zu werden, bes. da Bern nun auch in den Kampf trat, die Schlösser des Adels in dem Freiburger Land zerstörte, das Obersiebenthal sich in seinen Schutz zu begeben zwang, auf dem Bümplitzer Felde ein Heer der Freiburger von 499 Pferden u. 1400 Fußknechten schlug u. sich im Besitz des unterworfenen Oberlandes behauptete, Zürich u. Luzern verwüsteten das österreichische Gebiet u. dann eroberten die Eidgenossen für Glarus die Stadt Wesen u. setzten daselbst einen Stadtvogt ein. Die Reichsstädte vermittelten nun einen Frieden auf 11/2 Jahr, welcher nachmals noch auf ein Jahr verlängert wurde, aber weil beide Theile ihn oft verletzten, der Böse Friede hieß. Die Bürger zu Wesen waren dem Hause Österreich zugethan geblieben u. spannen einen Verrath an, um wieder unter die alte Herrschaft zu kommen; sie nahmen heimlich österreichische Krieger in die[636] Stadt, u. um die Eidgenossen desto sicherer zu hintergehen, baten sie die Glarner die Besatzung mit 50 Mann zu verstärken. Im Jan. 1388 kam in einer Nacht die Verschwörung zum Ausbruche (Mordnacht zu Wesen). 6000 Österreicher wurden heimlich eingelassen, der Vogt Konrad von An u. 30 Eidgenossen ermordet u. Wesen wieder unter österreichische Hoheit gebracht. Nun begannen die Österreicher den Krieg mit Glarus u. besetzten alle Pässe, um die Glarner durch Abschneidung der Lebensmittel zu bezwingen. Diese waren schon geneigt harte Bedingungen anzunehmen, doch als der Landvogt Peter von Thorberg die Entsagung vom Ewigen Bunde u. die Verzichtleistung auf alle Freiheiten verlangte, änderten sie ihre Gesinnungen. Matthias am Buel mit 500 Mann vertheidigte gegen ein anrückendes Heer den Paß bei Näfels, mußte ihn aber aufgeben u. eine andere Stelle am Rütli nehmen. Hier schleuderten die Glarner am 9. April 1388 von der Höhe Steinstücke auf den Feind, brachten dadurch die Reiterei desselben in Verwirrung u. stürzten nun plötzlich auf ihn, der sogleich floh; 2500 wurden auf der Flucht erschlagen, viele kamen durch den Einsturz der Brücke zu Wesen um; Wesen wurde zur Strafe des Verraths verbrannt. Gleich nach diesem Siege trafen 790 Züricher u. andere Eidgenossen ein; doch da sie keinen Feind mehr fanden, so machten sie einen, wiewohl vergeblichen Versuch Rapperswyl zu stürmen. Die Berner dagegen eroberten Büren u. Niedau u. erfochten einen Sieg über die Freiburger, dann verwüsteten sie das Aargau, auch Zürich u. Zug verheerten das österreichische Gebiet. Nun schlossen die Herzöge von Österreich 1389 einen Frieden zu Zürich auf sieben Jahre, Alles was die Eidgenossen erobert hatten, blieb in ihren Händen, nur Wesen wurde zurückgegeben. Als hierauf in Zürich der Bürgermeister Rudolf Schön u. einige Rathsherren ohne Vorwissen der Bürger u. der Eidgenossen 1393 mit Österreich einen Vertrag auf 29 Jahre geschlossen hatten, durch welchen Österreich u. Zürich sich zu gegenseitiger Hülfe verpflichteten, so machten die Eidgenossen Vorstellungen dagegen bei den Zürichern, u. diese verbannten den Bürgermeister u. die Rathsherren, vernichteten den Vertrag u. schränkten die Gewalt des Rathes ein.

Hierauf wurde für die acht Orte der Eidgenossenschaft (Schwyz, Uri, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus, Zug u. Bern) eine Kriegsordnung (Sempacher Brief) festgesetzt, wonach keiner eigenmächtig Krieg beginnen, wenn aber einer angegriffen würde, sie sich gegenseitig helfen, die Beute gleichmäßig vertheilen u. Gotteshäuser, Frauen u. Kinder schonen sollten. 1394 schloß das Haus Österreich einen neuen Frieden auf 20 Jahre. Die Herzöge von Österreich, durch die langen Kriege u. durch Erbvertheilungen geschwächt, stellten nun selbst mehre ihrer Güter den Eidgenossen zu Kauf; auch der Adel verkaufte viele Güter u. Rechte, die Prälaten aber traten mit den Eidgenossen in Bund od. nahmen, wie auch Adelige, das Bürgerrecht in eidgenössischen Städten, bes. in Zürich. So kauften die Züricher die Vogteien zu Küßnacht, Goldbach, Höngk u. Thalwyl, Regensberg nahmen sie in Pfand, die Herrschaft Grüningen lösten sie aus u. 1400 vom Kaiser Wenzel die Reichsvogtei u. den Blutbann; die Luzerner nahmen die Burgen Wallhausen, Rußwyl u. das Entlibuch von Österreich in Pfand u. lösten die Herrschaft Grünenberg u. die Vogtei Ebikon ein; Glarus kaufte sich von dem Zehnten frei, welchen es an das Kloster Säckingen zu zahlen hatte, die Berner erwarben das Thal Frutigen, Emmenthal, die Feste Bipp, die Landgrafschaft in Burgund von Thun bis Aarwangen, das Burgrecht u. die Kastenvogtei in den Gütern Peters von Thorwangen. Alstreuer Bundesgenosse zeigte sich Bern der Stadt Solothurn, als sich derselben der Graf Rudolf von Kyburg am 10. Nov. 1392 durch Verrath bemächtigen wollte. Der Anschlag wurde aber von dem Bauer Hans Rott verrathen, die Bürger besetzten die Moner u. trieben den Grafen zurück; das Ursusstift in der Stadt, welches die Feinde hatte einlassen wollen, wurde mit Geld gestraft u. der Chorherr Hans am Stein, der Hauptvermittler des Verraths, geviertheilt (Solothurner Mordnacht). Zu Fastnacht 1394 setzte Bern den aristokratischen Rath ab u. die Verfassung wurde in der Art verändert, daß jährlich aus den Handwerken der Stadt ein großer Rath von 200 Mitgliedern gewählt wurde; späterhin aber erlangten die adeligen Familien wieder das Übergewicht in der Regierung. Mit Welsch-Neuenburg schloß Bern einen Vertrag zum Schutze der Rechte, so der Landesherren wie der Unterthanen; mit dem Lande Sauen verburgrechtete es sich. Deshalb gerieth es mit Savoyen in Fehde, welche durch den unter Vermittlung der Eidgenossen geschlossenen Frieden zu Greierz geendigt wurde. Auch andere Schweizerorte, welche noch nicht zur Eidgenossenschaft gehörten, machten Erwerbungen; die Solothurner kauften die Herrschaft Palm u. die Jurapässe; die Baseler kauften große Vorrechte von dem Hochstift u. traten mit Bern u. Solothurn in Bund; Freiburg versöhnte sich 1403 mit Bern u. schloß ein ewiges Burgrecht; auch mit Biel schloß es einen ewigen Bund; Schaffhausen kaufte sich von der Gerichtsbarkeit des Klosters zu Allerheiligen u. von der österreichischen Vogtei los u. bildete seine Stadtverfassung 1411 der Züricher ähnlich; der Rath bestand aus einem Bürgermeister u. zwölf Zunftmeistern. Die Begharden u. Beguinen fanden sich auch in der S. ein u. veranlaßten manche Unruhen, doch war der Einfluß nicht von langer Dauer. In Zug entstand 1404 ein Streit zwischen Stadt u. Landschaft; letztere wollte der Stadt die alleinige Verwahrung des Banners u. des Landsiegels nicht länger gestatten; die Bundesstädte erklärten sich für die Bürger, die Schwyzer aber für die Landleute u. eroberten Zug, die übrigen Eidgenossen vermittelten einen Vergleich, die Schwyzer wurden mit einer Strafe belegt u. der Banner u. das Siegel blieb der Stadt. Uri u. Unterwalden geriethen wegen Zollplackereien u. Beeinträchtigungen ihres Weiderechtes 1402 mit Mailand in Streit u. eroberten das Livinerthal, dessen Einwohner ihnen Treue schworen u. ihre Schutzverwandte wurden. Als diese 1406 von den Herren von Sax u. Bellenz angegriffen wurden, zwangen die Eidgenossen auch sie das Burgrecht anzunehmen. Als darauf der mailändische Adel die Einwohner des Livinerthales schädigte, besetzten die Eidgenossen 1410 Domo d'Ossola, ihre Besatzung wurde aber von dem Adel überfallen u. getödtet. Als darauf die Eidgenossen 1411 in einem zweiten Feldzuge das Thal eroberten, die Befestigungen desselben zerstörten u. die Burg brachen, verkauften die Mailänder das Thal an den Grafen Amadeus von Savoyen, welcher, verbündet mit dem Bischof von Sitten, gegen die Eidgenossen die Waffen ergriff. Uri u. Unterwalden[637] räumten Domo d'Ossola, behielten aber Urseren, den Gotthardspaß u. das Livinerthal, welches alles mit Uri vereinigt wurde.

In Hohen-Rhätien war schon 1394 zwischen den Freiherrn von Räzüns, von Sax u. dem Bischof von Chur ein Krieg ausgebrochen, in welchen auch die Grafen von Werdenberg u. von Toggenburg u. der Abt von Disentis verwickelt wurde. Um sich zu stärken, traten der Abt von Disentis u. die Freiherrn von Räzüns u. von Sax, nebst allen ihren Leuten u. Gerichten, mit Glarus in einen Ewigen Bund. Der Bischof von Chur bekriegte deshalb die Glarner, wurde aber geschlagen u. schloß nun mit dein Grafen Johann von Werdenberg u. mit Landleuten 1400 einen Bund. (Gotteshausbund), welcher Aufrechthaltung der gegenseitigen Rechte der Bundesglieder zum Zweck hatte. Zur Abwehr der Bedrückungen des Abts von St. Gallen verbündeten sich 1402 die Appenzeller Landleute mit der Stadt St. Gallen. Der Abt trennte durch die Vermittelung einiger Reichsstädte die Stadt von dem Bunde u. überzog dann, von reichsstädtischen u. adeligen Kriegern unterstützt, die Appenzeller, diese aber erhielten Beistand von Schwyz u. Glarus u. besiegten 1403 das Heer des Abts bei Speicher, brachen dann mehre Burgen u. verheerten das Stiftsland. Nun rief der Abt den Herzog Friedrich von Österreich zur Hülfe welcher, durch den thurgauischen Adel verstärkt, mit zwei Heeren erschien. Die Appenzeller, unter dem Heeresbefehl des Grafen von Werdenberg, welcher 1303 seinem Stande entsagt hatte u. Landmann geworden war, gingen den Österreichern entgegen u. schlugen sie 1405 in der Schlacht am Stoß. Des Herzogs zweites Heer, von ihm selbst befehligt, erlitt von den St. Gallern Niederlagen bei Hauptlisburg u. an der Wolfshalde. Die Appenzeller eroberten darauf dem Grafen von Werdenberg seine Stammburg zurück, zerstörten viele Burgen der thurgauischen Adeligen u. nahmen dann das Thal Wäggi ein, welches sie an Schwyz abtraten. Nun thaten Appenzeller 1407 einen Zug gegen Tyrol, um das Volk von der Adelsherrschaft zu befreien. Unterdeß fiel ihnen aber der Abt von St. Gallen, Kuno von Staufen, ins Land, wodurch sie zur Rückkehr genöthigt wurden. Sie griffen den Abt an, welcher, als er mit Waffengewalt nichts gegen sie ausrichten konnte, sich selbst in ihren Schutz begab. Den Krieg gegen Österreich u. gegen den Adel setzten die Appenzeller mehre Jahre lang fort u. brachen während der Zeit 64 Burgen. Endlich vereinigten sich die Fürsten u. Landesherren gegen sie, als sie 1408 Bregenz belagerten, u. brachten ihnen einigen Verlust bei, wodurch sie gezwungen wurden die Belagerung aufzuheben. Darauf gebot Kaiser Ruprecht den Appenzellern ihren Bund aufzulösen u. sich dem Abt zu St. Gallen wieder zu unterwerfen; der Bischof von Kostnitz aber that sie in den Bann. Sie ließen sich dadurch nicht schrecken, doch schlössen sie mit Österreich einen Waffenstillstand. Nach dem langen vergeblichen Kriege schlossen die Herzöge von Österreich 1412 einen Frieden auf 50 Jahre mit den Schweizern, aber dieser Friede war nicht von langer Dauer, denn Kaiser Sigismund forderte die Schweizer 1414 auf den Herzog Friedrich von Österreich, welchen er mit der Acht belegt hatte, weil er dem Papste Johann XXII. auf der Kirchenversammlung zu Kostnitz zur Flucht behülflich gewesen war, zu bekriegen. Die Urcantone entschuldigten sich mit dem Vertrage wegen des 50 jährigen Friedens, Bern aber benutze den Vorwand zum Ländererwerb u. eroberte sogleich den Aargau. Endlich ließen sich auch 1415 die Urcantone durch die Drohungen des Concils zu Kostnitz zum Kriege gegen den Herzog bewegen. Die Züricher eroberten das Gebiet vom Albis bis zur Reuß, u. alle österreichischen Besitzungen in der S. fielen nach u. nach in die Hände der Eidgenossen, welche das eroberte Land als gemeinsames Eigenthum der Eidgenossenschaft verwalten ließen. Zugleich brach eine Fehde zwischen Bern u. Wallis aus, welche in einen innern Krieg der Eidgenossen auszuarten drohte. Der Landeshauptmann des Walliser Landes, Wichard von Raron, war von den Wallisern vertrieben worden u. rief den Beistand der Berner an, deren Bürgerrecht er erworben hatte. Die Berner sandten ihm Hülfe, die Walliser aber erhielten Beistand von Uri u. Unterwalden. Durch Vermittlung wurde dieser Krieg jedoch beigelegt u. Raron für seine Verluste entschädigt, doch die Landeshauptmannschaft erhielt er nicht wieder. Gleich darauf geriethen die Eidgenossen wegen Bellenz (Bellinzona) mit dem Herzoge von Mailand in Krieg u. erlitten 30. Juni 1422 in der Stacht von St. Paul bei Arbedo eine Niederlage. Bern halte allen Beistand verweigert. Die Erbitterung der eidgenössischen Orte gegen einander verhinderte sie mehre Jahre Rache an Mailand für diese Niederlage zu nehmen, endlich brach der Schwyzer Petermann Ryssig mit 500 Mann seiner Landsleute über den St. Gotthard u. eroberte Domo d'Ossola. Dort wurde er sogleich von den Mailändern belagert, 15,000 Eidgenossen eilten zwar ihn zu entsetzen, doch trennte der Herzog von Mailand durch Bestechungen die Eidgenossen, so daß ihm die Schweizer für Geld u. einige Handelsbefreiungen alle Eroberungen jenseit des St. Gotthards abtraten.

Während dieses Streites vereinigten sich 1434 der Abt Peter zu Disentis, die Grafen Hans von Sax u. Hugo von Werdenberg, die drei Freiherrn von Räzüns, die Bürger von Ilans, die Landleute der Thäler Lumez, Vals, Flims, Trüns, Tamins, Rheinwald, Schams, Schapina, auch viele Edle, Reibe- u. Dienstmänner zum Grauen Bunde. Zwölf Jahre darauf, 1436, stifteten die Landleute, welche von Maienfeld, an der Quelle des Languard u. von der Montafüner Grenze bis an der Albula wohnten, den Bund der Zehn Gerichte. Diese Landleute hatten bis dahin unter der Herrschaft der Grafen von Toggenburg gestanden. Der Tod des Grasen Friedrich von Toggenburg, mit welchem der Stamm der Toggenburger ausstarb, veranlaßte den Toggenburger Krieg unter den Eidgenossen, da mehre Orte auf dessen Verlassenschaft Anspruch machten. Zürich wollte erben, weil Graf Friedrich das Bürgerrecht dieser Stadt, Schwyz, weil er dessen Landrecht besessen hatte; außer diesen forderte der Kaiser die ehemaligen Reichslehn, Österreich die Pfandschaften, die Wittwe Witthum u. Allod, viele verwandte Adelige die Stammlehen; auch Glarus u. Bern wollten erben. Während die Übrigen um die Erbschaft stritten, griffen Zürich u. Schwyz zu, um sich in den Besitz der Toggenburgischen Länder zu setzen. Rud. Stüssi, Bürgermeister von Zürich, besetzte Uznach, die Bürger verweigerten ihm aber den Eid; das thaten auch die Einwohner von Windeck. Schwyz verbündete sich mit Glarus u. nahm Windeck, Uznach u. Toggenburg in ihr Landrecht auf; dagegen zwang [638] Zürich durch eine Fruchtsperre Sargans das Züricher Bürgerrecht zu nehmen. Ein Versuch zu Luzern 1437 die Streitigkeiten auszugleichen mißlang. Zwar vermittelte die Kirchenversammlung zu Basel 1439 einen Waffenstillstand, doch da Zürich die Bergcantone durch die Kornsperre bedrängte, so fand der erste unentschiedene Kampf im Mai 1439 bei Pfäffikon Statt. Bald unterbrach Hungersnoth u. Pest den Krieg. Im Spätjahr 1440 erschienen unter Stüffis Anführung wieder 6000 Mann bei Pfäffikon; Zwiespalt zwang sie aber zur Heimkehr, u. als die Schwyzer u. Glarner Sargans erobert hatten, mußte Zürich um Frieden bitten u. allen Ansprüchen auf das Toggenburger Land entsagen. Zugleich führten die Urner eine glückliche Fehde mit Mailand, eroberten das Livinerthal u. auch Bellenz; letzteres gaben sie gegen eine Geldsumme u. die Zollfreiheit bis nach Mailand zurück, das erstere behielten sie. Zürich konnte die Demüthigung u. den Verlust des Toggenburger Landes nicht ruhig ertragen, schloß deshalb 1442 gegen die Eidgenossen ein Bündniß mit Kaiser Friedrich III. u. räumte demselben mehre ehemals zu Österreich gehörigen Gebiete ein. An der Spitze der Eidgenossen stand Schwyz, daher nahmen diese seitdem die schwyzer Farben, weiß u. roth, als Feldzeichen an, seit welcher Zeit diese Farben die schweizer Landesfarben geblieben sind u. der Parteiname der Schwyzer der Name der ganzen Eidgenossen (Schweizer) geworden ist. Bern versuchte vergeblich den Frieden zu vermitteln. Wieder begann 1443 der Kampf bei Pfäffikon u. wieder mußten die Züricher weichen. Ihre Hauptmacht hatten sie auf dem Albis u. noch eine feste Schanze auf dem Hirzel errichtet. Die Eidgenossen stürmten diese, eroberten Baden, Mellingen u. Bremgarten u. verheerten die ganze Gegend. Am 22. Juli griffen die Eidgenossen die Züricher bei St. Jakob an der Siel an u. schlugen sie völlig in die Flucht. Der Bürgermeister Stüssi, welcher ganz allein die Sielbrücke vertheidigte, wurde von einem züricher Bürger erstochen. Es wurde nun zu Baden um den Frieden unterhandelt u. am 2. März 1444 ein Vertrag geschlossen, nach welchem Zürich sich von Österreich trennen sollte. Die Züricher aber nahmen diese Bedingungen nicht an, ließen ihre Bevollmächtigten hinrichten u. nannten diesen Vertrag den Faulen Frieden. Kaiser Friedrich III. war nun verpflichtet den Zürichern Beistand zu leisten; da aber seine Hausmacht dazu nicht hinreichte, so schloß er mit dem König Karl VII. von Frankreich einen Vertrag, nach welchem dieser ihm ein Hülfsheer senden sollte. Mit diesem Heere wollte er auch zugleich die Kirchenversammlung zu Basel vertreiben lassen. König Karl VII. sandte dem Kaiser 50,000 Armagnacs (s.d.) durch den Elsaß zu. Die Eidgenossen wollten, ehe sie sich dieser Macht entgegen stellten, Zürich überwältigen u. belagerten es mit 20,000 Mann, die Züricher aber vertheidigen sich aufs tapferste u. bes. zeichneten sich die jungen Leute, welche einen Verein, die Böcke genannt, geschlossen hatten, aus. Die Adeligen, welche die baldige Überwältigung der Eidgenossen hofften, zeigten damals ihnen Haß gegen dieselben offenbar, so überfiel der Freiherr Thomas von Falkenstein, obgleich er das Bürgerrecht zu Bern u. Bruck genommen hatte, die Stadt Bruck, plünderte u. verbrannte sie u. führte die angesehensten Bürger mit sich fort. Dafür brachen die Eidgenossen seine Burg Göegen u. belagerten ihn in Farnsburg. Als das Heer der Armagnacs herannahte, sandten die Belagerer zu dem vor Zürich stehenden Heere u. forderten Verstärkung. Dies ließ ihm 600 Mann ab, mit diesen vereinigten sich 900 von denen, welche vor Farnsburg standen, u. gingen dem feindlichen Heere entgegen. Bei dem Dorfe Prattelen in Baselland trafen sie den 26. Aug. 1444 auf eine Vorhut von 8000 Mann unter dem Grafen Sancerre, welche sie sogleich in die Flucht schlugen. Die Flüchtlinge zogen sich in die Verschanzungen bei Muttenz, wo ein zweiter Heerhaufen von 12,000 Mann unter dem Grafen Dammartin stand. Auch diese zwangen sie die Schanzen zu verlassen, jagten sie über die Birs, erstürmten das jenseitige Ufer u. trafen nun auf das Hauptheer des Dauphins Ludwig. Von allen Seiten vom Feinde umgeben, verschmähten sie die ihnen angebotene Schonung u. 500 M. wurden erschlagen, die übrigen 1600 M. aber brachen sich einen Weg durch die Feinde u. erreichten das Siechhaus zu St. Jakob bei Basel. Die Baseler sandten ihnen 3000 M. zu Hülfe, welche aber, als sie durch den Feind zu dringen nicht vermochten, wieder umkehrten. Die Eidgenossen vertheidigten sich mehre Stunden lang dort gegen das feindliche Heer, schlugen noch Tausende nieder u. erlagen nicht eher, bis das Siechhaus in Flammen stand u. Alle, bis auf 17, erschlagen waren. Der Dauphin zog sich darauf mit seinem Heere in die Rheingegenden zurück u. schloß am 28 Oct. 1444 Frieden mit den Eidgenossen in Ensisheim. Die Belagerungen von Farnsburg u. von Zürich wurden aufgehoben. Der Krieg der Eidgenossen gegen Österreich u. den Adel währte nun noch mehre Jahre fort, doch wurde er mehr durch Streifzüge u. Plünderungen, als durch große Unternehmungen geführt Hans von Rechberg das Haupt des gegen die Eidgenossen verbündeten Adels, griff im Dec. 1445 in Verbindung mit Zürich u. Rapperswyl die Schwyzer bei Wolrav an, erlitt aber eine. Niederlage u. eine noch größere am 5. März 1446 bei Ragatz Nun kam am 12. Juni 1446 ein Waffenstillstand zu Stande; Schiedsrichter wurden gewählt, deren Aussprüche mehrmals verworfen wurden, bis endlich der Ausspruch des berner Schultheißen, Heinrich von Bubenberg, Annahme fand u. so am 13. Juli 1450 der Friede zu Staude kam Der Bund der Züricher mit Österreich sollte aufgelöst sein; Zürich ließ den Schwyzern, was es ihnen zu Anfang des Kriegs abgetreten hatte, behielt aber die Grafschaft Kyburg; Bern behielt die österreichischen Eroberungen im Aargau; Baden u. die freien Ämter behielten die Eidgenossen gemeinschaftlich, Toggenburg erhielt der Freiherr von Raron.

Aber immer noch gab es einzelne Fehden mit den Nachbarn u. im Innern Freiburg, durch den Marschall von Hallwyll betrogen u. um seine Schätze gebracht, mußte sich 1452 dem Hause Savoyen unterwerfen, doch erneuerte es mit Bern das Bürgerrecht. Die Urner hatten noch immer Kämpfe mit Mailand wegen des Livinerthales, welches ihnen endlich 146; aufs Neue abgetreten wurde. In Bern erregte 1470 der Schultheiß Peter Küstler einen Zwist mit den adeligen Geschlechtern, welche das Bürgerrecht in Bern besaßen, doch konnte er dieselben, wegen ihrer Nachgiebigkeit, nicht aus der Stadt verdrängen Solothurn war Bern treu verbündet u. gab zuerst unter den Schweizern 1464 Soldkrieger an Frankreich. Basel mit der. Eidgenossenschaft verbündet, hatte durch die Kirchenversammlung[639] (1121–12) Ansehen u. Reichthum gewonnen, 1459 erhielt es auch eine Hochschule. Der Abt zu St. Gallen verglich die langen Streitigkeiten seines Stifts mit der Stadt. u. mit den Appenzellern u. trat 1451 selbst, sowie 1454 ganz St. Gallen dem Bunde der Eidgenossen bei. Er brachte entrissene Güter wieder an das Stift u. erkaufte 1468 von dem Grafen Peter von Raron die Grafschaft Toggenburg. Zürich brachte 1455 Eglisau u. das Kloster Rheinau u. 1480 Stein an sich. 1460 ließen sich die Eidgenossen vom Papst Pius II. bewegen den Herzog Sigismund von Österreich anzugreifen u. entrissen ihm das Thurgau, nur Winterthur vermochten sie nicht zu erobern, obgleich sie es mit 20,000 M. belagerten. Doch 1467 verpfändete Herzog Sigismund diese letzte Besitzung an Zürich u. löste sie auch nicht wieder ein. Da jetzt Friede im Innern herrschte, fochten die Eidgenossen oft als Bundesfreunde für Sold auswärtiger bedrängter Städte u. Herren, so 1450 für die Nürnberger gegen den Markgrafen Albrecht Achill von Brandenburg, 1452 für den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz gegen den Grafen von Lützelstein, 1453 für den Grafen von Werdenberg u. Herren von Sargans gegen die schwäbischen Reichsstädte, 1454 für die Reichsstadt Schaffhausen gegen den Ritter Bilgeri von Heudorf, wo sie einen Bund auf 25 Jahre schlossen. Wegen der Beleidigung des Berner Bürger Plappart durch kostnitzsche Patrizier entstand 1458 der Plappartskrieg, in welchem die Eidgenossen Kostnitz besiegten, auch trat Rapperswyl der Eidgenossenschaft bei u. wurde zu St. Gallen geschlagen. Das Land Wallis schloß, um sich der Angriffe des Bischofs von Sitten zu erwehren, einen Vertheidigungsvertrag mit Bern u. Luzern, mit Uri u. Unterwalden aber Bürger- u. Landrechte 1473. In Hohen-Rhätien verbündete sich der Adel 1470 gegen das Land u. die Städte. Bas Haupt dieses Vereins, welcher sich der Schwarze Bund nannte, war Graf Heinrich von Werdenberg. Bas Volk stand gegen die Adeligen auf u. besiegte sie, dann aber vereinigten sich 1471 zu Vazerol die drei Rhätischen Bünde (der Graue od. Obere, der Gotteshaus- u. der Zehntgerichtenbund) für ewige Zeiten.

Herzog Karl der Kühne von Burgund war den Schweizern stets wegen ihres Auflehnens gegen Fürsten u. Adelsgewalt abgeneigt gewesen u. sein Zorn wurde noch gesteigert, als sie mit König Ludwig XI. von Frankreich einen Bund schlossen u. sich zur Stellung von Kriegern verpflichteten. Der Herzog Sigismund von Österreich hatte, von Geldnoth gedrückt, seine Herrschaften in Elsaß Karl dem Kühnen für 80,000 Fl. verpfändet. Karl ließ nun die verpfändeten Lande durch seinen Statthalter Peter von Hagenbach verwalten, welcher auf Befehl seines Herrn die Schweizer fortwährend reizte. Bern schloß deshalb den 10. Jan. 1474, im Namen aller Eidgenossen, ein Vertheidigungsbündniß, u. am 3. April d.i. kam die sogen. Ewige Richtung zwischen Österreich u. den Eidgenossen zu Stande, wodurch aufrichtige Versöhnung u. gegenseitige Hülfeleitung ausbedungen wurde. Die Eidgenossen verhalfen dem Herzoge Sigismund zu der Pfandsumme, um die elsaßschen Lande einzulösen, hoch Karl nahm das Geld nicht an. Da aber empörten sich die Bürger in Breisach, verjagten die burgundische Besatzung, ergriffen den Landvogt u. enthaupteten ihn. Sigismund aber nahm seine verpfändeten Lande wieder in Besitz. Der Krieg wurde dadurch unvermeidlich, u. die Schweizer kamen mit dem Angriff zuvor, da sie den Herzog Karl, welcher mit seiner Heeresmacht vor Neuß stand, beschäftigt wußten u. für Frankreich dem Herzog René von Lothringen u. dem Kaiser eine Diversion machen wollten. Im Verein mit den Söldnern Österreichs u. der elsaßschen Reichsstädte eroberten sie Hericourt, nachdem sie ein savoyisches u. ein burgundisches Heer, welches die Stadt entsetzen wollte, geschlagen hatten, dann eroberten sie noch mehre Ortschaften, welche sie den Österreichern übergaben. 1475 gingen die Schweizer über den Jura u. eroberten Pontarlier, Grandson, Orbe u. Joigne. Frankreich u. der Kaiser schlossen aber unerwartet Frieden mit Karl dem Kühnen u. über überließen die Schweizer u. den Herzog René von Lothringen der Rache Karls des Kühnen, welcher sogleich über Lothringen herfiel, es eroberte u. im Januar 1476 mit 60,000 M. über Besançon gegen die Schweizer anrückte. Diese räumten das Waadtland u. hielten nur noch Yverdun u. Grandson besetzt. Yverdun wurde durch Überfall genommen, in Grandson vertheidigte sich die 500 M. Berner starke Besatzung zehn Tage lang gegen die ganze burgundische Macht, u. als sie sich endlich am 28 Febr. gegen das Versprechen einer guten Behandlung ergab, ließ Karl sie aufhängen u. ersäufen. Hierüber erbittert griffen am 3. März die Schweizer mit 20,000 M. bei Grandson das 60,000 M. starke burgundische Heer an, warfen es durch den ersten Stoß, fanden aber noch fortwährend Widerstand, bis die Ankunft neuer Schaaren aus Zürich, Uri u. Unterwalden den Sieg für sie entschied. Vergebens wollte der Herzog an der Spitze seiner Reiterei das Gefecht herstellen, er konnte blos durch dieselbe den völligen Untergang des Heeres verhindern. 120 Stück Geschütz u. das ganze burgundische Lager mit unermeßlichen Reichthümern fiel in die Hände der Sieger. Aber schon nach wenigen Wochen stand Karl der Kühne wieder mit einem Heere von 60,000 M. u. 150 Stück Geschütz im Felde u. sein Kampfgenoß, der Graf Jakob von Romont, besetzte das Waadtland. Die Verner dagegen unter Hadrian von Bubenberg besetzten Murten, die Züricher mit 1000 M. unter Hans Waldmann Freiburg. Im Mai griffen Karl der Kühne u. Romont Murten an; Bubenberg vertheidigte sich zehn Tage lang mit 2000 M. gegen 60,000, bis das eidgenössische, bei Bern gesammelte, 34,000 M. starke Heer am 22. Juni 1476 bei Murten eintraf. Die Vorhut befehligte Hans Hallwyl von Bern u. Herzog Reué von Lothringen, die Hauptmacht Waldmann von Zürich, die Nachhut Kaspar von Hertenstein aus Luzern. Das burgundische Heer hatte seine gedrängte Schlachtlinie durch Verschanzungen gedeckt. Ein heftiger Regen verhinderte mehre Stunden lang den Angriff. Als es sich endlich aufhellte, warf sich Hallwyl auf den linken Flügel des Feindes, Waldmann griff zu gleicher Zeit den Mittelpunkt an u. nahm im raschen Anlauf das burgundische Geschütz, welches nun gegen den Feind selbst gerichtet wurde, Bubenberg machte einen Ausfall aus Murten u. zersprengte die lombardischen Kürassiere; Hertenstein aber fiel dem Feinde in den Rücken. Das burgundische Heer zerstob u. nur die Leibwache u. eine englische Hülfsschaar, bei welcher sich der Herzog befand, hielten noch Stand, flohen aber später auch[640] u. Karl der Kühne hatte zuletzt, als er an den Murtener See kam, von 3000 Reitern nur noch 30 übrig. Vom ganzen Heere fielen 15,000 M., eben so viel kamen auf der Flucht um. 12,000 M. Schweizer zogen nun zur Eroberung des Waadtlandes aus. Genf u. Savoyen baten um Frieden u. bezahlten die Kriegskosten, leisteten Schadensersatz u. traten ein beträchtliches Gebiet ab Als der Herzog Karl nach einiger Zeit wieder Anstalten traf den Herzog René, welcher sich Lotringens wieder bemächtigt hatte, abermals zu vertreiben, bat René die Schweizer um Hülfe, welche ihm ein stärkeres Heer, als er verlangt hatte, zusandten. Am 5. Jan. 1477 kam es bei Nancy zur Schlacht. Beide Heere waren jedes etwa 20)100 M. stark. Das Schweizer- u. Lothringerheer stand unter René von Lothringen, unter ihm befehligten Wilhelm Herter, Oswald von Thierstein, Julien; sie rückten oberhalb Nancy bei dem Dorfe Barville, den rechten Flügel an die Meurthe gelehnt, gegen die Burgunder an. Die Schweizer unter Herter umgingen, von Schneegestöber verborgen, die Rechte der Burgunder u. besetzten eine beherrschende Höhe, von wo aus sie die Burgunder angriffen. Diese leisteten Anfangs tapferen Widerstand, doch als die Besatzung von Nancy einen Ausfall machte u. das burgundische Lager anzündete, flohen sie. Auf der Flucht fiel Karl der Kühne. Verlust der Burgunder 8000 Todte; das ganze Geschütz, Gepäck, sämmtliche Fahnen, Wagen etc. wurden erbeutet. René machte einen Theil des Wahlplatzes zum Todtenacker der Erschlagenen u. ließ eine Mauer darum führen, welche noch steht. Den Herzog von Lothringen setzten die Eidgenossen nun in sein Land wieder ein, den größten Theil der eroberten Waadt gaben sie an Savoyen zurück; den Antrag der Franche-Conté (Hochburgund), welche der Eidgenossenschaft beizutreten begehrte, lehnten sie ab u. erkannten damals den König von Frankreich, aber nach der Vermählung der Maria, Tochter Karls des Kühnen, mit dem Erzherzog Maximilian, diesen als Herrn Hochburgunds an.

Durch Siegesglück u. reiche Beute kamen die Schweizer immer mehr um ihre alten einfachen Sitten, sie fanden Wohlgefallen am Kriege, Ehrgeiz u. Habsucht beseelten sie u. das Recht wurde so wenig mehr geachtet, daß i. J. 1480 innerhalb drei Monaten 1500 Räuber u. Mörder (in Zürich allein 500) hingerichtet wurden. Bes. das in der letzten Hälfte des 15. Jahrh. üblich werdende Reislaufen (wobei sich junge Leute vereinigten, um gegen Sold fremden Fürsten zu dienen) trug viel zum Sittenverfall bei. Auf Anregung des Papstes Sixtus IV. geriethen 1478 die Eidgenossen mit Mailand in Krieg. Die Mailänder zogen mit großer Übermacht heran, die Eidgenossen aber leiteten bei Giornico den Tessin über die Wiesen, wodurch bei dem Winterfroste eine glarte Eisdecke hervorgebracht wurde. Die Mailänder konnten nun ihre Reiterei nicht brauchen, wurden am 18. Dec. 1478 geschlagen u. mußten den Frieden erkaufen. Als Solothurn u. Freiburg in die Eidgenossenschaft treten wollten, waren die alten Cantone dagegen, die neueren dafür. Auf einer Tagsatzung in Stanz kam es fast zum Kampfe. Da ermahnte der fromme Einsiedler Nikolaus von der Flüe (s.d.) so eindringlich zum Frieden, daß sie ihren Zwist vergaßen u. am 22. Dec. 1481 das Stanzer Verkommniß schlossen, wodurch Solothurn u. Freiburg in die Eidgenossenschaft aufgenommen, alle früheren Verträge bestätigt u. Anordnungen getroffen wurden künftig dergleichen Zwistigkeiten zu vermeiden. 1485 entzweite sich die Eidgenossenschaft auf Betrieb des Papstes Sixtus IV., welcher seit 1479 einen Legaten in dem Eidgenössischen Lande hatte u. durch denselben allda großen Einfluß übte, mit Venedig, bald darauf, von, Innocenz VIII. gereizt, mit Mailand u. Neapel In Zürich wurden 1489 von patricischen Familien große Unruhen gegen den Bürgermeister Hans W. Waldmann, den Sieger bei Murten, erregt, u. obgleich demselben kein Verbrechen bewiesen werden konnte, wurde er doch enthauptet Seine Gegner, welche seine Stelle einnahmen, führten aber eine, so elende Regierung, daß sie sich nicht behaupten konnten, u. durch den geschworenen Brief vom 25. Mai wurde die Verfassung ganz auf die Weise geändert, wie sie Hans Waldmann vorgeschlagen hatte; doch die Unruhen nahmen noch kein Ende Die St. Gallener u. Appenzeller halten dem Abt von St. Gallen das Kloster Rorschach verbrannt; die vier Schirmorte Zürich, Luzern, Schwyz u. Glarus griffen zu den Waffen, bald auch die übrigen. Der Friede wurde 1490 geschlossen, u. st. Gallen verlor sein Gebiet u. Appenzell das Rheinthal, worein sich die Schirmorte mit den übrigen Eidgenossen theilten. In den Kriegen des Erzherzogs Maximilian mit König Ludwig XI. von Frankreich wegen Burgund, dienten Schweizer in beiden Heeren; als darauf 1494 Karl VIII. von Frankreich gegen Neapel zog, begleiteten ihn 12,000 Schweizer, von denen wenige zurückkehrten. Als der Kaiser Maximilian die Schweizer dem Deutschen Reiche, welchem sie, wenn auch mit sehr lockeren Banden noch angehörten, ganz wieder zuzuführen hoffte, wollte er sie einem der Kreise Deutschlands einverleiben u. forderte sie auf, dem Ewigen Landfrieden beizutreten, sich dem Kammergericht zu unterwerfen, ihre Krieger aus dem französischen Dienste abzurufen, keine Kriege gegen Reichsstände zu führen u. ein Heer gegen die Türken zu stellen. Die Schweizer aber wiesen alle diese Forderungen ab, u. nun rüstete sich Maximilian 1498 mm Kriege (Schwabenkrieg). Als er Graubündten mit einem Überfall bedrohte, trat am 5. April 1497 der Graue Bund u. am 13. Dec. 1498 der Gotteshausbund mit den sieben Orten Zürich, Luzern, Uri, Schwyz Unterwalden, Zug u. Glarus in ein Vertheidigungsbündniß, Österreich dagegen schloß am 14. Jan. 1499 einen Vertrag mit dem Schwäbischen Bunde ab, wogegen sich die Schweizer mit Frankreich verbanden. Vom 10. bis 13. Febr. wurde am Maienfeld u. am Luciensteig im Bündner Lande geschlagen, am 20. bet Fussach am Bodensee. Den 22. März siegten die Schweizer am Bruderholz bei Basel u. am 26. bei Hallau, unsern Schaffhausen; am 11. April schlugen 2000 Luzerner u. Unterwaldner bei Ermatingen 18,000 Deutsche, trieben sie nach Kostnitz zurück u. verwüsteten den Hegau u. Sundgau; am 20. April überwältigten 2000 Eidgenossen unter Heinrich Wolleb aus Uri 17,000 Österreicher bei Frastens im Wallgau unter Benedict Fontana; am 22. Mai 8000 Bündner auf der Malser Haide in Tyrol 12,000 Österreicher. Ein deutsches Heer von 15,000 M unter dem Grafen von Fürstenberg drang hierauf in die nördliche S. ein, wurde aber am 22 Juli bei Dornach an der Birs überfallen u. verjagt, wobei der deutsche Feldherr blieb; bei einem erneuten [641] Angriff durch die Deutschen wurden die Schweizer nur durch 1200 eben anrückende Luzerner vor einer Niederlage bewahrt u. kamen mit 600 M Verlust weg, während die Deutschen 3000 verloren hatten. Der Herzog von Mailand vermittelte nun den Frieden, welcher am 22. Sept. 1499 in Basel zu Stande kam; die Eidgenossen wurden der Theilnahme am Kammergericht entbunden u. keinem Kreise Deutschlands einverleibt, der Anschluß der Bündner an die Eidgenossen wurde anerkannt u. ihnen der Thurgau abgetreten Von da an datirt sich die thatsächliche Unabhängigkeit der S. von Deutschland, obgleich noch lange eine formale Zugehörigkeit des Landes zum Deutschen Reiche fortbestand, z.B. daß die Schweizer bei Kaiserkrönungen sich ihre Rechte u. Freiheiten bestätigen ließen u. den Kaiser auf seinen Reisen als solchen empfingen.

Während des Schwabenkrieges hatten sich viele Schweizer in französischen Sold begeben u. Mailand erobern helfen. Aber auch der Herzog von Mailand hatte ein eidgenössisches Heer geworben, um sein Herzogthum gegen Frankreich zu behaupten. Dieses Heer ließ sich aber von Frankreich erkaufen u. verrieth den Herzog, welcher in französische Gefangenschaft fiel. Den Verräther, einen Urner, ließ die Cantonsregierung hinrichten, behielt aber das von den Franzosen als Belohnung abgetretene Bellenz. 1501 traten Schaffhausen u. Basel in den Bund der Eidgenossen. 1506 bewilligten die Eidgenossen dem König von Frankreich 4000 M., um Mailand zu behaupten, aber 1508 verpflichteten sie sich zur strengsten Neutralität zwischen Österreich u. Frankreich. Von dem König von Frankreich karg belohnt u. schlecht behandelt, traten die Schweizertruppen aus seinem Solde, schlossen 1510 mit dem Papst auf 5 Jahre einen Bund u. rückten mit 10,000 M. über Bellenz vor; als sie aber die erwartete Unterstützung von Seiten des Papstes u. Venedigs nicht fanden, kehrten sie heim. Erbittert nun auch auf den. Papst, schlossen sie Schweizer am 7. Febr. 1511 mit Österreich einen ewigen Erbverein u. traten dann der im Oct. 1511 zwischen dem Papst, Spanien u. Venedig gegen Frankreich geschlossene Ligue (s.d. 2) bei, zogen nach dem Siege der Franzosen bei Ravenna 1512 20,000 M. stark unter dem Cardinal Matthäus Schinner über Trient, vereinigten sich bei Villa Franca mit den Venetianern u. trieben die französischen Besatzungen aus dem Mailändischen; die Bündner eroberten die Grafschaften Kleven u. Veltlin, die anderen Schweizer die Herrschaften Marienthal, Lavis u. Locarno, dann noch die Grafschaften Neuenburg u. Thierstein. Die Schweizer zogen als Sieger in Mailand ein u. der Papst verlieh ihnen den herzoglichen Hut zur Wappenzierde u. erklärte sie für immerwährende Beschützer der Kirche. Gemeinschaftlich mit dem Papst entschieden sie nun über das Herzogthum Mailand u. setzten den Herzog Maximilian Sforza in sein väterliches Eibe ein; dafür trat er ihnen die Vogteien Lugano, Locarno, Maggia, später auch Mendrisio, den Bündnern noch Kleven, Worms u. Veltlin ab, bewilligte ihnen ein Jahrgeld von. 10,000 Ducaten u. verlieh ihnen Zollfreiheit, ausgenommen in der Hauptstadt. Als nach dem Tode des Papstes Julius II. im Febr. 1513 die Ligue sich auflöste u. Frankreich sich mit Venedig zur Wiedereroberung von Mailand verbündete, vereinigte sich der Papst Leo X. mit den Schweizern; diese wurden von den Franzosen u. Venetianern in Novara eingeschlossen, schlugen aber bei einem Ausfall 6. Juni die Franzosen dermaßen, daß 10,000 Feinde blieben, während die Schweizer nur 2000 M. verloren. Ein anderes Schweizerheer von 16,000 M. unter Jakob von Wattenwyl, Schultheißen von Bern, fiel vereinigt mit den Kaiserlichen unter dem Herzoge van Württemberg in Burgund ein u. belagerte seit 7. Sept. Dijon. welches la Tremouille vertheidigte. Dieser bewog die Schweizer durch das Versprechen ihnen 400,000 Kronen zu zahlen, am 13. Sept. zum Abzuge u. gab ihnen zur Bürgschaft für die Zahlung Geißeln. Als diese Geißeln aber nicht ausgelöst wurden, fand es sich, daß sie nur Bettler waren, welche der Commandant mit stattlichen Kleidern angezogen hatte. Im Jahr 1513 wurde auch Appenzell in den Bund der Eidgenossen aufgenommen, welcher nun aus folgenden 12 Cantonen bestand: Schwyz, Unterwalden, Uri, Luzern, Zürich, Zug, Glarus, Bern, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen u. Appenzell. Außerdem waren St. Gallen, Bünden, Wallis, Genf, Neuschatel u. Mühlhausen u. das Bisthum Basel Bundesgenossen u. hießen Zugewandte Orte, sie hatten, ausgenommen den Abt von St. Gallen u. die Stadt Biel, auf den Tagsatzungen (Tagleistungen) nicht Sitz u. Stimme; Thurgau, Baden Sargans, Rheinthal u. die italienischen, der S. gemeinschaftlich gehörigen Lande hatten einzelne Rechts u. Freiheiten, aber keine politische Selbständigkeit.

Als König Franz I. von Frankreich nach seiner Thronbesteigung Genua u. Mailand wieder erobern wollte, ging ein Schweizerheer über den Mont Cenis u. griff am Abend des 13. Sept. 1515 das französische Heer bei Marignano an. Die Schlacht währte bis Mitternacht, u. nur mit des höchsten Anstrengung gelang es dem König sein Heer beisammen zu erhalten. Am anderen Morgen erneuerte sich die Schlacht, u. bereits singen die Franzosen zu weichen an, als 16,000 Venetianer den Schweizern in den Rücken fielen u. sie schlugen; 12.000 M. blieben, der Rest zog sich mit dem geretteten Geschütz u. den eroberten Fahnen nach Mailand zurück. Der Papst schloß nun Frieden mit Frankreich u. die Schweizer gaben Bellenz u. Doms d'Ossola auf, behielten aber Tessin u. das Veltlin u. bekamen von Frankreich wichtige Handelsvorteile zugestanden u. Jahrgelder versprochen. Einige Cantone neigten sich nun auf französische Seite, andere, wie Zürich, Uri, Schwyz. Basel u. Schaffhausen, wollten kein Bündniß mit einer auswärtigen Macht eingehen. Dennoch traten 15,000 Schweizer in kaiserliche Dienste zur Wiedereroberung Mailands u. 3000 in französische zur Behauptung Mailands. Beide Heere kehrten aber bald nach Hause zurück, weil der Sold ausblieb; 1516 gelang es jedoch dem König Franz I. neue Söldner in der S. zu werben; auch schlossen 1516 sämmtliche Cantone mit Frankreich den ewigen Frieden u. ein Schutz- u. Trutzbündniß, ausgenommen Zürich., weil dort der Cardinal Schinner für den Papst u. für den Kaiser warb u. weil der Reformator Zwingli sich gegen alle auswärtige Kriegsdienste erklärte; da aber der Sold ausblieb, verliefen sich auch die Hülfsvölker bald. Kaiser Karl eroberte nun das Herzogthum Mailand u. belehnte Franz Sforza damit. Um dies zurückzuerobern, nahm König Franz wieder[642] 16,000 Schweizer in Sold, diese erlitten aber am 20. April 1522 bei Bicocco eine Niederlage u. kehrten in die S. zurück. Gleichzeitig berief Zürich die im Solde des Papstes stehende Hülfsschaar zurück. 1523 warb Franz I. wieder 15,000 Schweizer, diese wurden aber 1524 an der Sessia bis auf 4000 aufgerieben. Bald wurde ein neues Schweizerheer von Franz I. gebildet, mit welchem er Mailand eroberte; als aber die Spanier anrückten, trennten sich 6000 Bündner von den Franzosen, um das Veltlin gegen die Kaiserlichen zu vertheidigen. In der Schlacht bei Pavia am 24. Febr. 1524, wo Franz I. gefangen wurde, vorloren die Schweizer 3000 Todte u. 4000 Gefangene. Die schlimmen Erfahrungen, welche die Schweizer im Dienste Frankreichs gemacht hatten, verleiteten ihnen endlich die Theilnahme an den Kriegen dieses Landes u. seit 1526 gaben sie dieselbe auf, nur einzelne Schaaren gingen noch Capitulationen ein.

Die Verbindung mit dem Auslande, namentlich mit Frankreich, brachte die S. in Abhängigkeit von demselben u. begründete die Uneinigkeit der Orte unter einander, wodurch der Keim zu der Auflösung des alten Bundes gelegt ward; dagegen kam ihnen von Deutschland her die Unzufriedenheit mit dem alten Kirchenwesen u. der geistigen Knechtung durch Papst u. Prälaten, u. fast gleichzeitig mit dort begann auch in der S. die Predigt des wiedergefundenen Evangeliums u. die Kirchenreformation. Als daher der Pfarrer Huldreich Zwingli (s.d.) in Zürich 1519 gegen den Ablaß predigte, welchen der Papst Leo X. durch den Franciscaner Bernhard Samson in der S. verkaufen ließ, u. gegen mehre Mißbräuche der Kirche eiferte fand er Beifall bei dem Volke u. bei dem Rath Schutz. Mit Zwingli zugleich predigte Leo Judä in gleichem Geiste zu Zürich u. so schnell faßten ihre Ansichten hier Wurzel, daß schon 1524 die Äbtissin u. die Chorherren in Zürich die hohe Gerichtsbarkeit an den Rath übergaben. Am 13. April 1525 wurde zuerst das Abendmahl auf protestantische Weise gespendet u. der katholische Gottesdienst verboten, doch kein Gewissenzwang ausgeübt. In Appenzell wurde schon 1524 die Reformation in dem gewerbtreibenden Theile eingeführt, während in dem Hirtenlande dieses Cantons der Katholicismus festgehalten wurde. In Basel veranlaßten Pellicanus u. Öcolampadius gegen den Willen des Rathes die Reformation 1525, zugleich wurde eine demokratischere Verfassung gegeben; der Bischof u. die Domherren begaben sich nach Freiburg u. viele Rathsherren verließen die Stadt. In Bern führten Niclas Manuel u. Haller die Reformation 1528 ein, die Regierung enthielt sich dabei aller Theilnahme, bis das Volk sich dafür entschieden hatte, worauf in aller Ruhe die alten Kirchengebräuche abgeschafft wurden. In Biel führte sie Thom. Wyttenbach, doch nicht ohne manchen Widerspruch, 1528 ein; auch in Schaffhausen gab es viele Unruhen, weil der Rath der neuen Kirchenform nicht günstig war u. deren Anhänger verfolgte, aber 1529 siegte die Partei der Reformirten. In St. Gallen gründeten sie 1528 die Prediger Vadian, Burgauer u. Wetter in Übereinstimmung mit dem Rath. In Glarus bestanden der alte u. der neue Gottesdienst Anfangs gleichberechtigt u. in Eintracht neben einander. In Graubündten fand die Reformation nach dem im Januar 1526 zu Ilanz abgehaltenen Religionsgespräche bes. aus politischen Gründen Eingang, da die Graubündtner den Schutz der reformirten Cantone gegen die Angriffe des lombardischen Befehlshabers der Festung Musso, Jakob Medici, bedurften. Zwar suchten die katholischen Stände auf eidgenössischem Wege die Reformation zu hindern, namentlich auf dem Religionsgespräch zu Baden 1526, wo Zwingli nebst seinen Anhängern excommunicirt u. die nachdrücklichsten Maßregeln zur Sicherung der Katholischen Kirche sowie zur Niederhaltung der Reformation beschlossen wurden, indeß schlug dieser Versuch gänzlich fehl, u. die beabsichtigte Reaction der Katholischen reizte das Schweizervolk nur um so mehr seine Gewissensfreiheit zu gewinnen. Indeß die Erfolge, welche die Reformation in der Deutschen S. hatte, wurden auch von bedauerlichen Erscheinungen begleitet; dazu gehörte zunächst das schon frühe Auftreten der hyperreformatorischen Anabaptisten, deren Lehren durch Hutmaier, Hetzer n.A. in der S. verbreitet wurden u. welche zu vertreiben den Regierungen erst seit 1527 gelang. Sodann begann seit 1525 die Trennung der schweizerischen Reformatoren von den deutschen wegen gewisser Lehrbestimmungen, welche mit der Zeit immer unheilbarer wurde (s.u. Reformirte Kirche S. 915). Aber auch die Stimmung der katholisch bleibenden Stände gegen die reformirten wurde immer gehässiger, u. sieben von jenen, nämlich außer den drei Urcantonen noch Zug, Luzern, Freiburg u. Solothurn, erklärten, daß sie den Bundesschwur weder den reformirten Cantonen Zürich u. Basel leisten, noch von denselben annehmen würden, wodurch nicht nur die Gemeinschaft zwischen den beiden Parteien aufgehoben, sondern auch die Sicherheit der reformirten Cantone bedroht war. Um sich gegen die möglichen Gewaltmaßregeln der Katholischen sicher zu stellen, schloß Zürich mit der von Blaarer reformirten Stadt Kostnitz am 25. Dec. 1527 das sogenannte Christliche Bürgerrecht, wonach sich beide Städte für den Fall, daß sie ihres Glaubens wegen angegriffen würden, gegenseitige Hülfe versprachen. Diesem Bunde traten aber alsbald auch die anderen protestantischen Städte bei, da ihnen von den Katholischen gleiche Gefahr drohte, so 1528 Bern u. st. Gallen, 1529 Biel, Basel u. Schaffhausen. Dagegen machten die Urcantone nebst Zug u. Luzern mit dem König Ferdinand ein Schutz- u. Trutzbündniß. Zum Ausbruch kam der Kampf in den der S. gemeinsam gehörenden Herrschaften, namentlich im Thurgau, Rheinthal, Sarganserland, den Districten Gaster u. Uznach, der Grafschaft Baden etc., wo mehre Gemeinden die Reformation angenommen hatten u. wo von der gemischten Verwaltung die protestantischen die Reformation begünstigten u. beförderten, die katholischen aber mit allen Mitteln, selbst mit Schwert u. Scheiterhaufen, zu unterdrücken suchten. Besonderes Aufsehen machte es, als die Regierung von Schwyz den reformirten Prediger Jakob Kaiser zu Oberkirch und Gebiete von Gaster, wo damals nicht ihr, sondern der Regierung von Glarus das Regiment zustand, verhaften u. im Mai 1529 verbrennen ließ, u. als nun auch die Unterwaldner, welche kurz vorher dem Oberlande bei einer Empörung gegen die Berner Regierung Hülfe geleistet hatten, eine bewaffnete Macht in die freien Ämter schicken wollten, so kündigte Zürich den katholischen verbündeten Cantonen den Krieg an. Der Landamman Äbli von Glarus u. der Stadtmeister Sturm von Strasburg vermittelten[643] zwar am 26. Juni 1529 einen Landfrieden, in welchem bestimmt wurde, daß in den gemeinen Herrschaften jede Gemeinde sich frei wegen ihres Glaubens bestimmen könnte u. daß die katholischen Orte ihrem Bündniß mit König Ferdinand entsagen sollten; dieser Friede hatte jedoch keine lange Dauer. Ein Streit wegen der Reformation in der Abtei St. Gallen u. der neuen Abtswahl daselbst erhitzte die Gemüther aufs Neue, u. Zürich, von Zwingli gereizt, drang auf den Krieg, pflog Unterhandlungen mit Venedig u. Frankreich wegen eines Bündnisses u. nahm 1530 Strasburg u. den Landgrafen v. n. Hessen in das Christliche Bürgerrecht auf; aber die anderen reformirten Orte, namentlich Bern, waren gegen den Krieg. Die Rüstungen der fünf katholischen Cantone Schwyz, Uri, Unterwalden, Luzern u. Zug gingen dagegen eifriger von Statten; das katholische Heer sammelte sich 8000 M. stark bei Zug, das der Protestanten war weit minder zahlreich. Am 12. Oct. 1531 kam es bei Kapel zur Schlacht, in welcher die Katholischen vollständig siegten u. 600 Züricher, darunter 26 Rathsherren u. die Reformatoren Zwingli u. Konr. Schmid, fielen. Da am 24. Octbr. die Berner nach der Plünderung von Muri überfallen u. geschlagen wurden, die Bündner u. Glarner am Kriege nicht Theil nahmen, die Toggenburger sich mit dem Abt von St. Gallen verglichen, endlich in Zürich u. Bern Unruhen ausbrachen: so schlossen Zürich am 16. u. Bern am 24. Nov. Frieden, wornach die kriegführenden Cantone sich gegenseitig Glaubensfreiheit gewährleisteten, Bremgarten, Mellingen, Rapperswyl, Toggenburg, Gaster u. Wesen wurden von diesem Frieden ausgeschlossen u. der Willkür der Katholischen überlassen; Zürich u. Bern mußten Kriegskosten bezahlen, das Christliche Bürgerrecht aufheben u. den Abt von St. Gallen anerkennen. Dieser für die Protestanten so nachtheilige Friede brachte einen Zwiespalt zwischen Zürich u. Bern, da das Erstere von Letzterem im Kriege lässig unterstützt u. darum zu solchen schlimmen Bedingungen genöthigt zu sein behauptete. Die Katholischen aber begannen eine vollständige Reaction; in den von dem Frieden ausgeschlossenen Ortschaften wurde das alte Kirchenwesen wieder eingeführt; in Solothurn kam es wegen Bezahlung der Kriegskosten zwischen beiden Religionsparteien zum Streit, nur der Schultheis Wengi verhinderte die Ermordung der Reformirten, diese erhielten freien Abzug, Solothurn nebst 44 Landgemeinden wurde wieder katholisch. Die Anmaßung der katholischen Cantonen ging so weit, daß sie sich sogar Einreden in die Reformationsangelegenheiten Zürichs u. Berns erlaubten, u. nur die Friedensliebe Bullingers, welcher in Zürich auf Zwingli als Antistes gefolgt war, verhinderte einen neuen Ausbruch des Krieges. Wie in der Deutschen S., so erging die katholische Reaction auch über die Italienische S., wo Lugano u. Lucarno, Bünden, Bormio u. Thiavenua sogenannte Gemeine Herrschaften waren; in Lucarno mußten 1555 die Reformirten auswandern, nur in Bünden wurde 1557 Gleichheit der Confessionen eingeführt.

Unterdessen waren auch Streitigkeiten in der Französischen S. ausgebrochen, welche bald weit um sich griffen, da der Herzog von Savoyen u. der Bischof von Genf die ihnen in Genf zustehende Gerichtsbarkeit mit zu großer Strenge ausüben wollten, die Bürger aber zur Erhaltung ihrer Rechte sich mit Freiburg verbündeten. Auch Bern, welches seit 1526 mit Genf ein Bürgerrecht geschlossen hatte, trat auf dessen Seite. Bald bildeten sich zwei Parteien in Genf, u. da der Herzog von Savoyen die Reformation verfolgte, welche der Franzose Farel im Neuenburgischen betrieben hatte, so traten Bern u. Freiburg gegen ihn in den Kampf u. nöthigten ihn 1530 zu dem Frieden von St. Julien, in welchem er die Rechte der Stadt Genf anerkannte u. welche durch den Vertrag zu Peterlingen bestätigt wurden. In Genf wurde das Evangelium seit 1531 von Farel u. Froment gepredigt u. fand Beifall; der Rath verbot den Mönchen über andere Gegenstände als biblische zu predigen; dennoch fanden Religionsgespräche u. Controverspredigten Statt, welche beide Religionsparteien aufs höchste erbitterten. Der Chorherr Werndli wurde ermordet, u. als der Bischof, von den katholischen Freiburgern unterstützt, die Untersuchung dieses Mordes vor seinen Gerichtshof ziehen wollte, bewaffneten sich die Reformirten zur Vertheidigung des Rathes. Als der Rath zu Genf 1534 auf die Bitte der Berner die öffentliche Ausübung des reformirten Gottesdienstes gestattete, hob Freiburg seinen Bund mit den Genfern auf. Der Bischof versuchte gemeinschaftlich mit dem Herzoge von Savoyen die Stadt zu überrumpeln, dies mißlang aber, u. er mußte aus der Stadt fliehen u. seinen Sitz nach Gex verlegen. Der Rath erklärte 27. August 1535 das katholische Kirchenwesen in Genf für aufgehoben, u. alle Anhänger der Römischen Kirche verließen Genf u. verbündeten sich mit dem savoyschen Adel gegen die Stadt. Von den Genfern zu Hülfe gerufen, erschienen die Berner unter Nägeli im Febr. 1536, entsetzten die Stadt u. eroberten darauf das ganze Waadtland. Die Walliser besetzten das Land von ihrer Grenze bis zur Dranse, die Freiburger Romont; der Bischof von Lausanne floh, u. die Berner nahmen sein Gebiet u. seine Einkünfte in Besitz, traten sie aber den Genfern ab. Durch Edict vom 24. December 1536 wurde die Reformation in der Waadt eingeführt. Genf behielt seine Freiheit u. blieb ein den Eidgenossen zugewandter Ort, u. 1559 wurde das Schutzbündniß für ewige Zeiten erneuert. Durch Calvin (s.d.), den Reformator der Genfer Kirche seit 1535, wurde Genf die Metropole der Reformirten Kirche. Die Religionskriege in Frankreich setzten die S. in eine schwierige Lage. Die katholischen Cantone waren auf Seite der Katholiken u. gaben dem König 1553 Soldtruppen; die reformirten Cantone hielten es dagegen mit den Hugenotten. Doch wurde dadurch der innere Friede der S. nicht gestört. Vergebens versuchte der Papst Genf dem Herzog von Savoyen wieder zuzuwenden; 6 katholische Cantone schlossen 1560 einen Bund mit dem Herzoge von Savoyen u. unterstützten dessen Forderung an Bern wegen Zurückgabe des Waadtlandes. Um den Frieden zu erhalten, trat Bern 1564 das Ländchen Gex u. das Gebiet jenseit des Sees ab. 1586 schloß der Cardinal Erzbischof von Mailand, Carlo Borromeo, zu Luzern den Goldenen od. Borromeischen Bund zwischen den katholischen Cantonen, Wallis u. dem Bischof von Basel zur Erhaltung u. Ausbreitung der Römischen Kirche; er wurde von Spanien unterstützt; dagegen erhielten die reformirten Cantone von den protestantischen Reichsständen in Deutschland u. von der Königin Elisabeth von England[644] Zusicherungen des Beistandes. In Appenzell wohnten Katholiken u. Reformirte durch einander, doch in dem Inneren Rhoden u. in Appenzell selbst mehr Katholiken, in dem Äußeren Rhoden mehr Reformirte. Nun wollten die Kapuziner, unterstützt von dem Landamman Meggelin, die Reformirten mit Gewalt bekehren, aber Reformirte u. Katholiken griffen zu den Waffen u. nach langen Verhandlungen kam am 8. Sept. 1597 eine Theilung des Appenzeller Landes zu Stande. Die Reformirten behielten den Äußeren Rhoden, die Katholischen den Inneren Rhoden, doch sollten beide Einen Stamm der Eidgenossen bilden. Im Thurgau entstanden ähnliche Unruhen, in welche der Bischof von Kostnitz verwickelt war. Sie wurden 1600 durch Schiedsrichter geschlichtet.

Von nun an wurden die Schweizer häufig veranlaßt sich in fremde Angelegenheiten zu mischen. Der König von Frankreich wollte Hochburgund wieder erobern u. mit der S. theilen, die Schweizer erklärten sich aber so bestimmt dagegen, daß er davon ablassen mußte. 1597 vermittelten die Schweizer einen Frieden zwischen Frankreich u. Spanien, als aber 1600 ein neuer Krieg zwischen jenen Mächten ausbrach, so bemühten sich beide die S. zu ihren Bundesgenossen zu machen. Zwei Jahre widerstand die Eidgenossenschaft diesen Versuchen, dann ließ sie sich aber doch durch Hülfsgelder bewegen auf Frankreichs Seite zu treten, wiewohl Bern u. Zürich sich lange dagegen sträubten. Der Papst u. der Herzog von Savoyen verbündeten sich 1602 gegen die Stadt Genf; diese sollte 12. December durch Überfall genommen werden, aber die Wachsamkeit der Besatzung vereitelte den Plan. Bern u. Zürich nöthigten den Herzog Frieden zu schließen u. den Genfern bedeutende Handelsvortheile einzuräumen. Im Walliser Lande wurden 1603 die Reformirten, den Verträgen zuwider, zur Auswanderung gezwungen. Die reformirten Cantone hatten 1606 den Venetianern Beistand gegen Papst Paul V. zugesagt u. ließen deshalb in Graubündten für Venedig werben. Deshalb entstand, bes. in Chur, Unruhe unter dem Volk, welche der spanische Statthalter zu Mailand nährte. 1609 wurde die Verschwörung zweier Franzosen entdeckt, welche Genf dem Herzoge von Savoyen verrathen wollten; dieser hatte Truppen zusammengezogen, um das Waadtland zu erobern, doch unterblieb der Krieg auf Frankreichs u. Englands Abmahnen, u. als einige Jahre später Savoyen u. Spanien mit einander in Krieg geriethen, bewarb sich Savoyen um ein Bündniß mit Bern u. leistete 1617 für immer auf das Waadtland Verzicht. Auch in Graubündten entspann sich zwischen Katholiken u. Reformirten der Krieg;, an der Spitze der Erstern, welche von Spanien u. Österreich unterstützt wurden, stand die Familie Planta, an der Spitze der Letztern, welche von Frankreich u. Venedig unterstützt wurden, stand die Familie Salis; bald darauf trat der Freiherr von Haldenstein als das Haupt einer dritten vermittelnden Volkspartei auf. Jede Partei verfolgte, so bald sie das Übergewicht erhielt, die andere mit Verbannung u. anderen Strafen; als 1620 die Salissche Partei die Macht in Händen hatte, flüchteten ihre Gegner nach Mailand u. forderten den Statthalter, Herzog von Feria, auf das Veltlin zu erobern. Er fiel in Bünden ein u. verübte arge Grausamkeiten gegen die Reformirten. Die Eidgenossen besetzten zwar das Land, wurden aber wieder daraus verdrängt, u. Rudolf Planta, von Österreichern unterstützt, bemächtigte sich des Münsterthals. Während dieser Zerrüttungen verschüttete 1618 ein Bergsturz den Flecken Plürs u. das Dorf Celano in Kleven mit 2000 Menschen. Durch französische Vermittelung kam 1621 ein Vertrag zu Stande, nach welchem die Spanier das Veltlin zurückgeben sollten, sie behaupteten sich aber dennoch darin u. bemächtigten sich auch der Grafschaft Kleven, während die Österreicher das Engadin eroberten. Die reformirten Confessionsverwandten wurden nun überall verfolgt, die Prettigauer aber, von den reformirten Cantonen u. von Venedig unterstützt, vertrieben die Österreicher, doch nur auf kurze Zeit. Als darauf Frankreich 1622 sich mit Savoyen u. Venedig zur Befreiung Graubündtens verband, übergaben die Spanier das Veltlin nebst Worms u. Kleven dem Papste zur Verwaltung, u. am 5. März 1626 kam zwischen Frankreich u. Spanien der Friede zu Monzon zu Stande, worin ausgemacht wurde, daß keine andere als die Katholische Confession in Graubündten geduldet werden sollte; die Festungen blieben in den Händen des Papstes. Die Graubündtner verwarfen diesen Vertrag u. errichteten einen Staatsrath, welcher ihre Freiheit erhalten sollte, aber Uneinigkeit halber unwirksam blieb. 1628 vereinigten sich alle Eidgenossen zur Vertreibung der auswärtigen Feinde, dennoch besetzte Österreich Chur mit 35,000 M., welche während des Sommers 1629 in dem Lande blieben. Im Vertrag zu Regensburg 1630 zwischen Österreich u. Frankreich erkannte Österreich die Freiheit des Bündner Landes an, allein die Unruhen wegen der Religion währten noch mehre Jahre fort. Nur mit Mühe konnten die Schweizer die Theilnahme an dem Dreißigjährigen Kriege vermeiden, doch blieben sie nicht ganz unberührt davon Als 1633 der schwedische Feldherr Horn durch einen Heereszug die Neutralität der S. verletzte, wurden die katholischen Cantone nur durch Frankreich abgehalten ein Bündniß mit dem Kaiser zu schließen. Auch die Österreicher verletzten mehrmals die Neutralität der S., u. da durch die Äbte von St. Gallen u. Einsiedeln die Religionszänkereien zwischen den katholischen u. reformirten Cantonen wieder aufgeregt wurden, so suchten beide Theile sich durch auswärtige Bundesgenossen zu verstärken; die Katholischen erneuerten deshalb 1631 den Bund mit Spanien u. übernahmen die Beschützung von Mailand u. Hochburgund, auch mit Savoyen u. Wallis verbündeten sie sich; die Reformirten schlossen sich an Frankreich an, wiesen aber ein Bündniß mit den Schweden zurück Nachdem der Krieg zwischen Frankreich u. Spanien ausgebrochen war, zog 1635 mit Bewilligung der reformirten Cantone ein französisches Heer durch das Basler, Berner u. Züricher Gebiet, um das Veltlin zu besetzen. Die Franzosen, verstärkt durch Schweizer, griffen die Österreicher an, welche ihnen bis in die Grafschaft Worms entgegengegangen waren, u. schlugen sie so, daß von 10,000 M. kaum 1500 übrig blieben. In einem zweiten Treffen waren die Österreicher nicht glücklicher. Bald aber machten sich die Franzosen durch Druck u. Willkür in der S. lästig, u. es entspann sich eine Verschwörung gegen sie, welche von Österreich, Spanien u. selbst von den reformirten Orten des Eidgenossenschaft unterstützt wurde; daher räumten sie, durch Krankheiten, Hunger u. Zwietracht geschwächt,[645] 1637 das Land. 1639 erhielten die Drei Rhätischen Bünde ihre Unabhängigkeit u. die Oberherrschaft über das Veltlin u. die italienischen Vogteien durch den Frieden von Mailand zurück, doch sollte die Katholische Confession die herrschende darin bleiben. Gegen das Ende des Dreißigjährigen Krieges erzeugte der gespannte Zustand der S. Empörungen, zuerst im Canton Bern, doch beruhigte die Regierung 1641 durch Nachsicht die Gemüther. Im Canton Zürich dagegen weigerten mehre Gemeinden 1645 die Zahlung der Steuern, die bewaffnete Macht mußte endlich 1646 aufgeboten werden, um die Ruhe herzustellen. Da das Reichskammergericht noch immer Anforderungen an die S. machte u. sie als zum Deutschen Reiche gehörig betrachtete (s. oben S. 642), so sandten die Eidgenossen den Bürgermeister von Basel, Joh. Rud. Weltstein, als ihren Bevollmächtigten zu den Friedensunterhandlungen nach Münster., u. dieser bewirkte im Westfälischen Frieden 1648 die völlige Unbhängigkeitserklärung der S. von dem Deutschen Reiche.

Die Regierungen der einzelnen Cantone verfuhren nach dem Westfälischen Frieden mit großer Strenge in Behauptung ihrer oberherrlichen Rechte, drückten das Landvolk schwer u. zeigten in Religionsangelegenheiten eine große Unduldsamkeit. Bes. die Herabsetzung der Scheidemünze auf die Hälfte zu Bern u. Luzern steigerte den Unwillen zur That. Im Bernschen lehnten sich die Gemeinden von Thun u. das Brugg, im Luzernischen das Entlibuch 1653 dagegen auf. In Kurzem hatte sich der Aufstand über den Aargau, das Emmenthal u. einen Theil von Solothurn u. Basel verbreitet, u. Nik. Leuenberger verjagte od. tödtete mit 20,000 Bauern die Obrigkeiten. Bern stellte 10,000 M. unter Sigismund von Erlach; die katholischen Cantone sandten 5000 M., die übrigen Cantone 8000 gegen die Aufrührer. Am 28. Mai zerstreute Erlach bei Herzogenbuchsee die Hauptschaar der Bauern, die kleineren wurden an anderen Punkten aus einander getrieben, ihre Häupter hingerichtet u. die Landschaften mit harten Geldstrafen belegt. Eine andere Unruhe verursachte die Vertreibung einiger reformirten Familien aus dem schwyzerischen Flecken Art. Zürich verlangte deren Wiedereinsetzung, doch Schwyz ließ ihre Güter einziehen u. einige Reformirte hinrichten. Dafür besetzten die Züricher u. Berner, mit Mühlhausen u. Schaffhausen verbündet, den Thurgau u. plünderten das Kloster Rheinau u. mehre katholische Dörfer u. Kirchen. Die Berner wurden aber am 14. Jan. 1656 bei Vilmergen im Aargau von den Luzernern überfallen u. in die Flucht geschlagen, die Züricher belagerten Rapperswyl vergeblich, u. 1656 kam der Friede zu Baden zu Stande, welcher alles beim Alten ließ. Als Ludwig XIV. von Frankreich die Festung Hüningen unsern Basel anlegte, wodurch diese Stadt bedroht wurde, suchten schweizerische Gesandte diesen Bau zu hintertreiben; als aber die Vorstellungen dagegen fruchtlos blieben, so richtete sich der Unwille der Baseler gegen den Rath u. erst 1691, nachdem mehre Aufrührer hingerichtet od. verbannt waren, wurden die Unruhen unterdrückt. Seit Langem hatten die Äbte von St. Gallen, bes. Leodegar Bürgiser, die Rechte der meist reformirten Landschaft Toggenburg beeinträchtigt, u. da ihm Österreich Beistand zugesagt hatte, so wies er jeden Vorschlag zur Versöhnung von sich. Nun traten Zürich u. Bern, welche dazu von England u. von Preußen heimlich aufgefordert waren, zur Beschützung der Toggenburger auf, deren Feldherr der Züricher Nabholz wurde. Der Krieg (Zweiter Toggenburger Krieg) kam 1712 zum Ausbruch, die Cantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden u. Zug sandten dem Abte Truppen zum Beistand u. der Papst unterstützte ihn mit Geld. Die Züricher u. Berner griffen den Abt an u. verjagten ihn, eroberten Wyl u. drangen durch den Thurgau bis nach St. Gallen. Ein anderes Heer der Reformirten eroberte die Grafschaft Baden u. Bremgarten. Nun aber griffen die katholischen Cantone zu den Waffen u. bald standen 150,000 Schweizer im Felde. Die Berner wurden am 20. Juli 1712 bei Aarau von den Unterwaldnern geschlagen, die Züricher aber siegten bei Hutten über die Schwyzer u. am 25. Juli 1712 gewannen die Reformirten die entscheidende Schlacht bei Vilmergen gegen die Katholiken. Darauf kam am 11. August der Friede zu Aarau zu Stande; Baden, Rapperswyl u. mehre Gebiete kamen an Zürich; der Thurgau u. das Rheinthal an Bern u. Glarus; beiden Religionsparteien wurden gleiche Rechte bewilligt.

Die S. genoß nun Ruhe bis zur Französischen Revolution, obschon 1715 das Gerücht von einem geheimen Bündniß der katholischen Cantone in Baden ging. Nur im Innern der Cantone kamen noch Unruhen vor, so 1713 u. 1717 in Schaffhausen u. Zürich wegen Beeinträchtigung der Zunftgerechtigkeiten; sie wurden aber gestillt, als der Rath sich zu einigen Bewilligungen verstand. Durch Österreich aufgewiegelt, widersetzte sich der Flecken Wilchingen im Canton Schaffhausen, doch wurden die Aufrührer im Stiche gelassen u. bestraft. Als die Regierung von Glarus den Werdenbergern 1719 ihren alten Freibrief nahm, erhoben sich diese; wurden aber 1721 überwältigt u. hart gestraft. In Zug erregten zwei Parteien, die französische u. die österreichische, 1728–35 große Unruhen. In Appenzell standen 1732 im Äußern Rhoden das Volk vor der Sitter u. hinter der Sitter wegen Bestellung der Obrigkeiten mit einander im Kampfe, die Parteien theilten sich in die Harten od. gemeinen Leute u. in die Linden od. Vornehmen; Letztere unterlagen. In Bern hatten die adligen Geschlechter sich der Regierung bemächtigt u. die Bürgerschaft ganz von der Regierung ausgeschlossen. Jeder Widerspruch u. Berufung auf alte Rechte wurde hart bestraft, so der Hauptmann Samuel Henzi u.m.A. wegen einer Verschwörung gegen den Rath 1749 hingerichtet u. Andere verwiesen, doch stellte der Rath einige Mißbräuche ab. In Genf wurden ähnliche Unruhen schon 1707 bestraft, doch erneuerten sie sich öfter. 1738 wurden unter Frankreichs, Berns u. Zürichs Vermittelung mehre Verbesserungen der Verwaltung gemacht, doch die Übel, wegen deren die Unzufriedenheit Statt fand, nicht gründlich geheilt. Darum brachen noch 1765, 1766, 1770 u. 1781 Empörungen aus. Das Livinerthal versagte auf Anstiften einiger Reichen die Zahlung der Steuern an Uri u. erregte 1755 einen Aufstand, die Urner entwaffneten aber das Volk, hielten dann Gericht, nahmen dem Volke seine Ehren u. Rechte u. enthaupteten drei von den Vornehmen u. acht aus dem Volke. In Luzern wollte der päpstliche Legat die Religionsparteien entzweien u. mischte sich in Regierungssachen, da die Luzerner dies nicht dulden wollten, sprach der Legat den Bann über sie[646] aus; die Luzerner aber nöthigten ihn die Stadt zu verlassen; er kehrte zwar zurück, hatte jedoch seinen ganzen Einfluß verloren. In Neuschatel, welches seit 1707 unter preußischer Herrschaft, doch im Bunde mit der S. stand, erregten einige Mißvergnügte, als der König seine Einkünfte verpachtete, 1766 einen Aufstand. Von dem König Friedrich II. dazu aufgefordert, vermittelte Bern die Ruhe, doch 1768 ermordete das Volk den königlichen Bevollmächtigten Gaudot. Der König ließ das Volk entwaffnen u. die Stifter der Unruhen bestrafen, dann aber verbesserte er die Gesetze, vermehrte die Freiheiten des Volkes u. gab ihm auch die Waffen wieder. In Freiburg hatten sich die Patricier der Regierung bemächtigt u. den Rath der Sechsziger (die Heimliche Kammer, die Heimlichen) gebildet. Da der Rath sich wieder in zwei Parteien spaltete, so entstanden dadurch Unordnungen u. das Landvolk vereinigte sich 1781 mit den Bürgern zur Veränderung der Verfassung. An der Spitze des Aufstandes stand Chenaux, er eroberte das Bergschloß Greyerz u. rückte dann gegen Freiburg vor, doch Bern leistete dem Rath zu Freiburg Hülfe, das Landvolk wurde überredet die Waffen zu strecken u. Chenaux von einem der Seinigen ermordet; in der Hauptsache blieb es beim Alten.

Die schweizerischen Regierungen hatten im ungestörten Besitz der Herrschaft nie an die Bedürfnisse des Volkes u. an zeitgemäße Veränderungen u. Verbesserungen gedacht, vielmehr waren stets die Bitten u. Beschwerden des Volkes mit Härte zurückgewiesen worden; als daher in Frankreich der Sturm der Revolution losbrach, zeigten die Schweizer keine Anhänglichkeit an ihre Obrigkeiten, sondern ließen große Neigung blicken Frankreich nachzuahmen. Schon im Sept. 1792 näherten sich die Franzosen den schweizerischen Grenzen; doch hatte die S. erklärt neutral bleiben zu wollen, um Frankreich durchaus keine Ursache zum Angriff zu geben; allein Clavière, ein Geufer, war französischer Minister u. aus Rache dafür, daß er einst aus Genf verbannt worden war, ertheilte er dem General Montesquion den Befehl Genf zu erobern. Dieser vermittelte aber einen Vertrag. Die Bewohner des Bisthums Basel waren mit dem Bischof in Streit, sie nöthigten ihn zur Flucht u. errichteten 1792 eine Republik. Schon 1793 wurde Brundrut, welches, bisher zum Bisthum Basel gehörig, außerhalb der schweizerischen Grenzen gelegen war, der Französischen Republik einverleibt, den Rest Erguel, welcher zu den Zugewandten Orten der Eidgenossen gehörte, nahm Frankreich 1797 in Besitz Die schweizerischen Soldkrieger in französischen Diensten wurden 10. August 1792 in Paris ermordet, aber die schweizerischen Regierungen wagten es nicht irgend eine Remonstration deshalb zu machen. Das Volk murrte laut, bes. in den westlichen Landschaften. Am ärgsten ging es seit 1794 in Genf her, wo es zu blutigen Auftritten kam. Die Regierungen von Zürich, Bern, Solothurn u. Freiburg bewiesen die meiste Festigkeit bei Unterdrückung der Empörungen, aber die Ruhe war nicht von Dauer. Andere Regierungen benahmen sich dagegen ganz schwach, so gestattete 1795 der Abt Beda von St. Gallen seinen Unterthanen Gemeindeversammlungen zu halten, ihren Rath selbst zu wählen u. alte Lasten loszukaufen. Als Bonaparte die Lombardei eroberte u. darin die Cisalpinische Republik gegründet hatte, wünschten das Veltlin, Kleven u. Worms sich von dem Rhätischen Bunde zu trennen, da sie nicht gleiche Rechte mit demselben genossen, u. als sie keine Zugeständnisse erhielten, vereinigte Bonaparte am 22. Oct. 1797 die drei Landschaften mit der Cisalpinischen Republik. Überall wurde jetzt der Widerstand des Volkes gegen die Regierungen rege. Auf der Tagsatzung zu Aarau wurde gestritten, ob die Ewigen Bünde aufs Neue beschworen od. eine Abänderung der Verfassung getroffen werden sollte. Bern versuchte es durch Milde das von La Harpe aufgewiegelte Waadtland sich treu zu erhalten; das Landvolk war dazu bereit, nicht so die Städte, welche Wohlfahrts- u. Sicherheitsausschüsse errichteten u. das Schloß Chillon, den einzigen festen Platz im Lande, erstürmten. Kurz darauf verlangte die Baseler Landschaft ihre alten Rechte u. die Stadt Basel mußte, um Aufruhr zu verhüten, selbst Theil an der Revolution nehmen. Bern wollte nun mit Waffengewalt die Ordnung im Waadtlande herstellen u. Chillon wieder nehmen; die Waadtländer verjagten aber die bernerischen Landvögte u. riefen die an den Grenzen stehenden französischen Truppen zu ihrem Schutze herbei, welche am 25. Jan. 1798 das Waadtland besetzten, nachdem sie auch das ehemalige Bisthum Basel innerhalb der Schweizergrenzen eingenommen hatten. Die Berner Regierung wandte sich an das französische Directorium u. erbot sich zu ausgedehnten Bewilligungen, wenn die französischen Truppen sich zurückziehen wollten. Das Directorium dagegen verlangte, die Berner Regierung sollte sich auflösen, u. theilte einen Plan zur Verwandelung der S. in eine einzige u. untheilbare Republik mit Einem schweizerischen Directorium, Einem Senat u. Großem Rath mit. Während die Cantonregierungen berathschlagten, verbreitete sich die Revolution nach Luzern, Freiburg, Solothurn, Unterwallis, Zürich u. Schaffhausen, u. nur Bern leistete noch Widerstand. Nun drangen die französischen Heere von zwei Seiten in das Schweizergebiet ein; Brune vom Waadtland aus, Schauenburg von Basel her. Bern versuchte Gegenwehr, aber es herrschte bei den Behörden u. im Heere Verwirrung, u. General Erlach versuchte in dem Waffenstillstand zu Peterlingen vom 15. Febr. ein Rettungsmittel. Als der Waffenstillstand ablief, begriff Erlach wohl, daß er mit 35,000 M. eine Stellung von 35 Stunden Länge nicht decken könne, die Truppen wurden unzufrieden, u. nach Wiederbeginn der Feindseligkeiten am 1. März (s.u. Französischer Revolutionskrieg S. 648) wurde Erlach nebst mehren Offizieren ermordet. Schauenburg nahm am 2. März Freiburg u. Solothurn, am 5. März 1798 wurde auch Bern besetzt, der Schatz u. das Zeughaus geplündert, große Kriegssteuern erhoben und der Canton Bern in die vier neuen Cantone Leman, Oberland, Bern u. Aargau getheilt.

Bald war die S. unterjocht, die Eidgenossenschaft aufgelöst u. an ihrer Stelle eine Helvetische Republik mit Einer Centralregierung in Aarau eingerichtet; 18 Cantone mit einer gleichen Verfassung sollten den neuen Freistaat bilden. Baden, Thurgau, Lugano, Bellinzona u. Wallis bildeten außer den vier obigen, u. außer den alten Cantonen Luzern, Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel u. Schaffhausen eigne Cantone, Schwyz, Uri, Unterwalden u. Zug wurden dagegen zusammen geworfen u. hießen nun der Canton Waldstätte; Appenzell, St. Gallen u. das Rheinthal[647] bildeten den Canton Säntis, Genf u. die der Eidgenossenschaft verbündete Reichsstadt Mühlhausen wurden der Französischen Republik einverleibt. Während sich die meisten Orte dieser Umbildung unterwarfen, setzten sich Schwyz, Uri, Unterwalden u. Glarus dagegen u. beschlossen ihre alte Verfassung zu vertheidigen. Sie stellten ein Heer von 10,000 Mann, an dessen Spitze der Kapuziner Paul Styger, der Priester Marianus Herzog u. der Landamman Aloys Reding aus Schwyz standen. Luzern wurde erobert, gleich darauf aber wieder verloren. Als die Franzosen am Vierwaldstättersee bei Küßnacht, am Zürichersee bei Wollrau vordrangen, floh Herzog, doch Aloys Reding schlug die Franzosen am 2. Mai am Rothen Thurm bei Morgarten u. am 3 Mai; 3000 Franzosen u. nur 300 Schweizer waren in diesen beiden Tagen geblieben, doch die Streitkraft der letztern war zu gering, um für die Dauer Widerstand leisten zu können, darum machten Schwyz, Unterwalden u. Uri schon am 4. Mai Frieden u. nahmen die neue Verfassung an. Nur Graubündten, unter dem Schutz von 25,000 Österreichern, schloß sich der Helvetischen Republik nicht an. Diese tumultuarische Einführung der Helvetischen Republik u. einer Regierung ohne Kenntniß der Örtlichkeit u. Verhältnisse wirkte sehr nachtheilig. Der neuen Regierung fehlte es an Ansehen. Kraft u. Geld, die französischen Heere u. Beamten sogen das Land aus, unterstützten dabei jede Willkür, hier die Obrigkeiten, dort das Volk, je nachdem es ihr Vortheil mit sich brachte. Als die Unzufriedenheit des Volks mit der Regierung immer merklicher wurde u. ein Krieg zwischen Frankreich u. Österreich dem Ausbruche nahe war, verstärkte Frankreich seine Heeresmacht in der S.u. schloß mit der Helvetischen Republik am 24. Aug. 1798 ein Schutz- u. Trutzbündniß, wodurch diese verpflichtet wurde ein Hülfsheer zu stellen. Nun brachen im Rheimhal, in Schwyz, Appenzell u. Unterwalden Empörungen aus. Paul Styger stand abermals an der Spitze, am 9. Sept. wurden bei Stanz Tausende von Franzosen erschlagen, dagegen aber Stanz u. Ennenmoos verbrannt u. von den siegenden Franzosen viele Grausamkeiten gegen Greise, Weiber u. Kinder verübt. Graubündten blieb unterdessen von den Österreichern besetzt, u. dahin flohen alle Schweizer, welche mit der neuen Ordnung der Dinge unzufrieden waren. Am 6. März 1799 drang Massena in Graubündten ein u. vertrieb die österreichischen Truppen. Dies u. die sonstigen Kriegsbegebenheiten in der S., wo die österreichischen Heere des Erzherzogs Karl u. Hotzes, die russischen Korsakows u. Suwarows den französischen unter Schauenburg u. Massena gegenüberstanden u. zuletzt, bes. durch die Schlacht von Zürich Ende Sept. 1799, genöthigt wurden die S. zu räumen, s.u. Französischer Revolutionskrieg S. 648 f. Graubündten wurde nach Vertreibung der Russen u. Österreicher aus der S. mit der Helvetischen Republik vereinigt.

Die Schweizerregierung im französischen Geiste hatte sich während des Kriegs am 4. Oct. 1798 von Aarau nach Luzern u. Bern geflüchtet. Da sie in sich selbst zwiespältig war, so vermochten sie auch im Lande nicht Ruhe u. Ordnung zu erhalten u. die Parteien zu beschwichtigen. Das Directorium wurde den 7. Jan. 1800 aufgehoben u. an ihrer Stelle eine provisorische Vollziehungscommission von 7 Mitgliedern eingesetzt, welche, weil sie gemäßigten Grundsätzen huldigte, alle Revolutionsmänner gegen sich hatte; diese, unterstützt von dem französischen Gesandten u. der französischen Armee, bewirkten schon am 8. Oct. 1800 eine neue Umwälzung. Man löste den Senat auf, setzte einen Vollziehungsrath ein u. entwarf einen Verfassungsplan, welcher aber von einem andern, der am 29. Mai 18001 von Paris ankam, verdrängt wurde. Aber auch dieser fand keinen Beifall, u. unter vielen Widersprüchen kam am 24. Octbr. abermals ein neuer Verfassungsentwurf zu Stande, welcher aber, kaum angenommen, auch schon wieder vernichtet wurde, worauf ein provisorischer Senat in Bern von 25 Mitgliedern die Regierung bis zur Abfassung einer neuen Regierungsform übernahm. Endlich wurde am 19. Juni 1802 eine von Paris eingesandte Verfassung in Bern bekannt gemacht u. unter heftigem Widerspruch der kleinen Cantone von den größeren angenommen. Kaum hatten aber in Folge des allgemeinen Friedens die französischen Truppen die S. verlassen, als sich im August Schwyz, Uri, Unterwalden, Glarus u. Appenzell für unabhängig erklärten u. in Zürich, Baden u. dem Aargau ein offner Krieg gegen die Regierung in Bern ausbrach, welche nach Lausanne flüchten mußte. Nur noch zunächst den französischen u. italienischen Grenzen wurde die Helvetische Republik anerkannt, in Schwyz rathschlagte eine Tagsatzung unter Aloys Reding am 27. Sept. 1802 über die Herstellung der Eidgenossenschaft u. überall erhoben sich heftige Streitigkeiten. Da erklärte Bonaparte im October sich durch General Rapp zum Vermittler, gebot Ruhe, befahl die Niederlegung der Waffen u. die Rückkehr des Senats nach Bern u. berief Abgeordnete zur Entwerfung einer neuen Verfassung nach Paris Als einige Cantone, mit dem Landvolk einverstanden, Widerstand versuchten, ließ Bonaparte seine Truppen unter Ney u. Rapp einrücken u. die Widerspenstigen zur Ruhe bringen, Am 19. Febr. 1803 erschien die Mediationsacte od. Vermittlungsurkunde. Sie stellte eine Eidgenossenschaft aus folgenden 19 Cantonen her: zu den 13 alten Cantonen Appenzell, Basel, Bern, Freiburg, Glarus, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Unterwalden, Uri, Zürich u. Zug, kamen sechs neue, nämlich die Zugewandten Orte St. Gallen u. Graubündten (mit Ausschluß des Veltlin) u. die Gemeinen Herrschaften od. Unterthanenlande Aargau, Tessin, Thurgau u. Waadt (Wallis blieb eine eigene Republik u. Neuenburg von der S. getrennt) Diese Orte bildeten ein Ganzes, dessen gemeinschaftliche Angelegenheiten auf einer Tagsatzung berathen wurden, zu welcher jeder Canton einen Bevollmächtigten sandte u. wo die sechs größern Cantone zwei Stimmen hatten. Die Tagsatzung versammelte sich wechselsweise ein Jahr nach dem andern in Basel, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn u. Zürich, daher deren Cantone Directorialcantone hießen. Der Bürgermeister des jedesmaligen Vororts leitete unter dem Titel eines Landammans der S. die gemeinsamen Geschäfte. In den demokratischen Cantonen wurden die Landgemeinden hergestellt; in den anderen die Großen Räthe, welche von dem Volke gewählt wurden, u. die Kleinen Räthe, welche der Große Rath wählte. Diese neue Verfassung hatte allerdings Vorzüge, denn sie machte der Aristokratenwillkür in den größeren Cantonen ein Ende u. brachte mehr Einheit in den Bund; allein sie fand[648] keinen Beifall, weil die S. ihre Unabhängigkeit verloren hatte, da Bonaparte als Vermittler unumschränkt darin gebot. Im März 1804 empörten sich die Gemeinden am Zürichersee der hohen Abgaben wegen, wählten den Schuhmacher Willi aus Horgenz zu ihrem Führer u. verbrannten das Schloß Wädenswyl, wurden aber wieder zur Ruhe gebracht. Darauf veranlaßte der Abt zu St. Gallen, Pancratius Forster, durch die Forderung einer vollständigen Herstellung des Klostergebiets große Weiterungen. Die wieder gewonnene Ruhe erzeugte manche gemeinnützige Unternehmungen, so Pestalozzis u. Fellenbergs Unterrichtsanstalten, die begonnene Grabung des Linthkanals durch Escher von der Linth; dagegen stürzte am 2. Sept. 1806 der Roßberg ein, wodurch die Dörfer Goldau u. Lowerz verschüttet wurden. 1807 wurde Wallis dem Französischen Reiche einverleibt. 1812 mußte die S. 12,000 Mann zu dem Kriege Frankreichs gegen Rußland stellen, von denen die Mehrzahl umkam. Als Napoleon nach der Schlacht bei Leipzig aus Deutschland vertrieben war, wollte die S. sich für neutral erklären u. allen fremden Truppen das Betreten ihrer Grenzen verbieten, doch die gegen Frankreich verbündeten Mächte erkannten eine Neutralität, welche nur Napoleon Vortheil hätte gewähren können, nicht an. Österreicher u. Russen zogen seit dem 21. Dec. 1813 durch das Schweizer Gebiet nach der französischen Grenze, u. Bern, Solothurn, Freiburg u. Luzern lösten ihre Verbindung mit Frankreich zuerst auf. Die Verfassung der S. verlor nun auch ihre Kraft. Wiederum entstanden Parteiungen, da Einige sich für die Aufrechthaltung der bestehenden, Andere für die Herstellung der alten Verfassung erklärten; Bern forderte den Aargau u. die Waadt zurück, die kleineren Cantone wollten ihre Unterthanenlande wieder haben. Aber die Unterthanenlande wollten nicht in das alte Verhältniß zurückkehren, u. 29. Dec. 1813 wurde auf der Tagsatzung bestimmt, daß die Mediationsverfassung abgeschafft u. die alte Eidgenossenschaft hergestellt werden, aber jedem Canton sein derzeitiges Gebiet bleiben sollte. Dieser Beschluß wurde 9 Jan. 1814 von 15 Ständen ratificirt u. auch von den verbündeten Mächten nach dem ersten Pariser Frieden als Grundlage der neuen schweizerischen Verhältnisse anerkannt. Jetzt kamen auch die verlornen u. abgetrennten Theile, Genf, Wallis, Neuenburg wieder zur S., nur das Veltlin blieb bei Österreich. Als sich aber Bern u. die Urcantone mit ihren Forderungen nicht abweisen ließen, wurde durch den Wiener Congreß Bern durch das Bisthum Basel u. die Urcantone durch Geldzahlungen von den neuen Cantonen entschädigt Nach der Wiederkehr Napoleons zogen schweizer Truppen mit gegen ihn, wofür die S. einen Theil der Contributionsgelder erhielt.

Seit April 1814 war unter Aufsicht der Großmächte eine neue Verfassung entworfen worden, welche zwar den Hauptpunkten nach auf die Mediationsverfassung gegründet war, aber doch den patricischen Familien wieder mehre Rechte einräumte u. in den ehemals aristokratischen Cantonen den größten Theil der Regierung wieder in ihre Hände zurückbrachte. Die neue Verfassung wurde den 27. Mai 1815 von der Tagsatzung angenommen, am 7. Ang. in Zürich beschworen u. am 20. Dec. von den fünf Großmächten gewährleistet, wobei zugleich von denselben der S. die Zusicherung immerwährender Neutralität ertheilt wurde. Zufolge der neuen Verfassung bestand der Schweizer Bund aus 22 völlig freien Cantonen; zu den 19 früheren (s. oben) kamen nämlich Genf, Wallis u. das preußische Fürstenthum Neuschatel. Das Dappenthal wurde von Frankreich abgetreten, auch Sardinien trat einen Strich von Savoyen, Carouge nebst einigen Dörfern an dem Genfersee u. an der Rhône an Genf, u. Österreich die Herrschaft Räzüns an Graubündten, das Frickthal, Laufenburg u. Rheinfelden an Aargau ab, die Stadt Biel wurde mit dem Canton Bern vereinigt, das Gebiet des ehemaligen Bisthums Basel kam zum größten Theil an Bern, mit dem Rest an Basel. Die neue Verfassung fand aber nicht allgemeinen Beifall, Solothurn, Graubündten, Schwyz, Appenzell u. Innerrhoden ließen nur schwierig sich zur Annahme bewegen, Nidwalden (ein Theil von Unterwalden) mußte durch Waffengewalt zur Unterwerfung gezwungen werden. Nach dem Bundesvertrag verbürgten sich die Cantone gegenseitig ihre Verfassungen u. vereinigten sich zur Vertheidigung ihrer Unabhängigkeit gegen alle Eingriffe fremder Mächte. Das Bundesheer wurde ohne die Bundesreserve auf 32,886 Mann u. der jährliche Geldbeitrag auf 540,107 Schweizerfranken festgesetzt u. der Beitrag jedes Cantons bestimmt. Die Tagsatzung, welche sich jährlich am 1. Juni wechselsweise in einem der drei Vororte, Bern, Luzern u. Zürich, versammeln sollte, behielt das Recht Krieg zu erklären, Frieden zu schließen u. Bündnisse mit auswärtigen Mächten zu errichten, doch waren den einzelnen Cantonen Militärcapitulationen mit auswärtigen Staaten vorbehalten. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt war, blieb einem Vorort überlassen, für Lebensmittel, Landeserzeugnisse u. Kaufmannswaaren war der freie Kauf u. die ungehinderte Aus- u. Durchfuhr von einem Canton zum andern zwar festgesetzt, kam jedoch noch nicht zur Ausführung. Die Freizügigkeit von Canton zu Canton wurde eingeführt, das Fortbestehen der Klöster u. Capitel verbürgt. Die gesammte Staatsschuld wurde auf 3,118,336 Franken anerkannt.

Der durch den Wiener Congreß begründete Einfluß des Auslandes auf die S. zeigte sich sehr bald. Vorerst benutzten denselben die ehemals herrschenden Familien in den aristokratischen Cantonen, um wieder ans Ruder zu kommen, die Wahlen in die Großen Räthe durch das Volk abzuschaffen u. diese Behörden sich zum großen Theil durch sich selbst ergänzen zulassen, überhaupt Alles wieder auf den Fuß herzustellen, wie es vor der Revolution gewesen war. Mißtrauen des Volks u. der Regierten gegen die Obrigkeiten, Zwiespalt unter den Cantonen selbst, Reibungen im Innern gingen hieraus hervor. Von Bern dazu angeregt, schlossen 1816 zuerst 20 Cantone mit Frankreich wieder eine Militärcapitulation, nach welcher sie 6 Regimenter zum französischen Kriegsdienst stellten; 1819 wurde mit den Niederlanden eine Capitulation auf 3 Regimenter geschlossen; 1823 kamen ähnliche Verträge mit Neapel u. mit dem Papste u. 1824 auch mit Spanien zu Stande. Vergebens erhoben sich dagegen patriotische Stimmen, u. als schon 1820 bei dem in niederländischen Sold gegebenen Regiment Auf der Mauer große Unordnungen offenbar wurden, mußten die Cantonsregierungen selbst auf ihr Strafrecht verzichten u. es der niederländischen Regierung übertragen. Noch tiefer eingreifend u. die[649] innere Zwietracht mehrend waren kirchliche Streitigkeiten, namentlich hervorgerufen durch die 1817 verlangte Errichtung eines neuen Bisthums an die Stelle des aufgelösten Bisthums Basel, sowie durch die vom Abt von St. Gallen, Pancratius Forster, u. den katholischen Cantonen Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug u. Freiburg verlangte Wiederherstellung der Abtei St. Gallen mit allen ihren Gebieten u. fürstlichen u. bischöflichen Rechten. 1817 trat die S., auf Einladung des Kaisers Alexander I. von Rußland der Heiligen Allianz bei. Die Hungersnoth von 1817, in Folge deren jeder einzelne Canton Getreidesperren anordnete u. eine Menge Schweizer auswanderten, wurde um so fühlbarer, da die gleichzeitigen Unterbandlungen mit Frankreich wegen Aufhebung der bestehenden Handelssperre, ungeachtet der Drohung der S. die Militärcapitulation aufzuheben, ebenso erfolglos blieben, wie die über die Herausgabe des Dappenthals, welches Frankreich zufolge des Pariser Friedens an Genf abtreten sollte. In Schaffhausen, wo wegen drückender Steuern 25 Landgemeinden eine Trennung des städtischen Vermögens von dem ländlichen beanspruchten, in Appenzell-Außerrhoden, sowie in Zug u. Unterwalden kam es zu bedenklichen, ja selbst blutigen Auftritten, u. dann konnte die S. bei ihrer Unterdrückung der Preßfreiheit, bei der seit 1823 eingeführten strengen Fremdenpolizei u. der damit in Verbindung stehenden Beschränkung des Asylrechts durch Ausleserung politisch Verfolgter, auf Antrieb fremder Mächte, ihre Machtlosigkeit eben so wenig verbergen, wie die ohne erhebliches Resultat bleibenden Tagsatzungsverhandlungen über Maße, Münzen u. Gewichte, Handelsfreiheit, sowie überhaupt über Maßregeln, welche das Allgemeine betrafen. Üble Nachrede zog sich die Eidgenossenschaft durch die schmäliche Behandlung der sogenannten Heimathlosen od. derer, welche kein Bürgerrecht in einem Canton nachweisen konnten, zu. Die Religionsfehden in Genf, wo der Calvinismus wider Deismus u. Socinianismus wüthete, die immer mehr um sich greifenden Schwärmereien der dortigen Momiers (s.d.), die Umtriebe des aus England durch mystische Frauen eingeschwärzen Methodismus in Genf wie im Waadtland, der pietistische Fanatismus in Basel, das Treiben der Anhänger der Juliane von Krüdener (s. d), der ultramontane Geist in den katholischen Cantonen, die erneuerte Thätigkeit der Jesuiten, welche zu Brieg im Canton Wallis ein großes Erziehungshaus errichteten u. in Freiburg ihre Verfolgung einiger Lehrer so weit trieben, daß das Volk deshalb sogar einen Aufstand erregte, waren alles Zeichen der Zeit Dagegen trat nun auch das Streben die Nationalehre zu erhalten u. das Bedürfniß die dazu zu verwendenden Einzelkräfte zu concentriren um so schärfer hervor; patriotische Vereine traten auf u. suchten nach u. nach als Repräsentanten einer kräftigen Opposition sich geltend zu machen, dahin gehörten namentlich der Helvetische Verein von Schinznach, der Zofinger Verein der studirenden Jünglinge der S. (schon 1819 gebildet), der Sempacher Verein junger Männer, welche auf deutschen Universitäten gebildet, sich seit 1822 jährlich auf einem der vaterländischen Schlachtfelder versammelten, um sich im Kampf für die Freiheit u. die Rechte des Volkes der Aristokratie gegenüber zu stärken; der Naturforschende u. Landwirthschaftliche Verein, der Musikverein u. vor allem der Schützenverein. 1822 u. 1823 übertraf die S. bei Unterstützung der Griechen mit ihren außerordentlichen Hülfsleistungen alle übrigen europäischen Länder. 1822 hatten sich unter dem Vortritt Berns einzelne Cantone, durch Frankreichs harte Handelsmaßregeln veranlaßt, zu der nationalen Idee eines Handelsconcordats u. zu einer Retorsion vereinigt; allein die Sache scheiterte an dem Widerspruch Zürichs, Basels, Genfs u. Neuschatels. Ein eben so ungünstiges Resultat lieferten die nächsten Jahre. Nur zwischen Württemberg u. den östlichen Cantonen, welche das württembergische Getreide nicht entbehren konnten, kam 1825 ein Handelsvertrag zu Stande, dagegen wurde die von Bern vorgeschlagene Einführung eines gleichen Münzfußes für die S., ungeachtet ihrer anerkannten Nothwendigkeit, bei der Tagsatzung 1825 von 15 Cantonen verworfen. Die einzigen Vertreter eines zeitgemäßen Fortschritts waren Graubündten, wo 1825 ein neues Strafgesetzbuch eingeführt wurde; Waadt, wo man eifrig für Vervollkommnung der Gesetzgebung, für Förderung der Schulen u. gemeinnütziger Anstalten arbeitete; u. vor allen Genf, dessen Regierung für die Fortentwickelung des inneren Staatslebens thätig war. Hier kam schon 1823 eine patriotische Depositenkasse zur Erleichterung des Handels u. Verkehrs mit einem Capital von 300,000 Frcs. zu Stande; sodann wurden Dampfboote zum Verkehr auf dem Genfersee gebaut, Vereine zur Verbesserung der Landwirthschaft u. des Weinbaues, zum Unterricht der Gewerbtreibenden u. zu anderen gemeinnützigen Zwecken gestiftet. In anderen Cantonen riefen dagegen die mangelhaften Zustände der Verwaltung u. der Rechtspflege Unruhen hervor, in Tessin war es Bestechlichkeit bei Besetzung der Ämter, welche eine Umgestaltung der Verfassung auf volksthümliche Grundlage veranlaßte; in Appenzell-Innerrhoden Willkür in der Rechtspflege, in Glarus ein, zu einem Religionsstreit zwischen den Katholiken u. Reformirten ausgearzeter Zwist wegen einer Handelsstraße, welche Ruhestörungen veranlaßten. Auch auf der Tagsatzung 1828 kam es wegen Aufhebung der Binnenzölle, namentlich zwischen Bern u. Waadt, zu harten Kämpfen. 1829 suchten einige Regierungen, wie Bern, Basel, Freiburg, Solothurn, durch verschärfte Polizeimaßregeln u. Preßgesetze, so wie durch Verweigerung aller von dem Volke begehrten Verwilligungen sich bei ihrer Gewalt zu behaupten, während andere, wie Waadt, Luzern, Zürich, durch eine Abänderung der Verfassung die Ruhe zu erhalten strebten; im Canton Appenzell-Innerhoden aber erlitt die Verfassung eine wesentliche Veränderung, da der Große Rath genöthigt wurde alle Gesetzentwürfe der Landgemeinde vorzulegen u. sie sogar von den Kanzeln bekannt zu machen. In der Waadt nahm man vorsichtig einzelne Verbesserungen des Grundgesetzes vor; Luzern folgte mit Trennung der richterlichen u. vollziehenden Gewalt; Zürich bereitete sich dem gesetzgebenden Rathe wenigstens erweiterte Rechte gegen die Regierung zu gewinnen.

Da brach plötzlich 1839 die Julirevolution in Frankreich aus u. veränderte die bisherigen Verhältnisse zur auswärtigen Politik, allerwärts bekamen die Unzufriedenen neues Leben u. in der bath immer mehr entzügelten Presse Organe, welche eifrigst benutzt wurden. Schon im August, nach mehr[650] im September 1830 zeigten sich Bewegungen. Anfangs begnügte man sich mit Bittschriften an die höchsten Behörden; diese aber schwiegen entweder auf die Bittschriften, od. zögerten, od. machten durch ihren laut ausgesprochenen Tadel Argwohn u. Mißtrauen rege u. erbitterten das Volk noch mehr. Noch 1830 mußten in Bern, Freiburg, Aargau, Solothurn u. Waadt die Regierungen dem sich versammelnden Landvolke Revision der Verfassungen u. Abhülfe mancher Beschwerden versprechen; Zürich u. st. Gallen gaben ein gleiches Versprechen unaufgefordert. Auch in Schwyz forderten die vier äußeren Bezirke des Cantons, March, Einsiedeln, Küßnacht u. Pfeffikon, eine freie Verfassung für alle Bewohner des Cantons u. eine Gleichstellung der äußeren Gemeinden mit den inneren. In Bern mußte die mächtige Aristokratie einen Verfassungsrath organisiren lassen (14. Jan. 1831), welcher im Juni die neue demokratische Verfassung vollendete. In Basel, wo die Stadt dem Beilangen der Landgemeinden nach einer völligen Gleichstellung nach der Kopfzahl hartnäckig widerstrebte, entstand eine große Erbitterung. Die Landpartei hatte ihren Vereinigungspunkt in Liestal, u. es kam zu offenem Kampf. Anfangs (Jan. 1831) siegte die Reaction, allein bei einem zweiten Angriff die Landpartei (20. Aug.), u. der Bürgerkrieg wurde so heftig, daß die Eidgenossenschaft erst vermittelnd, dann militärisch einzuschreiten sich genöthigt sah, sie konnte aber die Trennung von Stadt u. Land nicht hindern. Und so bildete sich in Basel-Landschaft ein neuer Canton, welcher sich am 27. April 1832 eine entschieden demokratische Verfassung gab, wogegen die innere Verfassung von Stadt-Basel am 28. Septbr. 1833 eine gemäßigte Reform erfuhr, s. Basel (Gesch.). Nicht minder bedenklich waren die gleichzeitigen Bewegungen in Neuschatel, wo ebenfalls von der großen Masse unter Tumulten (Febr. 1831) eine Reform der Verfassung verlangt, aber durch energisches Einschreiten der Regierung, wenn auch erst nach blutigen Kämpfen, die Insurrection niedergehalten wurde. Während einige zweckmäßige Reformen ins Leben traten, blieb die Verwaltung in solchen Händen, welche fortwährend als die Vertreter der conservativen Richtung galten, s. Neuenburg (Gesch.) S. 811. Conservativ waren ebenfalls nicht nur die Regierungsvorstände, sondern die ganzen herrschenden Gemeinden in den Urcantonen. Zuletzt schlossen die conservativen Cantone, namentlich Uri, Schwyz (wo übrigens der Streit zwischen dem innern u. äußern Bezirk noch fortdauerte), Unterwalden, Wallis, Neuschatel u. Stadt-Basel, in der Sarner Conferenz (14. Nov. 1832) einen Vertrag, welcher einen förmlichen Bruch mit der Tagsatzung einleitete. Denn bereits am 28. Novbr. erließen die Abgeordneten der genannten Cantone die Erklärung, daß sie nicht bei der Tagsatzung erscheinen würden, wenn den Deputirten von Basel-Landschaft daselbst der Zutritt gestattet würde. Allein nur zu bald war es entschieden, daß die Urcantone, sammt den ihnen sich anschließenden, gegen die Übermacht des Bundes nichts ausrichten konnten. Die Ritterzüge des eidgenössischen Oberst Abyberg, welcher an der Spitze von ungefähr 600 Mann den 31. Juli 1833 Küßnacht besetzte, u. des Buchhändlers Major Wieland u. des Rittmeisters Landerer gegen Liestal am 2. Aug., welche bei dem Dorfe Pratteln eine Niederlage erlitten, weckten die Thatkraft der Tagsatzung; sie ließ alsbald den ganzen Schwyzer Canton mit ihren Truppen besetzen u. erklärte bereits unterm 17. August die Sarner Conferenz als unverträglich mit der Ruhe u. den Gesetzen für aufgelöst, worauf die unzufriedene Minorität sich in die Nothwendigkeit der Umstände fügen mußte. Die Trennung von Schwyz war vollständig, u. das äußere Land gab sich am 27. April, das innere am 29. September 1833 eine neue Verfassung. Die übrigen Cantone entschieden sich zum größten Theil für das liberale System, d.h. für Einführung einer Repräsentativdemokratie u. Anerkennung des Grundsatzes der Volkssouveränetät. Solothurn erhielt seine neue Verfassung schon am 29. Decbr. 1830, Luzern am 31. Jan. 1831, Zürich am 10. März 1831, Aargau am 6. Mai 1831, Thurgau am 14. April 1831, Schaffhausen am 4. Juni 1831, St. Gallen am 1. März 1831, Freiburg am 24. Jan. 1832. Appenzell, Tessin, Graubündten u. Waadt behielten ihre alte, an sich schon demokratische Verfassung u. hielten sich später, wie Glarus u. Zug, mehr zu den conservativen Cantonen Uri, Unterwalden, Stadt-Basel, Neuschatel, Wallis. Genf endlich wußte seine hergebrachte Verfassung, nach welcher zwar jeder Bürger gleiche Rechte genoß, welche aber dennoch darauf berechnet war das Regiment in den Händen einer gewissen Klasse festzuhalten, nach Annahme einiger zeitgemäßen Modificationen mitten in der Bewegung zu behaupten u. sich fortwährend den Schein zu geben, als nehme es an einer Verbesserung der Bundesverfassung das meiste Interesse, verharrte aber in dem entscheidenden Moment auf seinen alten Institutionen. Noch wurde es auf der Tagsatzung von 1832 sehr laut über den Fürstenthumstitel des Cantons Neuschatel u. man verlangte sogar den Austritt Neuschatels aus dem Bundesverband; wie sich dies ausglich, s.u. Neuenburg S. 811.

Eine Menge politische Flüchtlinge, aus ihrem Vaterland als Demagogen vertrieben, Deutsche, Italiener u. bes. Polen, hatten um 1831u. 1832 in der S. Zuflucht gesucht u. gefunden u. machten den Regierungen, da sie von den geringeren Leuten, ja selbst von Regierungsmitgliedern u. einigen Cantonen gehalten wurden, viel zu schaffen. Sie kehrten sich an keinen Befehl an einem Ort zu verweilen u. der Savoyerzug (s.d. unter Sardinische Monarchie S. 906), unter General Ramorino von der Waadt u. Genf aus Anfangs 1834 unternommen, trieb mit seinem schmälichen Ende die Sache auf die Spitze. Indessen geriethen hierdurch die einzelnen Cantonregierungen mit dem Auslande in Conflict, u. die Tagsatzung wurde von Österreich, Sardinien, Preußen, Rußland u. dem Deutschen Bunde mit Noten u. Drohungen bestürmt. Zwar antwortete man anfänglich nach allen Seiten hin abschläglich u. steh entschuldigend, u. namentlich wies Bern das Ansinnen die Polen auszuweisen als eine der S. unwürdige Maßregel zurück; als aber Österreich, Baiern, Württemberg u. Baden allen Verkehr mit der S. abbrachen, ja mit einer völligen Absperrung drohten, wenn bis Ende Mai 1834 nicht alle Fremde entfernt wären, mußte die S. nachgeben u. auch die Tagsatzung billigte am 6. Juli den Beschluß des Vororts Zürich, ob auch einzelne Männer, wie Pfyffer aus Luzern, Baumgärtner aus St. Gallen u. später Kasthofer in Bern sich gegen dergleichen Maßregeln aussprachen. Aber kaum war durch Ausweisung der Meisten, welche am Savoyerzuge[651] Theil genommen hatten, der Beschluß der Tagsatzung vollzogen worden, als neue revolutionäre Regungen in der S. zu neuen Differenzen führten. Dies war namentlich der Fall, als eine Versammlung deutscher Handwerksgesellen am 27. Juli im Steinhölzli bei Bern, wobei man die schwarzrothgelbe Fahne aufpflanzte u. mancherlei Äußerungen politischen Unwillens that, bestätigte, daß auch jetzt noch Bern der Sammelplatz deutscher u. italienischer Revolutionärs sei. Die Handwerksburschen von Preußen, Österreich, Baden, Baiern etc. erhielten nun den Befehl Bern sogleich zu verlassen u. das Wandern nach der S. u. der Besuch aller schweizerischen Universitäten wurde von allen deutschen Staaten streng verboten. Als 1835 Bern als Vorort eintrat, wurde die Spannung mit den auswärtigen Mächten noch größer. Schon am 1. Jan. ging von Seiten Österreichs eine Note ein, welche verlangte keine ferneren feindseligen Aufreizungen u. Beleidigungen der fremden Mächte Statt finden zu lassen u. Fremde, welche solches in der S. versuchen möchten, aus der ganzen S., nicht etwa nur aus einem Canton in den andern auszuweisen. Ähnlich lauteten die Noten, welche bis zum 12. Jan. aus sechs deutschen Nachbarländern eingingen. Der Vorort antwortete auf diese Noten erst ausweichend; als aber in Bern selbst allmälig eine Spaltung zwischen den Radicalen u. Gemäßigten eintrat, wurde man nachgiebiger gegen diese Forderungen, so daß ein Antrag im Großen Rathe, welcher eine trotzige Stellung gegen das Ausland verlangte, am 2. März verworfen wurde. Bald darauf traten Viele von der radicalen Partei in Bern aus dem Großen Rath, u. seitdem herrschte eine gemäßigtere Stimmung, welche sich auch in einer neuen an die deutschen Nachbarstaaten gerichteten Note des Vororts (25. Mai 1835) aussprach. In Folge des gestattete nicht nur Baden seinen Handwerkern wieder das Wandern nach der S., sondern am Ende des Jahres schlossen auch Baiern, Württemberg u. Baden mit der S. einen sehr günstigen Tractat über die Ein- u. Ausfuhr. Das entscheidende Motiv zu diesem Schwanken der S. zwischen Eigenwillen u. Kleinmuth war die damals eintretende Veränderung der politischen Maximen Frankreichs. Die gleichzeitigen Vorgänge in Frankreich (s.d. S. 581) brachten nämlich die Julidynastie, welche bisher die radicale Partei begünstigt hatte u. daher die Stütze der S. gegen das Ausland gewesen war, dazu, sich den übrigen europäischen Großmächten zu nähern u. ihrer eigenen Sicherheit halber dieselben Grundsätze zu bekämpfen, welche sie bisher gutgeheißen hatte. Daher erließ das französische Cabinet am 18. Juli 1836 an die Tagsatzung geradezu die Forderung der unverzüglichen Ausweisung aller Fremdlinge, welche sich irgendwo verbrecherischer Umtriebe hätten zu Schulden kommen lassen, welcher Forderung die Tagsatzung sich fügte u. die Ausweisung am 22. Aug. zum Beschluß erhob. Viele Flüchtlinge verließen nun die S.; da indeß in dem genannten Beschluß mehre Cantone, namentlich die Waadt, einen Eingriff in ihre Canton-Souveränetät erblickten, so konnte er nicht überall streng vollzogen werden u. die S. blieb auch ferner ein Asyl für manche Verfolgte, wenn auch schon 1838 bei der von Frankreich verlangten Ausweisung Ludwig Napoleons (vgl. Frankreich) nach langem Widerstreben mehrer Cantone der Streit nur dadurch sich erledigte, daß Ludwig Napoleon am 22. Sept. freiwillig die S. verließ.

Die Vorgänge von 1839 u. 1831 setzten auch den Fortschritten der katholischen Hierarchie in der S. wesentliche Schranken, indem man derselben dir Vorrechte wieder zu nehmen suchte, welche sie in der Zeit von 1814 an erworben hatte. Vom 26. bis 27. Jan. 1834 hielten die Abgeordneten von Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau u. st. Gallen die Conferenz zu Baden im Canton Aargau, wobei eine Anzahl Punkte festgestellt wurden, welche hauptsächlich die Rechte u. Verhältnisse des Staats in Kirchensachen betrafen. Aber bald kamen unter dem besondern Schutze des römischen Nuntius in Luzern mehre Pamphlete zum Vorschein, welche dieser Badener Conferenz entgegen arbeiteten, u. am 16. April 1835 erklärte der Bischof von Basel, wohnhaft in Solothurn, zu dessen Diöcese Luzern, Uri, Unterwalden, Aargau, Thurgau u. der katholische Theil von Bern u. Basel-Landschaft gehören, in einem an den Canton Aargau gerichteten Schreiben, daß er jene Badener Artikel nicht billigen könne u. vom Großen Rath ein Decret verlange, wonach die Beibehaltung des alten Zustandes festgestellt werde. Am 5. Mai 1835 sprach sich der Große Rath hiergegen aus u. verordnete die Verkündigung dieser seiner Proclamation beim Gottesdienst am 17. Mai von den Kanzeln herab; da sich dieser Verfügung 14 katholische Geistliche widersetzten, so wurden sie deswegen vor Gericht gefordert u. theils an Geld gestraft, theils suspendirt. (Bei dieser Untersuchung kam man einem völlig organisirten, bereits seit 1831 bestehenden kirchlichen Verein auf die Spur, dessen Mitglieder in der ganzen S. zerstreut lebten u. dessen Haupt der päpstliche Nuntius in Luzern war u. dessen Zwecke die Klöster, bes. das Kloster zu Einsiedeln, durch Geldbeiträge unterstützte). Da erschien ein Kreisschreiben des Papstes Gregor XVI. an die schweizerische Geistlichkeit u. verdammte die Badener Conferenzartikel als verwegen u. irrig, die Rechte des Heiligen Stuhls schmälernd, die Regierung der Kirche u. deren göttliche Einrichtung umstürzend, das Kirchenamt der weltlichen Macht unterwerfend, aus schon verdammten Lehren hergeleitet, auf Ketzereien hinzielend u. schismatisch. Dies mehrte die Aufregung ungemein, welche sich zunächst in Aargau u. namentlich in den katholischen Bezirken Muri u. Bremgarten zeigte. Die Bestimmung der Badener Conferenzartikel, daß bei Strafe der Absetzung kein katholischer Geistlicher den Eid der Treue verweigern solle, erregte hier förmliche Aufstände (Nov. 1835), u. erst als im Aargau u. in Luzern Militär aufgeboten u. zugleich vom Großen Rath im Aargau die Erklärung abgegeben wurde, daß durch dir Ablegung des geforderten Eides weder die katholische Religion, noch die im Staate gültigen kirchlichen Gesetze gefährdet sein sollten, wurden die Geistlichen zur Nachgiebigkeit bewogen u. die Ruhe wieder hergestellt. Nichtsdestoweniger hatten ähnliche Vorfälle auch im katholischen Theile des Cantons Bern statt; indem Bern am 20. Febr. 1836 die Badener Conferenzartikel annahm, erregte es unter seinen katholischen Dorfbewohnern eine so große Gährung, daß die bewaffnete Macht einschreiten mußte; die stillte die Unruhen, während mehre compromittirte Geistliche nach Frankreich entflohen. Bereits 1836 hatten mehre Cantone, sämmtlich Theilnehmer der Badener Conferenz, die Verwaltung der Klöster unter Staatsaufsicht gestellt u. die Novizenaufnahme beschränkt od. suspendirt. Schon hierüber kam es[652] an vielen Orten zu Aufständen, bes. im Canton Aargau. Durch strenge Maßregeln, wozu namentlich die Aufhebung der gleichen Berechtigung der Katholiken im Staate u. die Aufhebung u. Vertretung nach Verhältniß der Kopfzahl gehörte, wurde die Sache nur schlimmer gemacht, so daß es zu neuen Aufständen kam. Da die Regierung glaubte, daß die Empörungen hauptsächlich von den Klöstern aus angeschürt worden wären, verfügte sie am 13. Febr. 1841 die Aufhebung der Klöster Muri, Fahr, Wettingen u.a. Aber dagegen protestirten alle katholischen Cantone, namentlich Schwyz, Uri, Zug u. Unterwalden, auch der päpstliche Nuntius beim Vororte u. Letzter verlangte Wiederherstellung sämmtlicher Klöster, indem er sich dabei auf den 12 Art. des Bundesvertrags berief, welcher den Fortbestand der Klöster u. Capitel u. die Sicherheit ihres Eigenthums, so weit es von den Cantonsregierungen abhänge, gewährleistet. Allein die Aargauer Regierung verharrte auf ihrem Beschluß, u. auch als eine Protestation des österreichischen Gesandten im Namen seines Kaisers, als Nachkommen des Gründers vom Kloster Muri, erschien, erwiderte Aargau in gleich abschläglicher Weise. Im März trat die außerordentliche Tagsatzung deshalb zusammen u. setzte am 19. März zur Untersuchung der Sache eine Commission nieder, während fast zu gleicher Zeit der österreichische Gesandte dem Vororte zu erkennen gab, daß hier eine offenkundige materielle Verletzung des Bundesvertrags vorliege, u. daß, wenn der Grundvertrag dadurch vernichtet od. in Zweifel gestellt würde, auch Österreich sich nicht für verbunden halten würde die schweizerische Unabhängigkeit in diesem od. jenem Theile anzuerkennen. Die außerordentliche Tagsatzung vom 2. April entschied sich nun dahin, daß Aargau eingeladen werden möchte eine Modification seines Beschlusses zu bewirken, worauf der Große Rath zu Aargau am 13. Mai erklärte, daß man die eidgenössischen Mitstände ersuchen solle diesem Tagsatzungsconclusum keine Folge zu geben; sollte dies jedoch wider Erwarten nicht der Fall sein, so wolle er dann selbst berathen, wie eine solche Modification ohne Nachtheil des Cantons zu bewirken sei. Als darauf die am 9. Juli eröffnete ordentliche Tagsatzung zu Bern dem Canton Aargau gütliche Beilegung der Sache anempfahl, beschloß der Große Rath zu Aarau am 19. Juli die Wiederherstellung dreier Frauenklöster unter Vorbehalt der erforderlichen Umbildungsbestimmungen, indem er den Nonnen, welche nicht zurückkehren wollten, den Jahrgehalt zusicherte. Zugleich gab er dabei die Erklärung ab, dies sei das Äußerste, wozu sich Aargau verstehen könne, wollten sich die andern Stände damit nicht begnügen, so nehme es alle diese Concessionen zurück u. überhebe sich aller Verantwortlichkeit für etwa daraus entstehende Folgen. Am 6. August kam darauf die Sache zur Tagesordnung, wurde aber bis zum 9. vertagt u. dann einer Commission übergeben. Unterdessen erließ die österreichische Regierung eine neue Note, worin sie nochmals zu gütlicher Ausgleichung rieth u. sich alles Weitere, namentlich die in Bezug auf das Kloster Muri bestehenden Privatrechte, vorbehielt. In gleichem Sinne sprach sich auch der preußische Gesandte aus, wogegen von 18,000 Aargauer Bürgern eine Adresse erschien, welche unter Gutheißung des bisher Geschehenen jede weitere Concession widerrieth, u. um 29. Aug. sich bei Zürich gegen 30,000 Männer versammelten, um über die Sache zu berathen, u. endlich an ihren Großen Rath eine Adresse entwarfen, worin sie denselben aufforderten mit Aargaus Concessionen zufrieden zu sein. Der Commissionsbericht lautete sehr verschieden, u. da der Tagsatzung die Wahl zwischen fünf Anträgen gegeben wurde, so verschob dieselbe ihre Entscheidung u. vertagte sich bis zum 25. Octbr. Aber auch die dritte Tagsatzung 1842 kam zu keinem Resultate, sondern beschloß am 2. Novbr. abermals sich auf unbestimmte Zeit zu vertagen. So blieb nun die Klosterfrage auch in der Folge ein Gegenstand erfolgloser Verhandlungen, bis endlich am 8. Aug. 1843 mit 121/2 Stimmen beschlossen wurde diesen Gegenstand gänzlich aus den Tractanden der Tagsatzung in Wegfall zu bringen.

Im Jahr 1839 war Zürich als Vorort eingetreten u. hatte am 5. Febr. die Stände zusammenberufen, um über einen gemeinschaftlichen Münzfuß zu berathen, nachdem Genf bereits am 1. Jan. den französischen eingeführt hatte: als die Züricher Regierung den Dav. Strauß (s.d.) in Tübingen zur Übernahme einer theologischen Professur berief. Sogleich entstand im Volke eine allgemeine Aufregung, indem man Strauß in Folge seiner früheren Schriften als das Christenthum verläugnend betrachtete, u. die Regierung wußte sich nicht anders zu helfen, als daß sie den Berufenen in unfreiwilligen Ruhestand, mit einer Pension von 1000 Fr., versetzte. Hiermit war indeß die Sache nicht abgemacht; es war die Rede davon die ganze Universität aufzuheben od. sie mindestens der Kirche unterzuordnen. Die Dorfgemeinden sammelten sich u. errichteten Comités, um das Evangelium rein zu erhalten. Als nun der Regierungsrath seine Zuflucht zu strengen Maßregeln gegen die Dissidirenden nahm, so kamen am 2. Septbr. mehre Tausend Bauern zusammen; dagegen wurden in Zürich Truppen einberufen; am 5. Septbr. rückten gegen 15,000 Landleute an, schlugen sich mit den Truppen herum, eroberten das Arsenal u. brachten es so weit, daß die Regierung resignirte, worauf eine aus sieben Mitgliedern bestehende provisorische Regierung ernannt wurde, welcher man sogleich die vorörtlichen Geschäfte übertrug Gegen diese Regierung protestirten nun zwar die meisten Cantone, namentlich Bern u. st. Gallen, aber Frankreich u. Österreich erklärten sich mit dem Vorgefallenen für einverstanden. Der Sieg der strenggläubigen Partei war hiermit entschieden, u. schon 1840 beschränkte man die Lehrfreiheit der theologischen Facultät in Zürich so weit, daß dir Professoren lebhaft dagegen protestirten. Weniger allgemein eingreifend war am 4. Decbr. 1839 eine Revolte in Tessin, wo vier der volkreichsten Districte zu den Waffen griffen u. die bestehende Regierung vertrieben, über welche man hauptsächlich wegen Willkürlichkeit u. wegen ihrer Bevorzugung des ultramontanen Princips zu klagen gehabt hatte.

Sehr wichtig waren dagegen die ebenfalls mit 1839 beginnenden u. von dieser Zeit fast ununterbrochen fortdauernden Kämpfe in Wallis. Nachdem bereits 1839 wegen Annahme einer neuen Verfassung die Leidenschaft der dortigen Parteien so gestiegen war, daß eine förmliche Trennung des obern von dem untern Theile des Cantons erfolgte u. darauf 1840 der Sieg des stets bewegten u. für den Fortschritt empfänglicheren unteren Theils über den oberen entschieden war, wurden nach u. nach von der, hauptsächlich von Jesuiten geleiteten Religionspartei[653] so große Anstrengungen gemacht das alte Ansehen wieder zu gewinnen, daß schon 1844 der Sturm von Neuem losbrach. Die Anhänger des Fortschritts u. der Freiheit hatten einen Bund (man nannte ihn die Junge Schweiz, vgl. Junges Europa) gebildet, im Gegensatz gegen die unter ultramontaner Herrschaft Stehenden. Aber diesmal siegte die Reaction. In einem blutigen Gefecht am 21. Mai wurden die Unterwalliser geschlagen u. mußten sich zurückziehen. Mit diesem Ereigniß nun, wodurch in Wallis so wie fast in der ganzen katholischen S. die Herrschaft der Jesuiten so fest begründet ward, daß die vom 25–28. Juni versammelte außerordentliche Tagsatzung jede weitere Einmischung aufzugeben sich genöthigt sah, verbreitete sich gleichzeitig das Gerücht, Wallis werde sich ganz von der Eidgenossenschaft trennen u. sich an Sardinien anschließen. Als nun am 15. Juni 1844 die Jesuiten auch in Schwyz einzogen u. dabei die Sage ging, man beabsichtige die Jesuiten auch nach Luzern, dem Vorort, zu berufen, so wurde die Aufregung immer größer. Nicht wenig hierzu trug ein Freudenfest bei, zu welchem die Theilnehmer aus der ganzen S. zusammenströmten u. bei welchem die Tagesereignisse eine weitere Besprechung fanden. Dies war das Eidgenössische Freischießen zu Basel, diesmal in der ersten Woche des Juli, womit sich zugleich das Gedächtniß der am 30. Juni 1444 gelieferten Schlacht bei St. Jakob verband. Da man aber den Abfall Luzerns von der Sache des Liberalismus um so unlieber sah, als Luzern noch vor 1841 entschieden dieser Richtung angehört hatte, so wurde von Aarau aus der Vorschlag gemacht die Ausweisung der Jesuiten von Bundes wegen zu gebieten. Da indessen eine solche Maßregel im Bundesrechte nicht begründet war, so fanden sich auf der Tagsatzung nur zwei Stimmen, Aargau u. Basel-Landschaft, welche sich am 20. Aug. 1844 dafür erklärten. Nach langer Unterhandlung beschloß endlich am 2. Oct. 1844 der Große Rath von Luzern wirklich die Berufung von fünf Jesuiten, deren Leitung die Erziehungsanstalten des Cantons überlassen werden sollten, wogegen die Gegenpartei das laut der Verfassung dem Volke zustehende Vetorecht benutzte u. auf Berufung von Vetogemeinden antrug. Während Bern in einer außerordentlichen Sitzung Militär aufzubieten beschloß, um es sogleich an die Luzerner Grenze rücken zu lassen, organisirten sich in Bern, Solothurn, Aargau u. Basel-Landschaft Schützengesellschaften zur Intervention in Luzern. Als aber darauf beim Abstimmen der Dörfer mit ziemlicher Gewißheit vorauszusehen war, daß kein Veto zu Stande kommen werde, schritt die auf gesetzlichem Wege besiegte Partei, ohne noch den Ausgang der Abstimmung abzuwarten, zur Gewalt. Während am 9. Dec. 1844 in aller Frühe 50–60 luzerner Liberale einen Angriff auf das Zeughaus machten, brachen gleichzeitig Freischaaren aus andern Cantonen, namentlich aus Aargau, Baselland u. Bern, in das Luzerner Gebiet, um den Verbündeten zu helfen. Der Versuch auf das Zeughaus mißlang jedoch, u. die aus den andern Cantonen Zuziehenden wagten es nicht einen an der Emmenbrücke errungenen kleinen Vortheil weiter zu verfolgen, sondern zogen wieder ab. So blieb der Sieg den Jesuiten, u. die Luzerner Regierung stellte eiligst die schärfsten Untersuchungen über das Vorgefallene an u. nahm Verhaftungen vor, jedoch retteten sich Viele durch die Flucht. Von beiden Seiten wurde des Volk aufgereizt, es wurden große Volksversammlungen gehalten, u. in der Waadt, wo die Radicalen befürchteten, die Regierung werde nicht in ihrem Sinne bandeln, kam es sogar am 14. Febr. 1845 zu einer., Revolution, wobei die Regierung gestürzt u. eine neue eingesetzt ward. Ähnliches wurde auch in Genf vorbereitet, aber noch vereitelt. Am 24. Febr. versammelte sich endlich die außerordentliche Tagsatzung, indeß schon bei der Abstimmung der einzelnen Cantone zeigte es sich an der ungefähren Gleichheit der Stimmen, daß es schwerlich zu einem Resultate kommen werde. Radical, d.h. die Berufung der Jesuiten verbietend u. eine allgemeine Amnestie gebietend, stimmten Bern, Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, Baselland, Solothurn, Glarus, Appenzell-Außerrhoden, Waadt, zu denen sich noch mit einer mehr versöhnenden als gebietenden Stimme St. Gallen, Tessin u. Genf schlugen; der entgegengesetzten Ansicht waren Luzern, Freiburg, Schwyz, Uri, die beiden Unterwalden, Zug, Wallis, Appenzell-Innerrhoden, wozu noch Baselstadt u. Neuenburg kamen, welche beiden den neutralen Standpunkt zu gewinnen suchten, mit den zuletzt genannten Cantonen aber aus Rechtsgründen stimmen zu müssen glaubten. Dazu kamen strenge Noten fremder Mächte, von denen bes. die französische böses Blut machte. Indem sie alle vor Bundesrevolution, Anarchie u. Freischaaren u. namentlich vor einem Einfall in Luzern warnten, sprach die französische von einer unermeßlichen Verantwortlichkeit, welche in den Augen der S. u. von ganz Europa die Cantonalregierungen auf sich laden würden, welche in Mißachtung des Völkerrechts u. der Bestimmungen des Bundesvertrags eine Verletzung des öffentlichen Friedens entweder dulden würden od. nicht zu verhindern wüßten. Schon am 20. März vertagte sich die Tagsatzung auf unbestimmte Zeit, ohne die Sache erledigt zu haben.

Die Intriguen, Aufhetzereien u. wechselseitigen Anfeindungen spielten unterdessen fort u. führten endlich Ende März zum Freischaarenzug, welcher nicht ohne Vorwissen der Regierungen von Aargau, Bern, Solothurn u. Baselland unternommen war. Die Theilnehmer des Zugs bestanden etwa aus 12–1500 luzerner Flüchtlingen, angeführt von dem Arzt Steiger, u. aus ungefähr 5009 Hülfsmännern, hauptsächlich aus Aargau, Bern, Baselland u. Solothurn. Die Sammelplätze der Freischaaren waren Zofingen u. Hutwyl, von wo der Abmarsch am 31 März 1845 früh erfolgen sollte. Militärischer Anführer der Freischaaren war Hauptmann Ochsenbein von Nydau, Befehlshaber der Luzerner der General von Sonnenberg. Wegen Ungeschicklichkeit der Führer u. Mangels an militärischer Organisation u. an Gehorsam der Freischaaren mißglückte der Zug gänzlich. Schon die Colonne von Zofingen rückte eine Stunde zu spät aus, indeß besetzte man ohne Widerstand Reiden, Damarsellen u. Altishofen. Einen zweiten Zeitverlust von 2 Stunden hatte man in Ettiswyl, wo Proviant ausgetheilt wurde, u. von wo man in einer Colonne vorrückte, welche stark genug war, um den auf den Höben um Rußwyl versammelten Landsturm im Zaum zu halten. Während man darauf in Rußwyl 150 M. zur Sicherung dieses Punktes zurückließ, stieß man ober- u. unterhalb Hellbuel, wo wieder 200 M. mit zwei Kanonen zur Deckung des Rückzugs zurückgelassen wurden,[654] auf Regierungstruppen, welche gesprengt wurden. Darauf theilten sich die Freischaaren in zwei Colonnen. Gegen 1000 M. Luzerner, Berner u. Solothurner, unter Major Pillot aus Aargau, wendeten sich gegen das Bad von Rothen, wurden aber von einer feindlichen Batterie genöthigt nach Hellbuel zurückzugeben. Die andere Abtheilung, bestehend aus etwa 2000 M. Luzernern, Aargauern u. Basel-Landschaftlern, unter Oberst Rothpletz von Aargau, rückte auf Thorenberg los, in der Absicht den Übergang über die Emme, deren Brücke man abgebrochen hatte, zu erzwingen, was auch nach einem harten Kampfe u. nach Wiederherstellung der Brücke gelang. Während man nun eine Compagnie zur Bewachung der Brücke, zwei andere zur Besetzung von Littau u. wieder eine zum Schutze der Rengbrücke zurückließ, wurden eine Compagnie Scharfschützen in das Rengloch, 200 M. gegen die Krummenfluh u. 400 M. zur Besetzung des Sonnenbergs u. des Gütsch abgesendet. Von diesem Orte aus sollte Luzern beschossen werden. Allein Steiger wollte seine Vaterstadt schonen u. knüpfte Unterhandlungen an. Nach zweistündigen fruchtlosen Negociationen, während die Luzerner Regierung u. Sonnenberg die Übergabe der Stadt als unzweifelhaft zu betrachten schienen u. nur noch untergeordnete Punkte besprachen, entspann sich mit Einbruch der Nacht plötzlich ein heftiges Feuer in den Flanken der Hauptcolonne. Die Ländler waren unterdessen aus Unterwalden auf Dampfschiffen geholt worden u. stürzten sich nun auf die Freischaaren. Die Führer Ochsenbein, Rothpletz u. Pilot ließen die einzelnen Abtheilungen ohne Verbindung u. Ordres, u. so zog sich die Hauptcolonne der Freischaaren nach Littau zurück, die Scharfschützen auf dem Gütsch behaupteten ihre Stellung, aber die Reserve war ohne allen Befehl u. ihr Führer, Pilot, trat schon in der Nacht den Rückzug nach Zofingen an. Die tapferste Gegenwehr leisteten die Freischaaren auf dem Gütsch, sie kämpften hier bis Morgens 10 Uhr, mußten aber endlich der Übermacht weichen u. erreichten in beständigem Kampfe gegen die Landwehr u. die Milizen der kleinen Cantone mit einem Verlust von 1/3 der Mannschaft das Berner Gebiet. Die Hauptcolonne, von allen Seiten umzingelt, kämpfte mehre Tage mitwahrer Verzweiflung, unterlag aber endlich doch der Übermacht. Ein großer Theil fiel, der Rest mußte sich ergeben. Unter den Gefangenen befanden sich viele Anführer, namentlich auch Steiger u. Rothpletz. Am 2. April wurden die gewonnenen Kanonen, Fahnen u. Gefangenen im Triumph in Luzern eingeführt. In der ganzen S. folgte diesem Ereigniß tiefer Schmerz, welcher sich noch steigerte, als man das Verfahren der Sieger gegen die Gefangenen hörte. Die Radicalen sahen sich nun genöthigt zum Parlamentiren. Sie stellten von Neuem die Forderung, um des Friedens willen solle Luzern von der Jesuitenberufung abstehen u. allseitige Amnestie geben, worauf jedoch Luzern jede Einmischung in seine Angelegenheiten zurückwies. Man erwartete einen neuen Kampf, aber derselbe unterblieb, da der Vorort eine starke Truppenmacht aufgeboten hatte. Ein Versuch Genf den Radicalen zuzuwenden scheiterte. Dagegen errangen die Radicalen bei den am 2. u. 3. April in Zürich gehaltenen Wahlen des Großen Rathes zum Regierungsrath einen neuen Sieg, indem drei von ihrer Partei in den Regierungsrath gewählt wurden, wodurch Zürich, der Vorort, der radicalen Abtheilung auf der Tagsatzung erhalten wurde. Am 8. April wurde darauf die außerordentliche Tagsatzung wieder eröffnet, wobei man mit gänzlicher Übergehung der Jesuitenfrage abermals die Einsetzung einer Commission zu Vorschlägen beschloß, über welche am 10. u. 11. April abgestimmt ward. Mit 20 Stimmen beschloß man unbedingte Erfüllung des frühern Beschlusses gegen die Freischaaren; auch sollten die politischen Flüchtlinge aus Luzern in angemessener Entfernung von dessen Grenzen gehalten werden. In Betreff der Amnestiefrage beschränkte man sich auf eine Empfehlung. Unterdessen hatte der Große Rath von Luzern bereits auch die Entlassung aller Gefangenen unter 20 Jahren beschlossen, auch sollten gegen Vergütung der Kosten alle übrigen Theilnehmer des Freischaarenzuges, welche nicht Anführer u. Beamtete dabei gewesen, den sie zurückverlangenden Regierungen ausgeliefert, aber gegen die Ausgenommenen u. die Cantonsbürger im Wege des ordentlichen Gerichtsverfahrens vorgeschritten werden sollte. Am 22. April vertagte sich die Tagsatzung auf unbestimmte Zeit. Nun kam zwar am 23. April zwischen den Abgeordneten der Regierung des Cantons Luzern u. den Abgeordneten aus den bei den Freischaarenzügen am meisten betheiligten Cantonen ein Vertrag über die Freigebung der Gefangenen zu Stande, in dessen Folge nach Festsetzung der an Luzern zu leistenden Entschädigungssumme die Gefangenen ausgeliefert u. die in Luzern zusammengezogenen Truppen zum größten Theil entlassen wurden, dafür brachte aber nun der gegen Steiger eingeleitete Proceß neue Verwickelungen u. Aufregung. Steiger ward am 3. Mai zum Tode mittelst Erschießens verurtheilt, welches Urtheil, trotz der nachdrücklichen Verwendung Zürichs, am 17. Mai vom Obergericht mit 7 gegen 3 Stimmen bestätigt wurde, der Regierungsrath verwandelte aber die Todesstrafe in Deportation nach den Sardinischen Staaten, indeß Steiger entfloh in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni.

Am 7. Juli erfolgte die Eröffnung der ordentlichen Tagsatzung in Zürich. Dieselbe beschäftigte sich bes. mit der Revision des Bundesvertrags von 1815, aber auch hier zeigte sich die Spaltung der S. in ein katholisches u. conservatives Princip. Ersteres zeigte sich im Verhältniß wie 13: 9 siegreich, namentlich in der angegriffenen Gewährleistung der Verfassung des Cantons Wallis, wo die Protestanten nur die Befugniß des Hausgottesdienstes hatten, Große Erbitterung in dem Lager der Katholischen erregte die Ermordung des Erziehungsraths Joseph Len zu Ebersol im Amte Hochdorf, welcher bes. die Einführung der Jesuiten geleitet hatte, durch einen gewissen Jakob Müller am 19./20. Juli 1845. Diese Aufregung zog die Aufmerksamkeit der benachbarten Staaten mehr als bisher auf sich, energische Noten an die Tagsatzung erschienen von Österreich u. Frankreich, wo sogar eine bewaffnete Einmischung dieser Staaten in Aussicht gestellt wurde, wenn nicht beide Parteien, bes. die Freischaaren, sich beruhigten.

Von da an erhielt der Sonderbund der katholischen Cantone, dessen erstes Entstehen in das Jahr 1843 zurückreicht, wo im Herbste in einer Conferenz in Bad Rothen bei Luzern die Cantone Schwyz, Uri, Unterwalden, Luzern, Zug u. Freiburg sich über eine Trennung von den übrigen Cantonen besprachen, eine festere Gestalt u. im Herbste 1845 durch den Beitritt des Cantons Wallis an Ausdehnung. Diese[655] 7 Cantone verbanden sich jetzt offen zur Aufrechthaltung der cantonalen Selbstherrschaft u. zum Schutze der Katholischen Religion gegenüber den Bestrebungen der andern, welche auf Kosten der Cantonalselbständigkeit die Bundesgewalt erweitern wollten. Dieser wichtige Beschluß verstärkte auf der andern Seite die Kraft der radicalen Partei. Die Regierung von Bern, welche bei dem Luzerner Freischaarenzuge eine schwankende Politik befolgt, das Unternehmen erst heimlich begünstigt u. nach dem Mißlingen offen verläugnet hatte, mußte Anfang 1846 weichen, u. Ochsenbein, der Anführer jener Freischaaren, trat Ende Mai an die Spitze der Geschäfte. Trotz der geänderten Stellung des mächtigsten Cantons erlangte der Antrag Zürichs, die Auflösung des Sonderbundes auszusprechen, auf der Tagsatzung von 1836 nur 107 Stimmen für sich. Erst die Umwälzung in Genf, welche vom 6. bis 9. Oct. bewirkt ward, den Hauptleiter dieser Bewegung, James Fazy, an die Spitze einer provisorischen Regierung brachte u. eine Änderung der Verfassung bewirkte, hatte zugleich die Folge, daß Genf seinen Beitritt zu dem Antrage Zürichs erklärte. Dieser Erfolg in Genf ermunterte die protestantischen Gemeinden von Murten, Boll, Greyerz u. Stäffis auch im Canton Freiburg (s.d. S. 672) durch Waffengewalt einen Umschwung herbeizuführen. Der Angriff, welchen sie am 7. Jan. 1847 gegen die Hauptstadt versuchten, wurde jedoch zurückgeschlagen u. 1200 Freiburger besetzten am 8. Jan. die aufständischen Ortschaften. Mit Strenge wurde gegen die unterliegende Partei verfahren, die Ausstoßung aller liberalen Mitglieder aus dem Großen Rathe durchgesetzt u. gegen die angesehensten Führer eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet. Die Verbündeten Freiburgs feierten diesen Ausgang als einen Sieg ihrer Sache u. hielten am 15. Jan. eine Versammlung in Luzern, worin die Vorbereitungen zu einer kräftigen Vertheidigung beschlossen wurden. Kriegsbedarf langte von auswärts über den St. Gotthard an u. die Aussicht auf fremde Hülfe erhöhte den Muth, aber auch die Härte der Verfolgung gegen die Besiegten in Luzern. Bis Ende Febr. 1847 waren dort bereits 684 Verurtheilungen (darunter 4, nicht zum Vollzug gekommene, Todesurtheile) gegen Theilnehmer am Freischaarenzuge erfolgt. Durch diese Vorgänge wurde die Stimmung in den gegnerischen Cantonen immer gereizter u. zwar um so mehr, als durch diese inneren Wirren der Einmischung fremder Mächte in die Angelegenheiten der S. die Thür geöffnet wurde. Da Bern Vorort geworden war, so erlangte die Wahl Ochsenbeins zum Regierungspräsidenten, welcher damit zugleich den Vorsitz in der Tagsatzung erhielt, große Bedeutung, namentlich da jetzt ernstlich an der Realisirung der Einheitsidee gearbeitet wurde. Die französische Regierung nahm hieraus Veranlassung durch ihren Gesandten erklären zu lassen, daß sie keine einheitliche S., sondern nur 22 unabhängige Cantone anerkenne; sollten einige derselben sich beklagen, daß ihre Unabhängigkeit bedroht sei, so werde Frankreich mit seinen Verbündeten erwägen, ob nicht dadurch die Verträge verletzt seien, auf welchen das staatliche Dasein der S. beruhe, um demgemäß zu verfahren. Auf diese Erklärung, welche den Sonderbund offen billigte u. welcher Österreich, Preußen u. Rußland beitraten, erwiderte der Regierungspräsident durch eine Abweisung jeder fremden Einmischung, Die Tagsatzung wurde in Bern am 5. Juli eröffnet u. ohne sich durch ein neues Schreiben des französischen Ministers des Auswärtigen vom 2. Juli, welches der Mehrheit die Befugniß absprach ihre Beschlüsse der Minderheit aufzudringen, einschüchtern zu lassen, faßte sie am 20. Juli mit 127 (außer Genf war auch noch St. Gallen den antikatholischen Orten beigetreten) den Beschluß, daß der Sonderbund als unverträglich mit der Bundesverfassung u. daher als aufgelöst erklärt werde u. die Verantwortung für Befolgung dieses Beschlusses die bezüglichen Cantone treffe; erforderten es die Umstände, so würden Maßregeln zu berathen sein die Ausführung dieses Beschlusses zu sichern. Mit den 7 Sonderbundscantonen hatte noch Neuenburg gestimmt; Baselstadt u. Appenzell-Innerrhoden aber eine unentschiedene Stellung genommen. Der Sonderbund legte zwei Tage später eine Verwahrung ein, in welcher er sich auf seinen blos defensiven Zweck berief, setzte jedoch seine Rüstungen fort. Zur Untersuchung derselben ernannte die Tagsatzung einen Siebenerausschuß u. beschloß auf dessen Bericht am 12. Aug. Abmahnung u. Innehaltung der in Tessin mit Beschlag belegten Kriegszuführen. An demselben Tage empfing die Tagsatzung ein Schreiben des englischen Cabinets, welches sich gegen jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten der S. erklärte. Dies hob die Stimmung, u. schon am 16. Aug. wurde eine Revision des Bundesvertrages, wozu selbst Basel seine Zustimmung gab, u. die Niedersetzung eines Ausschusses von 14 Mitgliedern für diesen Zweck beschlossen. Am 27. Aug. verfügte die Tagsatzung die Entfernung sonderbündischer Offiziere aus dem eidgenössischen Heere u. am 3. Sept. die Ausweisung der Jesuiten aus der S. Für letztere Anordnung fand sich in der Verfassung u. den Gesetzen der S. kein Anhalt; sie wurde jedoch auf Gründe der öffentlichen Wohlfahrt gestützt. Am 9. Sept. vertagte sich die Versammlung bis zum 18. Oct. Die Zwischenzeit benutzten die meisten Cantone die Auflösungsfrage an die Landgemeinden zu bringen, welche dort eine Mehrheit von 5/6 für sich erhielt. Diese Frage wurde mehr vom politischen als vom kirchlichen Standpunkte aus behandelt; denn Tessin ist ganz, Solothurn u. st. Gallen überwiegend katholisch; Aargau, Thurgau, Genf u. Graubündten haben eine zahlreiche katholische Bevölkerung, ohne daß die Sache des Sonderbundes bei denselben lebhafte Sympathien erweckte, vielmehr großen Theils auf entschiedenen Widerstand stieß. Die am 18. Oct. wieder eröffnete Tagsatzung erließ einen Aufruf an die Sonderbundscantone u. schickte Bevollmächtigte dorthin ab; aber der Aufruf wurde unterdrückt u. den Friedensboten der Zutritt verweigert, dagegen die Rüstung mit Eifer betrieben. In der Tagsatzungssitzung am 29. Oct. verlangten die Gesandten der Sonderbundscantone Wahrung ihrer politischen u. confessionellen Rechte, Verzichtleistung auf die Ausweisung der Jesuiten, Sicherung der durch Art. 12 der Bundesurkunde verbürgten kirchlichen Institute u. unverkümmerte Anerkennung des Souveränetäts- u. gleichmäßigen Repräsentationsrechtes der sieben Stände. Als dieser Antrag mit 127 gegen 8 Stimmen verworfen wurde, verließen nach vorher eingelegter Protestation die sieben sonderbündnischen Gesandten den Sitzungssaal. Die Tagsatzung genehmigte die Aufstellung eines Bundesheeres von 50,000 M. unter dem Oberbefehl des Obersten Dufour, Nur Neuenburg weigerte sich sein Contingent[656] zu stellen. Unmittelbar darauf erschien das sonderbündnische Kriegsmanifest, welches die Tagsatzung am 4 Nov. durch die Erklärung beantwortete, daß sie die Auflösung des Sonderbundes durch Waffengewalt erzwingen werde.

Während Frankreich, Preußen u. Österreich über einen Vermittelungsvorschlag an die beiden Parteien der S. verhandelten, wornach die Großmächte die politischen Schwierigkeiten regeln, über die religiösen Streitigkeiten aber der Papst entscheiden sollte, hatte der Sonderbundskrieg schon begonnen. Zum Commandanten des 32,400 M. starken sonderbündnischen Heeres war Salis. Soglio (s.d. 18) ernannt worden. Die Tagsatzung rief am 29. Octbr. auch die Reserve ein, so daß ihr schlagfertiges Heer auf 56,136 M. mit 4754 Pferden u. 30,569 M. Reserven mit 1335 Pferden gebracht, im Laufe des Feldzuges aber auf 94,000 M. mit 180 Geschützen erhöht wurde. Die Bereitwilligkeit, mit welcher die Aufgebote zu den Waffen eilten, die schnelle u. treffliche Ausrüstung derselben, die Aufbringung der erforderlichen Geldmittel, die Zucht u. Ordnung im Heere, legten einen überraschenden Beweis von der Vortrefflichkeit der Schweizerischen Militäreinrichtungen ab. Am 24. Octbr. war der Aufruf zu den Waffen ergangen u. nach 14 Tagen konnte der Feldzug eröffnet werden. Von Seiten des Sonderbundes geschah dies sogar noch früher. Am 3 Nov. erstiegen 400 Urner mit 4 Kanonen den Gotthard u. besetzten das Tessiner Lagerhaus; nachdem sie durch Walliser u. Schwyzer Verstärkungen erhalten hatten, griffen sie am 17. Nov. die Tessiner bei Airolo an, schlugen den überlegenen Feind u. verfolgten ihn bis Bellinzona u. besetzten diese Stadt bis 22 Nov., wo sie dieselbe wieder räumen mußten. Durch einen Einfall der Luzerner in den Aargau in der Nacht vom 10. Nov. wurde eine Züricher Milizcompagnie zu Klein-Ditwyl aufgehoben u. seit dem 12. Novbr. unternahm General Salis-Soglio mit 8000 M. u. mehren Batterien einen Angriff auf Geltwyl unweit Meri, ferner auf Rikenbach an der Schiffbrücke über die Reuß u. endlich bei Menzikon-Rbynach. Alle diese Kämpfe endigten mit dem Rückzuge der Sonderbündler, welche sich am folgenden Tage wieder auf luzernischem Boden befanden. Gleichzeitig mit diesen Vorgängen begann der Executionszug gegen Freiburg, in welchen Canton Oberst Rilliet am 10. Nov. eindrang u. sich am 12. mit der von Murten kommenden Division des Obersten Burkhardt vereinigte. Über das 25,000 M. mit 70 Geschützen betragende Heer übernahm General Dufour den Oberbefehl, u. bereits am 14. Nov. unterwarf sich Freiburg der Tagsatzung u. deren Beschlüssen, entsagte dem Sonderbund u. willigte in die Ausweisung der bereits geflüchteten Jesuiten u. in die Entwaffnung der Truppen; außerdem sollte es 1,600,000 Francs Buße bezahlen. Oderst Rilliet besetzte Freiburg mit 5000 M., u. in einer ziemlich stürmischen Volksversammlung wurde hier eine neue Regierung eingesetzt. Unmittelbar nach der Einnahme Freiburgs wendete sich der Kriegsrath des Sonderbundes an den österreichischen Gesandten bei der Eidgenossenschaft mit dem Ersuchen, daß Österreich bei der Anerkennung der rechtlichen Stellung der Sonderbundsstaaten Maßregeln zur Sicherung derselben vor Unterdrückung ergreifen möchte. Das eidgenössische Heer wendete sich unterdeß dem Angriffe der compacten fünf Cantone zu. Am 20. Nov. wurde Zug besetzt u. unterwarf sich am 21. Nov. Die an der Reuß zusammengezogenen eidgenössischen Truppen setzten am 23. November bei Sins über diesen Fluß. Die Division Ziegler hatte den Auftrag den Brückenkopf an der Reuß oberhalb Luzern zu stürmen, sich längs des Fusses auszudehnen u. die Verbindung mit dem linken Flügel der Eidgenossen wieder zu gewinnen. Dieselbe siegte in den Gefechten beim Rothen Kreuz, an der Brücke von Gislikon u. bei Meierskappel, bei Honau u. am Rothenberg, während die Brigade Isler gegen die Schwyzer nach Immensee, Küßnacht u. Udlingenschweil vordrang u. die Division Ochsenbein Schlüpfheim nahm. Luzern ergab sich am 24. Novbr. auf dieselben Bedingungen wie Freiburg, am 25. folgten beide Unterwalden, am 27. Schwyz u. am 28. Uri nach, den Beschluß machte am 30. Wallis. Am 27. hatte Dufour schon die Reserven u. Landwehr u. die Hälfte der Divisionsbatterien entlassen u. Neuenburg als Buße seiner Weigerung am 28. die Zahlung des doppelten Geldcontingentes bewilligt. Dieser rasche Erfolg kam den festländischen Großmächten so unerwartet als ungelegen, denn ihre bei der Tagessatzung eingereichten Vermittelungsvorschläge waren überflüssig geworden. Das fernere Vorgeben der Cabinete, worüber in Wien u. Paris im weiteren Verfolg dreier am 1 v. Jan. 1848 der Tagsatzung übergebenen Noten von Preußen, Österreich u. Frankreich (worin jeder ohne Genehmigung aller Cantone getroffenen Änderung der Bundesacte die Anerkennung verweigert wurde), Vereinbarungen getroffen wurden, unterbrach die Französische Februarrevolution, welche den Schweizern sehr gelegen kam u. sie in den Stand setzte unbeirrt durch fremden Einfluß ihre inneren Angelegenheiten zu regeln. Die überwundenen Cantone wurden mit Tragung der Kriegskosten im Belauf von 71/2 Mill. Franken belastet; auch Neuenburg u. Appenzell-Innerrhoden, welche die Kriegshülfe versagt od. zurückgehalten hatten, mußten einen Strafantheil entrichten, jenes von 300,000 Fr., dieses von 15,000 Fr. In Beziehung auf die Änderungen in kirchlichen Dingen hatte der päpstliche Nuncius im Namen des Papstes eine aus Luzern vom 27. Dec. 1847 datirte Protestation gegen alle Regierungsbeschlüsse, welche die dem Papste zustehenden Rechte u. die kirchlichen Anstalten verletzten, eingereicht, die Tagsatzung entschied sich jedoch mit 15. Stimmen diese Schrift unbeantwortet zu lassen. Die Note der drei Mächte vom 18. Januar, welcher sich auch Rußland angeschlossen hatte, erhielt am 16. Februar eine Entgegnung, welche sich dahin aussprach, daß die Art u. Weise der Vervollkommnung der politischen Institutionen der S. eine Aufgabe sei, welche die Cantone unter sich zu lösen hätten. England hatte sich auf das Anrathen vorsichtiger Behandlung der Verfassungsfrage beschränkt.

Um der Verfassungscommission Zeit zur Ausarbeitung ihres Entwurfs zu lassen, vertagte sich die Tagsatzung am 16. Februar. Wenige Tage darauf brach die Revolution in Paris aus. Der Vorort beschloß, um für alle Fälle gefaßt zu sein, eine Anleibe von 3,200,000 Fr. auf Rechnung der eidgenössischen Kriegskasse, was später die Billigung der Tagsatzung erhielt, lehnte das Verlangen Genfs auf Berufung einer außerordentlichen Tagsatzung zwar ab, richtete dagegen an alle Stände ein Rundschreiben, worin sie zur Festhaltung an den Grundsätzen[657] des Eidgenossenschaft (Neutralität u. Nichtintervention) ermahnte. Die Vorgänge in Neuenburg (s.d. S. 811 f.) unterstützte der Vorort, aber ein Bündniß mit Frankreich lehnte er als nicht zu seiner Competenz gehörig ab. Gegen den Grundsatz einer aufrichtig gemeinten Neutralität wurde aber durch das ruhige Zusehen der Rüstungen verstoßen, welche in Bern u. längs der Grenze von Schaffhausen bis Basel zu dem Einfall nach Deutschland offen betrieben wurden. Am 13. April trat die Tagsatzung von Neuem zusammen; ihr erster Beschluß am 14. April war die Abweisung der von Frankreich u. von Sardinien ihr angetragenen Bündnisse. Die am 15. Mai begonnenen Verhandlungen über den Verfassungsentwurf wurden bis zum 27. Juni zu Ende geführt u. das vollendete Werk den Cantonen zur Abstimmung über Annahme od. Verwerfung bis zum 1. Sept. übergeben. Damit wurde zugleich die seit dem 5 Juli 1847 mit einigen Unterbrechungen tagende Versammlung für geschlossen erklärt, wiewohl nur um die neue zu eröffnen. Sie hatte sich inzwischen noch mit einigen andern Gegenständen zu beschäftigen gehabt. Die Haltung der Schweizertruppen bei dem Volkskampfe in Neapel den 15. Mai rief von Seiten Genfs u. Berns den Antrag auf Zurückziehung dieser Truppen hervor. Die Tagsatzung entschied sich am 30. Mai für Einleitung einer Untersuchung, zu welchem Zweck sie Bevollmächtigte nach Neapel schickte, u. lud zugleich die Cantone ein die Aufhebung der Capitulationen vorzubereiten. Die über das Treiben der Flüchtlinge auf schweizerischem Boden Beschwerden führenden Noten des Deutschen Bundes vom 30. Juni u. der badischen Regierung vom 5. Juli wurden mit der Verheißung einer sorgfältigen Führung der Fremdenpolizei beantwortet.

Die neue Bundesverfassung (s. oben S. 629) vom 27. Juni hatte in den Cantonen Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Freiburg, Basel, Thurgau, Waadt, Genf u. Neuenburg, welches sich inzwischen der Schutzherrlichkeit Preußens entzogen hatte (s.u. Neuenburg S. 812), Annahme gefunden. Als diese am 12. Sept. als künftiges Grundgesetz des Bundes verkündigt ward, traten noch Unterwalden ob dem Wald, Zug, Tessin u. Wallis bei, wie denn überhaupt die weit überwiegende Mehrheit der Schweizer Bürger (1,897,887) demselben ihre Zustimmung gegeben hatte. Die Wahlausschreiben ergingen mit der Bestimmung, daß es für diesmal den Cantonen überlassen bleibe die Wahlkreise u. Wahlordnung bei den Wahlen für den Nationalrath zu bestimmen, welche übrigens so vorzunehmen seien, daß Stände u. Nationalrath am 6. Nov. sich in Bern versammeln könnten. Die Verhältnisse zu Deutschland, welche in Folge des Badischen Aprilaufstandes etwas gespannt worden waren, gestalteten sich durch das Erscheinen des Gesandten der deutschen Centralgewalt, Franz Raveaux, im Sept. in freundlicher Weise, trübten sich aber sehr bald wieder, als unter den Augen des Gesandten der Struvesche Freischaarenzug sich bildete, u. als der Gesandte der deutschen Centralgewalt in einer Note am 4. Oct. von der Schweizerischen Bundesregierung Genugthuung für die Einbrüche aus den Nachbarcantonen der S. nach Baden beanspruchte, verlangte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 5. Octbr. erst Angabe bestimmter Thatsachen, bevor schweizerische Behörden zur Rechenschaft gezogen werden könnten, doch sollte den bei dem Badischen Aufstande betheiligten Flüchtlingen das Asylrecht entzogen über die anderen polizeiliche Aufsicht verfügt werden. Der Notenwechsel wurde in gereizter Stimmung von beiden Seiten bis zum 4. Nov. fortgesetzt. Auch mit Österreich entstand durch die von dem Marschall Radetzky vom 15. Sept. 1848 verfügte Ausweisung von 2000 Tessinern aus der Lombardei ein Conflict, welcher zu einer diplomatischen Beschwerde in Wien Veranlassung gab. Bevor noch die Verfassung verkündigt wurde, hatten die zur bischöflichen Diöcese Lausanne u. Genf gehörigen Cantone Freiburg, Genf, Waadt, Bern u. Neuenburg ein kirchliches Concordat verabredet, welches die Aufrechthaltung der Souveränetät gegenüber der Katholischen Kirche, wiewohl ohne deren freie Ausübung des Cultus anzutasten, zum Zweck hatte. In Folge davon kam es im October in Freiburg (s.d. S. 672) zu einem Bauernaufstand, welcher aber bald unterdrückt wurde u. mit Verweisung des Bischofs Marilley endigte.

Am 6. Nov., wo die beiden neugewählten Räthe, National- u. Ständerath, in der Bundesstadt Bern ihre Sitzungen eröffneten, trat gleich der Umstand störend ein, daß die Vertreter von Uri u. Unterwalden ob dem Wald, deren Cantone nur unter Wahrung der Cantonalsouveränetät u. dem Drange der Verhältnisse nachgebend gewählt hatten, am 9.. Nov. aus dem Schooße beider Räthe so lange ausgeschlossen wurden, bis sie sich dem allgemeinen Willen der Eidgenossen fügten. Das nächste wichtigste Geschäft war die am 16. Nov. vollzogene Wahl des ersten Bundesrathes als oberster Bundesbehörde nach der neuen Verfassung. Präsident desselben wurde Bürgermeister Furrer aus Zürich Vicepräsident Staatsrath Druey aus Waadt. Am 24. Nov. beschloß der Nationalrath, daß die Posten im ganzen Umfange der S. vom 1. Jan. 1849 an von der Eidgenossenschaft übernommen werben, u. am 28. Nov. wurde mit Majorität des National u. Ständerathes Bern zum bleibenden Bundessitze gewählt, worauf am 29. Nov. der Schluß der ersten Sitzung erfolgte.

Die Umtriebe der deutschen Flüchtlinge, namentlich die Bildung einer Deutsch-helvetischen Legion durch Becker u. Heinzen, auf einen Einfall in Neapel berechnet, veranlaßte den Bundesrath durch Kreisschreiben vom 28. März 1849 die Cantonsregierungen zur Verhinderung dieser Werbungen aufzufordern; Heinzen wurde ausgewiesen. Die Anerkennung der Römischen Republik verweigerte der Bundesrath am 24. März, erklärte jedoch zugleich, daß er mit dem päpstlichen Nuncius, als Vertreter einer thatsächlich nicht bestehenden Regierung, in keinen amtlichen Verkehr treten werde. Am 16. April traten die Bundesräthe zusammen; im Nationalrath siegte die gemäßigte Partei bei der Wahl des Bürgermeisters Escher aus Zürich zum Präsidenten u. des Generals Dufour zum Vicepräsidenten. Die Militärcapitulationen mit fremden Staaten gaben zu den heftigsten Reibungen Veranlassung. Endlich vereinigten sich am 26. Juni beide Räthe zu einem gemeinsamen Beschlusse, dessen Grundzüge sind: Unverträglichkeit der Capitulationen mit den politischen Grundlagen der S., Unterhandlung zur Auflösung der betreffenden Verträge u. einstweilige Einstellung der Werbungen. Ungeachtet der Drohungen Neapels alle Schweizer [658] Bürger aus dem Lande zu weisen, hielt der Nationalrath am 27. Juni diesen Beschluß aufrecht. Ein anderer wichtiger Gegenstand war das Zollgesetz, dessen Berathung der Nationalrath am 18. Juni zu Ende brachte u. welches der Ständerath nach kurzen Verhandlungen am 25. Juni genehmigte. Außerdem wurde die Aufstellung eines Bundescorps von 5000 M. zum Grenzschutz gebilligt, die Verzinsung der rückständigen sonderbündnischen Kriegsschuld von 5 auf 41/2 Procent ermäßigt u. Vollmacht zu einem Postvertrage mit Österreich ertheilt. Nach Beendigung dieser Geschäfte vertagten sich die Räthe am 30. Juni bis zum 12. November. Bald darauf wurde die S. durch die badischen Flüchtlinge überschwemmt, welche nach dem Siege der preußischen Truppen an der Grenze der S. zur Niederlegung der Waffen genöthigt wurden. Am 9. Juli beschloß der Bundesrath die Führer des badischen Aufstandes binnen 24 Stunden aus dem Lande zu weisen. Da am 21. Juli 170 M. deutsche Reichstruppen in die badnische Enclave Büsingen durch Schweizergebiet eingerückt waren, um geflüchtete Insurgenten dort gefangen zu nehmen, jene aber der Aufforderung des Bundesrathes, nur nach Ablegung der Waffen wieder nach Constanz zurückzukehren, nicht Folge geben wollten, so beschloß der Bundesrath, da sich inzwischen mehr Reichstruppen an den Grenzen sammelten, das Militäraufgebot auf 8000 M. zu erhöhen, dann noch zwei andere Divisionen in den Bundesdienst zu rufen, endlich die ganze übrige Mannschaft des Bundescontingents aufs Piket zu stellen. Zugleich wurden die Bundesräthe außerordentlich auf den 1. August einberufen. Noch ehe die Räthe zusammentraten, erledigte sich die Büsinger Angelegenheit dadurch, daß die Reichstruppen am 30. Juli bewaffnet, unter schweizerischer Begleitung, nach Baden zurückkehrten. Beide Räthe billigten sofort das Truppenaufgebot, so wie die wegen der Flüchtlinge getroffenen Maßregeln: Rückgewähr der Pferde, Waffen u. des Kriegsmaterials an Baden (was von Basel aus am 6. Oct., von Zürich aus am 19. geschah), Verweigerung der Auslieferung von Personen, welche sich während des Aufstandes nur politischer Verbrechen schuldig gemacht hätten. Außerdem erhielt der Bundesrath für sein ferneres Verfahren ein Vertrauensvotum. Die oberste Bundesbehörde fand sich dadurch gekräftigt u. die aufgeregte Stimmung im Volke legte sich. Mit größerer Entschiedenheit wurde jetzt in den drei Kreisschreiben vom 15., 16. u. 17. Juli von den Cantonen die Ausweisung der schwerst gravirten Flüchtlinge gefordert, worauf die Bundesversammlung am 9. Aug. ihre außerordentliche Sitzung beschloß. Den übrigen Flüchtlingen wurde aufgegeben sich 8 Stunden von den Grenzen zu entfernen u. der Rath ertheilt die Bewilligung zur Heimkehr zu benutzen. Die Führer wurden mit Zwangspässen (Struve aus Genf mit Gewalt) fortgeschafft; die Cantone suchten sich der unbequem werdenden Gäste zu entledigen u. 33 der hervorragendsten, welche noch in Zürich zurückgeblieben waren, erhielten dort im November den Befehl sich zu entfernen. Am 12 Nov. 1849 ward die Herbstsitzung der Bundesversammlung eröffnet. Das vom Bundesrath am 17. Nov. vorgelegte, auf den französischen Münzfuß begründete Münzgesetz (s. oben S. 629) wurde vom Ständerath am 14. Dec. mit 30 gegen 9 Stimmen angenommen. Gleichzeitig beschloß der Nationalrath den Plan zu einem Eisenbahnnetz für die S. durch den Bundesrath entwerfen zu lassen u. ein Expropriationsgesetz im Entwurf damit zu verbinden. Zum neuen Bundespräsidenten wurde Heinrich Druey aus Waadt, zum Vicepräsidenten Jos. Munzinger aus Solothurn gewählt. Die am Ende des Jahres 1849 geschlossene Sitzung war reich an wichtigen Ergebnissen gewesen: Gesetze über das Schießpulver u. Postregal, über die Organisation der Bundesrechtspflege u. die Organisation des Bundesrathes, über das Verfahren bei Übertretung fiscalischer u. polizeilicher Bundesgesetze, ein Zollgesetz, Gesetz über freie Niederlassung, über den Geschäftsverkehr der Räthe unter einander u. über die Volkszählung waren die Früchte einjähriger Berathungen. Dieser innere Ausbau sah sich aber von außen bedroht; Preußen meldete seine Ansprüche auf Neuenburg an u. begehrte im Verein mit Österreich die Aufhebung des Asylrechts, doch zogen sich die Unterhandlungen ohne weitere Folgen bin. Um Anlaß zu Beschwerden zu vermeiden, fuhr der Bundesrath in seiner Strenge gegen die Flüchtlinge fort, entzog denselben jede Staatsunterstützung u. setzte es auch durch, daß der größte Theil derselben die S. verließ. Die schon vorher 1848 bestandenen u. über die ganze S. verbreiteten deutschen Arbeitervereine erfaßten seitdem politische Bestrebungen, deren gefährliche Richtung bei der Versammlung in Murten (20. Febr. 1850) zu Tage trat. Verhaftungen wurden vorgenommen u. der Bundesrath machte im März einen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung bekannt, welcher dieses Treiben aufdeckte. Massenhafte Ausweisungen waren die Folge davon (s. darüber unter Arbeiter S. 662). Die Bundessitzung von 1850 wurde am 4. April eröffnet. Das heftig besprochene Münzgesetz wurde von dem Nationalrath in der vom Ständerath bereits gebilligten Weise am 25. April angenommen. Die von den Cantonen, Bezirken u. Gemeinden erbobenen Zölle, Brücken- u. Wegegelder wurden von der Eidgenossenschaft um 1,700,000 Fr. angekauft u. abgeschafft, so daß der innere Verkehr sich von da an einer völligen Freiheit erfreute. Das vom Nationalrath in der Herbstsitzung durchberathene Militärorganisationsgesetz wurde vom Stäuderath erledigt. Eben so kam das Gesetz wegen Enteignung zu Gunsten öffentlicher Werke zu Stande, über die Anlage von Eisenbahnen selbst wurde dagegen nichts entschieden. Zu den wichtigeren Arbeiten gehörte ferner das Gesetz über gemischte Ehen, darnach sollten die gemischten Ehen bürgerlich getraut werden, jedoch den Brautleuten gestattet bleiben sich durch einen Geistlichen eines der anerkannten Bekenntnisse einsegnen zu lassen Die Kinder sollten nach dem Religionsbekenntnisse, welchem der Vater zur Zeit der Eingehung der Ehe angehört, erzogen werden, gegen diese Bestimmung geschlossene Verträge aber ungültig sein (da aber sämmtliche katholische Bischöfe der S. Verwahrung gegen dieses Gesetz eingelegt hatten, so fand eine Abänderung dahin statt, daß in gemischten Eben der Wille des Vaters über die Religion der Kinder entscheiden solle) Rücksichtlich der Heimathlosen (da am Schlusse der Tagsatzung von 1848 nur unter 16 Cantonen eine ungenügende Vereinbarung über gegenseitige Aufnahme dieser Leute zu Stande gekommen war) wurde jetzt gesetzlich bestimmt, daß dieselben in Geduldete welche bereits einem Cantone angehörten,[659] ohne gerade von einer bestimmten Gemeinde aufgenommen zu sein, u. in Vaganten getheilt werden sollten, für beide Klassen aber sollte durch die Bundesbehörden ein Cantonsbürgerrecht u. dann durch die betreffenden Cantone ein Gemeindebürgerrecht ermittelt werden. In Betreff der Verarmten u. der Sträflinge ward mindestens Duldung u. Unterstützung zur Pflicht gemacht. Die Wahl zum Bundespräsidenten auf 1851 war auf Munzinger aus Solothurn, die zum Vicepräsidenten auf Furrer gefallen. Die Sitzungen endigten am 21. December.

Neben dem politischen dauerte der kirchliche Hader überall fort, entbrannte aber nirgends so heftig, als im Canton Waadt. Schon 1846–47 war der Regierung dieses Cantons vom Großrath auf 3 Jahre Vollmacht gegeben worden, alle religiösen Versammlungen außerhalb der Nationalkirche zu verfolgen, aufzulösen u. zu bestrafen. Gleichwohl bildete sich durch Geistliche, welche der ihnen befohlenen Verlesung politischer Abkündigungen von der Kanzel nicht nachkommen wollten, eine Freie Kirche, welche sich im März 1847 constituirte, aber von Staatswegen allerlei Verfolgungen erfuhr. Anfang Juni 1849 legte die Regierung den Entwurf eines Decrets vor, wonach alle solche unabhängige Versammlungen bleibend verboten u. verpönt wurden, u. dieser Entwurf ward mit 104 gegen 23 Stimmen zum Gesetz erhoben, wiewohl mit dem mildernden Zusatz, daß die Anwendung desselben nur facultativ sein sollte, was den Staatsrath jedoch nicht abhielt, die zeitherige Verfolgung ganz allgemein fortzusetzen (s.u. Reformirte Kirche S. 918 ff.) 1849 gerieth der Staatsrath auch mit der katholischen Geistlichkeit, welche seine Verkündigungen entweder gar nicht od. mit Weglassung ihr anstößig scheinender Stellen auf der Kanzel ablas, in gleichen Zwist. Die Geistlichen wurden dafür mit Innehaltung ihrer Einkünfte vom 27. October bis 29. November bestraft. 1850 wiederholten sich diese Vorgänge, worauf die Regierung gegen alle Geistliche einen Abberufungsbeschluß faßte. Den Einspruch des Generalvicars der Diöcese Genf-Lausanne wies der Staatsrath ab u. erklärte den Generalvicar für alle Folgen verantwortlich. Über diese Conflicte der weltlichen Macht mit der Katholischen Kirche, s. Römischkatholische Kirche S. 340. Zu Anfang des Jahres 1851 kam es im Canton Bern in Folge der Ausweisung eines sehr gravirten Flüchtlings, des jüdischen Arztes Bassewitz, aus St. Immer zu unruhigen Auftritten, doch wurde die Ruhe durch Aufgebot eines Truppencorps bald wieder hergestellt. Nach Eröffnung der Bundesversammlung am 7. Juli 1851 wählte der Nationalrath Stämpfli zu seinem Vorsitzenden, was die conservative Partei in große Aufregung versetzte. Die Eisenbahnfrage wurde abermals verschoben u. die seit Einführung der neuen Verfassung oft ventilirte Frage über eine eidgenössische Universität blieb unerledigt. Dagegen beschäftigten sich die Räthe mit einer Änderung des Zolltarifs, wodurch der Zoll von Reis um die Hälfte, von Mehl etc. auf 1/2 herabgesetzt, der Unterschiedszoll für deutsches Eisen aber aufrecht gehalten wurde. Der Ständerath sprach sich am 25. Aug. gerade entgegengesetzt aus. Die Sache war deshalb wichtig, weil darin eine Hauptbeschwerde des Deutschen Zollvereins lag, welcher, da die S. die geforderten Gegenleistungen versagt hatte, am 1. August die derselben zeither zugestandenen Zollbegünstigungen aufhob, was, zumal für den Grenzverkehr beider Länder, von großen Nachtheilen begleitet war. Die Brücke zur Verständigung wurde dadurch offen gehalten, daß Seitens der S. keine Gegenmaßregeln beliebt, sondern der Bundesrath zu neuen Unterhandlungen mit dem Zollverein ermächtigt wurde. Die Sitzung schloß am 28. Aug. mit dem Ablauf der Vollmachten des Nationalrathes, dessen vollständige Erneuerung durch die Volkswahlen bevorstand. Die Verhältnisse zu den Nachbarstaaten waren um nichts freundlicher geworden, u. immer noch war es die Flüchtlingsfrage, welche den Hauptanstoß gab. Durch ein Kreisschreiben vom 25. Febr. 1851 hob der Bundesrath die im Juli 1849 den Cantonen auferlegte Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen (deren Zahl inzwischen von 11,000 auf 500 gesunken war) auf u. schob alle Heimathslosigkeiten, welche durch Verlängerung des Aufenthaltes der Flüchtlinge entstehen würden, als Last den Cantonen zu. Namentlich traf das Loos der Ausweisung die noch anwesenden Österreicher, Preußen u. Polen, um die betreffenden Regierungen zufrieden zu stellen. Gebietsverletzungen in Tessin durch österreichische Patrouillen wurden auf erhobene Beschwerde abgestellt.

Der neugewählte National- u. der Ständerath traten am 1. Dec. zusammen; Job. Trog aus Solothurn wurde zum Bundespräsidenten gewählt. Außer dem Budget, kam das Gesetz über Errichtung elektrischer Telegraphen zur Berathung, wonach dem Bunde das ausschließliche Recht zur Errichtung derselben in der S. od. die Bewilligung zur Anlegung von solchen vorbehalten bleibt. Der Ständerath nahm das Gesetz über Maß u. Gewicht in Berathung. Zu den denkwürdigen Begebenheiten des Jahres 1851 gehörten noch die Versammlung der vor 11 Jahren gegründeten schweizerischen historischen Gesellschaft am 12. Sept. auf dem Rigikulm, welche 186 Mitglieder zählte; ferner die am 1. Mai unter allgemeiner Bundesbetheiligung eröffnete Feier des 500jährigen Eintritts von Zürich in den Bund der Eidgenossen; das große Eidgenössische Schützenfest zu Genf am 6. Juli, wo dessen 25jähriges Jubiläum gefeiert wurde (s. Freischießen), u. das fröhliche Winzerfest in Vevey am 31. Juli u. 7. Aug. Nach dem 2. Dec. 1851 entstanden auch mit Frankreich Zerwürfnisse wegen der Flüchtlinge, welche von Genf aus einen Einfall auf französisches Gebiet beabsichtigten. Durch das energische Dazwischentreten des Bundesrathes wurde der Plan vereitelt, als aber der französische Gesandte in einer Note vom 24. Jan. 1852 das Verlangen stellte, daß alle Flüchtlinge, welche die französische Regierung bezeichnen würde, aus der S. gewiesen werden sollten, lehnte der Bundesrath dies in seinem Antwortschreiben vom 9. Febr. ab. Die. Flüchtlinge wurden jedoch von der Grenze entfernt. Neuer Zwist erhob sich, als durch einen Maskenzug in Basel die französische Regierung verspottet worden war, die gerichtliche Bestrafung der Theilnehmer glich auch diese Angelegenheit aus. Der patriotische Plan die Kriegsschuld der Sonderbundscantone durch eine Nationalsubscription zu decken, führte im März zur Bildung eines diesfälligen Comités; die Sammlungen brachten aber nur 265,000 Frcs. zusammen, u. ohne das kräftige Einschreiten durch die Bundesversammlung wäre der beabsichtigte Zweck nicht erreicht worden. Die Bewegung in Freiburg, welche die große Volksversammlung[660] in Posieux hervorbrachte, ließ der Bundesrath durch zwei Bevollmächtigte überwachen u. verlangte auf den Bericht derselben die Freilassung der bei dieser Gelegenheit Verhafteten, welche auch wirklich erfolgte. Die gesetzgebenden Räthe traten am 5. Juli 1852 zusammen. Die wichtigsten Vorlagen derselben betrafen die Eisenbahnen, die eidgenössische Universität, das Bundesstrafrecht u. den Nachlaß der Sonderbundskosten. Für die Universität hatte eine nationalräthliche Commission 1851 den Plan vorbereitet u. dafür einen jährlichen Beitrag des Bundes von 267,000, so wie des Universitätssitzes von 70,000 Fr., ferner für eine Polytechnische Schule je 64,000 u. 16,000 Fr. in Ansatz gebracht, beide Angelegenheiten fanden jedoch keine Erledigung. Bereitwillig erfolgten die Credite zur Abhaltung eines militärischen Übungslagers, welches im August bei Thun stattfand. In Betreff der Eisenbahnen verzichtete der Nationalrath auf den Staatsbau u. überließ denselben den Cantonen, beziehungsweise der Privatthätigkeit, für sich nur die Genehmigung vorbehaltend. Diese Beschlüsse erhielten am 28. Juli die Zustimmung des Ständerathes. Über die Freiburger Forderungen gingen der Nationalrath am 5. August zur Tagesordnung über, u. auch hierin schloß sich ihr der Ständerath an, welcher dagegen durch seinen Beschluß wegen Erlaß der Sonderbundsschuld die Gemüther wieder beruhigte. Noch waren 1,564,453 alte Schweizer Fr. Capital u. 625,087 Fr. nachträgliche Forderung rückständig. Der Nationalrath hatte den Nachlaß dieser Summe bereits früher zugestanden u. trat am 12. Aug. den diesfälligen näheren Festsetzungen des Ständeraths bei. Das von letzterem in Berathung genommene Bundesstrafgesetz blieb unerledigt, da am 17. Aug der Schluß der Sitzung eintrat. Die Bildung der Gesellschaften zur Anlegung von Eisenbahnen u. die Beschaffung der dazu erforderlichen Geldmittel waren die Angelegenheit, welche die öffentliche Thätigkeit der S. im Laufe des Jahres vorzugsweise in Anspruch nahmen. Wiewohl sich in fast allen Cantonen ein Umschlag in conservativer Richtung bemerklich machte, hatte doch der Antrag eines Abgeordneten auf Revision der Bundesverfassung, welcher einen unmittelbaren Angriff derselben enthielt, eine fast einstimmige Verwerfung im Nationalrathe erfahren. Zum Bundespräsidenten für 1853 war Wilh. Näff aus St. Gallen, zu seinem Stellvertreter Friedrich Frey-Herosée aus Aargau gewählt worden. Zur Wiederaufnahme der Unterhandlungen mit dem Deutschen Zollverein wurde Kern aus Thurgau nach Deutschland entsendet; seine Bemühungen scheiterten aber an den Wirren, in welchen sich der Zollverein selbst befand. Eine Note der Lombardischen Statthalterei unterstützte den päpstlichen Einspruch gegen die Säcularisation der Seminarien von Poleggio u. Ascona in Tessin, u. noch dringender wurde Österreich, als in der Nacht zum 23. Nov. alle Kapuziner aus den Klöstern von Mendrisio u. Lugano, welche Lombarden waren, über die lombardische Grenze geschafft wurden. Obwohl der Bundesrath sein Einschreiten verweigerte, geschah es doch auf seine Ermahnung, daß die Regierung von Tessin den Streit durch Bewilligung eines Ruhegehaltes an die Mönche auszugleichen bemüht war. Der von dem Wirthe Zybach am 6. Nov. angelegte Brand des Grimselhospitiums regte gegen den Brandstifter den Verdacht der Ermordung des Dr. Wohlfahrt aus Frankfurt a. M. u. der beiden Brüder Leonard aus Paris, welche zwei Jahre vorher dort spurlos verschwunden waren, an u. wurde mit in den Kreis der gerichtlichen Untersuchung gezogen. Die ganze S. nahm aber an diesem Vorfall um so mehr Theil, da im Ausland das Gerücht der Unsicherheit im Lande die Reiselust nach der S. vermindern könnte. Unter den vielen Festen, welche die S. im Jahre 1852 feierte, gewannen folgende eine allgemeine Bedeutung: Die Schützenfeste in Glarus am 4. bis 7. Juni, in Zug vom 28. Juni bis 5. Juli u. in Appenzell am 16. Nov. zur Erinnerung an den 500jährigen Eintritt dieser Cantone in den Bund der Eidgenossen; das Eidgenössische Turnfest in Genf vom 28. bis 31. Juli; das Fest der Schweizer Offiziere in Neuenburg am 9. Juni; das Sängerfest in Basel am 10. Juli; die Versammlung der Naturhistorischen Gesellschaft in Sitten (Sion) im August. Das Bundesstrafgesetz gelangte in der am 10. Jan. 1853 eröffneten neuen Sitzung an den Nationalrath, welcher dasselbe bestätigte u. schließlich auch noch den für das Ausland wichtigen Art. 43 annahm, wonach Beleidigungen fremder Regierungen durch ein Bundesgericht bestraft werden sollen (danach unterliegen Verbrechen u. Vergeben wider das Völkerrecht dem eidgenössischen Assisengericht, u. der Bundesrath wird in den Stand gesetzt seine Beziehungen zum Auslande leichter nach eigenem Ermessen zu regeln). Die Niederschlagung des Landesverrathsprocesses, d.h. des strafrechtlichen Verfahrens gegen die Urheber des Sonderbundkrieges, wurde verworfen u. bestimmt, daß die Aburtheilung den Gerichten von Luzern verbleiben solle. Die wichtigste Thätigkeit bestand in der Bestätigung der Eisenbahnen, wobei jedoch eine Steuer von 500 Fr. für die Wegstunde vorbehalten wurde, sobald die Bahnen einen Reingewinn von 31/2 Proc. abwerfen. Der Schluß der Sitzung erfolgte am 4. Febr. 1853. Zwei Tags später brach in Mailand ein jedoch schon im Keime unterdrückter Aufstand gegen die österreichische Besatzung aus, wozu die einleitenden Schritte durch italienische u. ungarische Flüchtlinge von dem Boden des Cantons Tessin aus getroffen worden waren. Obwohl die Regierung dieses Cantons behauptete, dieses Treiben nicht begünstigt, vielmehr allen Eifer bezeigt zu haben die Flüchtlinge von der Grenze u. überhaupt von ihrem Gebiet zu entfernen, so wie versteckten Waffenvorräthen nachzuspüren u. die Ausschweifungen der Presse zu zügeln; so ordnete doch die österreichische Regierung 16. Febr. nicht nur eine Absperrung der Grenze an, sondern erließ auch den Befehl, daß alle in der Lombardei lebenden Tessiner (deren viele Tausende dort theils blos vorübergehend Arbeit suchen, theils aber stehende Geschäfte, wie Gastwirthschaft, Handel, Fabrikarbeiten, Handwerke etc. betreiben), die Besitzlosen binnen 24 Stunden, die Angesessenen binnen drei Tagen, das Land zu verlassen hätten. Ausnahmen wurden nur in einzelnen Fällen gestattet, u. an 5- bis 6000 Menschen mitten im Winter über die Grenze geschafft. Gleichzeitig richtete Österreich an den Bundesrath das Verlangen durch Entfernung aller politischen Flüchtlinge, so wie durch Verhinderung jeder Vorschubleistung für verbrecherische Unternehmungen fernere Beschwerden abzustellen. Durch die Absendung des Obersten Bourgeois als eidgenössischen Bevollmächtigten nach [661] Tessin suchte der Bundesrath solche Anordnungen zu treffen, welche geeignet wären den Unmuth Österreichs zu beschwichtigen, worauf die Strenge der Grenzsperre in etwas gemildert, den Ausgewiesenen dagegen die Rückkehr nicht gestattet wurde. Da sich der Bundesrath darauf nach Wien mit dem Verlangen um Rücknahme dieser Maßregel wendete u. erklärte, daß, wenn seinem Begehren nicht entsprochen werden sollte, er sich die zum Schutz der Interessen des Landes u. Tessins insbesondere geeigneten Schritte vorbehalten müsse, antwortete Österreich darauf mit der Aufstellung eines Truppencorps u. der Zurückberufung seines Gesandten aus Bern. Im Schweizerischen Volke fand diese Angelegenheit eine sehr abweichende Beurtheilung; die Radicalen wollten den Bundesrath zu heftigen Beschlüssen, ja selbst zum Kriege gegen Österreich drängen; die Gemäßigten wünschten diese Verwickelungen zu einer Änderung der Politik u. Bundesverfassung zu benutzen.

Das Streben nach einheitlichen Formen u. Einrichtungen, welches in der bundesstaatlichen Verfassung vom 12. Sept. 1848 eine formelle Grundlage erhalten hatte u. von der radicalen Partei im Schoße der berathenden Bundesversammlung u. des vollziehenden Bundesrathes weiter verfolgt wurde, stieß nach u. nach auf den zähen Widerstand der so verschiedenartigen Völkerschaften der einzelnen Cantone. Der Radicalismus, welcher die demokratischen Einrichtungen zur Befriedigung persönlicher Interessen ausbeutete u. bald sich ihrer bediente, wenn er die Gegner damit unterdrücken konnte, bald sie bei Seite schob, wenn sie ihm unbequem wurden, nutzte sich ab, u. es bildete sich eine Mittelpartei aus den gemäßigten Männern der bisherigen Parteien, welche in Bern die Oberband gewann u. sich behauptete. Die Feier des Eintritts Bern in die Eidgenossenschaft vor 500 Jahren, am 21. Juni 1853, wozu die Regierungen van Schwyz, Uri, Unterwalden, Luzern, Zug, Zürich, Glarus, Solothurn Vertreter sandten, gab dieser Partei Gelegenheit ihre Kräfte zu zeigen. Aber auch in anderen Cantonen zeigte sich die gleiche Erscheinung, in Freiburg brach am 22 April 1853 sogar ein Aufstand aus, um die radicale Regierung zu stürzen, welcher jedoch unterdrückt wurde. Der Plan der Bundesbehörde an der Stelle der Universitäten Zürich, Basel u. Bern u. der Akademien zu Lausanne u. Genf eine einzige schweizer Universität zu gründen, um mittels ihrer die Schweizerjugend zu Gegnern des Cantongeistes heranzuziehen, mußte aufgegeben werden. In Beziehung auf Preußen, dessen König als Fürst von Neuenburg seit 1848 vergeblich die Wiedereinsetzung in seine Rechte verlangte, obgleich dieselben in einer Conferenz von Bevollmächtigten der Großmächte am 24. Mai 1852 protokollarisch anerkannt worden waren mit dem Versprechen, sich dafür zu verwenden, dauerte 1853 das gespannte Verhältniß fort. Im October 1854 wurden Ständerath u. Nationalrath neu erwählt. Im Ganzen blieb die Zusammensetzung dieselbe, zum Theil in Folge gewaltthätiger Einwirkung auf die Wahlen von Seiten der radicalen Partei, namentlich im Canton Teisin. Der Bundesrath hatte sich jedoch durch Geschicklichkeit bei Behandlung der Zeitfragen Anerkennung erworben, er enthielt die einflußreichsten Männer der S.: Druey (aus dem Waadtland), Nüff (von St. Gallen), Furrer (von Zürich), Munzinger (von Solothurn), Fred-Herosée (aus dem Aargau), Franscini (aus Tessin), Stämpfli (von Bern), welcher neu eintrat. Die Einführung der französischen Münzen, Maße u. Gewichte zum Theil mit schweizerischen Namen war bereits vollendet; man schritt nunmehr zur Vergrößerung der Bundeskasse, indem man die Zölle an den Cantonsgrenzen im Innern der S. aufhob u. mäßige Eingangszölle an den schweizerischen Grenzen an die Stelle setzte, ferner anstatt der Cantonspostanstalten ein allgemeines Bundespostwesen einführte. Die Einnahmen des Letzteren wurden zum Theil an die einzelnen Cantone vertheilt. Es verblieb aber immer noch aus diesen beiden Verwaltungszweigen der Bundeskasse eine Reineinnahme von 2,336,105 Franken im Jahre 1854. Im Innern enthielt sich die Bundesregierung den radicalen Cantonalregierungen gegenüber fast jeder Beeinflussung, trug aber in allgemein schweizerischen Fragen der öffentlichen Meinung Rechnung, selbst wenn sie ihr entgegen war. Die österreichische Regierung wurde durch Entschädigung von Seiten des Cantons Tessin u. durch Ausweisung mehrer italienischer Flüchtlinge zufrieden gestellt, so daß dieselbe im Jahre 1855 wieder einen Gesandten nach Bern, dem Sitz der Bundesregierung, abordnete. Auch Rußland, welches seit 1847 keinen Gesandten in der S. hatte, bevollmächtigte wieder einen diplomatischen Vertreter bei der neuen Bundesregierung (10. Sept. 1855). Heftige Aufregung verursachte in einzelnen Cantonen der Bau eines gießen Eisenbahnnetzes, welches die Bundesregierung im Werke hatte. Es sollte Genf, von wo eine Eisenbahn nach Lyon geht, Basel, Bern, Zürich, Constanz. St. Gallen, das obere Rheinthal u. Graubündten durch Schienenwege mit einander verbinden, einzelne Zweigbahnen das Ganze vollenden. Die Ausführung schritt ziemlich rasch vor. Im Jahre 1855 zeigten sich übrigens viele Erscheinungen, welche bewiesen, daß die radicale Partei sich nur durch Gewaltthätigkeit im Besitze der Macht erhielt. In Neuenburg, Solothurn, St. Gallen u. Tessin wurden Beschwerden darüber laut. Bei den Wahlen der Mitglieder des Staatsrathes in Genf am 12. Nov. 1855 durchzogen bewaffnete Banden die Stadt, trieben Anhänger der Gegenpartei aus den Wahllocalen od. verhafteten sie, u. der Präsident der Republik verbot der bewaffneten Macht ausdrücklich zur Aufrechthaltung der Ordnung einzuschreiten. So wurde die Wahl James Fazy's u. seiner Anhänger durchgesetzt. Die Sieger hatten den katholischen Theil der Bevölkerung durch das Versprechen gewonnen dahin zu wirken, daß der aus seinem Bisthum Freiburg seit 1847 vertriebene Bischof Marilley dorthin zurückkehren dürfe, u. nach einer Übereinkunft zwischen der Regierung von Genf u. Freiburg fand diese Rückkehr unter der Bedingung statt, daß Bischof Marilley die schweizerische Bundesverfassung u. die Verfassung des Cantons Freiburg anerkennen u. daß vom Papste ein Reglement über die Ausübung der bischöflichen Gewalt gegeben würde, um jede fernere Reibung zwischen der weltlichen u. geistlichen Gewalt zu verhüten. Im Canton Wallis verwüstete eins der heftigsten u. anhaltendsten Erdbeben, welche die Geschichte der S. kennt, am 25. Juli u. an den folgenden Tagen einige Ortschaften des Visper Thales am Fuße des Monte Rosa. Im Jahre 1856 wurde im Canton Tessin eifrig die [662] Trennung dieses Cantons in kirchlicher Beziehung von den lombardischen Bisthümern betrieben; in Zürich eine schweizerische Creditanstalt mit 20 Mill. Franken Capital gegründet u. zwischen den Regierungen von Genf u. Wallis einerseits u. Sardinien anderseits eine Übereinkunft abgeschlossen in Betreff des Baues einer Eisenbahn durch den Canton Wallis über den Simplon nach Piemont. Aber jedes andere Interesse trat hinter dem Versuche zurück, welchen im Sept. 1856 die Partei der Royalisten im Canton Neuenburg machte, um die Souveränetät des Königs von Preußen als Fürsten von Neuenburg wieder zu thatsächlicher Geltung zu bringen (s.u. Neuenburg S. 812 f.). Die ganze Angelegenheit, welche Ende 1856 zu einem Kampfe zwischen der S. u. Preußen zu führen, schien, endigte, namentlich durch die Vermittlung Frankreichs, mit einem Vertrage, nach welchem das preußische Königshaus auf die Souveränetätsrechte verzichtete, welche ihm nach dem Wiener Vertrag vom 9. Juni 1815 auf Neuenburg zustanden, so daß Neuenburg fortfährt einen Canton der S. zu bilden (s. ebd.). Am 29. April nahm der Bundesrath diesen Vertrag an, worauf die Urkunde am 16. Juni von sämmtlichen Vertragsmächten ratificirt wurde. Dieser glückliche Ausgang ermuthigte die Bundesbehörde die Ansprüche auf das durch die Wiener Verträge von 1815 der S. zugesprochene, aber von Frankreich niemals herausgegebene Dappenthal zu erneuern u. die französische Regierung an die Vollziehung zu erinnern.

Den Neuenburger Ereignissen folgte im weiteren Verlauf des Jahres 1857 eine gewisse Abspannung, welche durch kein Ereigniß von größerer politischer Tragweite unterbrochen wurde. Die Bundesversammlung beschäftigte sich vorzugsweise mit Angelegenheiten der Post, des Zoll- u. Militärwesens u. namentlich mit Eisenbahnfragen. Das Budget für 1858 wurde fast durchgängig im Einverständniß mit dem Bundesrath angenommen. Die Neuwahl her Bundesversammlung am 25. Oct. ergab wiederum die Majorität für die gemäßigte liberale Partei. Die Präsidentschaft des in seinen bisherigen Mitgliedern wiedererwählten Bundesrathes ging für 1858 auf Furrer über, welcher zugleich das Departement der Politik übernahm, während Pioda (an Stelle des am 21. Juli verstorbenen Franscini bereits am 1. Aug. erwählt) das Innere, Knüsel Justiz u. Polizei, Frey Herosée das Militär, Stämpfli die Finanzen, Fornerod Handel u. Zölle, Näff die Post u. öffentlichen Arbeiten erhielt. In Bern fand außer dem Bundesschießen eine schweizerische Industrie- u. landwirthschaftliche Ausstellung statt, welche bemerkenswerthe Fortschritte zeigte. Verfassungsänderungen wurden in mehren Cantonen vorgeschlagen; so beschloß man namentlich in Basel-Stadt die Wahl einer Verfassungsrevisionscommission, doch lehnte diese die in Vorschlag gebrachte Verschmelzung der staatlichen u. städtischen Behörden ab. Im Canton Freiburg wurde das Volk zur Abstimmung über die neue Verfassung, welche durch die Bestimmung: alle Freiburger weltlichen Standes sind Activbürger, die Geistlichen im Einverständniß mit dem Bischof in nicht verletzender Form vom Stimm- u. Wahlrecht ausschloß, zusammenberufen, worauf eine Neubestellung der Regierung erfolgte. Die Verschüttung von mehr als 50 Arbeitern bei Anlegung eines Tunnels durch den Hauenstein (28. Mai) weckte durch die ganze S. die werkthätigste Theilnahme. Durch Einstellung der Arbeiten an der von der Bundesbehörde gegen den cantonalen Widerspruch concessionirten Oroneisenbahn kam der Canton Waadt mit dem Bundesrath in einen Conflict, welcher sich bis zur Absendung von besonderen Tommissarien Seitens der Bundesbehörde u. dem von Waadt gestellten Verlangen auf eine außerordentliche Berufung der Bundesversammlung steigerte. Doch wurde der von Waadt erhobene Competenzconflict von der Bundesversammlung aufgehoben. Der Aufenthalt politischer Flüchtlinge in der S., welcher schon seit 1852 wiederholt zu lebhaften Beschwerden der Nachbarstaaten Anlaß gegeben hatte, führte seit Anfang 1858 zu ernsten Verwickelungen. Die Bundesbehörde, welche Ausweisung der verdächtigsten Flüchtlinge u. später Internirung derselben verordnete, fand bei den Cantonsregierungen nur einen sehr lässigen Gehorsam. Eben als in Folge einer Ende 1857 überreichten französischen Note mit der Regierung von Genf hierüber verhandelt wurde, lenkte das Attentat auf den Kaiser Napoleon vom 14. Jan. 1858 die Aufmerksamkeit von Neuem auf die berufslosen Flüchtlinge, welche, wie eine neue in sehr bestimmten Ausdrücken verfaßte französische Note behauptete, in Genf sich thätig mit revolutionärer Propaganda beschäftigten u. eine Gesellschaft mit bestimmten Gesetzen bildeten. Da der Genfer Staatsrath als Antwort auf die ihm mitgetheilte französische Note jede Kenntniß dieses Treibens in Abrede stellte u. die gedachte Gesellschaft als einen Verein lediglich zu gegenseitiger Unterstützung bezeichnete, beschloß der. Bundesrath die Absendung zweier Commissare mit dem Auftrage für die Entfernung der Flüchtlinge aus dem Canton Genf zu sorgen. Erst nach langem hartnäckigem Widerstreben fügte sich der Staatsrath in Genf, um eine militärische Besetzung zu vermeiden, in die Ausweisung von 17 Italiern, welche der Theilnahme an jener Gesellschaft überwiesen waren, u. führte sogar über das Verfahren des Bundesrathes Beschwerde bei der Bundesversammlung; doch wies diese die Beschwerde fast einstimmig zurück Fast jedes politische Interesse wurde durch vielfache Streitigkeiten über die Eisenbahnen in den Hintergrund gedrängt. Nachdem bis 1850 nur die Strecke Zürich-Baden vollendet worden war, entwarf auf Veranlassung des Bundesrathes der englische Ingenieur Stephenson ein schweizerisches Eisenbahnsystem, welches im Wesentlichen aus einer Bahn von Ost nach West, vom Bodensee an den Genfersee, u. einer zweiten von Nord nach Süd von Basel bis Luzern bestehen sollte. Drei größere Gesellschaften bildeten sich zur Verwirklichung dieses Planes, für die Nordostbahn vom Bodensee bis Aarau, welche die alte Nordbahn in sich aufnahm, für die Westbahn von der Genfer Grenze bis zur westlichen Berner Grenze u. die Centralbahn für das große Mittelstück sammt der Linie Basel-Luzern. Aber dieses Einliniensystem erregte durch sein Beiseitesetzen vielfacher einzelstaatlicher u. örtlicher Interessen bald lebhaften Widerspruch. Zuerst regte sich der Norden; St. Gallen, welches von der von Romanshorn ausgehenden Linie ganz umgangen wurde, u. bald auch Schaffhausen verlangten Beachtung, u. trotz vielfacher Hindernisse kamen die gewünschten Bahnen von Schaffhausen u. von Rorschach über[663] St. Gallen wenn auch in der Art zu Stande, daß sie in Winterthur in die Nordostbahn fallen mußten. Ähnlich wiederholte sich der Streit im Westen; Freiburg, welches Anfangs sich mit einer Zweigbahn nach Murten zum Anschluß an die Linie Morgos, Yverdun, Murten-Bern begnügen wollte, forderte bald eine selbständige Linie Bern-Freiburg, Oron-Lausanne (sogenannte Oronlinie), u. trotz dem Widerstand des Canton Waadt genehmigte die Bundesversammlung dies Project. Die sogenannten Oronisten verlangten nun, daß eine Linie von Biel aus, bis wohin die Centralbahn bereits vorgerückt war, über Neuenburg (statt über Murten) nach Yverdun geführt werde, deren Parallele in hinlänglich weiter Entfernung die Oronlinie wäre. Endlich aber erhob auch die innere S., welche die Stephenson'sche Ostwestlinie ganz bei Seite ließ, ihre Ansprüche u. es bildete sich eine Gesellschaft Zürich-Luzern-Bern, die sogenannte Ostwestbahngesellschaft, welche von den betheiligten Cantonen die Concessionen erhielt. Vergebens sträubten sich die drei Gesellschaften der Stephenson'schen Linie gegen die auf allen Punkten drohende Concurrenz, das Centralisationssystem, hauptsächlich vertreten von Escher aus Zürich, gegen den Föderalismus, dessen Vorkämpfer Stämpfli war. Die Versäumniß des rechtzeitigen Beginns der Arbeiten führte dazu, daß mehre der ertheilten Concessionen für erloschen erklärt wurden, doch entschieden sich Regierungsbeschlüsse für das Wiederaufleben derselben. Der wirkliche Bau der projectirten Linien ging aber allenthalben nur langsam vorwärts; einige Nebenlinien wurden wenigstens von den Hauptgesellschaften übernommen. Die Verbandlungen der Bundesversammlung boten im Jahre 1808 wenig politisch Wichtiges; die Veröffentlichung der Verhandlungen beider Räibe durch officielle Protokolle wurde abgelehnt, die Besoldungen der Beamten wesentlich erhöht. Nicht ohne mehrfachen Widerspruch wurde ein Beschluß auf nachdrückliche Betreibung der Lostrennung des Canton Tessin u. einiger Glaubündtener Gemeinden von den Bisthümern Como u. Mailand gefaßt. Bemerkenswerth war die Bildung einer allgemeinen schweizerischen Gesellschaft Helvetia (Versammlungen zu Langenthal am 30. Aug. u. 11. Octbr.), welche sich das Ziel setzte, das nationale Bewußtsein im Volke zu stärken, nach innen u. außen eine liberale Politik zur Geltung zu bringen, das Volk zu unterrichten u. zu bilden, seine Betheiligung an den Bundesangelegenheiten zu vermehren u. die Idee der schweizerischen Nationalität zu entwickeln. Die Gesellschaft erstreckte ihre Wirksamkeit bald über die ganze S. Drei Cantonalverfassungen wurden im Jahre 1858 revidirt, die von Basel-Stadt, Appenzell Außer-Rhoden u. Neuenburg. Die letztere erregte vorzugsweise ein lebhaftes Interesse durch den Kampf der conservativen gegen die radicale Partei. Einmal bei der allgemeinen Abstimmung verworfen, wurde der Verfassungsentwurf im November von dem Volke angenommen, nachdem er mehre Abänderungen im conservativen Sinn erfahren hatte. Die Verfassung von Appenzell behielt auch nach der Revision den alten Geist schweizerischer Einfachheit; die Landsgemeinde bildet die oberste Gewalt, ernennt die Mitglieder der vollziehenden Behörde u. beschließt über die ihr gemachten Vorlagen. In Genf dominirte unter James Fazy eine zügellose Demokratie, deren Ausschreitungen weder Ordnung noch Sitte achteten. Die unbestraft gebliebene Gewaltthat eines Volkshaufens gegen die Druckerei des conservativen Journal de Génève (August 1858), eine in Fazy's eigenem Hause ziemlich offen unterhaltene Spielbank, das widerspenstige Verhalten der Cantonregierung gegen die Bundesbehörden u. deren Commissare in der Flüchtlingssache zeigten u.a. die Unbotmäßigkeit der in Genf herrschenden Partei. In Zürich wurde das 25jährige Jubiläum der Universität unter entsprechenden Feierlichkeiten begangen. Peinliches Aufsehen erregte es, daß die Wahlhandlung, in welcher die Bundesversammlung (Juli 1858) mit Übergehung Stämpfli's, des bisherigen Vicepräsidenten, Frey-Herosée zum Bundespräsidenten u., Knüfel zum Vicepräsidenten erwählt hatte, wegen hierbei vorgekommener arger Verstöße für ungültig erklärt werden mußte, worauf in einem neuen Wahlact wenn auch nur mit geringer Mehrheit Stämpfli zum Bundespräsidenten u. Frey-Herosée zum Vicepräsidenten erwählt wurde.

Als zu Anfang des Jahres 1859 der Krieg Österreichs mit Piemont u. Frankreich unvermeidlich geworden war, stellte die S. sich auf den ihr durch die europäischen Verträge angewiesenen Standpunkt der strengsten Neutralität; sie erklärte in einem an die europäischen Mächte gerichteten Rundschreiben vom 14. März, daß sie der Integrität ihres Gebietes u. ihrer Neutralität mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Achtung verschaffen u. nach Erfordern ihre Vertheidigungsmaßregeln auch auf die neutralisirten Bezirke Savoyens ausdehnen werde. Doch sollte Culoz, der Verbindungspunkt zwischen den Eisenbahnen von Lyon u. Chambery, von der Vertheidigungslinie ausgeschlossen bleiben. Zugleich wurde das Kriegs- u. Finanzdepartement mit Ausführung der vorläufigen Maßregeln beauftragt, der Generalstab ernannt, zwei Divisionen auf den Kriegsfuß gesetzt, einige Vertheidigungswerke angelegt u. die Bundesversammlung einberufen. Diese ertheilte in der Sitzung vom 4, Mai dem Bundesrath, dessen bisherige Maßregeln sie billigte, Vollmacht u. unbegrenzten Credit für die Vertheidigung des schweizerischen Gebiets u. erwählte den General Dufour zum Obercommandanten, den Oberst Ziegler zum Chef des Generalstabes. Die Neutralitätserklärung wurde von den fremden Mächten günstig aufgenommen, u. die S. konnte sich daher darauf beschränken ein Beobachtungscorps längs der italienischen Grenze aufzustellen. Auch wurde ihr Gebiet während des ganzen Krieges nur ein einziges Mal, von der österreichischen Garnison von Laveno, etwa 650 M. überschritten, welche zu Magadino, einem schweizer Hafen am Lago Maggiore, eine Zuflucht suchten. Sie mußten ihre Waffen niederlegen u. wurden vorläufig internirt, später kehrten sie nach Österreich zurück. In eine unangenehme Verwickelung kam die S. seit der Einnahme u. Plünderung Perugias durch die sogenannten Schweizerregimenter des Papstes. Obwohl die Fremdenregimenter, welche in Rom u. Neapel dienten, keineswegs allein aus Schweizern bestanden u. ein neueres Gesetz die Anwerbung für fremden Kriegsdienst in der S. ausdrücklich untersagte, so legte doch die allgemeine Stimme in Italien diese u. ähnliche Vorgänge der S. zur Last, u. die hierdurch verursachte Aufregung bedrohte in mehren italienischen Städten die Sicherheit der dort wohnenden Schweizer. Der Bundesrath[664] hielt es deshalb für nöthig öffentlich gegen die Benennung Schweizertruppen zu protestiren u. schickte, als in Neapel blutige Unruhen unter den Schweizertruppen ausbrachen u. eine Anzahl derselben in die Heimath geschickt wurde, den Bundesrath Latour dorthin, welcher die Entlassung von mehr als 3000 Schweizer Soldaten erwirkte, welche hierdurch in ihr Vaterland zurückkehrten. Gleichzeitig untersagte ein von der Bundessammlung angenommenes Gesetz jedem Schweizer Bürger, ohne vorherige Erlaubniß seiner Cantonsregierung, in fremden Kriegsdienst zu treten u. bedrohte die Werber mit harten Strafen. Die Wahl der Stadt Zürich als Ort für die Friedensconferenzen bezeugte die günstige Stimmung der betheiligten Mächte gegen die S. Im Juli 1859 genehmigte die Bundesversammlung das bes. für das Verhältniß Tessins zu italienischen Bisthümern wichtige Gesetz, durch welches jede Gerichtsbarkeit eines fremden Bischofs auf Schweizergebiet abgeschafft u. der Bundesrath mit Verhandlungen über Einsetzung provisorischer Generalvicariate, u. über einen künftigen Bischofssitz u. die Kirchengüter beauftragt wurde. Zum Eidgenössischen Schützenfest in Zürich (Juli) hatten sich auch viele Schützen aus Deutschland, namentlich aus Bremen, eingefunden, u. es wurden hierdurch vielfache engere Bande zwischen Deutschen u. Schweizern geknüpft. Ein Beweis vaterländischen Gemeinsinns war es, daß die Ebene des Rütli, wo 1307 die Eidgenossenschaft beschworen worden war u. wo nun ein Speculant ein Gasthaus zu bauen beabsichtigte, mit Hülfe von allgemeinen, durch die Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft veranstalteten Sammlungen angekauft u. zum Nationaleigenthum erklärt wurde. Zum Bundespräsidenten für 1860 wählte die Bundesversammlung Frey-Herose, zum Vicepräsident Knüfel, garantirte die neurevidirten Verfassungen von Appenzell Außer-Rhoden u. Neuenburg, beschäftigte sich aber, abgesehen von den bereits erwähnten Beschlüssen über das Verhältniß der S. zu den kriegführenden Parteien, meist nur mit Gegenständen von untergeordnetem Interesse. Die Geschichte der Einzelcantone bot auch 1859 wenig Bemerkenswerthes. In Genf fand aus Anlaß der mehrfachen Opposition gegen Fazy's dictatorische Gewaltthätigkeiten eine durch den Club der Fruitiers beherrschte tumultuarische Volksversammlung statt, welche als souveränes Volk vom Staatsrath die sofortige Einberufung des Großen Rathes verlangte, damit dieser die Verleumdungen der Reaction feierlich brandmarke u. ihnen ein Ziel setze. Die Sache endigte mit einem Beschluß des Großen Rathes in diesem Sinne. In St. Gallen wurde eine Revision der Verfassung beschlossen, doch siegten bei der Wahl des Verfassungsrathes die Conservativen. Auch in Waadt wurde eine Verfassungsrevision beantragt, das Volk verwarf sie aber, wiewohl mit einer Mehrheit von nur 38 auf mehr als 14,000 Stimmen. Der Canton Tessin, dem Italienischen Kriegsschauplatz am nächsten, wurde zu Anfang des Kriegs mit Flüchtlingen alles Standes überfluthet; eine von Mailand aus ergangene Aufforderung zum Anschluß an das Königreich Italien wurde von der Regierung nachdrücklich abgewiesen.

Bereits im Novbr. 1859, als das Gerücht, Sardinien werde Savoyen an Frankreich abtreten, eine festere Gestalt gewann, hatte der Bundesrath an die beim Congreß von Wien betheiligt gewesenen Mächte ein Memorandum gerichtet, in welchem das Recht der S. auf Theilnahme an allen den Verhandlungen aufrecht erhalten ward, welche die in die schweizerische Neutralität mit einbegriffenen Theile Savoyens mitbetreffen sollten. Namentlich wurde Zulassung der S. zu den Verhandlungen des Congresses beantragt, von dessen Zusammentritt damals die Rede war. Eine auf Veranlassung des Bundesratbs im Januar 1860 von Vuillemin herausgegebene Broschüre »Die S. in der Savoversrage« forderte für den Fall der Annexion Savoyens an Frankreich, daß das neutralisirte Gebiet ein integrirender Theil des Schweizerbundes werde. Frankreich schien dieser Forderung Anfangs günstig gestimmt, u. aus den betheiligten Landestheilen selbst erhoben sich vielfache Stimmen in Adressen u. Zeitungen, welche sich für den Anschluß an dir S. erklärten. Aber die durch französische Agenten mit Hülfe der Geistlichkeit ins Werk gesetzte allgemeine Abstimmung, welche sich nur über die Frage, ob Anschluß an Frankreich od. nicht, auszusprechen hatte, so daß von Anschluß an die S. gar nicht die Rede war, zerstreute bald alle Illusionen, u. Frankreich erklärte bereits im April in Folge der einstimmigen Entscheidung der Bevölkerung in den neutralisirten Districten für Frankreich jede Gebietsabtretung an die S. für unmöglich. Vergebens richtete der Bundesrath an die Garanten der Verträge von 1815 ein neues Rundschreiben, welches namentlich darauf hinwies, daß die Neutralität der S. keine wirkliche sein könne, wenn man ihr die zu ihrer Vertheidigung erforderlichen Stellungen vorenthalte. Vergebens wurde General Dufour nach Paris, de la Rive an die englische, Dapplos an die preußische u. russische Regierung abgesendet. Ein unerwarteter Zwischenfall war es, daß am Morgen des 30. März eine Schar von 30–40 Bewaffneten sich im Hafen von Genf eines kleinen Dampfbootes bemächtigte u. nach Thonon fuhr, um den Versuch einer Erhebung der savoyischen Bevölkerung zu machen. Die Sache mißglückte zwar gänzlich u. die Unternehmer wurden von einer, ihnen nachgeschickten Compagnie Jäger noch an demselben Tag als Gefangene zurückgebracht, doch wurde hierauf Genf von Schweizertruppen besetzt u. jede neue Manifestation verhindert. In der Hauptsache blieb dem Bundesrath schließlich nichts übrig als seine früheren Proteste auch gegen den Vollzug des von Piemont mit Frankreich abgeschlossenen Vertrags zu wiederholen. Auch gegen die von Frankreich sofort in Angriff genommene Befestigung von Thonon erhob der Bundesrath Widerspruch. Eine andere Differenz mit Sardinien betraf den Sequester, welchen der Canton Tessin, nachdem seino Trennung von dem Bisthum Como beschlossen worden war, auf die Kirchengüter gelegt hatte, um sie der künftigen kirchlichen Oberbehörde zu reserviren. Graf Cavour richtete in dieser Beziehung unterm 20. Novbr. eine scharfe Note an den Bundesrath. Der Papst hatte sich schon früher bereit erklärt in Unterhandlungen wegen Lostrennung der schweizerischen Gebiete von dem italienischen Bisthumsverband einzutreten. Der wegen des Dappenthals schon seit Jahren mit Frankreich schwebende Conflict, über welchen zwischen beiden Regierungen u. in der Bundesversammlung mehrfach verhandelt wurde, kam noch immer nicht zu einer befriedigenden Erledigung. Die Bundesversammlung[665] erklärte ihre Zustimmung zu den von dem Bundesrath in der Savoyerfrage gethanen Schritten u. erneuerte die demselben ertheilten Vollmachten. Als Basis des schweizerischen Münzfußes wurde der Napoleonsd'or (im Verhältniß von 1 Pfund sein Gold zu 151/2 Pfund sein Silber) angenommen; Silberscheidemünzen sollen zu 5 Frcs., 1 Fr., 1/2 Fr. geprägt werden. Das Bewaffnungs- u. Bekleidungswesen des eidgenössischen Militärs wurde neu organisirt, eine regelmäßig wiederkehrende Volkszählung beschlossen, über den Antrag auf den Bau von Alpenmilitärstraßen aber Vervollständigung der technischen Gutachten verlangt. Die bisherigen Mitglieder des Bundesraths wurden für 1861 von Neuem erwählt, zum Bundespräsidenten Knüfel, zum Vicepräsidenten Stämpfli ernannt. Von den Einzelcantonen bot nur St. Gallen das Bild einer lebhaften Erregtheit; dort bestand zwischen den verschiedenen Confessionen ein Zwist, welcher namentlich bei der Frage der Einführung gemischter Schulen u. einer aus Gliedern beider Confessionen zusammengesetzten Commission für Oberaufsicht über das Schulwesen zum offenen Ausbruch kam. Die katholische Partei setzte eine Revision der Verfassung durch u. wußte sich in der zu diesem Zweck berufenen Versammlung eine Majorität von 4–5 Stimmen zu verschaffen; die revidirte Verfassung aber wurde bei der allgemeinen Abstimmung verworfen. Das schweizerische Eisenbahnnetz schritt in seiner Ausführung langsam vorwärts; im Jahr 1860 wurde die Linie von Genf nach Basel vervollständigt, die Bahn am Ufer des Genfersee bis Villeneuve fortgesetzt, die Linie von Neuenburg nach Chaux-de-Fonds eröffnet. Von allgemeinem Nutzen war die von Genf aus angeregte Gründung der Gesellschaft Winkelried, eines großen Vereins für alle Schweizermilizen zu gegenseitiger Versicherung gegen die Übel des Kriegs. Der Bundesrath übernahm das Protectorat der Gesellschaft u. gab ihr den General Dufour zum Vorsitzenden. Das 400jährige Jubiläum der Universität Basel vereinigte am 6. u. 7. Septbr. 1860 mehr als 2000 Festgenossen.

Auch im Jahr 1861 setzte sich in der Tessiner Bisthumsfrage der Notenwechsel zwischen der S. u. Sardinien fort; das Turiner Cabinet drohte als Repressalie für die Sequestration der Güter der bischöflichen Mensa mit Einziehung der 24 Freistellen für Schweizer am Collegium Borromäum zu Mailand, doch wurden zur Ausgleichung commissarische Verhandlungen eingeleitet. Die Vorschläge, welche Piemont hierbei machte, erschienen aber nicht als annehmbar u. die Verhandlungen wurden deshalb von dem Bundesrath abgebrochen. Das Königreich Italien wurde von der Eidgenossenschaft, nachdem die Anzeige von dessen Constituirung erfolgt war, sofort anerkannt. Dagegen wurde im Nationalrath beschlossen den Bundesrath einzuladen die Savoyerfrage fortdauernd als eine offene zu betrachten. In der ganzen Westschweiz waren französische Wühlereien, deren Hintergrund Annexionsgedanken bildeten, vielfach bemerkbar; unter solchen Umständen gewannen einige an sich höchst unbedeutende Vorgänge, Conflicte zwischen Grenzbewohnern u. Grenzverletzungen, namentlich bei Ville la Grand, im Dappenthal bei Jussy u. an der Waadtländer Grenze wichtigere Bedeutung u. hatten langwierige Untersuchungen u. mehrfachen Notenwechsel zu Folge. In mehrern Fällen sah sich die französische Regierung zu Entschuldigungen genöthigt. Die Verhandlungen der eidgenössischen Räthe betrafen meistens nur Gegenstände von speciellem Landesinteresse. Über die Alpenstraßen wurden Beschlüsse dahin gefaßt: für Herstellung der Furkastraße von Oberwald bis Hospenthal wurde den Cantonen Uri u. Wallis ein Bundesbeitrag von zwei Dritteln der Kosten bis zu 800,000 Frcs.; für eine Straße von Andermatt bis Disentis über die Oberalp den Tantonen Uri u. Graubündten ein gleicher Beitrag bis zu 350,000 Frcs., für die Axenstraße den Cantonen Uri u. Schwyz ein gleicher bis zu 600,000 Fres., für Herstellung eines bündnerischen Straßennetzes ein gleicher bis zu 1 Million Frcs. bedingungsweise verwilligt. Die Oberaufsicht über die Bauausführungen wurden dem Bundesrath vorbehalten. Für 1862 wählte die Bundesversammlung Stämpfli zum Bundespräsidenten, Furrer zum Vicepräsidenten, als Letzter aber am 25. Juli in Bad Ragaz starb, wurde Dubs als sein Nachfolger in den Bundesrath, Fornerod zum Bundesvicepräsidenten erwählt. Die Eisenbahnfragen standen auch im Jahr 1861 vielfach im Vordergrund des allgemeinen Interesse; namentlich waren es die Bodenseegürtelbahn, die Lukmanierbahn, die Ligne di Italie u. die Ostwestbahn, deren Verhältnisse zu vielfachen Erörterungen Anlaß gaben. Basel-Stadt hatte an Basel-Landschaft einen Antrag auf Wiedervereinigung der beiden Cantone gerichtet, derselbe wurde aber von dem Landrath des letzteren einstimmig abgelehnt. In Genf dauerte die aufgeregte Stimmung fort. In Folge eines angeblich zu milden Urtheils der Geschworenen über eine dem Staatsrath Fazy zugefügte u. nicht als Amtsehrenverletzung aufgefaßte Beleidigung nahmen sämmtliche Staatsrathsmitglieder ihre Entlassung (April 1861), wurden jedoch sämmtlich wieder neu gewählt. Bei der regelmäßigen Neuwahl des Staatsraths gegen Ende des Jahres wurde Fazy jedoch nicht wieder erwählt u. verließ Genf nach dieser Niederlage. Die Stadt Glarus wurde am 10. Mai von einem fürchterlichen Brandunglück heimgesucht. In St. Gallen kam das Werk der Verfassungsrevision durch eine Versöhnung der beiden Parteien endlich zu Stande u. die neue Verfassung, welche das bisherige Wahlsystem umwandelte u. die confessionellen Interessen aus dem bürgerlichen Organismus u. dem Erziehungswesen verbannte, wurde vom Verfassungsrath u. vom Volk mit großer Mehrheit angenommen. Auch in Waadt wurde vom Großen Rath u. gegen das Ende des Jahres in allgemeiner Abstimmung die Verfassungsrevision angenommen.

Der Mitte Januar 1862 zusammengetretenen Bundesversammlung lagen zahlreiche Berathungsgegenstände vor; Gesetzentwürfe über den Gerichtsstand für gemischte Ehen. über Abänderungen in der Militärorganisation, über die Posttaxen; über Eisenbahnen- u. Privattelegraphen, ein Postvertrag mit Italien, ein Consularvertrag mit Brasilien, Berichte über Gründung eines stenographischen Verhandlungsblattes u. über Verlegung der Sitzungszeit der Bundesversammlung, über die Rheincorrection u. Eisenbahnangelegenheiten, Sanction der neuen Verfassungen von St. Gallen u. Waadt. Ein Recurs Freiburger Protestanten gegen die Heilighaltung der katholischen Feiertage wurde für begründet erklärt; bei der Berathung der Militärorganisation[666] wurde das seither hinsichtlich des Stutzens u. des Prelat-Burnand-Gewehrs angewendete Magazinirungssystem, welches den Soldaten verhindert auch außer dem Dienst sich mit seiner Waffe vertraut zu machen, beibehalten. Ein Antrag auf Einführung eines für die ganze S. gemeinsamen Handelsgesetzbuchs wurde für erheblich erklärt, hinsichtlich der gemischten Ehen der cantonale Gerichtsstand für die Scheidungsfrage aufgegeben u. das Forum des Bundesgerichts acceptirt. Die im vorigen Jahre bedingt verwilligten Beiträge für die Militäralpenstraßen wurden für fixe erklärt. In der Angelegenheit von Ville la Grand u. in der Frage des Dappenthals dauerte der Notenwechsel des Bundesraths mit Frankreich fort, ohne daß man zu einem befriedigenden Schluß kam; in letzter Frage wurden von der S. directe Verhandlungen mit Frankreich zur Lösung der angeblichen Grenzdifferenzen mit Rücksicht auf die europäischen Verträge abgelehnt. Der Plan der Gründung einer Eidgenössischen Hochschule fand lebhaften Anklang, erweckte aber auch vielfache cantonale Eifersüchteleien, da Basel, Zürich, Bern u. Lausanne gleichmäßig den Anspruch erhoben sie zu besitzen. Den Bewegungen in Italien, welche einen Angriff auf Wälschtyrol befürchten ließen, folgte der Bundesrath mit sorgsamer Aufmerksamkeit. In Waadt wurde der neue Große Rath eingeführt u. eine neue Regierung aus Männern der conservativen u. radicalen Partei im nationaleidgenössischen Sinne gebildet. In Basel-Land wurde die Frage der Verfassungsrevision durch Vermittelung des Regierungsraths dem Volke vorgelegt; von diesem aber die Revision mit großer Majorität verworfen. Dagegen wurde durch eine Abstimmung des Volks in Genf eine totale, im Aargau eine partielle Revision beschlossen. Die von dem Großen Rath in Zürich beschlossene Aufhebung des Klosters Rheinau veranlaßte Proteste des Päpstlichen Stuhles. In St. Gallen wurde gegen Ausführung des neuen Erziehungsgesetzes ein Veto des Volks zu erlangen gesucht, doch erhielt diese Agitation die erforderliche Stimmenzahl nicht. Ende Juni war eine zahlreiche Zusammenkunft französischer Legitimisten bei Anwesenheit des Grafen Chambord zu Luzern. Zu dem Deutschen Schützenfeste, welches im Juli in Frankfurt gehalten wurde, fand sich eine große Zahl Schweizer als deutsche Stammverwandte ein Am 16. Juli 1862 wählte die wieder zusammengetretene Bundesversammlung Fornerod von Waadt zum Bundespräsidenten für 1863, Dubs von Zürich zum Vicepräsidenten, Blösch (Bern) zum Präsidenten u. Vigier von Solothurn zum Vicepräsidenten des Bundesgerichts.

Vgl. J. R. von Waldkirch, Einleitung zu der eidgenössischen Bundes- u. Staatshistorie, 2. Aufl., Bas. 1756, 2 Thle; I. C. Fuesli, Thesaurus historiae helveticae, Zür. 1735, Fol.; F. I. N. Alt von Tieffenthal, Histoire des Helvétiens, Freib. 1749–55, 10 Bde.; V. B. Tscharner, Historie der Eidgenossen, Zür. 1756–68, 3 Thle.; D. Herrliberger, Schweizer Ehrentempel, ebd. 1758–74, 3 Stücke; A. L. von Wattenwyl, Geschichte des Helvetischen Bundes, Biel (Heilbr.) 1766; H. S. Meurer, Geschichte der S., Zür. 1779, 4. Aufl. von G. M. von Knonau, ebd. 1816; H. Pfenniger, Helvetiens berühmte Männer in Bildnissen, ebd. 1782–94, 3 Bde., n.A. ebd. 1799; L. Meister, Hauptscenen der helvetischen Geschichte, ebd. 1783.–85, 2 Bde.; Derselbe, Helvetische Gallerie großer Männer, Winterthur 1786; G. Walther, Geschichte Helvetiens, Bern 1792; G. Garb, Darstellung der Schweizergeschichte, St. Gallen 1795–1806, 3 Bde.; P. H. Mallet, Histoire des Suisses, Genf 1803, 4 Bde., u. Aufl. Par. 1836, 6 Bde.; Joh. von Müller, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Lpz. 1795–1808, 5 Bde., fortgesetzt, 5. Bd. 2. Abth. von R. Glutz-Botzheim, Zür. 1816, 6. u. 7. Bd. von J. J. Hottinger, Zürich 1825–29, 8.–10. Bd. von Vulliemin, ebd. 1842–45, 11.–15. Bd. von Monnard, 1848–1853; L. Meister, Helvetische Geschichte der zwei letzten Jahrh., ebd. 1803–15, 5 Bde.; P. Krauser, Hauptepochen der Schweizergeschichte, Luz. 1804; C. D. Voß, Geschichte Helvetiens bis auf die jetzige Zeit, Halle 1805; M. Lutz, Nekrolog denkwürdiger Schweizer, Aarau 1812; Historie merkwürdiger Schweizerscenen, nach Zeichnungen von Lips, Usteri u.a., Zür. 1812–20; E. Stierlin, Schweizerischer Ehrentempel, Bern 1813; F. L. von Haller, Historische u. topographische Darstellung von Helvetien, ebd. (Lpz.) 1817, 2 Bde.; Darstellungen aus der Schweizergeschichte, ebd. 1818; I. C. Vögelin, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Zür. 1821 ff., 3 Bde., 3. Aufl. bearbeitet von Heinrich Escher, ebd. 1856, 3 Bde.; Meyer von Knonau, Handbuch der Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ebd. 1826 ff., 2 Bde.; H. Zschokke, Des Schweizerlandes Geschichte für das Schweizervolk, Aarau 1824, 8. A. ebd. 18491 Tillier, Geschichte der Eidgenossenschaft während der Herrschaft der Vermittelungsacte, Zürich 1845 f., 2 Bde.; I. E. Kopp, Urkunden zur Geschichte der Eidgenössischen Bünde, Luzern, 1835–51, 2 Bde.; Derselbe, Geschichte der Eidgenössischen Bünde, Lpz. 1845–57, 4 Bde.; Bonstetten, Recueil d'antiquit és Suisses, Bern 1855; Ineichen, Populäre Staatsverfassungsgeschichte der S. von den ersten Ewigen Bünden bis auf die Gegenwart, Freiburg in der S. 1856; Die S., ihre Geschichte, Geographie u. Statistik nebst einem berblick über ihre Alterthümer, Literatur, Kunst u. Industrie, Genf 1856; A. Morin, Abriß der politischen Geschichte der S., deutsch von Tb. Beck, Lpz. 1858; Hottinger, Helvetische Kirchengeschichten, Zür. 1708, 2 Bde.; Wirz, Helvetische Kirchengeschichte, ebd. 1808; Gelpke, Kirchengeschichte der S., Bern 1856; Dubois, Histoire des origines et de l'établissement du Christianisme en Suisse, Neusch. 1854; Fr. von Mülinen, Helvetia sacra, Bern 1858.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 630-667.
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